Nachrichten. Blatt. Nr. 7 Donnerstag, den 14. Februar Jahrgang

Nachrichten Blatt Für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die OrtsgeBermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, DintesFlomborn, Flonheim, Framersheim...
Author: Gudrun Richter
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Nachrichten Blatt Für die Verbandsgemeinde Alzey-Land und die OrtsgeBermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, DintesFlomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen,

Nr. 7

meinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, heim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

Donnerstag, den 14. Februar 2008

24. Jahrgang

Von Judo-Nashörnern und rosaroten Einhörnern „Schülerarbeiten der Grundschule Erbes-Büdesheim“ im Rathaus der Verbandsgemeinde „Sie erwarten von mir, dass ich Ihnen definiere, was Kunst ist? Wenn ich es wüsste, würde ich es für mich behalten.“ Mit diesem Picasso-Zitat schloss die Einführung von Hans-Joachim Apelt, Leiter der Grundschule ErbesBüdesheim, zur Eröffnung der Ausstellung „Schülerarbeiten der Grundschule Erbes-Büdesheim“. Als dritte Ausstellung im Rathaus der Verbandsgemeinde Alzey-Land findet sie vom 11. Februar bis zum 30. April statt. Picasso mauerte, konnte oder wollte es nicht sagen. Ein französischer Kollege von ihm war da mitteilsamer, Renoir: „Ich male wie die Kinder aus unbefangener Seele vor der Natur und aus dem Instinkt der Fingerspitzen.“ Damit hat er das höchste Ziel der Malerei schlechthin beschrieben, und ein selten erreichtes obendrein. Wohl nur Kinder besitzen noch diese Ursprünglichkeit und Unbefangenheit, leben in der Phantasie und gestalten sie. Einmal mehr offenbar wurde dies in der eingangs genannten Ausstellung von etwa 40 Arbeiten aus vier Klassen der Grundschule Erbes-Büdesheim.

Die Verbandsgemeinde hatte bereits im vergangen Jahr, so der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Alzey-Land

Kasper, die Rhinozerosse nehmen kein Ende, und eins ist origineller als das andere. Daneben gibt es subtile Bilder von Landschaften, Tieren und Blumen, ein Schmetterling unterm Regenbogen von Selina Orben, ein Regenwurm, der sich gutgelaunt durch das Erdreich frisst, von Noah Kayser. Der Platz reicht nicht, um alle Arbeiten zu würdigen. Verdient hätten sie es allesamt.

Steffen Unger, beste Erfahrungen mit den beiden ersten Ausstellungen „Kunst im Rathaus“ gemacht. Beide waren sie von den Rathausbesuchern gut angenommen worden. Mit der gegenwärtigen Ausstellung will man nun „kleine Künstler aus einer der sieben Grundschulen der Verbandsgemeinde ganz groß in Szene setzen“. Und sie können gewiss sein, dass sie nur gute Noten erhalten werden. Seit Freitag der vergangenen Woche nämlich hängen die Bilder bereits in den Zimmern und Fluren des Rathauses, und die ersten geäußerten Meinungen klingen sehr positiv, was Phantasie, Kreativität und auch Ausführung betrifft, so Steffen Unger abschließend. Dabei ist es nicht die erste Ausstellung, welche die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Erbes-Büdesheim mit gestalten. Erste Werke sind bereits in der Kundenhalle der Sparkasse Worms präsentiert worden. Hier im Rathaus haben sich die Schü-

22. Hallen-Juniorenfußballturnier der Verbandsgemeinde Alzey-Land

lerinnen und Schüler mit verschiedenen Themengruppen beteiligt, sagte Schulleiter Apelt. So hat sich das erste Schuljahr der Figur des Super M angenommen und die Welt dieses Supermathematikers gestaltet. Dazu erklärte er, dass Super M die Comicfigur zum Jahr der Mathematik ist, welche die Kinder für die Mathematik und die Welt der Zahlen begeistern soll. Einen anderen Themenkomplex stellen die Kollagen mit dem Nashorn dar. „Nashorn auf Wanderschaft“ von Anna Nierstheimer, „Judo-Nashorn“ mit grünem Gürtel von Katja Stahl, „TorwartNashorn“ von Linus Groß, „SchwertNashorn in der Sternennacht“ von Tim

Für Kinder steckt die Welt noch voller Geheimnisse, sind Märchen und Sagen noch Realität. Das zeigt sich an dem Beispiel des rosaroten Einhorns von Leona Schulz. Ihr ist das Tier sicherlich einmal begegnet, denn erfinden kann man es nicht. AS

Anmeldetermine Grund- und Hauptschule Flonheim und Flomborn Die Anmeldung der Grundschüler zum Besuch der 5. Klasse der Grund- und Hauptschule Flomborn erfolgt am: Montag, 18. Februar 2008 von 9.00 – 15.00 Uhr Dienstag, 19. Februar 2008 von 9.00 – 15.00 Uhr Mittwoch, 20. Februar 2008 von 9.00 – 15.00 Uhr

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land und der FV Flonheim (als diesjähriger Ausrichter) laden sehr herzlich zum 22. Hallen-Juniorenfußballturnier der Verbandsgemeinde Alzey-Land vom 22. – 24. Februar 2008 in die Petersberghalle nach Gau-Odernheim ein. Es nehmen insgesamt 64 Juniorenmannschaften aller Altersklassen teil.

Die Anmeldung der Grundschüler zum Besuch der Grund- und Hauptschule Flonheim erfolgt am:

Die ausführlichen Spielpläne finden Sie auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land (www.alzey-land.de)

Bei der Anmeldung in beiden Schulen ist das Halbjahreszeugnis der 4. Grundschulklasse, das Empfehlungsschreiben für die weiterführende Schule, die Geburtsurkunde (ggf. das Stammbuch) und ein Lichtbild (nur für Fahrschüler) vorzulegen.

Selbstverständlich ist für Speisen und Getränke bestens gesorgt.

Montag, 25. Februar 2008 von 8.00 – 12.00 Uhr Dienstag, 26. Februar 2008 von 8.00 – 12.00 Uhr Mittwoch, 27. Februar 2008 von 8.00 – 12.00 Uhr

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Amtlicher Teil

Donnerstag, den 14. Februar 2008

Notdienste - Bürgerservice Neuregelung des Apothekennotdienstes in Rheinland-Pfalz aus dem Festnetz 0900-5-258825-PLZ (0,25 Euro/Min.) (zum Beispiel: 0900 5-258825-56727 für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz 0180-5-258825-PLZ (0,12 Euro/Min.)

Ärztlicher Bereitschaftsdienst/ Zahnärztlicher Notfalldienst DRK Krankenhaus Kreuznacher Straße 7-9, Mo., Di., Do. 19 - 6.30 Uhr Mi. 14 - 6.30 Uhr, Fr. 19 - 6.30 Uhr an Wochenenden und Feiertagen

0 67 31 / 1 92 92

0 18 05 / 66 60 07 0,12 EUR je angefangene Minute

DRK Alzey

0 67 31 / 1 92 22

Erdgasversorgung EWG in Alzey für die Ortsgemeinden Albig, Bechtolsheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Framersheim, Flomborn, Flonheim, Gau-Odernheim, Ober-Flörsheim, Offenheim Tel. 0 67 31 / 4 05 - 0 bei Störfällen

Tel. 0700-00044033 Mo. - Fr., 9 - 18 Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am Wochenende 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

Evangelische-Katholische Telefonseelsorge rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich Tel.: 08 00 / 1 11 01 11 und 08 00 / 1 11 02 22

Krankenhäuser DRK-Krankenhaus Alzey Rhh. Fachklinik Alzey

Tel. 0 67 31 / 40 70 Tel. 0 67 31 / 5 00

Polizeiinspektion Alzey Kaiserstraße 32

0 67 31 / 91 10

Polizeiwache Wörrstadt Pariser Straße 76

0 67 32 / 91 10

Stromversorgung EWR Alzey Elektro-Notdienst 18.00 - 6.00 Uhr

Tel. 0 67 31 / 9 60 20 Tel. 01 71 / 6 30 42 42

Berufsbegleitender Dienst

Lebenshilfe Alzey-Donnersberg (ADL)

Integrationsfachdienst, Hilfsverein Alzey/Rhh. e.V. Psychosoziale Beratung f. schwerbehinderte und/oder psychisch kranke Menschen Termin nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 67 62

für Menschen mit Behinderungen: Tagesförderstätte, Wohnstätte und Heilpädagogischer Kindergarten Gartenstraße 4a, 67292 Kirchheimbolanden Frau Kutschan 0 63 52 / 70 59 90

Caritaszentrum Alzey

Multiple Sklerose-Selbsthilfegruppe Alzey

• Dorfhelferinnenstation St. Hildegard Alzey, Am Obermarkt 25, Tel. 0 67 31 / 94 15 97; -98 Haus- und Familienpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Fahrdienste, Hilfe im und um das Haus.

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. Treffen: jeden 1. Dienstag im Monat, 18.00 Uhr in der ev. Sozialstation Alzey, Josselin-Straße 3 Kontakt: Karl Vögeli Tel. 0 67 34 / 96 05 70

• Beratungsstelle Beratung für Frauen in Schwangerschaft und in Notsituationen, Allgemeine Lebensberatung, Termine nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 94 15 97

Club Behinderter und ihrer Freunde e. V. Alzey und Umgebung Alzey, Hexenbleiche 5 jeden Di. 14.00 - 17.00 Uhr

Wasserversorgung

Tel. 0 61 31 / 83 31 30

Kontakt- und Beratungsstelle für Rheinland-Pfalz Hilfen und Beratung bei (vermuteten) Impfschäden Internet: www.impfschutzverband.de Infos: 06 71 / 4 45 15 Sprechzeiten: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Diabetiker-Selbsthilfegruppe Alzey

Schwerbehindertenrecht

Deutscher Diabetiker Bund Landesverband Rhld.-Pfalz e.V. Treffen: jeden 3. Montag im Monat Kontakte: Friedrich Heck, Ernst Wilhelm von der Au

Amt für Soziale Angelegenheiten Mainz Sprechtag an jedem 1. Mittwoch im Monat von 9.00 - 12.00 Uhr in der Verbandsgemeinde Alzey-Land, Weinrufstraße 38 in Alzey. Terminvereinbarung erforderlich: Frau Sehr, Tel. 0 67 31 / 409-316

Tel. 0 67 31 / 4 31 01 Tel. 0 67 33 / 10 37

DRK Kreisverband Alzey Mobiler Sozialdienst Menüservice „Essen auf Rädern“, Hausnotrufdienst, Behindertenfahrdienst, Beratung, Information Tel. 0 67 31 / 96 99 30 Schuldnerberatung Offene Sprechzeit: Dienstag von 13 - 15 Uhr Telefonsprechzeit: Dienstag und Donnerstag 8 - 8.30 Uhr Tel. 0 67 31 / 96 99 20

Evangelische Sozialstation Alzey

Beratungs- und Koordinierungsstelle für Ältere, Kranke, Behinderte und Angehörige, Angelika Trundt, Josselinstr. 3 dienstags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr

Tel. 0 61 35 / 7 30 Tel. 0 61 35 / 65 00

Schlafapnoe Selbsthilfe Alzey und Umgebung e.V.

Funktionstraining für alle Betroffenen von Rheuma, Arthrose, Osteoporose, Fibromyalgie usw. Info: M. Wiesner Tel. 0 67 31 / 74 86

Josselinstr. 3

Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim und Gau-Odernheim - bei Störfällen

Tel. 0 67 31 / 62 66 Tel. 0 67 31 / 72 38

Schutzverband für Impfgeschädigte e.V.

Deutsche Rheuma-Liga ÖAG Alzey

in Alzey für die Gemeinden Albig, Bechenheim, Bermersheim v.d.H., Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flonheim, Freimersheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenheim und Wahlheim Tel. 0 67 31 / 4 05-0 bei Störfällen Tel. 0700-00044033

Wasserversorgung Rhh. GmbH

Linie 1 und 3: Linie 2 und 4

c/o Toni Walk, www.schlafapnoe-alzey@gmx

Wasserversorgung EWG

Mo. - Fr., 9 - 18 Uhr: 0,06 EUR je angefangene 30 Sek. übrige Zeit sowie am Wochenende 0,06 EUR je angefangene Minute (aus dem Festnetz der Deutschen Telekom)

Ruftaxi

0 67 31 / 26 68 und 9 40 00 Fax 0 67 31 / 94 00 19

0 67 31 / 94 00 50

Fibromyalgie-Selbsthilfegruppe Verband Rhl.-Pfalz und Saarland e.V. SHG Alzey und Umgebung Treffen jeden 1. Dienstag im Monat, 19.00 Uhr Gaststätte „Zum Kriegerdenkmal“, Kirchenplatz 6, Alzey Kontakt: Franziska Woll 0 67 31 / 49 99 38

Fachdienst für Hörgeschädigte

Selbsthilfegruppe für Menschen in Trauer Jeden 2. und 4. Freitag im Monat, 15 Uhr Diakonisches Werk Alzey, Schloßgasse 14 Kontakt: Fr. Michel

Tel. 0 67 31 / 4 11 39

Selbsthilfegruppe für Aphasiker + Angehörige Sprachstörungen nach Schlaganfall, Tumor, Schädel-Hirn-Trauma, Treffen jeden 2. Donnerstag, Elsa-Brandström-Str. 53a, Mainz-Gonsenheim Ansprechpartner: Tel. 0 67 33 / 94 94 00

Selbsthilfegruppe für Angehörige v. psychisch erkrankten Menschen jeden 2. Montag im Monat um 18.30 Uhr im Kardinal-Volk-Haus, Alzey, Kirchenplatz (neben der kath. Kirche). Tel. 0 62 41 / 59 24 37 oder 0 67 33 / 68 43

Selbsthilfegruppe Morbus Crohn, Colitis ulcerosa Treffen jeden 3. Donnerstag um 19.30 Uhr, außer Feiertage im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Straße 7 Ansprechpartner: Michael Trautwein 0 67 32 / 6 40 12 Caroline Schöppler 0 67 35 / 82 13

Selbsthilfegruppe Freundeskreis in der Suchtkrankenhilfe Alzey e.V. Gruppenabende wöchentlich Montag von 20 - 21.30 Uhr im Martin-Luther-Haus, Obermarkt, Alzey Klaus Bicking 0 67 31 / 4 14 95

Zweckverband Seebachgebiet Osthofen für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim Tel. 0 62 42 / 50 05-0 - bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit Tel. 0 62 42 / 50 05-40

Integrationsdienst für hörgeschädigte Menschen, Beratung und Hilfe bei Problemen im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung. Sprechstunde: Mittwoch, 16 - 19 Uhr u. nach Vereinbarung Europaring 18, 67227 Frankenthal 0 62 33 / 8 89 20 info@ifd-hörgeschädigte.de Fax 0 62 33 / 88 92 20 www.ifd-hörgeschädigte.de

Aktion Leben für Alle e.V.

