Gut betreut in Weinstadt

Betreuung – Erziehung – Bildung Krippen – Kindertagesstätten – Ganztagesbetreuung – Tagespflege Betreuungsangebote für Grundschüler Gut betreut in We...
Author: Ludo Heinrich
15 downloads 1 Views 2MB Size
Betreuung – Erziehung – Bildung Krippen – Kindertagesstätten – Ganztagesbetreuung – Tagespflege Betreuungsangebote für Grundschüler

Gut betreut in Weinstadt

»Eine Gesellschaft offenbart sich nirgendwo deutlicher als in der Art wie sie mit ihren Kindern umgeht. Unser Erfolg muss am Glück und Wohlergehen unserer Kinder gemessen werden, die in einer Gesellschaft zugleich die verwundbarsten Bürger und der größte Reichtum sind.« (Nelson Mandela) Liebe Eltern in Weinstadt, Kinder sind Zukunft, Hoffnung und Verpflichtung. Zu einem glücklichen und unbeschwerten Auf­wachsen tragen nicht nur die Familie und Freunde bei, sondern auch Kindertageseinrichtungen durch ihre Unterstützung bei der Erziehung und Bildung der Kinder. Wir verstehen unsere Einrichtungen als wich­ tige Standorte für Betreuung und Bildung, in denen das Kind in seiner Gesamtentwicklung begleitet und gefördert und in seiner Einzigartigkeit bejaht wird. Im Mittelpunkt unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind mit seiner eigenen Persönlichkeit und seinen Bedürfnissen. In den Betreuungseinrichtungen hat das Kind vielfältige Möglichkeiten, sich spie­ lerisch und kreativ mit seinem Lebensumfeld auseinander zu setzen und soziale Kompetenzen zu erwerben und umzusetzen. Vielfalt und Unterschiedlichkeit in der jeweiligen Einrichtung eröffnen Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrer Religion. Den Erzieherinnen und Erziehern kommt hierbei eine besondere Rolle zu. Die frühkindliche Bildung prägt wie kein anderer Lebensabschnitt die Entwicklung der Kinder und bedarf daher einer sehr verant­ wortungsvollen Pädagogik. Das Fachpersonal begleitet und fördert in partnerschaftlicher Zusammen­ arbeit mit den Eltern die unterschiedlichen Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern durch emotionale Zuwendung, kognitive Achtung und soziale Wertschätzung. Attraktive, qualitätsvolle und bedarfsgerechte Kinderbetreuungseinrichtungen anzubieten ist ein Schwer­ punkt unserer kommunalpolitischen Arbeit. Der stadtweite Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder bis sechs Jahre und während der Grundschulzeit wurde mit dem Zertifikat “Familiengerechte Kommune” ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist eine Anerkennung der Arbeit der Stadt wie auch der freien und kirchlichen Träger, mit denen die Stadt eine gute Zusammenarbeit pflegt. Gleichzeitig sehen wir darin eine Verpflichtung, den eingeschlagenen Weg weiterzugehen. Wir möchten Ihnen mit der Broschüre einen Überblick geben und Sie unterstützen, eine passende Betreuung für Ihr Kind zu finden. Natürlich kann und soll diese Broschüre nicht Ihren persönlichen Eindruck und das direkte Gespräch mit den Leiterinnen und Leitern der Einrichtungen vor Ort ersetzen – aber vielleicht vorbereiten und ergänzen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt.





Jürgen Oswald,

Oberbürgermeister der Stadt Weinstadt

Ulrich Spangenberg,

Leiter des Amtes für Familie, Bildung und Soziales

Foto: Dirk Schröder/pixelio.de • Titelbild: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de

Übersicht

Seite Ein Wort an die Eltern 2 Leitgedanken zur Arbeit und dem Umgang mit Kindern 4 Betreuung von unter 3-Jährigen 4 Kurzporträts der Betreuungseinrichtungen in Weinstadt 5 Schließzeitenbetreuung 14 Kindertagespflege 15 Übergang Kindertagesstätte – Grundschule 15 Betreuungsangebote für Grundschüler 16 Sprachförderung für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund 18 Kindergartenordnung und Satzung über die Grundschülerbetreuung 18 Gebühren – Was kostet die Betreuung? 19 Elternbeirat 21 Aufnahmekriterien 21 Anmeldung 21 Änderungen und Abmeldung 22 Kontaktadressen 22 Impressum 22 Formulare 23 Übersichtskarte der Kindertagesstätten und Schulen 27

3

Leitgedanken zur Arbeit und dem Umgang mit Kindern Die Stadt Weinstadt bietet in ihren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine breite Vielfalt an pädagogischen Konzeptionen, die sich an den Bedürfnissen der Familien und den Gegebenheiten vor Ort orientieren. Wir unterstützen die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Dies geschieht ganzheitlich und insbesondere in der Förderung der Bereiche Körper, Sinne, Sprache, Denken, Gefühl und Mitgefühl, Sinn, Werte und Religion. Dabei bilden die im Orientierungsplan für Baden-Württemberg festgelegten Bildungs- und Entwicklungsfelder die Grundlage unseres Handelns. Für uns ist von Bedeutung, die individuellen Kräfte und Stärken der Kinder unabhängig von Herkunft, Nationalität und Religion zu wecken und zu fördern. Wir legen großen Wert auf eine vertrauensvolle, offene und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern. Sie wird getragen von Wertschätzung und gegenseitigem Respekt. Im gegenseitigen Austausch und Dialog mit den Eltern wird die Arbeit transparent. Alle pädagogischen Fachkräfte bieten den Eltern durch regelmäßige Entwicklungsgespräche professionelle und pädagogische Begleitung in Erziehungsfragen.

Betreuung von unter 3- Jährigen Es gibt keine Phase im Leben eines Menschen, in der er mehr lernt, als in den ersten Lebensjahren. Bildung und Bindung hängen dabei unmittelbar miteinander zusammen. Kleinkinder brauchen jedoch eine besondere Begleitung bei ihren Bildungserfahrungen. Je jünger ein Kind ist, desto wichtiger ist die Ver­fügbarkeit einer vertrauten Bezugsperson. Eine sichere Bindung ist Voraussetzung für das Neugier- und Forscher­verhalten und die Aktivität des Kleinkindes.

4

Foto: Albrecht E. Arnold/pixelio.de

Damit sich ein Kind wohl und geborgen fühlt, müssen ihm die Personen, die es betreuen, bekannt und vertraut sein. Eine Vertrauensbeziehung zwischen Kind und pädagogischem Personal aufzubauen braucht umso mehr Zeit, je jünger ein Kind ist. Besondere Bedeutung kommt deshalb dem Eingewöhnungsprozess zu. Die Anwesenheit von Mutter oder Vater in der Eingewöhnungsphase, die bis zu einem Monat dauern kann, ist für das Kind eine große Hilfe, um sich in der neuen, fremden Umgebung der Einrichtung einzuleben. Für die städtischen Einrichtungen ist daher für die Aufnahme von unter dreijährigen Kindern eine Grundvoraussetzung, dass sich die Eltern etwa zwei Wochen Zeit nehmen, um ihr Kind bei diesem Prozess zu begleiten.

Städtische Kindertagesstätte für alle Stadtteile Waldkindergarten Weinstadt Poststraße 15/1, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (0171) 3 36 97 41 E-Mail: [email protected] Leitung: Petra Mager Altersgruppe: 3 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 – 13.00 Uhr Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus einer Gruppe mit bis zu 20 Plätzen. • Das ganze Jahr hindurch draußen in der Natur. • Viel Platz ohne räumliche Enge. • Wenig vorgefertigte Spielsachen. • Ganzheitliches Lernen mit allen Sinnen, d.h. natürliche Zusammenhänge unmittelbar erleben, erkennen und daraus lernen. • Phantasie, Kreativität, Eigeninitiative. • Soziales Miteinander. • Erkennen der eigenen körperlichen Möglichkeiten und deren Weiterentwicklung.

Foto: Birgitta Hohenester/pixelio.de

Städtische Kindertagesstätten in Beutelsbach Badkindergarten Mühlwiesenweg 1, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 6 62 70 E-Mail: [email protected] Leitung: Lore Bauerle Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen Verlängerte Öffnungszeiten mit 6 Stunden Betreuung zusammenhängend (VÖ 6): Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 13.00 Uhr Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus drei Gruppen mit bis zu 75 Plätzen. • Plätze für Kinder unter drei Jahren können eingestreut werden. • Teiloffenes Konzept. • Kindergarten-Neulinge werden innerhalb des Kindergartens in der sogenannten Zwergengruppe behutsam eingewöhnt. • Regelmäßige Naturtage. • Turnen in altershomogenen Gruppen in der Beutelsbacher Halle • In festen Gruppen, auch gruppenübergreifend, werden die Kinder ganzheitlich gefördert. • Unser Kindergarten soll für die Kinder ein Ort der Geborgenheit und des Vertrauens sein.

