Markterkundung der Stadt Erftstadt zur NGA-Breitbandversorgung

Markterkundung zur NGA-Breitbandversorgung                                                           Markterkundung der Stadt Erf...
Author: Nadja Vogt
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Markterkundung zur NGA-Breitbandversorgung    

               

 

 

 

 

 

 

 

 

                     

Markterkundung der Stadt Erftstadt zur NGA-Breitbandversorgung 15.04.2014 Kommunale Gebietskörperschaft Stadt Erftstadt Bürgermeister Holzdamm 10 50374 Erftstadt Rückfragen können gerichtet werden an: Stadt Erftstadt Herrn Achim Ole Leger Stabstelle Wirtschaftsförderung Holzdamm 10 50374 Erftstadt Telefon 02235 / 409 – 308 Telefax 02235 / 409 – 542 eMail [email protected] oder an den Berater der Kommune: STZ-Consulting Group Dr. Jürgen Kaack Tel.: 0171 4070000 eMail: [email protected] 1.

Verfahrensgegenstand

Die Stadt Erftstadt mit 51.350 Einwohnern (31.01.2014) als Mittelstadt im Rhein-ErftKreis weist in der Breitband-Versorgung laut Breitbandatlas des BMWi weiße Flecken auf in der NGA (Next-Generation-Access) Versorgung mit mehrheitlich weniger als 30 Mbit/s in den folgenden Stadtteilen / Teil-Ortschaften:   Stadtteil Anzahl Einwohner Anzahl Haushalte Ahrem Blessem / Frauenthal Borr / Scheuren Herrig Kierdorf Niederberg Konradsheim Köttingen (westlicher Teil) Lechenich (südliche und östliche Teile) Liblar (südlicher Teil) Total

1.085 1.928 422 507 3.214 560 377 ca. 1.200 (ca. 30%) ca. 5.600 (ca. 50%) ca. 1.900 (ca. 15%) 16.793

Stadt Erftstadt

524 931 204 245 1.553 271 182 580 2.705 918 8.113 1

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Bei den Angaben zu den Einwohnerzahlen in den Teilorten von Köttingen, Lechenich und Liblar handelt es sich um Schätzungen. Für die Umrechnung von Einwohnern in Haushalte wurde ein Wert von 2.07 Personen je Haushalt angesetzt, der dem Durchschnitt in NRW Ende 2010 entspricht. Übersichten über die geographische Lage der Untersuchungs-Bereiche finden sich in Anlagen 1, 2 und 3. Die oben genannten Gebiete weisen mit mehrheitlich maximal 6 Mbit/s eine im Vergleich zu dem definierten NGA-Grenzwert von 30 Mbit/s eine eher schwache Versorgung auf (eine Ausnahme bilden die Ortsteile Borr und Niederberg, die mit derzeit 16 Mbit/s vergleichsweise besser versorgt sind), die schon heute für eine effiziente Internetnutzung kaum ausreichend ist. Auch Borr und Niederberg erreichen nur die Hälfte des NGA-Grenzwertes. Die Stadt Erftstadt strebt mit der Maßnahme die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden NGA-Breitbandinfrastruktur an gemäß der im Notifizierungsverfahren befindlichen "Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung". In den bezeichneten Gebieten soll nach einem Ausbau für mindestens 75 % der Haushalte eine DownstreamGeschwindigkeit von 50 Mbit/s und mehr erreicht werden, für 95 % jedoch mindestens 30 Mbit/s.  

 

   

Gegenstand der Dienstleistung 2.1 Ziele der Stadt Erftstadt 2.

