Auszüge aus dem

Nahverkehrsplan des Ilm-Kreises 1997 - 2001

bestätigt am 20.11.1996 mit Beschluß Nr. 372 /96 vom Kreistag des Ilm-Kreises

Vorbemerkung 0. gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Ermächtigungen 1. Analyse und Bewertung des ÖPNV im Ilm-Kreis 1.1. der Nahverkehrsraum Ilm-Kreis

Fläche, Gestalt

Einwohner, Siedlungsdichte, Siedlungsverteilung Regionale Funktionsgliederung, Verkehrsquellen und -Senken (Handel, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, Fremdenverkehr), Erschließung durch Verkehrswege (Schiene, Straße.) Verkehrliche Verflechtungen zu benachbarten Nahverkehrsräumen Standorte der Schulen Dichte individueller Verkehrsmittel Verkehrsdichte / Verkehrsströme 1.2. Entwicklungen im Ilm-Kreis 1997 - 2001 Entwicklungen Einwohner, Siedlungsverteilung Entwicklung Schulen Veränderungen Verkehrswege Entwicklungen sonstige Infrastruktur Entwicklung MIV-Verkehrsmitteldichte 1.3. Verkehrsplanungen bis 1996 Nahverkehrskonzept ARN [6] Nahverkehrskonzept IL [7] Verkehrsentwicklungskonzeption ARN [8] Verkehrskonzept Region IL [9] Entwicklungskonzeption der Landkreise Arnstadt/Ilmenau [10] 1.4. die Ausgangslage im Ilm-Kreis grundlegende KT-Beschlüsse politische Kontrolle unternehmerische Verantwortung nach Personenbeförderungsrecht Organisation von Durchführung und Betrieb betriebliche Infrastruktur

Fahrzeugbestand Infrastruktur in den Gemeinden( Zustand der Fahrwege, Zustand und Lage der Zugangsstellen) Fahrpläne Linienangebote, Charakter und Wertung der Linien Linien des Ilm-Kreises bei anderen AT Schülerbeförderung als Hauptdienstleistung Tarife Kostendeckungsgrade Finanzierungsquellen Linien anderer AT im Ilm-Kreis Beförderungsleistungen [14] Schwachstellen Inanspruchnahme der Angebote (Auswertungsübersichten der Fahrscheindrucker)

2. Verkehrspolitische Zielstellung 2.1. Entwicklung Verkehrsnachfrage

Auswirkungen Siedlungsstrukturveränderungen Auswirkungen Autobahn, ICE, Taktangebote der DB AG, Auswirkungen Fremdenverkehr im südlichen Ilm-Kreis Auswirkungen MIV-Dichte Hinweis auf Schulnetzplanung 2.2. Forderungen von Beteiligten und Betroffenen 2.3. Entwicklungsziele für den ÖPNV im Ilm-Kreis bis 2001 Grundsätzliches, Angebotsgestaltung Fahrpläne, Tarife

Finanzierung, Organisation ÖPNV in Verantwortung anderer Aufgabenträger 3. Realisierungskonzeption 3.1. Bedienungskonzept, Leistungen, Erschließung, Angebot

Grundsätze Spezielle Erschließungen Ergänzungsangebote Vermittlung und Umsetzung der Angebote 3.2. Organisation des ÖPNV im Ilm-Kreis Grundkonzeption Organisationsstruktur Nebengeschäfte 3.3. Tarifrahmen, Kostendeckung, Finanzierung Tarifentwicklung, Tarifsystem Kostendeckung, Eigenwirtschaftlichkeit Finanzierung 3.4. Infrastruktur, Netze, Fahrzeuge Infrastrukturentwicklung Netzgestaltung, Umsteigepunkte Fahrzeugkonzepte Quellenhinweise Abkürzungsverzeichnis Begriffe Anlagen

Vorbemerkung Bereits im Gesetz über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR v. 25. Mai 1990 war die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs als Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen festgeschrieben. Sowohl die Vorläufige Kommunalordnung als auch die Thüringer Kommunalordnung von 1993 setzen diese Linie fort und zählen die Gewährleistung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) zu den Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises der Kommunen. Insoweit geht die Thüringer Kommunalverfassung über den in anderen Bundesländern bisher vorhandenen Standard hinaus. Neben diesen kommunalrechtlichen Vorgaben unterliegt

straßengebunder ÖPNV den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Das PBefG regelt i.w. den Zugang der Unternehmer zum ÖPNV, unterwirft ihr Beförderungsangebot einer Genehmigungspflicht und verpflichtet sie zur Einhaltung von Fahrplänen und Tarifen sowie zur Beförderung ohne Ansehen der Person. Der Zusammenschluß der Nationalstaaten zur Europäischen Gemeinschaft erfordert auch eine Harmonisierung im Verkehrsbereich. Die entsprechenden Forderungen der EG-Komission seit 1969 (EG-VO 1191/69 idF. der VO 1893/91) wurden in BRD durch die "Bahnreform" (Änderungen des Grundgesetzes, Regionalisierungsgesetz für die Deutsche Bahn und angrenzende Vorschriften) umgesetzt. U.a. ist im Regionalisierungsgesetz erstmals durch Gesetz der Begriff Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) definiert (Reiseweite, Reisedauer). Die Bahnreform trennt den überregionalen Verkehr (weiterhin Bundessache) vom ÖPNV und weist den ÖPNV den Ländern zu (nicht ohne einen Finanzierungsausgleich). Die Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte sind in der Folge der Bahnreform ab 01. Januar 1996 durch Landesgesetz Aufgabenträger (Planung, Organisation, Finanzierung) des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. Der schienengebunden ÖPNV steht seit diesem Zeitpunkt in Aufgabenträgerschaft des Freistaats. Durch die Rechtslage ist ein Regelungsbedürfnis gegeben. Einschränkungen der Regelungsfreiheit bestehen durch die Bundesgesetzgebung (PBefG) und das EG-Recht. Regelungsinstrument ist der Nahverkehrsplan (bundesweit gefordert durch § 8 (3) PBefG). Der Nahverkehrsplan soll nach der Definition des § 6 ThürÖPNVG auf der Basis der verkehrspolitischen Zielstellung den mittel- und langfristige Rahmen für die Entwicklung des ÖPNV vorgeben. Er ist bedarfsgemäß, ggf. jährlich fortzuschreiben.

0. gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten, Ermächtigungen Nach § 87 ThürKO ist der ÖPNV eigene Aufgabe (und Pflichtaufgabe) des Landkreises (soweit nicht nach § 2 ThürKO die Gemeinden den örtlichen ÖPNV selbst gewährleisten); § 3 ThürÖPNVG überträgt den Landkreisen die Trägerschaft für den StPNV und weist ihnen die entsprechenden Aufgaben zu; nach § 3 Absatz (1) Ziffer 2. ThürÖPNVG könnte die Große kreisangehörige Stadt Ilmenau die Aufgabenträgerschaft für den Stadtverkehr übernehmen, da ihr Stadtrat jedoch am 10.06.1996 mit Beschluß Nr. 357/23/96 auf die Übernahme dieser Trägerschaft bis zum Jahr 2006 verzichtet hat, ist der Ilm-Kreis somit auch Aufgabenträger für den Stadtverkehr in Ilmenau; § 5 ThürÖPNVG verpflichtet die Aufgabenträger zur Aufstellung eines Nahverkehrsplans und regelt die Einbeziehung von Beteiligten und Betroffenen in den Planungsprozeß; § 6 ThürÖPNVG nennt die Inhalte, Sachverhalte und Zielstellungen, die der Nahverkehrsplan zu enthalten hat; die §§ 8 (3) und 13 (2a) PBefG regeln die Bindung der Genehmigungsbehörde für Linienverkehre im ÖPNV an den Nahverkehrsplan; nach § 98 ThürKO regeln die Landkreise eigene Angelegenheiten durch Satzung; mit Beschluß Nr. 268/96 hat der Kreistag des Ilm-Kreises am 28. Februar 1996 die Aufstellung eines NVP beschlossen; im Beschluß Nr. 268/96 sind Zeiten, Termine und Verfahren (u.a. Auslegung nach § 73 (3) u.(4) ThürVwVfG) festgelegt, außerdem wird eine inhaltliche Gliederung des NVP vorgegeben.

1. Analyse und Bewertung des ÖPNV im Ilm-Kreis 1.1. der Nahverkehrsraum Ilm-Kreis

Fläche, Gestalt Fläche 843 km², Ausdehnung 40 km x 28 km, Landschaftstypen: - ackerbaulich intensiv genutzte Keuperlandschaft des Thüringer Beckens nördlich, westlich und östlich von Arnstadt, - Muschelkalklandschaft der Saale-Ilm-Platte in den Bereichen Ohrdrufer Scholle, Gosseler Scholle, Reinsberge - Buntsandsteinlandschaft im Gebiet Martinroda / Branchewinda / Singen / Pennewitz - Ackerbaugebiet Deubesenke südlich Stadtilm - mittlerer Thüringer Wald südwestlich der Linie Geschwenda, Ilmenau, Gehren - Schiefergebirgshochfläche östlich des Langen Berges (Herschdorf, Großbreitenbach)

Einwohner, Siedlungsdichte, Siedlungsverteilung Einwohner 123 862 (Stand 30.6.1994), Siedlungsdichte: - 7 Städte, 43 Gemeinden - jeweils knapp 30.000 EW haben Arnstadt und Ilmenau - Orte mit 2.000 bis 5.000 EW sind: Stadtilm, Gräfenroda, Gehren, Ichtershausen, Großbreitenbach, Langewiesen, Geschwenda, Geraberg, Gräfinau-Angstedt, Schmiedefeld, Stützerbach sowie die Flächengemeinden Wipfratal und Wolfsberg - in den bisher nicht genannten 31 anderen Gemeinden wohnen ca. 35.000 Einwohner, die Siedlungen verteilen sich im nördlichen Teil des Ilm-Kreises und auf der Schiefergebirgs-Hochfläche nahezu gleichmäßig über das landwirtschaftlich genutzte Flachland, im gebirgigen Süden des Kreises sind dagegen die Siedlungen auf die Kerbtäler des Thüringer Waldes konzentriert.

