Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten
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Inhaltsverzeichnis 1
Sparkonto
3
1.1
Allgemeine Entgelte
3
1.2
Vermögenswirksames Sparen
3
2
Zinssätze für Einlagen
3
3
Privatkonto
4
3.1
Kontoführung
4
3.2
Kontoauszug
5
4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
5
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
5
4.2
Lastschriftverkehr
6
4.3
Barauszahlung
7
4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.5
Überweisungsverkehr
10
4.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
14
4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
15
5
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
15
5.1
Allgemein
15
5.2
Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
15
5.3
Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
16
5.4
Wertstellungen im Scheckverkehr
16
5.5
Reiseschecks
16
5.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
17
5.7
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
17
6
Kredite
17
6.1
Sonderleistungen im Kreditgeschäft
17
6.2
Avale
18
7
Auskünfte
18
7.1
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
18
7.2
Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt)
18
8
Schrankfächer/Verwahrstücke
18
9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
19
9.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
19
9.2
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
20
9.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
21
10
Sonstiges
22
11
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
23
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1
Sparkonto
1.1
Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
2,00 EUR
Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde1
5,00 EUR
Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 1.2
2
10,00 EUR
- entfällt - EUR
Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)
0,00 EUR
Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist Zinssatz für Spareinlagen mit jährlicher Kündigungsfrist Zinssatz für Spareinlagen mit vierjähriger Kündigungsfrist Zinssatz für Zielsparplan 1 Plus, Laufzeit 5 Jahre, mit steigendem Zuschlag von 0,05 % - 2,00 % (mit jährlicher Zuschlagskapitalisierung auf eingezahlte Jahresleistung) Zinssatz für Zielsparplan 1 Plus, Laufzeit 10 Jahre, mit steigendem Zuschlag von 0,25 % - 10,00 % (mit jährlicher Zuschlagskapitalisierung auf eingezahlte Jahresleistung) Zinssatz für Zielsparplan 1 Plus VL mit steigendem Zuschlag von 0,10 % - 2,50 % (mit jährlicher Zuschlagskapitalisierung auf eingezahlte Jahresleistung) Zinssatz für Zielsparplan 1 Plus / VL-Variante mit steigendem Zuschlag von 3 % -50,00 % (mit jährlicher Zuschlagskapitalisierung auf eingezahlte Jahresleistung)Altbestand
Zinssatz 0,001 % 0,001 % 0,001 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %
1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 134 200
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3
Privatkonto
3.1
Kontoführung Produkt
EUR
KONTO ONLINE monatliche Pauschalbepreisung Preis je Geschäftsvorfall * manueller beleghafter Geschäftsvorfall, auch telefonisch (Kundenservicecenter)* Online-Banking im PIN/TAN Verfahren Dauerauftrag (Ausführung) Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe 4.5.1. und 4.5.2 Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) Sollzins: 9,25 % p.a. Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) Sollzins: 13,50 % p.a. KONTO KOMFORT monatliche Pauschalbepreisung Preis je Geschäftsvorfall * manueller beleghafter Geschäftsvorfall, auch telefonisch (Kundenservicecenter)* Online-Banking im PIN/TAN Verfahren Dauerauftrag (Ausführung) Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe 4.5.1. und 4.5.2 Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) Sollzins: 9,25 % p.a. Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) Sollzins: 13,50 % p.a. KONTO FLEXIBEL monatlicher Grundpreis Preis je Geschäftsvorfall * manueller beleghafter Geschäftsvorfall,auch telefonisch (Kundenservicecenter)* online-Banking im PIN/TAN Verfahren Dauerauftrag (Ausführung) Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe 4.5.1. und 4.5.2 Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) Sollzins: 9,25 % p.a. Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) Sollzins: 13,50 % p.a. VR-MEINKONTO (maximal bis zum 28. Geburtstag) monatliche Pauschale Online-Banking im PIN/TAN Verfahren Dauerauftrag (Ausführung) Zusatzleistung: kostenlose VR-BankCard Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe 4.5.1. und 4.5.2 Dispositionskredit (eingeräumte, unbefristete Überziehungsmöglichkeit) Sollzins: 9,25 % p.a. Geduldete Überziehung (den Dispo übersteigende oder vorübergehend geduldete Kontoüberziehung) Sollzins: 13,50 % p.a. BASISKONTO monatliche Pauschalbepreisung Preis je Geschäftsvorfall * manueller beleghafter Geschäftsvorfall, auch telefonisch (Kundenservicecenter)* Online-Banking im PIN/TAN Verfahren Dauerauftrag (Ausführung) Auslands- und Fremdwährungsüberweisungen siehe 4.5.1. und 4.5.2 * Wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist.