Frauenzentrum Alzey, Schloßgasse 11:

Beratung und Hilfe für Schwangere in Konfliktsituationen Termine nach Vereinbarung Tel. 0 67 31 / 12 01 Alzey, Schloßgasse 41 oder Tel. 0 67 32 / 57 57

- Notruf für von Gewalt betroffene Mädchen u. Frauen - Beratungsstelle zum Thema sexueller Missbrauch - Kurse, Gruppen, Veranstaltungen - Treffpunkt Frauencafé Sprechzeiten: Montag 16-18 Uhr, Dienstag und Donnerstag 10-12 Uhr und nach Vereinbarung Telefon: Tel. 0 67 31 / 72 27 Fax: 0 67 31 / 99 62 85

Tagespflege Rheinhessen-Fachklinik Alzey

Hospizverein DASEIN e.V., Alzey

Therapiezentrum

Alzheimer Angehörigengruppe Treffen jeden 2. Freitag im Monat 15 bis 17 Uhr Kontakt Angelika Trundt Tel. 0 67 31 / 94 00 50

Ambulanter Krankenpflege Dienst e.V. Bornheim Bahnhofstraße 42,55237 Bornheim

0 67 34 / 96 00 03

Anonyme Alkoholiker (AA) Offenes Meeting jeden Dienstag, 20-22 Uhr in den Räumen der „Oase“ Alzey, Schloßgasse 15 Tel. 0 67 33 / 60 36 od. 0 67 31 / 13 68

AWO Betreuungsverein für geistig und körperlich Behinderte, psychisch Kranke, Suchtkranke, Beratung und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter Tel. 0 67 31 / 1 04 59 Alzey, Hellgasse 20 Fax 0 67 31 / 23 85

AWO Sozialstation Kreisverband Alzey-Worms e.V. Ambulante Alten- u. Krankenpflege, Mobiler Sozialer Hilfsdienst, Kleiderkammer Tel. 0 67 31 / 78 00 Hellgasse 20, 55232 Alzey Fax 0 67 31 / 4 61 66

Beratungsstelle Diakonisches Werk Worms-Alzey Schloßgasse 14, 55232 Alzey, Tel. 0 67 31 / 95 03-0 e-Mail [email protected] Fax: 0 67 31 / 95 03 11 Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche, Suchtkrankenberatung und ambulante Rehabilitation, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung, Lebensberatung, Kurvermittlung Freundeskreise Selbsthilfegruppen für Menschen mit Alkoholproblemen Betroffene: jeden Montag von 19.30 bis 21.00 Uhr Angehörige: jeden 1. und 3. Mittwoch, 19.30 bis 21.00 Uhr Männerrunde Gesprächskreis für Männer zu Alltagssorgen und Lebenskrisen, Partnerschaft, Familie, Beruf ... jeden 1. und 3. Dienstag von 19.00 bis 21.00 Uhr

Begleitung von Schwerstkranken, Sterbenden, und deren Angehörigen zuhause. Sprechzeit der Hospizschwester Hiltrud Regner, mittwochs 10.00 - 12.00 Uhr im DRK-Krankenhaus Alzey, Kreuznacher Str. 7-9, Zimmer 1.317 Mobiltelefon 01 75 / 7 28 45 54 Gerda Pusch 0 67 33 / 60 87 [email protected]

Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Mobiler Sozialer Dienst, Essen auf Rädern, Ausbildung, Behindertenfahrdienst Hans-Böckler-Str. 109, Mainz

des Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Alzey-Worms, An der Hexenbleiche 36, Alzey. Beratung und Betreuung psychisch kranker Menschen und deren Kontaktpersonen. Montags bis freitags, 8.30 - 12.00 Uhr (Terminvereinbarung) Tel. 0 67 31 / 4 08 - 6011 + 6012

Geriatrische Altentagesstätte Dautenheimer Landstraße 66, 55232 Alzey e-mail: [email protected] Tel. 0 67 31 / 5 01-4 68

Tagesstätte Oase Hilfsverein Rheinhessen e. V., Alzey, Schloßgasse 15 Tagesstätte für chronisch psychisch Kranke Mo, Di, Do 13.30 - 15.30 Uhr, Fr. 14 - 15.30 Uhr Tel. 0 67 31 / 35 99

für entwicklungsgestörte und behinderte Kinder 67307 Göllheim - H.T.K. - Jahnstr. 2, Außenstelle Weinrufstr. 9, 55232 Alzey

Tel. 0 63 51 / 64 00

Tinnitus Selbsthilfegruppe Kontakt: Dieter Gallee, KIBO Tel. 0 63 52 / 49 01 Treffen: jeden 2. Dienstag im Monat, um 19 Uhr im Krankenhaus KIBO, im Raum hinter der Cafeteria

VdK - Kreisverband Alzey Tel. 01 80 5 / 25 25 28 0,12 EUR je angef. Minute

Jugend- und Drogenberatungsstelle Schloßgasse 11, Alzey 0 67 31 / 13 72 und Fax: 76 89 Öffnungszeiten: Mo. und Do. 10 - 18.30 Uhr, Di. und Mi. 9 - 17.30 Uhr Fr. 9 - 14 Uhr, geschlossen jeweils 13 - 13.30 Uhr Termine nach Vereinbarung

Krisentelefon: 01 80 - 2 00 08 42 für psychisch kranke Menschen und deren Angehörige: Mo-Fr. 19-24 Uhr, Sa, So. u. Feiertage 16-22 Uhr (auch anonym) Landwirtschaftliche Familienberatung der Kirchen in der Pfalz und in Rheinhessen Hilfe bei wirtschaftlichen und familiären Problemen, Di. 9.00 - 17.00 Uhr, Mi und Do 9.00 - 12.00 Uhr. e-Mail: [email protected]; www.lfbk.de Tel. 0 63 21 / 57 68 08

Malteser Hilfsdienst e.V. Stadt Alzey,

Sozialpsychiatrischer Dienst

Tel. 0 63 62 / 99 36 60 Fax: 0 63 62 / 99 47 40

Hilfe in sozialen Fragen (Renten, Schwerbehinderung, Kranken-Unfall-Arbeitslosenversicherung usw.) Rodensteiner Straße 3, Alzey Sprechstunden: Mo. 8.30-12 und 14-18, Do. 8.30-12 Uhr Tel. 0 67 31 / 24 81

Wertstoffhöfe in der Verbandsgemeinde Öffnungszeiten: Eppelsheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) 16 - 18 Uhr 15 - 17 Uhr 9 - 13 Uhr Flonheim März - Okt. Nov. - Feb. Sa. Di. und Do. Di. und Do. (ganzjährig) 16 - 18 Uhr 15 - 17 Uhr 8 - 12 Uhr Gau-Odernheim März - Sept. Okt. - Feb. Sa. Di. 16 - 18 Uhr Di. 15 - 17 Uhr (ganzjährig) Do. 15 - 18 Uhr Do. 14 - 17 Uhr 8 - 11 Uhr Mauchenheim Dienstag u. Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr Samstag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag, den 14. Februar 2008

Amtlicher Teil

Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses und des Werksausschusses

VG Alzey-Land Montag, Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Tel.: 0 67 31 / 40 90 http://www.alzey-land.de [email protected]

Seite 3

Am Montag, dem 18. Februar 2008 um 17.00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land eine gemeinsame Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses und des Werksausschusses statt.

8.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 16.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Tagesordnung: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss Öffentlicher Teil 1. Flächennutzungsplan 2015 der Verbandsgemeinde Alzey-Land - Änderung Nr. 03/18 (Verlegung der Wohnbaufläche in Lonsheim) a) Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligungsverfahren der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und benachbarten Gemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB b) Zustimmungsverfahren gemäß § 67 Gemeindeordnung c) Planbeschluss (Empfehlungsbeschluss) 2. Teilflächennutzungsplan für Windenergieanlagen in der Verbandsgemeinde Wörrstadt - Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB 3. Mitteilungen und Anfragen Ein gemeinsamer nichtöffentlicher Teil des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses und des Werksausschusses wird vorangestellt. Der nichtöffentliche Teil des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses schließt sich an. (Steffen Unger) Bürgermeister

Bürgerbüro: 0 67 31 / 409-310 Montag Dienstag

8.00 - 16.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 7.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 8.00 - 12.00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat: 10.00 – 12.00 Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße)

Öffentliche Ausschreibung Betr.: Gehwegausbau „Alzeyer Straße“ Ortsgemeinde Mauchenheim Auftraggeber: Ortsgemeinde Mauchenheim Folgende Leistungen sind nach VOB auszuführen: 70 cbm Aushub 140 qm Betonsteinpflaster 100 m Rinne 200 m Bordsteine 2 Stück Straßeneinläufe Die Ausschreibungsunterlagen sind gegen Zahlung des Erstattungsbetrages in Höhe von 10,00 Euro bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, Tel 06731/409-217 schriftlich anzufordern. Die Einzahlung hat mit Verrechnungsscheck zu erfolgen. Der Erstattungsbetrag wird nicht zurückgezahlt. Auskünfte zur Maßnahme erteilt die Verbandsgemeinde Alzey-Land. Ausschlusstermin: 20. 2. 2008 Versendung der Unterlagen ab: 21. 2. 2008 Submission: 10. 3. 2008, 10.00 Uhr, Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey, - Zimmer Nr. 101 -

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Alzey-Land für das Haushaltsjahr 2008 vom 6. 2. 2008 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz i. d. F. vom 31. 1. 1994 (GVBl. S. 153) am 17. 12. 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung AlzeyWorms in Alzey - als Aufsichtsbehörde - vom 22. 1. 2008 hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf EUR 7.807.400,-in der Ausgabe auf EUR 7.807.400,-im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf EUR 2.387.215,-in der Ausgabe auf EUR 2.387.215,-festgesetzt. §2 Es werden festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite auf Euro 0,-2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf Euro 0,-3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf Euro 2.000.000,-§3 Für den Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung wird festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite (nur Landesdarlehen) auf EUR 690.000,-2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf EUR 0,-3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf EUR 1.500.000,-§4 Als Verbandsgemeindeumlage werden von den verbandsangehörigen Gemeinden insgesamt 5.376.300,-- EUR (Vorjahr 5.251.600,-- EUR) erhoben, das sind 37,0 v. H. (Vorjahr 39,0 v. H.) der Umlagegrundlagen. §5 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Alzey, den 6. 2. 2008 Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land in Alzey Unger (Bürgermeister)

Beschluss über den Wirtschaftsplan der Verbandsgemeindewerke AlzeyLand für das Wirtschaftsjahr 2008 Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 15 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz vom 5. 10. 1999 folgenden Beschluss gefasst:

Die Umlagegrundlagen und die auf die einzelnen Ortsgemeinden entfallenden Umlagebeträge gliedern sich wie folgt:

HHJ 2007 (endgültige Festsetzung) Summe der Umlagegrundlagen gem. § 26 i.V.m. § 25 LFAG Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde Ortsgemeinde

Albig Bechenheim Bechtolsheim Bermersheim Biebelnheim Bornheim Dintesheim Eppelsheim Erbes-Büdesheim Esselborn Flomborn Flonheim Framersheim Freimersheim Gau-Heppenheim Gau-Odernheim Kettenheim Lonsheim Mauchenheim Nack Nieder-Wiesen Ober-Flörsheim Offenheim Wahlheim

HHJ 2008 (vorläufige Festsetzung)

Verbandsgemeindeumlage 39%

Summe der Umlagegrundlagen gem. § 26 i.V.m. § 25 LFAG

Verbandsgemeindeumlage 37,00%

877.500 236.249 832.730 205.135 363.064 526.095 81.210 672.354 1.076.490 194.589 541.053 1.452.945 873.962 326.426 290.561 2.019.518 145.018 330.389 504.135 331.694 334.859 612.768 328.531 315.333

342.225 92.137 324.765 80.003 141.595 205.176 31.672 262.218 419.831 75.890 211.011 566.648 340.845 127.306 113.319 787.612 56.557 128.852 196.613 129.361 130.595 238.979 128.127 122.980

890.480 239.910 979.695 211.915 381.821 585.815 87.839 715.345 1.311.586 203.129 563.822 1.526.239 921.775 345.871 299.204 2.143.787 165.248 420.484 534.726 349.714 335.988 642.881 343.396 329.937

329.478 88.767 362.487 78.408 141.274 216.751 32.500 264.678 485.287 75.158 208.614 564.708 341.057 127.972 110.705 793.201 61.142 155.579 197.849 129.394 124.316 237.866 127.056 122.077

13.472.608

5.254.317

14.530.607

5.376.324

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Amtlicher Teil

1. Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2008 wird wie folgt festgesetzt: Im Erfolgsplan bei dem Erträgen auf EUR 5.608.850,00 bei den Aufwendungen auf EUR 5.707.600,00 Im Vermögensplan bei den Einnahmen auf EUR 3.771.950,00 bei den Ausgaben auf EUR 3.771.950,00 2. Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf EUR 1.500.000,00 festgesetzt. 3. Des Weiteren werden aufgrund des Kommunalabgabengesetzes und der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung laufende Entgelte in den Ortsgemeinden erhoben und einheitlich festgesetzt. a) Schmutzwasserbeseitigung 1. Schmutzwassergebühr EUR 2,85 je cbm Abwasser 2. Zusatzgebühr für Weinbau und Weinhandelsbetriebe (je angefangene 500 qm selbstbewirtschaftete Weinbauertragsfläche bzw. je angefangene 750 Liter für zugekauften, verarbeiteten oder gelagerten Most / Wein). EUR 2,15 b) Oberflächenwasserbeseitigung Wiederkehrender Beitrag: EUR 0,23 je qm der mit Abschlussbeiwerten vervielfachten (gewichteten) Grundstücksflächen. c) Gebühr für das Ausfahren von Gruben: EUR 16,91 je cbm. d) Die Sätze der einmaligen Beiträge für die Abwasserbeseitigungseinrichtungen betragen: Für die übrigen Anlagen = EUR 0,95 je qm gewichtete Grundstücksfläche (Schmutzwasser) EUR 1,71 je qm gewichtete Grundstücksfläche Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen) Im Gebiet nach § 4 Abs. 1 a der Entgeltsatzung (alte Ortslage) = EUR 2,45 je qm gewichtete Grundstücksfläche (Schmutzwasser) EUR 5,47 je qm gewichtete Grundstücksfläche (Oberflächenwasser) Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen) Im Gebiet nach § 4 Abs. 1 b der Entgeltsatzung = EUR 4,54 je qm gewichtete Grundstücksfläche (Schmutzwasser) EUR 11,39 je qm gewichtete Grundstücksfläche (Oberflächenwasser) e) Die laufende Kostenerstattung der kanalisierten Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung wird auf EUR 0,40 je qm Straßenfläche festgesetzt. f) Der Investitionskostenanteil der Ortsgemeinden für die Straßenoberflächenentwässerung beträgt: EUR 13,12 je qm Straßenfläche Der Verbandsgemeinderat ermächtigt und beauftragt die Verwaltung, aufgrund des KAG und der Entgeltsatzung für die laufenden Entgelte Vorausleistungen zu erheben.

verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung der nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht , so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 liegt gemäß § 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom 15. 2. 2008 bis einschließlich 25. 2. 2008 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, 55232 Alzey, Weinrufstraße 38, Zimmer 115 zur Einsichtnahme offen. Gemäß § 24. Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens - oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde-

INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN § 1 Geltungsbereich § 2 Friedhofszweck § 3 Schließung und Aufhebung 2. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN § 4 Öffnungszeiten § 5 Verhalten auf dem Friedhof § Ausführen gewerblicher Arbeiten 3. ALLGEMEINE BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN § 7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit § 8 Särge § 9 Grabherstellung § 10 Ruhezeit § 11 Umbettungen 4. GRABSTÄTTEN § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten § 13 Wahlgrabstätten § 14 Urnengrabstätten § 15 Ehrengrabstätten 5. GESTALTUNG DER GRABSTÄTTEN § 16 Allgemeine Gestaltungsgrundsätze

Framersheim Ortsbürgermeister Ulrich Armbrüster Sprechstunde: Dienstag 18.00-19.00 Uhr Donnerstag 18.00-19.00 Uhr Öffnungszeiten der Verwaltung: Dienstag 17.00-19.00 Uhr Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr Rathaus, Schloßstraße 1 Telefon 0 67 33 / 3 16 http://www.framersheim.de e-Mail: [email protected]

Sitzung des Gemeinderates Am Donnerstag, dem 14. 2. 2008, 20.00 Uhr, findet im Sitzungssaal des Rathauses eine Sitzung des Ortsgemeinderates statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil: TOP 1) Vergabe der Arbeiten für die Gestaltung der Freifläche am Rathaus a) Maurerarbeiten b) Zimmer- und Dachdeckerarbeiten c) Außenanlage TOP 2) Beschlussfassung über die Baulandumlegung „Hinterstraße West“ gem. § 46 BauGB TOP 3) Änderung Nr. 09/13 - Flächennutzungsplan VG Alzey-Land TOP 4) Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Kellerstraße“ gem. § 34 BauGB TOP 5) Vergabe von Markierungsarbeiten am Parkplatz der Sport- und Kulturhalle TOP 6) Mitteilungen und Anfragen Ein nichtöffentlicher Teil schließt sich an. Ulrich Armbrüster Ortsbürgermeister

Freimersheim Ortsbürgermeister Wilfried Brück Donnerstag 18.30 - 19.30 Uhr Rathaus Telefon 0 67 31 / 4 33 17

Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Freimersheim vom 7. August 2007

Donnerstag, den 14. Februar 2008

6. GRABMALE § 17 Gestaltung der Grabmale § 18 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen § 19 Standsicherheit der Grabmale § 20 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale § 21 Entfernen von Grabmalen 7. HERRICHTEN UND PFLEGE VON GRABSTÄTTEN § 22 Herrichten und Instandhalten von Grabstätten § 23 Vernachlässigte Grabstätten 8. LEICHENHALLE § 24 Benutzen der Leichenhalle 9. SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 25 Alte Rechte § 26 Haftung § 27 Ordnungswidrigkeiten § 28 Gebühren § 29 Inkrafttreten Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Freimersheim hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. 1. 1994 (GVBl S. 153) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN §1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für den im Gebiet der Gemeinde Freimersheim gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. §2 Friedhofszweck (1) Der Friedhof ist eine nicht rechtsfähige Anstalt (öffentliche Einrichtung) der Gemeinde Freimersheim. (2) Er dient der Bestattung a) derjenigen Personen, die - bei ihrem Tode Einwohner der Gemeinde waren, - ein besonderes Recht auf Bestattung in einer bestimmten Grabstätte haben oder - ohne Einwohner zu sein, nach § 2 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BestG zu bestatten sind, b) ehemaliger Einwohner der Ortsgemeinde Freimersheim, die in einem auswärtigen Alters- oder Pflegeheim bis zu ihrem Ableben ihren Aufenthalt hatten. (3) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. §3 Schließung und Aufhebung (1) Der Friedhof oder Teile des Friedhofs können ganz oder teilweise für weitere Bestattungen oder Beisetzungen gesperrt (Schließung) oder anderen Zwecken gewidmet werden (Aufhebung) - vgl. § 7 BestG -. (2) Durch die Schließung wird die Möglichkeit weiterer Bestattungen und Beisetzungen ausgeschlossen. Soweit durch die Schließung das Recht auf weitere Bestattungen oder Beisetzungen in Reihengräbern erlischt, für die ein Nutzungsrecht noch besteht, wird dem Nutzungsberechtigten für die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsoder Beisetzungsfalles auf Antrag eine andere Wahlbzw. Urnengrabstätte zur Verfügung gestellt. Außerdem kann er die Umbettung verlangen, soweit die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist. (3) Durch die Aufhebung geht die Eigenschaft des Friedhofes als Ruhestätte der Toten verloren. Die in Wahl- oder Urnenwahlgrabstätten Bestatteten werden, falls die Nutzungszeit noch nicht abgelaufen ist, auf Kosten der Gemeinde in andere Grabstätten umgebettet. (4) Schließung oder Aufhebung werden öffentlich bekannt gemacht. Der Nutzungsberechtigte einer Grabstätte erhält außerdem einen schriftlichen Bescheid, wenn sein Aufenthalt bekannt oder über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln ist. (5) Umbettungstermine werden einen Monat vorher öffentlich bekannt gemacht. Gleichzeitig werden sie bei Reihen- oder Urnenreihengrabstätten - soweit möglich - dem Nutzungsberechtigten oder einem Angehörigen des Verstorbenen mitgeteilt. (6) Ersatzgrabstätten werden von der Gemeinde auf ihre Kosten entsprechend den Grabstätten auf dem aufgehobenen bzw. geschlossenen Friedhof oder dem Friedhofsteil hergerichtet. Die Ersatzgrabstätten werden Gegenstand des Nutzungsrechts.