Regionale Funktionsgliederung, Verkehrsquellen und -Senken (Handel, Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, Fremdenverkehr), Raumordnerische Bedeutungen: - die funktionelle Einstufung der Siedlungen ist im Regionalen Raumordnungsplan Mittelthüringen festgeschrieben [3], dort sind ebenfalls die raumordnungsplanerisch bedeutsamen Verkehrsachsen definiert. Funktionalbereiche: - nördlicher Bereich um die Kreisstadt Arnstadt: überregional verkehrsgünstig gelegen, mehrere Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe der A4, Altstandort von Industrie- und Gewerbeunternehmen verschiedener Branchen, Wohnbebauungsflächen vor allem zur Abdeckung des Wohnbedarfs aus dem Ballungsgebiet Erfurt; - mittlerer Bereich um die Universitätsstadt Ilmenau und entlang der B88: Altstandorte kleinerer Industrie- und Gewerbeunternehmen, Gewerbeflächenangebot auf Bedarf nach Verkehrsfreigabe der A71 ausgelegt (derzeit nicht ausgelastet), TU-Standort Ilmenau schafft Anlässe für Ansiedlung von High-Tech-Unternehmen, Bereich profiliert sich zunehmend als Einstieg in die Tourismusgebiete des südlichen Ilm-Kreises; - südlicher Bereich (südlich der B88 bis zum Rennsteig): hoher Freizeit- und Erholungswert, Schwerpunkt für den Fremdenverkehr

- östlicher Bereich um Stadtilm: überwiegend landwirtschaftlich zu nutzen, Wohnstandorte für die Zentren Arnstadt, Ilmenau, Erfurt, Weimar

Erschließung durch Verkehrswege (Schiene, Straße.) Schienenwege (bei Ansatz eines 1,5 km- Radius um den jeweiligen Haltepunkt sind (nach Stand 1993 , vgl. [6] u. [7]) im Altkreisgebiet IL 79 %, im Altkreisgebiet ARN 72 % der Einwohner durch den Eisenbahnverkehr erschlossen): - (Erfurt - Neudietendorf) - Arnstadt - Gräfenroda- (Suhl - Meiningen/Schweinfurt); Zugangsstellen im Landkreis sind: Sülzenbrücken, Haarhausen, Arnstadt Hbf. (Busse und Taxen am Bahnhof), Arnstadt-Süd, Plaue, Gräfenroda, Dörrberg, Gehlberg; - Plaue - Ilmenau - Bahnhof Rennsteig - (Schleusingen - Themar); Zugangsstellen im Landkreis sind: Plaue, Martinroda, Geraberg, Elgersburg, Ilmenau-Roda, Ilmenau-Pörlitzer Höhe, Ilmenau Hbf. (Busse und Taxen am Bahnhof), Ilmenau-Bad, Manebach, Stützerbach, Bhf. Rennsteig, Schmiedefeld; (Haltepunkt Thomasmühle - wird nicht mehr bedient - ca. 100 m südlich der Kreisgrenze); - Arnstadt - Stadtilm - (Rottenbach - Saalfeld); Zugangsstellen im Landkreis sind: Arnstadt Hbf., Marlishausen, Niederwillingen, Stadtilm, Singen; - Gräfenroda - (Georgenthal - Gotha); Zugangsstellen im Landkreis sind: Gräfenroda, Gräfenroda Ort, Frankenhain; - Ilmenau - Großbreitenbach mit den Zugangsstellen: Ilmenau Hbf., Ilmenau - Grenzhammer, Langewiesen, Gehren (Stadt), Gehren, Möhrenbach, Neustadt-Gillersdorf, Großbreitenbach; Das Straßennetz gliedert sich in: - 109 km Bundesstraßen, - 307 km Landesstraßen (ehemals 1. und 2. Ordnung), - 100 km Kreisstraßen, - 567 km kommunale Orts- und Ortsverbindungsstraßen. Die BAB 4 (Anschlußstellen Thörey / Erfurt-West) hat für den Nahverkehr keine Bedeutung. Die Linienführungen des Straßennetzes orientieren sich vor allem sternförmig an den Zentren Arnstadt, Ilmenau und Stadtilm. Darüber hinaus ist im flachen nördlichen Teil des Ilm-Kreises durch die Verbindung jeweils benachbarter Orte eine netzartige Struktur vorhanden, während die Linien im südlichen Kreisteil die Kerbtäler nur selten verlassen und die auf die Zentren ausgerichtete Radialstruktur nur mit relativ wenige Tangenten ergänzt wird. Die Netzdichte (ohne kommunale Straßen) beträgt 61,2 km/100 km².

Verkehrliche Verflechtungen zu benachbarten Nahverkehrsräumen Enge Verflechtungen bestehen mit dem Nahverkehrsraum Erfurt, verursacht vor allem durch die infrastrukturelle Anziehungskraft des Ballungsgebiets, teilweise auch durch die Funktion Erfurts als Umsteigepunkt in den Fernverkehr (Schiene, Luft). In vergleichsweise etwas geringerem Umfang existiert eine ähnliche Verflechtung des südlichen Teils des Ilm-Kreises mit dem Nahverkehrsraum Suhl / Zella-Mehlis. Nachrangig zu diesen beiden prägenden Verflechtungen ist als besonders wichtig für den südlichen Ilm-Kreis die Wechselwirkung in den Raum Saalfeld-Rudolstadt (Ballungsgebiete Rinnetal, Mittelzentrum Saalfeld / Rudolstadt / Bad Blankenburg, Saaletalbahn) zu nennen, außerdem sind alle sonstigen Wechselwirkungen zu benachbarten Nahverkehrsräumen als wichtig einzustufen.

Standorte der Schulen

Entsprechend der Siedlungsstruktur sind Grund- und Regelschulen sowie Gymnasien, Berufsbildende Schulen und Sonderschuleinrichtungen so in den Siedlungszentren verteilt, daß die Vorgaben des Thür. Kultusministeriums zur Schulentwicklungsplanung i.w. eingehalten werden können. Dabei entstehen wegen der Kleinsiedlungsstruktur im Nordosten des Landkreises Einzugsgebiete, die bis zu 20 Wohnorte umfassen können. Schulstandorte und der jeweilige Sitz der Verwaltungsbehörde sind nicht in jedem Fall identisch (dann können Synergieeffekte zw. Schülerbeförderung und ÖPNV-Anbindung der Ortschaften an den zugehörigen Sitz der Verwaltung nicht genutzt werden). Die gegenwärtig vorhandene Standort- und Funktionalorganisation sowie die geplanten Veränderungen sind dem Schulentwicklungsplan des Ilm-Kreises für den Zeitraum 1996 - 2001 [1] zu entnehmen.

Dichte individueller Verkehrsmittel Am 31.12.1995 waren im Ilm-Kreis 63.644 Kfz zugelassen, davon 55.676 PKW. Je 1000 Einwohner existieren damit 438 PKW, etwas weniger als der thüringenweite Durchschnitt von 471 PKW und deutlich weniger gegenüber dem bundesweiten Durchschnittswert von 522 PKW je 1000 Einwohner [2]. Ob die im Ilm-Kreis unterdurchschnittliche Ausstattung mit MIV-Verkehrsmitteln auf die Nutzung der ÖPNV-Angebote zurückgeführt werden kann, ist zu vermuten.

Verkehrsdichte / Verkehrsströme Im Rahmen der weiträumigen Voruntersuchungen und des Planungsverfahrens zur A71/A73 sind die Belegungsdichten des Straßennetzes sehr genau untersucht, danach sind auf einigen Straßenzügen derzeit Belegungen zu finden, die das Fassungsvermögen und den Ausbauzustand dieser Straßen weit überschreiten (B4 im Bereich Arnstadt - Erfurt sowie im Bereich Ilmenau - Schmiedefeld, B88 im gesamten Linienverlauf im Ilm-Kreis, einige Teilstrecken der L1044, L1045, L1046, L1047, L1048, L1049; sowie viele Ortsdurchfahrten). [13] Die Deutsche Bahn AG hat im April 1996 eine Studie der Deutschen Eisenbahn-Consult zur Bewertung von Bahnlinien und Zugangsstellen in Thüringen vorgelegt, danach werden die Strecken und Bahnhöfe im Ilm-Kreis (mit Ausnahme der Strecke 567 sowie der Haltepunkte Martinroda und Niederwillingen) in annehmbaren Umfang in Anspruch genommen. [4]

1.2. Entwicklungen im Ilm-Kreis 1997 - 2001 Entwicklungen Einwohner, Siedlungsverteilung Die Einwohnerzahlen sind seit 1990 stetig zurückgegangen, der Rückgang hat sich zwar verlangsamt bzw. ist in einigen Orten zum Stillstand gekommen. Eine Trendwende ist derzeit jedoch noch nicht eindeutig erkennbar. Starke punktuelle Veränderungen der Einwohnerzahlen, die sich verändernd auf Verkehrsströme bzw. den ÖPNVBedarf auswirken können, sind nicht zu erwarten.

