MITTWOCH, 7. JUNI 2017

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Diese Ausgabe erscheint auch online

Nummer 22

Freitag, 02.06.2017

Freilegung der Kampfmittelverdachtspunkte in der Donauaue und eventuell erforderliche teilweise Evakuierung in Immendingen und Zimmern am

MITTWOCH, 7. JUNI 2017 Am kommenden Mittwoch findet ab 09:00 Uhr die Untersuchung der verdächtigen Stellen in der Donauaue durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg statt, an denen Kampfmittel aus dem Zweiten Weltkrieg vermutet werden. Erst wenn sich der Verdacht bestätigen sollte, müssten die in den letzten Wochen bekanntgegebenen Häuser, Straßen und öffentlichen Bereiche in Immendingen und Zimmern evakuiert werden. Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger an diesem Tag wachsam die Durchsagen der Polizei und der Feuerwehr zu beachten oder sich über die Homepage der Gemeinde (www.immendingen.de), die Gemeinde-Facebook-Seite (Immendingen an der Donauversinkung), die Facebook-Seite (Polizei Tuttlingen) oder den Twitter-Account der Polizei Tuttlingen über den aktuellen Stand der Vorgänge an diesem Tag zu informieren. Sollte die Evakuierung erforderlich werden, leisten Sie den Anweisungen bitte Folge. Falls die Verantwortlichen zu einem negativen Untersuchungsergebnis kommen, werden die Sperrungen nicht in Kraft gesetzt. Sofort nach erfolgreicher Entschärfung werden die Sperrungen und Evakuierungsbezirke aufgehoben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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Weitere Informationen u. a. zu den Straßensperrungen an diesem Tag finden Sie im Innenteil des Mitteilungsblattes.

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Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017

WICHTIGE RUFNUMMERN DER GEMEINDE NOTRUFE Feuerwehr 112 Polizei Notruf 110 Polizeiposten Immendingen 9464-0 Sprechzeiten: Mo.- Fr. 7:30-16:30 Uhr Nach Dienstschluss, Polizeidirektion Tutt. 07461 941-0 Stromversorgung Für Immendingen und die Ortschaften Hattingen, Hintschingen, Mauenheim und Zimmern gilt: Energiedienst Netze GmbH - Service-Nummer 07623 92-1800 - Störungs-Nummer 07623 92-1818 Für die Ortschaft Ippingen gilt folgende Telefonnummer: - EnBW Kundenservice GmbH 0800 9999966 Gasversorgung Badenova AG + Co. KG, Unter Haßlen 1, Tuttlingen 07462 9444-0 Service u. Auskünfte 0800 2838485 Störungs- u. Notdienst 0800 2767767 Verbandskläranlage Immendingen-Geisingen 6433 Rufbereitschaft 0170 8603740 Wasserwerk Immendingen Rufbereitschaft 0173 3422305

ÄRZTLICHER NOTFALLDIENST Der ärztliche Bereitschaftsdienst wird über eine Bandansage mitgeteilt bzw. durch die Rettungsleitstelle koordiniert. Hierfür gilt folgende Telefon-Nr.: 116 117 Öffnungszeiten Notfallpraxis am Klinikum Tuttlingen: An Werktagen 18:00 bis 22:00 Uhr An Samstagen, Sonn- und Feiertagen 08:00 bis 22:00 Uhr DRK-Rettungsdienst: (ohne Vorwahl) 112 Zahnarzt Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter der zahnärztlichen Notrufnummer 01803 222555-20 Rufnummern für fachärztliche Notfalldienste im Landkreis Tuttlingen Augenarzt 0180 6077212 Kinderarzt 0180 6074611 HNO-Arzt 0180 6077211 Zentrale Hals-Nasen-Ohren-Notfallpraxis am Schwarzwald-Baar-Klinikum Villingen-Schwenningen (1. OG. Hauptgebäude): Sa., So. u. Feiertag von 9 bis 21 Uhr ohne Voranmeldung. Giftnotrufzentrale Freiburg 0761 19240

APOTHEKEN 3. Juni 2017 Honberg Apotheke, Robert-Koch-Straße 18 Tuttlingen, Tel. 07461 966150 4. Juni 2017 Linden Apotheke, Schwarzwaldstraße 50 Immendingen, Tel. 07462 1531 5. Juni 2017 Apotheke im Kaufland, Stockacher Straße 146 Tuttlingen, Tel. 07461 9654363 Die Bereitschaftsapotheke ist jeweils ab 8:30 Uhr für 24 Stunden geöffnet. Tagesaktuelle Notdienst-Informationen auf den Seiten der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg: http://lak-bw.notdienst-portal.de/ oder kostenfrei aus dem Festnetz: 0800 0022833.

HILFSDIENSTE Sozialstation „St. Beatrix“ Geis. für den westl. Landkr. Tut. Ambulante Kranken- u. Altenpfl., Hauswirtsch. 07704 224 oder 07462 2043619 Einsatzleitung Familienpflege 0771 5734 AKA-Team Berling - Ambulante Kranken und Altenpflege Immendingen, Schwarzwaldstraße 48 07462 8035 - 24 h: 0175 5543829 Telefonseelsorge 0800 1110111 Krebsinformationsdienst 0800 4203040 kostenfrei, tägl. von 8 – 20 Uhr

BÜRGERMEISTERAMT IMMENDINGEN Internet: http://www.immendingen.de E-Mail: [email protected] Telefonnummern der Gemeindeverwaltung (Vorwahl 07462) Zentrale Telefax Bürgerservice Bürgermeister-Vorzimmer Hauptamt Standesamt/Friedhofsverwaltung/Rentenanträge Finanzverwaltung Gemeindekasse Ortsbauamt

24-0 24-224 24-228 24-242 24-221 24-225 24-231 24-235 24-261

Gemeindebücherei Immendingen, Hindenburgstraße 2 Öffnungszeit: jeweils donnerstags von 17:00 bis 19:00 Uhr Schulen Reischach-Realschule mit WRS Immendingen 24-272 Schlossschule-Grundschule 24-276 Förderschule 1730 Jugendhilfe unter einem Dach und Schule des Lebens 924639 Schulsozialarbeiterin Ann Katrin Schilling, Mobil: 0172 8016355 E-Mail: [email protected] Jugendreferat Jugendreferent Wolfgang Weber, E-Mail: [email protected] Kindergärten

Mobil: 0174 6945355

Kindertagesstätte Im Donaupark, Immendingen

St. Josef, Immendingen St. Bernhard, Hattingen Sonnenstrahl, Ippingen

9479460

1525 6748 07706 5350

UMWELTBÜRGERINFO Telefonische Auskünfte erteilt die Abfallberatung beim Landratsamt unter der Telefon-Nr.: 07461 926-3400 BIOTONNEN-Leerung (wöchentlich) 09.06.2017 in Immendingen und allen Ortschaften RESTMÜLLTONNEN-Leerung (grauer und blauer Deckel – alle 4 Wochen) 29.06.2017 in Immendingen und allen Ortschaften WERTSTOFF-TONNEN-Leerung (alle 4 Wochen) 10.06.2017 in Immendingen und allen Ortschaften PAPIERTONNEN-Leerung (alle 4 Wochen) 16.06.2017 in Immendingen und allen Ortschaften WERTSTOFF-Container-Leerung (1100 l-Container) 10.06.2017 in Immendingen und allen Ortschaften RESTMÜLLTONNEN-Leerung (grüne Deckel – alle 8 Wochen) 27.07.2017 in Immendingen und allen Ortschaften WINDELTONNEN 16.06.17 in Immendingen und allen Ortschaften WERTSTOFFHÖFE – Sommeröffnungszeiten Geisingen: Dienstag 15:00 – 19:00 Uhr Donnerstag 15:00 – 19:00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Tuttlingen: Montag – Freitag 12:00 – 17:30 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Die Leerung der Tonnen sowie die Abfuhr von Sperrmüll, Schrott, Holz und Elektrogeräten beginnen generell um 6:00 Uhr.

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Evakuierung aufgrund eines Bombenverdachts, sowie räumlich und zeitlich befristetes Aufenthaltsverbot

Allgemeinverfügung 1. Wegen einer notwendigen Entschärfung von Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg im Bereich der Donauaue zwischen Immendingen und Zimmern werden Evakuierungsmaßnahmen auf den Gemarkungen Immendingen und Zimmern angeordnet. Jeweils aufgrund der Vorgabe durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Baden-Württemberg ist ein Sicherheitsbereich von 300 Metern, 500 Metern oder 1.000 Metern zu evakuieren. Es sind jeweils folgende Bereiche zu evakuieren: Bei einem Evakuierungsbereich bis 300 Meter: Straßennamen Betroffene Hausnummern Güterbahnhofstraße 8 Iltishalde alle Iltishaldenweg alle Im Gewerbepark 10, 12, 14 Schwarzwaldstraße gerade: 64 – 88/1, ungerade: 83 - 89 Bei einem Evakuierungsbereich bis 500 Meter zusätzlich: Straßennamen Betroffene Hausnummern Ahornweg 1 Am Freizeitzentrum 1, 4, 5, 7 Bahnhofstraße alle Beethovenstraße 7, 9 Güterbahnhofstraße 6 Im Gewerbepark Alle Kastanienweg 1 – 10 Klein Öschle 2, 4 Kreutzerweg 2 Mozartstraße gerade: -, ungerade: 1 - 13 Offenbachweg alle Schubertstraße alle Schwarzwaldstraße gerade: 90 – 94, ungerade: 47 – 53 und 93 Waldstraße gerade: 2 – 12, ungerade: 3 Im Falle der Evakuierung eines 1.000-Meter-Bereiches erweitert sich das betroffene Gebiet auf folgende Gebäude und Straßenbereiche: Straßennamen Betroffene Hausnummern Adamsgasse alle Alemannenweg alle Am Freizeitzentrum alle Am Mettenberg alle Am Spritzenhaus alle An der Steig 1 - 9 Bachzimmerer Straße gerade: 2 – 26, ungerade: 1 – 17 (Sporthalle) Basaltstraße alle Beethovenstraße alle Bismarckstraße alle

Blumenstraße Breslauer Straße Brucknerweg Brunnenstraße Donaustraße Dorfstraße Eckgasse Eisenbahnweg Fabrikstraße Fichtenweg Friedhofstraße Gartenstraße Güterbahnhofstraße Hindenburgstraße Im Donaupark Jahnstraße Josefstraße Joseph-Haydn-Weg Kastanienweg Kirchgasse Kreutzerweg Ledergasse Mozartstraße Mühlewies Richard-Wagner-Weg Schlossplatz Schwarzwaldstraße Stadtäcker Waldstraße Zeppelinstraße Ziegelhütte

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2. Das Aufenthaltsverbot und die Sperrung der Straßen und Grundstücke im gefährdeten Bereich beginnen am 07.06.2017 mit Aufforderung durch die Polizei und Feuerwehr mittels Lautsprecherdurchsage. Dabei wird auch der zu räumende Radius bekannt gemacht. Bei der Notwendigkeit der Räumung eines 1.000-Meter-Bereiches, wird diese erst am Folgetag, dem 08.06.2017 durchgeführt und diese Allgemeinverfügung ebenfalls durch Lautsprecherdurchsage in Kraft gesetzt. Ebenfalls wird ein Flugverbot für Drohnen und Modellflugzeuge für die Bereiche Immendingen und Zimmern gemäß § 21 b der Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten während des Aufenthaltsverbots angeordnet. 3. Das Aufenthaltsverbot und die Straßensperrungen werden nach erfolgreicher Entschärfung der Sprengkörper durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst erneut mittels Lautsprecherdurchsage der Polizei und Feuerwehr am selbigen Tag aufgehoben. 4. Der sofortige Vollzug der Allgemeinverfügung der Ziffern 1 bis 2 wird gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 5. Da aufgrund der Dringlichkeit im Falle einer Evakuierung die Androhung von Zwangsgeld keine geeignete Maßnahme darstellt, wird im Falle der Missachtung der Evakuierungsverfügung und des Aufenthaltsverbots unmittelbarer Zwang durch Verbringen in die bereitgestellte Notunterkunft mit einfacher körperlicher Gewalt angeordnet.

4 Begründung Die Rechtslage für die Evakuierung ergibt sich aus den §§ 1 und 3 Polizeigesetz. Hiernach hat die Polizei insbesondere die Aufgabe, vom Einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht wird. Zu den Schutzgütern gehört insbesondere die Erhaltung der Gesundheit. Nach § 27 a Abs. 1 Polizeigesetz kann die Polizei zur Abwehr einer Gefahr Personen vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihnen vorübergehend das Betreten eines Ortes verbieten (Platzverweis). Bei der Entschärfung eines Blindgängers aus dem zweiten Weltkrieg besteht die Gefahr der Explosion. Es ist in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst daher zwingend erforderlich, den gefährdeten Bereich zu evakuieren. Bei der Entscheidung über die zu treffenden Maßnahmen hat die Polizeibehörde nach § 3 des Polizeigesetzes ihr pflichtgemäßes Ermessen auszuüben. Die oben aufgeführten Maßnahmen sind geeignet und erforderlich, um die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu beseitigen. Mildere Maßnahmen als die Evakuierung und die Untersagung des Aufenthalts in den genannten Bereichen sind nicht ersichtlich. Die Anordnung ist auch angemessen. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung findet ihre Rechtsgrundlage in § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Danach kann einem möglichen Rechtsbehelf die aufschiebende Wirkung genommen werden, wenn das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung gewichtiger ist als das private Interesse an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs. Die Anordnung des Sofortvollzugs ist im öffentlichen Interesse dringend erforderlich, da Gefahr für Leib und Leben besteht. Ein Widerspruch gegen die Evakuierungsverfügung und das Aufenthaltsverbot hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der Aufforderung ist Folge zu leisten, auch wenn Widerspruch eingelegt wird. Wichtige Hinweise an die betroffenen Bürger Die betroffenen Bürger und Einwohner müssen das gefährdete Gebiet am 07.06.2017 sofort nach Aufforderung der Polizei oder Feuerwehr verlassen. Während der Entschärfung der Sprengkörper dürfen sich keine Personen im gesperrten Gebiet aufhalten. Feuerwehr und Polizei werden während des Evakuierungszeitraums die abgesperrten Bereiche kontrollieren. Die Donauhalle in Immendingen steht als zentraler Sammelpunkt über den Zeitraum der Evakuierung zur Verfügung. Für ältere und gehbehinderte Menschen wird falls erforderlich ein Fahrdienst und gegebenenfalls ein Krankentransport eingerichtet. Bei Bedarf muss dieser der Gemeindeverwaltung bis spätestens 31.05.2017 mitgeteilt werden. Ebenfalls können minderjährige Personen, die sich alleine Zuhause aufhalten, abgeholt und während der Zeit der Evakuierung durch Personal der Gemeinde betreut werden. Auch hier muss der Bedarf der Gemeinde gemeldet werden. Immendingen, 31.05.2017 Markus Hugger Bürgermeister

Letzte wichtige Informationen zur eventuell erforderlichen Evakuierung Die Kampfmittelverdachtspunkte in der Donauaue zwischen Immendingen und Zimmern werden am kommenden Mittwoch, 07.06.2017 ab 09:00 Uhr freigelegt und untersucht. Sollte sich ergeben, dass tatsächlich eine Entschärfung etwa gefundener Blindgänger noch am selben Tag erforderlich wird, muss das Gebiet um die Fundstelle herum in einem erst zu diesem Zeit-

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punkt feststellbaren Radius vormittags evakuiert werden. Eine Evakuierung kann, je nach gefundenem Sprengkörper, den Umkreis von 300 m, 500 m oder, in einem sehr unwahrscheinlichen Fall, auch 1.000 m betreffen. Im Falle eines 1.000 Meter Radius würde eine Entschärfung und eine damit einhergehende Evakuierung erst am Folgetag durchgeführt. Die in den drei unterschiedlichen Radien liegenden Straßen bzw. die genauen Straßen-Abschnitte entnehmen Sie bitte der in dieser Ausgabe zuvor abgedruckten Allgemeinverfügung! Die Bewohner des Wohngebiets Iltishalde, die von der Evakuierung nicht direkt betroffen wären, müssen beachten, dass die Zufahrt zur Iltishalde ab Beginn der Evakuierungsmaßnahmen nicht mehr möglich ist. Im Evakuierungszeitraum wird außerdem die B 311 gesperrt und weitläufig umgeleitet sein (siehe nachfolgenden Artikel zur Gesamtsperrung der B 311). Es wird zudem zu Beeinträchtigungen des Bus - und Bahnverkehrs kommen. Die Haltestellen in Immendigen werden nicht bedient werden. Wir haben weiterhin die dringende Bitte an alle Betroffenen, den Tag wenn möglich außerhalb des Evakuierungsgebietes zu verbringen. Auch Wälder und Wiesen, überwiegend im Bereich der Donauaue, wären bei einer Evakuierung betroffen. Ein Aufenthalt in diesen Bereichen ist dann ebenfalls nicht möglich! Feuerwehr und Polizei werden das gesperrte Gebiet kontrollieren.

