Preis- und Leistungsverzeichnis 8. August 2017

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• Kapitel A: Allgemeine Informationen zur Sparkasse • Kapitel B: Girokonto und Zahlungsverkehr • Kapitel C: Sparverkehr und Wertpapiergeschäft • Kapitel D: Kreditgeschäft

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• Kapitel E: Sonstiges

Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, und die nach den Umständen zu urteilen nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen. Ein solches Entgelt kann nur verlangt werden, wenn die Leistungen im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden. Die Sparkasse wird nach Nr. 17 Abs. 4 der AGB für Tätigkeiten, zu deren Erbringung sie bereits gesetzlich oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse erbringt, kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen erhoben.

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Preis- und Leistungsverzeichnis 8. August 2017

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Inhaltsverzeichnis A.

Allgemeine Informationen zur Sparkasse .......................................................................................................... 4 I. Name und Anschrift der Sparkasse ..................................................................................................................... 4 II. Zuständige Aufsichtsbehörden ......................................................................................................................... 4 III. Eintragung im Handelsregister ......................................................................................................................... 4 IV. Vertragssprache ............................................................................................................................................... 4 V. Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten ................................................. 4 VI. Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung ........................... 5 B. Girokonto und Zahlungsverkehr ......................................................................................................................... 6 I. Girokonten ........................................................................................................................................................... 6 1. Preismodelle für Privatkonten ..................................................................................................................... 6 2. Preismodelle für Geschäftskonten .............................................................................................................. 7 3. Kontoauszug (pro Vorgang)........................................................................................................................ 7 4. Rechnungsabschluss .................................................................................................................................. 8 5. Kontoüberziehungen ................................................................................................................................... 8 6. Kontowecker ............................................................................................................................................... 8 7. Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses........................... 8 II. Erbringung von Zahlungsdiensten ................................................................................................................... 8 1. Überweisungen ........................................................................................................................................... 8 1.1. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen .............................................................................................. 8 1.1.1. Überweisungsaufträge ........................................................................................................................ 8 1.1.2. Überweisungsgutschriften ................................................................................................................ 10 1.2. Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten) ....................................................................................................... 11 1.2.1. Überweisungsaufträge ...................................................................................................................... 11 1.2.2. Überweisungsgutschriften ................................................................................................................ 12 2. Lastschriften.............................................................................................................................................. 13 2.1. Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des EWR......................................... 13 2.1.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 13 2.1.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 13 2.2. Lastschriften aus weiteren Staaten....................................................................................................... 14 2.2.1. SEPA-Basis-Lastschrift ..................................................................................................................... 14 2.2.2. SEPA-Firmen-Lastschrift .................................................................................................................. 14 2.3. Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften .......................................................................................... 14 2.3.1. SEPA-Basis-Lastschriften ................................................................................................................. 14 2.3.2. SEPA-Firmen-Lastschriften: ............................................................................................................. 15 3. Kartengestützter Zahlungsverkehr............................................................................................................ 15 3.1. Kreditkarten........................................................................................................................................... 15 3.2. Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte) ............................................................. 16 3.3. GeldKarte .............................................................................................................................................. 17 3.4. Barauszahlungen .................................................................................................................................. 17 3.5. Ausführungsfrist .................................................................................................................................... 18 4. Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte ............................................................................................... 18 4.1. Bareinzahlung ....................................................................................................................................... 18 4.2. Barauszahlung ...................................................................................................................................... 18 5. Online-Banking und Electronic Banking ................................................................................................... 19 5.1. Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) ......................................................................................................... 19 5.2. Electronic Banking für Unternehmer ..................................................................................................... 19 2

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5.3. Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS.................................................................................. 20 6. Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung ................................ 21 7. Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ................................................................................. 22 III. Scheckverkehr................................................................................................................................................ 22 1. Allgemein .................................................................................................................................................. 22 2. Grenzüberschreitender Scheckverkehr .................................................................................................... 23 2.1. Scheckzahlungen in das Ausland ......................................................................................................... 23 2.2. Scheckzahlungen aus dem Ausland..................................................................................................... 23 2.3. Umrechnungskurse ............................................................................................................................... 23 C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 24 I. Sparkonto ........................................................................................................................................................... 24 1. Kennwortvereinbarung .............................................................................................................................. 24 2. Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) ..................................................................................... 24 II. Wertpapiere .................................................................................................................................................... 24 1. Depotleistungen ........................................................................................................................................ 24 2. Effektive Stücke ........................................................................................................................................ 24 D. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft .............................................................................................................. 25 3. Transaktionsleistungen ............................................................................................................................. 25 4. Ersatz von Aufwendungen ........................................................................................................................ 25 E. Kredite .................................................................................................................................................................. 26 I. Kredite ................................................................................................................................................................ 26 II. Bankbürgschaft (Aval) .................................................................................................................................... 26 F. Sonstiges ............................................................................................................................................................. 26 I. Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden ..................................................................................................... 26 II. Im Auftrag des Kunden vorgenommene ........................................................................................................ 26 III. Bankauskunft im Auftrag des Kunden ............................................................................................................ 26

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A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Auf mögliche Änderungen dieser allgemeinen Informationen wird die Sparkasse den Kunden direkt oder per Kontoauszug hinweisen.