Foto: Rolf van Melis/pixelio.de

5

Kinderhaus Benzach Geschwister-Scholl-Straße 13, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 1 69 44 31 E-Mail: [email protected] Leitung: Christina Weinl Altersgruppe: 1 Jahr bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr Die Betreuungszeiten sind als Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden oder als verlängerte Öffnungszeiten wählbar. Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: Foto: lichtkunst.73/pixelio.de • Das Kinderhaus besteht aus zwei Krippengruppen für bis zu 20 Kinder von einem Jahr bis zu drei Jahren und zwei Kindergartengruppen für bis zu 45 Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung. • Teiloffenes Konzept mit unterschiedlichen Funktionsräumen. • Im Kindergartenbereich findet freitags der „Natur- und Erlebnistag“ statt. Naturphänomene, Plätze und Orte werden sinnlich erlebbar gemacht. • Um gesundheitsbewusste Ernährung anzuregen wird einmal in der Woche ein gesundes Buffet angeboten. • In der projektorientierten Arbeit werden individuelle Interessens- und Bildungsthemen aufgegriffen. • Beim täglichen Spielen im Bewegungsraum und im Außengelände sowie bei der 2 x jährlich stattfindenden Sportwoche werden Bewegungserfahrungen ermöglicht und gefördert. Burgkindergarten Schubertstraße 12, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 6 85 50 E-Mail: [email protected] Leitung: René Dressler Altersgruppe: 1 Jahr bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.45 Uhr – 12.45 Uhr Montag und Donnerstag 14.00 Uhr – 16.30 Uhr Verlängerte Öffnungszeiten mit 6 Stunden Betreuung zusammenhängend (VÖ 6): 7.00 Uhr – 13.00 Uhr Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus einer altersgemischten Gruppe für Kinder von einem bis zu vier Jahren und einer Kindergartengruppen für Kinder von vier Jahren bis zur Einschulung mit insgesamt bis zu 40 Plätzen. • Schwerpunkte: „Bewegungsfreundlicher Kindergarten“, „Naturverbundener Kindergarten“ und situationsorientiertes Arbeiten. • Religionspädagogische Inhalte im Rahmen der jahreszeitlichen Feste. • Wertevermittlung im täglichen Umgang miteinander. • Altershomogene Angebote, wie zum Beispiel Vorschulerziehung. • Sprachförderung. • Gruppenübergreifendes Arbeiten insbesondere bei Festen und Feiern. • Musikpädagogische Angebote und rhythmische Erziehung. Stiftskindergarten Eberhardstraße 7-11, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 6 85 09 E-Mail: [email protected] Leitung: Gabriele Faller Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr Montag/Dienstag/Donnerstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr Verlängerte Öffnungszeiten mit 6 Stunden Betreuung zusammenhängend (VÖ 6): 7.00 Uhr – 13.00 Uhr oder 7.30 Uhr – 13.30 Uhr

6

Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus vier Gruppen mit bis zu 97 Plätzen. • Es stehen Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Diese Kinder werden in einer Kleinkindgruppe von zwei bis dreieinhalb Jahren zusammengefasst.

Foto: Heike Berse/pixelio.de

Foto: S.v.Gehren/pixelio.de

• Schwerpunkte: Musik- und Bewegungserziehung sowie Sprachförderung. • Religionspädagogische Inhalte und ethische Werte werden im Rahmen der kirchlichen Feste und im täglichen Umgang miteinander vermittelt. • Zwei Mal in der Woche arbeiten die Kinder zu gruppenübergreifenden Themen in altersentsprechenden Projektgruppen. • Die Arbeit geschieht gruppenübergreifend, wobei jedes Kind eine Stammgruppe hat. Jede Gruppe bietet während der Freispielzeit für alle Kinder eine Funktions- und Spielecke an. • Bei den Planungen orientiert man sich an der Situation der Kinder in den Gruppen und ihre Anregungen und Wünsche werden, wann immer es machbar ist, in die Arbeit mit einbezogen. • Die Projektgruppen der Vorschulkinder treffen sich drei Mal in der Woche. • Das Projekt „Schulreifes Kind“ von der Landesstiftung Baden Württemberg wird in der Einrichtung in enger Kooperation mit der Grundschule Beutelsbach durchgeführt.

Kirchliche Kindergärten in Beutelsbach Kinderhaus Am Sonnenhang Oberlinstraße 8, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 2 77 97 60 E-Mail: [email protected] Leitung: Dunja Hummel Altersgruppe: 1 Jahr bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 – 17.00 Uhr Die Betreuungszeiten sind als Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden oder als verlängerte Öffnungszeiten wählbar. Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: Foto: EmmaN/pixelio.de • Das Kinderhaus besteht aus zwei Krippengruppen für Kinder von ein bis drei Jahren und zwei Kindergartengruppen für Kinder von drei bis sechs Jahren mit insgesamt bis zu 65 Plätzen. • Für Kinder unter drei Jahren stehen 20 Plätze zur Verfügung. • Konzept zur Eingewöhnung, alters- und entwicklungsadäquate Zugehensweise für Bildungsangebote. • Religionspädagogische Angebote, Kinderturnen, Naturerfahrungen (z.B. Waldtage), Zeit für Kinder. • Das Kinderhaus steht unter der Trägerschaft der Stiftung der Großheppacher Schwesternschaft und arbeitet in Kooperation mit der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik.

Städtische Kindertagesstätten in Endersbach Kindergarten Halde Eichenstraße 57, Weinstadt-Endersbach, Telefon (07151) 6 46 05 E-Mail: [email protected] Leitung: Susanne Bode-Jacobi Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen Verlängerte Öffnungszeiten mit 6 Stunden Betreuung zusammenhängend (VÖ 6): 7.00 Uhr – 13.00 Uhr oder 7.30 Uhr – 13.30 Uhr oder 8.00 Uhr – 14.00 Uhr Foto: Helene Souza/pixelio.de

Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus vier Gruppen mit bis zu 90 Plätzen. • Den Kindern wird die Möglichkeit gegeben mit Freude und allen Sinnen ihre Umwelt zu erkunden! Nach dem „metakognitiven Ansatz“ lernen die Kinder am besten von- und miteinander. • Die Einrichtung bietet Raum für Freude, Neugier, Spaß, Freundschaft, soziales Lernen und Wissensbildung. • Gruppenübergreifendes Arbeiten. • Täglich mit den Kindern in der Natur, z.B. Außenbereich, Spielplätze, nahe liegende Wiesen, Wälder, Felder und Gewässern. • Der Kindergarten verfügt über eine Konzeption, ein eigenes Leitbild und eine Informa­tionsbroschüre.

7

Kindergarten Trappeler Remsstraße 11, Weinstadt-Endersbach, Telefon (07151) 6 49 50 E-Mail: [email protected] Leitung: Ingrid Kiesel Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 7.00 Uhr – 15.30 Uhr Die Betreuungszeiten sind als verlängerte Öffnungszeiten von 6 oder 7 Stunden wählbar. Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen mit bis zu 44 Plätzen. • Plätze für Kinder unter drei Jahren können eingestreut werden. • Je nach Betreuungszeit gibt es ein gemeinsames Mittagessen. • Arbeit in festen Bezugsgruppen. • Offene pädagogische Konzeption; Funktionsräume. • Kinder und ihre Eltern stehen im Mittelpunkt der täglichen Arbeit und werden individuell betreut und gefördert. • Schwerpunkt ist die sozial-emotionale Bildung. • Durch Verständnis, Zuwendung und Zeit wird das Selbstvertrauen der Kinder gestärkt und sie werden zu aktivem Handeln und Experimentieren ermutigt.

Foto: ranunkelingelb/pixelio.de

Kindergarten Schulstraße Schulstraße 20, Weinstadt-Endersbach, Telefon (07151) 6 45 20 E-Mail: [email protected] Leitung: Karin Schneider Altersgruppe: 3 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen Verlängerte Öffnungszeiten mit 6 Stunden Betreuung zusammenhängend (VÖ 6): 7.30 Uhr – 13.30 Uhr Foto: knipseline/pixelio.de

Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus drei Gruppen mit bis zu 75 Plätzen. • Schwerpunkt „Bewegungsfreundlicher Kindergarten“. • Die bestehenden Stammgruppen geben den Kindern Sicherheit und Geborgenheit. • Ein wichtiger Bestandteil des Kindergartens ist die gruppenübergreifende Arbeit, durch Projekte und eine anregende Lernumgebung machen die Kinder vielfältige Erfahrungen und lernen von- und miteinander. • Die individuelle Wahrnehmung und Förderung jedes einzelnen Kindes sowie eine gute Erziehungspartnerschaft mit den Eltern steht bei der Arbeit im Vordergrund. • Modellstandort „Bildungshaus 3 – 10“ in Kooperation mit der benachbarten Silcherschule.

8 Foto: Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de

Kinderhaus Steinäcker Pestalozzistraße 32/3, Weinstadt-Endersbach, Telefon (07151) 61 06 69 E-Mail: [email protected] Leitung: Gabriele Niro Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen oder Montag bis Donnerstag 6.30 Uhr – 17.30 Uhr Freitag 6.30 Uhr – 16.30 Uhr Die Betreuungszeiten sind als Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden oder als verlängerte Öffnungszeiten wählbar.

