Nachrichten. Blatt. Nr. 8 Donnerstag, den 22. Februar Jahrgang. Fastnacht in der VG Alzey-Land

Nachrichten Blatt Für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die OrtsgeBornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lons...
Author: Gerda Albert
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Nachrichten Blatt Für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die OrtsgeBornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim,

Nr. 8

meinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

Donnerstag, den 22. Februar 2007

Fastnacht in der VG Alzey-Land

23. Jahrgang

Verwaltung nachmittags geschlossen Am Mittwoch, dem 28. Februar 2007 bleibt die Verwaltung der Verbandsgemeinde Alzey-Land nachmittags geschlossen. Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und um Berücksichtigung.

Mond bedeckt Saturn - Erde bedeckt Mond! Die Berichte zu der Kinderfastnacht in Eppelsheim und dem Umzug in Ober-Flörsheim lesen Sie bitte unter den Ortsgemeinden.

Good Times - Klaus Lage und The Beatles RB 2 Tage pro Alzey Musik Festival/Deutsch-Rock und All You Need Is Beat An zwei Tagen präsentiert das pro Alzey Musik Festival in der Stadthalle Alzey renommierte Künstler der Spitzenklasse. Zum Auftakt am Freitag, 9. 3. 2007, ein Künstler, der deutsche Rockgeschichte geschrieben hat - Klaus Lage. Der Sänger stellt im Rahmen seiner bundesweiten Tournee das brandneue Album und Programm, die „Zug um Zug Tour 2007“ vor. Es folgt am Samstag, 10. 3. 2007, die absolute Kultshow. Auf der „Magical History Tour“ durch die „Golden Oldie Night“ sind die Beatles Revival Band und das Pop Duo Back Two Wegbegleiter mit ihrem 60er-Jahre-Live-Sound. Kartenvorverkauf: Stadthalle Alzey; Lotto Schäfer, Rheinhessen-Center Alzey; Sparkasse Worms-Alzey-Ried und Filialen; Otto’s Reisewelt, Wörrstadt oder an der Abendkasse

Das Nachrichtenblatt Alzey-Land verlost 2 x 1 Karte für beide Veranstaltungen. Rufen Sie an am Freitag, 23. 2. 2007 zwischen 9.00 Uhr und 9.10 Uhr. Telefon: 0 67 31 / 94 73 18

Der März fängt für Liebhaber des Sternenhimmels gut an: es finden 2 interessante Ereignisse statt. Am Freitag, dem 2. März in den Morgenstunden bedeckt der nun fast Vollmond den Ringplaneten Saturn. Der Anfang erfolgt um 3.30 Uhr (MEZ) auf der unbeleuchteten Seite des Mondes, und man kann sehen, wie vom dunklen Mondrand der angeschnittene Saturn langsam in der Dunkelheit zu verschwindet. Um 4.10 Uhr taucht der Ringplanet dann auf dem hellen Mondrand wieder auf. Gleich am nächsten Tag, in der Nacht vom 3. auf den 4. März, zwischen 21.17 und 3.26 Uhr, können wir eine totale Mondfinsternis beobachten. Der Mond tritt in den Kernschatten der Erde um 22.30 Uhr ein und erreicht die Totalität um 0.21 Uhr. Dabei verschwindet er nicht ganz, er bekommt nur eine tiefrote Farbe, verursacht durch die Lichtbrechung der Erdatmosphäre. Um 0.12 ist der Mond aus den Kernschatten ausgetreten und um 3.26 Uhr ist die Finsternis zu Ende. Beide Ereignisse sind mit bloßem Auge oder einem Feldstecher gut beobachtbar. Kleinere Teleskope bieten den Vorteil, das Verschwinden des Saturns deutlicher beobachten zu können. Weitere Informationen: 0 67 32 - 31 73 oder E-Mail: [email protected]. E.P.

