FOKUS
GESUNDHEIT Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung
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Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
INHALT VORWORT ...................................................................................................................................... 5 1
IM FOKUS ................................................................................................................................ 6
2
REGIONALE ENTWICKLUNG ................................................................................................. 7
3
4
2.1
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG ................................................................................. 7
2.2
ZUKUNFTSCHANCEN DER REGION: DER PROGNOS ZUKUNFTSATLAS................ 9
ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN ............................................................................ 11 3.1
KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 11
3.2
FEMINISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ............................................... 12
3.3
FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................................... 13
3.3.1
ENTWICKLUNG ANSTELLUNG/ZULASSUNG ........................................................ 13
3.3.2
ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZULASSUNG ...................................................... 14
MEDIZINISCHE VERSORGUNG - WO STEHEN WIR HEUTE? .......................................... 15 4.1
PLANZAHLEN DER BEDARFSPLANUNG ................................................................... 15
4.2
STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG ...................................................... 18
4.3
STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG ........................... 19
4.3.1
ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT ..................................................................... 19
4.3.2
AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG ....................................................................... 20
4.3.3
CHIRURGISCHE VERSORGUNG ............................................................................ 20
4.3.4
FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG ..................................................................... 21
4.3.5
HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG .......................................................................... 21
4.3.6
HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG ........................................................................... 22
4.3.7
KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG....................................................................... 22
4.3.8
NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG ..................................................................... 23
4.3.9
ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG ......................................................................... 23
4.3.10
PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG .................................................... 24
4.3.11
UROLOGISCHE VERSORGUNG.......................................................................... 24
5
ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HESSEN ........................................................ 25
6
BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN ................................................................................... 26
7
DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT ................................................................................. 28 7.1
ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTESCHAFT .................................................................. 28
7.1.1
HAUSÄRZTE ............................................................................................................. 28
7.1.2
ALLGEMEINE FACHÄRZTE...................................................................................... 29
7.2
NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT ............................................................. 31
7.2.1
HAUSÄRZTE ............................................................................................................. 31
7.2.2
ALLGEMEINE FACHÄRZTE...................................................................................... 31
4
8
ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT .......................................................................................... 34
9
AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHERSTELLUNG DER VERSORGUNG ............ 36 9.1
WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN ...................................................... 36
9.2
MASSNAHMEN DER SICHERSTELLUNGS-RICHTLINIE ............................................ 37
9.3
FÖRDERUNG FAMULATUR ......................................................................................... 39
9.4
GRÜNDER- UND ABGEBERFORUM ........................................................................... 39
10 10.1 11
REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT ............................................................................... 39 GESUNDHEITSNETZ FRANKFURT AM MAIN EG (GNEF) ......................................... 39 ANLAGE ............................................................................................................................. 40
11.1
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ........................................................................................ 40
11.2
TABELLENVERZEICHNIS ............................................................................................. 41
11.3
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS ...................................................................................... 41
12
GLOSSAR .......................................................................................................................... 42
5
VORWORT „Ärztliche Versorgung geht uns alle an“ – so könnte das Motto unserer Neuauflage von Fokus Gesundheit lauten. Auf die ärztliche Versorgung wirken vielfältige Einflussfaktoren, die an vielen Stellen von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) nicht oder nur geringfügig beeinflussbar sind. Die KV Hessen hat zum Beispiel keinen Einfluss auf die Anzahl der Medizinstudenten und sie kann auch nicht beeinflussen, dass immer mehr Medizinerinnen und Mediziner ‘nur’ in Teilzeit arbeiten wollen. Dabei gilt es bewusst, das ländliche Hessen in den Fokus zu nehmen: Dort, wo kein Metzger, kein Bäcker und keine Bank mehr ist und der Breitbandausbau hinterherhinkt, ist auch die ärztliche Versorgungsstruktur ein großes Problem. Verantwortung übernehmen
für
die
Daseinsvorsorge
Wir glauben, dass wir längst über den Punkt hinaus sind, an dem eine Institution wie die Kassenärztliche Vereinigung das Problem der Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung alleine bewältigen kann, ohne dass wir das als Offenbarungseid verstanden wissen wollen. Wir müssen das Problem der ambulanten Versorgung als das begreifen, was es ist: ein zentrales Thema der Daseinsvorsorge, das Ärzte, Landes- und Kommunalpolitiker, Kostenträger und viele andere Player mehr nur gemeinsam lösen können.
hausärztlichen- und grundversorgend fachärztlichen Bereich hoch, und die Suche nach Praxisnachfolgern nicht immer einfach ist. Die KV Hessen hat bereits aktiv gehandelt. Die Fördermaßnahmen der seit 1. Januar 2017 gültigen SicherstellungsRichtLinie (SiRiLi) haben bundesweit viel Aufmerksamkeit auf sich gezogen, das hessische Förderpaket gilt als Leuchtturm und Vorbild in der Förderlandschaft. Zu Beginn des Jahres 2018 erfolgten nun einige Anpassungen in den Förderbedingungen. Für den Nachwuchs wurden zudem zwei neue Angebote auf dem Weg „Von der Uni in die Praxis“ aufgenommen, der Praxistrack und das Schwerpunkt-Curriculum Primärversorgung, beides in Kooperation mit den Abteilungen für Allgemeinmedizin der Universitäten Kassel und Marburg. Viele unserer Maßnahmen aus dem umfangreichen Angebot der Sicherstellungsrichtlinie richten sich an Nachwuchsmediziner, die sich für eine Tätigkeit im ambulanten Sektor und vielleicht später eine Niederlassung in eigener Praxis begeistern können. Die KV Hessen versucht weiterhin verstärkt, Studierende an den Universitäten in Hessen und Nachwuchsärzte für die Allgemeinmedizin sowie den Raum außerhalb der großen, städtischen Zentren zu begeistern. Dazu haben wir bereits vor fünf Jahren die Kampagne Arzt in Hessen – „Sei Arzt. In Praxis. Leb Hessen.“ ins Leben gerufen. Spezialisten rücken in den Fokus
Nach 2016 stellt die KV Hessen nun erneut eine detaillierte Analyse der ambulanten Versorgung zur Verfügung, die wir als Grundlage für einen gemeinsamen Diskussionsprozess verstanden sehen wollen. Dabei richten wir den Blick nicht nur auf die aktuelle Versorgungslage, sondern ergänzen diesen mittels demografischer Daten und den Ergebnissen der PrognosZukunftsatlanten.
Gerade, wenn eine schwere Erkrankung vorliegt, sollte der Zugang zu Spezialisten möglich sein. Die KV Hessen hat daher neben den Belegärzten auch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) in die aktuelle Ausgabe aufgenommen um das Informationsangebot abzurunden.
Leuchtturm Sicherstellungsrichtlinie
Ihre KV Hessen
Unverändert gilt für Hessen, dass der Bedarf an ärztlichem Nachwuchs insbesondere im
Frankfurt, im Februar 2018
Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre,
6
1 IM FOKUS Frankfurt am Main ist mit über 732.000 Einwohnern die größte Stadt Hessens und die fünftgrößte Stadt Deutschlands. Die kreisfreie Stadt ist Zentrum des Ballungsraums Frankfurt-Rhein-Main mit etwa 2,2 Millionen Einwohnern. Frankfurt grenzt im Westen an den MainTaunus-Kreis, im Nordwesten an den Hochtaunuskreis, im Norden an den Wetteraukreis, im Nordosten an den Main-Kinzig-Kreis, im Südosten an die Stadt Offenbach am Main, im Süden an den Landkreis Offenbach und im Südwesten an den Kreis Groß-Gerau. Die Stadt ist statistisch und administrativ in 46 Stadtteile aufgeteilt. Der kleinste Stadtteil nach Einwohnerzahl ist Flughafen, nach Fläche die Altstadt. Der größte Stadtteil nach Fläche und Einwohnerzahl ist Sachsenhausen; es folgen (nach Einwohnerzahl) Nordend und Bockenheim. Frankfurt hat insgesamt 732.688 Einwohner (Stand 31.12.2015). Laut Feststellung des Landesausschusses vom 04.05.2017 sind in der hausärztlichen Versorgung keine Neuniederlassungen möglich. Es besteht eine statistische Überversorgung. Ähnlich ist dies in der wohnortnahen fachärztlichen Versorgung. Auch hier gelten nahezu alle Fachgruppen statistisch als überversorgt. Lediglich in der Fachgruppe der
Frauenärzte wurde mit 107,50% keine Überversorgung ausgewiesen. Die freien Sitze konnten jedoch problemlos besetzt werden. Der höchste Versorgungsgrad ist mit 188,45% für die Psychotherapie festzustellen. Das Durchschnittsalter der Hausärzte liegt bei 55 Jahren und bei den Fachärzten bei 54 Jahren. Spätestens im Hinblick auf das Jahr 2030 ist mit einem erheblichen Nachbesetzungsbedarf zu rechnen. Bei den grundversorgenden Fachärzten ist ein besonderes Augenmerk auf die Fachgruppen der Chirurgen und Nervenärzte zu richten. Erfahrungsgemäß lassen sich Arztsitze in Stadtgebieten und gerade in Oberzentren gut nachbesetzen, so dass sich hier in der Regel die Nachfolgeproblematik nicht stellt. Die KV Hessen bietet in Kooperation mit einer Vielzahl von verschiedenen Gesundheitsakteuren, unter anderem im Rahmen des Hessischen Pakts, Maßnahmen zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung an. Hierbei zu nennen sind die Weiterbildungsverbünde, das Gründer- und Abgeberforum sowie die Ansiedlungsförderung und die Famulaturförderung speziell für ländliche Regionen.
