M A R K T G E M E I N D E R A T E S O F F I N G E N

182 NIEDERSCHRIFT über die 12. öffentliche Sitzung des MARKTGEMEINDERATES OFFINGEN am 01.12.2014 von 21.00 Uhr bis 22.30 Uhr im Sitzungssaal des Rat...
Author: Erwin Hauer
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NIEDERSCHRIFT über die 12. öffentliche Sitzung des

MARKTGEMEINDERATES OFFINGEN am 01.12.2014 von 21.00 Uhr bis 22.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Offingen Offingen, 2014-11-05 abwesend

Grund der Abwesenheit

Vorsitzender:

Wörz Thomas Erster Bürgermeister Marktgemeinderatsmitglieder::

Zweiter BGM Hieber Robert Dritter BGMin Eberle Marie-Luise

Bader Georg Eberle Volker Feil Karsten Hascher Andrea Haupeltshofer Florian Krupka Karl Lüttecken-Mayr Claudia Marks Ingeborg Schmucker Erich Schuster Manfred Schweizer Monika Süß Ernst Süß Michael Dr. Zischak Rüdiger Ferner waren anwesend: Hr. Uano zu TOP 3 + 4 Fr. Kraus + Fr. Weber zu TOP 4a + 4b Fr. Dreier zu TOP 3b Schriftführer: Herr Martin Haupeltshofer I. Die Zahl der Marktgemeinderatsmitglieder einschließlich 1. Bürgermeister beträgt: 17 II. Die Marktgemeinderatsmitglieder wurden am 25.11.2014 schriftlich unter Angabe der Tagesordnung geladen. III. Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 2 GO fest und eröffnet die Sitzung.

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Bürger fragen Herr Bernhard Kempter bestätigt dem Markt Offingen eine gute Arbeit in Sachen leben und wohnen und fragt nach, was der Markt Offingen tun möchte, dass zukünftig mehr Gewerbeflächen zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende informiert, dass laufend Gespräche und Verhandlungen mit Grundstückseigentümern geführt werden, damit der Markt Offingen die notwendigen Grundstücksflächen für künftige Gewerbeansiedlungen erwerben kann.

Öffentliche Sitzung

1. Genehmigung 03.11.2014

der

öffentlichen

Sitzungsniederschrift

vom

Gegen die öffentliche Sitzungsniederschrift vom 03.11.2014 werden Einwände nicht erhoben.

Beschlussfassung: Die Niederschrift vom 03.11.2014 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis 17:0 2. Bekanntgabe nichtöffentlicher Beschlüsse Nichtöffentliche MGR-Sitzung vom 03.11.2014 a. Vorstellung einer Idee zur Errichtung einer Gedenkstätte für die französischen Kriegsgefangen in Schnuttenbach b. Feuerwehren – Weitergewährung Übungsbeteiligungszuschuss c. Einführung einer Gemeindebroschüre d. Auftragsvergaben zum Neubau Kindertagesstätte Offingen – Schallschutzkonzept, Bodengutachten

3. Bauanträge: a) Abbruch des bestehenden Wohngebäudes mit zwei Wohnungen sowie zweier Garagengebäude auf Flur-Nr. 206, Gemarkung Offingen, Dr. ZeilerPlatz 3, 89362 Offingen Auf dem gemeindlichen Grundstück mit der Flur-Nr. 206, Gemarkung Offingen soll eine neue Kindertagesstätte errichtet werden. Aufgrund der maroden Bausubstanz konnten die Gebäude nicht in ein neues Nutzungskonzept integriert werden und müssen nun abgerissen werden.

184 Da das Vorhaben im Bereich der Sanierungssatzung "Ortsmitte" liegt, ist eine sanierungsrechtliche Erlaubnis des Marktes Offingen erforderlich.

Beschlussfassung: Der Marktgemeinderat Offingen erteilt die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB zum Abbruch des Wohnhauses mit zwei Wohnungen sowie zweier Garagengebäude auf Flur-Nr. 206, Gemarkung Offingen durch den Markt Offingen, Marktstr. 19, 89362 Offingen und stimmt dem Abbruch zu. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Abbruchanzeige beim Landratsamt Günzburg einzureichen.

