der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen

AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie ■ Jahrgang 22 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschüt...
Author: Astrid Peters
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AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie ■ Jahrgang 22 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Freitag, den 6. Juli 2012 Jesewitz, Laußig, Zschepplin Nummer 14

Mexikanisches und Spanisches Flair im Bürgerhaus Kultur und Gastronomie auf der Sonnenterrasse

Kurzinfos ■ Die Stadtverwaltung

I. Sommerbühne „Mexikanischer Abend“ Sonnabend, 21. Juli, ab 19 Uhr Zu Gast: DIE MARIACHIS Zwei Künstler der Gruppe „Mariachi Internacional El Dorado“ moderiert von Herrn Ibanez spielen mit mitreisender Begeisterung die Musik der Liebe, Sehnsucht, Freude und Leidenschaft! Und II. Sommerbühne „Spanischer Abend“ Sonnabend, 25. August, ab 19 Uhr Zu Gast: DIE GUITARREROS DIE GUITARREROS spielen instrumentale Gitarrenmusik der Extraklasse! Rhythmisches Feuer, spielerische Virtuosität, Spaß und Lebensfreude legen die Zwillinge Volker und Torsten Schubert in ihr Spiel hinein. In ihren Konzerten sind vor allem eigene Kompositionen im Stile des Flamenco-Nuevo, Samba und Bossa Nova zu erleben. Hinzu kommen bekannte latein-amerikanische Stücke, wie „Brazil“ und „La Cucaracha“ oder Hits der Gipsy Kings.

informiert

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Eilenburger Vereine und Verbände

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■ Öffentliche Bekanntmachungen

■ Öffentliche

Ausschreibung

Seite 12 Seite 13

■ Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt

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Mitteilungen Gemeinden

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

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Stadtwerke Eilenburg In der Sydowstraße 1 finden Sie die Abteilungen Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) Rufbereitschaftstelefon: 68 74 41 Gasversorgung Rufbereitschaftstelefon: 01 72/5 62 50 93 in der Ernst-Mey-Straße finden Sie die Abteilung Fernwärmeversorgung Rufbereitschaftstelefon: 01 73/3 94 30 66

Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen Bei Störungen in der Wasserversorgung im Gebiet Eilenburg ist die Servicestelle Eilenburg zuständig. Bereitschaftsnummer: 68 55 93

Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ 24-Stunden-Service über Funktelefon

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EWV - Eilenburger Wohnungsbau -und Verwaltungsgesellschaft Bereitschaftstelefon Klempner bis 23.07.2012 6.45 Uhr Elektriker bis 23.07.2012 bis 6.45 Uhr

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WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG 01 73/3 90 63 86 (nur in Havariefällen)

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Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 14.07.12 von 8 - 12 Uhr geöffnet: Eilenburg Ost Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89 Eilenburg Mitte Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/60 35 10

Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Fa. Foth

Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 01 77/6 81 60 50.

Bereitschaftstelefon

13.07.2012 14.07.2012 15.07.2012 16.07.2012 17.07.2012

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Hirsch-Apotheke, Leipziger Str.53, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 47 25 Adler-Apotheke, M.-Luther Str.21, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 34 57 Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 03 42 63/4 13 55 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 36 17 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 0 34 25/92 25 59 11.07.2012 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 03 42 92/7 79 50 12.07.2012 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 0 34 23/60 52 02

Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert. 07.07. - 08.07.2012 DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 0 34 23/60 09 25, Funk: 01 72/6 80 37 50 DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 03 42 44/5 03 85 Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 0 34 23/60 31 23, Kleintiersprechstunde: Samstag 09.00 - 11.00 Uhr 14.07. - 15.07.2012 Dr. Wolf, Taucha, Davidstraße 13, Tel. 03 42 98/6 83 19, Funk: 01 72/3 55 54 38 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5, Tel. 03 42 43/2 25 71, Funk: Funk 01 71/6 56 87 51 Dr. Carola Schweitzer, Bad Düben, Ringstraße 24, Tel./Fax: 03 42 43/2 26 11, Funk: 01 72/3 55 10 37 Kleintiersprechstunde: Samstag 10.00 - 12.00 Uhr

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012



Alte Bemalung kommt ans Licht reich nach der historischen Bemalung gesucht. Nach weiteren Freilegungsarbeiten wurden neben den fast schwarzen Band- und Begleitstrichrahmungen im Wand- und Sockelbereich weitere zeittypische Gliederungselemente, Spiegel/ Füllungen sichtbar, alle in unterschiedlichen Farbtönen von Sandstein bis rötlich Ocker und Steingrau. Momentan entsteht direkt neben dem Sekretariat und Direktorenzimmer eine restaurierte Fläche innerhalb einer Gewölbeachse, um einen Eindruck von der ursprünglichen Bemalung zu erhalten.

Im Zuge des Umbaus und der Erweiterung der Friedrich-Tschanter-Mittelschule in der Dorotheenstraße wird zz. im Altbau vom Restaurator Ro-

land Mrugalla aus Leipzig nach dem Befund die historische Bemalung wieder zum Leben erweckt. Im Erdgeschoss des Altbaus wurde im Gangbe-

Daneben dokumentiert ein Sichtfenster den Befund. Im übrigen Flur, der jetzt zu den Treppenhäusern hin durch gläserne Wandelemente begrenzt ist, wird eine Art Schwarz-Weiß-Zeichnung die Gliederung auslaufen lassen.

Neues vom Burgberg In das rechts neben dem Gefängnis noch zu sichernden Stützmauerende sind die Bohrpfähle eingebracht. Der zwischenzeitliche Holzverbau, der später durch Spritzbeton und Verblendmauerwerk ersetzt wird, ist fertiggestellt. In den Hang werden jetzt Bodennägel eingebracht, die mit einem zur Sicherung der bodennahen Schichten zu verlegenden Stahldrahtnetz die bodennahen Erdschichten sichern. Weiterhin werden die zur Ver-

dübelung der tiefen Gleitschichten vorgesehenen Verpresspfähle hergestellt, die nach dem Einbau des Stahldrahtnetzes in dann herzustellenden Betonbalken verankert werden.

über deren Benutzung ständig belehrt wird. Die Baustelle wird neben der „normalen“ Bauleitung speziell in diesen Fragen ständig von einem von der Stadt beauftragten Ingenieurbüro überwacht.

Wichtigstes Augenmerk wird auf die Sicherheit der Arbeitskräfte gelegt. Nach wie vor ist der Hang rutschungsgefährdet. Alle Arbeitskräfte besitzen eine persönliche Schutzausrüstung,

Es erfolgt laufend eine Zusammenarbeit und Abstimmung mit einem Vertreter der Berufsgenossenschaft. Zu Fragen des Umwelt- und Naturschutzes hat die Stadt ein Spezialbüro beauftragt.

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Auszeichnungen im Rahmen der Vereinsehrung der Stadt Eilenburg 2012 Herr Norbert Britze

Der Vorstand des Blinden- und Sehbehindertenverbandes, Kreisorganisation Eilenburg/ Delitzsch schlägt Herrn Norbert Britze zur Auszeichnung für seine ehrenamtliche Tätigkeit durch den Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Eilenburg vor. Nach dem erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung und seiner Arbeitsaufnahme 1996 als Kantor in Bad Düben, wurde er 1997 Mitglied im Blinden- und Sehbehindertenverband für die Region Eilenburg-Delitzsch, in der sich auch die Blinden und Sehbehinderten aus Eilenburg organisieren. Durch seine engagierte Arbeit wurde er im Jahr 2002 von den Mitgliedern als stellvertretender Vorsitzender gewählt. Durch seine Kompetenz und Sachlichkeit hilft er, auftretende Probleme im Vereinsleben zu klären und immer Ansprechpartner für die Sorgen ande-

rer Mitglieder zu sein. Er trägt wesentlich dazu bei, eine zielgerichtete Vereinstätigkeit zu gestalten. Das Jahr 2009 verlangte ihm eine neue Entscheidung ab, denn die bisherige Vorsitzende, Frau Bärbel Schmidt konnte aus gesundheitlichen Gründen diese Aufgabe nicht mehr wahrnehmen. Um den Fortbestand des Blinden- und Sehbehindertenverbandes im Bereich Eilenburg/Delitzsch zu sichern, wurde eine geeignete Persönlichkeit als Nachfolger gesucht. Herr Britze erhielt das Vertrauen der Mitglieder und wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt. Mit viel Herz, Engagement, Konstruktivität und Ideenreichtum setzte er mit dem neuen Vorstand eine interessante und vielseitige Vereinstätigkeit fort und verteidigte den guten Ruf im Landesverband.