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1,90 0,00 1,50 0,00 0,00
7,90 0,00 0,00 0,00 0,00
3,90 0,35 0,35 0,10 0,35
0,00 0,00 0,00 0,00
7,90 0,00 0,00 0,00 0,00
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3.2
Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker2
0,00 EUR
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3
0,00 EUR
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 14 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall4
0,00 EUR
Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden5 · maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)
2,00 EUR
· manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
4.1.1
Name und Anschrift der Bank6
nach Aufwand EUR
Name der Bank (Zentrale): Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund eG Straße: Marktplatz 34 - 36 PLZ/Ort: 96215 Lichtenfels Telefon: 09571/797-0 Telefax: 09571/797-97 Internet: www.rv-bank-lif.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 4.1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
4.1.3
Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register8 Coburg, Gen.-Register Nr. 80
4.1.4
Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
4.1.5
Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme
2 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 3 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. 4 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. 5 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 6 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 7 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 8 Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200
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- Sonnabende - 24. und 31. Dezember - gesetzliche Feiertage, sowie Mariä Himmelfahrt (außer unsere Geschäftsstellen Michelau, Redwitz, Untersiemau, Ahorn, Eicha, Großheirath). Unsere Geschäftsstellen Schney, Eicha und Großheirath haben eingeschränkte Öffnungszeiten. 4.1.6
Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung Die „VERORDNUNG (EU) 2015/847 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers“ (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet uns als Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers. Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers gegebenenfalls angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzen wir die in unseren Systemen hinterlegten Daten, um der gesetzlichen Vorgabe zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten prüfen, Nachfragen anderer Zahlungsdienstleister zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.
4.2
Lastschriftverkehr
4.2.1
SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.1.1
Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2
Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung
4.2.2
SEPA-Firmen-Lastschrift
4.2.2.1
Ausführungsfristen
0,70 EUR
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2
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Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
5,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung
0,70 EUR
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4.3
Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard
am Schalter
am Geldautomaten 0,00 EUR
0,00 EUR
mit unserer MasterCard
--- % vom Umsatz mind. --- EUR
2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR
mit unserer Visa Card
--- % vom Umsatz mind. --- EUR
2 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) am Schalter
mit VR-BankCard/VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz:
am Geldautomaten entfällt
0,00 EUR
- Verfügungen im girocard-System
entfällt
entfällt
- Verfügungen in anderen Zahlungssystemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro
entfällt
--- % vom Umsatz mind. 3,50 EUR
entfällt
--- % vom Umsatz mind. 3,50 EUR
- bei KI in der EU und den EWRStaaten in Fremdwährung
entfällt
1 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR
- bei KI außerhalb der EU und den EWR-Staaten
entfällt
1 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR
- bei inländischen KI und KI in der EU9 und den EWR-Staaten10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können:
- bei inländischen KI und KI in der EU11 und den EWR-Staaten12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahlungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland
am Schalter
am Geldautomaten 4 % vom Umsatz 3 % vom Umsatz mind. 7,00 EUR mind. 6,00 EUR (zzgl. 1,75 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
9 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 10 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 11 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 12 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 13 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 134 200
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4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.4.1
Debit-Karten
4.4.1.1
VR-BankCard - VR-BankCard (girocard) pro Jahr
entfällt EUR
- Ersatzkarte14
entfällt EUR
- VR-BankCard mit Maestro pro Jahr
5,00 EUR
- Ersatzkarte15
5,00 EUR
- VR-BankCard mit VPAY pro Jahr
entfällt EUR
- Ersatzkarte16
entfällt EUR
Auslandseinsatz17 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU18 und der EWR-Staaten19 1 % vom Umsatz
4.4.1.2
mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR
VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr
nicht im Bestand --- EUR
- Ersatzkarte20
nicht im Bestand --- EUR
14 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist. 15 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist. 16 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist. 17 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 18 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 19 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 20 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist. 134 200
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4.4.2
GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals
0,00 EUR
an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
0,00 EUR
an Ladeterminals anderer KI
0,51 EUR
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
4.4.3
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind
0,00 EUR
- anderen Kreditinstituten
0,51 EUR
Kreditkarten · Ersatzkarte21 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden
15,00 / 20,00 (mit PIN) EUR 15,00 EUR 0,00 EUR 5,00 / 20,00 (mit Karte) EUR
· zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier
4.4.4
15,00 EUR 15,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR
· Auslandseinsatz22 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU23 und der EWR-Staaten24
1,75 % vom Umsatz
· Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden25 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden26 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden27
nach Aufwand EUR nach Aufwand EUR 5,00 (je Kopie) EUR 2,50 (je Kopie) EUR 5,00 (je Kopie) EUR
Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
21 Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist. 22 Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 23 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). 24 EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). 25 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 26 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 27 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200
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Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung
max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5
Überweisungsverkehr
4.5.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums28 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen29
4.5.1.1
Überweisungsauftrag
4.5.1.1.1
Annahmefrist(en) für Überweisungen Eine Stunde vor Ende der Öffnungszeit
Uhr an Geschäftstagen der Bank
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.2
Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag30 Beleghafter Überweisungsauftrag
max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag31 Beleghafter Überweisungsauftrag
max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“).
4.5.1.1.3.1
Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
28 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 29 Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polni-
scher Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 30 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 31 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200
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Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein beleghafte elektronisch per DauerÜberweisung übermittelte auftrag Überweisung* Überweisungsart Überweisung mit IBAN in Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung mit Kontonummer/Bankleitzahl oder BIC, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet * **
als Eilüberweisung zusätzlich
als telegrafische Überweisung zusätzlich
bei formloser Erteilung**
0,00Euro
0,00Euro
0,00Euro
0,00Euro
10,00Euro
---
---
0,00Euro
0,00Euro
0,00Euro
0,00Euro
10,00Euro
6,50Euro
---
20,00Euro
20,00Euro
20,00Euro
20,00Euro
20,00Euro
5,00Euro
---
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.
4.5.1.1.3.2
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte
Zielland
Überweisungsbetrag bis zu
Dänemark Großbritannien Liechtenstein Liechtenstein Norwegen Polen Polen Schweden Schweiz Schweiz Tschechien Tschechien
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EUR unbegrenzt unbegrenzt Gegenwert 10.000.000,00 CHF unbegrenzt unbegrenzt Gegenwert 60.000,00 PLN unbegrenzt unbegrenzt Gegenwert 10.000.000,00 CHF unbegrenzt Gegenwert 400.000,00 CZK unbegrenzt
Konventionelle Abwicklung 0 EUR
1 EUR
Abwicklung im TIPANET 0 EUR
1 EUR
20,00 20,00 20,00
38,00 38,00 38,00
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20,00 20,00 20,00
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38,00 38,00 38,00
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38,00 38,00
--7,50
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38,00
---
---
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4.5.1.1.4
Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
0,70 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
5,00 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
20,00 EUR
Dauerauftrag:
4.5.1.2
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Änderung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus
Überweisungsbetrag bis zu
Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet
EUR unbegrenzt unbegrenzt
Konventionelle Abwicklung EUR BuPo BuPo
unbegrenzt
20,00
4.5.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR32) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung33) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten34)
4.5.2.1
Überweisungsaufträge
4.5.2.1.1
Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
4.5.2.1.2
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
32 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. 33 Zum Beispiel US-Dollar. 34 Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200
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· 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: · Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung
Überweisungsbetrag bis zu
Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Drittstaaten Drittstaaten USD-Zahlungen weltweit (in USA und Drittländer) USD-Zahlungen weltweit (in USA und Drittländer) Übrige Länder
4.5.2.1.3
EUR unbegrenzt
Konventionelle Abwicklung 0 EUR
Abwicklung im TIPANET
1 EUR
0 EUR
1 EUR
0,00
0,00
7,50
7,50
12.500,00 unbegrenzt 12.500,00
20,50 26,00 20,50
38,00 43,50 45,50
7,50 7,50 7,50
7,50 7,50 7,50
unbegrenzt
26,00
51,00
7,50
7,50
Preis auf Nachfrage
Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
5,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags
0,70 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
30,00 EUR
Dauerauftrag:
4.5.2.2
Einrichtung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Änderung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
0,00 EUR
Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: · 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte · 1: Zahler trägt alle Entgelte · 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
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Hinweis: · Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. · Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung
Überweisungsbetrag bis zu
EWU / EWR-Staaten Drittstaaten Drittstaaten Übrige Länder 4.6
Konventionelle Abwicklung
EUR EUR unbegrenzt 12.500,00 unbegrenzt Preis auf Nachfrage
20,00 20,50 26,00
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation.