Abstimmungsergebnis 17:0 b) Antrag zum Neubau einer Kindertagesstätte mit 4 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen auf Flur-Nr. 206 und 205/4, Gemarkung Offingen, Dr.-Zeiler-Platz 3, 89362 Offingen Der Markt Offingen beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte mir vier Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen auf den Flur-Nrn 206 und 205/4, Gemarkung Offingen. Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück ein Mischgebiet dar. Weiter liegt das Grundstück innerhalb des Sanierungsgebietes „Offingen Ortsmitte“ und des Rahmenplanes des Marktes Offingen. Auch hat der Markt Offingen hierfür die Aufstellung des innerörtlichen Bebauungsplanes „Hauptstraße Ost“ beschlossen. Das neue Gebäude mit zwei Geschossen und Flachdach (3 Grad Dachneigung mit umlaufender Attika) hat eine Ausdehnung von ca. 44,5 m x 21 bzw. 26,6 m und ist nach Süden als abgerundeter Baukörper konzipiert. Der zentrale Erschließungsbereich im Norden überragt das Hauptgebäude um 2,25 m. Insgesamt werden 24 Stellplätze errichtet, davon 7 auf dem nördlich angrenzenden Grundstück des Klaiberhauses. Die Zufahrt erfolgt für 15 Stellplätze über die Leonhardstraße und für neun über die Hauptstraße. Die vom Markt Offingen beauftragte Planerin, Frau Architektin Dreier, stellt die Planunterlagen vor und beantwortet die Fragen aus dem Gremium.

Beschlussfassung: Der Marktgemeinderat Offingen erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB und die sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 BauGB zum Antrag auf Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen auf Flur-Nr. 206 und 205/4, Gemarkung Offingen, Dr.-Zeiler-Platz 3, 89362 Offingen.

Abstimmungsergebnis

12:5

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4. Bauleitplanung a1) Flächennutzungsplanänderung "Solarpark Schnuttenbach an der Bahnlinie Augsburg-Günzburg" im Markt Offingen - Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Großteil der Behörden und Träger öffentlicher Belange eine gemeinsame Stellungnahme für die Flächennutzungsplanänderung und für den Bebauungsplan abgegeben haben. Die bos.ten AG sieht darin, laut Aussage von Frau Peach, keinen Konflikt zu den verfahrensbezogenen Rechtsvorschriften. Der Abwägungsvorschlag wurde dem Gremium im Vorfeld der Sitzung neben weiteren Unterlagen zum Projekt in Form einer Sitzungsvorlage zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Vertreterin der bos.ten AG aus Regensburg, Frau Peach, welche die eingegangenen Stellungnahmen wie folgt vorstellt: Beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange: insgesamt 28 1. Abwasserverband Mindel-Kammel 2. Amprion GmbH 3. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach 4. Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben 5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Baudenkmalpflege 6. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Bodendenkmalpflege 7. Bayerisches Landesamt für Umwelt 8. Bund Naturschutz – Kreisgruppe Günzburg 9. DB Netz AG – Regionalbereich Süd 10. DB Services Immobilien GmbH – Region Süd 11. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Planauskunft Region Süd 12. Eisenbahn-Bundesamt 13. EnBW Ostwürttemberg DonauRies 14. Gemeinde Dürrlauingen 15. Gemeinde Rettenbach 16. Karl Bader – Kreisheimatpfleger 17. Kabel Deutschland – Planung NE3 18. Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm 19. Landratsamt Günzburg 20. LEW Augsburg 21. Markt Offingen 22. Regierung von Schwaben 23. Regionalverband Donau-Iller 24. Schwaben Netz GmbH 25. Staatliches Bauamt Krumbach

186 26. TransnetBW GmbH 27. Vermessungsamt Günzburg 28. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Es sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen. Träger öffentlicher Belange, die keine Stellungnahmen abgegeben haben: 1. Abwasserverband Mindel-Kammel 2. Amprion GmbH 5. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Baudenkmalpflege 8. Bund Naturschutz – Kreisgruppe Günzburg 9. DB Netz AG – Regionalbereich Süd 10. DB Services Immobilien GmbH – Region Süd 12. Eisenbahn-Bundesamt 14. Gemeinde Dürrlauingen 15. Gemeinde Rettenbach 16. Karl Bader – Kreisheimatpfleger 18. Kreishandwerkerschaft Günzburg/Neu-Ulm 20. LEW Augsburg 21. Markt Offingen 22. Regierung von Schwaben 23. Regionalverband Donau-Iller 27. Vermessungsamt Günzburg Behörden und Träger öffentlicher Belange, die keine Einwände oder Bedenken gegen das geplante Vorhaben vorbringen: Der Markgemeinderat Offingen nimmt Kenntnis von den Stellungnahmen der nachstehend genannten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB weder Anregungen, Bedenken oder Einwände enthalten: 1. Amprion GmbH 2. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Bodendenkmalpflege 3. Bayerisches Landesamt für Umwelt 4. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH – Planauskunft Region Süd 5. Kabel Deutschland – Planung NE3 6. Schwaben Netz GmbH 7. TransnetBW GmbH

