Jahrgang 36 Freitag, den 27. November 2015 Nummer 48

Jahrgang 36 Freitag, den 27. November 2015 Nummer 48 Zellingen - 2 - Nr. 48/15 Amtliche Bekanntmachungen Touristinformation der Verwaltungs...
Author: David Frank
3 downloads 15 Views 2MB Size
Jahrgang 36

Freitag, den 27. November 2015

Nummer 48

Zellingen

- 2 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Die Touristinformation der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen finden Sie am Alten Rathaus Zellingen Brückenstraße 9 97225 Zellingen Tel. 09364 - 8139908 Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 9.00 - 15.00 Uhr

AOK Die AOK hält jeden Mittwoch in der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen, Zimmer Nr. 1, von 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechstunde.

Verwaltungsgemeinschaft Zellingen - wichtige Termine und Rufnummern Wichtige Rufnummern

Sprechstunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen Telefon: Fax: E-Mail: Montag bis Freitag Montagnachmittag Mittwochnachmittag

Allgemein 09364/8072-0 09364/8072-80 [email protected] von 8:00 bis 12:00 Uhr von 14:00 bis 16:00 Uhr von 14:30 bis 18:30 Uhr

Sprechstunden in Himmelstadt

Rathaus, Kirchplatz 3, 97267 Himmelstadt Telefon: 09364/9969 Telefax: 09364/811883 Sprechstunden der Verwaltung Mittwoch von 17:30 bis 18:30 Uhr Donnerstag von 17:00 bis 18:00 Uhr Sprechstunden des Bürgermeisters Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr Freitag von 18:00 bis 19:00 Uhr Ausweissprechstunde Donnerstag von 16 bis 17 Uhr

Sprechstunden in Retzstadt

Rathaus, Rathausplatz 5, 97282 Retzstadt Telefon: Sprechstunden der Verwaltung Montag Mittwoch Freitag Sprechstunden des Bürgermeisters Mittwoch Freitag (bitte tel. anmelden) Ausweissprechstunde

09364/8099-0 von 14:30 bis 16:30 Uhr von 17:00 bis 18:30 Uhr von 9.30 bis 12.00 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr von 18:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 16 bis 17 Uhr

Sprechstunden im Markt Thüngen Rathaus, Planplatz 6, 97289 Thüngen Telefon: Sprechstunden der Verwaltung Mittwoch Sprechstunde des Bürgermeisters Montag Ausweissprechstunde

09360/242 von 17:00 bis 18:30 Uhr von 17:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 12 bis 13 Uhr

Sprechstunden im Markt Zellingen Sprechstunden der Verwaltung für Zellingen und Retzbach Die Sprechstunden und Kontaktdaten entsprechen denen der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft (siehe oben) Sprechstunden der Verwaltung in Duttenbrunn Haus der Bürger, Urspringer Straße, 97225 Duttenbrunn Mittwoch von 18:00 bis 19:00 Uhr Sprechstunden des Bürgermeisters Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen 1. und 3. Mittwoch im Monat von 16:00 bis 18:30 Uhr Altes Rathaus, Bahnhofstraße 1, 97225 Retzbach 2. Donnerstag im Monat von 16:00 bis 18:00 Uhr Haus der Bürger, Urspringer Straße 8, 97225 Duttenbrunn 4. Donnerstag im Monat von 18:00 bis 19:00 Uhr Für die Sprechstunden bitte telefonisch anmelden, danke!

Polizei Feuerwehr/Rettungsdienst Notruf Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sozialstation der Caritas Sozialstation der Diakonie Thüngen Telefonseelsorge

110 112 116117 09353/99 827 09360/889 0800/1110111 und 0800/1110222

Störungsdienste Gemeinde Himmelstadt Strom Bayernwerk Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen Wasser (außerhalb der Dienstzeiten), Energieversorgung Karlstadt Gas Energieversorgung Karlstadt Breitbandkabel NEFtv Gemeinde Retzstadt Strom Bayernwerk Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen Wasser (außerhalb der Dienstzeiten), Energieversorgung Karlstadt Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Breitbandkabel NEFtv Markt Thüngen Strom Energieversorgung Karlstadt Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen Wasser (außerhalb der Dienstzeiten), Herr Friedrich, Wasserwart Gas Energieversorgung Karlstadt

0941/28003366 09364/8072-0 0800/4959697 0800/4959697 0911/660660 0941/28003366 09364/8072-0 0800/4959697 0911/660660 0800/4959697 09364/8072-0 0152/01527982 0800/4959697

Markt Zellingen Strom Zellingen und Retzbach Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Strom Duttenbrunn Bayernwerk 0941/28003366 Wasser (in den Dienstzeiten), VG Zellingen 09364/8072-0 Wasser (außerhalb der Dienstzeiten), Zellingen und Retzbach, Rufbereitschaft des Bauhofes 0173/5993991 Wasser (außerhalb der Dienstzeiten), Duttenbrunn Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Gas Energieversorgung Karlstadt 0800/4959697 Breitbandkabel Duttenbrunn, Retzbach, Zellingen NEFtv 0911/660660

Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt: Montag, 12:00 Uhr

Aktuelle Änderungen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Seiten!

Zellingen

- 3 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Versteigerung von Fundsachen Am Freitag, den 11.12.2015 findet um 12.00 Uhr eine Versteigerung von Fundgegenständen der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen in den Räumlichkeiten des Feuerwehrhauses, Sanderaustraße statt. Zur Versteigerung kommen 20 Fahrrädern, 1 Kinder-Lenkdrachen, 1 Warndreieck sowie 1 Warnleute. Eine Besichtigung der Versteigerungsobjekte ist an diesem Tag ab 11.45 Uhr bis zur Versteigerung möglich.

Wichtige Information für alle Eigentümer und Verpächter von Rebflächen Die Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) informiert, dass aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben zum 1. Januar 2016 ein Wechsel vom bisherigen Pflanzrechtesystem zu einem Genehmigungssystem für Rebpflanzungen (Autorisierung) stattfindet. Insbesondere für Eigentümer und Verpächter von Rebflächen ist zu beachten, dass der durch Rodung einer Rebfläche entstehende Anspruch auf Wiederbepflanzung nicht mehr flächengebunden, sondern ab 1. Januar 2016 rein betriebsgebunden ist. Beispiel (bisherige Rechtslage): Eine Fläche wurde im Jahr 2014 zum Pachtende durch den Pächter gerodet. Die gerodete Fläche wurde anschließend vom Eigentümer an Betrieb B verpachtet/verkauft. Aufgrund der bisherigen Flächenbindung verblieb das Pflanzungsrecht auf der Fläche und ging somit auf Betrieb B über. Ab 2016 steht der Anspruch auf Wiederbepflanzung allein dem Betrieb zu, der zum Zeitpunkt der Rodung die Bewirtschaftungsbefugnis (Pacht, Eigentum) über die Rebfläche hatte. Beispiel (neue Rechtslage): Betrieb A hat eine Fläche bis Ende 2016 gepachtet. Laut Pachtvertrag hat er die Fläche in gerodetem Zustand zurückzugeben. Rodet Betrieb A die Fläche im Oktober 2016, so steht seinem Betrieb das Wiederbepflanzungsrecht zu. Verpachtet/Verkauft der Eigentümer die unbestockte Fläche an Betrieb B, geht das Wiederbepflanzungsrecht nicht mehr mit der Fläche auf Betrieb B über. Es verbleibt bei Betrieb A. Betrieb B darf die Fläche nicht mehr wie gewohnt einfach anpflanzen, sondern muss entweder ein in seinem Betrieb bestehendes Wiederbepflanzungsrecht auf diese Fläche übertragen oder eine Neuanpflanzungsrecht für diese Fläche beantragen. Empfehlung: Wenn Pflanzungsrechte auf den Nachbewirtschafter übergehen sollen, dann darf die Fläche nicht zuvor durch den abgebenden Betrieb gerodet werden. Prüfen Sie bestehende Pachtverträge daraufhin, ob darin enthaltene Regelungen zu Rodungen dieser Änderung Rechnung tragen. Bestehende Pachtverträge können grundsätzlich auch nachträglich abgeändert werden. Bereits gerodete Flächen gehen nur dann mit dem Pflanzungsrecht auf den Nachbewirtschafter über, wenn der Bewirtschaftungswechsel (Pacht oder Eigentumsübergang) noch im Jahr 2015 vollzogen wird. Der weinbaukarteiführenden Stelle an der LWG sind hierzu auf Anforderung geeignete Nachweise (bspw. Pachtvertrag, notarielle Kaufvertragsurkunde etc.) vorzulegen. Weiterführende Informationen zum neuen Genehmigungssystem für Rebpflanzungen sind im Internet der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau abrufbar unter http://www.lwg.bayern. de/mam/cms06/weinbau/dateien/ausführliche_hinweise_mit_ fallbeispielen.pdf

Haushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen für das Haushaltsjahr 2015 Die Gemeinschaftsversammlung hat die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen: I. Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 41 KommZG, sowie der Art. 63 ff. der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) erläßt die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.228.020,00 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 69.500,00 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 1) Verwaltungsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2015 auf 1.849.870,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. 2. Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 31.12.2013 auf 10.884 Einwohner festgesetzt. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 169,96233 € festgesetzt. Zur Info: Ermittlung der konkreten Verwaltungsumlage: * Gemeinde Himmelstadt * Gemeinde Retzstadt * Markt Thüngen * Markt Zellingen

275.508,94 € 263.781,54 € 232.508,47 € 1.078.071,06 €

1.621 Einwohner 1.552 Einwohner 1.368 Einwohner 6.343 Einwohner

2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird im Haushaltsjahr 2015 nicht erhoben. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird – wie im Vorjahr auf 150.000,00 € festgesetzt. §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Zellingen, den 27.11.2015 Dr. Wieland Gsell Gemeinschaftsvorsitzender II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (siehe Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 16.11.2015, Aktenzeichen 21-941).

Zellingen

- 4 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen III. Die Haushaltssatzung mit den entsprechenden Anlagen liegt ab dem Tage nach Veröffentlichung dieser amtlichen Bekanntmachung eine Woche im Rathaus Zellingen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf (Zimmer Nr. 7, bei Herrn Pfister).

Informationen zum neuen Bundesmeldegesetz Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt. Wohnungsgeberbestätigung: Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Umund Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Zusätzlich ist die Vorlage des Mietvertrages bei der Anmeldung gewünscht. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab 19. Oktober unter der Internetadresse www.vgemzellingen.de abgerufen werden und liegen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen, Würzburger Straße. 26, 97225 Zellingen, zur Abholung bereit. Meldepflicht: Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung zwei Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben. Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten: Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland) siehe Seite 5

Gemeindebücherei St. Jakobus Öffentliche Bücherei im Pfarrheim Tel. 09364/8179282 während der Öffnungszeiten E-mail: [email protected] http://www.eopac.net/BGX430697

Öffnungszeiten: Mittwoch....................................................... 17.00 bis 19.00 Uhr Freitag.......................................................... 15.00 bis 17.00 Uhr

Advent Zeit der Vorbereitung auf Weihnachten. Zeit der Besinnung. Zeit des Trubels. Zeit, die für Kinder ganz schön lang sein kann. Aber mit einer spannenden Geschichte für jeden Tag des Advents fällt das Warten nicht mehr so schwer. „Die 24 schönsten Vorlesegeschichten zur Weihnachtszeit“ von bekannten Autorinnen und Autoren sorgen für Abwechslung . Die „Adventsgeschichten“ aus der Reihe „Leselöwen“ gibt es als Buch oder auf einer CD. In kurzen Geschichten wird erzählt, wie große und kleine Leute die Adventszeit erleben. Das Buch ist für Leseanfänger, aber auch zum Vorlesen geeignet. Ein besonderes Lesevergnügen für alle Kinder, die den 6. Dezember kaum erwarten können, verspricht das Leselöwen-Buch „Nikolausgeschichten“. In seinem farbig illustriertem Buch „Nikolaus“ erzählt Erich Jooß anschaulich und spannend vertraute und weniger bekannte Legenden aus dem Leben des Heiligen. „Adventskalender“ mit ihren kleinen Überraschungen für jeden Tag gehören für Kinder einfach dazu. Wer seinen Adventskalender selber herstellen will, findet Anregungen und Vorlagen in unseren Bastelbüchern. Die Medien zur Advents- und Weihnachtszeit, die wir mit Büchern aus der Austauschbücherei Würzburg ergänzt haben, stehen gleich beim Eingang in die Bücherei. Auf euren/Ihren Besuch freut sich das Büchereiteam.

Neujahrsempfang der Gemeinde Himmelstadt Beim Neujahrsempfang der Gemeinde am 06. Januar 2016 im Pfarrheim sollen wie alljährlich verdiente Mitbürgerinnen und Mitbürger, welche sich in der Vergangenheit auf kultureller und sportlicher Ebene besonders hervorgetan haben, geehrt werden. Wir bitten Gruppierungen, Vereine, Vereinsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Himmelstadt, die für Verdienste geehrt werden, bis zum 16.12.2015 mit kompletter Adresse bei der Gemeindeverwaltung zu melden.

Christbaumverkauf In diesem Jahr findet in Himmelstadt kein gemeindlicher Christbaumverkauf an der Christbaumkultur statt. Wir bitten um Beachtung!

30 Jahre Weihnachtspostamt Himmelstadt In wenigen Tagen ist es wieder soweit: Wenn am 1. Advent das Weihnachtspostamt im Rathaus Himmelstadt seine Tore öffnet und engagierte Bürger dem Christkind bei seiner Arbeit helfen, kann man nirgends besser den weihnachtlichen Gedanken verspüren als hier. Seit nunmehr 30 Jahren unterstützen Generationen von Helfern das Christkind. Derzeit sind es 42 Personen, die Briefe aus aller Welt beantworten, einige davon bereits seit über 20 Jahren. Fortsetzung Seite 6

Zellingen

- 5 -

Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 48/15

Zellingen

- 6 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Der Startschuss zur Beantwortung der Kinderbriefe fällt nach der feierlichen Eröffnung des Weihnachtspostamtes. Das Christkind und seine Engelchen freuen sich auch in diesem Jahr auf viele tausend Briefe von Kindern aus der ganzen Welt. Feierliche Eröffnung Weihnachtspostamt 29. November 2015 um 14.30 Uhr Wir freuen uns, dass wir auch 2015 besondere Ehrengäste für die Eröffnung des Weihnachtspostamtes gewinnen konnten. Dr. Markus Söder, Staatsminister für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat wird im Jubiläumsjahr das Weihnachtspostamt eröffnen und den Himmelstadter Weihnachtssonderstempel 2015 (Ersttagsstempel) im Weihnachtspostamt setzen. Tatkräfigt unterstützt wird er dabei von den Würzburger Klinikclowns Jojo und Nudel. Nach der Eröffnung haben die Kinder die Möglichkeit, sich mit den Ehrengästen Jojo und Nudel in der Dekoration des Weihnachtspostamtes fotografieren zu lassen und ihre mitgebrachten Briefe fürs Christkind bei den Engelchen im Weihnachtspostamt abzugeben. 30 Jahre Weihnachtspostamt ist wieder einmal ein guter Grund Sie neugierig zumachen auf ein Buch, welches inhaltlich mit viel Liebe und interessanten Informationen gestaltet wurde. Sie können es gegen eine Schutzgebühr oder kleine Spende von mindestens 5,00 € - ab 28. November im Weihnachtspostamt - erwerben. Der gesamte Erlös wird gespendet an die “Klinikclowns Lachtränen, Würzburg e.V.” Wir wünschen uns sehr, dass sich recht viele Leser für das Buch – 56 Seiten DIN A4 - interessieren. Das Weihnachtspostamtes (im Rathaus, Kirchplatz 3) ist an allen Markttagen von 15.00 - 19.00 Uhr und die ganze Adventszeit (vom 28.11.2015 – 23.12.2015) für Besucher geöffnet. Montag und Donnerstag, von 15:00 – 18:00 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Freitag, von 10:00 – 13:00 Uhr.

Weihnachtserlebnis Himmelstadt 2015 Die Himmelstadter Dorfweihnacht mit über 60 attraktiven Ausstellern und einem erlebnisreichen Rahmenprogramm startet am 1. Adventswochenende. Vielfältiges Angebot der Aussteller und Künstler Das Angebot reicht z. B. von kreativen Näh- und Strickarbeiten, reizvollen Schmuckkreationen, individuellen Holzarbeiten, künstlerisch angefertigten Geschenkartikeln, Kerzenkreationen, hausgemachten Likören und Bränden, Konfitüren und Backwaren, mehreren Krippenbauern in unterschiedlichsten künstlerischen Stilen bis hin zu vielen liebenswerten Produkten, auch für Kinder. Ein besonderes Highlight in diesem Jahr ist ein Aussteller, der seine selbst gefertigten Skulpturen aus Stein an beiden Wochenenden verkaufen wird. Erlebnisreiches Rahmenprogramm für Jung und Alt Auch in diesem Jahr ist es wieder gelungen, kleine Ensembles bis hin zu großen Big Band Gruppen mit unterschiedlichsten Gesangs- und Musikdarbietungen zur Bereicherung des künstlerischen Programms zu gewinnen.

Die Programmpunkte zum 1. Adventswochenende: Samstag, 28.11.2015 15.00 – 20.00 Uhr Marktzeit 14.00 – 18.00 Uhr Die Historische Poststelle erwartet ihre Besucher. 15.00 – 19.00 Uhr Das Weihnachtspostamt im Rathaus hat geöffnet.

15.00 – 19.00 Uhr 15.30 Uhr und 16.30 Uhr

Kinder können ihre Briefe im Weihnachtspostamt in der himmlischen Weihnachtsstube abgeben. Engelchen nehmen die Weihnachtspost entgegen.

Karola Graf erzählt Märchen für Groß und Klein im Glaspavillon. 16.30 Uhr Feierliche Eröffnung der Himmelstadter Weihnachtserlebnisse durch den Weihnachtsengel, Alina Kuhn Begrüßung durch den 1. Bürgermeister Gundram Gehrsitz Musikalische Umrahmung von den adventlichen Klängen des Bläserquartetts des Musikvereins Güntersleben; Leitung: Karl-Heinz Neuland 17.30 Uhr Männer-Chorgemeinschaft HimmelstadtZellingen; Leitung: Martin Gàl 18.30 Uhr Bachgrund-Musikanten; Leitung: FranzJosef Rosenzweig 20.00 Uhr Der Nachtwächter beendet den Weihnachtsmarkt Sonntag, 29.11.2015 13.00 – 19.00 Uhr Marktzeit 13.30 Uhr Pressetermin im Rathaus. Die Ehrengäste setzen den Himmelstadter Weihnachtssonderstempel 2015 (Ersttagsstempel) im Weihnachtspostamt. Eintrag in das Goldene Buch der Gemeinde 14.15 Uhr Abfahrt der Ehrengäste an der neuen Schule in vierspänniger Postkutsche und im Landauer. 14.00 – 18.00 Uhr Die Historische Poststelle erwartet ihre Besucher. 15.00 – 19.00 Uhr Das Weihnachtspostamt im Rathaus hat geöffnet. 15.00 – 19.00 Uhr Kinder können ihre Briefe im Weihnachtspostamt in der himmlischen Weihnachtsstube abgeben Engelchen nehmen die Weihnachtspost entgegen. 14.30 Uhr Eintreffen des Weihnachtsengels, Nikolaus und Knecht Ruprecht, des Bürgermeisters und der Ehrengäste am Kriegerdenkmal 14.30 Uhr Feierliche Eröffnung des Weihnachtspostamtes unter Mitwirkung von unserem Ehrengast Dr. Markus Söder, Staatsminister für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat, der Klinikclowns „Lachtränen“ Jojo und Nudel, Frau Rosemarie Schotte, Herrn Bürgermeister Gundram Gehrsitz, Weihnachtsengel Alina Kuhn, Nikolaus und Knecht Ruprecht Begrüßung durch den Weihnachtsengel Alina Kuhn, Nikolaus und Knecht Ruprecht und anschließende Bescherung der Kinder Musikalische Umrahmung durch die Himmelstadter Dorfmusikanten; Leitung: Holger Müller 15.00 – 19.00 Uhr Rundfahrten mit der Postkutsche 14.00 – 17.00 Uhr Basteln in der „Himmelstadter Engelswerkstatt“, Denkmalstraße 10, unter Leitung von Kindergärtnerinnen 14.30, 15.30, und 16.30 Uhr Zaubershow mit HARRY 15.30 Uhr Klangbank-Family, Musikschule Karlstadt; Leitung: Gerhard Schmitt

Zellingen

- 7 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen 16.00 Uhr 17.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr

Posaunenchor Billingshausen; Leitung: Walter Heußlein Akkordeongruppe Zellingen; Leitung: Eva Dörre Oldie-Bläser Retzbach; Leitung: Klaus Kurpanek Der Nachtwächter beendet den Weihnachtsmarkt.

Ein Fest für alle großen und kleinen Kinder Bei der Eröffnung der Himmelstadter Weihnachtserlebnisse wird der der Himmelstadter Weihnachtsengel seinen feierlichen Prolog halten. An allen vier Markttagen ziehen der original Himmelstadter Nikolaus und der brave Knecht Ruprecht gemeinsam mit dem Weihnachtsengel durch das gesamte Marktgelände und verteilen aus dem prall gefüllten Säcken ihre kleinen Köstlichkeiten. Ein besonderes Erlebnis für alle großen und kleinen Kinder ist sicherlich auch eine Fahrt mit der historischen Postkutsche. Des Weiteren sind alle Kinder an allen Tagen mehrfach eingeladen, den spannenden Geschichten und Gedichten der Märchenerzählerin im Weihnachtspavillon zu lauschen. Auf unterhaltsame Weise wird auch wieder Harry’s Zaubershow die Zuschauer in ihren Bann ziehen. Außerdem besteht die Möglichkeit, in der romantischen Engelswerkstatt Weihnachtliches unter fachlicher Anleitung zu basteln. Ein Höhepunkt wird die große Preisverleihung bei der diesjährigen Mainpost-Kinderaktion am 3. Adventssonntag auf der Hauptbühne sein. Viele attraktive Preise warten darauf, von den Preisträgern in Empfang genommen zu werden. Weihnachtliche Gaumenfreuden Natürlich dürfen Leib und Seele bei den großen und kleinen Gästen nicht zu kurz kommen. Für Essen und Trinken ist bestens gesorgt, mit unterschiedlichen Gaumenfreuden und das zu attraktiven und familienfreundlichen Preisen. Die Speise- und Getränkekarte reicht von Bratwürsten in verschiedenen Variationen, Spanferkel, Pizzen, Currywurst, Schupfnudeln, Ofenkartoffeln, bis zu Waffeln und Crêpes, sowie ganz viel Süßes nicht nur für die kleinen Schleckermäuler. An Getränken werden angeboten: Feuerzangenbowle, Glühweine in allen Facetten, heißen Apfelmost, selbstgemachte Likör- und Schnapsspezialitäten, leckere Kaffee-Kreationen und Kaltgetränke, natürlich auch alkoholfrei. Die Himmelstadter Weihnachtserlebnisse finden am 1. und 3. Advent entlang der Mainlände statt. Die Öffnungszeiten des Marktes sind jeweils samstags von 15:00 – 20:00 Uhr und sonntags von 13:00 – 19:00 Uhr. Die Historische Poststelle ist an den Markttagen von 14:00 – 18:00 Uhr geöffnet.

Dorfladen in Himmelstadt Seit über zwei Jahren ist der Dorfladen in Himmelstadt nicht mehr wegzudenken. Frische Backwaren, frisches Obst und Gemüse, frische Wurst und Brotzeiten sowie Getränke und Lebensmittel jeder Art werden gerne in dem renovierten Laden eingekauft. Frau Gehrsitz hat als Marktbetreiberin einen großen Beitrag am Erfolg des Ladens. Nun wird für Frau Gehrsitz ein/e Nachfolger/in gesucht. Interessierte werden gebeten, sich mit Herrn Graf, dem Leiter des Lieferanten und Partners „Igros“, unter der Tel. Nr. 09771 - 2458 in Verbindung zu setzen.

