E G G E R D I N G E R I N F O R M A T I O N

Amtliche Mitteilung Zugestellt durch Post.at EGGERDINGER I NFORMATI ON ____ Ausgabe 5/2008 18.12.2008 Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr ...
Author: Nele Lehmann
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Amtliche Mitteilung

Zugestellt durch Post.at

EGGERDINGER I NFORMATI ON ____

Ausgabe 5/2008 18.12.2008

Frohe Weihnachten und ein Gutes Neues Jahr

wünschen der Bürgermeister, die Mitglieder des Gemeinderates und die Gemeindebediensteten

Themen dieser Aussendung: Der Bürgermeister informiert

Neues aus der Leaderregion Pramtal

Geboren-Gestorben-Geheiratet

Infoserie A - Z

Wir gratulieren!

Gratis Kindergarten ab 1. September 2009

7-jährige Eggerdinger erturnt Bronzemedaille

Winterhighlights OÖ Familienkarte

Christbaumspende

Volksschule Flohmarkt - Elternverein

Blauzungenkrankheit

Chodejum

Information Sperrmüll 2009

G´stanzl Singa

Tätigkeitsbereich Heimhilfe – Rotes Kreuz

Gut, dass es Oberösterreich gibt!

Stellenausschreibung – Reinigungskraft

Veranstaltungsvorschau 2009

„Vorsorge verhindert Einbrüche“

Müllabfuhrtermine 2009

Sozialberatungsstelle Schärding

Impressum: Für den Inhalt verantwortlich LAbg. Bgm. Johann Hingsamer Gemeindeamt Eggerding, 4773 Eggerding 42, Telefon 07767-7007 e-mail: [email protected]

Liebe Eggerdingerinnen! Liebe Eggerdinger! Jahresschluss bedeutet für die Gemeinde Eggerding Rückblick und Vorschau zugleich. Rückblick auf ein erfolgreiches Jahr und Vorbereitungen für die nächsten Jahre. Zahlreiche Veranstaltungen, aktives Gestalten in der Gemeinde, den Vereinen, Feuerwehren, sowie eine Reihe sportlicher und kultureller Ereignisse sind Beweis für ein aktives und attraktives Ortsleben. Freiwilligkeit und Ehrenamt sind die Basis für das Zusammenleben in den Vereinen, für die vielen Aktivitäten und die Qualität, die dadurch den Menschen gegeben wird. Danke an Alle, die sich mit viel Einsatz um das Vereins- und Feuerwehrwesen in Eggerding bemühen. Mit Freude blicken wir zurück auf das, was im Jahr 2008 erreicht wurde: * Bau des Feuerwehrhauses * Neuer Rasenmäher für den Sportverein * 2 Brunnenanlagen errichtet * Zusage und Baubeginn Clubheim Plattler * 2 km Straßen saniert bzw. erneuert * Wasserrechtliche Bewilligung und Ausschreibung des letzten Kanalbauabschnittes (Dobl, Bötzlsedt, Loimbach) * Gehwegerweiterung mit Brücke (Jakubecgründe) * u. v. a. Besonders freut mich aber, dass die Verhandlungen für die größeren Vorhaben der nächsten Jahre bereits heuer so positiv abgeschlossen werden konnten. Einige Beispiele seien hier nur angeführt, über die im nächsten Jahr genauer berichtet wird: • • • • • •

Ankauf Kommunalfahrzeug im Jahr 2009 (Ersatz Unimog) Mietwohnungserrichtung auf Jakubecgründen (vereinbart Stammwohnung für Lebenshilfe; betreubare Wohnungen und normale Mietwohnungen) – Optionsvertrag errichtet Sanierung Bauhof und Neubau Uniongebäude (Fußball u. Teil Tennis) fixiert Bau Feuerwehrhaus Hof durch Gemeindereferenten zugesichert Mittel für Straßen gesichert Kanal Bauabschnitt 05 – Baubeginn für Frühjahr 2009 fixiert

Die Gestaltung des Haushaltsvoranschlages für das Jahr 2009 wird schwieriger. Erstmals wird die Gemeinde den Haushaltsausgleich nicht schaffen. Wir gehören damit zu den voraussichtlich 270 von 444 Gemeinden in OÖ. Im Jahr 2009 wenden wir 24,55 % der Gemeindefinanzkraft für Soziales (Pflegeheime, mobile Dienste, Sozialhilfe, etc.) und 23 % für Spitäler auf. Diese Aufgaben werden uns auch in Zukunft stark fordern. Die nähere Betrachtung im Gemeindehaushalt und die Prüfung durch die Gemeindeaufsicht im letzten Jahr bestätigt uns solideste Haushaltführung. Am Ende des Jahres bedanke ich mich bei allen Eggerdingerinnen und Eggerdingern für die Zusammenarbeit und die Hilfsbereitschaft. Ich wünsche Allen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2009 viel Erfolg und vor allem Gesundheit. Euer Bürgermeister

Geboren wurden im 4. Quartal 2008: Beate Eberhardt und Michael Fuchs, Maasbach 4, ein Jan Lennox Margit Baumgartner und Wolfgang Dullinger, Wernhartsgrub 11, eine Lena

Gestorben sind: Leo Bramberger im 44. Lebensjahr

Wir gratulieren: Wir gratulieren allen EggerdingerInnen zu Ihren runden Geburtstagen recht herzlich! Die Datenschutzkommission gestattet es uns leider nicht mehr, Geburtsdaten zu veröffentlichen. (§ 20 Abs. 3 Meldegesetz 1991 in Kombination mit § 18 Abs.1 Meldegesetz).