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2. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN §4 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten werden an den Eingängen durch Aushang bekannt gegeben. Zu anderen Zeiten darf der Friedhof nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. (2) Die Friedhofsverwaltung kann aus besonderem Anlass das Betreten eines Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile vorübergehend untersagen. §5 Verhalten auf dem Friedhof (1) Die Besucher haben sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen des Friedhofspersonals sind zu befolgen. (2) Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung und unter der Verantwortung Erwachsener betreten. (3) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet, a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren; Kinderwagen und Rollstühle sowie Handwagen zur Beförderung von Material zur Grabherrichtung, leichte Fahrzeuge von zugelassenen Gewerbetreibenden und Fahrzeuge der Friedhofsverwaltung sind ausgenommen, b) Waren aller Art sowie gewerbliche Dienste anzubieten, c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung, Beisetzung oder Gedenkfeier störende Arbeiten auszuführen, d) ohne Auftrag eines Nutzungsberechtigten bzw. ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung gewerbsmäßig zu fotografieren, e) Druckschriften zu verteilen, f) den Friedhof und seine Einrichtungen, Anlagen und Grabstätten zu verunreinigen oder zu beschädigen, g) Abraum außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzuladen, h) Tiere - ausgenommen Blindenhunde - mitzubringen, i) zu spielen, zu lärmen und Musikwiedergabegeräte zu betreiben. Die Friedhofsverwaltung kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes und der Ordnung auf ihm vereinbar sind. (4) Feiern und andere nicht mit einer Bestattung/Beisetzung zusammenhängende Veranstaltungen bedürfen der Zustimmung der Friedhofsverwaltung; sie sind spätestens vier Tage vorher anzumelden. §6 Ausführen gewerblicher Arbeiten (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige mit der Gestaltung und Instandhaltung von Grabstätten befasste Gewerbetreibende bedürfen für Tätigkeiten auf dem Friedhof der vorherigen Zulassung durch die Friedhofsverwaltung, die gleichzeitig den Umfang der Tätigkeiten festlegt. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die in fachlicher, betrieblicher und persönlicher Hinsicht zuverlässig sind, was im Regelfall durch die Eintragung in die Handwerksrolle nachgewiesen wird. Die Zulassung kann befristet werden. (3) Zugelassene Gewerbetreibende erhalten eine Berechtigungskarte. Diese ist dem Friedhofspersonal vom Gewerbetreibenden oder seinen Mitarbeitern auf Verlangen vorzuzeigen. (4) Die Zulassung kann zurückgenommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 nicht mehr vorliegen und die Gewerbetreibenden trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung gegen die Bestimmungen der Friedhofssatzung verstoßen. (5) Der Termin, an dem die Arbeiten auf dem Friedhof ausgeführt werden, ist zwei Tage vorher mit dem Ortsbürgermeister abzustimmen. Im Übrigen haben die Gewerbetreibenden und ihre Bediensteten die Friedhofssatzung und die hierzu ergangenen Regelungen zu beachten. Sie haften für alle Schäden, die sie oder ihre Bediensteten im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf dem Friedhof schuldhaft verursachen. 3. ALLGEMEINE BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN §7 Allgemeines, Anzeigepflicht, Bestattungszeit (1) Jede Bestattung ist unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Beisetzung einer Asche ist der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung ist eine Aus-

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fertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (2) Wird eine Bestattung oder Beisetzung in einer vorher erworbenen Grabstätte beantragt, ist auch das Nutzungsrecht nachzuweisen. (3) Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung im Benehmen mit den Angehörigen und der zuständigen Religionsgemeinschaft fest. (4) Aschen müssen spätestens zwei Monate nach der Einäscherung beigesetzt werden, andernfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen (Verantwortlichen gem. § 9 BestG) beigesetzt. (5) In jedem Sarg darf nur eine Leiche bestattet werden. Es ist jedoch gestattet, einen Elternteil mit seinem nicht über 1 Jahr alten Kind in einem Sarg zu bestatten. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch Geschwister im Alter bis zu 5 Jahren in einem Sarg bestattet werden. §8 Särge (1) Die Särge müssen fest gefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. Sie dürfen nicht schwer verrottbar sein, soweit nichts anderes ausdrücklich vorgeschrieben ist. (2) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Sind in Ausnahmefällen größere Särge erforderlich, ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung bei der Anmeldung der Bestattung einzuholen. §9 Grabherstellung (1) Für die Herstellung eines Grabes ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich. Für das Ausheben und Wiederverfüllen eines Grabes muss der Nutzungsberechtigte aufgrund der bestehenden Unfallgefahr einen Fachbetrieb beauftragen. (2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. Die Größe der Einzelgräber haben eine Länge von 2,20 m und eine Breite von 0,90 m je Grabstelle. Zweistellige Grabstätten haben eine Länge von 2,20 m und eine Breite von 2,20 m. Die Größe der Urnengräber beträgt 1,00 m in der Länge und 0,60 m in der Breite. (3) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (4) Der Nutzungsberechtigte hat Grabzubehör vorher auf seine Kosten entfernen zu lassen. Sofern beim Ausheben der Gräber Grabmale, Fundamente oder Grabzubehör durch die Friedhofsverwaltung entfernt werden müssen, sind die dadurch entstehenden Kosten durch den Nutzungsberechtigten der Friedhofsverwaltung zu erstatten. (5) Muss beim Aushub eines Grabes die Nachbargrabstelle vorübergehend überbaut werden, so hat dies der Berechtigte an dieser Grabstelle bzw. der Nutzungsberechtigte der betreffenden Grabstelle zu dulden. Nach Wegnahme der Überbauung ist der frühere Zustand des Grabes wiederherzustellen. § 10 Ruhezeit Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre. § 11 Umbettungen (1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden. (2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Die Zustimmung kann nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes erteilt werden; bei Umbettungen innerhalb der Gemeinde nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses. § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. (3) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhandene Leichen- oder Aschenreste können mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt sind die Nutzungsberechtigten bzw. die Verantwortlichen nach § 9 Abs. 1 BestG. Die Gemeinde ist bei dringendem öffentlichem Interesse berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.

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(5) Umbettungen werden von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. Sie kann sich dabei auch eines gewerblichen Unternehmers bedienen. Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. Umbettungen sollten möglichst nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März (Winterhalbjahr) zugelassen werden. (6)Die Kosten der Umbettung und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und Anlagen durch eine Umbettung entstehen, hat der Antragsteller zu tragen. (7) Der Ablauf der Ruhezeit und der Nutzungszeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. (8) Leichen und Aschen dürfen zu anderen als zu Umbettungszwecken nur auf behördliche oder richterliche Anordnung hin ausgegraben werden. 4. GRABSTÄTTEN § 12 Allgemeines, Arten der Grabstätten (1) Die Grabstätten werden unterschieden in a) Wahlgrabstätten, b) Urnenwahlgrabstätten, c) Ehrengrabstätten. (2) Die Grabstätten bleiben Eigentum des Friedhofseigentümers. An ihnen können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Verleihung des Nutzungsrechts an einer der Lage nach bestimmten Grabstätte oder auf Unveränderlichkeit der Umgebung. § 13 Wahlgrabstätten (1) Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag nach Zahlung der festgesetzten Gebühr ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen und deren Lage im Benehmen mit dem Nutzungsberechtigten bestimmt wird. (2) Als Nachweis für den Erwerb des Nutzungsrechts gilt der Gebührenbescheid. Aus dem Nutzungsrecht ergibt sich die Pflicht zur Anlage und Pflege des Grabes. (3) Wahlgrabstätten werden als ein- oder zweistellige Grabstätten vergeben. In einstelligen Wahlgrabstätten dürfen bis zu 2 Aschen, in zweistelligen Wahlgrabstätten bis zu 4 Aschen beigesetzt werden. Werden in einer Grabstätte Erdbestattungen und Aschenbeisetzungen vorgenommen, sind je Grabstelle bis zu 2 Bestattungen/Beisetzungen möglich. In Ausnahmefällen können mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung auch dreistellige Grabstätten vergeben werden. (4) Während der Nutzungszeit darf eine weitere Bestattung nur stattfinden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht überschreitet oder das Nutzungsrecht für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit verlängert worden ist. (5) Das Nutzungsrecht kann für die gesamte Wahlgrabstätte auf 5 oder 10 Jahre wiederverliehen werden. Die Wiederverleihung erfolgt auf Antrag nach den in diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen über den Inhalt des Nutzungsrechts und die zu zahlenden Gebühren. (6) Schon bei der Verleihung des Nutzungsrechts soll der Nutzungsberechtigte für den Fall seines Ablebens aus dem in Satz 2 genannten Personenkreis einen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen und ihm das Nutzungsrecht durch einen Vertrag übertragen. Wird bis zu seinem Ableben keine derartige Regelung getroffen, geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über: a) auf den überlebenden Ehegatten, b) auf die Kinder, c) auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, d) auf die Eltern, e) auf die Geschwister, f) auf sonstige Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen wird unter Ausschluss der übrigen Angehörigen der Gruppe die nach Jahren älteste Person nutzungsberechtigt. (7) Der jeweilige Nutzungsberechtigte kann das Nutzungsrecht auf eine Person aus dem Kreis der in Abs. 6 Satz 2 genannten Personen übertragen.

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Der Rechtsnachfolger hat bei der Friedhofsverwaltung das Nutzungsrecht unverzüglich nach Erwerb auf sich umschreiben zu lassen. (8) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat im Rahmen dieser Satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden, bei Eintritt eines Bestattungsfalles über andere Bestattungen und über die Art der Gestaltung und der Pflege der Grabstätte zu entscheiden. § 14 Urnengrabstätten (1) Aschen dürfen beigesetzt werden a) in Urnenwahlgrabstätten bis zu 4 Aschen b) in einstelligen Wahlgrabstätten bis zu 2 Aschen und in mehrstelligen Wahlgrabstätten bis zu 4 Aschen. (2) Urnenwahlgrabstätten sind Aschenstätten, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. In einer Urnenwahlgrabstätte dürfen vier Urnen beigesetzt werden. (3) Die Beisetzung ist bei der Friedhofsverwaltung rechtzeitig anzumelden. Der Anmeldung sind eine Ausfertigung der standesamtlichen Sterbeurkunde und die Bescheinigung des Trägers der Feuerbestattungsanlage über die Einäscherung beizufügen. (4) Soweit sich aus der Satzung nicht etwas anderes ergibt, gelten die Vorschriften für Wahlgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. § 15 Ehrengrabstätten Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. 4. GESTALTUNG DER GRABSTÄTTEN § 16 Allgemeine Gestaltungsvorschriften Jede Grabstätte ist so zu gestalten und an die Umgebung anzupassen, dass die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage gewahrt wird. Nicht zugelassen ist das Pflanzen von Bäumen und großwüchsigen Sträuchern. 5. GRABMALE § 17 Gestaltung der Grabmale (1) Die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen unterliegen in ihrer Gestaltung und Bearbeitung keinen besonderen Anforderungen. Die übrigen Regelungen gelten jedoch uneingeschränkt. (2) Die Grabmale sollen sich in die Gestaltung und das Gesamtbild des Friedhofs einordnen und sich den benachbarten Grabmalen nach Form und Farbe anpassen. (3) Grabmale müssen aus wetterbeständigem Werkstoff - Stein, Holz oder Metall (z.B. Schmiedeeisen) hergestellt, nach den Erfordernissen der jeweiligen Umgebung gestaltet und handwerksgerecht, schlicht und dem Werkstoff gemäß bearbeitet sein. Grabmale sollen möglichst keinen sichtbaren Sockel haben. (4) Eine gleichartige Bearbeitung aller Seiten des Grabmals (auch der Rückseite) ist grundsätzlich erwünscht. (5) Nicht zugelassen sind a) Grabmale aus Betonwerkstein, soweit sie nicht Natursteincharakter haben und handwerksgerecht bearbeitet sind, b) Aufgetragener oder angesetzter ornamentaler oder figürlicher Schmuck aus Zement, Porzellan oder Metall, c) Grabmale aus Kunststoff, Gips, Glas, Porzellan sowie aus Kork-, Tropf- und Grottensteinen, d) Inschriften, die der Würde des Ortes nicht entsprechen. (6) Die Genehmigung zur Errichtung eines Grabmales kann versagt werden, wenn das Grabmal nicht den Vorschriften der Friedhofssatzung entspricht. Das gleiche gilt für die Wiederverwendung älterer Grabmale. § 18 Zustimmungserfordernis zum Errichten und Ändern von Grabmalen (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung. Der Antragsteller hat sein Nutzungsrecht vorher nachzuweisen. (2) Die Zustimmung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige bauliche Anlage nicht binnen eines Jahres nach Erteilung der Zustimmung errichtet bzw. geändert worden ist.

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§ 19 Standsicherheit der Grabmale Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und so zu befestigen, dass sie dauernd standsicher sind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Satz 1 gilt für sonstige bauliche Anlagen entsprechend. § 20 Verkehrssicherungspflicht für Grabmale (1) Die Grabmale und die sonstigen baulichen Anlagen sind dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten. Sie sind zu überprüfen oder überprüfen zu lassen, und zwar in der Regel jährlich zweimal - im Frühjahr nach der Frostperiode und im Herbst -. Verantwortlich dafür ist der Nutzungsberechtigte. (2) Scheint die Standsicherheit eines Grabmals, einer sonstigen baulichen Anlage oder ein Teil davon gefährdet, ist der Nutzungsberechtigte verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. (3) Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Verantwortlichen Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegen von Grabmalen) treffen; wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalb einer festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung dazu auf Kosten des Verantwortlichen berechtigt. Sie kann das Grabmal oder Teile davon entfernen. Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Gegenstände drei Monate aufzubewahren. § 21 Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend. Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder über das Einwohnermeldeamt nicht zu ermitteln, genügen als Aufforderung eine öffentliche Bekanntmachung und ein entsprechender Aufkleber auf der Grabstätte. § 21 Entfernen von Grabmalen (1) Vor Ablauf der Nutzungszeit dürfen Grabmale nur mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Nutzungszeit oder nach der Entziehung von Grabstätten und Nutzungsrechten sind die Grabmale und sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten zu entfernen. Auf den Ablauf der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über, wenn dieses bei Erwerb des Nutzungsrechts oder bei der Genehmigung für die Errichtung des Grabmales oder sonstiger baulicher Anlagen schriftlich vereinbart wurde. Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen. (3) Künstlerisch und geschichtlich wertvolle Grabmäler oder solche, die als besondere Eigenart des Friedhofes aus früheren Zeiten zu gelten haben, unterstehen dem besonderen Schutz des Friedhofseigentümers im Einvernehmen mit dem zuständigen staatlichen Denkmalpfleger. Sie werden in einem besonderen Verzeichnis geführt und dürfen nicht ohne besondere Einwilligung entfernt oder abgeändert werden. Der Friedhofsträger wird diese Grabmäler nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit oder im Rahmen des Abräumens einer ganzen Abteilung bzw. eines Teiles einer Abteilung an einem besonderen Platz auf dem Friedhof aufstellen. 6. HERRICHTEN UND PFLEGE VON GRABSTÄTTEN § 22 Herrichten und Instandhalten der Grabstätten (1) Alle Grabstätten müssen im Rahmen der Vorschriften des § 17 hergerichtet und dauernd instand gehalten werden. Dies gilt entsprechend für den Grabschmuck. Kränze und Blumengebinde sind nur aus kompostierfähigem Material zulässig. Verwelkte Blumen und Kränze sind unverzüglich von den Grabstätten zu entfernen. (2) Für die Herrichtung und die Instandhaltung der Grabstätten sind die Nutzungsberechtigten verantwortlich.

