Gemeinsam erfolgreich Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Landkreis Donau-Ries Zusammenfassung der Ergebnisse
24.07.2013
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Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für den Landkreis Donau-Ries Ermittlung Status quo Auftaktgespräch Festlegung eines Datenschutzkonzepts Sichtung von Dokumenten und Datenquellen Analyse der Anforderungen der Sozialgerichtsbarkeit
Konzept erstellen
Datenerhebung und Konzeptanwendung
Definition des Gegenstandes der Beobachtung
Sekundärdatenerhebung
Festlegung der Vergleichsräume
Auswertung der Daten und Darstellung der Ergebnisse
Festlegung der Stichprobengröße
Abgleich der allgemeinen Verfügbarkeit
Primärdatenerhebung
Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung
Projektabschluss Erstellung eines Berichts über die Vorgehensweise zur Nachvollziehbarkeit durch Dritte Bekanntmachung der Konzeption Abstimmung mit dem Sozialgericht
Wissenstransfer und Support
Festlegung des Beobachtungszeitraums Anpassung des Berechnungstools zur Wertermittlung
Projektmanagement und Kommunikation Dezember - Januar © Rödl & Partner
Februar
März – Mai
Juni - Juli 2
Für die Einteilung in Vergleichsräume haben wir auf folgendes Kennzahlengerüst zurückgegriffen Indikator
Kennzahlen
Wirtschaftlicher Wohlstand
Einkünfte je Steuerpflichtigem (EUR / Jahr) Steuerpflichtige je 100 Einwohner zwischen 15 und 65 Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer an Gesamtbevölkerung (%)
Sozial- und Altersstruktur
Anteil Unter-18-Jähriger an Gesamtbevölkerung (%) Anteil Über-65-Jähriger an Gesamtbevölkerung (%) Arbeitslosenquote (%) Mietenstufe laut Wohngeldtabelle
Verkehrs-anbindung
PKW: kürzeste Entfernung zur nächsten Autobahn (km) ÖPNV: schnellste Verbindung zum nächsten Fernverkehrsbahnhof (min) ÖPNV: schnellste Verbindung zum nächsten Regionalverkehrsbahnhof (min) PKW: kürzeste Entfernung zum nächsten Mittelzentrum (km) ÖPNV: Anbindung Mittelzentrum (min)
Siedlungsstruktur
Anteil der zu Wohnzwecken vermieteten Wohnungen an Gesamtwohnungsbestand (%) Leerstandsquote (%) Durchschnittliche Bodenrichtwerte (EUR / m²)
Infrastruktur
weiterführende Schule vorhanden (ja / nein) Fachärzte vorhanden (ja / nein) Krankenhaus vorhanden (ja / nein) Post- und/oder Bankfiliale vorhanden (ja / nein) Geschäfte zur Grundversorgung vorhanden (ja / nein)
Berücksichtigung der räumlichen Nähe (SG Dessau, Urteil vom 17.08.2012 – S 11 AS 2430/11) zusätzlich über Distanzmatrix (in Minuten) © Rödl & Partner
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Darauf basierend erfolgte eine Clusterbildung nach einem mathematisch-statistischen Verfahren
Der Einteilung der kreisangehörigen Kommunen im Landkreis Donau-Ries in sogenannte Vergleichsräume liegt ein Verfahren der hierarchischen Clusteranalyse zugrunde. Dieses mathematisch-statistische Verfahren stellt sicher, dass rein objektive Gründe für die Bildung der Vergleichsräume ausschlaggebend sind. Die Bildung verschiedener sogenannter Cluster erfolgt aufgrund der Ähnlichkeit der Merkmalsausprägungen der dargestellten, aus den Indikatoren abgeleiteten Kennzahlen. Clusteranalysen dienen allgemein zur Entdeckung von Ähnlichkeitsstrukturen in Datenbeständen. Die betrachteten Kennzahlen weisen unterschiedliche Dimensionen auf. Standardisierung mithilfe einer sogenannten z-Transformation. Ermittlung der Abstände der einzelnen Kommunen hinsichtlich jeder Kennzahl Bildung einer Distanzmatrix (Quadrierter Euklidischer Abstand). Identifikation von Ähnlichkeitsstrukturen durch einen iterativen Prozess (Ward-Verfahren): Bei jedem Schritt der Clustereinteilung rechnet das Verfahren die Varianzen aller Cluster zueinander aus und fusioniert dann die Cluster, deren Fehlerquadratsumme am geringsten ist. Es werden diejenigen Kommunen zu einer Region zusammengefasst, welche hinsichtlich der eingeflossenen Kennzahlen die größte Ähnlichkeit aufweisen.
