Informationen zu den Ausbildungspraktika

DEPARTEMENT FÜR SONDERPÄDAGOGIK SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIK Informationen zu den Ausbildungspraktika Für Studierende des Studienprogramms Master of Arts...
Author: Edmund Walter
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DEPARTEMENT FÜR SONDERPÄDAGOGIK SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIK

Informationen zu den Ausbildungspraktika Für Studierende des Studienprogramms Master of Arts in Sonderpädagogik/Schulische Heilpädagogik

Universität Freiburg Departement für Sonderpädagogik Schulische Heilpädagogik Petrus-Kanisius-Gasse 21 1700 Freiburg Tel. 026 300 77 00 www.unifr.ch/spedu

SHP 12/2016

Gültig für Studierende ab Studienbeginn 2017

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Ausbildungspraktika Schulische Heilpädagogik Der Ausbildung in der heilpädagogischen Praxis am Lernort Schule kommt im Ausbildungskonzept Schulische Heilpädagogik an der Universität Freiburg eine Schlüsselrolle zu. Sie bildet die zentrale Ergänzung zur Ausbildung im Rahmen der universitären Lehrveranstaltungen. Die beiden Ausbildungsteile sollen nicht unverbunden nebeneinanderstehen, sondern sich ergänzen, so dass die Studierenden Brücken zwischen Theorie und Praxis schlagen können. Die lehrpraktische Ausbildung zur Schulischen Heilpädagogin bzw. zum Schulischen Heilpädagogen geschieht in verschiedenen Ausbildungspraktika, die teilweise semesterbegleitend oder im Block absolviert werden. Die Abteilung Schulische Heilpädagogik gibt den Studierenden jeweils spezifische Zeitfenster für das Absolvieren der Ausbildungspraktika vor. Den unterschiedlichen Ausbildungspraktika liegen spezifische Zielsetzungen zu Grunde, die sich an den breit gefächerten Anforderungen und Tätigkeiten im Bereich der Schulischen Heilpädagogik orientieren. Am Anfang der praktischen Ausbildung steht der Aufbau einzelner Teilfähigkeiten des Lehrberufs; das endgültige Ziel ist die Fähigkeit zum selbständigen, kompetenten Vorbereiten, Durchführen und Evaluieren des eigenen heilpädagogischen Unterrichts. Nachfolgend sind die Praxisanteile des Studienprogramms aufgeführt. Die hier dargestellten Informationen sind dem Reglement und den Studienplänen zur Erlangung des Master of Arts in Sonderpädagogik/Schulische Heilpädagogik untergeordnet.

1. Studienjahr: Herbstsemester (Mitte Sept. bis Dez.)

Zwischensemester (Jan. bis Mitte Feb.)

*Ausbildungspraktikum (A) *Ausbildungspraktikum (A) Arbeitsgebiet Regelschule Arbeitsgebiet Regelschule Ein Tag pro Woche Fortführung 3 Wochen Block Ausbildungspraktikum (B) Arbeitsgebiet Lern-, Sprachbehinderung oder Verhaltensauffälligkeiten 1 bis 2 Blockwoche(n)

Frühlingssemester (Mitte Feb. bis Ende Mai) Ausbildungspraktikum (B) Arbeitsgebiet Lern-, Sprachbehinderung oder Verhaltensauffälligkeiten Fortführung ein Tag pro Woche

*Nur für Studierende, die das Anpassungsprogramm „Grundlagen des Unterrichts in Regelklassen“ absolvieren.

2. Studienjahr: Herbstsemester (ca. Mitte Sept. bis Dez.)

Zwischensemester (ca. Jan. bis Mitte Feb.)

Frühlingssemester (ca. Mitte Feb. bis Ende Mai)

Ausbildungspraktikum (C) Arbeitsgebiet geistige Behinderung 4 Blockwochen

Ausbildungspraktikum (D) Schulischheilpädagogisches Arbeitsgebiet nach freier Wahl 5 Blockwochen inkl. Lehrpraktischer Prüfung

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Allgemeine Informationen zu den Ausbildungspraktika 

Es gelten die Richtlinien zu den einzelnen Ausbildungspraktika und die Reglemente zum Erlangen des Master of Arts in Sonderpädagogik/Schulische Heilpädagogik der Universität Freiburg.



Die Anmeldung zum Ausbildungspraktikum erfolgt mit dem gleichnamigen Formular an die Begleitperson des jeweiligen Ausbildungspraktikums in der Abteilung Schulische Heilpädagogik (SHP). Die Studierende bzw. der Studierende verpflichtet sich mit der Anmeldung zur nachfolgenden Einschreibung in Gestens.



