AMTSBLATT DES ERZGEBIRGSKREISES AMTLICHE MITTEILUNGEN DES ERZGEBIRGSKREISES



Freitag, 15. mai 2015

Mitteilu n g e n a u s D e r L a n d k r e i s v e r wa ltu n g 

Aus dem i nhal t

Erlebnistage

„Montane Kulturlandschaft Erzgebirge“ Das Erzgebirge auf dem Weg zum Welterbe am 06. und 07. Juni 2015 grenzübergreifend erleben Mit Sondervorführungen in Museen und Bergwerken, Wanderungen in Bergbaulandschaften und vielen anderen Mitmachmöglichkeiten für Groß und Klein laden wir Sie zu den „Erlebnistagen Montane Kulturlandschaft Erzgebirge“ ein, um die ErlebnisheimatdesErzgebirge auf dem Weg zum Ingredient Brands (IB) 2.3. Varianten „Klein“ UNESCO-Welterbe zu entdecken. Ingredient Brand Reinform

beim Tourismusverband Erzgebirge e. V. unter Tel. 03733 1880088 oder im Internet unter www.erzgebirge-tourismus.de erhältlich.

Insgesamt 28 Veranstaltungsorte der Erlebnistage sind Teil der im Januar 2014 offiziell eingereichten UNESCO-Bewerbung, darunter beispielsweise Übersicht das Besucherbergwerk Zinnwald, das Technische Museum Frohnauer Hammer und die Bergbaulandschaft um Schneeberg mit der Fundgrube Die bunte Palette von insgesamt 45 Angeboten reicht dabei von Wanderungen Weißer Hirsch, der Fundgrube „Auf den Spuren der BergleuWolfgangmaßen, der Silberte“ in und um Berggießhübel, schmelzhütte „Sankt Georgen“ „Erlebnisführungen durch die und dem Siebenschlehener Welt der Bergleute“ im Berg14 20 ni Pochwerk. Welche Einrichbaumuseum Oelsnitz/E. bis hin 31. Mai & 1. Ju tungen noch zum künftigen zur Wiedereröffnung des BesuE ag ErlEbnist UNESCO-Welterbe gehören cherbergwerks „Reiche Zeche“ schaft MontanE Kulturland werden, finden Sie im Internet in Freiberg. Teilnehmen kann rbe! ture tkul Wel zum Weg dem auf ge ebir unter www.montanregionman zudem an einem Kreativkurs Das Erzg erzgebirge.de . Linolschnitt auf handgeschöpftem Papier im Technischen Museum Alle Gäste aus Nah und Fern Papiermühle Niederzwönitz und . 7 sind sehr herzlich eingelaan einer Augustusburger Schloss6. & 5 1 0 2 r den, ihr ganz persönliches Brunnen-Segway-Tour, bei der die i E n JuÜb & Stück „Welterbe“ in der Stadt auf 2 Rädern erkundet wird. ü&bteErr unnterETage Erlebnisheimat Erzgebirge g u ta zu entdecken. Auch auf der tschechischen Seite des Erzgebirge laden das BesuAlle Angebote der cherbergwerk „Starý Martin“ in Erlebnistage finden Krupka, der Besucherstolln ChriSie unter: stoph in Aberthamy und die Stadt www.erzgebirgeBoží Dar z.B. mit dem Heimatmutourismus.de/ seum und einer Wanderung entlang bergbau-kultur des Plattner Wassergrabens zu einem Besuch ein. Informationen zum UNESCO-WelterbeAlle 45 besonderen Erlebnistagsprojekt unter Angebote werden in der Übersichtswww.montanregionkarte „Glück Auf im Erzgebirge“ erzgebirge.de vorgestellt. Diese Karte ist kostenfrei de smus. -touri www.erzgebirge für weißen Hintergund IB Reinform „Klein“ mit Anschnitt oben

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ERLEBNISTAGE HAFT MONTANE KULTURLANDSC

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I Ausgabe 4 I Jahrgang 7

Amtliche Mitteilungen Bekanntmachungen zum Vollzug des Gesetzes über die UmweltverträglichkeitsprüfungSeite 2/3 Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 7. Juni 2015, im Erzgebirgskreis Seite 3 Mitteilungen aus der Landkreisverwaltung Informationen der Wirtschaftsförderung  Seite 3/4 Durchführung von Monitoringmaßnahmen Seite 5 Denkmalpfleger neu berufen  Seite 5 Erzgebirgskreis schreibt eine Liegenschaft in Marienberg zum Verkauf aus Seite 6

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Mitteilungen aus anderen öffentlichen Bereichen 

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www.erzgebirgskreis.de

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Landkreiskurier 04 / 2015

Amt lich e M i tt e i l u n g en 

Amtliche Mitteilungen Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Hier: Antrag zur wesentlichen Änderung nach § 16 (2) BImSchG - Errichtung und Betrieb einer neuen Beizanlage III sowie Rückbau der Beizanlagen I und II durch die Firma BGH Edelstahl Lugau GmbH aus 09385 Lugau, Aktenzeichen: 80371-2014-804 Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08. April 2013 (BGBl. I Seite 734, 745), in der zurzeit gültigen Fassung, wird Folgendes be­kannt ge­macht: Die Firma BGH Edelstahl Lugau GmbH, Gleisstraße 12, 09385 Lugau be­an­tragte mit An­trag vom 02.12.2014 die immis­sions­schutz­recht­liche Ge­neh­mi­gung zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Oberflächenbehandlung mit einem Wirkbadvolumen von 30 Kubikmeter oder mehr bei der Behandlung von Metall- oder Kunststoffoberflächen auf dem Flurstück 730/8 der Gemarkung Lugau. Gegenstand des Verfahrens ist die Errichtung und der Betrieb einer neuen Anlage zur Oberflächenbehandlung von Drahtbunden mittels Fluss- und Salpetersäure sowie der Rückbau der bisher betriebenen Beizanlagen I und II. Rechtsgrundlagen für die wesentliche Änderung der o. g. Anlage sind § 16 (2) des Ge­setzes zum Schutz vor schäd­lichen Um­welt­ein­wir­kun­gen durch Luft­ver­un­reini­gungen, Ge­räusche, Er­schüt­ te­run­gen und ähn­liche Vor­gänge (Bundes-Immis­sions­schutz­ge­setz – BImSchG) in der Fassung

der Be­kannt­machung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zu­letzt ge­ändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1740), in Ver­bin­dung mit § 1 der Vier­ten Ver­ord­nung zur Durch­führung des BImSchG (Ver­ord­nung über ge­nehmi­gungs­be­dürf­tige An­la­gen – 4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 3.10.1 des An­hang 1 zur 4. BImSchV. Für die Änderung der Anlage, die der Nr. 3.9.1 Spalte 2 der An­lage 1 zum UVPG zu­zu­ord­nen ist, war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Ein­zel­fall­prü­fung gemäß § 3c in Ver­bin­dung mit § 3e UVPG hat er­ge­ben, dass eine Um­welt­ver­träg­lich­keits­prüfung nicht er­for­der­lich ist, da nach Ein­schätzung der be­tei­lig­ten Be­hör­den auf­grund ein­schlä­gi­ger Prü­fung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie landes­spe­zi­fischer Stand­ort­ge­ geben­heiten keine er­heb­lichen nach­tei­ligen Um­welt­aus­wir­kun­gen zu be­sor­gen sind, die nach § 12 UVPG zu be­rück­sich­ti­gen wären. Die Entscheidung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Verzicht auf die Durch­füh­rung einer Um­welt­ver­träg­lich­keits­prü­fung wird hiermit gemäß § 3a UVPG be­kannt ge­ge­ben. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Annaberg-Buchholz, den 11.05.2015 Ch. Herrmann, Abteilungsleiter

Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Hier: Wesentliche Änderung der Milchviehanlage Blumenau durch den Olbernhauer Landwirtschaftsbetrieb e.G. aus 09526 Olbernhau, Aktenzeichen: 80022-2015-817 Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), Zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) wird Folgendes bekannt gemacht. Der Olbernhauer Landwirtschaftsbetrieb e.G., Am Erbgericht 7, 09526 Olbernhau beantragte mit An­trag vom 20.01.2015 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Rinderanlage Blumenau auf den Flurstücken 40/6 und 40/2 der Gemarkung Blumenau. Der Gegenstand des Verfahrens umfasst folgende Einzelmaßnahmen: Umbau eines Jungrinderstalles (TO 2.1) inkl. teilweiser Umrüstung auf Gülle unter Beibehaltung der baulichen Hülle des bisherigen Stallgebäudes, Abriss eines alten Jungrinderstalles und Neuerrichtung eines neuen Stallgebäudes an gleicher Stelle (TO 2.3), Modifizierte Errichtung (Vergrößerung) eines bereits genehmigten jedoch bisher nicht errichteten Stallgebäudes (TO 2.7), Verlängerung der Überdachung des Melkhauses (TO 2.5), Errichtung eines neuen Dunglagers (TO 3.6) zuzüglich Rückbau des bisherigen Dunglagers, Errichtung einer 2-Kammer-Fahrsiloanlage (TO 1.8.1 und 1.8.2) zuzüglich Sickersaftgrube (TO 1.9) südöstlich des Güllebehälters 1, Errichtung einer weiteren Fahrsilokammer (TO 1.6.1) nordwestlich des Güllebehälters 2 zuzüglich des Abbruchs der vorhandenen Kammer sowie die

Herausgeber: Landratsamt Erzgebirgskreis, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz Telefon: 03733 830, Fax: 03733 22164, E-Mail: [email protected] Herstellung: Verlag BERGstraße, Wettinerstraße 54, 08280 Aue Telefon: 03771 2717-0, Fax: 03771 291724, E-Mail: [email protected] Druck: Frankenpost Verlag GmbH, Sitz Hof Vertrieb: VBS Logistik GmbH, Heinrich-Lorenz-Str. 2-4, 09120 Chemnitz, Telefon: 0371 33200100 Redaktion: Landratsamt Erzgebirgskreis, Pressestelle, Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz, Telefon: 03733 831-1005, 831-1006, 831-1008, Fax: 03733 831-1027, E-Mail: [email protected]

Erhöhung des Einsatzes an Fermenten (Gülle) in der vorhandenen Biogasanlage. Rechtsgrundlage für die wesentliche Änderung der o. g. Anlage ist § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1740), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 7.1.5 und 9.36 des Anhang 1 zur 4. BImSchV. Für die Änderung der Anlage, die der Nr. 7.5.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen ist, war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit § 3e UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da nach Einschätzung der beteiligten Behörden aufgrund einschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Die Entscheidung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Annaberg-Buchholz, den 11.05.2015 Herrmann, Abteilungsleiter

Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Mitteilungen des Landkreises: Der Landrat Verantwortlich für den übrigen Inhalt: Leiter der publizierenden Einrichtungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag BERGstraße Erscheinungsweise: Der Landkreiskurier Erzgebirgskreis – Amts- und Mitteilungsblatt des Erzgebirgskreises – erscheint einmal im Monat und wird an die Haushalte des Erzgebirgskreises kostenlos verteilt. Einzelexemplare zum Versand außerhalb des Verbreitungsgebietes werden vom Landratsamt Erzgebirgskreis verschickt. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers wieder, die sich nicht unbedingt mit der Meinung des Herausgebers decken muss. Nachdruck, auch auszugsweise, kann nur mit Genehmigung des Herausgebers erfolgen.

Impressum

Landkreiskurier 04 / 2015

Am t li che Mi ttei l ungen

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Bekanntmachung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Hier: Änderung der Milchviehanlage Lippersdorf durch die Erzgebirgische Agrargenossenschaft Forchheim e.G. aus 09509 Pockau-Lengefeld, Aktenzeichen: 80023-2015-817 Gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), wird Folgendes bekannt gemacht: Die Erzgebirgische Agrargenossenschaft Forchheim, Wernsdorfer Straße 22 (Forchheim), 09509 Pockau-Lengefeld beantragte mit Antrag vom 29.01.2015 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Milchviehanlage Lippersdorf, Kirchsteig 10 auf den Flurstücken 884, 885/1, 891/3 und 892/1 der Gemarkung Lippersdorf. Der Gegenstand des Verfahrens umfasst folgende Einzelmaßnahmen: - Schaffung eines Bereiches für die Vorbereitung / Abkalbung und Kolostralkühe (57 Milchkühe und hochtragende Färsen) inkl. 30 Kälberplätze, - Verschiebung der Erweiterung Tierplätze südlich Stall 1 zum Stall 6, - Änderung der Aufstallungsart im Stall 6 von Festmist mit Fressgang auf Gülle zu kompletter Gülleaufstallung mit Liegeboxen, - Erweiterung der betrieblichen Güllelagerkapazität durch Errichtung eines neuen Behälters aus Beton mit einem Nettofassungsvermögen von 4.960,7 m³ und ohne feste Abdeckung, - Änderung der Tierzahlen in den Altställen (bisher 720 Rinderplätze, künftig 671 Rinderplätze und 156 Kälberplätze) Rechtsgrundlage für die wesentliche Änderung der o. g. Anlage ist § 16 des Gesetzes zum

Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BundesImmissionsschutzgesetz – BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1740), in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 02. Mai 2013 (BGBl. I S. 973) und Nr. 7.1.5 des Anhang 1 zur 4. BImSchV. Für die Änderung der Anlage, die der Nr. 7.5.2 der An­lage 1 zum UVPG zuzuordnen ist, war eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Diese Einzelfallprüfung gemäß § 3c Satz 2 in Verbindung mit § 3e UVPG hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da nach Einschätzung der beteiligten Behörden aufgrund einschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Die Entscheidung des Landratsamtes Erzgebirgskreis zum Verzicht auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird hiermit gemäß § 3a UVPG bekannt gegeben. Diese Feststellung ist gemäß § 3a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Annaberg-Buchholz, den 11.05.2015

Ch. Herrmann, Abteilungsleiter

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zum Landrat am Sonntag, dem 7. Juni 2015, im Erzgebirgskreis Es wurden folgende Wahlvorschläge zugelassen: Bezeichnung des Wahlvorschlages

Bewerber

Beruf oder Stand Geburtsjahr

Anschrift der Hauptwohnung

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Vogel, Frank

Landrat

Friedensstraße 25, 08309 Eibenstock/OT Sosa

DIE LINKE (DIE LINKE)

Feiks, Antje Geschäftsführerin, Dipl. Betriebswirtin (BA)

1979 Am Steinacker 37, 01109 Dresden

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Kienert, Ronny

Verwaltungsfachangestellter, Kreisrat

1976 Eckstraße 6, 09405 Gornau/Erzgeb.

Kälte- & Klimamonteur

1967

Kirchgasse 24, 09468 Geyer

1953

Otto-Schill-Straße 4, 04109 Leipzig

Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) George, Rico BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

1957

Weichert, Michael Geschäftsführer, Beratungsunternehmer

Annaberg-Buchholz, den 11.05.2015 Rüdiger Hahne, Vorsitzender des Kreiswahlausschusses

Mitteilungen aus deR La ndkreisverwaltung Die Wirtschaftsförderung des Erzgebirgskreises informiert WFE GmbH auf Dienstleistungsmesse “Chemnitz 2020“ vertreten Auf dem Forum für Kooperation, Innovation & Netzwerke „Chemnitz 2020“ am 21. Mai 2015 präsentiert die Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH Dienstleistungen rund um den Industriestandort Erzgebirge. Die Kontaktvermittlung zu Unternehmen steht ebenso im Mittelpunkt wie die Vorstellungen von Leistungspaketen, die die WFE GmbH für kleine und mittelständische Unternehmen und Gründer bereithält. Der Erzgebirgskreis mit seiner besonders hohen Industriedichte ist auf regionale Netzwerke aus Forschung, Wirtschaft und Dienstleistungspartnern angewiesen. Dies unterstützen Foren wie Chemnitz 2020 oder auch die Kooperationsbörse Zulieferindustrie Erzgebirge. Am 21. Oktober 2015 findet bereits in 10. Auflage die Kooperationsbörse in der Ritter-Georg-Halle in Schwarzenberg statt. Die Anmeldung für potentielle Aussteller aus den Schwerpunktbereichen Metall, Kunststoff, Holz, Elektronik und Textil ist ab Ende Mai möglich. Nähere Infos über: [email protected] und www.forum-chemnitz2020.de

Seminarangebote für Existenzgründer - Informationsabend mit Tipps zu Geschäftsplan, Gewerberecht und wichtigen Kontakthinweisen:

27.05.2015, 17:00 Uhr, bei der IHK Annaberg, Geyersdorfer Straße 9a (kosten- und anmeldefrei) - Viertägiges Orientierungsseminar mit Basiswissen für Gründungswillige (mit anerkannter Teilnahmebescheinigung): 08.-11. Juni 2015, jeweils 08:00-15:00 Uhr, IHK Annaberg, Geyersdorfer Straße 9a Rechtzeitige Seminaranmeldungen sind erbeten. Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Andre Stummer, Tel. 03733 145-106, E-Mail: [email protected]; Industrieund Handelskammer Chemnitz, Region Erzgebirge – Andrea Nestler, Tel. 03733 1304-4113, E-Mail: [email protected]

Fortführung des „Gründercoaching Deutschland“ aus KfW-Mitteln Seit 01. Mai 2015 bietet die KfW das Beratungsprogramm „Gründercoaching Deutschland“ aus Eigenmitteln an. Damit sichert die Förderbank die Beratungsförderung für Gründerinnen und Gründer nach dem Auslauf des Programms aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zum 30.04.2015. Im Programm „Gründercoaching Deutschland“ aus Mitteln der KfW sind Existenzgründerinnen und Fortsetzung nächste Seite

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Landkreiskurier 04 / 2015

m it t e ilu n g en a u s d er l a n d k r ei s v e rwalt ung

Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe sowie – neu – Social Entrepreneure in gemeinnütziger Rechtsform antragsberechtigt. Alle Antragssteller dürfen nicht länger als zwei Jahre am Markt aktiv sein. Existenzgründer erhalten in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und die Region Leipzig) einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Beratungshonorars – maximal 4.000 EUR (netto). Der gewählte Berater darf in wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen behilflich sein. Das Bundeswirtschaftsministerium beabsichtigt, ein Beratungsangebot für Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen in allen Unternehmensphasen zum Januar 2016 zu entwickeln. Zukünftig werden alle Programmvarianten der Beratungsförderung vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angeboten. Aktuell wenden sich interessierte Gründer zur Beantragung des Gründercoaching-Zuschusses an einen Regionalpartner vor Ort (IHK, HWK, u. a.). www.kfw.de

Marktanreizprogramm „Erneuerbare Wärme“ auch für Unternehmen erweitert Die neuen Förderrichtlinien des Marktanreizprogramms (MAP) sind am 1. April 2015 in Kraft getreten. Neben einer allgemeinen Ausweitung der Förderbeträge richtet sich das Programm verstärkt an den gewerblichen Bereich. So können KMU über den KfW-Teil des Programms einen Bonus von zehn Prozent erhalten, Nicht-KMU können Darlehen und Tilgungszuschüsse in Anspruch nehmen. Gefördert werden mit dem MAP grundsätzlich Anlagen in Bestandsgebäuden, in Neubauten lediglich bestimmte innovative Systems. Bezüglich der Förderung von erneuerbaren Energien für Prozesswärme ist zu ergänzen, dass nun auch die Errichtung einer Biomasse-Anlage oder effizienten Wärmepumpe gefördert wird. Gleichzeitig wird die 1.000 m²-Höchstgrenze bei der solaren Prozesswärme aufgehoben. www.bafa.de

Neustart für ZIM-Programme Die neue Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundeswirtschaftsministeriums ist am 15. April in Kraft getreten. Nach Bekanntgabe der neuen Projektträger können seit dem 15. Mai wieder Anträge auf Förderung gestellt werden. Im ZIM-Programm werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen einschließlich diese unterstützende Dienstleistungen gefördert. Es können sowohl Einzelprojekte in Unternehmen als auch Kooperationsprojekte und Kooperationsnetzwerke gefördert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern sowie bei Kooperationsprojekten auch Forschungseinrichtungen. Die Zuschüsse betragen je nach Unternehmensgröße und Vorhaben zwischen 25 und 55 Prozent. www.zimbmwi.de/aktuelles Fördermittelberatung bei der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH – Wirtschaftsservice: Jan Kammerl, Tel. 03733 145-110, E-Mail: [email protected]

Beratungstag der SAB zu Förderprogrammen des Freistaates Sachsen im Landratsamt Erzgebirgskreis in Aue am 28. Mai Die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) bietet in Aue im Landratsamt wieder eine kostenfreie und individuelle Beratung zu Förderprogrammen des Freistaates Sachsen an. Der nächste Sonderberatungstag findet statt am: 28. Mai 2015, 10.00-17.00 Uhr im Dienstgebäude des Landratsamtes in Aue, Wettinerstraße 64, Zimmer 100. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich unter Tel. 03733 145-300. Die SAB bietet ein breites Beratungsangebot. Individuelle Beratung empfiehlt sich für Existenzgründer und junge Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Für Investitionen und Betriebsmittel können sie bei der SAB ein „ESF-Mikrodarlehen“ von bis zu 20.000 Euro beantragen. Ebenso informiert die SAB über Fördermöglichkeiten für Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Investitionen planen. Doch auch wer für den Kauf eines Hauses oder die energetische Sanierung seiner Immobilie zinsverbilligte Darlehen benötigt, wird individuell beraten. Planen Unternehmen, ihre Mitarbeiter zu qualifizieren oder Arbeitnehmer eine private Weiterbildung für bessere Berufschancen, helfen Informationen über die Programme aus dem Europäischen Sozialfonds. Informationen zur neuen sächsischen Technologieförderung erhalten Sie unter: http://www.sab.sachsen.de/media/veranstaltungen/Internet_SAB-Gesamtpraesentation_Technologie.pdf sowie http://www.sab.sachsen.de/de/p_wirtschaft/index.jsp

Sachsens Unternehmer des Jahres 2015 kommen aus Marienberg Jörn und Daniel Meyer erhielten 25. April 2015 in Dresden den Preis für deren Entwicklung zu einem der größten Arbeitgeber im Erzgebirge. Der Ehrenpreis „Sachsens Unternehmer des Jahres“ würdigt herausragende unternehmerische Leistungen in Sachsen. Dabei konnte sich das Brüderpaar gegen 70 Mitbewerber durchsetzen. In der Begründung der Jury heißt es: Die Meyer Drehtechnik GmbH ist binnen kurzer Zeit zu einem der wichtigsten regionalen Arbeitgeber gewachsen. Das Unternehmenswachstum gestaltete sich kontinuierlich solide, ermöglichte die umsichtige Bildung von Rücklagen und war im Jahr 2014 erneut von vielen herausragenden Leistungen geprägt. So wuchs der Umsatz um 12 Prozent, die Mitarbeiteranzahl um 19 Prozent. In neue Betriebsstätten und Maschinen investierten die Unternehmer 5 Mio. Euro. Eine besondere unternehmerische Leistung der Geschäftsführer Jörn und Daniel Meyer ist ihr beispielhaftes Engagement für soziale und ökologische Belange und das familienfreundliche Betriebsklima. So übernimmt das Unternehmen z.B. Kinderbetreuungskosten, stellt kostenlose Mittagessen zur Verfügung und ist engagierter Sponsor des FC Erzgebirge Aue.

„Sachsens Unternehmer des Jahres 2015“: Jörn und Daniel Meyer, MEYER DREHTECHNIK GmbH. Beide sind zugleich Botschafter des Erzgebirges. (Foto: Ronald Bonß)

Preisträger im Fotowettbewerb des Regionalmanagements Erzgebirge stehen fest - Der Glücklichste ist ein Fan des FC Erzgebirge Aue Zu Jahresbeginn hatte das Regionalmanagement Erzgebirge zu einem Fotowettbewerb unter dem Motto „Wie glücklich bist Du im Erzgebirge?“ aufgerufen. 82 Einsendungen wurden zwischen Januar und Februar 2015 auf der Facebook-Seite „Wirtschaft im Erzgebirge“ eingereicht. Im März konnte abgestimmt werden, dabei zeigen die Kleinsten den Großen, dass sie beim Thema Glück die Nase vorn haben. Alle 82 Einsendungen zeigen vor allem die Naturverbundenheit, die Begeisterung für hiesige Traditionen und den Humor der Erzgebirger. Die wahren Glücksbringer sind aber klar Kinder: das Siegerbild zeigt einen kleinen Fußball-Fan des FC Erzgebirge Aue. Über den zweiten Platz darf sich ein Mädchen freuen, das stolz neben dem Parkhinweis Geschäftsleitung – unter dem Titel „Karrierewege im Erzgebirge“ – strahlt. Das Foto auf Platz 3 zeigt ein Brautpaar, das „Ja – auch zum Erzgebirge sagt“ und dies mit einem wundervollen Familienfoto vor der Mittelgebirgskulisse belegt. Weitere Details sind unter www.glücklich-im-erzgebirge.de/aktionen zusammengefasst.

