FOKUS GESUNDHEIT. Vogelsbergkreis. Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung. Fotolia - janews094

FOKUS GESUNDHEIT Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung © Fotolia - janews094 Vogelsbergkreis INHALT VORWORT ..............................
Author: Nikolas Vogel
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FOKUS

GESUNDHEIT Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung

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Vogelsbergkreis

INHALT VORWORT ...................................................................................................................................... 5  1 

IM FOKUS ................................................................................................................................ 6 



REGIONALE ENTWICKLUNG ................................................................................................. 7 





2.1 

BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG ................................................................................. 7 

2.2 

ZUKUNFTSCHANCEN DER REGION: DER PROGNOS ZUKUNFTSATLAS................ 9 

ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN ............................................................................ 11  3.1 

KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 11 

3.2 

FEMINISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ............................................... 12 

3.3 

FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................................... 13 

3.3.1 

ENTWICKLUNG ANSTELLUNG/ZULASSUNG ........................................................ 13 

3.3.2 

ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZULASSUNG ...................................................... 14 

MEDIZINISCHE VERSORGUNG - WO STEHEN WIR HEUTE? .......................................... 15  4.1 

PLANZAHLEN DER BEDARFSPLANUNG ................................................................... 15 

4.2 

STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG ...................................................... 18 

4.3 

STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 19 

4.3.1 

ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT ..................................................................... 19 

4.3.2 

AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG ....................................................................... 20 

4.3.3 

CHIRURGISCHE VERSORGUNG ............................................................................ 20 

4.3.4 

FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG ..................................................................... 21 

4.3.5 

HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG .......................................................................... 21 

4.3.6 

HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 22 

4.3.7 

KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG....................................................................... 22 

4.3.8 

NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG ..................................................................... 23 

4.3.9 

ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG ......................................................................... 23 

4.3.10 

PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG .................................................... 24 

4.3.11 

UROLOGISCHE VERSORGUNG.......................................................................... 24 



ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HESSEN ......................................................... 25 



BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN ................................................................................... 26 



DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT ................................................................................. 28  7.1 

ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTESCHAFT .................................................................. 28 

7.1.1 

HAUSÄRZTE ............................................................................................................. 28 

7.1.2 

ALLGEMEINE FACHÄRZTE...................................................................................... 29 

7.2 

NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT ............................................................. 31 

7.2.1 

HAUSÄRZTE ............................................................................................................. 31 

7.2.2 

ALLGEMEINE FACHÄRZTE...................................................................................... 31 

4



ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT .......................................................................................... 34 



AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHERSTELLUNG DER VERSORGUNG ............ 36  9.1 

WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN ...................................................... 36 

9.2 

MASSNAHMEN DER SICHERSTELLUNGS-RICHTLINIE ............................................ 37 

9.3 

FÖRDERUNG FAMULATUR ......................................................................................... 39 

9.4 

GRÜNDER- UND ABGEBERFORUM ............................................................................ 39 

10  10.1 

REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT ............................................................................... 39  AUS- UND WEITERBILDUNGSPAKET „MEDIZIN-PLUS“ ............................................ 39 

10.2  ZUKUNFT VULKAN VOGELSBERG – MODELLVORHABEN REGIONALSTRATEGIE DASEINSVORSORGE ...............................................................................................................40  11 

ANLAGE ............................................................................................................................. 41 

11.1 

ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................ 41 

11.2 

TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................................. 42 

11.3 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...................................................................................... 42 

12 

GLOSSAR .......................................................................................................................... 43 

5

VORWORT „Ärztliche Versorgung geht uns alle an“ – so könnte das Motto unserer Neuauflage von Fokus Gesundheit lauten. Auf die ärztliche Versorgung wirken vielfältige Einflussfaktoren, die an vielen Stellen von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) nicht oder nur geringfügig beeinflussbar sind. Die KV Hessen hat zum Beispiel keinen Einfluss auf die Anzahl der Medizinstudenten und sie kann auch nicht beeinflussen, dass immer mehr Medizinerinnen und Mediziner ‘nur’ in Teilzeit arbeiten wollen. Dabei gilt es bewusst, das ländliche Hessen in den Fokus zu nehmen: Dort, wo kein Metzger, kein Bäcker und keine Bank mehr ist und der Breitbandausbau hinterherhinkt, ist auch die ärztliche Versorgungsstruktur ein großes Problem. Verantwortung übernehmen

für

die

Daseinsvorsorge

Wir glauben, dass wir längst über den Punkt hinaus sind, an dem eine Institution wie die Kassenärztliche Vereinigung das Problem der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung alleine bewältigen kann, ohne dass wir das als Offenbarungseid verstanden wissen wollen. Wir müssen das Problem der ambulanten Versorgung als das begreifen, was es ist: ein zentrales Thema der Daseinsvorsorge, das Ärzte, Landes- und Kommunalpolitiker, Kostenträger und viele andere Player mehr nur gemeinsam lösen können.

hausärztlichen- und grundversorgend fachärztlichen Bereich hoch, und die Suche nach Praxisnachfolgern nicht immer einfach ist. Die KV Hessen hat bereits aktiv gehandelt. Die Fördermaßnahmen der seit 1. Januar 2017 gültigen SicherstellungsRichtLinie (SiRiLi) haben bundesweit viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, das hessische Förderpaket gilt als Leuchtturm und Vorbild in der Förderlandschaft. Zu Beginn des Jahres 2018 erfolgten nun einige Anpassungen in den Förderbedingungen. Für den Nachwuchs wurden zudem zwei neue Angebote auf dem Weg „Von der Uni in die Praxis“ aufgenommen, der Praxistrack und das Schwerpunkt-Curriculum Primärversorgung, beides in Kooperation mit den Abteilungen für Allgemeinmedizin der Universitäten Frankfurt und Marburg. Viele unserer Maßnahmen aus dem umfangreichen Angebot der Sicherstellungsrichtlinie richten sich an Nachwuchsmediziner, die sich für eine Tätigkeit im ambulanten Sektor und vielleicht später eine Niederlassung in eigener Praxis begeistern können. Die KV Hessen versucht weiterhin verstärkt, Studierende an den Universitäten in Hessen und Nachwuchsärzte für die Allgemeinmedizin sowie den Raum außerhalb der großen, städtischen Zentren zu begeistern. Dazu haben wir bereits vor fünf Jahren die Kampagne Arzt in Hessen – „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen.“ ins Leben gerufen. Spezialisten rücken in den Fokus

Nach 2016 stellt die KV Hessen nun erneut eine detaillierte Analyse der ambulanten Versorgung zur Verfügung, die wir als Grundlage für einen gemeinsamen Diskussionsprozess verstanden sehen wollen. Dabei richten wir den Blick nicht nur auf die aktuelle Versorgungslage, sondern ergänzen diesen mittels demografischer Daten und den Ergebnissen der PrognosZukunftsatlanten.

Gerade, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, sollte der Zugang zu Spezialisten möglich sein. Die KV Hessen hat daher neben den Belegärzten auch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in die aktuelle Ausgabe aufgenommen um das Informationsangebot abzurunden.

