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Landshut, März 2013

Informationsschreiben 1 / 2013

Holzmarkt aktuell und Ausblick Aufgrund der für den Holzeinschlag miserablen Witterung (so gut wie kein Bodenfrost den ganzen Winter über!) war der Holzeinschlag im Winterhalbjahr eher verhalten. Die Preise für Rundholz konnten daher bei guter Nachfrage und trotz Eurokrise bis Ende April verlängert werden: Die aktuellen Fixlängenpreise, gültig bis Donnerstag, 25. April 2013 (letzte Übernahme): Fichte 2b+ 96 € netto (101,30 € brutto) Kiefer 2b+ 72-75 € netto (76-79 € brutto) Papierholz 34 € netto (35,80 € brutto) bis Jahresende Langholz Fichte guter Bauholzqualität erzielt teilweise höhere Erlöse bis 100 € netto (105,50 € brutto) – genaueres bei ihrem WBV-Förster Hackschnitzel frei Haufen Waldstraße (Gipfelrestholz, Zopf 10 cm) werden ca. 3-6 € netto gezahlt, für bessere Qualitäten auch mehr. Brennholz (ofenfertig, 33er Scheitel): Weichholz 55-70 €, Hartholz 80-100 €. Bitte beachten Sie, dass die WBV selbst kein ofenfertiges Brennholz handelt. Besuchen sie hierzu unsere Brennholz-Plattform im Internet unter www.brennholz-boerse.de Tagesaktuelle Preise und Aushaltungen erfahren sie bei ihren WBV-Förstern oder im Büro. Informieren sie sich bitte vor Einschlagsbeginn!

WBV Landshut w.V. Dammstraße 9 84034 Landshut Tel.: 0871 / 965 46 46 Fax: 0871 / 965 42 92 [email protected]

www.wbv-landshut.de Sprechzeiten: Di, Mi, Fr: 8 – 12 Uhr Falls Sie uns einmal telefonisch nicht erreichen, können Sie uns gerne auf den Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie zurück. Auch per Fax, E-Mail oder Handy sind wir für Sie erreichbar!

Außendienst: Nord: Scholz: 0151 / 12 13 20 23 Süd: Bauer: 0160 / 936 00 955 VIB: Wolferstetter: 0170 / 35 28 180

Büro & Waldpflegeverträge: Susanne Ritter: 0871 / 965 46 46

Inhalt Holzmarkt .............................. S. 1 300 Jahre Nachhaltigkeit ........ S. 2 Anmerkungen zur Jagdpolitik .. S. 2

WBV Mitgliederfahrt 2013

Waldkönigin Isabella Wimmer . S. 3

Heuer geht’s im Mai zu einer zweitägigen Lehrfahrt ins Frankenland. Weitere Informationen und Anmeldungsformular im Innenteil!

Termine .................................. S. 3 Forstliches Gutachten ............. S. 4 Kulturzäune im Wald............... S. 5 Naturverjüngung ohne Schutz S. 5 Jägerkurs................................ S. 6 Generationswechsel im Wald . S. 7 WBV Mitgliederfahrt ................ S. 7

