E I N W O H N E R G E M E I N D E D E I T I N G E N

EINWOHNERGEMEINDE DEITINGEN Protokoll der 35. Gemeindeversammlung Donnerstag, 29. November 2012, ab 20:00 Uhr, Zweienhalle TRAKTANDENLISTE Beschluss...
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EINWOHNERGEMEINDE DEITINGEN Protokoll der 35. Gemeindeversammlung Donnerstag, 29. November 2012, ab 20:00 Uhr, Zweienhalle

TRAKTANDENLISTE

Beschluss-Nr.

1

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

0

2

Verpflichtungskredit Sanierung Oeschbrücke

0

3

Gemeindeordnung; Genehmigung nach Überarbeitung

0

4

Dienst- und Gehaltsordnung; Genehmigung nach Überarbeitung

0

5

Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren; Genehmigung nach Gebührenanpassung

0

6

Integration des ZV Abwasserregion äusseres Wasseramt in die ZASE

0

7

Finanzierung Dorfzentrum; Bürgschaft Restfinanzierung Ausbau Post Bürgschaft Restfinanzierung Ausbau Tea-Room

0

8

Auflösung Spezialfinanzierung Feuerwehr

0

9

Budget 2013

0

10

Verschiedenes

0

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

Vorsitz

Frei Hans

Protokoll

Stampfli Beatrice

Referenten

Eberhard Bruno Frei Hans Ravasio-Grolimund Margaritha Schreier Daniel

Anwesend:

125 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Gäste: Ohne Stimmrecht

-2-

Lütolf Christoph, Gemeindeverwalter Klemm Gundi, Solothurner Zeitung

Protokoll der 34. Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2012 Das Protokoll wurde durch den Gemeinderat anlässlich der Sitzung vom 18. August 2012 genehmigt. Die Traktandenliste wird stillschweigend genehmigt.

Gemeindepräsident Frei Hans begrüsst alle Anwesenden zur heutigen Budget-Gemeindeversammlung. Die Einladung erfolgte durch Inserate im Anzeiger Bucheggberg-Wasseramt vom 15. und 22. November 2012. Die Anträge des Gemeinderates und die entsprechenden Unterlagen wurden während der vorgeschriebenen Dauer aufgelegt.

Als Stimmenzähler werden gewählt:

- Kummli Bruno - Studer Bruno

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

0

012.00

-3-

Allgemeines Gemeinderat Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Mitteilungen aus dem Gemeinderat

Neues Ersatzmitglied GR An der GR-Sitzung vom 14. November 2012 wurde Frau Sterchi-Jäggi Franziska, Ahornweg 14, 4543 Deitingen als 2. CVP-Ersatzmitglied vereidigt. Wir heissen Frau Sterchi herzlich willkommen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Wahlkalender 2013 Im nächsten Jahr stehen kommunale und kantonale Erneuerungswahlen an. Der Gemeinderat Deitingen hat beschlossen, die Gemeinderatswahlen am Wahltag vom 14. April 2013 durchzuführen, die Beamtenwahlen werden am Wahltag vom 09. Juni 2013 abgehalten. Interessierte Einwohnerinnen und Einwohner welche gerne in einer Partei mitarbeiten möchten sind herzlich eingeladen, sich bei den Parteiverantwortlichen zu melden.

Inkassomassnahmen auf den Steuervorbezügen Gemäss GR-Beschluss vom 01. Februar 2012 werden die nicht fristgerecht bezahlten Steuervorbezüge gemahnt. Die säumigen Steuerzahler werden maximal 2 Mal gemahnt, eine Betreibung wird jedoch aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage nicht eingeleitet. Die Finanzverwaltung der Einwohnergemeinde ist jederzeit bereit, mit den Einwohnerinnen und Einwohnern angepasste Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

0

790.00

-4-

Allgemeines Raumordnung Verpflichtungskredit Sanierung Oeschbrücke

Der Kanton Solothurn möchte in den Jahren 2017/2018 die Wangenstrasse sanieren und den heutigen Verkehrsbedürfnissen anpassen. Aus diesem Grund soll die Oeschbrücke den gültigen Belastungsnormen und der Querschnitt den hydraulischen Erfordernissen angepasst werden. Situationsplan Grundriss der Brücke aus dem Jahr 1956

Die gesamten Kosten für den Umbau belaufen sich auf CHF 660'000.00. Der Gemeindebeitrag beträgt 30.10% und somit CHF 198'700.00. Dieser Betrag teilt sich auf die folgenden Jahre wie folgt aus: Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015

CHF CHF CHF

15'000.00 165'000.00 18'200.00

Im Jahr 2013 erfolgen die Planungsarbeiten, die effektiven Sanierungsarbeiten sind für das Jahr 2014 geplant. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, für die Sanierung der Oeschbrücke einen Verpflichtungskredit von CHF 198'700.00 zu genehmigen.

Eintreten Eintreten wird nicht bestritten

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

Beschluss Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes beschlossen: -

Für die Sanierung der Oeschbrücke wird ein Verpflichtungskredit von CHF 198'700.00 genehmigt.

-5-

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

0

020.01

-6-

Rechtsgrundlagen Gemeindeverwaltung Gemeindeordnung; Genehmigung nach Überarbeitung

Der Gemeinderat Deitingen hat am Seminar vom 18. August 2012 beschlossen, die Gemeindeordnung vom 24. November 2011 aufgrund der nun zu Ende gehenden Amtsperiode und den gemachten Erfahrungen bereits wieder zu überarbeiten. Folgende Ergänzungen und Änderungen sollen in der neuen GO aufgenommen werden: §4

5neu Neuzuzüger

haben bei der Anmeldung die Bescheinigung über die aktuelle Krankenkassenversicherung (aktuelle Police) sowie die Bescheinigung über das Mietverhältnis (Miet/Untermietvertrag) vorzulegen

§28 1c der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin sowie der Vizepräsident oder Vizepräsidentin §33

3neu

Der Gemeinderat teilt die Ressorts zu

§33

4neu Aufgaben

§33

5neu Bei

und Kompetenzen werden durch den Gemeinderat in einem Pflichtenheft geregelt

unzureichender Erfüllung der Ressortaufgaben, behält sich der Gemeinderat vor, einem Ratsmitglied das Ressort zu entziehen

