Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten

Ministerium fOr Finanzen und Sundesangelegenheiten A11-6-P 1101 Oateiname:w0072 An a) die Oberfinanzdirektion Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5 6...
Author: Hermann Albert
10 downloads 3 Views 1MB Size
Ministerium fOr Finanzen und Sundesangelegenheiten

A11-6-P 1101 Oateiname:w0072

An a) die Oberfinanzdirektion Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5 66119 Saarbrücken

Herr. 1it 06811501-_

b) die Landeshauptkasse des Saarlandes Hellwigstraße 2-4 66121 Saarbrilcken

Datum

� 06811501-�

22.11.2000

c) die ZDV-Saar Virchowstraße 7 66119 Saarbrücken ......

-

d) den Leiter des Staatlichen Hochbauamtes Hardenbergstraße 6 66119 Saarbrücken

Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten Mein Schreiben vom 05.03.1998 - A12 - 2 -

A!:I.l..l bei a) bei b) bis d)

-1

-

-1

-

P 1101 -

(30-fach) (5-fach)

Als Anlage übersende ich ein Exemplar der "Handlungsempfehlungen zur Ver­ besserung der Anwesenheitszeiten" (mehrfach) - im Nachfolgenden abgekürzt mit "Empfehlungen" - zur Kenntnis. Diese Empfehlungen, die nur eine formale Zusammenstellung von Hinweisen zu den ohnehin bereits geltenden beamtenrecht/ich und tarifrecht/ich legiti­ mierten Vorgehensmöglichkeiten darstellen. sind von der Staatskanzlei Saar­ brücken Gbersandt worden. Sie sollen für eine landes einheitliche und gerechte Vorgehensweise im Umgang mit krankheitsauffälligen Bediensteten sorgen. Die AusfGhrungen unter Nr. 5 der Empfehlungen (Fehlzeiten- oder Rückkehr­ gespräche zur Förderung der weiteren Einsatzfähigkeit von Bediensteten) und das den Empfehlungen beigefügte Merkblatt sind inhaltlich identisch mit dem Arbeitspapier ,Fehlzeitengespräche in 4 Stufen" und seiner Anlage, die Ihnen· mit Schreiben vom 05.03.1998 f!J2 2 P 1101 Gbersandt wurden. -

rA�m�tS �� a td �r�� a eb �n�6�8. �6�� 61 1 �� 1 sa�a�r� b ru-c ��ke�n� www.saarland.de

-

-

-

�!EB �

__ ______ ______________ __



In Auslegung der Definition "Vorgesetzte" (Hinweis auf Seite 9 der Empfehlun­ gen) verbleibt es bei den in dem Arbeitspapier "Fehlzeitengespräche in 4 Stu­ fen" beschriebenen Zuständigkeiten. Bei häufigen krankheitsbedingten Ausfällen (siehe Ausführungen unter Nr. 6 der Empfehlungen) erfolgt bei den Finanzämtern, der Landeshauptkasse, der ZDV-Saar und dem Staatlichen Hochbauamt neben dem üblichen KrankmeIde­ verfahren auf Anordnung eine persönliche telefonische Krankmeldung des/der Bediensteten bei seinemfihrem SachgebietsleiterIin und bei Krankmeldung des Sachgebietsleiters/der Sachgebietsleiterin bei dem/der Vorsteher/in (Leiter/in) der Dienststelle. Zur KlarsteIlung bezüglich der Fertigung der Statistik über den Krankenbestand (siehe Nr. 1 der Empfehlungen) weise ich darauf hin, dass diese Statistik je­ weils für das zurOckliegende Halbjahr zu den Stichtagen 1. Juli bzw. 1. Janu­ ar bis zum 31. Juli bzw. 31. Januar erstellt werden soll; die Statistik zum 1. Ja­ nuar soll zusätzlich um eine Gesamtjahresübersicht ergänzt werden. Ich bitte, dem mit der Führung von Fehlzeitengesprächen befassten Vorge­ setzten eine Ausfertigung der Empfehlungen zur Verfügung zu stellen. Abschrift mit 2 Anlagen An den Chef der Staatskanzlei z. Hd. Herrn Ministerialdirigent J.Mailänder Am Ludwigsplatz 14 66117 Saarbrücken

zur Kenntnis übersandt Das Bezugsschreiben vom 05.03.1998 N2 2 P 1101 und ein Exemplar der "Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten" sind beigefügt.