Für all diejenigen, denen es nicht möglich ist den Tag außerhalb des betroffenen Gebietes zu verbringen, steht die Donauhalle in der Bachzimmerer Straße in Immendingen als zentraler Anlauf- und Aufenthaltspunkt während der Evakuierung zur Verfügung. Ob eine Evakuierung stattfinden wird, werden die Feuerwehr und die Polizei mittels Lautsprecherdurchsage bekannt geben. Über die sozialen Medien werden die Polizei Tuttlingen (Facebook und Twitter) und die Gemeinde Immendingen (Facebook) ebenfalls am 07.06.2017 über den aktuellen Stand informieren. Die Gemeinde Immendingen, die Polizei und die Feuerwehr bedanken sich für Ihr Verständnis und für Ihre Mitarbeit an einem reibungslosen Ablauf.

Gesamtsperrung B 311 Am Mittwoch, 7. Juni 2017 wird die B 311 – Ortsdurchfahrt Immendingen-Zimmern zwischen der K 5921 (Bachzimmerer Straße) und der K 5922 (Abfahrt Hintschingen von der B 311) von 09:00 bis 18:00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt.

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Grund hierfür sind die Kampfmittelverdachtspunkte in der Donauaue, die an diesem Tag untersucht und eventuelle Funde noch am selben Tag unter der Einhaltung eines Evakuierungsradius entschärft werden. Die Sperrung wird nach Bestätigung eines Kampfmittelfundes in Kraft gesetzt und dauert bis zur erfolgreichen Entschärfung. Die Sperrung wird daher ggf. auch vorzeitig wieder aufgehoben. Der Evakuierungsradius muss personenfrei bleiben, lediglich der Anliegerverkehr ist bis zum gesperrten Abschnitt möglich. Die Umleitung des Verkehrs auf der B 311 erfolgt in dieser Zeit ab Immendingen über die L 225 – K 5927 / 6129 – L 191 – L 185 nach Kirchen-Hausen zurück zur B 31 sowie in der Gegenrichtung auf der gleichen genannten Strecke. Wichtiger Hinweis: Die Bewohner des Wohngebiets Iltishalde, die von der Evakuierung nicht direkt betroffen wären, müssen beachten, dass die Zufahrt zur Iltishalde ab Beginn der Evakuierungsmaßnahmen bis zu deren Beendigung nicht mehr möglich ist! Um Beachtung der Vollsperrung wird gebeten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Vollsperrung von Gemeindestraßen Die im Evakuierungsradius liegenden Gemeindestraßen (siehe Straßenliste im vorherigen Artikel) müssen zur eventuellen Entschärfung von zwei Kriegsbomben am Mittwoch, 7. Juni 2017 von 09:00 bis 18:00 Uhr für den gesamten Verkehr voll gesperrt werden. Die Sperrung wird nach Bestätigung eines Kampfmittelfundes in Kraft gesetzt und dauert bis zur erfolgreichen Entschärfung. Die Sperrung wird ggf. auch vorzeitig wieder aufgehoben. Von der Gesamtsperrung sind außerdem zusätzlich die folgenden Straßen betroffen: - Güterbahnhofstraße, Immendingen - Bereich um die Brücke über die Eisenbahn bei Zimmern (Gotthard) - alle in den zu evakuierenden Bereich einmündenden Straßen Wichtiger Hinweis: Die Bewohner des Wohngebiets Iltishalde, die von der Evakuierung nicht direkt betroffen wären, müssen beachten, dass die Zufahrt zur Iltishalde ab Beginn der Evakuierungsmaßnahmen bis zu denen Beendigung nicht mehr möglich ist! Um Beachtung der Vollsperrung wird gebeten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gemeinde I M M E N D I N G E N Landkreis Tuttlingen

3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 13.06.2005 Auf Grund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für BadenWürttemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Immendingen am 29.05.2017 folgende Satzungsänderung beschlossen:

5 1. § 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt 25 Jahre; bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben sind, 15 Jahre. 2. § 9 Abs. 1, 2 und 4 erhalten folgende Fassung: (1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Gemeinde. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten 8 Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalls erteilt. Umbettungen aus einem Reihengrab in ein anderes Reihengrab oder aus einem Urnenreihengrab in ein anderes Urnenreihengrab sind innerhalb der Gemeinde nicht zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener dürfen nur mit vorheriger Zustimmung der Gemeinde in belegte Grabstätten umgebettet werden. (4) In den Fällen des § 22 Abs. 1 Satz 3 und bei Entziehung von Nutzungsrechten nach § 22 Abs. 1 Satz 4 können aufgefundene Gebeine (Überreste von Verstorbenen) und Urnen mit Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Reihengrab oder Urnengrab umgebettet werden. Im Übrigen ist die Gemeinde bei Vorliegen eines zwingenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. 3. § 11 Abs. 3 erhält folgende Fassung: (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener beigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnahmen zulassen. 4. § 12 Abs. 7 erhält folgende Fassung: (7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Dieser ist aus dem nachstehend genannten Personenkreis zu benennen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des verstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung über 1. auf die Ehegattin oder den Ehegatten, die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner, 2. auf die Kinder, 3. auf die Stiefkinder, 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Väter oder Mütter, 5. auf die Eltern, 6. auf die Geschwister, 7. auf die Stiefgeschwister, 8. auf die nicht unter 1. bis 7. fallenden Erben. Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8 wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. 5. § 13 Abs. 2 erhält folgende Fassung: (2) In einem Urnenreihengrab können mehrere Urnen beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit der vorher beigesetzten Urne nicht überschritten wird. 6. Nach § 13 Abs. 5 wird folgender Absatz eingefügt: (6) Baumgräber sind gepflegte Gräber ohne gärtnerische Gestaltung. Eine entsprechende Grabstätte ist ein abgegrenzter Raum mit dem Durchmesser von 25 cm, folglich sind nur Urnen beizusetzen, die einen kleineren Durchmesser haben. Für die Beisetzung sind ausschließlich verrottbare Schmuckurnen und Aschekapseln zulässig. Die Anzahl der Beisetzungsmöglichkeiten richtet sich nach deren Größe. Als Grabmal wird die Verschlussplatte verwendet, die mit Namensschilder versehen werden kann. Die Namensschilder gehen nach Ablauf der

6 Nutzungszeit in den Besitz der Nutzungsberechtigten über. Eine Individualisierung des Grabmals ist ausschließlich durch die Namensschilder zulässig und ist durch eine fachlich geeignete Person zu erbringen. Schriftart, -größe und –farbe sind wie folgt vorgegeben: Antiqua; erste Zeile 6 mm und max. 30 Zeichen; zweite Zeile 4 mm und max. 40 Zeichen, schwarz. Nicht zulässig sind aufgesetzte Buchstaben, Ornamente, Figuren, Bildnisse, Verzierungen, Grabausschmückungen sowie vollflächige Oberflächenbearbeitungen jeglicher Art. 7. § 16 Abs. 3, Abs. 8 erhalten folgende Fassung: (3) Bei der Gestaltung und Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. Die Grabmale dürfen keine Sockel haben. 2. Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. Unzulässig ist die Verwendung von Gold und Silber. 3. Grabmale und Grabausstattungen mit Farbanstrich auf Stein sind unzulässig. 4. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmals angebracht werden. (8) An Kolumbarien bzw. Urnennischen und Baumgräber ist das Ablegen von Grabschmuck (bspw. Blumen) nur auf den dafür vorgesehen Flächen zugelassen. Abgelegter Grabschmuck wird von der Friedhofsverwaltung nach einem angemessenen Zeitraum abgeräumt. Bei Baumgräber ist das Aufstellen von weiteren Grabmalen (Kreuze etc.) sowie eine gärtnerische Gestaltung der Grabanlage nicht zulässig. Die Pflege dieser Grabstätten wird vom Friedhofsträger übernommen und beschränkt sich auf die Pflege der angrenzenden Flächen sowie das Abräumen von abgelegtem Grabschmuck. Widerrechtlich abgelegter Grabschmuck wird von der Gemeinde entfernt. 8. Nach § 17 Abs. 5 wird folgender Absatz eingefügt: (6) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn alle Voraussetzungen dieser Friedhofssatzung erfüllt werden. 9. § 18 erhält folgende Fassung: § 18 Standsicherheit Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks zu fundamentieren und zu befestigen. Steingrabmale müssen aus einem Stück hergestellt sein und dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: Stehende Grabmale bis 1,20 m Höhe: 14 cm, bis 1,40 m Höhe: 16 cm, ab 1,40 m Höhe: 18 cm. Grabmale und Grabeinfassungen dürfen nur von fachkundigen Personen (i. d. R. Bildhauer, Steinmetze) errichtet werden. 10. § 23 Abs. 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Leichenhallen bzw. die Aufbahrungsräume dienen der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie dürfen nur in Begleitung eines Angehörigen des Friedhofpersonals oder mit Zustimmung der Gemeinde betreten werden. 11. Das Gebührenverzeichnis zur Friedhofssatzung (gem. § 29 Abs. 1) wird durch das als Anlage zu dieser Satzung beigefügte Gebührenverzeichnis ersetzt. 12. Diese Satzung tritt am 1. Juli 2017 in Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung: „Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg

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(GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.“ Immendingen, 29.05.2017 Markus Hugger Bürgermeister Anlage siehe Seite 7

Abgabetermine der Baugesuche für die darauffolgenden Gemeinderatssitzungen Im Hinblick auf die kommenden Gemeinderatssitzungen weist das Bauamt darauf hin, dass Baugesuche rechtzeitig bei der Gemeindeverwaltung eingehen müssen, damit sie entsprechend vorbereitet und in den jeweiligen Gemeinderatssitzungen behandelt werden können. Gemeinderatssitzung: Abgabe bis spätestens: 09.06.2017 26.06.2017 07.07.2017 24.07.2017 01.09.2017 18.09.2017 06.10.2017 23.10.2017 10.11.2017 27.11.2017 01.12.2017 18.12.2017 Bei Fragen können Sie sich gerne an das Ortsbauamt Immendingen wenden. Ansprechpartner: Martin Kohler, Tel. 07462 24-263.

Änderung der Mülltonnen-Leerungen! Durch den Feiertag am Pfingstmontag, 5. Juni 2017 werden die Leerungen der Biomülltonnen von Donnerstag auf Freitag, 9. Juni 2017 sowie der Wertstofftonnen von Freitag auf Samstag, 10. Juni 2017 verschoben. Um Beachtung wird gebeten. Bitte denken Sie daran, dass die Abfuhr generell um 6:00 Uhr beginnt. Die Abfallgefäße müssen am Abfuhrtag rechtzeitig am Straßenrand bereitstehen.

Redaktionsschluss wird vorverlegt Wegen des Feiertags „Fronleichnam“ am 15. Juni 2017 wird der Redaktionsschluss des Mitteilungsblattes in KW 24 auf Dienstag, 13. Juni 2017, 12:00 Uhr vorverlegt. Um Beachtung wird gebeten!

Impressum Herausgeber: Gemeinde Immendingen mit den Ortsteilen Hattingen, Hintschingen, Ippingen, Mauenheim und Zimmern. Verantwortlich für den amtlichen Inhalt und alle sonstigen Verlautbarungen der Gemeindeverwaltung Immendingen mit den Ortsteilen ist Bürgermeister Markus Hugger oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, NUSSBAUM MEDIEN Rottweil GmbH & Co. KG, Durschstraße 70, 78628 Rottweil, Tel. 0741 5340-0, Fax 07033 3204928, Homepage: www.nussbaum-medien.de Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Bezugspreis halbjährlich Euro 14,30. Das Mitteilungsblatt erscheint i. d. R. wöchentlich am Freitag (an Feiertagen am vorhergehenden Werktag), mindestens 46 Ausgaben pro Jahr. Redaktionsschluss für die Vereinsmitteilungen und sonstigen Berichte am Mittwoch, 12 Uhr beim Bürgermeisteramt. Annahmeschluss für Inserate am Mittwoch, 17.00 Uhr beim Verlag.

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Anlage zur Friedhofs- und Bestattungsgebührensatzung -Gebührenverzeichnis-

Nr. 1. 1.1 1.2 2. 2.1 2.11 2.12 2.13 2.14 2.14.1 2.14.2 2.15 2.16 2.17 2.2 2.21 2.22 2.23 2.24 2.25 2.3 2.31 2.32 2.33 2.34 2.4 2.41 2.41.1 2.42 2.42.1 2.43 2.43.1 2.44 2.44.1 2.45 2.45.1 2.46 2.46.1 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.9.1

Amtshandlung/Gebührentatbestand Verwaltungsgebühren Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals Zustimmung zur Umbettung von Verstorbenen und Gebeinen Benutzungsgebühren Bestattung von Personen im Alter von 10 und mehr Jahren von Personen unter 10 Jahren von Tot- und Fehlgeburten für die zusätzliche Stellung eines Leichenträgers mit Sargversenkungswagen von 3 Leichenträgern (ohne Sargversenkungswagen) ein Zuschlag zu 2.11 für Tieferlegung von ein Zuschlag zu 2.11 bis 2.14 für Bestattungen an Samstagen von für eine Trauerfeier ohne Beisetzung Beisetzung von Aschen in Grabfeldern von Aschen in Urnennischen von Aschen in Baumgräbern von Aschen in Urnengemeinschaftsstätten (für anonyme Beisetzungen) ein Zuschlag zu 2.21 und 2.22 für Beisetzungen an Samstagen von Überlassung eines Reihengrabes für Personen im Alter von 10 und mehr Jahren für Personen unter 10 Jahren Überlassung eines Urnenreihengrabes Überlassung eines Urnenreihengrabes in Urnengemeinschaftsgrab Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten für ein Wahlgrab, einstellig und tief erneuter Erwerb von Nutzungsrechten, pro Jahr für ein Wahlgrab, zweistellig erneuter Erwerb von Nutzungsrechten, pro Jahr für ein Wahlgrab, zweistellig und tief erneuter Erwerb von Nutzungsrechten, pro Jahr für ein Urnenwahlgrab erneuter Erwerb von Nutzungsrechten, pro Jahr für eine Urnennische erneuter Erwerb von Nutzungsrechten, pro Jahr für ein Urnenbaumgrab erneuter Erwerb von Nutzungsrechten, pro Jahr zusätzliche Urne in Erdgrab anonymes Urnenrasengrab Benutzung der Leichenhalle/Friedhofskapelle für Grabeinfassungen/Trittplatten bei Urnengräbern Sonstige Leistungen Ausgraben, Umbetten oder nachträgliches Tieferlegen von Verstorbenen, Gebeinen oder Urnen, je Hilfskraft und angefangener Stunde