Foto: Karl-Heinz Laube/pixelio.de

Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus drei Gruppen mit bis zu 62 Plätzen. • Für Kinder unter drei Jahren stehen zwei Plätze zur Verfügung. • Das Kinderhaus ist mit dem Prädikat „Technikfreundliche Kindertagesstätte“ von Südwestmetall, dem Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V., ausgezeichnet. • Spielen, Lernen und Entwicklung sind untrennbar miteinander verbunden. Das Kinderhaus bietet den Kindern eine anregende und liebevoll gestaltete Umgebung, in der sie mit Freude das Leben entdecken, erforschen und erleben können. • Eine vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen trägt dazu bei, dass die Kinder Vertrauen in ihre Umwelt bekommen. Dies ist die Basis dafür, dass das Kind sich wohl fühlt, damit es sich frei entfalten, Fähigkeiten entdecken und erlernen kann. Kinderhaus Halde IV Irisweg 30, Weinstadt-Endersbach, Telefon (07151) 2 07 02 85 E-Mail: [email protected] Leitung: Stefanie Bublitz-Maas Altersgruppe: 1 Jahr bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr Die Betreuungszeiten sind als Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden oder als verlängerte Öffnungszeiten wählbar. Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Das Kinderhaus besteht aus zwei Krippengruppen für Kinder von ein bis drei Jahren und zwei Kindergartengruppen für Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung mit insgesamt bis zu 62 Plätzen. • Für Kinder unter drei Jahren stehen 20 Plätze zur Verfügung. • Bewegungsaktive und - freundliche Einrichtung. • Sprachförderung nach dem Denkendorfer Modell. • Schulvorbereitende Förderung. • Naturtag. • Kreativitätsbildung. • Jedes Kind soll Anerkennung und Wohlbefinden erfahren, die Welt entdecken, erforschen und verstehen, sich ausdrücken und anderen mitteilen können und mit anderen Menschen leben lernen. • Ganzheitliche Förderung der Bildungs- und Entwicklungsfelder (Körper, Sinne, Sprache, Denken, Gefühl und Mitgefühl, Sinn und Werte).

Foto: Dieter Schütz/pixelio.de

9

Einrichtungen von freien Trägern in Endersbach Kindergarten und Krippe Zeitenspiel e.V. Strümpfelbacher Straße 21, Weinstadt-Endersbach, Telefon (07151) 61 07 78 E-Mail: [email protected] Leitung: Martina Ockert-Galagorri Altersgruppe: 1 Jahr bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag, Dienstag 7.30 Uhr – 14.30 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr – 13.00 Uhr (Winter) Mittwoch 8.30 Uhr – 13.00 Uhr (Sommer) Donnerstag, Freitag 7.30 Uhr – 14.30 Uhr inklusive Mittagessen

Foto: Paul Marx/pixelio.de

Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • In der altersgemischten Gruppe werden maximal 16 Kinder von ein bis sieben Jahren betreut. • Ziel der Einrichtung ist die erzieherische Arbeit auf Grundlage der Waldorfpädagogik. Verein für Aktivität und Spiel „Kuckucksnest“ Bahnhofstraße 19, Weinstadt-Endersbach, Telefon (07151) 60 62 04 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Helga Hekeler Altersgruppe: 18 Monate bis 3 Jahre Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Betreute Krippengruppe (maximal 10 Kinder/Vormittag) für Kinder unter drei Jahren.

Foto: Thomas Kujawa/pixelio.de

Städtische Kindertagesstätten in Großheppach Kindergarten Pfahlbühlstraße Pfahlbühlstraße 83, Weinstadt-Großheppach, Telefon (07151) 60 37 30 E-Mail: [email protected] Leitung: Ruth Seyfert Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.45 Uhr – 12.45 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr – 16.30 Uhr Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus einer Gruppe mit bis zu 25 Plätzen. • Es können bis zu drei Kinder zwischen 2 und 3 Jahren aufgenommen werden. • Der Kindergarten hat eine familiäre Atmosphäre, in der jedes einzelne Kind im Mittelpunkt steht. • In Kleingruppen findet 2x wöchentlich rhythmisch-musikalische Förderung statt. • Die Werkstatt bietet viele handwerkliche und kreative Anreize. • Im naturbelassenen Garten haben die Kinder viele Bewegungsmöglichkeiten.

10

Foto: knipseline/pixelio.de

Kindergarten Pfarrgasse Pfarrgasse 19 A, Weinstadt-Großheppach, Telefon (07151) 60 03 20 E-Mail: [email protected] Leitung: Renate Müller Altersgruppe: 3 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr – 12.30 Uhr, nachmittags geschlossen Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus einer Gruppe mit bis zu 28 Plätzen. • Das soziale Miteinander ist ein wesentlicher Baustein der Erziehung. Es ist Grundlage jeder Beziehung und macht einen wesentlichen Teil jeder Persönlichkeit aus. • Die Fähigkeit der Kinder wird: > gefördert, > ihre Selbstständigkeit unterstützt, > soziales Verhalten ermöglicht und > sie werden dadurch zu einem lebensbejahenden Menschen erzogen.

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Kinderhaus „Zügernberg“ Zügernbergstraße 37, Weinstadt-Großheppach, Telefon (07151) 2 05 28 13 E-Mail: [email protected] Leitung: Sandra Dettenhammer Altersgruppe: 1 Jahr bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr Die Betreuungszeiten sind als Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden oder als verlängerte Öffnungszeiten wählbar.

Foto: Franz Mairinger/pixelio.de

Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Das Kinderhaus besteht aus zwei Krippengruppen für bis zu 20 Kinder von einem Jahr bis zu drei Jahren und zwei Kindergartengruppen für bis zu 45 Kinder von drei Jahren bis zur Einschulung. • Gruppenzugehörigkeit und Gemeinsamkeit erleben die Krippenkinder in ihrem Alltag durch wiederkehrende Rituale im Tagesablauf, gemeinsame Vesper, Sing- und Spielkreise sowie Bezugserzieher/innen. Partizipation des Kindes ist in allen Bereichen erwünscht und richtet sich nach dem individuellen Tempo des Kindes. • Im Kindergartenbereich arbeiten wir teiloffen in verschiedenen Funktionsräumen. Die Arbeit in Projektgruppen ist fester Bestandteil der pädagogischen Arbeit. • Den großzügigen Außenbereich und die naturnahe Umgebung sehen wir als pädagogischen Bildungsbereich.

Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de

11

Kirchliche Kindergärten in Großheppach Evangelischer Kindergarten Sonnenblume Schlesierweg 6, Weinstadt-Großheppach, Telefon (07151) 60 04 80 E-Mail: [email protected] Leitung: Andrea Unkauf Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.45 Uhr – 12.45 Uhr Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr – 16.30 Uhr Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Freitag 7.30 Uhr – 13.30 Uhr Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Regelkindergarten mit zwei altersgemischten Gruppen mit bis zu 50 Plätzen. • Bietet sechs Plätze für Kinder ab zwei Jahren an. • Im Evangelischen Kindergarten machen die Kinder – neben dem Elternhaus – erste Erfahrungen mit Inhalten und Formen des christlichen Glaubens. Durch biblische Geschichten, Bilder, Symbole, Gebete und Lieder möchten wir den Kindern die Liebe Gottes vermitteln und sie in kindgerechter Form mit den wichtigen Aussagen und Werten des christlichen Glaubens bekannt machen.

Foto: Simone Hainz/pixelio.de

Städtische Kindertagesstätten in Schnait Kindergarten Beethovenstraße Beethovenstraße 7, Weinstadt-Schnait. Telefon (07151) 6 61 63 E-Mail: [email protected] Leitung: Waltraud Ade-Reichert Altersgruppe: 3 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.45 Uhr – 12.45 Uhr Dienstag + Mittwoch 14.00 Uhr – 16.30 Uhr Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus einer Gruppe mit bis zu 25 Plätzen. • Der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit orientiert sich an dem Leitsatz Maria Montessoris: „Hilf mir es selbst zu tun“. • Dadurch wird das Selbstbewusstsein der Kinder gestärkt und sie werden zum eigenständigen Handeln und Experimentieren ermutigt. • Der großzügige naturnahe Außenbereich des Kindergartens gibt den Kindern die Möglichkeit bei jedem Wetter im Freien zu spielen, zu forschen und Erfahrungen zu sammeln. • Ein wichtiger Aspekt der Einrichtung ist die Sprach- und Bewegungsförderung. • Mit der gegenüberliegenden Grundschule besteht eine enge Kooperation.