7-jährige Turnerin aus Eggerding holt Bronzemedaille! Isabella Kohlbauer, Eggerding 71, erreichte beim Nachwuchscup/Kunstturnen (Gerätewertung Boden-, Kasten-, Sprung- und Schwebebalken, Barren- und Trampolinsprung) in Linz, am 15. 11. 2008, die Bronzemedaille. Sie konnte mit Ihrer Leistung gleich beim ersten Wettkampf-Antritt den 3. Platz erturnen!

Christbaumspende – DANKE! Während der Adventzeit erhellen die Lichter des, wie schon im Vorjahr, von Friedrich Buchinger, Hof 16, gespendeten Weihnachtsbaumes das Kriegerdenkmal vor dem Friedhof. Herzlichen Dank für die Spende!

Blauzungenkrankheit –Schafe und Ziegen Es wird darauf hingewiesen, dass sich Halter von Schafen und Ziegen innerhalb von 7 Tagen nach Aufnahme der Tierhaltung direkt beim Betreiber des Veterinärinformationssystems zu melden haben (gemäß Tierkennzeichnungsverordnung 2007 i.d.g.F.). Noch nicht gemeldete Tierhalter sollen sich bitte direkt mit der Bezirkshauptmannschaft Schärding/Abteilung Veterinärdienst in Verbindung setzen. Die weitere Vorgehensweise wird von behördlicher Seite koordiniert (Meldeformular VIS, Organisation der Ohrmarken).

Sperrmüll Für das Jahr 2009 ist keine Sperrmüllabfuhr in Eggerding vorgesehen. Sperrmüll bzw. Alteisen/-holz wird in jedem Altstoffsammel-Zentrum zu den Öffnungszeiten entgegengenommen (ASZ Andorf Tel.-Nr.: 07767/3620).

Bezirk Schärding - Hilfe vom Roten Kreuz Das Rote Kreuz in Oberösterreich bietet im Auftrag des Sozialhilfeverbandes im Bereich Gesundheits- und Soziale Dienste folgendes an: Hauskrankenpflege, Mobile Hilfe und Betreuung, Heimhilfe, Besuchsdienst, Essen auf Rädern, Tiefkühlkost, Rufhilfe, Betreutes Reisen sowie Mobiles Hospiz. Mit diesem Artikel wollen wir Ihnen die HEIMHILFE näher vorstellen: Daheim leben und trotzdem Hilfe zu bekommen, die für ein sicheres Umfeld sorgt und eine Brücke zum Leben „draußen“ bildet, wird durch die Heimhilfe möglich. Ausgebildete Heimhelfer/Innen kommen ins Haus und unterstützen betreuungsbedürftige Menschen bei der Haushaltsführung unter Berücksichtigung der eigenen Fähigkeiten im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe. Sie sorgen für das körperliche Wohl und halten die Verbindung nach draußen. Ein Pflegegeldantrag sollte bereits gestellt sein bzw. gestellt werden. Zur Qualitätssicherung wird der persönliche Bedarf in der Pflegeplanung durch diplomiertes Pflegepersonal (Hauskrankenpflege) festgestellt. Der Tätigkeitsbereich der Heimhilfe umfasst:      

Unterstützung im Haushalt - in der unmittelbaren Umgebung des Klienten Unterstützung bei der Wäschepflege, Betten machen, einheizen Unterstützung bei der einfachen Körperpflege Motivation zur Medikamenteneinnahme Erledigung kleinerer Einkäufe Aufwärmen und Zubereitung von kleineren Mahlzeiten, Zubereitung von Frühstück, Bei Bedarf Veranlassung der Zustellung von Essen auf Rädern oder Tiefkühlkost  Bindeglied zur Außenwelt – sie stehen den betreuenden Menschen als Bezugspersonen und Gesprächspartner/Innen zur Verfügung.  Schnittstelle zur Hauskrankenpflege, Mobile Hilfe und Betreuung. Sie beobachten den Allgemeinzustand des zu betreuenden Menschen und holen, falls notwendig, die entsprechende Hilfe.  Bei Bedarf Organisation der Rufhilfe  Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit Je nach Bedarf kommt die Heimhilfe ein- oder mehrmals pro Woche (Montag bis Freitag) zu den Klienten nach Hause. Kosten: Der zu zahlende Kostenbeitrag hängt vom jeweiligen Einkommen ab. Eine genaue Berechnung wird vor Beginn der Betreuung durchgeführt. Nähere Informationen: Telefon: Homepage:

07712/5131 (Bezirksstelle des Roten Kreuzes) www.shv-schaerding.at.