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Amtlicher Teil

Donnerstag, den 22. Februar 2007

Notdienste - Bürgerservice Neuregelung des Apothekennotdienstes in Rheinland-Pfalz

Berufsbegleitender Dienst

Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL)

Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.V. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termin nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 67 62

für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, 67292 Kirchheimbolanden Frau Kutschan 0 63 52 / 70 59 90

Caritaszentrum Alzey

Multiple Sklerose-Selbsthilfegruppe Alzey

0 67 31 / 1 92 92

• Dorfhelferinnenstation St. Hildegard Alzey, Am Obermarkt 25, Tel. 0 67 31 / 94 15 97; -98 Haus- und Familienpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Fahrdienste, Hilfe im und um das Haus.

0 18 05 / 66 60 07

• Beratungsstelle Beratung für Frauen in Schwangerschaft und in Notsituationen, Allgemeine Lebensberatung, Termine nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 94 15 97

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Treffen: jeden 1. Dienstag im Monat, 18.00 Uhr in der ev. Sozialstation Alzey, Josselin-Straße 3 Kontakt: Karl Vögeli Tel. 0 67 34 / 96 05 70

aus dem Festnetz 0900-5-258825-PLZ (0,25 Euro/Min.) (zum Beispiel: 0900 5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (0,12 Euro/Min.)

Ärztlicher Bereitschaftsdienst/ Zahnärztlicher Notfalldienst DRK Krankenhaus Kreuznacher Straße 7-9, Mo., Di., Do. 19 - 6.30 Uhr Mi. 14 - 6.30 Uhr, Fr. 19 - 6.30 Uhr an Wochenenden und Feiertagen

0,12 EUR je angefangene Minute

DRK Alzey

0 67 31 / 1 92 22

Erdgasversorgung EWG in Alzey für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim Tel. 0 67 31 / 4 05 - 0 bei Störfällen

Tel. 0700-00044033 Mo. - Fr., 9 - 18 Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am Wochenende 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel.: 08 00 / 1 11 01 11 und 08 00 / 1 11 02 22

Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Rhh. Fachklinik Alzey

Tel. 0 67 31 / 40 70 Tel. 0 67 31 / 5 00

Polizeiinspektion Alzey Kaiserstraße 32

0 67 31 / 91 10

Polizeiwache Wörrstadt Pariser Straße 76

0 67 32 / 91 10

Stromversorgung EWR Alzey Elektro-Notdienst 18.00 - 6.00 Uhr

Club Behinderter und ihrer Freunde e. V.

Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Wiesner Tel. 0 67 31 / 74 86

Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Rhld.-Pfalz e.V. Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck, Ernst Wilhelm von der Au

Tel. 0 67 31 / 4 31 01 Tel. 0 67 33 / 10 37

DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice „Essen auf Rädern“, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel. 0 67 31 / 96 99 30 Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Dienstag von 13 - 15 Uhr Telefonsprechzeit: Dienstag und Donnerstag 8 - 8.30 Uhr Tel. 0 67 31 / 96 99 20

Evangelische Sozialstation Alzey

in Alzey für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bermersheim v.d.H., Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flonheim, Freimersheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenheim und Wahlheim Tel. 0 67 31 / 4 05-0 bei Störfällen Tel. 0700-00044033

Beratungs- und Koordinierungsstelle für Ältere, Kranke, Behinderte und Angehörige, Angelika Trundt, Josselinstr. 3 dienstags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr

Wasserversorgung Rhh. GmbH Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim und Gau-Odernheim - bei Störfällen

Tel. 0 61 35 / 7 30 Tel. 0 61 35 / 65 00

Wasserversorgung Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim Tel. 0 62 42 / 50 05-0 - bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel. 0 62 42 / 50 05-40

Aktion Leben für Alle e.V. Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 12 01 Alzey, Schloßgasse 41 oder Tel. 0 67 32 / 57 57

0 67 31 / 26 68 und 9 40 00 Fax 0 67 31 / 94 00 19

Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Verband Rhl.-Pfalz und Saarland e.V. Treffen jeden 3. Freitag im Monat im Gemeindehaus Hauptstraße 65 in Nack Kontakt: Hedwig Dürk Verband Alzey und Umgebung Treffen jeden 1. Dienstag im Monat, 19.00 Uhr Weinstube Römer, Rossmarkt, Alzey Kontakt: Franziska Woll