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(3) Die für die Grabstätten Verantwortlichen können die Grabstätten selbst anlegen und pflegen oder damit einen Friedhofsgärtner beauftragen. (4) Wahl- und Urnenwahlgrabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Verleihung des Nutzungsrechtes hergerichtet werden. (5) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegen ausschließlich der Friedhofsverwaltung. § 23 Vernachlässigte Grabstätten (1) Wird eine Grabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet oder bepflanzt, hat der Verantwortliche auf schriftliche Aufforderung der Friedhofsverwaltung die Grabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätte nach ihrem Ermessen auf seine Kosten herrichten lassen. (2) Ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne weiteres zu ermitteln, genügt für die Durchführung der Maßnahme nach Abs. 1 eine öffentliche Bekanntmachung oder ein Hinweis auf der Grabstätte. 7. LEICHENHALLE § 24 Benutzen der Leichenhalle (1) Die Leichenhalle dient der Aufnahme der Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nur mit Erlaubnis der Friedhofsverwaltung betreten werden. Die Friedhofsverwaltung kann hierfür bestimmte Zeiten festlegen, wobei in besonderen Fällen (z.B. Unfalltod) Ausnahmen möglich sind. (2) Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. 8. SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 25 Alte Rechte (1) Bei Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits zugeteilt oder erworben sind, richten sich Ruhezeit und Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. (2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Satzung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer oder von mehr als 30 Jahren werden auf 2 Nutzungszeiten nach § 13 Abs. 1 oder § 14 Abs. 2 dieser Satzung seit Verleihung begrenzt. Sie enden jedoch nicht vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten dieser Satzung und der Ruhezeit der zuletzt beigesetzten Leiche oder Asche. (3) Im Übrigen gilt diese Satzung. § 26 Haftung Die Gemeinde haftet nicht für Schäden, die durch satzungswidrige Benutzung des Friedhofs sowie seiner Anlagen und Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. § 27 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. den Friedhof entgegen der Bestimmungen des § 4 betritt, 2. sich auf dem Friedhof nicht der Würde des Ortes entsprechend verhält oder die Anordnungen des Friedhofspersonals nicht befolgt (§ 5 Abs. 1), 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Friedhof ohne Zulassung ausübt (§ 6 Abs. 1), 4. Umbettungen ohne vorherige Zustimmung vornimmt (§ 11), 5. als Verfügungsberechtigter, Nutzungsberechtigter oder Gewerbetreibender Grabmale oder sonstige Grabausstattungen ohne Zustimmung errichtet oder verändert (§ 18 Abs.1), 6. Grabmale ohne Zustimmung der Friedhofsverwaltung entfernt (§ 21 Abs. 1), 7. Grabmale und Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§§ 17, 19 und 20), 8. Grabstätten nicht oder entgegen § 22 bepflanzt, 9. Grabstätten vernachlässigt (§ 23), 10. die Leichenhalle entgegen § 24 Abs. 1 betritt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,-- Euro geahndet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602) in der jeweils geltenden Fassung findet Anwendung.

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Amtlicher Teil

§ 28 Gebühren Für die Benutzung des von der Gemeinde verwalteten Friedhofes und dessen Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweils geltenden Friedhofsgebührensatzung zu entrichten. § 29 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 2. 1. 1986, zuletzt geändert am 11. 8. 1988, und alle übrigen entgegenstehenden ortsrechtlichen Vorschriften außer Kraft. Freimersheim, den 11. Januar 2008 gez. (Wilfried Brück) Ortsbürgermeister Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Friedhofsgebührensatzung Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Freimersheim vom 7. August 2007 Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Freimersheim hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§1 Allgemeines Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer Anlagen werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu dieser Satzung. §2 Gebührenschuldner Gebührenschuldner sind: 1. Bei Erstbestattungen die Personen, die nach § 9 Bestattungsgesetz verantwortlich sind, und der Antragsteller, 2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller. 3. Sind für eine Leistung mehrere Personen gebührenpflichtig, so haften diese als Gesamtschuldner §3 Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistungen nach der Friedhofssatzung; bei antragsabhängigen Leistungen mit der Antragstellung. (2) Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids fällig. §4 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren vom 27. 9. 2001 außer Kraft. Freimersheim, den 11. Januar 2008 gez. (Wilfried Brück) Ortsbürgermeister Anlage Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Ende Amtlicher Teil

Kaffee: Mit gutem Gewissen genießen (djd/pt). Ein maßvoller Kaffeegenuss kann den körpereigenen Zellschutz fördern, lautet die gute Nachricht für alle Kaffeeliebhaber. Denn wie aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen belegen, ist Kaffee eine wertvolle Quelle an Antioxidantien. Nur die wenigsten Verbraucher wissen über Vorkommen und Wirkung von Antioxidantien Bescheid. Die pflanzlichen Schutzstoffe unterstützen den Körper beim Abbau von so genannten freien Radikalen, welche die Zellen schädigen und zur Zellalterung beitragen können. Antioxidantien sind, wenn man so will, der Rostschutz unseres Körpers. Natürliche Quellen mit einem hohen Anteil an Antioxidantien sind neben Kaffee beispielsweise dunkle Schokolade und

Wein sowie Früchte wie Himbeeren, Erdbeeren, Orangen, Äpfel oder Trauben. Im Rahmen einer ausgewogenen Ernährung kann sich Kaffee, in Maßen genossen, also positiv auf die Gesundheit auswirken. Das Heißgetränk verbindet Genuss mit ausgewogener Ernährung ebenso wie andere Lebensmittel, die reich an Antioxidantien sind: Ein leckerer Salat aus gebackenem Ziegenkäse auf Rucola mit Schokoladensoße und anschließend ein Arrangement aus frischen Früchten kitzeln den Gaumen und versorgen den Körper gleichzeitig mit wertvollen Pflanzenstoffen. So lässt sich gesunde Ernährung ganz einfach mit außergewöhnlichen Geschmackserlebnissen und Lifestyle kombinieren.

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Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Freimersheim vom 7. August 2007 I. Nutzungsgebühren 1. Die Gebühr für die Überlassung eines Grabes beträgt bei einem/einer a) Wahlgrab je Grabstelle 340,00 EUR b) Urnengrabstätte (4 Aschen) 280,00 EUR 2. Für die Verlängerung des Nutzungsrechts bei späteren Bestattungen oder Beisetzungen ist für jedes Jahr 1/30 der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gebühr nach Ziff. 1 zu zahlen. II. Bestattungsgebühren Die Kosten für die Grabherstellung gemäß § 9 der Friedhofssatzung, insbesondere das Ausheben und Schließen des Grabes, sind von dem Nutzungsberechtigten direkt mit dem jeweiligen Unternehmen abzurechnen. III. Sonstige Gebühren Benutzung der Leichenhalle einschließlich Reinigung 100,00 EUR IV. Genehmigungsgebühren 1. Genehmigung zur Errichtung von Grabmalen, Gedenkplatten und dergl. 30,00 EUR 2. Genehmigung von Grababdeckplatten 30,00 EUR

Mauchenheim Ortsbürgermeisterin Irmgard Gallé Freitag 18.30 - 19.30 Uhr im Kindergarten An der Mühlwiese 10 Telefon 0 63 52 / 74 04 70 oder nach Vereinbarung, Telefon 0 63 52 / 44 03

Öffentliche Ausschreibung Betr.: Gehwegausbau „Alzeyer Straße“ Ortsgemeinde Mauchenheim Siehe unter VG Alzey-Land.

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Nichtamtlicher Teil

ktuelles aus den Gemeinden Kultur - Sport - Vereinsleben Gottesdienste

Katholische Gottesdienste: Bechtolsheim: Sa., 18.30 Uhr, Vorabendmesse. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Amt. Flomborn: Do., 18 Uhr, hl. Messe. Framersheim: So., 10.30 Uhr, Familiengottesdienst, ansch. Betstunde. Freimersheim: Sa., 18.30 Uhr, Vorabendmesse, anschl. Betstunde; Mi., 18 Uhr, hl. Messe. Gau-Odernheim: So., 10.30 Uhr, Hochamt zum Großen Gebet. Ober-Flörsheim: Fr., 18 Uhr, hl. Messe; So., 9 Uhr, Festamt zum Großen Gebet, anschl. Betstunden, 17 Uhr, Vesper Evangelische Gottesdienste: Albig: So., 18 Uhr, Gottesdienst. Bechtolsheim: So., 10 Uhr, Gottesdienst, 11 Uhr, Kindergottesdienst. Bermersheim v.d.H. So., 9 Uhr, Gottesdienst. Biebelnheim: So., 9 Uhr, Gottesdienst.

Albig Winzergenossenschaft Albig im Aufwärtstrend Die Winzergenossenschaft befindet sich weiterhin im Aufwärtstrend, konnte im zurückliegenden Jahr die Ertragskraft um 2,2 Prozent weiter steigern. Mit dieser erfreulichen Botschaft warteten Vorstandsvorsitzender KarlHeinz Freund und Finanzvorstand Ludwig Weifenbach in der jüngsten Generalversammlung auf. Die Umsatzerlöse konnten gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Prozent auf 566 000 Euro gesteigert werden, davon entfallen 45 Prozent auf das Flaschenweingeschäft. Bei der Beurteilung des Geschäftsjahres waren sich die Mitglieder darin einig, dass sich das seit Jahren in den Weinbergen und im Winzerkeller betriebene konsequente Qualitätsmanagement nachhaltig bewährt hat und sich jetzt zunehmend auch auf der Ertragsseite der Genossenschaft bemerkbar macht. Nach Vorstandsangaben hat die Albiger Winzergenossenschaft 54 Mitglieder. Zur noch besseren Auslastung der Betriebs- und Lagerkapazitäten können nach Angaben von Vorstand und Aufsichtsrat weitere Mitglieder aufgenommen werden. Für Informationsgespräche stehen Vorsitzender KarlHeinz Freund und Kellermeister Harald Eller gerne zur Verfügung. Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Eiert informierte die Versammlung über die Ergebnisse interner und externer Prüfungen der Winzergenossenschaft. Er bescheinigte eine geordnete Buchführung und eine im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehende Geschäftstätigkeit. Die Geschäftsentwicklung bezeichnete Eiert, trotz der nach wie vor bestehenden Abhängigkeit vom Fassweinmarkt, als zufrie-

denstellend. Auch der Aufsichtsrat empfehle und unterstütze die Aufnahme neuer Mitglieder. In seinem Bericht erläuterte Kellermeister Harald Eller die Vermarktungserfolge der Genossenschaft an ausgewählten Zahlen. Der wirtschaftliche Erfolg und die Prämierungen der Albiger Weine seien eine gute Empfehlung an neue Mitglieder und für Kunden. Der Herbst 2007 habe durchweg bei frühem Lesebeginn gute Qualitäten und hohe Erträge erbracht.

Bornheim: So., 10 Uhr, Gottesdienst. Eppelsheim: So., 14 Uhr, Gottesdienst. Erbes-Büdesheim: Di., 17.30 Uhr, Konfirmandenunterricht im Gemeindehaus; Mi., 20 Uhr, Probe Posaunenchor Ev. Gemeindehaus Wendelsheim. Flomborn: So., 9 Uhr, Gottesdienst, 10 Uhr, Kindergottesdienst. Flonheim: So., 10.10 Uhr, Gottesdienst. Framersheim: So., 9 Uhr, Gottesdienst. Freimersheim: So., 9 Uhr, Gottesdienst. Gau-Heppenheim: So., 10 Uhr, Gottesdienst. Gau-Odernheim: So., 10 Uhr, Gottesdienst. Kettenheim: So., 10.15 Uhr, Gottesdienst. Nack: So., 8.45 Uhr, Gottsdienst; Mo., 20 Uhr, BS. Nieder-Wiesen: So., 10 Uhr, Gottesdienst mit Taufe, 11 Uhr, Kindergottesdienst; Mi., 19.30 Uhr, Passionsandacht. Ober-Flörsheim: So., 10.15 Uhr, Gottesdienst. Offenheim: Fr., 18.15 Uhr, Chorprobe Ichthys; So., 10 Uhr, Gottesdienst, anschl. Kirchencafé; Di., 14 Uhr, Frauenkreis GNH Weinheim; Mi., 14 Uhr, Seniorennachmittag GNH Weinheim. Uffhofen: So., 9 Uhr, Gottesdienst.

In diesem Jahr sollen nach Angaben von Karl-Heinz Freund die Lagerflächen im Speicherbereich des Genossenschaftsgebäudes erweitert und optimiert werden. Der Vorsitzende dankte den vielen Helfern sowie den Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern. GT

TV Albig Neue Tanzkurse ab März 2008 Der TV 1895 Albig e.V. bietet ab 2. 3. 2008 wieder neue Tanzkurse für An-

fänger und Fortgeschrittene an. Die Tanzkurse finden immer sonntags am Abend in der Turnhalle Albig statt. Zwecks Kursplanung bitten wir um frühzeitige Anmeldung. Egal ob Sie Tanzanfänger sind oder nur Ihre Kenntnisse wieder etwas auffrischen möchten, kommen Sie einfach einmal ganz unverbindlich vorbei und informieren Sie sich. Informationen und Infos auch unter Tel. 0 67 31 – 4 17 07 oder im Internet unter www.tv-albig.de.

Goldene Hochzeit in Eppelsheim Es war ein weiter Weg, und ein strapaziöser dazu, den Helene Wiener in den 32 Jahren nach 1944 zurückzulegen hatte, bis sie endlich zusammen mit ihrem Mann Heinrich Berwind in Eppelsheim ihre neue Heimat fand. In Rechendorf, in der ungarischen Ukraine, geboren, hatte sie 1944 ihre alte Heimat verlassen müssen, kam auf Umwegen 1946 nach Thüringen und von dort 1957 in die Bundesrepublik nach Hainstadt bei Hanau. Dort lernte sie Heinrich Berwind kennen. Ein Jahr später heirateten sie, und am 9. Februar 2008 feierte das Paar in Eppelsheim das Fest seiner Goldenen Hochzeit. Hierher waren sie 1976 von Alzey hergezogen, nachdem sie in Eppelsheim ein Haus erworben hatte. Natürlich sind sie beide schon Ruheständler, oder besser gesagt: Unruheständler. Denn: „Ohne was zu machen, geht nicht“, sagt die Jubilarin. Ihre selbst angesetzten Liköre aus Holunder,

Quitten und allerlei Beeren sind begehrt. Geheimtipp: Bereits seit sieben Jahren verkauft sie die Liköre auf dem Weihnachtsmarkt in Freimersheim, im Hof von Bürgermeister Wilfried Brück. Und der gelernte Maurer Heinrich Berwind setzt alte Möbel instand und restauriert sie.

Zum Fest der Goldenen Hochzeit gratulierten neben vier Töchtern, acht Enkeln und einem Urenkel auf dem Foto (v.l.n.r.) der Vdk-Ortsvorsitzende Ernst-Ludwig Häußer, Ortsbürgermeisterin Ute KlenkKaufmann sowie als Beigeordneter der Verbandsgemeinde Alzey-Land Heinrich Roos. AS

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Wirbelsäulengymnastik Ab Dienstag, 19. 2. 2008 bietet der TV Albig wieder einen neuen Kurs Wirbelsäulengymnastik an. Als Kursleiter fungiert Günther Böse. Treffpunkt und Anmeldung bei Kursbeginn um 19.00 Uhr in der Gymnastikhalle der Grundschule Albig. Für das Zustandekommen des Kurses ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Informationen unter Tel. 0 67 31 - 4 17 07. KN

Nichtamtlicher Teil

Birgit Krause (re), mit einem kräftigen Spatenstich diese erste Aktion zu starten.