Foto: S. Hofschaeger/pixelio.de

Kinderhaus Lessingstraße Lessingstraße 1-3, Weinstadt-Schnait, Telefon (07151) 6 72 06 E-Mail: [email protected] Leitung: Anita Zur Altersgruppe: 1 Jahr bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr – 17.00 Uhr Die Betreuungszeiten sind als Ganztagesbetreuung von 8 oder 10 Stunden oder als verlängerte Öffnungszeiten wählbar. Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen mit bis zu 30 Plätzen. • Es stehen zehn Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. • Das Kinderhaus verfügt über einen sehr großen Garten mit kleinem Waldgrundstück. • Altersgemischte Gruppen 12

Foto: Webwebwebber/pixelio.de

• Ein klar strukturierter Tagesablauf • Tägliche Bewegung auch an der frischen Luft bei jedem Wetter sowie die tägliche Mittagsruhe. • Musik – das Kinderhaus hat die Felix-Plakette, eine Auszeichnung des Schwäbischen Chorverbands für besonderes Engagement im musikalischen Bereich. • Technolino – das Kinderhaus hat das Prädikat „Technikfreundlicher Kindergarten“.

Kirchliche Kindergärten in Schnait Evangelischer Kindergarten Arche Noah Blütenstraße 4, Weinstadt-Schnait, Telefon (07151) 6 65 33 E-Mail: [email protected] Leitung: Christine Feuerpeil Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 Uhr – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr, Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr, nachmittags geschlossen Verlängerte Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag 7.00 Uhr – 13.00 Uhr, Freitag 7.00 Uhr – 12.00 Uhr Foto: Rolf van Melis/pixelio.de

Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen mit bis zu 47 Plätzen. • Es stehen sechs Plätze für Kinder ab zwei Jahren zur Verfügung. • Die Einrichtung legt Wert auf die bewusste Feier der großen Feste des Kirchenjahres. Biblische Geschichten und ihre kindgemäße Vermittlung sollen den Kindern den tragenden Grund unseres Lebens und Glaubens bewusst machen. Aber auch der tägliche Umgang miteinander soll von Liebe und Respekt gegenüber dem Anderen geprägt sein. • „Wir freuen uns über alle Kinder und ihre Eltern, unabhängig von ihrer nationalen oder religiösen Zugehörigkeit“. • Die im Orientierungsplan vorgesehene schrittweise Hinführung zum schulischen Lernen und die Durchführung unter­ schiedlicher Projekte hat ebenso ihren Platz wie das regelmäßige Entwicklungsgespräch und die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Erzieherinnen in pädagogischen und anderen Fragen.

Städtische Kindertagesstätten in Strümpfelbach Kindergarten Hauptstraße Hauptstraße 4/1, Weinstadt-Strümpfelbach, Telefon (07151) 6 28 71 E-Mail: [email protected] Leitung: Dagmar Puschner Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr Die Betreuungszeiten sind als verlängerte Öffnungszeiten von 6 oder 7 Stunden wählbar. Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus 2 Gruppen mit insgesamt bis zu 35 Plätzen, Foto: KFM/pixelio.de davon zehn Plätze in der Krippengruppe für Kinder von ein bis drei Jahren. • Spiel, Lernen und Entwicklung sind untrennbar verbunden. Wir bieten den Kindern eine anregende räumliche Umgebung. • Es gibt verschiedene Aktionstage, bei denen wir turnen oder die Natur erkunden. • Ressourcenorientiertes Arbeiten ist bei uns wichtig, so rücken die Stärken der Kinder in den Vordergrund. Jedes Kind ist willkommen und als individuelle Person anerkannt. Die Ideen der Kinder sind gefragt und es entstehen gemeinsame Projekte. • Eine gute Erziehungspartnerschaft mit den Eltern und Transparenz in der pädagogischen Arbeit ist uns wichtig.

13

Kirchliche Kindergärten in Strümpfelbach Evangelischer Kindergarten Rappelkiste Zeisigweg 2, Weinstadt-Strümpfelbach, Telefon (07151) 6 45 22 E-Mail: [email protected] Leitung: Claudia Bischoff Altersgruppe: 2 Jahre bis zur Einschulung Betreuungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr Montag + Mittwoch 14.00 Uhr – 16.30 Uhr Besonderheiten und Schwerpunkte der Einrichtung: • Die Einrichtung besteht aus zwei Gruppen mit bis zu 50 Plätzen. Foto: Feline Rupprecht/pixelio.de • Es gibt sechs Plätze für Kinder unter drei Jahren. • Konzept der offenen Arbeit, gruppenübergreifendes Arbeiten. • Begleitung der Kinder in ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. • Jedes Kind wird als einmaliges Geschöpf Gottes geachtet und akzeptiert. • Die Kinder lernen Formen und Inhalte christlichen Glaubens kennen. • Den Kindern wird die Möglichkeit geboten, in altersgemischten Gruppen eigene Fähigkeiten wahrzunehmen und weiterzuentwickeln. • Vielfältige Möglichkeiten werden den Kindern im Tagesablauf geboten um ihren Bewegungsdrang zu stillen. • Die pädagogische Arbeit basiert auf dem Orientierungsplan für Kindertagesstätten in Baden-Württemberg. • Enge Zusammenarbeit mit den Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten der Kinder.

Schließzeitenbetreuung

14

Foto: Andreas Zöllick/pixelio.de

Für Kinder, die während der Schließzeiten ihrer Tagesstätte an Ostern, Pfingsten und in den Sommerferien nicht anderweitig betreut werden können, bietet die Stadt Weinstadt in dieser Zeit eine Betreuungsmöglichkeit. Weitere Informationen erhalten Sie in der Tagesstätte, die Ihr Kind besucht oder beim Amt für Familie, Bildung und Soziales, Poststr. 15/1, Frau Waschin, Telefon (07151) 693 201 oder E-Mail: [email protected]

Kindertagespflege Die Stadt Weinstadt ist Mitglied im Tageselternverein Waiblingen e.V. Der Tageselternverein ist in Weinstadt der Ansprechpartner für den bedarfsgerechten Ausbau der Tagespflege. Er ergänzt das institutionelle Angebot durch individuelle Betreuung der Tageseltern und hat die Aufgabe, die Vermittlung und Begleitung des Tageskindes durch eine sozialpädagogische Fachkraft sicherzustellen. Zum Angebot gehört u. a. die ausführliche Beratung und Begleitung in allen Fragen der Tagespflege für abgebende Eltern und Tageseltern; Haftpflichtversicherung für Tageseltern und Tageskind; Vorbereitung und Qualifikation der Tageseltern auf ihre Aufgaben vor Beginn des Betreuungsverhältnisses; Begleitung des Betreuungsverhältnisses. Erreichbar ist der Tageselternverein Waiblingen e.V. unter Telefon (07151) 9 82 24 89 60, E-Mail: info@tageselternver­ein-wn.de oder im Internet unter www.tageselternverein-wn.de. Der Verein bietet donnerstags von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Sprechstunde im Amt für Familie, Bildung und Soziales, Zimmer 1.10, Poststraße 15/1, Stadtteil Beutelsbach, an. Außerdem gibt es am 1. und 3. Mittwoch im Monat eine Sprechstunde im Familienzentrum Weinstadt, Bahnhofstraße 19, Stadtteil Endersbach von 8.30 Uhr bis 10.00 Uhr. Die Tagespflege steht allen Eltern offen. Eltern mit geringem Einkommen können Zuschüsse von der wirtschaftlichen Jugendhilfe des Landratsamtes erhalten. Es bestehen auch Fördermöglichkeiten durch die Stadt Weinstadt. Weitere Auskünfte sind erhältlich beim Amt für Familie, Bildung und Soziales, Poststraße 15/1, Weinstadt-Beutelsbach, Herr Hoyer, Telefon (07151) 693 232 oder E-Mail: [email protected]

Übergang Kindertagesstätte – Grundschule Jedem Kind soll ein guter Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule ermöglicht werden. Für die Zusammenarbeit zwischen den städtischen Kindertagesstätten und der jeweiligen Grundschule in Weinstadt liegt ein verbindlicher Kooperationsplan vor. Darin werden einmal jährlich gemeinsame Aufgaben und Ziele für die Zusammenarbeit im Kindergarten- bzw. Schuljahr festgelegt, z. B. Themen zur Schulfähigkeit des Kindes, Fragen zu neuen Projekten, zur Stichtagsregelung oder Schulanmeldung. Nach Vereinbarung finden auch Tandem-Fortbildungen zu besonderen Themen über das Schulkind mit Kindergarten und Grundschule statt. Auch finden Schulbesuche, Besuche der Kooperationslehrerin in der Kindertageseinrichtung und Informationsveranstaltungen für die Eltern der Grundschule statt. Mit Einwilligung der Eltern gibt es auch einen Austausch zwischen Kindergarten und Grundschule über den jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes, um dem Kind einen guten Übergang von der Kita zur Grundschule zu ermöglichen. In besonderen Fällen finden nach Vereinbarung zusätzliche Gespräche mit Eltern, Erzieherinnen und Lehrern statt. Fragen zur Kooperation zwischen den Grundschulen und den Kindertagesstätten beantworten die Leiter/innen der jeweiligen Kindertagesstätte oder die entsprechende Grundschule. In den Stadtteilen Beutelsbach und Endersbach finden derzeit zwei unterschiedliche Projekte zur optimierten Ver­zahnung und Abstimmung des Übergangs von der Kindertageseinrichtung in die Grundschule statt. Der Stifts­kindergarten und die Grundschule in Beutelsbach nehmen am Landesprojekt Schulreifes Kind teil. Mit diesem Projekt ist ein Förderkonzept initiiert worden, das es ermöglicht, Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu erkennen, um die Kinder gezielt fördern zu können und ihnen somit eine gute Basis für einen gelingenden Schulstart zu geben. Dieses Ziel soll erreicht werden durch die Intensivierung der Kooperation zwischen Kindergärten und Grundschulen. Die Silcherschule Endersbach und der daneben liegende Kindergarten Schulstraße sind Modellprojekte „Bildungshaus 3 – 10“ des Landes Baden-Württemberg. Dabei werden Teile des Bildungsangebotes institutionsübergreifend und gemeinschaftlich gestaltet. Im Bildungshaus soll den Kindern die Chance geboten werden, gemeinsam zu spielen und zu lernen.