Die Ausbildungspraktika sind auf Deutsch zu absolvieren, Ausnahmen bedürfen eines Antrags. Die Praktikumsstellen in der französischsprachigen Schweiz sind dem Studiengang MA Enseignement spécialisé vorbehalten.



Das Pensum (Lektionenzahl) und die zeitliche Struktur (Blockpraktikum, Praxistage) des Ausbildungspraktikums sind einzuhalten.



Das Ausbildungspraktikum soll mit einem vor Ort üblichen Pensum von 100% ausgeführt werden. Eine Pensenreduktion bis auf mindestens 60% ist nur bei den Ausbildungspraktika C und D in Absprache mit der Begleitperson der Abteilung SHP in einem bestimmten Rahmen möglich. Das Ausbildungspraktikum verlängert sich dementsprechend.



Ein ganzer Praktikumstag entspricht 6 Lektionen, ein halber Praktikumstag 4 Lektionen.



Bei geteilter Anstellung der Praktikumslehrpersonen ist es möglich, von zwei Praktikumslehrpersonen betreut zu werden, wobei eine Lehrperson die Hauptleitung übernimmt und Ansprechperson der Abteilung SHP ist.



Die Studierende bzw. der Studierende muss im Rahmen des Ausbildungspraktikums vollumfänglich von der Praktikumslehrperson begleitet werden. Überschneidungen in der Betreuung mit anderen Studierenden einer Lehramtsausbildung sollten vermieden werden und bedürfen der Absprache mit der Begleitperson SHP.



Die Praktikumslehrperson in den Ausbildungspraktika B, C, und D muss über ein Diplom in SHP (oder ein Äquivalent) und über zwei Jahre Berufserfahrung verfügen (im Ausbildungspraktikum A gilt entsprechendes für Regelschullehrpersonen).



Es ist nicht möglich, eine Anstellung als Ausbildungspraktikum anerkennen zu lassen.



Das Ausbildungspraktikum soll nicht in der gleichen Schule stattfinden, an der die Studierenden ggf. angestellt sind (Festanstellung oder Stellvertretung).



Sowohl in der integrativen Förderung als auch in Sonderpädagogischen Schulen ist neben der Einzelförderung auch die Förderung in der Klasse oder Gruppe von Bedeutung. Die Studierenden müssen in beiden Bereichen Erfahrungen sammeln und Kompetenzen erwerben können. Auch in der Lehrpraktischen Prüfung muss die Förderung und Anleitung von Klassen oder Gruppen gezeigt werden.



Der Praktikumsbericht wird durch die Praktikumslehrperson ausgefüllt und bis eine Woche nach Beendigung des Ausbildungspraktikums der Begleitperson SHP zugeschickt.



Die Studienleistung wird validiert, wenn im Praktikumsbericht das Ausbildungspraktikum als "bestanden" gekennzeichnet ist (=Evaluation ohne Note) und die weiteren im Zusammenhang mit dem Ausbildungspraktikum erforderlichen Arbeiten (Qualifikationselemente) erfüllt sind.

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Ausbildungspraktikum (A) in der Regelschule Dauer

10 Praxistage während des Semesters und drei Wochen Block

Zeitpunkt

Während des 1. Semesters und des folgenden Zwischensemesters

Ziele

  

Tätigkeitsbereiche

    

Besonderes



    

Einblick in regelschulspezifische Aufgaben, Abläufe und Lehrmittel gewinnen Didaktisch-methodische Konzepte und pädagogische Zusammenhänge der Unterrichtspraxisim Klassenkontext erleben und kennenlernen Erstes methodisch-didaktisches Wissen erproben und hinsichtlich seiner Anwendung und Wirkung reflektieren lernen

Beobachtungsaufträge ausführen Aktive Teilnahme an der Unterrichtsplanung, -durchführung und -auswertung Zunehmende Übernahme einzelner Lektionen und einer Unterrichtseinheit Übungen zur schriftlichen Unterrichtsvorbereitung Anwendung theoretischer Konzepte aus der Lehrveranstaltung „Allgemeine Didaktik“

Das Ausbildungspraktikum gehört zum Anpassungsprogramm "Grundlagen des Unterrichts in Regelklassen"; es wird von jenen Studierenden absolviert, die nicht im Besitz eines Lehrdiploms für den Unterricht an Regelklassen sind Vorbereitung in der LV "Allgemeine Didaktik" und durch persönliche Kontaktaufnahme mit der Praktikumslehrperson Vor- und Nachbesprechung von schriftlich eingereichten Lektionsvorbereitungen Begleitung, Vertiefung und Auswertung in LV "Praxisreflexion" Reflexion an der Universität durch Videoanalyse in Kleingruppen Dieses Ausbildungspraktikum ist formell mit der Lehrveranstaltung ICT verknüpft

