Grundbuchseingaben im ERV V2.27

Abfragen im Grund- und Firmenbuch Abfragen im Zentralen Melderegister Abfragen im Gewerbeinformationssystem Abfragen im Zentralen Testamentsregister A...
Author: Sophie Walter
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Abfragen im Grund- und Firmenbuch Abfragen im Zentralen Melderegister Abfragen im Gewerbeinformationssystem Abfragen im Zentralen Testamentsregister Abfragen im deutschen Handelsregister Einbringung von Firmenbucheingabe, Grundbuchsgesuchen und Sonstigen Schriftsätzen auf elektronischem Weg Empfang des und Zuordnung zum entsprechenden Akt in Ihrem Programm Verwaltung der Akten mit Sortiermöglichkeit nach verschiedenen Kriterien und Auslagerung erledigter Akten Verwaltung der beteiligten Parteien in einer eigenen Personenliste Behördensuche TrustNetz

Grundbuchseingaben im ERV V2.27

INHALTSVERZEICHNIS 1

Erstellen von Grundbuchsanträgen .....................................4 Struktur des GrundbuchsAntrags...............................................................4 Der Ablauf beim Grundbuchsgericht ..........................................................5 Erstellen von Grundbuchsanträgen............................................................6 Übersicht der Antragsdaten ........................................................................6 Allgemeines ..................................................................................................7 Beilagen ........................................................................................................8 Archivreferenz ..............................................................................................8 1.7.1 1.7.2 1.7.3 1.7.4

Urkundentypen........................................................................... 8 Hinzufügen von Archivreferenzen aus cyberDOC oder Archivium .......... 9 Manuelles hinzufügen von Archivreferenzen ................................... 10 Hinzufügen von Archivreferenzen aus einer Direktzustellung ............. 11

Anhänge ...................................................................................................... 12 Auswahl/Anlage der beteiligten Person(en) bzw. Einbringer ................. 13 1.9.1 1.9.2 1.9.3 1.9.4 1.9.5

Personendaten aus Direktzustellung Übernehmen ........................... 14 Natürliche Person ..................................................................... 15 Juristische Person .................................................................... 18 Ämter ..................................................................................... 19 Personen aus Direktzustellung übernehmen. .................................. 19

Begehren.................................................................................................. 20 1.10.1 1.10.2 1.10.3 1.10.4

Strukturierte Begehren ............................................................ 21 Auswahl des Begehrens .......................................................... 22 Automatisches hinzufügen von Auszügen ................................... 24 Manuelles hinzufügen von Auszügen ......................................... 24

Eigentumsrecht ....................................................................................... 25 Antrag auf Wohnungseigentum ............................................................. 49 1.12.1 1.12.2

Vorläufiges Wohnungseigentum................................................ 49 Endgültiges Wohnungseigentum ............................................. 53

Pfandrecht ............................................................................................... 72 1.13.1 1.13.2 1.13.3 1.13.4

Singularpfandrecht (Eintragung) ............................................... 72 Singularpfandrecht nachträglich (Anmerkung) ............................. 76 Simultanpfandrecht (Eintragung) ............................................... 77 Simultanhaftung Sonderfälle (Anmerkung) .................................. 81

Rangordnung ........................................................................................... 84 1.14.1 1.14.2 1.14.3

Veräußerung ......................................................................... 84 Verpfändung ......................................................................... 88 Einräumung auf Wohnungseigentum.......................................... 93

Löschungen ............................................................................................. 96 Sonstiges Begehren.............................................................................. 110 1.16.1 1.16.2 1.16.3 1.16.4

Sonstiges ........................................................................... 110 Einlage Anlegen................................................................... 121 Vorrang.............................................................................. 121 Mitübertragung von Eintragungen ........................................... 124

Grundstücksveränderungen ................................................................ 125 Erstellung einer Erstantrags Gruppe (Container) .............................. 128 Anforderung Trennstücktabelle ........................................................... 129 Folgeeingabe ......................................................................................... 129 1.20.1 1.20.2

Verbesserung ...................................................................... 129 Art der Verbesserung: Mitteilung oder Verbesserter Antrag ........... 130

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Senden von Grundbuchsanträgen ...................................................... 134 Drucken eines Grundbuchsantrags..................................................... 135 Rückverkehr holen ................................................................................ 136

2

Beispiele (Stand 2014) .................................................. 137 Beispiel 1: Löschung eines Pfandrechts ................................................ 137 Beispiel 2: Eintragung Eigentumsrecht bzw. Pfandrecht, Löschung Pfandrecht........................................................................................................... 141 Beispiel 3: Kauf mit Trennfläche ............................................................. 146 Beispiel 4: Kauf, Löschung, Vorkauf ...................................................... 148 Beispiel 5: Abschreibung Mitübertrag, Dienstbarkeiten ....................... 151 Beispiel 6: Schenkung Wohnungseigentum .......................................... 155 Beispiel 7: Löschung Pfandrecht ............................................................ 160 Beispiel 8: Übernahme ins Wohnungseigentum ................................... 162 Beispiel 9: Abschreibung mit Pfandrechteintragung ............................ 165 Beispiel 10: Aufteilung Eigentum in Wohnungseigentum ................. 170 Beispiel 11: Einverleibung von Wohnungseigentum nach Einverleibung des Eigentumsrechts samt Partnerschaftswohnungseigentum und Belastungs- und Veräusserungsverbot .................................................... 174

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1 Erstellen von Grundbuchsanträgen Struktur des GrundbuchsAntrags

Ein "Grundbuchsantrag" besteht immer aus drei Teilen:

  

Allgemeine Antragsdaten (siehe Kapitel 1.4) Begehren (siehe Kapitel 1.10) Urkunden

Es wird unterschieden zwischen Urkunden die eine Eintragungsgrundlage und denen die eine Bewilligungsgrundlage sind:

Ein Kaufvertrag, Pfandbestellungsvertrag, etc. ist eine Eintragungsgrundlage. Diese Urkunden können nicht mit einer PDF-Anlage vorgelegt werden, sondern sind vorher in die öffentlich-rechtlichen Urkundenarchive cyberDOC, Archivium oder BAIK abzulegen. Diesbezüglich ändert sich nichts. Mit dem Grundbuchsantrag selbst wird nur ein Verweis (Link) auf das Archiv übersendet. Der Grundbuchführer prüft, ob er mit dem Link auf die Archive Zugriff auf die Urkunden hat und übernimmt diese in das GOG-Beglaubigungsarchiv der Justiz. (Siehe Kapitel 1.7)

Wenn eine Urkunde nur eine Bewilligungsvoraussetzung ist, wie z.B. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, eine agrarbehördliche Genehmigung oder die Heiratsurkunde bei der Einverleibung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots, dann kann diese Urkunde als PDF vorgelegt werden. (Siehe Kapitel 1.8)

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Der Ablauf beim Grundbuchsgericht

Trotz verpflichtendem ERV gibt es weiterhin Papieranträge, z.B. weil der Antragsteller nicht durch einen Notar oder Rechtsanwalt vertreten ist. Bei Papieranträgen muss der Sachbearbeiter in der Einlaufstelle einen Zeitstempel bei einer Zentralstelle "abholen" und dem Poststapel zuordnen. Hier ist im Gegensatz zu ERV-Anträgen weiterhin Gleichzeitigkeit möglich. Im Ergebnis sind Papieranträge und ERV-Anträge automatisch für das jeweilige Gericht chronologisch richtig geordnet. Bei Erstanträgen an Gerichte und an das Firmenbuch gibt es eine sogenannte "Info über Aktenzeichen" – das vergebene Aktenzeichen wird als Bestätigung der Bearbeitung im ERV an den Einbringer rückübertragen. Eine ähnliche Rückmeldung gibt es auch bei Grundbuchanträgen. Zurückgemeldet wird die Tagebuchzahl und das Gericht. Die schriftlichen Anträge werden anschließend in der Gerichtssoftware erfasst: Allgemeine Daten, Personenliste (Zustellliste), Begehren (dies nicht von Beginn an), Urkunden, Zuordnung zum Rechtspfleger, etc. Bei ERV-Anträgen ist ein händisches Erfassen nicht notwendig. Sie werden automatisch "übernommen": Allgemeine Daten, Personenliste (Zustellliste), Begehren und Urkunden wurden ja bereits vom Antragsteller strukturiert erfasst. Der Grundbuchführer muss nur mehr die Antragsdaten und den Beschlussvorschlag ausdrucken.

Dann erfolgt die Kontrolle der Urkunden: Sind die Urkunden in cyberDOC, Archivium, BAIK vorhanden oder treten Zugriffsfehler auf? Können die Urkunden in das GOG-Archiv der Justiz transferiert werden? Papierurkunden werden gescannt und in das GOG-Archiv eingestellt (zentraler Scanvorgang mit einem Barcode-Deckblatt). Der Grundbuchbeschluss wird zuerst in einer Arbeitsversion am Bildschirm dargestellt. Der Grundbuchführer kann den Beschlussvorschlag kontrollieren und nacharbeiten. Sodann erfolgt der Vollzug im Grundbuchsystem. Dies besteht aus den Arbeitsschritten: Zustellliste bearbeiten, Generieren des Beschlusses als PDF, Übertragen der Arbeitsversion ins Hauptbuch, Verfügen der Urkunden. Der Grundbuchbeschluss wird dem Einbringer im ERV-Rückverkehr als PDF übermittelt. Bei einem Papierantrag ist der Arbeitsgang etwas aufwändiger: Der Papierantrag muss in eine elektronische Form (PDF) gebracht werden, nur so ist die Abfertigung über das Justiz-Zustellservice (Poststraße) möglich.

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Erstellen von Grundbuchsanträgen Um Grundbuchsanträge zu erstellen, öffnen Sie einen bestehenden Akt im Aktenverzeichnis oder legen einen neuen Akt an (siehe Handbuch „Kurzanleitung“). Klicken Sie oben Akt auf „Neuer Antrag“. Wählen Sie im darauf folgenden Fenster den Antragstyp „Grundbuch“ aus. Im unteren Bereich des Fensters öffnet sich die Liste aller Grundbuchs-Anträge. Wählen Sie den Typ „Erstantrag“ und klicken Sie auf „Neuer Antrag“.

Details zur Trennstücktabelle, Folgeeingabe und Antragsgruppe finden Sie unter 1.18, 1.19 und 1.20.

Übersicht der Antragsdaten Die Antragsdaten eines Grundbuchsantrages bestehen aus:

 

    

dem angerufenen Gericht den beteiligten Personen o Antragsteller: Eine Person, die zum Grundbuchsantrag berechtigt ist. Bei eingetragenen Vereinen mit FB-Nummer, bei Vereinen mit ZVR-Nummer o Vertreter: Eine Person, die befugt ist, den Antragsteller im Grundbuchsverfahren zu vertreten, inkl. Vertretungsvollmacht und Anschriftcode o Beteiligter: Personen, denen der Beschluss zugestellt werden soll Gebühren: Alle im Zusammenhang mit dem Antrag benötigten, gebührenspezifischen Daten, z.B.: für Gebührenfreiheit bei Wohnbauförderung Beilagen: Daten für die zugrunde liegenden Urkunden und Dokumente Aktenzeichen des Antragstellers Hinweis auf eine Antragsgruppe (zum „Klammern“ von Anträgen“) Angabe von BEV-Plandaten Seite 6/177

Allgemeines Klicken Sie auf die Registerkarte „Allgemeines“. Hier sind Sie zu allererst aufgefordert das zuständige Gericht einzutragen, dem Sie den Antrag übermitteln möchten. Des Weiteren definieren Sie den Einbringer und die Eingabegebühr. Ist Ihnen die Nummer des Grundbuchsgerichtes nicht bekannt, verwenden Sie die Suche nach Gericht anhand der KG-Nummer oder Namen.

Unter Notiz können Sie dem zuständigen Gericht eine Notiz (freier Text) zukommen lassen.

Bereits einmal eingegebene Texte können Sie hier immer wieder einfügen oder selbst Textbausteine anlegen.

Liegt eine Gebührenbefreiung der Eingabengebühr vor, so ist diese im Feld „Befreiungsgrund“ (z.B.: Gemäß .…) anzuführen. Bei neuen Anträgen wird automatisch Ihre Aktennummer (internes Aktenzeichen) oder wenn nicht vorhanden der Aktgegenstand an das Gericht mitübermittelt

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Beilagen Es gibt 3 Arten von möglichen Anhängen zum Antrag.

  

Archivreferenz – siehe Kapitel 1.7 Anhang in PDF-Format – siehe Kapitel 1.8 Urkunden (Verweise auf Anhänge oder Archivreferenzen die bereits im Begehren sind).