Gemeindeamt Eggerding 4773 Eggerding Nr. 42

Eggerding, 12. 12. 2008 Kundmachung

Stellenausschreibung: Aufgrund des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 17. 10. 2008 wird folgender Dienstposten zur Besetzung ausgeschrieben:

Reinigungskraft – Funktionslaufbahn GD 25 Teilzeitbeschäftigung mit 45 % (18 Wochenstunden)

Aufgabenbeschreibung: -

Reinigen der Amtsräume im Erdgeschoss sowie des öffentl. WC´s Reinigen der Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss einschl. Stiegenhaus bis 1. OG Reinigen des Gemeindesitzungssaales unterhalb der Volksschule Fallweise reinigen des Hausvorplatzes, des Kriegerdenkmals und den Ruheplatz (Platze des früheren Kriegerdenkmales) In den Wintermonaten ist der Hausvorplatz, Platz beim Kriegerdenkmal und Ruheplatz von Schnee zu säubern und gegebenenfalls (bei Eis) mit Splitt zu streuen Hissen der Fahnen zum 1. Mai, 26. Oktober und bei besonderen Anlässen Pflege der Bepflanzung rund um das Gemeindeverwaltungsgebäude sowie beim Kriegerdenkmal und beim Ruheplatz Düngen und schneiden des Rasens beim Gemeindeverwaltungsgebäude Reinigen des öffentlichen WC´s am Sportplatzgebäude Spielplatz mit Fun Cord pflegen Diverse Grünflächen pflegen (z.B. Parkplatz unterhalb Eggerding 69)

Besondere Aufnahmevoraussetzungen: -

Führerschein der Gruppe B Männliche Bewerber haben den Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst vorzulegen Ablegung des Gemeindeverwaltungskurses Modul M1

Allgemeine Anforderungen: -

-

Österreichische Staatsbürger, diese Voraussetzung wird auch durch die Staatsangehörigkeit eines Landes erfüllt, dessen Angehörige Österreich auf Grund eines Abkommens (EWR bzw. EU) dieselben Rechte für den Berufszugang haben Erfüllung der im § 17 des OÖ. GDG 2002 enthaltenen allgemeinen Aufnahmevoraussetzungen (persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung) durch Vorlage entsprechender Nachweise

Bewerbungen sind mit den entsprechenden Unterlagen (Lebenslauf, Urkunden, Zeugnisse udgl.) bis spätestens Freitag, 30. Jänner 2009 bis 12:00 Uhr beim Gemeindeamt Eggerding einzureichen. Die Einstellung erfolgt Ende April, Anfang Mai 2009.

POLIZEIINSPEKTION SUBEN Suben Nr. 1, 4975 SUBEN TEL.: +43-59133-4277, FAX: +43-59133-4277-109 E-Mail: [email protected], www.polizei.gv.at DVR: 0478563

Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst rät: Wenn die Tage kürzer und die Nächte länger werden, sind Dämmerungseinbrecher besonders aktiv. Deshalb einige Tipps damit ihr Haus oder die Wohnung verschont bleibt. Ein Leitspruch sagt:

„Vorsorge verhindert Einbrüche“ Darum einige Tipps:  Einbruchshemmende heruntergelassene Rollladen bilden bereits den ersten Schutz vor Einbrüchen.  Einbrecher scheuen Schutzmaßnahmen – wollen rasch eindringen, sie scheuen Licht und Bewegung.  Es werden ausschließlich unbeleuchtete Tatobjekte ausgewählt.  Sollte abends niemand im Haus anwesend sein, wird geraten, dass Lichter brennengelassen bzw. mit Zeitschaltuhren eingeschaltet werden. Radiomusik den Anschein der Anwesenheit erweckt.  Terrassenlichter, Gartenbeleuchtungen und Lichter bei Kellerabgängen sollten mit Bewegungsmelder zu schalten sein, die bei erster Annäherung sofort das Haus beleuchten.  Täter bevorzugen Villen und Wohnhäuser, bei welchen erkennbar (Rollläden auch tagsüber geschlossen, voller Briefkasten) ist, dass die Eigentümer auf Urlaub sind.  Bei diesen einbruchsgefährdeten Objekten wird gerade in der Winterzeit eine regelmäßige Schneeräumung eventuell durch Nachbarn angeraten.  Nachbarschaftshilfe und technische Maßnahmen lohnen sich. Die Beamten der Polizeiinspektion Suben sind im Zuge des Kriminalpolizeilichen Beratungsdienstes gerne bereit, eine individuelle Beratung durchzuführen.

Felix Penco, AbtInsp

Sozialberatungsstelle Schärding ANLAUFSTELLE für Rat und Hilfe suchende Menschen

Sehr geehrte Damen und Herren, die Pflege eines Angehörigen zu Hause kostet viel Kraft und Energie und oft kommt für den Pflegenden die Erholung zu kurz oder aber die Hauptpflegeperson ist aus anderen wichtigen Gründen (z.B. Krankheit) vorübergehend nicht in der Lage, der Pflege nachzukommen. Neben der Schwierigkeit, überhaupt kurzfristig eine Betreuungsmöglichkeit zu finden, stellen oft auch die anfallenden Kosten für eine kurzzeitige Übernahme der Pflege durch Dritte (z.B. Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim) ein Problem dar. Um langfristig für den pflegebedürftigen Menschen da sein zu können, ist aber die körperliche und seelische Erholung des pflegenden Angehörigen ganz besonders wichtig. Aus dieser Überlegung heraus wurde die Gewährung von Zuw endungen zur Unterstützung pflegender Angehöriger geschaffen. Angehörige, die eine pflegebedürftige Person mit Pflegegeldbezug mindestens der Stufe 4 seit mindestens einem Jahr pflegen und an der Erbringung der Pflege wegen Urlaub, Krankheit oder einem sonstigen wichtigen Grund verhindert sind, können beim Bundessozialamt bzw. beim Land OÖ um finanzielle Unterstützung für die Kosten einer Ersatzpflege ansuchen. Für weitere Informationen sowie für Hilfe bei der Antragstellung stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung! Ihre Ilse Öhlinger