Herr Britze ist aber auch in anderen Bereichen aktiv. Begleitet von seinem Blindenführhund besucht er Grundschulklassen, um den Kindern anschaulich zu vermitteln, wie blinde oder sehbehinderte Menschen ihren Alltag meistern können. Zusätzlich engagiert er sich in verschiedenen Gemeinden als Chorleiter, auch in Kindergärten und Altenpflegeheimen. Zudem ist Herr Britze ehrenamtliches Mitglied im Landesvorstand des Diakonischen Werkes. Neben seinen vielfältigen Verpflichtungen entspannt er gern bei Musik. Dabei ist er nicht nur Kirchenmusik- und Klassikliebhaber - die durch seinen Beruf als Kantor zu erwarten sind, sondern auch Rock- und Pop-Musik gehören dazu und er ist ein Fan von Udo Lindenberg. Außerdem kocht Herr Britze sehr gern und sehr gut selber, besonders Fischgerichte. Auch schöne Urlaubsreisen sind für ihn wichtig: zum Beispiel nach Kanada, Israel oder Hiddensee. Sein nächstes großes Ziel ist ein sehr fernes Land, Australien. Herr Britze ist also, trotz der gesundheitlichen Einschränkung, ein äußerst aktiver Mitbürger. Neben seinen umfangreichen anderen Verpflichtungen erfüllt er seine Aufgaben im Blinden- und Sehbehindertenverband seit Jahren gewissenhaft. Sein Verein bescheinigt ihm weiterhin , dass er nie „Nein“ sagen kann, wenn er um Hilfe oder Rat gebeten wird. Der Verein schreibt weiter: „Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung, dass Herr Britze einer Auszeichnung würdig ist.“ Dem schließen wir uns an und wollen Herrn Britze für sein großes Engagement im Blinden- und Sehbehindertenverband auszeichnen.

Neues aus dem Stadtmuseum Neues aus dem Bürgerhaus Bergkellerführungen für Ferienkinder Auf den Spuren der Heinzelmännchen. Für Ferienkinder und deren große Begleiter geht es wieder in die Unterwelt. Jeweils um 9:30 Uhr können sich Interessierte mit Andreas Flegel auf die Spuren der Heinzelmännchen begeben. In ca. einer Stunde hören und sehen die Teilnehmer Altes und Neues aus dem Eilenburger Sagenschatz. Die Teilnehmeranzahl pro Gruppe ist auf 20 Personen begrenzt. Termine: 07.08.2012 09.08.2012 14.08.2012 15.08.2012 16.08.2012 22.08.2012

Achtung: geänderte Öffnungszeiten! Wir bringen unser Haus für Sie auf Vordermann! Während der Sommerzeit vom 02.07. 31.08.2012 stehen wir Ihnen für den Ticketverkauf unserer Veranstaltungen dennoch per Telefon, Fax, E-Mail und persönlich nach Absprache zur Verfügung. Telefon Ticket: 0 34 23/7 00 39 30 Telefon Vermietung: 0 34 23/65 93 94

Eules - Rocknacht 06.07.2012 um 21.00 Uhr zu Gast: Schirneck & Keune „A Tribute to Neil Young”

Tanz - Tee “DJ Rainer Thoss” 13.09.2012 um 14.00 Uhr

Friedrich Schorlemmer „Klar sehen und doch hoffen“ Moderator: Dr. Erhard Rutz Di., 25.09.2012 um 19.30 Uhr Friedrich Schorlemmer zu seiner Autobiographie - Klar sehen und doch hoffen Der Theologe und führende Bürgerrechtler der ehemaligen DDR, Friedrich Schorlemmer, veröffentlicht seine politische Autobiographie. Er hat die Friedens- und Umweltbewegung in der DDR mitbegründet und gehört zu jenen engagierten Theologen, die weit über die Kirche hinaus wirken. Sein Appell, sich nicht entmutigen zu lassen, Verantwortung zu übernehmen, damit die Schöpfung bewahrt und unsere Gesellschaft menschlich wird, weist in die Zukunft.

Operetten - Show/Musik - Comedy Quelle: Schirneck & Keune

So., 07.10.2012 um 16.00 Uhr Ein musikalisches Vergnügen mit bekannten und

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 beliebten Melodien aus Operette, Schlager, Kino und Stimmungshits serviert mit viel Schwung und lustigen Sketcheinlagen!

Zauber der Travestie So., 28.10.2012 um 17.00 Uhr Tauchen Sie ein in die Welt der Travestie und lassen Sie sich verzaubern, unterhalten und überraschen.

Peter Ensikat „Gedächtnislücken. Zwei Deutsche erinnern sich“ Moderator: Dr. Erhard Rutz Do., 15.11.2012 um 19.30 Uhr

Eine kurzweilige, turbulente und hochspannende Tour d`horizon durch die Nachkriegsgeschichte. Unterhaltsam, humorvoll, dennoch nicht ohne Zwischentöne, erzählt Peter Ensikat, von Egon Bahr und sich, zwei bedeutenden Vertretern der einstmals zwei deutschen Staaten, ihre Sicht auf unser Land.

Pasiòn de Buena Vista So., 25.11.2012 um 15.30 Uhr Heiße Rhythmen, mitreißende Tänze, exotische Schönheiten und traumhafte Melodien führen Sie durch das aufregende Nachtleben Kubas. „PASIÓN DE BUENA VISTA“ entführt Sie auf die Straßen der karibischen Insel und vermittelt Ihnen pure kubanische Lebensfreude. Eine 10-köpfige Live Band von alt eingesessenen kubanischen Unikaten, in Kuba umschwärmte Sänger und Tänzer der Extraklasse, sowie eine einzigartige Bühnenkulisse mit atemberaubenden Projektionen werden Sie mit dem Humor und dem Temperament Kubas anstecken ... Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine



Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nach Hause schicken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen. Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 7 00 39 30 Dienstag/ Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 16.30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Und nach Vereinbarung Stadtmuseum Torgauer Straße 40, Tel.: 65 22 22 Dienstag-Freitag 09 - 12 / 13 - 17 Uhr Sonntag 10 - 12 / 13 - 17 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3, Tel.: 75 40 08 Montag 13 - 18 Uhr Dienstag 09 - 12 / 13 - 18 Uhr Mittwoch 09 - 12 Uhr Donnerstag 13 - 18 Uhr

Baustellenkalender Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund: Straße: Maßnahme:

Brunnerstraße Sperrung einer Fahrtrichtung - Achtung! Für den Zeitraum der Baumaßnahme wird die Brunnerstraße zur Einbahnstraße mit Fahrtrichtung von der Bergstr. in Richtung Hallesche Straße!!! Die Haltverbotsbeschilderung ist zu beachten! 02.07.2012 - 13.07.2012 Erneuerung der Gasleitung

Zeitraum: Grund:

Mansberg Abschnittsweise Vollsperrung des südlichen Teiles ab Mühlweg - Achtung! In der gesperrten Bereichen kann nur der Zugang zu den Grundstücken abgesichert werden, d. h. keine Zufahrt- oder Parkmöglichkeiten. Voraussichtlich Anfang Juli 2012 - bis November 2012 Kanalbau

Straße: Maßnahme: Zeitraum: Grund:

Mühlstraße Vollsperrung im Hangbereich des Burgberges, Umleitung Bergstr. - Rödgener Str. - Röhrenweg - Schlossaue und zurück seit 10.01.2011 Sicherheitsbereich nach Hangrutsch

Straße: Maßnahme Zeitraum: Grund:

Lahnstraße Gehwegsperrung im Bereich Haus-Nr.: 5 -17 02.07.2012 - 06.07.2012 Arbeiten am Stromnetz