§35 1 Die Betriebskommission wird nicht mehr als Kommission geführt. Das Weiterbestehen der Kommission bis zum Stellenantritt des neuen Bauverwalters (längstens bis 31.12.2014) wird in den Übergangsbestimmungen im Anhang 1 geregelt §43

2neu Dem

Gemeindeverwalter oder der Gemeindeverwalterin obliegt die administrative Verantwortung über das gesamte Gemeindepersonal

§43

2 wird neu 3

§44

a Vizegemeindepräsident

oder Vizegemeindepräsidentin Friedensrichter oder die Friedensrichterin c den Gemeindeschreiber oder die Gemeindeschreiberin d den Gemeindeverwalter oder die Gemeindeverwalterin e die öffentlich-rechtlich angestellten Personen f die Schulleitung g den Bauverwalter oder die Bauverwalterin b den

§51

Unter Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeversammlung vom 29.11.2012 ändert: Abwasserregion äusseres Wasseramt Abwasserregion Solothurn-Emme ZASE a

Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, der überarbeiteten Gemeindeordnung GO zuzustimmen.

Eintreten Eintreten wird nicht bestritten.

Diskussion Galli Charles stellt den Antrag, dass der Vizegemeindepräsident/die Vizegemeindepräsidentin nach wie vor an der Urne und nicht durch den Gemeinderat gewählt werden soll. Dieses Vorgehen hat bis anhin immer bestens funktioniert und soll nicht geändert werden. Der Person welche in dieses Amt gewählt wird, kann mit der Urnenwahl das entsprechende Vertrauen der Bevölkerung ausgesprochen werden.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Beschluss Mit 61 : 49 Stimmen und einigen Enthaltungen wird folgendes beschlossen: -

Der Vizepräsident / die Vizepräsidentin wird nach wie vor durch eine Urnenabstimmung gewählt.

-

In der Gemeindeordnung GO werden folgende Anpassungen vorgenommen §28

1c

Der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin sowie der Vizegemeindepräsident oder die Vizegemeindepräsidentin

§44

a

Vizegemeindepräsident oder Vizegemeindepräsidentin wird gestrichen

§44 §44

a–e f neu

bleiben wie bis anhin Der Bauverwalter / die Bauverwalterin

Beschluss Mit grossem Mehr und einigen Enthaltungen wird folgendes beschlossen: -

Die Gemeindeversammlung stimmt der überarbeiteten Gemeindeordnung GO zu.

-

Die genehmigte GO wird per 01. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

-

Das vorliegende Reglement ist durch die Gemeindeschreiberin zur Genehmigung an das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn einzureichen.

-

Nach der Genehmigung durch das Volkswirtschaftsdepartement erfolgt die Aufnahme in die Reglementsammlung der Einwohnergemeinde Deitingen.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

0

020.01

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Rechtsgrundlagen Gemeindeverwaltung Dienst- und Gehaltsordnung; Genehmigung nach Überarbeitung

Die gültige Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) wurde an der Gemeindeversammlung vom 24. November 2011 verabschiedet. Der Gemeinderat Deitingen hat an der Sitzung vom 18. August 2012 beschlossen, die Dienst- und Gehaltsordnung vom 24. November 2011 mit den Anhängen 1 – 3 zu überarbeiten. Eintreten Eintreten wird nicht bestritten. Folgende Anpassungen sollen in der neuen Dienst- und Gehaltsordnung vorgenommen werden: Lohntabellen Die Einwohnergemeinde Deitingen verfügt gemäss Anhang 1 zur Dienst- und Gehaltsordnung vom 24. November 2011 über eine eigene Lohntabelle. Derweilen die Funktionseinstufungen mehrheitlich jener der kantonalen Verwaltung entsprechen, weichen die Lohnbänder betragsmässig ab, d.h. die Lohntabellen des Kantons Solothurn sind höher angesiedelt. Der Souverän der Einwohnergemeinde Deitingen hat bereits per 1. Januar 2012 der Teuerungsregelung analog Kanton zugestimmt. Mit der Anpassung bzw. Anwendung der kantonalen Lohntabellen werden inskünftig Diskussionen betreffend Benachteiligung kommunaler Arbeitnehmer gegenüber dem Staatspersonal hinfällig. Antrag - Die Einwohnergemeinde Deitingen übernimmt per 1. Januar 2013 die Lohntabelle des Personalamts des Kantons Solothurn - Die Lohntabelle des Kantons Solothurn wird ab Lohnklasse 5 – Lohnklasse 24 übernommen - Die Lehrlingseinstufungen 1a, 1b und 1c werden beibehalten - Die bisherigen Funktionseinstufungen werden beibehalten - Die Lohneinstufungen 2013 der Arbeitnehmer der Einwohnergemeinde Deitingen werden aufgrund der Mitarbeitergespräche vorgenommen Gemeindepräsidium Ab der Amtsperiode 2013-2017 basiert der Leistungsumfang des Gemeindepräsidiums auf ca. 30 Stellenprozent. Die Entschädigung soll sich jedoch nicht nach dem Pensum richten, sondern das Honorar soll auf 30 Stellenprozent abgestellt sein. Die Exekutive der Einwohnergemeinde Deitingen basiert auf dem Ressortsystem. Die 7 Ratsmitglieder sind jeweils mit einem Ressort beauftragt und werden gemäss Beschluss des GR Deitingen vom 18. August 2012 ab neuer Legislaturperiode 2013-2017 mit einem jährlichen Honorar von je CHF 5‘000.00 abgegolten. Antrag - Das Gemeindepräsidium ist ab der Legislaturperiode 2013-2017 neu mit einem Jahreshonorar von CHF 32‘000.00 zu vergüten (Basis = LK 24 mit 0 ES des Personalamts des Kantons Solothurn) - Das Gemeindepräsidium ist ebenfalls mit einem Ressortgehalt von CHF 5‘000.00 zu entschädigen - Ab der Legislaturperiode 2013-2017 erhält das Präsidium eine jährliche, pauschale Spesenentschädigung von CHF 4‘000 - Ab der Legislaturperiode 2013-2017 erhält das Präsidium eine jährliche, pauschale Büroentschädigung von CHF 3‘000.00, oder aber es wird im Gemeindehaus ein Büro mit entsprechender Infrastruktur zur Verfügung gestellt - Der Vizegemeindepräsident/die Vizegemeindepräsidentin wird weiterhin mit 10% des Honorars des Gemeindepräsidenten abgegolten

