Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 43/44 Inhaltsverze...
Author: Inken Baumann
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B 11744

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises

Nr. 43/44

Inhaltsverzeichnis

Tirschenreuth, den 26.10.2015

71. Jahrgang

Seite

Nachruf für Herrn Hans Scherm _____________________________________________________ 116 Aufnahme in das Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth für das Schuljahr 2016/2017 __________ 117 Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth am 31.12.2014 ____________ 118 Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth zur Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ___________________________ 119 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Amberg Allgemeinverfügung – Verlegung des zeitlichen Ausbringverbotes (Kernsperrfrist auf Dauergrünland nach Düngeverordnung ___________________________________________ 119

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AMTSBLATT

AMTSBLATT

Seite 118

Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth am 31.12.2014

Nachstehend werden die vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelten mit dem auf Basis Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 31.12.2014 bekannt gegeben. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Einwohnerzahlen am 31.12.2014 gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 50 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82) auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG, der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG, der Zuweisungen nach Art. 15 FAG, der Krankenhausumlage nach Art. 10b Abs. 2 FAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2015 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend sind.

Gemeinde 3 77 112 3 77 113 3 77 115 3 77 116 3 77 117 3 77 118 3 77 119 3 77 127 3 77 128 3 77 129 3 77 131 3 77 132 3 77 133 3 77 137 3 77 139 3 77 141 3 77 142 3 77 143 3 77 145 3 77 146 3 77 148 3 77 149 3 77 154 3 77 157 3 77 158 3 77 159

Einwohner Bärnau, St Brand Ebnath Erbendorf, St Falkenberg, M Friedenfels Fuchsmühl, M Immenreuth Kastl Kemnath, St Konnersreuth, M Krummennaab Kulmain Leonberg Mähring, M Mitterteich, St. Neualbenreuth, M Neusorg Pechbrunn Plößberg, M Pullenreuth Reuth b. Erbendorf Tirschenreuth, St. Waldershof, St. Waldsassen, St. Wiesau, M

Kreissumme

3.187 1.179 1.279 5.136 959 1.260 1.655 1.857 1.400 5.355 1.827 1.488 2.253 1.026 1.821 6.660 1.370 1.916 1.365 3.332 1.748 1.188 8.898 4.298 6.699 4.094 73.250

Tirschenreuth, den 20.10.2015 Landratsamt Wolfgang Lippert Landrat

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AMTSBLATT

Landratsamt Tirschenreuth Az. 170/5–23/SW

Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth zur Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Die Fa. Ponnath – Die Meistermetzger GmbH, Bayreuther Straße 40, 95478 Kemnath beabsichtigt, in einem bereits bestehendes Werksgebäude eine mit Erdgas betriebene Anlage zur Erzeugung von Strom, Dampf und Warmwasser (Kraft-Wärme-Kälte-Koppelungsanlage) zu errichten und zu betreiben. Das geplante Blockheizkraftwerk weist eine Feuerungswärmeleistung von 2,974 MW auf und soll eine bereits vorhandene Kompressionskälteanlage versorgen. Weiterhin vorhanden ist eine Dampfkesselanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 2 x 2,395 MW. Das Vorhaben der Fa. Ponnath – Die Meistermetzger GmbH bedarf gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens war gemäß § 3c Satz 2 i.V.m. der Ziffer 1.2.3.2 Spalte 2 Buchstabe „S“ der Anlage 1 UVPG aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der unter Nr. 2 der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu ermitteln, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Diese standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Hinweis: Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zu dem Vorhaben sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Tirschenreuth, Sachgebiet 23 – Immissionsschutz, Mähringer Straße 7, Zimmer 410, während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich. Tirschenreuth, den 19.10.2015 Landratsamt gez. Meyer, Regierungsdirektor

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AMTSBLATT

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Der Landrat in Tirschenreuth gez. Lippert

Druck: Landratsamt Tirschenreuth Mähringer Str. 7 95643 Tirschenreuth Verantwortlich für den Inhalt: Das Landratsamt Tirschenreuth oder die einsendende Dienststelle oder Gemeinde