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Preis- und Leistungsverzeichnis Gültig ab 27.Februar 2017



Kapitel A: Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden (Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safes/Verwahrstücke, Sonstiges)



Kapitel B: Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden



Kapitel C: Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden



Kapitel D: Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden

Die Sparkasse kann gemäß Nr. 17 Abs. 3 der AGB für Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und die im Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, ein nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.

Seite 1

A.

Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safe/Verwahrstücke, Sonstiges

Dienstleistung

Preis in EUR

1.

Sparkonto

1.1

Zusendung Sparkassenbuch

1.2

Kennwortvereinbarung

1.3

5,00

Wertstellung - Bareinzahlung - Barauszahlung

1.4

Einzahlungstag Auszahlungstag

Bearbeitung von Sparbuchverlustmeldungen (sofern der Verlust nicht auf einem in der Verantwortung der Sparkasse liegenden Grund beruht) im Rahmen des Aufgebotsverfahrens unter Verzicht des Aufgebotsverfahrens

2.

50,00 100,00

Kontoüberziehungen Für Inanspruchnahmen des Kontos, die nicht durch ein Guthaben oder einen eingeräumten Kreditrahmen gedeckt sind (Kontoüberziehungen), sind die vertraglich vereinbarten Überziehungszinsen zu zahlen. Ist im Vertrag eine Vereinbarung nicht getroffen, sind die im Preisaushang aufgeführten Überziehungszinsen zu zahlen; dies gilt auch für Geschäftskunden. Bei Verbraucherdarlehensverträgen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften.

3.

Sonstige Kredite

siehe Preisaushang

Entgelt für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung durch die Sparkasse - auf Wunsch des Kunden und soweit das betreffende Darlehen noch nicht gekündigt ist

4.

Wertpapiere

5.

Safes/Verwahrstücke

100,00 siehe Preisaushang

Mietpreis für Safes: Fachhöhe (cm) 5 7,5 10 15 20 30

Kunden der Sparkasse Jahresmiete in EUR 20,00 30,00 40,00 50,00 60,00 80,00

Nichtkunden Jahresmiete in EUR 40,00 60,00 80,00 100,00 120,00 160,00

Einlagerung von Verwahrstücken (pro angefange. Monat): für Kunden der Sparkasse für Nichtkunden

15,00 € 30,00 €

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A.

Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safe/Verwahrstücke, Sonstiges

Dienstleistung

6.

Sonstiges

6.1

Erträgnisaufstellung

6.2

Preis in EUR

1

Auf Wunsch des Kunden vorgenommene - Telefonate - Telefaxe - Fernschreiben - Fotokopien - Nachforschungen - zur ordnungsgemäßen Ausführung von Zahlungsvorgängen - soweit nicht durch fehlerhafte Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden verursacht - soweit durch den Kunden veranlasst und nicht vom Kreditinstitut zu vertreten - sonstige Nachforschungen je nach Aufwand pro angef. Stunde (soweit vom Kunden veranlasst und nicht vom Kreditintitut zu vertreten)

6.3

6.4

unentgeltlich 10,00 17,00

Duplikaterstellung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) von Erträgnisaufstellungen von Belegen (z.B. Überweisung) von Kontoabschriften pro Blatt von Kontoauszügen bis 12 Monate rückwirkend pro Auszug über 12 Monate rückwirkend pro Blatt

10,00 3,00 5,00 3,00 5,00

Bankauskunft im Auftrag des Kunden Auskunft an eigene Kunden Auskunft an Finanzämter/Strafverfolgungsbehörden pro angef. Stunde Bank/Saldenbestätigungen Standardanfragen² Anfragen mit Mehraufwand pro angef. Stunde²

6.5

25,00 17,00 8,50 25,00

Nachlassbearbeitung - mit Erbnachweis - ohne Erbnachweis

unentgeltlich 20,00

6.6

Entgelte im Darlehensverkehr

6.6.1

Entgelt für die Bearbeitung von Treuhandaufträgen

30,00

6.6.2

Entgelt für nicht geschuldete Sicherheitenfreigabe/Sicherheitentausch

30,00

6.6.3

Entgelt für Entlassung aus Mithaftung

30,00

1

Die Erstellung der Jahressteuerbescheinigung erfolgt unentgeltlich. ² soweit zur Ausstellung der Bestätigung keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Sparkasse besteht

Seite 3

A.

Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Sparverkehr, Reisezahlungsmittel, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Safe/Verwahrstücke, Sonstiges

Dienstleistung 6.6.4

6.6.5

6.6.6

6.7

Preis in EUR

Siegelungsentgelt, gestaffelt nach Grundschuldbetrag (Erteilung der Löschungsbewilligung) 0 EUR bis 20.000 EUR - 20.001 EUR bis 50.000 EUR - 50.001 EUR bis 100.000 EUR - ab 101.000 EUR Bankbürgschaft (Aval) Avalprovision - gewerblich - privat (Mietaval)

10,00 15,00 30,00 50,00

2,20 % p.a. 2,20 % p.a.

mind. 55,00

Aufwendungsersatz zur Zustimmung zum Versicherungswechsel der Gebäudeversicherung

25,00

Hartgeldservice - keine Annahme oder Ausgabe bei Nichtkunden - Gutschrift des Münzgeldgegenwertes erfolgt ausschließlich auf ein Girokonto der Sparkasse Uecker-Randow

6.7.1

6.7.2

6.8

Ausgabe von Münzrollen - bis 40 Rollen - ab 41 Rollen Annahme von Münzgeld - von Privatkunden 0,00 EUR bis 50,01 EUR bis 200,01 EUR bis ab - von Geschäftskunden 0,00 EUR bis ab

pro Rolle pro Rolle

0,10 0,25

50,00 EUR 200,00 EUR 500,00 EUR 500,01 EUR

0,00 2,00 5,00 10,00

500,00 EUR 500,01 EUR

0,00 10,00

Verwahrentgelt für betriebliche Kontoguthaben ab 100.000,00 EUR Für die Verwahrung des Guthabens auf den Konten: - Geschäftsgiro Standard / Online - Geschäftsgiro Kommunen / Kommunalnahe Organisationen - betrieblich genutzte Zins&Cash-Konten berechnet die Sparkasse Uecker-Randow ab Überschreiten eines Guthabenbetrages von 100.000,00 EUR (Freibetrag) für das den Freibetrag übersteigende Guthaben ein Verwahrentgelt. Dieses ist variabel und wird wie folgt berechnet: Referenzzinssatz ist der Zinssatz des Eurosystems für die geldpolitische Einlagenfazilität. Beträgt dieser Referenzzinssatz weniger als Null, wird dieser Wert mit - 1 multipliziert und unter Berücksichtigung des jeweiligen Tagesendsaldos und des genannten Freibetrages im Rahmen des monatlichen Rechnungsabschlusses dem Konto belastet.

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B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

Dienstleistung

Preis in EUR

I.

Persönliche Konten (Lohn-, Gehalts-, Rentenkonto)

1.

Preismodelle für Privatkonten

Kontoführung Grundpreis pro Monat

Kontopaket

Kontopaket

Kontopaket Kontopaket

Servicekonto

Internetkonto

Jugendgiro- Basiskonto konto (§ 30 ZKG)









5,00

1,00

-

5,00

Postenpreise (Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen.)

beleghafte Überweisung beleglose Überweisung - SBT-Überweisung - Online-Überweisung Lastschrift Dauerauftrag Gutschrift Ein-/Auszahl. eig. Kto. Verfügungen GAA Laden Chip auf Karte Dauerauftrag ~ Einrichten (beleghaft) ~ Ändern (beleghaft) ~ Löschen (beleghaft) Kontoauszug ~ am Kontoauszugsdrucker i. Abrechnungszeitraum (Monat) 1.-5. Auszug ab 6. Auszug ~ am Schalter SpkCard/Kundenkarte pro Jahr ~ je Kontoinhaber ~ zusätzliche Karten Aktivierungs-PIN Kartenausgabe ~ Direktversand ~ Abholung in der Geschäftsstelle - nur Karte - Karte und PIN

0,80

1,60

-

0,80

0,20 0,10 0,10 0,10 -

1,60 0,10 0,10 0,10 -

-

0,20 0,10 0,10 0,10 -

1,00 1,00 -

1,00 1,00 -

-

1,00 1,00 -

0,50 entfällt

0,50 entfällt

entfällt

0,50 entfällt

5,00 5,00 3,00

5,00 5,00 3,00

5,00 -

5,00 5,00 3,00

-

-

-

-

10,00 20,00

10,00 20,00

10,00 20,00

10,00 20,00

Seite 5

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

Dienstleistung

Preis in EUR

Preismodelle für Geschäftskunden Geschäftsgiro Standard / Online Grundpreis Geshäftsgirokonto pro Monat Grundpreis Geshäftsgirokonto Online pro Monat 1. Postenpreise

5,00 3,50

(Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen.)