Gebühr € 22,00 110,00

663,00 506,00 458,00 133,00 167,00 50 % 50 % 142,80 355,00 253,00 241,00 156,00 50 % 1.701,00 732,00 710,00 414,00 2.479,00 99,16 3.351,00 134,04 4.571,00 182,84 1.077,00 71,80 850,00 56,66 850,00 56,66 366,00 414,00 100,00/Tag 374,00

37,00

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AMTLICHE NACHRICHTEN Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger, die heutige Ausgabe des Mitteilungsblattes wird flächendeckend an alle Haushalte unserer Gesamtgemeinde verteilt. Auch im Internet-Zeitalter haben gedruckte Informationen „schwarz auf weiß“ ihre Bedeutung. Mit dem Immendinger Mitteilungsblatt werden wöchentlich alle wichtigen Informationen über die Gemeinde, Entscheidungen des Gemeinderates, aber auch alle öffentlichen Bekanntmachungen, die ganz erhebliche Auswirkungen auf den Einzelnen haben können, veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Einladungen zu den vielfältigen öffentlichen Veranstaltungen in dem Mitteilungsblatt abgedruckt. Unsere Kirchen, unsere Vereine und weitere in der Gemeinde tätige Organisationen nutzen das Mitteilungsblatt sehr intensiv. So sind die Leser stets informiert über Gottesdienstzeiten, Bereitschaftsdienste von Apotheken, Vereinsaktivitäten, Vereinsfeste und Vereinsfeierlichkeiten sowie über das umfangreiche kulturelle und sportliche Angebot der Gesamtgemeinde. Die heutige Ausgabe soll Ihnen einen Eindruck vom vielfältigen Informationsangebot des Immendinger Mitteilungsblattes bieten. Es empfiehlt sich, das Mitteilungsblatt mit dem sich in dieser Ausgabe befindlichen Bestellvordruck zu abonnieren, damit Sie in Zukunft immer aktuell informiert sind. Ihr Markus Hugger Bürgermeister

Aus dem Gemeinderat vom 29. Mai 2017 Am vergangenen Montag tagten der Verwaltungsausschuss sowie anschließend der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Der Verwaltungsausschuss stimmte einstimmig der Annahme von zwei vorläufig entgegengenommenen Spenden für die Hornenbergschule sowie die Reischach-Realschule mit Werkrealschule zu. In der anschließenden öffentlichen Gemeinderatssitzung wurden folgende Themen behandelt: Flussgebietsuntersuchung sowie Hochwasserschutzkonzeption von Weisenbach, Talgraben und Talbach – zweiter Zwischenbericht aktueller Planungsstand Aufgrund der Tatsache, dass zwischen der Aufstellung der Tagesordnung und der Sitzung neue Erkenntnisse bzw. Aspekte aufgetreten sind, welche in der Kürze der Zeit nicht endstellig geklärt werden konnten, ist der Gemeinderat dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat den Tagesordnungspunkt abgesetzt. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden. Änderung der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) vom 13.06.2005 Anlässlich der Haushaltsplanberatung für 2017 ist vom Gemeinderat die unzureichende Kostendeckung bei den Friedhöfen bemängelt worden. Abzulesen insbesondere am letzten Rechnungsergebnis 2015, welches einen Zuschussbedarf (Einnahmen ./. Ausgaben) von rd. 119.400,00 € ausweist und damit einen Deckungsgrad von lediglich rd. 41% erreicht. Um künftig die Wirtschaftlichkeit zu verbessern, ist deshalb vom Gemeinderat eine Anpassung der Bestattungsgebühren angeregt worden mit dem Ziel, künftig eine 60%ige Kostendeckung zu erreichen. Bekanntlich handelt es sich bei den Friedhöfen um eine kostenrechnende Einrichtung der Gemeinde, deren Einnahmen aus der Benutzung dieser Einrichtung so zu bemessen sind, dass sie entsprechend dem Vorteil der Benutzer die entstehenden Kosten voll oder wenigstens zu einem bestimmten Teil decken. In welchem Umfang die speziellen Entgelte (Gebühren) die Kosten decken sollen, ist vorwiegend kommunalpolitisch zu entscheiden. § 78 Abs. 2 GemO geht im Grundsatz davon aus, dass die entstehenden Kosten voll über spezielle Entgelte zu

bestreiten sind. Eine Überforderung der Benutzer vermeidet die Formulierung „soweit vertretbar“. Mit diesen Vorgaben sind zwischenzeitlich von der Verwaltung neue Gebührensätze kalkuliert worden. Die Erreichung des angestrebten Kostendeckungsgrades von 60% hätte insbesondere bei den Gebühren für die Überlassung bzw. Nutzung der Gräber einschließlich Urnennischen derart gravierende Steigerungen ausgelöst, dass sich die Verwaltung veranlasst sah, eine Alternativ-Berechnung vorzunehmen, die auf eine Kostendeckung von 55% abzielt. Selbst wenn berücksichtigt wird, dass die Bestattungsgebühren letztmals zum 01.06.2012 angehoben wurden, sollte aus Sicht der Verwaltung gleichwohl überlegt werden, ob eine Ausrichtung der neuen Gebührensätze auf eine 55%ige Kostendeckung nicht die angemessenere Variante darstellt. Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung durch den Gemeinderat wurden die entsprechend kalkulierten Sätze in das der Satzungsänderung beizufügende Gebührenverzeichnis aufgenommen. Einstimmig ist der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und hat die Änderung der Friedhofssatzung bei gleichzeitiger Anerkennung der Festlegungen in der Gebührenkalkulation auf der Basis einer 55%igen Kostendeckung beschlossen. Ebenfalls wurde beschlossen, im Jahr 2019 die nächste Gebührenkalkulation zu erstellen. Die Satzung ist an anderer Stelle in dieser Ausgabe des Mitteilungsblattes zur Veröffentlichung abgedruckt. Budgetberichte per 01.04.2017 Im Rahmen der Budgetierung sind von den Budgetverantwortlichen zum Stichtag 01.04. entsprechende Berichte vorzulegen. Alle Budgetverantwortlichen gaben dabei an, die veranschlagten Budgets einhalten zu können. Der Gemeinderat hat die Budgetberichte zur Kenntnis genommen. Erneuerung der Willkommensschilder in Immendingen und den Ortschaften Die Gemeinde Immendingen plant die Willkommensschilder im Bereich der Ortseingänge einheitlich zu gestalten und zu erneuern. Gemeinsam mit der Fa. Main werbung&event aus Immendingen wurde ein dem CI der Gemeinde entsprechender Entwurf gefertigt. Die Größe des Schildes beläuft sich auf 1,72 Meter in der Brei-

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te und 3,20 Meter in der Höhe. Das Gestell ist aus einem Aluminium-Rechteckrohr mit Verbindungsstreben und vier aufgesetzten U-Profilen zum Einschieben der Schilder von oben gefertigt. Die Lackierung erfolgt nach RAL, wobei die Profile silber eloxiert sein können. Das Schild hat einen weißen Untergrund aus Aluverbund, die Beschriftung wird mit SK-Folie im Digitaldruck mit UVSchutzlaminierung aufgebracht. Hinweise auf Veranstaltungen sollen künftig von Vereinen in einheitlicher Form gestaltet werden und können mit einer unteren Platte aus Stahlverbund und einer Magnetfolie zum Wechseln an dem Willkommensschild angebracht werden. Die Kosten für ein Willkommensschild betragen 1.795,00 EUR netto. Die Aufstellung soll durch den Bauhof der Gemeinde Immendingen erfolgen. Im Haushaltsplan sind hierfür in diesem Jahr entsprechend Mittel bereitgestellt. Geplant sind 2017 vier neue Willkommensschilder zu stellen. Als Standorte wurden - der Ortseingang von Immendingen, aus Tuttlingen kommend - der Ortseingang von Immendingen, aus Bachzimmern kommend - vor der Firma Fliesen Graf, im Austausch zum alten Willkommensschild und - der Ortseingang vor Zimmern, parallel zur B311 ausgewählt. Ziel ist es, in den kommenden Jahren die Ortseingangsschilder in Immendingen und den Ortschaften einheitlich zu gestalten und zu erneuern. Einstimmig hat der Gemeinderat der Anschaffung und der Aufstellung der neuen Willkommensschilder gemäß beigefügtem Entwurf an den genannten Stellen zugestimmt. Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistik 2016 Wie jedes Jahr wurde dem Gemeinderat die vom Polizeipräsidium Tuttlingen übermittelte Kriminalitäts- und Verkehrsunfallstatistik des Vorjahres für die Gemeinde Immendingen vorgestellt. Das Gremium hat die Statistiken entsprechend zur Kenntnis genommen. Neubesetzung des gemeindlichen Gutachterausschusses ab 01.05.2017 Die Amtszeit der bisherigen Mitglieder des gemeindlichen Gutachterausschusses endete zum 30.04.2017. Es musste daher eine Neubestellung der Mitglieder für die Dauer der nächsten vierjährigen Amtszeit erfolgen. Einstimmig hat der Gemeinderat die Herren Joachim Grund, Markus Börtzler, Achim Mink, Martin Schilling, Erich Henninger, Volker Hör, Berthold Wenzler und Ulrich Speck für die Periode vom 01.05.2017 – 30.04.2021 als Gutachter für den Wirkungsbereich der Gemeinde Immendingen bestellt. Zum Vorsitzenden wurde Herr Joachim Grund bestellt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Ulrich Speck bestellt. Den Vorschlägen des Finanzamtes Tuttlingen mit Herrn Hans-Jürgen Schweizer und Herrn Wolfgang Hofer als dessen Stellvertreter wurde ebenfalls zugestimmt. Donauuferpark Öhmdwiesen Vergabe weiterer Bauleistungen – Nachtrag Im Zuge der wasserrechtlichen Genehmigung der Baumaßnahme durch das Landratsamt wurden der Gemeinde aus naturschutzfachlicher Sicht Auflagen erteilt: · Verzicht auf den südlich gelegenen Donauufersteg, anstatt dessen Bau eines Vogelbeobachtungsturms · Änderung der Ausführung des Geländers des Donauufersteges gegenüber der Hauptversinkungsstelle Z deutliche Erhöhung der Anzahl der Gitterstäbe, um eine größere Blickdichtheit zu erreichen Hintergrund ist in beiden Fällen, dass die Fauna möglichst wenig in ihrem natürlichen Lebensraum und -ablauf gestört und nicht vergrämt wird. Die beauftragte Baufirma Meyer erstellt derzeit einen Nachtrag für die Maßnahmen. Zur Sitzung lag dieser aber noch nicht vor. Um keine weitere Zeitverzögerung zu bekommen hat der

Gemeinderat die Verwaltung einstimmig ermächtigt, den Nachtrag kostenneutral (bis zu 60.000 € brutto) zu beauftragen, sobald dieser geprüft vorliegt. Vergabe der Ingenieurleistungen zum Neubau der Donaubrücke Hintschingen Nachdem im Zuge der Brückenprüfung 2015 festgestellt wurde, dass sich die Donaubrücke in Hintschingen in einem sehr schlechten Zustand befindet, wurde das Büro Breinlinger aus Tuttlingen mit einer Vorplanung für Neubau bzw. Sanierung beauftragt. Diese Planung war dann im Jahr 2016 Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach dem LGVFG (Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz). Im Dezember 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, auch einen Ausgleichstockantrag für die Brücke zu stellen. Zwischenzeitlich ging vom Regierungspräsidium Freiburg die Nachricht ein, dass vom LGVFG mit einer Förderung in Höhe von 170 Tsd. € zu rechnen ist. In diesem Zusammenhang sind weitere Planungsleistungen (Vermessung, Hydraulische Berechnung, Baugrund- und Gründungsgutachten, Objektplanung, Tragwerksplanung) zu vergeben. Das geschätzte Ing.-Honorar beträgt ca. 120.000,- €. Einstimmig hat der Gemeinderat beschlossen, die notwendigen Ingenieursleistungen (Vermessung, Hydraulische Berechnung, Baugrund- und Gründungsgutachten, Objektplanung, Tragwerksplanung) zum Neubau der Donaubrücke in Hintschingen an das Büro Breinlinger aus Tuttlingen zu vergeben. Baugesuche Es wurden in dieser Sitzung noch 7 Baugesuche und eine Bauvoranfrage beraten. Bei sechs der Baugesuche wurde das erforderliche gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Ein weiteres Baugesuch war lediglich zur Kenntnisnahme. Zu der eingereichten Bauvoranfrage betreffend den Neubau einer Lagerhalle für Hackschnitzel wurde das gemeindliche Einvernehmen bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung versagt.

Wespen und Hornissen – wie verhalte ich mich richtig und an wen kann ich mich im Notfall wenden? Wespe ist nicht gleich Wespe Die umgangssprachlich bei uns als Wespen bekannten Insekten gehören zur Familie der staatenbildenden Faltenwespen, die mit insgesamt 11 Arten bei uns vertreten ist. Alle tragen die typische schwarz-gelbe Zeichnung, die typische „Wespentaille“ und sind – bis auf die Hornisse – schwer voneinander zu unterscheiden. Lediglich zwei dieser 11 Faltenwespenarten können uns durch ihre Lebensweise lästig werden: Dies sind die Deutsche und die Gemeine Wespe. Nur diese zwei Arten interessieren sich überhaupt für unsere Getränke und Süßspeisen. Sie bilden Völker mit bis zu 1000-5000 Tieren je Wespennest. Auf dem Höhepunkt des Nestbaus – Ende Juli, Anfang August – stellt die Königin die Eiablage ein und das von den Arbeiterinnen besorgte, aufwendige Füttern der Larven entfällt. Jetzt nutzen diese Arbeiterinnen ihren wohlverdienten „Ruhestand“, um sich an Obst und anderen süßen Speisen zu vergnügen und machen sich dabei über unsere Kaffeetafel her. Deshalb fangen die Probleme mit aufdringlichen Wespen auch erst Ende Juli oder Anfang August an. Die Lage des Nestes gibt Auskunft über die Wespenart Deutsche und Gemeine Wespe, sowie auch die Hornisse, legen ihre Nester in dunklen Hohlräumen an. Meistens in Erdhöhlen, gelegentlich auch in Rolladenkästen, unter Dachziegeln, auf dem Dachboden oder in Gartenhäuschen. Offen hängende „Papiernester“ auf dem Balkon gehören jedoch nie zu den beiden Arten von „Plagegeistern“. Die Lage des Nestes kann also schon Aufschluss darüber geben, um welche Wespenart es sich handelt.

