des Landkreises Uckermark

Drucksachen-Nr. Landkreis Uckermark Beschlussvorlage Version Datum Blatt 22.02.2011 4-A/2011 Berichtsvorlage öffentliche Sitzung nichtöffentli...
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Drucksachen-Nr.

Landkreis Uckermark Beschlussvorlage

Version Datum

Blatt

22.02.2011

4-A/2011

Berichtsvorlage

öffentliche Sitzung

nichtöffentliche Sitzung

Datum:

Beratungsfolge: Fachausschuss

für Arbeit, Soziales und Gesundheit

17.03.2011

Fachausschuss Kreisausschuss Kreistag Inhalt:

Jahresbericht 2010 des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheits- und Veterinäramtes des Landkreises Uckermark Wenn Kosten entstehen: Kosten

Produktkonto

Haushaltsjahr Mittel stehen zur Verfügung

€ Deckungsvorschlag:

Mittel stehen nicht zur Verfügung Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

€ Beschlussvorschlag:

Die Berichtsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

zuständiges Amt:

Gesundheits- und Veterinäramt

Dr. med. Michaela Hofmann

Frank Fillbrunn

Dietmar Schulze

Amtsleiter

Dezernent

Landrat

abgestimmt mit Dez./Amt:

Name

Unterschrift

Beratungsergebnis: Kreistag/ Ausschuss

Datum

Stimmen Ja

Nein

Stimmenthaltung

Einstimmig

Laut Beschlussvorschlag

Abweichender Beschluss (s. beiliegendes Formblatt)

0013/10.10

Begründung: Seit 1999 berichtet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheits- und Veterinäramtes regelmäßig über wesentliche Arbeitsergebnisse. Im vorliegenden Bericht wird deutlich, dass es in den letzten Jahren zu einer Schwerpunktverlagerung der Aufgabenwahrnehmung gekommen ist. Während die Masse von Untersuchungen zahlenmäßig sowohl infolge der sinkenden Geburtenraten als auch durch die veränderte Gesetzgebung reduziert wurde, hat das Aufgabenfeld der sozialmedizinischen Begleitung von Kindern mit auffälligen Befunden sowie von Problemfamilien erheblich zugenommen. Das Konzept des KJGD wurde diesen veränderten Bedingungen erfolgreich angepasst. Die hohen Durchimpfungsraten im Landkreis Uckermark spiegeln nach wie vor den Erfolg der kommunalen Impfstrategie wieder. Wie auch in den anderen Landkreisen darf aber im Bemühen nicht nachgelassen werden, anstehende Auffrischungsimpfungen Jugendlicher termingerecht durchzuführen. Handlungsbedarf besteht noch in der Inanspruchnahme der HPV-Impfung für Mädchen, wo die Durchimpfungsraten unter denen des Landes Brandenburg liegen. Diesem Bedarf trägt die Schularztsprechstunde in den 6. Klassen Rechnung, deren Ziel es ist, durch Aufklärung Interesse zu wecken und die Akzeptanz der Impfung zu erhöhen.

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Inhalt Seite 1. Vorbemerkung........................................................................................................4 2. Quantitative Arbeitsergebnisse ..............................................................................4 2.1. Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen......................................5 2.1.1. Untersuchungen im Kita-Alter ...............................................................5 2.1.2. Erreichen aller Hauskinder.....................................................................5 2.1.3. Befund- und Betreuungscontrolling........................................................7 2.1.4. Schuleingangsuntersuchungen..............................................................8 2.1.5. Projekt Schularztsprechstunde in den 6. Klassen ..................................8 2.1.6. Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz..............................10 2.1.7. Reihenuntersuchungen an Förderschulen ...........................................10 2.2. Gutachten .....................................................................................................11 3. Schutzimpfungen - effektivste Prävention von Kinderkrankheiten .......................12 3.1. Impfstandskontrollen - Impfungen ................................................................12 3.2. Impferinnerungssystem des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes.........13 3.3. Impfraten bei Einschülern 2010 ....................................................................13 3.3.1. Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Hepatitis B .................13 3.3.2. Mumps-Masern-Röteln.........................................................................15 3.3.3. Varizellen (Windpocken) ......................................................................15 3.3.4. Meningokokken C ................................................................................16 3.4. Impfraten bei Schulabgängern......................................................................17 3.4.1. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung.............................17 3.4.2. Masern, Mumps, Röteln .......................................................................18 3.4.3. Hepatitis B............................................................................................18 3.4.4. Impfung von Mädchen gegen HPV ......................................................19 4. Ausgewählte Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen 2010.......................20 4.1. Sozialstatus der Familien mit Einschülern ....................................................20 4.1.1. Brandenburger Sozialindex..................................................................20 4.2. Die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt .........22 4.3. Ausgewählte Testergebnisse bei der Einschulungsuntersuchung................25 4.3.1. Sprachauffälligkeiten bei Einschülern 2010 .........................................25 4.3.2. Entwicklungsstörungen bei Einschülern 2010......................................29 4.3.3. Bewegungsstörungen bei Einschülern 2010 ........................................31 4.4. Schulärztliche Rückstellungsempfehlungen .................................................33 4.5. Ärztliche Empfehlung zur Klärung sonderpädagogischen Förderbedarfs.....35 5. Adipositas im Verlauf ...........................................................................................36 5.1. Adipositas bei Einschülern............................................................................36 5.2. Adipositas bei Schulabgängern ....................................................................37 6. Das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen .................................................40 7. Der Gesundheitsdienst im Netz kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung..42 8. Zusammenarbeit vom KJGD und Jugendamt ......................................................43 2

9. Schlussbemerkungen...........................................................................................44 10. Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen..........................................................45 11. Literatur ...............................................................................................................47

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1. Vorbemerkung Seit 1999 berichtet der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheits- und Veterinäramtes regelmäßig über wesentliche Arbeitsergebnisse. Im vorliegenden Bericht wird deutlich, dass es in den letzten Jahren zu einer Schwerpunktverlagerung der Aufgabenwahrnehmung gekommen ist. Während die Masse von Untersuchungen zahlenmäßig sowohl infolge der sinkenden Geburtenrate als auch durch die veränderte Gesetzgebung reduziert wurde, hat das Aufgabenfeld der sozialmedizinischen Begleitung von Kindern mit auffälligen Befunden sowie von Problemfamilien erheblich zugenommen. Das Konzept des KJGD wurde diesen veränderten Bedingungen erfolgreich angepasst. Die Tätigkeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Schuljahr 2009/10 war gekennzeichnet von Kontinuität und dem Bestreben, nachhaltig und konsequent bevölkerungsmedizinisch relevante Gesundheitsziele zu verfolgen. Im Bericht 2010 des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes über das Schuljahr 2009/2010 werden die quantitativen Arbeitsergebnisse des KJGD, unter anderem der Impfstand von Einschülern und Schulabgängern, ausgewählte Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen 2010 sowie Erfahrungen mit dem zentralen Einladungs- und Rückmeldewesen dargestellt. Es wird über die Fortsetzung des Projektes Schularztsprechstunde in den 6. Klassen berichtet und die Rolle des Gesundheitsdienstes im Netz der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung im Landkreis dargestellt. Die im Bericht verwendeten Daten für das Land Brandenburg beruhen auf dem Gesundheitsberichterstattungsservice des Landesgesundheitsamtes Brandenburg, der den kommunalen Gesundheitsämtern regelmäßig zur Verfügung gestellt wird (Lit. 1). Vergleichszahlen des Landes Brandenburg für das Jahr 2010 liegen (überwiegend) noch nicht vor.

2. Quantitative Arbeitsergebnisse Die regelmäßigen kinderärztlichen Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen sind ein Schwerpunkt in der Tätigkeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes. Laut Brandenburgischem Gesundheitsdienstgesetz (Lit. 2) in Verbindung mit der Kinder- und Jugendgesundheitsdienstverordnung (Lit. 3) handelt es sich dabei um Pflichtaufgaben nach Weisung. Tabelle 1:

Reihenuntersuchungen in den Schuljahren 2003/04 bis 2009/10 Schuljahr 2003/04

Untersuchungen in Kitas 2.479 Schulanfänger 1.054 10. Klasse/JAG 2.200 sowie jüngere Schulabgänger

Schuljahr 2004/05

Schul- Schuljahr jahr 2005/06 2006/07

Schuljahr 2007/08

Schuljahr 2008/09

Schuljahr 2009/10

2.236 1.330 2.314

2.033 1.157 2.126

2.311 1.055 1.215

1.139 1.039 1.035

1.580 1.111 900

2.273 1.136 1.729

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2.1. Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen Mit den hier quantitativ dargestellten Untersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen werden wichtige gesundheitspolitische Ziele verfolgt. Es werden auch Kinder erfasst, die die freiwilligen Vorsorge- und Behandlungsangebote bei niedergelassenen Ärzten nicht oder nur unzureichend wahrnehmen. So fallen immer wieder Behinderungen, Seh-, Hörstörungen oder orthopädische Erkrankungen erstmalig beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst auf und können einer gezielten Behandlung zugeführt werden. Damit wird für Kita- und Schulkinder Chancengleichheit auf gesundheitlichem Gebiet angestrebt. Die Untersuchungen des KJGD bilden die Grundlage für statistische Angaben über den Gesundheitszustand der Kinder. Daraus ergeben sich verlässliche und standardisierte Daten für Planungen in der Gesundheitsund Sozialpolitik.

2.1.1. Untersuchungen im Kita-Alter Die Anzahl der Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten stieg im Schuljahr 2009/2010 wieder um 38,7 % (von 1.139 auf 1.580). Im Vorjahr hatte sich die Zahl aufgrund der veränderten Vorgaben des neuen Gesundheitsdienstgesetzes (GDG Bbg 2008) fast halbiert, weil nun nicht mehr alle Kinder, die eine Kindereinrichtung besuchen, einmal jährlich untersucht werden sollen, sondern nur noch Kinder zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat sowie solche, die bei Voruntersuchungen auffällig waren (Abb. 1). Abb. 1.: Untersuchungen in Kindertagesstätten 2003/04 bis 2009/10 neues GDG

Anzahl untersuchter Kinder

3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0

2.479

2.236

2.033

2.273

2.311 1.580 1.139

2003/04 2004/05 2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10

2.1.2. Erreichen aller Hauskinder Nach den neuen Vorgaben werden jetzt alle Kinder zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat durch den KJGD einmalig untersucht, unabhängig davon, ob sie eine Kindereinrichtung besuchen. Dies erforderte eine Änderung des KJGD-Konzeptes. Es galt, zuverlässig alle Hauskinder zu erreichen und deren Eltern zu motivieren, ihr Kind im KJGD vorzustellen. Durch die Einwohnermeldeämter werden jeweils zum Stichtag 01.06. alle Kinder zwischen 28. und 40. Lebensmonat ans Gesundheitsamt gemeldet. Durch Abgleich dieser Meldedaten mit den Kita-Listen und Listen der Tagespflegestellen werden all jene Kinder ermittelt, die weder eine Kindertagesstätte besuchen noch durch eine Ta5

gespflege betreut werden. Die Eltern dieser Kinder werden durch die Mitarbeiterinnen des KJGD angeschrieben und auf das Untersuchungsangebot des KJGD hingewiesen. Sie können wählen, ob sie ihr zu Hause betreutes Kind zum Untersuchungstermin in der regionalen Kita vorstellen oder ob sie einen Termin in der Sprechstunde des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes wahrnehmen möchten. Leider nehmen trotz aller Bemühungen nicht alle Eltern dieses Angebot an. Im Schuljahr 2009/2010 wurde durch Abgleich der Meldelisten von Kindereinrichtungen und Meldeämtern durch den Gesundheitsdienst ermittelt, dass im Landkreis Uckermark 211 von 929 Kindern zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat vermutlich zu Hause betreut werden. Diese Familien erhielten einen Brief des Gesundheitsamtes mit einem Untersuchungsangebot für ihr Kind. 33,6 % der angeschriebenen Familien informierten, dass ihre Kinder inzwischen eine Kindereinrichtung besuchen oder in Kürze besuchen werden. So waren tatsächlich nur 15 % der Kinder zwischen dem 30. und 42. Lebensmonat (140 von 929) Hauskinder. 82,9 % von ihnen wurden im KJGD untersucht. Nur 14,3 % erschienen nicht zum vereinbarten Untersuchungstermin (Abb. 2 und 3).