Leuchtturm Sicherstellungsrichtlinie

Ihre KV Hessen

Unverändert gilt für Hessen, dass der Bedarf an ärztlichem Nachwuchs insbesondere im

Frankfurt, im Februar 2018

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre,

6

1 IM FOKUS Der Vogelsbergkreis liegt im Regierungsbezirk Gießen, Kreisstadt ist Lauterbach. Der Vogelsbergkreis liegt zentral in Hessen und grenzt im Norden an den Schwalm-Eder-Kreis, im Osten an die Landkreise Hersfeld-Rotenburg und Fulda, im Süden an den Main-Kinzig-Kreis und den Wetteraukreis sowie im Westen an die Landkreise Gießen und Marburg-Biedenkopf. Im Vogelsbergkreis leben insgesamt 107.256 Einwohner (Stand: 31.12.2015). Der Vogelsbergkreis hat mit 74 Einwohnern pro Quadratkilometer die geringste Bevölkerungsdichte hessenweit. Die beiden größten Städte im Landkreis sind Alsfeld (16.142 Einwohner) und Lauterbach (14.119 Einwohner). Laut Feststellung des Landesausschusses vom 04.05.2017 sind in der hausärztlichen Versorgung im Planungsbereich Alsfeld Neuniederlassungen möglich. Der landkreisübergreifende Planungsbereich Grünberg/Laubach im Landkreis Gießen, dem Mücke und Schotten zugeordnet sind, sowie der Planungsbereich Lauterbach sind aktuell rechnerisch überversorgt. In der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung sind innerhalb der Arztgruppen der Augen-, Frauen-, Haut-, Nervenärzte und Orthopäden Neuniederlassungen möglich. Der mit 457,97 % mit Abstand höchste Versorgungsgrad ist für die Fachgruppe der Chirurgen festzustellen.

Das Durchschnittsalter der Haus- als auch Fachärzte beträgt 55 Jahre. Im Hinblick auf die demographische Entwicklung in der Ärzteschaft bis zum Jahr 2030 ist fast flächendeckend mit einem erheblichen Nachbesetzungsbedarf zu rechnen. Bei den grundversorgenden Fachärzten ist ein besonderes Augenmerk auf die Fachgruppen der Frauen-, Nerven-, HNO-Ärzte sowie Orthopäden zu richten. Bei den Kinderärzten wiederum besteht bis 2025 zunächst nur ein Nachfolgebedarf von 17%, liegt dann bis zum Jahr 2030 jedoch bei 74%. Die Herausforderung wird darin bestehen, Nachwuchsärzte für eine Niederlassung im Landkreis zu gewinnen. Aufgrund der ländlichen Infrastruktur können sich nach derzeitigen Trends Probleme außerhalb der Städte ergeben. Ein weiteres Augenmerk ist auf die Verteilung der hausärztlichen Sitze in der Fläche zu richten. Die KV Hessen bietet in Kooperation mit einer Vielzahl von verschiedenen Gesundheitsakteuren, unter anderem im Rahmen des Hessischen Pakts, Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung an. Hierbei zu nennen sind die Weiterbildungsverbünde, das Gründer- und Abgeberforum, sowie die Ansiedlungsförderung und die Famulaturförderung speziell für ländliche Regionen.

7

2 REGIONALE ENTWICKLUNG 2.1

Im Bundesland Hessen wird vergleichsweise bis zum Jahr 2030 eine Zunahme der Bevölkerung um 4,4% erwartet. Dies entspricht in absoluten Zahlen einem Anstieg von 6.093.888 Einwohnern auf 6.363.757 Einwohner.

BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG

Die Bevölkerungsentwicklung wird von sehr unterschiedlichen Einflüssen geprägt. Geburten und Sterbefälle bestimmen die Einwohnerzahl ebenso wie die Wanderungsbewegungen, die über Landkreis- und Bundeslandgrenzen hinweg stattfinden (Zu- und Fortzüge).

Die prognostizierte Abnahme der Bevölkerung im Vogelsbergkreis ist sowohl auf Geburtendefizite (-11,5%), als auch auf negative Wanderbewegungen (-2,9%) zurückzuführen (vgl. Tabelle 1).

Ausgehend vom Bevölkerungsstand im Jahr 2014 wird nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Hessen die Bevölkerungszahl im Vogelsbergkreis langfristig abnehmen. So wird bereits für das Jahr 2020 eine Abnahme von 3,3% erwartet. Bis 2020 wird die Bevölkerungszahl um 8,8% und bis 2030 um 14,4% sinken.

Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung Quelle: Datenmaterial: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 – Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen; Diagramm: Eigendarstellung Kassenärztliche Vereinigung Hessen

Bevölkerungsstand Veränderung im Zeitraum 31.12.2014 bis 31.12.2030 Kreisfreie Stadt Landkreis

am 31.12.2014

am 31.12.2030

insgesamt

absolut Vogelsbergkreis Land H e s s e n

Überschuss der Überschuss der Zu- bzw . Geborenen bzw . Gestorbenen (-) Fortgezogenen (-) in %

105 763

90 517

–14,4

–11,5

–2,9

6 093 888

6 363 757

4,4

–3,1

7,5

Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 - Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen

8

Bis 2020 wird im Vergleich zum Basisjahr 2014 in der Altersgruppe der Hochbetagten (Altersgruppe 80 oder älter) mit 24,4% der größte Zuwachs erwartet.

Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung

Ausgenommen der Hochbetagten sowie der Altersgruppe der 65 bis unter 80 Jährigen, für die bis 2020 ein Zuwachs um 1,0% prognostiziert wird, ist ein Rückgang in allen Altersgruppen zu verzeichnen. Bis 2025 wird im Vogelsbergkreis mit 19,8% der stärkste Zuwachs in der Altersgruppe der 65- bis unter 80-Jährigen erwartet. Aber auch die Altersgruppe der Hochbetagten steigt gegenüber dem Basisjahr 2014 weiterhin an (14,4%). Die jungen Altersgruppen hingegen nehmen mit durchschnittlich 16,7% zunehmend ab.

Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung

Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung

Der Trend der Überalterung der Bevölkerung wird sich im Landkreis bis zum Jahr 2030 weiter verstärken. So verringern sich die jungen Altersgruppen vehement. Parallel hierzu steigt der Anteil der älteren Altersgruppen an der Bevölkerung im Landkreis und in Hessen kontinuierlich: Bis 2030 um 34,7% bei den 65bis unter 80-Jährigen und um 20,4 % bei den Personen, die 80 Jahre oder älter sein werden. Der Anstieg der Altersgruppe der Hochbetagten liegt insgesamt jedoch noch weit unterhalb der für das gesamte Bundesland angenommenen Prognose.

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2.2

ZUKUNFTSCHANCEN DER REGION: DER PROGNOS ZUKUNFTSATLAS

ERLÄUTERUNG UND ZUSAMMENSETZUNG Der Prognos Zukunftsatlas ermittelt die Zukunftschancen und –risiken aller 402 Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands. Die Zukunftsatlanten aus den Jahren 2004, 2007, 2010, 2013 und 2016 stellen das einzige deutschlandweite Ranking dar, das regionale Entwicklungen über mehr als 10 Jahre konsistent sichtbar macht.

Im Prognos Zukunftsatlas 2016 wurde der Digitalisierungskompass neu eingeführt. Er misst den Stand der Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt anhand der folgenden drei Indikatoren: Anteil digitaler Impulsgeber an der Gesamtbeschäftigung, Anzahl der ITGründungen je 10.000 Erwerbstätige (20112014) und dem Anzeigenindex der digitalisierungsbezogenen Stellenausschreibungen. Im Folgenden werden die Daten des Prognos Zukunftsatlas aus den Jahren 2004, 2007, 2010, 2013 und 2016 für den Vogelsbergkreis sowie die Region Mittelhessen dargestellt.

