Mittwochs im MULEWF Mitreden ! Politik im Dialog 21. August 2013 Neues Arzneimittelrecht Auswirkungen auf Umwelt und Landwirtschaft Staatssekretär Dr. Griese 22.08.2013
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ANTIBIOTIKA-ABGABEMENGEN IN DEUTSCHLAND Tiermed. real 2011
Tiermed. Schätzung BfT 2005
Tiermed. Schätzung BfT 2003
Humanmed. 2004 Schätzung der Krankenkassen 0
500
1000
1500
2000
in Tonnen Grundsubstanz 22.08.2013
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ANTIBIOTIKA-ABGABEMENGEN IN DEUTSCHLAND
22.08.2013
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BEHANDLUNG MIT ANTIBIOTIKA WÄHREND DER LEBENSZEIT
Behandlungstage pro 100 Lebenstage: Kalb: 0,3 d Milchkuh: 1,0 d Schwein: 3,7 d Hähnchen: 25,8 d Datenquelle: VetCAb-Pilot 2013 22.08.2013
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MRSA AUF FLEISCH MRSA-verdächtig
Weichkäse, Rohmilch Wildschwein Fleisch*, Handel Nasentupfer Rd. Fleisch*, Schlachthof Hähnchen, Halshaut 0% 20% 40% 60% 80%100%
MRSA: Methicillin-resistente Staphylococcus aureus, lösen häufig Erkrankungen des Menschen aus und sind gegen alle ß-Lactam-AB sowie weitere AB resistent.
* Hähnchenfleisch
Datenquelle: Zoonose-Monitoring, BfR, Bericht 2011 22.08.2013
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RESISTENZEN BEI „NORMALEN“ DARMBAKTERIEN (E.COLI) Wildschwein
sensibel
Rind, Handel
2 Klassen
Rind, Bestand 3. Klassen
Schwein, Handel
4 Klassen
Schwein, Bestand Pute, Bestand
> 4 Klassen
Hähnchen, Handel Hähnchen, Bestand Legehennen 0%
20%
40%
60%
80%
100%
Datenquelle: Zoonose-Monitoring, BfR, Bericht 2011 22.08.2013
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MULTIRESISTENTE KEIME IN DER HUMANMEDIZIN Infektionen: jedes Jahr zwischen 400.000 und 600.000 durch Krankenhausaufenthalt. Zunehmend auch ambulant erworbene Infektionen. (Quelle: DART, April 2011) Todesfälle: vorsichtige Schätzungen: ca. 7.500 bis 15.000 jährlich lt. Deutscher Gesellschaft für Krankenhaushygiene: 40.000 jährlich allein durch Klinikinfektionen Im Vergleich: 2006 starben „nur“ 40.000 Personen an einer primären Infektionskrankheiten (Quelle: DART, April 2011) 22.08.2013
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TIERHALTUNG - PUTE Es existieren keine gesetzlichen Mindeststandards zur Haltung von Puten! Mindestanforderungen NI*: ideal: 20 kg/m² ≙ 2 Hennen oder 1 Hahn/m² max.: 25 kg/m²
Freiwillige Vereinbarung der Putenerzeuger DE: Hennen: 45 kg/m² (bis 52 kg/m² möglich) ≙ 4,5 Hennen/m² Hähne: 50 kg/m² (bis 58 kg/m² möglich) ≙ 2,5 Hähne/m² * Bezirksregierung Weser-Ems – Tierschutzdienst Niedersachsen – Arbeitsgruppe Putenhaltung - 2009) 22.08.2013
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TIERHALTUNG - MASTHÜHNER
Betriebe mit > 500 Masthühnern: max. 39 kg/m² Damit dürfen Masthühner von 2 kg Lebendgewicht auf einer Fläche von 20 x 25 cm gehalten werden. (DIN A4: 21 x 29,7 cm) ≙ 20 Tieren/m² 22.08.2013
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TIERHALTUNG - MASTSCHWEIN Einem Schwein vom Gewicht eines kräftigen, erwachsenen Menschen steht nicht einmal ein Quadratmeter zur Verfügung! Ø Gewicht in kg
Fläche in qm
über 30 bis 50
0,5
über 50 bis 110
0,75
über 110
1 22.08.2013
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16. GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES AMG Hintergrund: 2011 - Erste Diskussionen zur 16. AMG-Novelle Schwerpunkt TAM 2012 - Studien aus NI und NRW über hohen AB-Einsatz bei Geflügel- und Schwein (Mast)