Verkehrsrechtliche Regelung während des Weihnachtsmarkts vom 26.11.2015 12:00 Uhr bis 30.11.2015 06:00 Uhr und 10.12.2015 12:00 Uhr bis 14.12.2015 06:00 Uhr Erlaubnis zur Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlicher Verkehrsfläche Vollzug des § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Ergänzung der vorliegenden verkehrsrechtlichen Erlaubnis des Landratsamtes Main-Spessart Straßenverkehrsamt. Zur bestehenden Verkehrsgenehmigung für die Zeit der Veranstaltung wird in Himmelstadt an der Staatsstraße St 2300 auf Fahrtrichtung Laudenbach ab Einmündung Wiesenweg bis Ortsausgang Richtung Zellingen, sowie an der MSP 8 ab Einmündung Brückenstraße bis Wendeplatz gilt „absolutes“ Halteverbot VZ 283. Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen: Einbahnstraßenregelung in der Mainstraße ab Einmündung Denkmalstraße bis Wiesenweg, Einmündung Staatsstraße St 2300. Hierzu Beschilderung: „Einbahnstraße“ nach VZ 220 bzw. an der Einmündung Wiesenstraße nach VZ 267 „Verbot der Einfahrt“. Begleitend zur bestehenden Einbahnstraßenregelung wird ab Einfahrt Gartenstraße bis Mainstraße und bis zur Ausfahrt St 2300 Wiesenweg ebenfalls „absolutes“ Halteverbot angeordnet. Der Rettungsweg beginnt am ehemaligen Zollhaus Richtung Main bis zum Beginn des Weihnachtmarktgeländes bzw. auch umgekehrt. Hierzu Beschilderung: Rettungsweg mit „absoluten“ Halteverbot. Der Klosterweg wird ebenfalls bis zur Einmündung Parkplatz am Main ebenfalls beidseitig mit „absoluten“ Halteverbot VZ 283 beschildert. Bei der Veranstaltung ist folgende Wegestrecke bzw. der Platz, auf dem der öffentliche Verkehrsgrund in Anspruch genommen wird, einzuhalten. gez. Gundram Gehrsitz 1. Bürgermeister

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Himmelstadt vom 27.03.2014 (1. Änderung) In der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 46 vom 13.11.2015 wurde unter „Inkrafttreten“ ein falsches Datum abgedruckt. Das richtige Datum lautet 01.01.2016. Nachfolgend ist die gültige Satzung nochmals abgedruckt: Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 89 Abs. 1, 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Satzung zur Änderung Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (1. Änderung): Art. 1 § 10 erhält folgende Fassung (1) 1Die Verbrauchsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. 2Die

Zellingen

- 8 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Gebühr beträgt 1,99 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. (2) 1Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. 2Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn 1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, 2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder 3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt. (3) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 1,99 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Art. 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Himmelstadt, den 06.11.2015 Gehrsitz 1. Bürgermeister

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS-RS) vom 27.03.2014 (1. Änderung) der Gemeinde Himmelstadt In der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt Nr. 46 vom 13.11.2015 wurde unter „Inkrafttreten“ ein falsches Datum abgedruckt. Das richtige Datum lautet 01.01.2016. Nachfolgend ist die gültige Satzung nochmals abgedruckt: Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. Art. 89 Abs. 1, 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Himmelstadt folgende Satzung zur Änderung Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (1. Änderung): Art. 1 § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung 1 Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. 2Die Gebühr beträgt 3,90 € pro Kubikmeter Schmutzwasser. Art. 1

!

- Bitte ausschneiden Bestellschein an die Gemeinde Himmelstadt, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen Hiermit bestelle ich aus dem Gemeindewald Himmelstadt folgendes Brennholz: Buche/Hainbuche:.............................................. Ster à 57,50 € (aufgesetzt)................................................................................. Eiche/sonstiges Laubholz:.................................Ster à 57,50 € (aufgesetzt) Laubholz (IL-Holz):..............................................Ster à 37,50 € (Langes Brennholz an die Wege gerückt)

Ofenfertiges Brennholz (FRISCHES Holz, kann nicht sofort nach Lieferung verschürt werden!) _____ Ster aus IL-Holz (Laubholz) aufgearbeitet zu Scheitholz (Länge_________cm) für 68,00 € der Ster frei Waldort Lieferung bis zum Haus (Mehrkosten) nach Absprache: ............................................................ ( ) ja ....................................................................................... ( ) nein Himmelstadt, den ................................................................2015 ..................................................................................................... Absender: ..................................................................................................... (Name, Vorname) ..................................................................................................... (Straße, Hausnummer) ..................................................................................................... (Wohnort) ..................................................................................................... (Telefonnummer)

§ 10a Abs. 7 erhält folgende Fassung Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,28 € pro m2 pro Jahr.

..................................................................................................... (Unterschrift)

Art. 3

Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass das Kronenholz versteigert wird. Die Termine für die Versteigerungen werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

Inkrafttreten Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Himmelstadt, den 06.11.2015

!

Gundram Gehrsitz 1. Bürgermeister

Gemeindewald Himmelstadt Bitte verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck, um Ihren Brennholzbedarf zu bestellen.

Brennholzbestellung für 2016 Die Bestellung für Brennholz bitten wir bis zum 31.12.2015 aufzugeben.

Dorferneuerung Förderung privater Maßnahmen durch die Gemeinde Retzstadt (Stärkung der Innenentwicklung) In Ergänzung der Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung Retzstadt durch das Amt für Ländliche Entwicklung, sowie darüber hinaus erlässt die Gemeinde Retzstadt nachfolgende Förderrichtlinie:

Zellingen

- 9 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Richtlinie (Neufassung vom 12.11.2015) für die Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Retzstadt für private Maßnahmen innerhalb der Dorferneuerung Retzstadt, sowie mit erweitertem Fördergebiet (1) Fördergebiet Die Gemeinde Retzstadt gewährt für private Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen Zuschüsse a) innerhalb des Dorferneuerungsgebietes (Sanierungsgebiet Altort) in Anlehnung und Ergänzung der staatlichen Förderung, sowie b) im übrigen Gemeindegebiet, außer die im Bebauungsplan Am Dörfleinsweg liegenden Grundstücke und Häuser. Eine Ausnahme hiervon sind jedoch die Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 40 Jahre sind. (2) Förderkatalog (gilt für o.g. a) und b) ) a) für Verkäufer von Grundstücken Die gemeindliche Förderung beträgt grundsätzlich 50,00 € je qm (geschaffener) Geschossfläche, maximal 10.000 € je Anwesen. Dieser Zuschuss für den Verkäufer wird jedoch nur gewährt, wenn innerhalb von 4 Jahren nach Veräußerung (Abschluss Kaufvertrag) genutzter Wohnraum entsteht, egal, wer diesen Wohnraum nutzt. Dieser Zuschuss ist bezogen auf ein neu geschaffenes Gebäude, auch wenn mehrere Eigentümer ihre Grundstücke mit verschiedenen Flurstücksnummern zusammenlegen und hierdurch ein bebaubares Grundstück erlangen. b) für den Bauherrn (Neubau) Für den Bau eines neuen Wohnhauses auf einem unbebauten Grundstück im Fördergebiet erhält der Bauherr die gleiche Förderung in Höhe von 50,00 € je qm (geschaffener) Geschossfläche, maximal 10.000 € je Anwesen, wenn nicht bereits der Veräußerer des betreffenden Grundstückes die Förderung durch die Gemeinde erhalten hat (keine Doppelförderung). Der Förderbetrag erhöht sich pro Kind um 2.000 €, jedoch höchstens um 6.000 € (bei drei Kindern). Die Förderung gilt für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung lebend geboren sind oder innerhalb der ersten drei Jahre nach Antragstellung geboren werden (Nachweis Geburtsurkunde), das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der jeweils geförderten Wohneinheit der Grundstückseigentümer (Eltern) wohnen. Diesen Kinderzuschuss erhält jedoch nur der Bauherr, nicht der Veräußerer des Grundstückes. Als Baubeginn wird definiert, dass bei dem Neubau die Bodenplatte hergestellt sein muss. c) für den Bauherrn (bei Sanierung zu Wohnzwecken) Für die Sanierung eines bestehenden Gebäudes müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Das den Förderantrag zu Grunde liegende Gebäude muss im Geltungsbereich liegen. Das Gebäude muss 40 Jahre alt sein. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 €. Voraussetzung ist weitergehend, dass im Gebäude bauliche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens 10 mal so hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss. Diese Investitionen sind durch Originalrechnungen zu belegen. Eigenleistung wird nicht gefördert. Auch hier besteht die Möglichkeit, in den Genuss der Kinderregelung zu kommen (wie beim Neubau). Ergänzung: Bei einer Sanierung von Gebäuden, welche im Jahr 1900 oder noch früher errichtet worden sind, beträgt die maximale Fördersumme = 10.000 €. Voraussetzung ist, dass am Gebäude bau-

liche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens sieben Mal so hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss. Bagatellgrenze bei Sanierung: Der Mindestförderbetrag wird auf 3.500 € festgesetzt, d.h. dass der Antragsteller eine Investition von mindestens 35.000 € leisten muss. d) für den Bauherrn (bei Abbruch) Für den Abbruch eines Gebäudes beträgt die Förderung = 30 % der durch Originalrechnungen nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 €. Diese Förderung ist gekoppelt an die Sanierung bzw. den Neubau eines Gebäudes. Im Einzelfall kann auf Antrag, unabhängig von einer Sanierung oder eines Neubaues, der Zuschuss in gleicher Höhe gewährt werden (Entscheidung des Gemeinderates). 3) Sonstiges Diese Richtlinie tritt zum 01. Januar 2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2016. Die Förderrichtlinie vom 29.01.2015 wird aufgehoben. Der Gemeinderat behält sich eine Entscheidung zur konkreten Festlegung der Zuschussbeträge vor (dies in Abhängigkeit der Haushaltslage bzw. der vorhandenen Haushaltsmittel der Gemeinde Retzstadt). Der Baubeginn muss im Jahr der Förderzusage erfolgen. Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Gemeinde einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme. Retzstadt, den 12.11.2015 (Datum des Gemeinderatsbeschlusses) Karl Gerhard 1. Bürgermeister Bei Fragen zur kommunalen Förderrichtlinie (Antragsstellung, erforderliche Unterlagen etc.) bitte an Herrn Wolfgang Pfister, Rathaus Zellingen wenden. Bei Fragen zur innerörtlichen Entwicklung und Baulandvermittlung, sowie zu bautechnischen Fragen bitte an Herrn Gemeinderat Andreas Stark wenden. Weitere Hinweise und Informationen: Ebenso erfolgt der Hinweis auf die weiterhin mögliche staatliche Förderung privater Maßnahmen innerhalb der laufenden DORFERNEUERUNG. Was wird hier gefördert: • Um-, An- und Ausbaumaßnahmen • Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von ländlich-dörflichen Wohn-, Wirtschafts- und Nebengebäuden • Ersatz- und Neubauten zur gestalterischen Anpassung an Gebäudeensembles • Revitalisierung von Gebäuden • Sanierung und Modernisierung alter Häuser (erstmaliger Einbau einer Zentralheizung, Erneuerung eines Bades usw.) • Wärmedämmung, Fassadengestaltung • Beseitigung baulicher Missstände (z.B. Flachdächer mit Eternit- oder Blecheindeckung) • Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen • Entsiegelungen, Fassadenbegrünungen, Hofbäume, Vorgärten, Zäune und Hoftoranlagen entlang von Hauptstraßen und markanten Plätzen. Bei Fragen zum staatlichen Förderprogramm bitte an Herrn Wolfgang Pfister, Rathaus Zellingen wenden (Telefon 09364 / 8072-42).

Styroporannahme Retzstadt Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat von 17.00 – 18.00 Uhr im Bauhof (beim Feuerwehrhaus) statt.

Zellingen

- 10 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Niederschrift über die 12. Sitzung des Gemeinderates am Donnerstag, 12. November 2015, im Sitzungssaal des Rathauses Retzstadt 1. Bürgermeister Karl Gerhard begrüßt die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die anwesenden Gäste, Herrn Peter Pillich von der Main-Post sowie die Schriftführerin und eröffnet die Sitzung. Er stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit nach Artikel 47 (2) GO fest. Der Gemeinderat Jürgen Winkler hat sich entschuldigt. Der Vorsitzende gratuliert zunächst Gemeinderätin Ruth Fischer zu deren 49. Geburtstag am 10.11.2015 und Gemeinderat Marco Keller zu dessen 38. Geburtstag am 11.11.2015. TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung: 1. Sitzungsniederschrift vom 15.10.2015; Genehmigung Sachverhalt: Die Sitzungsniederschrift vom 15.10.2015 ist dem Gemeinderat in Fotokopie zugegangen. Der sehr umfangreiche Inhalt des Tagesordnungspunktes 3 wurde nicht veröffentlicht und konnte im Rathaus Retzstadt zur Kenntnis genommen werden. Der 1. Vorsitzende teilt mit, dass keine Einsichtnahme genommen wurde. Diskussionsverlauf: Gemeinderat Marco Keller bittet um Richtigstellung auf Seite 4 unter Punkt 3. Beschluss: Der Gemeinderat genehmigt den öffentlichen Teil der Sitzungsniederschrift vom 15.10.2015 mit folgender Änderung auf Seite 4 unter Punkt 3: statt: 1. Vorstand der BürgerWindEnergie 1. Vorstand der Genossenschaft BürgerEnergie Retzstadt eG Abstimmungsergebnis: 12 : 0 2. Beratung und Beschlussfassung zur Bewerbung der Gemeinde Retzstadt als „Fairtrade-Gemeinde im Rahmen der internationalen Kampagne „Fairtrade-Towns“ von TransFair Sachverhalt: 1992 startete der gemeinnützige Verein TransFair seine Arbeit mit dem Ziel, benachteiligte Produzentenfamilien in Afrika, Asien und Lateinamerika zu fördern und durch fairen Handel ihre Lebens- und Arbeitsbedingungen zu verbessern. Der Faire Handel unterstützt Produzentinnen und Produzenten, insbesondere benachteiligte kleinbäuerliche Familien in den Entwicklungsländern, um ihnen eine menschenwürdige Existenz aus eigener Kraft zu ermöglichen. Zum Beispiel decken die festgelegten Mindestpreise die Produktionskosten und sichern so das Existenzminium. Die gezahlten Aufschläge ermöglichen eine Investition in die Zukunft. Die Standards des Fairen Handels entsprechen den internationalen Standards der Fairtrade Labeling Organization International (FLO). Die unab-

hängige FLO-CERT GmbH mit Sitz in Bonn stellt sicher, dass die Produkte mit dem Fairtrade-Siegel nach den internationalen FLO-Standards produziert und gehandelt werden. Die Kampagne „Fairtrade-Towns“ startete im Jahre 2000 mit großem Erfolg in Großbritannien. Über 1.200 Fairtrade-Towns weltweit gibt es mittlerweile in 24 Ländern, darunter zum Beispiel London, Brüssel, Rom, San Francisco und Kopenhagen. Seit Januar 2009 können sich auch Kommunen in Deutschland um den Titel „Fairtrade-Stadt“, “Fairtrade-Kreis“ oder „Fairtrade-Gemeinde“ bewerben. In Retzstadt hat das Engagement für Fairen Handel ein gutes Fundament. Der Eine Weltladen besteht bereits seit 1991. Frau Anni Post hat angeregt, dass sich die Gemeinde Retzstadt an dieser Idee und gerechten Sache beteiligen sollte. Eine Fairtrade-Town kann ein Landkreis, eine Stadt, eine Gemeinde oder eine Region sein. Der Status wird verliehen, wenn die folgenden fünf weltweit einheitlichen Kriterien erfüllt sind: 1. Es liegt ein Beschluss des Gemeinderates vor, dass bei allen Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse sowie im Büro des Bürgermeisters Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel (z.B. Tee, Saft, Zucker) verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Kommune den Titel „Fairtrade-Town“ anzustreben. 2. Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Town“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Für die Mitarbeit in der Steuerungsgruppe haben schon verschiedene Personen aus unterschiedlichen Bereichen ihre Bereitschaft signalisiert. Dies sind Anni Post, Anni Hebig, Gerti Heßdörfer, Simon Rothenhöfer und Klaus Eisenbacher. 3. In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angeboten und in Cafes und Restaurants werden Fairtrade-Produkte ausgeschenkt (jeweils mindestens zwei Fairtrade-Produkte). Die Anforderung ist nach Einwohnerzahlen gestaffelt; dies bedeutet für Retzstadt mindestens 1 Geschäft und 1 Gastronomiebetrieb muss dabei sein. Entsprechende erfolgreiche Vorgespräche wurden bereits geführt. 4. In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt. Bei unserer Einwohnerzahl muss je eine Schule, Verein und Kirchengemeinde gewonnen werden. Auch hier wurde in Gesprächen bereits die Zustimmung der Kooperationspartner gegeben. 5. Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Town“. Als Ergebnis sollten mindestens 4 Artikel pro Jahr publiziert werden. Eine kontinuierliche Presse- und Öffentlichkeitsarbeit trägt maßgeblich dazu bei, das Bewusstsein für eine „globale Verantwortung“ und „Fairen Handel“ in der Bevölkerung zu steigern. Angedacht sind beispielsweise gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen im Rahmen der Fairen Woche und die regelmäßige Vorstellung gelungener Beispiele.

Zellingen

- 11 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Folgender Beschlussvorschlag steht hiermit zur Beratung: Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Retzstadt wird im Rahmen der internationalen Kampagne von TransFair „Fairtrade-towns“ den fairen Handel auf lokaler Ebene fördern und sich entsprechend der fünf Bewerbungskriterien um den Titel „Fairtrade-Town“ bewerben. Die Gemeinde Retzstadt bestätigt hiermit, dass bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse (falls Kaffee angeboten wird), sowie im Bürgermeisterbüro fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird. Da grundsätzliche keine Bewirtung in den Sitzungen erfolgt wird folgender Zusatz beschlossen: Die Gemeinde Retzstadt kompensiert den unzureichenden Beschluss mit der Verwendung von fair gehandelten Produkten bei gemeindlichen Veranstaltungen (wie z. Bsp. Neujahrsempfang), in Präsentkörben, beim Blumenschmuck und sonstigen Anlässen und Gelegenheiten fair gehandelte Produkte zu verwenden. Der Gemeinderat entsendet in die Steuerungsgruppe den 1. Bürgermeister Karl Gerhard.

Sachverhalt: Mit Schreiben vom 16.09.2015 stellt der Musikverein Retzstadt e.V. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für das Rechnungsjahr 2014/2015 für durchgeführte Musikausbildung bei 44 Musikschülern/Musikschülerinnen. Finanzielle Auswirkungen: In den vergangenen Jahren hat der Musikverein eine finanzielle Unterstützung analog der Förderung von Übungsleiterstunden für Sportvereine bzw. der Vereinspauschale erhalten (seit 2011 = 0,65 € je Unterrichtsstunde). Die Förderbeträge der vergangenen Jahre (im jeweiligen Haushaltsjahr): 2014 405,60 € 2013 360,75 € 2012 547,30 € 2011 667,55 €. Im aktuellen Antragsjahr sind laut Aufstellung 986 Unterrichtsstunden durchgeführt worden. Somit ergibt sich ein möglicher Zuschussbetrag in Höhe von 640,90 €.

Diese Entscheidung über die üblichen kommunalen Kommunikationswege (Homepage, Gemeindenachrichten, Pressemeldung) mitzuteilen und regelmäßig (einmal im Quartal) über Aktivitäten zu berichten.

Beschlussvorschlag: Der Musikverein Retzstadt e.V. erhält für die durchgeführte Musikausbildung im Antragsjahr 2014/15 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 640,90 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bei Haushaltsstelle 3600.7170 im laufenden Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf: Nach Beratung ergeht folgender

Diskussionsverlauf: Nach Beratung ergeht folgender

Beschluss: Die Gemeinde Retzstadt wird im Rahmen der internationalen Kampagne von TransFair „Fairtrade-towns“ den fairen Handel auf lokaler Ebene fördern und sich entsprechend der fünf Bewerbungskriterien um den Titel „Fairtrade-Town“ bewerben.

Beschluss: Der Musikverein Retzstadt e.V. erhält für die durchgeführte Musikausbildung im Antragsjahr 2014/15 eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 640,90 €. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden bei Haushaltsstelle 3600.7170 im laufenden Haushaltsjahr 2015 zur Verfügung gestellt.

Die Gemeinde Retzstadt bestätigt hiermit, dass bei allen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse (falls Kaffee angeboten wird), sowie im Bürgermeisterbüro fair gehandelter Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet wird. Da grundsätzliche keine Bewirtung in den Sitzungen erfolgt wird folgender Zusatz beschlossen: Die Gemeinde Retzstadt kompensiert den unzureichenden Beschluss mit der Verwendung von fair gehandelten Produkten bei gemeindlichen Veranstaltungen (wie z. Bsp. Neujahrsempfang), in Präsentkörben, beim Blumenschmuck und sonstigen Anlässen und Gelegenheiten fair gehandelte Produkte zu verwenden. Der Gemeinderat entsendet in die Steuerungsgruppe den 1. Bürgermeister Karl Gerhard. Diese Entscheidung über die üblichen kommunalen Kommunikationswege (Homepage, Gemeindenachrichten, Pressemeldung) mitzuteilen und regelmäßig (einmal im Quartal) über Aktivitäten zu berichten. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 3. Gewährung von Freiwilligen Leistungen; Musikverein Retzstadt, Antrag auf Zuschuss für Musikausbildung 2014/2015; Beratung und Beschlussfassung

Abstimmungsergebnis: 12 : 0 1. Bürgermeister Karl Gerhard spricht im Namen des gesamten Gemeinderates seinen Dank an den Musikverein für das Engagement, die vorbildlichen musikalischen Leistungen und die wertvolle Jugendarbeit aus. Der Vorsitzende betont die Wichtigkeit dieser geleisteten Arbeit und sieht den Zuschuss als Investition in die Zukunft. 4. Bebauungsplanverfahren „Hönig II“; erneuter Aufstellungsbeschluss; Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.08.2015 beschlossen, für die Grundstücke Fl. Nrn. 2959, 2960, 2961, 2972, 2973 und 2974 einen Bebauungsplan aufzustellen. Die im Gemeindeeigentum stehenden Feldwege Fl. Nrn. 2962/1, 2969/13, 2971 liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Hönig“. Eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 3059/2 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes „Hönig II“. Ferner wäre noch eine Teilfläche der im Bebauungsplan „Am Hönig“ liegenden Straßenverkehrsfläche (Fl. Nr. 2969/1) mit einzubeziehen, da über diese wohl die zur Erschließung der nördlichsten Bauzeile zu errichtende Erschließungsstraße füh-

Zellingen

- 12 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen ren wird. Anderenfalls ergeben sich Schwierigkeiten bei der Abrechnung dieser Straße (§ 125 BauGB). Das Gleiche gilt für die Fl. Nr. 2969/13. Insoweit wird auf den mit der Sitzungseinladung übersandten Ausschnitt aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Hönig“ verwiesen. Bei der Aufhebung des Bebauungsplans „Am Hönig“ müssten diese Flächen von der Aufhebung ausgenommen werden, da eine Fläche nicht im Geltungsbereich von 2 Bebauungsplänen liegen kann. Der Aufstellungsbeschluss müsste insgesamt neu gefasst und dann bekanntgemacht werden. Ferner wäre zu überlegen, ob die nach dem Bebauungsplan „Am Hönig“ vorgesehene direkte Anbindung des Baugebietes an die Kreisstraße offengehalten werden sollte. Dann dürfte dieser Bereich bei der Aufhebung des Bebauungsplans „Am Hönig“ auch nicht aufgehoben werden, da sonst das Baurecht für diese Straßenanbindung verloren geht. Anderenfalls ergeben sich „Umwege“ von ca. 900 m mit entsprechender Verkehrsbelastung der Anwohner in der Sonnenstraße. Die Straßenbaukosten für die direkte Anbindung sind allerdings nicht umlagefähig, da diese Straße nicht zum Anbau bestimmt ist. Sofern die Erschließung des Gebietes „Hönig II“ durch einen Bauträger erfolgt, könnten die Kosten für die direkte Anbindung an die Kreisstraße dem Bauträger auferlegt werden. Nach Rücksprache mit Herrn Weisenberger, Landratsamt Main-Spessart, sollte die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans „Am Hönig“ so lange zurückgestellt werden, bis die Verfahrensschritte nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB für das Verfahren „Hönig II“ durchgeführt sind. Ggf. wird die Straßenbauverwaltung in diesem Verfahren erneut eine direkte Anbindung des Baugebietes über die Kreisstraße fordern. Der Bebauung des Spielplatzes im Bebauungsplangebiet „Am Hönig“ steht lt. Herrn Weisenberger der Bebauungsplan nicht im Weg. Es könnte über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans eine Bebaubarkeit ermöglicht werden. Beschlussvorschlag: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T): 2959, 2960, 2961, 2962/1, 2969/1 (T), 2969/13, 2971, 2972, 2973, 2974 und 3059/2 (T). Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan M 1:1.000 vom 05.11.2015. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Hönig II“. Der Aufstellungsbeschluss vom 06.08.2015 wird aufgehoben. Diskussionsverlauf: 1. Bürgermeister Karl Gerhard zeigt anhand des Lageplans, welche Feldwege und Teilflächen vom Aufstellungsbeschluss betroffen sind und erläutert die Sachlage. Bezüglich der Anbindung des neuen Baugebietes an die Kreisstraße liegen Informationen von Herrn Weissenberger, Landratsamt Main-Spessart, wie folgt vor: Die Anbindung des neuen Baugebietes ist Sache der Gemeinde, sie hat die Planungshoheit. Wenn allerdings das Baugebiet über eine neu geplante Zufahrt an die Kreisstraße angebunden werden soll, wird die Kreisstraßenverwaltung gewisse Anforderungen stellen. Solange die Gemeinde die bisherige Anbindung entsprechend dem Bebauungsplan „Hönig“ zumindest im nördlichen Teil unverändert belässt und beibehält, muss sie mit weitergehenden Anforderungen nicht rechnen. Es wird daher empfohlen, zunächst einmal die Planung „Hönig II“ ins vorzeitige Verfahren zu bringen, um zu erfahren, welche Anforderungen

konkret zur Anbindung an die Kreisstraße gestellt werden und ob und mit welchem Aufwand diese erfüllt werden können. Nach vorherrschender Meinung des Gemeinderates sollte die Möglichkeit einer Anbindung an die Kreisstraße offen gehalten werden. Eine Ermittlung der hierfür anfallenden Kosten kann durch das Ingenieurbüro erfolgen. Die Umlagefähigkeit des Straßenbaus auf die Anlieger ist zu prüfen. Nach eingehender Beratung über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hönig II“ ergeht folgender Beschluss: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (T): 2959, 2960, 2961, 2962/1, 2969/1 (T), 2969/13, 2971, 2972, 2973, 2974 und 3059/2 (T). Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem Lageplan M 1:1.000 vom 05.11.2015. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Hönig II“. Der Aufstellungsbeschluss vom 06.08.2015 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 9 : 3 5. Bauleitplanung;Bebauungsplan „Dörfleinsweg“;1. Änderung des Bebauungsplanes; ergänzender Antrag der Firma Bauunternehmen Konrad Aufstellungsbeschluss - Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Die Baufirma Alexander Konrad beantragt mit Schreiben vom 28.10.2015 den Bebauungsplan „Dörfleinsweg“ erneut zu ändern und die vorgesehenen Wandhöhen in Ziffer 1 der Festsetzungen des Bebauungsplanes vollständig zu streichen. Es wird angeführt, dass eine sinnvolle behindertengerechte Bebauung sonst nicht möglich sei. Mit Beschluss des Gemeinderates Retzstadt vom 17.09.2015 wurde eine Wandhöhe von 10,30 m der talseitigen Gebäudewand, gemessen an dem tiefsten Geländepunkt des Grundstücks und eine maximale Firsthöhe von 17,00 m, gemessen am tiefsten Geländepunkt des Grundstückes, festgelegt. Das geplante Bauvorhaben des Herrn Full auf dem Grundstück Fl.Nr. 405/1 der Gemarkung Retzstadt hält diese Festsetzungen nicht ein. Eine Bebauung des Grundstücks Fl.-Nr.412/2 ist mit den vorgesehenen Festsetzungen hinsichtlich Wand- und Traufhöhe, wie von Firma Alexander Konrad dargelegt, nicht möglich. Aus Sicht der Verwaltung ist bei einem Wegfall der Wandhöhen eine nahezu unkontrollierte Bebauung möglich. Die Bebaubarkeit wäre dann ausschließlich durch die Baugrenzen und die Zahl der Vollgeschosse (III) begrenzt. Die mögliche Bebauung im Dörfleinsweg stünde dann in einem deutlichen Missverhältnis zur vorhandenen Bebauung. Dies ist städtebaulich nicht vertretbar. Die Bebaubarkeit der Grundstücke ist auch bei einer Beibehaltung der Wandhöhen behindertengerecht möglich. Das Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.-Nr. 405/1 wäre bei Reduzierung des Baukörpers (vermutlich um 1 Geschoss) ebenfalls möglich. Bebauungspläne sind nicht den optimalen Vorstellungen der Bauherren anzupassen.

