Amtsblatt des Landkreises Sonneberg

Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 31. August 2013 24. Jahrgang, Ausgabe 9/2013 Herzliche Einladung zum Tag der offenen Tür des Landratsamtes Inh...
Author: Lucas Peters
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Amtsblatt

des Landkreises Sonneberg 31. August 2013

24. Jahrgang, Ausgabe 9/2013

Herzliche Einladung zum Tag der offenen Tür des Landratsamtes

Inhalt

Landrätin Christine Zitzmann und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung laden alle Interessierten herzlich zum diesjährigen Tag der offenen Tür in das Landratsamt Sonneberg ein! Gemeinsam mit vielen Ausstellern und Mitwirkenden wird am Freitag, dem 6. September 2013, von 13 bis 17.30 Uhr ein buntes Sommerfest auf die Beine gestellt, das für jung und alt Interessantes zu bieten hat. Hier ein Auszug:

Nichtamtlicher Teil

• Bühnenprogramm der Generationen mit Musik, Sport, Tanz und Mundart – ausgestaltet durch Kindergärten, Musikanten, Seniortrainer, Sportler und Musikschule (Ablauf siehe S. 3). Die Begleitung übernimmt Torsten Donau. • großes Kinderfest in der Bahnhofstraße mit Spiel, Spaß und vielen Mitmachangeboten für die kleinen Gäste (Spielhaus und Fahrzeugparcours der Deutschen Spielzeugstraße, Hüpfburg, Goldwaschen, Jugendverkehrsschule, Kinderschminken, Bastel- und Töpferecke, Forscherstrecke u.v.m.) • Einmalige Austellungen: „Der 17. Juni 1953 im Bezirk Suhl“ des Thüringischen Staatsarchivs Meiningen sowie „Reichtum und Auftrag. Flucht und Vertreibung.“ des Bundes der Vertriebenen, Kreisverband Sonneberg / Neuhaus und „Gemeinsam im Bilde“ des Vereins Miteinander und Jürgen Prüfer

Amtlicher Teil

Grußwort der Landrätin 3 Fortsetzung: Tag der offenen Tür des Landratsamtes 3 Jubilare 5 Tag des offenen Denkmals 5 Musikschüler öffnen Kirchen 6 Sparkasse bildet aus 6 Orgelkonzert der VHS 6 Integratives Fußballturnier 10 Blasmusikfest in Judenbach 10 Hermann-Pistor-Lauf 10 Die OVG informiert 10

• Köstlichkeiten von der Agroprodukt Sonneberg, vom Kindergarten „Naturstübchen“ Hönbach, von Steinach-Gold, von den Privatbrauereien Gessner und Ankerbräu, vom Lauschaer Heimatverein, von der Schülerfirma der „Bürgerschule“ und dem Förderverein der Grundschule Wolkenrasen sowie von der Eifel-Destillerie Krämer • Gesundheitsvorsorge und Beratung mit den Pilzberatern und Krankenkassen; unter anderem stellt die Barmer „Life Kinetik“ vor

• Vorstellung des Flurnamenprojekts mit dem Heimatbund Thüringen • Angebote der Natur- und Landschaftsführer • Fotowettbewerb „Ehrenamt“ und Aktion „Weihnachten im Schuhkarton“ • und vieles mehr! Der Eintritt ist natürlich frei und für die Verpflegung wird wie erwähnt bestens gesorgt! Lernen Sie das Landratsamt mal anders kennen – man wird Sie herzlich willkommen heißen! Fortsetzung: Seite 3

Beschlüsse Kreisausschuss Förderung des Ehrenamtes Auslegung zum geschützten Landschaftsbestandteil „Kaulsroth“ Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen Verbrennen von trockenem Ast- und Strauchschnitt Sporthallenbelegung Auslegung zum Landesentwicklungsprogramm „Thüringen 2025“

HINWEIS Das Bürgerbüro des Landkreises Sonneberg im ehemaligen Landratsamt Neuhaus am Rennweg ist vom 17. bis 27. September 2013 geschlossen.

Das nächste Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint am 28. September 2013

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NICHTAMTLICHER TEIL

Fortsetzung: Einladung zum Tag der offenen Tür im Landratsamt

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Die Landrätin

Bühnenprogramm zum Tag der offenen Tür des Landratsamtes Sonneberg 2013 (Bahnhofstraße) 13.00 Uhr 13.15 Uhr 13.30 Uhr 14.30 Uhr

Das bunte Bühnenprogramm zum Tag der offenen Tür wird einmal mehr generationenübergreifend gestaltet. Auf viele Gäste freut sich u.a. das „Duo Müller“ aus Lauscha.