300 Jahr Nachhaltigkeit 1713 schrieb der sächsische Bergamtmann Carl v. Carlowitz den bedeutenden Satz nieder: Es solle nicht mehr Holz genutzt werden, als nachwächst! Für uns Waldbesitzer ist die nachhaltige Waldwirtschaft eine Selbstverständlichkeit. Das „Jahr der Nachhaltigkeit“ können und sollten wir deshalb mit Stolz begehen. Kein anderer Wirtschaftszweig kann das Prädikat „Nachhaltigkeit“ so uneingeschränkt in Anspruch nehmen wie die Forstwirtschaft. Schließlich nehmen unsere Holzvorräte immer noch zu und Deutschland ist das Land mit den höchsten Vorräten in Europa(!). 3,5 Mrd. fm Holz stehen in Deutschlands Wälder, in Bayern sind es immerhin 1 Mrd. fm oder fast 400 fm/ha! Das weckt natürlich Begehrlichkeiten. Die Bundesregierung will zur Steigerung der Artenvielfalt Wälder stilllegen. Das ist aus mehreren Gründen kontraproduktiv. Nicht bewirtschaftete Wälder entwickeln sich langfristig zu reinen Buchenwäldern und diese sind artenärmer als Mischwälder. Außerdem ist Nutzungsverzicht das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Warum? Als Nettoimportland muss jeder fm Holz, welcher bei uns nicht eingeschlagen wird, aus anderen Ländern eingeführt werden. Nur das Holz der kurzen Wege vermeidet CO2 und jeder Balken und jedes Brett, das verbaut wird, speichert Kohlenstoff für viele Jahre. Holz als Brennstoff, am besten am Ende einer „Kaskadennutzung“ ersetzt letztendlich fossile Brennstoffe und trägt so zur weiteren CO2-Einsparung bei. Wie sollten wir als Waldbesitzer reagieren? Leistungsfähige, stabile Mischwälder sind der beste CO2- Speicher, wenn die nachhaltige Nutzung nicht vergessen wird. Denn steigende Vorräte bedeuten – steigendes Risiko. Baumhöhe in m x 10 ist ein gutes Maß für den Vorrat, der angestrebt werden sollte. (z.B. 35 m x 10 = 350 fm/ha) Die auskömmlichen Holzpreise sollten genutzt werden um anstehende Durchforstungen aller Altersklassen vorzunehmen. Nur rechtzeitige, regelmäßige und nicht zu starke Eingriffe fördern die Stabilität und Qualität des Bestandes. Fehlende Zeit ist kein Argument, das WBV-Team organisiert alles – Anruf genügt. Im Allgäu macht ein Spruch die Runde, der es auf den Punkt bringt: Zwei Dinge braucht der nachhaltige Wald: Sägen und Schießen! Ludwig Huber

Anmerkungen zur Jagdpolitik Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem Grundeigentümer das Recht zugesprochen, dass er auf seinen Flächen die Jagd aus ethischen Gründen untersagen darf. Der Bay. Verwaltungsgerichtshof hat am 31.1.2013 einem bayerischen Grundeigentümer das gleiche Recht zugesprochen. Das Bundeskabinett beschloss am 19.12.2012 die Novellierung des Bundesjagdgesetzes (BJG), um dieses in Einklang mit der europäischen Menschenrechtskonvention zu bringen. Wenn das Gesetz so vom Bundestag beschlossen wird, können Grundeigentümer unter bestimmten Voraussetzungen verlangen, dass ihre Flächen zu befriedeten Bezirken erklärt werden. Die Jagd ruht in diesen Gebieten. Es wird sich zeigen, wie sich dies auf die Jagdpraxis auswirkt, 2

einfacher wird es nicht! Ich bin fest davon überzeugt: Wenn ein Jagdgenosse zusammen mit seinen Kollegen(innen) erreicht, dass die Jagd die im BayJG festgelegten Hegeziele erreicht, wird kaum einer auf die Idee kommen, seine Grundstücke der Jagd zu entziehen. Welche Ziele sind das?  Der Landeskultur angepasste artenreiche und gesunde Wildbestände  Das Beeinträchtigungen der land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden  Zumindest die Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen können. Wer das Glück hat, in einem Wald mit angepassten Wildbeständen zu wirtschaften, wird nicht auf die Idee kommen, die Jagd zu unterbinden. Ist es doch immer wieder erstaunlich, wie schnell sich die Waldbilder positiv entwickeln. Die Artenvielfalt explodiert fast und wertvolle Einstände für das Wild entstehen, wenn ein erfolgreicher Jäger unterwegs ist. Die Forstlichen Gutachten und revierweisen Aussagen zeigen, dass wir auf dem Weg der Besserung sind, aber noch nicht am Ziel! Die Förster können uns nur die Fakten aufzeigen, um unseren Wald müssen wir uns selber kümmern. Gemeinsam werden wir es schaffen, wenn alle Jagdgenossen ihre Rechte ernsthaft wahrnehmen, die guten Jäger mitziehen und die nicht so guten Jäger endlich aufhören, das Lied vom Tod des letzten Rehs zu spielen! Solange wir uns den Luxus leisten, im Landkreis Landshut jedes sechste Reh überfahren zu lassen, besteht dazu wirklich kein Anlass. Eine kleine Erleichterung der Jagdpraxis bringt die Anordnung vom Bay. Landwirtschaftsminister Brunner, den versehentlichen Abschuss eines Rehbocks in der Schonzeit ab 15.10. bis zum 15.1. nicht mehr ordnungsrechtlich zu verfolgen. Dies erleichtert vor allem die Durchführung von Bewegungsjagden, welche auch vom Bay. Landtag zur Absenkung überhöhter Schalenwildbestände empfohlen werden. Die geplante Änderung der Bundesjagdzeiten-Verordnung mit der Aufhebung der Schonzeit für Rehböcke bis 31.1. scheiterte am massiven Einspruch der Jagdlobby. Ludwig Huber

