Schutzdauer ist verlängerbar in 5-Jahres-Schritten. und beträgt max. 25 Jahre Neuheitsschonfrist beträgt 12 Monate. Schutzvoraussetzungen: nur noch Eigenart, keine Gestaltungshöhe mehr (leichter erreichbar, kein besonderes Design mehr). auch eher technisch bestimmte Gegenstände sind schutzfähig Gegenstand muss bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sichtbar sein (zumindest größtenteils).
Grundsätzliches zu Geschmacksmustern Benötigt werden Darstellungen des zu schützenden Produkts (Fotos, Zeichnungen, CAD-Grafiken), die es (möglichst in einem Funktionszustand) aus verschiedenen Perspektiven zeigen. Bei mehreren Funktionszuständen sollten besser mehrere Muster angemeldet werden, als ob es verschiedene Produkte wären. Hier lohnt es sich etwas mehr Aufwand/Zeit zu investieren Es kann zusätzlich auch eine Beschreibung eingereicht werden. Dies sollte aber sehr vorsichtig/zurückhaltend gehandhabt werden. Die Anmeldung ist möglich als nationales deutsches, EU-weites oder internationales Geschmacksmuster (aber nur für Schweiz, Ägypten, Türkei interessant) oder in sonstigem beliebigen Land
Die Anmeldung ist möglich als Sammel-Geschmacksmuster (mehrere Gegenstände der gleichen Produktkategorie, bis zu 100 in Deutschland). Die Eintragung erfolgt nach kursorischer Formalprüfung ohne sachlich eingehende Prüfung auf Schutzfähigkeit