im Hause Zur Kenntnis: im Hause

Herrn Landtagspräsidenten Mauro Minniti Südtiroler Landtag 26/07/2011 im Hause HD/hp Zur Kenntnis: Frau Landtagsabgeordnete Ulli Mair Südtiroler Land...
Author: Rolf Gehrig
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Herrn Landtagspräsidenten Mauro Minniti Südtiroler Landtag 26/07/2011 im Hause HD/hp Zur Kenntnis:

Frau Landtagsabgeordnete Ulli Mair Südtiroler Landtag im Hause

Anfrage Nr. 1844/11 – Tarife der Grundbuchgebühren und der Katastersondergebühren

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, in Beantwortung ihrer obgenannten Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Um die gestellten Fragen angemessen beantworten zu können, ist es notwendig den Gesamtkontext und die in den letzten Jahren im Grundbuch und im Kataster stattgefundenen Entwicklungen zu kennen, weshalb zuerst einige erläuternde Bemerkungen angeführt werden. Bekanntlich ist der Arbeitsablauf in Grundbuch und Kataster nach der entsprechenden Anlegung (die für den Kataster in den Jahren um 1858 und für das Grundbuch in den Jahren von 1890 bis 1910 erfolgt ist), für über ein Jahrhundert unverändert geblieben. Die Einführung der Schreibmaschine und der Photokopiergeräte in Grundbuch und Kataster und bessere Vermessungsinstrumente im Kataster, haben daran nichts Wesentliches geändert. Dies bedeutete also die handschriftliche (bzw. maschinengeschriebene) Erledigung aller einlangenden Akten, bzw. die Ausstellung von handschriftlichen (bzw. maschinengeschriebenen) Auszügen und später von Photokopien. Erst Ende der achtziger Jahre, nach der Erfindung der Computer, kam es im Grundbuch – im Zuge der Einführung der neuen Informationstechnologien in den Ämtern - zum neuen Ansatz, eine einheitliche, alle Dienste umfassende, Informatisierung vorzunehmen, die dann Anfang der neunziger Jahre zuerst in den Katasterämtern und dann in den Grundbuchsämtern umgesetzt wurde.

Die umgesetzten Projekte, betrafen, in chronologischer Reihenfolge, nachstehende Bereiche: • Automatisierung des Neuen Gebäudekatasters (1991-1992) fertiggestellt; • Führung der Katasterkartographie in numerischem Format (März 1992-Juni 1993) fertigggestellt; • Digitalisierung der in Papierform vorhandenen Mappen (1993-1995) fertiggestellt;

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Potenzierung des Führungssystems für die Akten des Grundkatasters und technisch organisatorische Anpassungen der Speicherung dieser Daten (1993) fertiggestellt. Speicherung und Führung der Daten des Hauptbuches des Grundbuches (2000) in Endphase (es fehlen 6 Katastralgemeinden). Aktivierung, ab dem Jahre 1995, der telematischen Übermittlung durch die Freiberufler der Änderungsdaten des geometrischen Katasters und des Gebäude-katasters (PREGEO und DOCFA) fertiggestellt; Zugriffsmöglichkeit für alle Nutzer über Web auf alle Daten der verschiedenen Bereiche mittels OPENkat ab 2002. Weiterentwicklung – sowohl in den Funktionen als auch in der Architektur – des Systems des Neuen Gebäudekatasters im Jahre 2002 als Ersatz des alten Systems. Dadurch war es möglich auch die Planunterlagen zu führen. Gleichzeitig wurden nämlich alle in Papierform vorhandenen Planunterlagen, insgesamt 1.300.000 Pläne, gespeichert. Die Arbeiten wurden 2003 beendet.