Archivreferenz Klicken Sie auf die Registerkarte „Archivreferenz“. Hier können Sie mittels der Dokumenten-ID auf eine unbeschränkte Anzahl von Dokumenten, die in einem Urkundenarchiv (cyberDOC, Archivium, BAIK-Archiv oder Justiz-Archiv) liegen, verweisen. Es müssen die Urkunden zuerst in das Urkundenregister der jeweiligen Berufsgruppe eingespeichert werden. Bereits bei der Speicherung wird festgelegt, dass die Justizverwaltung auf eine Urkunde zugreifen darf. Im ERV Antrag wird daher nur ein Verweis auf die Dokumenten-ID der im Archiv befindlichen Urkunde übertragen, die sogenannte Archivreferenz.

1.7.1

Urkundentypen

cyberDOC ist das elektronische Urkundenarchiv des österreichischen Notariats, siehe www.cyberDOC.at. Zu cyberDOC haben nur Notare Zugriff. Die Urkunden werden als Grafiken im TIFF‐ Format abgelegt, nicht als PDF Dokumente. Archivium ist das Urkundenregister der österreichischen Rechtanwaltskammer, siehe www.archivium.at. Zu Archivium haben nur Rechtsanwälte Zugriff. Auch hier wird das TIFF-Format verwendet. Das BAIK-Archiv ist das Urkundenregister der Bundes-Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammer, siehe https://www.baik-archiv.at/urka/. Hier werden die Urkunden im PDF-Format hinterlegt und zwar in der Version PDF/A-1. Dies ist ein genormtes Format für elektronische Langzeitarchive. Das Justiz-Arrchiv ist die Urkundensammlung der Justiz (eUA). Es wird vom Bundesrechenzentrum geführt und ist die elektronische Form der Urkundensammlung der Gerichte und insbesondere des Grund- und Firmenbuchs. Die Urkunden, die vom Antragsteller z.B. in cyberDOC eingestellt werden, werden anlässlich der Verbücherung durch den Grundbuchführer in das GOG Beglaubigungsarchiv der Justiz übernommen. Die Urkunde wird nicht physisch in schriftlicher Form hinterlegt. Ebenso kann auf das Beglaubigungsarchiv referenziert werden. Eine Ausnahme ist das sogenannte Papierarchiv, hier wird auf eine Urkunde verwiesen die in keinem Archiv liegt, sondern die parallel zur elektronischen Eingabe dieses Antrags am Postweg geschickt wird. Dies ist z.B. bei Rangordnungen der Fall damit für den Rechtspfleger im Antrag bereits ersichtlich ist, dass Urkunden per Post eintreffen werden.

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1.7.2

Hinzufügen von Archivreferenzen aus cyberDOC oder Archivium

Die Eingabe oder das Hinzufügen einer Archivreferenz erfolgt unter der allgemeinen Antragsmaske auf der Registerkarte „Archivreferenz“. Mit dem Button „Suche“ gelangen Sie in die „Urkundensuche im lokalen Archiv“. Um das Ergebnis der Suche im Archiv einzuschränken, verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Filter. Eine Einschränkung der Suche hilft Ihnen Ihre Archivreferenz schneller zu finden und verhindert längere Wartezeiten beim Auflisten des Suchergebnisses. Markieren Sie die gewünschte Referenz und klicken Sie auf „Übernehmen“.

Es erscheint das Fenster „cyberDOC Archivreferenz übernehmen“. Hier ist es möglich die Parteien von cyberDOC direkt in den Antrag zu übernehmen. Wählen Sie die gewünschten Parteien aus oder klicken Sie auf „Alle aktivieren“ um eine, mehrere oder alle Parteien in den Antrag zu übernehmen. Vorweg können Sie die Rolle der jeweiligen Partei auswählen. Alle übernommenen Parteien finden Sie in der Registerkarte „Personen“ und können dort gegebenfalls bearbeitet werden.

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1.7.3

Manuelles hinzufügen von Archivreferenzen

Durch drücken des Buttons „Neueingabe“, können Sie dem Antrag eine neue Archivreferenz eingeben die beispielsweise von einer anderen Kanzlei archiviert wurde. Es ist notwendig das Archiv (z.B. cyberDOC oder Archivium) und entsprechend die Urkunden ID und die CRC-Nummer (Prüfziffer) einzugeben. Des Weiteren ist das Urkundendatum und der Typ des Dokumentes, (z. B. Kaufvertrag, Pfandbestellungsvertrag …) sowie eine Kurzbemerkung über das Dokument anzuführen und mit „Speichern“ zur Übernahme in den Antrag zu bestätigen.

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1.7.4

Hinzufügen von Archivreferenzen aus einer Direktzustellung

Es können Archivreferenzen über eine Direktzustellung (auch bekannt als „TLDZ“ bzw „Zustellung nach §112ZPO“) an andere ERV-Teilnehmer verschickt werden. Details zum Versenden von Ihren eigenen cyberDOC oder Archivium Referenzen entnehmen Sie bitte unserem Handbuch zur WebSUITE-Combi im Teil „VJ“ (Kapitel 2.2) Wenn Sie eine derartige Archivreferenz über den Rückverkehr erhalten haben, können Sie diese zur weiteren Verwendung in den Antrag übernehmen. Wählen sie dazu die Schaltfläche „Aus Direktzust.“.

Danach können Sie aus den empfangenen Archivreferenzen auswählen um diese zu übernehmen. Gleichzeitig werden auch automatisch die angefügten Personendaten übernommen.

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Anhänge

Unter der Registerkarte „Anhang“ können Sie dem Antrag Dokumente in PDF-Format anhängen.

Drücken Sie hierzu den Button „Neueingabe“, suchen Sie in Folge in einem Ihrer Ordner das PDF, das Sie dem Begehren beilegen möchten, und definieren Sie den Dokumententyp (z. B. Antrag ...). Entsprechen die Eingaben der Richtigkeit, drücken Sie zur Bestätigung Ihrer Eingabe den Button „Übernehmen“.

Alle blauen Felder sind Pflichtfelder und müssen entsprechend ausgefüllt werden.

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Auswahl/Anlage der beteiligten Person(en) bzw. Einbringer Unter diesem Menüpunkt werden die Personen eingegeben. Die bereits vom Archiv übertragenen Personen sind hier aufgelistet (siehe Kapitel 1.7.2)

Mit dem Button „Neu“ können Sie die jeweiligen Personen hinzufügen. Neu angelegte, natürliche oder juristische Personen, werden automatisch in der Parteidatenbank gespeichert. Wenn Sie das nicht möchten, deaktivieren Sie „Person in Parteidatenbank speichern“. Zur eindeutigen Identifizierung von Personen ist es empfehlenswert, alle bekannten Daten einzugeben. Um eine bereits angelegte Person in den Antrag zu übernehmen, klicken Sie auf „Hole von Parteidatenbank“. Sie erhalten eine Übersicht aller bisher eingegebenen Personen. Als Zustellungszusatz kann in Grundbuchsbegehren, z.B. bei einer juristischen Person “Verwaltungszweig“ eingegeben werden.

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Mit Hilfe dieser Filter können Sie schnell und bequem eine bereits angelegte Person heraussuchen.

1.9.1

Personendaten aus Direktzustellung Übernehmen

Wenn Sie nur Personendaten ohne Archivreferenz übernehmen wollen, können Sie dies mit der Funktion „Aus Direktzust.“ durchführen. Siehe auch Kapitel 1.7.4

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1.9.2

Natürliche Person In der Registerkarte „Allgemeine Daten“ sind bei der natürlichen Person, Name und Anschrift anzuführen. Alle blauen Felder sind Pflichtfelder. Es ist trotzdem empfehlenswert alle bekannten Informationen, wie zum Beispiel das Geburtsdatum, einzugeben.

Unter der Registerkarte „Bankverbindung“ ist bei jeder Person, die im Antrag eine Rolle spielt, verpflichtend (bezüglich Einziehung etwaiger Gebühren) die Bankverbindung anzuführen bzw. einzutragen.

Im Anschluss müssen Sie in die Registerkarte „Rolle/Sonstiges“ wechseln um dort zu definieren, welche Rolle die Person in diesem Antrag spielt (Antragsteller, Beteiligter, persönlicher Vertreter oder Antragsvertreter – wie folgt beschrieben).

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1.9.2.1 Antragsteller Antragsteller ist jene Person, die für den Grundbuchsantrag berechtigt ist. HINWEIS: Ist einer der Antragssteller auch gleichzeitig der Antragsvertreter, so muss diese Person, diesen 2 unterschiedlichen Rollen entsprechend, auch zweimal vorkommen bzw. angelegt werden. Das System wertet sie als 2 unterschiedliche Personen. Der behandelnde Rechtspfleger erkennt, ob nur eine Zustellung notwendig ist oder zwei.

1.9.2.2 Persönlicher Vertreter Persönlicher Vertreter ist jene Person, die befugt ist, eine oder mehrere Person(en) mit der Rolle „Antragssteller“ zu vertreten. Bei dieser Vertreterrolle, kann es sich beispielsweise um die gesetzliche Vertretung einer unmündigen Person handeln, für welche ein Recht ins Grundbuch einzutragen ist.

Hat die Person die Rolle des persönlichen Vertreters, so besteht bei den übrigen Beteiligten die Möglichkeit, diesen Vertreter auszuwählen.

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1.9.2.3 Antragsvertreter Antragsvertreter ist eine Person, die befugt ist, den/die Antragsteller im Grundbuchsverfahren zu vertreten. Es kann nur eine solche Person geben. In der Regel ist dies ein Notar oder ein Rechtsanwalt. Sie werden automatisch bei jedem Erstantrag als Antragsvertreter im Grundbuchsantrag eingefügt. Des weiteren wird der Text „Vollmacht gem. §5 Abs. 4a NO und §77/1 GBG erteilt“ automatisch beim Antragsvertreter hinzugefügt.

Ist einer der Antragssteller auch gleichzeitig der Antragsvertreter, so muss diese Person, diesen 2 unterschiedlichen Rollen entsprechend, auch zweimal vorkommen bzw. angelegt werden. Das System wertet sie als 2 unterschiedliche Personen. Der behandelnde Rechtspfleger erkennt, ob nur eine Zustellung notwendig ist oder zwei.

1.9.2.4 Beteiligter

Beteiligter ist jene Person, der keine der o.g. anderen Rollen zugeordnet ist, der aber der Beschluss zugestellt werden soll oder muss. Es kann optional ein Vertreter dieser Person ausgewählt werden (Siehe Kapitel 1.9.2.2)

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1.9.3

Juristische Person

Wenn die beteiligte Person eine juristische Person ist, ändert sich die Ansicht der Maske, so dass die Bezeichnung der juristischen Person (dies kann ein Verein, eine Firma, etc. sein) eintzutragen ist. Dem zu Folge ist nach Registerart der juristischen Person die Firmenbuch Nr. oder Vereinsregister etc. anzuführen. Die Auswahl der Registerart ist optional. Sofern jedoch eine Registerart gewählt wurde, ist auch die dazugehörige Register Nr. bzw. Firmenbuch Nr. anzuführen.

Wie auch bei den natürlichen Personen ist die Rolle der Person in diesem Antrag zu definieren – siehe Kapitel 1.9.2.1; 1.9.2.2; 1.9.2.3 und 1.9.2.4.

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1.9.4

Ämter

Mit dem Button „Ämter“ können Sie die zuständigen Ämter dem Antrag hinzufügen. Die Liste kann mit den jeweiligen Suchfeldern nach KG-Nr., KG-Name, Gemeinde und Bundesland eingeschränkt werden. Mit „Speichern“ wird Ihre Auswahl in die Personenliste des Antrages übernommen.

Hinweis: In den jeweiligen Grundbuchsbegehren ist es möglich direkt mit dem Button „KG-Suche“ die Ämter in die Personenliste zu übernehmen. Alle Ämter werden mit der Rolle „Beteiligter“ eingefügt.

1.9.5

Personen aus Direktzustellung übernehmen.

Mit dem Button „Aus Direktzustellung“ können Sie eine Person aus einer empfangenen Direktzustellung direkt in den Antrag übernehmen. Wählen Sie die Person(en) aus einer Direktzustellung aus und klicken Sie auf „Speichern“.