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen

IMPRESSUM

Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected], - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Verlagsleiter Ralf Wirz - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 0171/4144032 Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren Frau Sigrid Schultz Herrn Pierre Deubel Frau Helga Sylvester Frau Ingeborg Haase Frau Ingrid Baumgarten Frau Anneliese Hensel Herrn Karl Blencke Herrn Heinz Sylvester Herrn Jürgen Fathke Frau Uta Vogt Frau Gerlinde Feierabend Herrn Peter Perl Herrn Bernd Spangenberg Herrn Günther Klas Herrn Günter Wurch Herrn Erwin Solar Herrn Manfred Krolik Frau Gabriele Hempel Herrn Eberhard Schöll Herrn Richard Aster Frau Gabriele Salewski Herrn Klaus Schlicke Herrn Gerhard Balzer Frau Helga Winkler Herrn Heini Hörl Frau Ursula Schmidt Herrn Erhard Bäßler Frau Ingrid Gerhardt Herrn Kurt Leimbach Herrn Horst Landgraf Herrn Wolfgang Quitzsch Herrn Heinz Erdmann

zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag

Frau Sigrid Bielefeldt Frau Ruth Thar Frau Rosemarie Stolpe Frau Gisela Scheithauer Frau Anita Kuck Frau Leni Kullrich Frau Waltraut Rühl Frau Ilse Stahn Frau Christa Wendt Frau Helga Stock Frau Elly Jentzsch Frau Helga Schumann Frau Edith Jahnke Herrn Manfred Schördling Herrn Wolfgang Böttcher Frau Anna Korban Herrn Günter Werner Herrn Helmut Teichmann Herrn Günther Löser Herrn Kurt Rothfeld Frau Ilse Kunze Herrn Ewald Nehring Frau Charlotte Richter Herrn Gerhard Lange Herrn Heinz Bunge Frau Christa Preiß Frau Irene Kern Frau Marianne Leipnitz Herrn Heinz Wendt Frau Lieselotte Mehle Frau Rose-Marie Nemec Frau Gertraud Masuhr

zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 81. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 84. Geburtstag zum 84. Geburtstag

Frau Lotte Dönecke zum 84. Geburtstag Frau Marianne Krehan zum 85. Geburtstag Herrn Rudolf Busch zum 85. Geburtstag Herrn Claus Rudolf zum 85. Geburtstag Herrn Gerhard Aßmann zum 85. Geburtstag Frau Hildegard Timm zum 85. Geburtstag Frau Elfriede Gläser zum 85. Geburtstag Frau Hildegard Stein zum 86. Geburtstag Frau Gerda Wiese zum 86. Geburtstag Frau Renate Götze zum 87. Geburtstag Frau Erika Strümke zum 87. Geburtstag Frau Edith Gruhne zum 87. Geburtstag Frau Wally Klöber zum 88. Geburtstag Herrn Peter Donath zum 88. Geburtstag Herrn Rolf Günther zum 88. Geburtstag Herrn Heinz Miersch zum 88. Geburtstag Frau Herta Heidlich zum 89. Geburtstag Frau Ingeburg Piontek zum 89. Geburtstag Herrn Emil Siewert zum 89. Geburtstag Frau Irma Schoppe zum 89. Geburtstag Herrn Rudolf Entschel zum 89. Geburtstag Frau Lotte Hofmann zum 91. Geburtstag Frau Hedwig Wilker zum 92. Geburtstag Herrn Kurt Kopsch zum 93. Geburtstag Frau Elfriede Schlorke zum 93. Geburtstag Frau Margarete Kinast zum 101. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.

Kleingartenverein Grüner Fink e. V. Eilenburg Herzlich willkommen zum Kinder- und Gartenfest am 03.08.2012 - 04.08.2012 Programm 03.08.2012 20.00 Uhr 20.30 Uhr

04.08.2012 ab 10.00 Uhr ab 11.00 Uhr ab 11.30 Uhr ab 12.00 Uhr ab 12.30 Uhr 17.30 Uhr

ab 13.00 Uhr Stellen am Vereinsheim zum Umzug mit den Musik für alle Fälle unter der Leitung Herr Völkel Beginn Fackelumzug durch die Gänge anschließend Lagerfeuer und gemütl. Beisammensein

17.00 Uhr ab 18.00 Uhr

Hüpfburg, Kinderkegeln, Kleinfeld-Fußball mit dem FCE, Kutschfahrten Rote Brause und Eis für Kinder kostenlos Essen aus der Gulaschkanone Bastelstraße Preiskegeln für Erwachsene

ab 19.00 Uhr ca 20.00 Uhr ab 20.00 Uhr

Kinderprogramm, Luftballonmodellieren, Seifenblasenshow, Kinderglücksrad, Fußballtorwand und vieles mehr, alles unter der Leitung „THE PERAYS Magic„ Entertainment Leipzig Ballonweitflug als Höhepunkt des Tages für unsere Kinder Tanzgruppe Glaucha-Hohenprießnitz Modenschau Boutique ML Eilenburg Auswertung und Ehrung Preiskegeln Tanz für Jung und Alt mit MPB Musik Promotion Baltic Karsten Fiege

1.00 Uhr

Schlager und Oldienacht mit Andrea Berg Double-Show live gesungen Ende der Veranstaltung

Für das leibliche Wohl an allen 2 Tagen sorgt das Team MPB Musik Promotion Baltic Karsten Fiege. Unkostenbeitrag 2,50 EURO bei Kartenvorverkauf, bzw. 2,99 EURO an der Tageskasse am 04.08.2012. Kinder bis 16 Jahre frei. Der Parkplatz am Gang 9 bleibt vom 03.08.2012 ab 17.00 Uhr gesperrt. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen allen Gartenfreunde und Gästen gute Unterhaltung, Erholung und Spaß. Der Vorstand

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Der“ Heimatverein Kospa-Pressen e. V.“ lädt ein zur Verkaufsmodenschau bei Kaffee und Kuchen mit M. K. Mode No. 1 am Samstag ,07.07.2012, 14.00 Uhr, im Begegnungszentrum Zschettgau, Im Bauerndorf 10

Außerdem bieten wir im Rahmen eines kleinen Flohmarktes allen Bürgern unserer Ortsteile (auch unseren Kindern) die Möglichkeit, gratis individuelle Dinge anzubieten. Die erforderlichen Stellflächen werden ab 12.30 Uhr kostenlos zur Verfügung gestellt.



Gesund durch eigenes Gemüse? Obst und Beeren selbst geerntet? Spaß am Gärtnern und Natur? Wir bieten Familien Pachtgärten von 300 qm bzw. 400 qm um nach Arbeitsschluss Ihren „Grünen Daumen“ auszuleben. Kleingartenverein „Leipziger Höhe e. V.“ am Rotdornweg Tel: 0 34 23/60 34 03 Der Vorstand

Jubiläumssterntisch! Des Altair e. V. für Astronomie und Raumfahrt

In einem Universum nur ein Wimpernschlag, für uns Menschen eine Zeit in der viel passieren kann.

5 Jahre … ist es nun her, dass sich der Altair e. V. für Astronomie und Raumfahrt in Sprotta-Siedlung gegründet hat.

Das heißt 5 Jahre voller Ereignisse, Sterntische, Präsentationen bei Walpurgisnacht und Reginenfest und 5 Jahre auch Zusammenarbeit mit der Sternwarte in Eilenburg. Durchaus ein Grund zum Feiern. Das wollen wir denn auch tun am 21. Juli 2012 in der Eilenburger Sternwarte „Juri Gagarin“ auf dem Mansberg. Die Mitglieder des Altair e. V. laden herzlich alle Kleinen und Großen, alle Weltraum -und Raumfahrtinteressierten aus Nah und Fern zu diesem Jubiläumsfest ein. Wir möchten mit Ihnen feiern von 15 - 18 Uhr, freundlich unterstützt von den Mitarbeitern der Sternwarte in Eilenburg und haben viel Interessantes für Sie vorbereitet. So können u. a. Sonnenbeobachtungen gemacht werden, es wird eine Experimentierstrecke mit kleinen Experimenten der Physik geben, das Planetarium wird zur Vorführung geöffnet sein und natürlich wird für das leibliche Wohl unserer Gäste mit Kaffee und Kuchen bestens gesorgt sein. Der Altair e. V. und die Sternwarte freuen sich auf zahlreiche Besucher und heißen alle Gäste auf das herzlichste willkommen. Susanne Ferl, Altair e. V.

