Produkt 05.311.60
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Produktbereich:
05
Soziale Leistungen
Produktgruppe:
05.311 Grundversorgung und Leistungen nach dem SGB XI und SGB XII
Organisationseinheit:
50
Verantwortlich:
Amtsleiter/in
Amt für Familien, Generationen und Soziales
Produktdefinition Kurzbeschreibung Bedarfsabhängige Sozialleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII zur Sicherung des Lebensunterhalts für Menschen, die älter als 65 Jahre sind bzw. älter als 18 Jahre und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Auftragsgrundlage Sozialgesetzbuch XII, insbesondere 4. Kapitel Zielgruppe Hilfebedürftige im Sinne des 4. Kapitels SGB XII, kreisangehörige Gemeinden Ziele -
Bekämpfung der Altersarmut durch Sicherung des grundlegenden Bedarfs für den Lebensunterhalt der Menschen über 65 Jahre. Sicherung des Lebensunterhalts der dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen.
Leistungsbeschreibung 1.
2. 3.
Die Leistungsgewährung - einschließlich der Verfahren zur Einnahmeerzielung - für Menschen mit einem eigenen Haushalt außerhalb von Einrichtungen ist im Rahmen der Delegationssatzung des REK auf die Kommunen delegiert. Die dort erbrachten Leistungen abzüglich der erzielten Einnahmen werden vom REK monatlich erstattet. Der REK erlässt als Leistungsträger Richtlinien und unterstützt die örtlichen Sozialämter durch Beratung und Entscheidungshilfen und führt die Widerspruchsverfahren und streitige Kostenerstattungsverfahren durch. Gewährung von Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen ab der Vollendung des 65. Lebensjahres als örtlicher Träger der Sozialhilfe. Gewährung von Leistungen für pflegebedürftige Menschen in Einrichtungen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres im Rahmen der Delegation durch den überörtlichen Träger. Erbrachte Leistungen werden vierteljährlich mit dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) abgerechnet.
Stellenplanauszug Stellenanteile Beamte Stellenanteile tariflich Beschäftigte
2015/2016 0,86 0,43
2017/2018 1,84 1,30
Grundzahlen (G), Kennzahlen (K)
Bevölkerung über 65 Jahre Durchschnittliche monatliche Fallzahl der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen, delegiert auf Kommunen, Kostenträger REK Durchschnittliche monatliche Fallkosten der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen, delegiert auf Kommunen, Kostenträger REK Durchschnittliche monatliche Zahlfälle in Einrichtungen (Über-65jährige), Kostenträger REK Durchschnittliche monatliche Fallkosten der Grundsicherung in Einrichtungen für "Über65jährige", Kostenträger REK
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IST Ansatz Ansatz Ansatz Plan Plan Plan 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 96.931 99.489 98.366 99.857 101.185 102.768 102.768
4.199
4.378
4.593
4.818
5.054
5.301
5.561
514
482
498
499
499
500
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253
288
296
304
313
322
331
413
376
394
402
410
418
426
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Erläuterungen Definition „Zahlfälle“: Alle laufenden Leistungsfälle, die zur Auszahlung kommen. Die Bevölkerungszahlen sind dem statistischen Landesamt IT-NRW und der dortigen Bevölkerungsschätzung entnommen. IST-Wert 2015 entspricht den GFG-Daten 2017 zur Investitionspauschale für Verbesserung der Altenhilfe u. -pflege
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Produkt 05.311.60
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
SK 4480000 Auf Grund des in 2012 beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch übernimmt der Bund nach zunächst schrittweiser Anpassung ab 2014 100% der Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, auf der Grundlage der Nettoausgaben des jeweils laufenden Kalenderjahres. SK 4484000 Der Ansatz wurde an die aktuelle Entwicklung angepasst. SK 5331000 Neben den laufenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II - Hartz IV), der Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) werden einmalige Leistungen gesondert erbracht für insbesondere: 1. 2. 3.
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt, sowie mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
Der Ansatz wurde an die laufende Entwicklung angepasst. SK 5331001 und 5332001 Insbesondere aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2012 zur Angemessenheit des Wohnraums und der Erhöhung der Regelsätze ab dem 01.01.2016 um 1,26 % ergeben sich auch zukünftig zusätzliche belastende Momente, deren Auswirkungen weiterhin anhand weiterer Kosten- und Fallzahlensteigerungen spürbar sind und welche bei den prognostizierten aktuellen Haushaltsverläufen berücksichtigt wurden. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mietobergrenzen für angemessenen Wohnraum und die Regelsätze in wiederkehrenden Zeitabständen ebenfalls angepasst werden. Bei der Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen (SK 5331001) wurde daher eine Kostensteigerung von 5% p.a. berücksichtigt. Die dem Kreis entstandenen Nettoaufwendungen werden ab 2014 in voller Höhe durch Bundeserstattungen kompensiert (siehe Ausführungen zu SK 4480000). Die Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen (SK 5331001) entwickelte sich in den letzten Jahren wie folgt: Stand 31.12.2011 31.12.2012 31.12.2013 31.12.2014
Anzahl Fälle 3.123 3.798 4.046 4.359
Steigerung gegenüber Vorjahr in % -2,41% 21,61% 6,53% 7,74%
Quelle: Empfänger/-Innen von Grundsich. im Alter u. bei Erwerbsmind. nach Nationalität, Geschlecht u. Ort d. Leistungserbringung (Wohnortprinzip) IT.NRW, Code 22151-02ir
SK 5338000 Die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Hilfebedürftige im Sinne des 4. Kapitels SGB XII wurden im Rahmen der Delegationssatzung des Rhein-Erft-Kreises auf die Kommunen delegiert. Die Aufwendungen werden zu 100% vom Bund erstattet (siehe Produkt 05.312.01 „Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II“, SK 4491000).