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Begehren

Das Begehren hat einen konkreten Eintragungsgegenstand zum Inhalt. Es muss mindestens ein Begehren geben, es sind aber bis zu einhundert Begehren in einem Antrag möglich. Es gibt "Begehren", "Sub-Begehren" und "Aktionen". Beispiel: Das Begehren ist die Eintragung eines Pfandrechts. Dafür stehen die Sub-Begehren Singularpfandrecht, Afterpfandrecht und Simultanpfandrecht zur Verfügung. Mögliche Aktionen sind Einverleibung, Vormerkung, Anmerkung und Berichtigung. In der Phase 1 (ab dem 1.11.2009) sind nur die häufigsten Grundbuch-Begehren voll strukturiert. Es handelt sich um die Begehren "Eigentumsrecht", "Wohnungseigentum", "Pfandrecht", "Rangordnung", "Löschung" und „Grundstücksveränderung“. "Voll strukturiert" heißt, das Begehren darf nicht als Text frei formuliert werden. Vielmehr steht für jedes "Element", aus dem sich das Begehren zusammensetzt, ein eigenes Feld zur Verfügung. Das mittelfristige Ziel ist, dass aus dem Antrag mit Hilfe einer Software, automatisiert ein Entscheidungsvorschlag für die Eintragung ins Grundbuch (Hauptbuch und Urkundensammlung) erstellt werden kann. Sie können sich einen voll strukturierten Antrag so ähnlich vorstellen wie eine Mahnklage. Auch diese ist (im schriftlichen Weg) obligatorisch mit einem Formular mit vielen Feldern einzubringen. Bei der Umstellung des Mahnverfahrens auf den elektronischen Rechtsverkehr wurde praktisch das schriftliche Formular als EDV-Formular nachgebildet. Das Gericht erhält die Daten einer ERVMahnklage (Exekution) strukturiert in vielen einzelnen Feldern. Dagegen werden bei einer sonstigen Klage, die im ERV übersendet wird, nur wenige Felder strukturiert erfasst (Gericht, Parteien). Der eigentliche Antrag, die Klage, wird frei formuliert. Dazu gibt es im ERV das Feld "Weiteres Vorbringen". Analog verhält es sich bei einem Grundbuchsantrag. Ab dem 1.11.2009 werden bestimmte Grundbuchsanträge voll strukturiert einzubringen sein. Alle anderen Begehren werden noch eine Zeitlang mit einem sogenannten "Sonstigen Antrag" gestellt. Hier wird zwar die Übermittlung im WebSUITE Combi verwendet, allerdings wird das Begehren – genauso wie bisher – als Text frei formuliert. Strukturierte Anträge verhalten sich also zu sonstigen Anträgen so wie eine Mahnklage zu einer sonstigen Klage. Es gibt eine wichtige Ausnahme von dieser Analogie: Bei einer "Sonstigen Klage" kann der Antrag (das Klagebegehren) entweder als Text im „Weiteren Vorbringen“ oder auch als PDF-Beilage übermittelt werden. Bei Grundbuchanträgen ist im Gegensatz dazu explizit festgeschrieben, dass das Textfeld „Weiteres Vorbringen“ zu verwenden ist. Die Einbringung als PDF-Anhang ist nicht zulässig. In der Phase 2 (vom BMJ geplant ab 16.08.2010) stehen dann alle Grundbuch-Begehren voll strukturiert zur Verfügung. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch die Begehren Personendaten, Belastungs- und Veräußerungsverbot, Wiederkaufsrecht, Bestandsrecht, Reallast, Dienstbarkeit, Vorrang und Baurecht ausschließlich in strukturierter Form eingebracht werden.

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1.10.1 Strukturierte Begehren

Wohnungseigentum Eigentumsrecht

Endgültiges

Vorläufiges

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum

Einverleibung

Anmerkung

Einverleibung

Vormerkung

Anmerkung

Anmerkung

Ersichtlichmachung

Berichtigung

Berichtigung

Änderung

Pfandrecht Singularpfandrecht

Eintragung

Singularpfandrecht nachträglich

Anmerkung

Simultanpfandrecht

Eintragung

Simultanhaftung Sonderfälle

Anmerkung

Rangordnung Einräumung Veräußerung

Verpfändung Wohnungseigentum

Anmerkung

Anmerkung

Anmerkung

Sonstiges Sonstiges

Einlage anlegen

Neueintragung

Neueintragung

Änderung

Vorrang Mitübertragung von Eintragungen

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Löschung

Grundstücksveränderungen

Einverleibung der Löschung

Ab- und Zuschreibung gander GST

Einfache Löschung

TST Durchführung

1.10.2 Auswahl des Begehrens

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Hier können Sie nun den Begehrenstyp, sowie den Sub- und Aktionstyp auswählen. Die Auswahl des Begehrens und die Definition der Sub- und Aktionstypen werden in den nachfolgenden Kapiteln beschrieben.

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1.10.3 Automatisches hinzufügen von Auszügen Unabhängig vom Begehren sucht WebSUITE-Combi nach der Eingabe von KG und EZ in der Auszugsverwaltung nach dem passenden Auszug. Je nach Begehren werden gewisse Abschnitte im Auszug blau markiert. Diese können dann per Klick in das Begehren übernommen werden. Diese Funktion spart bei der Eingabe der Begehren jede Menge Zeit. Hinweis: Die automatische Suche startet erst nach dem Verlassen des KG und EZ-Feldes. Drücken Sie also die Tabulator Taste oder klicken Sie in ein anderes Feld um die Suche zu starten.

1.10.4 Manuelles hinzufügen von Auszügen Sollte die automatische Suche keinen Auszug finden, fehlt dieser in Ihrer Auszugsverwaltung. Praktischerweise können Sie Grundbuchsabfragen direkt im Begehren erstellen. Dazu aktivieren Sie links von “Prüfen und Speichern” die Checkbox “Auszug”. Es öffnet sich rechts die Auszugsvorschau. Klicken Sie rechts oben auf das Symbol unter dem Schließen Knopf um einen neuen Auszug zu erstellen. Der Auszug steht nach der Abfrage im Antrag zur Verfügung.

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Eigentumsrecht 1.11.1.1 Einverleibung 1.11.1.1.1 Allgemeines

Der Erwerb des Eigentumsrechts (Einverleibung) wird im Grundbuch wie folgt eingetragen: In der Registerkarte „Allgemeines“ ist die berechtigte Person (Dieses Element bezeichnet die Person, die als (neuer) Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden soll) oder deren Vertreter, aus den im Vorfeld in die Personenliste eingetragenen Personen, auszuwählen.(siehe Kapitel 1.9)

zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll

Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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1.11.1.1.2 Bezug

Im Reiter „Bezug“ können Sie auf eine im selben Antrag vorhandene „Begehrensreferenz“ (vormals ‘Neueintragung’) oder auf eine im Grundbuch „Bestehende Eintragung“ referenzieren.

Im Fall einer „Begehrensreferenz“ (vormals ‘Neueintragung’) wählen Sie mit dem Button „Suchen“ das von Ihnen zuvor angelegte Begehren aus. Wählen Sie Eigentumsanteil aus und geben Sie die absolute oder relative Anteilsgröße ein. Eigentumsanteile:



Absoluter Anteil – Dieser Wert gibt den zu veräußernden Anteil an der Gesamtliegenschaft an. Wird dieser Wert angegeben, wird bei der Eingabe der Anteilsgröße von der Gesamtliegenschaft ausgegangen. Aufgrund einer Änderung der Schnittstelle sind die Anteile IMMER als absolute Anteile anzugeben, die Auswahl „relativ“ ist also nicht mehr möglich.

Beispiel: Besitzt der Veräußerer die Hälfte der Gesamtliegenschaft fen beträgt der Absolute Anteil ¼ und der Relative Anteil ½.

und will davon die Hälfte verkau-

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Bei der Auswahl „Bestehende Eintragung“ verändert sich der untere Bereich des Fensters. Geben Sie anhand „Katastralgemeinde Nummer (KG)“ und „Einlagezahl (EZ)“ die bestehende Einlage im Grundbuch an, auf die Sie sich beziehen wollen.

Eigentumsanteile:



Absoluter Anteil – Dieser Wert gibt den zu veräußernden Anteil an der Gesamtliegenschaft an. Wird dieser Wert angegeben, wird bei der Eingabe der Anteilsgröße von der Gesamtliegenschaft ausgegangen. Aufgrund einer Änderung der Schnittstelle sind die Anteile IMMER als absolute Anteile anzugeben, die Auswahl „relativ“ ist also nicht mehr möglich.

Beispiel: Besitzt der Veräußerer die Hälfte der Gesamtliegenschaft und will davon die Hälfte verkaufen beträgt der absolute Anteil ¼ (Zähler: 1, Nenner: 4) und der relative Anteil ½ (Zähler: 1, Nenner: 2).

Unter dem Punkt Eigentumsanteile müssen Sie durch drücken des Buttons „Neu“ die Eigentumsanteile der Einlage, für welche die angegebene Person als Eigentümer eingetragen werden soll, eingeben. Im Fenster „Anteil“ können Sie definieren, in welchem Wert die Anteilsgröße notiert ist. Die Eingabe des Rangordnungscodes ist optional. Der Rangordnungscode ist der Code, mit dem die eingetragene Rangordnung im Grundbuchsystem identifiziert wird. Dieser Code ersetzt ab Phase 2 den schriftlich vorgelegten Rangordnungsbeschluss. Beispiel: A46D-FGPQ-6FNY-Z7ML-4FLG-JE5. Die Angabe des Eigentumsanteils ist verpflichtend und gibt den konkreten Eigentumsanteil der Einlage an, für welche die angegebene Person eingetragen werden soll. In dem dafür vorgesehenen Feld besteht die Möglichkeit eine „Anteilszusammenziehung“ von den eingegebenen B-Laufnummer (BLNR) einzutragen. Sollte Ihre Eingabe unkorrekt sein, können Sie einen Anteil „Bearbeiten“ oder „Löschen“. Seite 27/177

1.11.1.1.3 Gebühren Im Reiter „Gebühren“ ist die Bemessungsgrundlage verpflichtend einzutragen.

Sie können eine oder auch mehrere Erfassungsnummern eintragen. Hierbei könnte es sich z.B. um eine Aktenzahl für andere Aspekte des aktuellen Geschäftsfalles zuständige BMF- bzw. FA-Abteilung handeln. Unter „Referenznummer“ ist z. B. die Einheitswertaktenzahl, mit der die Angaben zur Bemessungsgrundlage belegt werden, einzutragen. Gebührenangabe:

   

Keine Angabe Gebührenvorschreibung Gebührenbefreiung Gebühreneinzug

Sofern ein Gebühreneinzug besteht, definieren Sie den Höchstbetrag (Einzug bis höchstens:) , der Mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Wählen Sie die Person, die als Zahlungspflichtiger herangezogen wird, aus. Die Bankverbindung wird automatisiert aus der Personendatenbank übernommen. Bitte kontrollieren Sie in der Personendatenbank, bei der zahlungspflichtigen Person, die Bankverbindung auf Richtigkeit.



Selbstberechnung

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1.11.1.1.4 Urkunden

In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus tragsdaten verwiesen werden.

den allgemeinen An-

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugewiesen werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.11.1.1.5 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.11.1.2 Vormerkung 1.11.1.2.1 Allgemeines

In der Registerkarte „Allgemeines“ ist die berechtigte Person, die als vorgemerkter Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden soll, aus der allgemeinen Datenerfassung zu übernehmen (siehe Kapitel 1.9).

zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll

Zusätzlich kann man einen „Vormerkungshinweis“ und einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt für den Eintragungszusatz sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch. Gebührenangabe:

  

Zahlschein Gebührenbefreiung Gebühreneinzug

Sofern ein Gebühreneinzug besteht, definieren Sie den Höchstbetrag (Einzug bis höchstens:), der Mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Wählen Sie die Person, die als Zahlungspflichtiger herangezogen wird, aus. Die Bankverbindung wird automatisiert aus der Personendatenbank übernommen. Bitte kontrollieren Sie in der Personendatenbank bei der zahlungspflichtigen Person die Bankverbindung auf Richtigkeit. Seite 31/177

1.11.1.2.2 Bezug

Im Reiter „Bezug“ können Sie auf eine im selben Antrag vorhandene „Begehrensreferenz“ (vormals ‘Neueintragung’) oder auf eine im Grundbuch „Bestehende Eintragung“ referenzieren.

Im Fall einer „Begehrensreferenz“ (vormals ‘Neueintragung’) wählen Sie mit dem Button „Suchen“ das von Ihnen zuvor angelegte Begehren aus. Wählen Sie Eigentumsanteil aus und geben Sie die absolute oder relative Anteilsgröße ein. Eigentumsanteile:



Absoluter Anteil – Dieser Wert gibt den zu veräußernden Anteil an der Gesamtliegenschaft an. Wird dieser Wert angegeben, wird bei der Eingabe der Anteilsgröße von der Gesamtliegenschaft ausgegangen. Aufgrund einer Änderung der Schnittstelle sind die Anteile IMMER als absolute Anteile anzugeben, die Auswahl „relativ“ ist also nicht mehr möglich.

Beispiel: Besitzt der Veräußerer die Hälfte der Gesamtliegenschaft fen beträgt der Absolute Anteil ¼ und der Relative Anteil ½.

und will davon die Hälfte verkau-

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Bei der Auswahl „Bestehende Eintragung“ verändert sich der untere Bereich des Fensters. Geben Sie anhand „Einlagezahl (EZ)“ und „Katastralgemeinde Nummer (KG)“ die bestehende Einlage im Grundbuch an, auf die Sie sich beziehen wollen.

