Helmholtz-Gymnasium Karlsruhe

Helmholtz-Gymnasium Karlsruhe Haus- und Schulordnung Datenschutzerklärung Telefon: Fax: Homepage: E-Mail: 0721 / 133 4518 0721 / 133 4979 http://www...
Author: Swen Dittmar
0 downloads 0 Views 193KB Size
Helmholtz-Gymnasium Karlsruhe Haus- und Schulordnung Datenschutzerklärung

Telefon: Fax: Homepage: E-Mail:

0721 / 133 4518 0721 / 133 4979 http://www.helmholtz-karlsruhe.de [email protected]

Straßenbahnlinien: 1, 2, 3, 6, S1/S11, S2, S5 Haltestelle Mühlburger Tor Gültig ab Schuljahr 2013/14

Öffnungszeiten der Schulgebäude: 7.20 - 17.15 Uhr Schülerbibliothek: im Zimmer 34 Öffnungszeiten: in diesem Schuljahr keine. Mittagstisch: 12.55 - 13.55 Uhr im Hausmeistergebäude, EG Musik-Übungsräume: im Neubau, UG (Schlüssel gegen Schülerausweis im Sekretariat) Computerräume: im Gebäude Röntgenstraße 10, UG (Schlüssel gegen Schülerausweis im Sekretariat) Kiosk: Öffnungszeiten:

9.00 - 9.30 Uhr 10.45 - 11.45 Uhr 12.50 - 13.30 Uhr

Sportunterricht und Schwimmen: Dragoner Sporthalle, Blücherstr. 19, Tel.: 133 5248 Europabad Tel.: 16022401 SVK Beiertheim

Sekretariat: Frau Burkart, Frau Ehrenfeuchter Öffnungszeiten: Große Pausen und 14.00 - 15.30 Uhr SMV: Röntgenstraße 10, Zimmer 55 Sprechzeiten: jeden Mittwoch, 1. große Pause Schüler-Kopierer: im Neubau vor dem Sekretariat (Kopierkarten im Sekretariat erhältlich) Erste Hilfe: im Sekretariat, Lehrer- und Hausmeisterzimmer Notfall-Telefon: im Sekretariat, im Hauptgebäude (EG), im Neubau (EG) und im Gebäude Röntgenstr. 10 (EG). Hausmeister: Herr Zimmerlin, Tel.: 133 4520 AGs und Ensembles: Die AGs werden zu Beginn des Schuljahres durch Aushang in den Klassen bekannt gegeben. Der Stundenplan begünstigt diese zusätzlichen Aktivitäten.

Eine Schule lebt von der Einsatzbereitschaft aller Mitglieder der Schulgemeinschaft. Dazu gehört ganz selbstverständlich der regelmäßige und ordnungsgemäße Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen, aber auch die Bereitschaft, sich darüber hinaus einzubringen und zu engagieren.

Engagement

Das Helmholtz-Gymnasium will zudem eine Schule sein, die Probleme, Missverständnisse und Konflikte über Gespräche bewältigt. Diese pädagogische Idee verlangt ein hohes Maß an Eigenverantwortung, an ernsthaftem Bemühen, an Solidarität, Toleranz und Selbstdisziplin.

Gesprächsbereitschaft

Von allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft können daher innerhalb und außerhalb des Unterrichts Höflichkeit und gegenseitiger Respekt erwartet werden. Körperliche Auseinandersetzungen müssen für Schülerinnen und Schüler aller Altersstufen tabu sein.

Respekt

In problematischen Situationen oder im Konfliktfall sollte sich jeder für den andern mitverantwortlich fühlen, hinsehen und mitdenken und sich bemühen, direkt mit den betroffenen Personen eine Lösung zu finden. Bei Regelübertretung bemühen sich vor allem Lehrer um konsequente und angemessene Reaktionen, die möglichst in Bezug zur verletzten Vereinbarung stehen. Selbstverständlich gilt für Schüler und Lehrer das Schulgesetz, das auch bei Fehlverhalten bestimmte Maßnahmen bindend vorsieht.

