Luther 500 Auf den Spuren der Reformation

Luther 500 – Auf den Spuren der Reformation Studienreise der vhs Kitzingen 5.10. - 8.10.2017 Reiseleitung: Anneli Hennrichs Veranstalter: INTERCONTACT...
Author: Lars Förstner
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Luther 500 – Auf den Spuren der Reformation Studienreise der vhs Kitzingen 5.10. - 8.10.2017 Reiseleitung: Anneli Hennrichs Veranstalter: INTERCONTACT

Leistungen: • Fahrt im modernen Fernreisebus ab / bis Kitzingen (Zustieg Würzburg) • 3 Übernachtungen mit Frühstück im 3-Sterne Hotel Best Western Windorf-Leipzig • Eintritte und Führungen in vier Ausstellungen wie im Programm beschrieben • Stadtführung in Wittenberg • qualifizierte Reisebegleitung durch die vhs Kitzingen, fachkundige Einführung in die Thematik durch die Historikerin Anneli Hennrichs während der Busfahrten, auf Wunsch: Begleitung durch die Reiseleitung bei Mittagsimbiss, Abendessen und Stadtspaziergang in Berlin • Insolvenzversicherung • umfangreiche Begleitunterlagen • Trinkgelder für Busfahrer und Hotelpersonal Nicht enthalten: • Persönliche Ausgaben für Getränke, Mittagessen, Abendessen, Nahverkehr in Leipzig • Fotoerlaubnis auf der Wartburg (5,- EUR), Pendelbus auf die Wartburg (2,- EUR) Anmelde- und Stornoschluss: Freitag, 30.06.17 Reisepreis pro Person: EUR 417,- im Doppelzimmer (EUR 99,- Einzelzimmerzuschlag für 3 Nächte) Teilnehmerzahl: Mindestens 26 Personen. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, werden wir Sie spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn informieren, falls wir die Reise absagen müssen. Zahlungsmodalitäten: Die Anzahlung des Reisepreises in Höhe von 20 Prozent ist bis spätestens 5. Juli 2017 fällig. Sie erhalten eine gesonderte Zahlungsaufforderung der vhs mit der Reisebestätigung. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Der Abschluss einer Reiserersicherung wird empfohlen und von INTERCONTACT angeboten. Abfahrtszeiten: 5. Oktober 2017 Zurück an: Anmeldung:

6:30 Uhr Kitzingen Bleichwasen

7:00 Uhr Würzburg Hbf, Taxistand

Volkshochschule Kitzingen, Hindenburgring Süd 3, 97318 Kitzingen … Unter Anerkennung der umseitig abgedruckten Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters melde ich mich bei der Volkshochschule Kitzingen verbindlich für die Studienreise Luther 500 zu den großen nationalen Sonderausstellungen Wartburg – Wittenberg – Berlin vom 5.10. - 8.10.2017 an. Preis pro Person: EUR 417,- im DZ (EUR 99,- EZ-Zuschlag)

Te ilnehmer 2

Te ilnehmer 1

… Ich wünsche Informationen zu einer Reiserücktrittsversicherung.

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… Ich buche ein Einzelzimmer.

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… Wir buchen ein Doppelzimmer.

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… Wir buchen zwei Einzelzimmer.

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Datum, Unterschrift Teilnehmer, bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

… Abfahrt in Kitzingen … Abfahrt in Würzburg

Luther 500 – Auf den Spuren der Reformation Studienreise der vhs Kitzingen zu den großen nationalen Sonderausstellungen Wartburg – Wittenberg – Berlin vom 5.10. - 8.10.2017 2017 feiert die Welt weit über alle konfessionellen und religiösen Grenzen hinaus den 500. Jahrestag der Reformation mit zahlreichen Veranstaltungen. Drei große nationale Sonderausstellungen in Berlin, Wittenberg und Eisenach unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten, würdigen mit jeweils eigener Schwerpunktsetzung dieses zentrale Ereignis am Beginn der Neuzeit: Das Deutsche Historische Museum in Berlin mit „Der Luthereffekt. 500 Jahre Protestantismus in der Welt“, die Wartburg in Eisenach mit „Luther und die Deutschen“ und Wittenberg mit „Luther! 95 Schätze – 95 Menschen“. Die drei Ausstellungen ergänzen sich, bauen aufeinander auf und bieten einen umfassenden Überblick über die wesentlichen Aspekte der Reformation. Im Rahmen der Studienreise wollen wir diese Ausstellungen besuchen; auf der Rückreise steht zusätzlich die Ausstellung des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg „Luther, Kolumbus und die Folgen“ auf dem Programm. Unterwegs werden wir uns während der Busfahrten der Reformation und Luther aus verschiedenen Perspektiven annähern: Was war das Besondere, Herausragende an Luthers Persönlichkeit? Welche Bedeutung hatte der Buchdruck für die Reformation? Wer waren die Vorläufer, wer die Weggefährten? Welche Rolle spielte Luther für die deutsche Sprache? Welche Auswirkungen hatte die Reformation auf die katholische Kirche? U. v. m. Die Reise ist offen für Mitglieder aller Glaubensgemeinschaften sowie Konfessionslose. Der Schwerpunkt liegt auf dem Verständnis für die weltgeschichtliche Bedeutung der Reformation. Geplantes Programm:

Lucas Cranach d. Ä.: Martin Luther

Schlosskirche © Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH

1. Tag: Donnerstag, 5.10.2017 Fahrt von Kitzingen (weiterer Zustieg Würzburg) nach Eisenach (ca. 175 km) auf die Wartburg zur Ausstellung „Luther und die Deutschen“. Fahrtteilnehmer, die den Weg vom Busparkplatz auf halber Höhe bis zur Burg nicht zu Fuß zurücklegen möchten, können den gebührenpflichtigen Shuttleservice vor Ort nutzen. Die Ausstellung wird mit Audioguide besichtigt und widmet sich drei großen Themenbereichen: der Lutherstätte Wartburg als deutschem Erinnerungsort, den kultur- und geistesgeschichtlichen Folgen von Luthers protestantischer Lehre und der politischen Instrumentalisierung der Reformation. Nach der individuellen Mittagspause Weiterfahrt nach Leipzig, Hotelbezug für 3 Nächte, Abendessen in Eigenregie. 2. Tag: Freitag, 6.10.2017 Nach dem Frühstück Fahrt nach Wittenberg (ca. 100 km). Am Vormittag führt ein fachkundig geleiteter Stadtrundgang zur Schlosskirche „Allerheiligen“ mit der berühmtesten Tür der Welt, der „Thesentür“, entlang der historischen Collegienstraße zum Markt mit dem Renaissance-Rathaus und den Denkmälern für Luther und Melanchthon, vorbei an den Cranachhäusern zur Stadtkirche „St. Marien“ mit dem Reformationsaltar von Lucas Cranach d. Ä., zum Melanchthonhaus und zum Lutherhaus, das heute das weltgrößte reformationsgeschichtliche Museum beherbergt. Nach der individuellen Mittagspause Audioguide-Führung in der Ausstellung „Luther! 95 Schätze – 95 Menschen“. Im Fokus steht Luthers Thesenanschlag vom 31. Oktober 1517. Die Ausstellung begleitet Luther auf seinem Weg zu seinem reformatorischen Durchbruch. „95 Schätze“ präsentieren außergewöhnliche Exponate aus dem Umfeld des jungen Luther. Im Teil „95 Menschen“ werden Persönlichkeiten aus der ganzen Welt vom 16. - 21. Jh. mit ihren jeweiligen existentiellen Beziehungen zu Martin Luther und seinem Werk vorgestellt: Revolutionäre, Aufklärer, Nationalisten, Schriftsteller, Musiker, Künstler und Philosophen.

Anschließend Zeit für Eigenerkundungen in der Ausstellung und am Spätnachmittag Rückfahrt nach Leipzig, Abendessen in Eigenregie oder in Begleitung der Reiseleitung.

Martin Luther im Kreise von Reformatoren 1625/1650 © Deutsches Historisches Museum

Die Welt unter der Narrenkappe © Germanisches Nationalmuseum Museum

3. Tag: Samstag, 7.10.2017 Fahrt nach Berlin (ca. 200 km) in die Ausstellung „Der Luthereffekt“ im Deutschen Historischen Museum / Gropiusbau. Sie zeigt die weltumspannende Geschichte von Wirkung und Wechselwirkung der Reformation, die um 1500 einsetzt und bis in die Gegenwart reicht. Nach fachkundiger Führung und anschließenden Eigenerkundungen im Museum Mittagspause im Museumsbistro. Nachmittags fakultativer Spaziergang zum Reichstag / Bundestag in Begleitung der Reiseleitung. Abendessen und Abendgestaltung in Eigenregie oder in Begleitung der Reiseleitung nach der Rückfahrt in Leipzig. 4. Tag: Sonntag, 8.10.2017 Rückfahrt über Nürnberg (ca. 275 km), wo wir uns der Ausstellung „Luther, Kolumbus, und die Folgen“ im Rahmen einer Führung im Germanischen Nationalmuseum widmen. Sie legt den Schwerpunkt auf den Wendezeitcharakter dieser Epoche. Erstmalig wird die kulturelle Prägekraft der Reformation auch in bisher kaum beleuchteten Bereichen wie Naturwahrnehmung und Wissenschaftsgeschichte ausgelotet. Die Mittagspause legen wir im Museumsbistro ein. Anschließend letzte Etappe der Reise (ca. 110 km) in die Ausgangsorte Würzburg und Kitzingen.