7
2 REGIONALE ENTWICKLUNG 2.1
Bis zu den Jahren 2020 und 2025 wird eine Zunahme um 9,8% und 13,6% gegenüber 2014 erwartet, bis 2030 eine Zunahme von 17,2%.
BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG
Die Bevölkerungsentwicklung wird von sehr unterschiedlichen Einflüssen geprägt. Geburten und Sterbefälle bestimmen die Einwohnerzahl ebenso wie die Wanderungsbewegungen, die über Landkreis- und Bundeslandgrenzen hinweg stattfinden (Zu- und Fortzüge).
Im Bundesland Hessen wird vergleichsweise bis zum Jahr 2030 eine Zunahme der Bevölkerung um 4,4% erwartet. Dies entspricht in absoluten Zahlen einem Anstieg von 6.093.888 Einwohnern auf 6.363.757 Einwohner.
Ausgehend vom Bevölkerungsstand im Jahr 2014 wird nach Angaben des Statistischen Landesamtes in Hessen die Bevölkerungszahl in der kreisfreien Stadt Frankfurt langfristig steigen.
Der prognostizierte Anstieg der Bevölkerung in der Stadt Frankfurt ist vorwiegend auf Wanderungsbewegungen (11,7%) zurückzuführen. Ferner wird der Anstieg durch einen Überschuss von Geborenen gegenüber den Verstorbenen (5,5%) begründet. (vgl. Tabelle 1).
Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung Quelle: Datenmaterial: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 – Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen; Diagramm: Eigendarstellung Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Bevölkerungsstand Veränderung im Zeitraum 31.12.2014 bis 31.12.2030 Kreisfreie Stadt Landkreis
am 31.12.2014
am 31.12.2030
insgesamt
absolut Frankfurt am Main, Stadt Land H e s s e n
Überschuss der Überschuss der Zu- bzw . Geborenen bzw . Gestorbenen (-) Fortgezogenen (-) in %
717 624
841 228
17,2
5,5
11,7
6 093 888
6 363 757
4,4
–3,1
7,5
Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, 2016 - Regionale Bevölkerungsvorausberechnung 2014 – 2030, Bevölkerungsentwicklung in den kreisfreien Städten und Landkreisen
8
Bis 2020 wird im Vergleich zum Basisjahr 2014 in der Altersgruppe der Hochbetagten (Altersgruppe 80 oder älter) mit 25,1% der größte Zuwachs erwartet.
Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung
Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung
Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung
Aber auch für sämtliche weiteren und insbesondere die jüngeren Altersgruppen wird ein Anstieg prognostiziert. Lediglich der Anteil der Altersgruppe der 65- bis 80Jährigen bleibt mit einem sehr geringen Zuwachs von 0,8 % recht konstant. Bis 2025 wird weiterhin ein enormer Zuwachs der Altersgruppe der über 80-Jährigen erwartet. Aber auch die Altersgruppe der über 65 bis 80Jährigen wächst um 8,9% gegenüber dem Basisjahr 2014. Die jungen Altersgruppen nehmen weiterhin zu. Der allgemeine Trend der Überalterung der Bevölkerung wird die Stadt Frankfurt im Vergleich zum Bundesland Hessen weniger stark treffen. Langfristig, bis 2030, wird der Anteil der älteren Altersgruppen an der Bevölkerung in der Stadt Frankfurt jedoch steigen: Von 2014 bis 2030 um 25,3% bei den 65- bis unter 80-Jährigen und um 45,8 % bei den Personen, die 80 Jahre oder älter sein werden. Der Anstieg der Altersgruppe der Hochbetagten liegt damit noch unterhalb der für das gesamte Bundesland angenommenen Prognose.
9
2.2
ZUKUNFTSCHANCEN DER REGION: DER PROGNOS ZUKUNFTSATLAS
ERLÄUTERUNG UND ZUSAMMENSETZUNG Der Prognos Zukunftsatlas ermittelt die Zukunftschancen und –risiken aller 402 Kreise und kreisfreien Städte Deutschlands. Die Zukunftsatlanten aus den Jahren 2004, 2007, 2010, 2013 und 2016 stellen das einzige deutschlandweite Ranking dar, das regionale Entwicklungen über mehr als 10 Jahre konsistent sichtbar macht. Die Zukunftsperspektiven der Regionen werden in Anlehnung an zahlreiche Erkenntnisse aus Wissenschaft und Forschung anhand eines Zukunftsindex bestimmt. Der Index beruht auf insgesamt 29 makro- und sozioökonomischen Indikatoren aus den vier Bereichen Demographie, Wohlstand und Soziale Lage, Arbeitsmarkt, Wettbewerb und Innovation.
Im Prognos Zukunftsatlas 2016 wurde der Digitalisierungskompass neu eingeführt. Er misst den Stand der Digitalisierung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt anhand der folgenden drei Indikatoren: Anteil digitaler Impulsgeber an der Gesamtbeschäftigung, Anzahl der ITGründungen je 10.000 Erwerbstätige (20112014) und dem Anzeigenindex der digitalisierungsbezogenen Stellenausschreibungen. Im Folgenden werden die Daten des Prognos Zukunftsatlas aus den Jahren 2004, 2007, 2010, 2013 und 2016 für die kreisfreie Stadt Frankfurt sowie für die Region Rhein-Main dargestellt.
Stärke im Status-quo
Demographie
Dynamik
Fertilitätsrate
Bevölkerungsentwicklung
Anteil Junge Erwachsene
Wanderungssaldo Junge Erwachsene
Arbeitsplatzdichte
Veränderung Arbeitslosenquote
Arbeitslosenquote
Veränderung Anteil Hochqualifizierter
Anteil Tertiärbeschäftigung
Anteil Hochqualifizierte
Schulabbrecherquote
Unbesetzte Ausbildungsstellen
Wettbewerb &
BIP je Beschäftigten
Veränderung BIP
Innovation
Gründungsintensität
Veränderung Gründungsintensität
FuE-Personal in der Wirtschaft
Veränderung FuE-Personal
Investitionsquote der Industrie
Veränderung Gesamtbeschäftigung
Patentintensität Beschäftigte in den dt. Zukunftsfeldern Anzahl der Top 500 Unternehmen
Wohlstand &
Kaufkraft
soziale Lage
Kriminalitätsrate
Kommunale Schuldenlast
Arbeitsmarkt
Veränderung des Anteils der in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen
Anteil der in Bedarfsgemeinschaften lebenden Personen
Quelle: Prognos Zukunftsatlas 2016, www.prognos.com/zukunftsatlas
Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas
10
STADT FRANKFURT PROGNOS ZUKUNFTSATLAS: ENTWICKLUNG ÜBER DIE ZEIT Frankfurt 2004
2007
2010
2013
2016
Dynamik
15
332
13
31
6
Stärke
12
13
9
23
15
Demographie
73
39
16
19
16
Arbeitsmarkt
1
21
3
23
6
Wettbewerb & Innovation
8
17
6
17
10
Wohlstand & soz. Lage
417
398
349
357
368
Digitalisierung
*****
Gesamt
11
39
7
22
10
Zukunftschancen
2
2
1
2
1
Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung
RHEIN-MAIN PROGNOS ZUKUNFTSATLAS 2016: ERGEBNISÜBERSICHT GESAMTRANKING (jeweiliger Rang von insgesamt 402 kreisfreien Städten und Kreisen)
Wetteraukreis
RheingauTaunusKreis
Offenbach
181
216
219
64
61
110
142
155
287
31
154
180
218
254
6
3
41
54
161
113
119
155
23
41
47
65
90
210
216
154
368
41
10
304
159
193
152
121
398
Digitalisierung
*****
*****
*****
****
****
***
***
***
****
Gesamt
10
13
15
48
57
118
151
165
238
2
2
3
3
4
5
5
5
Frankfurt
MainHochTaunus- TaunusKreis kreis
LK Offenbach
MainKinzigKreis
Wiesbaden
Dynamik
6
34
35
168
47
Stärke
15
10
11
31
Demographie
16
189
263
Arbeitsmarkt Wettbewerb & Innovation Wohlstand & soz. Lage
6
12
10
Zukunftschancen 1
Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking
Regionen und ihre Zukunftschancen 1: beste Chancen 2: sehr hohe Chancen 3: hohe Chancen 4: leichte Chancen
Digitalisierung als Chance für die Regionen 5: ausgeglichene Chancen/Risiken 6: leichte Risiken 7: hohe Risiken 8: sehr hohe Risiken
******: hervorragend *****: ausgezeichnet ****: sehr gut
***: gut **: weniger gut *: schlecht
Grüne Zahl: Höchstwert in Kategorie Rote Zahl: Tiefstwert in Kategorie
Die Stadt Frankfurt liegt seit 2010 in allen Bereiche, außer Wohlstand und soziale Lage, im bundesweiten Vergleich stets auf den höchsten Rängen. Im Vergleich mit der Raumordnungsregion Rhein-Main erreicht die Stadt
Frankfurt in der Gesamtkategorie den höchsten Rang (im Gesamtranking den Rang 10 von 402).