Meine Erreichbarkeiten: Mo 7.30 – 16.00 h und Do 8.00 – 12.00 h: Bezirkshauptmannschaft Schärding Di 9.00 – 12.00 h: Familien- und Sozialzentrum Andorf Mi und Fr jeweils 8.00 – 12.00 h: Bezirksaltenheim Schärding Telefon: 0664 – 96 88 550 E-Mail: [email protected]

NEUES AUS DER LEADERREGION PRAMTAL

Das Jahr 2008 neigt sich dem Ende zu, und somit auch das erste Geschäftsjahr der Leaderregion Pramtal. Seit Beginn der Geschäftstätigkeit im März 2008 wurden von der Geschäftsstelle des Regionalverbands eine Vielzahl von Besprechungen und Projektsitzungen abgewickelt. Obmann Ing. Angerer zeigt sich mit der bisherigen Entwicklung zufrieden: „Seit Mitte März wurden von der Region Pramtal bei den zuständigen Förderstellen in Linz 21 Förderanträge eingebracht. Dies ist ein Zeichen für die gute und stetige Weiterentwicklung des Leader-Programms in unserer Region sowie für das Engagement unseres Geschäftsführers Johannes Schaurecker. Bei einem Treffen im Frühjahr mit LR Stockinger wurde der Region Pramtal auf jeden Fall die volle Unterstützung von Seiten des Landes zugesichert“, so Obmann Ing. Franz Angerer.

Kontaktdaten für ihre Projektanfragen: Regionalverband Pramtal Unterer Stadtplatz 1 4780 Schärding Tel. 07712/3154-580; Fax DW 581 [email protected], www.leader-pramtal.at Im Foto: Obmann Ing. Angerer, LR Stockinger und GF Johannes Schaurecker beim gemeinsamen Termin

INTERNETAUFTRITT DER REGION PRAMTAL

Seit dem Sommer 2008 ist die Region Pramtal auch im Internet vertreten Unter www.leader-pramtal.at finden Sie ständig aktualisierte Termine und Neuigkeiten aus der Region Pramtal. Im Bereich Downloads finden Sie auch eine Ausgabe des aktuellen Newsletter der Region mit sämtlichen Informationen und Neuigkeiten zu den Projekten die gerade in der Entwicklungsphase sind, bzw. kurz vor der Einreichung stehen. TERMINVORSCHAU SOZIALKONFERENZ

Am 22.1.2009 veranstaltet die Region Pramtal eine Sozialkonferenz im Veranstaltungssaal Suben. Unter dem Titel „Sozialgespräche 09“ werden hochkarätige Referenten wie DDr. Severin Renoldner und Dr. Claudia Pass von der Diözese Linz versuchen unsere sozialen Probleme zu durchleuchten. Die anschließende Podiumsdiskussion mit hochrangigen Vertretern aus der Region und ein Kabarettprogramm der Gruppe „Rohdiamanten“ bilden den weiteren Rahmen der Veranstaltung. Wir laden schon jetzt recht herzlich dazu ein.

Infoserie A - Z Arbeitnehmerveranlagung Die Lohnsteuer ist eine besondere Einhebungsform der Einkommenssteuer für jene Personen, die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit erzielen, also für Arbeitnehmer. Unter unselbständiger Arbeit versteht man alle Bezüge aus bestehenden Arbeitsverhältnissen, Pensionen aus der Sozialversicherung, Einkünfte aus einer Pensionskasse, Krankengelder, Unfallrenten und Bezüge nach dem Bezügegesetz (z.B.:Bürgermeister). Grundsätzlich wird die Lohnsteuer im Unterschied zur Einkommenssteuer monatlich mit der Gehaltsauszahlung eingehoben. Der Arbeitnehmer erhält daher nur die Nettoeinkünfte ausbezahlt. Der Sinn der Arbeitnehmerveranlagung ist daher, gewisse steuermindernde Umstände, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, geltend zu machen

Fristen Eine verpflichtende Arbeitnehmerveranlagung ist bis zum 30. September des Folgejahres beim Finanzamt einzubringen. Eine freiwillige Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb von 5 Jahren ab Ablauf des zu veranlagenden Kalenderjahres eingebracht werden.