Kontakt und Anmeldung:

Hotelinformation:

vhs Kitzingen Hindenburgring Süd 3 97318 Kitzingen

Das Best Western Hotel Windorf liegt verkehrsgünstig an der A38 in ruhiger Lage nahe der Neuseenlandschaft von Leipzig und unweit von Zentralstadion, Arena Leipzig und Zoo Leipzig entfernt. Nur 2 Gehminuten vom Hotel befindet sich die Haltestelle für öffentliche Verkehrsmittel (Straßenbahnlinien 3 und 3E) und das Zentrum ist 7 km entfernt. Alle Zimmer sind mit einer Größe von 26 qm sehr geräumig sowie komfortabel mit übergroßen Betten, geschmackvoll und farbenfroh eingerichtet und verfügen über Verdunkelungsmöglichkeit, Duschbad, Haartrockner, Schreibtisch, Minibar, Satelliten-TV, Fernbedienung zum TV, Radio oder Radiowecker, Telefon, Telefon-Direktdurchwahl in das Zimmer von aussen – Wohlfühlen wird hier großgeschrieben. Genießen Sie die regionale und internationale Küche im Wintergartenrestaurant und das Angebot der Hotelbar.

Tel.: 0 93 21 92 99 45 45 Fax: 0 93 21 92 99 45 99 E-Mail: [email protected] Ansprechpartnerin: Cornelia Rauh

Bildnachweise Titelseite: 1 Die Wartburg, Foto: André Nestler – © Lutherstadt Wittenberg Marketing GmbH 2 Thesentür Eisenach-Wartburgregion Touristik GmbH 3 Luthers Thesenanschlag, Ferdinand Pauwels 1872, Wartburg-Stiftung Eisenach 4 Martin-Gropius-Bau Innenansicht Foto: CTHOE, cc-by-sa 3.0

Best Western Hotel Windorf – 3 Sterne Hotel Ernst-Meier-Straße 1 04249 Leipzig Tel.: 03 41 4 27 70 www.bestwestern.de/hotels/Leipzig/BEST-WESTERN-Hotel-Windorf

Luther 500 – Auf den Spuren der Reformation Studienreise der vhs Kitzingen 5.10. - 8.10.2017 Reiseleitung: Anneli Hennrichs Veranstalter: INTERCONTACT

Reisevertragsbedingungen der INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH Diese Reisebedingungen, die bei der Buchung von Ihnen anerkannt und damit Bestandteil des mit der INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH (im Folgenden INTERCONTACT genannt) geschlossenen Reisevertrages werden, sind auf der Grundlage der Empfehlung des DRV (Deutscher ReiseVerband e.V.) erstellt worden. Lesen Sie bitte die Reisebedingungen mit Sorgfalt durch, denn diese regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und INTERCONTACT. Sie gelten ergänzend zu den § 651a ff des BGB (Reisevertragsgesetz) und der BGB-InfoV (Verordnung über Informationen- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).

1. Anmeldung und Bestätigung Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie INTERCONTACT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich, per Fax, oder elektronisch möglich. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch INTERCONTACT zustande. INTERCONTACT wird die Annahme schnellstmöglich durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung erklären. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot zum Vertragsschluss von INTERCONTACT vor. Sie haben dann das Recht, innerhalb von 7 Tagen das Angebot anzunehmen. INTERCONTACT ist während dieser Zeit an Ihr Angebot gebunden. Erklären Sie innerhalb dieser 7 Tage schriftlich, durch Anzahlung oder Restzahlung die Annahme des geänderten Angebots, so kommt der Reisevertrag auf der Grundlage dieses Angebots zustande.

2. Bezahlung Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises sofort fällig. Mit der Reisebestätigung/Rechnung erhalten Sie einen Sicherungsschein unseres Versicherers, mit dem Ihr gezahltes Geld im Falle einer Zahlungsunfähigkeit von INTERCONTACT abgesichert ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung fällig. Wenn Sie die Zahlart „Überweisung“ wählen, erwartet INTERCONTACT den Geldeingang zum vereinbarten Fälligkeitsdatum. Bitte beachten Sie unbedingt die mit Datum ausgeschriebenen Zahlungstermine auf der Reisebestätigung, denn ein verspäteter Zahlungseingang kann die Stornierung Ihrer Reise zur Folge haben. Wenn der vereinbarte Anzahlungsbetrag oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt INTERCONTACT dies zur Kündigung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.