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Träger öffentlicher Belange mit Bedenken, Hinweisen und Einwänden: 1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach 2. Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben 3. Landratsamt Günzburg 4. EnBW Ostwürttemberg DonauRies 5. Staatliches Bauamt Krumbach 6. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Stellungnahmen: 1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach – FB Landwirtschaft Auf die Stellungnahme vom 14.05.2014 und 23.06.2014 wird verwiesen. In der Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Seite 10, Absatz Schutzgut Boden, sollte aus unserer Sicht folgende Änderungen vorgenommen werden: Satz 2 und 3 sollten aus fachlicher Sicht ersatzlos gestrichen werden, weil hier kein reales Bild von der intensiven Landwirtschaft vermittelt wird. Ist dies aus ihrer Sicht nicht akzeptabel, so sollte zumindest die Formulierung wie folgt abgeändert werden: Die Vorhabenfläche wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Daraus können sich bedingt durch den Einsatz von schweren landwirtschaftlichen Maschinen Bodenverdichtungen ergeben. Durch die Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln kann der Boden ebenfalls nachteilig beeinflusst werden. Vom Fachbereich Landwirtschaft bestehen deshalb grundsätzliche Bedenken gegen die o. g. Planung.

Beschlussfassung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und den Hinweisen entsprochen.

Abstimmungsergebnis

12:3

MGRM Volker Eberle und Michael Süß sind während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend. 2. Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Auf die Stellungnahme vom 17.07.2014 wird verwiesen.  Auf dem Gebiet des Marktes Offingen wird derzeit das Flurneuordnungsverfahren Offingen III durchgeführt. Die Planungen der Teilnehmergemeinschaft Offingen III werden durch das geplante Bauvorhaben selbst nicht berührt. Allerdings liegt die alternative Ausgleichsfläche Flst. Nr. 280 im Verfahrensgebiet des Flurneuordnungsverfahrens. Rechtliche Festlegungen für einzelne Flurstücke können dieses behindern oder erschweren und sind daher, soweit möglich, zu vermeiden. Die Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen im Randbereich des Bauvorhabens ist weiterhin sicherzustellen. Die Nachteile für die Agrarstruktur durch die tlw. entstehenden ungünstigen Formen der landwirtschaftlichen Restflächen sind soweit möglich zu beheben bzw. ggf. zu entschädigen.

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Beschlussfassung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und den Hinweisen entsprochen. Das Flurstück 280 ist nicht mehr Teil der Planungen, so dass ein Erschweren des Flurneuordnungsverfahrens ausgeschlossen ist.

Abstimmungsergebnis

12:3

MGRM Volker Eberle und Michael Süß sind während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

3. Landratsamt Günzburg Ortsplanung Die grundsätzlichen ortsplanerischen Bedenken gegen die Außenbereichslage des Solarparks werden aufrechterhalten und erneut vorgebracht. Wiederholung der Stellungnahme vom 03.07.2014: Aus ortsplanerischer Sicht bestehen gegen die Planungen gewisse Bedenken. Deutlich ortsverträglicher wäre ein angebundener Standort für das Vorhaben bzw. die Verwendung von Dachflächen für die Solaranlagen. Damit könnten wertvollste Talraumflächen geschont und erhalten werden. Es wird deshalb empfohlen, die Planung grundsätzlich nochmals zu überdenken.

Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Fachbereichs des Landratsamtes Günzburg wird zur Kenntnis genommen und den Hinweisen wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis

14:3

Naturschutz und Landschaftspflege Die Planung wurde hinsichtlich der Belange des Naturschutzes gemäß unserem Schreiben vom 03.07.2014 überarbeitet und mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Günzburg abgestimmt. Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird die Lage der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage in Offingen/Schnuttenbach weiterhin kritisch und als keinesfalls ideal beurteilt. Grundsätzlich ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht zu beanstanden. Unter Beachtung der grünordnerischen Festsetzungen sowie der externen Ausgleichsfläche kann dem vorliegenden Bebauungsplan zugestimmt werden. Diese müssen für die Dauer des Eingriffes dinglich gesichert werden und die Pflege muss durch eine Reallast gewährleistet sein. Bei den Ausgleichsflächen muss jegliche Düngung ausgeschlossen sein. Änderungen der Pflege sind nur in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt Günzburg zulässig.

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Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Fachbereichs des Landratsamtes Günzburg wird zur Kenntnis genommen und den Hinweisen wird entsprochen. Die Ausgleichsflächen werden fristgerecht dinglich gesichert und die Pflege wird entsprechend der gründordnerischen Festsetzungen durch eine Reallast gewährleistet.