Eigentumsanteile:



Absoluter Anteil – Dieser Wert gibt den zu veräußernden Anteil an der Gesamtliegenschaft an. Wird dieser Wert angegeben, wird bei der Eingabe der Anteilsgröße von der Gesamtliegenschaft ausgegangen. Aufgrund einer Änderung der Schnittstelle sind die Anteile IMMER als absolute Anteile anzugeben, die Auswahl „relativ“ ist also nicht mehr möglich.

Beispiel: Besitzt der Veräußerer die Hälfte der Gesamtliegenschaft und will davon die Hälfte verkaufen beträgt der absolute Anteil ¼ (Zähler: 1, Nenner: 4) und der relative Anteil ½ (Zähler: 1, Nenner: 2).

Unter dem Punkt Eigentumsanteile müssen Sie durch drücken des Buttons „Neu“ die Eigentumsanteile der Einlage, für welche die angegebene Person als Eigentümer eingetragen werden soll, eingeben. Im Fenster „Anteil“ können Sie definieren, in welchem Wert die Anteilsgröße notiert ist. Die Eingabe des Rangordnungscodes ist optional. Der Rangordnungscode ist der Code, mit dem die eingetragene Rangordnung im Grundbuchsystem identifiziert wird. Dieser Code ersetzt ab Phase 2 den schriftlich vorgelegten Rangordnungsbeschluss. Beispiel: A46D-FGPQ-6FNY-Z7ML-4FLG-JE5. Die Angabe des Eigentumsanteils ist verpflichtend und gibt den konkreten Eigentumsanteil der Einlage an, für welche die angegebene Person eingetragen werden soll. Sollte Ihre Eingabe unkorrekt sein, können Sie einen Anteil „Bearbeiten“ oder „Löschen“.

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1.11.1.2.3 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugewiesen werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.11.1.2.4 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.11.1.3 Anmerkung 1.11.1.3.1 Berechtigte Personen

Unter der Registerkarte „Berechtigte Personen“ ist (sind) aus der Personenliste jene Person(en) zu übernehmen, für welche die Anmerkung eingetragen werden soll. Klicken Sie auf „Neu“, markieren Sie die Person und klicken Sie auf „OK“ um die Person in das Begehren zu übernehmen.

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1.11.1.3.2 Allgemeines

Im Feld Gegenstand können Sie den Gegenstand der Anmerkung unter nachfolgenden Alternativen auswählen:

   

Beschränkung Rechtfertigung Widmung für den Deckungsstock Widmung für die Kaution

Automatisch ändert sich nach der gewünschten Auswahl einer der Alternativen, die Eingabemaske und somit die Eingabefelder.

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1.11.1.3.2.1 Beschränkung

zusätzlicher Text, der in der Grundbucheintragung aufscheinen soll

Bei einer Beschränkung stehen folgende Optionen zur Auswahl:

    

Auflösende Bedingung Fidei Kommissarische Substitution Gütergemeinschaft § 4 Abs. 4 Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmolnvFG) Nachfolgerecht

Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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1.11.1.3.2.2 Rechtfertigung

Sofern der Gegenstand „Rechtfertigung“ gewählt wurde, ist auch die Bemessungsgrundlage anzuführen. Unter „Referenznummer“ ist z. B. die Einheitswertaktenzahl, mit der die Angaben zur Bemessungsgrundlage belegt werden, einzutragen. Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

Eine Begehrensreferenz ist ein Verweis auf ein anderes Begehren im selben Antrag.

Bei der „Erfassungsnummer“ sind z. B. Aktenzahlen einer für andere Aspekte des aktuellen GBGeschäftsfalles zuständigen BMF- bzw. FA-Abteilung anzuführen. Gebührenangabe:

 

Zahlschein Gebührenbefreiung

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Gebühreneinzug

Sofern ein Gebühreneinzug besteht, definieren Sie den Höchstbetrag (Einzug bis höchstens:), der Mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Wählen Sie die Person, die als Zahlungspflichtiger herangezogen wird, aus. Die Bankverbindung wird automatisch aus der Personendatenbank übernommen. Bitte kontrollieren Sie in der Personendatenbank bei der zahlungspflichtigen Person die Bankverbindung auf Richtigkeit.



Selbstberechnung

1.11.1.3.2.3 Widmung für den Deckungsstock .

1.11.1.3.2.4 Widmung für die Kaution

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1.11.1.3.3 Bezug

Unter Bezug legen Sie fest, ob sich dieser Eintrag auf eine bereits bestehende Eintragung im Grundbuch oder auf eine neue Eintragung bezieht, die Sie zuvor in einem anderen Begehren in diesem Antrag eingegeben haben.

Wenn Sie als Bezug „Neue Eintragung“ wählen, müssen Sie das Begehren in der „Begehrensreferenz“ auswählen, auf das sich diese Anmerkung bezieht. Somit können Sie eine Anmerkung zu einem Begehren in Ihrem Antrag hinzufügen.

Wenn Sie als Bezug „Bestehende Eintragung“ wählen, sind die Eingabefelder „Einlagezahl (EZ)“ und „Katastralgemeinde Nummer (KG)“ verpflichtend auszufüllen. Unter dem Punkt Eigentumsanteile müssen Sie die Eigentumsanteile (B-Laufnummer(n)) der Einlage, für welche die angegeben Person als Eigentümer eingetragen werden soll(en), eingeben.

Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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1.11.1.3.4 Urkunden

In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugewiesen werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.11.1.3.5 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.11.1.4 Berichtigung 1.11.1.4.1 Allgemeines

Unter der Registerkarte „Allgemeines“ ist aus der Personenliste jene Person zu übernehmen, für welche die Berichtigung der entsprechenden Eintragung durchgeführt wird. Die Angabe einer berechtigten Person ist optional. Sie kann daher mit dem Button „Löschen“ wieder aus dem Begehren entfernt werden.

Sofern eine „Literal-Eintragung“ berichtigt werden soll, kann hier der „Literal-Buchstabe“ eingetragen werden. z. B. von 2e das „e“.

Im Feld „Berichtigungstext“ können Sie frei formulierte Beschreibungen des Begehrens , d. h. in welcher Form die betroffene Eintragung zu berichtigen ist, eintragen.

Die Größe bezieht sich auf die bestehenden Anteile.

Des Weiteren sind die Eingabefelder „Katastralgemeinde Nummer (KG)“ und „Einlagezahl (EZ)“ verpflichtend auszufüllen. Unter B-LNR ist die B-Laufnummer des Begehrens, zu dem eine Berichtigung erfolgt, einzutragen.

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1.11.1.4.2 Urkunden

In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus tragsdaten verwiesen werden.

den allgemeinen An-

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugewiesen werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.11.1.4.3 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.11.1.5 Änderung

Mit diesem Begehren können Sie Abtrennungen (Aufteilungen) oder Zusammenziehungen von Eigentumseintragungen vornehmen.

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Eigentumsanteile:



Absoluter Anteil – Dieser Wert gibt den zu veräußernden Anteil an der Gesamtliegenschaft an. Wird dieser Wert angegeben, wird bei der Eingabe der Anteilsgröße von der Gesamtliegenschaft ausgegangen. Aufgrund einer Änderung der Schnittstelle sind die Anteile IMMER als absolute Anteile anzugeben, die Auswahl „relativ“ ist also nicht mehr möglich.

Beispiel: Besitzt der Veräußerer die Hälfte der Gesamtliegenschaft fen beträgt der Absolute Anteil ¼ und der Relative Anteil ½.

und will davon die Hälfte verkau-

Die absolute beziehungsweise relative Anteilsgröße ist verpflichtend einzugeben. Der Anteil bezieht sich auf eine von Ihnen in einem anderen Begehren eingegebene „Neue Eintragung“ oder auf einen im Grundbuch bestehenden Anteil. Begehrensreferenz: Wenn Sie auf eine „Neue Eintragung“ referenzieren wollen, wählen Sie das in diesem Antrag bereits existierende Begehren (z.B. Sonstiges – Einlage Anlegen) mit dem Button „Suchen“ aus. Im Falle eines bestehenden Anteiles im Grundbuch, wählen Sie „Bestehender Anteil“, und geben Sie die „Katastralgemeinde Nummer (KG)“, die „Einlagezahl (EZ)“, und die B-LNR ein.

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Antrag auf Wohnungseigentum 1.12.1 Vorläufiges Wohnungseigentum 1.12.1.1 Einverleibung 1.12.1.1.1 Allgemeines

Unter der Registerkarte „Allgemeines“ ist aus der Personenliste jene Person zu übernehmen, welche der Alleineigentümer der Liegenschaft ist. Des Weiteren sind die Eingabefelder „Einlagezahl (EZ)“ und „Katastralgemeinde Nummer (KG)“, die sich auf das Begehren beziehen, verpflichtend auszufüllen.

Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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1.12.1.1.2 Eigentumsobjekte

Im Feld Eigentumsobjekt sind alle wohnungseigentumstauglichen Objekte, an denen vorläufiges Wohnungseigentum begründet werden soll, einzutragen.

Durch Drücken des Buttons „NEU“ öffnet sich die Eingabemaske für Objekte. Hier können Sie die auf eine „Begehrensreferenz“ (vormals ‘Neueintragung’) oder„BLNR“ verweisen. Mit dem Button „OK“ übernehmen Sie die Eingabe in die Liste der Objekte. Wiederholen Sie diesen Vorgang, um mehrere Objekte einzugeben.

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1.12.1.1.3 Urkunden

In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, der einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

o-

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugewiesen werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.12.1.1.4 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.12.2 Endgültiges Wohnungseigentum 1.12.2.1 Einverleibung 1.12.2.1.1 Allgemeines

Unter der Registerkarte „Allgemeines ist auszuwählen, ob es sich um eine Neueintragung oder eine Bestehende Eintragung handelt. Sofern es sich um eine Neueintragung handelt, kann per Begehrensreferenz auf eine im selben Antrag (in einem anderen Einzelbegehren wie z.B. „Eigentumsrecht – Einverleibung“ oder bei einer Aufteilung „Eigentumsrecht – Änderung“) begehrte Eintragung eines neuen Eigentumsrechts Bezug genommen werden. Die angesprochene Referenz ist im Feld Begehrensreferenz verpflichtend einzutragen.

Handelt es sich um eine Bestehende Eintragung, sind die Eingabefelder „Einlagezahl (EZ)“, „B-Laufnummer (BLNR)“ und die „Katastralgemeinde Nummer (KG)“, die sich auf das Begehren beziehen, verpflichtend auszufüllen.

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1.12.2.1.2 Anteil

In der Registerkarte „Anteil“ ist „Objektbezeichnung“ verpflichtend anzugeben.

Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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1.12.2.1.3 Urkunden

In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus tragsdaten verwiesen werden.

den allgemeinen An-

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugewiesen werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.12.2.1.4 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.12.2.2 Anmerkung 1.12.2.2.1 Allgemeines

Unter der Registerkarte „Allgemeines“ ist/sind aus der Personenliste jene Person(en) zu übernehmen, welche für die Anmerkung ins Grundbuch eingetragen werden sollen. Für eine Eigentümerpartnerschaft müssen zwei Personen angegeben werden. Des Weiteren sind die Eingabefelder „Einlagezahl (EZ)“ und die „Katastralgemeinde Nummer (KG)“, die sich auf das Begehren beziehen, verpflichtend auszufüllen.

Hier muss der Gegenstand der Anmerkung definiert werden. Es kann unter 3 verschiedenen Gegenstandstypen unterschieden werden.

Die Eingabe der Gesetzesgrundlage ist optional und dient zur genauen Erläuterung (gemäß § …) für das Begehren. Im darunterliegenden Textfeld „Eintragungszusatz“ kann der Gesetzesgrundlage noch ein Zusatztext hinzugefügt werden (Freier Text). Gegenstände: Folgende Gegenstände sind hier möglich. Sie werden nachfolgend beschrieben.

  

Vorbehaltene Verpfändung Zusage Einräumung Übertragung Zusage Einräumung

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1.12.2.2.1.1 Vorbehaltene Verpfändung

Wenn Sie als Gegenstand die Auswahl „Vorbehaltene Verpfändung“ treffen, erscheint eine neue Registerkarte. Klicken Sie auf „Forderung“. Bei einer Verpfändung ist die Forderung in der entsprechenden Währung einzugeben. Des Weiteren können Nebengebührensicherstellungen, Zinsen, Verzugszinsen und Zinseszinsen angeführt werden. Die Felder „Zusatz“ dienen zur Definierung (Beschreibung) der Zinsen usw.