3. Reiseprogramm und Reisepreis Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Beschreibung in den INTERCONTACT Katalogen, der Webseite oder aus dem Angebots-Flyer, sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Das Gleiche gilt für den von Ihnen zu entrichtenden Reisepreis. Die Reisepreise basieren auf den z.Zt. der Reiseausschreibung geltenden Beförderungstarifen und Wechselkursen. Die in den Reisepreis eingeschlossenen Leistungen sind in dem Ihnen vorliegenden Programm angegeben. Sonderwünsche können soweit erfüllbar - gegen entsprechenden Zuschlag berücksichtigt werden. Sie können die Reise individuell verlängern oder abändern. Neben den zusätzlichen Leistungen wird von INTERCONTACT eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Buchung erhoben. Ein Anspruch auf Erstattung von Teilbeträgen des Reisepreises der gebuchten Reise besteht bei individueller Abänderung nicht. Die Kosten für Nebenleistungen wie zur Besorgung von Visa und Devisen gehen — sofern nicht anders angegeben — zu Ihren Lasten und werden gesondert berechnet. Mündliche Absprachen sind meist nachträglich nicht mehr beweisbar. Aus diesem Grunde kann INTERCONTAC mündliche Absprachen nur dann anerkennen, wenn sie schriftlich von INTERCONTACT bestätigt worden sind.

4. Reiseprogramm- und Reisepreisänderung a) Reiseprogrammänderung aa) vor Vertragsschluss Die Prospektangaben sind für INTERCONTACT bindend, soweit sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. INTERCONTACT behält sich indes vor, aus sachlich berechtigten Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben bzw. der Reiseausschreibung vorzunehmen, über die INTERCONTACT Sie vor Buchung selbstverständlich informiert. Bei den Rundreisen sind Änderungen des Reiseverlaufs jederzeit möglich, z.B. aufgrund von Behördenverordnungen, besonderen Gegebenheiten des Straßenverkehrs, medizinischen Notfällen, oder wenn im Interesse der Sicherheit der Reiseteilnehmer oder aus Witterungsgründen eine abweichende Reiseroute eingeschlagen wird. Über die notwendig werdende Änderung der Reiseroute und/oder Fahrtzeit entscheidet allein INTERCONTACT. Im Falle der Absage eines Linienfluges durch die Fluggesellschaft und z.B. im Falle der Nichteinhaltung des Flugplanes durch die Fluggesellschaft, können ein Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehrflughafens erforderlich werden. Aus diesen oder vergleichbaren Gründen bleiben ein solcher Wechsel bzw. eine Abänderung ausdrücklich vorbehalten. Entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist INTERCONTACT verpflichtet, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft und sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. bb) nach Vertragsschluss Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht von INTERCONTACT wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. INTERCONTACT behält sich insbesondere vor, die Streckenführung von Flügen abzuändern, Zwischenlandungen oder Umsteigeflüge vorzusehen und sonstige Änderungen der Fahrund Flugpläne vorzunehmen. INTERCONTACT verpflichtet sich, Sie von eventuellen Änderungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Die geänderte Leistung tritt an die Stelle der ursprünglich vertraglich geschuldeten Leistung. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderte Leistung mit Mängeln behaftet ist. Wird der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise durch solche Leistungsänderungen für Sie unzumutbar verändert, stellt INTERCONTACT Ihnen frei, kostenlos umzubuchen oder ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie haben auch das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen Ersatzreise aus dem INTERCONTACT Programm zu verlangen, wenn INTERCONTACT in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Ihre aus der Änderung oder Absage herrührenden Rechte müssen Sie unverzüglich nach der Erklärung der Änderung durch INTERCONTACT dieser gegenüber geltend machen. b) Reisepreisänderungen aa) vor Vertragsschluss Bei den ausgewiesenen Preisen handelt es sich um die tagesaktuell gültigen Preise, sie sind für INTERCONTACT bindend. INTERCONTACT kann jedoch vor Vertragsschluss vom Prospekt

