INFORMATIONEN ZU REISEKOSTEN Die Grundlagen für die Berechnung der Reisekosten sind im Landesreisekostengesetz (LRKG) geregelt.

Erlöschung des Reisekostenanspruches: 6 Monate ab Eingangsdatum §§187ff.BGB

Der Reisekostenantrag ist vom Antragsteller selbst, sowie nach Überprüfung der sachlichen Richtigkeit von den jeweils zuständigen Pädagogik-Ausbildern zu unterzeichnen.     

Datum der Reise (Päd.-tage, FD-Tage, Hospitationstage, Unterrichtsbesuche bei LB) Uhrzeiteinträge (Beginn und Beendigung der Reise/des Dienstgeschäftes) Reiseziel (angefahrene Orte) gefahrene km (nur bei Kfz-Nutzung) Fahrkosten (Straßenbahn, Zug) – Belege sind tagegenau einzureichen, hierbei ist die Spalte „km-Angabe“ hinfällig.

Kilometerangaben: Es ist immer die kürzeste Wegstrecke zu nehmen, es sei denn die gewählte längere Strecke bedeutet eine erhebliche Zeitersparnis. Verkehrsbedingte Umwege, z. B. durch Umleitung, Stau, etc. sind auf dem Antrag zu vermerken. Zuordnung zu lfd. Nr.

D IENSTREISE Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Dienstortes.

ZUMUTBARKEIT DES ANTRITTS EINER DIENSTREISE §3 LRKG VWV NR. 2 ABS. 2

April bis September Oktober bis März

ab 6:00 Uhr ab 7:00 Uhr

Es ist unter anderem zuzumuten, dass kurze Wegstrecken bis zu zwei km Entfernung einfach zu Fuß zurück gelegt werden können.

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst bekommen als Auslagenersatz für die Dienstreise 50% erstattet. Erläuterungen LRKG § 23

GESCHÄFTSORT

DIENSTORT ist der Ort, an dem ständig oder überwiegend Dienst geleistet wird.

ist der Ort, an dem das Dienstgeschäft erledigt wird.

►SCHULE

►SEMINAR MA

D IENSTGANG ABRECHNUNG ÜBER DIE STEUERERKLÄRUNG BEIM FINANZAMT

W OHNORT M A = S CHULORT M A = S EMINARORT M A W OHNORT = D IENSTORT = G ESCHÄFTSORT IDENTISCH

In besonderen Fällen erhöht sich die km-Pauschale von 16 Cent/km auf 25 Cent/km, wenn „triftige“ Gründe, wie nachfolgend genannt vorliegen: • •

Mehrere termingebundene Dienstgeschäfte an einem Tag Schwerbehinderung wird dann als „triftiger“ Grund berücksichtigt, wenn z. B. aufgrund einer Gehbehinderung die Nutzung eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels nicht möglich ist – ist je nach Fall abzuwägen

• •

Zwischen Wohnort und Seminarort gibt es keine öffentlichen Verkehrsmittel Die Wegstrecke beträgt mehr als eine Stunde einfach mit öffentlichen Verkehrsmitteln , ausschlaggebend hierfür ist die reine Fahrtzeit, d. h. die Gehminuten werden nicht angerechnet



Mitnahme von LA (Fahrgemeinschaft)

Ist im Feld „Begründung für die Kfz-Benutzung“ keine Begründung eingetragen, kann für die entsprechenden Dienstreisen kein „triftiger“ Grund berücksichtigt werden.

Wenn der PKW ohne das Vorliegen eines „triftigen“ Grundes benutzt wird, wird eine Wegstreckenentschädigung von 16 Cent/km gewährt.

ANLAGEBLATT MITREISENDE ZU RK-ABRECHNUNGEN

Bei Mitnahme einer LA/eines LA ist ein Anlageblatt auszufüllen. Pro Mitfahrer/-in werden 0,02 € angerechnet.

Die Gewährung der Mitnahmeentschädigung für einen Dienstreisenden schließt eine Fahrkostenerstattung an den Mitgenommenen für dieselbe Strecke aus. §6 Abs. 3

§ 5 LRKG Nr. 2.2 Fahrpreisermäßigungen, die sich durch den Erwerb von Zeitkarten oder auch z. B. bei Fahrausweisen für schwerbehinderte Menschen ergeben, sind auszunutzen.

Tages,- Wochen,- und Monatskarten Im Rahmen des Sparsamkeitsgrundsatzes § 3 LHO weisen wir darauf hin, dass zur Einsparung von Reisekosten ein Monats- bzw. Jahresticket anzuschaffen ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Einzelfahrscheine, bzw. Tages- oder Wochenkarten den Gesamtkaufpreis einer Monats- oder Jahresfahrkarte übersteigen. Einzelfahrscheine sind dem Reisekostenantrag immer als Nachweis beizulegen (chronologische Sortierung – auf DIN A4 Blatt aufkleben)

Nebenkosten hierunter fallen: o o

Eintrittsgelder zum Besuch von Ausstellungen, Museen und dgl., sofern der Besuch oder die Teilnahme dienstlich angeordnet sind Parkgebühren (nur erstattungsfähig, wenn das Kfz aus „triftigem“ Grund benutzt wird) Die Kosten müssen grundsätzlich nachweisbar sein/Belegnachweis.