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Unsere Auswertungen ergaben eine Aufteilung des Landkreises in drei homogene Vergleichsräume Region
Region A
Region B
Region C
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Gemeinden
Asbach-Bäumenheim
Donauwörth
Mertingen
Oberndorf am Lech
Tapfheim
Verwaltungsgemeinschaft Rain
Nördlingen
Fremdingen
Harburg
Kaisheim
Marxheim
Verwaltungsgemeinschaft Monheim
Möttingen
Verwaltungsgemeinschaft Oettingen
Verwaltungsgemeinschaft Ries
Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein
Verwaltungsgemeinschaft Wemding
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Die Berücksichtigung der neusten Rechtsprechung führt zu folgenden drei Regionen Region A
Region B Region C
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Um die Repräsentativität zu gewährleisten mussten je nach Rechtsauslegung 1.855 bzw. 928 Datensätze ermittelt werden Wohnungen zu Wohnzwecken vermietet*
Rechnerischer Anteil einfacher Wohnungsstandard
Stichprobenumfang im relevanten Zielsegment
Region A
8.020
4.010
401
Region B
4.252
2.126
213
Region C
6.274
3.137
314
18.546
9.273
928
LK Donau-Ries (Gesamt) * Quelle: Zensus 2011.
Forderung nach 10% bezieht sich nach Auffassung von Rödl & Partner lediglich auf das relevante Zielsegment, d. h. Wohnungen des einfachen Standards. Die Rechtsprechung beziffert den Anteil dieser Wohnungen am Gesamtmarkt auf 30-50%. Je nach Rechtsauslegung sind im Landkreis Donau-Ries somit 1.885 bzw. 928 Wohnungsdatensätze zu ermitteln.
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Die Verteilung der Daten auf die einzelnen Erkenntnisquellen ist ausgewogen Sozialdaten (SGB II, SGB XII. Wohngeld)
Mieter- und Vermieterdaten
Angebotsmieten
Gesamt
Region A
456
1.659
257
2.372
Region B
426
323
110
859
Region C
305
328
151
784
1.187
2.310
518
4.015
LK Donau-Ries (Gesamt)
Vorgaben des BSG zur Repräsentativität wurden für beide Fälle und zum Teil sogar für die einzelnen Erkenntnisquellen erreicht. © Rödl & Partner
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Die Datenauswertung erfolgte nach mathematisch-statistischen Grundsätzen in folgenden Teilschritten Einlesen der Datensätze
Automatisiertes Einlesen und Anonymisieren der Daten in das Berechnungstool
Plausibilisierung und Bereinigung aller Datensätze
Automatisierter Dublettenabgleich Automatisierte Plausibilisierung der Datensätze (z.B. unplausibler qm-Preis) Filtern der Datensätze nach Wohnungsstandard (Ausstattungsgrenze = 2 / 0 Pkt.*)
Aufteilung der Datensätze
Automatisierte Erstellung eines Datenblattes je Region und Wohnungsgröße
Eliminierung von extremen Ausreißern
Kappung von Extremwerten am oberen und unteren Rand (LSG BadenWürttemberg, Urteil vom 22.12.2010, Az. L 12 AS 5641/09) Verfahren: 95%-Konfidenzintervall
Ermittlung der Spannoberwerte
Ermittlung des obersten Wertes der Mietpreisspanne je Region und Wohnungsgrößenklasse (BSG, Urteil vom 22.9.2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rn. 21) (obere Grenze des Konfidenzintervalls)
Prüfung der Verfügbarkeit
Anteil der verfügbaren Angebots- und Neuvertragsmieten in % Prozentuale und mögliche Verteilung der unangemessen wohnenden Leistungsempfänger pro Region
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* Region A: 2 Punkte, Region B + C: 0 Punkte.