abweichende Reisepreise erklären, eine Preisanpassung ist insbesondere aus diesen Gründen zulässig: 1. Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Webseite, oder des Angebots-Flyers. 2. Wenn Ihre gewünschte auf der INTERCONTACT Webseite, oder in einem Katalog ausgeschriebene Studienreise und/oder die Flüge und/oder das Hotelprogramm nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der INTERCONTACT Kataloge oder Webseite verfügbar ist. INTERCONTACT behält sich Preisanpassungen daher aus diesen Gründen ausdrücklich vor. bb) nach Vertragsschluss INTERCONTACT behält sich vor, die mit der Buchungsbestätigung bestätigten Preise für den Fall, dass sich die Beförderungskosten oder die Hafen- und Flughafengebühren verändern oder neu entstehen, in dem Umfang anzupassen, in dem sich deren Veränderung oder Entstehung pro Reisenden auf den Reisepreis auswirkt, sofern der Reisebeginn mehr als vier Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Dies gilt ausschließlich für solche Preisänderungen, bei denen sich die Kostenfaktoren nach Vertragsschluss geändert haben und dies bei Abschluss des Vertrages nicht absehbar war. Für die Erhöhung wichtige und nicht absehbare Gründe sind z.B. die Erhöhung von öffentlichen Abgaben, die Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer, eine Veränderung des Rohölweltmarktpreises, Erhöhung oder Neueinführung von Versicherungsprämien oder behördlichen Abgaben (z.B. „Luftverkehrssteuer“), oder zusätzlich erhobene Sicherheitszuschläge für das jeweilige Beförderungsmittel, ebenso eine Erhöhung des Wechselkurses des EURO im Verhältnis zum US Dollar um mehr als 20 % im Einzelfall. Im gleichen Umfang ist eine Anpassung des vereinbarten Reisepreises im Falle einer Änderung behördlich festgelegter Beförderungstarife zulässig. INTERCONTACT weist Ihnen, um die Zulässigkeit der Erhöhung begründen zu können, ausführlich die einzelnen Gebühren- und Kostenerhöhungen zur Kontrolle nach. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung setzt INTERCONTACT Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn INTERCONTACT in der Lage ist, Ihnen eine solche Reise aus dem INTERCONTACT Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von INTERCONTACT über die Preiserhöhung INTERCONTACT gegenüber geltend machen.

5. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer, Namensänderung durch den Reisenden Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfiehlt INTERCONTACT Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei INTERCONTACT. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, kann INTERCONTACT angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von INTERCONTACT berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den nachstehenden Pauschalen oder Stornoregelungen ausgewiesen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel betragen die Rücktrittspauschalen, die INTERCONTACT im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis: Nach Reisebestätigung bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 10% pro Person. Vom 59. — 30. Tag vor Reiseantritt 20 % des Reisepreises. Vom 29. — 22. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises. Vom 21. — 15. Tag vor Reiseantritt 70 % des Reisepreises. Vom 14. — 7. Tag vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises. Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt oder Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises. Bei Flugtickets ohne weiteres Arrangement fallen bei Rücktritt oder Nichtantritt 100% des Ticketpreises als Stornogebühren an, Steuern und Gebühren auf das Flugticket werden erstattet. Umbuchung Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung. Für Reisen, die INTERCONTACT für andere Veranstalter vermitteln, gelten deren Reisebedingungen. Ersatzteilnehmer Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen. In diesem Fall wird, neben den Gebühren der jeweiligen Leistungsträger/Fluggesellschaften sowie gegebenenfalls entstehende (von INTERCONTACT darzulegende) Mehrkosten, ein Bearbeitungsentgelt von 50,- € erhoben. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall möglichst schriftlich erfolgen. Namensänderung Bei Reiseanmeldung müssen INTERCONTACT Ihr vollständiger Name mit allen Vor- und Zunamen und die Namen aller mit angemeldeten Reiseteilnehmern deckungsgleich mit dem gültigen Reisepass vorliegen. Nach erfolgter Reisebestätigung durch INTERCONTACT sind Namensänderungen nur noch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50,- € pro Person gestattet. Namensänderungen bei Linienflügen sind nur in Ausnahmefällen und auf Anfrage möglich; nach Flugscheinausstellung kann das Ticket u.U. nicht erstattungsfähig sein, so dass neben dem ursprünglichen Ticketpreis je nach Verfügbarkeit im Zeitpunkt der Neubuchung der Flugplätze zusätzliche Flugaufpreise anfallen.