Zellingen

- 13 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat Retzstadt beschließt im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dörfleinsweg“ die Ziffer 1 des Bebauungsplanes ersatzlos zu streichen. Der Gemeinderatsbeschluss vom 17.09.2015 bezüglich der Höheneinstellung der Gebäude wird aufgehoben. Bei Ablehnung des Beschlussvorschlags: Der Gemeinderat Retzstadt beschließt im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dörfleinsweg“ die Ziffer 1 des Bebauungsplanes wie folgt zu ändern: Bezüglich der Höheneinstellung der Gebäude für die Grundstücke Fl.-Nr. 398/1, 403/1, 405/1, 408/1, 409/1, 411/1 und 412: Die Wandhöhe der talseitigen Gebäudewand darf maximal 10,3 Meter über talseitigem Gelände, gemessen an dem tiefsten Geländepunkt des Grundstückes, betragen. Zusätzlich darf die Firsthöhe des Gebäudes maximal 17 Meter über tiefstem Geländepunkt des Grundstückes betragen. Höheneinstellung der Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 412/2: Die Wandhöhe der talseitigen Gebäudewand darf maximal 6,0 Meter über talseitigem Gelände, gemessen an dem tiefsten Geländepunkt an der Gebäudewand und bergseitig maximal 3,5 Meter, gemessen an dem bergseitig tiefsten Geländepunkt an der Gebäudewand liegen. Beschluss: Die Wandhöhe der talseitigen Gebäudewand darf maximal 16,17 m über talseitigem Gelände, gemessen an dem tiefsten Geländepunkt des Grundstückes, betragen. Abstimmungsergebnis: 1 : 11 Beschluss: Die Wandhöhe der talseitigen Gebäudewand darf maximal 14,75 m über talseitigem Gelände, gemessen an dem tiefsten Geländepunkt des Grundstückes, betragen.

Abstimmungsergebnis: 11 : 1 6. Innenentwicklung; Gemeindliche Fördersatzung zur Förderung privater Maßnahmen für 2016; Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Der Vorsitzende zeigt den Anwesenden die gemeindliche Fördersatzung, wie unten angeführt, auf. Gemeinde Retzstadt Förderung privater Maßnahmen durch die Gemeinde Retzstadt (Stärkung der Innenentwicklung) In Ergänzung der Förderung privater Maßnahmen in der Dorferneuerung Retzstadt durch das Amt für Ländliche Entwicklung, sowie darüber hinaus erlässt die Gemeinde Retzstadt nachfolgende Förderrichtlinie: Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Retzstadt für private Maßnahmen innerhalb der Dorferneuerung Retzstadt, sowie mit erweitertem Fördergebiet (1) Fördergebiet Die Gemeinde Retzstadt gewährt für private Erhaltungs-, Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen Zuschüsse a) innerhalb des Dorferneuerungsgebietes (Sanierungsgebiet Altort) in Anlehnung und Ergänzung der staatlichen Förderung, sowie b) im übrigen Gemeindegebiet, außer die im Bebauungsplan Am Dörfleinsweg liegenden Grundstücke und Häuser. Eine Ausnahme hiervon sind jedoch die Gebäude, die zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als 40 Jahre sind. (2) Förderkatalog (gilt für o.g. a) und b) )

Abstimmungsergebnis: 6 : 6 Beschluss: Der Gemeinderat Retzstadt beschließt im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dörfleinsweg“ die Ziffer 1 des Bebauungsplanes wie folgt zu ändern: Bezüglich der Höheneinstellung der Gebäude für die Grundstücke Fl.-Nr. 398/1, 403/1, 405/1, 408/1, 409/1, 411/1 und 412: Die Wandhöhe der talseitigen Gebäudewand darf maximal 10,3 Meter über talseitigem Gelände, gemessen an dem tiefsten Geländepunkt des Grundstückes, betragen. Zusätzlich darf die Firsthöhe des Gebäudes maximal 17 Meter über tiefstem Geländepunkt des Grundstückes betragen. Höheneinstellung der Gebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 412/2: Die Wandhöhe der talseitigen Gebäudewand darf maximal 6,0 Meter über talseitigem Gelände, gemessen an dem tiefsten Geländepunkt an der Gebäudewand und bergseitig maximal 3,5 Meter, gemessen an dem bergseitig tiefsten Geländepunkt an der Gebäudewand liegen.

a) für Verkäufer von Grundstücken Die gemeindliche Förderung beträgt grundsätzlich 50,00 € je qm (geschaffener) Geschossfläche, maximal 10.000 € je Anwesen. Dieser Zuschuss für den Verkäufer wird jedoch nur gewährt, wenn innerhalb von 4 Jahren nach Veräußerung (Abschluss Kaufvertrag) genutzter Wohnraum entsteht, egal, wer diesen Wohnraum nutzt. Dieser Zuschuss ist bezogen auf ein neu geschaffenes Gebäude, auch wenn mehrere Eigentümer ihre Grundstücke mit verschiedenen Flurstücksnummern zusammenlegen und hierdurch ein bebaubares Grundstück erlangen. b) für den Bauherrn (Neubau) Für den Bau eines neuen Wohnhauses auf einem unbebauten Grundstück im Fördergebiet erhält der Bauherr die gleiche Förderung in Höhe von 50,00 € je qm (geschaffener) Geschossfläche, maximal 10.000 € je Anwesen, wenn nicht bereits der Veräußerer des betreffenden Grundstückes die Förderung durch die Gemeinde erhalten hat (keine Doppelförderung).

Zellingen

- 14 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Der Förderbetrag erhöht sich pro Kind um 2.000 €, jedoch höchstens um 6.000 € (bei drei Kindern). Die Förderung gilt für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragstellung lebend geboren sind oder innerhalb der ersten drei Jahre nach Antragstellung geboren werden (Nachweis Geburtsurkunde), das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und in der jeweils geförderten Wohneinheit der Grundstückseigentümer (Eltern) wohnen. Diesen Kinderzuschuss erhält jedoch nur der Bauherr, nicht der Veräußerer des Grundstückes. Als Baubeginn wird definiert, dass bei dem Neubau die Bodenplatte hergestellt sein muss.

Diskussionsverlauf: Nach Beratung ergeht folgender Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der oben aufgeführten Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen durch die Gemeinde Retzstadt für private Maßnahmen zu. Die Förderrichtlinie tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Abstimmungsergebnis: 12 : 0

c) für den Bauherrn (bei Sanierung zu Wohnzwecken)

7. Gemeindegebiet: Förderung der Breitbandversorgung durch den Freistaat Bayern, Sachstand über den weiteren Ausbau; Information

Für die Sanierung eines bestehenden Gebäudes müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Das den Förderantrag zu Grunde liegende Gebäude muss im Geltungsbereich liegen. Das Gebäude muss 40 Jahre alt sein. Die Förderhöhe beträgt maximal 10.000 €. Voraussetzung ist weitergehend, dass im Gebäude bauliche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens 10 mal so hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss. Diese Investitionen sind durch Originalrechnungen zu belegen. Eigenleistung wird nicht gefördert. Auch hier besteht die Möglichkeit, in den Genuss der Kinderregelung zu kommen (wie beim Neubau).

Sachverhalt: Breitband-Förderprogramm 2014 – 2018: Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.

Ergänzung: Bei einer Sanierung von Gebäuden, welche im Jahr 1900 oder noch früher errichtet worden sind, beträgt die maximale Fördersumme = 10.000 €. Voraussetzung ist, dass am Gebäude bauliche Investitionen durchgeführt werden, die mindestens sieben Mal so hoch sind, wie der zu gewährende Zuschuss. Bagatellgrenze bei Sanierung: Der Mindestförderbetrag wird auf 3.500 € festgesetzt, d.h. dass der Antragsteller eine Investition von mindestens 35.000 € leisten muss. d) für den Bauherrn (bei Abbruch) Für den Abbruch eines Gebäudes beträgt die Förderung = 30 % der durch Originalrechnungen nachgewiesenen Kosten, maximal 5.000 €. Diese Förderung ist gekoppelt an die Sanierung bzw. den Neubau eines Gebäudes. Im Einzelfall kann auf Antrag, unabhängig von einer Sanierung oder eines Neubaues, der Zuschuss in gleicher Höhe gewährt werden (Entscheidung des Gemeinderates). 3) Sonstiges Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2016 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2016. Die Förderrichtlinie vom 29.01.2015 wird aufgehoben. Der Gemeinderat behält sich eine Entscheidung zur konkreten Festlegung der Zuschussbeträge vor (dies in Abhängigkeit der Haushaltslage bzw. der vorhandenen Haushaltsmittel der Gemeinde Retzstadt). Der Baubeginn muss im Jahr der Förderzusage erfolgen. Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der Gemeinde einzureichen. Die Auszahlung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme. Retzstadt, den 12.11.2015 (Datum des Gemeinderatsbeschlusses) Karl Gerhard 1.Bürgermeister

Die Gemeinde Retzstadt möchte im Zuge dieses Programms die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich realisieren. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80%. 1. Bürgermeister Karl Gerhard teilt mit, dass die Gemeinde Retzstadt mit einem Höchstbetrag von max. 550.000,00 € gefördert werden kann. Die Eigenmittel betragen somit max. 138.000,00 € bei einer Gesamtinvestition von max. 688.000,00 €. Grundsätzlich ist es so, dass nur die Gemeindegebiete gefördert werden, die unter 30 Mbit/s liegen. Dies betrifft einige Randbereiche. Das Förderverfahren im Überblick 1. Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet Gemeinde ermittelt die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten (im Down- und Upload) und dokumentiert die IstVersorgung in einer Karte. Ein vorläufiges Erschließungsgebiet wird festgelegt. 2. Markterkundung mit vorläufigem Erschließungsgebiet - Gemeinde veröffentlicht die Karte zu Ist-Versorgung zusammen mit Abfrage zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen der Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren - Äußerungsfrist ein Monat. - Gemeinde fordert Netzbetreiber auf, sich zu Unvollständigkeiten und Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung zu äußern. - Gemeinde weist Netzbetreiber darauf hin, dass nur die Netzbetreiber an einem späteren Auswahlverfahren teilnehmen dürfen, die Daten zu eventuell bereits vorhandener eigenen Infrastruktur im Erschließungsgebiet an die BNetzA zur Einstellung in den Infrastrukturatlas übermittelt haben. 3. Veröffentlichung Ergebnis Markterkundung - Gemeinde veröffentlicht das Ergebnis der Markterkundung 4. Veröffentlichung Bekanntmachung Auswahlverfahren - Gemeinde veröffentlicht die Bekanntmachung zum Auswahlverfahren, Gemeinde macht hier u.a. Angaben zu den Mindestvorgaben für das zu versorgende Erschließungsgebiet.

Zellingen

- 15 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen - Bieter müssen mit Angebotsabgabe bestätigen, dass sie ihre Daten über eventuell bereits vorhandene Infrastrukturen im Erschließungsgebiet der BNetzA übermittelt haben. - Bei nur ein oder zwei Bietern im Auswahlverfahren: Gemeinde beauftragt Breitbandzentrum mit einer Plausibilisierung der Wirtschaftlichkeitslücke. 5. Veröffentlichung Ergebnis Auswahlverfahren - Gemeinde veröffentlicht die vorgesehene Auswahlentscheidung; damit steht das endgültige Erschließungsgebiet fest. Unterstützung durch Herrn Glaab vom Vermessungsamt Lohr 6. Verfahren bei Bezirksregierung - Gemeinde stellt bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung den Förderantrag. - Bezirksregierung erlässt – nach Prüfung der Unterlagen – den Zuwendungsbescheid. 7. Kooperationsvertrag mit Netzbetreiber - Gemeinde schließt mit dem ausgewählten Netzbetreiber den Kooperationsvertrag. - Zuvor gibt Gemeinde der BNetzA Gelegenheit zum Entwurf des Kooperationsvertrages Stellung zu nehmen. Sofern Gemeinde einen mit der BNetzA abgestimmten Musterkooperationsvertrag verwendet, entfällt die Pflicht zur Vorlage bei der BNetzA. 8. Veröffentlichung Fördersteckbrief - Gemeinde stellt die geplante Infrastruktur in einem Fördersteckbrief dar. Hierfür stellt das Bayerische Breitbandzentrum ein Online-Formular bereit. 9. Veröffentlichung abschließende Projektbeschreibung - Gemeinde dokumentiert die errichtete Infrastruktur in einer abschließenden Projektbeschreibung – Fördersteckbrief und abschließende Projektbeschreibung sind für 10 Jahre auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. ——Die Bestandsaufnahme im Gemeindegebiet wird von Marco Keller anhand der Ist-Versorgungs-Karte vorgestellt. Das vorläufige Erschließungsgebiet erfasst zunächst den gesamten Ort. Nun erfolgt die Anfrage bei den Netzbetreibern (Telekom, NEFTV, Vodafone etc.) zwecks Markterkundung. Diskussionsverlauf: Auf Anfrage teilt Herr Keller die Kosten der letzten BreitbandFörderung wie folgt mit: Eigenmittel: 30.000,00 € - Zuwendungen: 70.895,00 €. Der Ausbau der besseren Breitbandversorgung wird mind. 1 Jahr in Anspruch nehmen, d. h. voraussichtlich im Jahr 2017 abgeschlossen werden.

Das günstigste Angebot hat die Fa. Joa, Binsfeld in Höhe von 5.884,85 € brutto abgegeben. Im Preis beinhaltet ist eine sicherheitstechnische Abnahme durch einen Sachverständigen in Höhe von 2.737,00 €. Diese ist in Verbindung mit dem jeweiligen Trägergerät durch die DEKRA erforderlich. Im Haushalt wurden 2.500,00 € bereitgestellt. Diskussionsverlauf: Es wird festgestellt, dass die Anschaffung einer Arbeitsbühne für viele Arbeiten aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig ist und diese auch mindestens über 20 Jahre genutzt werden kann. Die Leihkosten für eine Anhängerarbeitsbühne würden pro Tag mind. 120,00 € betragen. Diskussionsverlauf: Nach eingehender Beratung ergeht folgender Beschluss: Der Auftrag über eine Arbeitsplattform wird an die Fa. Joa Landtechnik, Binsfeld in Höhe von 5.884,85 € gem. Angebot vom 14.10.2015 erteilt. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 9. Vollzug Haushalt 2015; Erstellung einer Buswartehalle; Vergabe des Auftrages; Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Im Haushalt 2015 ist für die Neuerstellung einer Buswartehalle ein Ansatz in Höhe von 10.000,00 € eingeplant. Von Seiten der MSP-Nahverkehrsgesellschaft mbH liegt die Zustimmung zur Umsetzung bzw. Beschaffung vor. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 50 % maximal 5.000,00 € in Aussicht gestellt. Von Seiten der Verwaltung wurden entsprechende Angebote eingeholt (siehe Anlage). Hinzu kommen noch die Fundamentierungsarbeiten. Finanzielle Auswirkungen: Inanspruchnahme des Haushaltsansatzes 2015. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung der Buswartehalle zu. Den Auftrag erhält die Firma …

In welcher Form der Ausbau erfolgen soll (Kabelverlegung oder Aufrüstung der Stationen) kommt auf das Angebot der jeweiligen Anbieter an.

Diskussionsverlauf: Der Vorsitzende teilt mit, dass an der Bushaltestelle Hauptstr./ Goldbrunnenstr. ein Ortstermin mit der Bauabteilung und dem Busunternehmen Hock stattgefunden hat.

Bürgermeister Karl Gerhard bedankt sich bei Herrn Keller für die ausführlichen und kompetenten Informationen.

Das Busunternehmen hat eine Variante mit Mittelfüßen – Größe: 3,70 x 2,50 m zum Preis von 9.389,00 € brutto vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis: o. A.

Diese fand allerdings nach ausführlicher Diskussion beim Gemeinderat keine Zustimmung, da hier kein ausreichender Schutz vor Wind und Wetter gewährleistet ist.

8.Gemeindlicher Bauhof; hier: Beschaffung einer Arbeitsplattform für den Frontlader; Beratung und Beschlussfassung Sachverhalt: Für eine Arbeitsplattform für den Frontlader liegen vergleichbare Angebote vor.

Favorisiert wurde eine Wartehalle mit Rück- und Seitenwänden aus Glas, mit der Möglichkeit zum Einbau von Sitzbänken – Größe: 3,30 x 2,00 m – Farbe: anthrazit (Typ PLUTO). Es wird außerdem vorgeschlagen, dass zum leichteren Einstieg der Gehsteig erhöht werden sollte.

Zellingen

- 16 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Beschluss: Der Gemeinderat stimmt der Anschaffung der Wartehalle Typ PLUTO mit Rück- und Seitenwänden – Größe: 3,30 x 2,00 m – Farbe anthrazit zum Preis von 4.908,75 € brutto zu. Die Fundamente werden durch die Gemeindearbeiter errichtet. Abstimmungsergebnis: 12 : 0 10. Kurze Anfragen Sachverhalt: a) Einladung zur Pfarrversammlung mit Mittagessen Der Vorsitzende informiert über die Einladung des Pfarrgemeinderates und der Kirchenverwaltung zur Pfarrversammlung am 22.11.2015 nach dem Gottesdienst im Pfarrheim. Abstimmungsergebnis: o. A. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, bedankt sich der Vorsitzende bei den anwesenden Gästen für ihr Interesse und bei Herrn Peter Pillich für die Anwesenheit und verabschiedet diese. Er schließt den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung um 21.45 Uhr. Nichtöffentliche Sitzung: Diese Sitzungsniederschrift lag dem Gemeinderat noch nicht zur Genehmigung vor.

Genossenschaft BürgerEnergie Retzstadt eG Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 02.12.2015 im Pfarrheim Retzstadt Beginn: 19.30 Uhr Tagesordnung: 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Benennung von Schriftführer und Stimmenzähler 3 Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses 2014 4 Bericht des Aufsichtsrates 5 Genehmigung des Jahresabschlusses 2014 6 Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinns 2014 7 Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat 8 Anträge und Verschiedenes Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Bis dahin! Karl Gerhard Marco Keller Aufsichtsratsvorsitzender Vorstand

An alle Grundstücksbesitzer der Jagdgenossenschaft Retzstadt Die Jagdgenossenschaft Retzstadt führt in diesem Jahr noch Schnittarbeiten an Feldhecken und Sträuchern durch. Wer Interesse hat, soll sich Bitte beim Jagdvorsteher Dieter Pfister melden (Telefon 09364 / 2296).

Gemeindewald Retzstadt Bitte verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck, um Ihren Brennholzbedarf zu bestellen. Die Höchstabgabemenge für IL Brennholz wird auf 20 Ster je Haushalt festgesetzt. Retzstadter Bürger werden Vorrangig bedient, die Vergabe erfolgt nach Eingangsdatum der Bestellung. Wenn Sie ofenfertiges Brennholz bestellen möchten, bitten wir Sie, sich direkt mit den lokalen Anbietern in Verbindung zu setzen. Den Preis pro Ster legt der jeweilige Anbieter selbst fest, eine Bestellung über die Gemeinde ist somit nicht mehr notwendig. Martin Benkert / Stefan Kummer ....................... 0175 / 3624662 Georg May ......................................................... 0171 / 9902275

Brennholzbestellung für 2016 Die Bestellung für Brennholz bitten wir bis zum 31.12.2015 aufzugeben.

!

- Bitte ausschneiden Bestellschein an die Gemeinde Retzstadt, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen Hiermit bestelle ich aus dem Gemeindewald Retzstadt folgendes Brennholz: Buche/Hainbuche: ..............................................Ster à 59,00 € (aufgesetzt)................................................................................. Eiche/sonstiges Laubholz:.................................Ster à 59,00 € (aufgesetzt)................................................................................. Laubholz (IL-Holz):..............................................Ster à 38,50 € (Langes Brennholz an die Wege gerückt) Retzstadt, den .....................................................................2015 ..................................................................................................... Absender: ..................................................................................................... (Name, Vorname) ..................................................................................................... (Straße, Hausnummer) ..................................................................................................... (Wohnort) ..................................................................................................... (Telefonnummer) ..................................................................................................... (Unterschrift) Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass das Kronenholz versteigert wird. Die Termine für die Versteigerungen werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

!

Zellingen

- 17 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Styroporannahme Thüngen Die Styroporannahme findet jeden 1. Mittwoch im Monat von 13.00 – 16.00 Uhr im Bauhof statt.

Gemeindewald Markt Thüngen Bitte verwenden Sie den nachfolgenden Vordruck, um Ihren Brennholzbedarf zu bestellen.

Brennholzbestellung für 2016 Die Bestellung für Brennholz bitten wir bis zum 31.12.2015 aufzugeben.

- Bitte ausschneiden -

!

Bestellschein an die Markt Thüngen, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen Hiermit bestelle ich aus dem Gemeindewald Thüngen folgendes Brennholz: Buche/Hainbuche: ..............................................Ster à 57,50 € (aufgesetzt)................................................................................. .................................................................................................... Eiche/sonstiges Laubholz:................................ Ster à 57,50 € (aufgesetzt)................................................................................. Laubholz (IL-Holz):............................................. Ster à 37,50 € (Langes Brennholz an die Wege gerückt) Ofenfertiges Brennholz (FRISCHES Holz, kann nicht sofort nach Lieferung verschürt werden!) _____ Ster aus IL-Holz (Laubholz) aufgearbeitet zu Scheitholz (Länge_________cm) für 68,00 € der Ster frei Waldort Lieferung bis zum Haus (Mehrkosten) nach Absprache: .............................................................. ( ) ja ....................................................................................... ( ) nein Thüngen, den ......................................................................2015 ..................................................................................................... Absender: ..................................................................................................... (Name, Vorname) ..................................................................................................... (Straße, Hausnummer) ..................................................................................................... (Wohnort)

Bürgerversammlung Thüngen Am Freitag, 4. Dezember 2015 findet um 20.00 Uhr in der Werntalhalle die Bürgerversammlung für das Jahr 2015 statt. Die Bevölkerung ist hierzu herzlich eingeladen. TAGESORDNUNG: 1. Bericht des 1. Bürgermeisters 2. Wünsche und Anträge 3. Vorausschau auf das Jahr 2016 Lorenz Strifsky 1. Bürgermeister

Bücherei im Rathaus Thüngen Öffnungszeiten der Bücherei: Montag ......................................... von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch ....................................... von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag .......................................... von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Die Gemeindebücherei ist wie folgt zu erreichen: Telefon: .............................................................. 09360/9932916 Fax: .................................................................... 09360/9932917 e-mail: [email protected]

Freiwillige Feuerwehr Zellingen Tel. 8072-70

Bürgermeistersprechstunden Bitte beachten! Bürgermeistersprechstunden im Dezember Zellingen Mittwoch 02.12.2015 16.00 – 18.00 Uhr Retzbach Donnerstag 10.12.2015 16.00 – 18.00 Uhr Zellingen Mittwoch 16.12.2015 16.00 – 18.00 Uhr Duttenbrunn Donnerstag 17.12.2015 18.00 – 19.00 Uhr Für die Sprechstunden bitte telefonisch anmelden!