Abstimmungsergebnis

14:3

Wasserrecht Aus wasserrechtlicher Sicht bestehen gegen die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Einwände. Nachdem das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Mindel in der Planzeichnung der Flächennutzungsplanänderung nicht dargestellt wurde, sollte zumindest in Nr. 4.4 des Umweltberichtes beim Schutzgut „Wasser" eine entsprechende Lageplandarstellung aufgenommen werden. Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Bestimmung des § 78 Abs. 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes entfällt das Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes. Die Begründungen bzw. Umweltberichte der Bauleitplanungen sind um entsprechende Aussagen zu ergänzen. Es wird darauf hingewiesen, dass für das Bauvorhaben selbst eine Genehmigung nach § 78 Abs. 3 WHG erforderlich ist, soweit es sich im vorläufigen Überschwemmungsgebiet befindet. Dies gilt auch dann, wenn das Vorhaben baurechtlich keiner Genehmigung bedarf („Freistellungsverfahren"). Mit Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung besteht aus wasserrechtlicher Sicht Einverständnis.

Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Fachbereichs des Landratsamtes Günzburg wird zur Kenntnis genommen und den Hinweisen wird entsprochen. Eine Genehmigung nach § 78 Abs. 3 WHG wird bei Erforderlichkeit zum gegebenen Zeitpunkt beantragt.

Abstimmungsergebnis

14:3

Auto und Verkehr Gegen das Planungsvorhaben werden von Seiten der Unteren Verkehrsbehörde keine Einwendungen erhoben. Die verkehrliche Erschließung des Solarparks erfolgt gemäß den Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan über bereits vorhandene öffentliche Wege. Damit besteht Einverständnis. Sollte die Staatsstraße St 2025 bei den Maßnahmen für die Aufstellung der Solarfelder übermäßig in Anspruch genommen werden (Anlieferung, Baustellenfahrzeuge), ist für den Zeitraum der Baumaßnahme eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Absicherung zu beantragen.

190

Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Fachbereichs des Landratsamtes Günzburg wird zur Kenntnis genommen und den Hinweisen wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis

14:3

Brandschutz Der Kreisbrandrat weist nochmals darauf hin, dass die Firma Geiss im Lüßhof ein Störfallbetrieb nach der Seveso Richtlinie ist. Teile der Anlage fallen in den Sicherheitsbereich bei einem Störfall. Nicht die Photovoltaikanlage wird die Firma Geiss beeinträchtigen, wie in Nr. 5.5 der Begründung zum Bebauungsplan ausgeführt. Bei einem Störfall kommen die Auswirkungen von der Firma Geiss und können das Solarfeld beeinträchtigen. Hierüber ist abzuwägen, welche Auswirkungen von der Firma Geiss das Solarfeld beeinträchtigen können. Die Begründung ist dementsprechend anzupassen.

Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Fachbereichs des Landratsamtes Günzburg wird zur Kenntnis genommen und den Hinweisen wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis

13:4

Sonstiges 

   



Der Vorhaben- und Erschließungsplan wurde in den aktuell vorliegenden Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nicht mehr integriert, sondern liegt den Bebauungsplanunterlagen als separater Plan mit bei. Diese Umplanung ist sowohl im Plankopf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als auch in der Planbezeichnung oberhalb der Verfahrensvermerke entsprechend zu berichtigen. Dem Bebauungsplan ist eine Präambel voranzustellen. In der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der Geltungsbereich erkennbar darzustellen. Die wesentlichen Abstände sind im Bebauungsplan zu vermaßen. In der Planlegende ist das Planzeichen „Bemaßung" mit dem Zusatz „in m" zu ergänzen. Bei den Verfahrensvermerken auf der Bebauungsplanzeichnung ist der Vermerk j) zu streichen, nachdem der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert wird und somit der Bebauungsplan keiner Genehmigung bedarf. Beim Vermerk f) ist die Rechtsgrundlage richtig anzugeben.

191 

  

 



In der Planlegende unter der Rubrik „Sonstige Planzeichen" handelt es sich bis auf die Planzeichen „Zaun" und „Bemaßung" um Hinweise bzw. nachrichtliche Übernahmen, welche unter einer entsprechenden Überschrift geführt werden sollten. Die im Plan dargestellte Versorgungsleitung mit einem Schutzabstand von 15 m ist in der Planlegende entsprechend zu erklären und es ist der Versorgungsträger anzugeben. Das Kürzel für das Sondergebiet ist in der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes richtig darzustellen, nämlich „SOF". In Nr. 3 § 1 (2) der Satzung ist als weiterer Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Durchführungsvertrag zu benennen. Dieser hat vor Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan unterschrieben vorzuliegen. Nr. 5 der Satzung sollte gestrichen werden, da dies bereits eindeutig in § 1 der textlichen Festsetzungen geregelt ist. Zu Nr. 6 „Planungsalternativen, anderweitige Planungsmöglichkeiten" des Umweltberichtes wird darauf hingewiesen, dass auf Bebauungsplanebene nicht die Standortwahl relevant ist, sondern „plankonforme" Alternativen, also innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes. Im Hinblick auf die formale Vollständigkeit des Umweltberichtes sollten noch ergänzende Aussagen hierzu getroffen werden. Zuständig für die Überwachungsmaßnahmen sind die Gemeinden evtl. unter Hinzuziehung einer Fachbehörde. Dies sollte verdeutlich werden.