Alleinverdienerabsetzbetrag Dieser beträgt Euro 364,- jährlich. Dieser Betrag erhöht sich für das erste Kind um Euro 130,-, für das 2. Kind um Euro 175,- und ab dem 3. Kind um Euro 220,-. Als Alleinverdiener wird angesehen, »

»

wer im Veranlagungszeitraum mehr als sechs Monate verheiratet ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt. Die Einkünfte des Ehepartners dürfen Euro 2.200,-nicht übersteigen. Sollte ein Kind für das der Kinderabsetzbetrag bezogen wird, im Haushalt leben, dürfen die Einkünfte des Ehepartners Euro 6000,-- nicht übersteigen. oder im Veranlagungszeitraum mehr als sechs Monate mit einem Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft lebt und einer der beiden für mindestens ein Kind den Kinderabsetzbetrag bezieht. Die Einkünfte des Lebensgefährten dürfen Euro 6000,-- nicht übersteigen.

Wichtig: Der Alleinverdienerabsetzbetrag ist zu beantragen und wird nicht automatisch vom Arbeitgeber berücksichtigt.

Formular Der Alleinerzieherabsetzbetrag Für die Arbeitnehmerveranlagung hat der Steuerpflichtige das Formular L1 „Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006“ vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Dieses Formular bekommt man bei jedem Finanzamt und kann von der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen (www.bmf.gv.at) heruntergeladen werden

Einreichung Das Formular L1 ist beim Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen einzureichen.

Als Alleinerzieher wird angesehen, wer » im Veranlagungszeitraum mehr als sechs Monate nicht in einer eheähnlichen oder ehelichen Gemeinschaft lebt und den Kinderabsetzbetrag für mindestens ein Kind bekommt. Die Höhe beträgt Euro 364,- jährlich. Dieser Betrag erhöht sich für das erste Kind um Euro 130,-, für das 2. Kind um Euro 175,- und ab dem 3. Kind um Euro 220,-. Wichtig: Auch dieser Absetzbetrag muss selbst im Wege der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Negativsteuer Sollte das Einkommen des Steuerpflichtigen so gering sein, dass sich gewisse Absetzbeträge entweder gar nicht oder zumindest nicht in voller Höhe auswirken können, kann es dazu kommen, dass das Finanzamt folgende Absetzbeträge in Form einer Negativsteuer ausbezahlt:. »

Alleinverdienerabsetzbetrag Alleinverdiener können sich den Alleinverdienerabsetzbetrag u. die Kinderzuschläge vom Finanzamt zurückholen, wenn sie diesen mangels Steueraufkommen nicht oder nur teilweise ausschöpfen konnten.

»

Arbeitnehmerabsetzbetrag Beim Arbeitnehmerabsetzbetrag ist die Negativsteuer auf 10% der im Veranlagungszeitraum geleisteten Sozialversicherung und auf eine Auszahlung von Euro 110,beschränkt. » Alleinerzieherabsetzbetrag Alleinerzieher können sich den Alleinerzieherabsetzbetrag vom Finanzamt zurückholen, wenn sie diesen mangels Steueraufkommen nicht oder nur teilweise ausschöpfen konnten. Die Ermittlung der Negativsteuer erfolgt bei der Arbeitnehmerveranlagung. Vor allem Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte können diese Negativsteuer geltend machen.

Arbeitslosengeld Während einer Arbeitslosigkeit soll das Arbeitslosengeld dem Erwerbstätigen ein gewisses Einkommen garantieren. Voraussetzung dafür ist, dass der Arbeitslose für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, grundsätzlich arbeitsfähig, arbeitswillig ist und keine Beschäftigung bisher gefunden hat

gespeicherten herangezogen.

Jahresbeitragsgrundlagen

Bei Geltendmachung im 2. Kalenderhalbjahr (ab 1.7.) wird das Einkommen des letzten Kalenderjahres herangezogen.

Höhe des Arbeitslosengeldes Wichtig ist hierbei, dass er eine gewisse Mindestversicherungszeit in der Arbeitslosenversicherung hat. Er muss daher innerhalb der letzten 24 Monate vor Geltendmachung des Arbeitslosengeldes mindestens 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigungszeiten haben Bei Geltendmachung des Arbeitslosengeldes im ersten Kalenderhalbjahr (bis 30.6.) wird das arbeitslosenversicherungspflichtige Entgelt des vorletzten Kalenderjahres aus den beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger

Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beträgt 55% des täglichen Nettoeinkommens, das sich aus der Beitragsgrundlage ergibt. Zusätzlich werden € 0,97 (täglich) Familienzuschläge für Kinder ausbezahlt Das Arbeitslosengeld kann mindestens 20 Wochen beantragt werden. Diese Fristen verlängern sich, bei längerer Beschäftigungsdauer im Vorfeld. Das Arbeitslosengeld muss beim Arbeitsmarktservice persönlich beantragt werden.

Betriebshilfe Voraussetzungen für den Anspruch Zweck der Betriebshilfe ist eine Einkommensersatzleistung für selbstständig erwerbstätige Frauen in der gewerblichen Wirtschaft, oder in der Landund Forstwirtschaft. Es ist eine dem Wochengeld äquivalente Leistung. Die Höhe dieser Betriebshilfe teilt sich auf in Sachleistung oder Geldleistung. Die Sachleistung erfolgt bei der Beistellung einer geeigneten Arbeitskraft durch den Versicherungsträger. Die Geldleistung

wird in Form eines Pauschalbetrages von € 23,05 täglich ausbezahlt, der zur Kostendeckung einer Hilfskraft verwendet werden kann. Voraussetzung dafür ist aber der Einsatz einer Hilfe zur Entlastung des Betriebes

Antragstellung Entweder bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft oder bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern.

Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge Voraussetzungen für den Anspruch Lehrlinge, die für diese Wegstrecke kein öffentliches Verkehrsmittel benützen können,

haben Anspruch auf Fahrtenbeihilfe, sofern der Weg mindestens 3x pro Woche zurückgelegt wird. Diese Beihilfe beträgt monatlich bis 10 km Euro 5,10 und über 10 km Euro 7,30. Antragstellung wiederum beim Wohnsitzfinanzamt.

Familienbeihilfe Lebensjahr

152,70

165,50

178,20

Voraussetzungen für den Anspruch Kinderabsetzbetrag Anspruch auf Familienbeihilfe haben Eltern oder Elternteile für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bzw. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, wenn das Kind ein steuerpflichtiges Jahresseinkommen von nicht mehr als Euro 8.725,00 erzielt und für einen Beruf ausgebildet wird oder in einem erlernten Beruf in einer Fachhochschule fortgebildet wird und infolge des Schulbesuches die Ausübung des Berufes nicht möglich ist oder das Kind als ordentlicher Hörer einer Hochschule oder einer Universität studiert und einen positiven Studienerfolg belegen kann.

Höhe der Familienbeihilfe bis 3. Lebensjahr 4. bis 10. Lebensjahr 11. bis 18. Lebensjahr ab 19.

1. Kind Euro 105,40 Euro 112,70 Euro 130,90 Euro

2. Kind Euro 118,20 Euro 125,50 Euro 143,70 Euro

3. Kind Euro 130,90 Euro 138.20 Euro 156,40 Euro

Dieser beträgt Euro 50,90 pro Kind und Monat und wird mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.

Antragstellung Für Anträge auf Gewährung einer Familienbeihilfe ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig. Bei verspäteter Beantragung wird die Familienbeihilfe höchstens für 60 Monate rückwirkend ab Antragstellung gewährt. Weiters ist die Familienbeihilfe gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 7 Einkommenssteuergesetz steuerfrei.

Familienhärteausgleich Voraussetzungen für den Anspruch Für Familien in besonderen Notsituationen bietet der Härteausgleich eine finanzielle Hilfe, sofern alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind. Diese besondere Notsituation muss unverschuldet und durch ein besonderes Ereignis eingetreten sein und eine Selbsthilfe dabei nicht möglich sein. Bei der Höhe der Transferleistung gibt es verschiedenste Arten der Zuwendungen und soll nur eine

Überbrückungshilfe darstellen. Zuwendungen aus dem Familienhärteausgleich sind steuerfrei.

Antragstellung Der Antrag um Unterstützung aus dem Familienhärteausgleich kann beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, Abteilung V/4 – Familienhärteausgleich, Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien gestellt werden.

Familienhospizkarenz Voraussetzungen für den Anspruch Die Familienhospizkarenz bedeutet einen Anspruch auf eine Dienstfreistellung oder Reduzierung der Arbeitszeit zum Zwecke der Sterbebegleitung von nahen Verwandten oder Betreuung von schwer kranken Kindern. Diese wichtige Möglichkeit wurde 2002 geschaffen.

karenzhärteausgleich kommen. Es sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die sich aus einer bestimmten Berechnung ergeben. Antragstellung Antragsstellung erfolgt beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen, Abteilung V/4 – Familienhärteausgleich, Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien.

Weiters kann es auch zu einer finanziellen Unterstützung durch den Familienhospiz-

OÖ. Familienkarte Die OÖ. Familienkarte kann jede Familie (Eltern und Kind) mit einem ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich beantragen. Die OÖ. Familienkarte wird bei der OÖ. Landesregierung beantragt und hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren. Vorteile der OÖ. Familienkarte sind eine gratis Kinder- und

Unfallversicherung bis zum Schulanfang, Ermäßigungen bei verschiedensten oberösterreichischen Betrieben (z.B.: ÖBB, Freizeit, Gastronomie und Dienstleistungsbereich) und die kostenlose Zusendung der neuesten Ausgabe des oberösterreichischen Familienjournal

Die Winter-Highlights mit der OÖ Familienkarte . •

Familienschitage – Die Familienschitage dieser Wintersaison finden am 10./11. Jänner 2009 ("Spaß im Schnee") bzw. 24./25. Jänner 2009 ("Snow & Fun") statt. Sichern Sie sich einen Schitag mit der ganzen Familie zu Toppreisen. Die Karten sind ausschließlich im Vorverkauf bei den oö. Raiffeisenbanken ab 4. Dezember 2008, 8:30 Uhr, gegen Abgabe des im Familienjournal abgedruckten Gutscheines und Vorlage der OÖ Familienkarte, erhältlich. Eine Übersicht der Schigebiete und die Preise finden Sie im Internet.



"Erziehung ist (k)ein Kinderspiel" – Tips und Familienreferat legen Erziehungsratgeber auf: Mit der OÖ Familienkarte kostet der Erziehungs-ratgeber nur 11,90 Euro (statt 14,90 Euro) und kann bei Tips Zeitungs GmbH & Co KG, Promenade 23, 4010 Linz, Tel. 0732/785955, oder per Mail [email protected], bestellt werden.