Kleine ganz groß Am 16.06.2012 bewiesen die „Kleinen“ (AK U10) wieder einmal, was sie draufhaben.Im Stadion des Friedens in Leipzig maßen sich Chantal Jeschke und ihre Vereinsgenossen in den Disziplinen Ballwurf, Weitsprung, 50 m Sprint und im 400-m-/600-m-Lauf. Um 9:30 Uhr begannen die Jungen mit dem Ballwurf. Hier setzte sich Michel Gröper gegen seine Altersgenossen vom LC-Eilenburgerland durch. Er holte mit einer Leistung von 29,50 m die Silbermedaille. Den Dritten Platz und somit die Bronzemedaille ergatterte Nick Werrmann, welcher ebenfalls Sportler des LC-Eilenburgerland ist. Parallel zum Ballwurf starteten 9:30 Uhr die Mädels in der Disziplin Weitsprung. Das beste Ergebnis für den LC erziehlte hier Julie Tillack mit einer Weite von 3,32 m. Sie kam auf Platz 6. Als nächster Punkt standen dann die 50 m Vorläufe auf dem Plan. Den Vorlauf der Jungen gewann ebenfalls Michel Gröper und auch im Endlauf konnte er sich an die Spitze kämpfen. Er entschied dann das Rennen mit einer Zeit von

8,68 s für sich. Den 3. Platz belegte John-Mikel Becker in einer Zeit von 9,05 s. Bei den Mädchen gelang Helen Hoppe der Sprung in den Endlauf, welchen sie mit einer Zeit von 8,83 s dann auch gleich für sich entschied. Doch dies sollte nicht die einzige Medaille für die junge Athletin sein. Sie erziehlte im Weitsprung 3,16 m und sicherte sich mit dieser Weite das Doppelgold. Zudem erkämpfte sie sich noch zweimal Silber in den Disziplinen Ballwurf (15,50 m) und im 400-m-Lauf mit einer tollen Zeit von 1:34,05. Spannend ging es anschließend mit den Staffeln weiter. Hier trat bei den Mädchen das dynamische Quartett Jette Hofbauer, Chantal Jeschke, Helen Hopper und Julie Tillack für den LC-Eilenburgerland an. Sie erkämpften sich Platz 3 in eier Zeit von 35,79 s. Bei den Jungen ging die Staffel mit der Kombination John-Mikel Becker, René Hans, Nick Werrmann und Michel Gröper an den Start. Sie erziehlten ebenfalls den 3. Platz und das in einer Zeit von 36,24 s.

Nocheinmal interessant wurde es dann bei den 400-m-/600-m-Läufen. Wie erwähnt belegte Helen Hopper den 2. Platz. Ebenfalls den 2.Platz belegte Jette Hofbauer in einer Zeit von 2:17,24 über die 600-m-Distanz. Außerdem ergatterte John-Mikel Becker den 2. und Michel Gröper den 3. Platz. Alles in allem lässt sich für diesen Tag sagen, dass die Sportler mit ihren Leistungen zufreiden sein können und wir sie noch bei vielen solch erfolgreiche Wettkämpfen sehen können. Julia Fuchs

Foto: Chantal Jeschke mit Startnummer 64 beim 50-m-Sprint

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Masters-Schwimm-WM-Bericht Zum zweiten Mal fuhren Eilenburger Masterschwimmer (Schwimmer älter als 25 Jahre) zu den Weltmeisterschaften in ihrer Sportart. Vor zwei Jahren versuchten sich drei Freizeitsportler in Schweden, in diesem Juni trauten sich schon sechs Athleten im Alter zwischen 40 und 46 Jahren. Die imposante Kulisse mit fast 7000 Athleten aus 79 Ländern 2010 in Göteborg wurde in Riccione/Italien sogar noch deutlich überboten! Sagenhafte 12.660 Sportler hatten sich für die 14. FINA World Masters angemeldet, um im Schwimmen, Wasserball, Synchronschwimmen und Wasserspringen ihre Besten in den jeweiligen Altersklassen zu ermitteln. Zur Vereinfachung werden bei den Masters immer 5 Jahrgänge zu einer Altersklasse zusammengefaßt, was aber auch bedeutet, daß z. B. in der Altersklasse 40 - 44 oder 45 - 49 über 450 Schwimmer 50 m Freistil starteten. Gleich nach unserer Ankunft am Sonntag meldeten sich unsere 6 Eilenburger Masters an und nahmen ehrfürchtig ihre Akkreditierungskarten entgegen. Wie bei den Olympischen Spielen tragen alle Sportler diese die ganze Zeit um den Hals und nutzten sie als Eintrittskarte und zur Kontrolle als Ausweis vor dem Start. Womit wir bei dem Zweck dieser Italienreise wären, dem Wettkampfschwimmen. Es ist schwer zu beschreiben, wie nervenaufreibend die Zeit unmittelbar vor einem Start ist, unter den Sportlern kursierte der Vergleich mit dem „Weg zur Hinrichtung“! Aber alle unsere Schwimmer überstanden diese Aufregung und Anspannung hervorragend und schwammen fast durchgängig neue Bestzeiten. Auch die Platzierungen lagen weit über den Erwartungen. Mit ihren vorherigen Bestzeiten gemeldet, waren bestenfalls Plätze vom 26. bis hin zum 329. zu erwarten. Aber gerade

Schlossmodell in Marienkirche Das Schlossmodell, das der Burgverein mit Spendengeldern der Sparkasse anfertigen lies, steht momentan in der Eilenburger Marienkirche. Anhand dieses Modells kann man gut die damalige Situation auf dem Eilenburger Schlossberg erläutern. Da die Kirche aber nicht immer geöffnet ist, lädt der Burgfreund Wolfgang Beuche Interessierte am 8. Juli zu einem geschichtlichen Rückblick in die Marienkirche ein. Die Führungen finden an diesem Tag in der Zeit von 13 bis 17 Uhr aller halben Stunde statt und sind kostenfrei. Gleichzeitig weist der Burgverein noch einmal darauf hin, dass der Sorbenturm wieder begehbar ist. Jeden Sonntag von 13 bis 17 Uhr ist er für Besucher offen. Ein Blick in den Turm und der herrliche Ausblick über Eilenburg in die wunderschöne Muldenlandschaft lohnen sich immer. Vorausschauend laden wir für Sonntag, dem 5. August, 14 Uhr zur nächsten Burgbergführung ein. Eilenburger Burgverein e. V.

in den ersten Wettkampftagen gelangen vor allem den drei Männern große Leistungssprünge, so dass die „Platzierungen“ halbiert werden konnten auf Plätze, wie 14. (Tilo 200 m Rücken), 173. (Stephan 50 m Freistil) und ebenfalls 173. (Jörg 50 m Delphin). Die Mixed-Staffeln mit je zwei Männern und Frauen waren der Höhepunkt und dank hervorragender Schwimmzeiten und extra trainierter, superschneller Wechsel kam die Lagenstaffel auf Platz 70 und die Freistil-Staffel auf Platz 77! Mit den sehr guten Plätzen 42; 58 und 94 zeigten sich auch unsere Frauen Kathrin, Nora und Barbara von ihrer besten Seite, obwohl die Team-Chefin Kath-

rin mit Fieber startete. Natürlich wurde die wettkampffreie Zeit auch genutzt, um Riccione, Rimini, Ravenna oder San Marino zu erkunden. Dies alles zusammen machte diese Woche zu einem einmaligen und unfassbar schönen Ereignis für uns. Wir bedanken uns bei allen Unterstützern und Sponsoren, die dafür sorgten, dass wir Schwimmer vom Sportschwimmverein „Die Haie“ Eilenburg e. V. in einer einheitlichen Wettkampfkleidung unsere Heimat vertreten konnten. Vielen Dank Kathrin und Tilo Niedermanner

Hintere Reihe von links: Stephan Eisner, Dr. Barbara Lemm, Jörg Lehmann und Tilo Niedermanner Vorn: Nora Haberecht und Kathrin Niedermanner

Veranstaltungen vom 09.07.2012 bis 20.07.2012 Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Rita Kleinod unter der Telefon-Nr. 0 34 23/6 58 -5 15 an. Montag, 09.07. 10:00 Uhr Wahrnehmungstraining „Fühlen, Therapieraum 15:30 Uhr Knack den Jackpot, Therapieraum Dienstag, 10.07. 10:30 Uhr Evangelischer Gottesdienst, Therapieraum 15:45 Uhr Stadt/Name/Lande, Therapieraum Mittwoch, 11.07. 10:00 Uhr Sitztanz/Sitzgymnastik, Therapieraum 15:30 Uhr Lesegruppe, Therapieraum Donnerstag, 12.07. 10:00 Uhr Backclub, Therapieraum 15:30 Uhr Lebensreise/Waldspaziergang Biografiespiel, Therapieraum Freitag, 13.07. 10:00 Uhr Ratespaß für Jeden, Therapieraum

15:30 Uhr

Treffen der Männergruppe „Skat“, Therapieraum Montag, 16.07. 10:00 Uhr Morgengymnastik, Therapieraum 15:30 Uhr Kreatives Gestalten, Therapieraum Dienstag, 17.07. 10:00 Uhr Fingerhandgruppe, Therapieraum 19:00 Uhr Treffen der Briefmarkenfreunde, Therapieraum Mittwoch, 18.07. 10:00 Uhr Rätselstunde, Therapieraum 15:30 Uhr Entspannungsgruppe, Therapieraum Donnerstag, 19.07. 09:30 Uhr Spaziergang in den Tierpark 15:30 Uhr Gesprächsrunde im Garten Freitag, 20.07. 10:00 Uhr Handarbeitsgruppe, Therapieraum 15:30 Uhr Spiele am Nachmittag, Therapieraum Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1 c, 04838 Eilenburg

