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Gemeinsam erfolgreich Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis April 2016 © Rödl &...
Author: Katja Blau
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Gemeinsam erfolgreich Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis April 2016

© Rödl & Partner

1

Das Projekt ist abgeschlossen und die Ergebnisse liegen vor Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft im Rhein-Erft-Kreis Ermittlung Status quo  Auftaktgespräch  Festlegung eines Datenschutzkonzepts  Sichtung von Dokumenten und Datenquellen

 Analyse der Anforderungen der Sozialgerichtsbarkeit

Konzept erstellen

Datenerhebung und Konzeptanwendung

 Definition des Gegenstandes der Beobachtung

 Sekundärdatenerhebung

 Festlegung der Vergleichsräume

 Auswertung der Daten und Darstellung der Ergebnisse

 Festlegung der Stichprobengröße

 Prüfung der allgemeinen Verfügbarkeit

 Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung

 Primärdatenerhebung

Projektabschluss  Erstellung eines Berichts über die Vorgehensweise zur Nachvollziehbarkeit durch Dritte  Bekanntmachung der Konzeption  Wissenstransfer und Support

 Festlegung des Beobachtungszeitraums  Anpassung des Berechnungstools zur Wertermittlung

Projektmanagement und Kommunikation

© Rödl & Partner

2

Für die Einteilung in Vergleichsräume haben wir auf folgendes Kennzahlengerüst zurückgegriffen Indikator

Kennzahlen

Wirtschaftlicher Wohlstand

  

Einkünfte je Steuerpflichtigem (EUR / Jahr) Steuerpflichtige je 100 Einwohner zwischen 15 und 65 Anteil sozialversicherungspflichtig beschäftigter Arbeitnehmer an Gesamtbevölkerung (%)

Sozial- und Altersstruktur

  

Anzahl Bedarfsgemeinschaften SGB II je 1.000 Einwohner Anzahl Sozialleistungsempfänger SGB XII je 1.000 Einwohner Arbeitslosenquote (%)

Verkehrsanbindung

    

PKW: kürzeste Entfernung zur nächsten Autobahn (km) ÖPNV: schnellste Verbindung zum nächsten Fernverkehrsbahnhof (min) ÖPNV: schnellste Verbindung zum nächsten Regionalverkehrsbahnhof (min) PKW: kürzeste Entfernung zum nächsten Mittelzentrum (km) ÖPNV: Anbindung Mittelzentrum (min)

Siedlungsstruktur

  

Anteil Mehrfamilienhäuser (3 und mehr Wohneinheiten) (%) Siedlungsdichte (Einwohner je Hektar Siedlungs- und Verkehrsflächen) Bodenrichtwerte

Infrastruktur

    

weiterführende Schule vorhanden (ja / nein) Fachärzte vorhanden (ja / nein) Krankenhaus vorhanden (ja / nein) Post- und/oder Bankfiliale vorhanden (ja / nein) Geschäfte zur Grundversorgung vorhanden (ja / nein)

Die Berücksichtigung der räumlichen Nähe (SG Dessau, Urteil vom 17.08.2012 – S 11 AS 2430/11) wurde zusätzlich über eine Distanzmatrix (in Minuten) sichergestellt. © Rödl & Partner

3

Der Wohnungsmarkt des Kreises wurde in sechs Vergleichsräume eingeteilt Region A Region B

Region C Region D Region E Region F

© Rödl & Partner

4

Um die Repräsentativität zu gewährleisten mussten je nach Rechtsauslegung 9.763 bzw. 4.883 Datensätze ermittelt werden Wohnungen zu Wohnzwecken vermietet*

Stichprobenumfang gesamter Wohnungsmarkt

Region A

4.025

403

202

Region B

29.776

2.978

1.489

Region C

37.599

3.760

1.880

Region D

8.402

841

421

Region E

8.993

900

450

Region F

8.803

881

441

97.598

9.763

4.883

Rhein-Erft-Kreis (gesamt)

Stichprobenumfang im relevanten Zielsegment

* Quelle: Zensus 2011.