Das Siegerfoto. Foto: Susan Hiemisch

Nutzerkreis und Angebot des Fachkräfteportals Erzgebirge wächst weiter Das Fachkräfteportal Erzgebirge hat seit dem Relaunch im Juni 2014 einen enormen Zulauf erfahren. Waren im Frühsommer 2014 etwa 90 Unternehmen mit 150 Angeboten dauerhaft präsent, ist die Nachfrage inzwischen deutlich gestiegen: aktuell nutzen 117 Unternehmen das Portal, zwischen 250 und 270 Stellenangebote sowie etwa 40 Ausbildungsplätze sind online abrufbar. Das Angebot des Fachkräfteportals Erzgebirge wird regelmäßig auf Hochschulkontaktmessen in Chemnitz, Zwickau und Freiberg präsentiert. Die nächsten Karrieremessen, auf denen Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Erzgebirge gemeinsam das Fachkräfteportal Erzgebirge vorstellen, sind die ORTE in Freiberg und die WIK-C in Chemnitz am 20. Mai 2015.

Ziel 3-Projekt „Radregion Erzgebirge“ – mit Beginn der Radsaison grenzenlos im Erzgebirge unterwegs Grenzenlos unterwegs sind seit 2. Mai Radler auf dem reichlich 600 km langen und durchgängig beschilderten Radroutennetz innerhalb der „Radregion Erzgebirge“. Dieses wurde offiziell in Bärensteins „Gemeinsamer Mitte“ eröffnet. Das länderübergreifende Radroutennetz ist Ergebnis des zweijährigen Ziel 3-Projektes „Radregion Erzgebirge“ – Vernetzung der überregionalen Radrouten im böhmisch-sächsischen Erzgebirge / „Cykloregion Krušné hory“ – Propojení nadregionálních cyklotras v česko-německém Krušnohoří“, das von Januar 2013 bis Dezember 2014 auf deutscher und tschechischer Seite bearbeitet wurde. Beschildert wurden 244 km des Radfernweges „Sächsische Mittelgebirge“ auf deutscher Seite, 170 km der Erzgebirgsmagistrale („Krušnohorská magistrála“) auf böhmischer Seite und 209 km grenzüberschreitende Verbindungen zwischen diesen Hauptrouten. Dafür wurden zwischen Eibenstock und Altenberg etwa 1.600 touristischen Radroutenschilder an über 1.100 Standorten durch die Kommunen angebracht. Informationen über den Routenverlauf gibt eine Übersichtskarte, Radtourenvorschläge wurden durch den Tourismusverband Erzgebirge e. V. entwickelt und in einer Broschüre zusammengefasst. Darüber hinaus geben am Wegesrand über 70 zweisprachige Übersichtstafeln Infos zu Streckenverlauf und Höhenprofil. Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, Geschäftsbereich Touristische Infrastruktur, Jens Habermann, Tel. 03733 145-113, E-Mail: [email protected] Titelseite der Broschüre „Radregion Erzgebirge, Radfernweg Sächsische Mittelgebirge I-6“

Landkreiskurier 04 / 2015 mit t e ilunge n a us de r landkrei sverwaltung

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Durchführung von Monitoringmaßnahmen durch die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) Gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen (SächsNatSch) vom 6. Juni 2013, in Verbindung mit § 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Zuständigkeitsverordnung Naturschutz – NatSchZuVO) vom 13. August 2013 hat die Staatliche Betriebsgesellschaft für Umwelt und Landwirtschaft (BfUL) die Aufgabe, Daten im Rahmen von Monitoringmaßnahmen nach den Richtlinien 92/43/EWG und 2009/147/EG zu erfassen, aufzuarbeiten und für die fachliche Durchführung den zuständigen Behörden zur Verfügung zu stellen. Auf der Grundlage des § 37 Abs. 2 SächsNatSchG sind die Bediensteten und Beauftragten der Naturschutzbehörden und Fachbehörden befugt, zur Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege während der Tageszeit Grundstücke zu betreten. Ihnen ist es im Rahmen von Satz 1 auch gestattet, dort Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte vorzunehmen. Als Tageszeit gilt die Zeit von 6:00 Uhr bis 22.00 Uhr. Grundstücke in der freien Landschaft oder im Wald können für naturschutzfachliche Beobachtungen auch während der Nachtzeit betreten werden, wobei Störungen der Jagdausübung zu vermeiden sind. Gemäß § 37 Abs.2 SächsNatSchG sind die Grundstückseigentümer und die sonstigen Berechtigten zu benachrichtigen. Da sich die Erhebungen im Rahmen des oben genannten Monitorings auf eine Vielzahl von Grundstücken erstrecken, erfolgt die Benachrichtigung in Form einer öffentlichen Bekanntmachung.

Die BfUL führt mit eigenen Bediensteten sowie mit Beauftragten im Jahr 2015 folgende Untersuchungen durch: I Erhebung vogelkundlicher Daten in den Vogelschutzgebieten: 71 – „Erzgebirgskamm bei Satzung“ und 73 – „Fichtelberggebiet“ Weitere Informationen zu den Erhebungen: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/23914.htm (SPA-Monitoring) II Erhebung von Daten zu Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie in den FFH-Gebieten: 006E – „Tal der Schwarzen Pockau“, 258 – „Serpentingebiet Zöblitz-Ansprung“ III Erhebung naturschutzfachlicher Daten in einem dauerflächengestützten Monitoring von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie (Haselmaus, Fledermäuse, Große Moosjungfer, Rogers Kapuzenmoos, Firnisglänzendes Sichelmoos, Braungrüner Streifenfarn) sowie der Vogelschutzrichtlinie (insbesondere Monitoring häufiger Brutvogelarten und Wasservogelzählung). Weitere gebietsspezifische Informationen, insbesondere zu Lage und Abgrenzung der FFH-Gebiete sowie der Vogelschutzgebiete sind im Internet unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/ natur/8049.htm und http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/natur/20433.htm (NATURA 2000 > Umsetzung in Sachsen > Monitoring und Berichtspflichten) einsehbar. Die BfUL-Bediensteten und deren Beauftragte sind verpflichtet, die Dienstausweise bzw. ein entsprechendes Nachweisdokument mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren (BZV) Bermsgrün Teilnehmerversammlung am 27. Mai Das Landratsamt Erzgebirgskreis – Obere Flurbereinigungsbehörde – hat in Bermsgrün die Durchführung eines Beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens mit Datum vom 11. November 2014 angeordnet. Für alle Grundstückseigentümer, Erbbau- und Nutzungsberechtigten im bestandskräftig festgestellten Flurbereinigungsgebiet hält das Landratsamt Erzgebirgskreis, Referat 32 – Ländliche Entwicklung und Vermessung am Mittwoch, den 27.05.2015, um 17.00 Uhr, in der Erzgebirgsgaststätte in Bermsgrün (Schulstr. 11a, 08340 Schwarzenberg OT Bermsgrün) eine Teilnehmerversammlung zur Vorstandswahl ab.

Tagesordnung: - Erläuterung der Aufgaben des Vorstandes und der Grundsätze des Wahlverfahrens - Beschlüsse der Teilnehmerversammlung zu möglichen Wahlperioden und zum Wahlverfahren - Wahl des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft - Allgemeine Aussprache (siehe auch Landkreiskurier Nr. 3/2015 vom 17.04.2015)

Thema Asyl - aktuelle Situation im Erzgebirgskreis 2. Sitzung des Beirates für Asyl und Flüchtlinge Am 28. April trat der Beirat für Asyl und Flüchtlinge zu seiner zweiten Sitzung zusammen. Die untere Unterbringungsbehörde gab den Mitgliedern einen aktuellen Einblick in die Unterbringungssituation im Erzgebirgskreis. Laut Prognose der Landesdirektion Sachsen werden die Asylbewerberzahlen in diesem Jahr weiter steigen. Für den Erzgebirgskreis ergibt sich demnach bis zum Juli 2015 eine Zuweisungsquote von ca. 880 Personen. Im Jahr 2015 konnten bisher 430 Asylbewerber aufgenommen werden. Damit leben derzeit insgesamt 1495 Asylbewerber im Erzgebirgskreis, 2/3 davon sind in 39 Kommunen dezentral in Wohnungen untergebracht. Weiterhin wurden die Themen Integration und Organisation der sozialen Betreuung diskutiert.  Ziel des Beirates ist es, in der Bevölkerung die Akzeptanz für Asylbewerber und deren Unterbringung weiter zu erhöhen sowie die im Landkreis untergebrachten Asylbewerber bei der Meisterung des Alltages zu unterstützen. Die Gründung des Beirates hat der Kreistag des Erzgebirgskreises in seiner Sitzung vom 11.03.2015 beschlossen. Die Mitarbeiter der unteren