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012



K&S Seniorenresidenz Eilenburg auf dem Eilenburger Stadtfest vertreten Nach langer Vorbereitung in den Therapieeinheiten der hauseigenen Ergotherapie, wurde eine Vielzahl von kreativen Gegenständen angefertigt und gestaltet. Begonnen mit Peddigrohr, der Korbflechterei, Töpferstunden über Handarbeit und „Kräuterliesel“-Stunden, entstanden mit Stolz gezeigte Einzelstücke. Unser Verkaufsstand auf dem Eilenburger Stadtfest wurde schon von weitem mit neugierigen Blicken bestaunt. Wurde Interesse geweckt und kam es zum Verkauf eines in Handarbeit gefertigten Stückes, bedankte sich die Ergotherapie der K&S Seniorenresidenz Eilenburg - Am Stadtpark im Namen aller Bewohnerinnen und Bewohner, denn von dem Erlös können wieder neue Materialien und ergotherapeutische Spiele gekauft werden. Christiane Gallas

Foto: privat

Wettkampfbericht von den Stadtmeisterschaften Eilenburg Am Samstag versuchten sich 8 unserer Vereinsschwimmer bei den Stadtmeisterschaften in Eilenburg. Trotz teilweise ungewohnter Wettkämpfe, wie Balltreiben, schlugen sich alle hervorragend und jeder einzelne Starter gewann eine Medaille!

Fotos: privat hinten v. l.: Lukas, Patrick, Michaela und Leon, vorn: Leonie, Colin, Anna Hier präsentiert Leon Blum stolz seine Silbertrophäe. Pokale als Sieger in der Gesamtwertung ihrer jeweiligen Altersklasse konnten Patrick Lemm und Michaela Müller entgegennehmen. Weiterhin gewannen Anna Köditz und Lukas Mielack Silber, sowie Leonie Wille und Colin Schulze Bronze.

Bei den Erwachsenen startete dieses Mal nur Tilo, der bei der Masters-WM kein Kraul schwimmen konnte und sich nun mal über 200m versuchte und mit 2:08,0min die schnellste Zeit seines Lebens über diese Strecke erzielte und sich daher riesig über eine weitere Goldmedaille für unseren Verein freuen konnte.

Allen Teilnehmern und Medaillengewinnern unseres Vereins herzlichen Glückwunsch zu diesem Wettkampfergebnis! Vielen Dank an die Veranstalter, die Wasserwacht Eilenburg und das Schwimmhallenteam. Der Vorstand des Schwimmsportvereins Eilenburg e. V.

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Ausflug in die Dahlener Heide Schon längere Zeit hatte der Vorstand des Ortsverbandes Eilenburg des Sozialverbandes VdK Sachsen e. V. einen Ausflug in die Dahlener Heide geplant. Im Juni war es soweit. Die Fahrt mit dem Bus begann um 12.00 Uhr in Eilenburg und führte bis zur Waldschänke nach Reudnitz. Der nette Busfahrer brachte uns sicher ans Ziel. Von der Familie Pelzer wurden wir zur Kaffeetafel erwartet. Nach der Stärkung konnte man einen Waldspaziergang unternehmen oder den vor der Haustür gelegenen See mit den herrlichen Seerosen bewundern. Mit dem Heide-Express fuhren wir durch den Wald und die bekannten HeideOrte Lausa, Schmannewitz, Bucha, Zeuckritz und Schöna. Der Fahrer erzählte viel Wissenswertes über die Dahlener Heide, so zum Beispiel über die Jäger-Eiche und die Zeuckritzer Bockwindmühle. Die Fahrt ging über Berg und Tal durch die Wälder zurück nach Reudnitz. Nach einer weiteren Stärkung erfolgte um 18:00 Uhr die Heimreise nach Eilenburg. Für die Teilnehmer war es ein angenehmer Ausflug und ein ereignisreicher Nachmittag. Die gegenüber früheren Ausflügen geringere Teilnehmerzahl zeigt, dass einige Mitglieder aufgrund ihres Alters nicht mehr mitfahren können. Bei manchem ist es leider auch eine Frage der finanziellen Möglichkeiten. Den Organisatoren und allen, die uns den Nachmittag so angenehm gestalteten, danken wir ganz herzlich. Agnes Bock und Gudrun Eidner

Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Sportfischereischein „Petri - Heil“ Eilenburg, Dozent für Fischereischeinlehrgang Lothar Richter, Lossastraße 15, 04838 Eilenburg, Tel.: 0 34 23/75 76 09 - Funk: 01 57/78 77 38 71

Schulung zur Fischereischeinprüfung Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu). Wir kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstrage) 2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben.

3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit. 4. Der Lehrgang findet am 17./18.11. und 24.11.2012 jeweils 8 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt. Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin 14.11.2012 an obige Adresse erfolgen.

✁ Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Name:

…………………… Vorname:

…………………………

Straße/Haus-Nr.: ………………………………………………..… Telefon:

…………………………………… ………………………

PLZ/Ort:

……………………………………………………….

Geb.Datum:

…………………………………………..……………

Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) Ja:

Nein:

Der Anmeldung bitte in Passbild beifügen!



Jubiläums-Sommerfest 2012 Des Freundes- und Förderkreis der Musikschule in Eilenburg e. V. Liebe Eilenburger und Gäste! Sehr geehrte Vereinsmitglieder! Werte Eltern! Zu unserem diesjährigen Sommerfest am 14. Juli 2012, in Verbindung mit dem 20-jährigen Vereinsjubiläum, möchte der Förderverein der Musikschule alle musikinteressierten Eilenburger und Besucher einladen mit uns zu feiern.

Bei Kaffee, Kuchen, Zuckerwatte und viel Musik können sich Mama, Papa, Onkel, Tante, Oma und Opa ein genaues Bild verschaffen, was unser Musikernachwuchs schon alles gelernt hat. Beginnen wollen wir um 14 Uhr und gegen 17 Uhr werden die Schlussakkorde in der BaderScheune erklingen. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. Eine Tom-

bola und eine kleine Instrumentenwerkstatt wird das Festangebot abrunden. Wir freuen uns, Sie zu unserem Jubiläum begrüßen zu dürfen. M. Harbich Vorstandsvorsitzender des Freunde- und Förderkreis der Musikschule in Eilenburg

Änderung der „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz“ Sehr geehrte Kunden, zum 01.08.2012 ändern wir unsere technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen werden, im Netzgebiet der Stadtwerke Eilenburg GmbH. Ab diesem Zeitpunkt werden wir die technische Richtlinie „TAB Mitteldeutschland - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz vom Juli 2012“ als Technische Anschlussbedingungen im Sinne des § 20

der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) anwenden. Gleichzeitig ziehen wir die TAB 2007 Mitteldeutschland und die technische Richtlinie „Direkt- und Wandlermessungen“ zurück. Damit tragen wir den geänderten rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Rechnung und können auch in Zukunft die sichere Elektrizitätsversorgung weiterhin für Sie gewährleisten. Die neuen technischen Anschlussbedingungen sind nur für Anlagen anzuwenden, die erstmalig ab dem o.g. Zeitpunkt ans Niederspannungsnetz

angeschlossen werden bzw. bei einer Erweiterung oder Veränderung an einer Kundenanlage. Für den bestehenden Teil der Kundenanlage gibt es dabei keine Anpassungspflicht, sofern die sichere und störungsfreie Stromversorgung gewährleistet ist. Der vollständige Wortlaut der TAB Mitteldeutschland 2012 steht im Internet unter www.eilenburger-stadtwerke.de als PDF-Dokument zur Verfügung.

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012



Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56 Öffnungszeiten Gemeindebüro: Dienstag 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr Donnerstag 9 - 12 Uhr Ansprechpartner: Frau Müller und Pfr. Winde Sprechzeit Pfr. Winde Do 14 - 16 Uhr im Gemeindebüro So., 08. Juli 10: Uhr Nikolaikirche - Gottesdienst mit dem Flötenkreis Di., 10. Juli 10.30 Uhr Andacht in der Seniorenresidenz 15 Uhr Seniorengesprächskreis im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 15.30 Uhr Andacht im DRK Senioren- und Pflegeheim Mi., 11. Juli 14 Uhr TREFF in der „Guten Stube“ Nikolaiplatz 3/4 Eingang Arche zum gemeinsamen Basteln, Stricken, gemüt-

So., 15. Juli 10 Uhr 17 Uhr Mo., 16. Juli 19.30 Uhr Di., 17. Juli 15.30 Uhr 18 Uhr jeden Mi 16 Uhr jeden Do 8 Uhr

liches Schwatzen beim Kaffeetrinken, usw.

jeden Fr. 18 Uhr

Marienkirche - Gottesdienst mit Abendmahl Landeskirchliche Gemeinschaft

Kirchenmusikalische Gruppen - Nikolaiplatz 3 Rinckart-Singschule: mittwochs 16.15 Uhr ab 2. Schuljahr Rinckart-Jugendchor: mittwochs 17.45 Uhr Flötenkreis: donnerstags 16.30 Uhr (Anfänger 16 Uhr mit Yvonne) im Turmzimmer 2.OG Martin-Rinckart-Kantorei: donnerstags 19 Uhr im Gemeindesaal Rinckart-Bläser: 14-täglich mittwochs 19 Uhr im Gemeindesaal Kontakt: Lena Ruddies, Tel.: 0 34 23/ 700 29 89, 01 77/2 16 95 31, E-Mail: [email protected] Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 - 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinckartkapelle geöffnet.