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1.12.2.2.1.2 Zusage der Einräumung v. WEG-Eigentum

Mittels diesem Gegenstand wird die Anmerkung der Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs. 2 WEG 2002 beantragt. Die Angabe der „Objektbezeichnung“ (Name des wohnungseigentumstauglichen Objekts) ist verpflichtend.

Bei der Auswahl „Im Rang“ ist die Laufnummer und das Jahr verpflichtend anzugeben. Der Rangordnungscode bestimmt, ob die begehrte Eintragung im Rang einer eingetragenen Rangordnung, für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum vorzunehmen ist.

1.12.2.2.1.3 Übertragung Zusage Einräumung

Mittels diesem Gegenstand wird eine bestehende Anmerkung einer Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum von einem Wohnungseigentums-Anwärter an einen Nachfolger übertragen.

Die Angabe der „Objektbezeichnung“ (Name des wohnungseigentumstauglichen Objekts) ist verpflichtend.

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1.12.2.2.2 Urkunden

In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus tragsdaten verwiesen werden.

den allgemeinen An-

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Es muss mindestens eine Urkunde dem Antrag zugeordnet werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.12.2.2.3 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.12.2.3 Ersichtlichmachung 1.12.2.3.1 Allgemeines

Liegt das Begehren „Ersichtlichmachung“ vor, so ist unter der Registerkarte „Allgemeines“ die Person, für welche die Ersichtlichmachung im Grundbuch durchgeführt werden soll, aus der Personenliste, die lt. Punkt 1.9 bereits dem Begehren hinzugefügt wurde, auszuwählen. Des Weiteren ist die „Katastralgemeinde-Nummer (KG)“ und die „Einlagezahl (EZ“) des Grundstückes, welches das Begehren betrifft, anzuführen. Der „Gegenstand“ der Ersichtlichmachung ist aus nachfolgenden Gegenstandstypen auszuwählen:



Abrechnungseinheit (Beantragung der Ersichtlichmachung der abweichenden Abrechnungseinheit gemäß § 32 WEG 2002)

   

Abstimmungseinheit (Beantragung der Ersichtlichmachung der abweichenden Abstimmungseinheit gemäß § 32 WEG 2002) Aufteilung der Anwendungen (Beantragung der Ersichtlichmachung der abweichenden Aufteilung der Aufwendungengemäß § 32 WEG 2002) Benützungsregelung (Beantragung der Ersichtlichmachung der Benützungsregelung gemäß § 17 WEG 2002) Eigentümervertreter (Beantragung der Ersichtlichmachung des Eigentümervertreters gemäß § 22 WEG 2002)

Liegt der Beantragungs-Gegenstand „Eigentümervertreter“ vor, so ist der Eigentümervertreter aus der Personenliste für dieses Begehren bei „Berechtigte Person“ auszuwählen bzw. anzugeben.

 

Gemeinschaftsordnung (Beantragung der Ersichtlichmachung der Gemeinschaftsordnung gemäß § 26 WEG 2002) Verwalter (Beantragung der Ersichtlichmachung des Verwalters gemäß § 19 WEG 2002)

Liegt der Beantragungs-Gegenstand „Verwalter“ vor, so ist der Verwalter aus der Personenliste für dieses Begehren bei „Berechtigte Person“ auszuwählen bzw. anzugeben.

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Die Eingabe der Gesetzesgrundlage ist optional und dient zur genauen Erläuterung (gemäß § …) für das Begehren. Im darunterliegenden Textfeld „Eintragungszusatz“ kann der Gesetzesgrundlage noch ein Zusatztext hinzugefügt werden (Freier Text).

Eine Begehrensreferenz ist ein Verweis auf ein anderes Begehren im selben Antrag.

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1.12.2.3.2 Urkunden

In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugewiesen werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.12.2.3.3 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.12.2.4 Berichtigung 1.12.2.4.1 Allgemeines

Bei einer Berichtigung ist in der Registerkarte „Allgemeines“ die „Katastralgemeinde (KG“) und die „Einlagezahl (EZ“) des Grundstückes, welches dem Antrag zuzuordnen ist, einzutragen.

Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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1.12.2.4.2 Gegenstand

Der Gegenstand der Berichtigung kann unter nachfolgenden Gegenstandstypen ausgewählt werden:

  

Änderung der WEO-Bezeichnung Neue WEO-Bezeichnung Allgemeine Berichtigung

1.12.2.4.2.1 Änderung der WEO

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1.12.2.4.2.2 Neue WEO-Bezeichnung

1.12.2.4.2.3 Allgemeine Berichtigung

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1.12.2.4.3 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugewiesen werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.12.2.4.4 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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Pfandrecht 1.13.1 Singularpfandrecht (Eintragung) 1.13.1.1 Allgemeines Unter „Berechtigte Personen“ ist (sind) aus der Personenliste jene Person(en) zu übernehmen, für welche die Anmerkung eingetragen werden soll. Klicken Sie auf „Neu“, markieren Sie die Person und klicken Sie auf „OK“ um die Person in das Begehren zu übernehmen.

1.13.1.2 Bezug In der Registerkarte „Bezug“ können Sie bei „Ziel Einlage“ auf eine Neue Einlage (also eine erst zu erstellende Einlage) oder auf eine Bestehende Einlage referenzieren. Entsprechend ist entweder ein anderes Begehren (Begehrensreferenz), oder die Einlage mittels KG/EZ auszuwählen.

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Unter „Bezug auf neue Eigentumsrechte“ kann auf begehrte Eintragungen von neuen Eigentumsrechten, auf welche sich das neu einzutragende Pfandrecht bezieht und in welchen die angegebene(n) Person(en) als Pfandgläubiger eingetragen werden Bezug genommen werden. Zusätzlich ist die Option „Im Rang“ auszuwählen. Dieses Element bestimmt, ob die begehrte Eintragung im Rang einer eingetragenen Rangordnung für die Verpfändung vorzunehmen ist.

1.13.1.3 Anmerkung Optional kann gleichzeitig eine Anmerkung eingetragen werden. Dieses Element enthält die Daten, die für die Angabe des konkreten Gegenstandes der Pfandrecht-Anmerkung benötigt werden. Die Kombination mehrerer Alternativen ist möglich. Ein eigenes Begehren für die Anmerkung ist nicht mehr notwendig!

1.13.1.4 Forderung In der Registerkarte „Forderung“ wird die Pfandrechtsart (Fest- oder Höchstbetrag) und die mit der beantragten Pfandrecht-Eintragung verbundene Forderung (z. B. Pfandrechtsbetrag) inkl. Nebenforderungen, Nebengebührensicherstellung (NGS), Verzugszinsen (VZ), Zinsen (Z) und Zinseszinsen (ZZ) angegeben. Die Angabe der Nebengebührensicherstellung ist mit Betrag inkl. Währungsangabe anzuführen , die Eingabe der (VZ), (Z) und (ZZ) wird in Worten angeführt. Unter „Zusatz“ können Sie bei der Forderung oder jeweiligen Nebenforderung eine nähere Angabe machen z. B. jährlich, höchstens, dekursiv …

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1.13.1.5 Gebühren Sofern ein Gebühreneinzug besteht, definieren Sie den Höchstbetrag (Einzug bis höchstens), der Mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Wählen Sie die Person, die als Zahlungspflichtiger herangezogen wird, aus. Die Bankverbindung wird automatisiert aus der Personendatenbank übernommen. Bitte kontrollieren Sie in der Personendatenbank bei der zahlungspflichtigen Person die Bankverbindung auf Richtigkeit.

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1.13.1.6 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.5.2 und 1.6) hinzufügen zu können.

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1.13.2 Singularpfandrecht nachträglich (Anmerkung) Mittels dieses Begehrens-Subtyps werden die Anmerkungen für bestehende Singularpfandrechtseintragungen eingebracht wie z.B. die Anmerkung der Rechtfertigung bei einem vorgemerkten Pfandrecht.

1.13.2.1 Bezug In der Registerkarte „Bezug“ können Sie die Einlage des bestehendes Pfandrecht angeben und den Gegenstand auswählen.

Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

1.13.2.2 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

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1.13.3 Simultanpfandrecht (Eintragung) 1.13.3.1 Allgemeines Unter „Berechtigte Personen“ ist (sind) aus der Personenliste jene Person(en) zu übernehmen, für welche die Anmerkung eingetragen werden soll. Klicken Sie auf „Neu“, markieren Sie die Person und klicken Sie auf „OK“ um die Person in das Begehren zu übernehmen.

1.13.3.2 Bezug In der Registerkarte „Bezug“ können Sie bei „Ziel Einlage“ auf zumindest zwei Einlagen wie entweder eine Neue Einlage (also eine erst zu erstellende Einlage) oder auf eine Bestehende Einlage referenzieren. Entsprechend ist entweder ein anderes Begehren (Begehrensreferenz), oder die Einlage mittels KG/EZ auszuwählen.

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Im „Bezug auf neue Eigentumsrechte“ kann auf begehrte Eintragungen von neuen Eigentumsrechten, auf welche sich das neu einzutragende Pfandrecht bezieht und in welchen die angegebene(n) Person(en) als Pfandgläubiger eingetragen werden Bezug genommen werden. Zusätzlich ist die Option „Im Rang“ auszuwählen. Dieses Element bestimmt, ob die begehrte Eintrgung im Rang einer eingetragenen Rangordnung für die Verpfändung vorzunehmen ist.

1.13.3.2.1 Anmerkung Optional kann gleichzeitig eine Anmerkung eingetragen werden. Dieses Element enthält die Daten, die für die Angabe des konkreten Gegenstandes der Pfandrecht-Anmerkung benötigt werden. Die Kombination mehrerer Alternativen ist möglich. Ein eigenes Begehren für die Anmerkung ist nicht mehr notwendig!

1.13.3.3 Forderung In der Registerkarte „Forderung“ wird die Pfandrechtsart (Fest- oder Höchstbetrag) und die mit der beantragten Pfandrecht-Eintragung verbundene Forderung (z. B. Pfandrechtsbetrag) inkl. Nebenforderungen, Nebengebührensicherstellung (NGS), Verzugszinsen (VZ), Zinsen (Z) und Zinseszinsen (ZZ) angegeben. Die Angabe der Nebengebührensicherstellung ist mit Betrag inkl. Währungsangabe anzuführen , die Eingabe der (VZ), (Z) und (ZZ) wird in Worten angeführt. Unter „Zusatz“ können Sie bei der Forderung oder jeweiligen Nebenforderung eine nähere Angabe machen z. B. jährlich, höchstens, dekursiv …

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1.13.3.4 Gebühren Sofern ein Gebühreneinzug besteht, definieren Sie den Höchstbetrag (Einzug bis höchstens:), der Mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Wählen Sie die Person, die als Zahlungspflichtiger herangezogen wird, aus. Die Bankverbindung wird automatisiert aus der Personendatenbank übernommen. Bitte kontrollieren Sie in der Personendatenbank bei der zahlungspflichtigen Person die Bankverbindung auf Richtigkeit.

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1.13.3.5 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

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1.13.4 Simultanhaftung Sonderfälle (Anmerkung) Mittels dieses Begehrens-Subtyps werden die folgenden Fälle von Simultanhaftungs-Eintragungen unterstützt:  

 

Die Neu-Eintragung eines Simultanpfandrechtes mit unterschiedlichen Beträgen (in einzelnen oder allen Einlagen) und die Anmerkung der Simultanhaftung bei diesen Pfandrechten. Die Ausdehnung von einem oder mehreren bestehenden Singularpfandrechten um ein oder mehrere neu einzutragende Pfandrechte (Neu-Eintragungen) auf ein Simultan-Pfandrecht; (Beispiel: durch Eintragung eines Pfandrechtes für die selbe Forderung in einer oder mehreren weiteren Einlage(n) wird aus einem Singularpfandrecht ein Simultanpfandrecht) Die Anmerkung einer Simultanhaftung auf 2 oder mehreren existierenden Singularpfandrechten; die Ausdehnung eines bereits existierenden Simultan-Pfandrechts durch neu einzutragende Pfandrechte oder/und Erweiterung um ein oder mehrere bestehende Singularpfandrecht(e).

1.13.4.1 Bestehendes Einzelpfandrecht Mittels dieser Elemente sind die bereits bestehenden Pfandrechte anzugeben, welche – eventuell mit neu einzutragenden Pfandrechten – in einem Simultan-Pfandrecht zusammenzufassen sind. Hinweis: Lt Sichtweise der unterstützenden Rechtspfleger sollte zutreffendenfalls nur ein einziges „Pfandrecht“ inkludiert werden können. Aus Flexibilitätsgründen wurde aber doch die Mehrfachauswahl beibehalten.

1.13.4.2 Bestehende Simultanhaftung Mittels dieses Elements sind alle zu einer bereits angemerkten Simultanhaftung gehörigen Pfandrecht-Eintragungen (per KG, EZ und C-LNR) anzugeben.