Die Zukunftsperspektiven der Regionen werden in Anlehnung an zahlreiche Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung anhand eines Zukunftsindex bestimmt. Der Index beruht auf insgesamt 29 makro- und sozioökonomischen Indikatoren aus den vier Bereichen Demografie, Wohlstand und Soziale Lage, Arbeitsmarkt, Wettbewerb und Innovation. Stärke im Status-quo

Demografie

Dynamik



Fertilitätsrate



Bevölkerungsentwicklung



Anteil Junge Erwachsene



Wanderungssaldo Junge Erwachsene



Arbeitsplatzdichte



Veränderung Arbeitslosenquote



Arbeitslosenquote



Veränderung Anteil Hochqualifizierter



Anteil Tertiärbeschäftigung



Anteil Hochqualifizierte



Schulabbrecherquote



Unbesetzte Ausbildungsstellen

       

Wettbewerb &



BIP je Beschäftigten



Veränderung BIP

Innovation



Gründungsintensität



Veränderung Gründungsintensität

       



FuE-Personal in der Wirtschaft



Veränderung FuE-Personal



Investitionsquote der Industrie



Veränderung Gesamtbeschäftigung

 

   

  



Patentintensität Beschäftigte in den dt. Zukunftsfeldern Anzahl der Top 500 Unternehmen

Wohlstand &



Kaufkraft



soziale Lage



Kriminalitätsrate

    



Kommunale Schuldenlast

Arbeitsmarkt



  Veränderung des Anteils der in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen

 Anteil der in Bedarfsgemeinschaften  lebenden Personen Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas

Quelle: Prognos Zukunftsatlas 2016, www.prognos.com/zukunftsatlas

10

VOGELSBERGKREIS PROGNOS ZUKUNFTSATLAS: ENTWICKLUNG ÜBER DIE ZEIT Vogelsbergkreis 2004

2007

2010

2013

2016

Dynamik

303

384

370

212

277

Stärke

319

354

320

323

273

Demografie

299

360

377

393

400

Arbeitsmarkt

295

397

345

210

148

Wettbewerb & Innovation

379

405

383

375

342

Wohlstand & soz. Lage

220

218

164

148

109

Digitalisierung

*

Gesamt

318

365

346

309

278

Zukunftschancen

5

6

6

6

5

Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung

MITTELHESSEN PROGNOS ZUKUNFTSATLAS 2016: ERGEBNISÜBERSICHT GESAMTRANKING (jeweiliger Rang von insgesamt 402 kreisfreien Städten und Kreisen) Gießen

MarburgBiedenkopf

LimburgWeilburg

Lahn-DillKreis

Vogelsbergkreis

Dynamik

106

177

257

327

277

Stärke

199

203

185

194

273

Demografie

51

204

275

271

400

Arbeitsmarkt Wettbewerb & Innovation Wohlstand & soz. Lage

70

66

128

226

148

307

323

256

219

342

306

150

199

173

109

Digitalisierung

**

*

*

***

*

Gesamt

172

200

204

222

278

Zukunftschancen

5

5

5

5

5

Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking

Regionen und ihre Zukunftschancen 1: beste Chancen 2: sehr hohe Chancen 3: hohe Chancen 4: leichte Chancen

Digitalisierung als Chance für die Regionen 5: ausgeglichene Chancen/Risiken 6: leichte Risiken 7: hohe Risiken 8: sehr hohe Risiken

******: hervorragend *****: ausgezeichnet ****: sehr gut

***: gut **: weniger gut *: schlecht

Grüne Zahl: Höchstwert in Kategorie Rote Zahl: Tiefstwert in Kategorie

Im Vergleich zu den anderen mittelhessischen Landkreisen belegt der Vogelsbergkreis in der Gesamtkategorie den Tiefstwert (im bundesweiten Gesamtranking den Rang 278 von 402). Dabei ist im Bereich Arbeitsmarkt ein

positiver Trend erkennbar und beim Indikator Wohlstand und soziale Lage nimmt der Kreis einen guten Rang ein.

11

3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN 3.1

KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG

Eine Analyse der gewählten Praxisformen – unabhängig von der Teilnahmeform – innerhalb der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Hessen zeigt einen Trend zur Kooperation (Quelle: Landesarztregister Hessen). Die prozentuale Verteilung der Praxisformen für die Jahre 2007 bis 2016 ist in den folgenden Grafiken - sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die

Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten

Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte

Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten getrennt - dargestellt. Trotz des Rückgangs zwischen den Jahren 2007 und 2016 um ca. 6% der Einzelpraxen ist sie jedoch noch immer die dominierende Praxisform. Aber nur noch 52% der Hausärzte arbeiten in einer Einzelpraxis (Stand 31.12.2016). Den höchsten Anteil der in Einzelpraxis Niedergelassenen bzw. Angestellten weisen die Psychotherapeuten mit 96% auf; den geringsten Anteil die Fachärzte (44%).

Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte

Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten

12

3.2

FEMINISIERUNG DER CHEN VERSORGUNG

ÄRZTLI-

In den letzten Jahren hat sich das Geschlechterverhältnis für Vertragsärzte bzw. Psychotherapeuten sowie angestellten Ärzte bzw. Psychotherapeuten in Hessen verändert. Es zeigt sich, dass der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psychotherapeuten konstant ansteigt.

So lag der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psychotherapeuten im Jahr 2007 bei 38,80% und ist im Jahr 2016 auf 47,39% gestiegen. Die Entwicklung der Geschlechterverteilung innerhalb der Facharztgruppen kann den folgenden Diagrammen entnommen werden (Quelle: Landesarztregister Hessen; das Beginndatum des Arztes entspricht dem Aufnahmedatum der Praxistätigkeit).

Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte

Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte

Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten

Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten

13

3.3 3.3.1

FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ENTWICKLUNG ANSTELLUNG/ZULASSUNG

Neben dem Wandel im Bereich der Geschlechteranteile hat sich die Art der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verändert. In den folgenden Grafiken wird die prozentuale Verteilung der Tätigkeitsformen (Anstellung und Zulassung) für die Jahre 2007 bis 2016 -

Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten

Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte

sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten getrennt - abgebildet. Dabei wird deutlich, dass in den letzten zehn Jahren der Anteil des Angestelltenstatus prozentual enorm gestiegen ist. Insbesondere bei den Fachärzten aber auch bei den Hausärzten ist eine deutliche Zunahme der Anstellungen erkennbar. So lag bei den Fachärzten im Jahr 2007 der Anteil der Anstellungen bei 5%. Bis zum Jahr 2016 stieg der prozentuale Anteil auf 27% an.

Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte

Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten

14

3.3.2

ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZULASSUNG

Der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen nimmt immer mehr zu. Die folgenden Darstellungen bilden die prozentuale Verteilung der Teil- und Vollbeschäftigungen für die Jahre 2007 bis 2016 sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten getrennt, ab. Im Jahr 2016 praktizieren bereits insgesamt 16% der Vertragsärzte und psychotherapeuten sowie angestellten Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeit.

Den höchsten Anteil an Teilzeitarbeit weisen mit 35% die Psychotherapeuten auf. Bei den Haus- aber auch Fachärzten ist der Anteil deutlich geringer. Von 2007 bis 2016 stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigung bei den Fachärzten um 14%. Die geringste Entwicklung zeigen die Hausärzte. Hier stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen lediglich um 6% an. Nichtsdestotrotz zeigt die Entwicklung, dass Teilzeitangebote immer mehr in Anspruch genommen werden.

Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte

Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte

Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten

Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeuten

15

4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG WO STEHEN WIR HEUTE? 4.1

PLANZAHLEN PLANUNG

DER

BEDARFS-

Die Versorgungsdichte wird anhand vorgegebener Verhältniszahlen (Arzt-EinwohnerRelation) je Arztgruppe gemessen. Die Hausärzte werden im Rahmen der Bedarfsplanung auf Mittelbereichsebene beplant. Eine Überversorgung ist in einem Planungsbereich ab einem Versorgungsgrad von 110% gegeben. Die Grundlage bildet hierfür die Bedarfsplanung.

Diese basiert auf der BedarfsplanungsRichtlinie, von deren Regelungen nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Am 04.05.2017 wurde auf Grundlage des Arztbestandes vom 01.03.2017 durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen (LA) ein Beschluss zur Feststellung von Über- und Unterversorgung in Hessen gefasst.