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4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail:
[email protected] zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.
5
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
5.1
Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück)
0,00 EUR
Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
0,00 EUR
Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
5,00 EUR
Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
5,00 EUR
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks
0,00 EUR
Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks
0,00 EUR
Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks
0,00 EUR
Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers
5,00 EUR
5.2
Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
5.2.1
per Verrechnungsscheck
5.2.2
in Euro:
1,50 ‰,
mindestens maximal
30,50 EUR _______ EUR
in Fremdwährung:
1,50 ‰,
mindestens maximal
30,50 EUR _______ EUR
zzgl. Courtage:
0,25 ‰,
mindestens maximal
1,50 EUR _______ EUR
in Euro:
--- ‰,
mindestens maximal
25.00 EUR 25,00 EUR
in Fremdwährung:
--- ‰,
mindestens maximal
25,00 EUR 25,00 EUR
0,25 ‰,
mindestens maximal
1,50 EUR _______ EUR
per Bankscheck
zzgl. Courtage:
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5.3
Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro:
--- ‰,
mindestens maximal
5,00 EUR 10,00 EUR
in Fremdwährung:
--- ‰,
mindestens maximal
5,00 EUR 10,00 EUR
0,25 ‰,
mindestens maximal
1,50 EUR _______ EUR
zzgl. Courtage:
5.4
Wertstellungen im Scheckverkehr
5.4.1
bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut
am Tag der Buchung
Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut35
3 Tage später
aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen 5.4.2
am Tag der Belastung
bei Belastungen Scheck
am Tag der Belastungsbuchung für die Bank
Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers
5.5
am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift
Reiseschecks · auf Euro lautende Reiseschecks Verkauf von Euro-Reiseschecks
1 %,
mindestens 5,50 EUR
--- %,
mindestens 3,00 EUR
0,50 %,
mindestens 5,50 EUR
Verkauf von Fremdwährungs-Reiseschecks
1 %,
mindestens 5,50 EUR
Barauszahlung von Fremdwährungs-Reiseschecks
1 %,
mindestens 5,50 EUR
Rücknahme von Fremdwährungs-Reiseschecks
1 %,
mindestens 5,50 EUR
Barauszahlung von Euro-Reiseschecks Rücknahme von Euro-Reiseschecks · auf Fremdwährung lautende Reiseschecks
35 Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200
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5.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.00 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.genofx.dzbank.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
5.7
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Scheck-Sonderanfertigungen (z.B. Kundeneindruck, Endlosformular, etc) Selbstkostenpreis
6
Kredite
6.1
Sonderleistungen im Kreditgeschäft
6.1.1
bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden
11,00 EUR
zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan36
--- EUR
außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung auf Wunsch des Kunden
11,00 EUR
Ratenänderung auf Wunsch des Kunden
60,00 EUR
Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten
20,00 EUR
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen37 sowie bei vor dem 21. März 2016 abgeschlossenen Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto38
150,00 EUR
36 Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. 37 Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgeltes ist bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. 38 Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenomme-
nen Berechnung das Verbraucherdarlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 134 200
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6.1.2
bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig)
0,00 EUR
Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)
0,00 EUR
Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
40,00 EUR/ Stunde
Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
6.2
40,00 EUR
sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht
0,00 EUR
Erteilung von Treuhandaufträgen
0,00 EUR
