Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter

Entwurf vom 30.05.2017 Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter Zwischen und Gemeinde Menznau Wolhuserstrasse 3 Postfach 69 6122 M...
Author: Waltraud Michel
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Entwurf vom 30.05.2017

Leistungsauftrag Weiermatte AG Wohnen und Leben im Alter

Zwischen

und

Gemeinde Menznau Wolhuserstrasse 3 Postfach 69 6122 Menznau

Weiermatte AG Leben und Wohnen im Alter Melchenweg 2 6122 Menznau

Gemeinde

Weiermatte

Inhaltsverzeichnis 1.

Zweck

1

2.

Gesetzliche Grundlagen

1

3.

Ziele

1

3.1

Zielgruppen

1

3.2

Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsziele

1

4.

Leistungen

2

4.1

Grundangebote

2

4.1.1

Wohnen

2

4.2

Dienstleistungen

2

4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.2.5 4.2.6 4.2.7

Allgemein Stationäre Dienstleistungen Medizinische Dienstleistungen Angebot teilstationärer Dienstleistungen und Schulungen Spitex-Leistungen Ausbildungsleistungen Anlauf- und Auskunftsstelle

2 2 2 2 2 3 3

4.3

Weitere Leistungen

3

5.

Finanzen

3

6.

Weitere Bestimmungen

3

6.1

Laufzeit

3

6.2

Änderung der Vereinbarung

3

Beilagen Beilage X

Leistungsauftrag

Nr. X

Seite II

1.

Zweck

Die Gemeinde überträgt mit diesem Leistungsauftrag die stationären Betreuungs- und Pflegedienstleistungen für betagte und/oder pflegebedürftige Menschen an Weiermatte AG Leben und Wohnen im Alter. Der Leistungsauftrag definiert die Ziele, Aufgaben und Leistungen der Weiermatte AG „Leben und Wohnen im Alter“ und legt die gegenseitigen Pflichten und die finanziellen Beiträge der Gemeinde fest.

2.

Gesetzliche Grundlagen

Die Weiermatte arbeitet nach den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen auf Bundesebene (KVG, etc.) und den Gesetzen und Verordnungen auf kantonaler und kommunaler Ebene.         

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) Verordnung über die Krankenversicherung (KVV, SR 832.102)) Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) Betreuungs- und Pflegegesetz (BPG, SRL 867) Verordnung zum Betreuungs- und Pflegegesetz (BPV, SRL 867a) Sozialhilfegesetz des Kantons Luzern (SHG, SRL 892) Gesetz über die Angebote für Betagte und Pflegebedürftige sowie über die Aufnahme von Personen in Privathaushalte, Heime und sonstige Einrichtungen (SRL 892c) Bundesgesetz über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG, SR 831.30) Richtlinien des Heimverbandes Curaviva Zentralschweiz

3.

Ziele

3.1

Zielgruppen

Die Wohn- und Pflegeplätze stehen vorab den älteren Personen aus der Gemeinde Menznau zur Verfügung sowie den Bewohnern aus den andern Gemeinden im Rahmen der Versorgungsplanung.

3.2

Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsziele

Das Betagten- und Pflegeheim Weiermatte stellt eine hohe Qualität und Wirtschaftlichkeit für die von ihr erbrachten Aufgaben sicher. Es wird nach unternehmerischen, resp. betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Die Pensionspreise müssen kostendeckend sein, eine angepasste Betriebsführung ermöglichen eine solide Vermögens, - Finanz- und Ertragslage der Weiermatte. Die Heimleitung verfügt über die volle unternehmerische Freiheit und Verantwortung und ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Mittel im Sinne dieser Vereinbarung zu verwenden. Es unterstützt zusammen mit den artverwandten und ergänzenden Dienstleistungsbetrieben und -institutionen die Bemühungen, damit auch hilfe- und pflegebedürftige Einwohnerinnen und Einwohner so lange wie möglich in ihrer ursprünglichen Umgebung bleiben können. Leistungsauftrag

Seite 1

4.