Entwicklung Schulen Bei Regelschulen, Berufsschulen, Sonderschulen und Gymnasien wird es keine Standortänderungen im Planzeitraum (abgesehen von Gebäudewechsel am Ort) geben. Bei den Grundschulen werden gemäß der Entwicklung der Kinderzahlen einzelne Grundschulen durch Grundschulverbünde oder andere Organisationsformen an konzentrierten Standorten ersetzt. Die bisher existierenden 34 Grundschulstandorte werden auf noch 24 Standorte in 2001 (Schulentwicklungsplan des Ilm-Kreises [1]) reduziert.

Veränderungen Verkehrswege Im Planungszeitraum werden die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit Nr. 8 (ICE-Trasse Nürnberg - Erfurt - Berlin) und Nr.16 (Autobahn A71/A73 Schweinfurt / Lichtenfels - Erfurt) nur teilweise wesentliche Auswirkungen auf die Verkehrsströme und den ÖPNV-Bedarf im Ilm-Kreis ausüben, einige andere mögliche Veränderungen sind jedoch zu berücksichtigen:

- Autobahn A71 Inbetriebnahme des Bündelungsabschnitts (Molsdorfer Kreuz - ) Eischleben - Traßdorf bzw. Bücheloh Ende 1998,

Verkehrsübergabe der Tunnels durch den Thüringer Wald bzw. des nördlich an die Bündelungsstrecke anschließenden Abschnitts bis zur B7 westlich von Erfurt voraussichtlich erst nach 2001 (außerhalb des Planungszeitraums). Der Bündelungsabschnitt wird vor allem die Ortsdurchfahrten Arnstadt in und aus allen Richtungen teilweise entlasten. Während der Bauphase sind dagegen Mehrbelastungen des vorhandenen Straßennetzes zu erwarten. Auswirkungen auf den ÖPNV bezüglich Fahrplantreue können nicht ausgeschlossen werden.

- ICE-Strecke und IR-Haltepunkt Ilmenau Verkehrsübergabe des Streckenabschnitts Ebensfeld - Erfurt (damit auch des IR-Haltepunktes Ilmenau) nicht vor 2003, d.h. außerhalb des Planungszeitraums.

- L1044 neu Gewerbegebiet Thörey - Gewerbegebiet Arnstadt - B4 - Anschlußstelle Arnstadt-Nord an A71: Mit Fertigstellung des Westabschnittes Thörey - B4 kann im Planungszeitraum gerechnet werden, es sind dann wesentliche Entlastungen der B4 im Bereich Rudisleben und Ichtershausen zu erwarten.

- Westspange Arnstadt Als Kreisstraße (K13 Arnstadt - Rehestädt) zu realisierende Verbindung zw. dem Rehestädter Weg und der L1044 neu als Fortführung der Verbindungsstraße Rehestädter Weg - L1045. Realisierung voraussichtlich 1997/1998. Bei gleichzeitiger Verkehrsübergabe des Westteils der L1044 neu wesentliche Entlastung der B4 - OD Arnstadt im Bereich Kreuzung Wachsenburgalle bis Kreuzung Bierweg. Übernahme der Baulast des Rehestädter Wegs durch die Stadt Arnstadt.

- neue OU’s und OD’s Die OU Bechstedt-Wagd (Realisierung voraussichtlich Frühjahr 1997) verbessert die Durchlässigkeit der L1049 in Richtung Erfurt. Die OD Ilmenau (Friesenstraße - Karl-Liebknecht-Straße) entlastet den Ortskern Ilmenau, ermöglicht neue Erschließungskonzepte der Innenstadt und erhöht die Durchlaßfähigkeit der B4. Eine Teil-OU Gräfinau-Angstedt incl. außenörtlicher Ilmüberquerung verbessert die Durchlaßfähigkeit der L1047, Realisierung frühestens gegen Ende des Planzeitraums (Planfeststellungsverfahren!).

- B88 neu / OD Gehren L1047 Großräumige Planung einer Neutrassierung der B88 im Raum Pennewitz bis Bücheloh (Anschluß an A71), Führung im Versatz auf der A71 bis Geschwenda und Neutrassierung ab Geschwenda bis Ohrdruf; Teil-OU Gehren für L1047 in den Planungen enthalten; hätte immense Auswirkungen auf die Verkehrsberuhigung und die Durchlaßfähigkeit aller jetzt an der B88 liegenden Orte im Ilm-Kreis. Realisierung im Planungszeitraum nicht wahrscheinlich.

- Anschluß SLF/RU an A71 Mit Verkehrsübergabe der Bündelungstrasse werden sich zusätzliche Verkehrsströme aus dem Raum Saalfeld/Rudolstadt auf die Anschlußstellen der A71 Bücheloh bzw. Marlishausen herausbilden. Möglicherweise könnte damit zusätzlich zur neutrassierten B88 die Realisierung einer Ortsumgehung Stadtilm gegen Ende des Planungszeitraum notwendig werden.

- sonstige Straßenverbindungen Verbreiterung und Erhöhung der Tragfähigkeit besonders für L2149 (Kehltal) und L2650 (Frauenwald - Steinbach) wünschenswert, dsgl. die durch Ausbau zu ermöglichende Nutzung einiger Ortsverbindungsstraßen im nördlichen Kreisgebiet (z.B. Rockhausen - Kirchheim); Realisierung im Planzeitraum jedoch nicht wahrscheinlich.

- Haltepunkt Niederwillingen

Die Wirksamkeit des Haltepunktes könnte im Planungszeitraum durch Verlagerung in die Gemeinde Niederwillingen erhöht werden.

- Haltepunkt Martinroda Eine Erhöhung der Wirksamkeit des Haltepunktes im Planungszeitraum ist nicht wahrscheinlich, trotzdem sollte die Zugangsstelle als bedarfshalt erhalten bleiben.

- Kursbuchstrecke 567 Mit dem Auslaufen der Betriebserlaubnis für die Eisenbahnbrücke über die B88 und die Wohlrose im Planzeitraum ist zu rechnen, wegen der geringen Inanspruchnahme des Nahverkehrsangebots auf dieser Strecke (die auch durch unterstützende Maßnahmen kaum im erforderlichen Umfang gesteigert werden kann) ist die Sanierung der Brücke nicht wahrscheinlich; demnach ist die Einstellung der Leistung zu erwarten (Die Nahverkehrsservice-GmbH Thüringen hat Anfang Oktober 1996 die Einstellung der Personenbeförderungsleistungen zum Fahrplanwechsel 1997 angekündigt). [5]

Entwicklungen sonstige Infrastruktur Die konkreten Ziele der Entwicklungen von Handel, Gewerbe, Industrie, Kultur und Tourismus sind dem Teil B des Regionalen Raumordnungsplans Mittelthüringen [3] (z.Z. noch in Aufstellung) zu entnehmen. Mit Wirksamkeit der Bündelungstrasse bzw. der anderen o.g. Veränderungen von Verkehrswegen im Planungszeitraum ist eine (nicht quantifizierbare) Belebung der Gewerbestandorte im Einzugsbereich dieser Verkehrswege zu erwarten. Stärkere und punktuelle Veränderungen bei den Standorten von Handel, Gewerbe und Industrie, die sich verändernd auf den ÖPNV-Bedarf auswirken können, sind im Planungszeitraum nicht wahrscheinlich. Außerhalb des Ilm-Kreises werden im Planzeitraum überregional wirksame große Handelsstandorte am Schnittpunkt von A4 und B4 bei Waltersleben entstehen, diese sind durch vorhandene Linienbedienungen (Arnstadt - Erfurt) erschließbar. Überproportional positiv zur Entwicklung in anderen Bereichen könnte sich der Tourismus im südlichen Kreisgebiet entwickeln. In Verbindung mit der Funktion Weimars als Kulturhauptstadt Europa 1999 wird das Goethejahr 1999 im Planzeitraum beim Bedarf von Nahverkehrsleistungen (Kulturtourismus) zu berücksichtigen sein.

Entwicklung MIV-Verkehrsmitteldichte Ein gewisser Sättigungsgrad mit individuellen Verkehrsmitteln ist erreicht, trotzdem muß mit einem, wenn auch langsamen weiteren Zuwachs gerechnet werden. Wenn zur Befriedigung be- oder entstehender Verkehrsbedürfnisse nicht ÖPNV-Angebote, sondern individuelle Verkehrsmittel eingesetzt werden müssen, besteht die Gefahr einer Beschleunigung des Zuwachses des Kfz-Bestandes im Ilm-Kreis.