Bechenheim Einladung zum Schlachtfest Am Samstag, dem 16. 2. 2008 lädt der Sportverein VSV Fichte e.V. Bechenheim alle Mitglieder, Freunde und Gönner zum Schlachtfest in das Sportheim ein. Unsere Küche ist ab 11.00 Uhr geöffnet. Alle Speisen auch zum Mitnehmen. Voranmeldungen sind nicht erforderlich. Auf Ihren Besuch freut sich der VSV Fichte Bechenheim. EB

Bechtolsheim Feuerwehrübung Unsere nächste Übung findet am kommenden Samstag, dem 16. 2. 2008 um 17.00 Uhr statt. Harry Kopf, Wehrführer

Mitgliederversammlung wird verschoben Wegen Krankheit des 1. Vorsitzenden wird die bereits für den 23. 2. 2008 festgelegte Mitgliederversammlung des SV Bechtolsheim bis auf Weiteres verschoben. Neuer Termin wird noch bekannt gegeben. Der Vorstand

Bornheim Neuanpflanzungen Das großzügige Angebot von Bornheimer Bürgern, mit Neuanpflanzungen zur Dorfverschönerung beizutragen, veranlasste die Vorsitzende des Kultur- und Verschönerungsausschusses,

Erbes-Büdesheim Tischtennis Siehe unter Offenheim.

Esselborn Ural Kosaken Chor gibt Konzert

Mitgliederhauptversammlung TV 1895 Albig e.V. Am Samstag, 16. 2. 08 findet ab 19.30 Uhr im TV-Sportheim die Mitgliederhauptversammlung 2008 des TV 1895 Albig e.V. statt. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor: 1. Begrüßung; 2. Gedenken der im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder; 3. Ehrungen; 4. Behandlung von Anträgen; 5. Bericht des Schriftführers mit dem Geschäftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr; 6. Bericht des Kassenwartes; 7. Berichte der Spartenleiter (Fußball, Tischtennis, Tennis, Damengymnastik, Kinderturnen, Freizeit- und Breitensport); 8. Bericht der Kassenprüfer; 9. Entlastung des Vorstandes; 10. Neuwahlen (1.Kassierer, 2.Schriftführer, Wirtschaftsausschuss, Beisitzer, Kassenprüfer, Platzkassierer und Platzwart); 11. Verschiedenes; 12. Schlusswort. Alle Mitglieder des Turnvereins 1895 Albig e.V. sind herzlich eingeladen. KN

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Gemeinsam mit dem ersten Sponsor, Alfred Berger (li), wurden die neuen Mandelbäumchen bei der Ruhebank am Radweg gepflanzt. Die Gemeinde freut sich über weitere spenden- oder pflanzfreudige Mitbürger. B. Beck, Ortsbürgermeister.

Dintesheim Einführung von Pfarrerin Hofmann Siehe unter Eppelsheim.

Eppelsheim Altpapiersammlung Die Abteilung Fußball des VfL Eppelsheim sammelt am Samstag, dem 15. März 2008 ab 9 Uhr wieder Ihr Altpapier ein. Das Angebot gilt für alle Eppelsheimer Haushalte. Das Altpapier soll nur vor die Tür bzw. an den Straßenrand gestellt werden. Mit Hilfe der Einnahmen dieser Sammelaktion werden die Projekte der Abteilung Fußball unterstützt. Besten Dank im Voraus, Abteilung Fußball des Vfl Eppelsheim

Einführung von Pfarrerin Hofmann Der Kirchenvorstand lädt Sie herzlich ein zur Einführung von Pfarrerin IngeMonika Hofmann am Sonntag, 17. Februar 2008. Der Gottesdienst beginnt um 14.00 Uhr in der evangelischen Kirche (Schulgässchen) Eppelsheim. Anschließend findet im Martin-LutherKing-Haus (Hangen-Weisheimer Straße 19) ein Empfang statt. VH

Jahreshauptversammlung Der Landfrauenverein Eppelsheim lädt alle seine Mitglieder zu der jährlichen Mitgliederversammlung am Montag, 3. März 2008 um 19.30 Uhr im Nebenraum der Sporthallengaststätte recht herzlich ein. Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung; 2. Verlesen des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung; 3. Geschäftsbericht 2007; 4. Kassenbericht 2007; 5. Bericht der Kassenprüfer; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Verschiedenes Schriftlich gestellte Anträge zur Mitgliederversammlung müssen bis spätestens 26. Februar 2008 bei Frau Corell eingereicht werden. Wir freuen uns auf zahlreiche und interessierte Mitglieder! GC

Wein-Event 2008 Siehe unter Flomborn.

Siehe unter Kettenheim.

Wein-Event 2008 Siehe unter Flomborn.

Baukurs für Egli-Figuren Siehe unter Wahlheim.

Flomborn Wein-Event 2008 Zur zweiten gemeinsamen Weinprobe aller Flomborner und Ober-Flörsheimer Winzer lädt der „Verein für Gewerbe, Tourismus, Weinbau und Kultur“ in die Flomborner Gemeindehalle ein. Am Samstag, dem 23. Februar 2008, ab 19.30 Uhr, werden etwa 20 Winzer aus den Gemeinden Flomborn und Ober-Flörsheim ihre Weine den Besuchern der Weinprobe zur Verkostung vorstellen. Dazu passende kulinarische Häppchen, live Klaviermusik und eine bildliche Reise durch die heimischen Weinberge und die beteiligten Winzerhöfe sollen diesen Abend umrahmen. Karten sind im Vorverkauf bei Blumen Kühnen und Metzgerei Clauss in OberFörsheim, Karina´s Lädchen und Marion‘s Schlemmerstuben in Flomborn sowie bei Metzgerei Clauss in Alzey erhältlich. WS

Veranstaltungen Verbandsgemeinde Alzey-Land Albig Landfrauenverein So., 17. 2., 10.30 Uhr Winterwanderung durch heimische Gefilde Turnhalle Mo.,, 18. 2., 19.30 Uhr „Trendige Geschenke aus eigener Küche“ Turnhalle Eppelsheim So., 17. 2., 14.00 Uhr Einführungsgottesdienst Pf. Hofmann Kirche Flonheim Kino Flonheim Sa. + So., 20.00 Uhr Keinohrhasen Sa. + So., 15.00 Uhr Kleine Dodo Gau-Odernheim Sa., 16. 2., 20.00 Uhr Männergesangverein „Eintracht“ 1842/1912 Mitgliederversammlung Sportheim

Flonheim Kinderkleiderbasar Am Samstag, dem 1. März 2008 findet in der Adelberghalle der 5. Kinderkleiderbasar statt. Der Basar ist am Samstag, dem 1. 3. 08 von 13.00 - 15.30 Uhr geöffnet. Schwangere können bereits ab 12.30 Uhr einkaufen. Verkauft werden: Kinderkleidung von 50 bis > 176, Schuhe, Umstandsmoden, Kinderwagen, Buggys und Co, Spielzeug und alles andere rund ums Kind.

Goldene Hochzeit ... ... feierten am vergangenen Freitag Doris und HansWerner Hennrich in Flonheim-Uffhofen. Aus familiären Gründen zog es die beiden 2001 aus dem Hunsrück nach Flonheim. Es liegt sicher mit an der offenen, herzlichen rheinhessischen Art, dass die Jubilare in Flonheim so freundlich aufgenommen wurden, viele Freunde gewonnen haben und sich in ihrer neuen Heimat schnell wohl fühlten. Der Jubilar stammt aus Woppenroth. Das sagt den meisten Lesern erst mal gar nichts. Bundesweit bekannt wurde der Ort als „Schabbach“ in der preisgekrönten Fernsehserie „Heimat“ von Edgar Reitz. Auch wie sich die beiden kennen gelernt haben, könnte aus dem Drehbuch zu dieser Serie stammen. Er stieß auf einem Fest an der Kirche-Kerb im Mai ein Glas Bier um, ausgerechnet über ihr Kleid. Das Fest war erst einmal gelaufen, Doris war verärgert. Im September auf der „Quetsche“-Kerb sah man sich wieder. Das Kleid war schon lange wieder trocken, der Ärger verflogen. Man lachte gemeinsam über das Missgeschick - und verguckte sich ineinander. Daraus wurde der Bund fürs Leben. Zur Goldenen Hochzeit gratulieren Sohn und Tochter, zwei Enkel sowie zahlreiche Freunde aus der neuen und der alten Heimat. Auch Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner und der Beigeordnete der VG Alzey-Land Ernst-Ludwig Elbert ließen es sich nicht nehmen, ihre Glückwünsche persönlich zu überbringen. Text/Foto: L.Th.

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Nichtamtlicher Teil

Bilderausstellung der 1. und 2. Klasse der Flonheimer Grundschule

„Es gibt Maler, die die Sonne in einen gelben Fleck verwandeln. Es gibt aber andere, die dank ihrer Kunst und Intelligenz einen gelben Fleck in die Sonne verwandeln“, so sagte mal der spanische Maler Pablo Picasso (1881 - 1973). Die Grundschulklassen 1b unter Leitung von Herta Martini-Thom und der Klasse 2a unter Leitung von Maike Corell haben Weihnachtsbilder eben nach Techniken von Pablo Picasso und dem Amerikaner Andy Warhol (1928 - 1987) gemalt. So wie es nunmal bei der Modernen Kunst üblich ist, sind ihr keine Grenzen gesetzt. Die kleinen Malerinnen und Maler benutzten verschiedene geometrische Formen wie das Dreieck, das Rechteck, den Kreis und Ovale. Die Linienführung und Punkte sollen verschiedene Gefühle, wie Freude, Trauer, Schmerz und Begeisterung beim Weihnachtsmann ausdrücken. Beim Betrachter werden dabei ganz offenkundig Assoziationen mit dem Schulfach Mathematik hervorgerufen. Wünsche wurden als Geschenk verpackt und mit der Stilrichtung Pointilismus erarbeitet. Die anderen kleinen Künstler, die den Maler Andy Warhol als Vorbild genommen haben, malten einen unterschiedlich gefärbten Hintergrund. Die Ausstellung fand bereits im Dezember statt. Als Bonbon hat die Grundund Hauptschule Flonheim ein kleines Dankeschön, und zwar eine Spende in Höhe von 200 Euro von der Volksbank Flonheim erhalten. EG

Weitere Informationen und OnlineAnmeldung unter: www.basar-flonheim.de Relaxen Sie nach Ihrem Einkauf in unserer Cafeteria bei Kaffee und Kuchen. (Kuchen selbstverständlich auch zum Mitnehmen.) Mit dem Erlös unterstützen Sie unsere letzte Anschaffung für den Uffhofener Spielplatz, hier soll noch ein Holzpavillon errichtet werden. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung bzw. auf Ihren Besuch. Ihre Organisatoren: der Arbeitskreis Freizeit in Flonheim

Gelungene Darstellung der Grund- und Hauptschule Flonheim Mittlere Reife möglich Sehr erstaunt zeigte sich Verbandsbürgermeister Unger bei seinem überraschenden Besuch über die große Besucherzahl zum Tag der offenen Tür an der Grund- und Hauptschule Flonheim. Der Tag war eigentlich für die Eltern der 4. Klassen zur Information und Entscheidung über den weiteren Schulweg ihrer Kinder gedacht. Es fanden jedoch auch viele Eltern von Kindern aus anderen Klassen den Weg zu „ihrer“ Schule, so dass Kollegium und Schulleitung darüber erfreut waren. Mit viel Applaus wurde die musikalische Begrüßung durch die Flötengruppe der AG Blasinstrumente bedacht, so dass es Rektor Erh. Grauer und Konrektor Fred Schünemann nicht schwer hatten, ihre Schule bei der Begrüßung darzustellen und für die Umwandlung zur Realschule plus zu werben. Sie hoben besonders die Option einer adäquaten schulischen Laufbahn

mit dem Ziel der Mittleren Reife hervor. Unterstützt wurden sie durch die vielen interessanten Angebote aller Klassen. Natürlich präsentierten auch die freiwilligen AGs ihr Können: Musik-AG, Mofaführerschein, Theater-AG, Schülerzeitung oder die Bibliothek. Darüber hinaus waren viele Kleingruppen aktiv, die das Innenleben der Schule mit den Themen Busaufsicht, Streitschlichtung darstellten. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch den aktiven Einsatz des Fördervereins der Schule, der für das leibliche Wohl aller Anwesenden bestmöglich sorgte. Die Schulleitung sagt allen ein herzliches Dankeschön für den rundum vorbildlichen Einsatz. EG

Weinkönigin gesucht Die Amtszeit der Flonheimer Weinkönigin Carolin I. geht mit dem Flonheimer Weinmarkt 2008 zu Ende. Junge Damen, die Flonheim und seinen Wein präsentieren möchten, können sich im Rathaus bewerben. Die Bewerberinnen müssen in Flonheim wohnen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, Flonheim und seinen Wein mit Freude präsentieren. Franz Wahl, Beigeordneter

Passionsandachten Unter dem Motto „menschensohn“ finden in der Evangelischen Kirchengemeinde Flonheim-Uffhofen auch in diesem Jahr wieder jeweils donnerstags um 19 Uhr im ev. Jugendheim die Passionsandachten statt. Menschensohn - das ist der alte biblische Titel für den erhofften Retter, den Messias. Auf ihn richtete sich die

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Sehnsucht des Volkes Israel nach Gerechtigkeit und Frieden. Eine Sehnsucht, die in Christus bis heute auch für uns lebendig ist. Im Mittelpunkt der Andachten steht neben den Gesängen und Bibeltexten in diesem Jahr die Meditation von Bildern des Kreuzwegs Jesu, die der zeitgenössische Künstler Hans-Hilmar Seel geschaffen hat. Alle, die in dieser vorösterlichen Zeit mit uns eine knappe Stunde der Ruhe und Besinnung verbringen möchten, sind herzlich eingeladen. MS

Gau-Odernheim Realschule am Alten Schloss Hiermit erinnern wir nochmals an die folgenden Anmeldetermine der Realschule am Alten Schloss. Mittwoch, 20. 2. und Donnerstag, 21. 2., von 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr. Freitag, 22. 2., von 8.30 bis 12.00 Uhr.

Anmeldung zum Konfirmandenunterricht

„Stolz und Vorurteil“ im Café Treff

Alle evangelischen jungen Menschen aus Flonheim und Uffhofen, die zurzeit etwa 13 Jahre alt sind und in der Regel die 7. Schulklasse besuchen, sind herzlich eingeladen, am Konfirmandenunterricht der Kirchengemeinde teilzunehmen. Die Anmeldung sollte im Pfarramt erfolgen, am besten zu den Sprechstunden oder am Donnerstagvormittag. Telefonische Anmeldung ist möglich unter 386. Auch wer noch nicht getauft ist, kann am Unterricht teilnehmen. Zu einer ersten Unterrichtsstunde treffen wir uns am Dienstag, dem 26. Februar um 14.30 Uhr im Jugendheim Flonheim. MS

Die Initiative Treff Aktiv in Gau-Odernheim lädt ein für Montag, den 18. Februar 2008 zur Vorführung des Spielfilms „Stolz und Vorurteil“. Das Buch von Jane Austin wurde von Regisseur Joe Wright im Jahr 2005 verfilmt. Zum Inhalt: Im ländlichen England des frühen 19. Jahrhunderts warten die fünf wohlgeratenen Töchter der britischen Großbürgerfamilie Bennet darauf, dass ein respektabler Herr um ihre Hand anhält. So jedenfalls sind die Spekulationen von Mutter Bennet (Brenda Blethyn), die ihre Töchter ohne Rücksicht auf Verluste unter die Haube zu bringen gedenkt. Dabei hat sie jedoch nicht mit dem Eigensinn von Elizabeth (Keira Knightley), der Zweitältesten, gerechnet, die sich partout nicht für den wohlhabenden Mr. Darcy (Matthew MacFadyen) begeistern will. Die Veranstaltung beginnt um 15.00 Uhr im kleinen Saal des katholischen Gemeindezentrums, Kirchgasse 8, Gau-Odernheim. Kostenbeitrag wird erhoben. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. AW

Framersheim Bauchtanz Die Evangelische Jakobusgemeinde Framersheim bietet wieder einen Bauchtanzkurs mit Lola Magin an. Alle Frauen sind ganz herzlich angesprochen - Bauchtanz macht viel Spaß und ist sehr gut für den Rücken. Beginn ist am Mittwoch, dem 20. Februar 2008 um 20.00 Uhr (14-tägiger Rhythmus, 7 Abende je 1,5 Std.; Kostenbeitrag wird erhoben) im Ev. Gemeindehaus in Framersheim. Anmeldungen sowie Fragen und Infos bei: Astrid Maier, Tel. 06733-969416. Wir freuen uns auf Sie! AM

Männerballett Tanzturnier Am Samstag, dem 16. Februar 2008 ab 18.00 Uhr, lädt der Framersheimer Carneval Club zum diesjährigen Männerballett Tanzturnier in die Sport- und Kulturhalle Framersheim ein. Auf Ihren Besuch freut sich der Framersheimer Carneval Club 1971 e.V. YE

Freimersheim Veranstaltung des Landfrauenvereins Am Mittwoch, dem 13. 2. 08 informiert Herr Norbert Birk um 20 Uhr in der Turnhalle mit einem Diavortrag über heimische Orchideen. Anmeldungen nimmt Hiltrud Neu unter der Telefonnummer 06731/43134 entgegen. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen. HN

Ural Kosaken Chor gibt Konzert Siehe unter Kettenheim.