I.

Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Rastatt-Gernsbach Kaiserstraße 37, 76437 Rastatt Eisenlohrstraße 23, 76593 Gernsbach

II.

Zuständige Aufsichtsbehörden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 - 28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de). Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu)

III.

Eintragung im Handelsregister Registergericht Mannheim, HRA 521126 und HRA 530209

IV.

Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.

V.

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten mit der Sparkasse besteht die Möglichkeit, sich an die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg zu wenden. Das Anliegen ist in Textform an die folgende Adresse zu richten: Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Online erreichen Sie die Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg unter: http://www.sv-bw.de/schlichtung Näheres regelt die Verfahrensordnung der Sparkassen-Schlichtungsstelle Baden-Württemberg, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Sparkasse Rastatt-Gernsbach nimmt am Streitbeilegungsverfahren vor dieser anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle teil. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Europäische Onlinestreitbeilegungsplattform errichtet. Die Online-Streitbeilegungsplattform können Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus online abgeschlossenen Kauf- oder Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der Sparkasse lautet: [email protected]

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A. Allgemeine Informationen zur Sparkasse Bei behaupteten Verstößen gegen - das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, - die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder - Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann auch Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingelegt werden. Die Adressen lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn und Marie-Curie-Str. 24 – 28 60439 Frankfurt am Main

VI.

Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EUGeldtransferverordnung Die „Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Sparkasse bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Sparkasse Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr I.

Girokonten

1.

Preismodelle für Privatkonten Giro classic/ Giro Basiskonto electronic

Giro comfort Giro exclusiv

S-PoolKonto

Grundpreis 1) Grundpreis pro Monat 4,35 EUR 4,85 EUR 8,25 EUR 16,00 EUR 6,45 EUR Postenpreis (wird nur erhoben, wenn die Buchungen vereinbarungsgemäß und im Auftrag des Kunden erfolgen. Für fehlerhafte Buchungen sowie Korrektur- und Stornobuchungen werden keine Entgelte berechnet)

Beleglose Kundenaufträge

0,12 EUR

0,12 EUR

0,12 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

0 FP p. M.

10 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0,00 EUR

Gutschriften, Belastungen (ohne Geldautomat) Geldautomat

0,49 EUR

0,49 EUR

0,49 EUR

0,00 EUR

0 FP p. M.

50 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0,49 EUR

0,49 EUR

0,49 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

5 FP p. M.

5 FP p. M.

5 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

Beleghafte Kundenaufträge

1,00 EUR

2,00 EUR

1,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

Kassenposten

1,00 EUR

2,00 EUR

1,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

5 FP p. M.

1 FP p. M.

5 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

Nachttresor/Cash-Depot

2,00 EUR

2,00 EUR

2,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

Sammeleinreichungen Einzelposten beleglos Sammeleinreichungen Einzelposten beleghaft Kontoauszug, Kundeninformation über

0,12 EUR

0,12 EUR

0,12 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

0 FP p. M.

10 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

0 FP p. M.

1,00 EUR

2,00 EUR

1,00 EUR

0,00 EUR

0,00 EUR

0 FP p. M. SB-Terminal unentgeltlich

0 FP p. M. SB-Terminal

0 FP p. M. SB-Terminal unentgeltlich

0 FP p. M. SB-Terminal unentgeltlich

0 FP p. M. SB-Terminal unentgeltlich

0,50 EUR

2)

FP p. M. = Freiposten pro Monat Bei allen Kontomodellen sind bis zu zwei SparkassenCards im Grundpreis enthalten. Beim Kontomodell Giro exclusiv ist zusätzlich eine Kreditkarte Gold mit Zusatzkarte im Pauschalpreis enthalten. Das „Konto mit Zukunft“ für alle Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. Vollzeitschulende wird entgeltfrei geführt. Beim Kontomodell S-Pool-Konto ist eine MasterCard X-Tension (bonitätsabhängig) beziehungsweise eine MasterCard Basis enthalten. Das Konto ist für alle jungen Erwachsenen (18 bis 30 Jahre) erhältlich. Paketpreis p. M.: 6,45 EUR 1)

Buchungsposten bis zum Betrag von 8,25 EUR p. M. sind frei. Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit über das Vereinbarte hinausgehend (pro Vorgang) 2)

Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7, B.II.; B.III. und E berechnet.