11
3 ÄRZTLICHE VERSORGUNG IN HESSEN 3.1
KOOPERATIONSFORMEN IN DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG
Eine Analyse der gewählten Praxisformen – unabhängig von der Teilnahmeform – innerhalb der vertragsärztlichen und –psychotherapeutischen Versorgung in Hessen zeigt einen Trend zur Kooperation (Quelle: Landesarztregister Hessen). Die prozentuale Verteilung der Praxisformen für die Jahre 2007 bis 2016 ist in den folgenden Grafiken sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die
Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten
Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte
Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten getrennt, dargestellt. Trotz des Rückgangs zwischen den Jahren 2007 und 2016 um ca. 6% der Einzelpraxen ist sie jedoch noch immer die dominierende Praxisform. Aber nur noch 52% der Hausärzte arbeiten in einer Einzelpraxis (Stand 31.12.2016). Den höchsten Anteil der in Einzelpraxis Niedergelassenen bzw. Angestellten weisen die Psychotherapeuten mit 96% auf; den geringsten Anteil die Fachärzte (44%).
Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte
Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten
12
3.2
FEMINISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG
In den letzten Jahren hat sich das Geschlechterverhältnis für Vertragsärzte bzw. Psychotherapeuten sowie angestellten Ärzte bzw. Psychotherapeuten in Hessen verändert. Es zeigt sich, dass der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psychotherapeuten konstant ansteigt.
So lag der Anteil weiblicher Ärzte bzw. Psychotherapeuten im Jahr 2007 bei 38,80% und ist im Jahr 2016 auf 47,39% gestiegen. Die Entwicklung der Geschlechterverteilung innerhalb der Facharztgruppen kann den folgenden Diagrammen entnommen werden (Quelle: Landesarztregister Hessen; Beginndatum des Arztes entspricht Aufnahmedatum der Praxistätigkeit).
Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte
Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte
Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten
Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten
13
3.3 3.3.1
FLEXIBILISIERUNG DER ÄRZTLICHEN VERSORGUNG ENTWICKLUNG ANSTELLUNG/ZULASSUNG
Neben dem Wandel im Bereich der Geschlechteranteile hat sich die Art der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung verändert. In den folgenden Grafiken wird die prozentuale Verteilung der Tätigkeitsformen (Anstellung und Zulassung) für die Jahre 2007 bis 2016 -
Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten
Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte
sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten getrennt - abgebildet. Dabei wird deutlich, dass in den letzten zehn Jahren der Anteil des Angestelltenstatus prozentual enorm gestiegen ist. Insbesondere bei den Fachärzten aber auch bei den Hausärzten ist eine deutliche Zunahme der Anstellungen erkennbar. So lag bei den Fachärzten im Jahr 2007 der Anteil der Anstellungen bei 5%. Bis zum Jahr 2016 stieg der prozentuale Anteil auf 27% an.
Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte
Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten
14
3.3.2
ENTWICKLUNG TEIL- UND VOLLZULASSUNG
Der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen nimmt immer mehr zu. Die folgenden Darstellungen bilden die prozentuale Verteilung der Teil- und Vollbeschäftigungen für die Jahre 2007 bis 2016 sowohl über alle Fachgruppen hinweg als auch für die Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten getrennt, ab. Im Jahr 2016 praktizieren bereits insgesamt 16% der Vertragsärzte und psychotherapeuten sowie angestellten Ärzte und Psychotherapeuten in Teilzeit.
Den höchsten Anteil an Teilzeitarbeit weisen mit 35% die Psychotherapeuten auf. Bei den Haus- aber auch Fachärzten ist der Anteil deutlich geringer. Von 2007 bis 2016 stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigung bei den Fachärzten um 14%. Die geringste Entwicklung zeigen die Hausärzte. Hier stieg der Anteil der Teilzeitbeschäftigungen lediglich um 6% an. Nichtsdestotrotz zeigt die Entwicklung, dass Teilzeitangebote immer mehr in Anspruch genommen werden.
Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte
Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte
Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten
Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeuten
15
4 MEDIZINISCHE VERSORGUNG WO STEHEN WIR HEUTE? 4.1
PLANZAHLEN DER BEDARFSPLANUNG
Die Versorgungsdichte wird anhand vorgegebener Verhältniszahlen (Arzt-EinwohnerRelation) je Arztgruppe gemessen. Die Hausärzte werden im Rahmen der Bedarfsplanung auf Mittelbereichsebene beplant. Eine Überversorgung ist in einem Planungsbereich ab einem Versorgungsgrad von 110% gegeben1. Die Grundlage bildet hierfür die Bedarfsplanung.
Diese basiert auf der BedarfsplanungsRichtlinie, von deren Regelungen nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden darf. Am 04.05.2017 wurde auf Grundlage des Arztbestandes vom 01.03.2017 durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Hessen (LA) ein Beschluss zur Feststellung von Über- und Unterversorgung in Hessen gefasst.
HAUSÄRZTE Planungsbereich Frankfurt 1 VA =Verso rgungsaufträge; inklusive
Versorgungsgrad gemäß Beschluss LA2 vom
VA1 (01.03.2017)
04.05.2017
28.04.2016
16.04.2015
504,1
114,10%
116,63%
118,86%
Tendenz
Übernahmepraxen
2 LA =Landesausschuss
Verändeurng VG >= 15% Veränderung VG < 15% und >= 5% Verändeurng VG < 5% und >= -5% Veränderung VG < -5% und >= -5% Veränderung VG < -15%
Tabelle 5 - Versorgungsgrade Hausärzte
Bei einer Betrachtung des Planungsbereichs Frankfurt-Stadt ist nach den Beschlüssen des Landesausschusses vom 04.05.2017 mit einem Versorgungsgrad von über 110% eine rechnerische Überversorgung festzustellen. Etwas anders stellt es sich dar, wenn man fiktiv die Versorgungslage in den einzelnen Stadtteilen berechnet. Ausgehend von der allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einwoh-
nern je Arzt, die im Rahmen der regulären Bedarfsplanung zu Grunde gelegt wird, ist erkennbar, dass in einigen Stadtteilen der Stadt Frankfurt eine Eigenversorgung nicht stattfinden kann. So ist beispielsweise in Berkersheim mit 3.854 Einwohnern kein Hausarzt niedergelassen. Es ist also davon auszugehen, dass die angrenzenden Stadtteile eine Mitversorgung übernehmen.
_____________________________________ 1
Als Anhaltspunkt für Unterversorgung gilt laut Bedarfsplanungs-Richtlinie bei Hausärzten ein Versorgungsgrad von unter 75 % und bei Fachärzten ein Versorgungsgrad von unter 50 %. Jedoch bedarf es einer gesonderten Feststellung der Unterversorgung durch den Landesausschuss.