10 Dem schlechten Ruf der Wespen fallen aber leider oft gerade diese friedlichen Arten (z.B. Sächsische Wespe) zum Opfer, weil ihre Nester so gut sichtbar sind. Also: Alle frei nistenden Arten werden nicht lästig, schon weil die Zahl der Insekten in den Nestern klein bleibt (maximal 200-300 Tiere). Sie sollten deshalb unbedingt geschont werden. Was viele nicht wissen: Alle Wespenarten sind Insektenjäger. Ihre Larven werden ausschließlich mit erbeuteten, proteinreichen Insekten versorgt. Ein großes Wespenvolk verfüttert täglich so viele Insekten, wie eine ganze Meisenfamilie benötigt. Sie erfüllen damit eine wichtige ökologische Funktion, die mit zur Ausgewogenheit unseres Naturhaushalts beträgt. Sonderfall Hornissen Auch die leider völlig zu Unrecht in Verruf geratene Hornisse gehört zur Familie der Faltenwespen. Sie unterscheidet sich jedoch allein durch ihre Größe von den übrigen Faltenwespen. So können die Königinnen bis zu 4 cm groß werden. Ferner sind Hornissen an der rotbraunen Färbung an Kopf und Brust gut zu erkennen. Im Gegensatz zu den o.g. zwei „lästigen“ Wespenarten, die auf der Suche nach „Süßem“ unseren Kaffeetisch anfliegen und uns Menschen umkreisen, lassen uns die Hornissen in Ruhe unseren Kuchen und unser Eis verspeisen. Sie können uns eher manchmal dadurch „unheimlich“ werden, weil sie bis in die späte Nacht hinein aktiv sind und durch Licht angelockt, in unsere Wohnungen fliegen können. Durch ihre Größe flößen sie vielen Menschen Angst ein. Völlig zu Unrecht!! Hornissen sind von Natur aus friedlich, sie weichen dem Menschen sogar eher aus und umkreisen ihn nicht, wie es die Wespen auf der Suche nach Nahrung manchmal tun. Volksweisheiten wie: „Drei Stiche der Hornisse töten einen Menschen und sieben ein Pferd“ sind natürlich falsch. Der Hornissenstich ist nicht gefährlicher als der einer Honigbiene oder einer Wespe. Er kann jedoch durch den längeren Stachel wohl aber als schmerzhafter empfunden werden. Allerdings stechen die Hornissen nur bei ärgster Bedrängnis – sie werden uns Menschen nie unbegründet angreifen. Pro Tag fangen Hornissen im übrigen für ihre Larven bis zu einem Pfund (!) Insekten, darunter auch viele Schädlinge. Der Lebenszyklus: Ein Wespenleben ist kurz Wespen- und Hornissenvölker leben nur einen Sommer lang. Nachdem Anfang Mai die in ihrer Kältestarre überwinternde Königin einen geeigneten Nistplatz gefunden hat, entwickelt sich das Volk innerhalb der folgenden Wochen bis zum Maximum im August -bemerkt werden sie oft erst dann- und stirbt im Herbst nach den ersten Nachtfrösten bereits wieder ab. Nur Jungköniginnen überwintern an einem geschützten Ort und suchen sich im folgenden Jahr einen neuen Nistplatz. Der Lebenszyklus beginnt von neuem. Aber keine Angst: Das alte Nest hat ausgesorgt und wird nicht wieder besiedelt. Gefahren Gesunde Menschen, auch Kinder, sind weder durch Hornissen-, noch durch Wespen-, noch durch Bienenstiche gefährdet. In Ausnahmefällen kann es jedoch bei Menschen, die allergisch auf die im Wespengift enthaltenen Eiweißstoffe reagieren, auch zu schwerwiegenderen gesundheitlichen Reaktionen kommen. Allergiker sollten deshalb frühzeitig Gegenmaßnahmen mit ihrem Hausarzt besprechen. Auch wird diesem Personenkreis dringend empfohlen, immer ein entsprechendes Antihistaminikum griffbereit (etwa im Kühlschrank) zu lagern. Manchmal werden sogar die Wildbienen oder Hummeln als Bedrohung empfunden. Dabei zeichnen sich gerade diese geschützten Arten durch ihre Harmlosigkeit und Friedfertigkeit uns Menschen gegenüber aus. Zum Erhalt des biologischen Gleichgewichts in unserer Natur, in der auch Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln

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ihren Platz haben, sind diese unbedingt zu schützen, z.B. durch Belassen ihrer Nester oder durch Verzicht auf Pflanzengifte im Garten. Gesetzlicher Schutz Alle heimischen Tiere – und damit natürlich auch alle heimischen Wespenarten – genießen einen allgemeinen Schutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Danach dürfen sie nicht ohne vernünftigen Grund gefangen oder getötet werden. Die Hornisse ist darüber hinaus besonders gesetzlich geschützt. Sie ist durch die Zerstörung ihrer Lebensräume mittlerweile recht selten geworden und steht deshalb auch auf der Roten Liste der gefährdeten Tier- und Pflanzenarten. Deshalb ist u. a. auch vor einer geplanten Hornissen- Umsiedlung durch eine Fachkraft eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt einzuholen. Handlungsbedarf In jedem Einzelfall sollte genau geprüft werden, ob tatsächlich Handlungsbedarf z. B. wegen einer Gesundheitsgefährdung besteht, oder ob es nicht mit ein wenig Um- und Vorsicht möglich wäre, in friedlicher Koexistenz mit diesen Insekten zu leben, bis diese bei den ersten Nachtfrösten im Herbst absterben. Vor einer Umsiedlung oder gar Vernichtung eines Wespenvolkes sind andere Möglichkeiten der Problemlösung zu überprüfen: So kann z. B. ein Fliegengitter vor den Fenstern oft das Einfliegen von Wespen verhindern und gleichzeitig vor Stechmücken schützen. Wo Fallobst liegt, sollte nicht barfuß gelaufen werden. Zum Nest einen gewissen Abstand einzuhalten, sollte selbstverständlich sein. Generell gilt, dass man panische und hektische Bewegungen vermeiden sollte, wenn wieder einmal Wespen Kurs auf Kuchen und Eis nehmen. Bleiben Sie „cool“ und reizen Sie die Tiere nicht durch hektische Bewegungen. Mit etwas Phantasie kann man in vielen Fällen das Problem lösen oder zumindest entschärfen, ohne die Wespen bzw. ihre Nester beseitigen zu müssen. Wir helfen Ihnen gerne weiter - Ansprechpartner für Wespen- und Hornissenfragen Besteht wirklich Handlungsbedarf – z. B. weil die Gefahr groß ist, dass kleine Kinder gestochen werden – stehen Ihnen die folgenden sachkundigen Berater mit Rat und Tat zur Seite: Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Tuttlingen Bahnhofstraße 100, 78573 Tuttlingen 07461 926-5715 bzw. -5718 sowie Herr Bernd Franz 0741 14815 (ehrenamtlicher Fachberater für Hornissen- und Wespenfragen für die Landkreise Tuttlingen und Rottweil) Bitte bedenken Sie bei Ihrer Anfrage, dass Herr Franz seine Aufgabe ehrenamtlich und in seiner Freizeit ausübt. Vielen Dank! Sollte in dringenden Fällen nach vorheriger Beratung die Beseitigung eines Wespennestes erforderlich sein, führen die gewerblichen Kammerjäger/Schädlingsbekämpfer (Gelbe Seiten) diese Arbeiten für Sie gegen Bezahlung aus. Bitte beachten Sie, dass die örtlichen Feuerwehren nur in Notfällen bzw. bei Gefahr im Verzug kostenpflichtig tätig werden. Dies gilt jedoch nicht für Hornissennester: Diese dürfen nur auf Anordnung der Naturschutzbehörde durch eine fachkundige Person umgesiedelt werden! Und bitte denken Sie daran: Bei schweren allergischen Reaktionen nach Wespenoder Hornissenstichen: Notruf 112

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LANDKREIS TUTTLINGEN Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck Viel Programm für jedes Wetter Das bietet das Freilichtmuseum Neuhausen in den Pfingstferien! Viele Tipps und Ideen für die Pfingstferien hält das Freilichtmuseum Neuhausen parat. Zwischen dem 5. und 11. Juni finden verschiedene Veranstaltungen statt: der Deutsche Mühlentag am 5. Juni, Aktionen für Kinder am 7. und 10. Juni und ein Termin beim Museumsschultes am 11. Juni. Katharina Böhm spielt die heimatvertriebene Schlesierin Johanna Dawe in dem Film „Ein Dorf schweigt“, zu sehen in der Filmnacht im Freilichtmuseum am 7. Juni um 19:30 Uhr.

Schmieden für Kinder im Freilichtmuseum Neuhausen ob Eck.

Ein Hörspiel im Museum gestalten? Das ist neu! In der Medienwerkstatt am Sonntag, 11.06. (15 bis 17 Uhr) zeigen Jugendliche aus dem Projekt „OUTtakes!“ wie aus einer einfachen Geschichte ein Hörspiel entsteht, mit Geräuschen, Gesprächen und allem, was dazugehört. Wer zwischen 12 und 16 Jahre alt ist und sich für Medientechnik und Sound interessiert, ist hier genau richtig! Weitere Informationen unter www.freilichtmuseum-neuhausen.de oder 07461 9263204.

WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG Industriewoche Baden-Württemberg: Praxisberichte zur Arbeit mit internationalen Fachkräften Wie kann ich für mein Unternehmen erfolgreich ausländische Fachkräfte anwerben und integrieren? In einer Gesprächsrunde am 20. Juni 2017 um 15:30 Uhr im Rathaus in Tuttlingen berichten Stefan Ahlhaus, Personalleiter, und die spanische Ingenieurin Maria Asin der Karl Storz GmbH & Co. KG, Prof. Dr. Norbert Grulke, Ärztlicher Direktor der Luisenklinik Bad Dürrheim, und Michael Waller, Personalleiter Villingen Continental Automotive GmbH, von ihren Erfahrungen. Die Runde wird moderiert von Dorothee Eisenlohr, Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Schwarzwald-Baar-Heuberg. Im Anschluss gibt es Gelegenheit zum Netzwerken und zum Gespräch mit dem Team des Welcome Centers Schwarzwald-Baar-Heuberg. Die Gesprächsrunde findet im Rahmen der Industriewoche Baden-Württemberg statt, die vom 18. bis 25. Juni 2017 das Thema Industrie in den Fokus rückt.

Interessierte Unternehmen melden sich bitte online an unter www.wirtschaftsfoerderung-sbh.de/anmeldung. Dort gibt es auch Informationen zum Programm. Das WelcomeCenter ist eine Einrichtung der Wirtschaftsförderung Schwarzwald-Baar-Heuberg und wird unterstützt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg.

AGENTUR FÜR ARBEIT ROTTWEIL Am 26. Juni und 6. Juli 2017 in Oberndorf BEST - das Entscheidungstraining zur Berufs- und Studienorientierung Am 26. Juni und am 6. Juli findet in Oberndorf ein zweiteiliges BEST-Seminar statt. Durchgeführt wird es von Anne Pahlke, Lehrerin am Gymnasium am Rosenberg und Jan Buschmann, Berufsberater für akademische Berufe bei der Agentur für Arbeit Rottweil - VillingenSchwenningen.Zielgruppe sind Schülerinnen und Schüler der Oberstufe - nicht nur aus Oberndorf! Der erste Teil findet statt am Montag, 26. Juni in der Kreissparkasse Oberndorf. Die Fortsetzung folgt am Donnerstag, 6 Juni im Gymnasium am Rosenberg. Anmeldung ab sofort bis spätestens 19. Juni nur über: www. bw-best.de. Die Seminare dauern jeweils von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt zehn Euro. Welcher Studiengang passt zu mir? Was kann ich, was will ich? Diese Fragen stellen sich Schülerinnen und Schüler der Oberstufe jedes Jahr von neuem. Parallel zur Abiturvorbereitung heißt es, sich nach Studienmöglichkeiten, Bewerbungsfristen und Zulassungsvoraussetzungen zu erkundigen. Um Schülerinnen und Schülern die Studienwahl zu erleichtern, bieten das Wissenschaftsministerium und das Kultusministerium das zweitägige Entscheidungstraining BEST (Berufs- und Studienorientierungstraining) für Schülerinnen und Schüler der Kursstufe an den allgemein bildenden und beruflichen Gymnasien an. Am ersten Tag des Trainings erkunden die Schülerinnen und Schüler mit Hilfe wechselnder Methoden und Arbeitsformen ihre Interessen und Fähigkeiten. In einer Intervallphase absolvieren sie den Orientierungstest, der neben den persönlichen Interessen auch die individuellen Fähigkeiten erfasst und mit möglichen Studiengängen zur Deckung bringt. Mit einer Rechercheaufgabelernen die Schülerinnen und Schüler in einer "Guided Tour" die wichtigsten zuverlässigen Internetportale kennen. Am zweiten Tag des Trainings werden die Ergebnisse des Orientierungstests aufgearbeitet, noch offene Fragen zur Studien- und Berufswahl beantwortet und Wege zur Entscheidungsfindung trainiert. Konzipiert wurde das Berufs- und Studienorientierungstraining BEST von Experten der Universität Konstanz (die auch den neuen Orientierungstest der Hochschulen des Landes entwickelt haben) in Zusammenarbeit mit erfahrenen Beratern aus Schulen, Hochschulen und den Agenturen für Arbeit. Die Teilnahme an diesem Test ist seit dem Wintersemester 2011 eine der Voraussetzungen für die Einschreibung an einer Hochschule in Baden-Württemberg.

Im Mai weitere Entspannung am Arbeitsmarkt Nachfrage nach Arbeitskräften mit fast 1.840 neuen Stellenangeboten lebhaft Bei 7.670 Arbeitslosen sinkt Quote um zwei Zehntel auf 2,8 Prozent. Auf dem Arbeitsmarkt in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg brachte der Mai eine weitere Entspannung bei der Arbeitslosigkeit. Im Berichtszeitraum gab es auch wieder kräftige Bewegungen: Es meldeten sich 2.645

12 Männer und Frauen erstmals oder erneut arbeitslos, 960 unmittelbar aus vorheriger Erwerbstätigkeit. Dem standen fast 3.035 Abmeldungen aus der Arbeitslosigkeit gegenüber. Davon nahmen 1.030 Männer und Frauen eine Beschäftigung auf sowie mehr als 810 weitere eine Ausbildung oder Trainingsmaßnahme. Unter dem Strich sank der Bestand an Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 395 auf knapp 7.670 Personen. Dies ist die niedrigste Arbeitslosenzahl in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg seit der Fusion der Agenturen Villingen-Schwenningen und Rottweil im Oktober 2012. Der Agenturbezirk Rottweil - Villingen-Schwenningen liegt bei der Arbeitslosenquote von aktuell 2,8 Prozent (1) weiterhin unter dem Landesschnitt von 3,4 Prozent. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren im Mai in der Region 8.530 Arbeitslose gezählt worden, 860 mehr als jetzt. Die Quote betrug in der Region vor Jahresfrist 3,1 Prozent. "Der weitere Rückgang der Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat April ist überwiegend auf die positive Entwicklung im Bereich der Arbeitslosenversicherung zurückzuführen. In der steuerfinanzierten Grundsicherung gab es eine etwas geringere Abnahme", sagt Thomas Dautel, Geschäftsführer Operativ der Agentur für Arbeit Rottweil Villingen-Schwenningen im aktuellen Arbeitsmarktbericht. Im Mai meldeten Betriebe und Verwaltungen aus der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg dem Arbeitgeber-Service der Agentur Rottweil - Villingen-Schwenningen fast 1.840 Stellenangebote zur Besetzung, 180 mehr als im Vormonat und 250 mehr als im Vorjahr. Der Stellenbestand lag zum Stichtag bei 6.170 Angeboten. Dieses Stellenangebot umfasst eine breite Palette an Berufen und Qualifikationen - vor allem Fachkräfte mit Fertigungsberufen sind gefragt. "Allein für diese Fachkräfte gibt es 2.860 Angebote aus der Region. Weiterhin gesucht sind auch Bewerber mit Gesundheits- und Sozialberufen - für sie gibt es derzeit 615 Stellen. Für Männer und Frauen mit kaufmännischen und Büroberufen kann der Arbeitgeber-Service 780 Arbeitsplätze anbieten. Nicht zuletzt steht Bewerbern mit Berufen aus den Bereichen Lager, Verkehr und Logistik ein Angebot von 965 Stellen zur Verfügung", beschreibt Dautel die Lage. Im Landkreis Tuttlingen wurden im Mai 2.135 Arbeitslose gezählt, 75 weniger als im Vormonat. Die Arbeitslosenquote sank um ein Zehntel auf 2,7 Prozent. Im Kreis Rottweil sank die Zahl der Arbeitslosen um 120 auf 1.985. Die Quote verringerte sich um zwei Zehntel auf 2,5 Prozent. Im Schwarzwald-Baar-Kreis gab es mit minus 200 auf knapp 3.550 wieder einen deutlicheren Rückgang bei den Arbeitslosen. Die Quote sank dort um zwei Zehntel auf aktuell 3,0 Prozent. 3.965 Arbeitslose zählten im Mai 2017 zu den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), 95 weniger als im April und deutliche 510 oder 11,4 Prozent weniger als im Mai des Vorjahres. (1) Die Bezugsgröße für die Berechnung der amtlichen Arbeitslosenquote wurde im Mai aktualisiert.