Tel. 0 67 36 / 5 05

0 67 31 / 49 99 38

Fachdienst für Hörgeschädigte Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung. Sprechstunde: Mittwoch, 16 - 19 Uhr u. nach Vereinbarung Europaring 18, 67227 Frankenthal 0 62 33 / 8 89 20 info@ifd-hörgeschädigte.de Fax 0 62 33 / 88 92 20 www.ifd-hörgeschädigte.de

Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11:

Bahnhofstraße 42,55237 Bornheim

Hospizverein DASEIN e.V. Alzey

0 67 34 / 96 00 03

Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, 20-22 Uhr in den Räumen der „Oase“ Alzey, Schloßgasse 15 Tel. 0 67 33 / 60 36 od. 0 67 31 / 13 68

AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel. 0 67 31 / 1 04 59 Alzey, Hellgasse 20 Fax 0 67 31 / 23 85

AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.V. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Tel. 0 67 31 / 78 00 Hellgasse 20, 55232 Alzey Fax 0 67 31 / 4 61 66

Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, 55232 Alzey, Tel. 0 67 31 / 95 03-0 e-Mail [email protected] Fax: 0 67 31 / 95 03 11 Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: jeden Montag von 19.30 bis 21.00 Uhr Angehörige: jeden 1. und 3. Mittwoch, 19.30 bis 21.00 Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Alltagssorgen und Lebenskrisen, Partnerschaft, Familie, Beruf ... jeden 1. und 3. Dienstag von 19.00 bis 21.00 Uhr

Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden und deren Angehörigen zu Hause . Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner mittwochs 10.00 - 12.00 Uhr, DRK Krankenhaus, Alzey Kreuznacher Straße 7-9, Zi. 1.317, Anrufbeantworter m. tägl. Abfrage Tel. 0 67 31 / 407-199 oder Gerda Pusch: Tel. 0 67 33 / 60 87 Helmut Fetzer: Tel. 0 67 31 / 95 45 31

Tel. 01 80 5 / 25 25 28 0,12 EUR je angef. Minute

Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey 0 67 31 / 13 72 und 76 89 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 9 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr, Fr. 9 - 12 Uhr und nach Vereinbarung

Krisentelefon: 01 80 - 2 00 08 42 für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo-Fr. 19-24 Uhr, Sa, So. u. Feiertage 16-22 Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen, Di. 9.00 - 17.00 Uhr, Mi und Do 9.00 - 12.00 Uhr. e-Mail: [email protected]; www.lfbk.de Tel. 0 63 21 / 57 68 08

Malteser Hilfsdienst e.V. Stadt Alzey,

Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Jeden 2. und 4. Freitag im Monat, 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 Kontakt: Fr. Michel

Tel. 0 67 31 / 4 11 39

Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma, Treffen jeden 2. Donnerstag, Elsa-Brandström-Str. 53a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Tel. 0 67 33 / 94 94 00

für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen jeden 2. Montag im Monat um 18.30 Uhr im Kardinal-Volk-Haus, Alzey, Kirchenplatz (neben der kath. Kirche). Tel. 0 62 41 / 59 24 37 oder 0 67 33 / 68 43

Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Treffen jeden 3. Donnerstag um 19.30 Uhr, außer Feiertage im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Straße 7 Ansprechpartner: Michael Trautwein 0 67 32 / 6 40 12 Caroline Schöppler 0 67 35 / 82 13

Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey. Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen. Montags bis freitags, 8.30 - 12.00 Uhr (Terminvereinbarung) Tel. 0 67 31 / 4 08 - 6011 + 6012

Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey e-mail: [email protected] Tel. 0 67 31 / 5 01-4 68

Tagesstätte Oase Hilfsverein Rheinhessen e. V., Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo, Di, Do 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 14 - 15.30 Uhr Tel. 0 67 31 / 35 99

Therapiezentrum für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder 67307 Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, 55232 Alzey

Tel. 0 63 51 / 64 00

Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Dieter Gallee, KIBO Tel. 0 63 52 / 49 01 Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, im Raum hinter der Cafeteria

VdK - Kreisverband Alzey

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz

Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag an jedem 1. Mittwoch im Monat von 9.00 - 12.00 Uhr in der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey. Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr, Tel. 0 67 31 / 409-316