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Ausbildungspraktikum (B) im Arbeitsgebiet Lern-, Sprachbehinderung oder Verhaltensauffälligkeiten Dauer

1 Woche Block im Zwischensemester und 12 ganze Praxistage im Semester oder 2 Wochen Block im Zwischensemester und 12 halbe Praxistage im Semester

Zeitpunkt

1. Zwischensemester und 2. Semester

Ziele

     

Tätigkeitsbereiche

  

Besonderes



 

Förderdiagnostische Methoden anwenden und dokumentieren Unterricht aufgrund heilpädagogischer Zielsetzungen selbständig vorbereiten und durchführen Eigene heilpädagogische Haltung entwickeln und reflektieren Unterrichtstätigkeit und Praxiskompetenz im heilpädagogischen Arbeitsgebiet vertiefen Theorie und Praxis verbinden Angemessenes Reagieren auf Störungen und Konflikte

Zunehmend selbständiges Unterrichten in Kleinklassen oder integrativer Förderung Durchführen förderdiagnostischer Tätigkeiten Förderlektionen planen, durchführen und reflektieren

Erstellen eines diagnostisch ausgerichteten Förderberichts zu einer Schülerin oder einem Schüler nach Vorgaben der Abteilung SHP und in Anlehnung an die Inhalte der LV "Diagnostik in der Sonderpädagogik" Reflexion an der Universität durch Videoanalyse in Kleingruppen Kollegiale Fallberatung an der Universität

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Ausbildungspraktikum (C) im Arbeitsgebiet geistige Behinderung Dauer

4 Wochen

Zeitpunkt

Zwischensemester nach dem 3. Studiensemester

Ziele

      

Tätigkeitsbereiche

  

Besonderes

  

Theorie mit Praxis verbinden Heilpädagogische Haltung vertiefen Unterricht aufgrund angemessener Zielsetzungen planen und durchführen Förderdiagnostische Methoden anwenden Der Schülerschaft entsprechende Formen der Kommunikation anwenden Einblick in die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Institution Umsetzung der individuell vorgenommenen Zielsetzungen

Lehraufgaben, Lernvoraussetzungen und Lernprozesse durch teilnehmende Beobachtung kennenlernen Selbständig planen, durchführen und reflektieren von Unterricht Ausformung von Unterrichtskompetenzen gemäss der individuell gewählten Zielsetzungen

Reflexion an der Universität durch Videoanalyse in Kleingruppen Inhaltliche Verknüpfung mit der LV "Unterricht mit Kindern und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung“ Anfertigen einer Unterrichtsanalyse

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Ausbildungspraktikum (D) im schulisch-heilpädagogischen Arbeitsgebiet nach freier Wahl Dauer

5 Wochen

Zeitpunkt

Während des 4. Semesters (immer Frühlingssemester)

Voraussetzung

Dieses letzte Ausbildungspraktikum kann nur absolviert werden, wenn alle anderen Ausbildungspraktika bestanden und validiert sind

Ziel

  

Tätigkeitsbereiche

   

Besonderes

   

Selbständige Umsetzung der theoretisch und praktisch erarbeiteten Grundlagen des heilpädagogischen Unterrichts Erwerb von Kompetenzen im gesamten Aufgabenspektrum von Schulischen Heilpädagoginnen und Schulischen Heilpädagogen Vertiefende Bearbeitung spezifischer Bereiche entsprechend des jeweiligen heilpädagogischen Arbeitsgebietes wie beispielsweise: o Anwendung förderdiagnostischer Instrumente o interdisziplinäre Zusammenarbeit o Beratungsaufgaben o behinderungsspezifische Kenntnisse und deren Berücksichtigung im Unterricht

Übernahme der Verantwortung für den Unterricht (in Absprache mit der Praktikumslehrperson) Schriftliche, umfassende Unterrichtsplanung, -vorbereitung und –durchführung Einsicht, resp. Übernahme von schulischen Aufgaben, welche über das Unterrichten hinaus gehen Besondere Gewichtung der Selbst- und Unterrichtsreflexion

Integrative Förderung sowie Klein- oder Sonderschulklassen nach freier Wahl Übernahme des gesamten Unterrichts ab der zweiten Praktikumswoche Integrierte Lehrpraktische Prüfung im zweiten Teil des Praktikums (in der Regel vor Ort) Separate Validierung der Lehrpraktischen Prüfung

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