Forderung nach 10% bezieht sich nach Auffassung von Rödl & Partner lediglich auf das relevante Zielsegment, d. h. Wohnungen des einfachen Standards. Die Rechtsprechung beziffert den Anteil dieser Wohnungen am Gesamtmarkt auf 30-50%.  Je nach Rechtsauslegung sind im Rhein-Erft-Kreis somit 9.763 bzw. 4.883 Wohnungsdatensätze zu ermitteln. © Rödl & Partner

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Es wurden umfangreiche Daten erhoben Zielsegment (10%)

Sozialdaten (SGB II, SGB XII)

Mieter- und Vermieterdaten

Angebotsmieten

Gesamt

Region A

403

849

163

39

1.051

Region B

2.978

8.354

1.417

364

10.135

Region C

3.760

6.829

2.416

252

9.497

Region D

841

1.512

888

69

2.469

Region E

900

1.207

373

106

1.686

Region F

881

2.142

977

58

3.177

9.763

20.893

6.234

888

28.015

Rhein-Erft-Kreis (gesamt)

Die Vorgaben des BSG zur Repräsentativität wurden für alle Vergleichsräume erreicht und deutlich überschritten. © Rödl & Partner

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Die Datenauswertung erfolgte nach mathematisch-statistischen Grundsätzen in folgenden Teilschritten Einlesen der Datensätze

 Automatisiertes Einlesen und Anonymisieren der Daten in das Berechnungstool

Plausibilisierung und Bereinigung aller Datensätze

 Automatisierter Dublettenabgleich  Automatisierte Plausibilisierung der Datensätze (z.B. unplausibler qm-Preis)  Filtern der Datensätze nach Wohnungsstandard (Ausstattungsgrenze = 4 / 2 Pkt.*)

Aufteilung der Datensätze

 Automatisierte Erstellung eines Datenblattes je Region und Wohnungsgröße

Eliminierung von extremen Ausreißern

 Kappung von Extremwerten am oberen und unteren Rand (LSG BadenWürttemberg, Urteil vom 22.12.2010, Az. L 12 AS 5641/09)  Verfahren: 99%-Konfidenzintervall

Ermittlung der Spannoberwerte

 Ermittlung des obersten Wertes der Mietpreisspanne je Region und Wohnungsgrößenklasse (BSG, Urteil vom 22.9.2009, Az. B 4 AS 18/09 R, Rn. 21) (obere Grenze des Konfidenzintervalls)

Prüfung der Verfügbarkeit

 Anteil der verfügbaren Angebots- und Neuvertragsmieten in %  Prozentuale und mögliche Verteilung der unangemessen wohnenden Leistungsempfänger pro Region (Näherungsverfahren)

© Rödl & Partner

* Region A, B, C: 2 Punkte, Region D, E, F: 4 Punkte.

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Die ausgewerteten Daten verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Regionen und Wohnungsgrößen Größe der Bedarfsgemeinschaften

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

jede w. Person

Wohnungsgröße

bis 50 m2

50-65 m2

65-80 m2

80-95 m2

15 m2

Region A

Bedburg

Region B

173

241

301

121

57

Bergheim, Elsdorf, Kerpen

1.982

2.220

1.997

1.187

811

Region C

Brühl, Frechen, Hürth

2.141

2.204

1.942

781

403

Region D

Erftstadt

471

673

538

239

194

Region E

Pulheim

291

340

422

92

76

Region F

Wesseling

698

784

893

279

199

Die Besetzung der Tabellenfelder erfüllt auch die Anforderungen für die Besetzung von Tabellenfeldern eines qualifizierten Mietspiegels. © Rödl & Partner

8

Die Auswertung der Bestandsmieten zeigt folgendes Bild für die Bruttokaltmieten in EUR Größe der Bedarfsgemeinschaften