Beschlussfassung: Die Stellungnahme des Fachbereichs des Landratsamtes Günzburg wird zur Kenntnis genommen und den Hinweisen wird entsprochen.

Abstimmungsergebnis

13:4

4. EnBW Ostwürttemberg DonauRies Wir bitten Sie den Leitungsverlauf und den Schutzstreifen für unsere 20-kV-Freileitung an unsere aktuellen Bestandpläne anzupassen. Unser Mitarbeiter Herr Reeder, hat Ihnen bereits unsere aktuellen Bestandspläne als dxf Datei zu Verfügung gestellt.

Beschlussfassung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Leitungsverlauf und Schutzstreifen der 20-kV-Freileitung wurden in den Planungsunterlagen angepasst.

Abstimmungsergebnis

13:4

192

25. Staatliches Bauamt Krumbach Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Marktgemeinde Offingen in der Fassung vom 25.08.2014 besteht unter Berücksichtigung der nachstehenden Hinweise Einverständnis: 1. Eine neue Erschließungsstraße zum Plangebiet wird nicht erforderlich. 2. Eine Anbauverbotszone mit einem Abstand von 20 m gemessen ab dem Fahrbahnrand der Staatsstraße 2025 ist nach Art. 23 (1) in den Flächennutzungsplan eingetragen. 3. Es ist nicht näher ausgeführt, mit welcher Bepflanzung die Grünfläche westlich der Staatsstraße 2025 ausgestattet werden soll. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte dazu eine Aussage getroffen werden. Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Schnuttenbach an der Bahnlinie Augsburg-Günzburg" der Marktgemeinde Offingen in der Fassung vom 25.08.2014 besteht unter Berücksichtigung der nachstehenden Hinweise Einverständnis: 1. Eine neue Erschließungsstraße zum Plangebiet wird nicht erforderlich. 2. Aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird deutlich, dass die Erschließung des Solarparks über die Feldwege FIur-Nrn 388 und 298, Gemarkung Schnuttenbach erfolgt. Der Feldweg FIur-Nr. 298 ist im Abschnitt 320 bei Station 0,980 rechts verkehrsgerecht an die Staatsstraße 2025 angeschlossen. 3. Aus Gründen der Verkehrssicherheit für die Verkehrsteilnehmer auf der St 2025 sind Baumpflanzungen erst ab einem Abstand von 8,00 m vorzunehmen. Bei einer Unterschreitung dieses Abstandsmaßes ist die Sicherung des Staatsstraßenverkehrs mit einer einfachen Schutzplanke vorzusehen. 4. Die Einfriedung des Solarparks erfolgt in einem Mindestabstand von ca. 15,00 m vom westlichen Fahrbahnrand der Staatsstraße 2025. Bei diesem Abstand sind keine gesonderten Schutzeinrichtungen erforderlich.

Beschlussfassung: Die Stellungnahmen zu FNP und BBP werden zur Kenntnis genommen und den Hinweisen wird entsprochen. Aussagen zur Bepflanzung der Grünfläche westlich der Staatsstraße St2025 werden in der Satzung und im Umweltbericht zum BBP getroffen.

Abstimmungsergebnis

13:4

193

28. Wasserwirtschaftsamt Donauwörth Unsere Stellungnahme (E-Mail) vom 22.04.2014 hat weiterhin Gültigkeit. Im Westen wird das Plangebiet auf Flur-.Nr. 389 gerade noch vom vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Mindel berührt. Aus unserer fachlichen Sicht bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben, wenn davon auszugehen ist, dass der Abstand der Solarpaneele vom Boden mindestens 0,25 m beträgt. Bei Hochwasser sich evtl. am Zaun sammelndes Treibgut ist zu entfernen, um den Hochwasserabfluss nicht zu behindern. Der für die Kleintierdurchgängigkeit geforderte Zaunflurabstand von 0,20 m kommt auch dem ungehinderten Hochwasserabfluss entgegen. Von Landratsamt Günzburg wird Ihnen mitgeteilt, ob formal eine Genehmigung nach § 78 Abs. 2 WHG erforderlich ist. Sonstige wasserwirtschaftlichen Belange werden nicht berührt.