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2.

Preismodelle für Geschäftskonten

„Giro business“ Einzelpreisabrechnung, Grundpreis pro Monat

6,45 EUR

Beleglose Kundenaufträge

0,12 EUR

Gutschriften, Lastschriften automatische Buchungen, Geldautomat

0,49 EUR

Beleghafte Kundenaufträge

1,00 EUR

Kassenposten

1,50 EUR

Nachttresor/Cash-Depot

4,00 EUR

Sammeleinreichungen Einzelposten beleglos

0,12 EUR

Sammeleinreichungen Einzelposten beleghaft

1,00 EUR

Kontoauszug, Kundeninformation über Kontoauszugsdrucker

unentgeltlich

Es sind bis zu zwei SparkassenCards im Grundpreis enthalten. Für nicht aufgeführte Leistungen werden Entgelte gemäß den Kapiteln B.I.4, 6, 7; B.II.;B.III. und E berechnet.

3.

Kontoauszug (pro Vorgang) Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Bereitstellung/Übermittlung auf Verlangen des Kunden, soweit dies über das Vereinbarte hinausgeht - Tagesauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Wochenauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle - Monatsauszug - bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle Postversand von Kontoauszügen, die nach am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufen wurden

keine gesonderte Berechnung

0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR 0,80 EUR

37 Tagen 0,80 EUR

Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung eines Duplikats von Kontoauszügen auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

- bei Postversand - bei Abholung in der Geschäftsstelle

je je

3,00 EUR 3,00 EUR

Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation 1 vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen . 1

Zahlungsvorgänge sind insbesondere

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B. Girokonto und Zahlungsverkehr 4.

Rechnungsabschluss Die erstmalige Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich.

5.

Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Unternehmer. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

6.

Kontowecker Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. Benachrichtigung per - SMS-TAN - Push-TAN - E-Mail

7.

0,09 EUR 0,09 EUR 0,00 EUR

Entgelte für die Belastung von vereinbarten Zahlungen innerhalb des eigenen Hauses Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde. - fällige Darlehensraten - fällige Sparraten - Schließfachgebühren

II.

0,49 EUR 0,49 EUR 0,49 EUR

Erbringung von Zahlungsdiensten Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1.

Überweisungen

1.1.

Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)2 in Euro oder in anderen EWR-Währungen3

1.1.1.

Überweisungsaufträge Die Geschäftstage und Cut-Off-Zeiten der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II 7.

- Bareinzahlungen (auf ein Zahlungskonto) oder - Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die - Übermittlung von Geldbeträgen (auf ein anderes Zahlungskonto) durch Ausführung von - Lastschriften, - Überweisungen oder - Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments. 2 Andere EWR-Staaten sind derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 3 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

8

B. Girokonto und Zahlungsverkehr a)

Ausführungsfristen Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens nach folgender Frist eingeht (gerechnet ab Zugang des Auftrags bei der Sparkasse): - Überweisungen in Euro 4 Belegloser Überweisungsauftrag max. 1 Geschäftstag 5 Beleghafter Überweisungsauftrag max. 2 Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen 6 Belegloser Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage 7 Beleghafter Überweisungsauftrag max. 4 Geschäftstage

b)

Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

aa)

Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. 8 Der Zahler trägt die folgenden Entgelte :

Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN in Euro (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet

Euro-Expresszahlung online

Modalitäten: je Überweisung vom Girokonto 9 10 beleghaft beleglos per Dauerauftrag *1,00 EUR 0,12 EUR 0,30 EUR

*1,00 EUR bis 25,00 EUR 5,00 EUR über 25,00 EUR 1,5 ‰ mind. 11,00 max. 100,00 EUR, Spesen 1,30 EUR

-

0,12 EUR

dto.

0,12 EUR zzgl. 10,00 EUR

0,30 EUR

dto.

-

per Eilüberweisung Postenentgelt zzgl. 10,00 EUR

per Zahlschein 2,00 EUR

Postenentgelt zzgl. 10,00 EUR

-

dto. zzgl. 5,00 EUR

-

-

-

*Giro electronic 2,00 EUR

bb)

Überweisungen in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtige Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • •

0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR)

4

Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 6 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 7 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 8 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. 9 Beleghaft: Überweisung per Vordruck, Sammeldatei mit Begleitzettel, inklusive Service mit Rechenzentren (SRZ) durch Unternehmer. 10 Beleglos: Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefon-Banking, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 5

9

B. Girokonto und Zahlungsverkehr Höhe der Entgelte Entgeltregelung 0

1

9

Entgelt Abwicklungsprovision bis 25,00 EUR Abwicklungsprovision über 25,00 EUR Spesen über 25,00 EUR Courtage über 25,00 EUR zzgl.