1 Person

2 Personen

3 Personen

4 Personen

jede w. Person

Wohnungsgröße

bis 50 m2

50-65 m2

65-80 m2

80-95 m2

15 m2

Region A

Bedburg

370,12

450,37

518,02

618,87

99,41

Region B

Bergheim, Elsdorf, Kerpen

401,78

478,44

575,45

675,08

102,46

Region C

Brühl, Frechen, Hürth

429,13

523,28

626,31

751,82

117,64

Region D

Erftstadt

417,92

488,98

573,05

666,62

103,56

Region E

Pulheim

398,58

507,38

633,38

785,88

119,71

Region F

Wesseling

403,59

497,13

582,36

696,18

106,00

Das Ergebnis der maximalen Bruttokaltmiete errechnet sich als Produkt der Summe der Nettokaltmiete pro m² durchschnittlichen kalten Neben- und Betriebskosten pro m² sowie der maximal zulässigen Quadratmeteranzahl der einzelnen Bedarfsgemeinschaften (sog. Produkttheorie). © Rödl & Partner

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Der Anteil der verfügbaren Angebotsmieten zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen verteilt sich folgendermaßen Größe der Bedarfsgemeinschaften

1 Person

AM

2 Personen

NVM

AM

NVM

3 Personen

AM

NVM

4 Personen

AM

NVM

Region A

67%

n. a.

50%

100%

50%

100%

33%

100%

Region B

65%

100%

30%

96%

36%

79%

61%

78%

Region C

50%

59%

38%

76%

30%

54%

33%

55%

Region D

50%

100%

36%

92%

14%

93%

20%

75%

Region E

22%

100%

26%

100%

35%

100%

33%

n. a.

Region F

21%

n. a.

27%

88%

56%

100%

38%

n. a.

Die Werte beschreiben die prozentualen Anteile der Angebotsmieten (AM; z. B. aus Zeitungen, Internetportalen, etc.) bzw. Neuvertragsmieten (NVM; Mietverhältnisse, die sechs oder weniger Monate vor Erhebungsstichtag abgeschlossen wurden) in der Region und in der jeweiligen Wohnungsgröße unterhalb der ermittelten Angemessenheitsgrenze bezogen auf die gesamten dort ermittelten AM bzw. NVM.  Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen sind AM und NVM „verfügbar“ © Rödl & Partner

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Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen steht Wohnraum für unangemessene BGs (SGB II & XII) zur Verfügung Größe der BG

1 Person Angebote unterhalb MOG

2 Personen

unangem. Wohnende

Versorgungsgrad

Angebote unterhalb MOG

unangem. Wohnende

Versorgungsgrad

Region A

2

30

7%

3

28

11%

Region B

30

316

9%

18

393

5%

Region C

28

404

7%

18

384

5%

Region D

4

60

7%

4

65

6%

Region E

3

84

4%

6

95

6%

Region F

4

103

4%

4

89

4%

© Rödl & Partner

11

Zu den ermittelten Angemessenheitsgrenzen steht Wohnraum für unangemessene BGs (SGB II & XII) zur Verfügung Größe der BG

