Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten
Ministerium fOr Finanzen und Sundesangelegenheiten
A11-6-P 1101 Oateiname:w0072
An a) die Oberfinanzdirektion Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5 6...
Ministerium fOr Finanzen und Sundesangelegenheiten
A11-6-P 1101 Oateiname:w0072
An a) die Oberfinanzdirektion Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5 66119 Saarbrücken
Herr. 1it 06811501-_
b) die Landeshauptkasse des Saarlandes Hellwigstraße 2-4 66121 Saarbrilcken
Datum
� 06811501-�
22.11.2000
c) die ZDV-Saar Virchowstraße 7 66119 Saarbrücken ......
-
d) den Leiter des Staatlichen Hochbauamtes Hardenbergstraße 6 66119 Saarbrücken
Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten Mein Schreiben vom 05.03.1998 - A12 - 2 -
A!:I.l..l bei a) bei b) bis d)
-1
-
-1
-
P 1101 -
(30-fach) (5-fach)
Als Anlage übersende ich ein Exemplar der "Handlungsempfehlungen zur Ver besserung der Anwesenheitszeiten" (mehrfach) - im Nachfolgenden abgekürzt mit "Empfehlungen" - zur Kenntnis. Diese Empfehlungen, die nur eine formale Zusammenstellung von Hinweisen zu den ohnehin bereits geltenden beamtenrecht/ich und tarifrecht/ich legiti mierten Vorgehensmöglichkeiten darstellen. sind von der Staatskanzlei Saar brücken Gbersandt worden. Sie sollen für eine landes einheitliche und gerechte Vorgehensweise im Umgang mit krankheitsauffälligen Bediensteten sorgen. Die AusfGhrungen unter Nr. 5 der Empfehlungen (Fehlzeiten- oder Rückkehr gespräche zur Förderung der weiteren Einsatzfähigkeit von Bediensteten) und das den Empfehlungen beigefügte Merkblatt sind inhaltlich identisch mit dem Arbeitspapier ,Fehlzeitengespräche in 4 Stufen" und seiner Anlage, die Ihnen· mit Schreiben vom 05.03.1998 f!J2 2 P 1101 Gbersandt wurden. -
rA�m�tS �� a td �r�� a eb �n�6�8. �6�� 61 1 �� 1 sa�a�r� b ru-c ��ke�n� www.saarland.de
-
-
-
�!EB �
__ ______ ______________ __
•
In Auslegung der Definition "Vorgesetzte" (Hinweis auf Seite 9 der Empfehlun gen) verbleibt es bei den in dem Arbeitspapier "Fehlzeitengespräche in 4 Stu fen" beschriebenen Zuständigkeiten. Bei häufigen krankheitsbedingten Ausfällen (siehe Ausführungen unter Nr. 6 der Empfehlungen) erfolgt bei den Finanzämtern, der Landeshauptkasse, der ZDV-Saar und dem Staatlichen Hochbauamt neben dem üblichen KrankmeIde verfahren auf Anordnung eine persönliche telefonische Krankmeldung des/der Bediensteten bei seinemfihrem SachgebietsleiterIin und bei Krankmeldung des Sachgebietsleiters/der Sachgebietsleiterin bei dem/der Vorsteher/in (Leiter/in) der Dienststelle. Zur KlarsteIlung bezüglich der Fertigung der Statistik über den Krankenbestand (siehe Nr. 1 der Empfehlungen) weise ich darauf hin, dass diese Statistik je weils für das zurOckliegende Halbjahr zu den Stichtagen 1. Juli bzw. 1. Janu ar bis zum 31. Juli bzw. 31. Januar erstellt werden soll; die Statistik zum 1. Ja nuar soll zusätzlich um eine Gesamtjahresübersicht ergänzt werden. Ich bitte, dem mit der Führung von Fehlzeitengesprächen befassten Vorge setzten eine Ausfertigung der Empfehlungen zur Verfügung zu stellen. Abschrift mit 2 Anlagen An den Chef der Staatskanzlei z. Hd. Herrn Ministerialdirigent J.Mailänder Am Ludwigsplatz 14 66117 Saarbrücken
zur Kenntnis übersandt Das Bezugsschreiben vom 05.03.1998 N2 2 P 1101 und ein Exemplar der "Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten" sind beigefügt.