2.

3. 4.

5.

6. 7.

8. 9.

~ Einzelposten ~ Sammelposten Überweisungen ~ beleghaft ~ SB-Terminal-Überweisung Online-Banking/ELKO ~ Überweisungen/Lastschrifteinzüge Sammelüberweisungen/-einzüge (Servicerechenzentrum) 1. Posten alle weiteren Posten Sammelgutschrift electronic-cash 1. Posten alle weiteren Posten SEPA-Firmenlastschrift SpkCard/Kundenkarte ~ pro Jahr Aktivierungs-PIN Kartenausgabe ~ Direktversand ~ Abholung in der Geschäftsstelle - nur Karte - Karte und PIN physische Händlerkarte Dauerauftrag ~ Einrichten (beleghaft) ~ Ändern (beleghaft) ~ Löschen (beleghaft)

0,35 0,35 1,00 0,20 0,10

2,50 0,10 0,10 0,10 0,50 5,00 3,00 10,00 20,00 7,00 1,00 1,00 -

Vereinskonto Grundpreis pro Monat SpkCard/Kundenkarte ~ pro Jahr Aktivierungs-PIN Kartenausgabe ~ Direktversand ~ Abholung in der Geschäftsstelle - nur Karte - Karte und PIN

1,00 5,00 3,00 10,00 20,00

Seite 6

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

Dienstleistung

Preis in EUR

Geschäftsgiro Kommunen / Kommunalnahe Organisationen Grundpreis Geschäftsgirokonto pro Monat 1. Postenpreise

5,00

(Werden nur erhoben, wenn die Buchungen im Auftrag oder im Interesse des Kunden erfolgen, nicht bei Korrektur- und Stornobuchungen.)

2.

3. 4.

5.

6. 7.

8.

~ Einzelposten ~ Sammelposten Überweisungen ~ beleghaft ~ SB-Terminal-Überweisung Online-Banking/ELKO ~ Überweisungen/Lastschrifteinzüge Sammelüberweisungen/-einzüge (Servicerechenzentrum) 1. Posten alle weiteren Posten Sammelgutschrift electronic-cash 1. Posten alle weiteren Posten SEPA-Firmenlastschrift SpkCard/Kundenkarte ~ pro Jahr Aktivierungs-PIN Kartenausgabe ~ Direktversand ~ Abholung in der Geschäftsstelle - nur Karte - Karte und PIN Dauerauftrag ~ Einrichten (beleghaft) ~ Ändern (beleghaft) ~ Löschen (beleghaft)

0,05 0,05 0,50 0,50 0,05

0,50 0,05 0,05 0,05 0,05 3,00 10,00 20,00 0,50 0,50 -

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B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

Dienstleistung

2.

Preis in EUR

Kontoauszug (pro Vorgang)

Erstellung und Bereitstellung/Übermittlung in der vereinbarten Form, Häufigkeit und dem vereinbarten Verfahren Postversand von am Kontoauszugsdrucker nicht abgerufenen Kontoauszügen und Rechnungsabschlüssen

siehe Kontopakete

Portokosten

- bei Privatkunden nach 90 Tagen seit Erstellung des Rechnungsabschlusses - bei Geschäftskunden nach 60 Tagen seit erstem nicht abgerufenen Umsatz Die Erstellung und Übermittlung von Rechnungsabschlüssen erfolgt stets unentgeltlich. Die Sparkasse unterrichtet den Kunden mindestens einmal monatlich auf dem für die Kontoinformation vereinbarten Weg über die Ausführung von Zahlungsvorgängen³. Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, kann die Art und Weise sowie die zeitliche Folge der Unterrichtung gesondert vereinbart werden.

³ Zahlungsvorgänge sind insbesondere Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto oder Barauszahlungen von einem Zahlungskonto sowie die Übermittlung von Geldbeträgen auf ein anderes Zahlungskonto durch Ausführung von Lastschriften, Überweisungen oder Zahlungsvorgängen mittels einer Karte oder eines ähnlichen Instruments.

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B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

II.

Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden

1.