1.3. Verkehrsplanungen bis 1996 Nahverkehrskonzept ARN [6] Die wichtigsten Planziele des im Sommer 1993 durch den Kreistag Arnstadt beschlossenen Nahverkehrskonzept waren: - Organisation des ÖPNV in einem Zwei-Ebenen-Modell (politische Verantwortung beim Landkreis, Liniengenehmigungen sowie Planung und teilweise Betrieb in einer Eigengesellschaft des Kreises bei Anmietung von privaten Geschäftsbesorgern) - Liniengenehmigungen ausschließlich in Hand einer kreiseigenen GmbH - Bau einer funktionellen Basis (Verkehrshof Quenselstraße)

- Abstimmung aller Entwicklungsmaßnahmen im ÖPNV auf die (damals) im Sommer 1994 bevorstehende Kreisvereinigung mit dem Landkreis Ilmenau - Festsetzung des Landkreises als unteilbarer Nahverkehrsraum - einheitliches Tarifsystem im Landkreis, Entwicklungsrichtung: Einheitstarif mit Landkreis Ilmenau - Mitwirkung im Verkehrsverbund Mittelthüringen - Einrichtung eines zentralen Umsteigepunktes in Zentrumsnähe von Arnstadt - Umsetzung aller genannten Maßnahmen bei äußerster Sparsamkeit nach wirtschaftlichen Aspekten - Finanzierung eines Erlösausgleichs durch den Landkreis

Nahverkehrskonzept IL [7] Das Nahverkehrskonzept des Landkreises Ilmenau, im Juli 1993 vom Landrat Dr.Kaufhold unterzeichnet, enthielt als wichtigste Planziele: - Organisation des ÖPNV in einem modifizierten Drei-Ebenen-Modell (politische Verantwortung beim Landkreis, planerische Verantwortung bei einer Eigengesellschaft, Durchführung und Betrieb durch ein mehrheitlich privates Unternehmen im Rahmen einer Betriebsübertragung) - Liniengenehmigungen ausschließlich in der Hand einer kreiseigenen GmbH, - Abstimmung aller Entwicklungsmaßnahmen im ÖPNV auf die damals bevorstehende Vereinigung mit dem Landkreis Arnstadt, - Gestaltung des ÖPNV als attraktive Alternative zum MIV - Einbeziehung aller Betroffenen bei allen Planungen - Festsetzung des Landkreises als unteilbarer Nahverkehrsraum - Gestaltung von Liniennetz, Fahrplan und Tarif unter Beachtung der Planungsziele des Nahverkehrskonzepts - Verpflichtung zur Mitarbeit in überkreislichen Kooperationen - Finanzierung des Restdefizits durch den Landkreis, falls die Planziele des Nahverkehrskonzepts eingehalten werden.

Verkehrsentwicklungskonzeption ARN [8] Das Verkehrsentwicklungskonzept des Landkreises Arnstadt wurde vor dem o.g. Nahverkehrskonzept im Frühjahr / Sommer 1992 erarbeitet und enthält vor allem Aussagen zu notwendigen oder wünschenswerten Infrastrukturentwicklungen im Straßen- und Schienennetz bis ins Jahr 2010. Es ist stark von den seinerzeit noch nicht endgültig entschiedenen Planungen zur A71 und zum ICE geprägt. Die Aussagen zum ÖPNV aus Straße und Schiene sind demgegenüber allgemeinerer Art und beschränken sich auf wenige theoretische und kaum realisierbare Aussagen.

Verkehrskonzept Region IL [9] Der Landkreis Ilmenau hat in der Endphase seiner Existenz im Frühjahr 1994 die Erarbeitung eines Verkehrskonzepts in Auftrag gegeben, daß in drei Bausteinen im Dezember 1994 vorlag. Auch dieses Verkehrskonzept ist vor allem auf Aussagen zur kurz-, mittel- und langfristig notwendigen Infrastrukturentwicklung im Straßennetz ausgerichtet, enthält jedoch im dritten Baustein auch eine Untersuchung über den Eisenbahnverkehr in der Region Ilmenau. Die Ergebnisse sind denjenigen der neuesten Studie der Deutschen Eisenbahn-Consult äquivalent. Aussagen zum Straßen-ÖPNV waren damals nicht enthalten.

Entwicklungskonzeption der Landkreise Arnstadt/Ilmenau [10] Zur unmittelbaren Vorbereitung der Kreisvereinigung haben beide Kreisverwaltungen im Sommer 1993 ein gemeinsames Entwicklungskonzept erarbeitet, dessen sehr qualifizierte Aussagen in vielen Punkten heute noch gültig sind. Über die Entwicklungsziele des ÖPNV wurde damals u.a. gesagt: - Aufgabe des ÖPNV ist insbesondere die Schaffung attraktiver Alternativen zum MIV - flächendeckendes Liniennetz, bessere Vernetzung der beiden Landkreise nach der Gebietsreform - Förderung des ÖPNV in den Mittelzentren durch Bevorrechtigungen gegenüber MIV - Einsatz attraktiver Fahrzeuge - Ausweitung des integrierten Taktfahrplans Thüringen in den Straßen-ÖPNV - Einsatz alternativer Bedienungsformen (Sammeltaxi, Bürgerbus) - Finanzierung der Betriebsdefizite durch den Ilm-Kreis

1.4. die Ausgangslage im Ilm-Kreis grundlegende KT-Beschlüsse .....

politische Kontrolle Seit Oktober 1994 arbeitet der ÖPNV-Beirat auf der Basis der beiden KT-Beschlüsse Nr. 041/92, 042/92 und Nr. 088/92. Er kontrolliert die Realisierung des in eigener Verantwortung ausgeübten ÖPNV, bereitet Beschlüsse des Kreistags zur Planung des ÖPNV vor und übernimmt Prüfungsfunktionen und Entscheidungsvorbereitungen für den Kreistag, z.B. vor der Bestätigung der wirtschaftlichen Jahresabschlüsse oder in Vorbereitung der Haushaltsplanungen (Subventionsgesamthöhe, Stützungssatz). .....

unternehmerische Verantwortung nach Personenbeförderungsrecht .....

Organisation von Durchführung und Betrieb .....

betriebliche Infrastruktur .....

Fahrzeugbestand .....

Infrastruktur in den Gemeinden( Zustand der Fahrwege, Zustand und Lage der Zugangsstellen) Zentrale Busbahnhöfe existieren in Arnstadt, Ilmenau (1990 - 92 neu angelegt) und Stadtilm. Die Busbahnhöfe Arnstadt und Ilmenau liegen günstig direkt am Hbf. der DB AG. Der Busbahnhof Stadtilm liegt weit außerhalb des Zentrums, er wird durch einen zentrumsnahen Umsteigeplatz ergänzt In Arnstadt ist ein zentraler Umsteigepunkt für den Stadtverkehr seit Anfang Oktober 1996 vorhanden. Die Haltestellen in den Städten und im Kreisgebiet (seit 1992 wurden Haltestellenbaumaßnahmen in 35 Fällen durch den Freistaat gefördert) sind überwiegend in annehmbaren Zustand - bei großen Unterschieden in Anlage und Ausführung. Teilweise gibt es sehr ansprechend gestaltete Haltestellenhäuschen, in manchen Fällen fehlt in kleineren Gemeinden, aber auch in den Städten ein Wetterschutz völlig. Haltestellenbuchten sind in weniger als 50 % der Fälle vorhanden, eigene Fahrwege gibt es lediglich in einem Fall als Busspur vor einer den ÖPNV bevorrechtigenden Lichtsignalanlage. Die Fahrwege (öffentliche Straßen) sind teilweise in gutem, teilweise in sehr schlechtem Zustand. Dies führt u.a. zu einer statistisch um etwa 50 % verringerten Lebensdauer wichtiger, von der Qualität des Fahrwegs beeinflußter Verschleißteile an den Fahrzeugen.

Fahrpläne Die Unternehmen sind derzeit Mitglied sowohl in den Kooperationsverbänden Südthüringen (IVRPV) als auch Mittelthüringen (RMT). Beide Verbände geben jeweils für ihr Planungsgebiet einen Taschenfahrplan heraus, der alle Linien der im Verband vertretenen Unternehmen enthält. Die OAG hat zusätzlich dazu einen dünneren Auszug aus dem RMT-Fahrplan herausgegeben, der nur die Linien der OAG enthält. Ein solcher Auszug ist als "Ilm-Kreis-Taschenfahrplan" ab Oktober 1996 auf den gesamten Ilm-Kreis erweitert worden.

Linienangebote, Charakter und Wertung der Linien .....

Linien des Ilm-Kreises bei anderen AT .....

Schülerbeförderung als Hauptdienstleistung .....

Tarife Bei der OAG wird ein Zonentarif, bei der IOV ein Entfernungstarif angewendet. Beide Tarife ermitteln die Fahrpreise auf Basis eines im Ilm-Kreis einheitlichen Grundpreises von -,18 DM/km (bis 31.12.1996, -,20 DM/km ab 1.1.1997). Rabattierungen für Zeitkarten und Benutzergruppen sind teilweise noch mit kleinen Unterschieden behaftet. Auf den von beiden Unternehmen befahrenen Strecken sind die Entfernungszonen und Rabattierungen ab 1.1.1997 so definiert, daß Fahrpreisunterschiede nicht mehr auftreten.

Kostendeckungsgrade .....

Finanzierungsquellen .....

Linien anderer AT im Ilm-Kreis .....

Beförderungsleistungen [14] .....

Schwachstellen nicht abgedeckter ÖPNV-Bedarf, fehlende Erschließungen Aus der Analyse-Befragung der Städte und Gemeinden im Ilm-Kreis, der Unternehmer und der benachbarten Aufgabenträger sind die folgenden Probleme zu nennen: - Anbindung des Raums Riechheim / Bechstedt/Wagd / Rockhausen an den Stadtverkehr Erfurt - Erschließung des Raumes Riechheimer Berg - Stausee Hohenfelden - Verbindungen des Rennsteiggebiets nach Süden und Osten (Sonneberg, Neuhaus, Schwarzatal), vor allem für Belange von Urlaubern und Übernachtungsgästen - bestimmte öffentliche Einrichtungen in Einzelfällen (Verwaltungssitze in den neuerrichteten Gebietskörperschaften, Krankenhäuser aus einzelnen Gemeinden zu gewissen Besuchszeiten, Wohngebiet Arnstadt-Süd, Friedhof in Ilmenau) - in mehreren Fällen wird allgemein eine Verbesserung der Angebote in verkehrsarmen Zeiten gefordert

sonstige ÖPNV-Hemmnisse Straßenzustand, Linienführung und bauliche Anlagen erschweren ÖPNV mitunter beträchtlich: - Ortslage Arlesberg: OD B88 unzumutbar eng, kein Begegnungsverkehr möglich - Ortslage Bücheloh: unzureichende Sichtverhältnisse und nicht ausreichende Fahrbahnbreite erschweren Ein- und Ausfahrt in und aus Bushaltestelle - Ortslage Dienstedt: keine Buswendeschleife vorhanden - Ortslage Eischleben: Buswendemöglichkeit nicht in ordnungsgemäßem Zustand - Elgersburg: Eisenbahnbrücke über B88 mit dahinter liegender starker Steigung (Winter !)