Verantwortung

Kritik kann geübt werden. Dabei gilt für Schüler wie für Lehrer: Verletzende, beleidigende oder unwahre Äußerungen sind grundsätzlich zu vermeiden.

Kritik

1

Wir alle wünschen uns positive Rückmeldungen: Lob und Anerkennung stärken Selbstbewusstsein von Schülern und Lehrern. Lehrer und Schüler sorgen gemeinsam dafür, dass der Unterricht pünktlich beginnen kann. Dazu gehört auch, dass alle mit dem Läuten ins Klassenzimmer gehen und die Arbeitsmaterialien bereitlegen. Wer zu spät kommt, entschuldigt sich. Sollte 5 Minuten nach dem Läuten der Lehrer bzw. die Lehrerin noch nicht eingetroffen sein, so meldet der Klassensprecher dies auf dem Sekretariat. Die Tagebuchordner sorgen zusammen mit den Lehrkräften für die Vollständigkeit der Klassenbucheinträge. Zu Beginn des Vormittagsunterrichts bringt der jeweilige Fachlehrer das Klassenbuch aus dem Lehrerzimmer mit. Der Fachlehrer der letzten Unterrichtsstunde trägt es wieder zurück. Fachräume dürfen nur in Anwesenheit des Fachlehrers betreten werden. Die Flügel in den Musikräumen sind keine Übungsinstrumente. Sie werden nur im Unterricht und in Konzerten eingesetzt. Wir alle erwarten, dass unser Eigentum sorgsam behandelt wird. Deshalb soll ebenso sorgfältig mit dem Eigentum der Mitschüler/innen und der Schule umgegangen werden, damit kein kostspieliger Ersatz geschaffen werden muss. Dazu gehört auch: Ø Wände, Tische und Stühle nicht zu bemalen, zu beschmutzen oder zu beschädigen Ø Karten und technische Geräte besonders vorsichtig zu behandeln und nur unter Aufsicht des Lehrers bzw. der Lehrerin zu benutzen Ø die von der Schule zur Verfügung gestellten Lernmittel, wie Bücher, Atlanten u.ä., schonend zu behandeln und einzubinden Ø in den Zimmern und Gängen nicht mit Bällen oder Ähnlichem zu werfen.

Anerkennung Pünktlichkeit

Sorgfaltspflicht

2

Sollten trotzdem einmal Schäden entstehen, sind diese sofort dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden, damit sie behoben und Gefährdungen vermieden werden können. Werbung, Verkauf und Plakatierung können auf dem Schulgelände nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulleitung gestattet werden. Für genehmigte Aushänge stehen ausreichend Pinnwände in den Klassenzimmern, im Hauptgebäude (EG) und in der Röntgenstraße 10 zur Verfügung. Wildes Plakatieren beschädigt Wände und verschmutzt Glasscheiben. Alle bemühen sich, die Klassenzimmer sauber zu halten. So gehört Müll in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter, nicht unter die Tische oder auf den Boden. Die Klassenordner putzen nach jeder Stunde die Tafel, lüften und fegen nach der letzten Unterrichtsstunde das Klassenzimmer aus. Nach der letzten Unterrichtsstunde muss von jedem aufgestuhlt werden, um die Reinigung zu erleichtern.

Werbung, Verkauf, Plakate

In Absprache mit dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin und der Schulleitung können die Schüler eigene Gestaltungsideen umsetzen. Einrichtungsgegenstände, die auf den Sperrmüll gehören, wollen wir nicht in der Schule haben. Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Tauchsieder, Mikrowellengeräte o.ä. können aus Brandschutzgründen nicht gestattet werden. Gastklassen respektieren die Gestaltung der Zimmer.

Gestaltung der Klassenzimmer

Sauberkeit

3

Für Essen und Trinken sind die Pausen da. Offene Getränke führen oft zu Verunreinigungen. Essensreste und herumliegender Abfall werden von den Schülern sowohl in den Schulgebäuden als auch in den Pausenbereichen selbst beseitigt.