Die Stadt Erftstadt bittet im Rahmen einer Markterkundung um die Einreichung von konkreten Planungen oder Interessensbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. Es handelt sich um ein nichtförmliches Markterkundungsverfahren in Anlehnung zu § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG. Es ist vorgesehen, die im Markterkundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet. Sofern in den nächsten drei Jahren ein Breitband-Ausbau in einzelnen oder allen nach der "Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)Breitbandversorgung" (derzeit liegt die Regelung bei der Europäischen Kommission zur Notifizierung vor und wird die am 27.01.2014 ausgelaufene „Bundesrahmenregelung Leerrohre“ ersetzen) mit weniger als 30 Mbit/s versorgten Bereichen ohne finanzielle Beteiligung durch die Stadt unter marktüblichen Kundenkonditionen geplant ist, wird um eine Information mit detaillierter Beschreibung des Vorhabens und einem konkreten Zeitplan zur Umsetzung gebeten. Die Stadt Erftstadt bittet andernfalls um Abgabe einer Interessensbekundung mit einer konzeptionellen Beschreibung für die Sicherstellung der Versorgung der unterversorgten Ortsteile. Die Stadt behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens mit einem Anbieter- und Technologie-neutralen Auswahlverfahren sowie den Abschluss eines Liefer- und Leistungsvertrages vor.

Stadt Erftstadt

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Beschreibung der angefragten Dienstleistung

Gewünscht werden im Rahmen einer Markterkundung Darstellungen zur Installation bzw. dem Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband nicht NGA-fähig versorgten Ortsteile der Stadt Erftstadt als Netzbetreiber und/oder Diensteanbieter von Breitbandzugängen. Die Verfügbarkeit einer Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 30 Mbit/s Downstream ist für > 95 % aller Anschlüsse unter allen Nutzungsbedingungen zu gewährleisten, für > 75 % der Anschlüsse sollen mindestens 50 Mbit/s verfügbar sein. Die Breitbandübertragung soll so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark sowie nachhaltig ist. Die angebotene Bandbreite soll auch bei hoher Last durch gleichzeitige Nutzung an vielen Anschlüssen gewährleistet werden. Bei einer Interessensbekundung sollte der Anbieter die technische Lösung detailliert darzustellen und nach Möglichkeit Angaben zur Wirtschaftlichkeit des Projekts zu machen. Hierzu zählen je Ortsteil u. a. Angaben zu den Investitionskosten und auch den erwarteten laufenden Einnahmen. Darüberhinaus sollte der Anbieter angeben, wie und zu welchen Zusatzkosten eine (möglicherweise erst später erfolgende) Erhöhung der Bandbreite auf 100 Mbit/s realisiert werden kann. Bei Berücksichtigung der in Deutschland durchschnittlichen Breitband-Durchdringung von über 58% (laut (N)Onliner-Atlas 2013) ergibt sich ein statistisch ermitteltes Wechsler- oder Upgrader-Potenzial (bezogen auf die in den weißen NGA-Flecken ansässigen Haushalte und Betriebe) von ca. 4.700 in den unterversorgten Stadtteilen. Dieser Wert dient nur als Anhaltspunkt für die eigene Planung, die Kommune garantiert einem Betreiber nicht das Erreichen der angegebenen Kundenwerte. 3 Weiteres Verfahren Ausschlaggebend für die Auswahl eines Anbieters im Rahmen eines möglichen späteren Auswahl-verfahrens (frühestens nach Notifizierung der "Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung") sind u.a. die nachfolgenden Punkte: •

• • • • •

Höhe der Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) je NGA-unterversorgtem Gebiet für die Errichtung einer flächendeckenden Versorgung von mindestens 95 % aller Anschlüsse mit 30 Mbit/s oder mehr im Downstream bei Aufteilung der Kosten für die Zuführung in die Ortschaft und für die Verteilung zu den Kunden; Angebotene Übertragungstechnologie(n); Angaben zu mittleren, realen Bandbreiten für den Downstream; Angaben zu möglichen Restriktionen für den Anwender z.B. bei gleichzeitiger Nutzung an allen Anschlüssen und bei bestimmten Nutzerverhalten; Realisierung einer Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %/Tag); Angaben zur Gewährleistung einer Ausfallsicherheit (< 0,5 %/Tag); Stadt Erftstadt