Nachdem die wichtigsten Führungssysteme, die Öffnung nach außen und die Speicherung der in Papierform vorhandenen Daten durchgeführt war, war nun die Integration der verschiedenen Systeme, die telematische Übermittlung der Änderungsdaten, die digitale Führung der Dokumente und deren Verwahrung sowie die Anpassung der internen Bearbeitungsprozesse das strategische Ziel der Weiterentwicklung des Gesamtsystems Grundbuch-Kataster. Genauer handelt es sich um: • Integration der nun informatisierten Systeme Grundbuch und Kataster, durch Rationalisierung der Informationsflüsse zwischen den beiden Instituten. Hauptziel der integrierten Systems ist die Beseitigung von Diskordanzanfälligkeiten zwischen Grundbuch und Kataster (Liegenschaft und Eigentümer) und zwischen Grundkataster und geometrischen Kataster (Parzellnummer, Teilungsplan). Das Projekt, das ab Dezember 2003 bis Dezember 2006 umgesetzt wurde betraf die Informationssysteme Grundbuch, Grundkataster, Geometrischen Kataster, Pregeo und OPENkat. • Telematische Übermittlung aller Anträge in Kataster und Grundbuch. Im Bereich Kataster wurde das Pilotprojekt in den Jahren 2005 bis 2008 durchgeführt, was die Übermittlung und Behandlung der notariell beglaubigten Kaufverträge betrifft, und zwar in Zusammenarbeit mit der Agentur des Territoriums und dem Notariat (Projekt UNICO). Damit ist es möglich einen mit digitaler Unterschrift versehenen Antrag sowohl über SISTER (dem nationalen System) als auch über OPENkat (unser System) zu übermitteln und den Stand der Zahlungen und der Behandlung durch die einzelnen zuständigen Führungssysteme zu überprüfen. Im Bereich Grundbuch läuft das Pilotprojekt. • Machbarkeitsstudien für die nächsten Weiterentwicklungen der Systeme. Diese wurden in den Jahre 2007-2008 durchgeführt und betreffen: Sicherheit des Grundbuches: dieses Projekt verfolgt das Ziel technisch-organisatorische sowie informatische Maßnahmen einzuführen, mit welchen die Sicherheit und Kohärenz der Daten der informatisierten Hauptbücher gewährleistet werden kann und alle erfolgten Änderungen nachverfolgt werden können. Die Studie beinhaltet auch die Einführung der digitalen Unterschrift für Grundbuchsführer und Grundbuchsführer im Rahmen der Bearbeitung der Grundbuchsanträge samt Durchführung eines Pilotprojektes zwischen Justizverwaltung und den beiden Provinzen. funktionale Integration zwischen Grundbuch und Kataster und technologische Anpassung des Gebäudekatasters einfache digitale Führung der Dokumente und deren Verwahrung digitale Führung der Hausteilungspläne des Grundbuches samt Anpassung der Studie für die automatische Führung des Pläne des Gebäudekatasters, mit dem Ziel zu einer „einheitlichen“ Planunterlage zwischen Grundbuch und Gebäudekataster zu kommen, und damit die heutigen unterschiedlich geltenden Bestimmungen anzupassen.

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Weiterentwicklung von PREGEO um GPS-Anwendungen zu ermöglichen, sowohl was die Durchführung der Vermessungen als auch die Führung der Ergebnisse in PDF-Format (samt Unterschrift durch den Freiberufler) betrifft, sowie Anpassung des Systems des Grundkatasters, das diese Informationen ebenfalls erhält (2007 bis März 2010). Einführung der digitalen Hausteilungspläne im Grundbuch. Die Digitalisierung der Hausteilungspläne (rund 45.000-50.000 Pläne) läuft derzeit, die entsprechende Software wurde in diesen Tagen den Freiberuflern vorgestellt. Die neue Modalität der Erstellung der Hausteilungspläne wird am 15. September des Jahres starten. Digitale Führung aller Dokumente in Grundbuch und Kataster mit besonderem Augenmerk auf das “digitalen Grundbuchsfaszikel“ (FDT) und auf die „Teilungspläne“ (Feldskizzen und PREGEO); die im Jahr 2009 begonnene Analyse ist im März 2010 beendet worden. Projektierung und Verwirklichung der Software um Zustellungen mittels elektronisch zertifizierter Post (posta elettronica certificata – PEC) an Notare, öffentlichen Ämter und Gemeinden vornehmen zu können. Anwendung der telematischen Übermittlung der Anträge auch auf Löschungsanträge von Hypotheken durch Bankinstitute, inbegriffen die Funktionen zur Vorbereitung des Antrages (web) und der Eintragung im Grundbuch (automatische Zuteilung T.Zl., usw.).