Denkmalpfleger neu berufen Das Ehrenamt ist mittlerweile ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens. Ohne das Engagement derer, die sich unentgeltlich einbringen, wäre eine vielseitige Vereinslandschaft oder karitative Arbeit nicht möglich. Auch der Bereich des Denkmalschutzes profitiert vom Ehrenamt. Allein im Erzgebirgskreis gibt es ca. 8.400 Denkmale und fünf Denkmalschutzgebiete. Zu deren Schutz und Pflege wurden am 4. Mai 2015 Denkmalpfleger neu berufen. „Ohne das Ehrenamt wäre der Erhalt von Kulturdenkmalen im Erzgebirgskreis nicht denkbar. Ich freue mich, dass Sie sich persönlich in hohem Maße dieser schönen anspruchsvollen Aufgabe widmen“, sagte Landrat Vogel, der die erneute Bestellung vornahm. Zehn von insgesamt 14 Helfern waren zur Veranstaltung nach Annaberg-Buchholz gekommen. In den Aufgabenbereich eines Denkmalpflegers fällt u. a. die Beratung der Denkmalschutzbehörden, Beobachtung der Vorgänge von denkmalschutzrechtlicher Relevanz, Kommunikation mit den Denkmaleigentümern sowie Netzwerkarbeit u. a. mit Behörden,

Stand: 28.04.2015

Unterbringungsbehörde und die Mitglieder des Beirates für Asyl und Flüchtlinge stehen bei Fragen zur dezentralen Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber zur Verfügung. Eine Übersicht über die Mitglieder des Beirates finden Sie unter http://www.ris-erzgebirgskreis. de/gremien_pers.php

Unterbringung der Asylbewerber durch den Erzgebirgskreis: - Gemeinschaftsunterkünfte in Aue-Alberoda: 200 Personen, Drebach: 126 Personen, Olbernhau: 109 Personen - Zschopau (zeitweilig): 59 Personen - dezentrale Unterbringung in Wohnungen: 1001 Personen Informationen zum Thema Asyl werden regelmäßig auf der Homepage des Landratsamtes unter www.erzgebirgskreis.de – Thema Asyl – veröffentlicht.

Schulen, Kirchgemeinden, Museen, Medien und Vereinen. Abschluss der Veranstaltung bildete ein Vortrag zum UNESCO-Welterbe-Projekt „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge / Krusnohori“, gehalten durch den Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH, Matthias Lißke, mit anschließender Diskussion.

10 von insgesamt 14 Denkmalpflegern waren nach Annaberg-Buchholz gekommen.

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Landkreiskurier 04 / 2015

m it t e ilu n g e n a u s a n d er en ö f f e n t l i c h e n be re ic h e n

Der Erzgebirgskreis schreibt aktuell folgende Liegenschaft zum Verkauf aus: Grundstücksteilfläche des Grundstückes in 09496 Marienberg, Schillerlinde 6

Zuwegung: 12,00 €/qm

Der Erzgebirgskreis schreibt zum Verkauf eine Teilfläche von ca. 4240 qm des Grundstückes, Flurstück Nr. 501/6 der Gemarkung Marienberg, aus. Das Grundstück liegt unweit des Stadtzentrums der Stadt Marienberg in guter Wohnlage. Die Umgebung ist geprägt von Wohnbebauung, dem Verwaltungsstandort des Erzgebirgskreises, Schulen und Kleingärten. Der Markt ist fußläufig in ca. 5 Minuten zu erreichen. Die Teilfläche des Grundstückes ist derzeit mit einer Baracke und einen Garagengebäude gebaut. Die Baracke steht leer. Die Versorgungsmedien sind abgetrennt. Die Bausubstanz wird als marode und deshalb abrisswürdig eingeschätzt. Das Garagengebäude verbleibt im Eigentum des Landkreises. Das Grundstück ist über den Turnvater-Jahn-Weg an das öffentliche Straßennetz der Stadt Marienberg angeschlossen. Der öffentliche Anschluss an die Ver- und Entsorgungsmedien, wie Trinkwasser, Strom, Gas, Telefon und Abwasser ist vom Straßenbereich gewährleistet, muss jedoch für die gewünschte Nachnutzung angepasst werden. Das Grundstück liegt gemäß § 34 BauGB im Innenbereich. Die Bebaubarkeit ist mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen. Denkbar erscheint eine Wohnbebauung als Eigenheimstandort. Das Grundstück ist mit einer Abwasserleitung des Abwasserzweckverband „Pockautal“, Sitz Marienberg, belastet. Die dingliche Sicherung im Grundbuch steht noch aus. Die genaue Lage der Zuwegung ist im Zuge der Vermessung noch zu klären. Die angebotene Teilfläche von etwa 4240 qm unterteilt sich in ca. 3670 qm Bauland und ca. 570 qm Zuwegung. Die Vermessungskosten gehen zu Lasten des Käufers.

Gesamtpreis: 102.260,00 € als Mindestgebot Die Besichtigung des Grundstücksteiles ist jederzeit möglich. Angebote richten Sie bitte bis 14.07.2015 in einem gekennzeichneten Umschlag – „Angebot zum Kauf Teilfläche des Grundstückes Schillerlinde 6“ - an: Liegenschaftsmanagement und Servicebetrieb LSB – Eigenbetrieb des Erzgebirgskreises Klosterstraße 7, 09456 Annaberg-Buchholz Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartner unter Telefon: 03733 831-1802 oder -1890.

Der Kaufpreis stellt sich wir folgt dar: Bauland: 26,00 €/qm

Mitteilungen aus anderen öffentlichen Bereichen

Bürgerpreis Erzgebirge 2015 gestartet Bewerbungen bis 20. Juni möglich Mit einer Pressekonferenz im Schloss Schlettau fiel am 14. April der Startschuss für die Ausschreibung des diesjährigen Bürgerpreises. Unter dem Motto „Kultur leben – Horizonte erweitern“ stehen diesmal Vereine und Menschen im Mittelpunkt, die sich ehrenamtlich im Bereich Kultur engagieren. Aus Sicht des Schirmherren Landrat Frank Vogel ist der Erzgebirgskreis für dieses Thema regelrecht prädestiniert. „Der Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsachsen ist der größte Kulturförderer in Sachsen. Zudem können wir im Landkreis auf eine über Jahrhunderte gewachsene Kirchenmusik zurückblicken“, so der Landrat. Weiterhin zeigten die 150 Museen im Erzgebirgskreis  eindrucksvoll  die kulturelle Bandbreite der Region. Neu hinzugekommen sind das Musikfest Erzgebirge und der Literaturpreis, die seit einigen Jahren die Kulturlandschaft bereichern. „Ausverkaufte Hallen und die hohe Zahl von Nachwuchsliteraten, die sich in jedem Jahr am Literaturwettbewerb beteiligen, sind ein klares Signal dafür, dass der Erzgebirgskreis neben der Pflege der Traditionen - auch neuen Ideen offen gegenübersteht.“    

2008 hatte Roland Manz, Vorstandsvorsitzender der Erzgebirgssparkasse und Jurymitglied des Bürgerpreises Erzgebirge, gemeinsam mit den heimischen Wahlkreisabgeordneten des Deutschen Bundestages, Marco Wanderwitz und Günther Baumann, die Initiative ins Leben gerufen. Vervollständigt wird die Jury durch Vertreter des kul(T)our-Betriebes des Erzgebirgskreises, des Kulturraumes Erzgebirge-Mittelsachsen sowie der Freie Presse als Medienpartner. „Wir freuen uns sehr, dass wir den Bürgerpreis seit vielen Jahren fortsetzen können. Er trägt maßgeblich dazu bei, die Anerkennung des Ehrenamtes weiter auszubauen und zu fördern“, so Manz. Die erste Bewerbung wurde im Rahmen der Pressekonferenz eingereicht. Sie kam vom Förderverein Schloss Schlettau e. V., der seit 20 Jahren besteht.  Bis zum 30. Juni 2015 können sich ehrenamtlich Aktive aus der Region bewerben. Der Gewinner wird mit 6000 Euro Preisgeld, finanziert durch die Erzgebirgssparkasse, ausgezeichnet.