Pausen

Wegen der bestehenden Aufsichtspflicht verlassen in den großen Pausen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume. Nur in den Klassenzimmern der Klassenstufen 5 und 6 verbleiben zwei Klassenordner, die nach dem 1. Klingeln zum Pausenende ihren Mitschülern die Tür öffnen. Sie sorgen für Sauberkeit, wischen die Tafel und lüften. Schüler der Kursstufe verlassen in den großen Pausen ebenfalls ihren Unterrichtsraum, dürfen sich aber in den Schulgebäuden aufhalten. Bei gutem Wetter gehen die Schüler der Klassenstufen 5 – 10 in die Pausenhöfe, bei Regen und Schneefall können sich alle in den Gängen und Lichthöfen aufhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 - 10 dürfen aus versicherungstechnischen Gründen auch in den Pausenzeiten das Schulgelände nicht verlassen. Kaiserallee und Grashofstraße stellen große Gefahrenquellen dar. Im eigenen Interesse dürfen sie nur an den dafür vorgesehenen Ampeln bzw. der Unterführung überquert werden; diese Vorschrift gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe.

4

Grundsätzlich darf beim Spielen niemand gefährdet werden. Deshalb sind z.B. beim Ballspielen nur Softbälle zu verwenden. Auch Kickboards oder ähnliche Sportgeräte stellen ein Gefährdungspotential dar und dürfen deshalb auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden nicht benutzt werden. Auf keinen Fall dürfen Gegenstände aus dem Fenster geworfen werden.

Spielen

Seit Beginn des Schuljahres 2007/08 ist die Schule rauchfrei. Rauchen ist daher in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände verboten. Besitz, Handel und Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel sind auf dem Schulgelände verboten.

Rauchen, Alkohol und Drogen

Als ein Beitrag zum Umweltschutz sollte auf umweltfreundliche Verpackungen beim Vesper geachtet und der Müll getrennt entsorgt werden. Um Energie zu sparen, schalten die Ordner beim Verlassen des Klassenraums das Licht aus und schließen im Winter die Fenster.

Umweltschutz

5

Alle Schülerinnen und Schüler sind nur auf dem Schulweg, den Unterrichtswegen und auf dem Schulgelände unfallversichert. Die Schulleitung ist bei solchen Unfällen zu verständigen. Bei Feueralarm (unterbrochener Ton der Schulklingel) verlassen unverzüglich alle das jeweilige Gebäude auf den angegebenen Fluchtwegen. Die Schüler befolgen die Anweisungen der Lehrer bzw. der Schulleitung und der Feuerwehr. Der jährliche Probealarm soll auf den Notfall vorbereiten. Ein Dauerton der Schulklingel zeigt eine drohende Gefahr von außen an. In diesem Fall ist die Klassenzimmertüre abzuschließen und auf weitere Anweisungen der Polizei zu warten. Handys müssen unter allen Umständen ausgeschaltet bleiben, weil sonst keine Kommunikation der Rettungskräfte möglich ist.

Sicherheit

Feuer

Gefahr von außen

Für das Abstellen von Fahrrädern gibt es Stellplätze in der Röntgenstraße und vor dem Hauptgebäude. Das Ein- und Ausfahren muss so umsichtig geschehen, dass niemand gefährdet wird. Wenn der Fachlehrer mit der Klasse das Klassenzimmer verlässt, schließt er die Tür. Eine Haftung für abhanden gekommene Sachen (Schultaschen, Rucksäcke, Bücher) kann die Schule nicht übernehmen. Für die Nutzung der Computerräume und des Intranets sind besondere Regeln vereinbart Computerworden, die sich im Anhang befinden, in jedem Computerraum aushängen und deren räume Kenntnisnahme und Einhaltung durch Unterschrift bestätigt wird. 6