5,00 EUR 1,5 ‰, mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR 1,30 EUR 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR 25,00 EUR

Hinweis: Dieses Entgelt wird zusätzlich zu den unter aa) ausgewiesenen Entgelten erhoben. c)

Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker

2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern

6,00 EUR 6,00 EUR

Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen.

6,00 EUR 6,00 EUR

Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden

2,00 EUR

Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen. 1.1.2.

15,00 EUR

Überweisungsgutschriften 11

Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet : Gutschrift einer Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister

Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet

Entgelt 0,49 EUR 0,49 EUR 0,49 EUR bis 5.000 EUR: 6,00 EUR bis 10.000 EUR: 7,50 EUR bis 25.000 EUR: 11,00 EUR über 25.000 EUR: 1,00 ‰, max. 100,00 EUR, zzgl. 1,30 EUR Spesen bis 5.000 EUR: 6,00 EUR bis 10.000 EUR: 7,50 EUR bis 25.000 EUR: 11,00 EUR über 25.000 EUR: 1,00 ‰, max. 100,00 EUR, zzgl. 1,30 EUR Spesen

Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen als der Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt erhoben: Courtage 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR. Keine Berechnung erfolgt, wenn der Überweisende die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

11

Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

10

B. Girokonto und Zahlungsverkehr 1.2.

Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)12 in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung)13 sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)14

1.2.1.

Überweisungsaufträge

a)

Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

b)

Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

aa)

Entgeltpflichtige Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweise: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

bb)

Entgelte

15

Zielland(Produkt)

Entgeltregelung 0 (SHARE)

Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) beleghaft 1,00 EUR, beleglos 0,12 EUR Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) beleghaft 1,00 EUR, beleglos 0,12 EUR San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPAbeleghaft 1,00 EUR, beleglos 0,12 EUR Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen) bis 25,00 EUR 5,00 EUR über 25,00 EUR:

1,5 ‰, mind. 11,00 EUR max. 100,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR

Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1)

1 (OUR) -

zzgl. 25,00 EUR

5,00 EUR

Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt 0 (SHARE)

bis

25,00 EUR

5,00 EUR

über 25,00 EUR

1,5 ‰, mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR Courtage 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR, Spesen 1,30 EUR 1 (OUR)

zzgl. 25,00 EUR

12

andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 13 z. B. US-Dollar. 14 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 15 Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn der Zahlungsdienst / die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat.

11

B. Girokonto und Zahlungsverkehr cc)

Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker

2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe

6,00 EUR zzgl. Fremdkosten 6,00 EUR zzgl. Fremdkosten

- bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Bemühen um die Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Hinweis: Das Institut des Zahlungsempfängers kann weitere Entgelte berechnen Dauerauftrag: Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung im Auftrag des Kunden

6,00 EUR 6,00 EUR

2,00 EUR

1.2.2.

Überweisungsgutschriften

a)

Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: - Bei der Entgeltregelung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. - Bei der Entgeltregelung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.

b)

16

Entgelte Bei einer Entgeltregelung „0“ oder „2“ werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden: Absenderland/Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) San Marino in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder

Entgelt in Euro bis 5.000 EUR: 5,00 EUR bis 10.000 EUR: 7,50 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR bis 25.000 EUR: 11,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR über 25.000 EUR: 1,0 ‰, max. 100,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR

Aufschlag/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2)

0,00 EUR

16

Es wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisungsgutschrift vereinbarungsgemäß erfolgt und vom Zahlungsdienstleister fehlerfrei durchgeführt wurde.

12

B. Girokonto und Zahlungsverkehr Zusätzliches Entgelt für die Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Länder/Produkte

Entgeltregelung 0 2

Entgelt ab 5.000 EUR: ab 5.000 EUR:

Courtage 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR Courtage 0,25 ‰, mind. 2,50 EUR

2.

Lastschriften

2.1.

Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des EWR17

2.1.1.

SEPA-Basis-Lastschrift

a)

Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

b)

Entgelte bei Lastschrifteinlösungen

18

Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister

c)

0,49 EUR 0,49 EUR

Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker

2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs

0,00 EUR

2.1.2.

SEPA-Firmen-Lastschrift

a)

Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

b)

Entgelte bei Lastschrifteinlösungen

19

Lastschrifteinlösung bei Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister

c)

Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs

0,49 EUR 0,49 EUR

2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

17

andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 18 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. 19 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

13

B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2.2.

Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.

2.2.1.

SEPA-Basis-Lastschrift

a)

Entgelte bei Lastschrifteinlösungen

20

Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino

b)

0,49 EUR 0,49 EUR 0,49 EUR

Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker

2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs 2.2.2.