Flohmarkt für Kinderbekleidung (Erstkommunion, Firmung), Spielsachen, Bücher, Babybekleidung, Babyartikel, Kinderwagen, etc.

am Samstag, 17. Jänner 2009 von 13-16 Uhr in der Volksschule Eggerding Anlieferung am Freitag, 16. Jänner 2009 von 16.30-18.30 Uhr (Mit Artikelliste und Etiketten des EV, erhältlich beim Gemeindeamt Eggerding) Kaputte und schmutzige Ware wird nicht angenommen. Liefern sie bitte die Ware in Schachteln/Körbe, die bis zur Abholung bei uns bleiben und versehen sie sie seitlich mit ihrer Listennummer. Jeder Artikel muss mit einem komplett ausgefüllten Preisetikett (erhalten sie mit der Artikelliste) versehen sein. Preis bitte nur in vollen Euro oder 50 Cent Beträgen angeben. Das Etikett muss an einer gutsichtbaren Stelle befestigt sein. Mehrteilige Kleidungsstücke zusammenbinden und am Artikelblatt extra vermerken. Auch das Artikelblatt muss komplett mit genauer Artikelbezeichnung, Größe und Preis ausgefüllt sein. Werden Artikel beschädigt oder gehen verloren, so kann keine Haftung übernommen werden. Nicht abgeholte Ware wird ins ORA-Lager, Andorf gebracht. Vom erzielten Verkaufspreis behält sich der Elternverein der Volksschule 15% ein. Ebenfalls werden für die Liste mit Etiketten 1, 50 € bei der Abholung abgezogen. Auskünfte beim Elternverein Sonja Eßl 07767/450

Gesunde Ernährung; nach dem Motto „ An apple a day, keeps the doctor away!“ dürfen die Kinder der VS Eggerding Äpfel essen so viel sie wollen. Zur Verfügung gestellt werden diese vom Elternverein. Von Oktober 2007 bis März 2008 wurden von 70 Schülern ca.200 kg Äpfel verspeist. Es freut uns, dass die Apfelaktion so gut angenommen wird.

100-Jahrfeier 2008 VS Eggerding: Luftballonstart

+ Welcher Luftballon kam wie weit? Bei den Schülern: 1. Vanessa Ettl 66453 Ujazd u Brna/ CZ 2. Bernhard Lindner 2011 Höbersdorf 3. Julian Wiesner 4271 St. Oswald

256,16 km 200,00 km 83,95 km

Bei den Kindergarten- und Kleinkindern: 1. Valentin Eichinger 2041 Wullersdorf 2. Barbara Voitleitner 3704 Gr. Wetzdorf 3. Alexander Feichtlbauer 4291 Lasberg

196,23 km 184,49 km 79,67 km

Es zahlt sich aus beim Elternverein zu sein! Der Elternverein steuerte für Unterrichtsmittel und diversen Schulveranstaltungen pro Kind 33,68 € (Zeitraum Nov. 2007 – Nov. 2008) bei. Hiermit möchten wir uns bei allen Eltern und Sponsoren, die uns immer bei verschiedenen Veranstaltungen tatkräftig unterstützen, bedanken. Der Elternverein

Liebe GemeindebürgerInnen! Wir möchten Euch in dieser Ausgabe der Gemeindezeitung einen kleinen Rückblick auf unser Chorkonzert vom 11. Oktober 2008 geben. Das Chorenensemble „Chodejum“ konnte heuer wieder einen sehr großen Erfolg verzeichnen. Sowohl die musikalischen als auch die zahlreichen Solo –und Showpräsentationen sind bei unserem Publikum (wie die zahlreichen positiven Feedbacks gezeigt haben) sehr gut angekommen. Die hohe Besucherzahl hat es uns gezeigt und hat alle bisher dagewesenen Besucherrekorde gesprengt. Wir haben uns aber nicht nur mit den positiven sondern auch mit den negativen Meldungen des Publikums (zB zuwenig Sitzplätze) auseinandergesetzt und haben daher einstimmig beschlossen, daß das traditionelle Herbstkonzert im Jahr 2009 erstmalig an zwei Tagen stattfinden wird. Wir freuen uns schon jetzt auf Euren zahlreichen Besuch und wünschen Euch

ein gesegnetes Weihnachtsfest und viel Glück und Gesundheit im Jahr 2009

Ortsgruppe Eggerding VD Gerlinde Hingsamer 4773 Eggerding 95 Tel. 07767/594, e-mail: [email protected]

G´stanzl Singa am Samstag, 28. Februar 2009, um 20.00 Uhr im Bramberger Saal in Eggerding. Mitwirkende: • • • •

Blechbradler aus Taiskirchen Geschwister Reisinger aus Bernhardswald Franziska und Schorsch aus Bayern Daller Wasti (G´Stanzlsänger und Sprecher)

Wer noch ein Weihnachtsgeschenk braucht und ein Fan vom G´stanzlsinga ist, kann bei der Raiffeisenbank in Eggerding bereits Vorverkaufskarten zum Preis von EUR 12,00 erwerben.