Allgemeine Informationen zur Sparkasse⁴

1.1

Name und Anschrift der Sparkasse Sparkasse Uecker-Randow, Stettiner Straße 20, 17309 Pasewalk

1.2

Zuständige Aufsichtsbehörden Für die Zulassung zuständige Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank, Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main Postanschrift: Europäische Zentralbank, 60640 Frankfurt am Main (Internet: www.ecb.europa.eu) Für den Verbraucherschutz zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn und Marie-Curie-Straße 24-28, 60439 Frankfurt am Main (Internet: www.bafin.de)

1.3

Eintragung im Handelsregister Sparkasse: AG Neubrandenburg, HRA 1432

1.4

Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.

1.5

Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Sparkasse unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme von - Sonnabenden, - dem 31. Oktober (regionaler Feiertag) - dem 24. und 31. Dezember Annahmezeitpunkt (Cut-Off-Zeit): - beleghafte Zahlungen: analog Schließungszeiten der Geschäftsstellen - beleglose Zahlungen: 19:30 Uhr (Die Öffnungszeiten der Geschäftsstellen entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt unserer Sparkasse bzw. dem Aushang in den einzelnen Geschäftsstellen.)

⁴ Änderungen der allgemeinen Informationen zur Sparkasse ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.

Seite 9

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

1.6

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband eingerichtete Kundenbeschwerdestelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband erhältlich. Die Adresse lautet: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.

Seite 10

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

2.

Überweisungen

2.1

Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)⁵ in Euro oder in anderen EWR-Währungen⁶

2.1.1

Überweisungsauftrag

a)

Annahmefrist für Überweisungen Die Geschäftstage und Annahmezeiten der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5.

b)

Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisung in Euro Belegloser Überweisungsauftrag⁷

max. 1 Geschäftstag

Beleghafter Überweisungsauftrag⁸

max. 2 Geschäftstage

- Überweisung in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag⁷

max. 4 Geschäftstage

Beleghafter Überweisungsauftrag⁸

max. 4 Geschäftstage

Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II.1.5.

⁵ andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern. ⁶ Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint ⁷ Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ⁸ Überweisungen per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ.

Seite 11

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

c)

Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

ca)

Überweisungen in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt folgende Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto Überweisungsart

beleghafte

beleglose 9

Überweisung Überweisung Überweisung mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung mit IBAN/BIC in Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisungen, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet an einen anderen Zahlungsdienstleister

10

per

per

Dauerauftrag

Eilüberweisung

siehe Kontopakete

10,23 €

siehe Ziffer II. 2.1.1, c, cb)

Hinweis: Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. "Preismodelle").

9

Überweisungen per Vordruck, Sammeldateien mit Begleitzettel, incl. Service mit SRZ.

10

Überweisungen per Selbstbedienungsterminal, Online-Banking oder Datenfernübertragung (DFÜ).

Seite 12

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

cb)

Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdientleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt Entgelte (OUR) Höhe der Entgelte Entgeltregelung

Entgelt (incl. Courtage) 1,5 ‰, mind. 15,00 € 0 + 0,25 ‰, mind. 2,00 € Zusätzlich zu den o.g. Entgelten wird ein Aufpreis (fremde Spesen) berechnet. 1 Bei einem Überweisungsbetrag - bis € 25.000,00 20,00 € - ab € 25.000,01 40,00 € - ab € 50.000,01 60,00 € Für Zahlungen ab € 75.000,00 gilt: sollte die Gebühr der Auslandsbank unsere berechneten Kosten überschreiten, belasten wir die Differenz nach. Bei Zahlungen innerh. des Euroäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in EUR/EWR-Währung ist der Spesenvermerk BEN (=Begünstigter trägt alle Entgelte) aufgrund der PSD nicht zulässig und wird automatisch in den Spesenvermerk - SHARE - (= Entgeltteilung) geändert. Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den unter ca) ausgewiesenen Entgelten erhoben.

Preis in EUR d)

Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand

1,00

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern

10,23 10,23 zzgl. Fremdentgelte

Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Dauerauftrag

10,00

analog Einzelauftrag, siehe 2.1.1 c) ca), cb)

Eilüberweisung zur Barauszahlung Hinweis: Bei der auszahlenden Stelle können weitere Entgelte anfallen.