Nach §2 Schulbesuchsverordnung vom 21.3.1982, zuletzt geändert am 27.04.2001, gilt: „Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten und diejenigen, denen Erziehung oder Pflege eines Kindes anvertraut ist, volljährige Schüler für sich selbst. ... Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.“ Jobs dürfen auf keinen Fall während der Unterrichtszeit ausgeübt werden. Falls Schülerinnen oder Schüler vorhersehbar den Schulunterricht nicht besuchen können, müssen sie sich vorher beurlauben lassen. Beurlaubungen dürfen nur in den in der Schulbesuchsverordnung geregelten, außerordentlich dringenden Fällen gewährt werden. Ein früherer, urlaubsbedingter Ferienbeginn oder eine spätere Rückreise aus den Ferien aufgrund von günstigen Abflugzeiten o.ä. sind keine Beurlaubungsgründe. Für eine Unterrichtsstunde kann der entsprechende Fachlehrer beurlauben, bis zu zwei Tagen der Klassenlehrer bzw. der Tutor und ab drei Tagen die Schulleitung. Arbeitsgemeinschaften ergänzen den allgemeinen Unterricht; für sie gelten deshalb dieselben Regelungen. Falls Schülerinnen oder Schüler aus gesundheitlichen Gründen aus dem Unterricht entlassen werden müssen, teilen sie es dem Fachlehrer mit, der dies im Klassenbuch vermerkt. Schüler der Klassen 5 - 10 melden sich zusätzlich auf dem Sekretariat ab, das dann ihre Eltern benachrichtigt.

Entschuldigungen

7

In den Klassenpflegschaftsabenden vom Oktober 2009, bei der Elternbeiratssitzung vom 24.11.2009 und von der GLK am 27.11.2009 wurde folgende Regelung beschlossen:

Hausaufgabenregelung

“Haben Schüler der Klassenstufen 5 - 9 am Nachmittag Unterricht oder besuchen sie Arbeitsgemeinschaften der Schule, nehmen die Fachlehrkräfte bei der Erteilung von Hausaufgaben auf den nächsten Tag Rücksicht auf die reduzierte Zeit, die noch für Hausaufgaben zur Verfügung steht. Schriftliche Hausaufgaben sollen nur in besonderen Fällen erteilt werden. Bei Problemfällen besprechen sich die Elternvertreter mit dem Klassenlehrer, in besonders gelagerten Fällen mit der Schulleitung.“ Im Unterricht ist die Nutzung elektronischer Geräte wie Smartphones, Handys, MP3Player, Tablets, Notebooks, usw. durch Schülerinnen und Schüler prinzipiell untersagt. Über Ausnahmen in dringenden Fällen oder für unterrichtliche Zwecke entscheidet die Lehrkraft. In den großen Pausen wird die Benutzung von elektronischen Geräten toleriert, wenn diese verantwortungsbewusst genutzt werden. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit elektronischen Geräten heißt, dass

Umgang mit elektronischen Geräte

das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt wird, das Recht auf physische und/oder psychische Unversehrtheit eingehalten wird, das Recht auf höfliche oder respektvolle Behandlung beachtet wird, keine Bilder oder Filmszenen mitgeführt werden, die geeignet sind, Personen bloßzustellen oder zu entwürdigen, Ø die elektronischen Geräte nicht als Statussysmbol genutzt werden. Ø Ø Ø Ø

8

Schulstunden sind in der Regel Doppelstunden 1./2. Stunde:

7.40

bis

9.10 Uhr

9.10

bis

9.25 Uhr

9.30

bis

11.00 Uhr

11.00

bis

11.15 Uhr

5. Stunde:

11.20

bis

12.05 Uhr

6. Stunde:

12.10

bis

12.55 Uhr

12.55

bis

13.55 Uhr

7./8. Stunde:

14.00

bis

15.30 Uhr

9./10. Stunde:

15.35

bis

17.05 Uhr

Pause von 3./4. Stunde: Pause von

Mittagspause von

Diese Regeln wurden von Schülern, Eltern und Lehrern gemeinsam erarbeitet und von allen schulischen Gremien verabschiedet. Gültig ab Schuljahr 2013/14 9