Sprechstunden im Ortsteil Duttenbrunn im „Haus der Bürger“ Gemeindekanzlei jeden Mittwoch von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr

..................................................................................................... (Telefonnummer) ..................................................................................................... (Unterschrift) Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass das Kronenholz versteigert wird. Die Termine für die Versteigerungen werden rechtzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

!

Öffnungszeiten der öffentlichen Büchereien Gemeindebücherei Zellingen im alten Rathaus, Brückenstraße, Tel. 7317 Dienstag .............................................. von 14.30 bis 17.00 Uhr Donnerstag .......................................... von 16.30 bis 19.00 Uhr Freitag ................................................. von 09.00 bis 11.00 Uhr Jeden ersten Samstag im Monat .......... von 10.00 bis 12.00 Uhr

Zellingen

- 18 -

Nr. 48/15

Amtliche Bekanntmachungen Pfarrbücherei Retzbach Alte Schule, Kirchgasse Alte Schule, Kirchgasse 9 Tel.: 09364/8173522 E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr Freitag ................................................. von 16.00 bis 18.30 Uhr

Sprechstunde der gemeindlichen Forstverwaltung Tel. 8072-60 oder 0170/9026288 Vormittags: Montag bis Freitag von 11.00 bis 12.00 Uhr Nachmittags: Mittwoch von 16.00 bis 18.30 Uhr

Wertstoffhof Markt Zellingen Oberbachring 1 Öffnungszeiten: Mittwoch ............................................... 17.00 – 19.00 Uhr (neu) Samstag ........................................................ 09.00 – 13.00 Uhr Verwaltung: Würzburger Str. 26 97225 Zellingen Tel. 09364/8072-53

Einladung zum Neujahrsempfang des Marktes Zellingen Im Namen des Marktgemeinderates Zellingen ergeht herzliche Einladung an alle Vorsitzenden der Vereine, Verbände, Organisationen und Parteien, an die Vertreter des öffentlichen Lebens, an die Ärzte und an ehemalige Gemeinderäte und Bürgermeister zum Neujahrsempfang am Sonntag, 10. Januar 2016 um 18.00 Uhr in der Friedrich-Günther-Halle, Zellingen, Badstraße 3. Eine zusätzliche schriftliche Einladung erfolgt nicht. Die Marktgemeinde möchte sich hierbei für die im abgelaufenen Jahr im politischen, kirchlichen, kulturellen und sportlichen Bereich zum Wohle der Bürgerschaft geleistete Arbeit bedanken. Wir bitten Gruppierungen, Vereine, Vereinsmitglieder, Bürgerinnen und Bürger des Marktes Zellingen, die für Verdienste geehrt werden, bis zum 18.12.2015 mit kompletter Adresse und Würdigung bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 14, Telefon 09364/8072-27, E-Mail: [email protected], zu melden. Dr. Wieland Gsell 1. Bürgermeister

Information für alle Zisternenund Brunnennutzer Die Verwaltung weist darauf hin, dass Zisternen- oder Brunnenwasser, welches an die Toilettenspülung angeschlossen wurde, gem. Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in der geltenden Fassung, den Schmutzwassergebühren unterliegen. In diesem Zusammenhang wurden die betreffenden Grundstückeigentümer angeschrieben und gebeten ggf. die Änderungen an ihrer Hauswasseranlage, wie Stilllegung der Zisterne oder Zulauf der Toilettenspülung durch Frischwasser, schriftlich mitzuteilen. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Beck Tel. 09364 / 8072 -45 während den allgemeinen Geschäftstunden zur Verfügung.

Bürgerversammlungen Markt Zellingen Die diesjährige Bürgerversammlung Duttenbrunn findet am Dienstag, 01.12.2015 um 20.00 Uhr im Haus der Bürger statt. Es ergeht herzliche Einladung. Dr. Wieland Gsell 1. Bürgermeister

Wintermarkt in Zellingen Am Sonntag, den 29.11.2015, findet der traditionelle Wintermarkt in Zellingen statt. Aus diesem Anlass werden am Sonntag ab 9.00 Uhr folgende Straßen gesperrt: Vorstadt (ab Optik-Paradies Hemberger), Brückenstraße (ab Heizungsbau Schmitt Richtung Ortsmitte), Schlossgasse (ab Thomas-Glock-Straße Richtung Brückenstraße), Hintere Gasse und Turmstraße. Die Langgasse und Maingasse sind an diesem Tag Sackgasse. Die Anwohner der oben genannten Straßen werden gebeten, ihre geparkten Fahrzeuge spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu entfernen. Der Antik- und Trödelmarkt steht in der Brückenstraße. Beim Herbstmarkt herrschte Nieselregen, etliche Anbieter fehlten, einige sind ohne Aufbau wieder abgefahren – bei der Wettersituation konnte man nur Verständnis dafür zeigen. Es kann also nur besser werden – los geht es bereits um 11.00 Uhr. Die Geschäfte in der Turm- und Sonnenstraße öffnen für die Besucher von 12:30 bis 17:30 Uhr. Es haben sich zahlreiche Fieranten mit breitem Sortiment angesagt. Besuchen Sie an gewohnter Stelle den Stand der Schützenjugend mit Holzprodukten, Punsch und Lebkuchen. Bei Mode-Müller steht wieder die Märchenhütte für die Kleinen bereit. Für den kleinen und großen Hunger hält die Gastronomie Bratwurst und Steak, Kaffee und Kuchen bereit. Dazu gibt es am Spätzplatz original französischen Flammkuchen, Pizza und Cidre. Daneben bietet die Kinder- und Jugendfeuerwehr selbstgebackene Plätzchen und Waffeln zum Verkauf. Lassen Sie es sich schmecken! Im Torturm erwartet Sie Bernd Nebel ab 14:00 Uhr und erzählt und liest in seiner unnachahmlichen Art Heiteres und Besinnliches – auch im Dialekt – auch Zellinger Geschichten. Ebenfalls ab 14:00 Uhr laufen wieder die ‚Sterntaler‘ über den Markt und verteilen süße ‚Sterntaler‘. Die tannengeschmückte Turmstraße schafft eine gemütliche Atmosphäre, dazu trockenes Wetter, und alle Besucher aus Nah und Fern erleben einen angenehmen und erlebnisreichen Nachmittag.

Zellingen

- 19 -

Amtliche Bekanntmachungen

Nr. 48/15

„Vorgelesen bekommen ist für mich gut zum Entspannen.“ „Vorgelesen bekommen ist für mich in ein Abenteuer eintauchen.“ „Vorgelesen bekommen ist für mich wie fesselnde Magie.“ „Vorgelesen bekommen ist für mich wie ein spannendes Rätsel.“ Vorgelesen bekommen ist für mich wie Kino im Kopf.“ „Vorgelesen bekommen ist für mich wie eine Reise in mein eigenes Fantasieland.“

Adventliche Dorfrallye für Kinder und die ganze Familie! Am Samstag, den 28.11.2015, findet die „1. Retzbacher Adventsdorfrallye“ ab 15:00 Uhr statt. Treffpunkt ist die Pfarrkirche. Von hier aus wird gestartet. Es müssen 24 Fragen rund um Retzbach und die christlichweihnachtliche Tradition beantwortet werden. Die Siegerehrung findet nach dem Gottesdienst bei der „Einstimmung in den Advent“ statt. Die Teilnahme ist auch mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator möglich! Der Eine-Welt laden hat geöffnet und fairkauft Kaffee und Kuchen. Ludwig Brügel – ein rebellischer Retzbacher Bürger ? In 6 Szenen wird der Retzbacher Schmied Ludwig Brügel dargestellt. Die Aufführungen finden am 29.November und 5. Dezember im Historischen Rathaus in Retzbach statt. Einlass ist ab 19.30 Uhr, das Theaterspiel beginnt um 20 Uhr. Für die Vorstellung am 5. Dezember gibt es noch einige Karten im Vorverkauf in der Raiffeisenbank. Der Theaterkarte kostet 8 Euro.

Advent–Mitspiel–Konzert Im Rahmen der 1200 – Jahrfeier Retzbach führen die OLDIES des Modernen Spielmanns- und Fanfarenzuges ein Advent-Mitspiel-Konzert durch, und zwar am Sonntag, 13.12.2015, 16.00 Uhr in der Wallfahrtskirche in Retzbach. Gespielt werden zehn leichte zweistimmige Adventslieder. Teilnehmen können alle, die ein Instrument spielen können (also Flöten, sämtliche Blechblasinstrumente, Saxophone, Klarinetten, Akkordeonspieler, usw.). Wer Interesse hat mitzuspielen, bitte bei Klaus Kurpanek Tel. 09364/2410 melden. Zuhörer und Zuschauer sind natürlich ebenfalls herzlich willkommen.

„Vorgelesen bekommen ist für mich wie süße Schokolade.“ Vorgelesen bekommen ist einfach cool! Alle Lesehungrigen verzogen sich mit den Vorleserinnen in die Leseecken und hörten ihr selbst ausgesuchtes Buch.

Für eine gute halbe Stunde verließen die gespannten Zuhörer Raum und Zeit und ließen sich entführen in das Reich der Fantasie. Sie bekamen erzählt von Conny und dem großen Schnee, hörten gespannt den Abenteuern der kleinen Hexe zu, erlebten Abenteuer mit Frieder und der Oma, nahmen teil an der Konferenz der Tiere, tauchten ein in die Sagenwelt um Rübezahl und lauschten dem Tagebuch von Greg. Die Vorlesezeit verging leider wieder viel zu schnell. Als Dankeschön für diese schöne „Schulstunde“ überreichten die Kinder ihrem Vorleser und ihren Vorleserin-nen einen Stärkungstrunk mit einem Lesezeichen mit folgendem Spruch: „Lesen ist für den Geist, was Gymnastik für den Körper ist.“ Joseph Addison

Ende des amtlichen Teils Schulnachrichten Grundschule Himmelstadt Elternaktion zum bundesweiten Vorlesetag Vorgelesen bekommen ist einfach cool! Beim Vorlesen werden die Helden der Bücher lebendig, das durften zum wiederholten Male die Kinder der Grundschule Himmelstadt am Freitag, 20. Novem-ber 2015, anlässlich des bundesweiten Vorleserages erfahren. Lesebegeisterte Eltern brachten ein Lieblingsbuch und gute Laune mit. Gemeinsam begrüßten wir den Vorleser und die Vorleserinnen mit unserem Willkommenslied. Die Viertklässer trugen vor, warum es so schön ist, vorgelesen zu bekommen:

Durch diese gewinnbringende Aktion erfuhren viele Kinder wieder Lesen als etwas, wofür es sich lohnt, sich anzustrengen. Sie wird auch weiter ein fester Bestandteil unseres Schuljahresprogramms sein. Herzlichen Dank, liebe Eltern, dass Sie dies durch Ihr Engagement möglich machen! Gertrud Moser, Rektorin Weitere Fotos auf der Homepage der Grundschule Himmelstadt: www.grundschule-himmelstadt.de

Mittelschule Zellingen Streitschlichterausbildung an der Mittelschule Zellingen Rangeleien auf dem Schulhof, Mäppchen verstecken, Bälle wegschießen, für die neu ausgebildeten Streitschlichter an der Mittelschule Zellingen kein Problem.

Zellingen

- 20 -

Nr. 48/15

wer wen führt.“ (Inge Müller, Im Advent die Stille spüren) Eine frohe Adventszeit wünscht Ihnen Claudia Jung Pastoralassistentin

Pfarreiengemeinschaft der Frankenapostel Hausgottesdienst im Advent “Ein Stern geht auf”

Die erfolgreichen Streitschlichter (von links nach rechts) hintere Reihe: Raheem Lambdey 8a, Christoph Reißenweber , Miriam Parnitzke, Alina Wolf, Saskia Langner (alle 7a), vordere Reihe: Emanuel Krause, Dean Zöllner, Erik Rettinger, Lorenz Popp (alle 8a), Selina Fritz, Alina Worm, Sophia Möhres, Anja Lohberger (alle 8a), Waltraud Tilly Nach einer intensiven Schulung durch das Streitschlichterteam Christoph Reißenweber, Waltraud Tilly und Max Bauerin freuen sie sich bei Streitfällen vermitteln zu dürfen. Neben Spielen zur Schulung der Teamfähigkeit ging es um Begriffe wie Gewalt und Konflikt Auch das eigene Konfliktverhalten wurde hinterfragt und in Rollenspielen verdeutlicht. Erstaunt waren die Schüler, dass sie bei einer Schlichtung weder die Lösung des Falles finden noch die Schuldfrage klären müssen. Wichig ist das Zuhören, aber anders als im Unterricht. Hier wurde das aktive Zuhören eingeübt. Auch die Anteilnahme und das genaue Nachfragen musste erlernt werden. Wenn die streitenden Parteien sich dann gegenseitig vermitteln können, wie sich fühlen, können sie selber Lösungen finden. Am Ende stand dann die schriftliche Prüfung an, die alle mit Erfolg bestanden haben. Nun können sie das Gelernte im Schulalltag anwenden.

Kirchliche Nachrichten Wort in die Woche Advent Wissenschaftler unternahmen in Afrika eine Expedition. Sie warben mehrere schwarze Träger an und trieben sie eilig mit den schweren Gerätekisten voran. Nach drei Tagen Eilmarsch warfen die Schwarzen die Lasten ab, setzten sich auf die Kisten und waren weder durch gute Worte noch durch Geld zu bewegen, weiter zulaufen. Nach dem Grund ihrer Weigerung gefragt, antworteten sie: «Es geht zu schnell, unsere Seelen kommen nicht mit, wir müssen warten, bis unser Inneres nachkommt, dann gehen wir weiter!»(Axel Kühner, Überlebensgeschichten für jeden Tag). Die Schnell-Lebigkeit prägt unseren Alltag, Warteschlangen machen uns ungeduldig, Bedürfnisbefriedigung in kürzester Zeit – das ist der Trend. Stress, Hektik, Zeitdruck - nicht selten nimmt dies noch vor Weihnachten zu, obwohl Advent gerade das Gegenteil davon meint. Advent ist Wartezeit. Wir warten auf die Ankunft des Heilands, der uns hilft das Leben neu zu entdecken und zu gestalten. Advent ist Wartezeit, Zeit anzuhalten und innezuhalten, Zeit zur Ruhe zu kommen und zu entschleunigen. „Entschleunigen geht ganz einfach: Sie wollen rasch noch einkaufen gehen? Nehmen Sie einen Zweijährigen mit – und vergessen Sie das Wort ´rasch`. Völlig gleichgültig, ob es ihr Kind ist, Ihr Enkel, Ihr Nachbarskind…. Mehr brauchen Sie nicht. Keinen Guru, keinen teuren Trainer für entspanntes Management. Gehen Sie einfach los, das kleine Kind an der Hand. Sie werden bald vergessen,

In den Kirchen liegt ein Vorschlag für die Getaltung eines Gebetsabends im Advent aus. Bitte bedienen Sie sich und feiern mit ihrer Familie gemeinsam einen Gebetsabend. Bischof Friedhelm läd uns dazu ein, uns Gedanken darüber zu machen, wo wir füreinander Stern sein können. Thema Datenschutz geht uns als Pfarrei auch an: Wir sind nach dem Datenschutzgesetz verpflichtet sie auf folgendes hinzuweisen. Wir veröffentlichen immer wieder Bilder (von Personen, oder Personengruppen) von Pfarrveranstaltungen, Gottesdiensten, Freizeitmaßnahmen, Ministrantenaktionen und sonstigen kirchlichen Veranstaltungen im Mitteilungsblatt, auf unserer Homepage (Internet) oder auch in der Zeitung. Wer damit nicht einverstanden ist, möge sich bitte an das Pfarrbüro wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Messbestellungen über den Jahreswechsel Im Mitteilungsblatt vom 18.12.2015 (letztes Mitteilungsblatt in diesem Jahr, das nächste dann am 15.01.2016) wird eine Gottesdienstordung vom: 16.12. - 17.01.2015 abgedruckt. Von daher unsere Bitte: Bitte geben Sie Ihre Messbestellungen bis zum Dienstag den 08.12.2015 im Pfarrbüro in Zellingen oder in Himmelstadt ab. Vielen Dank. Öffnungszeiten im Pfarrbüro Zellingen – Telefon: 09364-9974 Montag: geschlossen Dienstag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: Vormittag geschlossen 17.00 Uhr- 19.00Uhr Donnerstag: 10.00 Uhr - 12.00 Uhr Freitag: geschlossen Öffnungszeiten im Pfarrbüro Himmelstadt – Telefon: 09364-811481 Montag: geschlossen Dienstag: 8.30 Uhr – 11.00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 16.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag: geschlossen

DHZ- MINIS BACKEN PLÄTZCHEN Alle Minis der vierten bis siebten Klasse aufgepasst! Holt eure Backschürzen aus dem Schrank. Die Ministranten aus Duttenbrunn, Himmelstadt und Zellingen laden euch dieses Jahr herzlich zum Plätzchen backen ein. Wo? In Himmelstadt im Pfarrheim. Du willst wissen, wie die anderen Ministranten in unserer Pfarreiengemeinschaft ausschauen, was sie so machen? Nimm teil und Du wirst es erfahren!

Zellingen

- 21 -

Am 05.12.15 treffen wir uns von 13:00 bis 16:00 Uhr im Pfarrheim in Himmelstadt. Was müsst ihr mitbringen?Ausstechformen, Plätzchendosen, eure Backschürze und gaanz viel gute Laune Wir würden uns freuen, wenn ihr mit dabei seid! Liebe Grüße, Eure Oberministranten und Miniteams aus Duttenbrunn, Himmelstadt und Zellingen

! Bitte, bis spätestens 2. Dezember, bei euren jeweiligen Oberministranten einwerfen! Mein/e Sohn/ Tochter................................................................... ..................................................................................................... nimmt am Plätzchen backen am 05.12.14 teil. Telefonnummer............................................................................. O Ich stimme zu, dass Personenfotos (Einzel-/Gruppenaufnahmen) von meinem/unserem Kind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Ministranten der Pfarreiengemeinschaft der Frankenapostel veröffentlicht werden dürfen. O Ich stimme nicht zu, dass Personenfotos (Einzel-/Gruppenaufnahmen) von meinem/unserem Kind im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Ministranten der Pfarreiengemeinschaft der Frankenapostel veröffentlicht werden dürfen. ..................................................................................................... Unterschrift eines/-r Erziehungsberechtigten

! St. Margareta Duttenbrunn



Nr. 48/15 * f. Ferdinand u. Hedwig Dernbach * f. Gottfried Ehehalt, Agnes Ehehalt, Johann u. Eugenia Michel

Kirchgeld 2015 Liebe Mitglieder der Kirchengemeinde St. Margareta, auch in diesem Jahr bitten wir Sie wieder, durch Zahlung Ihres Kirchgeldes unsere Kirchengemeinde zu unterstützen. Das von Ihnen gezahlte Kirchgeld verbleibt in unserer Pfarrei St. Margareta Duttenbrunn und findet ausschließlich Verwendung für den laufenden Unterhalt der kirchlichen Gebäude, unter anderem für notwendige Instandsetzungen, Wartungen und vieles mehr. Mit Ihrer Zahlung tragen Sie wesentlich dazu bei, dass wir all diese Maßnahmen rund um unsere Kirche und den Kindergarten vornehmen können. All das sind Aufgaben die uns als Kirchengemeinde gerade auch finanziell fordern. In Bayern ist das Kirchgeld ein Bestandteil der Kirchensteuer, die hier im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Prozent niedriger ist. Nach dem Bayerischen Kirchensteuergesetz ist kirchgeldpflichtig wer das 18. Lebensjahr vollendet und eigene Einkünfte hat. Es kann bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Von der Kirchgeldpflicht befreit sind Schüler, Auszubildende und Arbeitslose. Bei uns beträgt das Kirchgeld 4.- €/Person im Jahr. Zur Einzahlung des Kirchgeldes haben Sie folgende Möglichkeiten: • Bareinzahlung im Haus der Bürger am So. 22.11.2015 und So. 29.11.2015 jeweils gleich nach dem Sonntagsgottesdienst bzw. von ca. 11:00 bis 12:00 Uhr • Überweisung auf das Konto der Kirchenstiftung bei der VRBank unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse. IBAN DE45 7909 0000 0004 0009 51 Herzlichen Dank für alle Unterstützung und alles Wohlwollen, das Sie im Laufe des Jahres Ihrer Kirchengemeinde zukommen lassen. Ihre Kirchenverwaltung

GOTTESDIENSTORDNUNG

Schulprojekt in Songea, Tansania

Freitag, 27.11. 14:30 Seniorennachmittag Ki 16:30 3. Weggottesdienst „Ich will auf Gott hören“ Treffpunkt: Pfarrheim in Himmelstadt

Seit vielen Jahren unterstütz unsere Pfarrei ein Schulprojekt in Songea, dem südlichen Tansania. Der dortige Pater Luxford Lugongo hat sich im Herbst diesen Jahres mit einem Dankesschreiben für die finanzielle Unterstützung aus unserer Pfarrei an uns gewendet. Nun möchten wir seitens des Pfarrgemeinderates ein Teil des Erlöses aus den Rorategottesdiensten nach Tansania geben, um die Menschen dort mit unseren Mitteln zu unterstützen und Ihnen ein Stück weit das Leben zu erleichtern. Wir würden uns daher für rege Spendenteilnahem freuen. Wir wünschen euch allen eine schöne vorweihnachtliche Zeit, frohes Fest und danken mit einem Vergelts Gott. Euer Pfarrgemeinderat Duttenbrunn

Sonntag, 29.11., 1. Advent Ki 10:00 Messfeier * f. Alois u. Anna Amersbach * f. Hilda u. Karl Kübert u. verst. Angeh. * f. Hugo und Hedwig Bauer * f. Klothilde u. Hugo Albert, Gertrud Charne u. Angeh. u. Harald Rudolf * f. Anton, Rosa u. Herbert Droll * f. d. Fam. Droll und Mehling u. Angeh. Mittwoch, 02.12. 20:00 PGR Sitzung im Haus der Bürger Freitag, 04.12., Sel. Adolf Kolping, Hl. Barbara, Hl. Johannes v. Damskus Ki 5:45 Rorate bei Kerzenlicht mit anschließendem Frühstück * f. Pfr. Fritz Weisenberger 14:00 Krankenkommunion Samstag, 05.12., Hl. Anno, Bischof v. Köln, Reichskanzler Ki 18:00 Messfeier am Vorabend des 2. Adventes * 3. Seelengottesdienst f. Albin Scheiner und Anna Scheiner z. Jahrtag * f. Leopold, Josef u. Irma Siegler * f. Luise u. Friedolin Redelberger u. Angeh. * f. Meta u.Ernst Hartmann

St. Jakobus und St. Immina Himmelstadt GOTTESDIENSTORDNUNG Samstag, 28.11. 18:00 Uhr Messfeier am Vorabend des 1. Adventssonntags * f. Annemarie Rothenhöfer (2. Sellengottesdienst) * f. Eduard Burkard * f. Georg Schobert u. Freund; Vinanz u. Barbara Öhring u. Vermissten Lothar Öhring; Andreas Röder u. Anverwandte * f. Maria Czika, Regina u. Ludwig Hemmelmann u. verstorbene Angehörige * f. Heinz Müller u. Pauline Burkard, lebende u. verstorbene Angehörige * f. Karl, Ida u. Karl-Heinz Lummel, Wilhelm u. Juliane Schraut

Zellingen

- 22 -

Sonntag, 29.11., 1. Adventssonntag 10:00 Uhr Wort-Gottes-Feier mit Kommunionspendung Wir beten: * f. Elfriede Pröstler u. Angehörige * f. Alfred u. Isabella Sander * f. Karl Hemmelmann z. Jahrtag, Eltern u. Schwiegereltern 14:00 Uhr Tauffeier * Lia Ruppert Mittwoch, 02.12., Luzius, Bischof v. Chur, Märtyrer 18:00 Uhr Adventsgottesdienst des Frauenkreises * f. lebende u. verstorbene Mitglieder des Frauenkreises Samstag, 05.12. 7:00 Uhr Rorate anschließend gemeinsames Frühstück im Pfarrheim Sonntag, 06.12., 2. Adventssonntag 10:00 Uhr Messfeier mit Vorstellung der Erstkommunionkinder (Treffpunkt der Kommunionkinder um 9.45 Pfarrkirche) * f. August Gehrsitz Pfarrheim – 1. Adventssonntag Das Pfarrheim „Sel. Immina“ ist am 1. Adventssonntag, den 29.11.2015 zu den Weihnachtsmarktzeiten von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Angeboten werden warme und kalte Getränke sowie Kuchen und Gebäck. Herzliche Einladung zur Rorate Der Pfarrgemeinderat lädt zur Rorate am Samstag, den 05.12.2015 um 7.00 Uhr ein. Bei Kerzenschein werden wir uns in der St. Jakobus-Kirche treffen und gemeinsam Gott lobend den Tag beginnen. Im Anschluss daran gibt es im Pfarrheim wieder ein gemeinsames Frühstück. Adventssingen- Helferkreis Am Mittwoch, den 09.12.15 findet wieder für alle älteren Mitbürger unserer Gemeinde das traditionelle „Adventssingen für Senioren“ im Pfarrheim „Sel. Immina“ statt. Beginn ist um 14.30 Uhr. Der Helferkreis sorgt wie alljährlich für adventliche Stimmung mit Kaffee und Kuchen, Getränken und Speisen und freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme.