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG Informationsveranstaltung der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg

Die Flexirente Mit der Flexirente wird der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand neu geregelt. Dieser kann zukünftig flexibler und individueller an die jeweilige Lebenssituation angepasst werden. Zahlreiche Neuregelungen, wie zum Beispiel die Möglichkeit, trotz Rentenbezugs weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen, sind bereits in Kraft getreten.

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Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 21.06.2017 um 17:00 Uhr im Rathaussaal der Stadt Tuttlingen möchten wir interessierte Bürgerinnen und Bürger über diese Neuregelungen und Änderungen informieren. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Dauer der Veranstaltung: ca. 1 ½ Stunden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

UNSERE ALTERSJUBILARE Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag am: 4. Juni 2017 Frau Hannelore Greiner Donaustraße 14 4. Juni 2017 Frau Klara Buhl Kastanienweg 9 4. Juni 2017 Frau Ilona Schneider Waldstraße 3 5. Juni 2017 Herrn Harri Holz Danziger Straße 13 5. Juni 2017 Frau Gerlinde Kornmaier Schmelze 1 Ippingen 5. Juni 2017 Herrn Hüseyin Ilgaz Schreckensteinstraße 21 5. Juni 2017 Frau Ecaterina Nastase Bismarckstraße 8 7. Juni 2017 Frau Sigrid Löllmann Oberdorfstraße 19 Mauenheim 7. Juni 2017 Herrn Manfred Hotz Bismarckstraße 13

71 Jahre 70 Jahre 70 Jahre 77 Jahre 72 Jahre 70 Jahre 70 Jahre 85 Jahre 75 Jahre

50 Jahre gemeinsamer Lebensweg Am Samstag, 3. Juni 2017 können die Eheleute Rupert und Monika Engesser, geb. Braun, in der Oberriedstraße 6 in Hattingen das Fest ihrer Goldenen Hochzeit feiern. Die Redaktion des Mitteilungsblattes gratuliert dem Jubelpaar zu ihrem Ehrentag, verbunden mit allen guten Wünschen für den weiteren Lebensweg.

SCHULNACHRICHTEN

Liebe Eltern, die diesjährigen Pfingstferien beginnen am Montag, 05.06.2017, und dauern bis Freitag, 16.06.2017. Erster Schultag nach den Ferien ist Montag, 19.06.2017. Der Unterricht beginnt nach Stundenplan. Wir wünschen allen Schlossschülerinnen und Schlossschülern schöne Ferien!

Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017

KINDERGARTEN Katholischer Kindergarten St. Josef Immendingen Religiöses Projekt mit Herrn Pfarrer Maier Am 10. und 11. Mai fand das religiöse Projekt mit den „Großen“ und Herrn Pfarrer Maier statt. Die Kinder hörten am ersten Tag gespannt die biblische Geschichte von der „Stillung des Sturms“. Anschließend durften sie selbst in die verschiedenen Rollen schlüpfen und die Geschichte nachspielen, oder mit Instrumenten passend begleiten. Zum Abschluss bekamen die Kinder ein Ausmalbild. Die Kirche wurde am zweiten Tag besichtigt. Sehr interessiert entdeckten die Kinder die Deckenmalerei, geheime Türen, den Altarraum, die heiligen Figuren und natürlich auch die Sakristei. Schnell waren die beiden Tage zu Ende und die Kinder konnten das Erlebte in ihren Gruppen erzählen.

Bitte beachten! Nächste Woche sind Pfingstferien. Der Kindergarten ist die ganze Woche geschlossen!

Freiwillige Feuerwehr Immendingen Wechselladerkonzept der Freiwilligen Feuerwehr Immendingen Im Jahr 2013 ersetzte die Gemeinde Immendingen bei der Feuerwehr den in die Jahre gekommenen Rüstwagen aus dem Jahr 1976 durch ein modernes Wechselladerfahrzeug (WLF) mit einem Abrollbehälter (AB-Rüst), der alle Geräte und Materialien beinhaltet, die auf einem RW2 vorhanden sind. Dieses WLF, das eine Gesamtmasse von bis zu 26 Tonnen auf die Waage bringen kann, ist ein Fahrzeug der Immendinger Feuerwehr, daneben aber auch in das Wechselladerkonzept des Landkreises Tuttlingen eingebunden, das noch von dem verstorbenen Kreisbrandmeister Martin Hagen eingeführt wurde. Dieses Konzept beinhaltet, dass bei den Feuerwehren, die über Wechselladerfahrzeuge verfügen, verschiedene Container des Landkreises stationiert werden, die sowohl der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung stehen, im Bedarfsfall aber auch zu einer anderen Feuerwehr im Landkreis gebracht werden. Zum Jahresbeginn wurden so bei der Feuerwehr in Immendingen zwei weitere Abrollbehälter (AB) stationiert, die durch den Landkreis bereitgestellt werden. Neben dem AB-Rüst und der bereits vorhandenen Mulde, die ebenfalls vom Landkreis beschafft wurde, sind dies ein AB-Wasser und ein AB-Sandsack.

13 Der AB-Wasser verfügt über einen Wassertank mit 9.000 Litern Inhalt, einen mobilen Wasserwerfer, eine fest installierte Feuerwehrpumpe, einen Wasser-Faltbehälter mit einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern sowie Schlauch- und Einsatzmaterial speziell für die Waldbrandbekämpfung. Dieser Abrollbehälter wird zur Unterstützung bei größeren Schadensfeuern wie z. B. Wald- oder Flächenbrände oder bei Bränden in Bereichen mit schwieriger Wasserversorgung eingesetzt. Bereits wenige Tage nach seiner Lieferung bewährte sich dieser AB-Wasser Anfang des Jahres bei einem Waldbrandereignis in Spaichingen. Auch in Immendingen wurde er vor wenigen Tagen eingesetzt, als für einen größeren Schwelbrand bei einem sehr großen aufgeschichteten Haufen mit Hackschnitzeln und Rindenmulch rund 50.000 Liter Löschwasser benötigt wurde. Im Katastrophenfall kann er auch für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung eingesetzt werden. Der AB-Sandsack ist für den Hochwasserschutz konzipiert und mit 500 bereits gefüllten Sandsäcken auf Palletten sowie in Bigpacks beladen. Zur Entladung des Materials ist ebenfalls eine Hubameise an Bord. Zusätzlich sind weitere 1.000 leere Sandsäcke und eine Befüllungseinrichtung in diesem Container vorhanden. Der AB-Mulde ist eine einfache Absetzmulde, wie man sie aus dem Baugewerbe kennt. Mit ihr lassen sich alle anfallenden Transportaufgaben erledigen. Bei einer Größe von 6 x 2,5 Metern ist auch Platz für größere Transporte. Auch dieser Abrollbehälter war im letzten Jahr im Einsatz, als bei einem Brand eines Heutransports auf der Autobahn das glimmende Heu abtransportiert werden musste, um es außerhalb der Autobahn ablöschen zu können. Der AB-Rüst wurde von der Gemeinde Immendingen beschafft und ist im Normalfall immer auf dem WLF geladen. Er führt das Material und die Geräte für nahezu jede Art von technischer Hilfeleistung mit. Vor allem bei Verkehrsunfällen kommt er zum Einsatz, jedoch auch bei allen anderen größeren Schadensfällen wo großes und schweres technisches Gerät vonnöten ist. Neben Immendingen sind auch die Feuerwehren in Tuttlingen, Spaichingen und Fridingen an der Donau mit Wechselladerfahrzeugen ausgestattet und sind Bestandteil des Wechselladerkonzepts des Landkreises. So sind in Spaichingen u. a. ein AB-Atemschutz zur Versorgung der Atemschutzgeräteträger bei größeren Einsätzen, ein AB-DekonV zur Versorgung von Verletzten bei Gefahrgutunfällen, ein Abrollbehälter für Spezialgeräte und Material bei Bauunfällen im Hochbau- und Tiefbaubereich und ebenfalls ein AB-Mulde stationiert. In Fridingen an der Donau stehen ein AB-Technische Hilfe, ein AB-Wasser mit rund 4.000 Litern, ein weiterer ABSandsack sowie ein AB-Mulde. In Tuttlingen sind schließlich zahlreiche weitere Abrollbehälter vorhanden, weil dort schon länger ein Wechselladerfahrzeug zur Verfügung steht. Unter anderem sind dies ein AB-Hochwasser, ein AB für größere Brandeinsätze auch im Straßentunnel, der Führungscontainer des Landkreises, der ein rollendes Besprechungszimmer mit Büro bietet, sowie mehrere ABMulde. Die WLF in Spaichingen, Fridingen und Tuttlingen verfügen auch jeweils über einen Kran. Für die Feuerwehr Immendingen war die Anschaffung des WLF ein Glücksfall, da für dieses Fahrzeug nun vier Abrollbehälter zur Verfügung stehen, für die früher vier verschiedene Fahrzeuge nötig gewesen wären. So ist die Immendinger Feuerwehr noch flexibler in der Lage, ihre Bürger in der Gemeinde und im Landkreis zu schützen und vor größeren Schäden zu bewahren. Die Entscheidung des Gemeinderats im Jahr 2012, das Wechselladerfahrzeug für die Immendinger Feuerwehr anzuschaffen, hat sich inzwischen als eine sehr kluge und weitsichtige Entscheidung erwiesen.

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Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Immendingen Jahreshauptversammlung des DRK-Ortsvereins Immendingen am Mittwoch, 21. Juni 2017, um 19.00 Uhr im Saal des Feuerwehr-Rotkreuz-Hauses in Immendingen.

WLF mit AB-Wasser

WLF mit AB-Sandsack

Information der Feuerwehr zu Wespen Auch wenn in der wärmeren Jahreszeit bei uns viele Anrufe eingehen, in denen Bürger Hilfe aufgrund der vermeintlichen Bedrohung durch ein Wespennest erfragen, wird die Feuerwehr nur in sehr seltenen Fällen (kostenpflichtig) tätig werden dürfen. Dazu müssen folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein: • Das Wespennest müsste eine konkrete Gefahr im Verzug bzw. einen Notfall darstellen. Ob das der Fall ist, beurteilt der Einsatzleiter der Feuerwehr für den gegebenen Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Gefahr wird nur angenommen, wenn kleine Kinder beteiligt sind, die noch nicht zum Umgang mit Wespen erzogen werden können, oder bewegungseingeschränkte Kranke oder Allergiker. • Der Betroffene kann nicht, oder nicht in der notwendigen Schnelligkeit, die Beseitigung durch eine gewerbliche Schädlingsbekämpfungsfirma beauftragen. Auch das wird nur in den seltensten Fällen eintreten, zahlreiche Schädlingsbekämpfungsfirmen unterhalten einen 24-Stunden-Notdienst, die Telefonnummern gibt es im Internet oder Branchenbuch. • Auch eine Selbsthilfe des Betroffenen ist nicht möglich. Dabei geht es nicht um Selbsthilfe durch Beseitigung des Wespennestes, die wegen der Eigengefährdung unterlassen werden sollte. Sondern es liegt auch dann kein öffentliches Interesse mehr vor, wenn die vom Wespennest ausgehende Gefahr bis zum Eintreffen eines Schädlingsbekämpfers durch Ausweichen oder Absperrmaßnahmen im Zaum gehalten werden kann. Und das ist in den meisten Fälle möglich. Beratung und weitere Informationen erteilt der Beauftragte der Naturschutzbehörde des Landratsamts Tuttlingen: Herr Franz, Tel. 0741 14815 oder Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Tuttlingen, Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen, Tel. 07461 926–5715 oder -5720.

Tagesordnung 1. Begrüßung und Kurzbericht des 1. Vorsitzenden 2. Totenehrung 3. Tätigkeitsberichte a) Bereitschaftsleiterin b) Leiterin des Jugendrotkreuzes c) Leiterin der Sozialarbeit d) Leiterin der Seniorengymnastikgruppe e) Schatzmeisterin f) Kassenprüfer 4. Aussprache und Entlastung der Vorstandschaft 5. Neuwahlen der Vorstandschaft 6. Grußworte 7. Ehrungen 8. Wünsche und Anträge Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung müssen begründet werden und spätestens zu Beginn der Woche, in der die Hauptversammlung stattfindet, beim Ortsvereinsvorsitzenden eingehen. Die Mitglieder unseres Ortsvereins, die Helferinnen und Helfer an unseren Blutspende-Terminen und alle Freunde und Förderer sind herzlich zu unserer Jahreshauptversammlung eingeladen. gez. Helmut Mahler 1. Vorsitzender

VEREINSMITTEILUNGEN Schwarzwaldverein e.V. 78194 Immendingen

SCHWARZWALD VEREIN

Wanderung zum Neckarursprung Die Nachmittagswanderung am Sonntag, 11.06.2017 führt zum Neckarursprung im Schwenninger Moos. Treffpunkt ist um 13:00 Uhr am Rathausvorplatz in Immendingen zur Bildung von Fahrgemeinschaften. Die Strecke ist weitgehend eben und ca. 9 km lang. Reine Wanderzeit bei humanem Tempo 3 Stunden. Stöcke sind nicht zwingend erforderlich. Kleidung entsprechend der Witterung. Gäste sind herzlich willkommen. Als Abschluss ist eine Einkehr im Waldcafé in Hochemmingen vorgesehen. Wanderführer sind Irma und Hendrik Killi, Tel. 07462 6789.

Sozialverband VdK Ortsverband Immendingen Vorankündigung Pfingstrosenfest Unser Kaffeenachmittag im Monat Juni findet am Donnerstag, 15. Juni 2017 (Fronleichnam) als Pfingstrosenfest in Hattingen im Pfarrheim statt. Beginn ist um 14:00 Uhr. Merken Sie sich diesen Termin vor. Wir laden jetzt schon alle Mitglieder und Freunde recht herzlich ein. Wer uns mit einer Kuchenspende unterstützen möchte, kann sich beim Vorsitzenden, Rupert Engesser, Tel. 07462 6955 melden. Alles Weitere im nächsten Mitteilungsblatt. Rupert Engesser, Vorsitzender

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Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017

Katholische Frauengemeinschaft Immendingen Fronleichnam Unsere Pfarrgemeinde feiert am Sonntag, 18. Juni das Fronleichnamsfest. Da es schön wäre, wieder einen Teppich legen zu können, bitten wir alle Gemeindemitglieder um Mithilfe am Freitag, 16. Juni ab 18:00 Uhr beim Blumenpflücken und -zupfen. Gerne nehmen wir im Pfarrheim auch Blumenspenden entgegen. Bitte helfen Sie durch Ihre Beteiligung mit, dass diese schöne Tradition aufrechterhalten werden kann. Vielen Dank schon im Voraus. Ihre Vorstandschaft

Verband Wohneigentum Immendingen

Im Verband Wohneigentum Baden-Württemberg e.V. Baustellenführung Mercedes am 11.06.2017 und 02.07.2017 Am 11.06.2017 findet die erste Führung der angemeldeten Mitglieder statt. Treffpunkt um 12:45 Uhr am Soldatenheim. Um 13:00 Uhr ist Beginn, Schluss wäre um ca 14:30 Uhr. Folgende Personen sind gemeldet: Plemencic, Angelika und Mirko Heinz und Lucia Schulz Zink, Hans Peter Baer, Silke und Frank Urnban, Rainer und Hildegard Stieb, Hans und Ulrike Doser, Norbert und Maritta Löffler, Ursula und Norbert Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung, Tel. 6374. Die zweite Führung wäre am Sonntag, 02.07.2017 ebenfalls um 13:00 Uhr. Auch hier Treffpukt um 12:45 Uhr. Hier haben wir folgende Personen angemeldet: Spath, Rita und Manfred Dilger, Gerhard Schäfer, Renate und Georg Gönner, Gerda Rabold, Eva gez. Vorstandschaft U. Löffler

14:00 Uhr 14:30 Uhr

traditionelles Pfundsägen Unterhaltung mit den „Eschbacher Heimatmusikanten“ Verbinden Sie Ihren Pfingstausflug mit einem Besuch bei den Ippinger Sängern und erleben Sie an einem der am schönsten gelegenen Festplätze der Ostbaar ein herrliches Frühlingspanorama. Über Kuchenspenden an beiden Festtagen würden wir uns sehr freuen. Die Vorstandschaft

Musikverein Hattingen e.V. 6. Hattinger Scheunenfest Freuen Sie sich vom 30. Juni bis 02. Juli auf ein abwechslungsreiches Programm. Freitag, 30.06.2017 Singabend mit den Sing Sang Dudlern Seitingen und den Jungen Fidelen Hattingern Samstag, 01.07.2017 Maik Dodaro #JukeBoxTour 2017 - Choose your Song Barbetrieb Sonntag, 02.07.2017 Traditionelles Spanferkelessen, Unterhaltung durch den Musikverein Wangen und unsere Freunde aus Zimmern. Montag, 03.07.2017 Handwerkervesper mit der Trachtenkapelle Oberuhldingen Airbrush Tattoo, Freiluftkegelbahn An allen Tagen Eintritt frei.