Abb. 2 Erfassung der Hauskinder (30. - 42. Lebensmonat) gemäß GDG Bbg im Landkreis Uckermark im Schuljahr 2009/2010 (bezogen auf Altkreise Prenzlau, Templin, Schwedt, Angermünde und Gesamtlandkreis) Anzahl

1000

929

900 800 700 600 500 400 300

294

281 211

209

200 100

145 85 25

0

38 16 0

61

26

0

27 4 1

71 1

0

Prenzlau

Templin

Schwedt

Angermünde

LK UM gesamt

Kinderzahl 30. - 42. Lebensmonat davon Hauskinder (alle angeschrieben) Rückmeldungen: inzwischen Kita-Besuch Rückmeldungen: Untersuchung abgelehnt

6

Abb. 3 Untersuchung der Hauskinder (30. - 42. Lebensmonat) gemäß GDG Bbg im Landkreis Uckermark im Schuljahr 2009/2010 (bezogen auf Altkreise Prenzlau, Templin, Schwedt, Angermünde und Gesamtlandkreis) Anzahl 211

220 200 180 160 140

116

120 100

85

80 60

61 50

38

40 20

2

8

33 14 0

8

27 0 2

20

19 3

1 2

0

Prenzlau

Templin

Schwedt

Angermünde

LK UM gesamt

Anschreiben an Hauskinder zur Untersuchung erschienen 30. - 42. Lebensmonat zur Untersuchung erschienen > 42. Lebensmonat nicht zur Untersuchung erschienen

2.1.3. Befund- und Betreuungscontrolling In Umsetzung des Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetzes 2008 (GDG Bbg 2008) wurde im Landkreis Uckermark ein Befund- und Betreuungscontrollingsystem etabliert, um zu erreichen, dass für Kinder mit auffälligen Befunden die empfohlenen Maßnahmen eingeleitet werden. Die Umsetzung stellte eine besondere Herausforderung dar, sowohl an die Zusammenarbeit mit allen an der Betreuung und Behandlung von Kindern befassten Berufsgruppen als auch an die Organisation des Kinderund Jugendgesundheitsdienstes. Trotz der reduzierten Untersuchungsfrequenz gilt es zu verhindern, dass auffällige Kinder auch außerhalb dieser Jahrgänge (30. - 42. Lebensmonat) unberücksichtigt bleiben. Dies setzt eine enge Zusammenarbeit des KJGD mit Erzieherinnen der Kindertagesstätten und deren Beratung der Eltern über Unterstützungsmöglichkeiten voraus. Im Landkreis Uckermark kann auf die bestehende sehr gute Zusammenarbeit mit Eltern, Ärzten, Therapeuten, betreuendem Fachpersonal der Einrichtungen und Behörden aufgebaut werden. Mit Hilfe des Computersystems Octoware wird an anstehende Kontrolltermine erinnert, wenn vorher im Rahmen einer Untersuchung eine Frist zur Befundkontrolle eingegeben worden ist. In Abhängigkeit vom Befund erfolgt eine erneute Untersuchung des Kindes im KJGD oder auch eine Rückfrage bei den Eltern, ob empfohlene Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden konnten.

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2.1.4. Schuleingangsuntersuchungen Abb. 4:

Schuleingangsuntersuchungen (5. - 6./7. Lebensjahr) 2003 bis 2010 Stichtagsänderung

Anzahl untersuchter Einschüler 1.330

1400 1200

1.157 1.034

1.054

2003

2004

1.136

1.055

1.039

2008

2009

1111

1000 800 600 400 200 0 2005

2006

2007

2010

Schuljahr

Lässt man das Jahr der Stichtagsänderung 2005 unberücksichtigt, haben sich die Einschülerzahlen seit 2003 zwischen 1.030 und 1.110 stabilisiert (Abb. 4). Die Schuleingangsuntersuchungen sind auch nach neuem Gesundheitsdienstgesetz pflichtig durch den KJGD durchzuführen. Für die Untersuchung gilt das Wohnortprinzip. Nach Anmeldung an der regional zuständigen Grundschule werden die Kinder durch die Kinderärzte des für den Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes untersucht und deren Eltern beraten. Innerhalb eines engen, vom Staatlichen Schulamt vorgegebenen Untersuchungszeitraumes (von Februar bis Ende April eines jeden Jahres) sind alle schulpflichtigen Kinder zu untersuchen. Landeseinheitliche Untersuchungsstandards sichern die Vergleichbarkeit. Das Untersuchungsergebnis mit ärztlichen Empfehlungen zur Einschulung wird der zuständigen Grundschule mitgeteilt, deren Schulleiter über die Schulfähigkeit entscheidet. Anlassbezogen erfolgen Fallkonferenzen des KJGD mit Heilpädagoginnen der Frühförderung und Sonderpädagogen in Vorbereitung der Schuleingangsuntersuchungen.

2.1.5. Projekt Schularztsprechstunde in den 6. Klassen zum Thema Pubertät und zum Impfen Entsprechend den Vorgaben des neuen GDG werden in den 6. Klassen seit Ende 2008 keine Reihenuntersuchungen mehr durchgeführt. Damit würden auch die Impfstandkontrollen bei Kindern in diesem Jahrgang entfallen, für die aber wesentliche Impfungen anstehen. In Umsetzung der §§ 3 und 6 des GDG Bbg wurde in den 6. Klassen des Landkreises Uckermark eine Schularztsprechstunde zum Thema Pubertät (einschließlich Impfstandskontrolle und Beratung zum Impfen) etabliert. Die Kinderärztinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Landkreis Uckermark sind damit als Schularzt im Sinne eines „Betriebsarztes“ der Schüler an ihrem „Arbeitsort“ Schule aufklärend und beratend tätig. Das Projekt wurde in einem Bericht als Anlage zum KJGD-Bericht 2009 detailliert vorgestellt. 8

Die Schularztsprechstunde wurde auch im Schuljahr 2009/2010 erfolgreich fortgesetzt. 493 Schüler der 6. Klassen des Landkreises Uckermark aus 17 Schulen haben am Projekt teilgenommen. 464 Kinder haben das Projekt mit einem vorgegebenen Evaluationsbogen bewertet (Abb. 5). 325 Kinder haben Fragen abgegeben. Abb. 5 Einschätzung der Schularztsprechstunde 2010 durch die Schüler (Auswertung den Schulnoten entsprechend 1 (sehr gut) bis 6 (gar nicht gut) Bewertung von Vortrag und Video durch die Schüler

Vortrag Video

300 256

Anzahl der Schüler

250 189

200 150

146

142

100

76 41

50

17

3

11 3

5

0

0 1

2

3

4

5

6

Schulnoten

Insgesamt war die Beteiligung der Schüler auch in diesem Jahr wieder erfreulich. Die Kinder waren erstaunlich offen und gesprächsbereit, so dass eine interaktive Gestaltung möglich war. Von Seiten der Lehrer wurde die Schularztsprechstunde sehr gut unterstützt und mit Interesse begleitet. Insgesamt überwog erwartungsgemäß die Neugier auf das Thema Pubertät gegenüber dem Interesse an Erläuterungen zum Impfen. Dennoch gaben auch die Vorträge zum Impfen viel Stoff für Fragen. Insbesondere an den Impfungen gegen Meningokokken C zur Verhütung der eitrigen Hirnhautentzündung und gegen Humane Papillomaviren (HPV) zur Verhinderung von Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen bestand bei den Schülern Interesse. Einige Schüler zeigten sich bereits sehr gut informiert. Sehr erfreulich war (wie bereits bei den Reihenuntersuchungen in der Vergangenheit), dass fast alle Kinder ihre Impfausweise zur Kontrolle vorlegten. Der Durchimpfungsgrad der meisten Schüler war gut. Empfehlungen zum Lückenschluss und zu Nachholimpfungen wurden den Kindern im Anschluss schriftlich für die Eltern mitgegeben. Diese betrafen überwiegend Impfungen gegen Meningokokken C und HPV. Insbesondere bei der seit 2006 für Mädchen empfohlenen Impfung gegen Humane Papilloma Viren (HPV) liegen die Durchimpfungsraten im Landkreis noch deutlich unterhalb des Landesdurchschnittes (siehe Abschnitt Impfen). Deshalb sind Informationen und Impferinnerung wie sie im Rahmen der Schularztsprechstunde angeboten werden, ein wichtiger Beitrag, die Bereitschaft der Mädchen zu fördern, sich gegen HPV impfen zu lassen.

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Die Schularztsprechstunde wird 2011 im Rahmen der personellen Möglichkeiten fortgeführt. Fragen zur Pubertät werden weiterhin den Schwerpunkt bilden, weil sie auf das besondere Interesse der Schüler dieser Altersgruppe stoßen. Dem zum Teil recht detaillierten Wissen Einzelfragen betreffend, das die Schüler offenbar oft aus Gesprächen untereinander, aus Filmen oder aus dem Internet beziehen, steht zum Teil eine erschreckende Unkenntnis, banale Fragen und Basiswissen betreffend, gegenüber. Die Neugier und Offenheit der Schüler gibt aber Anlass zur Hoffnung, dass mit Projekten wie diesem das Bildungsangebot der Schulen ergänzt werden kann.

2.1.6. Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz Die Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz sind auch nach neuem Gesundheitsdienstgesetz im Land Brandenburg pflichtig durch den KJGD durchzuführen. Untersucht werden alle Schüler der 10. Klasse sowie Schüler, die vorzeitig die Schule verlassen. Die Untersuchungen müssen möglichst bis Anfang eines jeden Kalenderjahres abgeschlossen werden, um die termingerechte Bewerbung der Jugendlichen nicht zu gefährden. Neben der Untersuchung wird der Schwerpunkt auf Beratung der Jugendlichen zu beruflich relevanten Gesundheitsrisiken gelegt und nachdrücklich auf einen kompletten Impfschutz hingewirkt Die Untersuchungszahlen nach Jugendarbeitsschutzgesetz (Lit. 7) sind rückläufig, da jetzt die geburtenschwachen Jahrgänge 1991 bis 1995 den Schulabschluss erlangen (Abb. 6). Danach ist wieder mit einem leichten Anstieg zu rechnen. Abb. 6: Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz Schuljahre 2003/04 bis 2009/10 Anzahl untersuchter Schüler

2.500 2.000 1.500 1.000 500 0

2.200

2.314

2.126 1.729 1.215

2003/04

2004/05

2005/06

2006/07

2007/08

1.035

900

2008/09

2009/10

2.1.7. Reihenuntersuchungen an Förderschulen Seit 2004 wurde im Landkreis Uckermark ein Rhythmus gefunden, jeden Förderschüler alle zwei Jahre zu untersuchen und dennoch das jährliche Untersuchungsangebot in allen Förderschulen aufrechtzuerhalten (Abb. 7). Insbesondere für die Förderschulen sind das Beratungsangebot des jugendärztlichen Dienstes und die Rolle seiner Kinderärzte als Arbeitsmediziner der Schüler von herausragender Bedeutung. Bei der Beratung von Eltern und Pädagogen im Falle von gesundheitlichen Beeinträchtigungen (z. B. Anfallsleiden, erforderlicher Medikamentengaben bei chronischen Erkrankungen, Ernährungsproblemen) oder auch bei Verhaltensauffälligkeiten im Unterrichtsalltag sind die Kinderärzte des KJGD über die Beteiligung an Hilfe-

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plangesprächen und sonderpädagogischen Förderausschüssen hinaus wichtiger Beratungspartner. Der KJGD erstellt für das Sozial- und Jugendamt Gutachten z. B. bei Antrag auf Einzelfallhilfe zur Schulbegleitung. Dass die betreffenden Schüler meist seit Jahren im KJGD bekannt sind und die Jugendärzte mit den betreuenden Einrichtungen intensiv zusammenarbeiten, sind gute Voraussetzungen, um über individuell erforderliche Hilfen beraten und entscheiden zu können. Abb. 7: Reihenuntersuchungen an Förderschulen 2003 bis 2010 Anzahl untersuchter Schüler

250 200 150 100 50 0

232

204

201

204

105

195 105

18

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Jahr

2.2. Gutachten Die Kinderärzte des KJGD untersuchen Kinder und Jugendliche im Rahmen von Begutachtungen auf Grundlage der Sozialgesetzbücher VIII (im Auftrag des Jugendamtes, Lit. 5) und XII (im Auftrag des Sozialamtes, Lit. 4) sowie der Sonderpädagogikverordnung (im Auftrag der Schule bzw. des Staatlichen Schulamtes, Lit. 6). Darüber hinaus werden Kinder aufgrund vielfältiger Begutachtungsanlässe durch die Eltern vorgestellt. Dies sind zum Beispiel: Stellungnahmen für Kur- und Rehabilitationsanträge, schulärztliche Stellungnahmen bei lang andauernder Einschränkung der Sporttauglichkeit, Stellungnahmen für den Schülerspezialverkehr wesentlich behinderter Kinder, Tauglichkeitsuntersuchungen vor Aufnahme in eine Kindereinrichtung, Untersuchungen vor Adoptionen oder zur Klärung einer Vaterschaft. Den größten Anteil machen aber nach wie vor Begutachtungen für das Sozialamt aus. Kinder, die heilpädagogische Frühförderung gemäß §§ 54 ff. SGB XII erhalten, werden durch die Ärzte des KJGD regelmäßig untersucht, um die Entwicklungsfortschritte zu beurteilen und Empfehlungen über die Fortsetzung der Hilfen ans Sozialamt zu übermitteln. In diesem Zusammenhang werden die Familien und ggf. auch die Leistungserbringer fachärztlich beraten und erforderlichenfalls weitere Hilfen empfohlen bzw. koordiniert. Auf Anforderung der Sonderpädagogischen Beratungsstelle erstellen die Kinderärzte des KJGD schulärztliche Stellungnahmen im Rahmen von sonderpädagogischen Förderausschussverfahren. Insbesondere im Falle des Vorliegens einer wesentlichen Behinderung werden neben den Sorgeberechtigten auch die Kinderärzte des KJGD sowie Vertreter weiterer beteiligter Ämter (Sozialamt bei Hilfen zur Gewährung von Schulbildung, Schulamt bei Notwendigkeit eines Schülerspezialverkehrs, im Einzelfall Jugendamt) in die Hilfeplanung einbezogen und am Förderausschussverfahren beteiligt. Seit 2005 werden durch die Kinderärzte des KJGD im Auftrag des Jugendamtes verstärkt Gutachten gemäß § 35 a SGB VIII bei Vorliegen oder Drohen einer seelischen 11

Behinderung erstellt bzw. erforderlichenfalls die Gutachtenerstellung durch Fachärzte koordiniert, die als Honorargutachter im Auftrag des Landkreises tätig werden. Tabelle 2:

Gutachten der Kalenderjahre 2007 bis 2010

Gutachten gemäß

2007

2008

2009

2010

SGB XII

544

495

394

399

davon Frühförderung (§ 54 ff. SGB XII)

541

491

392

389

SGB VIII

76

88

74

80

davon fachärztliche Stellungnahme (§ 35 a SGB VIII)

69

80

67

68

SonderpädagogikVerordnung

35

19

42

23

Summe Gutachten

935

1.068

833

882

(Lit. 4 ,5, 6)

3. 3.1.