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1.13.4.3 Begehrensreferenz Mittels dieses Elements kann – per Begehrens-Referenz – auf eine in einem anderen Einzelbegehren begehrte Eintragungen von neuen Singularpfandrechten Bezug genommen werden,  

die entweder zu einer neuen Simultanhaftung zusammenzufassen sind (unterschiedliche Forderung) oder um die eine bestehende Simultanhaftung zu erweitern ist.

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1.13.4.4 Eintragungszusatz Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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Rangordnung 1.14.1 Veräußerung 1.14.1.1 Anmerkung 1.14.1.1.1 Allgemeines In der Registerkarte „ Allgemeines“ unter Beschlußempfänger wird die Person eingetragen, welche den Rangordnungsbeschluss außerordentlich zugestellt bekommen soll, jedoch im Antrag keine Rolle spielt, und den Beschluss sonst nicht bekäme. Die Person wird aus der unter allgem. Eingaben eingegebenen Personenliste übernommen. Des Weiteren ist zu definieren, ob es sich um eine Liegenschaft oder um ein Grundstück handelt.

Sofern eine Liegenschaftsveräußerung vorliegt wird angegeben, ob sich die Anmerkung der Rangordnung auf die Liegenschaft als Ganzes oder einzelne benannte Anteile bezieht. Die Einlagezahl(EZ) und die Katastralgemeindenummer (KG) sind verpflichtend einzutragen. In dem dafür vorgesehenen Feld (B-Laufnummern) besteht die Möglichkeit die bestehende(n) BLaufnummer(n) (BLNR) einzutragen. (Eine Mehrfacheingabe durch Beistrichtrennung ist möglich)

Liegt eine Grundstücksveräußerung vor wird angegeben, ob sich die Anmerkung der Rangordnung auf ein (nur eine Grundstücksnummer angeben) oder mehrere (mehrere Grundstücksnummern angeben) konkrete, in der genannten Einlage per Grundstücks-ID identifizierte, Grundstücke bezieht.

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Unter Einlage ist die Einlagezahl (EZ) und die Katastralgemeindenummer (KG) verpflichtend anzuführen. Unter „Grundstücke“ können ein oder mehrere Grundstücke eingegeben werden.

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1.14.1.1.2 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugeordnet werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.14.1.1.3 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.14.2 Verpfändung 1.14.2.1 Anmerkung 1.14.2.1.1 Allgemeines In der Registerkarte „Allgemeines“ unter Berechtigte Person ist die Person einzutragen, für welche die beabsichtigte Verpfändung ins Grundbuch eingetragen werden soll. Die Person wird aus der unter allgemeinen Antragsdaten eingegebenen Personenliste übernommen. Unter Beschluss-Empfänger wird die Person eingetragen, welche den Rangordnungsbeschluss außerordentlich zugestellt bekommen soll, jedoch im Antrag keine Rolle spielt, und den Beschluss sonst nicht bekäme. Die Person wird aus der unter allgemeinen Antragsdaten eingegebenen Personenliste übernommen. Des Weiteren ist die Art des Pfandrechts zu definieren. Hier kann unter den nachfolgenden Werten gewählt werden.

 

Festbetrag (Wenn die Eintragung eines Festbetrags-Pfandrechts begehrt wird) Höchstbetrag (Wenn die Eintragung eines Höchstbetrag-Pfandrechts begehrt wird)

In dem dafür vorgesehenen Feld „Antrag § 53 GBG 1955“, besteht die Möglichkeit anzuhaken, ob es sich um einen Antrag auf Anmerkung der Rangordnung gemäß § 53 GBG 1955 handelt oder nicht. (Aktiv – lt. Bedingung § 53 GBG 1955; Inaktiv – ohne) Sofern ein Gebühreneinzug besteht, definieren Sie den Höchstbetrag (Einzug bis höchstens) , der Mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Wählen Sie die Person, die als Zahlungspflichtiger herangezogen wird, aus. Die Bankverbindung wird automatisiert aus der Personendatenbank übernommen.

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1.14.2.1.2 Bezug

Die Angabe der Einlagezahl (EZ) und der Katastralgemeinde (KG) des betreffenden Objektes ist verpflichtent.

Durch Drücken des Buttons „Neu“ können Sie die Eigentumsanteile, welche die Anmerkung für die Verpfändung betreffen, anführen. Bitte geben Sie die B-LNR (B-Laufnummer) und den/die Lit-Buchstabe(n) an. Eine Mehrfacheingabe durch Beistriche getrennt ist möglich. Durch Drücken des Buttons „Speichern“ bestätigen Sie Ihre Eingaben. Durch Markieren und Auswahl der Funktion Bearbeiten oder Löschen können Sie Ihre Eingabe im Nachhinein ändern bzw. löschen.

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1.14.2.1.1 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugeordnet werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.14.2.1.2 Forderung

Bei einer Verpfändung ist die Forderung in der entsprechenden Währung einzugeben. Zusätzlich besteht im danebenliegenden Textfeld „Zusatz“ die Möglichkeit der Forderung eine Bemerkung anzufügen. Des Weiteren sind Nebengebührensicherstellungen ebenfalls in einem Betrag anzuführen. Die Zinsen, Verzugszinsen und Zinseszinsen sind in Worten anzugeben. Die Felder „Zusatz“ dienen zur Definierung (Beschreibung) der Zinsen usw.

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1.14.2.1.3 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.14.3 Einräumung auf Wohnungseigentum 1.14.3.1 Anmerkung 1.14.3.1.1 Allgemeines

In der Registerkarte „Allgemeines“ unter Berechtigte Person ist die Person einzutragen, für welche die Einräumung auf Wohnungseigentum ins Grundbuch eingetragen werden soll. Im Allgemeinen ist dies der Treuhänder. Die Person wird aus der unter allgemeinen Antragsdaten eingegebenen Personenliste übernommen.

Unter Beschlußempfänger wird die Person eingetragen, welche den Rangordnungsbeschluss außerordentlich zugestellt bekommen soll, jedoch im Antrag keine Rolle spielt, und den Beschluss sonst nicht bekäme. Die Person wird aus der unter allgem. Eingaben eingegebenen Personenliste übernommen.

Des Weiteren ist die (EZ) Einlagezahl und die (KG) Katastralgemeindenummer des Objektes anzuführen.

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1.14.3.1.2 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus tragsdaten verwiesen werden.

den allgemeinen An-

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugeordnet werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.14.3.1.3 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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Löschungen 1.15.1.1 Einverleibung der Löschung 1.15.1.1.1 Allgemeines

Unter der Registerkarte „Allgemeines“ ist der Gegenstand des Antrags auf Löschung der Einverleibung einzutragen. Geben Sie die Einlagezahl (EZ) und die Katastralgemeindenummer (KG) der Einlage an.

Je nach Auswahl ändert sich der Inhalt des Reiters „Löschungsart“: Bei der Auswahl „Eintragungskategorie“ – „Gutsbestand“ stehen Ihnen die Teillöschnungsoptionen „Gst-ID“ oder „Sonstige Teillöschung“ im Reiter „Löschungsart“ zur Verfügung. Bei der Auswahl „Eintragungskategorie“ – „Gutsbestand“ steht Ihnen die Teillöschnungsoption„Sonstige Teillöschung“ im Reiter „Löschungsart“ zur Verfügung. Bei der Auswahl „Eintragung“ stehen Ihnen alle Optionen unter dem Reiter „Löschungsart“ zur Verfügung.

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1.15.1.1.2 Löschungsart

Im Reiter „Löschungsart“ stehen Ihnen je nach Auswahl im Reiter „Allgemeines“ die Optionen „Normale Einverleibung“, „Teillöschung“ und „Rangvorbehalt“ zur Verfügung.

Handelt es sich um eine „Teillöschung“ so verändert sich der untere Bereich des Fensters. Sie können nun festlegen welche Teillöschung durchgeführt werden soll:

    

Gst ID Personen Teilbetrag Eintragungsreferenz Sonstige Teillöschung

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Auswahl „Gst ID“: Mit dem Button „Neu“ können Sie unter Angabe der „KG“ die zu löschenden Grundstücksnummern eingeben.

Auswahl „Personen“:

Mit dem Button „Neu“ können Sie eine Person der Teillöschung hinzufügen. Hierbei kann auf eine bestehende Person in der Datenbank referenziert werden, oder unter dem Punkt „Name“ der Name händisch eingetragen werden.

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Auswahl „Teilbetrag“:

Angabe des Betrages, um den sich ein aktuell in der referenzierten Eintragung aufscheinender Betrag, auf den ebenfalls anzugebenden nach der Teillöschung in der Eintragung aufscheinen sollenden Betrag, reduziert. Auswahl „Eintragungsreferenz“:

Hier können A-LNR, B-LNR und C-LNR der Teillöschung hinzugefügt werden. Es kann auch nur auf einen bestimmten Literal-Buchstaben verwiesen werden.

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Auswahl „Sonstige Teillöschung“:

Im Feld „Sonstige Teillöschung“ können Sie, sofern die zuvor beschriebenen Punkte nicht zutreffend sind, die Teillöschung frei formulieren.

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1.15.1.1.3 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugeordnet werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.15.1.1.4 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.15.1.2 Einfache Löschung 1.15.1.2.1 Allgemeines

Im Gegensatz zur „Löschung der Einverleibung“ kann bei der „Einfachen Löschung“ eine Einlage als Ganzes gelöscht werden. Unter der Registerkarte „Allgemeines“ ist der Gegenstand des Antrags auf Löschung der Einverleibung einzutragen. Geben Sie die Einlagezahl (EZ) und die Katastralgemeindenummer (KG) der Einlage an.

Je nach Auswahl ändert sich der Inhalt des Reiters „Löschungsart“: Bei der Auswahl „Keine Eintragung“ stehen Ihnen alle Optionen unter dem Reiter „Löschungsart“ zur Verfügung. Bei der Auswahl „Eintragungskategorie“ – „Gutsbestand“ stehen Ihnen die Teillöschnungsoptionen „Gst-ID“ oder „Sonstige Teillöschung“ im Reiter „Löschungsart“ zur Verfügung. Bei der Auswahl „Eintragungskategorie“ – „Gutsbestand“ steht Ihnen die Teillöschnungsoption„Sonstige Teillöschung“ im Reiter „Löschungsart“ zur Verfügung. Bei der Auswahl „Eintragung“ stehen Ihnen alle Optionen unter dem Reiter „Löschungsart“ zur Verfügung.

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1.15.1.2.2 Löschungsart

Im Reiter „Löschungsart“ stehen Ihnen je nach Auswahl im Reiter „Allgemeines“ die Optionen „Normale Löschung“, „Teillöschung“ und „Rangvorbehalt“ zur Verfügung.

Handelt es sich um eine „Teillöschung“ so verändert sich der untere Bereich des Fensters. Sie können nun festlegen welche Teillöschung durchgeführt werden soll:

    

Gst ID Personen Teilbetrag Eintragungsreferenz Sonstige Teillöschung

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Auswahl „Gst ID“: Mit dem Button „Neu“ können Sie unter Angabe der „KG“ die zu löschenden Grundstücksnummern eingeben.

Auswahl „Personen“:

Mit dem Button „Neu“ können Sie eine Person der Teillöschung hinzufügen. Hierbei kann auf eine bestehende Person in der Datenbank referenziert werden, oder unter dem Punkt „Name“ der Name händisch eingetragen werden.

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Auswahl „Teilbetrag“:

Angabe des Betrages, um den sich ein aktuell in der referenzierten Eintragung aufscheinender Betrag, auf den ebenfalls anzugebenden nach der Teillöschung in der Eintragung aufscheinen sollenden Betrag, reduziert. Auswahl „Eintragungsreferenz“:

Hier können A-LNR, B-LNR und C-LNR der Teillöschung hinzugefügt werden. Es kann auch nur auf einen bestimmten Literal-Buchstaben verwiesen werden.

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Auswahl „Sonstige Teillöschung“:

Im Feld „Sonstige Teillöschung“ können Sie, sofern die zuvor beschriebenen Punkte nicht zutreffend sind, die Teillöschung frei formulieren.

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1.15.1.2.3 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugeordnet werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.15.1.2.4 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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Sonstiges Begehren 1.16.1 Sonstiges Mit dem Begehrungstyp „Sonstiges“ können Sie alle sonstigen Begehren einbringen, die im Grundbuch noch nicht in strukturiert zur Verfügung stehen. Hauptsächlich können Sie Informationen über eine Neueintragung oder über eine Änderung anhand eines Begehrenstextes dem Grundbuchsgericht elektronisch zusenden. Geben Sie den Begehrenstext im Feld „Text des Begehrens“ ein oder wählen Sie unter „Urkunden“ einen PDF Anhang aus in dem Sie das Begehren Formuliert haben.