Katholische Frauengemeinschaft Hattingen Besichtigung der Straußenfarm in Stockach-Airach

MGV "Sängerlust" Ippingen e.V. Einladung zum Pfingstfest Am 4. und 5. Juni 2017 veranstaltet der MGV sein traditionelles Pfingstfest in Ippingen. Für unsere Gäste haben wir ein abwechslungsreiches Programm mit Chorgesang, Musik, Kletterbaum, Pfundsägen und Pfingstgaudi zusammengestellt: Pfingstsonntag, 4. Juni 09:30 Uhr Festgottesdienst im Festzelt 11:00 Uhr Frühschoppen mit den „Polka Rebellen“ 15:00 Uhr Freundschaftssingen mit dem MGV Eintracht Leipferdingen, dem MGV Sängerlust Ippingen mit Projektchor 20:00 Uhr Bergparty mit der Partypowerband „Bodensee–Power“ Pfingstmontag, 5. Juni 11:00 Uhr Frühschoppen mit den „Porsche Musikanten aus Behla“

Jedes Kind durfte sich eine Straußenfeder aussuchen

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hat damals auch ein anderer Verein Lust bekommen, bei der nächsten „Gaudi-Olympiade“ etwas anzubieten. Am Mittwoch, 7. Juni 2017 um 20 Uhr treffen sich daher alle Vereine, die den Mehrkampftag gestalten wollen, zu einer Besprechung im Vereinsheim des TuS. Wer eine oder zwei vereinstypische Stationen, die max. je 3-5 Minuten dauern sollten, anbieten möchte, sollte einen Vertreter zu dieser Besprechung schicken. Es ist doch schön, wenn man mit wenig Aufwand viel Spaß anbieten kann. Gruppenbild nach der Besichtigung

Am Mittwoch, 17.5.2017 fand die Besichtigung der Straußenfarm in Stockach-Airach statt. Nachdem uns Frau Frick begrüßt hatte, informierte Sie uns kurz über den Ablauf der Besichtigung. Während wir die Jungtiere beobachteten, erzählte uns Frau Frick Näheres über die Aufzucht, Fütterung und Haltung der Tiere. Danach ging es weiter zur Brutanlage. Viele Straußeneier befanden sich im Brutautomaten und das ein oder andere Ei war schon etwas offen, sodass wir den schlüpfenden Strauß schon sehen konnten. Dies war besonders für die Kinder faszinierend. Anschließend durfte sich jedes Kind als Andenken eine Straußenfeder aus einer großen Kiste aussuchen. Vor dem Rundgang entlang des Straußengeheges erhielten wir ein paar Verhaltensregeln, da die ausgewachsenen Tiere sehr neugierig sind. Danach konnten wir uns selbst davon überzeugen und vor allem, wie groß und schnell so ein ausgewachsener Strauß ist. Übermütig rannten die Tiere im Gehege auf und ab und begleiteten uns auf unserem Rundgang. Manch einer zeigte sein imposantes Federkleid. Nach dem Rundgang hatten wir Gelegenheit im Hofladen einzukaufen. Mit vielen Informationen rund um den Strauß fuhren wir zum Blumhof der Familie Wassmer, wo wir den Nachmittag bei Kaffee und Kuchen oder einem leckeren Eis ausklingen ließen. Wir bedanken uns bei allen, die an diesem sonnigen Nachmittag mit dabei waren. Susanne Sterk Schriftführerin Save the Date... Samstag, 24. Juni 2017 - Besichtigung des Hühnerstalles der Familie Duttlinger. Weitere Informationen folgen. Das Vorstandsteam

NV Hintschingen, Schöntalhasen Fanfarenzug seit 1968 Erinnerung Diesen Freitag, 02.06.2017 um 19:30 Uhr außerordentliche Mitgliederversammlung in der Schöntalhalle.

SPORTNACHRICHTEN TV Immendingen 1882 e.V.

Welcher Verein macht mit beim Mehrkampftag? Am Samstag, 8. Juli 2017 findet der 2. Immendinger Mehrkampftag statt. Der TuS, Kegelverein, Schützenverein, Turnverein und die Red Lions haben in 2015 ein schönes Stationsprogramm zusammengestellt. Vielleicht

Walking, Walking, Walking! Aufgrund der warmen Temperaturen, trifft sich der Walkingkurs ab sofort erst um 19:00 Uhr. Neueinsteiger, Profis, und Schnupperer sind herzlich willkommen. Neue Trainingsanzüge/Sportbekleidung In einer Sammelbestellung können ab sofort neue Trainingsanzüge in verschiedenen Modellen sowie Sporttaschen und Rücksäcke bestellt werden. Bei Interesse bitte auf den jeweiligen Gruppenleiter/Trainer zugehen. Die Bestellaktion ist bis Ende Juni befristet.

SV 1920 TuS Immendingen e.V. Rückblick Sportwochenende Das vergangene Wochenende stand im Zeichen unseres Sportwochenendes mit Bayerischem Frühschoppen, das wie immer zum Abschluss der Saison mit den letzten Heimspielen der Aktiven Mannschaften stattfindet. Den Auftakt machten am Samstag die E-Jugendmannschaften des TuS, die beide ihre Spiele gewinnen konnten, und danach das von der AH-Abteilung erstmals durchgeführte Elf-Meter Turnier. Der Sonntag begann dann traditionell mit einem Bayerischen Frühschoppen und endete mit den letzten Heimspielen der aktiven Mannschaften, die wie am Samstag die Jugend, ebenso in beiden Partien siegreich blieben. Der TuS Immendingen bedankt sich an dieser Stelle bei allen Helfern, Unterstützern und Organisatioren dieses Wochenendes. Ebenso gilt unser Dank allen Besuchern, die zum guten Gelingen der Veranstaltung beitrugen. Die Vorstandschaft

Aktive Mannschaften: TuS Immendingen I – SV Hinterzarten 3:0 (2:0) TuS Immendingen II – SV Hinterzarten II 3:1 (1:0) In den letzten Heimspielen der Saison konnte der TuS nochmal voll abräumen. Die Zweite Mannschaft beherrschte ihren Gegner klar und führte zur Pause verdient mit 1:0 durch einen Foulelfmeter von Kai Wörner. Im zweiten Spielabschnitt das gleiche Bild, der TuS ließ den Ball gut laufen, erzielte dabei aber nicht genügend Torgefahr. Und wie so oft erzielten die Gäste aus dem Nichts den Ausgleich. Trotz der hochsommerlichen Temperaturen aber raffte sich unsere Elf nochmals auf und konnte in der Schlußphase durch Lorenz Warmuth und Daniel Kwiring den Sieg einfahren. Die Erste war dem Gegner ebenso klar überlegen. Hinterzarten, für die es noch um einiges ging, entäuschte auf der ganzen Linie. Unsere Team stellte bereits in der 1. Hälfte die Weichen zum Sieg durch 2 Tore von Jaruka Ndow und Kadir Ibis. Auch in den zweiten 45 Minuten kamen die Gäste zu keiner nennenswerten Chance und so war es nur eine Frage der Zeit, wann die endgültige Entscheidung fällt. In der 80. Minute war es dann soweit als Marcel Winkler einen Torwartfehler mit dem 3:0 bestrafte.

Jugendabteilung: Erneut ein gutes Wochenende für unsere Teams. Lediglich die B-Jugend musste Federn lassen. Gegen den

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Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017

kommenden Bezirkspokalendspielgegner unterlag man nur ganz knapp. Hoffentlich hat sich unsere Team die Tor für‘s Endspiel aufgehoben. Unsere A-Jugend konnte ein schnelles 0:2 bis zur Pause in eine knappe Führung umbiegen, Mitte der 2. Halbzeit musste die Mannschaft aber doch noch den Ausgleich hinnehmen. Eine starke 2. Halbzeit genügte der C-Jugend um in Bad Dürrheim denn Sack zuzumachen. Die D-Jugend hatte dagegen bis zur Pause alles klar gemacht ebenso wie die E 1. Einen nicht erwarteten Sieg konnte die E 2 einfahren. Durch eine starke Anfangsphase in der 2. Hälfte zog man auf 4:1 davon, allerdings machte es der Gegner mit 2 Treffern zum Ende hin noch einmal spannend. In den Nachholspielen unter der Woche musste die CJugend eine empfindliche, in dieser Höhe nicht erwartete Niederlage hinnehmen. Bereits zur Pause führten die Gäste mit 2:0 und gerieten nicht mehr in Gefahr. Die D 1 dagegen gewann auch gegen Hölzlebruck ungefährdet, bereits zur Pause stand es 2:0 und das Team ließ auch im zweiten Spielabschnitt nichts mehr anbrennen. Die Ergebnisse: SG DJK Donaueschingen 2 - A-Jugend 3:3 (2:3) Torschützen Mohamed Gomina, Jonathan Bell und Marius Diesmar DJK Villingen - B-Jugend 2:1 (0:1) Torschütze Jonas Epple FCBad Dürrheim – C-Jugend 0:2 (0:0) Torschützen Marco Höfler, Felix Stolzenburg SG Aasen - D 1–Jugend 1:3 (0:3) E 1-Jugend – SG Riedöschingen 8:0 (4:0) E 2-Jugend – DJK Donaueschingen 3 4:3 (1:1) Nachholspiele: C – Jugend – SG Dauchingen D 1-Jugend – SV Hölzlebruck

0:5 (0:2) 3:1 (2:0)

Spielberichte E 1 – Jugend Am Samstag, den 20.05.2017 war die E1-Jugend zu Gast bei der sehr guten Mannschaft des TuS Blumberg 1. Im Vorfeld wusste man, dass dies ein sehr intensives und spannendes Spiel werden würde. Nach anfänglichem Abtasten beider Mannschaften gelang es den Blumbergern etwas überaschend mit 2:0 Toren in Führung zu gehen. Doch unsere Jungs hielten dagegen und so konnte Marvin, nach schönem Zuspiel von Hannes, auf 1:2 verkürzen. Unsere Mannschaft blieb weiter am Drücker und durch einen herrliche Pass von Tim auf Miki schloss dieser gekonnt zum 2:2 Ausgleich ab. Mit diesem Ergebnis ging es in die Pause. Anfangs der zweiten Halbzeit versuchten dann die Blumberger Mannschaft mit unnötiger Härte unsere E-Jugend zu verunsichern. Doch der sehr gute Schiri hatte alles im Griff. Durch einen tollen Distanzschuss von Davis gingen wir verdient mit 3:2 in Führung. Die Blumberger kamen nun nicht mehr vor das Immendinger Tor. Wir waren am Drücker und hatten einige gute Möglichkeiten. Völlig unerwartet konnte der Gegner dann durch einen Eckball noch den 3:3 Ausgleich erzielen. Dies war auch der Endstand der Party. Zum Einsatz kamen: Konstantin Scherer, Felix Schmid, Hannes Lehmann, Davis Leikam, Arion Mehmetaj, Berkay Ceylan,Marvin Gedanitz, Tim Fehrenbach, Miki Uyanik, Saheed „Junior“ Bello. Zum Auftakt des Sportwochenendes am 27.05. war die Mannschaft der SG Riedöschingen bei uns zu Gast. Gleich zu Beginn zeigte unsere Mannschaft tolle Kombinationen und der Riedöschinger Schlussmann konnte mehrmals sein Team vor dem Rückstand bewahren. Doch die Verteidigung war dem Druck unserer Jungs nicht gewachsen und in der 9. Minute gelang uns das

1:0. Bis zu Halbzeit fielen noch weitere drei Tore und so führten wir verdient mit 4:0 Toren. In der zweiten Spielhäfte konnte die Mannschaft noch weitere vier Tore erzielen und wir gewannen verdient mit 8:0 Toren. Ein schönes Spiel zeigten: Konstantin Scherer, Felix Schmid, Arion Mehmetaj, Davis Leikam (1 Tor), Tim Fehrenbach (3 Tore), Enis Mehmetaj, Miki Uyanik (1 Tor), Marvin Gedanitz (2 Tore), Saheed „Junior“ Bello (1 Tor), Berkay Ceylan, Batu Demirel, Denis Schneidt. Das nächste Spiel unserer E1-Jugend findet am Montag, 19.06.2017 in Möhringen um 18:00 Uhr statt. In den Pfingstferien trainieren wir zu den üblichen Zeiten. Vorschau Am kommenden Wochenende finden keine Verbandsspiele statt. Dafür stehen die Bezirkspokalendspiele auf dem Programm. Am Samstag, 03.06. in Mundelfingen geht es los mit der D-Jugend. Gegner ist der SV Hinterzarten, in diesem Spiel ist unsere Team sicher Favorit, Hinterzarten spielt in der Kreisliga A im vorderen Mittelfeld während unsere Mannschaft als Vizemeister der Bezirksliga die Saison abschloss. Ähnliche Konstellation bei der CJugend. Auch hier ist unser Team gegen den Kreisligist aus Pfohren Favorit. Die Last des Favoriten hat unsere B-Jugend sicher nicht, der Enspielgegner DJK Villingen rangiert in der Bezirksliga einige Plätze vor unserem Team. In den bisherigen Ligaspielen trennte man sich 2:2 und erst am letzten Samstag mit 1:2. Dass der Pokal mitunter seine eigenen Gesetze hat, wissen unsere Teams natürlich und so darf kein Gegener unterschätzt, aber auch nicht überschätzt werden. Es wird auf jeden Fall von unseren Mannschaften einiges abverlangt werden. Die bisher gezeigten Leistungen aller Teams in dieser Saison lassen dennoch einiges erwarten. Aus Konstengründen hat der Plan, mit einem Bus mit allen Mannschaften nach Mundelfingen zu fahren, nicht geklappt. Die Teams hoffen dennoch auf viele Schlachtenbummler und lautstarke Unterstützung. Die Spiele: D 1 – Jugend SG Immendg./Möhrg. - SV Hinterzarten Spielbeginn 11.00 Uhr C – Jugend SG Immendg./Möhrg. - SG Pfohren Spielbeginn 12.30 Uhr B – Jugend DJK Villingen – SG Immendg./Möhrg. Spielbeginn 14.15 Uhr Wir wünschen allen Mannschaften viel Erfolg. Die Vorstandschaft

AH – Abteilung Am Samstag, 27.05. fand unser erstmals durchgeführtes Elf-Meter Turnier auf dem Programm. 14 Mannschaften aus Vereinen und Firmen aus Immendingen schossen was das Zeug hielt. Mit Kraft, Raffinesse und guter Schusstechnik wurden die Torhüter oftmals vor unlösbare Aufgaben gestellt, nichts desto trotz konnten sich aber auch viele Schlussmänner durch tolle Paraden auszeichnen. Sieger wurde schließlich der Kegelclub durch überzeugende Auftritte vor den Donaugeistern und dem Turnverein. Weiter nahmen teil: AH, Narrenzunft, 2 x Tasmania Zimmern, Il Basaltos, Hewenschreck, Angelverein, FliesenGraf, Gemeindemusikkapelle, Red Lions und Holzbau Zeller-Jochum. Die AH-Abteilung bedankt sich bei allen teilnehmenden Teams und Helfern, die zum guten Gelingen des Turniers beitrugen. Wir würden uns freuen, wenn wir dieses Turnier im nächsten Jahr wieder mit soviel Beteiligung durchführen könnten.