Neue Waldkönigin Isabella Wimmer Vor kurzem wurde in Wildbad Kreuth die neue Waldkönigin gekürt. Mit Isabella Wimmer (rechts im Bild) aus Steinbach bei Rottenburg tritt erstmals eine Kandidatin aus dem Landkreis Landshut als charmante Vertreterin des Waldes in Bayern auf. Isabella studiert Landwirtschaft in Freising-Weihenstephan und möchte den elterlichen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb übernehmen. Mit Waldprinzessin Stefanie Wecker aus Schwaben bekommt sie Unterstützung bei der Wahrnehmung der vielen Termine. Die WBV Landshut wünscht den beiden Waldhoheiten alles Gute, viel Freude im Amt und zahlreiche interessante Begegnungen in ihrer zweijährigen Amtszeit.

Termine Mischwald – Wald der Zukunft. Begehung im Wald des Klosters Oberroning mit versch. natürlichen und gepflanzten Verjüngungsflächen. Treffpunkt: Freitag, 3. Mai 2013 um 17 Uhr in Oberroning bei Rottenburg, Parkplatz am Kloster, Klosterweg. Diese Waldbegehung wird vom Bund Naturschutz (BN) sowie von den Waldbesitzervereinigungen (WBV) Landshut und Schierling durchgeführt. 3

Forstliches Gutachten, Abschussplanung Im vergangenen Herbst wurden die Forstlichen Gutachten 2012 veröffentlicht. Insgesamt ist eine erfreuliche Verbesserung gegenüber 2009 festzustellen: In 13 von 20 Hegegemeinschaften (HG) im Landkreis Landshut wurde die Verbissbelastung als tragbar oder günstig bezeichnet, in sieben HG liegt weiterhin der Verbiss zu hoch. In der Vergangenheit wurde bemängelt, dass sich das Forstliche Gutachten auf die HG bezieht, die Abschussplanung jedoch revierbezogen erstellt wird. Die gutachtliche Einschätzung der Verbissbelastung der HG stellt einen Durchschnittswert dar. Innerhalb einer HG wird es immer Jagdreviere geben, die besser aussehen als der Durchschnitt, und welche, die schlechter dastehen. Im Landkreis Landshut gibt es etwa 250 Jagdreviere. Für rund 200 Jagdreviere wurden im Zuge des Forstlichen Gutachtens 2012 zusätzlich zum jeweiligen Ergebnis für die HG erstmalig sog. Revierweise Aussagen getroffen, in denen eine gutachtliche Einschätzung der Verbisssituation im einzelnen Jagdrevier wiedergegeben wird. Lautet die Diagnose „Verbissbelastung zu hoch“, gehen wir i.d.R. davon aus, dass nur eine merkliche Erhöhung des Rehwildabschusses eine Besserung verspricht. Nun liegt es an Ihnen, ausdrücklich auch am einzelnen Waldbesitzer, sich aktiv einzubringen und auf gesetzeskonforme Abschusspläne hinzuwirken, die von der Unteren Jagdbehörde bestätigt werden können. Gehen Sie auf Ihren Jagdvorsteher und Ihre Jäger zu und vertreten Sie Ihre Interessen! Gesetzeskonforme Abschusspläne zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen Wildbestand herbeiführen, der möglichst geringe Beeinträchtigungen der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung erwarten lässt. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist das sogenannte „Waldverjüngungsziel“, das durch das bayerische Jagdgesetz1 definiert wird und die natürliche Verjüngung der standortsgemäßen Baumarten i.W. ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen soll. Dieses Ziel unterscheidet sich möglicherweise von den waldbaulichen Zielen einzelner Waldbesitzer. Die Forstverwaltung hat in den letzten Monaten mit dem Vegetationsgutachten und den Revierweisen Aussagen den Grundstock für die Aufstellung der Abschusspläne gelegt, sozusagen als fünfter Mann die Karten gegeben. Spielen müssen Sie! Mit der Revierweisen Aussage haben Sie die Trümpfe einer detaillierten Diagnose in der Hand, um entsprechend auf die Abschussplanung einzuwirken. Natürlich können Sie mit guten Karten auch „weiter“ sagen. Dann können Sie aber auf das Spiel nicht mehr so gut Einfluss nehmen, sondern sind mehr von Ihren Mitspielern und vom Glück abhängig. AELF Landshut _______________________________ 1