- Ortslage Gräfenroda: Haltestellenbereiche unbefestigt und ohne Unterstellmöglichkeiten für Fahrgäste, im Ortsteil Dörrberg fehlt eine Buswendeschleife - Ortslage Großbreitenbach: Engstelle auf L2648 im unteren Ortsteil behindert Begegnungsverkehr, in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger (Thüringer Straßenbauamt Erfurt) ist eine Lösung herbeizuführen - Ilmenau: - Kreuzung B87 mit K41 und Zufahrt Baumarkt, muß dringend mit LSA versehen werden - Einbindung Zufahrt zur Pörlitzer Höhe auf die B87, braucht Abbiegespuren - Ausfahrten aus Verkehrshof bzw. Breitscheidstraße - Knoten Trieselsrand braucht LSA - Ortslage Manebach: Straßenzustand B4 - Ortslage Möhrenbach: unzureichende Sichtverhältnisse, fehlende Buswendeschleife - Ortslage Oberpörlitz: Abzweig nach Unterpörlitz ist für rechtsabbiegenden KOM nicht befahrbar (Kreisbogenfreiheit nach StVZO für abbiegende Kfz. nicht gewährleistet) - Ortslage Pennewitz: OD B88 unzumutbar eng, kein Begegnungsverkehr möglich - Ortslage Rippersroda: Buswendeschleife nicht vorhanden

Inanspruchnahme der Angebote (Auswertungsübersichten der Fahrscheindrucker) [11] .....

2. Verkehrspolitische Zielstellung 2.1. Entwicklung Verkehrsnachfrage Entsprechend der Analyse unter Pkt. 1.2. sind im Planzeitraum höchstens solche Auswirkungen nach Umfang und Richtung der individ. Verkehrsnachfrage zu erwarten, die vom gegenwärtig vorgehaltenen Bedienangebot (vgl. Pkt. 1.4.) aufgenommen werden können. Veränderungen in größerem Umfang werden erst nach 2003 eintreten.

Auswirkungen Siedlungsstrukturveränderungen Gravierende Änderungen sind nicht zu erwarten. Einige Großprojekte (Tropikpark Rudisleben, Möbel-Großkaufhäuser an der A 4) befinden sich in Planungsstadien, eine Realisierung im Planzeitraum ist nicht wahrscheinlich. Die Entwicklung in den beiden größeren Städten wird durch die Weiterentwicklung des Stadtverkehr-Angebots abgedeckt (TU-Anbindung in Ilmenau, Zentr. Umsteigepunkt Arnstadt).

Auswirkungen Autobahn, ICE, Taktangebote der DB AG, Gegen Ende des Planzeitraums wird die bevorstehende Inbetriebnahme des IR-Haltes Wümbach/Ilmenau eine völlige Neuplanung des Liniennetzes/Fahrplanes mit Ausrichtung auf diesen Verknüpfungspunkt zum Interregio erfordern.

Auswirkungen Fremdenverkehr im südlichen Ilm-Kreis Nachfrage nach Touristikangeboten zu Ausflugszielen in den benachbarten Kreisen / Gebieten ist zwar vorhanden, jedoch nicht in einem Umfang, der tägl. Linienangebote rechtfertigen kann. Die Abdeckung dieser Bedürfnisse sollte auf Mietbusbasis erfolgen.

Auswirkungen MIV-Dichte Die Ausstattung der Bevölkerung mit individuellen Verkehrsmitteln hat ersten Sättigungsgrad erreicht, stärkere Auswirkungen auf den Bedarf nach ÖPNV-Leistungen sind weder in positiver noch negativer Hinsicht zu erwarten.

Hinweis auf Schulnetzplanung Sinkende Schülerzahlen führen zu verminderter Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen durch Schülerzeitkarteninhaber und damit zu Erlösausfällen. Die damit größer werdenden Probleme der Gesamtfinanzierung des ÖPNV könnten zur Einschränkung von Angeboten führen. Eine Optimierung der Schulnetzplanung gegen Ende des Planungszeitraums unter Berücksichtigung erzielbarer Synergieeffekte (Schulstandorte am Standort der Verwaltungszentren, differenzierte Schulanfangs- und Endzeiten) ist erforderlich.

2.2. Forderungen von Beteiligten und Betroffenen Gemäß Begründung zum Beschluß Nr. 331/96 des Kreistags war der Auslegungsentwurf des Nahverkehrsplans in analoger Anwendung der Absätze (3) und (4) des § 73 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes für einen Monat öffentlich auszulegen. Der Beschluß zur Freigabe des Entwurfs zur öffentlichen Auslegung wurde unverzüglich nach der Kreistagssitzung vom 19. Juni 1996 in den Tageszeitungen und in allen Städten und Gemeinden des Landkreises in ortsüblicher Weise (durch Aushang) am 21. Juni 1996 veröffentlicht. In dieser öffentlichen Bekanntmachung war als Auslegungsfrist die Zeit v. 28. 06.1996 bis 28. 07.1996 benannt. In allen Städten und Gemeinden sowie im Landratsamt standen Auslegungsexemplare zur Verfügung. Jedermann konnte sich während dieser Zeit sowie bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis zum 11.08.1996 zum Nahverkehrsplan äußern. Der ÖPNV-Beirat des Ilm-Kreises hat in seiner 10. Sitzung am 1.10.1996 über die Äußerungen - auch solche, die nach dem 11.08.1996 eingegangen sind - beraten und entschieden; die Entscheidungen sind in die vorliegende Fassung des Nahverkehrsplans eingearbeitet. In der Anlage sind diese Äußerungen in ihren wesentlichen Inhalten sowie die Entscheidung des ÖPNV-Beirats aufgeführt.

2.3. Entwicklungsziele für den ÖPNV im Ilm-Kreis bis 2001 Jede Maßnahme zur Weiterentwicklung des ÖPNV im Ilm-Kreis ist an den nachfolgend genannten Zielen auszurichten. Grundsätzliches, Angebotsgestaltung Die Mobilität potentieller ÖPNV-Benutzer im Ilm-Kreis ist zu sichern ("jeder kann die für ihn wichtigen Ziele seiner Tagesplanung mit dem ÖPNV erreichen"). Die Angebote sind zu einem hierarchischen ÖPNV auszurichten: überkreisliches Grundnetz durch SPNV bzw. StPNVLinien in benachbarte Ballungszentren, Hauptlinien und Ergänzungslinien im Landkreis, Gewährleistung von Anschlüssen und kurzen Umsteigewartezeiten. In ausgewählten Umsteigebahnhöfen (Arnstadt, Ilmenau, Gräfenroda, Stadtilm/Feldstraße, nach 2003 Wümbach) ist eine enge Anbindung an "integrierten Taktfahrplan Thüringen" zu sichern. Der ÖPNV in Ballungsräumen ist durch bauliche / verkehrsrechtliche Maßnahmen (techn. Zustand des Fahrwegs, Bevorrechtigung des ÖPNV) zu beschleunigen. Verwaltungssitze sollen aus den Mitgliedsgemeinden per ÖPNV erreichbar sein (Synergieeffekte mit Schülerverkehr anstreben). An Wochenenden / in den Nachtstunden sind, sofern der ÖPNV aus wirtschaftlichen Gründen auf Hauptverbindungslinien konzentriert werden muß, Ergänzungen durch Taxizubringer vorzusehen.

Als besonders durch den ÖPNV zu erschließende Touristikzentren werden definiert: das gesamte Rennsteiggebiet, die Region Schmücke-Schneekopf-Beerberg, der Riechheimer Berg mit dem Stausee Hohenfelden. Gemeinsam mit dem Landkreis Gotha ist eine bessere touristische Erschließung des Drei-Gleichen-Gebiets anzustreben. Der sanfte Tourismus in den Erholungsgebieten ist durch alternative Bedienangebote in Schwachlastzeiten zu fördern. In Fremdenverkehrsgebieten sind touristische Ergänzungsangebote durch Lösungen im Gelegenheitsverkehr auf Basis von Anforderung der örtlichen Fremdenverkehrsämter zu schaffen. Auf diese Art sind auch andere ÖPNV-Bedürfnisse (Fremdenverkehr - Tagestouristik zu benachbarten Zielen )durch Ergänzungs- und Sonderleistungen) abzudecken. Die Schülerbeförderung ist auch zukünftig im Linienverkehr zu integrieren, wachsende Finanzierungsprobleme wegen sinkender Schülerzahlen sind intelligent zu lösen. Arnstadt ist zum "ÖPNV-Modellort Thüringen" zu entwickeln.