Seite 13

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

2.1.2

Entgelte bei Überweisungsgutschriften Bei einem Überweisungseingang werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungen mit IBAN/BIC in Euro innerhalb der Sparkasse (SEPA-Überweisung) Überweisung ohne Angabe von IBAN/BIC in Euro von einem Zahlungsdienstleister innerhalb des EWR Überweisung mit IBAN/BIC in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister (SEPA-Überweisung) Überweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet von einem anderen Zahlungsdienstleister Eilüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWR-Mitgliedstaates lautet

Entgelt in Euro

siehe Kontopakete

siehe Hinweise unten

Hinweis: Für Überweisungseingänge in einer anderen Kontowährung wird zusätzlich zu den o.g. Entgelten folgendes Entgelt (inklusive Courtage) erhoben: Bei einer SHARE/BEN-Überweisung werden folgende Entgelte 1 ‰ mind. 10,00 € max. 100,00 € berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden + Courtage 0,25 ‰ mind. 2,00 €

Die vorstehenden Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe Ziffer I.1. "Preismodelle") oder der Überweisende, z.B. bei grenzüberschreitenden Überweisungen, die anfallenden Entgelte für die Überweisung trägt.

Seite 14

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

2.2

Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)11 in Währungen eines Staates außerhalb 12 des EWR (Drittstaatenwährung) sowie alle Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten)13

2.2.1

Überweisungsaufträge

a)

Ausführungsfrist Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.

b)

Entgelte für die Ausführung von Überweisungen

ba)

Entgeltpflichtiger Der Zahler kann zwischen folgenden Entgeltregelungen wählen: • 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdientleister erhobenen Entgelte (SHARE) • 1: Zahler trägt Entgelte (OUR) • 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN) Hinweis: •



bb)

Bei der Entgeltregelung "0" können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenfalls Entgelte abgezogen werden.

Höhe der Entgelte Zielland/Produkt Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder (sonstige Zahlungen)

Entgeltregelung 0

1 -

siehe Kontopakete

1,5 ‰ mind. 15,00 €

Zusätzlich zu den n.g. Entgelten wird ein Aufpreis (fremde Spesen) berechnet. Bei einem Überweisungsbetrag - bis € 25.000,00 20,00 € - ab € 25.000,01 40,00 € - ab € 50.000,01 60,00 € Für Zahlungen ab € 75.000,00 gilt: sollte die Gebühr der Auslandsbank unsere berechneten Kosten überschreiten, belasten wir die Differenz nach.

Aufschlag-/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 1) 11

Ausland

5,00 €

andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern.

12

z. B. US-Dollar

13

Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Seite 15

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 + 0,25 ‰, mind. 2,00 € 1 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben.

Preis in EUR bc)

Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags - bei Postversand

1,00

Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Ablauf der Widerrufsfrist - innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern

10,23 10,23 zzgl. Fremdentgelte

Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden - bei sonstigen Zahlungsdienstleistern Dauerauftrag

10,00

analog Einzelauftrag, siehe 2.1.1 b), bb)

2.2.2

Überweisungsgutschrift

a)

Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Überweisenden und dessen Kreditinstitut getroffen wurde. Folgende Entgeltregelungen sind möglich: • • •

0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdientleister erhobenen Entgelte (SHARE) 1: Zahler trägt alle Entgelte (OUR) 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte (BEN)

Hinweis: •



Bei der Entgeltregelung "0" könnendurch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltregelung "2" können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenfalls Entgelte abgezogen werden.

Seite 16

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

b)

Höhe der Entgelte Bei der Entgeltregelung "0" oder "2" werden von der Sparkasse folgende Entgelte berechnet, die vom Überweisungsbetrag abgezogen werden:

Absenderland/Währung Schweiz in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) Monaco in Euro mit IBAN/BIC (SEPA-Überweisung) übrige Länder

Entgelt in Euro siehe Kontopakete

1 ‰, mind. 10,00 €, max. 100,00 €

Aufschlag-/Zusatzentgelt für eilige Ausführung (bei Entgeltregelung 0 oder 2)

Ausland

5,00 €

Ausführung in einer anderen Währung als Kontowährung Entgeltregelung Entgelt (incl. Courtage) 0 + 0,25 ‰, mind. 2,00 € 2 Hinweis: Das Entgelt wird zusätzlich zu den oben genannten Entgelten erhoben.

3.