15.15 Uhr 15.45 Uhr 16.00 Uhr 16.30 Uhr 17.00 Uhr

Eröffnung durch Landrätin Christine Zitzmann und Torsten Donau Bauchtanzaufführung des Kindergartens „Knirpsenburg“ Sonneberg Musik mit dem „Duo Müller“ aus Lauscha Mundart & Musik mit den Seniortrainern des Landkreises Sonneberg Auftritt der Musikschule des Landkreises Judo-Vorführung des Budokan Sonneberg Musik mit Solo-Sänger Johannes Rebhan von der Band „Forlaut“ Tanz-Darbietung des Kreissportbundes mit Robert Eberth & den „Schwarzen Katzen“ Ausklang der Veranstaltung

Im Rahmen des diesjährigen Tags der offenen Tür des Landratsamtes findet außerdem der DAK-Städtewettkampf statt. Direkt am Haupteingang des Landratsamtes heißt es dann wieder „Radeln für den guten Zweck“. Gesucht ist hierbei die fitteste Stadt Thüringens. Wer in drei Stunden die meisten Kilometer radelt, erhält am Ende den Siegerpokal. Der Städtewettkampf wird übrigens durch die Sparkasse Sonneberg unterstützt. Pro geradelten Kilometer spendet sie 5,- Euro für einen sozialen Zweck. Weitere Infos gibt es im Servicezentrum der DAK-Gesundheit (Bahnhofstr. 60, Telefon 03675-420180).

Impressum Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil: Landkreis Sonneberg Verlag und Druck: Trautmann Druck, Verlag & Werbung Cuno-Hoffmeister-Straße 17 96515 Sonneberg Telefon: 03675-742977 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrätin Christine Zitzmann Redaktion: Landratsamt Sonneberg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Michael Volk (V.i.S.d.P.) Bahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Telefon: 03675-871560 / Fax: 03675-871324 E-Mail: [email protected] Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich.

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Kerstin Laske (erreichbar unter dem Verlag) Auflage: 31.000 Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Redaktionsschluss: In der Regel am 10. Tag des Monats für die Erscheinung in der Ausgabe zum jeweiligen Monatsende. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto. Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird kostenlos an alle Haushalte des Landkreises Sonneberg verteilt. Der Einzelbezug ist über den Verlag zum Preis von 3,00 EUR pro Ausgabe möglich. Die Publikation steht zusätzlich im Internet als pdf-Version unter www.landkreis-sonneberg.de als kostenloser Download zur Verfügung.

Landrätin Christine Zitzmann Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, seit vergangenen Montag ist in unseren Schulen nach hoffentlich erholsamen Sommerferien wieder Leben eingekehrt. Anlässlich des Schulbeginns wünsche ich allen Schülerinnen und Schülern, Schulleiterinnen und Schulleitern, Lehrerinnen und Lehrern, Erzieherinnen, Hausmeistern und Schulsachbearbeiterinnen einen guten Start sowie viel Kraft für ein erfolgreiches Bildungsjahr! Insbesondere wünsche ich den diesjährigen Schulanfängerinnen und Schulanfängern viel Spaß und Erfolg beim Lernen! Wie immer hat der Landkreis Sonneberg als Schulträger die Sommerferien genutzt, um im Rahmen des Möglichen die Lernbedingungen an unseren Schulen zu verbessern. Die umfangreichsten Vorhaben waren hierbei die Sanierung des Speisesaals der Grundschule Sonneberg-Grube sowie die Kellersanierung und die Neugestaltung des Werkraums an der Regelschule „Bürgerschule“ für je 210.000 Euro. An der Grundschule Lauscha wurde für 45.000 Euro am zweiten Rettungsweg gearbeitet. Die Grundschule Steinheid erhielt für 35.000 Euro einen erneuerten Speisesaal und Werkraum. Im Gymnasium Neuhaus am Rennweg wurden für 10.000 Euro die Klassenräume und Flure gemalert und das Jungen-WC der Regelschule der Rennsteigstadt erhielt für 8.000 Euro einen neuen Fußboden. Allen beteiligten Firmen gilt an dieser Stelle mein herzlicher Dank für die gute fachmännische Arbeit! Ihre Landrätin

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NICHTAMTLICHER TEIL

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Tolles Programm zum Tag des offenen Denkmals 2013

Jubilare

Wie bereits in den vergangenen Jahren planen die Landkreise Sonneberg und Coburg sowie die Stadt Coburg den Tag des offenen Denkmals gemeinsam. „Jenseits des Guten und Schönen: Unbequeme Denkmale?“ lautet das von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz in diesem Jahr vorgegebene Motto. Es greift die zentralen Fragestellungen der Denkmalpflege auf, die am Tag des offenen Denkmals öffentlich im Rahmen einer Podiumsdiskussion in der zur Zeit ungenutzten Goetheschule in Lauscha diskutiert werden sollen: Was ist wert, erhalten zu werden und weshalb? Was macht Denkmale unbequem und warum? Gibt es überhaupt „bequeme“ Denkmale? Hier das Gesamtprogramm im Überblick:

Goetheschule Lauscha, Bahnhofstraße 29 13.00 Uhr Eröffnungsveranstaltung 13.30 bis 17.00 Uhr: Kunsthandwerk (Markt der Möglichkeiten), Ausstellung zur Geschichte der Kühnertsgruft, 16.00 Uhr Glasauktion

Wir gratulieren den Jubilaren des Monats August!

