IG Metall Delegiertenversammlung Rheine

IG Metall Delegiertenversammlung Rheine 01.12.2016 Agenda § 1. Aktuelles aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz § 2. Metall Rente Altersversorgung §...
Author: Gitta Hofmann
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IG Metall Delegiertenversammlung Rheine 01.12.2016

Agenda

§ 1. Aktuelles aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz § 2. Metall Rente Altersversorgung § 3 Metall Rente Absicherung der Arbeitskraft § 4 Zusammenfassung

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Aktuelles aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Betriebliche Altersversorgung § bAV stärken und vereinfachen § Klein- und Mittelständische Unternehmen § Geringverdiener § Enthaftung der Arbeitgeber § Künftig nicht nur 4% BBG steuer- und sozialversicherungsfrei sondern 7% BBG (Wegfall 1800€ und lediglich 4 % steuerfrei und V –frei) § Förderung für Arbeitgeber sofern Niedrigverdiener eine bAV erhalten Riester § Grundförderung von 154€ auf 165€ § Fünftelungsregelung anwendbar § Riester in der bAV bei Auszahlung sozialversicherungsfrei? Grundsicherung § Freibetrag im Alter und bei Erwerbsminderung von bis zu 100€ monatlich für Rentenleistungen

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Agenda

§ 2. Metall Rente Altersversorgung

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Das MetallRente-Versorgungswerk

50%

Altersvorsorge

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50%

Gegründet 2001

Arbeitskraftabsicherung

MetallRente-Beratungseinheit

Lukrativ •

Attraktive Großkundenkonditionen für alle Beschäftigten unabhängig von der Unternehmensgröße



Betriebliche Förderung z. B. durch AVWL / VL



Die Zusatzversorgung zur gesetzlichen Rentenversicherung

Flexibel •

Für jeden Anlagetyp das richtige Angebot



Private Fortführung nach Ausscheiden aus dem Betrieb zu unveränderten Konditionen



Mitnahme zu einem neuen Arbeitgeber

Sicher •

Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II in der Ansparphase



Insolvenzschutz © Allianz Pension Partners GmbH

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Das Versorgungswerk MetallRente wächst in 2015 kontinuierlich weiter. Bestandsentwicklung der dem Versorgungswerk MetallRente beigetretenen Unternehmen.

32.500

26.061

+16% p.a.

20.666

16.469 12.723 8.611 5.772

2003

2005

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2007

2009

2011

2013

2015

-Arbeitgeberebene7

Das Versorgungswerk MetallRente wächst in 2015 kontinuierlich weiter. Bestandsentwicklung der versicherten Personen im Versorgungswerk.

580.000 519.700

+18% p.a.

427.000

333.000 252.000 160.000 93.000

2003

2005

© Allianz Pension Partners GmbH

2007

2009

2011

2013

2015

-Arbeitnehmerebene8

Agenda

§ 3 Metall Rente Absicherung der Arbeitskraft

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Seit 01.01.2001 für alle ab dem 02.01.1961 Geborenen – Nur unzureichender Schutz durch die gesetzliche Rentenversicherung Die Entscheidung, ob die volle staatliche Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, ist u. a. abhängig von der Arbeitsfähigkeit1 Arbeitsfähigkeit

Staatliche Rente

Unter 3 Stunden täglich

wegen voller Erwerbsminderung

ca.

3 bis unter 6 Stunden täglich

wegen teilweiser Erwerbsminderung

ca.

6 Stunden und mehr täglich

Keine Rente wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit

29 % vom Bruttoeinkommen2 15 % vom Bruttoeinkommen2 0 % vom Bruttoeinkommen2

Die gesetzlichen Leistungen reichen bei Weitem nicht aus, um den Einkommensausfall zu kompensieren! 1

Allgemeine Wartezeit von 5 Jahren (60 Monate Beitrags- und/oder Ersatzzeiten und Zeiten des Versorgungsausgleichs bzw. Rentensplittings) muss erfüllt sein, besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung 3 Jahre Pflichtbeitragszeit in den letzten 5 Jahren vor Erwerbsminderung

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Bruttoeinkommen: Jeweils nur bis zur BBG DRV, Allianz Faustzahlen zur überschlägigen Ermittlung der Rentenzahlbeträge der DRV

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Begriffsdefinitionen

Erwerbsunfähigkeit

§ Mitarbeiter ist nicht mehr in der Lage, irgendeinen Beruf mehr als 3 Stunden täglich auszuüben (Definition der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente).

Berufsunfähigkeit

§ Mitarbeiter ist nicht mehr in der Lage, dem zuletzt ausgeübten Beruf zu mehr als 50 % nachzugehen.

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Das verdrängte Risiko

Jeder 10. Arbeitnehmer denkt: „Mir passiert schon nichts.“1

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen6

Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist aber groß:

Sonstiges

Psyche

§ Jeder 4. Arbeitnehmer wird berufsunfähig.2 § Jeder 4. BU-Fall ist jünger als 45 Jahre.3

Unfall

§ Nur jeder 4. Erwerbstätige ist privat gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit abgesichert.4

Herz

§ Die vereinbarten privaten Berufsunfähigkeitsrenten betragen im Durchschnitt rund 590 Euro5 monatlich. § Jedes Jahr stellen über 360.000 Menschen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Angenommen wird davon nur jeder Zweite!3

Krebs

Vor den genannten Ursachen ist niemand sicher.