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Jedes Tabellenfeld weist nach der Bereinigung und Plausibilisierung einen Wert größer als 30 Wohnungen aus Größe der Bedarfsgemeinschaften
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
jede w. Person
Wohnungsgröße
bis 50 m2
50-65 m2
65-75 m2
75-90 m2
15 m2
Region A
346
508
229
270
119
Region B
140
191
77
109
64
Region C
87
133
65
61
53
Dies erfüllt u.a. die Mindestanforderungen für die Besetzung der Tabellenfelder eines qualifizierten Mietspiegels. © Rödl & Partner
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Die Auswertung der Bestandsmieten zeigt folgendes Bild für die Bruttokaltmieten in EUR Größe der Bedarfsgemeinschaften
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen
jede w. Person
Wohnungsgröße
bis 50 m2
50-65 m2
65-75 m2
75-90 m2
15 m2
Region A
Asbach-Bäumenheim Donauwörth Mertingen Oberndorf am Lech Tapfheim Verwaltungsgemeinschaft Rain
281,86
352,75
411,72
508,43
83,67
Region B
Nördlingen
298,12
374,14
428,76
516,69
83,64
Region C
Fremdingen Harburg Kaisheim Marxheim Verwaltungsgemeinschaft Monheim Möttingen Verwaltungsgemeinschaft Oettingen Verwaltungsgemeinschaft Ries Verwaltungsgemeinschaft Wallerstein Verwaltungsgemeinschaft Wemding
278,10
341,43
410,69
462,86
75,48
Das Ergebnis der maximalen Bruttokaltmiete errechnet sich als Produkt der Summe der Nettokaltmiete pro m² durchschnittlichen kalten Neben- und Betriebskosten pro m² sowie der maximal zulässigen Quadratmeteranzahl der einzelnen Bedarfsgemeinschaften (sog. Produkttheorie). © Rödl & Partner
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Der Anteil der verfügbaren Angebots- und Neuvertragsmieten zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen ist ausreichend Größe der Bedarfsgemeinschaften Art
1 Person AM
2 Personen
NVM
AM
NVM
3 Personen AM
NVM
4 Personen AM
NVM
Region A
20%
88%
16%
100%
20%
54%
39%
29%
Region B
73%
94%
29%
69%
33%
77%
19%
59%
Region C
29%
100%
39%
100%
38%
100%
64%
100%
Die Werte beschreiben die prozentualen Anteile der Angebotsmieten (AM) bzw. Neuvertragsmieten (NVM) in der Region und in der jeweiligen Wohnungsgröße unterhalb der ermittelten Angemessenheitsgrenze bezogen auf die gesamten ermittelten AM bzw. NVM in dieser Region und in der jeweiligen Wohnungsgröße. Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen sind AM und NVM „verfügbar“. © Rödl & Partner
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Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen steht Wohnraum für unangemessene BGs (SGB II & XII) zur Verfügung Größe der BG
1 Person Angebote unterhalb MOG
2 Personen
unangem. Wohnende
Versorgungsgrad
Angebote unterhalb MOG
unangem. Wohnende
Versorgungsgrad
Region A
6
69
9%
8
22
36%
Region B
8
68
12%
4
33
12%
Region C
5
47
11%
9
32
28%
Größe der BG
3 Personen Angebote unterhalb MOG
unangem. Wohnende
4 Personen Versorgungsgrad
Angebote unterhalb MOG
unangem. Wohnende
Versorgungsgrad
Region A
9
14
64%
15
6
250%
Region B
3
22
14%
3
7
43%
Region C
8
20
40%
27
10
270%
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Hinsichtlich der ausgewiesenen Versorgungsgrade sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen 1. Auf der Nachfrageseite gehen auch diejenigen Leistungsempfänger ein, deren erhöhte Kosten der Unterkunft durch den Träger der Grundsicherung anerkannt wurden oder werden. Gründe hierfür können beispielsweise eine Behinderung, hohes Alter oder besondere Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt sein. Besonderheiten des Einzelfalls rechtfertigen also einen Zuschlag zum Richtwert. Ob derartige Besonderheiten vorliegen, kann erst im Rahmen einer Einzelfallprüfung untersucht werden. 