Baukurs für Egli-Figuren Siehe unter Wahlheim.

TSV Gau-Odernheim Abteilung Tennis Am Samstag, dem 16. 2. 2008 findet ab 19.00 Uhr das WinterschleifchenTurnier der Abteilung Tennis in der Tennishalle Stibi in Erbes-Büdesheim statt. Alle drei Plätze sind ab 19.00 Uhr gemietet und wir können bis ca. 23.00 Uhr spielen. Die Kosten für die Plätze werden von der Abteilung übernommen. Im Restaurant „Krönchen“ können wir es uns gemütlich machen und für die Stärkung ist auch gesorgt. Der Spaß und das Spielen miteinander sollen im Vordergrund stehen und je mehr Spieler und Spielerinnen teilnehmen, umso interessanter wird der Abend. Also, wer schon Lust auf Tennis hat, eine gute Gelegenheit am kommenden Samstag in die Tennishalle zu kommen und Spaß zu haben. Eine kurze Teilnahmebestätigung zur Planung, am besten per Mail, wird noch von Sportwart Alfred Spang und Udo Knobloch entgegengenommen. AM

Jahreshauptversammlung Zu seiner alljährlichen Mitgliederversammlung lädt der Turn- und Sportverein 1881 e.V. Gau-Odernheim alle Mitglieder recht herzlich ein. Die Versammlung findet am Samstag, dem 8. März 2008, 16.00 Uhr im Sportheim des TSV statt. Die Verantwortlichen würden sich freuen, besonders viele Mitglieder begrüßen zu können. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die 2008 17 Jahre alt werden.

Donnerstag, den 14. Februar 2008

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte: 1) Begrüßung, Ehrungen und Jahresbericht des Vorsitzenden; 2) Berichte der Abteilungsleiter; 3) Kassenbericht; 4) Bericht der Kassenprüfer; 5) Entlastung des Vorstandes und der Kassierer; 6) Wahlen soweit erforderlich; 7) Wahl eines Kassenprüfers; 8) Beschlussfassung über vorliegende Anträge; 9) Veranstaltungen; 10) Verschiedenes. Der Vorstand

Hohe Auszeichnung für Hilda Weber

Im Rahmen des Großen Gebetes am 17. 2. 2008, 10.30 Uhr im Hochamt der Pfarrkirche St. Rufus, wird Pater Egbert Rijpkema, die vom Mainzer Bischof Karl Kardinal Lehmann verliehene Medaille überreichen. Mit dieser hohen Auszeichnung würdigt Kardinal Lehmann vor allem das ehrenamtliche Engagement von Frau Weber, die seit über 50 Jahren in der Kirchengemeinde St. Rufus, Gau-Odernheim in verschiedenen Bereichen tätig war. In seinem Schreiben betonte der Bischof, „Frau Weber habe maßgeblich dazu beigetragen, dass die Pfarrei bis zum heutigen Tage diese positive Entwicklung genommen habe.“ Frau Weber hat sich in allen Gremien der Pfarrei eingebracht und war sich nie zu schade, auch handfeste Dinge anzugreifen. Innerhalb ihrer Pfarreigemeinderatstätigkeit war eine ihrer Hauptaufgaben, den jeweiligen Pfarrer in allen Dingen mit Rat und Tat zu unterstützen. Sternsingeraktion, Caritas-Haussammlungen, Seniorenarbeit, Pfarrfest und auch der große Dekanatstag, Lektorin, Ministrantenbetreuung und noch einiges mehr kommen da in den über 50 Jahren zusammen. Ebenso war die Aufgabe innerhalb des Verwaltungsrates, die Renovierung der Pfarrkirche und der Orgel sowie für die Errichtung des Pfarrzentrums Sorge zu tragen. Die Pfarrei ist Frau Weber sehr dankbar für die immerwährende Unterstützung. Sicherlich wird die Pfarrei auch zukünftig mit dem Engagement von Frau Weber rechnen können. Auch Dekan Schäfer wird der Pfarrei mit seinem Besuch aufwarten, um Frau Weber die Glückwünsche des Dekanates zu überbringen. BZ

Sonne verwöhnte die Crossläufer beim TSV Bei herrlichem Sonnenschein startete Karlheinz Bucher aus Alzey den Crosslauf des TSV Gau-Odernheim. Zum 1. Mal in der Cross-Lauf-Geschichte begaben sich 20 Walker und Walkerinnen auf die 4.500 Meter und 9.000 Meter Strecken.

Nichtamtlicher Teil

Anschließend konnten die 11 Familienstaffeln mit jeweils 3 Teilnehmern die 3 x 900 Meter Strecke im fairen Wettkampf bewältigen. Danach fieberten bereits die vielen Schülerinnen und Schüler ihrem Start entgegen. Durch die Vielzahl der Starterinnen und Starter war es erforderlich, dass einzelne Läufe in den Altersklassen gesplittet wurden. Auch dies meisterten die Organisatoren und es erfolgte pünktlich der Start zu dem Hauptlauf über die Strecke von 9000 Meter. Durch die vielen Nachmeldungen noch kurz vor dem Start ergab sich ein Teilnehmerfeld von 54 Läuferinnen und Läufern. Am Fuße des Petersbergs entwickelte sich schnell ein Kopf-an-Kopf Rennen der M 40 Läufer Mario Müller vom Wolfs Running Team aus Mainz und HansWilli Freiberger von der LG Wonnegau aus Worms. Müller siegte in der Zeit von 33:11 Minuten. Freiberger folgte kurz darauf in der Zeit von 34:48 Minuten. Bei den Frauen siegte Silke Cordes in der Altersklasse W 40 mit 46:36 Minuten vor Claudia Wunsch von der TG Wallertheim in 48:11 Minuten. Die große Anzahl der Starterinnen und Starter finden sich in den Ergebnislisten und teilweise in der Bildgalerie unter www.tsv 1881.de. Die leuchtenden Augen der Kinder bei der Tombola und die positiven Rückmeldungen der Läuferinnen und Läufer gilt als Ansporn für die Verantwortlichen der Leichtathletikabteilung des TSV, den 19. Karl-Martenstein-Crosslauf für das Jahr 2009 bereits jetzt schon zu planen. KDL

Mitgliederversammlung der Naturschützer Die Naturschutzgruppe Gau-Odernheim e.V. lädt alle Mitglieder am Freitag, 7. März 2008 um 20 Uhr, zur jährlichen Jahreshauptversammlung in den Nebenraum der Gaststätte „Zum Römer“ ein. Die Tagesordnung sieht vor: Begrüßung durch den ersten Vorsitzenden, Berichte der Kassiererin, der Schriftführerin, des Aktionsleiters; Entlastung des Vorstandes; Geplante Aktionen und Verschiedenes. Schriftliche Anträge zur Tagesordnung können bei Manfred Brunn eingereicht werden, Tel: 06733/6636. MK

Kettenheim Ural Kosaken Chor gibt Konzert Russisch-orthodoxe Kirchengesänge sowie Volksweisen aus dem alten Russland und der Ukraine bringt der Ural Kosaken Chor in einem Konzert am Donnerstag, dem 6. März 2008, 19 Uhr in der Kirche zu Kettenheim zu Gehör. Der Ural Kosaken Chor wurde 1924 in Paris unter dem Dirigenten Andrej Scholuch gegründet und konzertiert seitdem in ganz Europa. Karten können im Vorverkauf bei Buchhandlung Machwirth in Alzey und dem Evangelischen Pfarramt in Kettenheim, Kirchgasse 39, erworben werden oder an der Abendkasse. Der Einlass zum Konzert beginnt um 18.30 Uhr. Es besteht freie Platzwahl. AK

Baukurs für Egli-Figuren Siehe unter Wahlheim.

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Ausgezeichneter Lebensraum Kettenheimer & Wahlheimer Kirchen für Schleiereulenschutz ausgezeichnet Die Zusammenarbeit zwischen dem Kirchenamt Kettenheim und dem NABU Alzey hat schon vielen jungen Schleiereulen zum Dasein verholfen. Seit 17 Jahren überzeugt sich Helmut Birk vom NABU jedes Jahr vom Bruterfolg. Dank der Einwilligung von Pfarrerin Anja Krollmann und dem Kirchenvorstand von Kettenheim und Wahlheim sind seit dem in beiden Kirchen spezielle Nistkästen angebracht. So groß wie der Korb eines Einkaufwagens bieten die Kästen den drei bis acht Jungeulen genügend Platz.

Die Abfahrt erfolgt um 8 Uhr am Busplatz Stork in Lonsheim (Friedrichstraße). Zusteigmöglichkeit 8.15 Uhr Aral Tankstelle Alzey. Gegen 13 Uhr besteht die Möglichkeit, sich bei einem Mittagessen in einem Restaurant in Dachau zu stärken. GL

Bayernfreunde sagen Danke

Der Fanclub „Bayernfreunde Lonsheim 85“ präsentierte sich mit einem tollen Motivwagen bei den Fastnachts-

Kreisvolkshochschule Alzey-Worms Dach und Turm einer Kirche können neben Schleiereulen auch Turm- und Wanderfalken, Fledermäusen, Mauerseglern und Dohlen eine der benötigten Möglichkeiten zur Aufzucht ihrer Jungen bieten. Leider gehen auch diese Nistgelegenheiten im Zuge der Gebäudesanierung und des „Tauben-Sicher-Machens“ häufig verloren. Dabei kann mit Sachverstand und gutem Willen sowohl dem Kirchengebäude als auch den Tieren geholfen werden. Sobald sich Dohlen ansiedeln, werden Tauben verdrängt. Gelingt es sogar, einen der seltenen Wanderfalken anzulocken, werden die Tauben, seine bevorzugte Beute, schnell weniger. Mit den Tauben verschwindet auch Kot oder Nistmaterial im Turm. Turm- und Wanderfalke sowie die Schleiereulen beschmutzen fast nur ihr Nest, das vom NABU regelmäßig gesäubert wird. „Für das Vertrauen und die langjährige gute Zusammenarbeit wollen wir die Evangelische Kirchengemeinde Kettenheim und Wahlheim ehren“, erzählt Helmut Birk und überreicht stellvertretend für beide Gemeinden an Pfarrerin Anja Krollmann die Urkunden. Die Gemeinden Wahlheim und Kettenheim sind nur die ersten in einer Reihe von Kirchengemeinden, die in kommender Zeit vom NABU Alzey für ihr vorbildliches Engagement im Artenschutz ausgezeichnet werden. „Leider sind wir in unseren Kapazitäten begrenzt. Freiwillige, die ca. 3 h pro Jahr und Kasten zur Wartung aufbringen können, sind uns willkommen“, erzählt Helmut Birk. Auch Pfarrerin Anja Krollmann ist sich sicher: „An den Kirchengemeinden wird der Naturschutz nicht scheitern“. KG

Lonsheim FC Bayern München Hamburger SV Der Fanclub „Bayernfreunde Lonsheim 85“ fährt am Sonntag, 24. Februar zum Topspiel FC Bayern München - Hamburger SV nach München in die Allianz Arena.

Außenstelle Flonheim Ausbildung zum Gästeführer Die Kreisvolkshochschulen AlzeyWorms und Mainz-Bingen e.V. bieten auch in diesem Jahr wieder gemeinsam einen Kurs zur Qualifizierung von Gästeführern an. Das Gästeführer-Seminar ist für den Zeitraum von März bis Juni vorgesehen. Sämtliche Lehrveranstaltungen finden in Alzey statt. Interessenten sollten über Grundkenntnisse der Regionalgeschichte Rheinhessens verfügen. Für weitere Auskünfte zum Gästeführer-Seminar stehen die Mitarbeiter der Geschäftsstelle der KVHS in Alzey (Tel.: 06731/49 47 40) gerne zur Verfügung. Dort ist auch ein Flyer zu diesem Kursangebot erhältlich. Anmeldung bis spätestens 21. Februar erforderlich. Außenstelle Gau-Odernheim Französisch für Anfänger am Vormittag: Den TN sollen Lernhilfen gegeben werden, sich den fremdsprachlichen Wortschatz anzueignen und die Sprachbarrieren zu überwinden. Es werden noch Teilnehmer gesucht, die nach den Osterferien einen Kurs beginnen möchten. Tanzkurs für Paare & Singles In diesem Kurs werden Grundschritte und Folgefiguren in den Bereichen Standardtänze, Lateinamerikanische Tänze und Moderne Tänze erlernt. Kursbeginn ist Sa., 23. 2. 07 von 17.30 - 18.30 Uhr. Fit bleiben mit Gymnastik Die Bewegungsinhalte helfen den Teilnehmerinnen, ihr individuelles Leistungsvermögen zu erhalten und den Alltagsbeschwerden entgegen zu wirken. Die Kursinhalte richten sich an Frauen ab der zweiten Lebenshälfte, aber auch Jüngere sind herzlich willkommen. Ab Di. 26.02.08 von 19.30 - 20.30 Uhr in der Turnhalle der Grundschule Gau-Odernheim. Informationen zu allen Kursen bei Marianne Bähr, Tel.: 06733/6062.

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umzügen in Bechtolsheim, GauOdernheim und Spiesheim. Ein herzliches Dankeschön an alle Helfer und Spender, die uns mit Geld- und Sachzuwendungen unterstützt haben. GL

Nack Außerordentliche Generalversammlung Der Gesangverein 1845 e.V. Nack lädt alle Mitglieder zu einer außerordentlichen Generalversammlung am Montag, dem 18. Februar um 20 Uhr in die Sängerhalle Nack ein. Wir bitten Sie herzlich um Ihr Erscheinen und würden uns freuen, Sie zahlreich begrüßen zu dürfen. VF

Nieder-Wiesen Kindersachen- und Spielzeugmarkt Am Samstag, 15. 3. 2008 findet von 14 - 16.30 Uhr im Gemeindezentrum Nie-

der-Wiesen wieder der beliebte Frühjahr/Sommer- Kindersachen- und Spielzeugmarkt statt. Schwangere (bitte Mutterpass vorzeigen) können bereits ab 13.30 Uhr in Ruhe stöbern. Möchten Sie etwas verkaufen und benötigen eine Anbieter-Nr.? Dann melden Sie sich telefonisch bei Fr. Bösel unter Tel. 06736/544 (nach 14 Uhr) an. Auch für ein großes Kuchenbuffet ist wieder bestens gesorgt. Auf hoffentlich viele Käufer und Verkäufer freut sich das Basar-Team aus Nieder-Wiesen. DB

Pilates, … … der Gesundheitssport, tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes Aus organisatorischen Gründen können Interessierte bis Ende März Kurse in folgenden Gemeinden besuchen: Wendelsheim: Mo: 19.00 Uhr in der TuS-Halle, Mi: 11.00 Uhr in der TuSHalle Mörsfeld: Fr: 19.00 Uhr in der Gemeindehalle Anmeldungen Sabine Steinhauer Pilatestrainerin und Mitglied im Deutschen Pilatesverband sowie Übungs-

Kunterbunte Kinderfastnacht, kleine Narren kommen groß raus !

Donnerstag, den 14. Februar 2008

leiterin im Gesundheitssport mit Schwerpunkt „Haltung und Bewegung“, 0171 / 50 91 93 2 Ab April werden neue Termine bekannt gegeben. Kinder- und Kulturverein Nieder-Wiesen e. V.

Ober-Flörsheim Nachtrag zum Banküberfall in Ober-Flörsheim Wie sich im Laufe der Ermittlungen herausgestellt hat, wurde der Täter von mehreren Zeugen am 25. 1. 2008 vermutlich bereits um 11.00 Uhr auf dem Friedhof von Ober-Flörsheim gesehen. Die Polizei geht davon aus, dass der unbekannte Täter mit einem Fahrzeug angereist war. Die Polizei bittet um Hinweise: Hat jemand den Täter bereits zu dem frühen Zeitpunkt auf oder in der Nähe des Friedhofs in Ober-Flörsheim gesehen? Gibt es Hinweise auf ein Auto oder anderes Fahrzeug, was der Täter benutzt haben könnte? Hinweise bitte an die Kripo Mainz, Telefon 06131/653633. Von Seiten der Bank wurde mittlerweile eine Belohnung für die Ergreifung des Täters und die Wiederbeschaffung der Beute in Höhe von 2000 Euro ausgelobt.