1.16.1.1 Neueintragung Durchführung einer neuen (zusätzlichen) Eintragung einer Liegenschaft.

1.16.1.1.1 Berechtigte Personen

. Unter der Registerkarte „Berechtigte Personen“ sind aus der Personenliste jene Personen zu übernehmen, für welche die Eintragung erfolgen soll bzw. welche für die Eintragung relevant sind. Klicken Sie auf „Neu“, markieren Sie die Person und klicken Sie auf „OK“ um die Person in das Begehren zu übernehmen.

1.16.1.1.2 Allgemeines

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Hier finden Sie die Möglichkeit Eintragungen zu einer Begehrensreverenz einer neu zu erstellenden EZ, einer bestehenden Kategorie oder einer Einlage vorzunehmen. Die einzelnen Bezüge sind wie folgt beschrieben:

1.16.1.1.2.1 Neueintragung Zu verwenden, wenn die EZ noch nicht existiert wo die Eintragung erfolgen soll. Mit dieser Option können Sie z.B. auf eine Neuerstellung einer EZ in einem anderen bestehenden Begehren innerhalb dieses Aktes verweisen.

1.16.1.1.2.2 Bestehende Eintragung

Wenn Sie den Bezug Bestehende Eintragung auswählen, können Sie die Laufnummer bzw. die Kategorie selbst auswählen, in die der Begehrenstext eingetragen werden soll. In der Einlage geben Sie die KG-Nummer und die Einlagezahl ein:

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Folgende Kategorien stehen zur Auswahl: Gutsbestand: Eine Eintragung im Gutsbestands-Abschnitt der Einlage wird begehrt. Diese Eintragung erfolgt im Gutsbestand, 2. Abteilung (= „A2-Blatt“). Eigentum: Eine Eintragung im Eigentums-Abschnitt der Einlage wird begehrt. Es sollte sich nur um (– noch – nicht automatisch durchgeführte) Ersichtlichmachungen handeln. Lasten: Eine Eintragung im Lasten-Abschnitt der Einlage wird begehrt. Aufschrift: Eine Eintragung im Aufschrift-Abschnitt der Einlage wird begehrt. unbekannt: Es ist nicht klar bzw. unbekannt, in welchen Einlagen-Abschnitt (siehe die oben angeführten, konkret möglichen Ausprägungen) die begehrte Eintragung zu tätigen ist. Hinweis: Falls ‚Eintragungs-Kategorie’ gleich ‚Gutsbestand’ oder ‚Lasten’ ist, zielt das Begehren auf eine neue Eintragung mit entsprechender neuer Laufnummer.

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1.16.1.1.3 Gebühren

Im Reiter „Gebühren“ ist die Bemessungsgrundlage optional einzutragen. Sie können eine oder auch mehrere Erfassungsnummern eintragen. Hierbei könnte es sich z.B. um eine Aktenzahl für andere Aspekte des aktuellen Geschäftsfalles zuständigen BMF- bzw. FAAbteilung handeln.

Eine Begehrensreferenz ist ein Verweis auf ein anderes Begehren im selben Antrag. Gebührenangabe:

  

Zahlschein Gebührenbefreiung Gebühreneinzug Sofern ein Gebühreneinzug besteht, definieren Sie den Höchstbetrag (Einzug bis höchstens) , der mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Wählen Sie die Person, die als Zahlungspflichtiger herangezogen wird, aus. Die Bankverbindung wird automatisiert aus der Personendatenbank übernommen.

Bitte kontrollieren Sie in der Personendatenbank bei der zahlungspflichtigen Person die Bankverbindung auf Richtigkeit.



Selbstberechnung Seite 113/177

1.16.1.1.4 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, der einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

o-

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugeordnet werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.16.1.1.5 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.16.1.2 Änderung 1.16.1.2.1 Berechtigte Personen

Unter der Registerkarte „Berechtigte Personen“ ist (sind) aus der Personenliste jene Person(en) zu übernehmen, für welche die Anmerkung eingetragen werden soll. Klicken Sie auf „Neu“, markieren Sie die Person und klicken Sie auf „OK“ um die Person in das Begehren zu übernehmen.

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1.16.1.2.2 Allgemeines

Unter der Registerkarte „Allgemeines“. können Sie angeben, ob Sie die Eintragung oder die Aufschrift einer Einlage ändern wollen. Wenn Sie „Bestehende Kategorie“ auswählen, geben Sie die Einlage mit der bestehenden Laufnummer im A-, B- oder C-Blatt und dem dazugehörigen Literal-Buchstaben (wenn benötigt) an.

Hier wählen Sie das A-,B- oder C-Blatt aus. Die Laufnummer geben Sie im Feld rechts davon ein.

Die gewünschte Änderung beschreiben Sie im Begehrenstext.

Bei der Auswahl „Eintragungskategorie“ im Eintragungspfad erscheint rechts ein Feld in dem Sie bestimmen können, ob es sich um einen Gutsbestand oder um eine Aufschrift der eingegeben Einlage handelt.

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1.16.1.2.3 Gebühren

Im Reiter „Gebühren“ ist die Bemessungsgrundlage optional einzutragen. Sie können eine oder auch mehrere Erfassungsnummern eintragen. Hierbei könnte es sich z.B. um eine Aktenzahl für andere Aspekte des aktuellen Geschäftsfalles zuständigen BMF- bzw. FAAbteilung handeln.

Eine Begehrensreferenz ist ein Verweis auf ein anderes Begehren im selben Antrag.

Gebührenangabe:

  

Zahlschein Gebührenbefreiung Gebühreneinzug

Sofern ein Gebühreneinzug besteht, definieren Sie den Höchstbetrag (Einzug bis höchstens) , der Mittels Bankeinzug eingehoben werden darf. Wählen Sie die Person, die als Zahlungspflichtiger herangezogen wird, aus. Die Bankverbindung wird automatisiert aus der Personendatenbank übernommen. Bitte kontrollieren Sie in der Personendatenbank bei der zahlungspflichtigen Person die Bankverbindung auf Richtigkeit.



Selbstberechnung

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1.16.1.2.4 Urkunden

In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden.

Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

Die Zuordnung einer Urkunde oder die Angabe einer Beilagenreferenz ist verpflichtend. Dem Antrag muss mindestens eine Urkunde zugeordnet werden. Der Verweis auf einen bestimmten Teil der Urkunde ist optional unter „Kapitel“ einzutragen.

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1.16.1.2.5 Eintragungszusatz

Im Eintragungszusatz beschreiben Sie die Zusatzdaten für den Rechtspfleger, welche ins Grundbuch eingetragen werden sollen (der frühere „Begehrenszusatz“ wurde zwischenzeitig entfernt).

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1.16.2 Einlage Anlegen Mit dem Begehrungstyp „Sonstiges“ können Sie alle sonstigen Begehren einbringen, die in dieser Version noch nicht strukturiert zur Verfügung stehen. Hauptsächlich können Sie Informationen über eine Neueintragung oder über eine Änderung anhand eines Begehrenstextes dem Grundbuchsgericht elektronisch zusenden.

1.16.2.1 Neueintragung Um eine neue Einlagezahl zu beantragen wählen Sie das Begehren „Begehrensreferenz“ (vormals ‘Neueintragung’) unter „Einlage Anlegen“. Sie können in diversen anderen Begehren auf diese Neueintragung referenzieren.

1.16.3 Vorrang

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Neues Begehren zum Vor- und Zurückreihen von Rechten.

1.16.3.1.1 Einlage Betreffende Einlage diese Begehrens.

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1.16.3.1.2 Eintragungszusatz Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

1.16.3.1.3 Vortretendes Recht Hier kann eine bestehende C-LNR der zuvor angegebenen Einlage angeführt werden oder auf eine Neueintragung in einem anderen Begehren dieses Antrags referenziert werden.

1.16.3.1.4 Zurücktretendes Recht Hier kann eine bestehende C-LNR der zuvor angegebenen Einlage angeführt werden oder auf eine Neueintragung in einem anderen Begehren dieses Antrags referenziert werden.

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1.16.3.1.5 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden. Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

1.16.4 Mitübertragung von Eintragungen In einigen Begehren war früher zusätzlich die Mitübertragung von Eintragungen wie z.B. Eigentumsrechte, Pfandrechte, Dienstbarkeiten etc. möglich. Mit der Umstellung des Grundbuchs per 1.7.2013 gibt es dafür nun ein eigenes Begehren, welches ausschließlich diesem Zweck dient. Die Zieleinlage kann hier entweder eine bestehende Einlage sein, oder eine Referenz auf ein Begehren, in welchem eine neue Einlage erstellt wird.

1.16.4.1.1 Quelle Gibt die Einlage bzw. die Laufnummer der zu übertragenden Rechte an

1.16.4.1.2 Ziel Gibt die Zieleinlage bzw. eine Referenz zu einer neu zu erstellenden Einlage an.

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1.16.4.1.3 Eintragungszusatz Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

Grundstücksveränderungen 1.17.1.1 Ab- und Zuschreibung ganzer Grundstücke In diesem Begehren kann man ein ganzes Grundstück einer EZ Abschreiben und einer anderen EZ Zuschreiben.

1.17.1.1.1 Einlage Geben Sie die Herkunfts-Einlage (Katastralgemeinde und Einlagezahl) und die Grundstücke (Katastralgemeinde und Grundstücksnummer) ein die abgeschrieben werden sollen an. Zusätzlich ist die Einlage anzugeben, wo das Grundstück zugeschrieben werden soll. Sie können auf ein zuvor eingegebenes Begehren oder auf eine bestehende Einlage referenzieren.

1.17.1.1.2 Eintragungszusatz Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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1.17.1.1.3 Urkunden In der Registerkarte „Urkunden“ kann auf eine oder mehrere Urkunden aus den allgemeinen Antragsdaten verwiesen werden. Klicken Sie auf „Archivreferenz zuordnen“, oder auf „Anhang zuordnen“, um eine Archivreferenz, oder einen Anhang aus den allgemeinen Antragsdaten (siehe Kapitel 1.7.2 und 1.8) hinzufügen zu können.

1.17.1.1.4 Gebühren Optional können Angaben zur Bemessung und zur Bezahlung der Eintragungsgebühr gemacht werden.

1.17.1.2 TST Durchführung (Ab- und Zuschreibung Trennstück) Ähnlich der „Ab- und Zuschreibung Grundstück“ im vorigen Kapitel, dient aber zum Abschreiben von Trennstücken in eine andere EZ

1.17.1.2.1 Einlage Geben Sie die Herkunfts-KG und nur im Falle einer Grenzänderung eine Ziel-KG an.

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1.17.1.2.2 Trennstück Bezeichnet die Trennstücke die abgeschrieben werden sollen. Mit der Funktion „Aus TST Liste übernehmen“ können Sie die Trennstücke automatisch übernehmen. Angezeigt werden alle Trennstücktabellen die als Rückverkehr in diesem Akt gespeichert wurden. Diese TST muss zuvor mit einem eigenen Antrag „Anforderung Trennstücktabelle“ (siehe nachfolgendes Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) im selben Akt angefordert werden. Zusätzlich werden im Antrag unter „ALLGEMEINES“ die Plandaten des BEV die entsprechenden Daten übernommen. Optional können Sie mittels „NEU“ auch Trennstücke manuell eingeben, allerdings sollten Sie nach Möglichkeit ausschließlich von der automatischen Datenübernahme Gebrauch machen!

Aufgrund von Unklarheiten bei den Gerichten ist die Erstellung von neuen Trennstücken ohne die Angabe einer Zieleinlage nicht möglich. Da in der TST diese Zieleinlage jedoch meist nicht angeführt ist, muss sie vor dem Senden händisch ergänzt werden, also auch, wenn das Trennstück in der bisherigen Einlage verbleiben soll. Wir weisen Sie auf derartige Fälle mit einer Meldung hin.

1.17.1.2.3 Eintragungszusatz Zusätzlich kann man einen freien „Eintragungszusatz“ für das Grundbuch anführen. Erlaubt sind 6000 Zeichen ohne Zeilenumbruch.

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Erstellung einer Erstantrags Gruppe (Container) Alternativ zu einzelnen Anträgen können Grundbuchsanträge als „Erstantrags Gruppe“ oder auch „Container“ genannt gruppiert werden. Alle Anträge werden als eine Sendedatei geschickt. Die korrekte Reihenfolge der Anträge ist somit sichergestellt. Jeder Antrag innerhalb des Containers erhält eine eigene TZ. Folgeeingaben sind nur als einzelne Anträge möglich. Zum Erstellen eines Containers wählen Sie bei der Auftragseingabe den entsprechenden Punkt aus. Es müssen in einem Container zumindest 2 Anträge eingegeben werden. Gesendet werden kann nur der gesamte Container mit allen darin enthaltenen Anträgen.