Fahrpläne, Tarife Auf den Stadtlinien sowie auf wichtigen Regionallinien ist ein Fahrplantakt anzubieten. Städtische Ziele sind an das Umfeld der beiden großen Städte eng anzubinden. Die Tarife sind sozialverträglich zu gestalten, im Rahmen einer langfristige Tarifentwicklungsplanung sind bei Tariferhöhungen Steigerungen von --,02 DM/km im Basistarif als Richtwert vorzusehen. Tarife sollten in der Regel eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren haben.. Über die Ermäßigungssysteme sind Rabattierungen für Viel- und Mehrfachfahrer zu sichern. Als mittel- und langfristiges Ziel ist eine Tarifkooperation im gesamten Einzugsgebiet von RMT und IVRPV sowie DB AG anzustreben. Fahrpläne sind zeitlich und sachlich mit den Nachbarn und der DB abzustimmen. Fahrgäste und Zielgruppen sind neben den bisherigen Wegen (Fahrplanheft, Aushang) durch neue Konzepte (für andere Erzeugnisse und in anderen Branchen erprobte Werbeverfahren), durch Datenaustausch, über ISDN, BTX, Internet, durch Aushang der Fahrpläne auf den Bahnhöfen der DB AG und über neue Fahrplanvertriebswege über das Angebot zu informieren.

Finanzierung, Organisation Es sind alle technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Kostenreduzierung sowie zur Reduzierung von Schadstoffausstoß und Lärmemission zu nutzen und durchzusetzen, soweit dies in der Kompetenz des AT liegt Nach Maßgabe der Haushaltsplanung des Landkreises ist der StPNV im Ilm-Kreis finanziell zu sichern. Der Aufgabenträger hat alle Fachplanungen auf die Belange des ÖPNV auszurichten. Unternehmer und Aufgabenträger haben durch aktives Marketing das Image des ÖPNV zu pflegen und die ÖPNVBenutzung unter Ausnutzung aller Möglichkeiten zu fördern. Die Angebote sind in ihren Aspekten auf die Vorgaben der ISO-Qualitätssicherung auszurichten: Schnelligkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit, Komfort, Information, Flexibilität, Wirkung (Kompetenz, Erscheinungsbild, Sachlichkeit, Freundlichkeit) des Personals. Die Organisationsstrukturen sind so auszurichten, daß für den Benutzer im Ilm-Kreis ein einheitlicher ÖPNV (ein Fahrplan, ein Fahrschein, ein Tarif) entsteht, die Ausdehnung einer solchen benutzerorientierten Vereinheitlichung über das Territorium des Ilm-Kreises hinaus ist anzustreben.

ÖPNV in Verantwortung anderer Aufgabenträger

Freistaat Thüringen Die Leistungen im schienengebundenen ÖPNV innerhalb des Landkreises und in der Anbindung an die Umsteigepunkte zum überregionalen Schienverkehr und Fernverkehr, insbesondere nach Erfurt und Saalfeld sollten mindestens im bisherigen Umfang beibehalten werden; der integrale Taktfahrplan ist auf alle Strecken im Ilm-Kreis auszudehnen. Die Fahrwege sollten so instandgesetzt werden, daß kürzeste Fahrzeiten erzielbar werden. Bahnhöfe und Zugangsstellen sowie das rollende Material sollten sauber und freundlich werden, die Tarife sollten mit dem Tarif im StPNV der Umgebung vergleichbar gehalten werden. Die Fahrpläne im Nahverkehr sollten besser auf den Fernverkehr ausgerichtet werden. Auf der Strecke Ilmenau - Großbreitenbach sollte auch nach der Einstellung des Personenverkehrs die Infrastruktur für möglicherweise entstehenden Gütertransportbedarf erhalten werden. Arnstadt sollte in den Nahbereichstakt der Landeshauptstadt (Stadtverkehr) einbezogen werden. Ilmenau sollte wegen der Bedeutung der Technischen Universität mindestens mit einem Stundentakt an die Landeshauptstadt und den Fernverkehr angebunden werden. Die Strecke Ilmenau - Rennsteig - Schleusingen sollte zusätzlich zum Taktverkehr mit speziellen Angeboten (Winter, Steilstrecken-Dampf) besonders für die touristische Erschließung genutzt werden

benachbarte Landkreis und kreisfreie Städte Mit allen benachbarten Landkreisen sowie kreisfreien Städten konnte Übereinstimmung darin erreicht werden, daß die bestehenden gebietsüberschreitenden Linienverkehre auch zukünftig in der Verantwortung weiter betrieben werden, in welcher sie sich gegenwärtig befinden; dies betrifft auch die finanzielle Verantwortung. Einzige Ausnahme: die Verbindung zw. Gehlberg Ort und Gehlberg Bahnhof fällt, da sie sich vollständig auf dem Territorium des Ilm-Kreises befindet, in die finanzielle Verantwortung des Ilm-Kreises. Entsprechende Vereinbarungen nach § 5 Absatz (4) und § 9 Absatz (5) ThürÖPNVG mit den benachbarten Aufgabenträgern sind in der Anlage beigefügt. Die oben für die Entwicklung der ÖPNV im Ilm-Kreis aufgestellten Ziele gelten auch für die im Territorium des IlmKreises existierenden Linien anderer Aufgabenträger. Darüber hinaus ist als besonderes Entwicklungsziel der Abbau von Bedienungsverboten vorzugeben: diese sind bei gegenseitigen Gleichbehandlung möglichst unter Einsatz neuer technischer Lösungen zum Ausgleich der Erlöse und der Kosten mit dem Hauptbetreiber der Linie abzubauen. Überregional wirksame Handelseinrichtungen in Nachbarkreisen sind auf mit den benachbarten Aufgabenträger abgestimmter Art und Weise in das ÖPNV-Angebot einzubeziehen.

Große kreisangehörige Stadt Ilmenau Ilmenau hat am 10.06.1996 mit Stadtratsbeschluß Nr. 357/23/96 auf die Aufgabenträgerschaft im ÖPNV bis zum Jahre 2006 verzichtet, demnach gelten die hier aufgestellten Grundsätze und Ziele auch für die Entwicklung des ÖPNV im Stadtgebiet von Ilmenau.

3. Realisierungskonzeption 3.1. Bedienungskonzept, Leistungen, Erschließung, Angebot Grundsätze Das unter 1.4. beschriebene Angebot von ÖPNV-Leistungen ist im Sinne der unter 2.3. genannten Entwicklungsziele im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers weiterzuentwickeln.

Insbesondere ist das Gesamtangebot des ÖPNV im Kreisgebiet als hierarchische System auszurichten. Das Nahverkehrs-Angebot der DB AG ist in den unter 3.4. definierten Umsteigepunkten als Grundangebot und Verbindungsangebot zum öffentlichen Fernverkehr anzusehen. Am Angebot in diesen Umsteigepunkten ist das Angebot des in Kreisverantwortung stehenden ÖPNV auszurichten. Dabei sind Anschlüsse zu sichern und Wartezeiten kurz zu halten. Insbesondere auf den Relationen zur Landeshauptstadt sind unter der Voraussetzung marktfähiger Tarife und gemeinsam mit der DB AG bei guter Fahrplanabstimmung attraktive ÖPNV-Angebote zu schaffen. Die Erreichbarkeit der Mittelzentren aus dem Umland ist ebenso wie die Rückfahrt zu sichern, auch in verkehrsschwachen Zeiten und am Wochenende, dann jedoch ggf. unter Zuhilfenahme von ÖPNV-Ergänzungsangeboten. Die Beförderung von Schülern und Auszubildenden im Linienverkehr ist auch zukünftig als die entscheidende Grundlage für die Angebotsgestaltung zu berücksichtigen.

Spezielle Erschließungen In Arnstadt ist der Stadtverkehr auf den zentralen Umsteigepunkt auszurichten und durch die Einführung eines Taktverkehres zu ergänzen, in Ilmenau ist der gesamte Campus der Technischen Universität in den Stadtverkehr einzubinden. Neue Bedürfnisse im Stadtverkehr (veränderte Ladenschlußzeiten) sind abzudecken. In den Gebieten mit Erholungsfunktion (Rennsteiggebiet, Schmücke-Schneekopf-Beerberg, Riechheimer Berg Stausee Hohenfelden) ist das ÖPNV-Angebot auf die Erfordernisse von Touristik und Fremdenverkehr (Ferientickets, Skilinie, Rennsteig-Wanderlinie) auszurichten. Neu entstehender ÖPNV-Bedarf infolge Veränderungen der Siedlungsstruktur (neue Wohngebiete) ist abzudecken. Die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen ist zu sichern.

Ergänzungsangebote Das Linienangebot im ÖPNV ist für zusätzlich entstehende Bedürfnisse sowie in Schwachlastzeiten durch Ergänzungsangebote (Diskobusse, Mietomnibusfahrten) und Sonderformen des ÖPNV (z.B. Bürgerbus, AnrufSammel-Taxi) zu ergänzen, dies betrifft insbesondere Verbindungen am späten Abend. Dabei sind in Zusammenarbeit mit der Genehmigungsbehörde neue Möglichkeiten zu suchen und zu erproben. Die Vermittlung weiterführender öffentlicher Verkehrsangebote (z.B. Taxifahrten ab den Haltestellen zu individuellen Zielpunkten) ist aus den Fahrzeugen des ÖPNV heraus zu ermöglichen.