Bibelgesprächskreis bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 Andacht im DRK Senioren- und Pflegeheim Frauenkreis bei Frau Daudert, Puschkinstr.74 Konfirmandenkurs 7. Klasse im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3

Abendgebet in der Marienkirche

Morgengebet in der Nikolaikirche

Es werden Basar, Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten.

Gottesdienste: sonntags 9:45 - 10:45 Uhr Predigtgottesdienst

10:55 - 11.45 Uhr Evangeliumsunterricht für Kinder und Erwachsene Jeder ist herzlich willkommen.

Auskunfts- und Beratungsstelle in Wurzen Badergasse 5 04808 Wurzen Tel.: 0 34 25/90 31-0 Öffnungszeiten Montag von 8.00 - 15.00 Uhr Dienstag von 8.00 - 18.00 Uhr Mittwoch von 8.00 - 13.00 Uhr Donnerstag von 8.00 - 15.00 Uhr Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch von Donnerstag von Freitag von

KIRCHE JESU CHRISTI DER HEILIGEN DER LETZTEN TAGE Zweig Eilenburg Gustav-Raute-Straße 5, Ecke Schreckerstraße

■ Verschiedenes Rentenversicherung Beratungsstelle in Eilenburg schließt Ab dem 1. Juli ist die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Eilenburg, Dr.-Belian-Straße 4, geschlossen. Die letzten Beratungen finden am Freitag, dem 29. Juni statt. Versicherte können sich zukünftig an die Mitarbeiter der nächstgelegenen Beratungsstellen in Wurzen, Torgau und Leipzig wenden, um ihre Fragen zu Renten- bzw. Reha-Angelegenheiten persönlich zu klären. Wer eine schnelle Auskunft braucht oder allgemeine Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur Altersvorsorge oder zur Rehabilitation hat, sollte die 08 00/1 00 04 80 90 wählen. Die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon informieren montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und freitags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr.

Auskunfts- und Beratungsstelle in Torgau Husarenpark 10 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/72 08-0 Öffnungszeiten Montag von 8.00 - 15.00 Uhr Dienstag von 8.00 - 18.00 Uhr

8.00 - 13.00 Uhr 8.00 - 15.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr

Auskunfts- und Beratungsstelle in Leipzig Georg-Schumann-Straße 146 04159 Leipzig Tel.: 03 41/5 50-45 46 Öffnungszeiten Montag von 8.00 - 18.00 Uhr Dienstag von 8.00 - 18.00 Uhr Mittwoch von 8.00 - 13.00 Uhr Donnerstag von 8.00 - 18.00 Uhr Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

■ Öffentliche Bekanntmachungen Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 41 „Photovoltaik Oberförsterwerder“ Der Stadtrat der Stadt Eilenburg hat am 02.07.2012 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Photovoltaik Oberförsterwerder“ vom 18.06.2012 einschließlich der Begründung gebilligt und deren öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen. Der Geltungsbereich des o. g. Bebauungsplans ist aus nachstehendem Lageplan ersichtlich. Damit sollen für die Fläche des östlichen Bereichs der ehemaligen Deponie Oberförsterwerder die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die naturschutzfachlichen Belange werden im Rahmen des ergänzend erstellten Umweltberichts beachtet. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 41 „Photovoltaik Oberförsterwerder“ vom 18.06.2012 wird mit dem Entwurf der Begründung im Zeitraum vom 17.07. bis 16.08.2012 während der nachfolgend genannten Dienstzeiten in der Stadtverwaltung Eilenburg - Rathaus, Bürgerbüro (Erdgeschoss) - öffentlich ausgelegt: Dienstag bis Donnerstag 9.00 bis 18.00 Uhr Samstag 9.00 bis 12.00 Uhr Mit ausgelegt werden die im Rahmen des Scoping eingegangen umweltrelevanten Stellungnahmen des Regionalplans Westsachsen und sowie der Landesdirektion Sachsen. In beiden Stellungnahmen wurde der Hinweis gegeben, dass sich die Fläche nach dem Regionalplan Westsachsen (RPlWS) 2008 (Karte 12) im Randbereich des Vorranggebiets Natur und Landschaft Muldeaue befindet. Vorranggebiete Natur und Landschaft stehen nach dem RPlWS, Z 11.2.4 der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entgegen. Da die Ausweisung der Vorranggebiete Natur und Landschaft im Regionalplan im Maßstab 1:100.000 erfolgte, verbleibt der Bauleitplanung die Möglichkeit der Konkretisierung. Es ist im Rahmen eines Zielabweichungsverfahrens nach § 16 SächsLPIG zu klären, inwieweit die vorgenommene Darstellung im FNP als Sondergebiet für die Gewinnung von Solarenergie in Übereinstimmung zu dem ausgewiesenen Vorranggebiet Natur und Landschaft steht und eine Anpassung an ein Ziel der Raumordnung nach § 1 Abs. 4 BauGB gegeben ist. Das entsprechende Verfahren läuft bereits. Während der o. g. Auslegungsfrist können Anregungen zum Planentwurf schriftlich oder zur

Niederschrift vorgebracht werden. Schriftlich vorgetragene Anregungen sollten die vollständige Anschrift des Verfassers und gegebenenfalls die vollständige Anschrift des betroffenen Grundstückes/Gebäudes enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Eilenburg, 03.07.2012

Wacker Oberbürgermeister

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012



■ Öffentliche Ausschreibung Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Nationale Ausschreibung nach VOL/A

Öffentliche Ausschreibung a) Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg, Telefonnummer: 0 34 23/6 52 -0, Telefaxnummer: 0 34 23/6 52 -6 13, E-Mailadresse: [email protected], www.eilenburg.de b) Öffentliche Ausschreibung, Vergabe-Nr.: 081_EB_01-2012-0004 c) d) Ausführung von Bauleistungen e) Friedrich-Tschanter-Mittelschule, Dorotheenstraße 4, 04838 Eilenburg f) Art der Leistung: Lieferung und Installation von 3 Interaktiven Whiteboards für die Friedrich-Tschanter-Mittelschule Umfang der Leistung: Lieferung und Installation von 3 Interaktiven Whiteboards mit Zubehör g) Erbringung von Planungsleistungen: Nein h) Vergabe nach Losen: Nein i) Fertigstellung der Leistungen bis: 31.08.2012 ggf. Beginn der Ausführung: 27.08.2012

j) Nebenangebote sind nicht zugelassen k) Anforderung bis: 20.07.2012. Die Vergabeunterlagen in Papierform sind bestellbar bei: SDV AG, Vergabeunterlagen, Tharandter Str. 23 - 35, 01159 Dresden, Tel.: (03 51) 4 20 314 77, Fax: -14 60, vergabeunterlagen@sdv. de, www.vergabe24.de. Die Vergabeunterlagen in elektronischer Form werden auf www. vergabe24.de bereitgestellt. l) Papierform der Vergabeunterlagen: 9,28 EUR; Bestellung per Post, Fax oder EMail unter Angabe des Verwendungszweckes 081_EB_01-2012-0004 an die unter k) angegebene Adresse. Die Bezahlung kann durch Lastschrifteinzugsermächtigung, Verrechnungsscheck, Überweisung auf das Konto der SDV AG, Postbank Leipzig, Konto-Nr. 0 156 600 907, BLZ: 860 100 90 erfolgen. Die Auslieferung erfolgt erst nach Eingang eines Zahlungsbeleges. Die Bestellung der Papierform ist ebenfalls unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung möglich. Bei Vorliegen eines

Leistungsverzeichnisses in Dateiform (z. B. im GAEB-Format) erfolgt dessen Auslieferung, bei der Papierform auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 5,95 EUR ist unter www.vergabe24.de nach kostenpflichtiger Freischaltung und dem Vorliegen einer Lastschrifteinzugsermächtigung abrufbar. Das Entgelt wird nicht erstattet. o) Vergabestelle, siehe a) q) 23.07.2012, 24:00, Ort: Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bürgerservice, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg, Zimmer: 112 Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: entfällt - ohne Bieter r) t) gesamtschuldnerisch haftend v) 10.08.2012 w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt, Schlossstraße 27, 04860 Torgau

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg

0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0

Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg

0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55

Bereich Landrat Büro Landrat Büro Kreistag Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte Dezernat - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Haupt- und Personalamt Schul- und Liegenschaftsamt Eigenbetrieb Bildungsstätten Landkreis Nordsachsen Dezernat - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmereiamt Kreiskasse Vollstreckung Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling Dezernat - Bau und Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt Dezernat - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Ordnungsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst Gesundheitsamt Dezernat - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt

0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 15 0 34 21/75 8- 10 13 03 42 02/98 8- 10 51 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96 0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 70 02 0 34 21/77 39 -3 00 0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 40 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 21 60 0 34 21/75 8- 2130 0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 02 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00 0 34 23/7 09 7- 30 02 0 34 23/7 09 7- 32 02 0 34 23/7 09 7- 33 01 03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12 0 34 21/75 8- 63 02 0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02

Pressestelle

Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.