Lastschriften

3.1

Lastschriften innerhalb Deutschlands und aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR14

3.1.1

Einzugsermächtigungslastschrift im Rahmen des Elektronischen Lastschriftverfahrens (§ 7c ZAG)

a)

Ausführungsfrist Die Sparkasse ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von maximal einem Geschäftstag, beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.

b)

Entgelte Lastschrifteinlösung Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer Lastschrift - bei Postversand

14

siehe Kontopakete 1,00 €

andere EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern.

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B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

3.1.2

SEPA-Basis-Lastschrift

a)

Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

b)

Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister

c)

Entgelte in Euro siehe Kontopakete

sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand

1,00 €

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgen Mandatswiderrufs

3,00 €

3.1.2

SEPA-Firmen-Lastschrift

a)

Ausführungsfrist Die Sparkasse stellt sicher, dass der Lastschriftbetrag am Fälligkeitstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

b)

Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von SEPA-Lastschrift innerhalb der Sparkasse SEPA-Lastschrift von einem anderen Zahlungsdienstleister

c)

Entgelte in Euro siehe Kontopakete

sonstige Entgelte Hinterlegung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates

10,00 €

Änderung eines bestehenden SEPA-Firmenlastschrift-Mandates

3,00 €

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand

1,00 €

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgen Mandatswiderrufs

3,00 €

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B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

3.2

Lastschriften aus weiteren Staaten Ausführungsfrist Lastschriften werden baldmöglichst bewirkt.

3.2.1

SEPA-Basis-Lastschrift

a)

Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz

b)

siehe Kontopakete

sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift - bei Postversand

1,00 €

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgen Mandatswiderrufs

3,00 €

3.2.2

SEPA-Firmen-Lastschrift

a)

Entgelte bei Lastschrifteinlösungen Lastschrifteinlösung aus Einreichungen von Monaco Schweiz

b)

Entgelte in Euro

Entgelte in Euro siehe Kontopakete

sonstige Entgelte Hinterlegung eines SEPA-Firmenlastschrift-Mandates

10,00 €

Änderung eines bestehenden SEPA-Firmenlastschrift-Mandates

3,00 €

Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Firmen-Lastschrift - bei Postversand

1,00 €

Bearbeitung eines am Tag der Belastungsbuchung erfolgen Mandatswiderrufs

3,00 €

Seite 19

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

3.3

Einreichungsfristen für SEPA-Lastschriften

3.3.1

SEPA-Basis-Lastschriften ("CORE"- Verfahren) bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften

3.3.2

frühestens 14 Kalendertage und spätestens 1 Geschäftstag bis 8:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift

SEPA-Firmen-Lastschriften bei Erst-, Einmal- und Folgelastschriften

frühestens 14 Kalendertage und spätestens 2 Geschäftstage bis 8:00 Uhr vor Fälligkeit der SEPA-Basis-Lastschrift

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B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

Dienstleistung

4. 4.1

Preis in EUR

Kartengestützter Zahlungsverkehr Kreditkarten

siehe Preisaushang

Jahrespreise15 Postversand nicht abgeholter Kreditkartenabrechnungen16

Portokosten 3,00

Aktivierungs-PIN Erstellung eines Duplikats der Kreditkartenabrechnung auf Verlangen des Kunden (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) pro Auszug - einer Abrechnungsperiode - mehrere Abrechnungsperioden

6,00 12,00

Einsatz der Karte im EWR-Raum, sofern Zahlungen in Fremdwährung erfolgen17

siehe Preisaushang

Einsatz der Karte außerhalb des EWR17

siehe Preisaushang

Barauszahlung (siehe Ziffer II. 4.4)

15

Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Kreditkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse/Landesbank sind.

16

Die Übermittlung von Kreditkartenabrechnungen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

17

Zum Umrechnungskurs siehe Ziffer II. 6. dieses Verzeichnisses.

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B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

4.2

Debitkarte (SpakassenCard und Sparkassen-Kundenkarte) Debitkarte (Jahrespreis) 18

siehe Preisaushang

Täglicher Verfügungsrahmen 19 SparkassenCard je nach Einsatz20 21 • Abheben von Bargeld an eigenen/fremden Geldautomaten und • Einsatz an automatisierten Kassen bei Händlern und Dienstleistungsunternehmen und • Aufladen der Geldkarte

1.000,00 € / 500,00 € 2.200,00 €

500,00 €

Zurverfügungstellung einer Ersatzkarte

unentgeltlich

Sperren einer Debitkarte auf Veranlassung und im Interesse des Kunden (Die Sperranzeige gemäß den Bedingungen für die SparkassenCard/SparkassenKundenkarte und eine daraufhin erfolgende Sperre sind unentgeltlich.)