Art. 1 Abs. 2 Bayerisches Jagdgesetz: (Die Bejagung) soll „die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen“.

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Kulturzäune im Wald Obwohl Kulturzäune im Wald teuer sind und sowohl Forstwirtschaft als auch Wild und Jagd behindern, wurden in der Vergangenheit viele Kilometer solcher Zäune errichtet, um besonders Mischbaumarten wie Tanne, Douglasie, Eiche oder Buche vor Rehwildverbiss zu schützen. Rechtsgrundlage für die Errichtung von Zäunen bildet Art. 29 BayNatSchG. Nach Absatz 1 können Sperren errichtet werden, wenn … die Beschädigung von Forstkulturen zu erwarten ist. Nach Art. 57 Bayerische Bauordnung sind zu diesem Zweck sockellose Einfriedungen erlaubnisfrei. Waldbesitzern ist es also erlaubt, zum Schutz von Forstkulturen, Zäune bis zu einer Größe von 5 ha genehmigungsfrei zu errichten. Sind die geschützten Waldbäume dem Äser des Rehwildes entwachsen und sind keine Fegeschäden durch Rehböcke mehr zu erwarten (ab Armstärke, bei Douglasie und Lärche dicker), haben die Kulturzäune ihren Zweck erfüllt und müssen abgebaut werden (s. Art. 29 BayNatSchG). Funktionslose Zäune, z.B. wenn sie heruntergetreten oder durchlöchert sind, werden zu Abfall (§ 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz) und sind zu entsorgen (§ 28 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz). Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld belegt werden. Auskünfte hierzu erteilt das Sachgebiet Abfallwirtschaft am Landratsamt. Aus forstlicher Sicht stellen unnötige Zäune nicht nur eine Verletzungsgefahr für Menschen und Wildtiere dar, sondern entziehen dem Wild auch Lebensraum. Dadurch steigt der Verbissdruck auf der Restfläche und zum Schutz der Waldbäume werden neue Zäune gebaut. Nur durch eine konsequente Bejagung kann dieser Kreislauf unterbrochen werden. Dies entspricht auch dem Art. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes, der als Aufgabe der Jagd u.a. eine Anpassung der Wildbestände an den Lebensraum und die Minimierung der Schäden durch Wild in Land- und Forstwirtschaft definiert. Darum ist es wichtig, dass Waldbesitzer und Jäger gemeinsam handeln, um das Beste für Wald und Wild zu erreichen. Wolfgang Forstenaicher, AELF Landshut

„Naturverjüngung ohne Schutz“ Auch dieses Jahr wird wieder der Revierinhaber mit der schönsten Naturverjüngung aus mindestens 1/3 Laubholz und/oder Tanne prämiert. Nachdem wir letztes Jahr schon 3 Jägern aus dem südlichen und nördlichen Landkreis bei der Jahreshauptversammlung die Prämie von 100,-- €/ha überreichen konnten, möchte die WBV diese positive Entwicklung im Privatwald weiter mit einer Honorierung der erfolgreichen Jäger fortsetzen. Gehen Sie bitte mit Ihrem Jäger in den Wald, begutachten Sie Ihre Naturverjüngungen und melden Sie passende Flächen bis Ende Juli 2013 an die WBV Geschäftsstelle. Wir werden die Flächen dann begutachten und die schönsten ungeschützten Naturverjüngungen prämieren. 5