Selbsthilfegruppe

Ambulanter Krankenpflege Dienst e.V. Bornheim

Treffen jeden 2. Freitag im Monat 15 bis 17 Uhr Kontakt Angelika Trundt Tel. 0 67 31 / 94 00 50

Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Internet: www.impfschutzverband.de Infos: 06 71 / 4 45 15 Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Selbsthilfegruppe 0 67 31 / 94 00 50

- Notruf für von Gewalt betroffene Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexueller Missbrauch - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr, Dienstag und Donnerstag 10-12 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: Tel. 0 67 31 / 72 27 Fax: 0 67 31 / 99 62 85

Alzheimer Angehörigengruppe

Schutzverband für Impfgeschädigte e.V.

Schwerbehindertenrecht

Tel. 0 67 31 / 9 60 20 Tel. 01 71 / 6 30 42 42

Mo. - Fr., 9 - 18 Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am Wochenende 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

Tel. 0 67 31 / 62 66 Tel. 0 67 31 / 72 38

Tel. 067 34 / 3 54, Fax: 63 45

Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey

Josselinstr. 3

Linie 1 und 3: Linie 2 und 4

Schlafapnoe Selbsthilfe, Alzey und Umgebung e.V.

Alzey und Umgebung Alzey, Hexenbleiche 5 jeden Di. 14.00 - 17.00 Uhr

Wasserversorgung EWG

Ruftaxi

Tel. 0 63 62 / 99 36 60 Fax: 0 63 62 / 99 47 40

Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo. 8.30-12 und 14-18, Do. 8.30-12 Uhr Tel. 0 67 31 / 24 81

Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) 16 - 18 Uhr 15 - 17 Uhr 9 - 13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) 16 - 18 Uhr 15 - 17 Uhr 8 - 12 Uhr Gau-Odernheim März - Sept. Okt. - Feb. Sa. Di. 16 - 18 Uhr Di. 15 - 17 Uhr (ganzjährig) Do. 15 - 18 Uhr Do. 14 - 17 Uhr 8 - 11 Uhr Mauchenheim Dienstag u. Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr Samstag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag, den 22. Februar 2007

VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Tel.: 0 67 31 / 40 90 http://www.alzey-land.de [email protected]

8.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Bürgerbüro: 0 67 31 / 409-310 Montag Dienstag

8.00 - 16.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 10.00 – 12.00 Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße)

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“ für das Rechnungsjahr 2007 Aufgrund des § 10 Abs. 2 des Zweckverbandsgesetzes vom 22. 12. 1982 in Verbindung mit §§ 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. 12. 1973 und der Verbandsordnung i. d. F. vom 31. 12. 1985 hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 27. 11. 2006 folgende Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2007 beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt die Einnahmen 51.046,00 Euro die Ausgaben 51.046,00 Euro im Vermögenshaushalt die Einnahmen 44.650,00 Euro die Ausgaben 44.650,00 Euro festgesetzt. §2 Die Verbandsumlage für das Rechnungsjahr 2007 wird gemäß § 12 Abs. 1 der Verbandsordnung i. d. F. vom 31. 12. 1985 wie folgt festgesetzt: Die Umlage der Verbandsgemeinden und sonstigen Mitgliedskörperschaften beträgt pro Kopf der Einwohner der im Verbandsgebiet „Rheinhessische Schweiz“ liegenden Ortsgemeinden zum Stichtag 31.12.2005 = 1,00 Euro. Der Beitrag des Landkreises Alzey-Worms wird in der Höhe der von den Mitglieds-Verbandsgemeinden und sonstigen Mitgliedskörperschaften im Kreise Alzey-Worms insgesamt zu erbringenden Umlage festgesetzt. Die Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zahlt die doppelte Umlage. §3 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird festgesetzt auf 0,00 Euro (Kredite werden nicht benötigt.) §4 Die Aufwandsentschädigung des Geschäftsführers (§ 7 Verbandsordnung) wird auf 2.400,00 Euro festgesetzt. §5 Die Haushaltssatzung tritt zum 1. 1. 2007 in Kraft. Alzey, 1. 2. 2007 Verbandsvorsteher: gez. Ernst-Walter Görisch Landrat Besonderer Hinweis nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung: Satzungen, die unter Verletzungen von Verfahrensund Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung der Satzung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Amtlicher Teil