unentgeltlich

Eiinsatz der Debitkarte im Ausland an Terminals zum Bezahlen von Waren und Dienstleistungen - im EWR22, bei Zahlung in Fremdwährung, bei Zahlung in einem Land außerhalb des EWR Barauszahlung

4.3

siehe Preisaushang siehe Ziffer II. 4.4

GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals an Ladeterminals von teilnehmenden anderen Sparkassen/Landesbanken an Ladeterminals sonstiger Zahlungsdienstleister an electronic cash-Terminals des Handels, die zusätzlich mit dem GeldKarte- oder dem girogo-Logo gekennzeichnet sind

unentgeltlich

18

Der angegebene Jahrespreis gilt nicht für Debitkarten, die Inhalt eines Kontoführungs-Komplettpaketes der Sparkasse sind.

19

Im Rahmen des Kontoguthabens oder vorher eingeräumten Kredits gilt der Verfügungsrahmen unabhängig für jede zum Konto ausgegebene Debitkarte. Änderungen des Verfügungsrahmens werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens schriftlich angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.

20

Der Verfügungsrahmen gilt, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wurde.

21

Das Verfügungslimit kann bei fremden Geldautomaten, insbesondere im Ausland, geringer sein.

22

EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern.

Seite 22

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

4.4

Barauszahlungen

4.5

Ausführungsfrist

siehe Preisaushang

Der Kartenzahlungsbetrag wird beim Zahlungsdienstleiter des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingehen: Kartenzahlungen im EWR in Euro Kartenzahlungen im EWR in einer anderen EWR-Währung 23 als Euro Kartenzahlungen außerhalb des EWR unabhängig von der Währung

max. 1 Geschäftstag max. 4 Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt.

Die Geschäftstage der Sparkasse ergeben sich aus Ziffer II. 1.5.

4.6

Bareinzahlungen Bareinzahlungen zugunsten Dritter von eigenen und fremden Kunden werden nicht entgegengenommen.

23

Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund Sterling, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken (nur für Liechtenstein), Tschechische Krone, Ungarischer Forint.

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B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

Dienstleistung

Preis in EUR

5.

Online-Banking und Electronic Banking

5.1

Online-Banking (PIN/TAN/FinTS) •

Bereitstellung des Online-Banking Zuganges



Bereistellung von smsTAN - monatlich - je smsTAN

0,08

Bereitstellung von pushTAN - monatlich - je pushTAN

0,08





HBCI-Karte



Kontowecker-Service - je SMS / Push Nachricht - je E-Mail

0,10 0,05

iTunes-Gutscheinkauf - je Gutschein

0,10



5.2

24

-

p.a.

5,00

Electronic Banking Zugangsverwaltung für ISDN/EBICS • Einrichtung: Kunden-ID • Einrichtung: zusätzliche Kunden-ID • Einrichtung: Kontonummer für die Kunden-ID der DATEV • Einrichtung: Teilnehmer-ID • Einrichtung: Konto, incl. UDV-DAT-Segment • Einrichtung / Änderung von Auftragstypen

unentgeltlich

Zusätzliche Bereitstellung von Kontoinformationen auf Verlangen des Kunden24 • Elektronische Avise (MT 942) pro Konto und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren • Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 a) pro Konto und/oder b) pro bereitgestelltem Umsatz • Elektronischer Kontoauszug im SWIFT-Format MT 940 pro Kontonummer und je Übertragungs-/Sicherungsverfahren, z.B. für die DATEV - pro bereitgestelltem Umsatz

unentgeltlich

Die Übermittlung von Kontoauszügen in der vereinbarten Form erfolgt unentgeltlich. Rechnungsabschlüsse werden stets unentgeltlich erstellt und übermittelt.

Seite 24

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

5.3

Zahlungsdienste über Electronic Banking/FinTS •

Beauftragung mittels FinTS:

Preise siehe Kontopakete

- Sammelüberweisung - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten25) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten26) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7c ZAG) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten25) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten25) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 26) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag

25

EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern.

