Grundlagen Unternehmensbesteuerung

Grundlagen Unternehmensbesteuerung Modul zur Allgmeinen Betriebswirtschafslehre (G - 6) BWL-Bachelor Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre II – Betri...
Author: Elsa Weiss
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Grundlagen Unternehmensbesteuerung Modul zur Allgmeinen Betriebswirtschafslehre (G - 6) BWL-Bachelor Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre II – Betriebswirtschaftliche Steuerlehre – Prof. Dr. Sebastian Schanz StB

Veranstaltungsbeschreibung

postanschrift Universität Bayreuth Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre II Prof. Dr. Sebastian Schanz 95440 Bayreuth

Stand: 2. Mai 2017

1. Allgemeines

hausanschrift

1

2. An wen richtet sich die Veranstaltung? 3. Welche Vorkenntnisse sind erforderlich? 4. Welche Inhalte werden vermittelt?

1 2

2

5. Welche Materialien gibt es zur Veranstaltung? 6. Welche Zusatzliteratur wird empfohlen? 7. Klausur

Gebäude RW I I, Zimmer 1.58 Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Universitätsstraße 30 95447 Bayreuth

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5

5

8. Wie groß sind Umfang und Gewichtung der Veranstaltung? 9. Was sollte man sonst noch wissen?

4

1.

Telefon: 0921/55 –6201 Telefax: 0921/55 –6202 www.steuern.uni-bayreuth.de [email protected]

6

6

Allgemeines Die Veranstaltung wird z. Z t. im Sommersemester angeboten und besteht aus Vorlesung und Übung. In der Übung werden die in der Vorlesung vermittelten Inhalte anhand von früheren Klausuraufgaben und Fallbeispielen vertieft und praktisch auf Problembereiche angewandt. Der Besuch beider Veranstaltungsbestandteile wird empfohlen. Die Termine der Veranstaltung finden Sie in einer separaten .pdf-Datei auf der Homepage des Lehrstuhls unter der Rubrik »Lehre«.

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2.

An wen richtet sich die Veranstaltung? Für Studierende der Betriebswirtschaftslehre stellt die Veranstaltung ein Wahlfach im Rahmen der Allgemeinen Betriebswirtschaftslehre dar. Sie ist ebenso Bestandteil des Fächerkanons für Sportökonomen. Darüber hinaus richtet sich die Veranstaltung im Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnungen an Studierende anderer Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichem Nebenfach sowie an alle an Steuerlehre Interessierten.

grundlagen unternehmensbesteuerung

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3.

Welche Vorkenntnisse sind erforderlich? Es werden die in den betriebswirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Grundlagenveranstaltungen vermittelten Kenntnisse sowie Kenntnisse der Rechnungslegung vorausgesetzt. Grundkenntnisse der Invesitionsrechnung werden empfohlen.

4

4.

Welche Inhalte werden vermittelt? Lernziele Die Studierenden sollen die rechtlichen Grundlagen der Ertragsteuern, insbesondere der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, aufgrund von Steuergesetzen und weiteren Rechtsquellen im Überblick kennenlernen. Sie sollen Verständnis für den Einfluss der Besteuerung auf Entscheidungen entwickeln. Die Studierenden sollen befähigt werden, sowohl auf der Basis der Rechtsnormen Steuerbemessungsgrundlagen im Einzelfall detailliert zu ermitteln als auch die Relevanz von Steuerwirkungen für betriebswirtschaftliche Entscheidungen grundsätzlich zu erkennen und diese zu berechnen. Ziel dieser Veranstaltung ist dabei die Vermittlung des grundlegenden »Handwerkszeugs« zur Lösung einfacher ertragsteuerlicher Sachverhalte. Die Vermittlung der theoretischen Herangehensweise zur Lösung dieser »Lebenssachverhalte« findet in der Vorlesung statt. Die praktische Anwendung wird in der Übung intensiv anhand realitätsnaher Fallbeispiele aufgezeigt. Lerninhalte – Grundlagen der Steuerplanung – Grundlagen der Einkommensteuer – Grundlagen der Besteuerung von Körperschaften – Grundlagen der Gewerbesteuer GLIEDERUNG 1. Präambel 2. Der Einfluss von Steuern auf unternehmerische Entscheidungen 2.1