Sächsische Teilnehmer für die Endrunde des Adam-Ries-Wettbewerbes stehen fest Starter aus dem Erzgebirgskreis schlossen mit anerkennenswerten Ergebnissen ab Am 18. April  fand im Landkreis-Gymnasium St. Annen in Annaberg-Buchholz der sächsische Landesausscheid des diesjährigen Adam-Ries-Wettbewerbes statt. 48 Fünftklässler und 2 Grundschüler der Klassestufe 4 aus ganz Sachsen wetteiferten bei kniffligen Rechenaufgaben um Punkte und Platzierungen. Damit stehen die 10 sächsischen Teilnehmer für den Vierländerwettbewerb fest, welche am 12. und 13. Juni gegen ihre Kontrahenten aus Oberfranken (Bayern), Thüringen und der Region um Most (CZ) nochmals in Annaberg-Buchholz zum Wettstreit antreten werden. Es wurden diesmal zwei I. Preise vergeben. Maria Gensler (Goethe-Gymnasium Chemnitz) und Sonja Müller (Nexö-Gymnasium Dresden) erwiesen sich als die Geschicktesten beim Lösen der kniffligen und für die heutige Zeit schuluntypischen Aufgaben. Sonja erhielt zudem den Sonderpreis der Berg- und Adam-Ries-Stadt für die beste Klausurleistung.   Pascal Schulze und Kevin Baumann (beide Moteller-Gymnasium Crimmitschau) sowie Benjamin Kunsch (Ostwald-Schule Leipzig) schafften jeweils einen II. Preis. Jeweils einen III. Preis belegten Lennart Kleinhempel (Gymnasium Burgstädt), Tristan Scholz (Kepler-Gymnasium Chemnitz), Jannis Tröger (Gymnasium Markneukirchen), Karoline Adam (Curie-Gymnasium Dresden) und Stefan Brandt (Ostwald-Schule Leipzig).

Auch die Starter aus dem Erzgebirgskreis schlossen mit anerkennenswerten Ergebnissen ab.:   - Paul König (Herder-Gymnasium Schneeberg, 11. Platz),  - Sefania Neubert (Landkreis-Gymnasium St. Annen Annaberg-Buchholz, 18. Platz), - Antonia Jetschke (Winkler-Gymnasium Aue, 18. Platz), - Läticia Ihle (Gymnasium Olbernhau, 22. Platz), - Greta Sophie Kreher (Evang. Schulgemeinschaft Erzgebirge, 25. Platz), - Felix Lauch (Humanistisches Greifenstein-Gymnasium Thum), - Anneka Schreiter (Bach-Gymnasium Stollberg), - Sebastian Schaller (Bach-Gymnasium Stollberg) Egal welchen Platz die 50 Teilnehmer des 35. Adam-Ries-Wettbewerbes belegten - alle dürfen sich nun mit Stolz als „Rechenmeister“ fühlen und konnten sicherlich viele Erinnerungen an einen ereignisreichen Aufenthalt im Erzgebirgskreis, voller Mathematik und Geschichte, mit nach Hause nehmen.

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mit t e ilunge n a us ande re n öffe ntl i chen berei chen

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Gala des Sports ehrt die Sportler des Jahres 2014 im Erzgebirgskreis Die mit Spannung erwartete Antwort auf die Frage „Wer sind die beliebtesten und erfolgreichsten Sportlerinnen und Sportler des Jahres 2014 im Erzgebirgskreis?“ gab die Gala des Sports am 24. April in der Annaberger Festhalle. Alljährlich bietet die Veranstaltung – eingebettet in einem bunten Mix aus Show und Kunst – ein würdiges Podium, das die Leistungen von Spitzensportlern und Athleten des Breitensports in den Fokus rückt. Eine Neuheit in diesem Jahr war der über den Hauptausrichter Kreissportbund Erzgebirge e. V. organisierten und von Sportvereinen betreuten Sport-Parcours. Hier konnten sich die Gäste in bis zu elf Stationen versuchen, etwa im Bogensport, Dart oder Minigolf. Der Schirmherr der Gala des Sports und Präsident des Kreissportbundes Erzgebirge e. V., Landrat Frank Vogel, blickte in seinem Grußwort auf ein erfolgreiches Sportjahr 2014 zurück: „Eines der herausragenden Wintersportereignisse waren sicher die 22. Olympischen Winterspiele in Sotschi. Aber auch unzählige spannende Wettkämpfe im Nachwuchs- und Breitensport sowie Leistungssport prägten das Sportjahr im Erzgebirgskreis. Sport ist wichtig für die Gesellschaft und Identität der Region – Sport vermittelt Werte.“   Die Preisträger der Wahl zu den Sportlern des Jahres 2014 erhielten einen Glaspokal mit eingeschliffenem Namenszug: Sportlerin des Jahres 2014 Manuela Kruppa / TSV Elektronik Gornsdorf e. V. / Leichtathletik   Sportler des Jahres 2014 Hannes Reichel / TSV 1872 Pobershau e. V. / Laufsport   Mannschaft des Jahres 2014 LC Oelsnitz-Erzgebirge e. V. / Laufsport / Mix   Sportlerin des Jahres 2014 „Kategorie Profi“ Christina Schwanitz / LV 90 Erzgebirge e. V. / Kugelstoßen   Sportler des Jahres 2014 „Kategorie Profi“ Eric Frenzel / WSC Erzgebirge Oberwiesenthal e. V. / Nordische Kombination

Stellenausschreibung Beim Verwaltungsverband „Wildenstein“ ist die Stelle der/des Verbandsvorsitzenden nach Ablauf der Amtszeit zum 01. Dezember 2015 neu zu besetzen. Der Verbandsvorsitzende ist hauptamtlicher kommunaler Wahlbeamter auf Zeit. Die Amtszeit beträgt sieben Jahre. Die Verbandsversammlung wählt auf der Grundlage von § 20 des Sächsischen Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) die/den Verbandsvorsitzende/n. Als Wahltag ist durch die Verbandsversammlung der 8. September 2015 bestimmt worden. Zum Verwaltungsverband „Wildenstein“ gehören die Gemeinden Börnichen/Erzgeb. und Grünhainichen. Sitz der Verwaltung ist Grünhainichen. Die Gesamteinwohnerzahl liegt bei ca. 4.500. Die Besoldung erfolgt nach der Besoldungsgruppe A 12 auf der Grundlage von § 30 Abs. 3 und ff. des Sächsischen Besoldungsgesetzes (SächsBesG). Wählbar zum Verbandsvorsitzenden sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die das 18., aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen. Hierzu wird auch auf § 49 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) verwiesen. Es wird weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass die Bestimmungen des § 4 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) aufgrund der Berufung des Verbandsvorsitzenden in das Beamtenverhältnis, Anwendung finden. Für das Amt wird eine einsatz- und entschlussfreudige sowie verantwortungsbewusste Persönlichkeit gesucht, welche die Mitarbeiter motiviert und die Verwaltung wirtschaftlich, bürgernah und leistungsorientiert führt. Der/Die Bewerber/in sollte über fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Verwaltungs- bzw. Kommunalrechts, der Verwaltungsorganisation bzw. Verwaltungsarbeit sowie des öffentlichen Dienstrechts verfügen und vertrauensvoll mit den Bürgermeistern und Gemeinderäten der Mitgliedsgemeinden zusammenarbeiten. Von Vorteil ist eine Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst. Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen, Referenzen, Beschäftigungs- und Fortbildungsnachweise) sind bis zum 30. Juni 2015 zu richten an: Verwaltungsverband „Wildenstein“ z.H. Herrn Eckhard Börner - persönlich Chemnitzer Straße 41, 09579 Grünhainichen Es ist beabsichtigt, die Bewerbungsunterlagen den Gemeinderatsmitgliedern zum Zwecke der Beurteilung zur Einsicht zu geben. Bewerber/innen, die diesbezüglich Einschränkungen machen möchten, müssen dies in ihrer Bewerbung kennzeichnen.