Veranstaltungen Datum der Veranstaltung

Veranstalter

2 0 0 9

Art der Veranstaltung

Ort der Veranstaltung

02.01.09

FF Hof

Vollversammlung

GH Peham, 19:30

03.01.09

Union, Fußball

Tagesschifahrt

10.01.09

Landjugend

Jahreshauptversammlung

GH Schönbauer, 20:00

16.01.09

PWC

Jahreshauptversammlung, Neuwahlen

GH Wildi, 20:00

16./17.01.09

Elternverein

Flohmarkt

Volksschule

17.01.09

FF Maasbach

Vollversammlung

GH Demmelbauer-Ebner, 20:00

24.01.09

Musikverein

Jahreshauptversammlung

GH Demmelbauer-Ebner, 19:30

30.01.09

Fachschule Otterbach

Otterbacher Ball

Bramberger Saal

06.02.09

PWC

Oldies Night

GH Wildi, 20:00

07.02.09

Junge Wirtschaft

Wirtschaftsball

Bramberger Saal

07.-08.02.09

Junge ÖVP

2-Tages-Schifahrt

15.02.09

Union, Turnen

Kinderfasching

21.02.09

GH Demmelbauer-Ebner Hausball

GH Demmelbauer-Ebner

22.02.09

GH Demmelbauer-Ebner Kinderfasching

GH Demmelbauer-Ebner

23.02.09

GH Peham

Hausball

GH Peham

25.02.09

GH Peham

Heringsschmaus

25.02.09

GH Demmelbauer-Ebner Heringsschmaus, Fischpartie

GH Demmelbauer-Ebner

28.02.09

OÖ Volksbildungswerk

G´stanzl Singa

Bramberger Saal, 20:00

01.03.09

Gemeinde

Erstellung Veranstaltungskalender

GH Peham, 20:00

07.03.09

Union, Fußball

9 ½ Stunden

Bramberger Saal, 20:00

07.03.09

Eisschützen

Jahreshauptversammlung

GH Schönbauer, 19:30

08.03.09

Ortsbauernschaft

Mostkost mit anschl. Most- und Blumenschmucksiegerehrung

Pfarrsaal, 08:30

21.-22.03.09

Goldhaubengruppe

Ostermarkt

Bramberger Saal

22.03.09

Musikverein

Konzertwertung

28.03.09

Lebenshilfe Eggerding

Theateraufführung

Bramberger Saal, 20:00

12.04.09

FF Hof

Häschen Dancing

Bramberger Saal, 20:00

13.04.09

Gemeinde

Jungbürger/Innenfeier

GH Schönbauer

26.04.09

Volkstanzgruppe

20-Jahr-Feier, Frühschoppen

Bramberger Saal

09.05.09

Musikverein

Muttertagskonzert

Bramberger Saal, 20:00

15.05.09

Eisschützen

Vereinsmeisterschaft

Stockschützenhalle

15./16.05.09

Eisschützen

2-Tagesfest

Stockschützenhalle

06.06.09

Hochzeit

18./19.07.09

Musikverein

Dorffest

Dorfplatz Eggerding

09./10.10.09

Chodejum

Konzert

Bramberger Saal, 20:00

07.11.09

Musikverein

Konzert / Showtime

Bramberger Saal

Bramberger Saal

GH Peham

Bramberger Saal

Gemeinde Eggerding Pol. Bez. Schärding Zahl: 813 - 2009

BITTE VORMERKEN!

Müllabfuhr-Termine der Gemeinde Eggerding 2009 Bereitstellung bis 6:00 Uhr! 3-wöchentlich/RESTMÜLL:

6-wöchentlich/RESTMÜLL:

Montag

12. Jänner

Montag

12. Jänner

Montag

02. Februar

Montag

23. Februar

Montag

23. Februar

Montag

06. April

Montag

16. März

Montag

18. Mai

Montag

06. April

Montag

29. Juni

Montag

27. April

Montag

10. August

Montag

18. Mai

Montag

21. September

Montag

08. Juni

Montag

02. November

Montag

29. Juni

Montag

14. Dezember

Montag

20. Juli

Montag

10. August

Montag

31. August

Montag

21. September

Montag

12. Oktober

Donnerstag

08. Jänner

Montag

02. November

Mittwoch

18. Februar

Montag

23. November

Mittwoch

01. April

Montag

14. Dezember

Mittwoch

13. Mai

Mittwoch

24. Juni

Mittwoch

05. August

Mittwoch

16. September

Donnerstag

29. Oktober

Donnerstag

10. Dezember

8-wöchentlich/PAPIER: Mittwoch

21. Jänner

Mittwoch

18. März

Mittwoch

13. Mai

Mittwoch

08. Juli

Mittwoch

02. September

Donnerstag

29. Oktober

Dienstag

22. Dezember

6-wöchentlich/GELBER SACK:

Die Sammlung der Bio-Abfall-Säcke wird jeden Mittwoch durchgeführt. Sollte der Mittwoch auf einen Feiertag fallen, so wird diese am darauf folgenden Werktag durchgeführt. Sammelsäcke sind am Gemeindeamt erhältlich. Die Bio-Abfall-Säcke sind bis 7:00 Uhr an der Sammelstelle zu hinterlegen.

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