2. Die hier ausgewiesenen unangemessen wohnenden Bedarfsgemeinschaften beziehen sich stets auf die tatsächlichen Kaltmieten und kalten Betriebskosten. Insbesondere im Bereich der 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften sind nach Angabe des Jobcenters Donau-Ries im operativen Datensatz mehrere Fälle enthalten, die in einer nicht ausschließlich aus Leistungsempfängern bestehenden Haushaltsgemeinschaft leben. Im Bereich der tatsächlichen Unterkunftskosten ist hier in der Regel nicht die anteilige Miete des Leistungsempfängers, sondern die Gesamtmiete der Wohnung hinterlegt. Dies führt hier wiederum zu einer automatischen Einstufung als unangemessen, auch wenn die anteilige Miete in Wirklichkeit angemessen wäre. In der Folge liegt die tatsächliche Anzahl der unangemessen Wohnenden 1-Personen-Bedarfsgemeinschaften in der Realität auf einem niedrigeren Niveau als in der vorliegenden Auswertung ausgewiesen. Eine Bereinigung um diese Fälle kann mit hinreichender Sicherheit nur durch Einzelfallprüfungen erfolgen. © Rödl & Partner
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Hinsichtlich der ausgewiesenen Versorgungsgrade sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen 3. Die angegebenen Zahlen beinhalten auch Leistungsempfänger, die bereits nach den bisherigen Richtwerten zur Kostensenkung aufgefordert wurden. 4. In der Realität liegt die Anzahl an Wohnungsangeboten in der Regel deutlich über den erhobenen Werten, da nicht alle zur Verfügung stehenden Wohnungen über die auswertbaren Kanäle (Internet, Zeitung, Makler), sondern z. B. über Aushänge, Freunde, Bekannte etc. vermittelt werden. 5. Der Zielgruppe von Leistungsempfängern werden nicht automatisch alle verfügbaren Wohnungen vermietet. Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle, dass Studierende, Rentner oder Erwerbstätige mit unterdurchschnittlichen Löhnen um die gleichen Wohnungen konkurrieren. Empfängern von Leistungen zur Grundsicherung steht daher nur ein gewisser Teil des Wohnungsangebotes zur Verfügung.
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Bei einem Abgleich mit den alten Richtwerten und der Wohngeldtabelle zeigt sich folgendes Bild Größe der BG 1 Person bis 50 m2
Wohnungsgröße Werte
Alt
Region A
273,00
282,00
292,00
354,00
353,00
352,00
Region B
286,00
299,00
308,00
378,00
375,00
380,00
Region C
273,00
279,00
292,00
354,00
342,00
352,00
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Neu
2 Personen 50-65 m2
WoG
Alt
Neu
WoG
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Bei einem Abgleich mit den alten Richtwerten und der Wohngeldtabelle zeigt sich folgendes Bild Größe der BG 3 Personen 65-75 m2
Wohnungsgröße Werte
Alt
Region A
435,00
412,00
424,00
515,00
509,00
490,00
Region B
459,00
429,00
451,00
545,00
517,00
523,00
Region C
435,00
411,00
424,00
515,00
463,00
490,00
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Neu
4 Personen 75-90 m2
WoG
Alt
Neu
WoG
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Alle Daten, Annahmen und Berechnungen sind im Tool hinterlegt und werden zu Projektabschluss übergeben
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Ihre Ansprechpartner
Bild
Christian Griesbach Rödl & Partner GbR Äußere Sulzbacher Str. 100 D-90491 Nürnberg Telefon: +49 (911) 91 93 - 3605 Mobil: +49 (151) 16 63 60 02 Telefax: +49 (911) 91 93 - 3549
[email protected]
Johannes Hoeft Rödl & Partner GbR Äußere Sulzbacher Str. 100 D-90491 Nürnberg Telefon: +49 (911) 91 93 - 3520 Telefax: +49 (911) 91 93 - 3549
[email protected]
„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.
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