Samstag, 7. September 2013, 19.30 Uhr Goetheschule Lauscha, Bahnhofstr. 29 „Hör – mal im Denkmal“ Veranstaltungsreihe der Sparkassen-Kulturstiftung HessenThüringen und der Sparkasse Sonneberg, diesmal mit dem Kabarettist Lüder Wohlenberg mit dem Programm „Spontanheilung – Wunder gibt es immer wieder“ Eintrittspreis: 8,- Euro Vorverkaufsstelle: Tourist-Information der Stadt Lauscha (Oberlandstraße 10, Telefon: 036702 / 229 44, E-Mail: touristinfo@ lauscha.de)

Staatliche Grundschule Lauscha, Kirchstraße 45 13.00 bis 17.00 Uhr „Tag der offenen Tür“ Ausstellung „Schule gestern und heute“, Vorführung des Films „Denkmale in Lauscha“, Kuchen und Getränke im Schul-Café, 14.30 Uhr Programm des Chores

Geöffnete Denkmale in der Stadt Lauscha am Sonntag, 8. September 2013: Museum für Glaskunst Lauscha, Oberlandstraße 10 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet Präsentation von Thüringer Glas vom späten Mittelalter bis zur Gegenwart, Vorführung des Films „Faszination Glas“, 11.15 Uhr Einführungsvortrag Evangelisch-Lutherische Kirche Lauscha, Kirchstraße 8 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet Kirchenführungen mit Turmbesteigung, Ausstellung zur Baugeschichte, Kuchen und Getränke im Kirchen-Café Empfangsgebäude Bahnhof Lauscha, Bahnhofstraße 31 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, Möglichkeit zum Blick in die Schalterhalle

Gruft der Familie Eduard Kühnert, Pappenheimer Berg 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, Führungen ehemaliges Hauptpumpwerk Wasserwerk Lauscha, Bahnhofstraße 62 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, Führungen ehemaliges Stellwerk Bahnhof Lauscha, Bahnweg 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet, Führungen Rundgang zu Denkmalen in Lauscha Treffpunkt: 13.30 Uhr, Goetheschule, Bahnhofstraße 29 Führung „Geschichte und Geschichten der Stadt Lauscha und ihrer Bewohner“ Treffpunkt: jeweils 14.00 Uhr und 15.00 Uhr, Aussichtspunkt Ringstraße ehemaliges Umspannwerk Lauscha, Straße der Jugend 75 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet Sonntag, 8. September 2013, 19.30 Uhr Goetheschule Lauscha, Bahnhofstr. 29 Podiumsdiskussion „Unbequem? – Unser Umgang mit Denkmalen“ Vorträge zum Thema „Unbequeme Denkmale in den Landkreisen Sonneberg und Coburg sowie der Stadt Coburg“ mit den Referenten Isolde Kalter (Heimatpflegerin der Stadt Neustadt bei Coburg) und Thomas Schwämmlein (Heimatpfleger des Landkreises Sonneberg). Anschließend Diskussionsrunde.

90. Geburtstag 01.08.2013 Herr Günther Geweniger, Sonneberg 04.08.2013 Herr Werner Jacob, Mengersgereuth-Hämmern 08.08.2013 Herr Heinz Schulze, Sonneberg 11.08.2013 Herr Walter Lenk, Oerlsdorf 12.08.2013 Frau Margarete Flemming, Neuhaus a. Rwg. 20.08.2013 Frau Hilda Drießel, Neuhaus a. Rwg. 21.08.2013 Herr Helmut Preiß, Grümpen 22.08.2013 Herr Hans Weber, Schwärzdorf 26.08.2013 Frau Friedel Schieke, Sonneberg 29.08.2013 Frau Annemarie Licht, Sonneberg 30.08.2013 Frau Elisabeth Nienhold, Sonneberg Diamantene Hochzeit (60 J.) 01.08.2013 Eheleute Horst & Marlene Baumann, Sonneberg 01.08.2013 Eheleute Helmut & Inge Knoblich, Sonneberg 01.08.2013 Eheleute Erich & Gertrud Zehner, Sonneberg 08.08.2013 Eheleute Erhard & Elfriede Prause, Heubisch 15.08.2013 Eheleute Heinz & Adelinde Eberhardt, Sonneberg 15.08.2013 Eheleute Walter & Dora Hanisch, Neuenbau 15.08.2013 Eheleute Alfred & Sigrid Stritzke, Vorwerk 22.08.2013 Eheleute Helmut & Adelgunde Resch, Hasenthal 22.08.2013 Eheleute Erich & Marianne Queck, Steinach 22.08.2013 Eheleute Ingo & Mathilde Fischer, Schalkau 27.08.2013 Eheleute Heinz & Marie-Louise Saworra, Steinheid Steinerne Hochzeit (70 J.) 29.08.2013 Eheleute Heinz & Margarete Weschenfelder, Neuhaus a. Rwg.