15

Betreuungsangebote für Grundschüler An allen Grundschulen ist ein zusätzliches Betreuungsangebot eingerichtet. In Beutelsbach von 7 bis 16 Uhr, in Endersbach von 7 bis 17 Uhr, in Großheppach, Schnait und Strümpfelbach je von 7 bis 14 Uhr. Ferienbetreuung für alle Stadtteile: Als zusätzliches Angebot wird in den Herbst-, Faschings-, Oster-, Pfingst- (für eine Woche), und Sommerferien (für drei Wochen) für die Kinder der Schülerbetreuungen und des offenen Ganztagesbetriebes der Silcherschule eine Ferienbetreuung von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr angeboten. Anmeldung und Informationen erhalten Sie in der Broschüre „Ferienzeit in Weinstadt“. Diese wird immer am Ende eines Jahres vom Amt für Familie, Bildung und Soziales herausgegeben. Nähere Auskünfte dazu sind erhältlich bei den Leiterinnen der Betreuungseinrichtungen oder bei Frau Müller, Amt für Familie, Bildung und Soziales, Poststraße 15/1, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 693-317 oder E-Mail: [email protected]

Betreuungsangebote für Grundschüler in Beutelsbach Kernzeitenbetreuung (Verlässliche Grundschule) an der Grundschule Beutelsbach Kellereistraße 6, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 2 05 08 61 E-Mail: [email protected] Leitung: Frau Krüger Betreuungszeiten: Jeweils von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und nach der 4. Stunde bis 13.00 Uhr oder 14.00 Uhr an allen Schultagen. Flexible Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Beutelsbach Stiftstraße 30, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 2 76 52 27 E-Mail: [email protected] Leitung: Frau Krüger Betreuungszeiten: Jeweils von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und nach der 4. Stunde bis 16.00 Uhr an allen Schultagen. Es kann tageweise gebucht werden, wobei die Buchung dann für ein Schulhalbjahr bindend ist. Bei einer Betreuung bis 16 Uhr ist die Teilnahme am warmen Mittagessen verpflichtend. Hort an der CLEMENS SCHULE seither Hort der Freien Christlichen Schule Unteres Remstal (FCSUR) Ziegeleistraße 39, Weinstadt-Beutelsbach, Telefon (07151) 1 65 23 87, Fax (07151) 1 65 23 86 E-Mail: [email protected] Weitere Infos zum Hort unter www.clemensschule-weinstadt.de oder www.clemens.schule oder direkt im Sekretariat. Alle Angebote gelten auch für Kinder, die nicht die Freie Christliche Schule besuchen. Betreuungszeiten: Flexible Hortangebote, täglich von 7.00 bis 17.00 Uhr Kernzeitbetreuung, wählbar 7.00 bis 13.00 Uhr oder 7.00 bis 14.00 Uhr. Ferienprogramm wählbar 8.00 bis 14.00 Uhr oder 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr in allen Ferien (außer Weihnachten), tageweise buchbar. Optionale Notfallbetreuung, wenn ein kurzfristiger Betreuungsplatz benötigt wird. Hausaufgaben-Betreuung für ausländische Grundschüler Ein Angebot des Ausländerbeirats Weinstadt. Näheres kann bei den Lehrkräften oder beim Sekretariat der Grundschule oder über Frau Paasch, Telefon (07151) 2 08 64 91, erfragt werden.

16

Betreuungsangebote für Grundschüler in Endersbach Die Silcherschule ist eine Grundschule mit Profil offener Ganztagesbetrieb Seit dem Schuljahr 2014/2015 wird der offene Ganztagesbetrieb in allen Klassenstufen angeboten. Die Teilnahme am Ganztagesbetrieb ist freiwillig und kostenfrei (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr). In der Schulmensa wird ein kostenpflichtiges Mittagessen angeboten. Freitags findet kein Ganztagesbetrieb statt. Der Unterricht endet am Vormittag nach Stundenplan. Ergänzend zum schulischen Ganztagesbetrieb werden folgende gebührenpflichtige Betreuungszeiten angeboten: Täglich von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Freitags beginnt die Betreuungszeit nach dem Unterrichtsende am Vormittag und endet um 17.00 Uhr. Die Anmeldung ist bindend für ein Schulhalbjahr. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitungen der Betreuung Frau Sigle und Frau Bauer Schulstraße 24, Weinstadt-Endersbach, Telefon (07151) 906 748 oder 906 749 E-Mail: [email protected] Die Anmeldung erfolgt über das Schulsekretariat Frau Hof, Telefon (07151) 603 342 E-Mail: [email protected] Hausaufgaben-Betreuung für ausländische Grundschüler Ein Angebot des Ausländerbeirats Weinstadt. Näheres kann bei den Lehrkräften oder beim Sekretariat der Grundschule oder über Frau Paasch, Telefon (07151) 2 08 64 91, erfragt werden.

Betreuungsangebote in Großheppach Kernzeitenbetreuung (Verlässliche Grundschule) an der Grundschule Großheppach Zügernbergstraße 35, Weinstadt-Großheppach, Telefon (07151) 610 490 E-Mail: [email protected] Leitung: Frau Roos Betreuungszeiten: Jeweils von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und nach der 4. Stunde bis 13.00 Uhr oder 14.00 Uhr an allen Schultagen.

Foto: Dieter Schütz/pixelio.de

Hausaufgaben-Betreuung für ausländische Grundschüler Ein Angebot des Ausländerbeirats Weinstadt. Näheres kann bei den Lehrkräften oder beim Sekretariat der Grundschule oder über Frau Paasch, Telefon (07151) 2 08 64 91, erfragt werden.

17

Betreuungsangebote in Schnait Kernzeitenbetreuung (Verlässliche Grundschule) an der Grundschule Schnait Beethovenstraße 12, Weinstadt-Schnait, Telefon (07151) 99 07 55 oder (07151) 2 05 27 23 E-Mail: [email protected] Leitung: Frau Schwegler Betreuungszeiten: Jeweils von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr und nach der 4. Stunde bis 13.00 Uhr oder 14.00 Uhr an allen Schultagen. TigeR GS Schnait (Tagespflege in anderen geeigneten Räumen) Bei diesem Konzept werden die Grundschüler während der Schulzeit an den Nachmittagen von einer Tagesmutter betreut. Betreuungszeiten: Montag - Freitag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Betreuungstage und zeitlicher Umfang können individuell festgelegt werden. Informationen beim Tageselternverein Waiblingen e.V. Telefon (07151) 9 82 24 89 60 oder [email protected]. Hausaufgaben-Betreuung für ausländische Grundschüler Ein Angebot des Ausländerbeirats Weinstadt. Näheres kann bei den Lehrkräften oder beim Sekretariat der Grundschule oder über Frau Paasch, Telefon (07151) 2 08 64 91, erfragt werden.

Betreuungsangebote in Strümpfelbach Kernzeitenbetreuung (Verlässliche Grundschule) an der Grundschule Strümpfelbach Hindenburgstraße 15, Weinstadt-Strümpfelbach, Telefon (07151) 2 05 28 46, Leitung Frau Dziku und Frau Schneider Betreuungszeiten: Jeweils von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr und nach der 4. Stunde bis 13.00 Uhr oder 14.00 Uhr an allen Schultagen. Hausaufgaben-Betreuung für ausländische Grundschüler Ein Angebot des Ausländerbeirats Weinstadt. Näheres kann bei den Lehrkräften oder beim Sekretariat der Grundschule oder über Frau Paasch, Telefon (07151) 2 08 64 91, erfragt werden.

Sprachförderung für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund „Sprachhilfe nach dem Denkendorfer Modell“ findet in fast allen Kindertagesstätten und in den Grundschulen statt. Eine Förderung in Klassenstufe 5 und 6 an weiterführenden Schulen (Werkreal-/Hauptschulen, Gemeinschafts­schulen, Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule sowie Förderschulen) ist auf Anfrage möglich. Weitere Informationen sind erhältlich bei den Erzieherinnen und Erziehern in der jeweiligen Kindertagesstätte sowie beim Amt für Familie, Bildung und Soziales, Poststraße 15/1 in Weinstadt-Beutelsbach, Frau Forster-Sprenger, Telefon (07151) 693 311 oder E-Mail: [email protected]

Kindergartenordnung und Satzung über die Grundschülerbetreuung Die „Ordnung für die Kindertagesstätten der Stadt Weinstadt” sowie die Satzung für die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt können im Internet unter www.weinstadt.de abgerufen werden. Darüber hinaus sind die Kindergartenordnung und die Satzung über die Grundschülerbetreuung auch in allen Kindertagesstätten bzw. Grundschulen erhältlich.