SEPA-Firmen-Lastschrift

a)

Entgelte bei Lastschrifteinlösungen

21

Lastschrifteinlösung bei Einreichungen aus der Schweiz Monaco San Marino

b)

0,00 EUR

0,49 EUR 0,49 EUR 0,49 EUR

Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - per Postversand - per elektronischem Postfach - per Kontoauszugsdrucker Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgten Mandats-Widerrufs

2.3.

Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften

2.3.1.

SEPA-Basis-Lastschriften bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften

20 21

2,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPABasis-Lastschrift

Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde. Diese Entgelte werden nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösung fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

14

B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2.3.2.

SEPA-Firmen-Lastschriften: bei Einmal- und wiederkehrenden Lastschriften

frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 16:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPAFirmen-Lastschrift

3.

Kartengestützter Zahlungsverkehr

3.1.

Kreditkarten

a)

Jahrespreise MasterCard Karte/Visa Card - Hauptkarte - Hauptkarte mit Bild - Zusatzkarte - Zusatzkarte mit Bild

20,45 EUR 23,01 EUR 15,34 EUR 17,90 EUR

MasterCard Gold Karte/Visa Card Gold - Hauptkarte - Hauptkarte mit Bild - Zusatzkarte - Zusatzkarte mit Bild

65,00 EUR 70,00 EUR 50,00 EUR 55,00 EUR

MasterCard Basis - 14 bis 17 Jahre, ohne Krankenversicherung - 14 bis 17 Jahre, mit Krankenversicherung - ab 18 Jahre, ohne Krankenversicherung - ab 18 Jahre, mit Krankenversicherung

18,00 EUR 26,00 EUR 30,00 EUR 38,00 EUR

MasterCard X-Tension (18- bis 27jährige Privatgiro-Kontoinhaber

18,00 EUR

23

b)

Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen

c)

Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden

Portokosten 3,00 EUR

(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Abrechnung

- per Postversand d)

Sperren einer MasterCard/Visa Card (auf Veranlassung und im Interesse des Kunden, die Sperranzeige gemäß den Kreditkartenbedingungen ist unentgeltlich)

e)

Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen

f)

Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in 24 Fremdwährung erfolgen

g)

Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums

25

11,00 EUR unentgeltlich 1,0 % des Umsatzes 1,0 % des Umsatzes

23

Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt. 24 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels. 25 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten.

15

B. Girokonto und Zahlungsverkehr h)

Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)

i)

Vereinbarungsgemäße Zurverfügungstellung einer Aktivierungs-PIN für eine nicht gesperrte Karte aufgrund eines Auftrags des Kunden, soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht (z. B. Vergessen der PIN). Hinweis: Die Festlegung einer neuen Wunsch-PIN durch den Kunden an Automaten der Sparkasse ist unentgeltlich

3.2.

Debitkarte (Sparkassen-Card und Sparkassen-Kundenkarte)

a)

Debitkarten Jahrespreise (bei allen Kontomodellen sind 2 SparkassenCards entgeltfrei)

b)

Täglicher Verfügungsrahmen 27 Sparkassen-Card je nach Einsatz :

3,00 EUR

8,00 EUR

26

28



Abhebung von Bargeld an eigenen/fremden

Geldautomaten



Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und 29 Dienstleistungsunternehmen



Aufladen der Geldkarte

500,00 EUR 2.000,00 EUR 200,00 EUR

Sparkassen-Kundenkarte: • c)

Abhebung von Bargeld an eigenem Geldautomaten

Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden.

0,00 EUR 11,00 EUR

(Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die Sparkassen-Card/Sparkassen-Kundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich)

d)

Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Euro erfolgen

e)

Einsatz der Karte im EWR-Raum , sofern Zahlungen in 31 Fremdwährung erfolgen

1,0 % vom Umsatz

f)

Einsatz der Karte außerhalb des EWR-Raums

1,0 % vom Umsatz

g)

Barauszahlung (siehe Kapitel B Nummer II. 3.4)

30

0,00 EUR

26

Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. 27 Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde. 28 Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein. 29 Verfügungslimit im Ausland kann geringer sein 30 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 31 Zum Umrechnungskurs siehe Nummer II. 6. dieses Kapitels.

16

B. Girokonto und Zahlungsverkehr 3.3.

GeldKarte Aufladung unserer GeldKarten an unseren Terminals, die mit dem GeldKarte-Logo gekennzeichnet sind, und an unseren Geldautomaten (Ladeterminals) an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic-cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind

3.4.