Schutzimpfungen – effektivste Prävention von Kinderkrankheiten Impfstandkontrollen - Impfungen

Im Rückgang der vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst durchgeführten Impfungen seit 2005 kommt die Tatsache zum Ausdruck, dass Impfungen in erster Linie von den niedergelassenen Kinder- und Hausärzten vorgenommen werden. Es beweist die gute Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Kollegen, die mit ihrem Impfangebot inzwischen auf diese Weise deutlich mehr Kinder erreichen, so dass subsidiäre Impfungen durch den KJGD seltener erforderlich sind und dennoch ein vorbildlicher Durchimpfungsgrad der Kinder im Landkreis gesichert wird. Die Anzahl im KJGD durchgeführter Impfungen und Impfstandkontrollen bewegt sich auf dem Vorjahresniveau (Tab. 3).

Tabelle 3:

Impfen in den Kalenderjahren 2004 bis 2010 2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Impfstandskontrolle

4.008

3.420

4.355

4.761

4.761

4.345

4.430

Impfungen

1.505

1.554

593

651

244

213

228

12

Für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst stellt jedes Schuljahr eine neue Herausforderung dar, weil jeweils andere Jahrgänge von Kindern und Jugendlichen hinsichtlich ihres Impfstandes überprüft und Impflücken geschlossen werden müssen.

3.2.

Impferinnerungssystem des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes

Die Zahl der Impfstandkontrollen durch den KJGD hat sich auf hohem Niveau stabilisiert. Die Akzeptanz des Impferinnerungssystems im Landkreis Uckermark ist anhaltend sehr hoch. Im Landkreis Uckermark legen fast alle Kinder aus allen sozialen Schichten ihre Impfausweise bei jeder Untersuchung zur Einsichtnahme im Gesundheitsamt vor. Im Jahr 2010 legten 97 % der Einschüler und 87,2 % der Schulabgänger im Landkreis Uckermark ihren Impfausweis vor, so dass gezielte Empfehlungen zum Lückenschluss gegeben werden konnten. Im Landesdurchschnitt Brandenburgs legten 2009 nur 77,5 % der Schulabgänger ihre Impfausweise vor.

3.3.

Impfraten bei Einschülern 2009

Wenn mindestens 90 % aller Kinder nach den Vorgaben des gültigen Impfkalenders vollständig geimpft sind, kann davon ausgegangen werden, dass ein wirksamer Schutz gegen das Auftreten der entsprechenden Krankheiten vorliegt. In den Kindertagesstätten und Schulen des Landkreises Uckermark wurden im Schuljahr 2009/10 Impfraten ermittelt, die überwiegend mehr als 90 % betragen. Im Vergleich der letzten Schuljahre ist entweder ein kontinuierlicher Anstieg der Impfraten oder ein Verharren auf hohem Niveau zu verzeichnen. Eine Übersicht der Impfraten bei Einschülern 2010 im Landkreis Uckermark, verglichen mit den Daten des Landes Brandenburg, ist in den Abbildungen 8 bis 12 dargestellt. Es ist sehr erfreulich, dass der Durchimpfungsgrad der Kinder im Landkreis Uckermark keine Abhängigkeit vom Sozialstatus zeigt. Ausgewählte Impfungen werden im Folgenden kommentiert.

3.3.1. Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Hepatitis B Die Durchimpfungsrate bei der Grundimmunisierung von Einschülern gegen Diphtherie/Tetanus/Pertussis lag im Landkreis Uckermark 2010 bei 98,6 % (im Land Brandenburg im Jahr 2009 97,7 %). Sie liegt damit über dem WHO-Ziel von 85 % (Abb. 8). Auch die Durchimpfungsrate für Hepatitis B liegt 2010 für Einschüler des Landkreises Uckermark mit 98,5 % weit über dem 90 %-WHO-Marker. Die erste Auffrischungsimpfung gegen Diphtherie-Tetanus-Pertussis liegt im Zeitraum der Einschulungsuntersuchungen. Als vollständig geimpft gelten in diesem Alter also auch alle anderen Kinder, die die Auffrischung noch nicht erhalten haben (Abb. 8). Es ist erfreulich, dass inzwischen über ein Drittel der Kinder die 1. Auffrischung bereits zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung erhalten hat (Abb. 9). Dennoch stellt die Impfquote von 34,8 % in 2010 für die erste Auffrischimpfung bei Diphtherie-Tetanus-Pertussis noch nicht zufrieden und zeigt Handlungsbedarf auf. Insbesondere auf die Wiederholungsimpfung gegen Keuchhusten (Pertussis) noch vor Schuleintritt wird im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen eindringlich verwiesen, da es immer wieder zu Erkrankungsfällen in Schulen kommt.

13

„Pertussis verläuft bei Jugendlichen und Erwachsenen oftmals als lang dauernder Husten ohne die typischen Hustenanfälle. Komplikationen können insbesondere im frühen Lebensalter auftreten. Neugeborene und junge Säuglinge sind besonders gefährdet. Impfungen gegen Pertussis stellen eine bewährte präventive Maßnahme dar, um langwierige Krankheitsverläufe zu verhindern.“ (Lit.11) Abb. 8 Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg - LK Uckermark, Grundimmunisierung abgeschlossen Hib (Hämophilus influenzae B), Diphtherie, Tetanus, Pertussis (Keuchhusten), Poliomyelitis (Kinderlähmung), Hepatitis B Angaben in % der Einschüler 100 99 99

98

98

98

99

98

98

99

99

99 99 98

97

97

97

96

95 93

90 HiB

Diphtherie

Tetanus

Land Brandenburg 2009

Pertussis

Uckermark 2009

Poliomyelitis

Hepatitis B

Uckermark 2010

Abb. 9 Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg – LK Uckermark, 1. Auffrischungsimpfung erhalten Diphtherie-Tetanus-Pertussis, Poliomyelitis Angaben in % der Einschüler

50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0

37 33

35

37 33

35

34

37

35

2

Diphtherie

Tetanus

Land Brandenburg 2009

Pertussis Uckermark 2009

4

3

Poliomyelitis Uckermark 2010

14

3.3.2. Masern–Mumps–Röteln Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) plant, die Masern in Europa auszurotten. Dazu ist es erforderlich, mindestens 95 % aller Kinder zweimal kombiniert gegen Masern-Mumps-Röteln zu impfen. Deutschland ist von diesem Ziel noch weit entfernt. Aus diesem Grund kommt es immer wieder zu Masernausbrüchen, insbesondere in der ungeimpften Bevölkerung. Im Zusammenwirken von niedergelassenen Kinderärzten und dem öffentlichen Gesundheitsdienst ist es im Landkreis Uckermark gelungen, von Jahr zu Jahr kontinuierlich höhere Impfraten gegen Masern-MumpsRöteln zu erzielen und im Schuljahr 2003/04 die 90 % Marke zu überschreiten. Die Ergebnisse der Einschulungsuntersuchungen im Landkreis Uckermark 2010 knüpfen an den seit Jahren bestehenden Trend an (Abb. 10). Die Durchimpfungsraten gegen Mumps-Masern-Röteln konnten kontinuierlich gesteigert werden. Weniger als ein Prozent der Kinder ist nicht geimpft, weil die Eltern dies ablehnen. Abb. 10 Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg/Uckermark Masern-Mumps-Röteln Angaben in % der Einschüler 100

96

95

95

94

95

96

94

95

96

94

90 Masern 2x Land Brandenburg 2009

Mumps 2x Uckermark 2009

Röteln 2x Uckermark 2010

3.3.3. Varizellen (Windpocken) Die Schutzimpfung gegen Varizellen wird seit dem Jahr 2004 für alle Kinder von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI) öffentlich empfohlen. Die generelle Impfempfehlung verfolgt das Ziel, die sehr hohe Erkrankungsrate in Deutschland (mit Gipfel im Kindesalter) zu reduzieren und die Komplikationsrate und Folgeerkrankungen zu verringern. Ein besonderes Risiko stellt die Erkrankung für ungeimpfte Schwangere dar, die im Kindesalter nicht an Windpocken erkrankt waren. Bereits 2009 lag der Durchimpfungsgrad von Schulanfängern gegen Windpocken im Landkreis Uckermark erheblich über dem Landesdurchschnitt. Im Jahr 2010 ist die Rate auf 78,4 % der Einschüler nochmals deutlich angestiegen (Abb. 11). In den nächsten Jahren sollte die Durchimpfungsrate weiter ansteigen, wenn (wie von der STIKO empfohlen) alle Kinder ab 11. Lebensmonat geimpft werden. 15

Abb. 11 Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg/Uckermark Varizellen (Windpocken) Angaben in % der Einschüler 78

80 70 60 50 40 30 20 10 0

66

Land Brandenburg 2008

50

Uckermark 2008

42

Land Brandenburg 2009 Uckermark 2009

29

Uckermark 2010

Varizellen

3.3.4. Meningokokken C „Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit Juli 2006 eine Impfung mit einem konjugierten Meningokokken-C-Impfstoff für alle Kinder im 2. Lebensjahr zum frühesten Zeitpunkt und als Nachholimpfungen für Jugendliche bis 18 Jahre. Ziel ist die Reduktion von invasiven Meningokokkenerkrankungen der Serogruppe C (z. B. Meningokokkenmeningitis) und ihrer schwerwiegenden Folgen wie Behinderung oder Tod (RKI 2009). Darüber hinaus wird gesundheitlich gefährdeten Personen, Reisenden in bestimmte Regionen und beruflich Gefährdeten eine Impfung empfohlen.“ (Lit.11) Abb. 12 Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg – LK Uckermark Meningokokken C Angaben in % der Einschüler

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

86 73

Land Brandenburg 2007 51

Land Brandenburg 2008 Land Brandenburg 2009 Uckermark 2010

8

Meningokokken

Die Meningokokken-C-Impfquoten zeigen, dass Einschüler wesentlich schneller aufholen als Jugendliche. Während 2010 bereits 86,4 % der Einschüler des Landkreises Uckermark gegen Meningokokken der Serogruppe C geimpft waren, lag die Rate bei den Schulabgängern nur bei 50,3 % (Abb. 12). 16

3.4.