Wein-Event 2008 Siehe unter Flomborn.

Erwerb von Ortsfahnen Anlässlich des Verbandsgemeindeweinfestes am 20. - 22. Juni 2008 in Ober-Flörsheim, wäre es wünschenswert, wenn alle Häuser in der Gemeinde mit Ortsfahnen geschmückt wären. Aus diesem Grunde bietet die Gemeindeverwaltung Ortsfahnen zum Kauf an. Interessenten wenden sich deshalb bitte umgehend an Ortsbürgermeister Gardt. (Telef. 1379) Adolf Gardt (Ortsbürgermeister)

Offenheim Am Rosenmontag startete das KiKu-Team voll durch, große und kleine Narren trafen sich im Gemeindezentrum Nieder-Wiesen. Die Kinder verwandelten die Scheune in ein farbiges Kostümen-Meer. Die 2. Vorsitzende Jutta Fuchs begrüßte die Narren in kurzen Worten und gab dann an die Helferjecken ab. Das KiKu-Team hatte ein abwechslungsreiches Programm auf die Beine gestellt, das von den Mädchen und Jungs, aber auch von Eltern und Großeltern mit närrischer Begeisterung aufgenommen wurde. Den Auftakt machten die Sternschnuppen, sie entführten das Publikum in die Wasserwelt der Meerjungfrauen. Schwungvolle Beine waren ohnehin Trumpf an diesem bunten Nachmittag, das zeigten die Fruchtzwerge aus Mörsfeld sowie die Dancing Lions aus Kriegsfeld. Die zahlreichen Tanzvorführungen sorgten stets für Stimmung und durch das ein oder andere Spiel, wie zum Beispiel das Mohrenkopfessen oder den Kostümwettbewerb, wurden die Anwesenden bestens unterhalten. Dass sich auch Jungs gerne bewegen, zeigten weitere Gäste aus Kriegsfeld, die Bad Kidz. Sie hatten sich mit dem Titel Thriller hervorragend auf die fünfte Jahreszeit vorbereitet. Aus Flomborn kamen die Sweet Kisses und animierten das Publikum mit ihrer Darbietung zu lautstarkem Beifall. Das i-Tüpfelchen war die Premiere des Tanzes der Lollipops, sie zeigten als Geister und Geisterfänger zur Musik Ghostbusters wie wandlungsfähig sie schon sein können, bei Grabsteinen und Nebelwolken wurde es manch kleinem Narren doch etwas mulmig. Mit einer Polonaise durch den Saal und der Prämierung der schönsten Kostüme endete der große Nachmittag für die kleinen Narren aus NiederWiesen. Zum Schluss der Veranstaltung bedankte sich der KiKu bei allen Aktiven, Helfern und hofft auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr. MM

Mitgliederversammlung Die Freie Wählergruppe Offenheim lädt alle seine Mitglieder mit Partner zur jährlichen Mitgliederversammlung am Dienstag, dem 19. Februar 2008 um 19.30 Uhr in der „Alten Schule“ (Altentagesstätte), recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Protokoll; 3. Tätigkeitsbericht; 4. Bericht Kassierer; 5. Bericht Kassenprüfer und Entlastung; 6. FWG-Termine 2008; 7. Verschiedenes und Anfragen. Mario Malkmus 1.Vorsitzender

Landfrauen Fit und gesund im Alter: Gesund essen – Lebensqualität erhalten Zu dieser Veranstaltung in Heimersheim am Montag, 25. Februar um 19.00 Uhr, fahren die Landfrauen Offenheim-Weinheim. Referentin ist Dipl. oec. troph. Hildegard SchleßmannFister. Kostenbeitrag wird erhoben. „Mehr als nur Entspannung“ Zum Tagesseminar am Samstag, dem 8. März oder 31. Mai im Haus der

Landwirtschaft von 9.30-16.30 Uhr zum Thema: Mehr als nur Entspannung - Frau sein..Mutter sein..Ich sein - laden wir sie ein. Referentin ist Vera Friedrich. Weitere Infos bei Frau Frick, Tel. 06736-960950 oder Frau Hannemann, Tel. 06731-41852 abends ab 18.00 Uhr. IF

Tischtennis Für klare Verhältnisse sorgte die Tischtennis Spielgemeinschaft Offenheim/ Erbes-Büdesheim am letzten Wochenende. Die Herren I verbesserten ihre Lage in der zweiten Verbandsliga merklich, denn das 9:0 gegen den TSV Gau-Odernheim lässt weiter hoffen. Das Team ist in der Rückrunde damit weiter ungeschlagen und hat in drei Spielen fünf Punkte geholt. Gegen die arg personell gebeutelten Gau-Odernheimer sah es zunächst nicht nach dem leichten Spiel aus. Die junge Garde des TSV wehrte sich allerdings ohne Erfolg. Wenn es darauf ankam, dann kamen auch die Punkte bei den Gastgebern. Nach umkämpften Doppeln und Siegen von Arnold/Kail, Nöhrbaß/Hauck und Gelfort/Klatt wurde es dann etwas einfacher. Keiner im Team der SG wollte in den Einzeln leer ausgehen und so kam es zum Kantersieg. Am kommenden Wochenende hat die Erste spielfrei und kann sich auf die dann folgenden Aufgaben konzentrieren. Die Herren II verloren in der Kreisliga beim TuS Framersheim II klar und deutlich mit 0:9. Keiner im Team gelang Normalform, was aber gegen die Titelkandidaten nicht so von Bedeutung war. Die Mannschaft muss sich auf die kommenden Aufgaben gegen unmittelbare Konkurrenz in Sachen Klassenerhalt konzentrieren. Am Freitag in eigener Halle gegen Gau-Odernheim III wäre wieder ein Erfolg eher möglich. DS

Wahlheim Ural Kosaken Chor gibt Konzert Siehe unter Kettenheim.

Baukurs für Egli-Figuren Einen Baukurs für Biblische Erzählfiguren nach dem Original der Künstler Doris und Primo Egli findet von Freitag, 4. 4. 2008, bis Sonntag, 6. 4. 2008, im Wahlheimer Gemeindehaus, Obergasse 46 statt. Die Leitung hat Frau Renate Milerski. Gebaut werden drei 30 cm hohe Figuren. Kleider und Schuhe werden nach Schnittmustern des Alten Orients selbst hergestellt. Die Egli-Figuren dienen dem bildhaften Erzählen biblischer Geschichten. Sie können an vielen Orten wie im Kindergottesdienst, im Religionsunterricht, bei Bibelgruppen, im Gottesdienst und auch zu Hause verwendet werden. Die Erzählfiguren bestehen aus einem biegsamen Sisalgerüst. Sie eignen sich daher für die Darstellung verschiedener Gemützustände und erleichtern damit das Einfühlen in biblische Personen. Kursgebühr wird erhoben. Wer sich zum Kurs anmelden möchte, wendet sich an das Evangelische Pfarramt in Kettenheim, Telefon: 06731/43358. Anmeldeschluss ist Freitag, 29. 2. 2008. AK

Donnerstag, den 14. Februar 2008

Ausgezeichneter Lebensraum Kettenheimer & Wahlheimer Kirchen für Schleiereulenschutz ausgezeichnet Siehe unter Kettenheim.

Wein-Event 2008 Siehe unter Flomborn.

Alzey - Stadt Erste-Hilfe-Kurs Der Kreisjugendring Alzey - Worms e. V. bietet in Kooperation mit der Evangelischen Jugend Alzey und dem Deutschen Roten Kreuz Alzey für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab 14 Jahre in der Jugendarbeit einen Erste Hilfe - Kurs an. Der Kurs findet vom 22. bis 24. Februar auf dem Zeltplatz des Jugendamtes in 55234 Nieder Wiesen statt. Er beginnt am Freitag um 17.00 Uhr. Kostenbeitrag wird erhoben. Wer am nächsten DLRG - Kurs teilnehmen möchte, den der Jugendring auch noch in diesem Jahr anbieten wird, benötigt diese Bescheinigung eines aktuellen Erste - Hilfe - Kurses. Zudem kann die mit der Teilnahme an diesem Kurs erworbene Bescheinigung für die beiden nächsten Jahre beim Erwerb des Führerscheines verwendet werden!

Nichtamtlicher Teil

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Kreisjugendringes unter www.kreisjugendring-alzeyworms.de zu finden oder unter Telefon (0 67 31) 77 75 zu erreichen. BS

„Die Krawallschachtel“ Satirisches Großreinemachen von und mit Bettina Koch Am 8. März startet sie wieder, die bekannte Veranstaltungsreihe „Frauen in Aktion - von Frauen für Frauen und Männer“, an der zahlreiche Gruppen, Verbände, Organisationen und engagierte Frauen im Landkreis AlzeyWorms mitwirken. „Zur Auftaktveranstaltung ist es uns gelungen, die „leidenschaftliche Putzteufelin mit Durchblick, Kabarettistin Bettina Koch, mit ihrem aktuellen Programm zu gewinnen“, freut sich die Frauenbeauftragte und verspricht einen spritzigen Kleinkunstabend im Foyer der Volkerschule in Alzey. Wenn Bettina Koch den Scheuerlappen schwingt, holt sie zum satirischen Großreinemachen aus, immer hautnah am Publikum. Ihre Spitzen kommen leicht daher, wie ungeplant und doch bleibt manche, rabenschwarz, beim Lachen fast im Hals stecken. Samstag, 8. März 2008, 20.00 Uhr, Alzey, Foyer der Volkerschule, Dr. GeorgDurst-Straße. Karten im Frauenbüro der Kreisverwaltung, Tel. 06731/ 4085091 und Buchhandlung Machwirth, Rossmarkt, Alzey oder an der Abendkasse. ST

Der Jazzclub Rheinhessen e.V. lädt ein zum Besuch des Konzertes mit

The Jackson Singers Gospel Emotions in Concert: The Best of Black American Music

Sprechstunde des Landrats Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern bietet Landrat Ernst Walter Görisch am Dienstag, 26. Februar, 15 bis 17 Uhr, in seinem Dienstzimmer in der Kreisverwaltung Alzey-Worms, ErnstLudwig-Straße 36, wieder die Möglichkeit, Anliegen im Rahmen einer Sprechstunde vorzutragen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Diese kann unter der Telefonnummer (06731) 4081071 oder -1072 bzw. über das Internet unter www.kreis-alzey-worms.de vorgenommen werden. Landrat Görisch weist darauf hin, dass er selbstverständlich auch außerhalb dieses Termins gerne bereit ist, Gesprächstermine bei dringenden oder komplexen Angelegenheiten, die den Landkreis betreffen, zu vereinbaren.

Bingo im Café Treff Die Initiative Treff aktiv in Alzey lädt alle Interessierten ein in das Café Treff zum Bingo-Spiel in gemütlicher Atmosphäre. Das Café hat geöffnet am Dienstag, dem 19. Februar 08 von 14.30 bis 17.30 Uhr. Es befindet sich im Raum am Glockenturm der kath. Kirche Alzey, Kirchenplatz 8. AW

Ausflug nach Idar-Oberstein Beim Ausflug der Initiative Treff aktiv nach Idar-Oberstein sind noch einige Plätze frei. Auf dem Programm steht ein Besuch im Museum. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich die Gründerzeitvilla „Purpurnes Schlösschen“ anzusehen, in der das Deutsche Edelsteinmuseum untergebracht ist. Auch das Wahrzeichen der Stadt, die Felsenkirche, die vom Marktplatz über 216 Treppenstufen erreichbar ist, ist einen Abstecher wert. Die Fahrt findet statt am Dienstag, dem 26. Februar 2008. Sie erfolgt mit dem Zug ab Bahnhof Alzey. Treffpunkt am Bahnhof um 9.10 Uhr. Rückkehr in Alzey ist um 18.38 Uhr. Anmeldung bis 19. Feb. 08 bitte im Caritaszentrum Alzey (Tel.: 06731/941598). AW

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im Monat eingeladen, sich über Literatur auszutauschen. Leiterin und Moderatorin des Lese-Treffs wird Frau Helga Reichelt sein. Die noch sehr aktive Rentnerin hat bereits selbst Gedichte und Texte verfasst und veröffentlicht. Sie freut sich, mit dem Lese-Treff ein neues Angebot für Lese-Interessierte in Alzey machen zu können. „Im LeseTreff sollen kurze Texte wie z.B. Gedichte oder Kurzgeschichten gemeinsam gelesen werden. Anschließend wollen wir dann darüber ins Gespräch kommen“, sagt sie. Das Lese-Treff wird jeweils am dritten Montag eines Monats angeboten. Zum ersten Mal findet er am Montag, dem 18. Februar 2008 von 15.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr statt. Veranstaltungsort ist das Kardinal-Volk Haus, Dachgeschoss. Alle Interessierten sind ganz herzlich dazu eingeladen. Ziel der Initiative ist es, Treffpunkte und Kontaktmöglichkeiten für Menschen in der zweiten Lebenshälfte zu schaffen. Das Programm bietet einen offenen Café-Treff mit vielfältigen thematischen Angeboten vom Spielnachmittag bis zum Bildungsvortrag, ein Computercafé, Computerkurse oder

Ratgeber Erbrecht Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht

Erbschaftsteuer richtig sparen Warum ist das Berliner Testament oft falsch? Wie sorge ich wegen Pflichtteil und Erbschaftsteuer vor? Wie vererbe ich richtig, damit das Haus nicht später ungewollt an Schwiegerkinder übergeht?

Arbeitskreise landwirtschaftliche Betriebsleiter Alzey und Mainz

Sie singen vom Jenseits und sind doch ganz von dieser Welt. Sie reden mit biblischen Zungen und singen mit der Soul-Power unserer Zeit: The Jackson Singers. Mit ihren emotional vorgetragenen Gospel- und PopSongs versetzen sie das Publikum in Entzückung und Trance. Sie brillieren mit solistischer Virtuosität und mit choralen Arrangements. Die alten „Negro-Spirituals“ aus der Sklavenzeit, die berühmtesten Gospel-Songs, Freedom-Hymnen aus der Bürgerrechtsbewegung sowie Balladen der Pop-Music erblühen bei den Jackson Singers in neuen, mitreißenden Versionen. Termin: Samstag, 23. Februar um 20.00 Uhr in Nieder-Olm, Ludwig-EckesHalle. Karten gibt es an folgenden Vorverkaufsstellen: Bäckerei Kindlmann Wörrstadt, Schreibwaren Sauer, Nieder-Olm, Bahnhofstr. 2, Buchhandlung Machwirth, Alzey sowie in Mainz in der Ticket-Box, Schillerstr. und in der Touristik-Centrale, Brückenturm am Rathaus. Nähere Informationen beim Jazzclub Rheinhessen e.V., Tel. 0 67 32 / 36 53 und 0 62 41 / 7 65 11. Unter beiden Rufnummern sind auch Reservierungen für die Abendkasse möglich. Gönnen Sie sich, Ihrer Familie und Ihren Freunden etwas Besonderes. Text: K.-H. B./Foto: privat

Empfehlungen für die kommende Frühjahrssaison stehen auf der Tagesordnung der Ackerbau-Informationsveranstaltungen, z.B. zur StickstoffDüngung, zu Sorten und zu aktuellen Pflanzenschutz-Strategien. Montag, der 25. Februar 2008, 19.30 Uhr in Alzey, Haus der Landwirtschaft, Otto-Lilienthal-Str. 4, Vortragsraum 1. OG. Referenten: Michael Richter und Martin Nanz Alle Ackerbauern und sonstigen Interessenten sind herzlich eingeladen. MN

Hobbyastronomen Die Kindergruppe der Hobbyastronomen Alzey trifft sich am Samstag, dem 16. Februar 2008 um 15.00 Uhr im Paul-Schneider-Haus in der GustavHeinemann Straße 31 in Alzey. Gäste sind herzlich willkommen. FT

Lese-Treff für Lesefreunde Die Initiative Treff aktiv eröffnet in Alzey am 18. Februar einen „Lese-Treff“. Interessierte Lese-Freunde sind einmal

Vortrag: Das eigene Haus richtig vererben Do. 14. 02. 2008 - 16.00 Uhr Mainz, Erbacher Hof Grebenstr. 24-26 Mi. 20. 02. 2008 - 16.00 Uhr Nieder-Olm, Pariser Str. 110 Eckes-Halle Nebenraum Eintritt frei ohne Anmeldung