Vermittlung und Umsetzung der Angebote Die Information der potentiellen Benutzer der ÖPNV über das Angebot ist zu verbessern, neben den klassischen Fahrplanheften und zielgruppenspezifischen Fahrplanauszügen sind andere Möglichkeiten von Kundeninformation, Werbung und Marketing zu nutzen. Die Fahrpläne sind auf zusätzlich zu schaffenden Vertriebswegen zu veröffentlichen. Das Informationssystem des RMT ist zu nutzen, mit der DB AG ist der gegenseitige Aushang der Fahrpläne bzw. Anschlußfahrpläne auf den Bahnhöfen und Umsteigepunkten zu vereinbaren. Die Lesbarkeit der Informationen ist zu verbessern, ein ÖPNV-einheitliches Erscheinungsbild ist anzustreben. Den ÖPNV-Benutzern sind die Leistungen mit hoher Bedienkultur (Komfort, Freundlichkeit des Personals, kompetente und zuverlässige Kundenbetreuung, Pünktlichkeit, Sauberkeit) entgegen zu bringen. Die Möglichkeit der Mitnahme von Kinderwagen und Fahrrädern ist ständig zu sichern.

3.2. Organisation des ÖPNV im Ilm-Kreis Grundkonzeption - Der Kreistag gibt den politischen Auftrag (Selbstverwaltungsaufgabe ÖPNV) mittels des Nahverkehrsplans an die

Inhaber der Genehmigungen nach PBefG sowie an die durchführenden Unternehmen. - Die Betriebsgenehmigungen nach PBefG bleiben (wegen der weiterhin gültigen Grundsatzbeschlüsse zum ÖPNV aus den Jahren 1991 und 1992) zu 100% bei im Eigentum des Landkreises stehenden Kapitalgesellschaften (GmbH). - Der politische Auftrag ist für den Kunden (ein Fahrplan, ein Tarif, ein den gesamten Ilm-Kreis überspannendes Netz mit gut aufeinander abgestimmten Angeboten, ein überall im Ilm-Kreis gültiger Fahrschein, dies alles zu günstigem Aufwand) umzusetzen. - Die Kontrolle der Umsetzung des politischen Auftrags sowie der Durchführung des ÖPNV erfolgt durch den ÖPNVBeirat, darüber hinaus sind zwecks Rückkopplung der Meinung der Betroffenen und zur Marktforschung öffentliche Sitzungen (Anhörungen) in regelmäßigem Abstand durchzuführen. - Der ÖPNV wird gemäß den politischen Vorgaben auf die ökonomisch sinnvollste Weise auch unter Einbeziehung privater Unternehmer, wo dies sinnvoll und für beide Seiten vorteilhaft ist, durchgeführt. - Die Doppelfunktion des Landkreises als einerseits Aufgabenträger mit Verantwortung für einen finanziell tragbaren ÖPNV und andererseits Gesellschafter von Verkehrsunternehmen mit Verantwortung für das wirtschaftliche Ergebnis dieser Unternehmen bedingt Organisationsformen, die Interessenkonflikte vermeiden. - Die wirtschaftliche Betätigung der Verkehrsunternehmen mit kommunaler Beteiligung kontrollieren die Gesellschafterversammlungen, die GmbH-Beiräte und Aufsichtsräte. Beratend und empfehlend wirkt der ÖPNVBeirat. - Die Verkehrsunternehmen erreichen durch eigenverantwortliche unternehmerische Gestaltung ihrer zu erbringenden Verkehrsleistungen einen maximalen Kostendeckungsgrad. - Aspekte eines gesunden Wettbewerbs und die Möglichkeiten einer Leistungsstimulierung sollen diese Unternehmensaufgabe fördern. - Die Organisation darf weder beim Landkreis noch bei den Verkehrsunternehmen zu einer Erhöhung des Personalbestands führen. - Eine Fusionierung der existierenden Verkehrsunternehmen wird nicht zwingend vorausgesetzt, solange der oben konkret benannte politische Auftrag durch ein multilaterales Organisationsmodell nicht gefährdet ist.

Organisationsstruktur [12] .....

Nebengeschäfte Generell werden auch in Zukunft verlustmindernde Nebengeschäfte (vor allem Gelegenheits- und Ausflugsverkehr mit Omnibussen, aber auch unternehmerisches Engagement im Taxi-. und Mietwagenbereich) nicht ausgeschlossen, wenn sie den Zwecken des ÖPNV dienlich und nach den für die teilweise oder überwiegend in kommunalem Besitz befindlichen ÖPNV-Gesellschaften nicht ausgeschlossen sind

3.3. Tarifrahmen, Kostendeckung, Finanzierung Tarifentwicklung, Tarifsystem Die Tarifsysteme der Unternehmen OAG und IOV sind schrittweise weiter zu vereinheitlichen, spätestens im Jahr 1999 ist nach einem im gesamten Ilm-Kreis einheitlichen Tarifsystem - als Vorstufe zu einem Tarifverbund Mittel- und Südthüringen - zu verfahren. Der Bezugstarif (Grundpreis) ist sozialverträglich zu gestalten, unumgänglich notwendige Steigerungen dürfen die prozentual entsprechenden Steigerungsraten der durchschnittlichen Einkommensentwicklung nicht überschreiten. Rabattierungen sind außer auf Vielfahrer, Auszubildende und besondere Fahrgastzielgruppen (Senioren, Fahrgäste in

Schwachlastzeiten) auch auf andere Benutzergruppen (z.B.: "Classic-Card", Wochenendeticket, Ferienticket) auszudehnen, sofern damit die Eigenwirtschaftlichkeit nicht gefährdet wird. Im Territorium der beiden großen Städte sind Umsteigetarife von Regionalverkehr in die Stadtverkehre (und umgekehrt) einzuführen. Bis 1999 ist - unter vorgezogener Realisierung möglicher Teilschritte - die umfassende gegenseitige Anerkennung von Fahrausweisen im Ilm-Kreis zwischen den Unternehmen OAG und IOV (ggf. mit Einbeziehung des Nahverkehrs der DB AG unter Anwendung von Sonderformen von Fahrausweisen und Kostenausgleichen) zu sichern. Bis 2001 ist im Kooperationsraum Süd- und Mittelthüringen einschließlich des Nahverkehrsangebots der Deutschen Bahn eine einheitliche Tarifbasis anzustreben. Spätestens für die Zeit nach 2001 ist die Bildung eines Tarifverbundes im Koperationsraum Süd- und Mittelthüringen incl. der DB AG vorzubereiten. Der Zugang zum ÖPNV ist mittels moderner Fahrscheinsysteme (z.B.: Magnetkarte / Chipkarte / Paycard (Telekom iVm DB AG und VDV)) zu erleichtern.

Kostendeckung, Eigenwirtschaftlichkeit Die Unternehmen im Ilm-Kreis haben den ÖPNV eigenwirtschaftlich, d.h. unter Einbeziehung der Einnahmen nach § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG (Beförderungserlöse, Erträge aus gesetzlichen Ausgleichs- und Erstattungsleistungen im Tarifund Fahrplanbereich sowie sonstige Unternehmenserträge im handelsrechtlichen Sinne) kostendeckend zu betreiben. Der Grad der Deckung der Gesamtkosten durch die aus Fahrscheinverkauf erzielten Einnahmen ist zu erhöhen. Zu den Erträgen aus gesetzlichen Ausgleichsleistungen sind die nach § 9 ThürÖPNVG vom Landkreis zu leistenden Ausgleichsleistungen zu zählen, daneben gehören hierzu auch die Ausgleichsleistungen nach § 45 a PBefG und § 62 SchwBehG.

Finanzierung Der Landkreis hat seine Finanzplanung (Haushaltsplanung) im Bereich der nach § 9 ThürÖPNVG zu leistenden Ausgleichszahlungen im Einvernehmen mit den Unternehmen aufzustellen. Die Finanzplanungen haben unter Berücksichtigung der vom Freistaat gemäß § 9 Absatz 1 ThürÖPNVG dem Landkreis als Aufgabenträger gewährten Teilsummen die Eigenwirtschaftlichkeit des im Ilm-Kreis durchzuführenden ÖPNV zu gewährleisten. .....

3.4. Infrastruktur, Netze, Fahrzeuge Infrastrukturentwicklung In Verantwortung der IOV sollte der Omnibusbetriebshof Ilmenau bis zum Herbst 1997 fertiggestellt werden. Die Einrichtung von Erdgastankstellen an den Betriebshofstandorten in Arnstadt ist erfolgt. In Verantwortung der Stadt Arnstadt wurde der zentrale Umsteigepunkt für den Stadtverkehr (An der Weiße) verkehrswirksam übergeben. Die Gemeinden sollten die Haltestellen in ihrem Verantwortungsbereich ansprechend instand setzen bzw. modernisieren, ggf. sollten die Haltestellen mit Fahrradabstellanlagen ausgestattet werden. In Abstimmung zwischen den Gemeinden, den Verkehrsunternehmen, den Verkehrsbehörden und den zuständigen Straßenbaulastträgern sind die Standorte und Ausführungen der Haltestellen regelmäßig zu überprüfen. Veränderungen

sollten nur so erfolgen, daß Akzeptanz und Sicherheit (sowohl für den ÖPNV und seine Benutzer, als auch für den anderen Straßenverkehr) erhöht wird. Für die Zeiträume nach 2003 ist die Einbindung des IR-Haltepunkts Wümbach/Ilmenau planerisch vorzubereiten. Neue Straßenverkehrswege (K 51, L1044neu, K13neu, neue Ortsverbindungsstraßen) sind in die Fahrweg- und Netzplanung einzubeziehen. Die zuständigen Straßenbaulastträger sollten bei allen städtebaulichen Veränderungen die Herstellung/Einrichtung von Beschleunigungsmaßnahmen in Ballungsgebieten (Busspuren, Lichtsignal-Vorrang-Steuerungen) vorsehen und umsetzen.