Impfraten bei Schulabgängern

3.4.1. Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung Abb. 13 Impfraten bei Schulabgängern, Landkreis Uckermark 2008 - 2010 Grundimmunisierung abgeschlossen Hib (Hämophilus influenzae B), Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis Angaben in % der Schulabgänger/Schüler 10. Klassen

100 99 99

100

100 99 99

100 99 99

98

97

96 93

92

90 87

80

HiB

Diphtherie Uckermark 2008

Tetanus

Pertussis

Uckermark 2009

Poliomyelitis

Uckermark 2010

Abb. 14 Impfraten bei Schulabgängern Landkreis Uckermark 2008 - 2010 1. Auffrischung erhalten Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis Angaben in % der Schulabgänger/Schüler 10. Klassen

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

97

96

97

97

96

98

74

Diphtherie

Tetanus

Uckermark 2008

75

79

Pertussis

Uckermark 2009

84

82

78

Poliomyelitis

Uckermark 2010

17

Während die Impfraten von Einschülern im Landkreis Uckermark schon seit fast 10 Jahren konstant deutlich über 95 % liegen, ist es bei den Schulabgängern eine jährliche Herausforderung, die Impfraten denen der Einschüler anzunähern. Beratungsbedarf besteht immer noch zur Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis), die von besonderer Bedeutung auch im Erwachsenenalter ist, um Ausbrüche und insbesondere die Infektion ungeimpfter Säuglinge zu verhindern. Gegenüber 2009 (mit 93,2 %) ist die Rate gegen Keuchhusten geimpfter Schulabgänger 2010 auf 98,3 % gestiegen und sogar die Auffrischung ist inzwischen bei 78,7 % der Schulabgänger erfolgt (Abb. 13 und 14). Daneben muss aber auch zur Wiederholungsimpfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) kontinuierlich beraten werden, um die Bereitschaft der Schüler zu erhöhen, sich impfen zu lassen. „Im Jahr 2002 erklärte die WHO ganz Europa für poliofrei. Ungeachtet dessen sind Impfungen gegen Kinderlähmung weiterhin notwendig, da ein ausreichender Schutz nur in einer gut durchimmunisierten Bevölkerung bestehen kann. Erforderlich ist für eine ausreichende Herdenimmunität eine Impfquote von 80 - 85 %.“ (Lit. 11)

3.4.2. Masern-Mumps-Röteln Die zweimalige Impfung gegen Mumps-Masern-Röteln hinterlässt eine dauerhafte Immunität. Eine Eliminierung der Masern ist möglich, wenn in der Bevölkerung ein Durchimpfungsgrad mit zweimaliger Impfung von 95 % erreicht wird. Die Durchimpfungsraten gegen Mumps-Masern-Röteln (2x) bei den Schulabgängern im Landkreis Uckermark liegen auch 2009/2010 über 96 %. Damit ist auch hier weiterhin das WHO-Ziel erreicht. „Da in den Bundesländern sehr unterschiedliche Impfstrategien umgesetzt werden, kann es bei regional niedrigen Impfraten weiterhin zu räumlich begrenzten Ausbrüchen kommen.“ (Lit. 11)

3.4.3. Hepatitis B Die Durchimpfungsraten gegen Hepatitis B bei Schulabgängern im Landkreis Uckermark stellen mit 80 % abgeschlossener Grundimmunisierung noch nicht zufrieden, obwohl auch diese deutlich über dem Landes- und Bundesdurchschnitt liegen (Abb. 15). Der Prozentsatz der Schulabgänger, die im Landkreis Uckermark gar nicht gegen Hepatitis B geimpft waren, hält sich in den letzten Jahren stabil bei etwa 10 % und liegt damit etwas unter Landesniveau (11,8% 2009 im Land Brandenburg). Da die Impfung gegen Hepatitis B von den Krankenkassen nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezahlt wird, werden verstärkte Anstrengungen unternommen, auf einen vollständigen Impfschutz spätestens bis zum Verlassen der Schule hinzuwirken. Bei Schulabgängern fehlt in einigen Fällen die Auffrischungsimpfung gegen Hepatitis B, obwohl im Kindesalter eine Grundimmunisierung begonnen worden ist. Es sollte durch Aufklärung darauf hingewirkt werden, die Grundimmunisierung bereits im frühen Kindesalter abzuschließen.

18

Als Konsequenz wird im Landkreis Uckermark das Thema Hepatitis B (Infektionsrisiken und Folgen sowie Präventionsmaßnahmen) seit 2009 im Rahmen der Schularztsprechstunde aufgegriffen und versucht, die Schüler für die Problematik zu sensibilisieren. Risiken wie Tätowierungen und ungeschützter Geschlechtsverkehr sind den Schülern leider nicht ausreichend bewusst. Die Notwendigkeit der Impfung wird von den Schülern unterschätzt.

Abb. 15 Impfraten bei Schulabgängern 2005 bis 2010 im Landkreis Uckermark Hepatitis B Angaben in % der Schulabgänger/Schüler 10. Klassen

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

83

8

9

83

8

9

81

10 10

80

78

10 11

2005/2006 2006/2007 2007/2008 2008/2009 keine Impfung Grundimmunisierung begonnen Grundimmunisierung abgeschlossen

10

9

2009/2010

Jahr

3.4.4. Impfung von Mädchen gegen HPV (Humane Papillomaviren) „Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat im Februar 2007 eine Empfehlung zur generellen Impfung gegen Humane Papillomaviren für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren ausgesprochen. Das Ziel dieser Impfung ist die Reduktion der Krankheitslast durch Gebärmutterhalskrebs. Auf der Grundlage einer erneuten Bewertung der vorliegenden nationalen und internationalen Studienlage hat das Robert-KochInstitut (RKI) im August 2009 eine Stellungnahme zur Empfehlung einer HPVImpfung veröffentlicht, die erneut auf die hohe Wirksamkeit der Impfung für einen Schutz vor HPV-Infektionen hinweist. Somit gilt unverändert die Empfehlung der STIKO für eine Impfung gegen HPV für alle Mädchen im Alter von 12 bis 17 Jahren (RKI 2009).“ (Lit.11) Während bei den oben dargestellten Impfungen seit Jahren die Durchimpfungsraten ein hohes Niveau erreicht haben, besteht Handlungsbedarf noch in der Inanspruchnahme der HPV-Impfung bei Mädchen, wo die Durchimpfungsraten im Landkreis Uckermark nur langsam steigen (von 19 % in 2009 auf 29 % in 2010, Abb. 16). Diesem Bedarf trägt die Schularztsprechstunde in den 6. Klassen Rechnung, deren Ziel es ist, durch Aufklärung Interesse zu wecken und die Akzeptanz der Impfung zu erhöhen. 19

Abb. 16 Impfraten bei Schulabgängerinnen im Landkreis Uckermark 2009 bis 2010 HPV (Humane Papillomaviren) Angaben in % der Schulabgänger/Schüler 10. Klassen

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

74 65

64

29

24 4

8

Land Brandenburg 2009

19 2

5

Uckermark 2009

4

keine Impfung HPV 1x HPV 2x HPV 3x

3

Uckermark 2010

4.

Ausgewählte Ergebnisse der Schuleingangsuntersuchungen

4.1

Sozialstatus der Familien mit Einschülern

4.1.1 Brandenburger Sozialindex (4) Teil der Sozialanamnese bei den kinderärztlichen Einschulungsuntersuchungen ist die Frage nach der Schulbildung und dem Erwerbsstatus von Mutter und Vater. Mit diesen beiden Merkmalen wird ein additiver Sozialindex errechnet. Auf diese Weise wurde im Land Brandenburg für alle Jahre die Variable Sozialstatus gebildet. Anhand der Verteilung aus dem Jahr 1994 wurden zwei Grenzwerte festgelegt, die eine Dreiteilung der Gesamtgruppe ermöglichen: niedriger, mittlerer und hoher Sozialstatus, die seitdem Verwendung finden. Seit Ende der 90er Jahre hat sich die Datengrundlage für den Index zunehmend verbessert. Der Anteil fehlender Werte ist kontinuierlich zurückgegangen. Zahlreiche Befunde und Gesundheitsrisiken korrelieren mit dem Sozialstatus. Aus diesem Grunde wird nachfolgend auf die Sozialstruktur der Einschüler im Landkreis Uckermark eingegangen. Während sich der Prozentsatz von Kindern aus Familien mit mittlerem Sozialstatus im Landkreis Uckermark nicht wesentlich vom Land Brandenburg unterscheidet, leben deutlich mehr Einschüler im Landkreis Uckermark in Familien mit niedrigem Sozialstatus (24,3 % im Landkreis Uckermark) als im Land Brandenburg (Abb. 17). Während sich in Berlin nahen Regionen der Sozialstatus in den vergangenen Jahren zunehmend verbessert hat, sind die Prozentzahlen im Landkreis Uckermark seit Jahren auf gleichem Niveau.

20

Abb. 17

Sozialstatus bei Einschülern 2010 im Land Brandenburg und im Landkreis Uckermark

Angaben in % der Einschüler

60%

56% 53%

55%

50% 40% 31%

30% 20%

25%

24%

20%

21%

16%

10% 0% Sozialstatus niedrig Land Brandenburg 2009

Sozialstatus mittel LK Uckermark 2009

Sozialstatus hoch LK Uckermark 2010

Abb. 18 Niedriger Sozialstatus der Familien von Einschülern im Land Brandenburg 2009, Anteil in % niedriger Sozialstatus (Lit.11 )

21

Im Landesvergleich fällt auf, dass der Anteil von Familien mit niedrigem Sozialstatus im äußeren Entwicklungsraum mit 20,4 % doppelt so hoch ist wie im Berliner Umland mit 10,8 %. In den Landkreisen, die nicht an Berlin grenzen, liegt der Anteil von Einschülerfamilien mit niedrigem Sozialstatus zwischen 20 und 25 Prozent. (Lit.11) Nachfolgend wird auf die Zusammenhänge einzelner ausgewählter Befunde und Sozialstatus eingegangen. Dies führt insbesondere die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für sozialkompensatorische Systeme vor Augen.

4.2.

Die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt

„Das Krankheitsfrüherkennungsprogramm für Kinder (vor allem als UUntersuchungen bekannt geworden) ist ein mehrteiliges Screening-Programm der gesetzlichen Krankenkassen, das eine möglichst frühzeitige Aufdeckung wesentlicher Entwicklungsstörungen und Erkrankungen zum Ziel hat. Dadurch sollen Therapiemöglichkeiten früher einsetzbar werden. Das Programm umfasst insgesamt 11 Untersuchungen von der U1 bei Geburt bis zur J1. Die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen ist freiwillig. Die Inanspruchnahme und Ergebnisse dieser Früherkennungsuntersuchungen werden im Vorsorgeheft dokumentiert.“ (Lit.11)

U1

nach der Geburt

U3

4. - 6. Lebenswoche

U7

21. - 24. Lebensmonat

U2

3. - 10. Lebenstag

U4

3. - 4. Lebensmonat

U7a

36. - 38. Lebensmonat

U5

6. - 7. Lebensmonat

U8

3½ - 4 Jahre

U6

10. - 12. Lebensmonat

U9

5 - 5½ Jahre

Tab. 4 Vorsorgeuntersuchungen bis zum Schulbeginn „Im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen werden die Eintragungen im Vorsorgeheft durch den öffentlichen Gesundheitsdienst erfasst. Die Daten zur Inanspruchnahme beziehen sich auf die Schulanfänger, die das Vorsorgeheft zur Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Der Indikator informiert über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme am Untersuchungsangebot als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.“ (Lit.11) Die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 liegt im Landkreis Uckermark seit Jahren in allen sozialen Schichten über dem Durchschnitt des Landes Brandenburg und betrug 2010 97,3 % aller Einschüler des Landkreises. Die Inanspruchnahmerate steigt auch im Landkreis Uckermark etwas mit dem Sozialstatus der Familien (Abb. 19). Die Differenzen sind hierbei aber im Landkreis Uckermark erheblich geringer als im Land Brandenburg. Sehr erfreulich ist, dass auch Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus im Landkreis Uckermark 2010 in über 95 % zu den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 vorgestellt wurden. Dies zeigt, dass hier Einflussmöglichkeiten auf der Ebene des Landkreises effektiv genutzt wurden, um die gesundheitliche Versorgung im Kreis zu verbessern. Damit konnte dem Landestrend entgegengewirkt werden, der zeigt, dass ansonsten die Früherkennungsuntersuchungen im Berliner Umland stärker in Anspruch genommen werden als im äußeren Entwicklungsraum. 22

Abb. 19 Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt, Einschüler 2010 im Landkreis Uckermark, U1 bis U6 vollständig Angaben in % der Einschüler

100%

92%

95% 95%

97% 98% 98%

98% 97% 99%

90%

LK Uckermark 2008 LK Uckermark 2009

80% 70%

LK Uckermark 2010

60% 50% Sozialstatus niedrig

Sozialstatus mittel

Sozialstatus hoch

In der Inanspruchnahme der U8 liegen die Familien im Landkreis Uckermark über dem Landesdurchschnitt. Wie im Land Brandenburg, steigt aber auch im Landkreis Uckermark die Inanspruchnahme mit dem Sozialstatus (Abb. 20). Insbesondere bei Familien mit niedrigem Sozialstatus müssen hier noch Anstrengungen unternommen werden, um die Inanspruchnahme der Vorsorgeangebote beim Kinderarzt zu steigern (Abb. 20). Abb. 20 Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen U 8 beim Kinderarzt, Einschüler 2010 im Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler

100% 89%

90% 80%

85% 79%

95% 93%

97%96% 92%

83%

Land Brandenburg 2009 LK Uckermark 2009 LK Uckermark 2010

70% 60% 50% Sozialstatus niedrig

Sozialstatus mittel

Sozialstatus hoch

Die Einschulungsstatistik im Jahr 2009 machte für das Land Brandenburg folgende Zahlen deutlich: „Die Früherkennungsuntersuchungen werden in den letzten 8 Jahren zunehmend mehr in Anspruch genommen. Der Anteil der Kinder, die bis zum Zeitpunkt der Einschulung die U1 bis U8 vollständig in Anspruch genommen haben, stieg im Land Brandenburg im Zeitraum 2001 bis 2009 um 21 Prozentpunkte von 60,9 % auf 81,9 %.“ (Lit.11)

23

Abb. 21 Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen U 8 beim Kinderarzt, Einschüler 2010 im Land Brandenburg (Lit. 11)

Angaben in % der Einschüler

„Die am Ende des Kleinkindalters liegende U8 wird im Land Brandenburg nur von 88% der Eltern wahrgenommen. Kinder aus sozial benachteiligten Familien und aus kinderreichen Familien (mit drei und mehr Kindern) sind am schlechtesten versorgt. In 2009 nahmen 68,9 % der Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus bis zum Zeitpunkt der Einschulung die 01 bis 08 wahr, unter den Kindern mit hohem Sozialstatus waren es 86,6 %.“ (Lit.11)

24

4.3.