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Schulleiter Die Besoldung der Schulleitung wird über die kommunale DGO geregelt Antrag - Die Funktion der Schulleitung wird in der Lohnklasse 18 bis 20 beibehalten - In die Lohnklasse 20 wird nur eingestuft, wer über die nötigen Qualifikationen, d.h. Ausbildungen verfügt - Die Neueinstufung des Schulleiters erfolgt per 1. Januar 2013

Bauverwalter Mit der ordentlichen Pensionierung des heutigen Bausekretärs, Charles Galli, per 4. Quartal 2014 hat sich der Gemeinderat Deitingen dazu entschieden, die Nachfolgeregelung durch einen Bauverwalter mit Fachrichtung Hochbau festzulegen. Dieser wird u.a. auch für die personellen Belange im Bereich Werkhof und Hausdienst zuständig sein. Aufgaben, die heute jeweils durch die zuständigen ressortverantwortlichen Gemeinderäte wahrgenommen worden sind. Inskünftig sollen auch die beiden Kommissionen Bau und Planung nur noch mit strategischen Aufgaben vertraut und gar personell verkleinert werden, d.h. das bisherige Ressortsystem wird aufgehoben und in die operative Verantwortung des Bauverwalters gelegt. Dies gilt u.a. auch für die Betriebskommission, die zur gegebenen Zeit gar aufgelöst werden kann. Mit Beginn der neuen Amtsperiode 2013-2017 bis zum Stellenantritt des Bauverwalters wird in der DGO eine Übergangsbestimmung aufgenommen, die einerseits die zeitlich begrenzten Verantwortlichkeiten regelt und andererseits festhält, dass wenn allfällige Rücktritte von Kommissionsmitgliedern erfolgen, diese nicht ersetzt werden, sofern die jeweilige Mitgliederzahl nicht unter 3 fällt. Dem Bauverwalter wird mehr Verantwortung im fachlichen wie auch im personellen Bereich übertragen. Im Organigramm wird er gleichgesetzt einem Schulleiter und wird demnach in den gleichen Besoldungsklassen eingestuft. Antrag Die Funktion des Bauverwalters wird in der Lohnklasse 18 bis 20 vorgesehen Der Bauverwalter wird fachlicher Vorgesetzter der Mitarbeiter Werkhof und Hausdienst Das Organigramm der Einwohnergemeinde Deitingen wird mit Stellenantritt des Bauverwalters aktualisiert

Personelles Diverses Die Schulzahnpflege wird gemäss DGO mit CHF 35.15 pro Stunde abgegolten Antrag - Die Fachkraft für Schulzahnprophylaxe wird ab 1. Januar 2013 mit einem Stundenansatz von CHF 40 abgegolten - Die Dienst- und Gehaltsordnung ist im Anhang 3, Pkt. 2.c anzupassen - §6 3neu Dem Gemeindeverwalter / der Gemeindeverwalterin obliegt die administrative Verantwortung über das Gemeindepersonal Aufgrund der beschlossenen Änderungen sind diverse Gehälter und Entschädigungen in Übergangsbestimmungen festzuhalten Die Übergangsbestimmungen sind im Anhang 1 der DGO aufgeführt und lauten wie folgt: Die bestehenden Gehälter der nebenamtlichen Beamten, Beamtinnen gelten bis zum Ende der laufenden Amtsperiode 2009- 2013, d.h. bis Ende Juni 2013: Gemeindepräsident/in CHF 25'125.00 Spesen Pauschal CHF 4'221.00 - Büroentschädigung CHF 3'216.00 Vize-Gemeindepräsident/in CHF 2'512.50 Ressortchef/in CHF 3'015.00

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Die bestehenden Gehälter der nebenamtlichen Funktionäre gelten bis spätestens 31. Dezember 2014. Ab Stellenantritt des neuen Bauverwalters, d.h. ab 01.01.2015 werden die neuen Gehälter gemäss Anhang 3 ausbezahlt: Präsident Baukommission CHF 8'291.25 Ressortentschädigungen CHF 8'040.00 Präsident Planungskommission CHF 3'015.00 Präsident Betriebskommission CHF 4'271.25 Aktuar Betriebskommission CHF 603.00 - Ressortentschädigung (Aufteilung Sache Kommission) CHF 1'155.75 Alle Entschädigungen beruhen auf dem Indexstand 01.01.2012, 117.7320 Punkte Diskussion Gemeinderat Schreier Daniel bestätigt, dass mit der Genehmigung der DGO auch die neu zu schaffende Stelle des Bausekretärs genehmigt sei. Wie bereits in der gültigen DGO niedergeschrieben und auch vorliegenden Antrag erwähnt, erhält der VizeGP eine Jahres-Entschädigung von 10% des Lohnes vom Gemeindepräsidenten. Die Diskussion zeigt, dass die Bevölkerung die Arbeit des Vize-GP schätzt, dessen Entschädigung soll aber nicht analog der Gehaltserhöhung des GP ansteigen. Fäh Manfred stellt den Antrag, die Entschädigung des VizeGemeindepräsidenten als Fixum von CHF 3'200.00 festzulegen und in der neuen Dienst- und Gehaltsordnung aufzunehmen. Auf die Frage von Binzegger Daniel wird bestätigt, dass die Überarbeitung der Dienst- und Gehaltsordnung nicht kostenneutral ausfallen wird; die Einwohnergemeinde Deitingen wird höhere Lohn- und Entschädigungskosten zu tragen haben.

Beschluss Mit 70 : 35 Stimmen und einigen Enthaltungen wird folgendes beschlossen: -

Die Jahres-Entschädigung vom Vize-Gemeindepräsidenten wird als Fixum von CHF 3'200.00 festgelegt.

Beschluss Mit 69:11 Stimmen und einigen Enthaltungen wird folgendes beschlossen: -

Die Gemeindeversammlung stimmt der überarbeiteten Dienst- und Gehaltsordnung mit den erwähnten Übergangsbestimmungen in den Anhängen 1 – 3 zu.