Es handelt sich also um ein vielgliedriges, strategisches und langfristiges Projekt, mit dem vielfältige Ziele verfolgt und erreicht werden: • vollkommene Öffnung nach außen: durch OPENkat sind nun fast alle unsere Daten von überallher abrufbar (monatlich sind rund 120.000 Zugriffe auf unsere Daten zu verzeichnen). Bürgerfreundlicher geht es nicht mehr: jedermann kann von zu Hause auf die Daten des Grundbuches und des Katasters zugreifen. • durch die Ausübung von Schaltertätigkeit durch die Gemeinden kann der Bürger ebenfalls die Fahrt ins Amt vermeiden. • die Daten eines jeden Amtes, jene der Provinz Trient und die Daten aus dem restlichen Italien können in jedem Amt abgerufen werden. • alle gespeicherten Daten stehen den direkt interessierten Landesabteilungen zu Verfügung. So kann z.B. die Abteilung Wohnungsbau die auf EDV umgestellten Einlagen selber abrufen, was es dem Bürger erspart, einen Grundbuchsauszug in das Amt zu bringen. Dies ist eine beispielhafte Anwendung des Bassanini-Gesetzes. • die durch das Programm geleiteten Eintragungen bewirken eine Verringerung der Fehlerquellen. • die Übermittlung von Änderungsanträgen, Teilungsplänen und anderen Unterlagen im Kataster ist nun auf telematischem Wege möglich bzw. vorgeschrieben (vollständige telematische Übertragung im Gebäudekataster, Teilungspläne, Umschreibungen, vereinfachte Vermessungen, usw.). Durch die Beseitigung des „Medienbruches“ ergibt sich eine große Fehlervermeidung, da es nicht mehr notwendig ist, die Daten neu einzugeben. • durch die vorgenommene Informatisierung und Überarbeitung der Verfahren konnte Personal eingespart werden; dies laut den angenommenen Projektionen (siehe z.B. Begleitbericht zum Grundbuchsumstellungsgesetz). Dies hat dazu geführt, dass die normalen Personalabgänge (Pensionierungen, Arbeitswechsel, usw.) nur mehr teilweise ersetzt wurden. • Mitarbeiter sind dadurch von bestimmten Routinearbeiten befreit worden (z.B.: Kopieren der Grundbuchseinlagen) und können nun für neue Aktivitäten und für Kontrollarbeiten eingesetzt werden. Durch die dargestellten flächendeckende Informatisierung und Bereitstellung der Daten über OPENkat und über die Gemeinden hat sich auf die Arbeit in den Ämtern stark ausgewirkt. Es ist – genauso wie es erwartet wurde und wie es auch in Österreich, von dem unser System

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abstammt und mit dem wir vollständig vergleichbar sind, stattgefunden hat - ein starker Rückgang des Publikumsverkehrs zu verzeichnen: der Bürger selber kommt nur mehr selten ins Amt, weil er viele andere, für ihn günstigere Möglichkeiten hat, und wenn er kommt, dann sucht er die Beratung durch die Mitarbeiter des Amtes. Geblieben ist der Zugang der Techniker, die aber auch nur mehr ins Amt kommen müssen, wenn sie spezifische Probleme zu lösen haben, während der Zugriff auf die Informationen jetzt durch die neuen Kanäle erfolgt. Dies vorausgeschickt werden die Fragen wie folgt beantwortet: 1. Wie begründet die Landesregierung die Einführung dieser Gebühren ? Es wurden nicht einfach vorher nicht bestehende Gebühren eingeführt, sondern insgesamt eine Überarbeitung der vorhandenen Gebühren vorgenommen, sowie neue Leistungen eingeführt. So wurde beispielsweise die Gebühr für die Ausstellung einer Ablichtung des Hauptbuches von 5,00 auf 3,00 €uro gesenkt, was eine Gebührensenkung von rund 40% bedeutet; die vorher nicht mögliche Einsicht in das Tagebuch des Grundbuches gegen eine geringe Gebühr ermöglicht, die Abfrage von Parzellen im Kataster optimiert, und eine unterschiedliche Gebühr für die telematische und händische Vorlage der Gebäudekatastermeldung eingeführt. Gerade diese letzte unterschiedliche Gebühr ist das beste Beispiel für die Zielsetzungen, die die Landesregierung mit der Einführung der neuen Gebühren verfolgt hat, nämlich ein kostengünstiger Übergang von der händischen zur telematischen Erledigung der Amtsgänge. Die – teilweise starke – Verminderung der Gebühren, bzw. die Einführung von geringen Gebühren für viele telematische Abrufe, bezweckt nicht vermehrte Gebührenerträge, sondern einen verstärkten Zugriff auf die nunmehr fast vollständig in digitaler Form aufliegenden Daten des Grundbuches und des Katasters. 2. Wie ist das mit der viel gepriesenen Bürgernähe und dem Bürokratieabbau zu vereinbaren? Bürgernähe bedeutet aus unserer Sicht nicht Gebührenfreiheit sondern vor allem uneingeschränkten und jederzeit möglichen Zugriff auf die Daten von Grundbuch und Kataster. Die eingangs dargelegten Maßnahmen zeigen eindeutig die Bestrebung der Landesregierung, die Dienstleistungen des Grundbuches und des Katasters vollständig zu informatisieren und von überall her zugänglich zu machen. Dies hat nachweislich zu einer Vermeidung von Amtsgängen von überall her in unsere zehn Ämter geführt, zu einer Bürgernähe also, die beispielhaft ist. Genauso hat die telematische Übermittlung und die integrierte Führung von Grundbuch und Kataster zu einem Bürokratieabbau geführt. Die neue Gebührenordnung ist ein Ausdruck davon: geringe Gebühren für die telematische Abfrage von überall her unserer Daten. 3. Welche Einnahmen erwartet sich die Landesregierung von dieser Maßnahme und für was sind die entsprechenden Gelder bestimmt? Wie schon angeführt, erwartet sich die Landesregierung keine Mehreinnahmen von dieser Maßnahme, da – im Gegenteil – wesentliche Gebührenverringerungen vorgesehen sind. Es ist anzunehmen, dass die sich daraus ergebenden Mindereinnahmen, durch den verstärkten digitalen Zugriff ausgeglichen werden. 4. Ist diese neue Bestimmung mit dem Art. 7 des Grundbuchsgesetzes vereinbar? Nachstehend der Wortlaut des Artikel 7: „Das Grundbuch ist öffentlich. Jeder kann in Gegenwart eines Grundbuchbeamten darin Einsicht nehmen und Abschriften daraus erheben.