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Erläuterung zur Umsetzung einer für andere Anbieter für Vorprodukte offenen Netzplattform; Zeitplan für den Netzausbau nach Vertragsunterzeichnung; Angaben zu Datenvolumina pro Monat und Mindest-Vertragslaufzeit für den Kunden; Einmalige Kosten für den Kunden (Einrichtungskosten und Kosten für gegebenenfalls erforderliche Anschlussgeräte ohne Standard-Router); Monatliche Kosten je Anschluss für den Teilnehmer; Höhe einer Flatrate für die Internet-Nutzung; Informationen zu weiteren optionalen Diensten wie Telefonie und Fax; Kosten für Telefonie / Flatrate für nationale Gespräche; Informationen zu optionalen Angeboten für SDSL-Übertragung (oder vergleichbaren Technologien) für gewerbliche Kunden und Unternehmen einschl. verfügbarer Bandbreiten, Service-Levels (SLAs) und Konditionen; Beschreibung eines Migrationskonzeptes für den Ausbau zu höheren Bandbreiten (100 Mbit/s); Beschreibung des Sicherheitskonzeptes und der Umsetzung des Datenschutzes gemäß TKG; Servicekonzept für Behebung von Störungen und Ausfällen (inklusive Benennung von möglichen Service-Partnern vor Ort); Angaben zu einer Service-Hotline einschließlich Zeiten der Erreichbarkeit.

Zusätzliche Angaben für Funkverbindungen: • • • • •

Genaue Standorte für Funkmasten, Antennen oder Umsetzer-Stationen (jeweils Geo-Daten oder Straßenadressen); Genutzter Frequenzbereich und Strahlenleistung; Schutzabstände nach BImSchV; Verfügbare Bandbreite bei gleichzeitiger Nutzung durch alle Kunden (Grad der Überbuchung der Funk-Kanäle); Angaben zur Zukunftssicherheit bei Netzerweiterung durch steigende Teilnehmerzahlen oder größeres Versorgungsgebiet.

Zusätzliche Angaben zum Anbieter (falls das Unternehmen des Anbieters weniger als 10 Jahre Bestand hat und/oder über weniger als 100.000 Euro Eigenkapital verfügt): • • • • •



Nachweis zur Meldung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und zur Übertagung des Wegerechts im Bereich der Stadt Erftstadt; Angaben zu vergleichbaren Referenz-Projekten aus den letzten drei Jahren; Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter des Unternehmens; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes; Angaben zum Gesamt-Umsatz der letzten drei Jahre, des auf den Betrieb von Breitbandnetzen entfallenden Umsatzes und zur Gesamtkundenzahl aufgeteilt nach privaten und gewerblichen Kunden von Telekommunikationsdiensten; Die Förderrichtlinien verlangen den Betrieb über einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren, daher ist auf gesondertes Verlangen ein Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen (Bankauskunft und Finanzierungsnachweis für die Umsetzung). Die Stadt Erftstadt behält sich für Stadt Erftstadt

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den Fall, dass eine Beihilfe an einen Betreiber gewährt werden soll, die Forderung nach einer Bankbürgschaft als Sicherheit vor. 4 Fristende für das Markterkundungsverfahren Interessierte Netzbetreiber reichen ihre Ausbau-Planungen, Konzepte und Erläuterungen bitte bis spätestens 30. Mai 2014 bei der oben genannten Adresse des Ansprechpartners bei der Stadt Erftstadt in elektronischer oder schriftlicher Form ein. Ein Aufwandsersatz für die Einreichung von Interessenbekundungen können im Rahmen des Markterkundungsverfahrens nicht gewährt werden. 15. April 2014 Stadt Erftstadt Der Bürgermeister

Anlagen: •

Anlage 1 bis 3: Übersichtskarten der unterversorgten Ortsteile

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Anlage 1: Übersichtskarten der Untersuchungsgebiete Ortsteile Blessem / Frauenthal und Kierdorf sowie Teilbereiche von Köttingen, Lechenich und Liblar

Quelle: OpenStreetMap 2014

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Anlage 2: Übersichtskarten der Untersuchungsgebiete Ortsteile Ahrem und Herrig

Quelle: OpenStreetMap,2014

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Anlage 3: Übersichtskarten der Untersuchungsgebiete Ortsteile Borr / Scheuren und Niederberg

Quelle: OpenStreetMap, 2014

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