18

Gebühren – was kostet die Betreuung? Städtische Kindertageseinrichtungen Stand 1.1.2015* Monatliche Gebühr (11 Monate) Monatliche Gebühr (11 Monate) für ein Kind über drei Jahren für ein Kind unter drei Jahren für Kinder in Regelgruppen und im Waldkindergarten (kein Mittagessenangebot) 1 105 € 184 € 2 81 € 142 € 3 53 € 93 € 4 17 € 30 € für Kinder in Gruppen mit verlängerter Vormittagsöffnungszeit bis 6 Stunden (einrichtungsweise optional mit Mittagessen*) 1 119 € 209 € 2 92 € 161 € 3 60 € 105 € 4 19 € 34 € für Kinder in verlängerter Öffnungszeit bis 7 Stunden (verpflichtende Teilnahme am Mittagessen*) 1 150 € 317 € 2 115 € 244 € 3 76 € 160 € 4 24 € 51 € für Kinder in Ganztagesbetreuung bis 8 Stunden (verpflichtende Teilnahme am Mittagessen*) 1 195 € 361 € 2 150 € 278 € 3 98 € 182 € 4 32 € 58 € für Kinder in Ganztagesbetreuung bis 10 Stunden (verpflichtende Teilnahme am Mittagessen*) 1 241 € 448 € 2 186 € 346 € 3 122 € 226 € 4 39 € 73 € * Die nächste Änderung erfolgt voraussichtlich zum 01.07.2016 Stufe

Stufen: 1 – E inzelkind sowie Kind mit Hauptwohnsitz außerhalb von Weinstadt unabhängig von der Anzahl der Kinder in der Familie/Haushaltsgemeinschaft. 2 – Kind mit einem kindergeldberechtigten Geschwisterkind in der Familie/Haushaltsgemeinschaft. 3 – Kind mit zwei kindergeldberechtigten Geschwisterkindern in der Familie/Haushaltsgemeinschaft. 4 – Kind mit mindestens drei kindergeldberechtigten Geschwisterkindern in der Familie/Haushaltsgemeinschaft. * Die Betreuungsgebühren werden von September bis Juli erhoben. Zusätzlich fallen ggfls. Gebühren für eine Schließzeitenbetreuung an. In Tagesstätten kirchlicher Träger fallen i. d. R. die gleichen Gebühren an. Die freien Träger haben abweichende Regelungen. Für die Essensteilnahme wird eine Monatsgebühr von 65 EUR erhoben. Bei Betreuungsangeboten von mehr als 6 Stunden täglich ist die Teilnahme am Mittagessen verpflichtend. Bei verlängerten Öffnungszeiten mit bis zu 6 Stunden Betreuung täglich ist die Teilnahme am Mittagessen freiwillig, wenn es in der Einrichtung angeboten wird. Zur Monatsgebühr in der obigen Tabelle kommt dann bei einer Essensteilnahme der Verpflegungsbeitrag in Höhe von 65 EUR hinzu. Bei regelmäßiger Teilnahme an weniger als 5 Tagen in der Woche wird eine entsprechend anteilige Gebühr erhoben. Sozialstaffelung Familien, deren monatliches Bruttoeinkommen unter 3.250 EUR (ohne Kindergeld) liegt, erhalten auf Antrag eine Gebührenermäßigung. Auskünfte erteilen Herr Hoyer, Telefon (07151) 693 232, E-Mail: [email protected] und Frau Lenz-Vaihinger, Telefon (07151) 693 297, E-Mail: [email protected] vom Amt für Familie, Bildung und Soziales, Poststraße 15/1, Weinstadt-Beutelsbach.

19

Kernzeitbetreuung:

Gebühr pro Kind und Monat ab 1.1.2015

Für Kind(er) aus einer Familie mit

Betreuung bis 13 Uhr

Betreuung bis 14 Uhr

1*

76 €

95 €

2*

62 €

76 €

3*

38 €

47 €

4*

15 €

20 €

Wohnsitz nicht in Weinstadt (unabhängig von der Kinderzahl)

76 €

95 €

* kindergeldberechtigte(s) Kind(er)

Flexible Nachmittagsbetreuung:

Gebühr pro Kind und Monat je betreutem Wochentag ab 1.1.2015

Für Kind(er) aus einer Familie mit

Betreuung bis 14 Uhr

Betreuung bis 16 Uhr

1*

19 €

31 €

2*

15,20 €

23,80 €

3*

9,50 €

15,80 €

4*

3,90 €

6,50 €

Wohnsitz nicht in Weinstadt (unabhängig von der Kinderanzahl)

19 €

31 €

* kindergeldberechtigte(s) Kind(er) Ergänzend wird pro Monat ein Verpflegungsbeitrag in Höhe von 65 € erhoben. Sofern das Verpflegungsangebot nur an einzelnen Wochentagen in Anspruch genommen wird, wird der Verpflegungsbeitrag für jeden Wochentag anteilig mit 13,00 € monatlich erhoben. Für die Ferienzeiten wird der Verpflegungsbeitrag anteilig nicht erhoben. An Betreuungstagen bis 16 Uhr kann nicht auf das Mittagessen verzichtet werden. Siehe dazu auch § 8 Abs. 5 in der Satzung für die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt. Diese liegt in der jeweiligen Einrichtung aus und kann unter www.weinstadt.de abgerufen werden.

Ergänzende Betreuungsangebote an Ganztagesgrundschulen: Gebühr pro Kind und Monat je betreutem Wochentag (Stand 1.1.2015) für Kind(er) aus einer Familie mit

Vor der Schule 7.00 – 8.00 Uhr

Nach der Schule 15.00 – 17.00 Uhr

Mittagsbetreuung freitags 11.40 – 13.00 Uhr

Anschlussbetreuung freitags 13.00 – 15.00 Uhr

1*

9,60 €

19,10 €

12,70 €

19,10 €

2*

7,40 €

14,80 €

10,20 €

14,80 €

3*

5,40 €

10,60 €

7,60 €

10,60 €

4*

2,20 €

4,20 €

2,60 €

4,20 €

Wohnsitz nicht in Weinstadt (unabhängig von der Kinderanzahl)

9,60 €

19,10 €

12,70 €

19,10 €

Die Gebühr bei ergänzenden Angeboten an Ganztagesgrundschulen wird für jeden Monat in dem mindestens 1 Schultag liegt voll erhoben. Sind alle Tage eines Monats Ferientage, wird keine Gebühr erhoben. Ergänzend wird pro Monat ein Verpflegungsbeitrag in Höhe von 85,- € erhoben, sofern das Kind für die Teilnahme an der warmen Mittagsverpflegung gemeldet ist. Sofern das Verpflegungsangebot nur an einzelnen Wochentagen in Anspruch genommen wird, wird der Verpflegungsbeitrag für jeden Wochentag anteilig mit 17,- € monatlich erhoben. Für die Ferienzeiten wird der Verpflegungsbeitrag anteilig nicht erhoben. Siehe dazu auch § 8 Abs. 6 in der Satzung für die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt. Diese liegt in der jeweiligen Einrichtung aus und kann unter www.weinstadt.de abgerufen werden. 20

Ferienbetreuung: Für die Ferienbetreuung in den Schülerbetreuungen und in ergänzenden Betreuungsangeboten an Ganztagesgrundschulen werden ergänzend zu den obigen Gebühren folgende Beträge erhoben: • pro Kind und Woche:   57,00 € für eine Betreuung bis 14.00 Uhr • pro Kind und Woche:   93,00 € für eine Betreuung bis 15.00 Uhr • pro Kind und Woche: 100,00 € für eine Betreuung bis 16.00 Uhr • pro Kind und Woche: 109,00 € für eine Betreuung bis 17.00 Uhr Für die Ferienbetreuung nach 14.00 Uhr wird pro Woche ergänzend ein Verpflegungsbeitrag in Höhe von 18 € erhoben. Für Mehrlinge in der gleichen Betreuungsform und die Gebührenstaffelung gelten die gleichen Regelungen wie in städtischen Kindertageseinrichtungen (siehe Seite 19).

Elternbeirat Nach dem Kindergartengesetz für Baden-Württemberg soll in jeder Einrichtung ein Elternbeirat gebildet werden. Der Elternbeirat hat die Aufgabe die Einrichtungen in der Erziehungsarbeit zu unterstützen, die Zusammenarbeit zwischen Kindergarten, Elternhaus und Träger zu fördern und den Kontakt zum Elternhaus herzustellen. In allen Einrichtungen finden zu Beginn des Kindergartenjahres im Herbst Eltern-Informationsabende statt, bei denen auch die Elternbeiräte gewählt werden. In Weinstadt haben sich die Elternbeiräte der Kindertagesstätten zu einem Gesamtelternbeirat (GEB) zusammengeschlossen. Dieser vertritt die Interessen der Eltern und ist Mitglied im Kinder­ garten­beirat der Stadt. Ähnliches gilt für die Schulen. Neben den Elternbeiräten der Schulen existiert ein Gesamtelternbeirat der schulischen Betreuungseinrichtungen. Er vertritt die Betreuungseinrichtungen im Schulbeirat und ist Ansprechpartner für die Stadt.