-

Die genehmigte Dienst- und Gehaltsordnung mit den Anhängen 1 – 3 wird per 01. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

-

Das vorliegende Reglement ist durch die Gemeindeschreiberin zur Genehmigung an das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons Solothurn einzureichen.

-

Nach der Genehmigung durch das Volkswirtschaftsdepartement erfolgt die Aufnahme in die Reglementsammlung der Einwohnergemeinde Deitingen.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

0

710.60

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Kanalisationsanschlussgebühren / Abwassergebühren Reglement über Grundeigentümerbeiträge und -gebühren

Ausgangslage 1: Anpassung Kanalisationsanschlussgebühren Der Regierungsrat hat im Jahr 2011 den "Generellen Entwässerungsplan" (GEP) unserer Gemeinde genehmigt. Gemäss GEP-Bericht lassen die vorhandenen Baugrundverhältnisse über grosse Teile des Siedlungsgebietes eine Versickerung zu. Versickerungsanlagen entlasten das vorhandene Leitungsnetz im Niederschlagsfall und steigern die Effizient der ARA, indem weniger unverschmutztes Wasser zugeführt wird. Seit einiger Zeit wird bei einem Neubau dem Gesuchsteller die Auflage gemacht, dass das Dachwasser, sofern dies geologisch möglich ist, zu versickern ist. Dies verursacht z.L. der Bauherrschaft Kosten. Aufgrund dieser Auflage ist der Gemeinderat der Meinung, dass dies mit einer Reduktion der Anschlussgebühren abgegolten werden soll.

Antrag 1: Anpassung Kanalisationsanschlussgebühren Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Ziffer 9 Abs. 1 im Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren wie folgt zu ändern: 1

Für Abwasserbeseitigungsanlagen erhebt die Gemeinde Anschlussgebühren, die auf der Basis der Gebäudeversicherungssumme errechnet werden: -

1,7% bei erstmaliger Einschätzung durch die SGV für Neubauten, welche das Dachwasser vollumfänglich versickern und keine öffentlichen Abwasserleitungen benützen.

-

2.0% für alle übrigen Fälle.

Abs. 2 -5 analog bisherigem Text

Diese Gebühren gelten für Baugesuche, welche nach Inkrafttreten des geänderten Gebührenreglements bewilligt werden.

Eintreten Eintreten wird nicht bestritten.

Diskussion Fragen aus der Runde werden von GR Schreier Daniel direkt beantwortet. Er bestätigt, dass die Kanalisationsanschlussgebühren immer vom Wert des Gebäudes berechnet werden und nicht nach dem Verbrauch des Wassers.

Beschluss Antrag 1: Anpassung Kanalisationsanschlussgebühren Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes beschlossen: Die Ziffer 9 Abs. 1 im Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren wird wie folgt geändert: 1

Für Abwasserbeseitigungsanlagen erhebt die Gemeinde Anschlussgebühren, die auf der Basis der Gebäudeversicherungssumme errechnet werden:

-

1,7% bei erstmaliger Einschätzung durch die SGV für Neubauten, welche das Dachwasser vollumfänglich versickern und keine öffentlichen Abwasserleitungen benützen.

-

2.0% für alle übrigen Fälle.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Diese Gebühren gelten für Baugesuche, welche nach Inkrafttreten des geänderten Gebührenreglements bewilligt werden.

_____________

Ausgangslage 2: Anpassung Benützungsgebühr für das Niederdruckwasser Das Quellwasser der Widlibrunnenquelle in Horriwil speist das Niederdruckleitungsnetz der Brunnengemeinschaft Subingen-Deitingen. Für die jährlich bezogene Quellwassermenge (1'500l / min bzw. 788'400 m3) muss dem Kanton rückwirkend seit dem 01. Januar 2010 eine Nutzungsgebühr entrichtet werden. Gemäss dem zurzeit gültigen Gebührentarif setzt sich diese Nutzungsgebühr für die Brunnengemeinschaft Subingen-Deitingen wie folgt zusammen: Wasserrechtszins

1'500 l/min x

CHF

1.50

CHF

2'250.00

Wasserverbrauch

788'400 m3 x

CHF

0.015

CHF

11'826.00

Total jährliche Nutzungsgebühr Brunnengemeinschaft

CHF

14'076.00

Anteil Nutzungsgebühr Deitingen 59%

CHF

8'305.00

Bewilligungsgebühr 50%

CHF

50.00

Total jährliche Nutzungsgebühr Deitingen

CHF

8'350.00

Der Gemeinderat beantragt, diese Nutzungsgebühr auf die Bezüger des Niederdrucks zu verteilen. Bei 123 Abonnenten ergibt dies einen Jahresbeitrag von CHF 68.00 pro Bezüger.

Antrag 2: Anpassung Benützungsgebühr für das Niederdruckwasser Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, den §14 2a im Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren wie folgt zu ändern: 14 Benützungsgebühren 2

Für Niederdruck-Wasserversorgungsanlagen erhebt die Gemeinde folgende Gebühren, in denen die Grundtaxen und Zählermieten enthalten sind: a) Pauschalgebühr pro Jahr

Mindestgebühr Maximalgebühr Derzeitiger Ansatz

CHF CHF CHF

200.00 300.00 270.00

Diese Gebühren werden allen Niederdruck-Abonnenten ab 01. Januar 2013 verrechnet. Allfällige rückwirkende Gebühren werden durch die Spezialfinanzierung Wasser übernommen.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Eintreten Eintreten wird nicht bestritten.