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NICHTAMTLICHER TEIL

Musikschüler zu Gast in Thüringens größter Holzkirche Zweimal im Jahr sind die Schüler der Musikschule zu Gast in Kirchen des Landkreises, um ein Konzert zu geben. Es sind Konzerte innerhalb der Reihe „Musikschulen öffnen Kirchen“, welche vom Verband der Thüringer Musikschulen ins Leben gerufen wurde. So finden heuer landesweit 23 Konzerte statt, an denen sich 14 Musikschulen zum Teil mehrfach beteiligen. Unsere Musikschüler gastierten bereits in Lichtenhain bei Gräfenthal, in Gefell, in Goldisthal, in Spechtsbrunn, in Scheibe-Alsbach, in Steinheid, in Mengersgereuth-Hämmern und im Frühjahr in Neuhaus Schierschnitz. Gerne haben sich die gastgebenden Kirchen geöffnet, um den Musikschülern eine unvergessliche Konzertatmosphäre zu bieten. Mittlerweile ist diese Reihe auch bei vielen Musikschülern und deren Eltern beliebt. Als nächstes wird am Sonntag, dem 29. September 2013 ein Konzert in der Holzkirche in Neuhaus am Rennweg stattfinden. Konzertbeginn ist 15:00 Uhr.

Zahlreiche Musikschüler aller Altersklassen und Instrumentengruppen werden ein buntes Programm gestalten. Dabei ist es auch ein gewünschter Nebeneffekt, dass die kleinen und größeren Künstler die Kirchen des Landkreises nicht nur als Auftrittsorte kennenlernen, es ist gleichsam eine gehörige Portion Heimatkunde mit im Spiel. Natürlich würden sich die Solisten und Ensembles am meisten über eine zahlreiche Zuhörerschaft freuen. Volker Sesselmann, Musikschuldirektor

Sparkasse bildet aus Die Sparkasse Sonneberg hat noch freie Ausbildungsplätze für die Ausbildung zum Bankkaufmann / zur Bankkauffrau für das Ausbildungsjahr 2014. Interessierte Schüler von Realschule oder Gymnasium bewerben sich bei der: Sparkasse Sonneberg Bahhnhofstraße 61 9515 Sonneberg Weitere Infos unter www.spkson.de oder bei der Ausbildungsleiterin Petra Bätz unter Telefon 03675 / 888-415.

Orgelkonzert der VHS In der Reihe „VHS Kultur“ lädt die Volkshochschule des Landkreises Sonneberg am 21. September 2013 um 16.00 Uhr im Kultursaal „100“ in Judenbach zu einem festlichen Orgelkonzert mit dem bekannten Virtuosen Burkhardt Zitzmann. Karten sind ab 3. September 2013 in der VHS-Hauptgeschäftsstelle zu den bekannten Öffnungszeiten zum Preis von 7,- Euro erhältlich.

AMTLICHER TEIL Beschlüsse des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg vom 14.08.2013 Beschluss – Nr. 366/53/2013 Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Kreisausschusses vom 14.08.2013 Der Kreisausschuss beschließt: „Die Tagesordnung der 53. Sitzung des Kreisausschusses des Kreistages Sonneberg wird bestätigt.“ Zitzmann, Landrätin

Dienstsiegel

Beschluss – Nr. 367/53/2013 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 22.05.2013 – öffentlicher Teil Der Kreisausschuss beschließt: „Die Niederschrift der Sitzung vom 22.05.2013 – öffentlicher Teil – wird genehmigt.“ Zitzmann, Landrätin

Dienstsiegel

Beschluss – Nr. 368/53/2013 Vergabe des Kulturförderpreises des Landkreises Sonneberg 2013 Der Kreisausschuss beschließt: „Der Kulturförderpreis des Landkreises Sonneberg für das Jahr 2013 wird gemäß ‚Richtlinie zur Vergabe des Kulturförderpreises des Landkreises Sonneberg’ an Herrn Dieter Göhring, OT Rauenstein, Reitgasse 20, 96528 Frankenblick vergeben.“ Zitzmann, Landrätin

Dienstsiegel

Beschluss – Nr. 369/53/2013 Vergabe von Fördermitteln gemäß ‚Richtlinie des Landkreises Sonneberg zur Förderung der Kulturarbeit’ Der Kreisausschuss beschließt: „Im Jahr 2013 erhalten: - der Verein Sonneberger Jazzfreunde e.V. zu den 27. Internationalen Sonneberger Jazztagen 2.000,00 Euro