Hallo Kinder – Seid ihr mit dabei – beim Krippenspiel? Am Heiligen Abend werden wir um 15:00 Uhr in Himmelstadt eine Kinder-Krippenfeier gestalten. U.a. wollen wir das Geschehen rund um die Geburt von Jesus Christus in einem kleinen Rollenspiel darstellen. Wir laden dazu alle Kinder ein, die eine kleine Rolle übernehmen wollen - jeder von Euch ist uns herzlich willkommen! Habt Ihr Lust mitzuspielen? Dann meldet euch doch bei: Gemeindereferentin Martina Röthlein, per Email: [email protected], oder Telefon: 09364/ 9783 an. Wir freuen uns auf Euch! Martina Röthlein mit dem gesamten Vorbereitungsteam

Nr. 48/15

St. Georg Zellingen GOTTESDIENSTORDNUNG Donnerstag, 26.11. Ki 18:00 Rosenkranz Ki 18:30 Messfeier * f. Fam. Eugen Bauermees u. Fam. Dickert u. Angeh., z. Jahrt. Alfred Bauermees * f. Albert u. Margarete Seubert Samstag, 28.11., Mariensamstag Ki 17:30 adventliche Bläsermusik im Advent Ki 18:00 Messfeier am Vorabend des 1. Advents * f. Josef u. Emma Wittmann * f. d. Leb. u. Verst. des Jahrg. 40/41 * f. Margarete u. Friedrich Günther, Alo Lehrmann und Familien * f. leb. u. vest. Mitglieder der Schützengesellschaft Zellingen * f. Ferdinand Reußner, best. von den Schulkameraden Jahrg. 1940 * f. Otto u. Irmgard Preising u. Angeh. * f. Oskar u. Helene Weisenberger * f. Lebende u. Verstorbene des Schuljahrgangs 1944/45 Sonntag, 29.11., 1. Advent Ki 10:00 Familiengottesdienst mit dem ´sChörle -„Zukunftsperspektiven“ * f. Franz u. Lieselotte Preißner und verst. Angeh. * f. Edeltraud u. Josef Keller * f. Josef Kilian, Eltern u. Schwiegereltern * f. Celina Arroyo Corrales * f. Hans Treutlein, leb. u. verst. Angeh. * f. Rosemarie Krannich z. Jahrtag * f. Herbert Hohaus * f. Kurt Stieber u. Resi Dallner u. Angeh. * f. Gabi Scheiner Ki 17:30 Adventsfenster in der Pfarrkirche Dienstag, 01.12. Ki 5:45 Rorate beim Kerzenlicht musikalisch gestaltet durch die Frauenschola anschl. gemeinsames Frühstück im Pfarrheim * f. Georg, Auguste Scheblein, Margarete Weisensee, Peter, Elfriede Scheblein * f. Ewald Kneitz Eltern u. Schwiegereltern * f. Lidwina u. Karl Reusch u. Angeh. * f. Eugen, Elisabeth, Barbara u. Resi Miltenberger, u. Josef Volkert Kein Rosenkranz Mittwoch, 02.12. 14:00 Krankenkommunion Ki 18:00 Rosenkranz Donnerstag, 03.12., Hl. Franz Xaver, Ordenspriester, Glaubensbote in Indien Ki 18:00 Rosenkranz Ki 18:30 Messfeier * f. Alfred u. Amalie Höchst u. Ang. * f. Irmgard Günter u. Eltern * f. Gertrud Dwucet u. Ang. Samstag, 05.12., monatl. Gebetstag um geistl. Berufe Ki 17:00 Messfeier am Vorabend des 2. Adventssonntags mit Kinderkirche * f. Ludwig u. Barbara Englert * f. Dr. Hans u. Ella Götz; Edeltraud Eck * f. Anita u. Michael Binner * f. Theodor, Maria und Erwin Wittmann * f. Maria u. Albert Walk u. Angeh. Achtung andere Uhrzeit Gottesdienst schon um 17:00 Uhr

Zellingen

- 23 -

Sonntag, 06.12., 2. Advent Ki 10:00 Messfeier f. die Pfarrgemeinde * f. Valentin und Ruth Bauer, leb. u. verst Angeh. * f. Albrecht Nötscher leb. u. verst. Angeh. * f. Anton Brunnenträger , leb. u. vest. Angeh. * f .Johann, Stefanie u. Waldemar Ulbrich , Paul u. Alice Rzepka u. Barbara Liszka 16:30 Adventsfenster mit Nikolausbesuch bei Familie Nadine und Benjamin Haala Eichenstraße 22 A Termine für die Krankenkommunion 2. Dezember 2015 ab 14.00 Uhr 13. Januar 2016 ab 14:00 Uhr Bitte im Pfarrbüro (Te. 9974) Bescheid geben, falls es bei Ihnen einmal nicht klappt. Essener Adventskalender “Sternstunden” In der Kirche am Schriftenstand liegt der Essener Adventskalender zum Kauf auf. Termine - Treffs - Veranstaltungen

Nr. 48/15

Familiengottesdienst mit Öffnung des Adventskalenders „Zukunftsperspektiven“ – so lautet das Motto des Familiengottesdienst, den wir am 29.11.2015 um 10.00 Uhr in der Pfarrkirche feiern. Das Thema setzt sich fort in den Gedanken und Bildern des Adventskalenders, den wir im Gottesdienst zum ersten Mal öffnen werden. Die musikalische Gestaltung übernimmt s`Chörle. Wir freuen uns über das Interesse von Alt und Jung. das Familiengottesdienstteam

Adventssingen Auch in diesem Jahr lädt der Sachausschuss „Ehe und Familie“ die Bevölkerung wieder zum Adventssingen mit passenden Texten und Liedern ein. Jeweils sonntags und mittwochs wollen wir uns damit auf das Weihnachtsfest einstimmen. Wir machen bereits jetzt schon darauf aufmerksam, dass am 6. Dezember auch der Nikolaus zu Besuch kommen wird. Einen besinnlichen Abschluss des verkaufsoffenen Sonntags wollen wir setzen beim 1. Adventssingen am Sonntag, 29.11.2015 um 17.30 Uhr in der Pfarrkirche

im Pfarr- und Jugendheim Zellingen: Donnerstag, 26. November 14:00 Uhr Strickkreis vom Frauenkreis 18:00 Uhr Adventskranzbinden vom Frauenkreis Montag, 30. November 20:00 Uhr Schola-Probe Dienstag, 01. Dezember nach der Rorate gemeinsames Frühstück 9:30 Uhr Krabbelgruppe Donnerstag, 03. Dezember 14:00 Uhr Strickkreis vom Frauenkreis Freitag, 05. Dezember Firmtreffen

Hallo Kinder – Seid ihr mit dabei – beim Krippenspiel? Am Heiligen Abend werden wir um 15:00 Uhr in Zellingen eine Kinder-Krippenfeier gestalten. U.a. wollen wir das Geschehen rund um die Geburt von Jesus Christus in einem kleinen Rollenspiel darstellen. Wir laden dazu alle Kinder ein, die eine kleine Rolle übernehmen wollen - jeder von Euch ist uns herzlich willkommen! Habt Ihr Lust mitzuspielen? Dann meldet euch doch bei: Gemeindereferentin Martina Röthlein, per Email: [email protected], oder Telefon: 09364/ 9783 an. Wir freuen uns auf Euch! Martina Röthlein mit dem gesamten Vorbereitungsteam

AK Mission, Entwicklung, Frieden Adventskalender, Nikoläuse, Weihnachtsartikel Am 1. Advent, 29. November, können die bestellten SchokoNikoläuse und Adventskalender nach dem Familien Gottesdienst (Mittelgang Kirche) abgeholt werden. Zusätzlich bieten wir weihnachtliche Artikel aus dem fairen Handel an z.B. Capiz-Sterne, Specksteinfiguren und mehr! Nehmen Sie ein bisschen mehr Geld in ihrem Geldbeutel zum Gottesdienst mit, damit Sie noch ein paar schöne Kleinigkeiten zum Verschenken am Weihnachtsfest erwerben können!

Pfarreiengemeinschaft Retztal Mal langsam ankommen … Auch schon außer Atem? Wegen Weihnachten? Wegen all dem, was noch zu tun ist? Es muß ja schnell gehen. Muß es? Klar. Sind Sie auch ungeduldig, wenn etwas nicht rasch genug geht? Wenn der Papierkram einfach nicht enden will ... wenn sich die Krankheit so lange hinzieht ... wenn sich die ebayLieferung verzögert ... wenn Ihr Kind die Hausaufgaben so garnicht verstehen kann … wenn im Vereinsvorstand die Entscheidungen so schwer fallen … oder es für Sie manchmal so ungeheuer lange dauert, mal zu sich selber zu kommen? Gut, dass es ADVENT gibt. Entschleunigung. Selbst Gott hats nicht eilig. Sein Weg mit und zu uns und unser Weg mit und zu ihm ist keine Schnellstrasse. Nie war und ist er mit Lichtgeschwindigkeit unterwegs, wenns drauf ankommt, bei uns zu sein. Er liebt die Lichtergeschwindigkeit, vier ganz kleine genügen schon, - sogar wenns um seinen Sohn geht. Keine Ausnahme. Mit vier kleinen Lichtern ist er unterwegs, - nicht mit endlosen Lichterketten. Und wenn wir mal ehrlich sind, - waren die wirklich wichtigen Ereignisse in unserem Leben nicht oft Ergebnisse langsamer Entwicklungen? Nachdenken und Grübeln … Rätseln und Fragen … Suchen und Versuchen … mühsames Lernen und Verstehen … etwas ganz klein beginnen und geduldig wachsen lassen? Menschen brauchen Zeit, zu sich zu kommen. Gott auch. Nun bin ich langsam bei Ihnen in den Pfarreiengemeinschaften angekommen. Als Pastoralreferent werde ich einige Wochenstunden in der Gemeinschaft von Urspringen-Birkenfeld-KarbachRoden-Ansbach und einige in der Gemeinschaft von Retzbach und Retzstadt arbeiten, - zunächst in den anstehenden Erstkommunion- und Firmvorbereitungskursen. Daneben arbeite ich monatlich mit mehreren Klienten (Krisenintervention, pastoralpsychologische

Zellingen

- 24 -

Begleitung) in der Internetseelsorge der Bundesarbeitsstelle KAMP der Deutschen Bischöfe. Seit 13 Jahren wohne ich mit meiner Frau in Zell am Main. Meine erwachsenen Töchter finden ihren Weg im Leben. Erreichen können Sie mich über die Kontaktdaten in den Pfarrbriefen bzw. kommunalen Veröffentlichungen. Ich freue mich auf die Wege mit Ihnen. Kommen wir uns näher, wie Gott es in diesen Wochen tut. Mit viel Zeit, bei uns und ihm anzukommen. Mit herzlichen Grüßen Rainer Behr, Pastoralreferent

St. Laurentius Retzbach Liebe Pfarrgemeinde Miit dem 1. Advent (28./29.November) beginnt ein neues Kirchenjahr. Jedes Kirchenjahr ist wie ein Kreis, in dem wir das Heilsgeschehen Gottes mit uns Menschenvon neuem erleben dürfen: Es beginnt mit der Erwartung der Erlösung im Advent, und endet mitder Erwartung auf die Vollendung der Welt, deren Termin niemand kennt. Es ist aber gleichzeitig mehr als ein Kreis, eher eine Spirale, die sich jedes Jahr ein Stück weiter auf ein Ende zu dreht: Mit jedem Kirchenjahr komme auch ich persönlich der Vollendung meiner Lebensjahre einen Schritt näher. Es geht darum, dass ich dieser Realität bewusst ins Auge sehe und mein Leben immer bewusster zu gestalten versuche. Dass uns dies im neuen Kirchenjahr wieder ein wenig gelingt, wünche ich mir und uns allen. Ministranten: Wer in den Weihnachtsferien nicht da ist, bitte bis 17. Dezember 2015 im Pfarrhaus Bescheid geben. Danke! 28./29.11.: Plan vom 5. Sonntag 05./06.12.: Plan vom 1. Sonntag, Mittwochs: 02.12.:Isabell Schmitt, Julien Müller, Hochamt Dienstag, 08.12.: Stefan Lehrmann, Christoph Heßdörfer, Julius Barthelmes, Benedikt Ruppe, Annika und Sophie Leibold,Carmello Hicks, Laney Korndörfer, Nina Leibold, Julien Müller Kommunionkinder: Am Montag, 7.12. treffen wir uns um 15.00 Uhr im PJW-Heim Am Mittwoch, 9.12. ist um 19.30 Elterabend für alle Eltern im PJW-Heim. Änderungen: Ab 1. Dezember finden alle Werktagsmessen in der Pfarrkirche statt. Einstimmung in den Advent Adventliche Dorfrallye für Kinder und die ganze Familie Am Samstag, den 28.11.2015, ab 15:00 Uhr findet die „1. Retzbacher Adventsdorfrallye“ statt. Treffpunkt und Start ist an der Pfarrkirche. Es müssen 24 Fragen rund um Retzbach und die christlich- weihnachtliche Tradition beantwortet werden. Die Siegerehrung findet nach dem Gottesdienst statt. Die Teilnahme ist auch mit Kinderwagen, Rollstuhl und Rollator möglich! Der Eine-Welt laden hat geöffnet und fairkauft Kaffee und Kuchen.

Nr. 48/15

Auch diesmal dürfen wir wieder die Einstimmung in den Advent in der Pfarrkirche und im Umfeld am Samstag,28. November in gewohnter Weise erleben. Diesmal verbunden mit einem doppelten Jubiläum: Nach dem Gottesdienst hören Sie adventliche Weisen von Kirchenchor und dem Männergesangverein & den Oldies des Spielmannszugs bei Glühwein, Tee und Gebäck - Bitte Tasse mitbringen. Adventliches Abendlob: Es ist schon eine gute Tradition, dass wir das neue Kirchenjahr mit einem ökumenischen Gottesdienst beginnen.Die „Green Valley S“ laden evangelische und katholische Mitglieder unserer Gemeinden am 1. Adventssonntag, 29.11. um 19.00 Uhr zu einem besinnlichen Abendlob in die Pfarrkirche St. Laurentius ein. Hausgottesdienst Zu Beginn der Adventszeit wird am Montag, den 30. November 2015 ein Hausgottesdienst um 19:00 Uhr in allen bayerischen Diözesen gebetet. Die Texte dazu erhalten Sie mit diesem Pfarrbrief. Es ist sinnvoll, dieses Heft für den Hl. Abend aufzuheben, da es eine Gestaltungsmöglichkeit für den Hl. Abend in der Familie enthält. Frohe Runde: Wir treffen uns am Mittwoch, den 9. Dezember nach dem Gottesdienst zu unserer adventlichen Feier. Herzliche Einladung an alle Interessierten. Sternsinger: Die Sternsingeraktion beginnt. Diesmal heißt das Motto: „Respekt für Dich, für mich, für andere – In Bolivien und weltweit.“ Alle Kinder (ab 3. Klasse) und Jugendliche, besonders Firmbewerber und Firmlinge, sowie interessierte Eltern sind eingeladen zu unserem Treffen mit Anmeldung, Einteilung, Film usw. am 19.12.2015 um 15:00 Uhr im Kolpingheim Selbstverständlich sind Kinder und Jugendliche aller Konfessionen herzlich willkommen. Ihr müsst auch kein Mitglied der Jungkolping sein. Wer an diesem Tag keine Zeit hat, aber mitmachen möchte, bitte unbedingt vorher anmelden ([email protected]). Wir suchen wieder erwachsene Begleiter und Familien, die eine Gruppe zum Mittagessen einladen. Bitte melden Sie sich bis zu unserem Treffen, damit wir die Gruppeneinteilung sinnvoll planen können! Wir freuen uns auf euch! die Jugendleiter der Kolpingjungend und das Vorbereitungsteam Öffnungszeiten - Weltladen: Dienstag und Freitag: 16:00 bis 18:00 Uhr, Samstag: 10:00 bis 12:00 Uhr geänderte Öffnungszeiten: Samstag, 28.11. vormittags geschlossen, dafür zur Adventsrallye von 15:00 bis 17:30 Uhr geöffnet Krabbelgruppe: Die Krabbelgruppe trifft sich mittwochs von 9:30 - 11:30 Uhr in der Laurentiusstube. Infos bei Sabine Oestemer (09364/811875). Schriftenstand: Am Schriftenstand in der Wallfahrtskirche finden Sie Gratulations- und Kondolenzkarten, sowie interessante Kleinschriften

Zellingen

- 25 -

und Rosenkränze, Bilderbibeln für Kleinkinder und größere Kinder usw. Der „Abendliche Adventskalender“ von Paul Weismantel (1,50 €)und der „Adventskalender für die ganze Familie “ (3,00 €) liegt in beiden Kirchen zum Verkauf aus. Weihnachtskarten liegen ebenfalls in den beiden Kirchen aus. Sie erhalten diese auch bei der Raiffeisenbank und der Sparkasse. Kirchgeld: Zu Allerheiligen haben Sie die Kirchgeldbriefe erhalten. Danke allen, die bisher gezahlt haben. Wer es noch nicht getan hat: Bitte den Betrag überweisen oder mit dem Briefumschlag in den Briefkasten des Pfarramtes werfen. Pfarrwallfahrt 2016: Vorgesehen ist eine Fahrt in die Masuren. Die wichtigsten Ziele sindStettin, Danzig, Marienburg, Masurische Seenplatte, der Wallfahrtsort Heiligenlinde, Wolfsschanze, Johannisburger Heide, Kloster Wojnov, Thorn (Johannes Kopernikus), Posen und die größte Christusstatue bei Swiebozin. Preis für Fahrt, Halbpension und Führungen: € 681.-. Da die Vorbereitung der Fahrt mit sehr viel Arbeit verbunden ist, müssten wir zunächst wissen, wieviele Interessenten dafür da sind. Wer teilnehmen möchte, bitte bis 30. Dezember 2015 im Pfarrhaus Bescheid geben. Falls sich mindestens 30 Teilnemer finden, kann die Fahrt stattfinden. Das Pfarrbüro ist von 22. Dezember 2015 bis 8. Januar 2016 geschlossen. Pfarrbrief: Der nächste Pfarrbrief geht vom 24. Dezember 2015 bis 17. Januar 2016.Die Messbestellungen bitte bis 10. Dezember im Pfarrbüro abgeben. Dem folgt der Pfarrbrief von 16. Januar 2016 bis 21. Februar 2016 80 Jahre Orgel: Wie man in der Chronik „Retzbach, der Wallfahrtsort am Main“ im Beitrag von Moritz Franke nachlesen kann, stammt das Gehäuse von Johann Philipp Seuffert noch aus der Erbauungszeit der Pfarrkirche. Das Orgelwerk selbst mit 13 Registern von der Firma Weise wurde am 10.02.1935 eingeweiht. Bei der letzten Kirchenrenovierung 1978 wurde die Registerzahl durch Orgelbaumeister Norbert Krieger erweitert und die Prospektpfeifen aus Zink durch solche aus Zinn ersetzt. 75 Jahre Organist Norbert Krieger:

Nr. 48/15

in der Wallfahrtskirche). Aus Anlass dieses doppelten Jubiläums gestalten unsere Organisten am 28. November vor der Einstimmung in den Advent in der Pfarrkirche ein halbstündiges Orgelkonzert. Dazu laden wir herzlich ein. Samstag, 28.11., Samstag der 34. Woche im Jahreskreis - Kollekte für die Wallfahrtskirche WK 10:00 Messfeier Danksagung zur Eisernen Hochzeit von Hermine und Reinhold Rothenhöfer u. verst. Ang. d. Fam. Schmitt u. Rothenhöfer PK 17:30 Orgelkonzert PK 18:00 Vorabendmesse – mitgesaltet von der Flötengruppe für Geschwister Sohn / Richard u. Pauline Behr / Friedrich Lermig / Marga Kohl / Günter Heßdörfer / Maria u. Marga Kempf / leb. u. verst. Ang. d. Fam. Friedrich u. Maus / nach Meinung / Fam. Georg u. Christina Schrenker, Fam. Ludwig u. Monika Schmitt u. Ang. / Maria (Jhrtg.) u. Günter Wolters u. verst. Ang. / Hildegunde Lemmich, Magdalena u. Josef Behr u. Klothilde u. Ludwig Behr / Rosa u. Ludwig Schmitt u. Sohn Hugo danach adventliche Weisen auf dem Platz an der Pfarrkirche Sonntag, 29.11., 1. ADVENT - Kollekte für die Wallfahrtskirche WK 8:30 Beichtgelegenheit WK 9:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde – mit Segnung der Adventskränze zur Danksagung / Fam. Heikenthal u. Krieser danach Adventskranzaktion der Firmbewerber 10:15 Kinderkirche in der alten Schule - Advent Wir machen uns auf den Weg PK 10:30 Messfeier – mitgestaltet von der Flötengruppe für Peter und Franziska Lehrmann / Anna und Helmut Gottschlich / in einem besonderen Anliegen / Kilian, Monika u. Karl Volkenstein, Denise u. Maria Popp, Gabi u. Robert Behr / Karl u. Hermine Wohlfart, Eltern u. Geschwister / Agnes und Karl Lannig / Fam. Schmidt, Franz, Schmittroth u. Ziegler / Fam. Meyer u. Füller, leb. u. verst. Ang. / Elisabeth Schmitt u. Edeltraud Miwa WK 14:00 Taufe des Kindes Magdalena Dittmaier PK 19:00 Ökumenisches Abendlob – mit den GreenValleyS Montag, 30.11., Montag der 1. Adventswoche PK 9:00 Messfeier für Verst. d. Fam. Pfeuffer, Reuß, Maria Dörflein, Hellert u. Kuhn / Fam. Heppenstiel u. Schenk, leb. u. verst. Ang. PK 15:00 Rosenkranz 19:00 Hausgottesdienst Dienstag, 01.12., Dienstag der 1. Adventswoche PK 8:00 Messfeier für Monika und Oswald Heßdörfer / Peter Zufraß / Fam. Schröder u. Radek / Alois u. Bernhard Hertlein PK 15:00 Rosenkranz

Vor 75 Jahren durfte der neunjährige Norbert Krieger zum ersten Mal in der Christmette die Orgel spielen. Seit dieser Zeit ist er unermüdlich als ausgezeichneter Organist und Betreuer unserer beiden Kirchenorgeln tätig. (1967 erbaute er die Orgel

Mittwoch,m02.12., Hl. Luzius PK 15:00 Rosenkranz PK 15:30 Schülergottesdienst für Fam. Eisenmann u. Moritz, verst. u. leb. Ang. / verst. Ang. / Ingrid, Paula u. Bruno Donnerstag, 03.12., Hl. Franz Xaver - Monatlicher Gebetstag um geistl. Berufe PK 18:30 Rosenkranz

Zellingen PK 19:00



- 26 - Messfeier 2. Seelengottesdienst für Oswald Nunn / für Maria u. Valentin Höchst, Eltern, Geschwister und Ang. / Fam. Neder, leb. u. verst. Ang. / verst. Ang. - Kollekte für das Priesterhilfswerk -

Freitag, 04.12., Sel. Adolph Kolping, hl. Barbara und hl. Johannes v. Damaskus - Herz-Jesu-Freitag PK 6:00 Rorate für Maria, Josef u. Walburga Lemmich u. Großeltern / Monika und Oswald Heßdörfer / Johann Müller / zur Muitter Gottes / Hans Seubert u. Ang. 8:30 Krankenkommunion (Pfarrer Postler) PK 15:00 Rosenkranz Samstag, 05.12., Hl. Anno WK 17:30 Beichtgelegenheit und Rosenkranz WK 18:00 Vorabendmesse - mit Kerzenlicht für Geschwister Sohn / f. leb. u. verst. Ang. / Marga Kohl / Willi Göpfert u. verst. Ang. / Alois u. Elfriede Schmitt, leb. u. verst. Ang. / Leb. u. Verst. des Jahrganges 1939 / Günter Heßdörfer / Sieghilde Schraut, leb. u. verst. Ang. / Andreas, Margarete u. Josefine Schott / Fam. Eugen Wegner, leb. u. verst. Ang. / Fam. Mees zur Danksagung / Hubert, Christa, Rosa u. Alfred Müller, Mary u. Karlheinz Kuhn, Hannelore u. Erich Seubert, Betty u. Johann Bryskiewski u. Rita Kunkel Sonntag, 06.12.,2. ADVENT WK 8:30 Beichtgelegenheit WK 9:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde – mitgestaltet von der Flötengruppe für zur Danksagung / Fam. Stark zur Erinnerung PK 10:30 Messfeier für Leo und Monika Rumpel / Udo, Ludwig u. Helene Seubert u. Brigitte Anssar / in einem bes. Anliegen / Rita Höfler u. Ludwig Urban / Fam. Schmitt, Rothenhöfer u. Huppmann / Leb. u. Verst. d. Fam. Koch, Reichert u. Schölzel, f. Horst Michaelis, Elisabeth Schweinfest als Danksagung WK 14:00 Andacht

St. Andreas Retzstadt Gottesdienstordnung Freitag, 27.11. 18.00 Uhr

Eucharistiefeier f. Familie Wirth u. Müller f. Josef Weitzel f. Ludwig, Rosina, Ernst u. Maria Adelmann f. Wolfgang Siegler u. Eltern