Jägerkurs für Land- und Forstwirte Die WBV Landshut hat ihren dritten Jagdkurs mit dreizehn Teilnehmern fast abgeschlossen. Derzeit laufen die Prüfungen. Aufgrund der sehr hohen Erfolgsquote wird die WBV Landshut an dem bewährten Konzept dieser Jagdausbildung festhalten und einen vierten Jägerkurs für die Mitglieder anbieten. Für die ersten 10 angemeldeten WBV Mitglieder gewährt die WBV einen Rabatt von 100,-- € Nach der seit 2007 gültigen Jägerprüfungsordnung ist es möglich, die Ausbildungszeit auf wenige Monate zu beschränken. Diese wird wieder bewusst in die Wintermonate gelegt, damit unsere WBV Mitglieder in der „stillen“ Jahreszeit ohne Zeitprobleme teilnehmen können. Der Jagdkurs findet von Oktober 2013 bis März 2014 statt; einzelne Praxisstunden werden in Absprache mit der WBV Landshut schon früher abgehalten. Die Unterrichtszeiten sind in den Wintermonaten donnerstags ab 18:30 Uhr und samstags von 8:30-16:00 Uhr. Zur Prüfungsanmeldung müssen mindestens 120 Unterrichtsstunden, davon mind. 60 Praxisstunden, nachgewiesen werden. Das Mindestalter bei Ausbildungsbeginn ist 15 Jahre, bei Prüfungsbeginn muss das 16. Lebensjahr erreicht sein. Die Jägerprüfung kann in Bayern an 16 verschieden Orten abgelegt werden. Für Landshut ist Freising oder Goldberg/Kehlheim die nächstliegende Gelegenheit. Für die sechs Prüfungsfächer 1. Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte 2. Biologie der Wildarten, Schalenwild, Haarwild, Federwild 3. Rechtliche Vorschriften (insbesondere Jagdrecht) 4. Jagdbetrieb und jagdliche Praxis 5. Jagdhundewesen 6. Hege, Naturschutz, Land- und Waldbau stehen bewährte und erfahrene Jagdausbilder als Dozenten zur Verfügung. Die Prüfung unterteilt sich in drei aufeinanderfolgende Einheiten. 1. Die schriftliche Prüfung umfasst in Bayern 100 Fragen, wovon 75 richtig und vollständig beantwortet werden müssen. 2. Die mündliche Prüfung wird in den sechs Fächern von unabhängigen, von der Regierung bestellten Prüfern abgenommen. Dauer ca. 12 Min. für jeweils eines der sechs o.g. Prüfungsfächer. 3. Der praktische Teil der Prüfung umfasst die Waffenhandhabung und den Büchsenschuß auf die DJV-Rehbockscheibe Die Kosten für den Jagdkurs belaufen sich auf 1.250,- Euro. Zusätzlich zu den Kursgebühren werden noch etwa 400 Euro für das Jagdliche Schießen erhoben. Die Mindestteilnehmerzahl für den nächsten Jagdkurs liegt bei zehn Personen. Die ersten zehn Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten von der WBV Landshut einen Zuschuss von 100,- Euro. Wenn Sie auch Jäger werden wollen, melden Sie sich bei der WBV Landshut, Susanne Ritter, Dammstrasse 9, 84034 Landshut, Tel: 0871/9654646, Fax: 0871/9654292 bis spätestens 31. Juli 2013 an.