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Amtliche Bekanntmachungen Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Förderung des Ehrenamtes Es gibt Vieles, das ohne ehrenamtliches Engagement nicht möglich wäre. Für unser demokratisches Gemeinwesen ist die Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren eine wesentliche Säule. Deshalb möchte der Landkreis Sonneberg auch in diesem Jahr wieder besonders verdienstvollen und langjährig ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern für ihren Einsatz und ihr Engagement im Sport, in Jugendeinrichtungen oder bei der Seniorenbetreuung, bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei freiwilligen sozialen und karitativen Diensten, in Kirchengemeinden, in Chören oder Kulturvereinen, bei Initiativen im Umwelt- oder Tierschutz danken. Viele Bürgerinnen und Bürger aus unserem Landkreis engagieren sich uneigennützig in einem Verein, einem Verband, einer sozialen Einrichtung, in Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen oder in der Nachbarschaftshilfe. Es gibt aber auch viele, die ganz individuell selbstlose Hilfe am Nächsten leisten. Diesen Menschen wollen wir im Rahmen einer gemeinsamen Veranstaltung Dank sagen. Deshalb rufe ich alle auf, mir Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises zu nennen, die sich in besonderer Weise engagieren oder schon eine sehr lange Zeit ehrenamtlich aktiv sind und auf diesem Wege in den letzten zehn Jahren noch nicht geehrt wurden. In diesem Jahr sollen vor allem Menschen geehrt werden, die schon zehn Jahre und länger ehrenamtlich aktiv sind. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Institutionen des Landkreises Sonneberg. Die Vorschläge bitte ich schriftlich bis spätestens 04. Oktober 2013 an das Landratsamt Sonneberg, Kreisjugendamt, Herrn Oberender, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg einzureichen (bei Rückfragen: Tel. 03675/871-224, E-Mail: uwe.oberender@ lkson.de).

- die Stadt Steinach für das Deutsche Schiefermuseum und die Spielzeugschachtel 2.000,00 Euro

Bitte melden Sie formlos den Namen des zu Ehrenden mit seiner Anschrift sowie einer kurzen Begründung (Inhalt der ehrenamtlichen Tätigkeit, tätig seit, besondere Initiativen, zeitlicher Aufwand für die ehrenamtliche Tätigkeit pro Woche/ Monat) sowie für Rückfragen Ihre telefonische Erreichbarkeit.

- die Stadt Lauscha für das Museum für Glaskunst 2.000,00 Euro.“

Zitzmann, Landrätin

Zitzmann, Landrätin

Dienstsiegel

Hinweis: Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungen sind, werden diese im Landratsamt Sonneberg (Zi. 248, 249) zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Der Landkreis Sonneberg als untere Naturschutzbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Unterschutzstellung eines Landschaftsteiles im ehemaligen Grenzstreifen als geschützten Landschaftsbestandteil (gLB) mit der Bezeichnung „Kaulsroth“ in der Gemeinde Föritz, Gemarkungen Mogger und Liebau.

AMTLICHER TEIL

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Gem. § 21 Abs. 2 Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG) wird der Entwurf der Verordnung ab dem 09.09.2013 für die Dauer eines Monats

machung an beim Rechts- und Ordnungsamt im Landratsamt Sonneberg, Zimmer 245 während der Öffnungszeiten einsehen.

- in der Gemeindeverwaltung Föritz, Bau- und Ordnungsamt, 96524 Föritz, Ortsstraße 13 sowie - im Landratsamt Sonneberg im Umweltamt, Zi.-Nr. 433

Die untere Wasserbehörde erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen nach Ablauf der Auslegungsfrist gem. § 9 Abs. 4 und 9 GBBerG in Verbindung mit §§ 1, 7 Abs. 4 und 5 SachenR-DV.

öffentlich ausgelegt. Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen: Die Unterlagen können dort von jedermann während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Bedenken und Anregungen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Sonneberg, Umweltamt – Sachgebiet Naturschutz/Landschaftspflege, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, vorgebracht werden.

Sonneberg, den 19.07.2013 Zitzmann, Landrätin

Landratsamt Sonneberg Die Landrätin Bekanntmachung über 2 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagen rechtsbescheinigungen AZ: 66-690.500/08/13 und 66-690.500/09/13 Das Landratsamt Sonneberg gibt bekannt, dass der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg, PIKO-Platz 1, 96515 Sonneberg 2 Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen gemäß § 9 Abs.4 und Abs.9 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182) i.V.m. §§ 1, 6 Sachenrechtsdurchführungsverordnung (SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) zum Eintrag beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten für die folgenden Leitungen und Anlagen gestellt hat: 1.