Leistungen

4.1

Grundangebote

4.1.1

Wohnen

  

Alters- und bedarfsgerechte Wohn- und Pflegeplätze Wohnraum für Menschen mit psychogeriatrischen Erkrankungen (Demenz usw.) Wohn- und Betreuungsplätze für Kurzzeitaufenthalte

4.2

Dienstleistungen

4.2.1

Allgemein

Das Leistungsangebot richtet sich nach den Bedürfnissen der Kunden, den gesetzlichen Vorgaben, den kantonalen Bestimmungen, den Richtlinien der Ausbildungsstätten und den betriebseigenen Richtlinien. 4.2.2

Stationäre Dienstleistungen

Die Betreiberin führt im Auftrag der Gemeinde Menznau ein Zentrum, in dem alle stationären unterstützenden und pflegerischen Dienstleistungen – professionelle wie freiwillige – koordiniert und vermittelt werden. Die Gemeinde bleibt zuständig für die Erarbeitung und Entwicklung der Altersarbeit. 4.2.3

Medizinische Dienstleistungen

Die medizinische Betreuung wird durch die von den Bewohnerinnen und Bewohnern frei wählbaren Hausärzte in Zusammenarbeit mit der Betreiberin sichergestellt. Die Weiermatte stellt sicher, dass dem Betagten- und Pflegeheim ausserdem ein vertraglich gebundener Heimarzt zur Verfügung steht. 4.2.4

Angebot teilstationärer Dienstleistungen und Schulungen

Das Angebot der Betreiberin umfasst zusätzliche Dienstleistungen im teilstationären Bereich. Dazu zählen Ferienbetten, Übergangspflege, Tages- und Nachtaufenthalte zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie Begleitung und Schulung von Angehörigen und Freiwilligen. 4.2.5

Spitex-Leistungen

Die Zusammenarbeit mit der Spitexorganisation Region Willisau ist in einer separaten Leistungsvereinbarung geregelt.

Leistungsauftrag

Seite 2

4.2.6

Ausbildungsleistungen

Die Weiermatte AG bietet Aus-, Weiterbildungs- und Praktikumsplätze an. Das Ausmass der Ausbildungsleistung orientiert sich an den Bedürfnissen und den betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten der Institution.

4.2.7

Anlauf- und Auskunftsstelle

Gemäss den kantonalen Vorgaben übernimmt die Weiermatte AG die Aufgabe der Anlauf- und Auskunftsstelle für Altersfragen, im Sinne von Kurzauskünften und für die Vermittlung an die zuständigen Institutionen und Personen oder Beratungsdienste.

4.3

Weitere Leistungen

Das Angebot der Betreiberin umfasst weitere Dienstleistungen wie: Allgemein nutzbare Räume (soweit vorhanden) wie Gartenanlage, Gemeinschaftsräume, Lese- und Internetraum, Fitnessraum, Streichelzoo, Spielplatz usw. Das Erbringen weiterer Leistungen und deren Abgeltung sind in gegenseitiger Absprache mit der Gemeinde möglich.

5.

Finanzen

Die Leistungen der Weiermatte AG werden grundsätzlich kostendeckend verrechnet. Die Finanzierung der Pflegeleistungen erfolgt nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Gemeinde beteiligt sich nicht an einem allfälligen Betriebsdefizit oder an Investitionskosten. Die Gemeinde übernimmt gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ausschliesslich die Restfinanzierung.

6.

Weitere Bestimmungen

6.1

Laufzeit

Der vorliegende Leistungsauftrag tritt am 01.01.2018 in Kraft und gilt befristet auf zwei Jahre, wobei eine Verlängerung angestrebt wird und im gegenseitigen Interesse ist.

6.2

Änderung der Vereinbarung

Während der Vertragsdauer können die Parteien im gegenseitigen Einvernehmen Änderungen am vorliegenden Vertrag vornehmen.

Leistungsauftrag

Seite 3

Ort/Datum:

Ort/Datum:

Gemeinde Menznau (Gemeinde)

Weiermatte AG Leben und Wohnen im Alter (Betreiberin)

_______________ Vorname Name

_______________ Vorname Name

_______________ Vorname Name

_______________ Vorname Name

Funktion

Funktion

Funktion

Funktion

Leistungsauftrag

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