Datenschutzerklärung Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Internetauftritts und des Jahresberichts des Helmholtz-Gymnasiums aufgrund einer Einwilligung Grundsätze Das Helmholtz Gymnasium veröffentlicht auf der eigenen Webseite in ausgewählten Einzelfällen bzw. in jährlichen Abständen im gedruckten Jahresbericht Daten von Schülerinnen und Schülern (personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz - BDSG). Der Schulleitung ist es ein besonderes Anliegen, dass bei der Veröffentlichung personenbezogener Daten die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen umfassend geschützt werden. Daher möchte die Schulleitung selbst mit gutem Beispiel vorangehen und außerdem alle Beteiligten, Schüler, Lehrer und Eltern, zu einem zurückhaltenden Umgang sowohl mit eigenen Daten als auch den personenbezogenen Daten anderer motivieren. Um sicher zu stellen, dass die Nutzung von Daten nur im zulässigen, von den Betroffenen autorisierten Rahmen erfolgt, ergreift die Schulleitung die notwendigen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen nach § 9 BDSG . Die Schule wird in keinem Fall personenbezogene Daten an Dritte weitergeben, es sei denn, sie ist hierzu gesetzlich verpflichtet (z. B. Schulstatistiken) oder sie hat hierfür eine ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erhalten. Es ist unzulässig, Schüler/innen in irgendeiner Form zu benachteiligen, weil sie die Einwilligung zu einer Veröffentlichung nicht erteilen. Bei Verstößen gegen die Datenschutzerklärung fungiert die Schulleitung als Beschwerdestelle. Gegenstand und Umfang der Einwilligung Persönliche Daten und Fotografien von Schülerinnen und Schülern auf der Webseite bzw. des gedruckten Jahresberichtes des Helmholtz-Gymnasiums bedürfen der vorherigen Einwilligung in die Veröffentlichung. Folgende Angaben kommen für die Veröffentlichung in Frage: 10

Name und Vorname Klasse Mitgliedschaft in Interessengruppen (Ensemble, AK, Wettbewerbe u. ä.) Fotografien (Einzel- und Gruppenfoto) die im Schulalltag oder bei Schulveranstaltungen erstellt wurden und nicht geeignet sind, dargestellte Personen zu diffamieren. Die einzelnen Daten einer Person dürfen dann in verschiedenen Kombinationen veröffentlicht werden. Werden bei Gruppenfotos die Namen der dargestellten Personen verzeichnet, dann geschieht dies immer in alphabetischer Reihenfolge, damit eine Zuordnung der Namen zu Einzelnen nicht möglich ist. Wird die Einwilligung in die Veröffentlichung von Einzelabbildungen erteilt, so beinhaltet diese auch die Zuordnung des Namens zum Bild, da hier in der Regel eine solche Zuordnung inhaltlich sinnvoll ist. Auf der Webseite bzw. im Jahresbericht werden keine Bilder verwendet, auf denen Personen abgebildet sind, die der Veröffentlichung des Bildes nicht zustimmen. Schülerinnen und Schüler, die nicht auf Fotos abgebildet sein möchten, haben das Recht, bei deren Anfertigung aus dem Bild zu treten. Ausgenommen von der Einwilligungspflicht sind Fotos von großen Gruppen, auf denen die Individuen von Außenstehenden nicht identifiziert werden können. • • • •

Umgang mit Daten und Fotos im Jahresbericht Die Schulleitung erhebt die Einwilligungserklärungen und verwahrt sie, solange die Personen das HelmholtzGymnasium besuchen. Sobald Schülerinnen und Schüler die Schule verlassen haben und der letzte sie betreffende Jahresbericht erschienen ist, werden die Einwilligungserklärungen vernichtet und alle daraus resultierende Daten gelöscht. Eine Archivierung findet nicht statt. Um sicher zu stellen, dass keine Daten veröffentlicht werden, für die keine Einwilligung erteilt wurde, werden der Redaktion des Jahresberichts von der Schulleitung nur klassenweise sortierte Namenslisten mitgeteilt, für die eine Einwilligungserklärung vorliegt. Den Klassenlehrern wird mitgeteilt, welche Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse nicht im Rahmen eines Klassenfotos im Jahresbericht erscheinen möchten. Es liegt in der Verantwortung der Klassenlehrer, nur solche Gruppenfotos weiterzugeben, für die alle Einwilligungserklärungen vorliegen. Personen außerhalb der Redaktion haben keinen Zugriff auf die Listen. 11