•
-
.
,
Im Auftrag
/
�
S
2
-
-
-
·
.'
"
'.
Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten - Stand: 15. September 2000-
Bei
der
Modernisierung
Engagement
und
entscheidende
der
der
LandesvelWaltung
Qualifikation
Bedeutung
zu,
da
der die
kommt
der
Mitarbeiterinnen Bediensteten
der
Motivation, und
dem
Mitarbeiter
Schlüssel
zur
Qualitätsverbesserung der VelWaltung sind. Eine Qualitätsverbesserung kann jedoch nur ermöglicht werden, wenn es gelingt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst entsprechend den jeweiligen Kenntnissen, Fähigkeiten und Wünschen einzusetzen, zu fördem und auch zu fordern. Es bedarf daher einer kooperativen PersonalfUhrung in einer VelWaltungskultur, die sich durch Offenheit,
Fairness
Leistungsbereitschaft.
und
gegenseitigem
verstärkte
Kreativ�ät
Vertrauen und
auszeichnet.
vermehrte
Erhöhte
initiativen
der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann die Folge sein.
Zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten werden folgende Maßnahmen
in den
Obersten Landesbehörden und den diesen nachgeordneten Dienststellen ergriffen:
1. Genaue Erfassung und Analyse des Krankenstandes
Der Krankenstand wird auf der Grundlage einer Personalausfallstatistik halbjährlich ermittelt.
Bei der Ermittlung der Krankheitstage wird dabei nach folgender Krankheitsdauer unterschieden:
a) 1-3 Tage,
b) mehr als3 Tage. Diese Statistik wird jeweils für das zurückl ie gend e bzw.
Halbjahr zu den Stichtagen
31. Juli
31. Januar erstellt. Die Statistik zum 31. Januar wird zusätzlich um eine
Gesamtjahresstatistik ergänzt.
,
.
2
Die
Obersten
Dienstbehörden
führen
die
vorgenannten
Statistiken
zu
einer
Gesamtstatistik fOr ihren Geschäftsbereich zusammen und leiten diese Statistik an die Personalentwicklungs- und Koordinationsstelle (PEKS)
zu
den Stichtagen 15.
August bz:w. 15. Februar weiter. Die
PEKS
analysiert
diese Ausfallzeiten
auf
besondere
Entwicklungen
und
Auffälligkeiten und gibt A nregungen, wie diesen begegnet werden kann. Die PEKS verifiziert diese Auswertungen auch im Hinblick
a'uf Vergleiche mit
anderen Bundesländern und den Statistiken aus der Wirtschaft Ergebnisse
Die
werden
in
einem
Bericht
für
die
Staatssekretäre/innen
zusammengefasst.
2. Erö rterung der Krankenstatistiken in Leitungsbesprechungen und mit der Personalvertretung
Die jeweiligen Dienststellenleiter/innen sind verpflichtet, die Krankenstatistiken in Leitungsbesprechungen zu analysieren und unter Beteiligung der Personalvertretung konkrete
-ggf.
einzelfal1bezogene-
Maßnahmen
zur
Reduzierung
von
Krankheitszeiten einzuleiten. Über das Ergebnis bz:w. den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen ist innerhalb von drei
Monaten
erneut
in
der
Leitungsbesprechung
zu
berichten.
Die
Personalvertretung wird entsprechend den Mitwirkungstatbeständen des SPersVG eingebunden. Für nachgeordnete Dienststellen gilt eine Unterrichtungspflicht gegenüber der vorgesetzten Dienststelle.
3. Ursachenforschung bei häufigen Erkrankungen in bestimmten Bereichen
Verwaltungsleitungen
(Dienststellenleitungen)
und
Führungskräfte . aller Ebenen
haben die gemeinsame Aufgabe, Ursachen von Gesundheit beeinträchtigenden Faktoren in der Dienststelle nachzugehen und auf deren Beseitigung hinzuwiri