16
ERMITTLUNG GEMEINDEBEZOGENER, FIKTIVER VERSORGUNGSGRADE
Stadtteil
Einwohner je Stadtteil1
Anzahl VA2
Fiktiver Angepasste Verhältnis Verhältniszahl Versorgungsgrad Arzt/Einwohner Verhältniszahl3 in %
Stadt Frankfurt Bahnhofsviertel Bergen-Enkheim Berkersheim Bockenheim Bonames Bornheim Dornbusch Eckenheim Eschersheim Fechenheim Frankfurter Berg Gallusviertel Ginnheim Griesheim Gutleutviertel Harheim Hausen Heddernheim Höchst + Unterliederbach Innenstadt + Altstadt Kalbach-Riedberg Nied Nieder-Erlenbach Nieder-Eschbach Niederrad Niederursel Nordend Oberrad Ostend Praunheim Preungesheim Riederwald Rödelheim Sachsenhausen4 Schwanheim Seckbach Sindlingen Sossenheim Westend Zeilsheim
3.784 18.129 3.854 39.179 6.327 30.211 18.470 14.347 14.985 17.347 8.185 37.639 16.507 23.462 6.908 4.761 7.451 17.147 32.158 10.642 18.348 19.387 4.695 11.406 23.845 15.675 52.918 13.085 27.757 16.257 15.457 4.634 18.046 59.285 20.997 10.535 9.110 16.110 28.200 12.384
12 13 0 23 2 31,8 4 3,5 19 10 2 16,5 7 10 6 3 4 15 21,5 22,5 4 9 2 7 11 4 30 6 24 8 6,5 4 10 60,25 6 3 5,75 6 22 7
315 1.395 0 1.703 3.164 950 4.618 4.099 789 1.735 4.093 2.281 2.358 2.346 1.151 1.587 1.863 1.143 1.496 473 4.587 2.154 2.348 1.629 2.168 3.919 1.764 2.181 1.157 2.032 2.378 1.159 1.805 984 3.500 3.512 1.584 2.685 1.282 1.769
1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671 1.671
1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773 1.773
562,26 127,14 0,00 104,08 56,05 186,63 38,40 43,25 224,80 102,21 43,32 77,72 75,19 75,57 154,00 111,72 95,18 155,10 118,54 374,86 38,65 82,31 75,53 108,81 81,79 45,24 100,51 81,30 153,30 87,25 74,56 153,04 98,25 180,19 50,66 50,49 111,91 66,03 138,32 100,22
Hinw eis: Die Angaben in dieser Tabelle w erden gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie, jedoch ohne Übernahmepraxen (=Praxen, die nicht besetzt sind und sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden) dargestellt. Die Zuordnung der Praxisstandorte erfolgt über die Ausw ertung der Ortskennzahlen. Dabei können im Randbereich in Einzelfällen Zuordnungsprobleme auftreten, da Abw eichungen zw ischen den Grenzen der Stadtbezirke und den Grenzen der Stadtteile nicht auszuschließen sind. 1
Quelle: frankfurt.de; Stand 31.12.2016
2
VA=Versorgungsaufträge, Stand 01.03.2017
3
Ausgehend von der im Rahmen der Bedarfsplanung anzunehmenden allgemeinen Verhältniszahl von 1.671 Einw ohnern je Versorgungsauftrag ergibt sich bei Multiplikation mit dem Demographiefaktor auf Ebene der Stadt Frankfurt die dargestellte angepasste Verhältniszahl.
4
Sachsenhausen besteht aus den Stadtteilen Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd und Flughafen Tabelle 6 – gemeindebezogene Versorgungsgrade
17
FACHÄRZTE Die Versorgungslage in den Fachgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung im Planungsbereich Frankfurt-Stadt übersteigt in fast allen Fällen die Grenze zur Überversorgung,
Arztgruppe
04.05.2017
28.04.2016
16.04.2015
56,75 45,5 111 37 46 57,5 59,47 61,5 471,27 30
118,91% 166,26% 107,50% 113,62% 112,76% 115,13% 115,21% 123,43% 188,45% 131,79%
122,97% 169,64% 108,78% 117,44% 115,07% 120,00% 117,27% 125,85% 191,33% 133,99%
125,07% 179,25% 110,72% 118,51% 116,44% 124,88% 119,14% 125,57% 196,34% 136,89%
1 VA =Verso rgungsaufträge; inklusive
Übernahmepraxen
2 LA =Landesausschuss
Verändeurng VG >= 15% Veränderung VG < 15% und >= 5% Verändeurng VG < 5% und >= -5% Veränderung VG < -5% und >= -5%
Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ
Versorgungsgrad gemäß Beschluss LA2 vom
VA1 (01.03.2017)
Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen
Veränderung VG < -15%
die bei 110 % festgelegt ist. Lediglich bei den Frauenärzten sind gemäß dem Beschluss des LA vom 04.05.2017 innerhalb der allgemeinen fachärztlichen Versorgung in Frankfurt Neuniederlassungen möglich.
Tendenz
18
4.2
STAND DER HAUSÄRZTLICHEN VERSORGUNG
Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte
In der obenstehenden Grafik werden anhand von Fähnchen die Praxisstandorte der niedergelassenen Hausärzte im Planungsbereich Frankfurt gekennzeichnet. Zum Planungsbereich Frankfurt zählen Frankfurt, Bad Vilbel und Kelsterbach. Es wird deutlich, dass in allen drei Städten des Planungsbereiches mehrere Hausärzte niedergelassen sind. Eine Konzentration von Hausärzten auf den Innenstadtbereich von Frankfurt ist deutlich zu erkennen. Die nebenstehende Tabelle beinhaltet darüber hinaus die Summe der Arztsitze pro Stadt.
Planungsbereich/Ort Frankfurt Bad Vilbel Frankfurt
Arztsitze 1 489,35 18,30 461,05
Kelsterbach
10,00
Gesamtergebnis
489,35
1
Arztstand: 30.06.2017
Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden
19
4.3
4.3.1
STAND DER ALLGEMEINEN FACHÄRZTLICHEN VERSORGUNG ALLGEMEINE FACHÄRZTE GESAMT
Die räumliche Verteilung der Praxisstandorte der zehn Facharztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgungsebene wird in der oben stehenden Grafik abgebildet. In der Stadt Frankfurt ist eine Konzentration der Facharztpraxen auf das Zentrum erkennbar, die sich in der Peripherie verdünnt. An den äußerststen Randbezirken der Stadt sind hingegen nur vereinzelte fachärztliche Praxen ansässig.
Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte
Anhand der Detailkarten auf den folgenden Seiten wird eine Betrachtung der räumlichen Verteilung der fachärztlichen Praxen im Einzelnen vorgenommen.
20
4.3.2
AUGENÄRZTLICHE VERSORGUNG
Die Praxisstandorte der 62 Augenärzte mit insgesamt 54,75 Versorgungsaufträgen befinden sich im Wesentlichen im Zentrum sowie in den zentrumsnahen Stadtteilen. In den Randbezirken finden sich lediglich vereinzelte Praxisstandorte.
Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte
4.3.3
CHIRURGISCHE VERSORGUNG
In der Stadt Frankfurt sind 50 Chirurgen, die insgesamt 43,50 Versorgungsaufträge ausfüllen, tätig. Die Ärzte verteilen sich auf 31 Praxisstandorte, die sich auf die zentrumsnahen Stadtteile konzentrieren. Ferner sind am westlichen Randbezirk vereinzelte chirurgische Praxen angesiedelt.
Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen
21
4.3.4
FRAUENÄRZTLICHE VERSORGUNG
Analog der Verteilung der Praxisstandorte der weiteren Fachgruppen zeigt sich auch bei den Frauenärzten eine Verdichtung der Standorte auf das Zentrum der Stadt und die angrenzenden Stadtteile. Aber auch in den westlichen Randbezirken findet eine frauenärztliche Versorgung statt. Insgesamt sind in Frankfurt 139 Frauenärzte mit 112,50 Versorgungsaufträgen tätig.
Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte
4.3.5
HAUTÄRZTLICHE VERSORGUNG
In Frankfurt sind 43 Hautärzte mit 37,00 Versorgungsaufträgen, verteilt auf 33 Praxen tätig. Auch die Praxisstandorte dieser Ärzte befinden sich nahezu ausschließlich im Zentrum der Stadt.
Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte
22
4.3.6
HNO-ÄRZTLICHE VERSORGUNG
In Frankfurt sind 52 HNO-Ärzte mir 46,00 Versorgungsaufträgen, verteilt auf 33 Praxisstandorte tätig. Auch diese Standorte befinden sich überwiegend in Zentrumsnähe.
Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte
4.3.7
KINDERÄRZTLICHE VERSORGUNG
Insgesamt ist in der Fachgruppe der Kinderärzte eine flächendeckende, ausgewogene Verteilung der Praxen zu erkennen. In der Stadt Frankfurt sind insgesamt 67 Kinderärzte mit 57,50 Versorgungsaufträgen in 47 Praxen tätig.
Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte
23
4.3.8
NERVENÄRZTLICHE VERSORGUNG
Die Verteilung der Standorte der 82 Nervenärzte mit ihren 59,47 Versorgungsaufträgen konzentriert sich im Wesentlichen auf das Zentrum der Stadt. Aber auch in den Randbezirken sind vereinzelt nervenärztliche Praxen ansässig. Insgesamt handelt es sich in Frankfurt um 60 nervenärztliche Praxisstandorte.
Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte
4.3.9
ORTHOPÄDISCHE VERSORGUNG
Die Verteilung der Standorte der 73 Orthopäden mit ihren 60,50 Versorgungsaufträgen konzentriert sich analog der weiteren Fachgruppen weitestgehend auf das Zentrum der Stadt. Insgesamt sind in Frankfurt 43 orthopädische Praxen ansässig.
Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden
24
4.3.10
PSYCHOTHERAPEUTISCHE VERSORGUNG
In der Stadt Frankfurt sind 237 Psychotherapeuten mit 467,52 Versorgungsaufträgen (VA), verteilt auf 648 Praxen, tätig. Die Praxisstandorte der Therapeuten konzentrieren sich stark auf das Zentrum der Stadt.
Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten
4.3.11
Insgesamt werden 344,00 VA den Psychologischen Psycho-therapeuten, 68,27 VA den Ärztlichen Psychotherapeuten und 55,25 VA den Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten zugeordnet.
UROLOGISCHE VERSORGUNG
Derzeit sind 32 Urologen mit 30 Versorgungsaufträgen, verteilt auf 22 Praxen in der Stadt Frankfurt, tätig.
Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen
25
5 ÄRZTLICHER BEREITSCHAFTSDIENST IN HESSEN Der Ärztliche Bereitschaftsdienst (ÄBD) Hessen ist für Sie da, wenn Sie dringend medizinische Hilfe außerhalb der Praxissprechzeiten brauchen. Wenn die Arztpraxen in Hessen geschlossen haben, können Sie im Krankheitsfall die nächste geöffnete ÄBD-Zentrale besuchen (ohne telefonische Voranmeldung).
Adressen und Öffnungszeiten der ÄBDZentralen in Ihrer Nähe finden Sie über die ÄBD-Homepage der KV Hessen und über die unten stehende Karte. In der Stadt Frankfurt befinden sich drei ÄBD-Zentralen als auch zwei Kinder- und Jugendlichen Bereitschaftsdienste, welche sie außerhalb der regulären Praxissprechzeiten aufsuchen können. Link zur ÄBD-Homepage der KV Hessen: http://www.bereitschaftsdiensthessen.de/startseite/
Abbildung 33 - ÄBD-Standorte Hessen
26
6 BELEGARZTTÄTIGKEIT IN HESSEN Belegärzte sind an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte (z.B. Vertragsärzte, angestellte Ärzte in Praxen oder am Medizinischen Versorgungszentrum) mit der Berechtigung, Patienten bei Bedarf im Krankenhaus voll- oder teilstationär zu behandeln. Die dafür benötigten Dienste, Mittel und Einrichtungen werden dem Arzt vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt. Vergütet werden die belegärztlichen Leistungen von der Kassenärztlichen Vereinigung.
Er muss im erforderlichen Maße der ambulanten Versorgung zur Verfügung stehen. In der Stadt Frankfurt sind aktuell 175 Belegärzte, aus den Fachrichtungen Chirurgie, Frauen-, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Innere Medizin, Mund-Kiefer-Geschichtschirurgie, Neurochirurgie, Orthopädie und Urologie an sieben Belegkrankenhäusern tätig. Die Krankenhäuser befinden sich überwiegend im Zentrum der Stadt, wie aus der Karte auf der folgenden Seite ersichtlich wird:
Die stationäre Tätigkeit des Vertragsarztes darf jedoch nicht den Schwerpunkt der Gesamttätigkeit bilden.
Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte
27
Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen
28
7 DEMOGRAPHIE DER ÄRZTESCHAFT 7.1 7.1.1
ALTERSSTRUKTUR DER ÄRZTESCHAFT HAUSÄRZTE
Die prozentuale Altersverteilung innerhalb der einzelnen Fachgruppen lässt sich den Grafiken auf den nachfolgenden Seiten entnehmen. Die Grafiken stellen dabei sowohl die Zahlen aus der Stadt Frankfurt als auch die Hessenzahlen dar. Neben der Abbildung zur Altersverteilung der Hausärzte in der Stadt, ist hier eine Tabelle mit dem Durchschnittsalter der Stadt Frankfurt ersichtlich. Die Hausärzte in der Stadt Frankfurt sind im Vergleich zu den Hausärzten in Hessen im Schnitt marginal älter.
Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte
Hausärzte
1
Landkreis/Ort Frankfurt am Main Ø-Alter der Hausärzte in der Stadt Ø-Alter der Hausärzte in Hessen 1
Durchschnittsalter in Jahren 55,30 55,30 55,10
Stand: 30.06.2017
Tabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde Ø-Alter liegt über dem Hessendurchschnitt Ø-Alter liegt unter dem Hessendurchschnitt kein Arzt/Psychotherapeut niedergelassen
29
7.1.2
ALLGEMEINE FACHÄRZTE
Unten stehend wird die Altersverteilung der in der Stadt Frankfurt tätigen wohnortnahen Fachärzte im Vergleich zu Hessen deutlich.
Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte
Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen
Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte
Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte
Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte
Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte
Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte
Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden
Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten
Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen
30
Erfreulich ist die Zahl der Ärzte bis 40 Jahre, z.B. in der Arztgruppe der Kinderärzte. Auffällig ist, dass – fachgruppenübergreifend – die Ärzte in Frankfurt durchschnittlich älter sind als im Hessenschnitt. Neben diesen Abbildungen ist nachfolgend das Durchschnittsalter der allgemeinen Fachärzte
der Stadt Frankfurt aufgeschlüsselt nach Arztgruppen dargestellt. Dabei wird ersichtlich, dass der überwiegende Anteil der allgemeinen Fachärzte in der Stadt ein höheres Durchschnittsalter aufweist, als die allgemeinen Fachärzte auf Hessenebene. Am ältesten sind im Schnitt die Chirurgen und die Psychotherapeuten in der Stadt.
Abbildung 47 - Durchschnittsalter nach Fachrichtung
Abbildung 48 - Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden
31
7.2 7.2.1
NACHFOLGEBEDARF DER ÄRZTESCHAFT HAUSÄRZTE
Die hier abgebildeten Grafiken beschäftigen sich mit dem Nachfolgebedarf für die Hausärzte in Frankfurt im Vergleich zu Hessen.
Nachfolgebedarf für die Hausärzte bis 2030 Arztgruppe Hausärzte
Anhand eines Szenarios wird simuliert, wie viele der heute tätigen Hausärzte – prozentual gesehen – in den Jahren 2020, 2025 und 2030 aus Altersgründen eine Praxisnachfolge suchen werden. Ausgehend von einer Praxisabgabe im Alter von 65 Jahren, werden bis zum Jahr 2030 60% der heute tätigen Hausärzte ausscheiden. Der hessische Nachfolgebedarf liegt knapp darüber mit 61%.
NBB für 2030 in NBB für 2030 in % % für den LK für Hessen 60% 61% Tabelle 10 - Nachfolgebedarf Hausärzte
Abbildung 49 - Nachfolgebedarf Hausärzte
7.2.2
ALLGEMEINE FACHÄRZTE
Anhand der hier dargestellten Abbildungen wird der Nachfolgebedarf bis zum Jahr 2030 für die allgemeinen Fachärzte in Frankfurt im Vergleich zu Hessen deutlich.
Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Augenärzte
Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Chirurgen
32
Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte
Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte
Abbildung 54 - Nachfolgebedarf Frauenärzte
Abbildung 55 – Nachfolgebedarf Kinderärzte
Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte
Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden
33
Abbildung 58 – Nachfolgebedarf Psychotherapeuten
Der höchste Nachbesetzungsbedarf in Frankfurt liegt bei der Fachgruppe der Chirurgen vor. Hier liegt der Nachfolgebedarf im Jahr 2030 bei 67%. Den geringsten Nachfolgebedarf weisen mit 41% die Kinderärzte auf. Des Weiteren wird deutlich, dass insbesondere die Hautärzte deutlich über dem hessischen Nachfolgebedarf liegen.
Abbildung 59 – Nachfolgebedarf Urologen
Nachfolgebedarf für die allgemeinen Fachärzte bis 2030 Arztgruppe Augenärzte Chirurgen Hautärzte Frauenärzte HNO-Ärzte Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen
NBB für 2030 in % für den LK 52% 67% 51% 47% 46% 41% 58% 55% 65% 50%
NBB für 2030 in % für Hessen 51% 60% 43% 54% 46% 52% 58% 46% 64% 53%
Tabelle 11 Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt
34
8 ASV – SPEZIALISTEN VOR ORT Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung stellt einen neuen Versorgungsbereich dar, in dem sowohl Vertragsärzte als auch Krankenhäuser bei entsprechender Qualifikation ambulant tätig werden können.
Entsprechend der neuen Rechtslage wurde die bisherige Regelung der ambulanten Behandlung im Krankenhaus in § 116 b SGB V durch die ambulante spezialfachärztliche Versorgung ersetzt.
Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung geht zurück auf das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, welches Anfang 2012 in Kraft getreten ist. Mit dem Versorgungsstrukturgesetz von 2012 wurde der Paragraf 116 b SGB V neu gefasst:
Die ersten beiden Erkrankungen stellten die Anlage zur Tuberkulose (Start: 01. April 2014) und zu den gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle (Start: 01. Juli 2014) dar. Das Inkrafttreten weiterer Anlagen kann der folgenden Darstellung entnommen werden:
Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV
In Hessen besitzen 20 Teams die Berechtigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Dazu gehören auch Karzinome der Schilddrüse. Darüber hinaus besitzen zwei Teams in Hessen die Berechtigung zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit der Erkrankung Tuberkulose. In Hessen gibt es zum Stand 01.11.2017 ein ASV-Team, welches die Genehmigung für die Behandlung von gynäkolo-
gischen Tumoren im Rahmen der ambulanten spezialfachärztlichen Behandlung besitzt. Die Verteilung der Standorte der in Hessen tätigen ASV-Teams kann der folgenden Darstellung entnommen werden. Weitere aktuelle Informationen zu den bestehenden ASV-Teams finden Sie auf: www.asv-servicestelle.de
35
Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen
36
9 AKTIVITÄTEN FÜR DIE ZUKÜNFTIGE SICHERSTELLUNG DER VERSORGUNG 9.1
WEITERBILDUNG WIRD GROSS GESCHRIEBEN
Die Stadt Frankfurt ist in der Weiterbildung aktiv. So werden zum Stand November 2017 insgesamt 54 Weiterbildungskandidaten für das Fachgebiet der Allgemeinmedizin ausgebildet und gefördert.
Ein Weiterbildungsverbund kümmert sich in der Stadt Frankfurt um die Verknüpfung der Ausbildung zwischen ambulant und stationär. Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf: www.allgemeinmedizinhessen.de
Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde
37
9.2
MASSNAHMEN DER SICHERSTELLUNGS-RICHTLINIE
Die Sicherstellungsrichtlinie der KV Hessen wurde am 03.12.2016 beschlossen und ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten.
ZU DEN FÖRDERMAßNAHMEN: Die Sicherstellungs-Richtlinie unterscheidet in folgende vier große Förderschwerpunkte:
LEM VERSORGUNGSBEDARF (Unterversorgung, Drohende Unterversorgung – besonderer Versorgungsbedarf)
ZUM HINTERGRUND: Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hat zur Finanzierung von Fördermaßnahmen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung in Hessen einen Strukturfonds gebildet. Dieser Fonds wird finanziert durch 0,1 Prozent der nach § 87a Absatz 3 Satz 1 SGB V vereinbarten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung sowie durch einen zusätzlichen Betrag in gleicher Höhe von den hessischen Krankenkassen und deren Verbänden. Gemäß § 105 Abs. 1a SGB V in der Fassung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes sollen die Finanzmittel des Strukturfonds insbesondere für Zuschüsse zu den Investitionskosten bei der Neuniederlassung oder der Gründung von Zweigpraxen, für Zuschläge zur Vergütung und zur Ausbildung sowie für die Vergabe von Stipendien verwendet werden. Mit Blick auf die erheblichen strukturellen Unterschiede innerhalb Hessens und die demografischen Herausforderungen verfolgt die Kassenärztliche Vereinigung Hessen mit dem vorgelegten Maßnahmenkatalog das Ziel, die Rahmenbedingungen für den Nachwuchs zu verbessern, die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit insbesondere in der Niederlassung zu steigern, neue Ärzte für die hessische Versorgung zu gewinnen und dadurch eine ortsnahe medizinische Versorgung besonders in ländlichen Regionen aufrecht zu erhalten. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen entscheidet über die Höhe der Zuführung und die Entnahme aus dem Strukturfonds. In der vorliegenden Richtlinie sind die Grundsätze zur Verwendung der Mittel aus dem Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zusammengestellt.
FÖRDERUNG IN GEBIETEN MIT REGIONA-
STÄRKUNG DER NIEDERLASSUNGSBEREITSCHAFT STÄRKUNG DER VERSORGUNGSSTRUKTUREN FÖRDERUNG
DES
ÄRZTLICHEN
NACH-
WUCHSES
Das Förderprogramm richtet sich an Ärzte in Weiterbildung, an Vertragsärzte und Praxisabgeber. Das Ziel besteht darin, Ärzte in allen Berufs- und Lebensabschnitten zu unterstützen. Auch Maßnahmen, um Medizinstudierende anzusprechen und für die Niederlassung zu begeistern, werden im Rahmen der Sicherstellungs-Richtlinie gefördert. Was sich genau hinter den einzelnen Fördermaßnahmen der Sicherstellungs-Richtlinie der KV Hessen verbirgt, können Sie gerne unserer Homepage unter folgendem Link entnehmen: https://www.kvhessen.de/fuer-unseremitglieder/recht-undvertrag/land/sicherstellungsrichtlinie-der-kvhessen/
38
Ansiedlungsförderung/ Honorarumsatzgarantie
„Sei mein Gast!! Praxishospitationen
Förderung des verzögerten Praxisausstiegs
Erstattung „Umzugskosten“ Übernahme „Kinderbetreuungskosten“
Entw. innovativer Versorgungsprojekte in Praxisnetzen
Studentenakademie
Förderung praktisches Jahr/ “Start gut!“
Stärkung der Neuropsychologie
„Start gut!“ – Guthaben für spätere Zulassung im ländlichen Raum
Nachwuchskampagne „Sei Arzt. In Praxis. Leb‘ Hessen!“
Förderung Weiterbildung Neuropsychologie
Abbildung 63 - Fördermaßnahmen
39
9.3
FÖRDERUNG FAMULATUR
Studien zeigen, dass entscheidende Weichenstellungen für den späteren beruflichen Werdegang von Medizin-Studierenden sehr früh im Studium erfolgen. In unserer Nachwuchskampagne wollen wir mit verschiedenen Veranstaltungen, Aktionen und Informationsmaterialien die jungen Mediziner über die Situation in der Allgemeinmedizin aufklären und für eine spätere vertragsärztliche Niederlassung gewinnen. Schon während des Studiums bieten wir Anreize, sich mit einer ärztlichen Tätigkeit in der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung auseinander zu setzen. Angebote wie die Förderung von Famulaturen in Hausarztpraxen, die Förderung des Wahlfaches Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr oder das Doc’s Camp sollen ebenfalls dabei unterstützen, dass insbesondere die allgemeinmedizinische Versorgung weiterhin überall gesichert ist.