Mitteilung des Büros des Kreistages In der 19. öffentlichen / nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages Nordsachsen am 20. Juni 2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst: Betreff Beschluss-Nr. Öffentlicher Teil > Ausscheiden aus dem Kreistag Nordsachsen - Herr Jan Becker (Mandat der SPD) 361/12KT > Abberufung und Berufung eines sachkundigen Einwohners in den Finanzausschuss des Kreistages Nordsachsen 362/12 KT > Grundstücksverkauf Gemarkung Laußig, Flur 2, Flurstück 128/29 363/12 KT > Grundstücksverkauf Gemarkung Torgau, Flur 6, Flurstücke 133/4, 133/20, 133/15 und 132/4 364/12 KT > Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Volkshochschule Nordsachsen 365/12 KT > Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Schullandheim Reibitz im Landkreis Nordsachsen 366/12 KT > Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Sternwarte Nordsachsen 367/12 KT > Benutzungsordnung für das Medienpädagogische Zentrum (MPZ) Nordsachsen 368/12 KT > Änderung des Gesellschaftervertrages der Kurbetriebsgesellschaft Dübener Heide mbH - Verlängerung der Nachschusspflicht 369/12 KT > Bestätigung von über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt 2012 370/12 KT > Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Kreiskrankenhaus „Johann Kentmann“ gGmbH Torgau 371/12 KT > Richtlinie zur Ausreichung der Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehr gemäß ÖPNVFinAusG im Landkreis Nordsachsen 372/12 KT > Satzung über die Aufgaben und Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) im Landkreis Nordsachsen 373/12 KT > Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Nordsachsen 374/12 KT > Bereitstellung finanzieller Mittel für die Arbeit der Fraktionen im Kreistag des Landkreises Nordsachsen - Neufassung der Richtlinie zur Fraktionsfinanzierung 375/12 KT > Gebührensatzung für den Gutachterausschuss für Grundstückswerte und seine Geschäftsstelle im Landkreis Nordsachsen 376/12 KT > Entsendung Aufsichtsratsmitglied in die Flughafen LeipzigHalle GmbH 377/12 KT > Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Kreisausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl 378/12 KT > Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Gesundheits- und Sozialausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl 379/12 KT

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 > Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Vergabeausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl 380/12 KT > Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Schul- und Kulturausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl 381/12 KT > Widerruf der Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Ausschusses Umwelt und Technik des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl 382/12 KT > Widerruf der Wahl zweier Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Kreistages des Landkreises Nordsachsen und Neuwahl zweier Ersatzmitglieder 383/12 KT Nicht öffentlicher Teil > Abberufung der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Nordsachsen zum 30.09.2012 384/12 KT > Entscheidung über die Umsetzung von Beschäftigten ab Entgeltgruppe E 13 und Bestellung der Amtsleiterin Rechnungsprüfungsamt 385/12 KT > Umsetzung des HSK Maßnahme B 41 - Zuwendungen/Ausschüttungen an den Kreishaushalt 386/12 KT > Strukturuntersuchung zur Minimierung der Abfallgebühren durch Neuordnung der abfallwirtschaftlichen Pflichtaufgaben im Entsorgungsgebiet Delitzsch 387/12 KT Die hier genannten Beschlüsse (öffentlicher Teil) können im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden.

Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Nordsachsen Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577) zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 102) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen am 20.06.2012 folgende Änderung der Entschädigungssatzung beschlossen: 1. Im § 2 der Entschädigungssatzung wird folgender Absatz (10) neu eingefügt:

§2 Aufwandsentschädigung (10) Weiterhin erhalten Kreisräte für die Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen des Kreistages, sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen des Landkreises Nordsachsen, zu denen sie in ihrer Funktion als Kreisrat eingeladen werden, keine weitergehende oder zusätzliche Aufwandsentschädigung, jedoch gewährt der Landkreis für diese eine Fahrtkostenerstattung bzw. Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe des § 5 dieser Satzung. 2. In–Kraft–Treten Die Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Nordsachsen tritt zum 01.01.2012 in Kraft. Torgau, den 20.06.2012



Neufassung der Entschädigungssatzung der Kreisräte und der ehrenamtlich tätigen Bürger sowie der ehrenamtlich tätigen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO Wahlberechtigten des Landkreises Nordsachsen Die Neufassung der Entschädigungssatzung des Landkreises Nordsachsen berücksichtigt die am 20.06.2012 vom Kreistag des Landkreises Nordsachsen beschlossene Erste Änderung der Entschädigungssatzung des Landkreises Nordsachsen. Aufgrund des § 3 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBl. S. 577), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.04.1994 (SächsGVBl. S. 773), vom 14.12.1995 (SächsGVBl. S. 414), vom 20.02.1997 (SächsGVBl. S. 105), vom 28.06.2001 (SächsGVBl. S. 426), vom 14.02.2002 (SächsGVBl. S. 86), vom 06.06.2002 (SächsGVBl. S. 168), vom 04.03.2003 (SächsGVBl. S. 49) und vom 29.01.2008 (SächsGVBl. S. 102) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen am 20.06.2012 folgende Entschädigungssatzung beschlossen:

§1 Anwendungsbereich Kreisräte, ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtlich tätige nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO Wahlberechtigte erhalten für die Tätigkeit für den Landkreis Nordsachsen eine Entschädigung nach den Regelungen dieser Satzung.

§2 Aufwandsentschädigung (1) Kreisräten wird für die Ausübung ihres Amtes sowie als Ersatz für dadurch veranlasste notwendige Auslagen und Verdienstausfall, sowie des erforderlichen Zeitaufwandes und des Haftungsrisikos eine Aufwandsentschädigung gewährt. (2) Kreisräte erhalten als Aufwandsentschädigung: a) eine monatliche Pauschale in Höhe von 50,00 Euro b) für die Teilnahme an Kreistagssitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 80,00 Euro c) für die Teilnahme an Sitzungen der Kreistagsausschüsse, des Ältestenrates sowie Beratungen für die einmalige Vorbereitung zur Kreistagssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 50,00 Euro d) die weiteren Stellvertreter des Landrates erhalten zusätzlich monatlich 20,00 Euro (3) Soweit für die Ausübung des Amtes kein Verdienstausfall entsteht, gelten Abs. 1 und 2 entsprechend. In diesem Fall wird die Aufwandsentschädigung als Ersatz für notwendige Auslagen und den entstandenen Zeitaufwand gewährt. (4) Bei mehreren, unmittelbar aufeinanderfolgenden Sitzungen desselben Gremiums sowie bei Besichtigungen, die sich unmittelbar vor oder nach einer Sitzung eines Gremiums anschließen, wird nur ein Sitzungsgeld nach Abs. 2 gezahlt. Sie gelten als einheitlicher Vorgang. (5) Die Teilnahme an Beratungen lediglich als Zuhörer begründet keinen Anspruch auf Sitzungsgeld nach Abs. 2. (6) Den Fraktionsvorsitzenden wird eine monatliche Zulage in Höhe von 50,00 Euro gewährt. (7) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 und 3 sowie die Zulage nach Abs. 6 werden bis zum 10. des auf das Quartalsende folgenden Monats für das zurückliegende Quartal gezahlt. (9) Die Aufwandsentschädigung entfällt, wenn der Anspruchsberechtigte sein Amt ununterbrochen, länger als drei Monate, tatsächlich nicht ausübt, für die über drei Monate hinausgehende Zeit. (10) Weiterhin erhalten Kreisräte für die Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen des Kreistages, sowie für die Teilnahme an Veranstaltungen des Landkreises Nordsachsen, zu denen sie in ihrer Funktion als Kreisrat eingeladen werden, keine weitergehende oder zusätzliche Aufwandsentschädigung, jedoch gewährt der Landkreis für diese eine Fahrtkostenerstattung bzw. Wegstreckenentschädigung nach Maßgabe des § 5 dieser Satzung.