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AZ. 66-690.500/08/13: Abwasserleitung DN 300 B mit Leitungszubehör (Kontrollschächte) in der Ortslage Schalkau, Gemarkung: Schalkau, Lage: an der „Schaumbergstraße“, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m, AZ. 66-690.500/09/13: Abwasserleitung DN 150/300 Stz mit Leitungszubehör (Kontrollschächte) in der Ortslage Rauenstein, Gemarkung: Rauenstein, Lage: an der „Weststraße“, Fluräcker, einschließlich eines Schutzstreifens mit einer Breite von 4 m,

Die von den Anlagen (einschließlich der Schutzstreifen) betroffenen Grundstückseigentümer der Gemarkungen Schalkau ( Flurstücke: 709/7 und 710/32) und Rauenstein (Flurstücke: 598/7, 597/12, 598/10, 598/11, 598/8, 598/9, 597/15 und 596/30) können die eingereichten Anträge sowie die beigefügten Unterlagen innerhalb von 4 Wochen vom Tag dieser Bekannt-

Gemäß § 9 Abs.1 S.1, Abs.9 GBBerG i.V.m. § 1 SachenRDV ist von Gesetzes wegen eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit für alle am 03. Oktober 1990 bestehenden Verund Entsorgungsleitungen einschließlich der dazugehörigen Anlagen entstanden. Die durch Gesetz entstandene beschränkt persönliche Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 03. Oktober 1990. Alle danach eingetretenen Veränderungen müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer geklärt werden. Da die Dienstbarkeit bereits durch Gesetz entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise als von dem Unternehmen dargestellt. Wir möchten Sie daher bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerspruch kann bei der unteren Wasserbehörde im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg schriftlich oder zur Niederschrift bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen in der Bescheinigungsstelle (Rechts- und Ordnungsamt, Zimmer 245, Telefon 03675/871-353) bereit.

Sonneberg, den 15.08.2013 Zitzmann, Landrätin

Landratsamt Sonneberg Umweltamt Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt Nach der Pflanzenabfallverordnung (Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen) darf trockener Baum- und Strauchschnitt, der auf nicht gewerblich genutzten Grundstücken anfällt, unter bestimmten Bedingungen verbrannt werden. Auf Grundlage dieser Verordnung und des Beschlusses des Landratsamtes als zuständige Abfallbehörde vom September 2010 wurde in einer Allgemeinverfügung für den Landkreis Sonneberg beschlossen, dass in den Zeiträumen vom 15. März bis 15. Mai und vom 15. September bis 15. November Baum- und Strauchschnitt unter den nachfolgenden Bedingungen verbrannt werden darf:

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Durch das Verbrennen dürfen keine Gefahren oder Belästigungen durch Rauch oder Funkenflug für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft eintreten. Dabei ist insbesondere auf die Windrichtung und -geschwindigkeit zu achten. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Zum Anzünden und zur Unterstützung des Feuers dürfen keine anderen Stoffe, insbesondere keine häuslichen Abfälle, Reifen, Mineralölprodukte, brennbare Flüssigkeiten oder mit Schutzmitteln behandelte Hölzer benutzt werden. Folgende Mindestabstände müssen eingehalten werden: a) 50 m zu öffentlichen Straßen b) 1,5 km zu Flugplätzen c) 100 m zu Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden d) 20 m zu landwirtschaftlichen Flächen mit leicht entzündlichem Bewuchs e) 100 m zu Waldflächen, wobei besondere Trockenperioden, in denen in einzelnen Forstamtsbezirken höhere Waldbrandwarnstufen (ab Waldbrandwarnstufe II) bestehen, entsprechend zu berücksichtigen sind f) 15 m zu Öffnungen in Gebäudewänden, zu Gebäuden mit weicher Überdachung sowie zu Gebäuden mit brennbaren Außenverkleidungen g) 5 m zur Grundstücksgrenze Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Es darf nur der reine Gehölzschnitt verbrannt werden. Laub und „weiche“ Pflanzenabfälle sind von der Verbrennung in jedem Fall ausgeschlossen. Die Verbrennungsstellen müssen beaufsichtigt werden, bis Flammen und Glut erloschen sind. Eine Nachkontrolle ist zu gewährleisten. Die Verbrennungsstellen auf bewachsenem Boden sind mit Schutzstreifen zu umgeben und nach Abschluss ausreichend mit Erde abzudecken oder mit Wasser zu löschen. An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist ein Verbrennen grundsätzlich unzulässig. An Werktagen ist ein Verbrennen nur in der Zeit von 2 Stunden nach Sonnenaufgang bis 2 Stunden vor Sonnenuntergang zulässig. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Festlegungen dieser Allgemeinverfügung verstößt.

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gen abzubrennen, oder nicht land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich genutzte Flächen so zu behandeln, dass die Tier- oder Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigt wird. Unmittelbar vor der Entzündung ist das Material umzulagern bzw. umzuwenden. III. Weitergehende ordnungsbehördliche Festlegungen der Gemeinden, hier insbesondere die Anzeigepflicht, entnehmen Sie bitte den Bekanntmachungen Ihrer Gemeinde.