Beschluss Antrag 2: Anpassung Benützungsgebühr für das Niederdruckwasser Mit grossem Mehr und wenigen Gegenstimmen wird folgendes beschlossen: Der §14 2a im Reglement über Grundeigentümerbeiträge und –gebühren wird wie folgt geändert: 14 Benützungsgebühren 2

Für Niederdruck-Wasserversorgungsanlagen erhebt die Gemeinde folgende Gebühren, in denen die Grundtaxen und Zählermieten enthalten sind: a)

Pauschalgebühr pro Jahr

Mindestgebühr Maximalgebühr Derzeitiger Ansatz

CHF CHF CHF

200.00 300.00 270.00

Diese Gebühren werden allen Niederdruck-Abonnenten ab 01. Januar 2013 verrechnet. Allfällige rückwirkende Gebühren werden durch die Spezialfinanzierung Wasser übernommen.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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710.00

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Allgemeines Abwasserbeseitigung Integration des ZV Abwasserregion äusseres Wasseramt in die ZASE

Der Zweckverband der Abwasserregion äusseres Wasseramt wurde 1974 von den Gemeinden Deitingen, Etziken, Horriwil, Hüniken und Subingen gegründet. Die erhöhten Anforderungen an die Reinigung des Abwassers hat den Zweckverband 2005 bewogen, die eigene Kläranlage stillzulegen und das Abwasser der ARA Emmenspitz zuzuführen. Die Verbandsgemeinden möchten nun die Abläufe vereinfachen und den heutigen Bedürfnissen anpassen. Zu diesem Zweck soll unser Zweckverband aufgelöst und in die Abwasserregion Solothurn-Emme (ZASE) integriert werden. Die Integration kann nur erfolgen, wenn alle fünf Verbandsgemeinden zustimmen. Jährliche Kosten Die jährlichen Kosten werden sich infolge des grösseren Verbandes etwas verringern. Durch die direkten Zahlungen an den ZASE werden die Beiträge an den Unterhalt reduziert.

Investitionen In den nächsten zehn Jahren muss unser Zweckverband ca. CHF 3.0 Mio. in sein Leitungsnetz und die Kunstbauten investieren. Damit zwischen den Verbänden Gleichheit entsteht, müssen unsere Verbandsgemeinden diesen Beitrag in die Abwasserregion Solothurn-Emme einbringen. Mit den bereits getätigten Rückstellungen ergibt dies für die fünf Gemeinden einen Betrag von CHF 1.8 Mio. Für unsere Gemeinde hat dies zur Folge, dass wir CHF 600'000.00 in den Unterhaltsfond in den Zweckverband der Abwasserregion Solothurn-Emme einzahlen müssen. Dieser Betrag kann vollständig aus der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung bezahlt werden. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: Den Zweckverband Abwasserregion äusseres Wasseramt per 31. Dezember 2012 aufzulösen. Der Integration des Zweckverbandes ARA äusseres Wasseramt per 01. Januar 2013 in den Zweckverband der Abwasserregion Solothurn-Emme (ZASE) zuzustimmen. Den Investitionsausgleich von CHF 600'000.00 an die ZASE zu bewilligen.

Eintreten Eintreten wird nicht bestritten.

Beschluss Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes beschlossen: -

Der Zweckverband ARA äusseres Wasseramt wird per 31. Dezember 2012 aufgelöst.

-

Dem Beitritt der Gemeinde Deitingen in den Zweckverband Abwasserregion Solothurn-Emme (ZASE) per 01. Januar 2013 wird zugestimmt.

-

Der Investitionsausgleich von CHF 600’000.00 an den Zweckverband der Abwasserregion Solothurn-Emme wird bewilligt.

Versand PA: ZV Abwasserregion äusseres Wasseramt, pA. Keller Franz Josef, Wangenstrasse 18, 4543 Deitingen

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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091.00

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Allgemeines Dorfzentrum Deitingen AG Finanzierung Dorfzentrum; Bürgschaft Restfinanzierung Ausbau Post Bürgschaft Restfinanzierung Ausbau Tea-Room

Der Gemeinderat orientiert die Bevölkerung regelmässig über den Bau des neuen Dorfzentrums. In diesem Sinne beschreibt GP Frei Hans in einem ausführlichen Referat die Entstehungsgeschichte des Dorfzentrums. Voller Vorfreude lädt er die Bevölkerung zur Eröffnung und zum Einweihungsfest vom 07. und 08. Dezember 2012 ein. Gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 27. Oktober 2012 wurden die 3 geschützten Linden beim Gemeindehaus zwischenzeitlich gefällt und zwei neue junge Linden gesetzt. Das Holz der Lindenbäume wurde durch die Sägerei geschnitten und der Schule zur Verfügung gestellt. Die Hauswartarbeiten, ohne Schneeräumung, wurden zwischenzeitlich an Morgenthaler Martin, Hauswartung und Gartenpflege, Affolterweg 6, 4543 Deitingen vergeben. Die Verantwortlichen für den Winterdienst sind noch zu bestimmen. Stand Ende November 2012 konnten für 14 der 18 Wohnungen Mietverträge abgeschlossen werden, zu vermieten sind noch je zwei 3.5 und 4.5-Zimmer-Wohnungen. Die Post, die Bank, sowie die Bäckerei werden ihre Geschäfte zum Zeitpunkt der Einweihungsfeier eröffnen und der Bevölkerung zugänglich machen, der Denner Satellit wird das Verkaufsgeschäft vermutlich erst Anfang des Jahres 2013 eröffnen können. Im Dorfzentrum steht nun noch eine Gewerbefläche von 45m2 zur Vermietung frei, Interessierte können sich direkt bei der Dorfzentrum AG melden. Die Post sowie die Felber AG, vertreten durch Herrn und Frau Riechsteiner, haben von Anfang an klargemacht, dass sie die Geschäftsräumlichkeiten nicht als Eigentümer übernehmen wollen. Die Dorfzentrum AG muss die Ausbauten für die Poststelle und die Bäckerei vorfinanzieren. Mit der Post wurde ein Mietvertrag über 10 Jahre abgeschlossen, sollte sie diesen Vertrag nicht erfüllen und vorzeitig aus dem Mietverhältnis aussteigen, würde die Post die Restschuld vollumfänglich zurückbezahlen. Der Ausbau der Post sowie der Ausbau des Tea-Rooms können zwar von der Dorfzentrum Deitingen AG finanziert werden, allerdings nur zu wesentlich schlechteren Bedingungen, als dies mit einer Bürgschaft durch die Einwohnergemeinde der Fall ist. Für die Finanzierung des Ausbaus Post hat die Dorfzentrum AG mit den üblichen Bank-Hypothekarzinsen für Private und für die Finanzierung des Ausbaus Tea-Room mit einem Zinssatz von 4.0 Prozent für private Investoren zu rechnen. Private Investoren sowie die Bürgergemeinden von Deitingen und Luterbach wurden um Darlehen angefragt. Positive Rückmeldungen zeigen, dass private Investoren ein Darlehen von CHF 900‘000.00, zu verzinsen für 4%, sprechen würden. Die Bürgergemeinde von Deitingen spricht ein Darlehen zu einem Zinssatz von 3%, die Bürgergemeinde Luterbach würde ebenfalls ein Darlehen bezahlen, wobei hier der Zinssatz noch auszuhandeln sein wird. Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung für den Ausbau der Post und des Tea-Rooms zu Handen der Dorfzentrum Deitingen AG folgende Bürgschaften zu sprechen: Antrag 1: Für den Ausbau der Post ist eine Bürgschaft von CHF 400'000.00 zu sprechen Der Kredit wird von der Post verzinst und innert 10 Jahren amortisiert