Beschlussfassung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis

13:4

a2) Flächennutzungsplanänderung "Solarpark Schnuttenbach an der Bahnlinie Augsburg-Günzburg" im Markt Offingen - Feststellungsbeschluss Der Marktgemeinderat stellt diesen Tagesordnungspunkt bis zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zurück.

b1) Bebauungsplan "Solarpark Schnuttenbach an der Bahnlinie Augsburg-Günzburg" im Markt Offingen - Beratung und Beschlussfassung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2, BauGB) hat zwischenzeitlich stattgefunden. Insgesamt wurden 28 Behörden und Träger öffentlicher Belange daran beteiligt. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Großteil der Behörden und Träger öffentlicher Belange eine gemeinsame Stellungnahme für die Flächennutzungsplanänderung und für den Bebauungsplan abgegeben haben. Deshalb kann zur Abwägung auf die unter TOP 4a1 erfolgten Beschlussfassungen Bezug genommen werden. Diese Vorgehensweise ist mit der Fa. bos.ten abgesprochen; Frau Weber sieht dabei keinen Konflikt zu den verfahrensbezogenen Rechtsvorschriften.

194

Beschlussfassung: Der Marktgemeinderat Offingen übernimmt die mit Sitzung vom 01.12.2014 unter TOP 4a1 erfolgte Abwägung zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Solarpark Schnuttenbach an der Bahnlinie Augsburg Günzburg für das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Solarpark Schnuttenbach an der Bahnlinie Augsburg Günzburg.

Abstimmungsergebnis

13:4

b2) Bebauungsplan "Solarpark Schnuttenbach an der Bahnlinie AugsburgGünzburg" im Markt Offingen - Satzungsbeschluss Der Marktgemeinderat stellt diesen Tagesordnungspunkt bis zur Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages zurück. c) Gemeinde Dürrlauingen: Flächennutzungsplanänderung „Gewerbegebiet Mindelaltheim“; hier Stellungnahme des Marktes Offingen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Mit Schreiben vom 21.10.2014 wurde der Markt Offingen um eine Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindegebiet Dürrlauingen im Rahmen der frühzeitigen Trägerbeteiligungen nach § 4 Abs. 1 BauGB gebeten. Die Gemeinde Dürrlauingen möchte ca. 12 ha gewerbliche Bauflächen im äußersten Südwesten der Gemarkung Mindelaltheim darstellen. Die Flächen liegen unmittelbar an der Kreisstraße GZ 11 nördlich des Stadtgebiets Burgau, welche hier angrenzend ihr Gewerbegebiet „Nord“ ausgewiesen hat. Die neuen Flächen liegen in einem Abstand von ca. 3,8 km zu den bebauten Bereichen des Ortsteils Schnuttenbach, so dass aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden kann, dass für die Gemeinde Offingen mit keinen Beeinträchtigungen durch Immissionen zu rechnen ist. Das geplante Areal liegt aber fast vollständig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Mindel. Als Mindelunterlieger ist auch der Markt Offingen von Mindelhochwässer betroffen. Nach § 78 Abs. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz ist in Überschwemmungsgebieten die Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch untersagt. Die Gemeinde Dürrlauingen sieht hier keinen Konflikt, da sie davon ausgeht, dass das Areal nach der Hochwasserfreilegung der Stadt Burgau nicht mehr im Überschwemmungsgebiet liegen wird.

Beschlussfassung: Der Marktgemeinderat Offingen nimmt Kenntnis von der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dürrlauingen für den Bereich „Gewerbegebiet Mindelaltheim“.

195

Als Mindelunterlieger dürfen aus Sicht des Marktes Offingen durch die Ausweisung des „Gewerbegebietes Mindelaltheim“ keine Nachteile im Hochwasserabfluss entstehen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme bei der Gemeinde Dürrlauingen vorzulegen mit dem Inhalt, dass der Markt Offingen die Flächennutzungsplanänderung ablehnt, solange die Hochwasserfrage nicht eindeutig geklärt ist.