Landratsamt Sonneberg Schulverwaltungsamt Sporthallenbelegung 2013/2014 Die Sommerbelegung bis 14.11.2013 der Schulsporthallen der Städte Sonneberg und Neuhaus am Rennweg ist seit 25.08.2013 im Internet unter www.landkreis-sonneberg.de/ buergerservice einzusehen.

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 Am 16. Juli 2013 hat die Landesregierung den 2. Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Thüringen 2025 (LEP 2025) zur öffentlichen Auslegung freigegeben. Gemäß § 10 Abs. 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 (GVBl. S. 450) ist der 2. Entwurf des LEP 2025 bei den Landesplanungsbehörden, den Landkreisen und den kreisfreien Städten öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 ROG in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Satz 3 ThürLPlG bekannt gemacht.

Zusätzliche Hinweise: Der 2. Entwurf des LEP 2025 liegt in der Zeit I.

Anstelle der Beseitigung durch Verbrennen von unbelastetem Baum- und Strauchschnitt sollte der Verwertung (z. B. durch Shreddern zur Gewinnung von Mulch- und Kompostiermaterial) der Vorrang gegeben werden. Im Landkreis werden flächendeckend Annahmestellen auf den Wertstoffhöfen, Kompostieranlagen und Grünabfall-Annahmestellen eingerichtet. Dort können die Bürgerinnen und Bürger ihre Grünabfälle ohne zusätzliche Kosten entsorgen. Die Öffnungszeiten können der Broschüre „Abfuhrtermine“ entnommen bzw. bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen erfragt werden.

II. Es bleibt auch während der Brenntage gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verboten, die Bodendecke auf Wiesen, Feldrainen, Hochrainen und ungenutzten Grundflächen sowie an Hecken und Hän-

vom 17. September bis einschließlich 18. November 2013 Montag von 08:00 bis 12:00 Uhr, Dienstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr, im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg Sachbereich Kreisentwicklung Zimmer 340, zur kostenlosen Einsichtnahme aus.

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AMTLICHER TEIL

Anregungen zum 2. Entwurf des LEP 2025 können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 ThürLPlG bei der Beschlussfassung über das LEP 2025 unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus können Anregungen zum 2. Entwurf des LEP 2025 auch direkt gegenüber dem

Der Entwurf des LEP 2025 ist im Internet abrufbar unter www. lep2025.de.

Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Referat 33, Postfach 900 362, 99106 Erfurt

Erfurt, den 23. Juli 2013

vorgebracht bzw. als E-Mail unter der Adresse „lep2025@ tmblv.thueringen.de“ übermittelt werden.

Andreas Minschke, Abteilungsleiter Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

NICHTAMTLICHER TEIL

Herzliche Einladung zum 11. Integrativen Fußballturnier in Neuhaus am Rennweg Gemeinsam mit dem WSV Neuhaus – Abteilung Fußball – veranstalten die Rennsteig Werkstätten Neuhaus am Rennweg in Kürze das bereits 11. Integrative Fußballturnier in Neuhaus. Es findet am Samstag, dem 7. September 2013 von 09.45 bis ca. 16.00 Uhr auf dem „Sportplatz Igelshieb“ (Bahnweg1) in Neuhaus am Rennweg statt. Die Schirmherrschaft des Turniers wird erneut von Landrätin Christine Zitzmann übernommen.

Bei dieser Traditionsveranstaltung steht die Integration von Menschen mit Behinderung im Mittelpunkt. Alle Sportinteressierten sind recht herzlich eingeladen! Wer mitkicken möchte, kann sein Team bei Heiko Schmidt, Leiter Sozialer Dienst der Rennsteig Werkstätten, unter Telefon 03679 / 7927-50 oder per E-Mail unter [email protected] anmelden.

An diesem Tag werden vorwiegend regionale Freizeit – und Vereinsteams gemeinsam mit den Integrationsteams verschiedener Thüringer Werkstätten für behinderte Menschen (bestehend aus behinderten und nichtbehinderten Sportlern) ihre Kräfte im sportlichen Wettstreit messen. Dies fand bereits in den Vorjahren tollen Anklang in der Bevölkerung. Neben einem Integrationsteam der Rennsteig Werkstätten Neuhaus am Rennweg (siehe Foto) nehmen verschiedene regionale Vereine teil.

Blasmusikfest in Judenbach

6. Hermann-Pistor-Lauf in Sonneberg-Neufang Zum bereits 6. Mal findet am Sonntag, dem 8. September 2013, der Hermann-PistorLauf über verschiedene Distanzen in SonnebergNeufang statt. Er hat sich im Laufkalender der Region etabliert und ist der regional größte Kinder- und Jugendcrosslauf. Die Organisatoren vom Leichtathletik Sonneberg und vom Staatlichen Gymnasium „Hermann Pistor“ Sonneberg haben auch in diesem Jahr wieder eine Veranstaltung organisiert, die für alle Läufer eine sportliche Herausforderung und faire Wettkampfbedingungen bietet. Meldeschluss ist am 6. September um 16.00 Uhr. Weitere Infos unter www. leichtathletik-sonneberg.de.