26

Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Seite 25

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Beauftragung mittels EBICS (ELKO)



Preise siehe Kontopakete

-

Datenfernübertragung ohne elektronische Unterschrift je Datei Datenfernübertragung mit elektronische Unterschrift je Datei zzgl. je Posten (wird nur erhoben, sofern in Auftrag oder im Interesse des Kunden) Überweisungen - im SEPA-Überweisungsverfahren für Überweisungen (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten27) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Überweisungsverfahren (in Drittstaaten28) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - Lastschrifteinzug - im Einzugsermächtigungsverfahren für Lastschriften aus dem Elektronischen Lastschriftverfahren (§ 7c ZAG) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten27) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren für Lastschriften (innerhalb Deutschlands oder innerhalb EWR-Staaten27) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag - im SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren (in Drittstaaten 28) - je Sammelbuchung - je Einzelauftrag

27

EWR-Staaten derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Italien, Kroatien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritanien und Nordirland sowie Zypern.

28

Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Seite 26

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

6.

Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder Währung Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Femdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind im Internet unter:

www.nordlb.de/boerseninformationen/devisenkurse/ veröffentlicht. Der Währungsumrechnungskurs beim Auslandeinsatz der MasterCard/Visa Card ergibt sich aus Ziffer 16 der Bedingungen für die MasterCard/Visa Card. Die Währungsumrechnungskurse für Maestro und VPay Transaktionen in Nicht-Euro-Währung sind unter:

www.helaba.de/CBD-Kursinformationen abrufbar.

Seite 27

B.

Preise und Leistungsmerkmale bei der Kontoführung und der Erbringung von Zahlungsdiensten (Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen, Barein- und Barauszahlungen) sowie beim Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden

Dienstleistung

Preis in EUR

II.

Scheckverkehr

1.

Allgemein Scheckeinlösung zur Gutschrift (Inland) - Privatkonten (Servicekonto, Internetkonto, Jugendgirokonto) - Geschäftskonten (Standard / Online)

0,00 0,35

Scheckbelastung (Inland) - Privatkonten (Servicekonto, Internetkonto, Jugendgirokonto) - Geschäftskonten (Standard / Online)

0,00 0,35

Aufwendungsersatz für Herausgabe von vorcodierten Bar- und Verrechnungsschecks - je Scheckvordruck

0,15

Schecksperre auf Weisung des Kunden gültig 6 Monate (Das Entgelt fällt nicht an, wenn das betreffende Scheckformular verlorengegangen oder sonst abhandengekommen ist.)

10,00

Bereitstellung eine bestätigten Bundesbank-Schecks Bereitstellung eines bestätigten Bank-Schecks

25,00 20,00

Wertstellung - Scheckeinreichung - eigenes Kreditinstitut - andere Kreditinstitute

Tag der Einreichung Tag der Einreichung + 1 Geschäftstag

- Eingang vorbehalten - Inkasso

2.

Grenzüberschreitender Scheckverkehr

a)

Scheckzahlungen in das Ausland29

b)

Scheckzahlungen aus dem Ausland29 in EUR in Fremdwährung

29

1,5 ‰ mind. 1,5 ‰ mind. + Courtage 0,25 ‰ mind.

15,00 € 15,00 € 2,00 €

Sofern das Entgelt nicht gemäß vom ausländischen Empfänger/Auftraggeber zu zahlen ist.

Seite 28

C.

Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften (außer Zahlungsdienste) für Privatkunden und Geschäftskunden

Umrechnungskurse Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Femdwährungen in Euro erfolgen auf Basis frei gehandelter Marktkurse. Diese sind im Internet unter: www.nordlb.de/boerseninformationen/devisenkurse/ veröffentlicht.

Seite 29

D.

Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeiten für Privatkunden und Geschäftskunden

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung 1. der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen, 2. der §§ 491 bis 509 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Verbraucherdarlehen) 3. oder der §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Zahlungsdienste) 4. der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über grenzüberschreitende Zahlungen in der Gemeinschaft und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 oder 5. der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 kann sich der Kunde an die bei dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband eingerichtete Kundenbeschwerdestelle wenden. Die Verfahrensordnung ist bei dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband erhältlich. Die Adresse lautet: Deutscher Sparkassen- und Giroverband Kundenbeschwerdestelle Charlottenstraße 47 10117 Berlin Näheres regelt die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Bei behaupteten Verstößen gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, die §§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder Artikel 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch kann darüber hinaus Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Postfach 12 53, 53002 Bonn, eingelegt werden.

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