Dies gilt nicht, wenn - die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder - vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Nach § 97 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. 1. 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 153) i.V. mit § 17 der Zweckverbandsordnung liegen die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2007 des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“ in der Zeit vom 23. Februar bis einschließlich 7. März 2007 zur Einsichtnahme öffentlich aus. Die Einsichtnahme kann erfolgen: Bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“, und zwar bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wöllstein, Zimmer 4, Bahnhofstraße 10, 55597 Wöllstein, jeweils montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr. Alzey, den 14. Februar 2007 Zweckverband „Erholungsgebiet Rheinhessische Schweiz“ gez. Ernst-Walter Görisch Verbandsvorsteher

Bauaufträge Öffentliche Ausschreibung Öffentlicher Auftraggeber: OG Eppelsheim, Ortsbürgermeisterin Ute KlenkKaufmann, diese verwaltet durch die Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 28, 55232 Alzey Öffentliche Ausschreibung Ausführung von Bauleistungen Ort der Ausführung: Stationen im Effenkranz, 55234 Eppelsheim Art- und Umfang der Leistung: Ausführungszeiten: April - Juni 2007 Los 1: Gewerk Erd-, Landschafts- und Wegebauarbeiten: - Aufnehmen Treppenanlage inkl. Unterbau ca. 100 lfm - Roden und Abtransport von Wurzelwerk ca. 50 m3 - Bodenaushub und -einbau ca. 50 m3 - Schottertragschicht herstellen ca. 50 m3 - Wassergebundene Wegedecke ca. 150 m3 - Treppenstufen versetzen ca. 100 lfm - Fußgängerbrücke aus Holz ca. 2 Stk. liefern und montieren - Sitzbänke liefern ca. 7 Stk. - Lieferung Materialien wie Sand, Findlinge, Kies - Sowie diverse Arbeiten Die Verdingungsunterlagen sind gegen Zahlung des Erstattungsbetrages in Höhe von 30,-- Euro (per Verrechnungsscheck) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstr. 38, 55232 Alzey bis zum 28. 2. 2007 schriftlich anzufordern. Der Erstattungsbetrag wird nicht zurückgezahlt. Die Unterlagen werden am 1. 3. 2007 versandt. Die Submission findet am 19. März 2007 um 11.00 Uhr im Besprechungszimmer Nr. 101 (1. OG) der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land statt. Auskünfte zum Bauvorhaben erteilt: Freiraum- und Landschaftsplanung Dipl. Ing. Caroline Engelhardt, Freie Landschaftsarchitektin, Katharinenstraße 25, 55124 Mainz, Tel.: 0 61 31 / 7 15 40 Vergabeprüfstelle: Allgemeine Fach-/Rechtsaufsicht (§31 VOB/A) Kreisverwaltung Alzey-Worms, VOBStelle SGD Nord, Koblenz Gez.: Klenk-Kaufmann Ortsbürgermeisterin

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Sprechstunde Bürgermeister Unger Die nächste Sprechstunde von Bürgermeister Steffen Unger findet am Donnerstag, dem 1. März 2007 von 15.00-17.00 Uhr im Dienstzimmer des Bürgermeisters bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey statt.

Albig Ortsbürgermeister Günther Trautwein Dienstag 19.00 - 20.00 Uhr Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr Rathaus, Langgasse 58 Telefon 0 67 31 / 23 01 tagsüber: 0 61 04 / 78 11 00 oder 01 71 / 2 21 37 42