Antrag 2: Für den Ausbau des Tea-Rooms ist eine Bürgschaft von CHF 600'000.00 zu sprechen Dieser Betrag wird nicht von der Felber AG amortisiert. Die Dorfzentrum Deitingen AG wird den Kredit ratenweise innerhalb der nächsten 10 Jahre zurückbezahlen.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Eintreten Eintreten wird nicht bestritten.

Diskussion Voten aus der Versammlung zeigen eine gewisse Verunsicherung darüber, was geschieht, wenn allenfalls Geschäfte im Dorfzentrum vorzeitig aus den Verträgen aussteigen/oder die Verträge nicht verlängern würden. Es gibt Bedenken, dass dann die Steuerzahler von Deitingen die finanzielle Last zu tragen hätten. GP Frei Hans macht der Versammlung Mut, was in ein paar Jahren sein wird kann niemand voraussagen. Er hofft allerdings, dass die zusätzlichen Geschäfte den bestehenden Ladenbetreibern nicht schaden, sondern dass alle Gewerbebetreibenden ihren Platz finden werden. Diverse Fragen aus der Versammlung werden direkt beantwortet. Beschluss Mit 93 : 7 Stimmen und einigen Enthaltungen wird folgendes beschlossen: -

Für den Ausbau der Post wird eine Bürgschaft von CHF 400'000.00 gesprochen.

-

Der Kredit wird von der Post verzinst und innert 10 Jahren amortisiert.

Beschluss

Mit 68 : 29 Stimmern und einigen Enthaltungen wird folgendes beschlossen: -

Für den Ausbau der Bäckerei und des Tea-Rooms wird eine Bürgschaft von CHF 600'000.00 gesprochen.

-

Dieser Betrag wird nicht von der Felber AG amortisiert. Die Dorfzentrum Deitingen AG wird den Kredit ratenweise innerhalb der nächsten 10 Jahre zurückbezahlen.

Versand PA: Dorfzentrum Deitingen AG, Herr Max Wittwer, Wangenstrasse 1, 4543 Deitingen

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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140.00

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Allgemeines Feuerwehr Auflösung Spezialfinanzierung Feuerwehr

Die Feuerwehr Deitingen wird seit dem 1. Januar 2002 in der Rechnung der Einwohnergemeinde Deitingen als Spezialfinanzierung geführt, d.h. die Feuerwehr hat einen eigenwirtschaftlichen Charakter und wird hauptsächlich durch den gesetzlichen Feuerwehrpflichtersatz finanziert. Der Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit sagt, dass die Kosten für Betrieb, Unterhalt, Wartung, Verwaltung sowie Zinsen für das investierte Kapital in die Nettoinvestitionen und die vorgeschriebenen Vorschussabtragungen/Abschreibungen mittelfristig durch die Einnahmen zu decken sind. Es wird demnach eine Vollkostenrechnung angestellt, die selber zu finanzieren ist. Mit der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrlokals an der Wangenstrasse 12 bzw. Verrechnung von Mietkosten seit dem 1. Januar 2010 und der Hydrantenbeiträge zugunsten der Wasserversorgung (CHF 200.00 pro Hydrant und Jahr) kann die laufende Rechnung der Feuerwehr Deitingen nur mittels Entnahme aus dem Eigenkapital ausgeglichen werden. Die geäufneten Eigenmittel werden per Jahresabschluss 2012 aufgebraucht sein und das Feuerwehrwesen wird anhaltend defizitär sein. Eine Ausgangslage, die der Normalität entspricht. Das Feuerwehrwesen ist eine öffentliche Aufgabe und ist nebst dem Feuerwehrpflichtersatz mit Steuergeldern zu finanzieren. Die Bildung einer Spezialfinanzierung ist dabei eher die Ausnahme.

Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung, die Feuerwehr Deitingen als Spezialfinanzierung in der laufenden Rechnung unter Dienststelle 141 per 31. Dezember 2012 aufzuheben. Die Feuerwehr Deitingen wird gemäss dem Handbuch Rechnungswesen der solothurnischen Gemeinden (Kapitel 3.1 Funktionale Gliederung nach Aufgabenbereichen) ab 1. Januar 2013 unter der Dienststelle 140 geführt.

Eintreten Eintreten wird nicht bestritten.

Beschluss Mit grossem Mehr und ohne Gegenstimme wird folgendes beschlossen -

Die Feuerwehr Deitingen wird als Spezialfinanzierung in der laufenden Rechnung unter Dienststelle 141 per 31. Dezember 2012 aufgehoben.