Ausgewählte Testergebnisse der Einschulungsuntersuchungen 2010

Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen erfolgt neben der körperlichen Untersuchung der Kinder einschließlich Seh- und Hörtest eine differenzierte Diagnostik der allgemeinen Entwicklung, der Sprache, der Grob- und Feinmotorik sowie der Wahrnehmung. Zur Einschätzung der emotionalen und psychosozialen Entwicklung sowie des Verhaltens sind die Angaben der Eltern, mitunter auch die der betreuenden Erzieherinnen, sehr wichtig. Diese werden sowohl mittels eines im Vorfeld der Untersuchung gemeinsam durch die Eltern auszufüllenden Anamnesebogens erfasst als auch durch das ärztliche Gespräch mit den Eltern ergänzt. In diesem Zusammenhang werden auch die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt und die Dauer des Besuchs einer Kindertagesstätte sowie möglicherweise erfolgte spezielle Therapien (wie Logopädie, Ergo- oder Physiotherapie) erfragt. Sowohl die Untersuchungsstandards als auch das System der Anamneseerhebung sind im Land Brandenburg einheitlich geregelt. Die Befunde und Anamnesedaten werden durch die regionalen Gesundheitsämter anonymisiert ans Landesgesundheitsamt übermittelt, das den Landkreisen die Auswertung der regionalen Daten und den Landesvergleich als Datenberichterstattungsservice zur Verfügung stellt (1). Im Jahr 2005 wurde im Land Brandenburg für die kinderärztlichen Untersuchungen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes ein grundlegend überarbeitetes Diagnostiksystem eingeführt. Landeseinheitlich werden unter anderem die Testsysteme zur Untersuchung der Sprache und Motorik angewandt. Im Jahr 2008 wurden diese Instrumente um Tests für die Entwicklungsdiagnostik von Kita-Kindern erweitert. (KJGD-Handbuch sowie Lit.11)

4.3.1 Sprachauffälligkeiten bei Einschülern 2010 „Sprach- und Sprechstörungen umfassen einerseits Störungen der Sprachfunktion (Wortschatz, gesprochene Sprache, Sprachverständnis, Zeichen und Gesten) und andererseits Störungen des Sprechens (Artikulationsstörungen, Stottern und Poltern). Während Kinder trotz Sprechstörungen sich in der Regel gut entwickeln bzw. diese Störung überwinden, sind Sprachstörungen öfter bedeutsam, u. a. für den schulischen Erfolg.“ (Lit.11) „Zur ärztlichen Untersuchung bei den Einschulungsuntersuchungen gehören Tests auf Sprach- und Sprechstörungen. Die Ärzte des KJGD verwenden den Grammatiktest und den Artikulationstest aus dem Testsystem BUEVA von Esser (2002) in einer mit Esser abgestimmten vereinfachten Form (Fachausschuss KJGD 2005, vgl. Handbuch KJGD). Für den Indikator sind noch keine Daten in einer längeren Zeitreihe verfügbar, weil die entsprechenden Tests erst seit 2006 im ärztlichen Untersuchungsverfahren enthalten sind.“ (Lit.11) Folgende Aussagen der Analyse der Einschulungsuntersuchungen im Land Brandenburg 2009 fanden sich 2010 im Landkreis Uckermark wieder bestätigt: „Jungen sind stärker betroffen als Mädchen. Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus weisen häufiger Sprach- und Sprechstörungen auf.“ (Lit.11)

25

Abb. 22 Einschüler 2010 im Landkreis Uckermark, auffällig im Artikulations-Test (Möhring) Angaben in % der Einschüler 30

27

29

26

25 20

17

15

15

15 10 5 0 Jungen

Mädchen

LK Uckermark 2008

LK Uckermark 2009

LK Uckermark 2010

Abb. 23 Einschüler 2010 im Landkreis Uckermark, auffällig im Grammatiktest Angaben in % der Einschüler 27

30 25

28 22

20

20

20

16

15 10 5 0 Jungen

Mädchen

LK Uckermark 2008

LK Uckermark 2009

LK Uckermark 2010

Abb. 24 Einschüler 2010 im Landkreis Uckermark, auffällig in beiden Sprach-Tests (Artikulations- und Grammatiktest) Angaben in % der Einschüler

30 25 20 15

14

15

15

10

7

8

8

5 0 Jungen LK Uckermark 2008

Mädchen LK Uckermark 2009

LK Uckermark 2010

26

Die Abbildungen 22 bis 24 zeigen deutliche Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen. Jungen zeigen über die Jahre weiterhin deutlich häufiger Auffälligkeiten sowohl im Artikulationstest als auch im Grammatiktest als die Mädchen. Jungen sind doppelt so häufig in beiden Tests gleichzeitig auffällig wie Mädchen (Abb. 24). Nicht in jedem Falle begründen Auffälligkeiten in einzelnen Sprachtests einen Behandlungsbedarf. Auffälligkeiten in beiden Sprachtests sind aber in jedem Falle Anlass, die Eltern über Betreuungsmöglichkeiten zu beraten, wenn bisher keine adäquate Förderung erfolgte. Bei 24,1 % der Einschüler im Landkreis Uckermark wurden im Rahmen der Einschulungsuntersuchung 2010 Sprach- und Sprechstörungen befundet (Abb. 25). Im Land Brandenburg betrug dieser Prozentsatz 2009 durchschnittlich 17 %, wobei er in Berlin fernen Regionen auch zum Teil erheblich darüber lag. Jungen waren 2009 im Land Brandenburg mit einer Rate von 20 % deutlich stärker betroffen als Mädchen mit 13 %. Dieser Gradient ist auch im Landkreis Uckermark deutlich, wobei der Anteil von 29,6 % sprachauffälligen Kindern unter den männlichen Einschülern hier erheblichen Handlungsbedarf aufzeigt (Abb. 25). Abb. 25 Sprach- und Sprechstörungen bei Einschülern 2010 im LK Uckermark 60

Angaben in % der Einschüler

50 40

29,6 24,1

30 18,1

20

Jungen Mädchen alle Einschüler

10 0

Sprach- und Sprechstörungen

Abb. 26 Sprach- und Sprechstörungen bei Einschülern 2010 im LK Uckermark in Abhängigkeit vom Sozialstatus 60 50

Angaben in % der Einschüler 39,9

40 30

20,1

20 10

8,6

niedriger Sozialstatus mittlerer Sozialstatus hoher Sozialstatus

0

Sprach- und Sprechstörungen

Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus sind erheblich häufiger von Sprachauffälligkeiten betroffen. Dies entspricht dem Landestrend. 27

Das Sprachvorbild in den Familien beeinflusst in entscheidendem Maße die Sprachentwicklung eines Kindes. Dies machen die Abbildungen 26 bis 28 in besonderem Maße deutlich. Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus waren sowohl in den Einzeltests als auch in beiden Sprachtests um ein Vielfaches häufiger auffällig als alle anderen Kinder. Die frühzeitige Förderung der Sprachentwicklung in der Kindertagesstätte kann einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Sprachleistungen der Kinder leisten. 2010 erhielten 18,3 % der Einschüler im Landkreis Uckermark nach erfolgter Sprachstandfeststellung eine Sprachförderung in der Kita. Mit 26,2 % war erwartungsgemäß der Anteil von Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus am höchsten. Er war jedoch um mehr als 5 % geringer als im Vorjahr (Abb. 27). Abb. 27 Sprachförderung in der Kita im Landkreis Uckermark 2010 zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung in Abhängigkeit vom Sozialstatus Angaben in % der Einschüler

60 50 40

31,7 26,2

30 20 10

16,5

13,5 5,0

18,3

17,0 9,1

niedriger Sozialstatus mittlerer Sozialstatus hoher Sozialstatus alle Einschüler

0

Sprachförerung in der Kita 2009

Sprachförderung in der Kita

Die Abbildung 28 zeigt den Anteil der Kinder im Landkreis Uckermark, die sich zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung bereits in logopädischer Behandlung befanden. Der Anteil dieser Kinder hat sich 2010 auf 13,5 % der Einschüler erhöht. Während 2010 der Anteil von Einschülern aus Familien mit mittlerem Sozialstatus bei 12,1 % lag, ist der Prozentsatz von Kindern mit logopädischer Behandlung in der Gruppe der Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus fast doppelt so hoch (23,2 %). Bei 6,1 % der Einschüler im Landkreis Uckermark 2010 wurde der Beginn einer logopädischen Behandlung erst im Rahmen der Einschulungsuntersuchung veranlasst. Dies liegt etwas über dem Vorjahreswert (4,7 % in 2009). Dennoch befand sich der Großteil der Kinder mit medizinisch relevanten Sprachauffälligkeiten zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchungen bereits in logopädischer Behandlung (Abb. 28). Dies zeigt, dass der Handlungsbedarf u. a. auch durch bisher regelmäßige KitaReihenuntersuchungen des KJGD, aber auch durch Empfehlungen der Kinderärzte und der Erzieherinnen an die Eltern bereits erkannt und eine Unterstützung gesucht worden ist.

28

Abb. 28 Sprachheilbehandlung (Logopädie) zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung im Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler 60 50 40 30 20 10 0

23,2

19,6 11,4

9,9

12,1

12,6

Sprachheilbehandlung Einschüler 2009

13,5

6,1

niedriger Sozialstatus mittlerer Sozialstatus hoher Sozialstatus alle Einschüler

Sprachheilbehandlung Einschüler 2010

Können die Eltern erst im Rahmen der Einschulungsuntersuchung motiviert werden, eine Sprachheilbehandlung ihres Kindes zu organisieren, gelingt es meist nicht mehr, bis zum Schulbeginn schwere Auffälligkeiten abzubauen. Dies erschwert für die Kinder den Erwerb der Schriftsprache. Teilleistungsstörungen (LeseRechtschreibstörungen/-schwächen) sind nicht selten die Folge.

4.3.2 Entwicklungsstörungen bei Einschülern 2010 Bei 15,6 % der Einschüler im Landkreis Uckermark 2010 wurde eine umschriebene Entwicklungsstörung diagnostiziert. Hier ist der Anteil der Jungen fast doppelt so hoch wie der der Mädchen (Abb. 29). Dieser Trend entspricht dem der Vorjahre. Abb. 29 Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen (nach Geschlecht) zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung 2010 im Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler 40 30 20,0 20

15,6 10,8

10

Jungen Mädchen alle Einschüler

0

umschriebene Entwicklungsstörungen

Auch hier ist der Anteil von Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus gravierend höher (> 3mal, Abb. 30). Dies spiegelt sich sowohl im Bedarf an heilpädagogischer Frühförderung als auch in den Empfehlungen zur Rückstellung von der Einschulung wider. 29

Abb. 30 Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen (nach Sozialstatus) zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung 2010 im Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler 37,3

40 30

niedriger Sozialstatus mittlerer Sozialstatus hoher Sozialstatus

20 9,5

10

2,5

0

umschriebene Entwicklungsstörungen

15,2 % aller Einschüler erhielten im Landkreis Uckermark zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung 2010 heilpädagogische Frühförderung, weil eine wesentliche Behinderung gemäß § 54 ff. SGB XII vorliegt oder eine solche droht. Auch hier sind Kinder aus Familien mit niederem Sozialstatus überproportional vertreten. In den meisten Fällen liegen umschriebene, zum Teil gravierende Entwicklungsstörungen vor, die allein durch die Förderung in Familie und Kita nicht abgebaut werden können. Bei einem Großteil dieser Kinder gelingt es trotz intensiver Förderung nicht, das Kind termingerecht ohne zusätzliche Hilfen einzuschulen, so dass eine Rückstellung von Schulbesuch oder die Klärung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung empfohlen werden müssen. Abb. 31 Kinder mit heilpädagogischer Frühförderung (gemäß § 54 ff SGB XII) zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung 2010 Angaben in % der Einschüler 60 50 37

40 30 30 20 10 10

9 4

3

0

Land Brandenburg 2009 niedriger Sozialstatus

LK Uckermark 2010

mittlerer Sozialstatus

hoher Sozialstatus

30

4.3.3. Bewegungsstörungen bei Einschülern 2010 Als Bewegungsstörungen werden einerseits umschriebene Entwicklungsstörungen verstanden, andererseits Bewegungsstörungen als Folge von neurologischen und/oder orthopädischen Erkrankungen. Symptome einer umschriebenen Entwicklungsstörung sind Ungeschicklichkeit, besonders im grobmotorischen Bereich und Koordinationsstörungen (Lit. 9). Um Bewegungsstörungen nach landeseinheitlichen Kriterien bewerten und vergleichen zu können, absolvieren seit 2005 alle Einschüler dieselben Bewegungstests. Dazu gehören: Einbeinhüpfen, Einbeinstand und Seiltänzergang. Auffällige Befunde mit Konsequenzen für eine medizinische Diagnostik bzw. Therapie (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie) sowie Empfehlungen für eine gezielte schulische Förderung oder Freizeitsport werden mit den Eltern besprochen sowie für die Schule dokumentiert. Abb. 32 bis 25 zeigen Testergebnisse auf Bewegungsstörungen bei Einschülern im Landkreis Uckermark von 2008 bis 2010.