HAUSÄRZTE Planungsbereich Alsfeld Grünberg/Laubach Lauterbach 1 VA =Verso rgungsaufträge; inklusive

Versorgungsgrad gemäß Beschluss LA2 vom

VA1 (01.03.2017)

04.05.2017

28.04.2016

16.04.2015

28,5 33,5 31,5

109,50% 128,74% 111,77%

108,15% 125,65% 114,33%

109,65% 126,02% 112,65%

Tendenz

Übernahmepraxen

2 LA =Landesausschuss

Verändeurng VG >= 15% Veränderung VG < 15% und >= 5% Verändeurng VG < 5% und >= -5% Veränderung VG < -5% und >= -5% Veränderung VG < -15%

Tabelle 5 - Planzahlen Hausärzte

Bei einer Betrachtung der Planungsbereiche fällt auf, dass lediglich der Versorgungsgrad im Bereich Alsfeld unter 110 % liegt. Dieser Bereich ist demnach gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 04.05.2017 für Neuzugänge partiell geöffnet. In den anderen beiden Bereichen ist eine Überversorgung festzustellen und eine Neuniederlassung kann nur im Rahmen einer Sitzübernahme erfolgen. In der folgenden Tabelle ist die fiktive Versorgungslage in den einzelnen Städten und Ge-

meinden des Vogelsbergkreises dargestellt. Ausgehend von der allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einwohnern je Arzt, die im Rahmen der regulären Bedarfsplanung zu Grunde gelegt wird, ist erkennbar, dass im Vogelsbergkreis in einigen Städten und Gemeinden eine Eigenversorgung nicht stattfinden kann. So ist in Gemünden mit 2.811 Einwohnern und in Lautertal mit 2.367 Einwohnern kein Hausarzt niedergelassen. Es ist also davon auszugehen, dass die angrenzenden Städte Homberg und Lauterbach eine Mitversorgung übernehmen.

_____________________________________ 1

Als Anhaltspunkt für Unterversorgung gilt laut Bedarfsplanungs-Richtlinie bei Hausärzten ein Versorgungsgrad von unter 75 % und bei Fachärzten ein Versorgungsgrad von unter 50 %. Jedoch bedarf es einer gesonderten Feststellung der Unterversorgung durch den Landesausschuss.

16

ERMITTLUNG GEMEINDEBEZOGENER, FIKTIVER VERSORGUNGSGRADE

Ort

Einwohner je Ort1

Anzahl VA2

Fiktiver Angepasste Verhältnis Versorgungsgrad Verhältniszahl Arzt/Einwohner Verhältniszahl3 in %

Vogelsbergkreis Alsfeld Antrifttal Feldatal Freiensteinau Gemünden Grebenau Grebenhain Herbstein Homberg (Ohm) Kirtorf Lauterbach (Hessen) Lautertal Mücke Romrod Schlitz Schotten Schwalmtal Ulrichstein Wartenberg

16.142 1.919 2.512 3.131 2.811 2.375 4.684 4.808 7.568 3.222 14.119 2.367 9.348 2.729 9.631 10.126 2.800 3.017 3.947

7 1 3,5 2 0 2 3 4 6 4 11 0 6,75 1 5 5 2 1 3

2.306 1.919 718 1.566 0 1.188 1.561 1.202 1.261 806 1.284 0 1.385 2.729 1.926 2.025 1.400 3.017 1.316

1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671

1.610 1.659 1.591 1.609 1.619 1.587 1.602 1.670 1.639 1.604 1.608 1.623 1.665 1.641 1.655 1.612 1.608 1.552 1.623

69,80 86,45 221,69 102,81 0,00 133,60 102,58 138,93 129,98 199,08 125,28 0,00 120,26 60,11 85,93 79,61 114,83 51,46 123,35

Hinw eis: Die Angaben in dieser Tabelle w erden gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie, jedoch ohne Übernahmepraxen (=Praxen, die nicht besetzt sind und sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden) dargestellt. 1

Quelle: Statistisches Landesamt Hessen; Stand 31.12.2015

2

VA=Versorgungsaufträge, Stand 01.03.2017 3 = Ausgehend von der im Rahmen der Bedarfsplanung anzunehmenden allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einw ohnern je Versorgungsauftrag ergibt sich bei Multiplikation mit dem Demographiefaktor die dargestellte angepasste Verhältniszahl Tabelle 6 - gemeindebezogene Versorgungsgrade

17

FACHÄRZTE Die Versorgungslage in den Fachgruppen allgemeinen fachärztlichen Versorgung Vogelsbergkreis übersteigt in der Hälfte Fälle die Grenze zur Überversorgung, die 110% festgelegt ist.

Arztgruppe

VA1 (01.03.2017) 6 12,5 9 3 4 6 3,65 5 24,35 3

Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen 1 VA =Verso rgungsaufträge; inklusive

Übernahmepraxen

2 LA =Landesausschuss

Verändeurng VG >= 15% Veränderung VG < 15% und >= 5% Verändeurng VG < 5% und >= -5% Veränderung VG < -5% und >= -5% Veränderung VG < -15%

Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ

der im der bei

Bei den Augenärzten, Frauenärzten, Hautärzten, Nervenärzten und Orthopäden sind gemäß Beschluss des Landesausschusses vom 04.05.2017 innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgung freie Sitze vorhanden.

Versorgungsgrad gemäß Beschluss LA2 vom 04.05.2017 28.04.2016 16.04.2015 108,41% 457,97% 103,40% 109,97% 117,50% 141,57% 104,39% 108,68% 138,83% 124,51%

109,68% 464,25% 103,94% 111,45% 119,12% 144,61% 95,66% 121,14% 140,07% 126,00%

110,26% 434,66% 114,32% 111,15% 118,60% 142,04% 95,38% 120,89% 138,58% 126,54%

Tendenz

18

4.2

STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG

Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte

In der obenstehenden Karte werden anhand von Fähnchen die Praxisstandorte der niedergelassenen Hausärzte in den Städten und Gemeinden des Vogelsbergkreises gekennzeichnet. Es wird deutlich, dass bis auf Lautertal und Gemünden eine flächendeckende Versorgung stattfindet. Vor dem Hintergrund der Anzahl der Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 2.000 bis 3.000 stellt sich dies als positiv dar. Die nebenstehende Tabelle beinhaltet darüber hinaus die Summe der Arztsitze pro Stadt/Gemeinde.

Planungsbereich/Ort Alsfeld

Arztsitze 1 26,50

Alsfeld

7,00

Antrifttal

1,00

Feldatal

3,50

Grebenau

2,00

Homberg (Ohm)

6,00

Kirtorf

4,00

Romrod

1,00

Schwalmtal Grünberg/ Laubach

2,00 31,75

Grünberg (LK Gießen)

12,00

Laubach (LK Gießen)

8,00

Mücke

6,75

Schotten Lauterbach

30,00

5,00

Freiensteinau

2,00

Grebenhain

4,00

Herbstein

4,00

Lauterbach (Hessen)

11,00

Schlitz

5,00

Ulrichstein

1,00

Wartenberg

3,00

Gesamtergebnis

88,25

1

Arztstand: 30.06.2017 Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden

19

4.3

4.3.1

STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG

Anhand der Detailkarten auf den folgenden Seiten wird eine Betrachtung der räumlichen Verteilung der fachärztlichen Praxen im Einzelnen vorgenommen.

ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT

Die räumliche Verteilung der Praxisstandorte der zehn Facharztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene wird in der unten stehenden Grafik abgebildet. Es ist ersichtlich, dass sich die Fachärzte der allgemeinen Versorgung überwiegend in den größeren Städten des Landkreises befinden. So konzentrieren sich die Fachärzte auf die Städte Alsfeld, Schlitz, Lauterbach und Schotten. In den ländlicheren Gemeinden des Kreises sind vereinzelt Facharztpraxen zu finden.

Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte

20

4.3.2

AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Insgesamt sind sechs Augenärzte mit jeweils vollem Versorgungsauftrag im Kreis tätig. Naturgemäß konzentrieren sich die Standorte der Fachärzte auf die einwohnerstarken Städte des Landkreises. So sind die vier Augenarztpraxen im Kreis in Alsfeld, Lauterbach und Schotten ansässig.

Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte

4.3.3

CHIRURGISCHE VERSORGUNG

Im Vogelsbergkreis sind 13 Chirurgen, die insgesamt 10,00 Versorgungsaufträge ausfüllen, tätig. Diese verteilen sich auf vier Praxisstandorte. Die Praxen befinden sich in Alsfeld, Schotten und Grebenhain.

Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen

21

4.3.4

FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Die Standorte der acht Frauenärzte im Vogelsbergkreis (jeweils voller Versorgungsauftrag) sind in den Städten Alsfeld und Lauterbach zu finden.

Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte

4.3.5

HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG

Im Vogelsbergkreis sind zwei Hautärzte mit jeweils vollem Versorgungsauftrag tätig. Die beiden Praxen befinden sich in Alsfeld und Lauterbach.

Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte

22

4.3.6

HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG

Derzeit sind im Kreis drei HNO-Ärzte mit 3,0 Versorgungsaufträgen, verteilt auf drei Praxisstandorte tätig. Auch die Praxen der HNOÄrzte sind in den Städten Alsfeld, Lauterbach und Schotten angesiedelt.

Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte

4.3.7

KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG

Die Standorte der sieben Kinderärzte mit 5,75 Versorgungsaufträgen im Vogelsbergkreis befinden sich in den Städten Alsfeld, Schlitz, Lauterbach und Schotten. Es ist erkennbar, dass auch in der Gemeinde Mücke eine kinderärztliche Versorgung gegeben ist.

Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte

23

4.3.8

NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG

Im Vogelsbergkreis sind sechs Nervenärzte mit 2,65 Versorgungsaufträgen niedergelassen. Die vier Praxisstandorte der Nervenärzte befinden sich in Alsfeld, Lauterbach und Schotten.

Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte

4.3.9

ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG

Im Vogelsbergkreis sind sieben Orthopäden mit insgesamt 5,00 Versorgungsaufträgen tätig. Die Ärzte verteilen sich auf fünf Praxen, die in der Stadt Alsfeld, in Lauterbach und Schotten ansässig sind.

Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden

24

4.3.10

PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG

Die Standorte der 28 Psychotherapeuten mit 23,35 Versorgungsaufträgen konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Städte Alsfeld, Lauterbach, Schlitz und Schotten. Es ist ersichtlich, dass psychotherapeutische Praxen vereinzelt auch in der Fläche angesiedelt sind.

Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten

4.3.11

UROLOGISCHE VERSORGUNG

Im Vogelsbergkreis sind drei Urologen, die insgesamt 3,0 Versorgungsaufträge ausfüllen, tätig. Diese verteilen sich auf zwei Praxisstandorte, je einen in Alsfeld und Lauterbach.

Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen

25

5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HESSEN Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen ist für Sie da, wenn Sie dringend medizinische Hilfe außerhalb der Praxissprechzeiten brauchen. Wenn die Arztpraxen in Hessen geschlossen haben, können Sie im Krankheitsfall die nächste geöffnete ÄBD-Zentrale besuchen (ohne telefonische Voranmeldung). Adressen und Öffnungszeiten der ÄBDZentralen in Ihrer Nähe finden Sie über die

ÄBD-Homepage der KV Hessen und über die unten stehende Karte. Im Vogelsbergkreis können Sie außerhalb der regulären Praxissprechzeiten die ÄBD-Zentralen in Alsfeld in der Schwabenröder Straße 81 als auch in Lauterbach in der Eichhofstraße 1 aufsuchen. Link zur ÄBD-Homepage der KV Hessen: http://www.bereitschaftsdiensthessen.de/startseite/

Abbildung 33 - ÄBD-Standorte Hessen

26

6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN Belegärzte sind an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte (z.B. Vertragsärzte, angestellte Ärzte in Praxen oder am Medizinischen Versorgungszentrum) mit der Berechtigung, Patienten bei Bedarf im Krankenhaus voll- oder teilstationär zu behandeln. Die dafür benötigten Dienste, Mittel und Einrichtungen werden dem Arzt vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Vergütet werden die belegärztlichen Leistungen von der Kassenärztlichen Vereinigung.

Die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf jedoch nicht den Schwerpunkt der Gesamttätigkeit bilden. Er muss im erforderlichen Maße der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen. Im Vogelsbergkreis sind aktuell 15 Belegärzte, aus den Fachrichtungen Augenheilkunde, Chirurgie, Frauenheilkunde, Hals-NasenOhrenheilkunde und Urologie an vier Belegkrankenhäusern tätig. Die Krankenhäuser befinden sich in Alsfeld, Grebenhain, Lauterbach und Schotten..

Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte

27

Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen

28

7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT 7.1 7.1.1

ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTESCHAFT HAUSÄRZTE

Die prozentuale Altersverteilung innerhalb der einzelnen Fachgruppen lässt sich den Grafiken auf den nachfolgenden Seiten entnehmen. Die Grafiken stellen dabei sowohl die Zahlen aus dem Vogelsbergkreis als auch die Hessenzahlen dar. Neben der Abbildung zur Altersverteilung der Hausärzte im Landkreis ist hier eine Tabelle mit dem Durchschnittsalter in den Städten und Gemeinden des Vogelsbergkreises ersichtlich. Die Hausärzte im Landkreis sind im Vergleich zu den Hausärzten in Hessen im Schnitt marginal älter. Das höchste Durchschnittsalter ist mit 72,00 Jahren in der Gemeinde Romrod vorzufinden. Das niedrigste Durchschnittsalter wiederum besteht für die Arztgruppe der Hausärzte in der Gemeinde Wartenberg. Insgesamt liegen zehn Städte und Gemeinden über dem Durchschnitt für den Vogelsbergkreis von 55,35 Jahren.

Ø-Alter liegt über dem Hessendurchschnitt Ø-Alter liegt unter dem Hessendurchschnitt kein Arzt/Psychotherapeut niedergelassen

Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte

Hausärzte Landkreis/Ort Alsfeld Antrifttal Feldatal Freiensteinau Grebenau Grebenhain Herbstein Homberg (Ohm) Kirtorf Lauterbach (Hessen) Mücke Romrod Schlitz Schotten Schwalmtal Ulrichstein Wartenberg Ø-Alter der Hausärzte im LK Ø-Alter der Hausärzte in Hessen 1

1

Durchschnittsalter in Jahren 56,00 55,00 57,75 52,00 49,50 60,25 59,25 59,00 51,25 55,91 53,14 72,00 48,40 58,60 63,50 65,00 38,33 55,35 55,10

Stand: 30.06.2017

Tabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde

29

7.1.2

ALLGEMEINE FACHÄRZTE

Unten stehend wird die Altersverteilung der im Vogelsbergkreis tätigen wohnortnahen Fachärzte im Vergleich zu Hessen deutlich.

Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte

Erfreulich ist hier die Zahl der Ärzte bis 50 Jahre, z.B. in den Arztgruppen der Hautärzte und der Urologen. Fachübergreifend sind die Ärzte im Vogelsbergkreis durchschnittlich im Hessenschnitt.

Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen

Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte

Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte

Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte

Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte

Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte

Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden

Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten

Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen

30

Neben diesen Abbildungen ist nachfolgend das Durchschnittsalter der allgemeinen Fachärzte des Vogelsbergkreises aufgeschlüsselt nach Arztgruppen dargestellt. Auffällig ist hier unter anderem das Durchschnittsalter der Nervenärzte im Landkreis, welche hier als älteste Fachgruppe den Hessenschnitt stark übersteigen. In der darauffolgenden Abbildung wird das Durchschnittsalter in Jahren der in den Städten

und Gemeinden des Landkreises SchwalmEder tätigen allgemeinen Fachärzte dargestellt. Das höchste Durchschnittsalter der allgemeinen Fachärzte liegt in der Gemeinde Gemünden (Felda). Die Gemeinde Homberg (Ohm) sticht als positiv mit einem Durchschnittsalter von 45,00 Jahren heraus. Grebenhain, Lauterbach (Hessen), Mücke, Romrod und Schlitz liegen unter dem Durchschnittswert im Landkreis.