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Die Feuerwehr Deitingen wird gemäss dem Handbuch Rechnungswesen der solothurnischen Gemeinden (Kapitel 3.1 Funktionale Gliederung nach Aufgabenbereichen) ab 1. Januar 2013 unter der Dienststelle 140 geführt.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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940.71

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Voranschläge Budget 2013

Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung schliesst bei einem Umsatz von CHF 11‘303‘600 mit einem Aufwandüberschuss von CHF 505‘300 ab. Der Nettoaufwand beläuft sich auf CHF 6‘898‘200, was einer Zunahme gegenüber dem Voranschlag 2012 von CHF 519‘400 oder 8,1 % (Vorjahr: 7,3%) entspricht. Mit den gesetzlichen, ordentlichen Abschreibungen von 8% bzw. CHF 482‘000 zuzüglich Abschreibungen in Form von Auflösung von Rücklagen von CHF 100‘000 abzüglich Aufwandüberschuss von CHF 505‘300 stehen der Einwohnergemeinde sehr geringe Eigenmittel für Investitionen von CHF 76‘700 (Budget 2012: CHF 178‘200) zur Verfügung, obschon Nettoinvestitionen von CHF 517‘000 (exkl. Eigenwirtschaftsbetriebe) vorgesehen sind. Es entsteht demnach eine Neuverschuldung. Dem Ergebnis liegen folgende grundlegende Beschlüsse/Tatsachen zu Grunde: -

Der Steuerfuss basiert neu auf 120% (2012: 115%) bei den natürlichen Personen. Der Steuerfuss bei den juristischen Personen wird hingegen bei 115% belassen. Ein Steuerprozent beträgt gemäss Abschluss 2011 CHF 57‘159.15.

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Der Gemeinderat Deitingen legt gemäss Dienst- und Gehaltsordnung (DGO) jährlich den auszubezahlenden Teuerungsausgleich fest. Er berücksichtigt dabei den Landesindex für Konsumentenpreise (Mai 1993 = 100 Punkte) analog Kanton gemäss Artikel 17 des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) vom 1. Januar 2005. Massgebend dabei ist jeweils die mittlere Jahresteuerung vom Juni Vorjahr bis Mai des laufenden Jahres. Für 2013 wird kein Teuerungsausgleich gewährt.

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Im Jahr 2013 läuft die Amtsperiode 2009-2013 aus. Damit verbunden sind vermehrte Aufwendungen für Abstimmungsmaterial und Porti, aber auch finanzielle Unterstützung der Ortsparteien und Ehrungen von abtretenden Behördenmitgliedern.

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Die Feuerwehr Deitingen wurde bis anhin als Spezialfinanzierung geführt, d.h. sie konnte eigenwirtschaftlich aufgrund des Feuerwehrpflichtersatzes funktionieren. Seit dem Umbau bzw. Bezug des Feuerwehrmagazins verrechnete die Einwohnergemeinde korrekterweise auch Mietkosten, die nebst der verrechneten Hydrantenentschädigung zugunsten der Wasserversorgung zu einem anhaltenden Defizit der Dienststelle führten. Da die Eigenmittel per Rechnungsabschluss 2012 aufgebraucht sind, ist eine Überführung der Feuerwehr in die laufende Rechnung der Einwohnergemeinde unabdingbar.

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Bei der Abteilung Bildung werden die Besoldungskosten für die Lehrkräfte an der Volksschule und den Kindergärten neu mit 41% (2012 = 38%) durch den Kanton subventioniert. Darüber hinaus entstehen zusätzliche Personalkosten bei der Einführung der Fremdsprachen (Projekt Passepartout), Aufstockung einer weiteren Schulklasse infolge Schülerzuwachs und Einführung der Schulsozialarbeit.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Antrag Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung: 

Den Voranschlag 2013 der CHF 505‘300 zu genehmigen.



Die Investitionsrechnung mit Ausgaben von CHF 1'142'000 und Einnahmen von CHF 295'000, d.h. Nettoinvestitionen von CHF 847'000 zu genehmigen.



Dem Gemeindepersonal für 2013 keinen Teuerungsausgleich auszurichten.



Den Steuerfuss für das Jahr 2013 für natürliche Personen auf 120% und für juristische Personen auf 115% der einfachen Staatssteuer festzulegen.



Die in § 1 des Steuerreglements vorgesehene Personalsteuer im Jahr 2013 nicht zu erheben.



Die Feuerwehrersatzabgabe, gestützt auf § 13 Ziffer 2 des Feuerwehrreglements, auf 15% der einfachen Staatssteuer festzulegen, sie beträgt für das Jahr 2013 mind. CHF 20.00 und max. CHF 400.00

Laufenden

Rechnung

mit

einem

Aufwandüberschuss

von

Eintreten GR Eberhard Bruno entschuldigt sich in aller Form für das wenig aussagekräftige Informationsbulletin Nr. 47. Das über das Budget 2013 nur sehr spärlich Informationen gedruckt wurden, war ein technisches Missverständnis beim Zusammenstellen des Bulletins und keinesfalls ein Problem bei der Druckerei.

Eintreten wird nicht bestritten.

Finanzplan 2012 bis 2016 Der Gemeinderat legt mit dem Finanzplan den Kurs und die Zielsetzungen für die Planperiode 2013-2017 fest. Der Finanzplan ist zugleich Planungs- und Führungsinstrument der Exekutive (Gemeinderat) und Informationsmittel für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Er soll eine mögliche Entwicklung der finanziellen Möglichkeiten aufzeigen, vor allem um a)

die sich abzeichnenden Aufgaben (= Ausgaben und Aufwendungen) zu erkennen,

b)

den Ausgaben und Aufwendungen die mutmassliche Entwicklung der Einnahmen und Erträge gegenüber zu stellen,

c)

die mutmassliche Entwicklung von Vermögen und Verschuldung aufzuzeigen und somit

d)

eine sachliche Diskussion unter Einbezug möglicher Alternativen zu erlauben.

Der Finanzplan 2013-2017 der Einwohnergemeinde Deitingen berücksichtigt für die Planperiode folgende Ausgangslage: 

Steuerfuss für natürliche Personen auf neu 120% bzw. 125% für die Folgejahre, juristische Personen wie bisher auf 115 %



Zuwachsrate Einwohner + 10/Jahr



Zuwachsrate Steuern natürliche Personen 3%; Entwicklung Finanzausgleich CHF 0



Zuwachsrate Nettoaufwand 2%



Zinssatz Schulden 2,0% (interne Verzinsung 1%)

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Laufende Rechnung 2013 Anhand einer Powerpointpräsentation, erstellt durch den Gemeindeverwalter, erläutert GR Eberhard Bruno die Details zum Voranschlag 2013. Der Gemeinderat ist sich der prekären Finanzlage bewusst, ca. 85% der Ausgaben sind gebundene Ausgaben und können von den Gemeinden nicht beeinflusst werden. Gemäss dem rechtsetzenden Reglement muss die Beteiligung an dem Dorfzentrum von der Einwohner- und Bürgergemeinde zu gleichen Teilen abgeschrieben werden. Der Kanton schreibt vor, dass die Abschreibungen ab Inbetriebnahme des Dorfzentrums zu erfolgen haben.