NICHTAMTLICHER TEIL

11

Die OVG informiert: Wesentliche Änderungen des Fahrplanes seit 25. August 2013 Nr. Linie F-Nr. Zeit von nach Änderung -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------1 501 neu 08:25 Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg. Betrieb erfolgt mit Kleinbus 2 501 neu 10:25 Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg. 3 501 neu 12:10 Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg. 4 501 20 13:15 Goldisthal Neuhaus Rwg. 13:25 Uhr ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

5 6 7 8 9 10 11 12

700 700 700 700 700 700 700 700

11 13 15 21 23 8 14 22

14:50 17:50 06:55 17:40 11:40 12:40 19:00 19:00

Sonneberg Sonneberg Sonneberg Sonneberg Sonneberg Eisfeld Schleusingen Schleusingen

Schleusingen Schleusingen Schleusingen Schleusingen Schleusingen Neuhaus Rwg. Sonneberg Sonneberg

15:40 Uhr und über Rauenstein-Theuern in 701 bis Bachfeld 07:50 Uhr entfällt 11:50 Uhr ohne Rauenstein- Theuern 12:30 Uhr entfällt entfällt

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13 14 15

701 701 701

17 31 12

13:20 17:30 07:45

Sonneberg Sonneberg Schalkau

Grümpen Bachfeld Sonneberg

ab Wolkenrasen bis Rauenstein Montag- Freitag über Mürschnitz

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16 17

702 702

29 6

17:40 07:10

Sonneberg Rabenäußig

Meng.-Hämmern Sonneberg

über Mürschnitz über Mürschnitz

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18 19

705 705

9 15

10:30 12:35

Steinach Sonneberg

Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg.

11:30 Uhr 12:05 Uhr; über Köpplein und Ernstthal

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20

707

14

12:50

Neuenbau

Sonneberg

12:40 Uhr

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21 22 23

708 708 708

4 6 14

06:55 07:05 12:55

Heinersdorf Heinersdorf Heinersdorf

Judenbach Sonneberg Sonneberg

07:00 Uhr ohne Mönchsberg 06:55 Uhr über Mönchsberg 13:00 Uhr, Oberlind, Unterlind, Hönbach

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24

709

7

13:25

Neuhaus-Sch.

Gefell

13:40 Uhr

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25 26 27 28

711 711 711 711

9 8 12 neu

13:30 07:05 07:20 14:05

Gefell Mogger Unterlind Mogger

Mogger Sonneberg Wolkenrasen Sonneberg

13:45 Uhr 07:00 Uhr bis Köppelsdorf entfällt Montag- Freitag

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29

A

alle

Änderung der Streckenführung, Anbindung der Gewerbegebiete Mittlere Motsch und Hönbach und Anbindung des Wohngebietes Wolkenrasen zum Einkaufszentrum Hönbach

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30

A1

35

14:00

Sonneberg

NEC - SON

15:00 Uhr ohne Hönbach, Einkaufszentrum

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31 32 33 34 35

B B B B B

25 29 49 59 65

12:05 13:05 17:05 12:05 12:05

Sonneberg Sonneberg Sonneberg Sonneberg Sonneberg

Wehd - SON Wehd - SON Wehd - SON Wehd - SON Wehd - SON

entfällt entfällt Fahrtende 17:31 Uhr am ZOB 11:05 Uhr 11:05 Uhr ohne Hanns-Arthur-Schoenau-Platz

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36 37

C C

alle 5

06:50

Sonneberg Neufang

Oberlind - SON Sonneberg

geänderte Streckenführung 07:05 Uhr

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38 39 40

D D D

7 19 33

08:05 13:10 12:35

Sonneberg Sonneberg Sonneberg

Mürschnitz Mürschnitz Steinb.-Mür.-ZOB

in 702 in 701 16:35 Uhr und geänderte Streckenführung

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41 42 43 44

A2 A2 A2 A2

25 29 31 33

10:30 15:30 14:15 15:30

Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg.

Schmalenbuche Schmalenbuche Schmalenbuche Schmalenbuche

08:15 Uhr 13:15 Uhr entfällt entfällt

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45 46 47 48

A3 A3 A3 A3

14 18 20 22

11:00 16:00 14:45 16:00

Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg. Neuhaus Rwg.

Ernstthal Ernstthal Ernstthal Ernstthal

08:40 Uhr 13:40 Uhr entfällt entfällt

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Neue Haltestellen: Hönbach, Hirtentrift - Hönbach, An der Müß - Johann-Nicol-Dorst-Str. - Oberlind, Lutherstr. Steinheid, Bäckerei - Steinheid, Höhe - Steinheid, Hohewartstr. - Steinheid, Kieferlestr.