Netzgestaltung, Umsteigepunkte Die Netze von OAG und IOV sind bei allen Entscheidungen als Einheit zu betrachten, sie sind unter Beibehaltung der unter 1.4. dargestellten Beziehungen nach den unter 2.3. genannten Prinzipien weiterzuentwickeln. Parallelangebote zu anderen Anbietern sind unter Beachtung der Gesamtauswirkungen und im Rahmen der Gleichbehandlung abzubauen. Als Umsteigepunkte im straßengebundenen ÖPNV werden definiert: Busbahnhof Arnstadt, zentraler Umsteigepunkt Arnstadt (nur für den Stadtverkehr), Busbahnhof Ilmenau, Busbahnhof Stadtilm/Kastanienallee. Umsteigepunkte von und zum Schienen-ÖPNV sind: Arnstadt Hbf., Ilmenau Hbf., Gräfenroda, Stadtilm/Feldstraße, IRBahnhof Wümbach. Kreisübergreifende Leistungen der Unternehmen des Ilm-Kreises sind im bisherigem Umfang aufrecht zu erhalten. Leistungen anderer Aufgabenträger im Ilm-Kreis sollen in den bisher bestehenden Leistungen bestehen bleiben. Eine stärkere Anbindung des Bereichs Rockhausen - Bechstedt-Wagd - Riechheim an den Stadtverkehr Erfurt ist zu sichern. Die Erschließung des Raums Riechheimer Berg - Hohenfelden ist in Abstimmung mit der Stadt Erfurt und dem Landkreis Weimarer Land zu sichern.

Fahrzeugkonzepte Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge soll nicht wesentlich weiter gesenkt werden, es ist jedoch eine wirtschaftlich gesunde Streuung in der Altersverteilung der Fahrzeuge anzustreben. Im Linienverkehr sind KOM in Linienausführung einzusetzen, KOM in Reiseausführung dürfen nur im Havariefall als kurzzeitige Ersatzlösung eingesetzt werden. Grundsätzlich ist die Mitnahme von Kinderwagen und Fahrrädern und Rollstühlen zu ermöglichen, die Fahrzeuge sind entsprechend zu kennzeichnen. In Schwachlastzeiten ist der Einsatz von Mini- und Kleinbussen zulässig. Sofern die Einhaltung der Beförderungspflicht auch bei plötzlich auftretendem Bedarf gesichert werden kann, ist auch der Einsatz von besonders gekennzeichneten Taxen als Ersatz für Linienverkehrsleistungen zulässig. Die technische Ausrüstung der Fahrzeuge ist an die besonderen Bedingungen im Ilm-Kreis (Straßenzustand, Gebirgsgegend) bzw. die Bedingungen des Stadtverkehrs anzupassen; die Innenausstattung ist komfortbetont weiterzuentwickeln. Bei Erfüllung ökonomischer und techn. Bedingungen sind KOM mit alternativen Energieträgern (Erdgas, Biodiesel, Hybridantriebe etc.) einzusetzen, es ist zu prüfen, ob der Einsatz nur einer Art von alternativen Energieträgern im IlmKreis Vorteile bietet.

Der Einsatz von Sonderformen des ÖPNV zur Ergänzung oder Erweiterung des Linienverkehrsangebots (z.B. AnrufSammel-Taxis, Bürgerbus und andere Modelle) ist zulässig, wenn damit die Eigenwirtschaftlichkeit des Gesamtangebots nicht gefährdet wird und die Akzeptanz des ÖPNV erhöht werden kann. Der Aufgabenträger hat schnellstmöglich zu prüfen, unter welchen konkreten technischen, organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Voraussetzungen im Ilm-Kreis zu welcher Zeit, an welcher Stelle und in welcher Art alternative Bedienungsformen im ÖPNV eingesetzt werden können. Hierunter fällt auch der Einsatz vorhandener Taxis. Positive Ergebnisse sind im Planungszeitraum umzusetzen. Die Qualitätssicherungsvorschriften nach ISO 9002 sind einzuhalten.

Quellenhinweise [1] Schulentwicklungsplan des Ilm-Kreises Landratsamt des Ilm-Kreises, Arnstadt, Januar 1996 [2] zugelassene Kfz im Ilm-Kreis aus: statistische Mitteilungen des Kraftfahr-Bundesamtes, Sonderheft 1 zur Reihe 2, Flensburg, Januar 1996 [3] Regionaler Raumordnungsplan Mittelthüringen Thüringer Staatsanzeiger, Nr. 50 /1995, S. 1954 ff. [4] Scoring-Bewertung der Infrastruktur der DB AG in Thüringen (im Auftrag der DB AG erstellt) Deutsche Eisenbahn-Consulting GmbH, Berlin, 1996 [5] Bewertung der Verkehrswirksamkeit der Kursbuchstrecke 567 aus: "Konzeption für die Gestaltung des ÖPNV im Ilm-Kreis in Kooperation der bestehenden Verkehrsunternehmen" (im Auftrag des Ilm-Kreises erstellt), GVC Gesellschaft für Verkehrsconsulting mbH, Jena ,1996 [6] Nahverkehrskonzept des Landkreises Arnstadt Kreisverwaltung Landkreis Arnstadt, Arnstadt, Juli 1993 [7] Nahverkehrskonzept des Landkreises Ilmenau Landratsamt Landkreis Ilmenau, Ilmenau, Juli 1993 [8] Verkehrsentwicklungskonzeption für den Landkreis Arnstadt (im Auftrag des Landkreises Arnstadt erstellt) SNV Studiengesellschaft Nahverkehr mbH, Niederlassung Thüringen, Jena, Oktober 1992 [9] Verkehrskonzept Region Ilmenau (im Auftrag des Ilm-Kreises erstellt) Lomb-Consult Suhl Ingenieurgesellschaft mbH, Suhl, November 1994 [10] allgemeine Entwicklungskonzeption des Ilm-Kreises Kreisverwaltung Arnstadt und Landratsamt Ilmenau, Arnstadt/Ilmenau, Juni 1993 [11] Auswertung der Fahrscheindrucker von OAG und IOV im März 1996

aus: "Konzeption für die Gestaltung des ÖPNV im Ilm-Kreis...", a.a.O. [12] Variantenuntersuchung zur Organisationsstruktur des ÖPNV im Ilm-Kreis aus: "Konzeption für die Gestaltung des ÖPNV im Ilm-Kreis...", a.a.O. [13] Verkehrsmengenkarte Thüringen Landesamt für Straßenbau Thüringen, Erfurt, 1995 [14] Personenbeförderung der Straßenverkehrsunternehmen in Thüringen, 2. Vierteljahr 1996 Thüringer Landesamt für Statistik, Erfurt, September 1996

Abkürzungsverzeichnis ARN Landkreis Arnstadt AT Aufgabenträger AST Anruf-Sammeltaxi DB AG Deutsche Bahn AG IC Inter-City-Zug der DB AG ICE Inter-City-Express-Schnellverkehrszug der DB AG IL Landkreis Ilmenau IOV IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau IPV Ilmenauer Personenverkehrsgesellschaft mbH IR Inter-Regio-Zug der DB AG ISO ISO 9002 - intern. Qualitäts-Zertifizierungs-Richtlinien IVRPV Interessenverband Regionaler Personenverkehr Südthüringen e.V. KOM Omnibus KT Kreistag LSA Lichtsignalanlage MIV motorisierter Individualverkehr NVP Nahverkehrsplan

OAG Omnibusbetrieb Arnstadt GmbH OD Ortsdurchfahrt OU Ortsumgehung ÖPNV öffentlicher Personennahverkehr PBefG Personenbeförderungsgesetz RMT Anbietergemeinschaft Regionalfahrplan Mittelthüringen SchwBehG Schwerbehindertengesetz SPNV schienengebundener ÖPNV StPNV straßengebundener ÖPNV StVZO Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ThürKO Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung ThürÖPNVG Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr ThürVwVfG Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz TÖB Träger öffentlicher Belange TU Technische Universität Ilmenau VDV Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.

Begriffe Bedienverbot Verbot, Fahrgäste an bestimmten Haltestellen aufzunehmen oder aussteigen zu lassen (bei teilweise identischer Streckenführung kann der Inhaber einer bereits bestehenden Linie von der Genehmigungsbehörde verlangen, daß eine neue Liniengenehmigung für dieses Teilstück nur mit einer solchen Auflage erteilt wird) Beförderungsfälle Anzahl der beförderten Personen in einem Zeitraum Ergänzungslinie Linie, die ein vom Aufgabenträger definiertes Hauptnetz für Beziehungen geringeren Aufkommens ergänzt Fahrplankilometer Entfernungen laut Fahrplan, hier Summe aller lt. Fahrplan zurückgelegten Entfernungskilometer in einem Zeitraum Hauptverbindung vom Aufgabenträger definierte Linie, die gemeinsam mit anderen Hauptverbindungen das ÖPNV-Grundnetz bildet Leistung/d Anzahl täglicher Fahrten auf einer Linie (auch Teilverbindungen) Personenkilometer Summe der Entfernungen, die von Einzelpersonen im ÖPNV zurückgelegt wurden Tarifkooperation freiwillige Zusammenarbeit mehrerer ÖPNV-Unternehmen

und/oder Aufgabenträger. Ziele: gemeinsam herausgegebener Fahrplan, (mindestens) gegenseitige Anerkennung der Fahrausweise (ggf. mit gegenseitiger Verrechnung und Erlösausgleich), (maximal) einheitlicher Tarif und einheitliche Fahrscheine im gesamten gemeinsamen Verkehrsgebiet

Anlagen .....