Abbildung 48 – Durchschnittsalter nach Fachrichtungen

Abbildung 47 – Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden

31

7.2

7.2.1

NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT HAUSÄRZTE

Nachfolgebedarf für die Hausärzte bis 2030

Die hier abgebildeten Grafiken beschäftigen sich mit dem Nachfolgebedarf für die Hausärzte im Vogelsbergkreis im Vergleich zu Hessen.

Arztgruppe Hausärzte

NBB für 2030 in NBB für 2030 in % % für den LK für Hessen 65% 61% Tabelle 10 - Nachfolgebedarf Hausärzte

Anhand eines Szenarios wird simuliert, wie viele der heute tätigen Hausärzte – prozentual gesehen – in den Jahren 2020, 2025 und 2030 aus Altersgründen eine Praxisnachfolge suchen werden. Ausgehend von einer Praxisabgabe im Alter von 65 Jahren werden bis zum Jahr 2030 65% der heute tätigen Hausärzte ausscheiden. Der hessische Nachfolgebedarf liegt mit 61% darüber.

Abbildung 49 – Nachfolgebedarf Hausärzte

7.2.2

ALLGEMEINE FACHÄRZTE

Anhand der hier dargestellten Abbildungen wird der Nachfolgebedarf bis zum Jahr 2030 für die allgemeinen Fachärzte im Vogelsbergkreis im Vergleich zu Hessen deutlich.

Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte

Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen

32

Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte

Abbildung 54 – Nachfolgebedarf Frauenärzte

Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte

Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte

Abbildung 55 – Nachfolgebedarf Kinderärzte

Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden

33

Abbildung 58 – Nachfolgebedarf Psychotherapeuten

Der höchste Nachbesetzungsbedarf im Landkreis liegt bei der Fachgruppe der Nervenärzte vor. Hier liegt der Nachfolgebedarf im Jahr 2030 bei 100%. Den geringsten Nachfolgebedarf weisen mit 0% die Hautärzte auf. Des Weiteren wird deutlich, dass insbesondere die Frauenärzte, HNO-Ärzte, Kinderärzte und Orthopäden deutlich über dem hessischen Nachfolgebedarf liegen.

Abbildung 59 – Nachfolgebedarf Urologen

Nachfolgebedarf für die allgemeinen Fachärzte bis 2030 Arztgruppe Augenärzte Chirurgen Hautärzte Frauenärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen

NBB für 2030 in % für den LK 50% 58% 0% 88% 67% 74% 100% 80% 64% 33%

NBB für 2030 in % für Hessen 51% 60% 43% 54% 46% 52% 58% 46% 64% 53%

Tabelle 11 Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt

34

8 ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung stellt einen neuen Versorgungsbereich dar, in dem sowohl Vertragsärzte als auch Krankenhäuser bei entsprechender Qualifikation ambulant tätig werden können.

Entsprechend der neuen Rechtslage wurde die bisherige Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus in § 116 b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung geht zurück auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches Anfang 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz von 2012 wurde der Paragraf 116 b SGB V neu gefasst:

Die ersten beiden Erkrankungen stellten die Anlage zur Tuberkulose (Start: 01. April 2014) und zu den gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle (Start: 01. Juli 2014) dar. Das Inkrafttreten weiterer Anlagen kann der folgenden Darstellung entnommen werden:

Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV

In Hessen besitzen 20 Teams die Berechtigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Dazu gehören auch Karzinome der Schilddrüse. Darüber hinaus besitzen zwei Teams in Hessen die Berechtigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit der Erkrankung Tuberkulose. In Hessen gibt es zum Stand 01.11.2017 ein ASV-Team, welches die Genehmigung für die Behandlung von gynäkolo-

gischen Tumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Behandlung besitzt. Die Verteilung der Standorte der in Hessen tätigen ASV-Teams kann der folgenden Darstellung entnommen werden. Weitere aktuelle Informationen zu den bestehenden ASV-Teams finden Sie auf: www.asv-servicestelle.de

35

Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen

36

9 AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHERSTELLUNG DER VERSORGUNG 9.1

WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN

Der Vogelsbergkreis ist in der Weiterbildung aktiv. So werden zum Stand November 2017 insgesamt vier Weiterbildungskandidaten für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin ausgebildet und gefördert.

Ein Weiterbildungsverbund kümmert sich im Vogelsbergkreis um die Verknüpfung der Ausbildung zwischen ambulant und stationär. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf: www.allgemeinmedizinhessen.de

Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde

37

9.2

MASSNAHMEN DER SICHERSTELLUNGS-RICHTLINIE

Die Sicherstellungsrichtlinie der KV Hessen wurde am 03.12.2016 beschlossen und ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.

ZU DEN FÖRDERMAßNAHMEN: Die Sicherstellungs-Richtlinie unterscheidet in folgende vier große Förderschwerpunkte: 

LEM VERSORGUNGSBEDARF (Unterversorgung, Drohende Unterversorgung – besonderer Versorgungsbedarf)

ZUM HINTERGRUND: Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Hessen einen Strukturfonds gebildet. Dieser Fonds wird finanziert durch 0,1 Prozent der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 SGB V vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie durch einen zusätzlichen Betrag in gleicher Höhe von den hessischen Krankenkassen und deren Verbänden. Gemäß § 105 Abs. 1a SGB V in der Fassung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sollen die Finanzmittel des Strukturfonds insbesondere verwendet werden für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung oder der Gründung von Zweigpraxen, für Zuschläge zur Vergütung und zur Ausbildung sowie für die Vergabe von Stipendien. Mit Blick auf die erheblichen strukturellen Unterschiede innerhalb Hessens und die demografischen Herausforderungen verfolgt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit dem vorgelegten Maßnahmenkatalog das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Nachwuchs zu verbessern, die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit insbesondere in der Niederlassung zu steigern, neue Ärzte für die hessische Versorgung zu gewinnen und dadurch eine ortsnahe medizinische Versorgung besonders in ländlichen Regionen aufrecht zu erhalten. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen entscheidet über die Höhe der Zuführung zum und die Entnahme aus dem Strukturfonds. In der vorliegenden Richtlinie sind die Grundsätze zur Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zusammengestellt.

FÖRDERUNG IN GEBIETEN MIT REGIONA-

  

STÄRKUNG DER NIEDERLASSUNGSBEREITSCHAFT STÄRKUNG DER VERSORGUNGSSTRUKTUREN FÖRDERUNG

DES

ÄRZTLICHEN

NACH-

WUCHSES

Das Förderprogramm richtet sich an Ärzte in Weiterbildung, an Vertragsärzte und Praxisabgeber. Das Ziel besteht darin, Ärzte in allen Berufs- und Lebensabschnitten zu unterstützen. Auch Maßnahmen, um Medizinstudierende anzusprechen und für die Niederlassung zu begeistern, werden im Rahmen der Sicherstellungs-Richtlinie gefördert. Was sich genau hinter den einzelnen Fördermaßnahmen der Sicherstellungs-Richtlinie der KV Hessen verbirgt, können Sie gerne unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.kvhessen.de/fuer-unseremitglieder/recht-undvertrag/land/sicherstellungsrichtlinie-der-kvhessen/

38

Ansiedlungsförderung/ Honorarumsatzgarantie

„Sei mein Gast!! Praxishospitationen

Förderung des verzögerten Praxisausstiegs

Erstattung „Umzugskosten“ Übernahme „Kinderbetreuungskosten“

Entw. innovativer Versorgungsprojekte in Praxisnetzen

Studentenakademie

Förderung praktisches Jahr/ “Start gut!“

Stärkung der Neuropsychologie

„Start gut!“ – Guthaben für spätere Zulassung im ländlichen Raum

Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb‘ Hessen!“

Förderung Weiterbildung Neuropsychologie Abbildung 63 - Fördermaßnahmen

39

9.3

FÖRDERUNG FAMULATUR

Studien zeigen, dass entscheidende Weichenstellungen für den späteren beruflichen Werdegang von Medizin-Studierenden sehr früh im Studium erfolgen. In unserer Nachwuchskampagne wollen wir mit verschiedenen Veranstaltungen, Aktionen und Informationsmaterialien die jungen Mediziner über die Situation in der Allgemeinmedizin aufklären und für eine spätere vertragsärztliche Niederlassung gewinnen. Schon während des Studiums bieten wir Anreize, sich mit einer ärztlichen Tätigkeit in der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung auseinander zu setzen. Angebote wie die Förderung von Famulaturen in Hausarztpraxen, die Förderung des Wahlfaches Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr oder das Doc’s Camp sollen ebenfalls dabei unterstützen, dass insbesondere die allgemeinmedizinische Versorgung weiterhin überall gesichert ist.