9.4
GRÜNDER- UND ABGEBERFORUM
Mit dem zweimal jährlich stattfindenden Gründer- und Abgeberforum hat die KV Hessen eine erfolgreiche Plattform zum direkten und ungezwungenen Austausch zwischen Praxisabgebern und Niederlassungsinteressierten geschaffen. In der Praxisbörse können auch Städte und Landkreise Gesuche, Praxen, Kooperationen, Anstellungen oder Weiterbildungsassistenten inserieren. Im vergangenen Jahr gab es erstmalig beim Gründer- und Abgeberforum einen Überhang an Niederlassungsinteressierten im Verhältnis zu den Praxisabgebern. Ein erfreulicher, positiver Trend. Den nächsten Termin erfahren Sie bei unseren Mitarbeitern in den Beratungscentern: www.kvhessen.de/beratung
Weitere Informationen, die Vereinbarungen und Antragsformulare finden Sie unter: www.arzt-in-hessen.de und www.kvhessen.de/nachwuchs
10 REGIONALE INITIATIVEN VOR ORT 10.1 GESUNDHEITSNETZ FRANKFURT AM MAIN EG (GNEF) Das Gesundheitsnetz Frankfurt am Main eG ist ein genossenschaftlicher Zusammenschluss von niedergelassenen Ärzten unterschiedlicher Fachgruppen im Raum Frankfurt am Main. Das GNEF hat sich zum Ziel gesetzt, die medizinische Versorgung und Versorgungsqualität sicherzustellen und darüber hinaus die Zusammenarbeit von Ärzten aller Fachrichtungen auszubauen und zu vertiefen sowie weitere Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich einzubinden. Das GNEF bietet seinen Mitgliedern zertifizierte Fortbildungen, u.a. DMP Fortbildungen sowie qualifizierte Fortbildungsangebote für die Praxismitarbeiter. Außerdem organisiert das
GNEF Veranstaltungen, z.B. eine Bürgerinformation zum Thema Patientenverfügung und Palliativversorgung in Zusammenarbeit mit dem Palliativ-Team Frankfurt und Veranstaltungen zur Gesundheitsprävention, z. B. die Impfwoche 2013. Zudem ist das GNEF Veranstalter der Höchster Gesundheitstage und Partner im Gesundheitsnetzwerk Rhein-Main e.V., einer Initiative des Klinikums Frankfurt Höchst zur Schnittstellenoptimierung ambulant und stationär. Weiterhin beteiligt sich das GNEF mit dem Klinikum Frankfurt Höchst am Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin, dem intersektoralen Versorgungskonzept „Versorgungsstrukturen demenzkranker Patienten“ in der Modellregion Frankfurter Westen sowie dem Feldtest zum eArztbrief mit KV-Connect. Quelle: www.gnef.de
40
11 ANLAGE 11.1 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1 - Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................7 Abbildung 2 - Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................8 Abbildung 3 - Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................8 Abbildung 4 - Bevölkerungsentwicklung ..................................................................................................8 Abbildung 5 - Kooperationsformen Ärzte und Psychotherapeuten ........................................................11 Abbildung 6 - Kooperationsformen Hausärzte .......................................................................................11 Abbildung 7 - Kooperationsformen Fachärzte .......................................................................................11 Abbildung 8 - Kooperationsformen Psychotherapeuten ........................................................................11 Abbildung 9 - Geschlechter Hausärzte ..................................................................................................12 Abbildung 10 - Geschlechter Fachärzte ................................................................................................12 Abbildung 11 - Geschlechter Psychotherapeuten .................................................................................12 Abbildung 12 - Geschlechter Ärzte und Psychotherapeuten .................................................................12 Abbildung 13 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Ärzte und Psychotherapeuten ...............................13 Abbildung 14 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Hausärzte ..............................................................13 Abbildung 15 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Fachärzte ...............................................................13 Abbildung 16 - Entwicklung Anstellung/Zulassung Psychotherapeuten ................................................13 Abbildung 17 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Hausärzte ................................................14 Abbildung 18 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Fachärzte ................................................14 Abbildung 19 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Psychotherapeuten .................................14 Abbildung 20 - Entwicklung Teil- und Vollzeitbeschäftigung Ärzte und Psychotherapeuten .................14 Abbildung 21 - Praxisstandorte Hausärzte ............................................................................................18 Abbildung 22 - Praxisstandorte Allgemeine Fachärzte ..........................................................................19 Abbildung 23 - Praxisstandorte Augenärzte ..........................................................................................20 Abbildung 24 - Praxisstandorte Chirurgen .............................................................................................20 Abbildung 25 - Praxisstandorte Frauenärzte .........................................................................................21 Abbildung 26 - Praxisstandorte Hautärzte .............................................................................................21 Abbildung 27 - Praxisstandorte HNO-Ärzte ...........................................................................................22 Abbildung 28 - Praxisstandorte Kinderärzte ..........................................................................................22 Abbildung 29 - Praxisstandorte Nervenärzte .........................................................................................23 Abbildung 30 - Praxisstandorte Orthopäden..........................................................................................23 Abbildung 31 - Praxisstandorte Psychotherapeuten..............................................................................24 Abbildung 32 - Praxisstandorte Urologen ..............................................................................................24 Abbildung 33 - ÄBD-Standorte Hessen .................................................................................................25 Abbildung 34 - Fachgebiete Belegärzte.................................................................................................26 Abbildung 35 - Standorte Belegkrankenhäuser Hessen ........................................................................27 Abbildung 36 - Altersstruktur Hausärzte ................................................................................................28 Abbildung 37 - Altersstruktur Augenärzte ..............................................................................................29 Abbildung 38 - Altersstruktur Chirurgen.................................................................................................29 Abbildung 39 - Altersstruktur Hautärzte .................................................................................................29 Abbildung 40 - Altersstruktur HNO-Ärzte ...............................................................................................29 Abbildung 41 - Altersstruktur Frauenärzte .............................................................................................29 Abbildung 42 - Altersstruktur Kinderärzte ..............................................................................................29 Abbildung 43 - Altersstruktur Nervenärzte .............................................................................................29 Abbildung 44 - Altersstruktur Orthopäden .............................................................................................29 Abbildung 45 - Altersstruktur Psychotherapeuten .................................................................................29 Abbildung 46 - Altersstruktur Urologen ..................................................................................................29 Abbildung 47 - Durchschnittsalter nach Fachrichtung ...........................................................................30 Abbildung 48 - Durchschnittsalter Ärzte nach Gemeinden ....................................................................30 Abbildung 49 - Nachfolgebedarf Hausärzte ...........................................................................................31 Abbildung 50 - Nachfolgebedarf Augenärzte .........................................................................................31
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Abbildung 51 - Nachfolgebedarf Chirurgen ...........................................................................................31 Abbildung 52 - Nachfolgebedarf Hautärzte............................................................................................32 Abbildung 53 - Nachfolgebedarf HNO-Ärzte..........................................................................................32 Abbildung 54 - Nachfolgebedarf Frauenärzte ........................................................................................32 Abbildung 55 – Nachfolgebedarf Kinderärzte ........................................................................................32 Abbildung 56 – Nachfolgebedarf Nervenärzte .......................................................................................32 Abbildung 57 – Nachfolgebedarf Orthopäden .......................................................................................32 Abbildung 58 – Nachfolgebedarf Psychotherapeuten ...........................................................................33 Abbildung 59 – Nachfolgebedarf Urologen ............................................................................................33 Abbildung 60 - Zeitstrahl ASV ................................................................................................................34 Abbildung 61 - Standorte ASV-Teams in Hessen..................................................................................35 Abbildung 62 - Standorte Weiterbildungsverbünde ...............................................................................36 Abbildung 63 - Fördermaßnahmen ........................................................................................................38
11.2 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1 - Bevölkerungsentwicklung ......................................................................................................7 Tabelle 2 - Prognos Zukunftsatlas ...........................................................................................................9 Tabelle 3 – Zukunftsatlas Entwicklung ..................................................................................................10 Tabelle 4 - Zukunftsatlas Ergebnisübersicht Gesamtranking ................................................................10 Tabelle 5 - Versorgungsgrade Hausärzte ..............................................................................................15 Tabelle 6 – gemeindebezogene Versorgungsgrade ..............................................................................16 Tabelle 7 – Versorgungsgrade FÄ .........................................................................................................17 Tabelle 8 - Anzahl Arztsitze je Gemeinden............................................................................................18 Tabelle 9 - Durchschnittsalter Hausärzte je Gemeinde .........................................................................28 Tabelle 10 - Nachfolgeberarf Hausärzte ................................................................................................31 Tabelle 11 Nachfolgebedarf allgemeine Fachärzte gesamt ..................................................................33
11.3 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
A ÄBD
H Ärztlicher Bereitschaftsdienst
ASV Ambulante Versorgung
spezialfachärztliche
B BBSR Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung
G GKV
Gesetzliche Krankenversicherung
HNO
Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde
L LA Landesausschuss Krankenkassen in Hessen
der
Ärzte
und
S SCHAAZ Schaafheimer Apothekenzentrum
V VA
Versorgungsauftrag
Ärzte-
und
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12 GLOSSAR BEGRIFF DEFINITION
ERKLÄRUNG
BEDARFSPLANUNGS-RICHTLINIE
Die Bedarfsplanungs-Richtlinie stellt die Grundlage für die bundesweite Beplanung der Ärzte und Psychotherapeuten dar. Der G-BA passte seine Bedarfsplanungs-Richtlinie mit der am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Neufassung umfassend an neue gesetzliche Vorgaben an. Die Bedarfsplanung soll damit einen gleichmäßigeren Zugang zur ambulanten Versorgung ermöglichen, um flexibler auf besondere Versorgungsprobleme im ländlichen Raum reagieren zu können.