Abb. 32 Auffälligkeiten beim Einbeinhüpfen bei Einschülern im Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler

30 25 20

23 18

17

15 10

10

7

7

5 0 Jungen LK Uckermark 2008

Mädchen LK Uckermark 2009

LK Uckermark 2010

In allen Motorik-Tests hat sich der Prozentsatz auffälliger Befunde auf dem Vorjahresniveau gehalten und weicht auch nicht maßgeblich vom Landesdurchschnitt ab. Die Ergebnisse der Bewegungstests der Jungen waren sowohl 2008 als auch 2009 und 2010 in allen Bereichen häufiger auffällig als die der Mädchen. Dies entspricht dem Landestrend und jahrelangen Erfahrungen der Erzieherinnen und Kinderärzte. Besonders auffällig waren die Diskrepanzen zwischen den Ergebnissen von Jungen und Mädchen beim Einbeinhüpfen, obwohl sich auch hier die Ergebnisse der Jungen im Landkreis Uckermark verbessert haben. Ein Zusammenhang zwischen motorischer Ungeschicklichkeit und späteren schulischen Leistungen findet sich nur bei stark retardierten Kindern. Eine isolierte Interpretation motorischer Befunde ist daher nicht sinnvoll. Körperliche Ungeschicklichkeit und geringere Leistungen im Sportunterricht führen aber häufig dazu, dass Kinder Opfer von Hänseleien werden (Lit. 9).

31

Abb. 33 Auffälligkeiten beim Einbeinstand bei Einschülern im Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler

30 25 20 15

14 10

10

10 6

4

3

5 0 Jungen LK Uckermark 2008

Mädchen LK Uckermark 2009

LK Uckermark 2010

Abb. 34 Auffälligkeiten beim Seiltänzergang bei Einschülern im Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler

30 25 20 15 10

10 5

5

5

5 2

3

0 Jungen LK Uckermark 2008

Mädchen LK Uckermark 2009

LK Uckermark 2010

Im Rahmen der Kita-Reihenuntersuchungen werden auch die Erzieherinnen auf diese Auffälligkeiten hingewiesen, um frühzeitig gezielt auf die grobmotorische Entwicklung der Kinder Einfluss nehmen zu können. Die Eltern werden im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen über die möglichen Konsequenzen einer gestörten grobmotorischen Entwicklung, wie steigende Unfallgefahr und zunehmende Bewegungsunlust, aber auch über Zusammenhänge zwischen motorischer und geistiger Entwicklung informiert und zu Möglichkeiten einer gezielten Einflussnahme beraten.

32

4.4.

Schulärztliche Rückstellungsempfehlung

Die Anzahl der Kinder, die von der altersgerechten Einschulung ein Jahr zurückgestellt werden müssen, wird in der Öffentlichkeit oftmals als ein Gradmesser für die Entwicklungsbedingungen und den Gesundheitszustand im Kleinkind- und Vorschulalter angesehen. Aus der Sicht des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes sind neben anderen zwei Faktoren von wesentlicher Bedeutung, um Entwicklungsauffälligkeiten bis zum Schulbeginn zu verringern: -

Die Kindertagesstätten im Landkreis sind in den letzten Jahren dazu übergegangen, die Kinder durch gezielte Förder- und Beschäftigungsprogramme auf die Schule vorzubereiten. Dieses Angebot sollten möglichst alle Kinder nutzen können. Bedeutsam sind in diesem Zusammenhang auch die Sprachstandsanalysen und gezielten Sprachförderprogramme in Kindertagesstätten.

-

Vom System der heilpädagogischen Frühförderung werden Kinder mit Entwicklungsdefiziten frühzeitig erfasst und therapiert, so dass teilweise eine altersgerechte Einschulung erfolgen kann.

Beiden Faktoren sollte im Interesse einer möglichst altersgerechten Entwicklung aller Kinder weiterhin besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, um an den positiven Trend vor dem Stichtagswechsel anknüpfen zu können.

Abb. 35 Schulärztliche Empfehlung zur Rückstellung von der Einschulung im Trend 2002 – 2010, Vergleich Land Brandenburg – Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler

12 11,1 10,3 9,5

10 8

9,8 8,7

8,9

11,3 10,6

10,5 9,3

8,7

7,9 7,7 6,9

%

6,1 5,7

6 4 2 0 2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

Jahr Land Brandenburg

Landkreis Uckermark

33

Die Rate ärztlicher Rückstellungsempfehlungen im Landkreis Uckermark liegt seit 2006 über dem Durchschnitt des Landes Brandenburg (Abb. 35). In den letzten drei Jahren wurde im Landkreis Uckermark zwischen 10 und 11 % der Einschüler eines Jahrgangs aus ärztlicher Sicht die Rückstellung vom Schulbesuch empfohlen. Ärztliche Rückstellungsempfehlungen von über 10 % wurden im Vorjahr 2009 neben dem Landkreis Uckermark in folgenden Landkreisen ermittelt: EE, MOL, OHV und OPR. Abb. 36 macht deutlich, dass ärztliche Empfehlungen zur Rückstellung vom Schulbesuch bei Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus sowohl im Landkreis Uckermark als auch im Landesdurchschnitt Brandenburg etwa doppelt so hoch sind wie bei allen anderen Kindern. Die Gründe lassen sich aus den weiter vorn dargestellten Auffälligkeiten ableiten, die bei den Einschulungsuntersuchungen Anlass zur Sorge gaben, dass eine zeitgerechte Einschulung mit Problemen verbunden sein würde. Gegenüber 2009 ist im Jahr 2010 die Zahl der Kinder aus Familien mit niedrigem Sozialstatus im Landkreis Uckermark weiter gestiegen, bei denen aus ärztlicher Sicht davon abgeraten werden musste, die Kinder zeitgerecht einzuschulen. Die Tatsache, dass die Gesamtquote ärztlicher Rückstellungsempfehlungen im Landkreis Uckermark anhaltend über dem Landesdurchschnitt liegt, könnte ein Spiegel der Sozialstruktur im Landkreis sein und zeigt Handlungsbedarf auf. Im Bemühen, sozialkompensatorisch auf Chancengleichheit hinzuwirken, allen Kindern bis zum Schulbeginn die tägliche Förderung in einer Kindertagesstätte zu ermöglichen und auf individuelle Förderbedarfe frühzeitig adäquat zu reagieren, darf deshalb nicht nachgelassen werden. Abb. 36 Schulärztliche Empfehlung zur Zurückstellung nach Sozialstatus 2010, Vergleich Land Brandenburg – Landkreis Uckermark

Angaben in % der Einschüler

25 20 15

18,3

19,7

15,2 14,6

8,6

10

8,2

9,1

8,7 5,6

5,4

5,0

5 1,5

0 Sozialstatus niedrig

Sozialstatus mittel

Land Brandenburg 2008 LK Uckermark 2009

Sozialstatus hoch

Land Brandenburg 2009 LK Uckermark 2010

34

4.5.

Ärztliche Empfehlung zur Klärung sonderpädagogischen Förderbedarfs

Abb. 37 Ärztliche Empfehlung zur Klärung sonderpädagogischen Förderbedarfs, Vergleich Land Brandenburg – Landkreis Uckermark Angaben in % der Einschüler 14,8

15 10,9

10

9,5

9,2

5

2,9

2,9

2,5

3,1

1,4

1,5

1,4

1,1

0 Sozialstatus niedrig

Sozialstatus mittel

Land Brandenburg2008 Land Brandenburg 2009

Sozialstatus hoch

LK Uckermark 2008 LK Uckermark 2009

Der prozentuale Anteil der Einschüler, für die nach Abschluss der Schuleingangsuntersuchung aus ärztlicher Sicht die Klärung sonderpädagogischen Förderbedarfs empfohlen wird, weicht im Landkreis Uckermark bei Kindern aus Familien mit mittlerem und hohem Sozialstatus nicht vom Durchschnitt des Landes Brandenburg ab (Abb. 37). Der Anteil der Kinder aus niedrigen sozialen Verhältnissen, für die sonderpädagogische Förderung ärztlich empfohlen wurde, ist 2009 im Landkreis Uckermark mit 14,8 % der Einschüler gegenüber 2008 (10,9 %) erheblich gestiegen. Er lag bereits 2008 etwas höher als im Land. Da der prozentuale Anteil von Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus insgesamt im Landkreis Uckermark höher ist als im Land Brandenburg, liegt der Anteil von Kindern mit Förderbedarf höher als im Landesdurchschnitt. Dieser Tatsache sollte durch spezifische schulische Förderangebote unmittelbar ab Schulbeginn Rechnung getragen werden, um trotz unterschiedlicher Ausgangsbedingungen allen Kindern möglichst gleiche Lernchancen zu ermöglichen. Alle Ergebnisse und mögliche Konsequenzen der Schuleingangsuntersuchungen werden mit den Eltern besprochen und für die Schulen wesentliche Angaben mit Einverständnis der Eltern dokumentiert. Die Form der Übermittlung an die Schule ist gemäß §4 Abs. 4 der Grundschulverordnung vorgeschrieben. Bei ärztlich vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf (z. B. Förderschwerpunkt Sehen, Hören, Körperbehinderung, geistige Entwicklung) wird mit Einverständnis der Eltern eine schulärztliche Stellungnahme für den sonderpädagogischen Förderausschuss erstellt, in der bereits bekannte ärztliche Befunde und Empfehlungen mitgeteilt werden. Bei vermuteter Lernbehinderung wird über die Notwendigkeit eines Förderausschussverfahrens zunehmend erst nach erfolgter Lernstandbeobachtung innerhalb der Grundschule durch die Pädagogen entschieden.

35

5. Adipositas im Verlauf „Als Adipositas (starkes Übergewicht) wird eine übermäßige Ansammlung von Fettgewebe im Körper beschrieben. Adipositas gilt als Risikofaktor für verschiedene chronische Krankheiten. Tatsächlich ist bis heute aber unklar, ab wann man von einer übermäßigen Ansammlung von Fettgewebe im Körper sprechen kann. Dies gilt für Erwachsene und erst recht für Kinder. International hat sich in den letzten Jahrzehnten durchgesetzt, den BMI (Body Mass Index) als Ausgangspunkt zur Bestimmung von Adipositas zu verwenden. Weil sich die Körperproportionen im Verlauf der Entwicklung stark verändern, gelten bei Kindern keine festen BMI-Grenzwerte (wie bei Erwachsenen), sondern für jedes Alter und für die Geschlechter getrennt werden spezifische BMI-Grenzwerte empfohlen. Es gibt verschiedene Empfehlungen für BMI-Grenzwerte zur Bestimmung von Adipositas.“ (Lit. 11) „Bei Kindern und Jugendlichen wird für die GBE im Land Brandenburg mit den internationalen Grenzwerten von Cole et al. (2000) zu Adipositas gearbeitet.“ (Lit. 11)

5.1. Adipositas bei Einschülern „Nachdem die Adipositasrate bei Einschülern in der zweiten Hälfte der 90er Jahre angestiegen war, wird seit 2002 (im Land Brandenburg) ein Rückgang verzeichnet. 2009 wurden mit 3,2 % bei Mädchen und 2,7 % bei Jungen (im Land Brandenburg) die niedrigsten Werte seit Beginn der Auswertungen im Jahre 1994 erreicht.“ (Lit. 11) Im Landkreis Uckermark sinkt der Anteil adipöser Einschüler seit 2006 ebenfalls kontinuierlich (3,6 % der Einschüler 2010) und weicht inzwischen nicht mehr deutlich vom Landesmittel ab. Abb. 38 Adipositas bei Einschülern, LK Uckermark – Land Brandenburg im Vergleich Angaben in % der Einschüler Landkreis Uckermark Land Brandenburg

10,0% 9,0%

8,1%

8,0% 6,9% 7,0%

6,9%

6,4% 6,0%

6,0%

6,3%

4,9%

5,0% 4,7%

5,0%

4,4%

5,2% 4,0%

3,6%

4,8% 4,7% 4,7% 4,5% 4,3% 3,7% 3,6%

3,0%

3,3% 2,9%

2,0%

3,3%

1,0% 0,0% 2000 2001 2002 2003 2004

2005 2006 2007 2008 2009 2010

36

Abb. 39 Adipositas bei Einschülern im Landkreis Uckermark nach Geschlecht Angaben in % der Einschüler

9% 8%

7,6%

8,4% 8,2% 8,1%

7%

7,0%

6%

5,4% 5,6%

5%

5,2% 4,5%

4%

7,4%

6,4% 6,3% 6,3% 5,7% 5,5%

5,2% 4,3% 4,3% 4,5% 3,8% 3,7% 3,4%

3% 2%

Jungen Mädchen

1% 0%

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

5.2. Adipositas bei Schulabgängern Im Landkreis Uckermark ist die Rate schwer übergewichtiger Schulabgänger von 2009 8,4 % zu 2010 8,2 % nahezu gleichbleibend und liegt einen Prozentpunkt unter dem Landesmittel Brandenburgs, nachdem sie vorher bis 2007 ebenfalls kontinuierlich gestiegen war (Abb. 40). Abb. 40 Adipositas bei Schulabgängern, LK Uckermark – Land Brandenburg Angaben in % der Schulabgänger