2013 – Ergebnisse der VetCAb-Pilotstudie Repräsentative Verbrauchsmengenerfassung von Antibiotika in der Nutztierhaltung
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„WERDEGANG“ Zustimmungspflichtiges Gesetz: 1. Bundesratsdurchlauf September 2012: Zahlreiche Länderanträge fanden Mehrheit Überarbeitung BMELV: Ländervoten mehrheitlich nicht übernommen Letzte Lesung Bundestag Februar 2013: Antrag CDU/CSU und FDP-Fraktion wurde angenommen Ergebnis: Dokumentationspflichten ohne Konsequenzen bei AB-Missbrauch 22.08.2013
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„WERDEGANG“ 2. Bundesratsdurchlauf im März 2013 verweist in Vermittlungausschuss (VMA) Zahlreiche informellen Arbeitstagungen im Rahmen des VMA-Verfahrens => Erarbeitung eines tragfähigen Kompromisses Annahme des VMA-Ergebnisses durch: Bundestag am 27. Juni 2013 und Bundesrat am 05. Juli 2013 Inkrafttreten Anfang 2014 22.08.2013
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16. GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES AMG
Ziele: Transparenz herstellen Reduktion des AB-Einsatzes Ganzheitlicher Ansatz (bei hohem AMEinsatz auch Ursachen abstellen)
Datenerfassung in zentraler Datenbank
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§ 58a MITTEILUNGEN ÜBER TIERHALTUNGEN
Pflicht der Meldung folgender Tierhaltungen Rinder,
Schweine,
Hühner,
Puten
berufs- und gewerbsmäßige Haltung zum Zwecke der Fleischerzeugung (Mast) ab Schlüpfen bzw. Absetzen ggf. per Rechts-VO in Zukunft auch Fische 22.08.2013
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§ 58e VO-ERMÄCHTIGUNGEN Ermächtigung für BMELV, in Rechts-VO Betriebe bis zu einer bestimmten Bestandsgröße von den Anforderungen auszunehmen wenn: Antibiotikaminimierungsziel wird nicht gefährdet Repräsentativität der Kennzahl „Therapiehäufigkeit“ erhalten bleibt 22.08.2013
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§ 58a MITTEILUNGEN ÜBER TIERHALTUNGEN Änderungen (Name, Anschrift, Registriernummer) sind innerhalb von 14 Werktagen mitzuteilen Für abgesetzte Rinder: Mastkälber bis 8 Monate oder/und Mastrinder ab 8 Monate Für abgesetzte Schweine: Ferkel bis 30 kg Mastschweine über 30 kg
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§ 58b MITTEILUNG ÜBER AMVERWENDUNG
AB-Anwendung ist zu melden: halbjährlich für jeden Tierhaltungsbetrieb (pro Registriernummer) je Nutzungsart (Kalb/Mastrind, Ferkel/Mastschwein)
Meldepflicht: Tierhalter (Delegation an TA möglich) 22.08.2013
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§ 58b MITTEILUNG ÜBER AM-VERWENDUNG Für jede Anwendung ist mitzuteilen: Bezeichnung des AM Anzahl und Art der behandelten Tiere Anzahl der Behandlungstage insges. angewendete AM-Menge Anzahl der Tiere je Tierart, die durchschnittlich im HJ gehalten worden sind
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§ 58b MITTEILUNG ÜBER AMVERWENDUNG Mitteilung der Anwendung durch Tierarzt ist möglich, wenn Tierhalter: Tierarzt schriftlich versichert, nicht von Behandlungsanweisung abzuweichen Zuständiger Behörde schriftlich versichert, nicht von Behandlungsanweisung abzuweichen
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§ 58c ERMITTLUNG DER THERAPIEHÄUFIGKEIT Zuständige Behörde (z.Bh.) ermittelt für HJ: Berechnungsverfahren bereits im Banz AT 22.02.2013 B2 bekanntgemacht Wirkstoff x behandelt. Tiere x Behandlungstage; für alle Wirkstoffe addieren Ergebnis durch Ø der gehaltenen Tiere im HJ teilen