Termine zur erbrechtlichen Beratung können Sie mit mir vereinbaren - Tel. 0 67 32 - 93 68 01 Anwaltskanzlei für Erbrecht Grundstücksrecht Vermögensnachfolge Nieder-Saulheimer-Str. 25 · Saulheim

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Nichtamtlicher Teil

gung erteilt haben, abgebucht. Nichtabbucher müssen zu diesem Zeitpunkt die Überweisung der Gebühren vornehmen. Für auftretende Fragen stehen mindestens Albig 22. 2. 1926 Hans Steinbacher 82 Jahre fünf Telefonleitungen 19. 2. 1937 Philipp Dohn 71 Jahre 23. 2. 1933 Ottilie Brack 75 Jahre zur Verfügung. Die 20. 2. 1938 Friedrich Knobloch 70 Jahre 24. 2. 1931 Hedwig Beyer 77 Jahre Durchwahl-Nummern 23. 2. 1933 Maria Weber 75 Jahre 24. 2. 1930 Anna Kremer 78 Jahre sowie die Öffnungszei24. 2. 1935 Katharina Göttel 73 Jahre 24. 2. 1935 Wolfgang Möller 73 Jahre ten für eine persönliFramersheim Bechenheim che Vorsprache sind 18. 2. 1914 Adam Becker 94 Jahre 23. 2. 1930 Karl Brück 78 Jahre auf jedem Bescheid zu 21. 2. 1924 Alfred Beyer 84 Jahre 23. 2. 1930 Elisabetha Stadlinger 78 Jahre finden. 21. 2. 1923 Johanna Wanninger 85 Jahre Bechtolsheim Es ist nicht möglich, 24. 2. 1929 Edith Spang 79 Jahre 18. 2. 1936 Paula Held 72 Jahre Änderungen, die nach Gau-Heppenheim 19. 2. 1936 Erika Weinheimer 72 Jahre dem 30.11.2007 statt19. 2. 1928 Liselore Christmann 80 Jahre 20. 2. 1931 Anneliese Kopf 77 Jahre gefunden haben, im 24. 2. 1929 Margareta Balz 79 Jahre 20. 2. 1932 Johanna Kopf 76 Jahre Jahresbescheid zu be24. 2. 1923 Anna Maria Mohr 85 Jahre 22. 2. 1934 Günter Pfannebecker 74 Jahre rücksichtigen. 23. 2. 1923 Heinrich Laubenheimer 85 Jahre Gau-Odernheim 24. 2. 1936 Christina Uhink 72 Jahre Das heißt für den 18. 2. 1933 Katharina Kramer 75 Jahre Rechnungsempfänger 19. 2. 1938 Heiko Meyerdierks 70 Jahre Biebelnheim eines solchen Be21. 2. 1923 Christine Martenstein 85 Jahre 19. 2. 1927 Johanna Schönhals 81 Jahre 22. 2. 1938 Elisabeth Paukner 70 Jahre scheides, zunächst 23. 2. 1937 Günter Bornheimer 71 Jahre 23. 2. 1927 Anna Fell 81 Jahre den angegebenen BeBornheim 24. 2. 1917 Käthe Nowak 91 Jahre trag zu begleichen und 21. 2. 1937 Werner Hauswald 71 Jahre 24. 2. 1929 Jakob Stumpf 79 Jahre dann einfach abzuwarDintesheim ten. Das Einarbeiten Mauchenheim 24. 2. 1937 Erhard Müller 71 Jahre 21. 2. 1934 Fritz Appelmann 74 Jahre der Änderungen findet 23. 2. 1932 Georg Beckenbach 76 Jahre sofort nach BescheidEppelsheim 23. 2. 1932 Johann Scheuer 76 Jahre versand statt. Die be19. 2. 1930 Hermann Wagner 78 Jahre 20. 2. 1927 Anni Hahl 81 Jahre troffenen GebührenNack 18. 2. 1932 Heinrich Müller 76 Jahre zahler erhalten dann Erbes-Büdesheim 21. 2. 1937 Karl Heinrich Wildner 71 Jahre kurz nach dem Jahres19. 2. 1937 Erwin Lamnek 71 Jahre bescheid einen Ände22. 2. 1922 Elisabeth Balz 86 Jahre Nieder-Wiesen rungsbescheid. 24. 2. 1932 Ludwig Euler 76 Jahre 20. 2. 1938 Brigitte Piccinni 70 Jahre 23. 2. 1936 Katharina Helmus 72 Jahre Jeder, der den EinFlonheim druck hat, dass auf 19. 2. 1928 Margot Schauß 80 Jahre Ober-Flörsheim dem Bescheid etwas 22. 2. 1920 Wilhelm Gosenheimer 88 Jahre 19. 2. 1938 Helga Müller 70 Jahre nicht stimmt, hat das Recht zum Widerauch Tagesfahrten. Eingeladen zu den sowie einer Abschlusswoche, in der spruch. Dafür ist nach Erhalt des BeVeranstaltungen sind alle Interessierauch die drei Prüfungsteile stattfinden. scheides ein Monat Zeit. Ein Gebühten, unabhängig von Wohnort oder Die Jagdschule Rheinhessen bietet renbescheid, der nicht den Tatsachen Konfession. SB neben Wochenendkursen auch einen entspricht, entbindet den GrundSommerkurs in den rheinland-pfälzistückseigentümer allerdings nicht von schen Ferien an. Der Sommerkurs der Zahlungspflicht. Wenn sich bei der Museumsnachtisch 2008 dauert vom 23. Juni bis 19. Juli. Bearbeitung des Widerspruches herMünzen Deutsch-Ostafrikas Kontaktdaten: Jagdschule Rheinausstellt, dass zuviel gezahlt wurde, Geld wird am Dienstag, dem 19. 2. von hessen, Mainzer Str. 100, 55234 wird dieser Betrag selbstverständlich 13.00 bis 13.20 Uhr im Alzeyer MuFramersheim, Tel.: 0 67 33 - 96 2 05, mit der nächsten Rate verrechnet bzw. seum zum Museumsdessert angebowww.jagdschule-rheinhessen.de umgehend zurückerstattet. ten; genauer: deutsches Kolonialgeld. Die vorgestellten Geldmünzen stammen aus dem Gebiet Ostafrikas, welOstermarkt-Aussteller ASV „Karpfen“ 1935 ches das Deutsche Kaiserreich in den gesucht Osthofen e.V. 1880er Jahren im Wettlauf der KoloniAm Sonntag, dem 9. März, veranstalVorbereitungskurs zur almächte um die letzten freien Territotet der SPD-Ortsverein Wörrstadt ab Staatlichen Fischerprüfung rien Afrikas als Nachzügler sich noch 11.00 Uhr den 14. Ostermarkt unter Die nächste Prüfung zur Erlangung aneignen konnte. Ab 1890 begann die dem Motto „Rund um's Osterei”. des Staatlichen Fischereischeines finReichsregierung mit der Ausgabe von Der Ostermarkt findet in der Zeit zwidet am Freitag, dem 6. Juni 2008 statt. schen 11.00 Uhr und 18.00 Uhr in Münzen, um die dortigen GeldverhältEinen entsprechenden VorbereitungsWörrstadt im Bereich Pariser Straße/ nisse neu zu ordnen. Die ausgegebekurs zu dieser Prüfung veranstaltet der Neunröhrenplatz/ Friedrich-Ebertnen Kolonialprägungen spiegeln die Angelsportverein Osthofen. TeilnehStraße/Stolpereck statt. An diesem Geschichte dieser größten deutschen men können Personen ab dem 13. LeTag veranstaltet der Gewerbeverein Erwerbung in Afrika wider - ein Spiebensjahr. Wörrstadt von 13.00 bis 18.00 Uhr zugel, in den alle Besucher der kostenAnmeldungen bitte umgehend bei dem einen verkaufsoffenen Sonntag. freien Veranstaltung Gelegenheit erdem Kursleiter Günter Schmitt, AusbilBisher haben sich - wie in jedem Jahr halten, einen Blick zu werfen. RK der und Prüfer des Verbandes Deut- schon zahlreiche Aussteller angemelscher Sportfischer, vornehmen. Tel. det. Weitere Standplätze können noch 06242/4055, Moil: 0177-2030191, Evergeben werden. Interessenten melMail: ASV Osthofen [email protected]. GS den sich spätestens bis 1. März bei Sonstiges Burkhard Scherf, Tel. 0 67 32 / 6 54 15. AW Gebührenbescheide

Wir gratulieren

„Junge Jäger“ freuen sich über bestandene Prüfung!

Nach ihrer erfolgreich absolvierten Jagdausbildung in der Jagdschule Rheinhessen freuen sich die Teilnehmer des Wochenendkurses 2007/2008 über ihre bestandene Prüfung. Die staatliche Jägerprüfung ist unterteilt in eine Schießprüfung sowie einen schriftlichen und einen mündlich-praktischen Prüfungsteil. Die Ausbildung erstreckt sich über acht Wochenenden

werden versandt Ab 12. Februar 2008 werden die Müllgebührenbescheide für alle privaten Haushalte im Landkreis versandt. Dies ist später als in anderen Jahren, da die Kreisverwaltungen in Rheinland-Pfalz ihr Haushaltsrecht zum 1. 1. 08 auf das kaufmännische Rechnungswesen umstellen mussten. Die Gebühren sind dennoch, wie gewohnt, am 15. Februar fällig. Zu diesem Datum wird bei denjenigen, die eine Einzugsermächti-

Sammlung der Diakonie Noch einmal rückt das Diakonische Werk das Thema Alter und Altwerden in den Brennpunkt der Frühjahrssammlung. Menschen, die aufgrund ihres Alters auf Unterstützung angewiesen sind, will die Diakonie mit ihrer Frühjahrssammlung unter dem Motto „Alt. Und mitten im Leben. Diakonie“ helfen. Ehrenamtliche Mitarbeiter, Kirchenvor-

Donnerstag, den 14. Februar 2008

steher und Konfirmanden werden in der Zeit vom 21.2. bis 1. März direkt an den Haustüren um Spenden bitten, die den unterschiedlichen Aufgaben der regionalen Diakonie zugute kommen. Die Sammler haben zu diesem Zweck einen Ausweis, der den Hinweis auf die Genehmigung der Sammlung enthält sowie eine offizielle Spendenliste dabei. Wer durch die Sammler nicht erreicht wird, kann auch durch Überweisung die Arbeit der Diakonie finanziell unter-

Impressum

der Verbandsgemeinde Alzey-Land Die amtlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Alzey-Land und der Ortsgemeinden Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim. Auflage 10.230 Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land Weinrufstraße 38, 55232 Alzey Telefon 0 67 31 / 4 09 -0 Fax 0 67 31 / 4 09 -100 E-Mail [email protected] den nichtamtlichen redaktionellen Teil Oppenheimer Druckhaus GmbH Angela Thiele Telefon 0 67 32 / 93 818 15 [email protected] Druck und Vewaltung: Oppenheimer Druckhaus GmbH Kaiserstraße 68, 55232 Alzey Geschäftsführer: Hans Kerz Geschäftsstelle Nachrichtenblätter: 55286 Wörrstadt Ober-Saulheimer Straße 5 Leitung: Sieglinde Dessinger Telefon 0 67 32 / 93 818 10 [email protected]

GESCHÄFTSSTELLE WÖRRSTADT Anzeigenannahme Telefon 0 67 32 / 93 818 12 0 67 32 / 93 818 18 Telefax 0 67 32 / 93 818 20 [email protected] Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Kleinanzeigen Montag, Redaktionsschluss: Montag,

12.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr

Gültige Mediadaten vom 1. 1. 2008.

Redaktion Telefon Telefax

0 67 32 / 93 818 15 0 67 32 / 93 818 20

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Öffnungszeiten Geschäftsstelle Wörrstadt: Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr und Mi. von 8.00 - 12.30 Uhr Familien- und Kleinanzeigen

Annahmestelle Alzey Alzeyer Copyshop Spießgasse 48 Das Nachrichten-Blatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichten-Blatt nicht erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung eingegangener Unterlagen. Die im nichtamtlichen Teil veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung der/des jeweiligen Einsender/s dar. Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,75 Euro (kstpfl. Text)

Donnerstag, den 14. Februar 2008

Nichtamtlicher Teil

stützen (Sparkasse Worms-Alzey-Ried BLZ 553 500 10, Kto.–Nr.400 83 49). Das Geld der Sammlung kommt komplett der diakonischen Arbeit in der Region zugute. Ein Anteil der Sammlungsspenden verbleibt in der jeweiligen Gemeinde. Der übrige Erlös unterstützt direkt die Arbeit des Diakonischen Werkes in der Region. KM

Klaus Hagemann bietet Rat und Hilfe Die nächste Bürgersprechstunde des Bundestagsabgeordneten Klaus Hagemann findet am Mittwoch, 27. Februar 2008, von 17.00 - 18.00 Uhr statt. Interessierte Bürger haben wie immer die Möglichkeit, persönliche Fragen in einem direkten Gespräch mit Herrn Hagemann zu klären. Wer Rat und Hilfe braucht oder Probleme mit Behörden und staatlichen Stellen hat, kann Herrn Hagemann zu der angegebenen Zeit in seinem Alzeyer Bürgerbüro in der Amtgasse 9 treffen. Er ist in dieser Zeit auch unter 06731/55577 zu erreichen.

Chorleitung für Einsteiger Wie sorge ich beim gemeinsamen Singen für den guten Ton? Diese Frage möchte ein Chorleitungs-Kurs beantworten, der am Samstag, 5. April, in Wörrstadt beginnt. Eingeladen sind alle, die ein gutes musikalisches Gehör, sichere Singstimme, Erfahrungen im Chorsingen, Fähigkeiten auf einem Tasteninstrument sowie Notenkenntnisse im Violin- und Bassschlüssel mitbringen. Der Kurs ist auf zehn Sams-

tagvormittage angelegt. Geeignete Teilnehmer können zum Abschluss die kirchenmusikalische D-Prüfung ablegen. Der erste Termin dient auch zum „Hineinschnuppern“ für Unentschlossene. Anmeldeschluss ist der 1. März. Anmeldung und Information bei Propsteikantor Ralf Bibiella, Zuckerberg 4, 55276 Oppenheim, Tel. 06133 / 1267, [email protected] GZ

Zahlungsverkehr in Europa vereinfacht Neue Formulare für Überweisungen Das Bezahlen und Überweisen innerhalb Europas soll einfacher werden, das sieht die neue europäische Zahlungsrichtlinie SEPA (Single Euro Payments Area) vor. Seit dem 28.01.2008 gibt es für den Geldtransfer innerhalb der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz parallel zu den bestehenden Überweisungsmöglichkeiten die SEPA-Überweisung. Flächendeckend soll sie bis zum Jahresende möglich sein. Mit dieser Neuerung werden alle Überweisungen wie inländische Zahlungen behandelt. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz begrüßt, dass der Zahlungsverkehr innerhalb Europas künftig vereinfacht wird. Für den Geldtransfer in die betroffenen Länder gibt es neue Formulare. Diese können sowohl für grenzüberschreitende als auch für inländische Überweisungen verwendet werden. Die neuen Formulare erkennt man am Wort SEPA am rechten Rand des Vordruckes. Eingetragen werden muss

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die eigene internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC). Wer seine IBAN und die BIC des eigenen Kreditinsitituts nicht kennt, findet diese auf seinem Kontoauszug. Die IBAN kann dabei je nach Land zwischen 15 und 31 Stellen haben. Die BIC ist entweder acht- oder elfstellig und dient der weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten. In der Regel handelt es sich dabei um eine Mischung aus Buchstaben und Zahlen. Beim Ausfüllen der Überweisung mit diesen langen Zahlen- und Buchstabencodes sollten Kunden sehr genau aufpassen, so der Rat von Sylvia Bekkerle, Referentin für Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale. Falsche Angaben, zum Beispiel durch einen Zahlendreher verursacht, gehen grundsätzlich zu Lasten des Verbrau-

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chers. Bei der SEPA-Überweisung hat nämlich nicht mehr die Namensangabe des Empfängers Priorität, sondern es gelten die Nummernangaben. Positiv für die Kunden: Mit dem SEPA-Verfahren zahlen Kunden für einen Auslandstransfer nicht mehr als für einen Inlandsauftrag, ergänzt Beckerle. SEPA-Lastschriften sollen bis Ende 2009 eingeführt werden. Diese Umstellung dauert etwas länger, weil es in einigen Mitgliedsstaaten bisher keine rechtliche Grundlage für das bequeme Abbuchen gibt. Grundsätzlich ist die SEPA-Kartenzahlung schon jetzt möglich. Durch den Ausbau der Akzeptanzstellen wird sie in Zukunft schrittweise verbessert werden. In allen Teilnehmerländern soll es möglich sein, mit jeder Bankkarte an jedem Geldautomaten abzuheben und an jedem Händlerterminal zu bezahlen.

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