Barauszahlungen

a)

Barauszahlung an eigene Kunden • mit unserer Sparkassen-Card

b)

0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

am Schalter siehe B.I.1

am Geldautomaten siehe B.I.1



mit unserer MasterCard

2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR

2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR



mit unserer Visa Card

2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR

2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR

am Schalter

am Geldautomaten

entfällt

unentgeltlich

entfällt

unentgeltlich

entfällt

5,00 EUR

entfällt

5,00 EUR

entfällt

5,00 EUR

entfällt

5,00 EUR

Barauszahlung an eigene Kunden bei fremden Zahlungsdienstleistern (ZD) mit Debitkarte (Sparkassen-Card) • bei Sparkassen und Landesbanken, die am Heimatsparkassenmodell teilnehmen •



32

bei ZD im EWR , die ein direktes 33 Kundenentgelt erheben: - Verfügungen im girocard-System in Euro - Verfügungen im Maestro/CirrusSystem in Euro 34

bei ZD im EWR , die kein direktes 35 Kundenentgelt erheben: - Verfügungen in den Zahlungssystemen EAPS, Maestro/Cirrus und V-Pay/Plus in Euro 36



bei ZD im EWR in Fremdwährung im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System



bei ZD außerhalb des EWR im Maestro/Cirrus- oder V-Pay/Plus-System

37

32

EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 33 Die Höhe des direkten Kundenentgelts vereinbart der automatenbetreibende ZD vor Auszahlung des Verfügungsbetrages mit dem Karteninhaber am Geldautomaten. 34 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 35 In diesen Fällen wird uns als Kartenherausgeber regelmäßig ein sog. Interbankenentgelt berechnet. 36 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 37 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern.

17

B. Girokonto und Zahlungsverkehr mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland

3,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR

2,0 % des Umsatzes mind. 5,11 EUR

Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem Entgelt belastet.

3.5.

Ausführungsfrist Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro max. 1 Geschäftstag Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWRmax. 4 Geschäftstage 38 Währung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt. der Währung Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Kapitel B Nummer II. 7.

4.

Zahlscheingeschäft und Kassengeschäfte39

4.1.

Bareinzahlung Bareinzahlungen auf eigenes Konto

4.2.

Barauszahlung Von Konten bei uns, die nicht von Kapitel B Nummer II.3.4 erfasst sind

38

Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 39 Diese Entgelte werden nur erhoben, falls das Zahlscheingeschäft bzw. das Kassengeschäft fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurde.

18

B. Girokonto und Zahlungsverkehr 5. 5.1.

Online-Banking und Electronic Banking Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) • •

Bereitstellung des Online-Banking Zuganges Bereitstellung von Chip TAN-Generator

0,00 EUR 15,00 EUR



Bereitstellung von HBCI-Chipkarte

13,00 EUR



Bereitstellung von smsTAN (wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist)

- monatlich - je smsTAN

0,00 EUR 5 frei, jede weitere 0,09 EUR

• Bereitstellung einer pushTAN

(wird nur erhoben, wenn der Zahlungsauftrag vom Kunden mit der bereitgestellten TAN erteilt worden und dieser der Sparkasse zugegangen ist)

-

monatlich je push TAN

0,00 EUR 5 frei, jede weitere 0,09 EUR

• Bereitstellung einer elektronischen Unterschrift

5.2.

0,00 EUR

Electronic Banking für Unternehmer Zugangsverwaltung für EBICS • • • • • •

Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden • •





0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

Einrichtung: Kunden ID Einrichtung: zusätzliche Kunden ID Einrichtung: Kontonummer für die Kunden ID der DATEV Einrichtung: Teilnehmer ID Einrichtung: Konto Einrichtung/Änderungen von Auftragstypen

Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz Umsatzinformation in elektronischen Sammlern a) pro Konto und/oder b) - pro bereitgestellter Datei - pro bereitgestelltem Umsatz Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z. B. für die DATEV - pro bereitgestelltem Umsatz

40

mtl.

0,00 EUR

mtl.

0,00 EUR 0,00 EUR

mtl.

0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

mtl.

0,00 EUR 0,00 EUR

40 Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

19

B. Girokonto und Zahlungsverkehr 5.3.

Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS41 •



Beauftragung mittels FinTS: - Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen 42 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 43 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften 44 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 45 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften 46 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 47 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag Beauftragung mittels EBICS (ELKO): - Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei - Datenfernübertragung mit elektronischer Unterschrift je Datei - Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen 48 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 49 - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten ) - je Sammelbuchung

0,00 EUR

0,00 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,12 EUR

0,00 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,12 EUR

0,00 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR

0,00 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR

41

Für Überweisungen wird nur dann ein Entgelt durch den Zahlungsdienstleister erhoben, wenn die Überweisung vom Zahler ausgelöst und autorisiert wurde und der Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag fehlerfrei durchgeführt hat. Für Lastschrifteinlösungen werden Entgelte nur erhoben, falls die Lastschrifteinlösungen fehlerfrei ausgeführt und autorisiert wurden. 42 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 43 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 44 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 45 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 46 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 47 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 48 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 49 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

20

B. Girokonto und Zahlungsverkehr - je Einzelauftrag - Eilüberweisung (Euro-Express) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften 50 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 51 - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften 52 (innerhalb Deutschlands oder innerhalb von EWR-Staaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag 53 - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten ) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Zahlungen mit der Sparkassen-Card an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen

6.