Die Zielgröße

2.2

Rendite vor und nach Steuern

2.3

Kapitalwert vor und nach Steuern

3. Grundbegriffe der Steuerlehre 3.1

Abgaben

3.2

Fundamentalprinzipien

2

grundlagen unternehmensbesteuerung

3.3

Steuertarife

3.4

Steuerarten

4. Die Einkommensteuer 4.1

Einführung

4.2

Schema zur Ermittlung der Einkommensteuer

4.3

Persönliche Steuerpflicht

4.4

Formen der Veranlagung und Steuertarif

4.5

Sachliche Steuerpflicht

4.6

Einkunftsarten

4.7

Das Subsidiaritätsprinzip

4.8

Gewinnermittlung und Überschussermittlung

4.9

Das Zufluss-/Abflussprinzip

4.10 Nicht steuerbare und steuerfreie Zuflüsse 4.11 Zeitraum der Gewinnermittlung 4.12 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, § 13 EStG 4.13 Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG 4.13.1

Gliederung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

4.13.2

Steuerliche Gewinnermittlung bei Personengesellschaften

4.13.3

Gemischte Tätigkeit

4.13.4

Gewerblich geprägte Personengesellschaft

4.13.5

Betriebsvermögen einer Personengesellschaft

4.13.6

Sonderbetriebsvermögen

4.13.7

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

4.13.8

Betriebsveräußerung

4.13.9

Betriebsaufgabe

4.13.10 Betriebsverpachtung 4.13.11 Besteuerung außerordentlicher Einkünfte gem. § 34 EStG 4.13.12 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, § 17 EStG 4.14 Einkünfte aus selbständiger Arbeit, § 18 EStG 4.15 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, § 19 EStG 4.15.1

Werbungskosten

4.15.2

Werbungskosten Pauschbeträge gem. § 9a EStG

4.15.3

Nicht abzugsfähige Ausgaben

4.15.4

Einkünfte nach § 19 EStG

4.16 Einkünfte aus Kapitalvermögen, § 20 EStG 4.16.1

Kapitalertragsteuer

4.16.2

Gesonderter Steuertarif nach § 32d EStG

4.16.3

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, § 21 EStG

4.17 Sonstige Einkünfte, § 22 EStG 4.18 Private Veräußerungsgeschäfte 4.19 Summe der Einkünfte

3

grundlagen unternehmensbesteuerung

4

4.20 Verlustausgleichsbeschränkungen 4.21 Altersentlastungsbetrag, § 24a EStG 4.22 Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, § 24b EStG 4.23 Verlustabzug, § 10d EStG 4.24 Sonderausgaben, §§ 9c, 10 bis 10c EStG 4.25 Außergewöhnliche Belastungen, §§ 33 bis 33b EStG 4.26 Kinder, § 32 EStG 4.27 Haushaltsnahe Dienstleistungen, § 35a EStG 5. Der Solidaritätszuschlag 6. Die Körperschaftsteuer 6.1

Körperschaftsteuersysteme

6.2

Steuerpflicht

6.3

Ermittlung des zu versteuernden Einkommens 6.3.1

Abziehbare Aufwendungen, § 9 KStG

6.3.2

Nichtabziehbare Aufwendungen, § 10 KStG

6.3.3

Tarif und Freibetrag

6.3.4

Die Zinsschranke

6.3.5

Beteiligungsertragsbefreiung, § 8b KStG

6.3.6

Verlustverrechnung, § 10d EStG, § 8c KStG

6.4

Die Organschaft, §§ 14–19 KStG

6.5

Verdeckte Gewinnausschüttungen und verdeckte Einlagen, § 8 Abs. 3 KStG

6.6

Das steuerliche Einlagekonto

7. Die Gewerbesteuer 7.2

Steuermessbetrag, § 11 GewStG

7.3

Anrechnung der GewSt auf die ESt, § 35 EStG

»Jobname: cover | Stand: 20. April 2017, 16:55 Uhr«

Sebastian Schanz

Die Steuerrechtskunde und damit die Besteuerung von Erträgen gehört zur Grundausbildung der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre. Schwerpunkt der vorliegenden Aufgabensammlung ist deshalb die Einführung in die Rechtsgebiete der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie des Solidaritätszuschlags. Zudem werden Entscheidungswirkungen der Besteuerung in ihren wesentlichen Grundzügen behandelt.

GRUNDLAGEN ERTRAGSTEUERN

Aufgabensammlung mit Lösungen

Welche Materialien gibt es zur Veranstaltung?