Diskussion Die beantragte Steuererhöhung um 5 Punkte löst grosse Diskussionen aus. Vorwürfe, die Gemeinde würde nicht genügend Einsparmöglichkeiten suchen, werden vom Gemeindepräsidenten und dem Ressortchef Finanzen klar zurückgewiesen. Anhand eines Massnahmenkataloges wird der Gemeinderat ab Januar 2013 mögliche Sparmöglichkeiten suchen und Lösungen erarbeiten. Auf Fragen bezüglich der Arbeitsvergaben im neuen Dorfzentrum wird deutlich erklärt, dass ein Submissionsreglement besteht welches zwingend einzuhalten ist. Eine Umgehung dieses Reglements kann strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Meyer Werner stellt den Antrag, auf die Steuererhöhung von 5 Punkten zu verzichten, der Steuerfuss soll auf 115% belassen werden.

Beschluss Mit 74 : 28 Stimmen und einigen Enthaltungen wird folgendes beschlossen: 

Der Steuerfuss für natürliche Personen für das Jahr 2013 wird auf 115% festgelegt.

Das vorliegende Budget wurde mit einem Steuerfuss von 120 Punkten gerechnet. Mit den vorangehenden Beschlüssen und der neuen Ertragsberechnung mit einem Steuerfuss von 115 Punkten verändert sich das Ergebnis für das Budget 2013.

Beschluss Mit grossem Mehr wird folgendes beschlossen: -

Der Voranschlag 2013 der laufenden Rechnung wird mit einem Aufwandüberschuss von CHF 720'300 genehmigt.

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Investitionsrechnung 2013 Die Investitionsrechnung 2013 beinhaltet nachstehende Positionen: Soll 210 610 620 620 620 620 701 711 711 790

Neues ICT Konzept Ersatz Oeschbrücke Deckbelag St. Ursulaweg Sanierung Wässermatten Ausbau Schulhausstrasse Perimeter Sanierung Wässermatten Wasseranschlussgebühren Einkauf zum ZASE Abwasseranschlussgebühren Überarbeitung Leitbild

Haben 52'000 15'000 50'000 90'000 300'000 25'000 90'000 600'000 180'000

35'000 1'142'000

295'000

1'142'000

847'000 1'142'000

Ausgabenüberschuss / Zunahme Nettoinvestitionen

Beschluss Mit grossem Mehr wird folgendes beschlossen: -

Die Investitionsrechnung 2013 wird mit Ausgaben von CHF 1'142'000 und Einnahmen von CHF 295'000 d.h. mit Nettoinvestitionen von CHF 847'000 genehmigt.

Steuern 2013 Beschluss Mit grossem Mehr wird folgendes beschlossen: 

Der Steuerfuss für natürliche Personen für das Jahr 2013 wird auf 115% der einfachen Staatssteuer festgelegt.



Der Steuerfuss für juristische Personen für das Jahr 2013 wird auf 115% der einfachen Staatssteuer festgelegt.



Die in § 1 des Steuerreglements vorgesehene Personalsteuer wird im Jahr 2013 nicht erhoben.



Die Feuerwehrersatzabgabe wird für das Jahr 2013, gestützt auf § 13 Ziffer 2 des Feuerwehrreglements, auf 15% der einfachen Staatssteuer festgelegt, sie beträgt für das Jahr 2013 mind. CHF 20.00 und max. CHF 400.00

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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Schlussabstimmung Beschluss Mit grossem Mehr wird folgendes beschlossen: 

Der Voranschlag 2013 der Laufenden Rechnung der bei CHF 11'299'000 Ausgaben und CHF 10'578'700 Einnahmen mit einem Aufwandüberschuss von CHF 720'300 rechnet, wird genehmigt.



Dem Gemeindepersonal wird für 2013 kein Teuerungsausgleich ausgerichtet



Der Voranschlag 2013 der Investitionsrechnung, der bei CHF 1'142'000 Ausgaben und CHF 295'000 Einnahmen mit einer Zunahme der Nettoinvestitionen von CHF 847'000 rechnet, wird genehmigt.



Die in § 1 des Steuerreglements vorgesehene Personalsteuer wird im Jahr 2013 nicht erhoben.



Die Feuerwehrersatzabgabe wird für das Jahr 2013, gestützt auf § 13 Ziffer 2 des Feuerwehrreglements, auf 15% der einfachen Staatssteuer festgelegt, sie beträgt für das Jahr 2013 mind. CHF 20.00 und max. CHF 400.00

Protokoll zur 2. Gemeinderatssitzung vom 29. November 2012

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999.99

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Verschiedenes Verschiedenes

Werder Rudolf erwähnt, dass im Festführer für das Einweihungsfest des Dorfzentrums ein falscher Gemeindepräsident erwähnt ist. Er ist der Meinung, dass bei der Kreditbewilligung für das Werkgebäude im Jahre 1966 Herr Neuhaus Gemeindepräsident gewesen sei.

Feurer Hans beanstandet, dass an der Stöcklimattstrasse oft viel zu schnell gefahren wird, er möchte dass auf dieser Strasse Tempo 30 eingeführt wird. Herr Feurer wird gebeten, für das Anliegen "Tempo 30" eine schriftliche Eingabe an die Baukommission zu machen. Feuer Hans spricht das Inkasso der Steuervorbezüge an; er möchte, dass nur die jahrelang säumigen Steuerzahler eine Mahnung erhalten würden.

Gemeindepräsident Frei Hans dankt den Einwohnerinnen und Einwohnern für das Erscheinen und wünscht allen schöne, geruhsame Weihnachtsfesttage und alles Gute im neuen Jahr.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung offeriert die Einwohnergemeinde Deitingen den Anwesenden einen Apéro, damit zu später Stunde noch Gedanken ausgetauscht werden können.

Schluss der Sitzung: 23:25 Uhr

Namens des Gemeinderates Gemeindepräsident: Gemeindeschreiberin:

Hans Frei

Beatrice Stampfli