Aufnahmekriterien Der Gemeinderat der Stadt Weinstadt hat in der Kindergartenordnung für die städtischen Einrichtungen Aufnahme­ kriterien geregelt (siehe dazu auch § 3 der Kindergartenordnung). Sie liegt in jeder Einrichtung aus oder ist unter www.weinstadt.de abrufbar. In die Schülerbetreuung werden Schüler der jeweiligen Grundschule aufgenommen, der die entsprechende Einrichtung angegliedert ist, sowie Schüler, die die Grundschulförderklasse, die Sprachheilschule oder die Förderschule (Klasse 1 bis 4) besuchen (siehe dazu auch § 4 der Satzung für die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt). Diese ist in jeder Einrichtung erhältlich oder unter www.weinstadt.de abrufbar. Für die Teilnahme an den ergänzenden Betreuungsangebote der Ganztagesgrundschule ist die Anmeldung und Aufnahme in den offenen Ganztagesbetrieb der Schule Voraussetzung.

Anmeldung Die Anmeldung für die städtischen Kindertageseinrichtungen, das Kinderhaus „Am Sonnenhang“ und den evangelischen Kindergarten Sonnenblume erfolgt zentral beim Amt für Familie, Bildung und Soziales, Poststraße 15/1, WeinstadtBeutelsbach, Frau Linder-Duhanaj Telefon (07151) 693 201 oder E-Mail: [email protected], Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 19.00 Uhr. Kinder, die bei ihrer Aufnahme das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sollten mindestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Aufnahmetermin angemeldet werden. Das rosa Anmeldeformular für die Vormerkliste der städtischen Kindertageseinrichtungen kann am Ende der Broschüre entnommen werden und steht als Download auf der Homepage der Stadt Weinstadt (www.weinstadt.de) zur Verfügung. Die Anmeldung für Kindertageseinrichtungen der anderen kirchlichen und freien Träger erfolgt bei den Leitungen der jeweiligen Einrichtungen. Die Anmeldung für die Kernzeitbetreuung und die Flexible Nachmittagsbetreuung für Grundschüler erfolgt zentral beim Amt für Familie, Bildung und Soziales, Poststraße 15/1, Weinstadt-Beutelsbach, Frau Müller Telefon (07151) 693 317 oder E-Mail: [email protected]. Sprechzeiten: Montag bis Mittwoch und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 19.00 Uhr. Das blaue Anmeldeformular für die Grundschülerbetreuung kann am Ende der Broschüre entnommen werden und steht als Download auf der Homepage der Stadt Weinstadt (www.weinstadt.de) zur Verfügung. Die Anmeldung zur Ganztagesschule erfolgt bei der Grundschulanmeldung in der Silcherschule Endersbach, Sekretariat Frau Hof Telefon (07151)603 342 oder E-Mail: [email protected].

21

Änderungen und Abmeldungen Für die städtischen Kindertagesstätten gilt die Regelung, dass eine Änderung der Betreuungsform aus wichtigem Grund jeweils zum Monatsanfang möglich ist, sofern dafür geeignete Plätze zur Verfügung stehen. Eine Reduzierung des Betreuungsumfangs in den ersten sechs Monaten nach Erstaufnahme ist möglich, führt aber nicht zu einer Verringerung der Betreuungsgebühren. Eine Abmeldung kann nur zum Monatsende erfolgen. Der Antrag auf Änderung der Betreuungsform oder eine Abmeldung muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Stadt Weinstadt eingegangen sein. Für die Kernzeitenbetreuung gilt die Regelung, dass die Abmeldung jeweils schriftlich unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Monatsende bei der Stadt Weinstadt, Amt für Familie, Bildung und Soziales erfolgen muss. Für die Flexible Nachmittagsbetreuung gilt die Regelung, dass Ummeldungen der Wochentage in den ersten zwei Schul­wochen möglich sind. Danach ist ein Wechsel der Betreuungstage erst zum nächsten Schulhalbjahr möglich. Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich. Für den offenen Ganztagesbetrieb der Silcherschule (8 – 15 Uhr) gilt die Regelung, dass Ummeldungen erst zum nächsten Schulhalbjahr möglich sind. Eine Abmeldung ist nur zum Ende des Schuljahres möglich. Für die ergänzenden Betreuungsangebote an der Silcherschule (7 – 8 Uhr und 15 – 17 Uhr) gilt die Regelung, dass Um­meldungen nur zum Schulhalbjahr möglich sind. Eine Abmeldung ist nur zum Ende eines Schulhalbjahres möglich.

Kontaktadressen Bei Fragen zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung stehen Ihnen folgende Ansprechpartner/innen beim Amt für Familie, Bildung und Soziales der Stadt Weinstadt zur Verfügung: Gerhard Friedel, Sachgebietsleitung Telefon (07151) 693 310, E-Mail: [email protected] Carolin Bühlmaier, Kindergartenangelegenheiten Telefon (07151) 693 314, E-Mail: [email protected] Miriam Waschin, Anmeldungen, Gebühren Telefon (07151) 693 201, E-Mail: [email protected] Sylvia Forster-Sprenger Fachberaterin für Kindertageseinrichtungen beim Amt für Familie, Bildung und Soziales Telefon (07151) 693 311, E-Mail: [email protected] Bei Fragen zur Schülerbetreuung steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin der Stadt Weinstadt zur Verfügung: Ute Hipp, Sachgebiet Schule Telefon (07151) 693 249, E-Mail: [email protected] Sarah Müller, Anmeldungen, Gebühren, Telefon (07151) 693 317, E-Mail: [email protected] Das Amt befindet sich im Gebäude Poststraße 15/1 in Weinstadt-Beutelsbach (sog. Reichenecker-Areal).

Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Weinstadt, Amt für Familie, Bildung und Soziales, Poststraße 15/1, 71384 Weinstadt, Tel. (07151) 693-0, Fax (07151) 693-132. Stand: Dezember 2015. Die Broschüre dient der Information und beinhaltet keine Angebote zu einem Vertragsabschluss. Für Fehler und deren Folgen wird keine Haftung übernommen. Insbesondere Betreuungsformen, Kosten und verfügbare Plätze können sich ändern. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, nur mit schriftlicher Genehmigung. 22

(An- bzw. Abmeldedatum)

für das Kind:

Geburtsdaten der Kinder:

Anzahl der Kindergeldberechtigten Kinder in der Familie/im Haushalt:

Name dieser Geschwister:

Falls “JA”

Zur Gebührenberechnung: Besuchen gleichzeitig noch andere Geschwister des Kindes eine Einrichtung:

Anschrift, Telefon:

Name, Vorname der (beiden) Erziehungsberechtigten:

Gebührenschuldner:

Vollberufstätig Teilzeitberufstätig

* Begründung für Bedarf

JA NEIN Mehrlinge

Regelkindergarten* KiGa mit verl. Öffnungszeiten 6 Std.* KiGa mit verl. Öffnungszeiten* bis 7 Std. Ganztageskiga* bis 8 Std. incl. Mittages. Ganztageskiga* bis 10 Std. incl. Mittages.

geb. am

Welche Einrichtung?

(Nachweis Jugendamt)

Allein erziehend Allein erziehend und alleiniges Sorgerecht

Erhöhter Förderbedarf des Kindes

(in den Kinderhäusern Halde IV, Steinäcker, Sonnenhang, Lessingstraße, Benzach und Zügernberg, sowie in den Kindergärten Trappeler und Hauptstraße möglich)

zzgl. Mittagessen bei Betreuung bis 6 Std.

in der Tageseinrichtung (Name, Adresse der Einrichtung):

Name, Vorname

Abmeldung zum

Anmeldung zum

Unterschrift Personenberechtigte(r)*

* Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind.

Unterschrift Personenberechtigte(r)*

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus. Nur so ist eine Aufnahme in die Vormerkliste gewährleistet.

Durch die nachfolgenden Unterschriften verpflichten sich die Personensorgeberechtigten dem Kindergartenträger unverzüglich alle Änderungen, insbesondere was den Bezug von Kindergeld betrifft, mitzuteilen.

Ort, Datum

8.

7.

Die Kindergartenordnung liegt in allen Kindertagesstätten aus und ist unter www.weinstadt.de abrufbar. Sie ist den Personensorgeberechtigten bekannt.

Bei einem Familien- bzw. Haushaltseinkommen von brutto weniger als 3.250 EUR mtl. kann ein Antrag auf Beitragsermäßigung gestellt werden.

4.

6.