Landkreis Uckermark Land Brandenburg

10%

9,2% 8,6%

9% 7,8%

8%

7,1%

5,5%

7,8%

5,5% 5,6%

8,2% 9,4% 8,0%

8,4%

6,0% 6,5% 6,2%

5% 4%

6,6%

6,4%

7% 6%

8,1%

6,0%

5,7% 5,4%

5,0%

3% 2% 1% 0% 2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

37

Aufgrund deutlich geringerer Fallzahlen, verlaufen die Kurven des Landkreises weniger harmonisch und einzelne „Ausreißer“ schlagen deutlicher durch als auf Landesebene. Insofern können statistische Bewertungen bei Schwankungen und insbesondere auch zur Verteilung bei Jungen und Mädchen im Verlauf nur begrenzt vorgenommen werden (Abb. 39 und 41). Abb. 41 Adipositas bei Schulabgängern im Landkreis Uckermark nach Geschlecht Angaben in % der Schulabgänger

10%

9,6%

9%

7% 6% 5%

8,2%

8,2% 8,1% 7,9% 7,4%

8% 6,8% 6,6% 6,7% 6,5% 6,3% 6,3% 6,1% 6,1% 5,8% 5,7% 5,6% 5,2% 5,1% 4,9%

6,7%

4% 3% 2%

Jungen

1%

Mädchen

0% 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

Die Adipositasraten bei Schülern der 10. Klassen (Jungen und Mädchen) steigen seit Mitte der 90er Jahre (Beginn der Datenhaltung) kontinuierlich, so dass bei den im Schuljahr 2008/2009 untersuchten Schülern fast jeder Zehnte im Land Brandenburg deutlich übergewichtig war. Verglichen mit anderen Landkreisen im westlichen Brandenburg, liegt der Landkreis Uckermark mit der Rate adipöser Jugendlicher nicht an der Spitze, sondern sogar gering unterhalb des Landesmittels, obwohl aufgrund des Sozialstatus auch hier mit steigender Tendenz zu rechnen wäre (Abb. 42). Möglicherweise spielt dabei allerdings eine Rolle, dass in einigen Landkreisen Brandenburgs Schüler aus 10. Klassen in Gymnasien nicht untersucht wurden, die erfahrungsgemäß in geringerem Prozentsatz an schwerem Übergewicht leiden. Da im Landkreis Uckermark auch im Jahr 2010 alle Schüler der 10. Klassen und Abgänger aus niederen Jahrgängen untersucht wurden, könnte dies in dieser Statistik einen ggf. doch auch im Landkreis Uckermark bestehenden Trend zur Gewichtszunahme Jugendlicher abgemildert haben. Hier bleibt die Entwicklung der kommenden Jahre abzuwarten.

38

Abb. 42 Adipositas bei Zehntklässlern im Land Brandenburg 2009 (Lit. 11) in % der Schulabgänger

„In einem Atemzug mit Adipositas wird oft von Übergewicht gesprochen. Unter gesundheitlicher Perspektive ist Übergewicht bei Kindern wenig relevant. Wenn Übergewicht nur am Überschreiten eines BMI-Grenzwertes festgemacht wird, kann kritisiert werden, dass hiermit eine moralische Wertung eingeführt wird. Wenn eine solche Wertung auch noch kaum mit gesundheitlichen Risiken begründet werden kann, besteht die Gefahr, eine Bevölkerungsgruppe zu diskriminieren.“ (Lit.11) Dennoch zeigt der Trend der Gewichtsentwicklung im Land Brandenburg und im Landkreis Uckermark Handlungsbedarf auf. Sowohl dem Thema Schulsport und Bewegungsförderung in der Freizeit als auch der gesunden Ernährung sollte in Bildung und Bewusstseinsbildung von Familien, Kindern und Jugendlichen Raum gegeben werden, um Fehlentwicklungen vorzubeugen.

39

6.

Das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen

Mit der Novellierung des Gesundheitsdienstgesetztes Brandenburg im April 2008 wurde das zentrale Einladungs- und Rückmeldewesen als Instrument zur Erhöhung der Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen beim Kinderarzt eingeführt (GDG Bbg § 7). Reagieren Eltern auf eine zweimalige Einladung des Landesgesundheitsamtes zur Inanspruchnahme des Untersuchungstermins beim Kinderarzt nicht, werden die Gesundheitsämter aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Seit November 2008 werden in diesem Zusammenhang erste Erfahrungen in den Landkreisen gesammelt. Seit Januar 2009 werden Angaben zum Einladungsund Rückmeldewesen (gem. § 7 GDG Bbg) im Landkreis statistisch ausgewertet (Tab. 5). Die Mitarbeiterinnen des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes konnten hier im Landkreis auf eine gewachsene und bewährte Zusammenarbeit, insbesondere mit den betreuenden Kinderärzten und Hausärzten, aber auch mit zahlreichen anderen Akteuren im Netz früher Hilfen für Kinder aufbauen. Das für den Landkreis erarbeitete Konzept lässt sich erfolgreich umsetzen. Die Akzeptanz ist hoch, die Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren (einschließlich der regionalen Kinderärzte) ist bewährt gut. Aufgrund der Angebote aufsuchender Hilfen der vergangenen Jahre, der jugendärztlichen Sprechstunde sowie der regelmäßigen Präsenz des Gesundheitsdienstes in den Kindereinrichtungen ist ein Zugang zu den Eltern bisher in fast allen Fällen möglich gewesen, auch wenn zunächst Vorsorgetermine versäumt wurden. Dies setzt im Einzelfall ein intensives Engagement und die Zusammenarbeit verschiedener Professionen voraus und gelingt nur in Zusammenarbeit mit den Eltern. Nach Information des Landesgesundheitsamtes an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst über versäumte Vorsorgeuntersuchungen wird deshalb zuerst der Kontakt zu Eltern und betreuenden Kinderärzten gesucht. In vielen Fällen wurde ein Termin bereits vereinbart bzw. die Eltern können motiviert werden, versäumte Termine nachzuholen. In Einzelfällen kann über aufsuchende Hilfen Unterstützung notwendig sein. Die Bereitschaft zur Inanspruchnahme der U-Untersuchungen beim Kinderarzt im Landkreis Uckermark ist nach wie vor erfreulich gut. Bei versäumten Terminen waren die Eltern in der übergroßen Mehrzahl unserer Beratung gegenüber aufgeschlossen. Während im Jahr 2009 insgesamt 523 Meldungen durch das Landesgesundheitsamt (LGA) zur Nachverfolgung ans Gesundheitsamt gemeldet worden waren, stieg die Zahl der Meldungen durch das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (seit 2010 LUGV) im Jahr 2010 um 44 % auf 756 Meldungen. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand war ganz erheblich. In 92,7 % aller Fälle waren die Untersuchungen bereits erfolgt oder es sind Termine mit dem Kinderarzt vereinbart worden. In 19,2 % (versus 15,7 % aus 2009) aller ans Gesundheitsamt gemeldeten Fälle waren über Anrufe bei den Eltern und regionalen Kinderärzten hinaus Maßnahmen des KJGD erforderlich (Anschreiben, Hausbesuch, Beratungen). Nur 1,5 % der Familien lehnten nach der Beratung die Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen weiterhin ab. Eine Unterstützung durch das Ju40

gendamt war nur in einem Fall notwendig. Ungeklärt blieben in der Summe betrachtet nur 5,8 % der Fälle. Dies ist im Landesvergleich vorbildlich, bedeutet aber für das Sachgebiet enormen Aufwand. Darunter fallen einige Kinder, die vermutlich im Nachbarland Polen betreut werden bzw. bei häufig wechselndem Aufenthaltsort nicht erreichbar und damit einer Beratung nicht zugänglich sind. Die Recherche dieser Fälle sowie im Einzelnen vergebliche Hausbesuche binden erhebliche Personalressourcen. Tab. 4 Auswertung Rückmeldewesen im Landkreis Uckermark im Jahr 2010 (zum Stichtag 01.01.2011)

U6

U7

217 219 Anzahl Meldungen vom LGA insgesamt Anruf Eltern/Anruf Kinderarzt 215 219 Anschreiben 30 37 Hausbesuch 15 7 Einschaltung Jugendamt 0 1 U-Untersuchung erfolgte/ 205 207 Termin vorhanden Ablehnung der Untersuchung 3 2 Sonstiges/keine Klärung 9 10 % der LUGV Meldungen je Untersuchungsgruppe

U8

Summe 320 756 320 43 12 0 289

754 110 34 1 701

6 25

11 44

Die bereits in den Vorjahren vor Inkrafttreten des neuen GDG etablierten Formen der Betreuung von Familien und der Zusammenarbeit aller an der Betreuung und Behandlung von Kindern beteiligten Akteure im Landkreis Uckermark hat bereits in der Vergangenheit zu einer hohen Inanspruchnahmerate der U-Untersuchungen und zur hohen Akzeptanz der Unterstützungsangebote des KJGD in der Bevölkerung geführt. Dies wird auch in der Auswertung der Ergebnisse der Aktivitäten im Zusammenhang mit dem zentralen Einladungs- und Rückmeldewesen deutlich. Der Verwaltungsaufwand, der sich daraus ergibt, dass Kinder ans Gesundheitsamt gemeldet werden, obwohl eine Untersuchung beim Kinderarzt bereits stattgefunden hat, ist nach wie vor erheblich. Er steht in keinem Verhältnis zu erhofften Steigerungsraten der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen, da sich diese (wie unter Punkt 4.2. dargestellt) im Landkreis Uckermark schon auf sehr hohem Niveau befanden. Auch erschwert diese Tatsache die Kommunikation mit den Eltern, die sich zu Unrecht kontrolliert fühlen. Es bleibt zu hoffen, dass das Verfahren hier mit zunehmender zeitnaher Rückmeldung der Kinderärzte ans LUGV verbessert werden kann. Im Bereich Schwedt führten 2010 Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung von Kinderarztpraxen nach Ausscheiden der Praxisinhaber zu Verärgerung bei Eltern, die sich vergeblich um Termine zu Vorsorgeuntersuchungen bemühten. Die Suche nach einem neuen Kinderarzt gestaltete sich schwierig, so dass der Zeitraum, in dem die Krankenkassen diese Untersuchung bezahlen, bereits verstrichen war. Auch bei Überschreitung des Termins können Vorsorgeuntersuchungen im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes nachgeholt werden. Dies war den Eltern meist nicht bekannt. Eltern und regionale Kinderärzte wurden entsprechend informiert. 41

7. Der Gesundheitsdienst als Partner im Netz kinder- und jugendpsychiatrischer Versorgung Die Früherkennung und Diagnostik von Störungen und psychischen Erkrankungen des Kinder- und Jugendalters erfolgen im Landkreis Uckermark unter anderem durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst, der eng mit den Kinderärzten, den Krankenhäusern, den Beratungsstellen, dem Netzwerk Gesunde Kinder und dem Jugendamt sowie allen an der Behandlung, Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen Beteiligten zusammen arbeitet. Der Sozialpsychiatrische Dienst versteht sich im Rahmen der Versorgungsstruktur als Dienstleister, der einerseits auf Anforderung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes sowie des Jugendamtes tätig wird und andererseits von sich aus Maßnahmen für die betroffenen Kinder und Jugendlichen initiiert. Die Betreuung, die über den Rahmen des SGB V hinausgeht, wird vom Jugendamt koordiniert. Es besteht eine enge Zusammenarbeit sowohl mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst als auch mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst, in Einzelfällen auch mit der Betreuungsbehörde des Gesundheits- und Veterinäramtes. Der Schwerpunkt der Versorgung liegt innerhalb des Gesundheitsamtes im Sachgebiet Kinder- und Jugendärztlicher Dienst. Amtsärztin, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Sozialpsychiatrischer Dienst und Jugendamt arbeiten sowohl in Fragen des Kinderschutzes als auch bei der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern im Falle psychischer Probleme und psychiatrischer Erkrankungen oder Suchtprobleme seit Jahren eng zusammen. Mit der Eröffnung der Tagesklinik und Psychiatrischen Institutsambulanz für Kinder und Jugendliche in Prenzlau wurde Ende 2009 ein neues, dringend erforderliches Versorgungsangebot in der Region geschaffen. Damit hat sich die Betreuung psychisch kranker Kinder- und Jugendlicher sowie deren Familien spürbar verbessert, auch wenn nach wie vor nicht immer jedem Bedarf zeitnah Rechnung getragen werden kann. Innerhalb des Landkreises Uckermark ist es gelungen, vorhandene Angebote besser aufeinander abzustimmen, zu vernetzen und insbesondere die Kommunikation der im Hilfesystem beteiligten Akteure zu verbessern. Dabei stützt sich der Erfolg weiterhin auch auf Anbieter außerhalb des Landkreises, mit denen eine gute Zusammenarbeit gepflegt wird. Weite Fahrtwege für die Betroffenen ließen sich durch die Angebote der Tagesklinik und bessere Koordination von Hilfen mitunter reduzieren, werden aber auch in Sicht nicht immer vermieden werden können und stellen für Betroffene oft ein großes Hindernis dar. Die Möglichkeit des Gesundheitsdienstes (sowohl des SPDi, als auch des KJGD) anlassbezogen aufsuchende Hilfen anbieten zu können, ist auch in diesem Zusammenhang von unschätzbarem Wert, da insbesondere Personen mit psychischen Störungen/Erkrankungen und Suchtproblemen bei Angeboten, die ausschließlich auf „Komm-Strukturen“ basieren, nicht bedarfsgerecht versorgt werden können.