Vom Lehrstuhl werden eine Foliensammlung und eine Aufgabensammlung ausgegeben. Foliensammlung und Aufgabensammlung sind über den eLearning-Server der Universität Bayreuth (Moodle) verfügbar. Die Aufgabensammlung enthält sowohl Übungsaufgaben als auch Übungsklausuren. Die in Moodle zur Verfügung gestellte Aufgabensammlung enthält nur die Aufgabenstellungen. Die Monographie, die ebenfalls alle Lösungen enthält, kann über den Buchhandel oder

GRUNDLAGEN ERTRAGSTEUERN

5.

Gewerbeverlust, § 10a GewStG

SCHANZ

4

7.1

version 1.0

www.buchmanufaktur-bayreuth.de bezogen werden. Sebastian Schanz (2017): Grundlagen Ertragsteuern –Aufgabensammlung mit Lösungen, Buchmanufaktur, Bayreuth.

grundlagen unternehmensbesteuerung

4

6.

Welche Zusatzliteratur wird empfohlen? Literaturhinweise sind im Manuskript zur Veranstaltung aufgeführt und werden gegebenenfalls in der Veranstaltung genannt oder auf dem eLearning-Server angegeben. Eine gute Einführung in die Grundlagen der Besteuerung von Erträgen bietet die Monographie von Wolfram Scheffler: Wolfram Scheffler (2016): Besteuerung von Unternehmen I , Ertrag-, Substanzund Verkehrsteuern, 13. Auflage, C . F . Müller, Heidelberg u.a. Weitere Literaturhinweise sind in der Aufgabensammlung enthalten.

4

7.

Klausur Termin und Inhalt Es wird ein benoteter Leistungsnachweis auf Basis einer einstündigen Klausur erteilt. Der Klausurtermin wird rechtzeitig unter »Aktuelles« auf den Internetseiten des Lehrstuhls BWL II und in Flexnow veröffentlicht! Es wird ein Nachholtermin angeboten, der i. d. R . im November liegt. Bestandteil der Klausur sind die Themeninhalte der Vorlesung und der Übung. Hilfsmittel Als Hilfsmittel zur Klausur sind drei gebundene Werke zugelassen. Als Werk ist ein einzelner Band zu verstehen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie die Werke ausgeliehen haben oder Ihnen gehören. Sie können die vorgenannten Hilfsmittel handschriftlich mit so vielen Hinweisen versehen, wie Sie möchten. Lose Blätter sind ausdrücklich nicht zugelassen, da dies den Ablauf der Klausur und die Zuordnung der Hilfsmittel zum jeweiligen Prüfling erschwert. Möchten Sie »lose Blätter« (z. B. von Ihnen handschriftlich oder maschinell verfasste lose Seiten oder die von Ihnen ausgedruckte Gesetzessammlung) mit in die Klausur nehmen, müssen Sie diese vorher binden lassen. Die Form der Bindung ist dabei unerheblich. Ausschließlich geheftete Blätter (mit Heftklammern versehene Blätter) sind nicht zugelassen. Zusätzlich sind als Hilfsmittel nichtprogrammierbare Taschenrechner sowie Übersetzungshilfen für ausländische Studierende zugelassen. Korrektur Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden. Als Orientierung gilt 1 Punkt = 1 Minute Bearbeitungszeit. Für die Korrektur der Klausur werden folgende Korrekturzeichen verwendet:

5

grundlagen unternehmensbesteuerung

=



1 Punkt



0,5 Punkte

= ∧

FF

=

Folgefehler

( )

=



Folgefehler, aber 1 Punkt erhalten

( )

=



Folgefehler, aber 0,5 Punkte erhalten



»fehlt« (z. B. bei leerer Seite oder fehlender Antwort)

= 4

8.

Wie groß sind Umfang und Gewichtung der Veranstaltung? Die Veranstaltung besteht aus Vorlesung (2 SWS ) sowie Übung (2 SWS ). Studierende in den Bachelor-Studiengängen Betriebswirt-

schaftslehre erwerben mit Bestehen der Klausur 5 ECTS -Leistungspunkte. Studierende anderer Studienfächer entnehmen die Gewichtung der Veranstaltung für ihren Studiengang ihrer jeweiligen Prüfungsordnung. 4

9.

Was sollte man sonst noch wissen? Die Veranstaltung unterliegt keiner Teilnehmerbeschränkung. Formale Teilnahmevoraussetzungen bestehen nicht.

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