-

.

,

Im Auftrag

/



S

2

-

-

-

·

.'

"

'.

Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten - Stand: 15. September 2000-

Bei

der

Modernisierung

Engagement

und

entscheidende

der

der

LandesvelWaltung

Qualifikation

Bedeutung

zu,

da

der die

kommt

der

Mitarbeiterinnen Bediensteten

der

Motivation, und

dem

Mitarbeiter

Schlüssel

zur

Qualitätsverbesserung der VelWaltung sind. Eine Qualitätsverbesserung kann jedoch nur ermöglicht werden, wenn es gelingt, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst entsprechend den jeweiligen Kenntnissen, Fähigkeiten und Wünschen einzusetzen, zu fördem und auch zu fordern. Es bedarf daher einer kooperativen PersonalfUhrung in einer VelWaltungskultur, die sich durch Offenheit,

Fairness

Leistungsbereitschaft.

und

gegenseitigem

verstärkte

Kreativ�ät

Vertrauen und

auszeichnet.

vermehrte

Erhöhte

initiativen

der

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann die Folge sein.

Zur Verbesserung der Anwesenheitszeiten werden folgende Maßnahmen

in den

Obersten Landesbehörden und den diesen nachgeordneten Dienststellen ergriffen:

1. Genaue Erfassung und Analyse des Krankenstandes

Der Krankenstand wird auf der Grundlage einer Personalausfallstatistik halbjährlich ermittelt.

Bei der Ermittlung der Krankheitstage wird dabei nach folgender Krankheitsdauer unterschieden:

a) 1-3 Tage,

b) mehr als3 Tage. Diese Statistik wird jeweils für das zurückl ie gend e bzw.

Halbjahr zu den Stichtagen

31. Juli

31. Januar erstellt. Die Statistik zum 31. Januar wird zusätzlich um eine

Gesamtjahresstatistik ergänzt.

,

.

2

Die

Obersten

Dienstbehörden

führen

die

vorgenannten

Statistiken

zu

einer

Gesamtstatistik fOr ihren Geschäftsbereich zusammen und leiten diese Statistik an die Personalentwicklungs- und Koordinationsstelle (PEKS)

zu

den Stichtagen 15.

August bz:w. 15. Februar weiter. Die

PEKS

analysiert

diese Ausfallzeiten

auf

besondere

Entwicklungen

und

Auffälligkeiten und gibt A nregungen, wie diesen begegnet werden kann. Die PEKS verifiziert diese Auswertungen auch im Hinblick

a'uf Vergleiche mit

anderen Bundesländern und den Statistiken aus der Wirtschaft Ergebnisse

Die

werden

in

einem

Bericht

für

die

Staatssekretäre/innen

zusammengefasst.

2. Erö rterung der Krankenstatistiken in Leitungsbesprechungen und mit der Personalvertretung

Die jeweiligen Dienststellenleiter/innen sind verpflichtet, die Krankenstatistiken in Leitungsbesprechungen zu analysieren und unter Beteiligung der Personalvertretung konkrete

-ggf.

einzelfal1bezogene-

Maßnahmen

zur

Reduzierung

von

Krankheitszeiten einzuleiten. Über das Ergebnis bz:w. den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen ist innerhalb von drei

Monaten

erneut

in

der

Leitungsbesprechung

zu

berichten.

Die

Personalvertretung wird entsprechend den Mitwirkungstatbeständen des SPersVG eingebunden. Für nachgeordnete Dienststellen gilt eine Unterrichtungspflicht gegenüber der vorgesetzten Dienststelle.

3. Ursachenforschung bei häufigen Erkrankungen in bestimmten Bereichen

Verwaltungsleitungen

(Dienststellenleitungen)

und

Führungskräfte . aller Ebenen

haben die gemeinsame Aufgabe, Ursachen von Gesundheit beeinträchtigenden Faktoren in der Dienststelle nachzugehen und auf deren Beseitigung hinzuwiri

Suggest Documents