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Generationswechsel im Wald Was tun mit seinem ererbten Wald? Ein Wirtschaftswald braucht Pflege, damit er zukunftsfähig wird und einen regelmäßigen Ertrag abwirft. Der Waldbesitzer benötigt dazu entsprechendes Fachwissen und v.a. Zeit, um den Wald richtig zu bewirtschaften. Durch den Generationenwechsel geht dieses Wissen oft verloren, weil der Hofnachfolger nicht selten nur noch Nebenerwerbslandwirt ist oder die Landwirtschaft ganz aufgibt. Und die nötige Zeit für eine intensive Waldpflege ist oftmals gar nicht mehr vorhanden. Zieht der Waldbesitzer dann noch in die nächste Stadt, um seinem Beruf nachzugehen, gilt meistens: Aus den Augen, aus dem Sinn. Die ererbten Wirtschaftswälder sind gerade in Niederbayern oft Fichten-Monokulturen, also von Menschenhand geschaffene Wälder, die dann auch einer Pflege durch den Waldbesitzer bedürfen. Für Ökoromantik im Sinne von „lass den Wald einfach Wald sein“ ist hier deshalb wenig Platz. Ohne Bewirtschaftung werden diese Wälder instabil gegen Witterungseinflüsse und Klimawandel oder aufgrund Borkenkäferbefall zu einer Gefahr für sich selbst und den Holznachbarn. Außerdem wird sehr viel Geld verschenkt, das man ökologisch nachhaltig mit seinem Wald erzielen könnte. Was also tun, wenn man einen Wald besitzt, aber keine Zeit und Wissen hat, diesen sinnvoll und nachhaltig zu bewirtschaften? Eine Möglichkeit bietet ein sogenannter Waldpflegevertrag mit ihrer Waldbesitzervereinigung. Ihr Wald ist dann in guten Händen! Informieren sie sich unverbindlich bei unserer WBV-Försterin Susanne Ritter!

WBV Lehrfahrt 2013 Ablauf der am Lehrfahrt 13. / 14. 5. 2013, Wein und Wald im Frankenland Montag: 5.00 Uhr: Abfahrt Vilsbiburg, Stadthalle, Busunternehmen Vielhuber 5.30 Uhr: Landshut Grieserwiese: 9.00 Uhr: Ankunft Münsterschwarzach Besichtigung der Klosterkirche und des Klosterguts. Der umfangreiche Klosterbereich wird zu 100 % mit erneuerbarer Energie versorgt: Hackschnitzel, Biogas, Sonne, Wasser- und Windkraft 12.00 Uhr: Mittagessen nach Karte, Zimmerverteilung Hotel „Zum Benediktiner“

anschließend

14.00 Uhr: Abfahrt durch die Weinberge an der Mainschleife Richtung Sommerach. Geführte Wanderung durch die Weinberge nach Nordheim. Unterwegs erste Weinverkostung in einer Weinberghütte. Besichtigung der Weinkellerei Glaser in Nordheim, anschließend deftige Brotzeit und Weinprobe. Dienstag: 8.00 Uhr: Abfahrt nach Trabelsdorf, Steigerwald Waldbegang mit Oberförster Ludwig Neeb im Revier Lisberg der Forstverwaltung Castell 12 Uhr: Mittagessen nach Karte im „Alten Kurhaus“ in Trabelsdorf

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13.30: Weiterfahrt zum FoA Ebrach und Führung durch das Naturwaldreservat Steigerwald 17 Uhr: Heimfahrt mit Brotzeitpause Da wir in den Weinbergen und im Wald auch einige Stunden zu Fuß unterwegs sind, ist eine ausreichende Kondition angesagt. Auch festes Schuhwerk und der Witterung angepasste Bekleidung sind erforderlich. Um den Busfahrer zu entlasten, wäre ein 2. Paar Schuhe, zum Wechseln im Handgepäck mitgeführt, ganz gut. Reisekosten für Busfahrt, Übernachtung im Doppelzimmer / Frühstück, Kosten für die Führungen und Gastgeschenke, Weinproben und Brotzeit beim Winzer: 120 € Die beiden Mittagessen und die Brotzeit beim Heimfahren sind nicht im Reisepreis enthalten. Über die Fahrtkosten erhalten Sie eine Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel. Bei Stornierungen kann der Reisepreis nicht erstattet werden, wenn keine Ersatzperson mehr gefunden wird.

Anmeldung WBV - Lehrfahrt 13. / 14. 5. 2013, Wein und Wald im Frankenland Hiermit melde ich folgende Personen verbindlich zur Lehrfahrt an: (Name, Adresse, Telefon) ___________________________________________________________________ __________________________________________________________________________ Anmeldung bis zum 8. April 2013. Anschließend erhalten sie eine Rechnung.

IHR PARTNER FÜR

WALD UND HOLZ Impressum: Herausgeber: Waldbesitzervereinigung Lkrs. Landshut w.V.

Verantwortlich:

1. Vorsitzender Ludwig Huber

Redaktion: WBV Geschäftsstelle, Dammstr. 9, 84034 Landshut

Druck:

infotex.digital, München

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