3 Personen Angebote unterhalb MOG

unangem. Wohnende

4 Personen Versorgungsgrad

Angebote unterhalb MOG

unangem. Wohnende

Versorgungsgrad

Region A

6

40

15%

2

24

8%

Region B

42

391

11%

42

182

23%

Region C

16

338

5%

15

122

12%

Region D

3

103

3%

2

40

5%

Region E

11

46

24%

5

15

33%

Region F

5

99

5%

3

41

7%

© Rödl & Partner

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Hinsichtlich der ausgewiesenen Versorgungsgrade sind zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen 1. Auf der Nachfrageseite gehen auch diejenigen Leistungsempfänger ein, deren erhöhte Kosten der Unterkunft durch den Träger der Grundsicherung anerkannt wurden oder werden. Gründe hierfür können beispielsweise eine Behinderung, hohes Alter oder besondere Zugangsprobleme zum Wohnungsmarkt sein. Besonderheiten des Einzelfalls rechtfertigen also einen Zuschlag zum Richtwert. Ob derartige Besonderheiten vorliegen, kann erst im Rahmen einer Einzelfallprüfung untersucht werden. 2. Die angegebenen Zahlen können auch Leistungsempfänger beinhalten, die bereits nach den bisherigen Richtwerten zur Kostensenkung aufgefordert wurden. 3. In der Realität liegt die Anzahl an Wohnungsangeboten in der Regel deutlich über den erhobenen Werten, da nicht alle zur Verfügung stehenden Wohnungen über die auswertbaren Kanäle (Internet, Zeitung, Makler), sondern z. B. über Aushänge, Freunde, Bekannte etc. vermittelt werden. 4. Der Zielgruppe von Leistungsempfängern werden nicht automatisch alle verfügbaren Wohnungen vermietet. Zu berücksichtigen ist an dieser Stelle, dass Studierende, Rentner oder Erwerbstätige mit unterdurchschnittlichen Löhnen um die gleichen Wohnungen konkurrieren. Empfängern von Leistungen zur Grundsicherung steht daher nur ein gewisser Teil des Wohnungsangebotes zur Verfügung. © Rödl & Partner

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Bei einem Abgleich mit den bisherigen Werten zeigt sich folgendes Bild Größe der BG Wohnungsgröße Werte

1 Person bis 50 m2

Alte Werte

Region A

Bedburg

Region B

2 Personen 50-65 m²

Neue Werte

Alte Werte

Neue Werte

380

370,12

410

450,37

Bergheim, Elsdorf, Kerpen

380-400

401,78

460-500

478,44

Region C

Brühl, Frechen, Hürth

430-450

429,13

540-560

523,28

Region D

Erftstadt

400

417,92

490

488,98

Region E

Pulheim

450

398,58

560

507,38

Region F

Wesseling

410

403,59

510

497,13

© Rödl & Partner

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Bei einem Abgleich mit den bisherigen Werten zeigt sich folgendes Bild Größe der BG Wohnungsgröße Werte

3 Personen 65-80 m²

Alte Werte

Region A

Bedburg

Region B

4 Personen 80-95 m²

Neue Werte

Alte Werte

Neue Werte

520

518,02

630

618,87

Bergheim, Elsdorf, Kerpen

540-590

575,45

610-690

675,08

Region C

Brühl, Frechen, Hürth

650-660

626,31

780-800

751,82

Region D

Erftstadt

600

573,05

690

666,62

Region E

Pulheim

680

633,38

830

785,88

Region F

Wesseling

610

582,36

740

696,18

© Rödl & Partner

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Alle Daten, Annahmen und Berechnungen sind im Tool hinterlegt und werden zu Projektabschluss übergeben

© Rödl & Partner

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Ihre Ansprechpartner

Bild

Christian Griesbach Rödl & Partner GbR Kranhaus 1, Im Zollhafen 18 50678 - Köln Telefon: +49 (221) 94 99 09 - 0 Telefax: +49 (221) 94 99 09 - 900 [email protected]

André Trabold Rödl & Partner GbR Kranhaus 1, Im Zollhafen 18 50678 - Köln Telefon: +49 (221) 94 99 09 - 0 Telefax: +49 (221) 94 99 09 - 900 [email protected]

„Jeder Einzelne zählt“ – bei den Castellers und bei uns. Menschentürme symbolisieren in einzigartiger Weise die Unternehmenskultur von Rödl & Partner. Sie verkörpern unsere Philosophie von Zusammenhalt, Gleichgewicht, Mut und Mannschaftsgeist. Sie veranschaulichen das Wachstum aus eigener Kraft, das Rödl & Partner zu dem gemacht hat, was es heute ist. „Força, Equilibri, Valor i Seny“ (Kraft, Balance, Mut und Verstand) ist der katalanische Wahlspruch aller Castellers und beschreibt deren Grundwerte sehr pointiert. Das gefällt uns und entspricht unserer Mentalität. Deshalb ist Rödl & Partner eine Kooperation mit Repräsentanten dieser langen Tradition der Menschentürme, den Castellers de Barcelona, im Mai 2011 eingegangen. Der Verein aus Barcelona verkörpert neben vielen anderen dieses immaterielle Kulturerbe.

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