Abwicklung von Treuhandaufträgen
0,00 EUR
Avale Provision
---
7
Auskünfte
7.1
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen
7.2
5,00 EUR
Bankauskunft im Ausland einholen
20,00 EUR
sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
11,00 EUR
Auskünfte (im Auftrag des Kunden erteilt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse erteilt) Auskunft erteilt
8
5,00 EUR
Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe
1 Jahr 22,85 EUR 38,56 EUR
von bis
Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für je nach Größe
entfällt von --- EUR bis --- EUR
Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für 1 Jahr
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0,00 EUR
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9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
9.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
9.1.1
Kauf und Verkauf (Provision) Ausführung im Inland Online-Brokerage Provision: Provision: % vom % vom Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum
Wertpapierart
Aktien Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Wandelanleihen/Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine/Genussrechte Investmentanteile über Börse Bezugsrechte/Teilrechte Bundesschatzbriefe
1 % / 25,00 € 1 % / 25,00 € 0,50 % / 25,00 € 0,50 % / 25,00 € 0,50 % / 25,00 € 0,50 % / 25,00 € 0,50 % / 25,00 € 0,50 % / 10,00 € 0,50 % / 25,00 € vom Nennwert
0,50 % / 12,50 € 0,50 % / 12,50 € 0,50 % / 12,50 € 0,50 % / 12,50 € 0,50 % / 12,50 € 0,50 % / 12,50 € 0,50 % / 12,50 € 0,50 % / 10,00 € 0,50 % / 12,50 € vom Nennwert
Ausführung im Ausland Online-Brokerage Provision: Provision: % vom % vom Kurswert/Minimum Kurswert/Minimum 1,00 % / 50,00 € 1,00 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 10,00 € entfällt
0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 50,00 € 0,50 % / 10,00 € entfällt
Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung,39 -änderung und -streichung 9.1.2
(im Auftrag des Kunden) 2,50 EUR pro Auftrag
Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)
Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum Erwerb von Investmentanteilen ohne Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes entfällt Sonstige Gesellschaften 0,50 % / 25,00 € Erwerb von Investmentanteilen mit Ausgabeaufschlag Investmentanteile des Verbundes entfällt Sonstige Gesellschaften entfällt Rückgabe von Investmentanteilen Investmentanteile des Verbundes entfällt Sonstige Gesellschaften 0,50 % / 25,00 €
Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt)/Minimum entfällt 0,50 % / 12,50 € entfällt entfällt entfällt 0,50 % / 12,50 €
39 Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.
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9.2
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
9.2.1
Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres.40 Berechnungsmodus
Aktien Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen Verbund fremd Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine Investmentanteile Verbund fremd
vom Kurswert vom Kurswert vom Kurswert (mind.100 %)
Bezugsrechte/Teilrechte Sonstige Wertpapiere Bestände ohne Kurswert
GirosammelStreifbandWertpapierverwahrung verwahrung rechnung 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,7850 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,7850 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,7850 ‰
vom Kurswert (mind.100 %) vom Kurswert (mind.100 %) vom Kurswert (mind.100 %) vom Kurswert (mind.100 %) vom Kurswert vom Kurswert
1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰
1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰ 1,4875 ‰
1,7850 ‰ 1,7850 ‰ 1,7850 ‰ 1,7850 ‰ 1,7850 ‰ 1,7850 ‰
vom Kurswert vom Kurswert
0,7438 ‰ 1,4875 ‰
0,7438 ‰ 1,4875 ‰
0,8925 ‰ 1,7850 ‰
vom Kurswert Bundesschatzbriefe vom Nennwert Pro Posten
1,4875 ‰ 1,4875 ‰
1,4875 ‰ 1,4875 ‰
1,7850 ‰ 1,7850 ‰
2,98 €
2,98 €
2,98 €
- Mindestpreis pro Depot (inkl. USt)
17,85 EUR
- Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt)
2,98 EUR
- Depot ohne Bestand (inkl. USt)
5,95 EUR
9.2.2
9.2.3
Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) Girosammelverwahrung
41,65 (zuzügl.Fremdkosten) EUR
Streifbandverwahrung
41,65 (zuzügl.Fremdkosten) EUR