Die Personensorgeberechtigten wurden darauf hingewiesen, dass die pädagogisch tätigen Mitarbeiter das Kind i.d.R. in den Räumen der Einrichtung übernehmen und am Ende der Betreuungszeit nach Hause entlassen. Die Personensorgeberechtigten sind für den Weg von und zu der Einrichtung allein verantwortlich.

3.

Eine Rückzahlung des Essensgeldes kann erfolgen, wenn das Kind wegen Krankheit an mehr als drei zusammenhängend gebuchten Mahlzeiten entschuldigt fehlt.

Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind sofort vom Besuch des Kindergartens zurückzuhalten, wenn bei ihm eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Erkrankt das Kind an einer übertragbaren Krankheit oder besteht der Verdacht darauf, haben die Personensorgeberechtigten die Einrichtungsleitung unbeschadet sonstiger Meldepflichten unverzüglich zu benachrichtigen.

2.

5.

Änderungen der Betreuungszeit und des Elternbeitrages bleiben dem Träger vorbehalten. Diese werden mit Ablauf des darauffolgenden Kalendermonats wirksam. Eine Reduzierung des Elternbeitrags ist innerhalb von 6 Monaten nach erstmaliger Aufnahme in eine Einrichtung nur aufgrund des Sozialtarifs (Ziff. 4) möglich.

1.

Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Stadt Weinstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Weinstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.





� � �

Name – Kontoinhaber



Vorname

Unterschirft

Kontoinhaber

Ort

Postleitzahl

Straße / Hausnummer

BIC

IBAN

Bankname



Hinweis: Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die Erstattung des belastenden Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kredit­ institut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA­Lastschriftmandat soll ab sofort gelten.

Stadt Weinstadt Amt für Familie, Bildung und Soziales Poststr. 15/1

Bearbeitungsvermerke Stadt



Wiederkehrende Zahlung



71384 Weinstadt

Zahlungsart:

D E

Datum



Mandatsreferenz / Kassenzeichen Gläubiger­Identifikationsnummer: DE16ZZZ00000072528

An die Stadt Weinstadt Amt für Familie, Bildung und Soziales Poststr. 15/1 71384 Weinstadt

(abzugeben im Amt)

Abmeldung zum

Anmeldung zum

(An- bzw. Abmeldedatum)

für das Kind:

Geburtsdaten der Kinder:

Anzahl der Kindergeldberechtigten Kinder in der Familie/im Haushalt:

Name dieser Geschwister:

Falls “JA”

Zur Gebührenberechnung: Besuchen gleichzeitig noch andere Geschwister des Kindes eine Einrichtung:

Anschrift, Telefon:

Name, Vorname der (beiden) Erziehungsberechtigten:

Gebührenschuldner:

JA NEIN Mehrlinge

Welche Einrichtung?

(Nachweis Jugendamt)

Mi Do Fr

Allein erziehend Allein erziehend und alleiniges Sorgerecht

Mo Di

geb. am

für die Flex. Nachmittagsbetreuung 7 – 9 Uhr, nach 4. Schulstunde – 14 Uhr für die Flex. Nachmittagsbetreuung 7 – 9 Uhr, nach 4. Schulstunde – 16 Uhr für das gemeinsame Mittagessen in der Einrichtung**: ** bei Flex. Nachmittagsbetreuung bis 16 Uhr Pflicht, bei Flex. Nachmittagsbetreuung bis 14 Uhr freiwillig buchbar

für die Kernzeitbetreuung 7 – 9 Uhr, 11 – 13 Uhr für die Kernzeitbetreuung 7 – 9 Uhr, 11 – 14 Uhr

in der Tageseinrichtung (Name, Adresse der Einrichtung):

Name, Vorname

nur Beutelsbach

Unterschrift Personenberechtigte(r)*

* Die Unterzeichnung hat immer durch alle vorhandenen Personensorgeberechtigten zu erfolgen, gleichgültig, ob diese verheiratet, getrenntlebend oder unverheiratet sind.

Unterschrift Personenberechtigte(r)*

Bitte füllen Sie das Anmeldeformular vollständig aus. Nur so ist eine Aufnahme in die Vormerkliste gewährleistet.

Ort, Datum

9.

Durch die nachfolgende Unterschrift verpflichten sich die Personensorgeberechtigten dem Träger der Betreuungsangebote für Grundschüler unverzüglich alle Änderungen, insbesondere was den Bezug von Kindergeld betrifft, mitzuteilen.

8.

Eine Rückzahlung des Essensgeldes kann erfolgen, wenn das Kind bei Krankheit mit Entschuldigung an mehr als drei zusammenhängend gebuchten Mahlzeiten fehlt.

6.

Die jeweils gültige Fassung der Satzung für die Betreuung von Grundschülern in Weinstadt liegt in allen Schülerbetreuungen aus und ist unter www.weinstadt.de abrufbar. Sie ist den Personensorgeberechtigten bekannt.

Bei einem Familien- bzw. Hauhaltseinkommen von brutto weniger als 3.250 EUR mtl. kann ein Antrag auf Beitragsermäßigung beim Amt für Familie, Bildung und Soziales gestellt werden.

5.

7.

Die Personensorgeberechtigten wurden darauf hingewiesen, dass die pädagogisch tätigen Mitarbeiter das Kind i.d.R. in den Räumen der Einrichtung übernehmen und am Ende der Betreuungszeit nach Hause entlassen. Die Personensorgeberechtigten sind für den Weg von und zu der Einrichtung allein verantwortlich.

Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind sofort vom Besuch der Einrichtung zurückzuhalten, wenn bei ihm eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Erkrankt das Kind an einer übertragbaren Krankheit oder besteht der Verdacht darauf, haben die Personensorgeberechtigten die Einrichtungsleitung unbeschadet sonstiger Meldepflichten unverzüglich zu benachrichtigen.

Eine Änderung des Betreuungsbedarfs für die Flexible Nachmittagsbetreuung ist innerhalb von zwei Wochen nach Schulbeginn oder zum Halbjahreswechsel möglich.

Die Anmeldungen bitte für September bis 01.04. des Jahres und für Februar bis 15.12. des Vorjahres abgeben. Die verbindliche Zusage wird von der Stadt nach dem Anmeldestichtag schriftlich an die Personensorgeberechtigten versandt. Damit ist die Anmeldung verbindlich und Gebühren werden fällig.

4.

3.

2.

1.

Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige die Stadt Weinstadt, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Weinstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.





� � �

Name – Kontoinhaber



Vorname

Unterschirft

Kontoinhaber

Ort

Postleitzahl

Straße / Hausnummer

BIC

IBAN

Bankname



Hinweis: Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen – beginnend mit dem Belastungsdatum – die Erstattung des belastenden Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit meinem Kredit­ institut vereinbarten Bedingungen. Das SEPA­Lastschriftmandat soll ab sofort gelten.

Stadt Weinstadt Amt für Familie, Bildung und Soziales Poststr. 15/1

Bearbeitungsvermerke Stadt



Wiederkehrende Zahlung



71384 Weinstadt

Zahlungsart:

D E

Datum



Mandatsreferenz / Kassenzeichen Gläubiger­Identifikationsnummer: DE16ZZZ00000072528

An die Stadt Weinstadt Amt für Familie, Bildung und Soziales Poststr. 15/1 71384 Weinstadt

(abzugeben im Amt)

GROSSHEPPACH 01 | Kindergarten Pfahlbühlstraße 02 | Kindergarten Pfarrgasse 03 | Ev. Kindergarten Sonnenblume 04 | Kinderhaus Zügernberg 05 | Grundschule Großheppach Friedrich-Schiller-Schule

03

05 01

04

BEUTELSBACH 06 | Badkindergarten 07 | Burgkindergarten 08 | Stiftskindergarten 09 | Ev. Kindergarten Am Sonnenhang 10 | Grundschule Beutelsbach

02

15

19 18

20

21

14

16

11 12

09

13 17

10

08 07

06

ENDERSBACH 11 | CLEMENS SCHULE 12 | Kinderhaus Benzach 13 | Bildungszentrum 14 | Kindergarten Halde 15 | Kindergarten Trappeler 16 | Kindergarten Schulstraße 17 | Kinderhaus Steinäcker 18 | Kinderhaus Halde IV 19 | Kindergarten und Krippe Zeitenspiel e. V. 20 | Verein für Aktivität und Spiel e.V., Kuckucksnest 21 | Ganztagesgrundschule Endersbach (Silcherschule)

24

25

27

23 22

26 28

SCHNAIT 22 | Kindergarten Beethovenstraße 23 | Kinderhaus Lessingstraße 24 | Ev. Kindergarten Arche Noah 25 | Grundschule Schnait STRÜMPFELBACH 26 | Kindergarten Hauptstraße 27 | Ev. Kindergarten Rappelkiste 28 | Grundschule Strümpfelbach

Weitere Informationen erhalten Sie bei: Stadt Weinstadt Amt für Familie, Bildung und Soziales Poststr. 15/1 71384 Weinstadt www.weinstadt.de

Gestaltung und Produktion: www.ts-tie.de · 500-12-2015

 www.facebook.com/StadtWeinstadt