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Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017 KEGELSPORTCLUB

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KSC Immendingen e.V.

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So wie einst die Griechen... Äußerst erfolgreich präsentierte sich der KSC am vergangenen Wochenende abseits der Kegelbahnen. Beim Preisschießen des Schützenvereins belegte die KSC-Mannschaft in der Besetzung Willi Leukert, Andreas Schuler und Erich Zirkel den ersten Rang gefolgt vom Team mit Günter Häusler, Rafael Kehm und Andreas Schuler. Im Einzelwettbewerb landete Rafael Kehm auf dem starken 2. Rang. Und dann war da ja noch das Elfmeterturnier des SV Immendingen am Samstag auf dem Immendinger Sportplatz. KSC-Akteur A. S. konnte das Erlebte auch am Sonntag immer noch nicht ganz begreifen und verglich den Turnierverlauf gar mit der Fußball-Europameisterschaft 2004 in Portugal, als Griechenland als krasser Außenseiter startete und am Ende sensationell den Titel holte. Das KSC-Team begann ebenfalls als Außenseiter, und am Ende stand man als sensationeller Sieger da. Doch der Reihe nach: In der Vorrunde musste man sich noch ein bisschen eingewöhnen, schließlich spielt man die Kugeln sonst ja mit der Hand, doch nachdem die Startschwierigkeiten überwunden waren, konnte man sich mit einer ausgeglichenen Bilanz von 3 Siegen und 3 Niederlagen in der 7er-Gruppe als Tabellenvierter gerade noch für das Viertelfinale qualifizieren. Und dort begann dann das Sommermärchen 2017. Im Viertelfinale wurden dem Team Zeller-Jochum die Grenzen aufgezeigt, und im Halbfinale gegen die favorisierte SVI-AH konnte man den Gegner auch dank des Jens-Lehmann-SpickzettelGedächtnistricks aus dem Konzept bringen und sich den Finaleinzug sichern. Dort waren die Donaugeister Favorit, doch der KSC zeigte ungeahnte fußballerische Fähigkeiten, und mit dem allerletzten Elfmeter sicherte Denis Kovacic - cool wie beim Kegeln und eiskalt wie Aubameyang - den Turniersieg für den KSC. Im Einsatz für den KSC waren Torhüter Rainer ‚Der Hexer vom Mettenberg‘ Großmann, Andreas ‚The Power‘ Schuler, Markus Egle, Denis Kovacic sowie die Schorle-Bomber Günter ‚Gustl‘ Kehm, Rafael Kehm und Tacky ‚Der Mann ohne Nerven‘ Häusler. Ein Lob an dieser Stelle auch an den Veranstalter, denn das Turnier war wirklich eine tolle Idee (nicht nur weil wir gewonnen haben), und wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr die Chance bekommen, unseren Titel zu verteidigen.

Freundschaftstreffen Am Wochenende vom 20./21. Mai trafen sich viele KSC Kegler mit unseren Freunden aus Bern in der Hauserei. Diese Freundschaft besteht schon viele Jahre und wird regelmäßig gepflegt. Der sehr kleine Verein besuchte uns in diesem Jahr mit 7 Keglern und wir begrüßten sie mit einem Glas Sekt. Die nächsten 6 Stunden rollten dann beim Sprint Turnier viele Kugeln. Alle starteten im Einzel und auch in 2er und 3er Teams.

Von der Qualifikation ging es ins Achtelfinale, ins Viertelund Halbfinale und schließlich für einige bis ins Finale! Gerade in den Teams gab es viele hitzige und heiße Duelle und alle hatten jede Menge Spaß! Einige auch jede Menge Muskelkater! Hier die Ergebnisse: Einzel Sprint: 1. Platz Silke Schuler 2. Platz Daniela Eiche 3. Platz Kurt aus Bern Team Sprint: 1. Platz Heike Haß , Daniela Eiche, Silke Schuler 2. Platz Heike Herzog, Kurt Hoffmann, Marcel aus Bern 3. Platz Nicole Brütsch, Markus Egle, Peter aus Bern Nach einer kurzen Pause trafen sich alle wieder zum Grillen in der Scheune der Hauserei! Vielen Dank an alle für die tollen Salate, Brote und Kuchen! Auch ein großes Dankeschön an die Hauserei für die Bereitstellung der Scheune! Dort lässt es sich immer besonders toll feiern!!! Unsere Gäste übernachteten in der Hauserei und so trafen wir uns dort nocheinmal zum Frühstück und verabschiedeten sie mit einer Laola am Straßenrand! Für das kommende Jahr ist wieder ein Besuch in Bern geplant!

Die Sieger vom Turnier und die Gäste aus Bern

Moto-Cross-Freunde Ippingen e.V. Ippinger Classic Crosser erobern Hornberg Am vergangenen Wochendende starteten 13 unserer Fahrer beim Clubrennen und MX Jugendcup auf der Schondelhöhe in Hornberg. Nachdem das Jugendcup Rennen in Obernheim Ende April wegen des Schneefalls abgesagt werden musste, ging es dieses Wochenende in Hornberg in die erste Runde. Dabei schaffte es der Immendinger Joshua Matejka auf Platz 15 von 19 in der MX2 Hobby Klasse. In der Open Klasse gingen gleich 11 unserer Fahrer an den Start. Markus Schmid landete auf Platz 5. Die Gebrüder Sebastian und Patrick Schmid belegten die Plätze 10 und 14. Die Plätze 17 bis 20 wurden belegt von Vincent Merz, Peter Laufer, Klaus Kremm und Thomas Zeller. Das Feld wurde abgerundet durch unsere Fahrer Philipp Michel, Lothar Jackel und Tobias Mink. Tobias, der schon beim BW-Pokal in Schopfheim startete und dort in einem bärenstarken Feld den 23. Gesamtplatz verbuchen konnte, hatte in Hornberg leider einen Sturz im Zeittraining und konnte an den Wertungsläufen nicht teilnehmen. Erfolge konnten in den Classic-Klassen verbucht werden. Johannes Merz erreichte in der Klasse Pre 83 mit seiner Maico den 3. Gesamtrang.

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In der Klasse Pre 76 startete Andreas Güntert auf seiner 250er KTM und belegte dort ebenfalls den dritten Gesamtrang.

Johannes Merz auf Platz 3 in der Twinshok Klasse Pre 83 beim Motocross in Hornberg

Das nächste Rennen zum MX-Jugendcup findet am kommenden Wochenende beim MSC Emmingen-Liptingen statt. T T INGEN

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Sportverein Hattingen

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Öffnungszeiten Clubheim Freitag ab 20:00 Uhr Samstag ab 15:15 Uhr Sonntag ab 10:00 Uhr Vorschau Bezirksliga Bodensee 33. Spieltag Samstag, 03.06.2017 FC Überlingen - Hattinger SV 15:30 Uhr Stadtwerk-am-See-Stadion Überlingen, Rengoldshauser Straße 53, 88662 Überlingen Kreisliga C Staffel 2 21. Spieltag Samstag, 03.06.2017 FSV Phönix Gottmadingen - Hattinger SV II 16:00 Uhr Schulsportplatz Gottmadingen, Rielasinger Straße, 78244 Gottmadingen Bezirksliga Bodensee 32. Spieltag Hattinger SV - SV Allensbach 1:0 (1:0) Beide Mannschaften ließen es in der Anfangsphase gemächlich angehen. Das Geschehen spielte sich zunehmend im Mittelfeld ab und Torraumszenen gab es so gut wie keine. Den ersten Hauch einer Torchance hatte der HSV in der 15. Minute, als Sören Seyfried den Ball aus kurzer Distanz nicht richtig traf. Danach besserte sich das Spiel ein wenig. Bereits in der 26. Minute musste der HSV zum ersten Mal auswechseln, für den verletzten Anil Bagci kam Fatih Bastuglu in die Partie. In der 34. Minute war es dann so weit. Nach einem Eckball von Ergün Abinik stieg Sören Seyfried am Höchsten und köpfte zur Hattinger 1:0 Führung ein. Allensbach versuchte nun mehr Druck in ihr Spiel zu bekommen, aber die HSV-Defensive agierte gut. Die beste Chance zum Ausgleichstreffer hatte Kirschner in der 42. Minute, als er nach einem Eckball völlig frei zum Kopfball kam, jedoch das Tor knapp verfehlte. Im direkten Gegenzug vergab

Sören Seyfried die große Möglichkeit für den HSV auf 2:0 zu erhöhen. Nach der Pause bestimmten die Gäste zunehmend das Spielgeschehen. Die beste Chance für Allensbach hatte Mauch in der 66. Minute. Danach entwickelte es sich zu einem richtigen Schlagabtausch, wobei die HSV-Defensive über sich hinauswuchs und den Gästen fast keine Torraumszenen zuließ. Mit etwas mehr Präzision beim letzten Pass hätte Hattingen bei den Kontern sogar für eine frühere Entscheidung sorgen können. Tor: 1:0 (34.) Sören Seyfried Schiedsrichter: Domenico Papagno (Radolfzell) Zuschauer: 85 Es spielten: Brian Fürderer, Ibrahim Bayram, Ferhan Beadini ab 57. Ibrahim Kaynar, Fatih Verep, Matthias Gaßner, Sören Seyfried, Ergün Abinik ab 70. Philipp Gaßner, Chris Brunner, Burhan Pitzner, Ercan Soysal ab 57. Ibrahim Kaynar, Anil Bagci ab 26. Fatih Bastuglu Kreisliga C Staffel 2 20. Spieltag Hattinger SV II - SG Büsslingen/Schlatt a.R. II 3:1 (1:0) Bei hochsommerlichen Temperaturen tat sich die Zweite in der ersten Halbzeit schwer gegen den tiefstehenden Tabellenletzten. Es dauerte bis zur 40. Minute bis Matthias Müller zur 1:0-Führung für die Mannschaft von KarlHeinz Trutzl einschoss. Nach der Pause wurde das Spiel besser. Manuel Heinemann entschied mit einem Doppelpack (47. und 54.) die Partie zugunsten der Zweiten. Den Gästen gelang nur noch der Anschlusstreffer zum 3:1-Endstand. Tore: 1:0 (40.) Matthias Müller, 2:0 (47.) Manuel Heinemann, 3:0 (54.) Manuel Heinemann, 3:1 (55.) Hartnack Schiedsrichter: Thomas Müller (Aach-Linz) Es spielten: Nenad Lajic, Jan Denzel, Patrick Völker, Marcel Marusits, Jonas Manz, Marcel Heinemann, Matthias Müller, Patrick Schaar, Uwe Stellmacher, Mario Speck, Manuel Heinemann, Robin Marusits D-Jugend Kleinfeldstaffel 2 SG Wahlwies – Hattinger SV 3:5 (1:4) Am Freitag, 26.05.17 bestritt unsere D-Jugend ihr letztes Rundenspiel beim Tabellennachbarn SG Wahlwies in Espasingen. Bei herrlichem Fußballwetter fanden die Jungs sofort gut ins Spiel und konnten die Dynamik der letzten Spiele auch hier nahtlos einbringen. Das überwiegend ruhige und konzentrierte Spiel unserer Mannschaft verzieh auch einige (leider immer noch üblichen) Leichtsinnigkeiten. So ging man mit einer beruhigenden Führung von 4:1 in die Halbzeit. Unser gewohnt schwieriger Start in die zweite Spielhälfte und der dabei erzielte Anschlusstreffer gab den Hausherren das Gefühl eines Aufwindes. Dieser wurde aber mit erstaunlich schönen Spielzügen und dem Treffer zum 5:2 abgewehrt. Nur die „nicht so perfekte“ Chancenauswertung verhinderte ein viel höheres Ergebnis, zeigte aber die Überlegenheit der Hattinger in diesem Spiel. Die SG Wahlwies erzielte kurz vor Schluss zwar noch das 5:3, was aber nur der Vollständigkeit wegen noch zu erwähnen ist. Zum Ende unserer ersten D-Jugend-Saison können wir Trainer nur eins sagen: Der Knoten ist geplatzt!! Eure Leistungssteigerung in den letzten 5 Wochen ist der Beweis dafür, dass man nie aufgeben darf, manches braucht eben manchmal seine Zeit. Das Passspiel, die Laufwege und das Erkennen der Spielsituation habt ihr nun so umgesetzt, dass die Hälfte aller erzielten Tore in dieser Saison in den letzten 4 Spielen geschossen wurden. Und das Erstaunliche ist auch die Vielzahl der Torschützen, was auch ein Zeichen für ein gutes Mannschaftspiel ist. Großes Lob zum Schluss, macht weiter so und wir sind schon heiß auf die nächste Saison.

20 Riesen-Dankeschön an die Fa. Fenster Leiber aus Möhringen Da strahlten die jungen Kicker des Hattinger SV. Mit Unterstützung der Firma Fenster-Leiber aus Möhringen konnten alle Jugendspieler und -spielerinnen von der E- bis zur B-Jugend neu und einheitlich ausgestattet werden. Wenn sich Spieler mit einem Verein identifizieren können, ist das eine gute Basis für sportliche Erfolge. Dies beginnt schon damit, dass man den Namen des Vereins, in dem man spielt, stolz nach außen präsentieren kann. Mit diesem motivierenden äußeren Erscheinungsbild startete insbesondere unsere D-Jugend in die letzten Rundenspiele und der positive Effekt der neuen Kleidung hat sich auch gleich auf die Spielergebnisse ausgewirkt. Für dieses Engagement möchten wir uns alle nochmals recht herzlich bei Jürgen Leiber bedanken und wollen auch nicht vergessen zu betonen, wie wichtig eine solche Unterstützung für Vereine wie den Hattinger SV ist. Die Firma Fenster Leiber geht hier mit gutem Beispiel voran.

Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017

Bankverbindung: Sparkasse Engen-Gottmadingen IBAN: DE97 6925 1445 0005 1050 10 SWIFT-BIC: SOLADES1ENG Seelsorgeteam: Axel Maier, Pfarrer Tel.: 07462 6289 Martin Patz, Pfarrer Tel.: 07462 1309 Siegfried Bliestle, Pfarrer i. R. Tel.: 07462 923839 Pfarrbüro Immendingen Tel.: 07462 6289 Pfarrbüro Möhringen Tel.: 07462 1309 Sekretärinnen: Kornelia Schlesinger, Iris Kleiner, Regina Graf Öffnungszeiten des Pfarrbüros: Bitte geben Sie alle Mitteilungen für das Gemeindeblatt bis Dienstag, 10:00 Uhr im Pfarrbüro ab. Montag 8:30 – 11:00 Uhr Dienstag 8:30 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Mittwoch 8:30 – 11:00 Uhr Donnerstag 15:30 – 18:30 Uhr Geänderte Öffnungszeiten während den Pfingstferien! Di. 06.06. – Fr. 09.06.2017: geschlossen Mo. 12.06. – Mi. 14.06.2017: 8:30 – 11:00 Uhr Es wirkt der Mensch; der Himmel aber segnet. Reinhold Schneider

Waldpogo 2017 - Dorffestival pur! Größer, lauter, besser! Getreu dem Motto gibt es dieses Jahr 2 Tage Vollgas. Sportgelände, Alte Gaben Freitag, 02.06.2017 & Samstag, 03.06.2017 An beiden Tagen findet der Einlass ab 18:00 Uhr statt. Tickets für beide Tage werden an der Abendkasse verfügbar sein. Dieses Jahr wird‘s offiziell: Camping erlaubt (exklusiv für Zelte!). Wohnwagen, Anhänger oder sonstige etwaige Gefährte können auf dem abgetrennten Zeltplatz NICHT abgestellt werden. Auch die Parkmöglichkeiten vor Ort sind begrenzt. Wir bitten um Verständnis. Mit dabei sind: Enorm, King Kongs Deoroller, Foiernacht, Herzlos, Sündflut, Menimals und die Thekenproleten.