Sonntag, 29.11.,1. Advent - Kinderkirche 9.30 Uhr Eucharistiefeier f. Heinz u. Anni Kunze, Josef u. Johanna Blatterspiel u. Angeh. f. Waldemar Sauer u. Angeh. f. Sofie, Christiane u. Barbara Nun, Adolf u. Sofie Riegel f. Leonhard u. Zita Feser u. Angeh. f. Eugen Schmitt, Eltern u. Tochter Monika f. Franz u. Josefine Fischer u. Konrad Amthor f. Franz u. Paulina Weisensel u. verst. Angeh. f. Willi u. Ewald Fischer u. verst. Angeh. f. Rita Gerhard, Maria Burghart u. verst. Angeh. f. Helmtrud Winkler – 2. Seelengottesdienst f. Verst. Eltern Hippler, Keupp u. Fam. Schaller f. Erika u. Adam Kneitz u. Angeh. f. Familie Wallz u. Böhm u. zur Danksagung

Nr. 48/15

Montag, 30.11. 18.00 Uhr Hausgottesdienst Mittwoch, 02.12. 18.00 Uhr Eucharistiefeier Freitag, 04.12., Herz- Jesu- Freitag 6.00 Uhr Rorate in der Kirche Eucharistiefeier mit Wortgottesdienstleitern 18.00 Uhr Eucharistiefeier zum Kolbinggedenkta f. Alfred Leppich – Jahrtag u. Eltern f. Anton Gerhard, Sohn Martin u. Angeh. f. Erna u. Eugen Rothenhöfer u. Angeh. Samstag, 05.12., Herz- Mariä- Samstag 18.00 Uhr EucharistiefeierVorbereitet von der Landjugend, anschließend Punsch u. Plätzchen f. Edwin Pfister, Eduard u. Pauline May u. verst. Angeh. f. Hugo Schmitt, Eltern u. Geschwister f. Franz u. Monika Strifsky, Andreas u. Anna Günther u. Angeh. f. Michael u. Elisabeth Schwab u. Angeh. f. Gerda Friedrich u. Betty Schmitt f. Familie Pfister u. Gutierrez Sonntag, 06.12., 2. Adventssonntag 9.30 Uhr Wortgottesfeier wir beten: f. Willi – Jahrtag u. Loretta Schäfer u. verst. Eltern f. Leo Müller, Eltern u. Schwiegereltern f. Erna u. Paul Wycisk f. Jürgen Estenfelder -Jahrtag, Cilly u. Eduard Iff u. Angeh. f. Roman Nun, best. von der Theatergruppe Sprechstunde: Pfarrbüro Donnerstag von 9.00 – 11.00 Uhr

Kirchgeld 2015 Liebe Gemeindemitglieder, auch in diesem Jahr bitten wir Sie wieder, die Arbeit unserer Kirchengemeinde durch Zahlung Ihres Kirchgeldes zu unterstützen. Da unser Gemeindeleben lebendig und für uns alle attraktiv bleiben soll. Für die vielen regelmäßigen Spenden möchten wir uns an dieser Stelle recht herzlich bedanken. Das von Ihnen gezahlte Kirchgeld verbleibt bei uns in Retzstadt. Ihre Zahlung trägt dazu bei, dass wir unsere kirchlichen Gebäude erhalten und notwendige Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen durchführen können. Für diese Projekte benötigen wir Ihre Unterstützung. Das Kirchensteuergesetz verpflichtet jeden volljährigen Katholiken, der über Einkünfte von mehr als 150 € verfügt, Kirchgeld zu zahlen. Bei uns beträgt es 5,- Euro im Jahr. Sie haben im ganzen Monat November folgende Möglichkeiten zur Einzahlung: • Im Pfarrbüro jeden Donnerstag von 9.00 Uhr – 11.00 Uhr • Im Pfarrbüro nach dem Sonntagsgottesdienst • In einem Umschlag mit Vermerk Kirchgeld und Ihrem Namen und Adresse, den Sie in den Briefkasten am Pfarrhaus einwerfen • Bei der VR-Bank auf das Konto der Kirchenstiftung unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse. Konto-Nr.: 430 38 49 BLZ: 790 900 00 Für Ihre Unterstützung möchten wir uns jetzt schon ganz herzlich bedanken. Ihre Kirchenverwaltung

Zellingen

- 27 -

Hausgottesdienst am Mo. 30.11.2015 Die Text- und Liedhefte zum Hausgottesdienst am Mo. 30.11.2015 liegen in der Hauskapelle, der Pfarrkirche und im Pfarrbüro aus. Einladung an alle.

Kath. öffentliche Bücherei Retzstadt Vorlesen im Advent - Advent, Advent ein Lichtlein brennt … Das Büchereiteam lädt die Grundschul- und Kindergartenkinder zu einer gemütlichen Advents-Vorlesestunde ein. Nach der Geschichte lassen wir uns noch Tee und Gebäck schmecken. Wann? Am Dienstag, 01.12. und am Dienstag, 08.12. um 16:00 in der Schule! Am Dienstag, 15.12. und am Dienstag, 22.12. um 16:00 in der Bücherei! Die Bücherei ist bis einschließlich 09.Dezember geschlossen (Theater).

Kath. Kirchengemeinde St. Kilian Thüngen Gottesdienstordnung Sonntag, 29.11.15 1. Advent Jutta v. Heiligenthal 10.15 Uhr Messfeier f. Josef Heß es singt der Ökumenische Kirchenchor Segnung der Imker-Kerze Freitag, 04.12.15 Herz. Jesu-Freitag Sel. Adolf Kolping Hl. Barbara 10.00 Uhr Hauskommunion Sonntag, 06.12.15 2. Advent Hl. Nikolaus 10.15 Uhr Messfeier in St. Albanus Stetten (Pfr. Vogler) Wichtiger Hinweis: Bitte Messbestellungen ab sofort im Pfarrbüro Stetten zu den bekannten Öffnungszeiten s.u. tätigen. Friedhoferhaltungsgebühr 2015 Alle Barzahler, d.h. die keine Einzugsermächtigung ausgestellt haben, werden hiermit erinnert die fällige Gebühr für 2015 (Einzelgrab € 10,- u. Familiengrab € 20,-) auf das Konto der Kath. Kirchenstiftung Thüngen, DE11790500000190300848 bei der Sparkasse Mainfranken einzuzahlen. Kirchgeld 2015 St. Kilian Thüngen Liebe Mitglieder der Kath. Pfarrgemeinde St. Kilian Thüngen. Die Pfarrei bittet auch in diesem Jahr wieder um das Kirchgeld. Der Kirchgeld-Bescheid wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Das Kirchgeld ist in voller Höhe steuerlich absetzbar. Es bleibt vollständig in der Pfarrei und dient der Deckung anfallender Kosten. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich. Das Pfarrbüro Stetten ist besetzt am: Montag, von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Mittwoch, von 9.00 Uhr bis 11.30 Uhr Tel. 09360/762

Nr. 48/15

Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Thüngen-Arnstein mit Retzstadt Planplatz 1, 97289 Thüngen, Tel. 09360-99137 Email: [email protected] Pfarrer Peter Fuchs Wir laden Sie und euch herzlich ein zu unseren Gottesdiensten am: Sonntag, 29. November – 1. Advent 9.00 Uhr Thüngen 10.30 Uhr Arnstein In beiden Gottesdiensten feiern wir das Abendmahl Gastprediger ist Vikar Knut Cramer Termine, Treffs und Veranstaltungen der Evang.- Luth. Kirchengemeinde Thüngen- Arnstein Donnerstag, 26. November – Sozialstation Thüngen - SeniorenAktivierungsgruppe 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Nachmittagstreff für Seniorinnen und Senioren mit und ohne Pflegestufe Donnerstag, 3. Dezember – Sozialstation Thüngen - SeniorenAktivierungsgruppe 14.00 Uhr - 17.00 Uhr Nachmittagstreff für Seniorinnen und Senioren mit und ohne Pflegestufe Kleidersammlung Ihre Kleiderspenden zugunsten der Deutschen Kleiderstiftung können Sie noch bis einschließlich Samstag, den 28. November am Evang. Gemeindehaus (Haupteingang) in Thüngen am Haupteingang des Gemeindehauses; und in Arnstein an der Christuskirche abgeben. Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Spenden. Alle wöchentlichen Veranstaltungen der Kirchengemeinde finden zu den gewohnten und vereinbarten Terminen statt.

Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde in Zellingen Pfarrstelle Karlstadt II (Zellingen, Retzbach, Himmelstadt) Pfarrerin Eva Thelen Büro im Alten Rathaus, Brückenstraße 9, Zellingen Tel.: 09364/80 25 603; Fax: 09364/80 25 552 [email protected] www.karlstadt-evangelisch.de Pfarrstelle Karlstadt I (Pfarramt) Arnsteiner Str. 7, 97753 Karlstadt [email protected] www.karlstadt-evangelisch.de Pfarrstelle vakant Vakanzvertretung: Pfarrer Matthias Hörning Das Pfarrbüro ist besetzt Dienstag und Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr. Sekretärin: Ingrid Scheller (09353 / 2340) Wir laden ein zum GOTTESDIENST: In Zellingen feiern wir Gottesdienst am 4. Sonntag im Monat um 09.00 Uhr und am vorletzten oder letzten Dienstag im Monat in der Seniorenresidenz. Verschiebungen aufgrund von Feiertagen sind möglich. Dazu sind alle Gemeindeglieder recht herzlich eingeladen.

Zellingen

- 28 -

Sonntag, 29.11. 1. Advent 10.15 Uhr GOTTESDIENST mit dem Weltladen Karlstadt, St. Johannis, Karlstadt 19.00 Uhr ÖKUMEN. ABENDLOB Mit den GreenValleyS Pfarrkirche, Retzbach Unsere sonstigen VERANSTALTUNGEN: KRIPPENSPIEL Herzliche Einladung zur Krippenspielprobe ab Freitag, den 27.11.15 von 15.30 - 17.00 Uhr im Alten Rathaus, Zellingen, (Brückenstraße 9). Mitmachen können alle Kinder ab der 1. Klasse (evtl. auch Vorschulkinder). Wir treffen uns bis Weihnachten jeden Freitag (27.11./ 4.12. /11.12./18.12.). Die Aufführung ist am 24.12. im Familiengottesdienst um 16.00 Uhr in Retzbach in der Pfarrkirche. Generalprobe ist wahrscheinlich am 23.12. in der Pfarrkirche Retzbach. Ich freue mich auf dein Kommen. Bei Fragen: Pfarrerin Eva Thelen (09364 / 80 25 603) KONFIRMANDENSAMSTAGE Der nächste Konfirmandentag finden am Samstag, den 21.11.15, von 09.00 – 12.00 Uhr im Evang. Gemeindehaus, Arnsteiner Str. 3, in Karlstadt statt. SENIORENNACHMITTAG am 14.12. Herzliche Einladung zur Adventsfeier am Montag, den 14. Dezember um 15.00 Uhr in Zellingen im Alten Rathaus. Albrecht Ziegler wird uns wieder musikalisch durch den Nachmittag begleiten, so dass wir nach Herzenslust miteinander Adventslieder singen können. Herzliche Einladung an alle interessierten Senioren und Seniorinnen. Offene Tanzgruppe Einmal im Monat trifft sich an einem Donnerstag der offene Frauentanzkreis Zellingen jeweils um 19.30 Uhr zu internationalen Kreistänzen im Alten Rathaus. „Schnuppertänzerinnen“ sind jederzeit herzlich willkommen. Vorkenntnisse sind nicht nötig. Die nächsten Termine sind: 2016: 7. Jan./ 4. Feb. Genaue Informationen dazu erhalten Sie bei Frau Maria Hauser, Tel. 09364/3514 Jeden Montag 15.00 Uhr Freizeit- und Kontaktgruppe St. Johannis, Karlstadt Weitere Informationen unter: www.erthal-sozialwerk.de Für FAMILIEN und KINDER Mittwochs und Freitags 09.30 Uhr ELTERN-KIND-GRUPPE Gemeindesaal, St. Johannis, Karlstadt Ansprechpartnerin: Sigrid Lechner; Tel:09353/981491 Krabbelgottesdienst in Karlstadt findet wieder ab Januar 2016 statt. KINDERCHOR Donnerstags, 16.30 Uhr Ansprechpartnerin: Sigrid Lechner; Tel.: 09353/981491 KIRCHE mit KINDERN Jeweils am 1. Sonntag im Monat feiern wir um 10.30 Uhr -parallel zum Gottesdienst - einen Kindergottesdienst. Wir treffen uns in der Kirche. Der nächste Krabbelgottesdienst findet im Januar 2016 statt.

Nr. 48/15

DIAKONIE Betreuungsgruppe für Senioren - Training für Geist und Körper Die Sozialstation bietet alle zwei Wochen ein Treffen für pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren an. Neben Gedächtnistraining wird mit Gymnastik und Beweglichkeitsübungen auch der Körper fit gehalten. Die Betreuungsgruppe trifft sich 14-tägig im evangelischen Gemeindehaus St. Johannis, Karlstadt, immer von 14-17 Uhr. Interessenten können sich bei der Sozialstation der Diakonie Thüngen informieren und anmelden: 09360/889. DEZEMBER: 01.12., 17.12. (Weihnachtsfeier Thüngen) Beraterin für Altersfragen Ursula Frey Tel. 09353/907037 ist Beraterin für Altersfragen in unserer Gemeinde und kann Hilfen für den Alltag vermitteln. Dieses Angebot unserer Kirchengemeinde ist kostenfrei.

Vereine und Verbände

An alle Vereine & Institutionen

Weihnachten

rückt näher...

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie Sie ein angemessenes „Dankeschön“ zum bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfest sagen können? Über das ganze Jahr hinweg veröffentlicht unser Verlag Ihre Veranstaltungsberichte und Mitteilungen kostenlos im Mitteilungsblatt. Leider ist es aber nicht möglich, Texte zu veröffentlichen, die eine Danksagung oder Glückwünsche an Vereinsmitglieder usw. beinhalten. Wir bieten Ihnen dafür Gelegenheit in der letzten Ausgabe dieses Jahres. Dort können Sie Ihren Mitgliedern, Freunden und Förderern durch eine geschmackvoll gestaltete Glückwunschanzeige ein herzliches „Dankeschön“ preiswert und weitreichend übermitteln. Vorschläge entnehmen Sie bitte unserem Glückwunschkatalog für Weihnachts- und Neujahrsanzeigen, der bei unserem Anzeigenberater eingesehen werden kann. Oder sprechen Sie direkt mit uns. Ihr Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Postfach 223, 91292 Forchheim Telefon: 09191/7232-0

Zellingen

- 29 -

Wein, Gesundheit und Tourismus im Main-Retztal e. V. Gesund kochen – gesund essen

Nr. 48/15

Hessischer SchlittenhundeAmateursportclub 1982 e. V. und der Fußballverein 1946 Zellingen e.V. 3. Internationales Zellinger Schlittenhunderennen am 12. und 13. Dezember 2015

Gäste aus Retzstadt, Retzbach, Karlburg und Aschfeld waren der Einladung ins “Retz” im Retztal gefolgt. Die Verantwortlichen des Vereins “Wein, Gesundheit und Tourismus im MainRetztal e.V.” hatten unter dem Motto “gesund kochen-gesund essen” zu einem Kocherlebnis der besonderen Art eingeladen. Die Profiköche Thomas Amrhein vom Retz und Heiko Schömig vom Ratskeller in Retzstadt hatten einen besonderen Menuevorschlag zusammengestellt: Aperitif mit Vorspeise - Kürbiscremesuppe - geschmorte Ochsenbäckchen mit Kohlrabigemüse und Rosmarinkartoffeln. Bei der Zubereitung unter Anleitung der Profis und dem Mittun der Gäste und unter Begleitung und Bewertung der Oecotrophologin Anette Büttner und Dr. Johannes Kromczynski, beide Zellingen, erarbeiteten die Teilnehmer Gehalt der Nährstoffe, der Vitamine bei und nach der Zubereitung. Sehr aufschlussreich waren die ergänzenden Anmerkungen durch den Facharzt zu Fette, Cholesteringehalt, Bluthochdruck und Diabetes. Intensive Gesprächsrunden bei den Essenszeiten stellten viele grundlegende Gedanken zu “gesundes Essen” heraus. Klar wurde die besondere Bedeutung der Prävention bei Zubereitung und Aufnahme des Essens. Einstimmig akzeptiert wurde bei dem Bratapfeldessert die Erkenntnis: Auch Genuss ist eine hervorragende Dimension gesunden Essens.

Senioren-Union Adventsfeier mit Vortrag Die Senioren-Union lädt zu einer öffentlichen Adventsfeier am 14. Dezember 2015 um 14:30 Uhr auf der Benediktushöhe in Retzbach ein. Es spricht der Leiter des Recollectiohauses in der Abtei Münsterschwarzach, Dr. Wunibald Müller, der sich vor etwa zwei Jahren in einem Aufsehen erregenden Brief an Papst Franziskus gewandt und in dem er Reformen in der katholischen Kirche angemahnt hat. Er spricht zu dem Thema „Das Feuer der Botschaft des Evangeliums in der Kirche lebendig erhalten“. Gemeinsames Kaffeetrinken zu Beginn der Veranstaltung und ein gemütliches Beisammensein nach dem Vortrag runden das Programm ab. Es sind alle willkommen, die an dem Thema des Nachmittags interessiert sind.

Der hessische Schlittenhunde-Amateursportclub 1982 e.V., vertreten durch den 1. Vorsitzenden Enrico Krumm, beabsichtigt erneut eine Sportveranstaltung im Bereich Sportgelände FSV und auf den Landwirtschaftswegen Richtung Leinach durchzuführen. Der Fußballsportverein Zellingen stellt hierzu für die Teilnehmer das Sportplatzgelände und die sanitären Anlagen wieder zur Verfügung. Der Marktgemeinderat Zellingen hat der Durchführung des „3. Internationalen Zellinger Schlittenhunderennens am 12. und 13. Dezember 2015“ durch den Hessischen Schlittenhunde-Amateursportclub 1982 e.V. zugestimmt. Die Streckenführung hinter dem Fußballsportgelände berührt auch die Gemeinde Leinach, die Ihr Einvernehmen für die Mitbenutzung der gemeindeeigenen Wege nach einer durchgeführten Streckenbegehung erteilt hat. Die Jagdpächter, Schützenvereine Zellingen und Leinach wurden vor der Veranstaltung unterrichtet. Eine tierärztliche Aufsicht während der Veranstaltung wird gewährleistet sein. „Außerdem haben wir die einmalige Gelegenheit erhalten, die Bayerische Meisterschaft in Zellingen auszutragen!“ hat der Veranstalter stolz mitgeteilt! Die Sauberkeit der gesamten Laufstrecke sowie der Rückbau der Schutzgeländer nach der Veranstaltung werden durch den Veranstalter garantiert. Es ist aber auch von jedem Hundebesitzer vor Ort darauf zu achten, dass „Häufchen“ insbesondere auf dem FSV- Gelände von den Herrchen der Vierbeiner zu entfernen und zu entsorgen sind. Der Marktgemeinderat Zellingen bittet alle Beteiligte, die Bevölkerung und die Teilnehmer des „3. Internationalen Zellinger Schlittenhunderennens“ um gegenseitige Rücksichtnahme. Zur Sicherheit Ihrer Tiere möchten wir Sie auf folgendes Hinweisen: - Es dürfen nur geimpfte und gesunde Hunde den Rennplatz betreten. - Bedenken Sie, dass jedes Gespann ein in sich geschlossenes Rudel ist und Ihren Hund als Eindringling sieht. Halten Sie Ihren Hund daher angeleint und bleiben Sie auf Abstand oder nehmen Sie ihn an diesen Tagen nicht mit! - Wenn Sie mit Ihrem Hund an oder auf der Rennstrecke stehen, besteht die Gefahr, dass ein Gespann ausschert und Ihren Hund als Beute versteht. Damit wäre nicht nur die Laufzeit des Teams ruiniert, sondern es bestünde auch akute Lebensgefahr für Ihren Hund. Wir möchten allen die Folgen eines solchen Zwischenfalls ersparen, daher der dringende Appell: Zuschauerhunde gehören nicht an die Rennstrecke (das gilt auch für den Start- und Zielbereich). Achten Sie bitte auf die Durchsagen des Rennsprechers und befolgen Sie bitte die Anweisungen der Ordner und Streckenposten. Nun wünschen wir Ihnen eine angenehme Anreise und viel Spaß bei unserer Veranstaltung. Für das Leibliche Wohl ist durch den Förderverein des Fußballsportvereins Zellingen gesorgt!

1000 Jahre

Duttenbrunn

1000 Jahre

www.duttenbrunn.de

Freiwillige Feuerwehr Duttenbrunn Monatsübung Am Freitag, 27.11.2015 – 19:00 Uhr findet für alle Aktiven die Monatsübung für den Monat November statt.

Zellingen

- 30 -

Nr. 48/15

Tennisclub

Adventssingen- Helferkreis

Liebe Theaterfreunde,

Am Mittwoch, den 09.12.15 findet wieder für alle älteren Mitbürger unserer Gemeinde das traditionelle „Adventssingen für Senioren“ im Pfarrheim „Sel. Immina“ statt. Beginn ist um 14.30 Uhr. Der Helferkreis sorgt wie alljährlich für adventliche Stimmung mit Kaffee und Kuchen, Getränken und Speisen und freut sich auf eine zahlreiche Teilnahme.

zu unserem Theaterstück „Baby wider Willen“ möchten wir Sie recht herzlich ins Gasthaus Krone nach Duttenbrunn einladen. Der Kartenvorverkauf findet am Samstag, 05.12.15 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr im „Haus der Bürger“ in Duttenbrunn statt. Restkarten erhalten Sie ab Montag, 07.12.15 bei Familie Mehling, Tel. 09396/1039 (Mo-Mi 17-19 Uhr) . Aufführungen Samstag, 26.12.15 14.30 Uhr Samstag, 26.12.15 18.30 Uhr Sonntag, 27.12.15 18.00 Uhr Montag, 28.12.15 19.30 Uhr Dienstag, 29.12.15 19.30 Uhr Samstag, 02.01.16 19.30 Uhr Sonntag, 03.01.16 18.00 Uhr Montag, 04.01.16 19.30 Uhr Mittwoch, 06.01.16 18.00 Uhr Samstag, 09.01.16 19.30 Uhr Sonntag, 10.01.16 14.30 Uhr Sonntag, 10.01.16 18.30 Uhr Freitag, 15.01.16 19.30 Uhr Wir freuen uns sehr auf Ihren Theaterbesuch. Die Vorstandschaft und Theatergruppe

Frauenkreis im KDFB Himmelstadt Adventsgottesdienst und Adventsfeier Der Frauenkreis Himmelstadt lädt zum Adventsgottesdienst ein. Er findet am 02. Dezember 2015 um 18.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Jakobus, statt. Über eine rege Beteiligung der Himmelstadter Bürgerinnen und Bürger freut sich die Vorstandschaft. Im Anschluss möchten wir gerne mit allen unseren Mitgliedern besinnliche Stunden im Rahmen einer Adventsfeier verbringen. Liebe Frauen, bringt bitte je 1 Glas, Tasse, Dessertteller, Kaffeelöffel und Serviette mit. Wir freuen uns auf euch. Die Vorstandschaft

VdK-Ortsgruppe Himmelstadt Adventsfeier Die Adventsfeier des VdK Ortsverein Himmelstadt findet am 04.12.15 im Pfarrheim „St. Immina „statt. Beginn um 14.00 Uhr. Unsere Adventsfeier findet das erste Mal im Pfarrheim statt. Damit wir besser planen können bitten wir um Anmeldung bis zum 30.11.2015 unter 09364 / 9734 (bitte auch auf Anrufbeantworter sprechen). Oder eine e–mail an [email protected] Für Kuchenspenden wären wir sehr dankbar! Bitte bei Ingrid Blöchinger melden wer einen Kuchen backen würde. Vielen Dank für Euer Verständnis. Folgendes Programm ist vorgesehen: Rückblick auf das Jahr 2015 Ehrung langjähriger Mitglieder für 10 und 20 Jahre Mitgliedschaft Adventsfeier mit gemütlichem Beisammensein Auf Euer Kommen freut sich das VdK-Team.

1200 Jahre

Retzbach

1200 Jahre

www.zellingen.de

Vorweihnachtlicher Hobbykünstlermarkt in Retzbach

Pfarrgemeinde Pfarrheim – 1. Adventssonntag Das Pfarrheim „Sel. Immina“ ist am 1. Adventssonntag, den 29.11.2015 zu den Weihnachtsmarktzeiten von 13.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet. Angeboten werden warme und kalte Getränke sowie Kuchen und Gebäck.

Herzliche Einladung zur Rorate Der Pfarrgemeinderat lädt zur Rorate am Samstag, den 05.12.2015 um 7.00 Uhr ein. Bei Kerzenschein werden wir uns in der St. Jakobus-Kirche treffen und gemeinsam Gott lobend den Tag beginnen. Im Anschluss daran gibt es im Pfarrheim wieder ein gemeinsames Frühstück.