1

Quelle : TNS Infratest, 2011

4

Quelle: TNS Infratest, 2008

2

Quelle : Morgen & Morgen GmbH, Stand: 4/2014

5

Quelle: mapReport Nr. 781-783, September 2011

6

Quelle: map-Report, Nr. 781-783

Quelle: Statistisches Bundesamt, 2010; Deutsche Rentenversicherung, 2010 © Allianz Pension Partners GmbH 3

Skelett

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Finanzielle Bedeutung und häufiger Ablauf bei längerer Krankheit Lücke ca. 20-25 %**

Netto 1.900,--*

Aktuelles Lohnfortzahlung Nettoeinkommen Arbeitgeber

Lücke 70-100%

1.425,-Krankengeld Krankenkasse

BU-Rente

100% Erwerbsminderungsrente? ------------------- maximal 1,5 Jahre ! -------------------

max. ca. 900,--*

63 65 67

* Aus € 3.000 brutto (Stkl. 1 / keine Kinder / keine Kirchensteuerpflicht / Werte auf voll Hundert gerundet) / **bei GKV und Verdienst unterhalb BBG © Allianz Pension Partners GmbH

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Lösungsmöglichkeiten für die Beschäftigten

1.

2.

3.

MetallRente B-Baustein bAV

MetallRente EMI privat

MetallRente eBU bAV

§ “Renten-Retter“ mit vereinfachter bzw. ggf. ganz ohne Gesundheitsprüfung

§ Ergänzender Baustein zur Leistung der DRV Bund § bis € 300,- / 456,- Rente mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (EMI Smart) § Ein Beitrag für alle Berufe

§ Ergänzende BU-Rente § bis € 1.000,- garantierter Rente mit vereinfachter Gesundheitsprüfung (Eigen-DO bis Eintrittsalter 50) § ggf. individuelle Lösung

4. MetallRente.BU privat § Rabattierte Konditionen der SwissLife für M&E-Branche § Zahlreiche Extras § Individuelle Gesundheitsprüfung (bei bestimmtem Konzept ggf. vereinfacht)

Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz, wir finden für Sie die geeignete Lösung!

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Agenda

§ 4 Zusammenfassung

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Zusammenfassung

§ Tarifvertragsparteien haben bereits 2001 das erfolgreiche Versorgungswerk gegründet § Im Sozialpartnermodell diskutierte Beitragszusagen mit Mindestleistungen sind bereits im Versorgungwerk vorhanden § Haftungserleichterungen der Arbeitgeber werden bereits durch das Versorgungswerk sichergestellt § Änderungen in der Steuer-und Sozialversicherung werden bei vorhandener und künftiger Betrachtung durch das Versorgungswerk Berücksichtigung finden § Angebote bei Altersversorgung und Berufsunfähigkeit sind Kern des Versorgungswerks § Nutzen Sie das Versorgungswerk Metall Rente weiterhin oder auch gerne künftig mit uns § Wir unterstützen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen, gerade in Bezug auf die Änderungen. § Kommen Sie bitte auf uns zu

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Fragen?

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Ihre Kontakte im Team Nord

Anselm Afendulidis Berater Team Nord Telefon +49.40-3617-3313 [email protected]

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Stefan Matthies Berater / Absicherung der Arbeitskraft Team Nord Telefon +49.40-3617-2336 [email protected]

Abschlussklausel Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen), der Entwicklung der Schadenskosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen und, insbesondere im Bankbereich, aus der Ausfallrate von Kreditnehmern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (z. B. Marktschwankungen oder Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Die Inhalte dieser Präsentation sind das geistige Eigentum unseres Unternehmens. Jede weitere Verwendung sowie die Weitergabe an Dritte im Original, als Kopie, in Auszügen, elektronischer Form oder durch eine inhaltsähnliche Darstellung bedürfen der Zustimmung der Allianz Pension Partners GmbH.

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Keine Pflicht zur Aktualisierung. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Präsentation enthaltenen Aussagen zu aktualisieren. Allianz Pension Partners GmbH (APP), Königinstraße 28, 80802 München Gemeldet bei der IHK für München und Oberbayern als Finanzanlagenvermittler mit einer Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Nr. 1–3 der Gewerbeordnung (GewO). Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-F-155-MAPQ-29. Vermittlung von Investmentfonds an Allianz Global Investors. Zuständige Erlaubnisbehörde: IHK München und Oberbayern, Balanstraße 55–59, 81541 München. Die Allianz Pension Partners GmbH ist in keiner Personenhandelsgesellschaft als geschäftsführender Gesellschafter tätig. Gemeldet zur Vermittlung von Versicherungen an die Allianz als gebundener Versicherungsvermittler nach § 34d Abs. 4 GewO bei der IHK München und Oberbayern. Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungsnummer abgerufen werden: D-E3685Q6NM-02. Gemeinsame Registerstelle nach § 11a GewO: DIHK, Breite Straße 29, 10178 Berlin, Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf). Bei Streitigkeiten können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden: Versicherungsombudsmann e. V., PF 080632, 10006 Berlin. Ombudsmann Private Krankenund Pflegeversicherung, PF 060222, 10052 Berlin. APP besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. APP ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Allianz Deutschland AG.

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