9.4

GRÜNDERRUM

UND

ABGEBERFO-

Mit dem zweimal jährlich stattfindenden Gründer- und Abgeberforum hat die KV Hessen eine erfolgreiche Plattform zum direkten und ungezwungenen Austausch zwischen Praxisabgebern und Niederlassungsinteressierten geschaffen. In der Praxisbörse können auch Städte und Landkreise Gesuche, Praxen, Kooperationen, Anstellungen oder Weiterbildungsassistenten inserieren. Im vergangenen Jahr gab es erstmalig beim Gründer- und Abgeberforum einen Überhang an Niederlassungsinteressierten im Verhältnis zu den Praxisabgebern. Ein erfreulicher, positiver Trend. Den nächsten Termin erfahren Sie bei unseren Mitarbeitern in den Beratungscentern: www.kvhessen.de/beratung

Weitere Informationen, die Vereinbarungen und Antragsformulare finden Sie unter: www.arzt-in-hessen.de und www.kvhessen.de/nachwuchs

10 REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT 10.1 AUS- UND WEITERBILDUNGSPAKET „MEDIZIN-PLUS“ Mit dem Ziel, durch die Gestaltung eines integrierten Berufsweges gut und umfassend ausgebildete und motivierte Mediziner für den Vogelsbergkreis zu gewinnen, wurde das Ausund Weiterbildungspaket „Medizin-Plus“ ins Leben gerufen. Vom Abitur bis zur Facharztweiterbildung bietet das Paket spezielle Angebote für angehende Mediziner. Das Teilprojekt „Abiturienten“ spricht angehende Medizinstudierende an. Das Projekt „Blockpraktikum“ wendet sich an Studenten des 9. Semesters. Dabei handelt es sich um eine Kooperation mit der Universität Marburg sowie dem Kompetenzzentrum Weiterbildung Allgemeinmedizin. Im Rahmen des Blockpraktikums können die Studierenden während eines 14-tägigen Praktikums bei nie-

dergelassenen Allgemeinmedizinern den Beruf des Hausarztes im ländlichen Raum kennenlernen. Dabei übernimmt der Landkreis die Übernachtungskosten. Mit dem neu beschlossenen Stipendienprogramm wird das Aus- und Weiterbildungspaket „Medizin-Plus“ um einen weiteren Baustein ergänzt. Der Landkreis vergibt jährlich vier Stipendien an Studierende der Humanmedizin. Als Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums gilt der erfolgreiche Abschluss des ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Weiter verpflichten sich die Stipendiaten, die Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin im Vogelsbergkreis zu absolvieren und sich im Anschluss als Hausarzt dort niederzulassen. Alternativ ist es möglich, eine Weiterbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen zu absolvieren und sich im Anschluss zur Ausübung einer mindestens dreijährigen Tätig-

40

keit im Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises zu verpflichten. Die Stipendiaten erhalten unter den genannten Voraussetzungen ab dem 5. Semester monatlich 400 Euro. Quelle: www.vogelsbergkreis.de, www.weiterbildungsverbundvogelsbergkreis.de

10.2

ZUKUNFT VULKAN VOGELSBERG – MODELLVORHABEN REGIONALSTRATEGIE DASEINSVORSORGE

Mit dem Aktionsprogramm Regionale Daseinsvorsorge unterstützen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie das Land Hessen den Vogelsbergkreis als Modellregion bei der Erarbeitung einer Regionalstrategie Daseinsvorsorge im Rah-

men des Modellvorhabens der Raumordnung (MORO). Die Arbeitsgruppe 2: Pflege, Senioren und ärztliche Versorgung hat Aspekte der hausärztlichen Versorgung näher betrachtet. Analysiert wurden die Praxisstandorte und deren Erreichbarkeit, die Altersstruktur der praktizierenden Hausärzte und der Nachfolgebedarf sowie die künftige Entwicklung des hausärztlichen Versorgungsbedarfes. Identifiziert wurden strategisch relevante Orte mit besonderer Bedeutung für die wohnortnahe hausärztliche Versorgung der Bevölkerung. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse, inklusive Ableitung von Handlungsempfehlungen für Kreis und Kommunen sowie für die Gesetzgebung liegt vor. Quelle: www.vogelsbergkreis.de

41

11 ANLAGE 11.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................7  Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................8  Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................8  Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................8  Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten ........................................................11  Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte .......................................................................................11  Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte .......................................................................................11  Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten ........................................................................11  Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte ..................................................................................................12  Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte ................................................................................................12  Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten .................................................................................12  Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten .................................................................12  Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten ...............................13  Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte ..............................................................13  Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte ...............................................................13  Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten ................................................13  Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte ................................................14  Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte ................................................14  Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten .................................14  Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeuten .................14  Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte ............................................................................................18  Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte ..........................................................................19  Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte ..........................................................................................20  Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen .............................................................................................20  Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte .........................................................................................21  Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte .............................................................................................21  Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte ...........................................................................................22  Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte ..........................................................................................22  Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte .........................................................................................23  Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden..........................................................................................23  Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten..............................................................................24  Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen ..............................................................................................24  Abbildung 33 - ÄBD-Standorte Hessen .................................................................................................25  Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte.................................................................................................26  Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen ........................................................................27  Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte ................................................................................................28  Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte ..............................................................................................29  Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen.................................................................................................29  Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte .................................................................................................29  Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte ...............................................................................................29  Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte .............................................................................................29  Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte ..............................................................................................29  Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte .............................................................................................29  Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden .............................................................................................29  Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten .................................................................................29  Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen ..................................................................................................29  Abbildung 47 – Durchschnittsalter nach Fachrichtungen ......................................................................30  Abbildung 48 – Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden ...................................................................30  Abbildung 49 – Nachfolgebedarf Hausärzte ..........................................................................................31  Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte .........................................................................................31 

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Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen ...........................................................................................31  Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte............................................................................................32  Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte..........................................................................................32  Abbildung 54 – Nachfolgebedarf Frauenärzte .......................................................................................32  Abbildung 55 – Nachfolgebedarf Kinderärzte ........................................................................................32  Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte .......................................................................................32  Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden .......................................................................................32  Abbildung 58 – Nachfolgebedarf Psychotherapeuten ...........................................................................33  Abbildung 59 – Nachfolgebedarf Urologen ............................................................................................33  Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV ................................................................................................................34  Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen..................................................................................35  Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde ...............................................................................36  Abbildung 63 - Fördermaßnahmen ........................................................................................................38 

11.2 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung ......................................................................................................7  Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas ...........................................................................................................9  Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung ..................................................................................................10  Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking ................................................................10  Tabelle 5 - Planzahlen Hausärzte ..........................................................................................................15  Tabelle 6 - gemeindebezogene Versorgungsgrade...............................................................................16  Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ .........................................................................................................17  Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinde..............................................................................................18  Tabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde .........................................................................28  Tabelle 10 - Nachfolgebedarf Hausärzte ...............................................................................................31  Tabelle 11 - Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt ................................................................33 

11.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

A  ÄBD

GKV Ärztlicher Bereitschaftsdienst

ASV Ambulante Versorgung

spezialfachärztliche

B  BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung



Gesetzliche Krankenversicherung

H  HNO

Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde

L  LA Landesausschuss Krankenkassen in Hessen

V  VA

Versorgungsauftrag

der

Ärzte

und

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12 GLOSSAR BEGRIFF DEFINITION

ERKLÄRUNG

BEDARFSPLANUNGS-RICHTLINIE

Die Bedarfsplanungs-Richtlinie stellt die Grundlage für die bundesweite Beplanung der Ärzte und Psychotherapeuten dar. Der G-BA passte seine Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Neufassung umfassend an neue gesetzliche Vorgaben an. Die Bedarfsplanung soll damit einen gleichmäßigeren Zugang zur ambulanten Versorgung ermöglichen, um flexibler auf besondere Versorgungsprobleme im ländlichen Raum reagieren zu können.