KIRCHLICHE MITTEILUNGEN Seelsorgeeinheit St. Sebastian Immendingen-Möhringen St. St. St. St. St. St. St.

Peter und Paul Immendingen, Gallus Zimmern, Bartholomäus Mauenheim, Priska Ippingen, Theopont und Synesius Hattingen, Andreas Möhringen, Jakobus Eßlingen

Bachzimmerer Str. 2a, 78194 Immendingen Tel. 07462 6289 - Fax 07462 26017 Neue E-Mail-Adresse: [email protected] Besuchen Sie uns auf unserer Homepage: www.kath-immendingen-moehringen.de

Wichtige Termine: Tauftermine: Taufen sollen mindestens 6 Wochen vorher angemeldet werden! in Immendingen: So. 23.07., 10.09., jeweils 11:15 Uhr in Möhringen: So. 16.07., 06.08., jeweils 11:15 Uhr, Krabbelgruppe: Freitag, 9:30 Uhr Caritassprechstunde: Dienstag, 13:00 Uhr – 15:00 Uhr im Pfarrheim Immendingen Am 27.06. u. 04.07.2017 geschlossen Taizégebet: Di. 06.06., 04.07., 18:30 Uhr in Möhringen Wochenendgottesdienste in unserer Seelsorgeeinheit Sa. 03.06. Immendingen 18:30 Uhr Vorabendmesse So. 04.06. Ippingen 9:30 Uhr Festgottesdienst im Zelt Zimmern 10:00 Uhr Hochamt Möhringen 10:00 Uhr Hochamt Mo. 05.06. Möhringen 8:30 Uhr Eucharistiefeier Immendingen 10:00 Uhr Hochamt Mauenheim 10:00 Uhr Hochamt Hattingen 10:00 Uhr Hochamt Gottesdienste der Autobahnkapelle im Juni Pfingstmontag, 5. Juni 11.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Verantwortlich: ev. Pfarrer Hans-Rudolf Bek & Kath. Pfarrer Gebhard Reichert Musikalische Gestaltung: Franz Meister Sonntag, 11. Juni 11.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Verantwortlich: Franz Knittel und Sabrina Merk Musikalische Gestaltung: Ensemble „Seequartett“ Sonntag, 18. Juni 11.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst Verantwortlich: Ingrid Schwörer Musikalische Gestaltung: N.N. Sonntag, 25. Juni 11.00 Uhr Kath. Eucharistiefeier Verantwortlich: kath. Pfarrer Gebhard Reichert Musikalische Gestaltung: N.N.

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Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017

Aufruf der deutschen Bischöfe zur Pfingstaktion Renovabis 2017 Liebe Schwestern und Brüder, die politische Wende vor mehr als einem Vierteljahrhundert hat den Menschen im Osten Europas Freiheit gebracht und vieles zum Besseren gewendet. Neben den Fortschritten gibt es in den ehemals kommunistischen Staaten aber immer noch zahlreiche politische, wirtschaftliche und soziale Probleme. Viele Menschen verlassen daher ihre Heimat, um sich andernorts eine bessere Zukunft aufzubauen. Gerade in Deutschland profitieren wir von den Arbeitskräften, die aus Mittel- und Osteuropa kommen. Oft aber übersehen wir die Folgen dieser Migration für die Herkunftsländer. Dort trifft man auf zerbrechende Familien, auf zurückbleibende Kinder und alte Menschen. Und wir beobachten wirtschaftliche Verwerfungen, wenn in bestimmten Regionen immer mehr gut ausgebildete Arbeitskräfte fehlen. „Bleiben oder Gehen? Menschen im Osten Europas brauchen Perspektiven!“ lautet daher das Leitwort der diesjährigen Renovabis-Pfingstaktion. Niemand soll seine Heimat verlassen müssen. Die Solidaritätsaktion Renovabis hilft der Kirche vor Ort, Zukunftsperspektiven für möglichst viele Menschen zu schaffen. Seelsorgliche Begleitung und soziale Hilfe vermitteln Orientierung und neuen Lebensmut. Wir Bischöfe bitten Sie herzlich: Unterstützen Sie die Projekte von Renovabis im Osten Europas durch eine großzügige Spende bei der Kollekte am Pfingstsonntag! Für das Erzbistum Freiburg Erzbischof Stephan Burger Tageswallfahrt der Seelsorgeeinheit zum Bussen und nach Zwiefalten - am 04.07.2017 Wie bereits angekündigt besteht nun die Möglichkeit zur Anmeldung zu unserer diesjährigen Tageswallfahrt. Wir machen uns am 04.07. auf den Weg zum Bussen, dem „Heiligen Berg Oberschwabens“. Von dort genießen wir die herrliche Aussicht, bevor wir in der Wallfahrtskirche, wo Maria besonders als die „Schmerzhafte Mutter“ verehrt wird, Gottesdienst feiern. Nach dem Mittagessen im „Bussenstüble“ fahren wir zur geführten Besichtigung des barocken Marienmünsters, nach Zwiefalten weiter. Vor der Rückfahrt kehren wir beim „Bäcker Böck“ zu Kaffee und Kuchen ein. Alle weiteren wichtigen Informationen, sowie die Abfahrts- und Rückkehrzeiten finden Sie in den grünen Prospekten, die in den Kirchen unserer Seelsorgeeinheit ausliegen, oder in den Pfarrbüros in Immendingen und Möhringen erhältlich sind. Herzliche Einladung an alle Interessierten und begeisterten Wallfahrer. Nähre Auskünfte erteilt Ihnen gerne das Pfarrbüro in Immendingen, Tel. 07462 6289 oder Pfr. Maier. Ferienfreizeit der Seelsorgeeinheit vom 30.07. - 12.08.2017 in Wieda (Harz) im Freizeitheim „Prayce“! Es sind noch Plätze frei! Nutzt die Chance und kommt mit! Anmeldung: • Persönlich beim kath. Pfarramt Immendingen oder Möhringen • Eingescannte Anmeldung mit Unterschrift per E-Mail an [email protected] • Die Reise- und Teilnahmebedingungen sind unter www.kath-immendingen-moehringen.de -> Ferienlager oder in den Pfarrbüros einzusehen • Anmeldeschluss ist der 19. Juni 2017 Mit der Anmeldung sind 100 € Anzahlung unmittelbar an folgendes Konto zu leisten. IBAN: DE98 6439 0130 0053 1900 09 Betreff: „AZ + Name des Kindes“ Bei Fragen gerne an [email protected] wenden. Wir freuen uns auf Euch im Sommer in Wieda! Euer Leiter- und Küchenteam

Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Immendingen Samstag, 03.06. – Herz-Mariä-Samstag 18:30 Uhr Vorabendmesse z. Pfingsten Wir beten für Maria u. Reinhard Maier, Verst. d. Fam. Ganter Montag, 05.06. – Pfingstmontag 10:00 Uhr Hochamt zu Pfingsten RENOVABIS-KOLLEKTE Dienstag, 06.06. 18:00 Uhr Rosenkranz 18:30 Uhr Eucharistiefeier Mittwoch, 07.06. 9:00 Uhr Eucharistiefeier u. Anbetung Sonntag, 11.06. – Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Eucharistiefeier Kirchenchor Mittwoch, 20:00 Uhr Katholische öffentliche Bücherei Montag 16:30 – 18:30 Uhr Mittwoch 16:30 – 20:00 Uhr

Kath. Pfarrgemeinde St. Gallus Zimmern Sonntag, 04.06. – Pfingsten 10:00 Uhr Hochamt zu Pfingsten mitgest. v. Zimmerer Chörle RENOVABIS-KOLLEKTE Sonntag, 11.06. – Dreifaltigkeitssonntag 8:30 Uhr Eucharistiefeier

Kath. Pfarrgemeinde St. Bartholomäus Mauenheim Freitag, 02.06. – Herz-Jesu-Freitag 18:00 Uhr Rosenkranz 18:30 Uhr Eucharistiefeier Montag, 05.06. – Pfingstmontag 10:00 Uhr Hochamt z. Pfingsten RENOVABIS-KOLLEKTE 11:15 Uhr Taufe von Sina Henninger Freitag, 09.06. 18:00 Uhr Rosenkranz 18:30 Uhr Eucharistiefeier Kirchenchor Freitag, 20:00 Uhr

Kath. Pfarrgemeinde St. Theopont und Synesius Hattingen Samstag, 03.06. – Herz-Mariä-Samstag 10:00 Uhr Feier d. Goldenen Hochzeit von Monika und Rupert Engesser Montag, 05.06. – Pfingstmontag 10:00 Uhr Hochamt z. Pfingsten RENOVABIS-KOLLEKTE Dienstag, 06.06. 18:00 Uhr Rosenkranz 18:30 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 10.06. 15:00 Uhr Trauung des Brautpaares Leonie Bailer geb. Berner u. Joachim Bailer in der Brunnenkapelle

22 Kirchenchor: Mittwoch, 20:00 Uhr Bücherei Dienstag, 18:00 Uhr – 19:30 Uhr Das Sakrament der Ehe wollen sich spenden: Leonie Bailer geb. Berner und Joachim Bailer Harmonium für die Brunnenkapelle Nachdem das Harmonium in unserer Brunnenkapelle schon seit längerer Zeit nicht mehr funktionsfähig war, freuen wir uns sehr, dass unsere Gottesdienste in der Kapelle wieder musikalisch begleitet werden können. Ein ganz herzliches Dankeschön an Andreas Reil, der uns sein Harmonium zur Verfügung stellt und versucht das alte zu reparieren, ebenso an Stefan Letzgus und an die Pfadfinder für den Transport des alten und des neuen Harmoniums. Vielen Dank. Gemeindeteam Hattingen

Kath. Pfarrgemeinde St. Priska Ippingen Sonntag, 04.06. – Pfingsten 9:30 Uhr Festgottesdienst zu Pfingsten im Festzelt Bitte bringen Sie das Gotteslob mit. RENOVABIS-KOLLEKTE Donnerstag, 08.06. 18:30 Uhr Eucharistiefeier Wir beten für Ferdinand Kornmaier u. verst. Angeh., verst. Geschwister der Fam. Mink, Hans Rauch u. verst. Angehörige Sonntag, 11.06. – Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Eucharistiefeier Wir beten für Klara u. Albin Metzger, Priska u. Fritz Mayer u. verst. Angeh. 18:30 Uhr Rosenkranz

Kath. Pfarramt St. Andreas Möhringen Sonntag, 04.06. – Pfingsten 10:00 Uhr Hochamt zu Pfingsten RENOVABIS-KOLLEKTE Montag, 05.06. – Pfingstmontag 8:30 Uhr Eucharistiefeier Samstag, 10.06. 18:30 Uhr Vorabendmesse z. Dreifaltigkeitssonntag

Kath. Pfarramt St. Jakobus Eßlingen Sonntag, 11.06. – Dreifaltigkeitssonntag 10:00 Uhr Eucharistiefeier

Evangelische Kirchengemeinde Immendingen "Versöhnungskirche" 1. Vorsitzende des Kirchengemeinderats: Heike Averhage, Tel. 07462 8081 Pfarrerin: Silke Bauer-Gerold Tel. 07462 6165, Fax: 07462 945066 E-Mail: [email protected] Kirchenpflege: Sabine Heise Tel. 07462 925326 Gemeindebüro: 78194 Immendingen, Schwarzwaldstraße 1 Sekretärin: Andrea Vöckt Tel. 07462 1308, Fax: 07462 945066 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mittwoch 09:00 - 11:30 Uhr Donnerstag 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Nummer 22 Freitag, 2. Juni 2017

Pfarrerin Bauer-Gerold ist vom 11.06.17 bis einschließlich 18.06.17 im Urlaub. Die Kasualvertretung übernimmt die Familie Wischmeyer/ Janzarik aus unserer Nachbargemeinde Möhringen. (Tel. 07461/75467) Wochenspruch: „Es soll nicht durch Heer oder Kraft, sondern durch meinen Geist geschehen, spricht der Herr Zebaoth.“ Sacharja 4,6 Sonntag, 04. Juni 2017 – Pfingstsonntag 09.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Geisingen 10.15 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl in Immendingen Pfarrerin Silke Bauer-Gerold Montag, 05. Juni 2017 – Pfingstmontag 10.15 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst der Gemeinden Möhringen, Geisingen und Immendingen in der Versöhnungskirche in Immendingen mit musikalischer Umrahmung durch ein Bläserquartett Pfarrerin Silke Bauer-Gerold, Pfarrer Johannes Wischmeyer 10.15 Uhr Kindergottesdienst mit dem Thema „Turmbau zu Babel“ Pfarrerin Birte Janzarik und Pfarrer Dr. Thomas Gerold Sonntag, 11. Juni 2017 – Trinitatis 09.30 Uhr Gottesdienst in Geisingen Pf. Dr. Thomas Gerold Aufgrund der Ferien entfällt der Gottesdienst in Immendingen. Sie sind alle herzlich eingeladen, den Gottesdienst in Geisingen um 09:30 Uhr oder den Gottesdienst in Möhringen um 11:00 Uhr zu besuchen. Traditionell kann am Pfingstmontag die Küche kalt bleiben Wie jedes Jahr, ist der Gottesdienst mit Bläserquartett am Pfingstmontag gemeinsam mit unseren Nachbargemeinden Möhringen und Geisingen. Nach dem Gottesdienst, der in diesem Jahr in der Versöhnungskirche Immendingen stattfindet, sind Sie alle ganz herzlich zum Gemeindefest, das im Gemeindesaal der Versöhnungskirche, bei schönem Wetter im Pfarrgarten ausgerichtet wird, eingeladen. Wir bieten Ihnen zum Mittagessen Maultaschen mit Kartoffelsalat und grünem Salat sowie Kaffee und Kuchen an. Über einen Salat oder eine Kuchenspende würden wir uns freuen, bitte melden Sie diese bei Heike Averhage, Tel. 07462 8081 an. Wir freuen uns auf einen geselligen Tag. Seniorenausflug am Donnerstag, 8. Juni 2017 Zu unserem Seniorenausflug, der uns dieses Jahr nach Tübingen führt, treffen wir uns am Donnerstag, 8. Juni 2017 um 08:45 Uhr am Parkplatz bei der Donauhalle. Wir freuen uns schon auf einen schönen Tag! Achtung! Terminänderungen für das Friedensgebet Dienstag, 20. Juni 2017 Aufgrund der Teilnahme der Kindergärten von Kirchen-Hausen, Aulfingen und Leipferdingen wird das Juni-Friedensgebet dieses Mal nicht am 1. Sonntag im Monat stattfinden, sondern es findet jetzt am Dienstag, 20. Juni 2017 um 17:00 Uhr im Kindergarten in Aulfingen statt. Das Thema lautet: Lasst uns Brücken bauen! Vorankündigung Auch das Friedensgebet im Juli muss aus organisatorischen Gründen verschoben werden, auf Sonntag, 9. Juli 2017.

Neuapostolische Kirche Immendingen So. 04.06. - 10:00 Uhr - Pfingsten! Festgottesdienst mit dem Stammapostel in Wien! Weltweite Bildübertragung! Unsere Gemeinde ist hierzu nach Tuttlingen eingeladen Do. 08.06 - 20:00 Uhr Gottesdienst