Sitzung des Gemeinderates Am Montag, 26. Februar 2007 um 20 Uhr, findet im Rathaus Albig eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Beratung und Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan 2015 der VG Alzey-Land -Änderung Nr.05/01 (Erweiterung der gemischten Baufläche an der Riegelstraße in Albig) - Zustimmungsverfahren gem. § 67 Gemeindeordnung 3. Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Goldbachstraße“ der Ortsgemeinde Albig - Aufhebungsverfahren - Aufhebungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB 4. Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Bermersheimer Straße“ der Ortsgemeinde Albig - Aufhebungsverfahren - Aufhebungsbeschluss gem. § 2 Abs.1 BauGB 5. Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Bahnhofstraße“ der Ortsgemeinde Albig - Aufhebungsverfahren a) Verabschiedung des Bebauungsplanvorentwurfes für das Verfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs 1 BauGB b) Beschluss über die Durchführung des frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens gem. § 3 Abs. 1 BauGB 6. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Günther Trautwein Ortsbürgermeister

Bermersheim v. d. H. Ortsbürgermeister Werner Wagner Dienstag 19.00 – 19.30 Uhr und nach Vereinbarung Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Tel. 0 67 31 / 76 55

Straßenbau beginnt Ab dem 5. 3. 2007 beginnt der Straßenendausbau im Baugebiet „Silvanerweg“. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte Mai 2007 andauern. Wir bitten um Verständnis, falls für die Anwohner in diesem Zeitraum Unannehmlichkeiten entstehen sollten. Verbandsgemeinde Alzey-Land gez. (Bayer) Fachbereichsleiter

Biebelnheim Ortsbürgermeisterin Gabriele Holla Montag 16.30 - 18.30 Uhr Hauptstraße 11 Telefon 0 67 33 / 2 81

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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Biebelnheim für das Haushaltsjahr 2007 vom 19. 2. 2007 Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i. d. F. vom 31. 1. 1994 (GVBl. S. 153) am 2. 2. 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Alzey-Worms in Alzey - als Aufsichtsbehörde - vom 12. 2. 2007 hiermit bekannt gemacht wird: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf Euro 515.800,in der Ausgabe auf Euro 614.100,im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf Euro 316.300,in der Ausgabe auf Euro 316.300,festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf Euro 45.000,-2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf Euro -,-§3 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2007 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 269 v. H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 317 v. H. 2. Gewerbesteuer 352 v. H. 3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den 1. Hund Euro 36,für den 2. Hund Euro 46,für jeden weiteren Hund Euro 56,§4 Die Sätze der laufenden und einmaligen Entgelte für gemeindliche Einrichtungen werden für das Haushaltsjahr 2007 folgt festgelegt: 1. Weinbergshut: Euro 25,-/ha (100%ige Umlage) 2. Wirtschaftswegebeiträge: Euro 6,-/ha §5 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft. Biebenheim, den 19. 2. 2007 Holla (Ortsbürgermeisterin) Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 23. 2. 2007 bis einschließlich 5. 3. 2007 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38, Zimmer 106 zur Einsichtnahme offen. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gelten gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bornheim Ortsbürgermeister Bernhard Beck Donnerstag 18.00 -19.30 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Hindenburgring 24 Tel. 0 67 34 / 96 04 26

Amtlicher Teil

Sitzung des Gemeinderates Die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates Bornheim findet am Mittwoch, dem 28. Februar 2007, um 19.30 Uhr im Rathaus Bornheim statt. Die Tagesordnung sieht u.a. vor: Hausordnung / Vermietung Dorfgemeinschaftshaus / Rathaus; Haushalt 2007; Widmung Ortsstraße „Plattenweg“.

Eppelsheim Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch 17.00 – 19.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Tel. 0 67 35 - 2 57 Fax: 0 67 35 - 81 35 http://www.eppelsheim.de

Bauaufträge Öffentliche Ausschreibung

Donnerstag, den 22. Februar 2007

halts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a beachtlich sind. § 44 Abs. 3 BauGB: Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 43 und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen. § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO): Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe gem. § 22 Abs. 1 GemO und 2. die Einberufung und die Tagesordnung zu den Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Esselborn, den 12. 2. 2007 (Zimmermann) Ortsbürgermeister

Siehe unter VG Alzey-Land.