Wertpapierrechnung
41,65 (zuzügl.Fremdkosten) EUR
Kapitalveränderungen
Bezug von Inland EUR jungen Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen 9.2.4
Ausland EUR siehe Punkt 10.1.1 siehe Punkt 10.1.1 siehe Punkt 10.1.1
siehe Punkt 10.1.1 siehe Punkt 10.1.1 siehe Punkt 10.1.1
Ausübung von Options- und Wandelrechten Trennung von Optionsscheinen gemäß Kundenauftrag (inkl. USt)
Fremdkosten EUR
Ausübung von Rechten aus Optionsscheinen im Auftrag des Kunden
Fremdkosten EUR
Ausübung von Wandelrechten
Fremdkosten EUR
40 Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. 134 200
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9.2.5
Umschreibung und Neueintragung von Namensaktien (inkl. USt)41 pro Auftrag
9.2.6
Fremdkosten EUR
Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
9.2.7
Fremdkosten EUR
Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt)
5,95 EUR
Zweitschriften (inkl. USt)42
1,79 EUR
9.2.8
Entfällt
9.2.9
Weitere Dienstleistungen Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt)
Fremdkosten EUR Fremdkosten EUR
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen zu Punkt 10.2.1 Die Entgelte im Online-Depot belaufen sich auf 80 % der Werte aus 10.2.1. Ausnahme: Bestände ohne Kurswert werden mit 2,98 Euro pro Posten berechnet. 9.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
9.3.1
Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) EUR/DEM-Kupons
0,595 % / mind. 41,65 EUR
Fremdwährungskupons
0,595 % / mind. 41,65 EUR
EUR-Gutschrift
0,2975 % / mind. 59,50 EUR
Währungsgutschrift
0,2975 % / mind. 59,50 EUR
9.3.2
Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt)Fremdkosten und Versandkosten EUR
9.3.3
Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)
9.3.4
Inland
Fremdkosten und Versandkosten EUR
Ausland
Fremdkosten und Versandkosten EUR
Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt)
Fremdkosten EUR
41 Entfällt im Fall eines Kaufs und Verkaufs sowie bei einem Wertpapierausgang. 42 Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200
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10
Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten
47,60 EUR 40,00 EUR
Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
0,00 EUR
Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
0,00 EUR
Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
0,00 EUR
Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten
11,90 EUR 10,00 EUR
Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten
30,00 EUR 30,00 EUR
Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten
23,80 EUR 20,00 EUR
Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten
0,595 € pro Posten (mind. 5,95 €) EUR nach Aufwand/pro Std. 40,00 EUR
Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten
11,90 EUR 5,00 EUR
Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) 43 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten
17,85 EUR 15,00 EUR
Mahnung44 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten
2,98 EUR 2,50 EUR
43 Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden verursacht wurde. 44 Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde
erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. 134 200
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Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
47,60 EUR/ Stunde 40,00 EUR/ Stunde
- ansonsten Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
0,00 EUR/ Stunde 0,00 EUR/ Stunde
- ansonsten Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Erteilung von Adressauskünften (Elektronisches-Lastschrift-Verfahren im Handel - ELV) -Das Entgelt wird nur dem Händler in Rechnung gestellt. Münzrollenausgabe an Kunden* je Rolle *mit Kontoverbindung zur Raiffeisen-Volksbank Lichtenfels-Itzgrund eG Münzrollenausgabe an Nichtkunden* je Rolle *ohne Kontoverbindung zur Raiffeisen-Volksbank LIchtenfels-Itzgrund eG 11
20,00 EUR 0,25 EUR 0,50 EUR
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken – BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail:
[email protected] zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen OnlineStreitbeilegung (sogenannte OS-Plattform) bereit.
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Stand: 31.05.2017