Umgang mit Daten und Fotos auf der Webseite Die Schulleitung erhebt die Einwilligungserklärungen für jedes zu veröffentlichte Foto und personenbezogene Datum gezielt bei den betroffenen Personen und verwahrt sie, solange die Fotos und Daten für die Webseite des Helmholtz-Gymnasiums verwendet werden. Sobald Fotos und Daten nicht mehr verwendet werden, werden die Einwilligungserklärungen vernichtet und alle daraus resultierenden Daten gelöscht. Eine Archivierung findet nicht statt. Um sicher zu stellen, dass keine Daten veröffentlicht werden, für die keine Einwilligung erteilt wurde, werden der Redaktion der Webseite von der Schulleitung nur Fotos und Daten zur Verfügung gestellt, für die eine Einwilligungserklärung vorliegt. Laufzeit und Widerruf Die Einwilligungserklärung kann jederzeit gegenüber der Schulleitung widerrufen werden. Die von einem Widerruf betroffenen Fotos und Daten müssen umgehend von der Webseite entfernt werden. Der Widerruf für den nächsten Jahresbericht ist bis zum ersten Schultag des nachfolgenden Schuljahres möglich. Eine erteilte Einwilligung zur Veröffentlichung im Jahresbericht erlischt automatisch mit der Veröffentlichung des letzten Jahrbuches nach Abgang des Schülers vom Helmholtz-Gymnasium. Karlsruhe, 12.09.2011

12

Nutzerordnung für PC-Arbeitsplätze am Helmholtz-Gymnasium Das Computernetzwerk ist Eigentum der Schule und steht Schülern im Rahmen ihrer Schulausbildung und zur Festigung der Medienkompetenz zur Verfügung. Der verantwortungsvolle Umgang mit dem Internet ist Teil der Schulordnung und dient dem Schutz aller Beteiligten – der Schüler, des Lehrerkollegiums und der Schule. Der Computerraum enthält wichtige Geräte und Programme. Der optimale Zustand der Arbeitsplätze lässt sich nur dann erhalten, wenn alle Nutzer das Inventar rücksichtsvoll behandeln und den Raum in Ordnung halten. Nutzungsberechtigung • Nutzungsberechtigt sind Schüler und Lehrer des Helmholtz-Gymnasiums im Rahmen der Unterrichtsdurchführung. • Außerhalb des Unterrichts kann ein namentliches Nutzungsrecht (Account) gewährt werden. Alle Schüler

können mit entsprechender Einweisung einen derzeit kostenlosen Account mit dem Internetzugang erhalten. Hierzu muss diese Nutzungsordnung vom Schüler unterschrieben worden sein (bei Minderjährigen zusätzlich von einem Erziehungsberechtigten).

Rahmenordnung • Ein Schüler erhält einen Schlüssel zum EDV1-Raum im Sekretariat, wenn er dort einen Schülerausweis hinterlegt. Dieser Nutzer trägt auch die Verantwortung, dass der Schlüssel wieder innerhalb der Öffnungszeiten im Sekretariat zurückgegeben wird. Falls ihm dies persönlich nicht möglich ist, trägt er die Verantwortung, dass ein von ihm beauftragter Nutzer den Schlüssel termingerecht zurückbringt. • Der EDV1-Raum steht den Schülern während der Öffnungszeiten des Sekretariats zur Verfügung, sofern er

nicht unterrichtlich genutzt wird. Der EDV2- Raum ist ausschließlich für den Unterricht vorgesehen. 13

Verhalten in den Räumen • Jeder Schüler, der einen Arbeitsplatz benutzt, muss sich in das Nutzerbuch eintragen. • Innerhalb der Räume ist den Anweisungen der Aufsicht führenden Personen Folge zu leisten. • Das Einnehmen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. • Mobiliar, Hard- und Software sind pfleglich zu behandeln. Für fahrlässig hervorgerufene Schäden haftet der

Schüler bzw. seine Erziehungsberechtigten. • Beim Auftreten von Funktionsstörungen sind sofort entweder die Aufsicht führende Person oder der Admi-

nistrator zu verständigen.