6. Rücktritt und Kündigung durch INTERCONTACT INTERCONTACT kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) bis 31 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der INTERCONTACT Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen ist. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet, die Anzahlung sofort zurückerstattet. b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch INTERCONTACT nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. INTERCONTACT behält den Anspruch auf den Reisepreis, rechnet jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile an, die INTERCONTACT aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der INTERCONTACT von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

7. Kündigung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände a) vor Reiseantritt Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen oder Naturkatastrophen, Epidemien, hoheitliche Maßnahmen z.B. Beschlagnahme von Transportmitteln, oder anderen Vorfällen die den vorgenannten gleichkommen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, können sowohl Sie als auch INTERCONTACT den Vertrag kündigen. INTERCONTACT zahlt dann den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. INTERCONTACT behält sich vor, für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung zu verlangen. b) nach Reiseantritt Erfolgt die Kündigung nach Antritt Ihrer Reise, so ist INTERCONTACT verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen. Falls der mit Ihnen geschlossene Vertrag die Rückbeförderung umfasst, ist INTERCONTACT insbesondere verpflichtet, Sie zurückzubefördern. Für die Rückbeförderung etwa entstehende Mehrkosten sind von INTERCONTACT und von Ihnen je zur Hälfte zu tragen. Zusätzlich zu den reinen Rückbeförderungskosten entstehende Mehrkosten fallen Ihnen zur Last.

8. Gewährleistung a) Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, zur Wahrung der gesetzlichen Gewährleistungs- und Kündigungsrechte den Mangel an Ort und Stelle unverzüglich gegenüber der Reiseleitung oder der örtlichen Agentur von INTERCONTACT mitzuteilen und INTERCONTACT eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen, es sei denn, die Abhilfe ist unmöglich oder wird durch INTERCONTACT verweigert. INTERCONTACT kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern Ihnen dies zumutbar ist. Bietet INTERCONTACT Ihnen nach Beschwerde eine zumutbare Abhilfe an, so müssen Sie diese annehmen. Lehnen Sie diese zumutbare Abhilfemaßnahme ab, so können Sie hinterher Gewährleistungsansprüche wegen der beanstandeten Umstände selbst nicht mehr geltend machen. Sie können die von INTERCONTACT angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, INTERCONTACT erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich beeinträchtigt würde. Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an INTERCONTACT richten: INTERCONTACT GmbH In der Wässerscheid 49 D - 53424 Remagen Tel. 02642 - 2009-0 Telefax 02642 - 2009-38 b) Minderung des Reisepreises. Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen nicht vertragsgemäß erbracht wurden. c) Kündigung des Reisevertrages Leistet INTERCONTACT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste. Sie haben an INTERCONTACT den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen, sofern diese Leistungen für Sie nicht völlig wertlos sind. d) Schadensersatz Verletzt INTERCONTACT schuldhaft Pflichten aus dem Reisevertrag, so ist INTERCONTACT Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ihre eventuellen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei INTERCONTACT anmelden. (Ausschlussfrist!). In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind die vertraglichen Schadensersatzansprüche auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von INTERCONTACT zu vertretenden Mangels, oder groben Verschuldens von INTERCONTACT und seiner Erfüllungsgehilfen. Diese verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651g Abs. II Satz 2 BGB). Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.

10. Haftung von INTERCONTACT INTERCONTACT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von INTERCONTACT herausgegebenen Prospekten, die von INTERCONTACT Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. INTERCONTACT haftet ebenfalls für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

11. Beschränkung der Haftung a) vertraglich Die vertragliche Haftung von INTERCONTACT ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von INTERCONTACT herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit INTERCONTACT für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.100,EUR. b) gesetzlich Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen INTERCONTACT ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Soweit INTERCONTACT vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, Montrealer Übereinkommen. Dieses beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck. c) für Fremdleistungen INTERCONTACT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung von INTERCONTACT lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind (Zusatzangebot).

12. Pass-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften INTERCONTACT steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Diese Unterrichtung kann INTERCONTACT auch über Ihren Gruppenleiter veranlassen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden und eventueller Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Jeder Reisende aus EU-Ländern und der Schweiz muss einen noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültigen, maschinenlesbaren Reisepass (ePass) mit sich führen, dies gilt auch für Kinder und Reisen in Europa. INTERCONTACT haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende INTERCONTACT mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass INTERCONTACT die Verzögerung zu vertreten hat. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch schuldhafte Falschoder Nichtinformation durch INTERCONTACT bedingt sind.