Die beiden Sonderpreise des Landrates, ein Zinnpokal mit Zöblitzer Stein und eine finanzielle Zuwendung, erhielten:    für seine ehrenamtliche Arbeit als Nachwuchstrainer - Roy Rötzer / Badmintonverein Marienberg e. V. und   für sein Lebenswerk im sportlichen Ehrenamt - Siegmund Schuster / Allgemeiner Turnverein Frohnau e. V.  

Die Sportler des Jahres 2014. Foto: Georg Ulrich Dostmann Organisiert wurde das Event von der Erzgebirgssparkasse, dem Kreissportbund Erzgebirge, der Freien Presse, dem Erzgebirgskreis und den Stadtwerken Annaberg-Buchholz.

Sächsischer Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“ 2015 ausgelobt Bewerbungen können bis zum 18. Juni 2015 eingereicht werden Der Landeswettbewerb „Ländliches Bauen“ 2015 wurde vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft ausgelobt. Der Wettbewerb sensibilisiert für traditionelle Werte ländlicher Baukultur und eine zeitgemäße Baugestaltung. Bis 18. Juni 2015 besteht die Gelegenheit, sich in vier Kategorien zu bewerben. Es werden Preisgelder in Höhe von insgesamt 20.000 Euro vergeben. Sowohl private Bauherren, Vereine und Verbände als auch Architekten und Planer können Bewerbungen einreichen. Erstmals besteht in diesem Jahr für die Kommunen selbst die Gelegenheit, sich mit ihren besten Objekten am Wettbewerb zu beteiligen. Damit soll der Rolle der Gemeinden bei der Gestaltung des demografischen Wandels in ländlichen Räumen im Sinne eines Dorfumbaus entsprochen werden. Nähere Informationen zum Wettbewerb finden Sie unter www.laendlicher-raum.sachsen.de/LaendlichesBauen

Neuausrichtung Deutscher Engagementpreis Der Deutsche Engagementpreis richtet sich neu aus: Von diesem Jahr an würdigt er nicht nur das freiwillige Engagement der Menschen in unserem Land, sondern auch all diejenigen, die dieses Engagement durch die Verleihung eines Preises sichtbar machen. Rund 500 verschiedene Preise gibt es für die 23 Millionen Engagierte in Deutschland. Um zu zeigen, wie wichtig die Anerkennung von freiwilligem Engagement ist, sind alle Preisträgerinnen und Preisträger von regionalen und überregionalen Engagement- und Bürgerpreisen für den Deutschen Engagementpreis nominiert. Eigenbewerbungen und Nominierungsvorschläge sind nicht möglich. Auf dem neuen Online-Portal des Deutschen Engagementpreis c/c Bundesverband Deutscher Stiftungen e. V. gibt es ganzjährig Auskünfte über nominierte Preise und Projekte. Mithilfe einer Datenbank aller bestehenden Preise für freiwilliges Engagement können Interessierte Informationen über Bewerbungsfristen, Dotierungen und Teilnahmemöglichkeiten der Auszeichnungen recherchieren. Falls Kommunen einen Preis für bürgerschaftliches Engagement vergeben und dieser noch nicht in der Datenbank erfasst ist, ist der Verein für einen Hinweis dankbar. Die Datenbank kann abgerufen werden unter www.deutscher-engagementpreis.de/preiselandschaft

Gastfamilien für Austauschschüler gesucht Die gemeinnützige Austauschorganisation Youth For Understanding (YFU) sucht Gastfamilien für Austauschschüler/ innen, die im August/September nach Deutschland kommen. Die Schüler/innen im Alter von 15-16 Jahren werden am täglichen Schulunterricht teilnehmen. Dabei wollen sie ihre Sprachkenntnisse verbessern und die deutsche Kultur entdecken. Wer Interesse hat, einen Austauschschüler bei sich aufzunehmen, kann sich bei der YFU melden unter Tel. 040 227002-0 oder per E-Mail an [email protected]. Weitere Informationen unter www.yfu.de/gastfamilien.

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A n z e ig en t e i l 

29. - 31. Mai 2015: Großes Seifersdorfer Reit- & Fahrturnier Auch im 49. Jahr seines Bestehens veranstaltet der Reit- und Fahrverein Seifersdorf e. V. wieder traditionell sein Großes Reit- und Fahrturnier.

SEIFERSDORF RFV

Pferdesport der Extraklasse

An drei Turniertagen werden wieder interessante Springprüfungen von der Leichten bis zur Schweren Klasse ausgetragen. Das Turnier ist bundesweit ausgeschrieben. Zahlreiche Teilnehmer aus mehreren Bundesländern werden erwartet. Aber auch Freunde des Fahrsports werden wieder voll auf ihre Kosten kommen, wenn auf dem Kutschbock von Ein- und Zweispännern im Dressurviereck und im Hindernisparcours um Ehrenpreise und Schleifen gefahren wird. Attraktive Wettbewerbe stehen auch hier auf dem Turnierplan.

TurnierProgramm

Fotos: Isabel Schiller (2), Florian Fischer (1), pixabay.com (1)

- Freitag, 29. Mai

ab 9.00 Uhr Springprüfungen Kl. A-M ab 9.00 Uhr

- Samstag, 30. Mai

ab 8.30 Uhr Einspänner – Fahrprüfungen Kl. A-M, Springprüfungen Kl. L-M ab 18.00 Uhr Springprüfung der Klasse S, anschließend musikalischer Ausklang auf dem Festgelände

- Sonntag, 31. Mai

ab 8.30 Uhr Zweispänner-Fahrprüfung Kl. A, Springprüfungen Kl. L-S

- Samstag und Sonntag

ab 11.00 Uhr Kinderfest mit Kinderschminken, Basteln, Kaninchenausstellung, Streichelgatter, Bogenschießen und vielem mehr, ab 14.00 Uhr Ponyreiten

Weitere Infos und Bilder unter www.rfv-seifersdorf.de und auf der facebook-Seite des Vereins.

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SAMSTAG, 30. MAI

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➟ ab 11:30 Uhr Blasmusik im Festzelt mit zahlreichen Orchestern und Majorettengruppen

➟ 16:00 Uhr Galakonzert des Landespolizeiorchesters Mecklenburg-Vorpom. ➟ 18:30 Uhr Kirchenkonzert mit der North Big Band Litvinov und Chor ➟ abends Stimmung im Festzelt mit Schalmeien und Die AllGeier ➟ DJsNight im Volkshaus mit Andrea.S Berg, monophunk, iMahu und Überraschungs-Percussion-Show

SonnTAG, 31. MAI

➟ 09:30 Uhr Festgottesdienst mit großem Posaunenchor ➟ anschließend Blasmusik im Festzelt ➟ 13.00 Uhr Jubiläums-Festumzug mit Orchestern, Majoretten, Bergbrüdern und Schützenvereinen

➟ Konzert der Original Elbländer Blasmusikanten sowie der Bläserphilharmonie Thum

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➟ Samstag und Sonntag ab 14:00 Uhr auf den Schulwiesen des Gymnasiums mehr Informationen zum Programm unter www.thumer-orchestertreff.de oder www.facebook.com/ThumerOrchestertreff

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A n z e i g en t e i l 

D e r k u l (T )ou r- B e tri eb des Erzgeb i rg skrei ses i nf o rm ie rt V E R A N S TA LT U N G E N im Kultur- und Freizeitzentrum Lugau

Buchlesung „Für‘s Schubfach zu dick“ 03. Juni 2015, 17.00 Uhr, KFZ Lugau

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>> SONNTAG, 24.05.2015, 10 UHR „Der Sternenhimmel im Jahreslauf“ >> FREITAG, 29.05.2015, ab 21 UHR Beobachtungsabend „Planeten am Frühlingshimmel“ >> SONNTAG, 31.05.2015, 10 UHR „Eine Reise zum Ringplaneten Saturn“ >> MONTAG, 01.06.2015, 9.30 & 11 UHR Kindertag „Kobolde im Planetarium“

Thema: Was fliegt denn da? .. Kloppeln + Schnitzen + Bildende Kunst + Pappmaschee + Filzen

Den ca. 120 Teilnehmern kann am 11.06.2015, 13 bis 16 Uhr, am 12. & 13.06.2015, je 9 bis 16 Uhr, über die Schulter geschaut werden. Informationen unter: kul(T)our-Betrieb des Erzgebirgskreises Wettinerstraße 64, 08280 Aue, Telefon: 03771 - 2771602 [email protected], www.kultour-erz.de anzeige_traudich_0415.indd 1