Bis Ende 2. Monats nach HJ-Ablauf teilt z.Bh. dem BVL (ggf. auch BfR für Risikobewertung) mit: Ermittelte HJ betriebliche Therapiehäufigkeit (anonymisiert) 22.08.2013
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§ 58c ERMITTLUNG DER THERAPIEHÄUFIGKEIT Forderung der Länder (Antrag VMA/RP): Tierhalter übermittelt Daten direkt oder über beauftragte Stellen (vgl. Rinderkennzeichnung) an zentrale Datenbank Zentrale Datenbank = HIT Rinderhalter bereits mit System vertraut Veterinärämter bereits mit System vertraut
Alle Berechnungsverfahren sollen zukünftig automatisiert in HIT erfolgen 22.08.2013
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§ 58c ERMITTLUNG DER THERAPIEHÄUFIGKEIT BVL ermittelt: Kennzahl 1: Median Kennzahl 2: Drittes Quartil (Wert, unter dem 75% und über dem 25% der Betriebe liegen) BVL veröffentlicht Kennzahlen bis Ende 3. Monat nach Mitteilungsfrist z.Bh. z.Bh. übermittelt Tierhalter „seinen“ Wert 22.08.2013
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§ 58d VERRINGERUNG DER AB-ANWENDUNG Tierhalter muss prüfen, ob seine Kennzahl(en) oberhalb der Kennzahl 1 oder 2 liegen Ergebnis ist aufzuzeichnen (vom Tierhalter) => Tierhalter ist eigenverantwortlich!!
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§ 58d VERRINGERUNG DER AB-ANWENDUNG Therapiehäufigkeit > Kennzahl 1: Tierhalter und Tierarzt prüfen Gründe Tierhalter verantwortlich für AB-Verringerung Therapiehäufigkeit > Kennzahl 2: Tierhalter erstellt innerhalb von 2 Monaten schriftlichen AB-Reduktionsplan (auf Grundlage tierärztlicher Beratung) Plan ist z.Bh. zu übermitteln Plan ist ggf. um Zeitplan zu ergänzen 22.08.2013
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§ 58d VERRINGERUNG DER AB-ANWENDUNG Therapiehäufigkeit > Kennzahl 2: z.Bh. kann anordnen: Änderung oder Ergänzung des Plans Einhaltung AB-Leitlinien sowie Impfung der Tiere Anforderungen an Haltung der Tiere, insbes. Fütterung, Hygiene, Art und Weise der Mast Mastdauer, Ausstattung Ställe, Einrichtung, Besatzdichte Anordnung AB-Anwendung nur durch Tierarzt 22.08.2013
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§ 58d VERRINGERUNG DER AB-ANWENDUNG Therapiehäufigkeit > Kennzahl 2: Befolgt Tierhalter nicht die Anordnungen der z.Bh. und Halbjährlich Therapiehäufigkeit wiederholt über Kennzahl 2 => z.Bh. kann Ruhen der Tierhaltung anordnen (bis Anordnung befolgt wird, max. 3 Jahre) → am härtesten umkämpft 22.08.2013
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§ 58f VERWENDUNG VON DATEN Um Datenschutz (§ 58f) wurde im VMA hart gerungen Nutzung der Daten zu anderen Zwecken nicht gewollt (Antrag FDP und CDU/CSU-Fraktion) => keine Verwendung der Information zum Verbraucherschutz (z.B. Hinweise auf Schlachtung während Wartezeit) => Aushebelung aller Verbraucherinformationsrechte => Verhinderung staatsanwaltschaftlicher Arbeit Kompromiss sichert Basis an Informationsfreiheit 22.08.2013
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DRINGENDER WEITERER HANDLUNGSBEDARF Humanmedizinische Reserveantibiotika nicht in der Tiermedizin zulassen/einsetzen Keinen verdeckter Einsatz von Leistungsförderern zulassen (Beispiel: Kexxtone®) AB-Leitlinien verbindlich vorgeben Fehlende Dokumentation der Arzneimittelbehandlung im Pferdepass muss geahndet werden können Bewertung von Umweltrisiken im Rahmen der Zulassung von Arzneimitteln/AB muss verbindlich werden 22.08.2013
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