Gau-Heppenheim Esselborn Ortsbürgermeister Albert Zimmermann Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11 Telefon 0 67 31 / 4 33 30

Bebauungsplan „Alzeyer Gasse“ der Ortsgemeinde Esselborn - Aufhebungsverfahren hier: Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB Az.: 610-13-1-A/10 Ca / pro Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2.141, 1998 I S. 137), geändert durch Artikel IV Abs. 10 des Gesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 24. Juni 2004 (BGBl. I S. 1.359), geändert durch Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. 12. 2006 (BGBl. I Nr. 64 vom 27. 12. 2006) wird Folgendes bekannt gemacht: Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Esselborn hat in seiner Sitzung am 8. 2. 2007 den Aufhebungsbebauungsplan „Alzeyer Gasse“ gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Beschluss der Gemeinde über den Aufhebungsbebauungsplan wird hiermit bekannt gemacht. Der Aufhebungsbebauungsplan und seine Begründung werden ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstr. 38, 55232 Alzey, Zimmer 118, während der Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten. Über den Inhalt des Aufhebungsbebauungsplans wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Der Aufhebungsbebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft, gleichzeitig tritt der ursprünglich rechtsverbindliche Bebauungsplan „Alzeyer Gasse“ außer Kraft. Hiervon betroffen ist der gesamte Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplans „Alzeyer Gasse“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. 9. 1991. Auf folgende Bestimmungen wird besonders hingewiesen: § 215 Abs. 1 BauGB: Unbeachtlich werden 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver-

Ortsbürgermeister Manfred Becker Montag 19.00 – 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon 0 67 31 / 4 24 45

Bekanntmachung der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahl des Ortsbürgermeisters am 18. März 2007 I. Das Wählerverzeichnis der Gemeinde Gau-Heppenheim wird an den Werktagen in der Zeit von Montag, den 26. Februar 2007, bis Freitag, den 2. März 2007 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern Wahlberechtigte die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen wollen, haben sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 34 Abs. 5 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. II. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 25. Februar 2007 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, den 2. März 2007 Einwendungen erheben. III. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der Einsichtsfrist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Einwendungen erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift erhoben werden. IV. An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann nur im Wahlraum des Stimmbezirks, der in der Wahlbenachrichtigung angegeben ist, das Wahlrecht ausüben, sofern die oder der Wahlberechtigte nicht einen Wahlschein hat. Wer einen Wahlschein hat, kann nur durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. V. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein

Donnerstag, den 22. Februar 2007

mit Briefwahlunterlagen, wenn sie sich am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem Grund außerhalb ihres Stimmbezirks aufhalten oder nach dem 11. Februar 2007 ihre Wohnung in einen anderen Stimmbezirk verlegen und ihnen deshalb nicht zugemutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen oder wenn sie aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular - Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte -. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen erhalten auf Antrag auch Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt haben. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten persönlich ausgehändigt; sie können ihnen ausnahmsweise amtlich überbracht oder durch die Post übersandt werden, wenn sie aus be-

Amtlicher Teil

ruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters oder einer körperlichen Beeinträchtigung oder aus einem ähnlichen Grund nicht in der Lage sind, diese Unterlagen selbst abzuholen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18 Uhr, in den Fällen des § 17 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt werden. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl. Alzey, den 21. Februar 2007 Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land (Steffen Unger) Bürgermeister

Lonsheim Ortsbürgermeister Günther Barth Donnerstag 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon 0 67 34 / 2 36

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Sitzung des Gemeinderates Am Montag, dem 26. Februar 2007 um 20.00 Uhr, findet im Rathaus eine Sitzung des Gemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Einwohnerfragestunde 3. Einführung eines neuen Ratsmitgliedes 4. Wahlen zu diversen Ausschüssen 5. Flächennutzungsplan 2015 VG Alzey-Land Nr. 04/06 Ausweisung einer gewerblichen Baufläche an der Lonsheimer Straße in der Ortsgemeinde Bornheim 6. Antrag MSC Alzey auf Nutzung der Feldwege für Club-Rallye am 23.06.2007 7. Bekanntgabe überörtlicher Prüfung der Ortsgemeinde für die Haushaltsjahre 2000-2004 8. Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. (Hans-Günther Barth) Ortsbürgermeister