AUSFÜLLHINWEISE ZUM REISEKOSTENANTRAG ART DES DIENSTGESCHÄFTES Bsp.:

Seminarveranstaltung/PÄD, lfd. Nr. 2,4,8 Fachdidaktik Fach SR, lfd. Nr. 1,3,5 Hospitation (Inklusion-GMU) Exkursion

Beim Ausfüllen ist darauf zu achten, dass die Ausbildungsreisen entweder entsprechend der lfd. Nr. zugeordnet werden oder je „Art des Dienstgeschäftes“ ein separates Reiseblatt verwendet wird.

Die Spalten sind beginnend in der ersten Zeile bei a) von links nach rechts und in der zweiten Zeile bei b) von rechts nach links auszufüllen.

Bearbeitungshinweise: Bsp. Personalnummer mit Arbeitsgebiet beim LBV finden Sie auf Ihrer Bezügeabrechnung. Hier die 1. Personalnummer bezüglich der Besoldung eintragen. Bitte beachten: Bei Dienststelle und Dienstort ist immer nur die Schule einzutragen. Das Seminar ist Ihr Geschäftsort. (gilt für LA und LB)

FALLBEISPIEL: Zu 1) Frau Leseratte wohnt in Niemandsdorf und fährt an Ihre/n Dienststelle/-ort nach Brühl. Nach der Schule fährt sie zu Lehrveranstaltungen zum Seminar in Mannheim (Geschäftsort). Der Weg von zu Hause zur Schule nach Brühl ist über die Steuererklärung beim Finanzamt abzurechnen. Der Weg von der Schule zum Seminar in Mannheim, sowie wieder nach Hause ist über das Seminar abzurechnen.

BERECHNUNG ZU LFD. NR.1 Brühl nach Mannheim 14 km Mannheim nach Niemandsdorf 17 km __________________________________ Insgesamt 31 km

WOHNORT Niemandsdorf

FINANZAMT Einkommensteuererklärung

SCHULE DIENSTORT/DIENSTSTELLE

SEMINAR MANNHEIM GESCHÄFTSORT

FALLBEISPIEL: Zu 2) Frau Leseratte fährt von ihrem Wohnort zu Pädagogik- und Fachdidaktik -Veranstaltungen am Seminar in Mannheim (Geschäftsort). Nach den Lehrveranstaltungen fährt sie von Mannheim wieder zurück nach Hause.

BERECHNUNG ZU LFD. NR.2 Niemandsdorf nach Mannheim 17 km Mannheim nach Niemandsdorf 17 km __________________________________ Insgesamt 34 km

WOHNORT Niemandsdorf

SEMINAR MANNHEIM GESCHÄFTSORT

In diesem Fallbeispiel hat Frau Leseratte Herrn Bücherfreund über eine Strecke von 17 km (vom Seminar nach Niemandsdorf) mitgenommen. Zufällig haben beide den selben Wohnort. Zum Seminar in Mannheim war Herr Bücherfreund mit dem Zug unterwegs.

BERECHNUNG IN BEIDEN FÄLLEN: Hr. Bücherfreund legt ebenfalls für den 07.04.14 einen Reisekostenantrag vor. Für die Fahrt von seinem Wohnort zum Seminar legt er einen Fahrkartenbeleg über 5,70 Euro bei. Zusätzlich erhält er für diesen Tag 6,00 Euro Tagegeld, da er von zu Hause mehr als 8h abwesend war. Insgesamt sind das 11,70 Euro, jedoch stehen ihm aufgrund der Kürzung wegen Ausbildung hälftig 5,85 Euro zu.

Fr. Leseratte bekommt im Normalfall für die Fahrt von ihrem Wohnort zum Seminar in Mannheim, sowie zurück nach Hause eine Kilometerpauschale in Höhe von 0,16 Euro/km. Da sie jedoch Herrn Bücherfreund an diesem Tag nach Niemandsdorf mitnimmt, bekommt sie hierfür 0,25 Euro/km aufgrund des Vorliegens eines „triftigen“ Grundes (Mitreisender) gewährt. Des Weiteren stehen ihr 0,02 Euro/km/Mitreisende zu. Das sind 0,34 Euro zusätzlich. Auch sie erhält wegen der Abwesenheit von mehr als 8h ein Tagegeld von 6,00 Euro. Insgesamt sind das 14,84 Euro, von denen ihr hälftig 7,42 Euro zustehen.

Der Antrag über den Zuschuss für das Jobticket wird beim Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) beantragt. Der Zuschuss seitens des LBV beträgt 20,00 €, welcher monatlich mit den laufenden Bezügen ausbezahlt wird.

RECHENBEISPIEL: : -

81,80 € monatlich im Jahresabonnement 20,00 € Erstattung LBV

Sollten Sie sich für ein Jobticket oder ein anderweitiges Ticket entscheiden, können wir parallel dazu keine Fahrten mit dem PKW erstatten. Jedoch besteht ein Anspruch auf Auszahlung eines Tagegeldes in Höhe von 6,00 € (hälftig 3,00 €), wenn die Dienstreise mindestens 8 Stunden beträgt.

ANMERKUNG: Prinzipiell ist das Ticket in Kopie dem Reisekostenantrag beizulegen. Name, sowie Gültigkeitszeitraum müssen ersichtlich sein – der Kaufpreis ist nachzuweisen.