BEDARFSPLAN
Die Bedarfsplanung bildet auf Grundlage der Bedarfsplanungs-Richtlinie den Stand der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung ab. Der Bedarfsplan für Hessen wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen aufgestellt. Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen benötigt dafür die Zustimmung der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen und muss das Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration herstellen.
INDIKATOR
Ein Merkmal, das als Anzeichen für eine bestimmte Entwicklung, einen eingetretenen Zustand oder Ähnliches dient. (Quelle: Duden)
LANDESAUSSCHUSS FÜR ÄRZTE UND KRANKENKASSEN
Die Kassenärztliche Vereinigungen und die Landesverbände der Krankenkassen sowie die Ersatzkassen bilden nach § 90 Abs. 1 SGB V für den Bereich ihres jeweiligen Landes einen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Beide Interessenverbände stellen dafür jeweils Ihre Vertreter zur Verfügung: die Kassenärztlichen Vereinigungen die Vertreter der Ärzte und die Landesverbände der Krankenkassen die Vertreter der Krankenkassen. Der Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen setzt sich wie folgt zusammen: ein unparteiischer Vorsitzender, zwei weitere unparteiische Mitglieder, acht Vertreter der Ärzte, drei Vertreter der Ortskrankenkassen, zwei Vertreter der Ersatzkassen, je ein Vertreter der Betriebs-, Innungs- und landwirtschaftlichen Krankenkassen. Der Landesausschuss tagt zwei Mal jährlich und hat zuletzt am 04.05.2017 einen Beschluss über die Anordnung und Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen bzw. der Feststellung von Über- und Unterversorgung basierend auf dem Arztstand 01.03.2017 gefasst.
PLANUNGSBEREICH
Die Bedarfsplanung definiert vier Versorgungsebenen. Für jede Versorgungsebene gelten, je nach Spezialisierung, unterschiedliche Planungsgrößen als Grundlage für die Planung. Für die hausärztliche Versorgung gilt der Planungsbereich auf Ebene der Mittelbereiche. Der Planungsbereich der Arztgruppen der allgemeinen fachärztlichen Versorgung ist die kreisfreie Stadt, der Landkreis oder die Kreisregion gemäß dem Bundesinstitut für Bau, Stadt- und Raumforschung. Die Beplanung der Arztgruppen der spezialisierten fachärztli-
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chen Versorgung erfolgt auf Raumordnungsregionen. Den Planungsbereich für die gesonderte fachärztliche Versorgung stellt der Bezirk Hessen der Kassenärztlichen Vereinigung dar. PLANUNGSBEREICH, GESPERRT
Ist die allgemeine Verhältniszahl für eine konkrete Fachgruppe um 10% und mehr größer als die konkrete EinwohnerArzt-Relation, besteht Überversorgung in einem definierten Planungsbereich (Überschreitung der 110%-Grenze). Daraus resultiert, dass ein entsprechender Planungsbereich gesperrt wird. Dies bedeutet: Die (Neu-) Zulassung ist, abgesehen von Sonderregelungen, nicht möglich.
PLANUNGSBEREICH, PARTIELL ENTSPERRT
Die Anordnung von Zulassungsbeschränkungen ist in einem definierten Planungsbereich aufgehoben. Dies trifft ein, wenn in einem gesperrten Planungsbereich der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad unter 110% sinkt. Der Aufhebungsbeschluss steht unter der Maßgabe, dass Zulassungen nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die definierte Arztgruppe wieder eine sogenannte Überversorgung eingetreten ist. Diese maximal mögliche Anzahl von Zulassungen wird vom Landesausschuss bestimmt.
PLANUNGSBEREICH, UNTERVERSORGT
Wenn in einem Planungsbereich der Versorgungsgrad unter 75% in der hausärztlichen Versorgung oder unter 50% in der allgemeinen oder spezialisierten fachärztlichen Versorgung herabsinkt, liegt in einem bestimmten Planungsbereich Unterversorgung vor. Weiterhin kann eine drohende Unterversorgung ermittelt werden, wenn insbesondere aufgrund der Altersstruktur der Ärzte, eine Verminderung der Zahl von Vertragsärzten in einem Umfang zu erwarten ist, der zum Eintritt einer Unterversorgung führen könnte.
RANKING
Abstufung innerhalb einer festgelegten hierarchischen Ordnung im Hinblick auf den Grad, die Bedeutung einer Person, Sache (Quelle: Duden).
ÜBERNAHMEPRAXEN
Praxen, die aktuell nicht besetzt sind, jedoch in der Bedarfsplanung zählen. Darunter fallen z.B. Arztsitze/Praxen, die sich aktuell in einem Ausschreibungsverfahren befinden.
VERHÄLTNISZAHLEN
Die Verhältniszahl drückt aus, wie viele Einwohner ein Arzt einer Fachgruppe bedarfsgerecht versorgen soll. Für jede in der Bedarfsplanung beplante Facharztgruppe werden in der Bedarfsplanungs-Richtlinie Verhältniszahlen festgelegt. Die Verhältniszahl der Kinderärzte und der Kinder- und Jugendpsychiater bezieht sich auf die „bis unter 18-Jährigen“. Die Verhältniszahl der Frauenärzte bezieht sich auf die weibliche Bevölkerung.
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VERHÄLTNISZAHLEN, ANGEPASST
Die angepasste Verhältniszahl ergibt sich aus der allgemeinen Verhältniszahl der entsprechenden Facharztgruppe sowie dem entsprechenden Demographiefaktor des jeweiligen Planungsbereiches.
VERSORGUNGSGRAD
Die Anzahl der Ärzte einer Arztgruppe innerhalb eines Planungsbereichs wird mit der Anzahl der Einwohner im Planungsbereich ins Verhältnis gesetzt. Daraus resultiert der sogenannte Versorgungsgrad. Dieser liegt bei 100%, wenn genauso viele Ärzte vorhanden sind, wie von der Verhältniszahl vorgesehen sind. Der Versorgungsgrad bildet das zentrale Merkmal für die Öffnung oder Sperrung eines Planungsbereichs und wird für die Feststellung von Über- und Unterversorgung durch den Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen in Hessen zugrunde gelegt.
VERSORGUNGSGRAD, FIKTIV
Der fiktive Versorgungsgrad drückt aus, wie hoch der Versorgungsgrad der Hausärztlichen Versorgungsebene wäre, wenn die Planung auf Gemeindeebene anstatt auf Mittelbereichsebene stattfinden würde. Im Rahmen der Berechnung werden unter anderem die angepasste Verhältniszahl des maßgeblichen Mittelbereiches sowie die gemeindebezogenen Einwohner- und Arztzahlen berücksichtigt.
Herausgeber: Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R. vertreten durch den Vorstand Europa-Allee 90 60486 Frankfurt am Main Redaktion: Ekaterini Berg, Andrea Hegemann, Anita Pfeiffer, Tom Täubner, Maja Zink (Sicherstellung/Bedarfsprüfung) Jutta Linnenbürger, Nicole Spur (Vorstandsreferat) Titel-Gestaltung: Judith Scherer (Kommunkation) Analyse und Kartografie: Kassenärztliche Vereinigung Hessen Datenbasis: Berechnung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, soweit nicht anders angegeben Kartengrundlage: © 2016, Lutum + Tappert Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Texten auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Die männliche Form schließt die weibliche mit ein. Der Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Nachdruck oder Kopie sowie Vervielfältigung auf Datenträger dürfen, auch auszugsweise, nur nach schriftlicher Zustimmung durch den Herausgeber erfolgen. Eine Weitervermarktung von Inhalten ist untersagt.
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GESUNDHEIT Analyse der ambulanten medizinischen Versorgung
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