Abstimmungsergebnis

17:0

d) Stadt Leipheim / Gemeinde Bubesheim: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Leipheim Bereich „Ausweisung einer Sondergebietsfläche Energiewirtschaft auf dem ehem. Fliegerhorstgelände“ und 7. Änderung Flächennutzungsplan Bubesheim Bereich „Ausweisung einer Sondergebietsfläche Energiewirtschaft auf dem ehem. Fliegerhorstgelände“; hier Stellungnahme des Marktes Offingen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB e) Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg: Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“; hier: Stellungnahme des Marktes Offingen im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Über das beauftragte Planungsbüro wurden dem Markt Offingen mit Schreiben vom 7.11.2014 die Bauleitplanungen der Stadt Leipheim und der Gemeinde Bubesheim zur 4. bzw. 7. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg zur Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit der Bitte um Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgelegt. Der Zweckverband möchte mit den vorgelegten Bauleitplanungen die Errichtung eines Gas- bzw. eines Gas- und Dampfturbinenkraftwerks auf dem Areal des ehem. Fliegerhorstes Leipheim ermöglichen. Da das Areal sowohl auf dem Gebiet der Stadt Leipheim wie der Gemeinde Bubesheim liegt, ist dort auch jeweils eine Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Derzeit ist in den Flächennutzungsplänen Wald, Verkehrsflächen bzw. gewerbliches Bauland dargestellt. Die Stadtwerke Ulm möchten auf der überplanten Fläche von ca. 18,5 ha zwei Kraftwerksblöcke mit zusammen max. 1.200 MW elektrischer Leistung errichten. Die kürzeste Entfernung zwischen dem geplanten Kraftwerk und dem östlich davon gelegenen bebauten Gemeindegebiet beträgt ca. 10,5 km bis Offingen und ca. 12,5 km bis Schnuttenbach. Aus den vorgelegten Unterlagen lassen sich aus Sicht der Verwaltung keine negativen Auswirkungen auf die Belange des Marktes Offingen erkennen.

196

Beschlussfassung: Der Marktgemeinderat Offingen nimmt Kenntnis von den Bauleitplanungen:  der Stadt Leipheim: 4. Änderung des Flächennutzungsplanes Leipheim Bereich „Ausweisung einer Sondergebietsfläche Energiewirtschaft auf dem ehem. Fliegerhorstgelände“ i.d.F.v. 14.08.2014  der Gemeinde Bubesheim: 7. Änderung Flächennutzungsplan Bubesheim Bereich „Ausweisung einer Sondergebietsfläche Energiewirtschaft auf dem ehem. Fliegerhorstgelände“ i.d.F.v. 14.08.2014  des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg: Bebauungsplan Nr. 4 „Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- oder Gas- und Dampfturbinenkraftwerk“ i.d.F.v. 10.09.2014 Anregungen oder Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Stellungnahmen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis

14:3

5. Plangenehmigungsverfahren zur Erneuerung des Bahnüberganges Neuoffingen Mit Schreiben des Eisenbahn-Bundesamtes vom 14.11.2014 wurde der Markt Offingen um eine Stellungnahme zur Erneuerung des Bahnüberganges in Neuoffingen gebeten. Über die Entwurfsplanung hierzu wurde im Marktgemeinderat am 02.12.2013 bereits beraten und Beschluss gefasst. Die damals angeregte Ausweichstelle aufgrund der schmalen Fahrbahn wurde von der DB abgelehnt, da diese nicht im Kreuzungsbereich zu liegen käme. Nach Errichtung des neuen Bahnübergangs ist dort ein Begegnungsverkehr LKW/LKW möglich. In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 20.01.2014 wurde die Errichtung einer Beleuchtung des Bahnübergangs abgelehnt, da dies aus Sicht der DB nicht erforderlich war und die Kosten somit komplett vom Markt Offingen zu tragen gewesen wären. Die Maßnahme sieht vor, dass die Fahrbahn im Kreuzungsbereich komplett erneuert wird, die Sicherung erfolgt dann über Halbschranken und verschiedene optische und akustische Warneinrichtungen. Der Markt Offingen ist als Straßenbaulastträger aufgrund rechtlicher Vorgaben an den geschätzten Gesamtkosten von rund 516.000 € (ohne Planungskosten) beteiligt. Dies ist in einer noch ausstehenden Vereinbarung mit der DB Netz AG zu regeln. Die in Neuoffingen ansässigen Firmen NFG Bahnservice GmbH und Richard Geiss GmbH wurden von den Planungen in Kenntnis gesetzt. Nach Auskunft der DB ist die Maßnahme mit drei Monaten Bauzeit in der zweiten Jahreshälfte 2015 vorgesehen.

197 Die nun vorgelegte Genehmigungsplanung hat sich zur Entwurfsplanung in wesentlichen Punkten nicht geändert.

Beschlussfassung: Der Marktgemeinderat Offingen nimmt Kenntnis von der Genehmigungsplanung der DB Netz AG zur Erneuerung des Bahnüberganges Neuoffingen i.d.F.v. 15.09.2014. Einwendungen werden nicht vorgebracht. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Eisenbahn-Bundesamt eine entsprechende Stellungnahme vorzulegen.