BEDARFSPLAN

Die Bedarfsplanung bildet auf Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie den Stand der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ab. Der Bedarfsplan für Hessen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aufgestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen benötigt dafür die Zustimmung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen und muss das Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration herstellen.

INDIKATOR

Ein Merkmal, das als Anzeichen für eine bestimmte Entwicklung, einen eingetretenen Zustand oder Ähnliches dient. (Quelle: Duden)

LANDESAUSSCHUSS FÜR ÄRZTE UND KRANKENKASSEN

Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden nach § 90 Abs. 1 SGB V für den Bereich ihres jeweiligen Landes einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Beide Interessenverbände stellen dafür jeweils Ihre Vertreter zur Verfügung: die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vertreter der Ärzte und die Landesverbände der Krankenkassen die Vertreter der Krankenkassen. Der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen setzt sich wie folgt zusammen: ein unparteiischer Vorsitzender, zwei weitere unparteiische Mitglieder, acht Vertreter der Ärzte, drei Vertreter der Ortskrankenkassen, zwei Vertreter der Ersatzkassen, je ein Vertreter der Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen. Der Landesausschuss tagt zwei Mal jährlich und hat zuletzt am 04.05.2017 einen Beschluss über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen bzw. der Feststellung von Über- und Unterversorgung basierend auf dem Arztstand 01.03.2017 gefasst.

PLANUNGSBEREICH

Die Bedarfsplanung definiert vier Versorgungsebenen. Für jede Versorgungsebene gelten, je nach Spezialisierung, unterschiedliche Planungsgrößen als Grundlage für die Planung. Für die hausärztliche Versorgung gilt der Planungsbereich auf Ebene der Mittelbereiche. Der Planungsbereich der Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion gemäß dem Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung. Die Beplanung der Arztgruppen der spezialisierten fachärztli-

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chen Versorgung erfolgt auf Raumordnungsregionen. Den Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung stellt der Bezirk Hessen der Kassenärztlichen Vereinigung dar. PLANUNGSBEREICH, GESPERRT

Ist die allgemeine Verhältniszahl für eine konkrete Fachgruppe um 10% und mehr größer als die konkrete EinwohnerArzt-Relation, besteht Überversorgung in einem definierten Planungsbereich (Überschreitung der 110%-Grenze). Daraus resultiert, dass ein entsprechender Planungsbereich gesperrt wird. Dies bedeutet: Die (Neu-) Zulassung ist, abgesehen von Sonderregelungen, nicht möglich.

PLANUNGSBEREICH, PARTIELL ENTSPERRT

Die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen ist in einem definierten Planungsbereich aufgehoben. Dies trifft ein, wenn in einem gesperrten Planungsbereich der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad unter 110% sinkt. Der Aufhebungsbeschluss steht unter der Maßgabe, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die definierte Arztgruppe wieder eine sogenannte Überversorgung eingetreten ist. Diese maximal mögliche Anzahl von Zulassungen wird vom Landesausschuss bestimmt.

PLANUNGSBEREICH, UNTERVERSORGT

Wenn in einem Planungsbereich der Versorgungsgrad unter 75% in der hausärztlichen Versorgung oder unter 50% in der allgemeinen oder spezialisierten fachärztlichen Versorgung herabsinkt, liegt in einem bestimmten Planungsbereich Unterversorgung vor. Weiterhin kann eine drohende Unterversorgung ermittelt werden, wenn insbesondere aufgrund der Altersstruktur der Ärzte eine Verminderung der Zahl von Vertragsärzten in einem Umfang zu erwarten ist, der zum Eintritt einer Unterversorgung führen könnte.

RANKING

Abstufung innerhalb einer festgelegten hierarchischen Ordnung im Hinblick auf den Grad, die Bedeutung einer Person, Sache (Quelle: Duden).

ÜBERNAHMEPRAXEN

Praxen, die aktuell nicht besetzt sind, jedoch in der Bedarfsplanung zählen. Darunter fallen z.B. Arztsitze/Praxen, die sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden.

VERHÄLTNISZAHLEN

Die Verhältniszahl drückt aus, wie viele Einwohner ein Arzt einer Fachgruppe bedarfsgerecht versorgen soll. Für jede in der Bedarfsplanung beplante Facharztgruppe werden in der Bedarfsplanungs-Richtlinie Verhältniszahlen festgelegt. Die Verhältniszahl der Kinderärzte und der Kinder- und Jugendpsychiater bezieht sich auf die „bis unter 18-Jährigen“. Die Verhältniszahl der Frauenärzte bezieht sich auf die weibliche Bevölkerung.

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VERHÄLTNISZAHLEN, ANGEPASST

Die angepasste Verhältniszahl ergibt sich aus der allgemeinen Verhältniszahl der entsprechenden Facharztgruppe sowie dem entsprechenden Demografiefaktor des jeweiligen Planungsbereiches.

VERSORGUNGSGRAD

Die Anzahl der Ärzte einer Arztgruppe innerhalb eines Planungsbereichs wird mit der Anzahl der Einwohner im Planungsbereich ins Verhältnis gesetzt. Daraus resultiert der sogenannte Versorgungsgrad. Dieser liegt bei 100%, wenn genauso viele Ärzte vorhanden sind, wie von der Verhältniszahl vorgesehen sind. Der Versorgungsgrad bildet das zentrale Merkmal für die Öffnung oder Sperrung eines Planungsbereichs und wird für die Feststellung von Über- und Unterversorgung durch den Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen in Hessen zugrunde gelegt.

VERSORGUNGSGRAD, FIKTIV

Der fiktive Versorgungsgrad drückt aus, wie hoch der Versorgungsgrad der Hausärztlichen Versorgungsebene wäre, wenn die Planung auf Gemeindeebene anstatt auf Mittelbereichsebene stattfinden würde. Im Rahmen der Berechnung werden unter anderem die angepasste Verhältniszahl des maßgeblichen Mittelbereiches sowie die gemeindebezogenen Einwohner- und Arztzahlen berücksichtigt.

Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R. vertreten durch den Vorstand Europa-Allee 90 60486 Frankfurt am Main Redaktion: Ekaterini Berg, Andrea Hegemann, Anita Pfeiffer, Tom Täubner, Maja Zink (Sicherstellung/Bedarfsprüfung) Jutta Linnenbürger, Nicole Spur (Vorstandsreferat) Titel-Gestaltung: Judith Scherer (Kommunkation) Analyse und Kartografie: Kassenärztliche Vereinigung Hessen Datenbasis: Berechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, soweit nicht anders angegeben Kartengrundlage: © 2016, Lutum + Tappert Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein. Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck oder Kopie sowie Vervielfältigung auf Datenträger dürfen, auch auszugsweise, nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber erfolgen. Eine Weitervermarktung von Inhalten ist untersagt.

Erscheinungstermin: Mai 2018

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GESUNDHEIT Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung

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