Zwei Tage lang veranstaltete die Bücherei den vorweihnachtlichen Hobbykünstlermarkt anlässlich der diesjährigen 1200-Jahrfeier in Retzbach. Zum siebten Mal präsentierten zahlreiche Standbetreiber ihre Meisterwerke rund um die Pfarrkirche, auf dem Atrium unterhalb des Spielplatzes und in der Kirchgasse. Zusammen mit dem Nachtwächter eröffnete Bürgermeister Dr. Wieland Gsell am Samstag die inzwischen fest etablierte Veranstaltung. Die Flötengruppe, unter der Leitung von Renate Feser und die Bläsergruppe der „Oldies“ stimmten die Besucher mit gekonnten Weisen bereits eine Woche vor Adventsbeginn auf die kommende, besinnliche Zeit ein.

Zellingen

- 31 -

Um 14.00 Uhr begann in der Bücherei das Kinderprogramm im Rahmen des bundesweiten Aktionstages „Große lesen für Kleine“. Durch die Geschichte von Mira Lobe „Das kleine Ich bin Ich“, die die Studentin Miriam Klinger vorlas, wurde das Selbstbewusstsein der kleinen Zuhörer gestärkt. Gerne nahmen die Kindergartenkinder ein gebasteltes „Ich bin Ich“ mit nach Hause. Auch die Grundschüler hatten ihren Spaß. Die Büchereileiterin Ulrike Döll las ihnen von Paul Maar „Herr Bello und das blaue Wunder“ vor. Dreißig mutige Kinder probierten die blaue Flüssigkeit und wurden anschließend durch Schminke genauso wie Herr Bello, in einen Hund verwandelt. Die Rektorin der Zellinger Grundschule, Frau Evelyn Nickel präsentierte für die größeren Kinder das Buch von Ulrich Hub, „An der Arche um acht“, während die Eltern auf dem vorweihnachtlichen Markt Advents- und Weihnachtsdekorationen kaufen konnten. Neben Floristik, Holz- und Keramikarbeiten, Strick- und Filzwaren, Weihnachtskarten und Fotos, Kalender, Schmuck und Puppenkleiderboten die Freizeitkünstler Fruchtaufstriche, Honigprodukte und Liköre in einer großen Vielfalt an. Auch das leibliche Wohl kam nicht kurz. Die Besucher konnten sich neben Bratwürsten und Pizza auch mit frittierten Kartoffeln, Flammkuchen, Leberknödel- oder Gulaschsuppe, frisch gebackenem Brot und Waffeln kulinarisch verwöhnen lassen. Zum Aufwärmen eigneten sich roter oder weißer Glühwein, Kaffee, Feuerzangenbowle, heiße Schokolade mit verschiedenen hochprozentigen Beigaben und Kinderpunsch. Schade, dass am Nachmittag der starke Regen viele Besucher vertrieb. Doch der sonntägliche Sonnenschein lockte am zweiten Markttag wieder scharenweise Gäste aus Nah und Fern nach Retzbach. Auf die Kinder wartete ein Streichelzoo und der Zauberer ZaPPalott. Bei Einbruch der Dunkelheit unterhielten die Musikfreunde Frankonia mit adventlichen Klängen die Besucher. Der Nikolaus ließ sich allerdings noch nicht sehen, dafür hat er aber bereits für Freitag, den 04. Dezember 2015, gegen 17.00 Uhr Kommen in der Bücherei angesagt.

Nr. 48/15

Hobbykünstlermarkt

Vielen Dank allen Helferinnen und Helfern für die Unterstützung bei unserem Bratwurststand am diesjährigen Hobbykünstlermarkt rund um die Pfarrkirche in Retzbach!

Kindergarten St. Laurentius Retzbach Martinszug In diesem Jahr fand unser Martinszug am 11.11. statt. Viele Kinder mit ihren Familien kamen mit bunten Laternen zum Treffpunkt am Kindergarten. „St. Martin“ führte den singenden Zug auf seinem Roß durch die wunderschön beleuchtete Oberdorfstraße zum Wallfahrtsplatz. Dort angekommen, versammelten sich alle um das lodernde Feuer und sangen gemeinsam ein Abschlußlied. Bei Glühwein, leckerem Früchtepunsch, Würstchen und Kuchen konnten wir den Abend gemütlich ausklingen lassen.

Angelverein Vorweihnachtliche Feier Zur vorweihnachtlichen Feier mit Ehrungen und Preisverleihung, am Sonntag, 15. Dez. 2015, um 15.00 Uhr, im Kolpingheim in Retzbach, sind alle Mitglieder und Freunde des Vereins recht herzlich eingeladen.

Freiwillige Feuerwehr Retzbach

Die geplante Übung zum Thema “Grundlagen Erste Hilfe” für Freitag, den 27.11. findet leider nicht statt. Ein neuer Termin wird noch bekannt gegeben! Weitere Übungen sind am Donnerstag, 10.12. (Grundlagen Tür Öffnung) und Mittwoch, 16.12. (Allgemeine Grundtätigkeiten) jeweils um 19 Uhr im Feuerwehrhaus

Bereits am Vormittag stimmten sich die Kinder gemeinsam mit Herrn Pfarrer Postler bei einer kleinen Martinsfeier, die von den Vorschulkindern gestaltet wurde, auf den Abend ein. Mit dem Rollenspiel „Eray und der Bettler“, verdeutlichten die Kinder, wie wichtig „HELFEN“ auch in unserer heutigen Zeit ist. Lichtertanz, gemeinsam gesungene Martinslieder und der Segen von Herrn Pfarrer Postler beendete unserer Martinsfeier. Nach dem Mittagessen gab es für jedes Kind noch eine gebackene Martinsgans, die sie mit ein wenig Hilfe vom Elternbeirat am Montag ausgestochen hatten. Wir, das Kindergartenteam und der Elternbeirat, bedanken uns bei den Anwohnern, und allen, die uns an diesem Tag unterstützt haben. Besonderer Dank geht an die Damen des Verkaufsstandes, die alle Hände voll zu tun hatten, die zahlreichen Gäste zu versorgen.

Vereinsausschusssitzung

Kolpingsfamilie Retzbach e.V.

Am Freitag, den 27.11. findet um 19.30 Uhr die nächste Vereinsausschusssitzung im Feuerwehrhaus statt. Festausschusssitzung Am Montag, den 30. November findet um 19 Uhr die nächste Festausschusssitzung im Feuerwehrhaus statt. Wer an den jeweiligen Termin verhindert sein sollte, bitte um kurze Rückmeldung beim 1. Vorstand! Vielen Dank!

Kolpinggedenktag

Jugendfeuerwehr Jeden Montag findet um 18 Uhr die Jugendübung im Fwgh. statt. Hierzu sind alle Mädels und Jungs ab 12 Jahren herzlich eingeladen!

Übungen

Samstag, 12. Dez. Kolpinggedenktag 18 Uhr Gottesdienst in der Wallfahrtskirche, anschl. Agape im Kolpingheim mit Ehrungen und Spendenübergabe. Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Zellingen

- 32 -

Achtung: Kinderbetreuung an den Adventssamstagen Die Kolpingjugend der Diözese bietet von 10 - 16 Uhr Kinderbetreuung an, im KolpingCenter Mainfranken, 4. Stock, auf Spendenbasis. Kinder sollten zwischen 4 und 10 Jahre sein, keine Anmeldung.

Landfrauen Retzbach Winterlehrfahrt nach Esslingen Am Dienstag, 8. Dezember 2015, findet unsere Winterlehrfahrt nach Esslingen statt. Abfahrt: 7 Uhr 20 an der Gärtnerei Heßdörfer

Moderner Spielmanns- u. Fanfarenzug Termine 12.12.2015 13.12.2015 26.12.2015 15.01.2016 30.01.2016 31.01.2016

Kameradschaftsabend Adventskonzert Retzbach Weihnachtskonzert Retzbach Gala Mainfrankensäle Veitshöchheim Kappenabend Faschingszug Retzbach

Termine Oldies 28.11.2015 Einstimmung in den Advent 13.12.2015 Mitspiel- Adventskonzert in der Wallfahrtskirche

TSV Retzbach

Nr. 48/15

Weltladen Retzbach Möchten Sie zu Weihnachten gerne etwas „Fair-Schenken“? Im Weltladen erhalten Sie eine große Auswahl an Produkten, die nicht nur den Beschenkten erfreuen sondern auch den Produzenten ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Neben einem großen Lebensmittelangebot erhalten Sie bei uns eine große Auswahl an kunsthandwerklichen Waren. Schauen Sie doch mal vorbei, ein Besuch lohnt sich bei uns immer. Viel „Fair-Gnügen“. Unser Öffnungszeiten: Dienstag: 16.00 – 18.00 Uhr, Freitag 16.00 – 18.00 Uhr und Samstag: 10.00 – 12.00 Uhr

Wirtshaussingen FESTUS Nächster Termin Die Freunde von FRÄNKISCH ESSEN TRINKEN UNTERHALTEN und SINGEN treffen sich am Freidach, 27.10.2015 ab 19.30 Uhr im Hotel Vogelsang. Des asse mer: Linsaeindopf mit Rauchfläsch un Löfflspatze Damit mer wisse wie viel mer kouch möasse isses besser wenn mer vorhar ogeroffe ware. Viel Spaß beim Singe.

Schuljahrgang 1940/41 Retzbach Der Schuljahrgang trifft sich zu seinem nächsten Stammtisch am Dienstag, 01. Dezember ab 18 Uhr im Ristorante Puglia in Retzbach, Paradiesstr. 10. Partner und Freunde sind ebenfalls herzlich willkommen.

Abteilung Fußball Ergebnisse: I. Mannschaft: spielfrei II. Mannschaft: SpVgg Leinach - TSV Retzbach abgesagt Die nächsten Spiele I. Mannschaft: TSV Retzbach – FSV Zellingen am Sonntag, 29.11.2015, 14:00 Uhr. II. Mannschaft: TSV Retzbach II – SG Margetshöchheim II am Sonntag, 29.11.2015, 14:00 Uhr Letzter Spieltag vor der Winterpause, sofern kein Nachholspiel angesetzt wird!

Trainingsanzüge Am Samstag, 5. Dezember von 11.00 - 12.00 Uhr und Sonntag, 6. Dezember von 10.00-11.00 können die bestellten Anzüge in der TSV Turnhalle Bahnhofstr. abgeholt werden.

ZUMBA Jeden Dienstag von 19:00 - 20:00 Uhr darf in der Grundschulturnhalle Retzbach getanzt und geschwitzt werden. Ein Einstieg ist jederzeit möglich, ob Zumba-Neuling oder – Kenner!! Gerne darf auch erst mal geschnuppert werden! Einzelstunde 7 €, 10er-Karte 60 € Ich freue mich auf euch!! Verena Reith, Zumba-Instructor, verenareith.zumba.com

Genossenschaft Bürger Energie Retzstadt eG Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung am 02.12.2015 im Pfarrheim Retzstadt. Beginn: 19.30 Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Benennung von Schriftführer und Stimmenzähler 3. Bericht des Vorstandes und Vorlage des Jahresabschlusses 2014 4. Bericht des Aufsichtsrates 5. Genehmigung des Jahresabschlusses 2014 6. Beschlussfassung über die Verwendung des Reingewinns 2014 7. Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat 8. Anträge und Verschiedenes Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Bis dahin! Karl Gerhard Marco Keller Aufsichtsratsvorsitzender Vorstand

Ihr Mi tte i l ungsbl a tt:

viel mehr als nur ein „Blättchen“!

Zellingen

- 33 -

Nr. 48/15

BRK Retzstadt

EISTOCKSCHIEßEN:

Blutdruck - Messung, Auswertung + Gefahren

Kaum hat es ein paar Flocken geschneit wollen wir auch wieder mit unserem Wintersport beginnen. Am 2.1.2015 veranstalten wir unser Ortsturnier für die Vereine und Gruppierungen in Retzstadt. Beginn dann um 17:00 Uhr. Bitte vormerken. Zum Trainieren treffen wir uns am Samstag 12.12.2015 ab 17:30. Vorher schauen wir Bundesliga und dann schießen wir uns ein.

Info-Abend über unsren Blutdruck und die Gefahren Das Rote Kreuz Retzstadt lädt alle Mitglieder und Mitbürger zu einem Informationsabend über den Blutdruck am Dienstag, den 1.12.2015 um 20 Uhr in den Rot-Kreuz Raum ein. An diesem Abend wird uns Dr. Wind, von der Praxis Schmotz, Wind + Machann, die Entstehung, Messung, Beurteilung und die Gefahren erläutern und die Messung mit verschiedenen Geräten üben. Unser Blutdruck, mit seinen vielen täglichen Schwankungen, hat großen Einfluss auf unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Mit welchen Möglichkeiten, Sport und Ernährung, Homöopathie oder Medikamente, erreiche ich eine ausgewogene Einstellung? Wir laden alle gesundheitsbewußten Mitbürger zu diesem InfoAbend rund um den Blutdruck ein.

DJK Retzstadt ZUMBA Die Trainingsstunde vom 1.12. muss leider verlegt werden auf den 21.12.2015 um 19:00 Uhr.

Freiwillige Feuerwehr Retzstadt Feuerwehrübung Der nächste Schulungsabend findet am Freitag, den 27.11. um 19:30 Uhr statt. Durchgeführt wird der Schulungsabend zum Thema „Digitalfunk“ von Kreisbrandmeister Christian Kuss.

Weihnachtsfeier Am Samstag, 05.12.2015, findet ab 19:30 Uhr die Weihnachtsfeier der Feuerwehr in unserem Schulungsraum statt. Hierzu sind alle Mitglieder mit Partner und Kindern herzlich eingeladen. Für das leibliche Wohl ist besten gesorgt. Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft.

ARBEITSEINSATZ: Mit mehr als 20 Helfern, jung und alt, konnten wir am Samstag alle Arbeiten in Angriff nehmen und das Gelände winterfest machen. Für die tatkräftige Unterstützung bedanken wir uns bei allen Helfern. Das war eine wirklich gelungene Aktion. Und die Stunden danach waren auch hervorragend besucht. Danke an die Küche Franzl, Cilli und Karin.

UMBAU: Beim Umbau wurden die letzten Fenster erneuert, isoliert und die Installation fertig gestellt. Diese Woche wird verputzt, die Decke abgehängt und dann kommt die große Zeit des Fliesenlegers, der aber auch jetzt schon immer im Einsatz war. Der Fliesenleger: B.S. Auch er ist ein Mann, auf den absolut Verlass ist und der seinen Sachverstand überall miteinbringt ... Also ihr seht es geht voran. Unseren Dank auch an die Spender, die im Moment die DJK großzügig unterstützen.

PATENSCHAFTFENSTER Auch diese Aktion ist sehr gut angelaufen und unsere Fenstser haben schon ein paar bemerkenswerte Paten gefunden. Später werde ich mal mehr über alle Paten schreiben. Heute aber schonmal als Beispiel: Die Jungs aus der „ VILLA“, Stammtisch 2010. Soll nochmal einer sagen die Jugend macht nix ... Nichtsdestotrotz brauchen wir noch für 4 Fensterpaten. Zur Erinnerung 500 Euro für die Einfachen ... 750 für die Doppelten. Es wäre schön wir würden hier noch den einen oder anderen, die eine oder andere Gruppe finden könnten ... die Zamkakkten ..., die blauen Jungs ..., Fast ä Dutzend ... Lasst es euch mal durch den Kopf gehen und wie gesagt die Paten werden dann für die nächsten 25 Jahre auf den Fenstern verewigt, falls gewünscht.

Fußballfreunde Langenberg Neuwahlen bei den Fußballfreunden Langenberg Generalversammlung der Fußballfreunde Langenberg (FFL) Bei der 36. Generalversammlung der Fußballfreunde Langenberg (FFL) begrüßte Erwin Engel 24 Mitglieder. In einer Gedenkminute wurde der verstorbenen Mitglieder gedacht. Für die erbrachten Leistungen im Vereinsjahr bedankte sich der Vorstand bei den anwesenden Mitgliedern. Nach den Berichten der einzelnen Abteilungsleiter erfolgten die Neuwahlen mit folgenden Ergebnissen: Walter Riegel wurde zum 1. Vorstand und Edgar Krieger zum 2. Vorstand gewählt. Vergnügungswarte sind Elmar Bauermees und Ewald May, als Waldmeister wurden Edgar Eisenbacher und Matthias May bestätigt. In Ihren Ämtern bleiben weiterhin als Kassier Heinz Burghart, als Schriftführer Walter Döll und als Gerätewart Ernst Full. Die Frauen werden von Margit Riegel und Ingrid Döll vertreten.

Interessengemeinschaft Fasching Retzstadt e.V. Glühweinparty am 29.11.2015 ab 15 Uhr Alle Jahre wieder … lädt die IFR ein zu unserer vorweihnachtlichen Glühweinparty an der Villa Elisabeth am Festplatz. Die Mädels der IFR-Garde kredenzen euch wieder verschiedene Leckereien wie: Glühwein und Punsch, deftige und süße Gebäckteilchen, Knacker und Polnische, und verschiedene Suppen, wie z.B. die Soljanka aus dem Kessel. Die IFR freut sich auf einen schönen 1. Advent mit euch!

Zellingen

- 34 -

Kartenvorverkauf der Prunksitzungen und MaRuB

Nr. 48/15

Mehr Infos unter www.ifr-retzstadt.de Für die Auswärtsbesuche bitte jetzt schon auf unserer Internetseite anmelden!

mittelalterliche Altstadt von nationalem Rang, denn über 800 Baudenkmale aus allen Jahrhunderten drängeln sich dort auf engstem Raum. Eine Stadt aus dem Architektur-Musterbuch aller Epochen, eingerahmt von Neckar und Weinbergen. Der Dicke Turm der Esslinger Burg ist das Wahrzeichen der Stadt und wurde 1527 als Teil der Stadtbefestigung erbaut, die mit 28 Toren und ca. 50 Türmen als uneinnehmbar galt. Das wunderschöne Rathaus mit Glockenspiel zeugt mit seinem Südgiebel von alemannischer Fachwerkkunst und von guten Zeiten der ehemaligen Reichsstadt – nur um einige Beispiele historischer Bauten zu nennen. Der Esslinger Mittelaltermarkt & Weihnachtsmarkt ist der größte seiner Art in Süddeutschland. Durch die Kombination beider Märkte entsteht eine weihnachtliche Stimmung der besonderen Art. Aber erst durch die Verknüpfung des mittelalterlichen Markttreibens mit den Kulturschätzen der Stadt, den prächtigen Fachwerkhäusern und historischen Gebäuden, wird aus dem Markt etwas Einzigartiges. Und - die Uhren werden 600 Jahre zurückgedreht! Gaukler, Marktschreier und Feuerspucker treiben ihr Unwesen auf dem historischen Mittelaltermarkt und Zinngießer, Besenbinder, Glasbläser etc. zelebrieren alte Handwerkskunst. Nie ist Esslingen seiner Historie näher als in den Vorweihnachtstagen. Dann – wenn die ganze Stadt auf Zeitreise geht. Gehen Sie mit! Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! Abfahrt: Bus 9 - 7:10 Uhr Bäckerei Engel Gästeführer Nr. 9 in Esslingen

Kindergarten Sonnenland Retzstadt

Herzliche Einladung zur Vorweihnachtsfeier

Die Karten für die beiden Prunksitzungen 2016 und MaRuB (Männer außer Rand und Band - Das Retzstadter Männerballettturnier) können wieder ab Sonntag, 06.12.15 19:11 Uhr reserviert werden. Auf unserer Internetseite www.ifr-retzstadt. de nehmen wir bis 13.12. 19:11 Uhr Reservierungswünsche entgegen. Diese werden nach ihrem zeitlichen Eingang bei uns berücksichtigt. Kartenausgabe und Restkartenverkauf ist dann am 20.12. in unserer Villa Elisabeth am Festplatz.

Weitere Termine der IFR 16.01.16. Auswärtsbesuch in Thüngen 22.01.16 MaRuB – Männer außer Rand und Band 23.01.16 Auswärtsbesuch in Güntersleben 30.01.16 1. Retzstadter Prunksitzung 06.02.16 2. Retzstadter Prunksitzung 07.02.16 Retzstadter Kinderprunksitzung 09.02.16 Retzstadter Faschingszug

Martinszug 2015 Der Elternbeirat sagt danke Für das gelungene St. Martinsfest möchten wir uns ganz herzlich bedanken: - beim Team vom Kindergarten Sonnenland und den Vorschulkindern für die schöne Aufführung der Martinsgeschichte und die gelungene Gestaltung des Zuges - bei den Retzstadter Musikanten für die musikalische Untermalung - bei Katharina Köhler für das Reiten als St. Martin - bei den Anwohnern für die besonders liebevolle Lichterdeko - bei allen Kindern fürs Mitlaufen beim Laternenzug - bei allen die vor, während oder nach dem Fest mitgeholfen haben – auch bei den fleißigen Helfern der Gartenaktion im Vorfeld des Martinszugs - und nicht zuletzt bei allen, die durch ihr Kommen und Mitfeiern dazu beigetragen haben, dass ein Erlös von insgesamt 450 Euro zusammengekommen ist. Euch allen ein herzliches Dankeschön vom Elternbeirat des Kindergartens Sonnenland!!

Kolpingfamilie Retzstadt Kolping-Gedenktag am Freitag, 04.12.2015 Der Kolping-Gedenktag findet am Freitag, 04.12.2015 statt. Beginn ist um 18.00 Uhr mit einem Gottesdienst und anschließender Adventsfeier im Pfarrheim. Einladung schon jetzt an alle.

am Mittwoch, den 9. Dezember 2015 um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus Retzstadt. Wir freuen uns auf einen gemütlichen und besinnlichen Abend bei Glühwein und selbstgebackenen Plätzchen, verbunden mit einem Rückblick und Vorschau auf die Landfrauenarbeit. Musikalische Umrahmung durch die Flötenkinder Nächster Termin: Dienstag, 26.01.2016 19:00 Uhr - Feuerwehrhaus Retzstadt Gemeinsame Zubereitung: Bayerische Käsevielfalt entdecken In Bayern sind rund 400 Käsespezialitäten zuhause. Es wird eine kleine Auswahl vorgestellt und gemeinsam werden Appetithäppchen zubereitet. Referentin von der Landesvereinigung der Bay. Milchwirtschaft – Frau Ilse Scholl-Klasna. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnehmer. Teilnehmen können alle, die Interesse haben. Das Landfrauen Team

Ball der Landwirtschaft Gesellschaftliches Ereignis am Samstag, 09.01.2016 20:00 Uhr Gambach Musikhalle. Es spielen die „Die Grundler aus dem Spessart“. Eingeladen sind alle, die gerne das Tanzbein schwingen.

Musikverein Retzstadt e.V.

Landfrauen Retzstadt

CD „1000 Takte Blasmusik “

Bildungswerk des BBV – BBV Touristik

Weihnachtsgeschenk gesucht für Oma, Opa, Mama, Papa, Freunde … Dann müsst Ihr euch die CD „1000 Takte Blasmusik“ besorgen, sie ist hörenswert, allein schon wegen der Aufnahme des Retzstadt-Liedes in einer erweiterten Version. Weiterhin sind darauf auch die Trachtenkapelle Heßlar, der Musikverein Neuhütten und die Werntalmusikanten Arnstein zu hören.

Winterlehrfahrt nach Esslingen – am Dienstag, 8. Dezember 2015 - Abfahrtszeit Esslingen ist das Ziel unserer heurigen BBV-Winterlehrfahrt. Sie erreichen kurz vor 11.00 Uhr die Stadt. Dort erwarten die Stadtführer die einzelnen TN-Gruppen. Esslingen am Neckar, da ist pralle Historie mit mehr als 1200 Jahre Architektur: eine

Zellingen

- 35 -

Die CD kann man für 12,-€ kaufen bei: - VR-Bank Retzstadt - Sparkasse Retzstadt - Herbert Züchner, Am Hönig 10, Retzstadt - Manuela Bühringer, Am Steinberg 2, Retzstadt

Klasse A I SG Retzstadt II – KK SV Höllrich V Weitzel, Christoph Kunze, Sascha Schmitt, Alexander Eisenbacher, Martin

Nr. 48/15 1374 : 1390 Ringe 354 Ringe 353 Ringe 349 Ringe 318 Ringe

Folgende Termine stehen heuer noch an: Sonntag 13.12., 9:30 Uhr: Gottesdienst für die lebenden und verstorbenen Mitglieder des Musikvereins, das Orchester des MVR gestaltet musikalisch den Gottesdienst Sonntag 13.12., 14:00 Uhr: Bläsergruppe bei der VdK-Weihnachtsfeier Samstag 19.12., 19:30 Uhr: Weihnachtsfeier mit Helferfest im DGH Donnerstag 24.12., 17:00 Uhr: Musikalische Mitgestaltung der Christmette, Orchester des MVR Freitag 25.12., 9:30 Uhr: Musikalische Mitgestaltung Festgottesdienst, eine Musikgruppe des MVR

Erste Schützengilde Retzstadt e.V.

Seniorenkreis Retzstadt Vorweihnachtsfeier Die Vorweihnachtsfeier des Seniorenkreises findet am Dienstag, den 01. Dezember um 14:00 Uhr im Pfarrheim statt. Bei Kaffee und Kuchen lassen wir uns mit unterhaltsamen und besinnlichen Vorträgen sowie mit weihnachtlichen Liedern auf die Weihnachtszeit einstimmen. Auch heuer bereichert eine Gruppe Kinder aus dem Kindergarten Sonnenland unser Programm. Dazu sind alle Seniorinnen, Senioren, Frührentner, Altersteilzeitler und alle die einen geselligen Nachmittag verbringen wollen, herzlich eingeladen. Die Organisatoren freuen sich auf euer Kommen.