13. Versicherungen Reiseversicherungen einschl. Reiserücktrittskostenversicherung sind durch Sie selbst abzuschließen, sofern sie nicht im Reisepreis eingeschlossen sind und in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen sind. Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

14. Beförderungsausschlüsse und Beschränkungen Minderjährige (unter 18 Jahre) können nur in Begleitung eines Erwachsenen (mindestens 18 Jahre) reisen. Babys unter 6 Monaten werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert. Schwangere, die die 24. Schwangerschaftswoche erreicht haben, werden nicht befördert. Schwangere müssen ein ärztliches Attest über die Reisefähigkeit und den Geburtstermin vorlegen können. INTERCONTACT haftet nicht für eventuelle Schwangerschaftskomplikationen, die während der Reise auftreten. Reisende mit körperlichen oder medizinischen Problemen, die eine spezielle Behandlung erfordern, haben INTERCONTACT bei der Buchung darauf hinzuweisen. INTERCONTACT hat das Recht, Passagiere zurückzuweisen, die nach dem Ermessen von INTERCONTACT aus geistigen oder körperlichen Gründen keine Reise antreten sollten, oder die eine Versorgung benötigen, die INTERCONTACT nicht gewährleisten kann. Jeder beeinträchtigte Reisende muss sich selbst versorgen können und die Reise mit einer Begleitperson antreten, die ihr/ihm während der Reise in allen Dingen behilflich sein kann. Rollstühle sind von den Reisenden selbst mitzubringen und sollten klein und faltbar sein.

15. Datenschutz Personenbezogene Daten, die Sie INTERCONTACT zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

16. Gerichtsstand/Rechtswahl Gerichtsstand für Klagen gegen INTERCONTACT ist Remagen. Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und INTERCONTACT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen gegen INTERCONTACT im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

17. Unwirksamkeit Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Veranstalter INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH Geschäftsführer Peter Zieger, Tim Zieger In der Wässerscheid 49 D - 53424 Remagen Amtsgericht Koblenz - HRB 12374

-Stand März 2015-

INTERCONTACT-Tarife zur Reiseversicherung der MDT

Tarife für Erwachsene Reisepreis bis (€) pro Person bis 150,bis 250,bis 400,bis 600,bis 800,bis 1.000,bis 1.250,bis 1.500,bis 1.750,bis 2.000,bis 2.500,bis 3.000,bis 3.500,bis 4.000,bis 5.000,bis 6.000,bis 7.000,bis 8.500,bis 10.000,-

Welcher Versicherungsschutz ist enthalten?

Reiserücktritt RRV (A) ohne SB

Reiserücktritt RRV (A) mit SB

Vollschutz (A,B,C,D,E,F) ohne SB

16,56 € 22,08 € 26,50 € 34,22 € 39,74 € 45,26 € 56,30 € 65,14 € 70,66 € 79,49 € 94,94 € 117,02 € 146,83 € 164,50 € 184,37 € 230,74 € 314,64 € 402,96 € 402,96 €

12,14 € 15,46 € 18,77 € 24,29 € 28,70 € 34,22 € 43,06 € 48,58 € 52,99 € 56,30 € 72,86 € 89,42 € 108,19 € 123,65 € 144,62 € 182,16 € 241,78 € 308,02 € 308,02 €

19,73 € 21,45 € 26,60 € 36,89 € 46,33 € 50,62 € 64,35 € 71,21 € 76,36 € 84,94 € 92,66 € 119,26 € 136,42 € 150,15 € 187,90 € 222,22 € 282,28 € 354,44 € 354,44 €

Vollschutz (A,B,C,D,E,F) mit SB

16,30 € 19,73 € 23,17 € 31,75 € 40,33 € 43,76 € 54,91 € 64,35 € 71,21 € 75,50 € 83,23 € 102,10 € 119,26 € 138,14 € 162,16 € 196,48 € 256,54 € 308,02 € 308,02 €

Teil A:

Reise-Rücktrittskosten-Versicherung Wenn Sie von Ihrer Reise aus versichertem Grund zurücktreten müssen, werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten sowie die Mehrkosten des verspäteten Reiseantritts erstattet.

Teil B:

Reiseabbruch-Versicherung Wenn Sie Ihre Reise aus versichertem Grund abbrechen oder unterbrechen müssen, werden Ihnen die nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort und die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Beendigung oder Unterbrechung einer Reise erstattet.

Teil C:

Umbuchungsgebührenschutz Wenn Sie Ihre Reise innerhalb der gebuchten Reisesaison umbuchen müssen, werden Ihnen die vertraglich geschuldeten Umbuchungsgebühren bis zu 40,- € bei Umbuchung bis 42 Tage vor Reiseantritt erstattet.

Teil D:

Reise-Krankenversicherung Wenn Sie z.B. unerwartet erkranken oder einen schweren Unfall erleiden, werden Ihnen u.a. die Kosten einer medizinisch notwendigen Heilbehandlung und des medizinisch sinnvollen Krankenrücktransports bei akut auftretenden Krankheiten im Ausland erstattet. Bei Reisen innerhalb Deutschlands ist der medizinisch sinnvolle Rücktransport sowie ein Krankenhaustagegeld bis zu 30 Tagen versichert.