0,12 EUR 0,00 EUR 0,12 EUR

0,00 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,12 EUR

0,00 EUR 0,12 EUR 0,00 EUR 0,12 EUR

Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind auf Anfrage erhältlich. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandseinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Nummer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Der von MasterCard/Visa festgelegte Referenzwechselkurs ist auf Anfrage erhältlich. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-EuroWährung sind unter www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.

50

EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 51 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). 52 EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern. 53 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

21

B. Girokonto und Zahlungsverkehr 7.

Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - 24. und 31. Dezember, - weiteren kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen (Land Baden-Württemberg). Zeitpunkt, ab dem eingehende Zahlungsaufträge als am nächsten Geschäftstag zugegangen gelten (Cut-Off-Zeit): (sofern nicht an der konkreten Annahmevorrichtung abweichende Cut-Off-Zeiten angegeben sind) Geschäftsstelle: SB-Terminal, Online-Banking/FinTS: Datenfernübertragung: Telefon-Banking:

III.

16:00 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr 16:00 Uhr

Scheckverkehr Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

1.

Allgemein Scheckeinlösung (Kunde = Scheckaussteller) - Einreichung bei anderem Kreditinstitut - Einreichung bei eigenem Kreditinstitut - Barauszahlung Scheckeinreichung (Inland) Scheckvordrucke Zusendung von Scheckvordrucken im Auftrag des Kunden Vormerkung/Verlängerung eines Schecksperre Bereitstellung eines bestätigten Bundesbank-Schecks Bereitstellung eines unbestätigten Bundesbank-Schecks Wertstellung - Scheckeinreichungen - eigenes Kreditinstitut - andere Kreditinstitute - Eingang vorbehalten - Inkasso

- Scheckeinlösung

0,49 EUR 0,49 EUR 1,00 EUR 1,00 EUR Giro electronic 2,00 auf Anfrage 5,00 EUR 6,00 EUR max. 18,00 EUR 30,00 EUR 15,00 EUR

Buchungstag Buchungstag + 2 Geschäftstage nach Eingang des Gegenwerts Buchungstag

22

B. Girokonto und Zahlungsverkehr 2.

Grenzüberschreitender Scheckverkehr

2.1.

Scheckzahlungen in das Ausland54 in EUR

in Fremdwährung (Courtage)

2.2.

5,00 EUR

über 25,00 EUR

1,5 ‰ des Scheckbetrages, mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR

über 25,00 EUR

zzgl. 0,25 ‰ des Scheckbetrages, mind. 2,50 EUR

Scheckzahlungen aus dem Ausland in EUR

in Fremdwährung (Courtage)

2.3.

bis 25,00 EUR

bis 25,00 EUR

5,00 EUR

über 25,00 EUR

1,5 ‰ des Scheckbetrages, mind. 11,00 EUR, max. 100,00 EUR zzgl. Spesen 1,30 EUR

über 25,00 EUR

zzgl. 0,25 ‰ des Scheckbetrages, mind. 2,50 EUR

Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Dies sind auf Anfrage erhältlich.

54

Sofern das Entgelt nicht gemäß Auftrag vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

23

C. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft I. 1.

Sparkonto Kennwortvereinbarung Kennwortvereinbarung

2.

Beginn und Ende der Verzinsung (Wertstellung) - Erster Tag der Verzinsung - Letzter Tag der Verzinsung

II.

Wertpapiere

1.

Depotleistungen - Depotentgelt - Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren Abrechnung und Belastung (jährlich) auf Basis des Bestands am 31.12 - Girosammelverwahrung 1,785 - Sonderverwahrung 1,785 - Wertpapierrechnung 1,785 - Mindestbetrag 29,75 EUR - Sonderleistungen im Auftrag des Kunden - Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - Anforderung ausländischer Quellensteuer (Anforderung ab Mindesterstattungsbetrag von 20,00 EUR, nach Abzug aller Kosten)

- Depotübertragung - Jahressteuerbescheinigung - Einlösung von fälligen Wertpapieren

2.