Datenschutz und Datensicherheit • Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers. • Eine Nutzung für gewerbliche Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. • Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unter-

liegen dem Zugriff des Netzwerkadministrators. Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber Dritten (incl. Internet) oder dem HelmholtzGymnasium besteht nicht. • Eine Virenfreiheit des Systems wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Schadensersatzansprü-

che können in diesem Zusammenhang gegenüber dem Helmholtz-Gymnasium oder der Stadt Karlsruhe nicht geltend gemacht werden.

14

Nutzung des Netzwerkes: • Das Anmelden im Netzwerk (einloggen) ist nur unter dem zugewiesenen Nutzernamen und Passwort gestattet. Jede Anmeldung wird am Server automatisch protokolliert. Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die schulischen und rechtlichen Konsequenzen. • Die Arbeitsstation, an der sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist durch diesen niemals unbeaufsichtigt

zu lassen. Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden (ausloggen). • Das persönliche Passwort darf nur dem Nutzer selbst bekannt sein. Es darf unter keinen Umständen an ei-

ne andere Person weitergeben werden. Ist ein Passwort unverschuldet einer anderen Person bekannt geworden, so ist der Administrator unverzüglich zu benachrichtigen, damit ein neues Passwort vereinbart werden kann. Unsachgemäßer Umgang mit Passwörtern führt zum Ausschluss vom PC-Raum und ggf. weiteren Strafmaßnahmen. • Jeder Eingriff in die Hard- und Softwareinstallation stellt in erster Linie eine Veränderung dar, die für andere

Nutzer störend wirkt, und ist daher nicht gestattet. Vorschläge zu technischen und organisatorischen Verbesserungen im PC-Raum werden von den zuständigen Personen gern entgegen genommen.

• Das Kopieren von Daten, Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des

Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Ausgenommen davon ist eine Übertragung von persönlichen Daten zwischen einem Datenträger (Diskette, USB-Stick) und dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk. Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf einem Datenträger oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk abgelegt werden. • Das Starten von eigenen Programmen ist nicht gestattet. • Private Datenträger sind auf Computerviren zu prüfen, bevor sie benutzt werden. 15

Zusätzliche Bestimmungen bei Nutzung des Internet-Zugangs: • Es ist untersagt, den Internet-Zugang des Helmholtz-Gymnasiums zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die nicht mit den schulischen Aufgaben zu vereinbaren sind oder dem Ansehen von Personen in irgendeiner Weise Schaden zufügen. Dies gilt insbesondere für rassistische, ehrverletzende, beleidigende oder aus anderen Gründen gegen geltendes Recht verstoßende Nachrichten. • Kein Nutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des Helmholtz-Gymnasiums einzugehen (z. B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen. • Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann in keiner Weise gewährleistet werden. • Jede einzelne von einem Nutzer abgerufene Internetseite wird am Server unter seinem Namen protokolliert. Lehrer und Administratoren können diese Protokolle jederzeit einsehen und kontrollieren. • Gezielte Aufrufe von Internet-Seiten mit pornografischen, politisch extremen oder gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalten können am Helmholtz-Gymnasium nicht geduldet werden. Zuwiderhandlungen führen zum Nutzungsausschluss und ggf. zu weiteren Strafmaßnahmen. • Wichtig für Erziehungsberechtigte: Trotz aller Bestrebungen des Helmholtz-Gymnasiums für das Erlernen eines verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Internet kann keine 100%ige Garantie übernommen werden, dass Schüler nicht an anstößige Seiten geraten. Zuwiderhandlungen • Nutzer, die unbefugt Software aus dem PC-Raum kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. • Zuwiderhandlungen gegen diese Ordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung für das Netzwerk und die Arbeitsstationen disziplinarische Maßnahmen und Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Karlsruhe, den 11.07.2006

Die Schulleitung

Die Administratoren 16