Teil E:

24h-Notfall-Assistance

Geltungsbereich Weltweit, max. Reisedauer 31 Tage, max. Reisepreis 10.000 ,- €

Tarife für Jugendliche Reisepreis bis (€) pro Person bis 250,bis 500bis 750,bis 1.250,-

Die 24h-Notfall-Assistance erstattet Ihnen Such-, Bergungs- und Rettungskosten und

Reiserücktritt RRV (A) ohne SB

Reiserücktritt RRV (A) mit SB

6,90 € 11,00 € 15,31 € 22,98 €

4,93 € 7,85 € 10,95 € 16,41 €

Vollschutz (A,B,C,D,E,F) ohne SB

11,86 € 16,41 € 21,33 € 27,16 €

Vollschutz (A,B,C,D,E,F) mit SB

organisiert für Sie weltweit, rund um die Uhr Hilfe bei Notfällen. Teil F:

9,11 € 12,63 € 16,40 € 20,90 €

Reisegepäck-Versicherung (Versicherungssumme: Erw. 2.000,- ; Jugendl. 1.000,-) Wenn Ihr Reisegepäck während der Reise abhanden kommt, zerstört oder beschädigt wird, wird Ihnen der Zeitwert des Reisegepäcks bis zur vertraglich vereinbarten Höchstsumme ersetzt.

Geltungsbereich Weltweit, max. Reisedauer 31 Tage, max. Reisepreis 1.250 ,- €

Wichtige Informationen zur INTERCONTACT Reiseversicherung der MDT

Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- € p.P. In der Reise-Krankenversicherung & Reisegepäck-Versicherung beträgt der Selbstbehalt 75,- € p.P. Bei Tarifen ohne Selbstbehalt enfällt dieser vollständig.

Differenzierung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen: Grundsätzlich gilt mit Erreichen der Volljährigkeit der Tarif für Erwachsene, jedoch gelten folgende Ausnahmen: Für volljährige Teilnehmer einer Klassenfahrt gilt der Jugendtarif, sofern es sich um eine Erstausbildung handelt und das 25. Lebensjahr nicht überschritten ist. Für Lehrkräfte, die als Aufsicht an einer Klassenfahrt teilnehmen, gilt ebenfalls der Jugendtarif der Gruppe. Bei Jugendreisen unabhängig einer Schulfahrt, (z.B. Fußballverein) muss eine Differenzierung zwischen voll- und nicht volljährigen Personen erfolgen. Es gilt dann entsprechend der Tarif für Jugendliche oder Erwachsene.

Allgemeine Hinweise: Der Versicherungsschutz kann bei Buchung der Reise, spätestens jedoch bis 30 Tage vor Reiseantritt, bei kurzfristigeren Buchungen spätestens innerhalb 3 Werktagen nach Reisebuchung erlangt werden. Der Abschluss der Versicherung erfolgt über INTERCONTACT, die komplette Abwicklung, Vertrags- und Schadenbearbeitung erfolgt durch die MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler. Maßgebend für den Versicherungsschutz sind die Versicherungsbedingungen für Reiseversicherungen der MDT Makler der Touristik GmbH Assekuranzmakler für den führenden Versicherer DFV Deutsche Familienversicherung AG und weitere beteiligte Versicherer (VB MDT 2016-D). Diese finden Sie auch unter folgenden Link http://www.ic-gruppenreisen.de/files/ic-gruppenreisen/downloads/versicherungsbedingungen 2016.pdf Bei Fragen zur Reiseversicherung erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 02642-20090 INTERCONTACT Gesellschaft für Studien- und Begegnungsreisen mbH In der Wässerscheid 49, 53424 Remagen E-Mail: [email protected] Internet: www.intercontact-reisen.de

Per E-Mail: [email protected]

Per Fax: 02642 / 2009-38

INTERCONTACT GmbH In der Wässerscheid 49 53424 Remagen

Per Post:

Bitte ausfüllen, unterschreiben und einsenden:

Vollschutz-Paket ohne Selbstbehalt

Vollschutz-Paket mit Selbstbehalt

Datum:

Unterschrift:

Die beigefügten Hinweise habe ich gelesen. Mir ist bekannt, dass der Versicherungsschutz erst nach Zahlung der Prämie in Kraft tritt.

Reiserücktrittsversicherung ohne Selbstbehalt



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Reiserücktrittsversicherung mit Selbstbehalt

Reisepreis pro Person:

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Ich schließe folgende Reiseversicherung ab:

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