42

8. Zusammenarbeit von KJGD und Jugendamt Die fachlichen Zuständigkeiten zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung sind im Leitfaden des Jugendamtes und in Arbeitsanweisungen des Gesundheitsdienstes geregelt, der allen zuständigen Mitarbeitern beider Ämter bekannt ist. Eine einheitliche Regelung zur Schweigepflichtentbindung erleichtert bei Einverständnis der Eltern den zügigen Informationsaustausch zwischen dem Sozialamt, dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt und die in Einzelfällen notwendige Beteiligung aller drei Ämter am Hilfeplanprozess. Zur Abwendung einer akuten Gefährdung kann der Informationsaustausch im Einzelfall unter Güterabwägung zugunsten des Kindeswohls auch ohne das Einverständnis bzw. im erforderlichen Falle auch gegen den Willen der Eltern erfolgen. Für einen wirksamen Kinderschutz sind frühzeitige aufsuchende Hilfen bei Familien in sozialen Problemlagen notwendig. Wichtigste Zielgruppen der Hausbesuche sind minderjährige Mütter sowie Familien, die sich in einer besonderen Überforderungssituation oder in einer sozialen Problemlage befinden. Dazu gehören auch Familien mit Kindern und/oder Jugendlichen, in denen psychisch Kranke oder Suchtkranke leben. Dies können sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch deren Eltern oder unmittelbare Angehörige sein. Mit dem niedrigschwelligen Angebot der aufsuchenden Hilfen kann der KJGD auch in Gefährdungssituationen einen vertrauensvollen Zugang zu den Eltern herstellen und auch für Familien, die zunächst jeden Kontakt ablehnen, einen Weg zum Jugendamt ebnen. Das Verfahren der Hausbesuche ist zwischen Jugendamt und Gesundheitsamt klar geregelt:



Bei werdenden Müttern (die sich im Hilfebezug des Jugendamtes befinden) in sozialen Problemlagen meldet das Jugendamt mit Einverständnis der betroffenen Familien den voraussichtlichen Beratungsbedarf durch den Gesundheitsdienst beim KJGD an. In Abstimmung mit dem Jugendamt führen die Sozialarbeiterinnen des KJGD den Hausbesuch nach Geburt des Kindes durch und werten ihn gemeinsam mit dem Jugendamt aus.



Sind in einer Familie mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdung kleine oder behinderte Kinder betroffen, die in besonderem Maße auf Schutz und Fürsorge angewiesen sind, oder werden sozialmedizinische Probleme als Ursache oder Folge einer Kindeswohlgefährdung vermutet, führen die Sozialarbeiter des Jugendamtes und des Gesundheitsamtes, ggf. auch der Kinderarzt des KJGD, die Hausbesuche in ausgewählten Fällen gemeinsam durch.



Bei psychischen/psychiatrischen Problemen von Kindern und Jugendlichen erfolgt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sowohl der Mitarbeiter des KJGD als auch des SPDi mit Kinderärzten, Psychologen und Kinder- und Jugendpsychiatern, die die Region versorgen gleichermaßen wie mit anderen an der Betreuung und Behandlung dieser Kinder und Jugendlichen Beteiligten (Jugendamt, Beratungsstellen, Familienhilfe, betreuenden Einrichtungen).



In vielen Fällen werden die Amtsärztin, Kinderärzte und sozialmedizinische Assistentinnen des KJGD, Psychologen und Sozialarbeiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes vom Jugendamt beratend hinzugezogen oder nehmen an Hilfeplange43

sprächen teil. Dies gilt in besonderem Maße, wenn eine psychiatrische Erkrankung oder Suchtprobleme der Eltern als Ursache der Kindeswohlgefährdung vermutet werden. Anlassbezogen werden gemeinsame Hausbesuche durch Mitarbeiter des Jugendamtes und des Gesundheitsdienstes angeboten.



Die Kinderärzte des KJGD beurteilen in engmaschigen Abständen den Entwicklungsstand des Kindes (körperlich, geistig, statomotorisch) sowie seine psychosoziale Entwicklung (insbesondere bei Verdacht auf Deprivation) und eventuelle Auffälligkeiten im Sozialverhalten, um frühzeitig über notwendige Fördermaßnahmen entscheiden zu können.



Bei Verdacht auf eine akute Gefährdung des Kindes beurteilt der KJGD aus sozialmedizinischer Sicht die Gefährdungssituation und veranlasst die weitere Diagnostik und notwendige Maßnahmen.

Veranlasst das Jugendamt aufgrund einer akuten Gefährdung die Inobhutnahme eines Kindes direkt aus einer Kindertageseinrichtung, können die Untersuchung des Kindes und die Gefährdungsbeurteilung nach Absprache auch durch einen Kinderarzt des KJGD erfolgen. Bei Inobhutnahmen von Kindern aufgrund akuter psychiatrischer Probleme der Eltern wirken sowohl der Sozialpsychiatrische Dienst als auch der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst beratend oder unterstützend mit, insbesondere, um mit medizinischem Sachverstand erforderliche Hilfen wirksam koordinieren zu können und zusätzlichen Traumatisierungen der Beteiligten entgegenzuwirken. Führen ein niedergelassener Kinderarzt oder eine Klinik die Erstuntersuchung durch, wirkt der Kinderarzt des KJGD häufig als Koordinator an dem Verfahren mit. Bei Anträgen auf Hilfegewährung gemäß § 35 a SGB VIII ans Jugendamt wird die Gutachtenerstellung zur Abklärung des Vorliegens einer seelischen Behinderung oder der Bedrohung durch eine solche durch den Gesundheitsdienst koordiniert. Bei bekannten Kindern und/ oder Vorliegen von Vorbefunden erfolgt die Gutachtenerstellung im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. In anderen Fällen erfolgt die Weiterleitung der Gutachtenaufträge an Honorargutachter, die im Auftrag des Amtsarztes Gutachten erstellen.

8. Schlussbemerkung Im vorliegenden Bericht wird deutlich, dass es im Landkreis Uckermark gelungen ist, das Konzept des KJGD den veränderten Bedingungen erfolgreich anzupassen. Umfangreiche sozialmedizinische Erfahrungen und die gute regionale Zusammenarbeit halfen, neue Betreuungssysteme zu etablieren. Durch bewährte Kontinuität konnte die Akzeptanz geänderter Konzepte erreicht werden. Trotz zum Teil schwieriger gesamtgesellschaftlicher Rahmenbedingungen war es möglich, auch weiterhin konstant hohe Durchimpfungsraten bei Kindern aller sozialen Schichten zu erreichen und erforderliche Hilfen und Förderungen in Abhängigkeit vom Bedarf zu vermitteln. Im Bemühen, Betreuungsangebote des KJGD allen Kindern im Landkreis gleichermaßen zugänglich zu machen, darf nicht nachgelassen werden.

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9.

Verzeichnis der Tabellen und Abbildungen

Tabellen Tabelle 1: Tabelle 2: Tabelle 3: Tabelle 4: Tabelle 5:

Reihenuntersuchungen in den Schuljahren 2003/04 bis 2009/10 Gutachten der Kalenderjahre 2007 bis 2010 Impfen in den Kalenderjahren 2004 bis 2010 Vorsorgeuntersuchungen bis zum Schulbeginn Auswertung Rückmeldewesen im Landkreis Uckermark im Jahr 2010

Abbildungen Abb. 1 Abb. 2 Abb. 3 Abb. 4 Abb. 5 Abb. 6 Abb. 7 Abb. 8 Abb. 9 Abb. 10 Abb. 11 Abb. 12 Abb. 13

Abb. 14

Abb. 15 Abb. 16 Abb. 17 Abb. 18 Abb. 19 Abb. 20 Abb. 21 Abb. 22 Abb. 23

Untersuchungen in Kindertagesstätten 2003/04 bis 2009/10 Erfassung der Hauskinder (30.-42. Lebensmonat) gemäß GDG Bbg im Landkreis Uckermark im Schuljahr 2009/2010 Untersuchung der Hauskinder (30.-42. Lebensmonat) gemäß GDG Bbg im Landkreis Uckermark im Schuljahr 2009/2010 Schuleingangsuntersuchungen (5.- 6./7. Lebensjahr) 2003 bis 2010 Einschätzung der Schularztsprechstunde 2010 durch die Schüler Untersuchungen nach Jugendarbeitsschutzgesetz Schuljahre 2003/04 bis 2009/10 Reihenuntersuchungen an Förderschulen 2003 bis 2010 Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg – Uckermark, Grundimmunisierung abgeschlossen Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg – Uckermark, 1. Auffrischungsimpfung erhalten Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg – Uckermark, Masern-Mumps-Röteln Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg – Uckermark, Varizellen (Windpocken) Vergleich der Impfraten bei Einschülern Land Brandenburg – Uckermark, Meningokokken C Impfraten bei Schulabgängern 2009/2010 Landkreis Uckermark Hib, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, Grundimmunisierung abgeschlossen Impfraten bei Schulabgängern 2009/2010 Landkreis Uckermark Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Kinderlähmung, 1. Auffrischung erhalten Impfraten bei Schulabgängern 2010 Landkreis Uckermark, Hepatitis B Impfraten bei Schulabgängern 2010 Landkreis Uckermark, HPV Sozialstatus bei Einschülern 2010 Niedriger Sozialstatus der Familien von Einschülern im Land Brandenburg 2009 Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen beim Kinderarzt 2010: U1 bis U6 vollständig Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen U 8 beim Kinderarzt, Einschüler 2010 im Landkreis Uckermark Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen U 8 beim Kinderarzt, Einschüler 2010 im Land Brandenburg Einschüler, auffällig im Artikulationstest-Test Einschüler, auffällig im Grammatiktest 45

Abb. 24 Abb. 25 Abb. 26 Abb. 27

Abb. 28 Abb. 29 Abb. 30 Abb. 31 Abb. 32 Abb. 33 Abb. 34 Abb. 35 Abb. 36 Abb. 37 Abb. 38 Abb. 39 Abb. 40 Abb. 41 Abb. 42

Einschüler, auffällig in beiden Sprach-Tests Sprach- und Sprechstörungen bei Einschülern 2010 im LK Uckermark Sprach- und Sprechstörungen bei Einschülern 2010 im LK Uckermark in Abhängigkeit vom Sozialstatus Sprachförderung in der Kita im Landkreis Uckermark 2010 zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung in Abhängigkeit vom Sozialstatus Sprachheilbehandlung zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung im Landkreis Uckermark Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen (nach Geschlecht) Kinder mit umschriebenen Entwicklungsstörungen (nach Sozialstatus) zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung 2010 im LK Uckermark Kinder mit heilpädagogischer Frühförderung (gemäß § 54 ff SGB XII) zum Zeitpunkt der Einschulungsuntersuchung 2010 Auffälligkeiten beim Einbeinhüpfen bei Einschülern im LK Uckermark Auffälligkeiten beim Einbeinstand bei Einschülern im LK Uckermark Auffälligkeiten beim Seiltänzergang bei Einschülern im LK Uckermark Schulärztliche Empfehlung zur Rückstellung von der Einschulung im Trend 2002 – 2010 Schulärztliche Empfehlung zur Zurückstellung nach Sozialstatus 2010 Ärztliche Empfehlung zur Klärung sonderpädagogischen Förderbedarfs Adipositas bei Einschülern, LK Uckermark – Land Brandenburg Adipositas bei Einschülern im Landkreis Uckermark nach Geschlecht Adipositas bei Schulabgängern, LK Uckermark – Land Brandenburg Adipositas bei Schulabgängern im LK Uckermark nach Geschlecht Adipositas bei Zehntklässlern im Land Brandenburg 2009

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10.

Literatur (1) (2) (3) (4)

(5) (6)

(7) (8) (9) (10) (11)

Gesundheitsberichterstattungsservice des Landesgesundheitsamtes Brandenburg Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (GDG Bbg) vom 23.04.2008 Kinder- und Jugendgesundheitsdienstverordnung Brandenburg vom 18.08.2009 Eingliederungshilfegutachten für das Sozialamt gemäß SGB XII (Gutachten für chronisch kranke oder behinderte Kinder, ambulante bzw. teilstationäre Frühförderung) Gutachten für das Jugendamt gemäß § 35 a SGB VIII bei vorliegender oder drohender seelischer Behinderung Fördergutachten im Rahmen des Förderausschussverfahrens gemäß Sonderpädagogik-Verordnung zur Klärung sonderpädagogischen Förderbedarfs Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12.04.1976 Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des RobertKoch-Institutes Stand Juli 2009 Handbuch für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst im Land Brandenburg Stand 2009 (Seite 87) www.mugv.brandenburg.de www.gesundheitsplattform.brandenburg.de

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