Abstimmungsergebnis

14:3

6. Jahresbericht der Seniorenbeauftragten Der Vorsitzende übergibt der Seniorenbeauftragen, MGRM Schweizer, das Wort. MGRM Monika Schweizer informiert, dass der Markt Offingen im Bereich der Seniorenarbeit sehr gut aufgestellt ist. Weiter wird über eine sehr gute Zusammenarbeit mit den Vereinen und Organisationen bei der Erstellung des Seniorenkalenders berichtet. MGRM Monika Schweizer berichtet im weiteren Verlauf über die im Jahr 2014 stattgefundenen Veranstaltungen. Der neue Seniorenkalender für das Jahr 2015 wurde im November 2014 ausgearbeitet. MGRM Monika Schweizer dankt abschließend allen Vereinen, Organisationen und Parteien für die hervorragende Unterstützung bei der Seniorenarbeit in Offingen.

7. Sonstiges a) Veranstaltungen Der Vorsitzende informiert das Gremium über folgende Veranstaltungen und bittet das Gremium, diese zu besuchen: -

Trachtenverein AWO FFW-Offingen Markt Offingen Markt Offingen

Nikolausfeier Weihnachtsfeier Weihnachtsfeier Neujahrsempfang Sitzung

06.12.14 07.12.14 20.12.14 01.01.15 12.01.15

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b) Flurreinigung 2015 Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Flurreinigung 2015 am 29.3.2015 um 9 Uhr stattfinden wird. Gleichzeitig bittet er MGRM Georg Bader um die Organisation im Ortsteil Schnuttenbach und MGRM Robert Hieber um Unterstützung bei der Organisation in Offingen.

c) Weihnachtsmarkt 2014 Der Vorsitzende bedankt sich bei allen, die zum Gelingen des Weihnachtsmarktes beigetragen haben. Besonderer Dank gilt dabei den Mitgliedern des Festausschusses MGRM Michael Süß, Michael Schuster, Günter Straub, Wiegand Auchter und Frithjof Mallin und dem gemeindlichen Bauhof. Der neue Veranstaltungsort und der neu gewählte Termin werden allgemein positiv bewertet.

d) Wertstoffhof - Öffnungszeiten MGRM Karsten Feil regt an, dass der Wertstoffhof auch im November mittwochs geöffnet wird, da dies der laubreichste Monat sei. Der Vorsitzende verweist auf die Zuständigkeit des Kreisabfallwirtschaftbetriebes und sichert die Prüfung zu.

e) Bahnhof Offingen MGRM Inge Marks bittet darum, den Erwerb des Offinger Bahnhofes nicht weiter zu verfolgen. Der Vorsitzende teilt mit, dass aktuell ein Kaufangebot seitens des Marktes Offingen beim Eigentümer vorliegt.

f) Rückblick 2014 Der Vorsitzende informiert in einem kurzen Jahresrückblick über die gemeindlichen Angelegenheiten des Marktes Offingen im Jahr 2014 wie Südumfahrung, brandschutztechnische Sanierung der Mindelhalle, Sanierung Wasserwerk, Demenzwohnanlage, WC-Sanierung Schule, Errichtung Mahnmal und die Entwicklung zum Neubau einer Kindertagesstätte. Besonders froh zeigte sich der Vorsitzende über die getroffene Entscheidung zum Neubau der Kindertagesstätte auf dem Grundstück der ehemaligen Sternwirtschaft. Der gute Baufortschritt der Großbaustelle Südumfahrung wird ebenfalls hervorgehoben. Neben all den wichtigen Zukunftsprojekten ist es gleichzeitig gelungen, Vereine und Ehrenamtliche zu unterstützen und Bauhof und Feuerwehren mit zusätzlichem Gerät auszustatten. Anschließend bedankt sich der Vorsitzende beim Marktgemeinderat und besonders beim 2. Bürgermeister Robert Hieber und der 3. Bürgermeisterin Marie-

199 Luise Eberle. Die Zusammenarbeit in Offingen hat im Jahre 2014 wieder hervorragend funktioniert und Offingen konnte im Sinne einer liebens- und lebenswerten Heimatgemeinde weiter ausgebaut werden. Ebenfalls dankte der Vorsitzende dem Personal der Verwaltungsgemeinschaft für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung. Für die herannahende Weihnachtszeit und den kommenden Jahreswechsel wünschte der Vorsitzende allen eine entspannte und erholsame Zeit. Als kleine Anerkennung für die geleistete Arbeit erhielt jedes Gemeinderatsmitglied ein kleines Weihnachtsgeschenk.

Vorsitzender:

Protokollführer:

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