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Ebenso kann jeder beglaubigte Abschriften und Auszüge verlangen. In den Abschriften und Auszügen dürfen die gemäß Art. 2847 des Zivilgesetzbuches nicht erneuerten Eintragungen nicht erwähnt werden.“ Wie man sieht, ist die neue Gebührenordnung sehr wohl mit der genannten Bestimmung vereinbar. Die Öffentlichkeit des Grundbuches bedeutet ja nicht Gebührenbefreiung, sondern Zugänglichkeit. Gerade diese aber wird durch den vollständigen digitalen Zugriff noch stärker möglich als bisher. 5. Ist die Landesregierung nicht auch der Meinung, dass die Einsicht in die Akten des Grundbuches auch über das Internet kostenlos zugänglich gemacht werden sollte? Nein. 6. Beabsichtigt die Landesregierung den Personalstand in den Kataster- und Grundbuchsämtern aufzustocken? Die Abteilung 41 hat beim letzten Stabilitätspakt (2006-2009) 9,5 Stellen abgebaut. Bei diesem Stabilitätspakt muß die Abteilung 41 8 Stellen abbauen(3%).

Dies alles ist jedoch nur möglich, weil man mit erfahrenen amtsinternen Kräften die vielen Projekte durchführen konnte. Es handelte sich (und handelt sich noch) um Projekte, die einen großen Arbeitsaufwand von spezialisiertem Personal erfordern. Es ist gelungen dies bei gleichzeitigem Personalabbau (diese Seite) vorzunehmen, d.h., dass jenes Personal, das wegen der sich aus der Umstellung auf EDV ergebenden Beschleunigung der Arbeitsabläufe eingespart werden konnte, nicht mehr ersetzt wurde. Meistens konnte man dies so steuern, dass diese Pensionierungen (bzw. die Personalabgänge im Allgemeinen) zum richtigen Zeitpunkt erfolgt sind, d.h. dass die Projekte, für welche die Personen im Amt benötigt wurden, gerade beendet waren. Dabei wurden die natürlichen Abgänge nicht mehr ersetzt. Wenn uns aber der Personalstand wegen der laufenden und geplanten Projekte als nicht ausreichend erschienen ist, wurden die scheidenden Mitarbeiter durch Personal des Inspektorates des Grundbuches ersetzt. Wir sind also der Meinung eine vorausschauende, die zukünftigen Pensionierungen und Abgänge berücksichtigende, flexible, an die jeweiligen Projekte und Notwendigkeiten angepasste Ressourcenverteilung durchgeführt zu haben, vor allem aber die vorhandenen Einsparungspotentiale sinnvoll ausgenutzt zu haben. 7. Wie gedenkt die Landesregierung die bereits vorprogrammierten langen Wartezeiten zu verhindern? Wie bereits in den Antworten der restlichen Fragen erwähnt, wurde durch die Informatisierung und die damit verbundene Möglichkeit, die Daten des Grundbuchs und des Katasters 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche über Internet abzufragen, der Publikumsverkehr verringert. Ein eventueller geringer Anstieg an Kundenanfragen kann so leicht abgearbeitet werden. Die Tage seit der Einführung der neuen Gebühren haben dies bestätigt. Der Arbeitsaufwand in den Ämtern ist gleich geblieben. Mit freundlichen Grüßen DER LANDESRAT Hans Berger

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