Ende Amtlicher Teil

Kleiderkammer der ev. Kirche Die Kleiderkammer der Evangelischen Kirchengemeinde Alzey, Obermarkt 20, ist montags von 9.00 bis 12.00 Uhr und 15.00 - 17.00 Uhr geöffnet. Das Angebot der Kleiderkammer ist vielseitig (Damen-, Herren-, Kinderbekleidung, Bettwäsche und sonstiges) und kann auch von Bürgern der Verbandsgemeinde Alzey-Land in Anspruch genommen werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Ein fastnachtliches Dankeschön Als Pfarrer weiß ich natürlich, ich bin ja nicht dumm, die Fastnacht ist seit Aschermittwoch rum. Dennoch möcht’ ich als Till es trotzdem heut wagen, und an dieser Stelle ein großes Dankeschön sagen! Als Till hab’ ich in der diesjährigen Kampagne, der alten, auf acht Narrensitzungen euch den Spiegel vorgehalten. Und habe dabei noch als Pfarrer, gebt acht, ungeniert den Klingelbeutel mitgebracht. Ohne Erbarmen gab den Beutel ich rund. Und was dabei dann raus kam, das geb’ ich hier kund. Es ist kaum zu fassen, was die Narren gespend’: insgesamt 1.708 Euro und 76 Cent! Außerdem waren im Beutel, ich bin exakt, bitte sehr: eine gebrauchte Bahnfahrkarte, ein Pfläumchen, leider leer, und großzügig gespendet haben einige Narrenköpp, zu guter Letzt auch noch drei Hosenknöpp. Dieses Ergebnis hat mich tief gerührt. Unten sind die Zahlen im Einzelnen aufgeführt. Für Freimersheim ist von dem Geld ein neuer Taufsteindeckel schon bestellt. In Framersheim, da wird apart für eine neue Heizung und Innenrenovierung feste gespart. Und in Ober-Flörsheim soll vor allen Dingen noch dieses Jahr die alte Orgel neu erklingen. Drum will ich allen, die zu diesem Ergebnis beigetragen, von Herzen „Vergelt’s Gott“ und Dankeschön sagen! Allerdings hab ich auch ein paar Klagen vernommen: „Zu uns ist der Klingelbeutel gar nicht mehr durchgekommen!“ Denen möchte ich sagen: Ihr müsst euch nicht grämen, gern tu ich eure Spende auch nach Aschermittwoch noch nehmen! Drum sei für die, die deswegen frustriert, hier am Schluss noch die Spendenkontonummer notiert: Pfarramt Ober-Flörsheim, Kto. 20 8243 01 bei der Volksbank Alzey, BLZ 550 912 00

Eltern unterstützen die Berufswahl Elternforum mit Workshops in Alzey Eltern sind wichtige Ratgeber bei der Frage, wie es für die Tochter oder den Sohn nach der Schulzeit weitergeht. Berufsorientierung, Berufswahl und Ausbildungsplatzsuche sind ein wichtiger Schritt für die Zukunft der Jugendlichen. Dieser Schritt beginnt meist schon zwei Jahre vor Schulabschluss. Angesichts der Vielzahl an Berufen und der nicht immer einfachen Ausbildungssituation ist dies ohne die Hilfestellung durch die Eltern oft nicht mehr zu leisten. Mit der Veranstaltung „Eltern als Berufswahlbegleiter“ sollen Eltern von Schülerinnen und Schülern ab der 8. Klasse wichtige Tipps und Informationen erhalten, wie sie ihre Kinder bei der Berufswahl noch besser unterstützen können. Das Elternforum, unter der Regie der Wirtschaftsförderungs-GmbH des Landkreises Alzey-Worms, findet statt am Donnerstag, dem 1. März 2007, um 18.30 Uhr in Alzey, Aula im Gustav-Heinemann-Schulzentrum (Haupt- und Realschule), Dr.-Georg-DurstStraße 19. Neben der Aushändigung eines Leitfadens zu Fragen der Berufsorientierung werden an diesem Abend kurze Workshops angeboten. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist jedoch erforderlich: WfG Alzey-Worms, ErnstLudwig-Straße 36, 55232 Alzey, Tel. 0 67 31 / 408-1021; Fax: 0 67 31 / 408-1500; eMail: [email protected]. Von dort ist auch ein Info-Blatt zur Veranstaltung erhältlich.

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