Einzelne Anträge können mit „Neu“ eingegeben werden oder bereits vorbereitete Aufträge mittels „Hinzufügen“ in diesen Container importiert werden. Bitte beachten Sie, dass Urkunden als Anhang oder Archivreferenz für alle Anträge gemeinsam gelten. Wird also in einem Antrag eine Urkunde hinzugefügt, wird sie in allen anderen Anträgen ebenso angezeigt. Umgekehrt werden gelöschte Urkunden überall entfernt.

Zu jedem Antrag eines Containers erhalten Sie eine Aktenzeichenrückmeldung (TZ) und einen eigenen Beschluss. Im Falle einer Verbesserung eines oder mehrerer Anträge in einem Container, öffnen Sie einfach den Container, und wählen den zu verbessernden Antrag aus. Allenfalls bestehende Begehrensreferenzen zum ursprünglichen Container bleiben erhalten.

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Anforderung Trennstücktabelle Parallel zur Ersteingabe und zur Folgeeingabe können Sie mit der vom BEV erstellten GeschäftsfallNummer und dem dazugehörigen Sicherheitscode eine Trennstücktabelle (TST) anfordern. Diese Art von Antrag erzeugt keine Aktenzeichenrückmeldung, sondern einen Rückverkehr mit einer Trennstücktabelle als Inhalt. Nachdem Sie den Antrag geschickt haben, prüfen Sie daher bitte unter „RÜCKVERKEHR“ ob die TST bereits zugestellt wurde. Dies kann einige Minuten dauern. Diese Trennstücktabelle können Sie danach in jedem Begehren vom Typ „TST Durchführung“ (siehe Kapitel 1.17.1.2)automatisch übernehmen. Hinweis: Sowohl die Anforderung der TST als auch die Durchführung der TST muss innerhalb des selben Aktes passieren, da ansonsten keine Zuordnung der Daten möglich ist!

Folgeeingabe Aktuell wird nur die Verbesserung als Folgeeingabe bei den Gerichten akzeptiert. Ein Rekurs ist als Sonstiges-Neueintragung einzugeben.

1.20.1 Verbesserung Dieser Antrag wird im Falle eines Verbesserungsauftrages benötigt. Der Verbesserungsauftrag wird Ihnen mittels elektronischen Rückverkehrs zugestellt. Legen Sie den Verbesserungsantrag im selben Akt wie den ursprünglichen Antrag an. Um einen Verbesserungsantrag zu erstellen, klicken Sie im Akt auf „Neuer Antrag“, wählen Sie unter Grundbuch, Folgeeingabe die Verbesserung aus und klicken Sie auf „Neuer Antrag“.

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1.20.2 Art der Verbesserung: Mitteilung oder Verbesserter Antrag

Es gibt zwei Arten des Verbesserungsantrages. In Form einer Mitteilung, wo Sie im Wesentlichen fehlende oder korrigierte Archivreferenzen/Anhänge nachreichen können, oder in der Form eines verbesserten Antrages, wo Sie fehlende oder korrigierte Anträge nachreichen können. Beide Arten werden wie folgt beschrieben.

1.20.2.1 Mitteilung

Klicken Sie im Reiter „Allgemeines“ auf „Mitteilung“.

Klicken Sie bei Gattung auf den Button „Suchen“. Es öffnet sich das Fenster „Aktenzeichen“.

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Wählen Sie in der Liste den Verbesserungsauftrag anhand des Aktenzeichens aus und klicken Sie auf „Übernehmen“. Alle verfügbaren Daten (Gericht, Geschäftsabteilung und das Aktenzeichen) werden automatisch in den Antrag übernommen. Im Feld „Beschreibung“ erläutern Sie die Korrekturen die Sie in den verbesserten Anhängen vorgenommen haben. Beziehungsweise beschreiben Sie fehlende Anhänge oder Archivreferenzen.

In den Reitern „Archivreferenz“ und „Anhang“ können Sie alle fehlenden/korrigierten Referenzen/Anhänge hinzufügen. Nähere Informationen erhalten Sie im Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. bzw. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.. Im Reiter „FE-Einbringer“ wird der Einbringer (in der Regel Sie selbst) dieses Folgeantrages eingetragen. Die Daten werden automatisch aus den Stammdaten übernommen. Überprüfen Sie alle Eingaben und klicken Sie auf „Prüfen und Speichern“.

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1.20.2.2 Verbesserter Antrag

Klicken Sie im Reiter „Allgemeines“ auf „verbesserter Antrag“. Klicken Sie bei Gattung auf den Button „Suchen“. Es öffnet sich das Fenster „Aktenzeichen“.

Wählen Sie in der Liste den Verbesserungsauftrag anhand des Aktenzeichens aus und klicken Sie auf „Übernehmen“.

Alle verfügbaren Daten (Archivreferenz, Anhang, Allgemeine Antragsdaten, Personen und Begehren) des ursprünglich gesendeten Antrages werden automatisch in den Verbesserungsantrag übernommen.

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In den nachfolgenden Reitern Archivreferenz, Anhang, Allgemeines Antrag, Personen und Begehren können alle erforderlichen Korrekturen eingegeben und/oder fehlende Beilagen/Begehren nachgereicht werden. Da die Struktur dieser Reiter analog zu den Grundbuchseingaben ist erhalten Sie nähre Informationen zur Eingabe in den Kapiteln: Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden w erden. Archivreferenz, Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Anhänge, Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Allgemeine Antragsdaten, Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Personen und Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Begehren.

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Senden von Grundbuchsanträgen

Wechseln Sie zum Senden der Aufträge in den Sendestapel. Markieren Sie den gewünschten Antrag bzw. die gewünschten Anträge und übertragen sie mit dem Button „Senden/Empfangen”.

Eine genaue Anleitung zum Senden eines Antrages finden Sie in der Kurzanleitung.

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Drucken eines Grundbuchsantrags

Um einen Grundbuchsantrag zu drucken markieren Sie diesen im Aktendeckel und klicken Sie auf „Drucken“.

Als Ergebnis erhalten Sie eine PDF-Datei, die Sie auf Ihrer Arbeitsstation abspeichern oder ausdrucken können. Nähere Informationen

zum Ausdrucken von Anträgen finden Sie in der Kurzanleitung.

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Rückverkehr holen

Klicken Sie im Hauptmenü auf die Registerkarte „Rückverkehr“ und anschließend auf „Rückverkehr abholen“.

Nähere Informationen zum Abrufen des Rückverkehrs finden Sie in der Kurzanleitung.

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2 Beispiele (Stand 2014) Beispiel 1: Löschung eines Pfandrechts (a) Erfassung im Clientprogramm:

- Akte

- Übungsakt

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- Antrag Löschung Pfandrecht

- Archivreferenz

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- Antragsvertreter, Antragsteller, Beteiligte

- Begehren

- Begehrensinhalt Löschung C-LNR 4, KG 23423, EZ 333

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(b) Papierbeschluss

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Beispiel 2: Eintragung Eigentumsrecht bzw. Pfandrecht, Löschung Pfandrecht (a) Erfassung im Clientprogramm:

- Beteiligte:

- Begehren:

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- Begehrensinhalte:

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(b) Papierbeschluss

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Beispiel 3: Kauf mit Trennfläche (a) Erfassung im Clientprogramm:

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(b) Papierbeschluss

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Beispiel 4: Kauf, Löschung, Vorkauf (a) Erfassung im Clientprogramm:

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(b) Papierbeschluss

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Beispiel 5: Abschreibung Mitübertrag, Dienstbarkeiten (a) Erfassung im Clientprogramm:

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(b) Papierbeschluss

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Beispiel 6: Schenkung Wohnungseigentum (a) Erfassung im Clientprogramm:

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^

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(b) Papierbeschluss

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Beispiel 7: Löschung Pfandrecht (a) Erfassung im Clientprogramm:

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(b) Papierbeschluss

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Beispiel 8: Übernahme ins Wohnungseigentum (a) Erfassung im Clientprogramm:

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- Begehren:

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Beispiel 9: Abschreibung mit Pfandrechteintragung (a) Erfassung im Clientprogramm:

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(b) Papierbeschluss

Auf Grund des Übergabsvertrages vom 20.5.2010, der Pfandurkunde vom 26.6.2010 (Bausparkasse) des Rangordnungsbeschlusses des Bezirksgerichtes vom 16.7.2010 TZ 2184/10 der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes vom 23.8.2010 SteuerNr. 123/4567 werden folgende Grundbuchseintragungen bewilligt: in EZl. 168 Grundbuch

63113 Graz

Gst.-Nr. 168/1

landw. genutzt

Gst.-Nr. 168/3

landw. genutzt,

Gst.-Nr. 168/4

Baufl. (Gebäude), landw. genutzt

Gst.-Nr. 169/1

landw. genutzt

Gst.-Nr. 169/2

landw. genutzt

Gst.-Nr. 221 Gst.-Nr. .40/2 Gst.-Nr. .41

Wald Baufl. (Gebäude) Baufl. (Gebäude), Baufl. (befestigt), Boden 30

1 Anteil: 1/1 Meier Herbert GEB: 1940-09-14

ADR: Garteng. 8

8020

die lastenfreie Abschreibung der Gst.-Nr. 168/3, Eröffnung der neuen EZl. Grundbuch Graz hiefür und in dieser 1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes für Meier Hermann GEB: 1979-11-30 ADR: Garteng. 10

8020

im Range der Ranganmerkung TZ 2184/10 2. die Einverleibung des Pfandrechtes im Betrag von € 170.000,-- samt 6 % Zinsen, 5 % Verzugszinsen, NGS von € 34.000,-- für die Bausparkasse Wüstenrot AG

(FN 319422 p)

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Seite zwei

Hievon werden verständigt: 1. Herbert Meier, Gartengasse 8, 8020 Graz; 2. Hermann Meier, Gartengasse 10, 8020 Graz 3. Bausparkasse Wüstenrot; 4. Magistrat; 5. Finanzamt; 6. Notar;

Bezirksgericht Abt. 8, am

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Beispiel 10: Aufteilung Eigentum in Wohnungseigentum (a) Erfassung im Clientprogramm:

Begehren werden so eingetragen, dass die Schwester des vorher Alleineigentümers 3 Parifizierungen erhält, eine Wohnung und 2 Garagenabstellplätze. Der Bruder besitzt nun den Rest, bestehend aus 1 Wohnung Top 1, der Garage und einem Carport. Zu diesem Zwecke wird jeweils eine Eigentumsrecht Änderung gemacht , nachfolgend ein Wohnungseigentum eingetragen. Zuletzt wird ein Belastungs- und Veräußerungsverbot für den Bruder auf die Anteile der Schwester eingetragen.

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(b) Papierbeschluss

Beschluss

Auf Grund des Schenkungs- und Wohnungseigentumsvertrages vom 31.3.2010 des Nutzwertgutachtens vom 25.2.2010 samt Bescheinigung gem. § 6 WEG vom 25.2.2010 und der Erklärung über die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer vom 1.4.2010 werden folgende Grundbuchseintragungen bewilligt: in EZl. 2345 Grundbuch 63132 Graz Gst.-Nr. 858/7

Baufl. (Gebäude), Baufl. (begrünt), Spitalgasse 7

1 Anteil: 1/1 Muster Siegfried GEB: 1948-10-20

ADR: Spitalgasse 7

8020

1. die Einverleibung des Eigentumsrechtes zu 388/764 Anteilen für: Muster Beate GEB: 1978-07-03

ADR: Spitalgasse 7

8020

2. die Aufteilung der 388/764 Miteigentumsanteile der Muster Beate auf 380/764 Anteile und hierauf die Einverleibung des Wohnungseigentums an der Wohnung Top 2 und auf je 4/764 Anteile und hierauf die Einverleibung des Wohnungseigentums am KFZ-Abstellplatz Top 5 und Top 6; 3. die Aufteilung der verbleibenden 376/764 Anteile des Muster Siegfried auf 334/764 und hierauf die Einverleibung des Wohnungseigentums an der Wohnung Top 1 auf 32/764 und hierauf die Einverleibung des Wohnungseigentums an der Garage Top G 3 und auf 10/764 Anteile und hierauf die Einverleibung des Wohnungseigentums am Carport Top C 4; 4. auf die 380/764 und die je 4/764 Anteile der Muster Beate die Einverleibung des Veräußerungs- und Belastungsverbotes für Muster Siegfried GEB: 1948-10-20;

Hievon werden verständigt:

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1. Muster Siegfried; 2. Muster Beate; 3. Magistrat Graz; 4. Finanzamt; 5. Notar;

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Beispiel 11: Einverleibung von Wohnungseigentum nach Einverleibung des Eigentumsrechts samt Partnerschaftswohnungseigentum und Belastungs- und Veräusserungsverbot (a) Erfassung im Clientprogramm:

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