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>> SONNTAG, 14.06.2015, 10 UHR „Der neugierige Thomas geht auf Weltraumreise“ Heinrich-Heine-Straße 13 a, 08289 Schneeberg Tel.: 03772/22439 o. 03771/23761, Fax: 03772 22440 [email protected] www.sternwarte-schneeberg.de

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Krankenhaus-Gesundheitsholding Erzgebirge GmbH Chemnitzer Straße 15, 09456 Annaberg-Buchholz www.krankenhaus-holding-erz.de Leistungsspektrum Klinik für Innere Medizin I, Kardiologie, Pulmologie/Schlafmedizin am KKH Stollberg Kardiologie • EKG, Langzeit-EKG und -Blutdruckmessung • Spätpotenziale und Frequenzvariabilitätsbestimmung • Laufbandergometrie • Rhythmuskartendiagnostik und invasive Rhythmusdiagnostik • Implantation von Event-Rekordern, Herzschrittmachern, Defibrillatoren und biventriculären Systemen • Herzbeutelpunktion • Kipptischuntersuchung • Duplex-Sonographie der hirnversorgenden und peripheren Arterien sowie Venen • Angiografien peripher und des Aortenbogens • Linksherzkatheter • Schlaganfallstation, TNS-Netzwerk Pulmologie • Lungenfunktionsprüfung mit und ohne Bronchien erweiternde Mittel • Test auf Überempfindlichkeit der Bronchien • Diffusionstest • 6-Minuten-Gehtest • Sauerstofftest in Ruhe und bei Belastung • Spiroergometrie • Spiegelung der Luftröhre und der Bronchien (flexible Bronchoskopie) mit Lungenbiopsie, Lungenspülung, Erregerdiagnostik, Fremdkörperentfernung • Rechtsherzkatheter • Pleurapunktion und Drainageeinlage, ggf. Saugdrainage • Diagnostik der obstruktiven Schlafapnoe (Atemaussetzer während des Schlafens) mittels Screeninguntersuchung • Einstellung auf eine nichtinvasive Beatmung (R)eine Herzensangelegenheit: In der Klinik für Innere Medizin im KKH Stollberg werden u. a. Herzschrittmacher und Defibrillatoren implantiert.

Oberarzt Dr. med. Andreas Glänzel überwacht die Spiroergometrie.

Schlaflabor • Untersuchungen von Schlafstörungen und Therapie

Umfassende Herz- und Lungendiagnostik im KKH Stollberg Die Pulmologie oder Lungenheilkunde ist ein Teilgebiet der Inneren Medizin, das sich mit Lungenerkrankungen beschäftigt. Luftnot, vor allem bei Belastung, kann vielfältige Ursachen haben. Insbesondere Herz- und Lungenerkrankungen sind oft ursächlich dafür. Zur Unterscheidung der Ursachen kann in der Klinik für Innere Medizin I am Kreiskrankenhaus Stollberg (KKH) eine moderne Belastungsuntersuchung (Spiroergometrie) auf dem Laufband mit Registrierung vieler Messwerte wie EKG, Atemgasen, Blutgasen und Lungenfunktion erfolgen. Ziel dieser Untersuchung ist es, die Funktion von Herz, Kreislauf, Atmung und muskulärem Stoff-

wechsel in Ruhe und unter ansteigender körperlicher Belastung bis hin zur Belastungsgrenze zu beurteilen. Außerdem ist eine Aussage zur körperlichen Leistungsfähigkeit der Person möglich. Je nach Befund kann dann eine entsprechend gezielte Herz- oder Lungendiagnostik vorgenommen werden. So kann mit einer Lungenfunktionsprüfung, ggf. mit Provokationstestung, zum Beispiel ein Asthma bronchiale als Ursache von Luftnot bei Belastung nachgewiesen werden. Anschließend kann eine entsprechende Therapie eingeleitet werden, die zum Abklingen der Beschwerden führt. Aufgrund der zum Teil ähnlichen Symptome von Herz- und Lungenerkrankungen wurde in der

Kreiskrankenhaus Stollberg gGmbH Klinik für Innere Medizin I Kardiologie, Pulmologie/Schlafmedizin Jahnsdorfer Straße 7 09366 Stollberg

Chefarzt Dr. med. Lothar Griesbach Tel.: 037296 53-300 Fax: 037296 53-309 E-Mail: [email protected] Internet: www.kkh-stl.de

Klinik für Innere Medizin I unter Leitung von Chefarzt Dr. med. Lothar Griesbach die bestehende Herzdiagnostik auch um eine Lungendiagnostik ergänzt. Im Rahmen dieser Spezialisierung legte Oberarzt Dr. med. Andreas Glänzel im Oktober 2014, nach Ausbildungsabschnitten in der Pneumologie der Robert-Koch-Klinik Leipzig, der Universitätsklinik Leipzig, des Klinikums Chemnitz sowie der pulmologischen Facharztpraxis Dr. Kusch Chemnitz, erfolgreich die Prüfung zum Pulmologen ab. Aktuell kann im Rahmen dessen nahezu die gesamte pulmologische Diagnostik und eine entsprechende Therapie am KKH Stollberg angeboten werden.

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Landkreiskurier 04 / 2015

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lichen Runde ein. Zum Haus gehört ein Grundstück mit ca. 2.134 m² Fläche von dem Sie die phantastische Aussicht genießen können. Kaufpreis: Das großzügige Wohnhaus mit 240 m² Wohnfläche wurde im traditionellen erzgebirgischen Baustil errichtet. Das Haus verfügt über 2 Bäder und sogar eine Sauna. Die Fenster und Türen sind hochwertig; die Elektroinstallation ist neu gemacht; das Dach 1998 neu gedeckt; die ökologische Holzvergaserheizung von Viessmann ist Baujahr 2006. Zusätzlich gibt es eine Gasheizung und einen gemauerten Kamin. An lauschigen Abenden lädt Sie die überdachte Terrasse zu einer gemüt-

214.000,- €

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Idyllisches Ferienhaus in Waldkirchen (Exposé-Nr.: RL-1211 / Ansprechpartner: R. Lein / Telefon: 03725 343-4553)

große Grundstück in idyllischer und sonniger Lage im Erzgebirgsdorf Waldkirchen lädt zum Verweilen ein. Das massiv errichtete Ferienhaus mit einer Wohnfläche von 42 m² verfügt über einen separaten Wohnund Schlafraum, ein Bad mit Dusche und eine Küche mitEinbauküche. Die Fenster sind großteils mit Rollläden ausgestattet - die großen Fenster zur Terrasse sogar mit elektrischer Bedienung. Auf der großzügigen Sonnenterrasse können Sie entspannen und einen herrlichen Blick in die Natur genießen. An heißen Tagen sorgt der eigene Pool für Abkühlung. Ein Carport wurde erst 2001 neu gebaut. Das Grundstück ist in die zentrale Abwasseranlage eingebunden. Kaufpreis:

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Wichtige Hinweise: Alle Angaben zu den Verkaufsobjekten haben wir von den Auftraggebern erhalten. Für deren Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Ein Zwischenverkauf ist möglich. Die Angebote sind für Käufer provisionspflichtig. Die Höhe der Provision können Sie beim zuständigen Makler erfragen.

Dieses exklusive Einfamilienhaus mit 302 m² Wohnfläche befindet sich auf einem ca. 18.580 m² großen Einzelgrundstück in idyllischer Lage. In massiver Bauweise errichtet ist es voll unterkellert. Im Erdgeschoss befinden sich ein großzügiger Hausflur, ein Bad mit Dusche, WB und WC sowie der riesige, offene Küchen- und Wohnbereich mit Kamin und Granitwendeltreppe ins Dachgeschoss. Über die offene Galerie gelangen Sie in das Arbeitszimmer. Weiterhin befinden sich im Obergeschoss: das Schlafzimmer, ein

Bad mit Wanne, Duschtempel, Doppelwaschtisch und WC sowie der Zugang zur Dachterrasse. Im Untergeschoss finden Sie eine Sauna mit Ruhebereich und Dusche, den Partyraum mit Küche, eine Gästetoilette sowie den Heizungskeller. Zum Anwesen gehören ein Gartenteich und als Nebengebäude ein ausbaufähiges, ehemaliges Einfamilienhaus mit angebauter großer Scheune. Kaufpreis:

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Energieverbrauchsausweis E.-Verbrauchskennwert: 147,1 kWh/(m²a) Energieträger der Heizung: Heizöl Baujahr lt. Ausweis : 2004