Endspurt beim Weihnachtsschießen 2015 … das diesjährige Weihnachts- und Königsschießen geht bereits in die letzte Runde!! Alle Schützen und natürlich auch Nichtmitglieder sowie die Teilnehmer vom Vereinspokalschießen, die bisher noch nicht die Zeit oder Möglichkeit hatten, an den Schießstand zu kommen, haben nur noch an zwei Schießtagen die Möglichkeit, dies nachzuholen. Für ALLE Teilnehmer winken als Sachpreise u. a. wertvolle Gutscheine im Wert von 100,- € bzw. 50,- € (u. a. vom GWF Weinstüble) und viele weitere schöne Sach- und Geldpreise; auch der beste Damenschuss wird wieder besonders ausgezeichnet. In diesem Jahr kann auch wieder JEDER Teilnehmer mit der „STEYR-Luftpistole“ um einen Gutschein vom „Ratskeller Retzstadt“ im Wert von 50,- € schießen. Es gibt also in allen Disziplinen für die Mitglieder und für die Nichtmitglieder wieder viele attraktive Preise zu gewinnen. Die weiteren Wettbewerbe um die begehrte Weihnachtsscheibe, den Monz-Pokal, Langenberg-Pokal, Meisterscheibe, und natürlich um den Schützenkönigstitel, etc. finden in gewohnter Weise statt. Schießtage: Sonntag, 29.11.2015 14.00 – 18.00 Uhr bei Kaffee und Kuchen, Mittwoch, 02.12.2015 19.00 – 22.00 Uhr Die Vorstandschaft freut sich auf euren regen Besuch und wünscht allen Teilnehmern „Gut Schuss“ und viel Spannung beim Weihnachtsschießen 2015.

CSU Ortsverband Retzstadt/ UWG Retzstadt Elmar Nun Einladung zum aktuellen Ortsgespräch am Donnerstag, 26.11.2015 um 19.30 Uhr im Ratskeller Die Mandatsträger im Gemeinderat von der Christlich-SozialenUnion und der Unabhängigen-Wählergemeinschaft Retzstadt veranstalten am Donnerstag, 26.11.2015 um 19.30 Uhr im Ratskeller für alle Bürger/innen ein politisches Ortsgespräch. Themen sind u.a. Baugebiet Hönig II und das Projekt Teroir f. Es wird zur Diskussion und Meinungsaustausch eingeladen. Herzliche Einladung an alle.

Jugendgottesdienstteam Einladung zum Adventsgottesdienst „Es genügt schon ein einziger Stern in der Nacht, um wieder an Licht zu Glauben.“ Am Samstag, den 05.12.2015 um 18:00 Uhr möchten wir, das Jugendgottesdienstteam aus Retzstadt, zusammen mit euch einen Adventsgottesdienst in der St.Andreas Kirche feiern. Im Anschluss freuen wir uns auf gemeinsames Glühwein trinken und Plätzchen knabbern vor der Kirche, vorbereitet von der Kreisrunde Main-Spessart. Bis dann, JuGo - Team Retzstadt und Kreisrunde MSP

Vorweihnachtsfeier mit Königsproklamation Die Vorweihnachtsfeier mit Königsproklamation, Preisverteilung und origineller Christbaumversteigerung findet dann am Samstag, den 12.12.2015 im Schützenhaus statt. Ergebnisse der 5. Wettkampfrunde 2015/2016 Gauliga I - mit neuem Vereinsrekord! SG Retzstadt I - SG Zellingen IV 1458 : 1420 Ringe Rothenhöfer, Steffen 376 Ringe Keller, Markus 370 Ringe Lehrmann, Marcel 357 Ringe Endrich. Leonard 355 Ringe

Frauentreff Thüngen Voranmeldung für die Theaterfahrt des Frauentreff Thüngen am Freitag, 19. Februar 2016 „HEISSE ZEITEN – Wechseljahre“- ein musikalisches Hormonical. Essen und Trinken im Theater möglich. Spessartgrotte, Langenprozelten

Zellingen

- 36 -

Abfahrt: 18.30 Uhr am Planplatz Kosten 23.00 € plus Fahrtkosten Gutscheine für Veranstaltungen des Frauentreffs erhalten Sie im Evang. Pfarramt

Freiwillige Feuerwehr Weihnachtsfeier Am Samstag, den 05.12.2015 findet ab 18.00 Uhr die Weihnachtsfeier der FFW Thüngen am Feuerwehrhaus statt. Eingeladen sind alle Mitglieder mit Partner. Auf euer Kommen freut sich die Vorstandschaft.

Zellinger Fasenachtsverein 1950 e.V.

Nr. 48/15

Freiwillige Feuerwehr Zellingen Übung am neuen Feuerwehrauto Am Sonntag, den 29.11.2015 üben wir um 9:45 Uhr wieder an unserem neuen Feuerwehrauto. Diesmal mit dem Hebekissen. Wir bitten um zahlreiche Teilnahme.

FSV Zellingen Ergebnisse U11: FSV Zellingen - TSG Waldbüttelbrunn 5:10 Tore: 3 x Nils, 1 x Jakob, 1 x Philipp U15: SG Zellingen - DJK Würzburg 2:1 Vorschau So, 29.11.15 12:00 Uhr: FSV Zellingen II - FV Bachgrund II 14:00 Uhr: TSV Retzbach - FSV Zellingen

Rückblick 6. Zellinger Zwiefl-Alm-Tanz

Jahresabschluss- und Weihnachtsfeier 2015

Nachdem das Rathaus bereits am 11.11 gestürmt wurde, stand am vergangenen Samstag noch der Auftakt mit der 6. Zwiefl-Alm auf dem Programm. Zusammen mit Gästen aus Retzbach, Thüngen, Himmelstadt, Remmlingen und natürlich den Zellinger Narren, feierte man einen bunten Abend zusammen. Für die musikalische Unterhaltung war die Band „Hit-Mix“ verantwortlich. Durch das Programm führten unsere Sitzungspräsidenten Klaus Ziegler und Raphael Heid. Zunächst wurden die Regeln des Abends von unserem Aloisius Klaus Amrhein verlesen. Anschließend stellte der ZFV nochmals sein Prinzenpaar für die Session Ihre Lieblichkeit Regina I. und seine Tolität Prinz Volker I. vor. Natürlich bedankte sich der ZFV auch noch bei seinem Prinzenpaar Elke II. und Stefan II. der letzten beiden Jahre. Gegen Elf Uhr dann das erste Highlight des Abends. Eine Gesangseinlage des Elferrates zum Lied „Rock mi“ von „VoxxClub“. Als Zugabe wurde zusammen mit der Prinzengarde ein Schuhplatter zu „Highway to hell“ zum Besten gegeben. Als letztes Highlight am Abend standen dann noch das 2. ZwieflGummistiefl-Zielweitwerfen und die Zuggruppenbewertung auf dem Programm. Beim Zwiefl-Gummistiefl-Zielweitwerfen konnte sich in einem spannenden Wettbewerb Martin Nötscher den Sieg sichern und den begehrten Stiefelglaspokal mit nach Hause nehmen. Bei der Zuggruppenbewertung sicherte sich die Gruppe um Hans Haas den Sieg vor den Gruppen SuF (Zweiter) und den ERZ-Narren (Dritter). Im Anschluss daran ließ man den Abend noch gemeinsam bei Musik und Tanz ausklingen. Der ZFV bedankt sich bei allen Gästen und hofft auf ein Wiedersehen bei den anstehenden Prunksitzungen unserer Jubiläumssession.

Unser Festabend, zu dem alle Mitglieder herzlichst eingeladen sind, findet am SA 05.12. im FSV Sportheim statt. Es sind Ehrungen und ein kleines Programm, neben einem Kalten Buffet, mit geselligem Ausklang, geplant. Da alles wieder organisiert sein will, ist eine Anmeldung erforderlich. Diese bitte bis MO 30.11. bei Josef B. – Tel.: 09364/4484 durchgeben. Wir freuen uns auf alle die Kommen. Die Vorstandschaft mit eurem Vorstandsvorsitzenden – Josef Bergmann

Kartenvorverkauf Der Kartenvorverkauf für die Prunksitzungen findet in diesem Jahr am 20.12.2015 ab 14:00 Uhr im Vereinsheim des ZFV statt. 09.01.16 1. Prunksitzung (Gäste aus Heidingsfeld und Retzbach) 23.01.16 2. Prunksitzung (Gäste aus Kitzingen) Karten für die Prunksitzungen können vorab bei unserem Ehrensenator Karl Haas (Telefon 3266) bestellt werden.

Männergesangsverein Eintracht Vorweihnachtliches Konzert Wollen Sie sich nicht auch mal eine Stunde Zeit nehmen, um Ruhe in der vorweihnachtlichen Hetze des Alltags zu haben? Weg von Hektik, sich diese Stunde der Ruhe und Erholung gönnen. Dann kommen Sie am Sonntag, 13.12.2015 in die Pfarrkirche St. Georg in Zellingen. Der Chor des Männergesangvereins „Eintracht“ Zellingen möchte Sie mit seinen Liedvorträgen und Soloeinlagen an Trompete und Orgel zu diesem Zweck entführen. Beginn ist um 17. 30 Uhr. Der MGV freut sich auf Ihr Kommen.

Ruderclub Zellingen Allgemeine Termine Montag, 19.30 Uhr – Rückenschul-Kurs Mittwoch, 09.30 Uhr – Ergometerrudern am Vormittag Mittwoch 18.00 Uhr – Ergometerrudern der Senioren Donnerstag 19.00 Uhr – Ergometerfitness Freitag 19.00 Uhr – Seniorengymnastik Freitag 19.00 Uhr – Hallenfitness (Turnhalle Mittelschule) Sonntag 10.00 Uhr – Frühschoppen am Ergometer

Nikolaus-Clubabend Der Clubabend im Dezember findet dieses Jahr statt am Sonntag, den 6. Dezember im Bootshaus. Ab 15.00 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen, gegen 18.00 Uhr halbe Hähnchen bzw. Hähnchenschenkel.

Zellingen

- 37 -

Im Rahmen unseres adventlichen Jahresabschlusses werden neben den erfolgreichen Regattaruderern auch die kilometerstärksten Breitensportler geehrt. Eingeladen sind alle Mitglieder mit Familie, insbesondere die Regattafahrereltern. Zur besseren Planung des warmen Abendessens bitten wir um Anmeldung bis 2. Dezember unter Tel. 1875.

Schützengesellschaft 63 Wettkampfrunde 4 Luftgewehr Jugend Zellingen 1 Leinach 1 995 Ringe Einzelschützen / Ersatz: Name: Maike Gehrsitz Patrick Gehrsitz Christoph Koblinger Marvin Graus Luftgewehr Jugend Zellingen 2 Zellingen 2 912 Ringe Einzelschützen: Name: Lukas Graus Felix Röder Fabian Bartsch SpoPi. Gebrauchspistole Zellingen 1 Zellingen 1 1033 Ringe Einzelschützen: Name: Michael Bayer Karl Weiglein Klaus Bauer

Gruppe 1 Zellingen 1 1070 Ringe Ringe: 355 353 362 334 Gruppe 1 Arnstein 1 932 Ringe Ringe: 297 326 289 Gau – Liga Versbach 2 1057 Ringe Ringe: 349 335 349

Wettkampfrunde 5 Luftgewehr Zellingen 1 Versbach 1 1505 Ringe Einzelschützen: Name: Stefan Gerhard Vanessa Straub Verena Hartmann Martin Hartmann Luftgewehr Zellingen 2 Zellingen 2 1465 Ringe Einzelschützen: Name: Matthias Herrlein Max Amrhein Michael Gehrig Mercedes Gehrsitz Luftgewehr Zellingen 3 Zellingen 3 1345 Ringe Ricky Herrlein Martin Hohe Martin Benkert Edgar Hartmann

Gau – Oberliga Zellingen 1 1447 Ringe Ringe: 362 376 354 355 Gau Liga 1 Rohrbach 1 1382 Ringe Ringe: 362 369 365 369 A – Klasse 1 Rieneck 2 1338 Ringe 347 324 352 322

Luftgewehr Zellingen 4 Retzstadt 1 1458 Ringe Einzelschützen: Name: Andreas Stark Daniel Heise Toni Amrhein Leni Amrhein Luftgewehr Zellingen 5 Einzelschützen: Name: Cornelius Lehrmann Ferdinand Graus Werner Hart Thomas Heßdörfer Luftgwehr Zellingen 7 Einzelschützen: Name: Gaby Stark Jasmin Graus Antje Amrhein Julia Gehrsitz SpoPi. Kleinkal. Zellingen 1 Zellingen 1 1000 Ringe Einzelschützen / Ersatz: Name: Karl Weiglein Klaus Bauer Karl – Heinz Herrlein Robert Koch Rudolf Blaß Ludwig Heise

Nr. 48/15 Gau Liga 1 Zellingen 4 1420 Ringe Ringe: 346 375 336 363 A - Klasse 1 Ringe: 340 339 316 359 B – Klasse 1 Ringe: 316 362 315 348 Gau – Liga Winterhausen 1 1032 Ringe Ringe: 261 253 229 257 213 273

Jahreshauptversammlung 2015 Am Samstag, den 28.11.2015 um 18.00 findet in der Pfarrkirche ein Gottesdienst für die verstorbenen Mitglieder der Schützengesellschaft 1963 Zellingen statt. Wir treffen uns um 17.45 Uhr mit Schützentracht und Fahne vor der Kirche. Nach dem gemeinsamen Gottesdienst ist ab 19:30 im Schützenhaus unsere Jahreshauptversammlung. Tagesordnung: Begrüßung Bericht des 1.Schützenmeister Bericht des 1. Kassier Bericht der Kassenprüfer Entlastung der Vorstandschaft Bericht des 1. Sportleiters Bericht des 1. Jugendleiters Neuwahlen Termine 2016 Sonstiges, Wünsche und Anträge Wir freuen uns über ein zahlreiches Erscheinen. Die Vorstandschaft

Zellinger Weihnachtsmarkt Wie in jedem Jahr verkauft die Zellinger Schützenjugend beim Weihnachtsmarkt am 29.11.2015 ihren selbst hergestellten Weihnachtsschmuck. Es werden Weihnachtsbäume und Sterne aus Holz angeboten. Für das leibliche wohl gibt es wieder leckeres Süßgebäck. Apfelmost, Glühwein und Kinderpunsch runden das Angebot ab. Ihr findet uns in der Turmstraße direkt unterhalb des Turmes. Auf euren Besuch freut sich die Jugend der SG 1963 Zellingen.

Zellingen

- 38 -

Öffnungs- und Trainingszeiten: Am Sonntag ist von 09:30 – 12:00 Uhr Frühschoppen im Schützenhaus an den Riedwiesen. Die Schützengesellschaft 1963 freut sich auf euren Besuch. Mittwoch 18:00 Uhr Jugendtraining Mittwoch 19:30 Uhr – 22.00 Uhr Luftdruckgewehr / Sportpistole Freitag 18:00 Uhr – 20.00 Uhr Jugendtraining / Sportpistole Sonntag 09:30 Uhr – 12.00 Uhr Luftdruckgewehr / Sportpistole

Turnverein 1861 e.V. Badminton TV Zellingen 2 – BC Aschaffenburg 2 (2:6) - 15.11.2015 Das 1. Herrendoppel (Steffen Nagel/Markus Rosemann) ging in 2 Sätzen an den TV Zellingen. Thomas Schreck und Christopher Amthor konnten das 2. Herrendoppel leider nicht für sich entscheiden. Steffen Nagel holte im 1. Herreneinzel einen weiteren Punkt für Zellingen. Markus Rosemann kam im zweiten Einzel nicht in den Spielfluss und musste sich geschlagen geben. Thomas Schreck verlor trotz starker Leistung das 3. Herreneinzel. Im Mixed (Vera Hebig/Thomas Schreck) hat sich Aschaffenburg durchgesetzt. Vielen Dank an Christopher Amthor, der als Ersatzspieler eingesprungen ist. Euer Steffen In jeder Abteilung kann „geschnuppert“ werden. Finde für dich die ideale Freizeitbeschäftigung und sportliche Betätigung. Fragen beantwortet gerne auch vorab unserer Sportwartin Rita Zeh (Tel.09364/5119) oder informiere dich unter www.tv-zellingen.de.

Kindergärten St. Sebastian und St. Georg Martinszug 2015 in Zellingen

Nr. 48/15

Seinen Ausklang fand der Martinszug im Hof des Kindergartens St. Sebastian bei Kinderpunsch, Glüchwein, Leberkäsbrötchen und Gewürzschnitten. Vielen Dank an die Feuerwehr für die Straßenabsperrung, an die Zellinger Blasmusik, an Messebau Heilmann, an die Kärwegsellschaft Zellingen, an unseren St. Martin und natürlich an die vielen fleißigen Helfer- und Helferinnen, ohne die so ein Fest überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Ein großes Dankeschön auch an alle Anwohner, der Wegstrecke, die ihre Fenstern und Mauern wunderschön geschmückt haben und somit eine ganz besondere Atmosphäre geschaffen haben.

Sonstige Mitteilungen Weihnachtsfeiern des Bahnsozialwerks Zu den diesjährigen Weihnachtsfeiern der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW) sind die Fördermitglieder am Samstag, den 05. Dezember um 13.45 Uhr ins Bürgerzentrum Rieneck und am Dienstag, den 08. Dezember um 14.00 Uhr nach WürzburgGrombühl, Petrinistraße 18 b, ins Felix-Fechenbach-Haus eingeladen. Bitte BSW-Spenderausweise mitbringen. Das Duo „Con Brio“ und die „Nürnberger Oldie-Kiste“ sorgen für einen unterhaltsamen Nachmittag, der mit einer Tombola bereichert wird. Für die Hin– und Rückfahrt nach Rieneck werden kostenfreie Sonderbusse eingesetzt. Fahrplan von Karlstadt: Karlstadt Bahnhof 11.10 Uhr; Thüngen „Schwarzer Adler“ 11.20 Uhr, Stetten „Sennrainstraße“ 11.25 Uhr, Eußenheim „Linde“ 11.41 Uhr, Aschfeld „Grotte“ 11.47 Uhr, Gössenheim „Gemeindehaus“ 11.52 Uhr, Gambach „Rathaus“ 11.59 Uhr, Wernfeld „Am Brünnle“ 12.06 Uhr, Adelsberg „Abzw“ 12.08 Uhr, Ankunft in Rieneck 12.22 Uhr. Rückfahrt: Richtung Karlstadt: Abfahrt in Rieneck um 17.30 Uhr Für die Kinder findet am Sonntag, den 06.Dez. um 14:00 Uhr eine Nikolausfeier im Felix-Fechenbach-Haus in WürzburgGrombühl statt. Hierzu sind alle Eisenbahnerkinder bis zu 15 Jahren mit Eltern bzw. Großeltern recht herzlich eingeladen. Mit bezaubernden Tricks bringt „ZaPPaloTT“ die Kinder zum Lachen. Vom Nikolaus werden sie mit Weihnachtspäckchen beschenkt. Von Würzburg Hbf fahren die Straßenbahnen der Linie 1 und Linie 5 zum Grombühl. Das Felix-Fechenbach-Haus ist die 3. Haltestelle. Das „Parkhaus Grombühlstraße“ bietet die beste Abstellmöglichkeit für den PKW. (Fußweg 3 Minuten).

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Jetzt Streugut und Schuhspikes besorgen

Am Mittwoch, 10.11.2015 fand der gemeinsame Martinszug der beiden Zellinger Kindergärten St. Sebastian und St. Georg statt. Bei wunderschönen Herbstwetter nahmen viele Leute – groß und klein- am Martinszug teil. Nach einem gemeinsamen Gottesdienst an der Seniorenresidenz, in dem die Geschichte des heiligen Martin erzählt wurde, trugen die Kinder ihre fantasievoll gestalteten Laternen durch die Straßen Zellingens. Angeführt vom St. Martin und der Zellinger Blasmusik ging es fröhlich auf neuer Strecke durch die Thomas-Glock Straße, die Würzburger Straße, die Sanderau- und die Maistraße.

Ab jetzt ist mit Glätte zu rechnen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät zur Vorsorge, so dass Wege, Höfe und Betriebsstätten jederzeit schnee- und eisfrei gehalten werden können. Es sollte ausreichend Streugut besorgt werden und Räumgeräte müssen einsatzbereit sein. Ebenso empfiehlt die SVLFG Schuhspikes. Alles sollte griffbereit im Eingangsbereich des Wohnhauses aufbewahrt werden. Dies verhindert, dass erst über rutschige Flächen gelaufen werden muss, um zu den Geräten oder zum Streugut zu gelangen. Schuhspikes haben sich bei Glätte bewährt. Sie lassen sich schnell montieren und anziehen. Anfangs mag es vor allem auf hartem Untergrund ungewohnt sein, mit ihnen zu gehen, dennoch sind sie ein probates Mittel gegen das Ausrutschen, insbesondere für Senioren auf dem Hof.

Zellingen

- 39 -

Früh oder häufig benutzte Wege sind zuerst von Schnee und Eis zu befreien und abzustreuen. Geeignetes Streumaterial ist beispielsweise Splitt. Hierbei ist zu bedenken, dass dies auf glatten, vereisten Wegen häufig wieder beiseite gefahren wird, schlecht haftet oder bei Tauwetter im Untergrund versinkt. Dann ist es wichtig, rechtzeitig nachzustreuen. Streusalz ist nur dann sinnvoll, wenn nach dem Antauen erneut geräumt wird, damit der Matsch nicht wieder anfriert. Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,5 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für über 220.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Krankenund Pflegeversicherung für ca. 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.

Nicht verpassen! Märkte 2016 im Landkreis Main-Spessart übersichtlich auf einem Blick Regionales Einkaufsvergnügen, Informationen über örtliche Betriebe und heimisches Kunsthandwerk – der Einkauf auf Märkten unterstützt die Anbieter vor Ort und fördert die kurzen Transportwege. Main-Spessart bietet im Jahresverlauf eine bunte Vielfalt an Markttagen. Zur besseren Übersicht hat das Regionalmanagement des Landkreises mit Unterstützung der Kommunen auch für das kommende Jahr wieder ein Faltblatt erstellt, das über die verschiedenen Märkte informiert. Es beinhaltet neben den Marktund verkaufsoffenen Sonntagen auch Grüne und Bauernmärkte, Gewerbeschauen, Weihnachts- und Hobbykünstlermärkte. Das Faltblatt wird mit dem Verbrauchermagazin „Markt“ am 2. Dezember 2015 an alle Haushalte im Landkreis verteilt. Zudem liegt es im Eingangsbereich des Landratsamtes aus und ist im Internet unter http://Regionalmanagement.main-spessart.de zu finden.

Nr. 48/15

Impressum

Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen und die Mitgliedsgemeinden: Gemeinde Himmelstadt – Gemeinde Retzstadt – Markt Thüngen – Markt Zellingen sowie des Schulverbandes Zellingen Das Mitteilungsblatt für die Verwaltungsgemeinschaft Zellingen erscheint wöchentlich jeweils freitags und wird an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet verteilt. – Herausgeber, Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim, Telefon 09191/7232-0 P.h.G.: E. Wittich – Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Gemeinschaftsvorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft Zellingen Dr. Wieland Gsell, Würzburger Straße 26, 97225 Zellingen für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil: Peter Menne in Verlag + Druck LINUS WITTICH KG. – Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von ¤ 0,40 zzgl. Versandkostenanteil. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die z. Z. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Putzhilfe in Retzbach, 1-2 Mal pro Woche gesucht.  Tel. 09364 812741

Haushaltshilfe in Retzbach 2x wöchentl. gesucht. Tel. 0179 2938018

Lust auf Besuch? Lateinamerikanische Schüler suchen Gastfamilien! Die Schüler der Andenschule Bogota (Kolumbien) wollen gerne einmal den Verlauf von Jahreszeiten erleben. Dazu sucht das Humboldteum deutsche Familien, die offen sind, einen lateinamerikanischen Jugendlichen (15 bis 17 Jahre alt) als „Kind auf Zeit“ aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben und gleichzeitig ein Fenster zu Shakiras fantastischem Heimatland aufzustoßen. Wer erinnert sich nicht an ihren Fußball-WM-Hit „Waka Waka“? Erfahren Sie aus erster Hand, dass das Bild das wir von Kolumbien haben nichts mit der Wirklichkeit dieses sanften Landes zu tun hat. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen schon mehrere Jahre Deutsch als Fremdsprache, so dass eine Grundkommunikation gewährleistet ist. Ihr potentielles „Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und und soll die nächstliegende Schule zu Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, den 30. April bis zum Sonntag, den 17. Juli 2016. Wer Kolumbien kennen lernen möchte ist zu einem Gegenbesuch an der Andenschule Bogotá herzlich willkommen. Für Fragen und weitergehende Infos kontaktieren Sie bitte die internationale Servicestelle für Auslandsschulen: Humboldteum – Verein für Bildung und Kulturdialog, Geschäftsstelle, Königstraße 20, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 21 401, Fax 0711-22 21 402, e-mail: [email protected], www.humboldteum.com

Diese Ausgabe enthält eine Beilage

Wintermarkt Zellingen. Wir bitten unsere Leser um Beachtung! Ein Teil dieser Ausgabe enthält eine Beilage

Weihnachtspostamt Himmelstadt. Wir bitten unsere Leser um Beachtung!

Suggest Documents