15,00 EUR

Einzahlungstag Tag vor dem Auszahlungstag

‰ vom Kurswert ‰ vom Kurswert ‰ vom Kurswert je Depotposten 3,57 EUR 35,70 EUR zzgl. pro Posten 5,95 EUR nur fremde Kosten Unentgeltlich 1,19 ‰ vom Nennwert, mind. 2,08 EUR

Effektive Stücke - Einlieferung/Auslieferung ggf. zzgl. Transportkosten - Erneuerung Bogen (sofern Institut nicht Umtauschstelle ist) ggf. zzgl. Transportkosten - Einlösung von fälligen Wertpapieren, Zins- und Dividendenscheinen (sofern Institut nicht Zahlstelle ist), ggf. zzgl. Transportkosten - Beschaffung von Ersatzurkunden (soweit durch vom Kunden zu

je Posten 65,45 EUR 65,21EUR pro ISIN 29,75 EUR fremde Kosten

vertretende Umstände verursacht)

24

D. Sparverkehr und Wertpapiergeschäft 3.

Transaktionsleistungen - An- und Verkauf von Wertpapieren - Eigene Kosten - Provision - Vertriebsweg: Berater / Internet / Telefon - Aktien, Zertifikate, Optionsscheine, börsengehandelte offene Investmentvermögen

1,0

% vom Kurswert mind. 25,00 EUR

- Festverzinsliche Wertpapiere

0,5

% vom Kurswert mind. 15,00 EUR

- Investmentfonds Deka

0,0

% vom Kurswert

- Investmentfonds andere Anbieter Auslandsbörse

1,0

% vom Kurswert mind. 125,00 EUR

- Aktien-Neuemissionen

10,00 EUR

- Limite - Erteilung - Änderung - Streichung - Verlängerung

0,00 EUR 5,50 EUR 5,50 EUR 5,50 EUR

- Fremdkosten in- und ausländischer Börsen und sonstiger Handelsplätze

Am jeweiligen Handelsplatz fallen unterschiedliche Gebühren, Kosten oder Steuern an. Je nach Börse und/oder Wertpapierart können insbesondere beim Handelsplatzentgelt (Maklercourtage) unterschiedliche Bemessungsgrundlagen oder auch Pauschalpreise gelten. Genaue Informationen zur Höhe der Fremdkosten für Ihren individuellen Wertpapierauftrag können Sie gerne bei Ihrem Wertpapierberater erfragen.

- Umlagegebühr

Sofern der Verkauf in einer anderen Lagerstätte erfolgt als der Kundenbestand verbucht ist, fällt eine Umlagegebühr an. Der Betrag ist lagerstellenabhängig.

- Kapitaltransaktionen Ausübung von Bezugsrechten - Aktien - Renten

vom Kurswert 1,00 % vom Kurswert 0,50 % mind. 1,30 EUR ab einem Kurswert von 2,00 EUR mind. 2,60 EUR ab einem Kurswert von 5,00 EUR mind. 5,20 EUR ab einem Kurswert von 25,00 EUR

Umtausch-/Übernahme-/Rückkaufangebot - Transaktionspreis vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers Optionsscheinausübung - Transaktionspreis - Mindestbetrag - zzgl. fremde Kosten

4.

abhängig vom Angebot 1,00 % mind. 25,00 EUR

0,25 % vom Kurswert des bezogenen Wertpapiers 5,00 EUR

Ersatz von Aufwendungen Der Ersatz von Aufwendungen der Sparkasse richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften

25

E.

Kredite

I.

Kredite Jahreskontoauszug (Erstellung und Versand)

p.a. 10,00 EUR

Nachträgliche Erstellung eines Jahreskontoauszugs im Auftrag des Kunden

II.

Bankbürgschaft (Aval) Provision je nach Risikoklasse zzgl. einmaliges Ausfertigungsgeld Mietkautionsbürgschaft (einmaliges Ausfertigungsgeld)

F.

20,00 EUR

2,50 – 3,00 % im Quartal mind. 15,00 EUR 30,00 EUR 55,00 EUR

Sonstiges Hinweis: Die nachstehenden Entgelte werden nur berechnet, soweit für das gewählte Kontomodell nach Kapitel B Nummer I.1 bis I.3 nichts Abweichendes vereinbart wurde.

I.

Erträgnisaufstellung im Auftrag des Kunden55 - für das letzte vollständige Geschäftsjahr pro Konto

II.

20,00 EUR

Im Auftrag des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe - Fotokopien - Nachforschungen - zur vermeintlich nicht ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen

1,50 EUR 3,00 EUR 0,50 EUR unentgeltlich

(soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht)

- sonstige Nachforschungen

je nach Aufwand

90,00

EUR/Stunde

(soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)

III.

55

Bankauskunft im Auftrag des Kunden

15,00 EUR zzgl. fremde Kosten

Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich.

26