■ 16 §3 Entschädigung nach Durchschnittssätzen (1) Ehrenamtlich für den Landkreis Nordsachsen tätige Bürger und ehrenamtlich tätige nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO Wahlberechtigte, die keine Kreisräte sind, erhalten als Ersatz für ihre notwendigen Auslagen und ihren Verdienstausfall eine Entschädigung nach einheitlichen Durchschnittssätzen. Der Durchschnittssatz wird entsprechend der zeitlichen Inanspruchnahme gestaffelt und auf den Höchstbetrag entsprechend des Durchschnittssatzes für mehr als 6 Stunden begrenzt. (2) Der Durchschnittssatz beträgt: bis zu 3 Stunden 20,00 Euro von mehr als 3 - 6 Stunden 30,00 Euro von mehr als 6 Stunden 40,00 Euro für jede weitere angefangene Stunde 5,00 Euro (3) Soweit für die Ausübung des Amtes kein Verdienstausfall entsteht, gelten Abs. 1 und 2 entsprechend. In diesem Fall wird die Aufwandsentschädigung als Ersatz für notwendige Auslagen und den entstandenen Zeitaufwand gewährt. (4) Die Teilnahme als Zuhörer an Ausschuss-, Kommissions- und Beiratssitzungen begründet keinen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nach Abs. 1 und nach den §§ 4, 5 und 6 dieser Satzung. (5) Die Bestimmungen über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger gelten nicht für Ausschussmitglieder, die diesen Ausschüssen des Kreistages kraft ihres Amtes als Beamte oder Angestellte der Landkreisverwaltung angehören. (6) Die Entschädigung nach Abs. 1 und 2 wird bis zum 10. des auf das Quartalsende folgenden Monats für das zurückliegende Quartal gezahlt.

§4 Berechnung der zeitlichen Inanspruchnahme (1) Die Entschädigung wird nach dem tatsächlich entstandenen Zeitaufwand berechnet, soweit dieser für die Dienstverrichtung notwendig war. (2) Die für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigte Zeit wird je eine halbe Stunde vor ihrem Beginn und nach ihrer Beendigung hinzugerechnet (zeitliche Inanspruchnahme). Beträgt der Zeitabstand zwischen zwei ehrenamtlichen Tätigkeiten weniger als 1 Stunde, so darf nur der tatsächliche Zeitabstand zwischen Beendigung der ersten und Beginn der zweiten Tätigkeit zugerechnet werden. (3) Für die Bemessung der zeitlichen Inanspruchnahme bei Sitzungen ist nicht die Dauer der Sitzung, sondern die Dauer der Anwesenheit des Sitzungsteilnehmers maßgebend. Die Vorschriften des Abs. 2 bleiben unberührt, Besichtigungen, die unmittelbar vor oder nach einer Sitzung stattfinden, werden in die Sitzung eingeordnet. (4) Die Entschädigung für mehrmalige Inanspruchnahme am selben Tag darf zusammengerechnet den Höchstsatz nach § 3 Abs. 1 und 2 nicht übersteigen.

§5 Fahrkostenerstattung (1) Kreisräte, ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtlich tätige nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz nicht am Kreissitz bzw. an dem Ort haben, an dem die Sitzungen des Kreistages, seiner Ausschüsse bzw. von Kommissionen und Beiräten stattfinden oder an dem die sonstige ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt, haben für die notwendigen Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und dem Ort der ehrenamtlichen Tätigkeit, neben der in § 2 und § 3 geregelten Entschädigung, einen Anspruch auf Fahrkostenerstattung bzw. Wegstreckenentschädigung in entsprechender Anwendung des Sächsischen Reisekostengesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. (2) Fahrtkosten im Sinne dieser Satzung sind die notwendigen Aufwendungen, die den nach Abs. 1 Berechtigten durch Fahrten vom Ort der Hauptwohnung bzw. dem gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Sitzungsort bzw. Tätigkeitsort und zurück mit regelmäßig

Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 verkehrenden öffentlichen Beförderungsmitteln entstehen. Die Fahrkostenerstattung erfolgt nach den Vorschriften des Sächsischen Reisekostengesetzes in seiner jeweilig gültigen Fassung. (3) Soweit die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder zumutbar ist, wird für Strecken, die der nach Abs. 1 Berechtigte mit einem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegt hat, als Auslagenersatz eine Wegstreckenentschädigung gewährt, deren Höhe sich nach dem Sächsischen Reisekostengesetz in seiner jeweilig gültigen Fassung richtet.

§6 Reisekostenvergütung (1) Bei genehmigten Dienstreisen erhalten Kreisräte, ehrenamtlich tätige Bürger und ehrenamtlich tätige nach § 14 Abs. 1 Satz 2 der SächsLKrO Wahlberechtigte neben der Entschädigung nach § 2 oder § 3 dieser Satzung eine Reisekostenvergütung in entsprechender Anwendung der Bestimmungen des Sächsischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Sächsisches Reisekostengesetz). (2) Dienstreisen im Sinne des Abs. 1 sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb des Kreisgebietes. Die Genehmigung für die Durchführung von Dienstreisen erteilt der Vorsitzende des Kreistages. (3) Die Erstattung von notwendigen Auslagen für Bürger und sonstige Sachkundige, die zu Sitzungen des Kreistages und seiner Gremien geladen werden, erfolgt nach dem Sächsischen Reisekostengesetz.

§7 Versteuerung der Entschädigung Die Versteuerung der Entschädigung richtet sich nach den hierfür maßgeblich steuerrechtlichen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes und obliegt dem Steuerpflichtigen selbst.

§8 In-Kraft-Treten Diese Entschädigungssatzung tritt mit ihren Änderungen vom 20.06.2012 zum 01.01.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entschädigungssatzung des Landkreises Nordsachsen vom 27.08.2008 außer Kraft. Torgau, den 20.06.2012

________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen -Kreistag-

ORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSENTGELTEN FÜR DIE VOLKSHOCHSCHULE NORDSACHSEN Beschluss des Kreistages des Landkreises Nordsachsen vom 20.06.2012

Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Volkshochschule Nordsachsen (Entgeltordnung für die Volkshochschule Nordsachsen) Auf der Grundlage der §§ 24 und 63 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.07.1993 (SächsGVBI. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 vom 27.01.2012 (SächsGVBI. S. 130, 144) in Verbindung mit den §§ 3 und 9 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (SächsEigBG) vom 19.04.1994 (SächsGVBI. S. 773), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2009 (SächsGVBI. S. 323) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen die folgende Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Volkshochschule Nordsachsen im kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen beschlossen:

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Die „Entgeltordnung der Kreisvolkshochschule Delitzsch“ vom 19.06.2002 und die die „Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für den kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Torgau-Oschatz“ vom 29.10.1996, zuletzt geändert mit der 5. Änderung vom 25.06.2003.

Torgau, 20.06.2012

§1 Entgeltpflicht (1) Die Volkshochschule erhebt zur Deckung der ihr durch den Betrieb entstehenden Kosten Entgelte. (2) Entgeltpflichtig sind die Teilnehmer an Lehrgängen und Veranstaltungen der Volkshochschule, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter.

§2 Entgeltsätze (1) Die Entgelte werden nach privatrechtlichen Grundsätzen erhoben. (2) Die Entgeltsätze beinhalten Lehrgangs- oder Veranstaltungsentgelte und beziehen sich auf eine jeweilige Lehrgangs- oder Veranstaltungsstunde. ( 1 Unterrichtseinheit UE = 45 Minuten) Besondere Leistungen werden gesondert berechnet. (3) Die Höhe der Entgeltsätze richtet sich nach der Anlage dieser Entgeltordnung. (4) Die Mindestteilnehmerzahl beträgt vorbehaltlich einer individuellen Festlegung 8 bis 10 Teilnehmer. Wird die Mindestanmeldezahl nicht erreicht, kann die Volkshochschule den Teilnehmern eine Durchführung des Lehrganges oder der Veranstaltung zu geänderten mindestteilnehmerbeitragsdeckenden Entgeltbedingungen anbieten. (5) Führt die Volkshochschule Prüfungen durch, wird pro Teilnehmer ein Prüfungsentgelt erhoben, dessen Höhe sich nach dem tatsächlichen Aufwand richtet. Für besondere Verwaltungstätigkeiten und Leistungen werden gesonderte Verwaltungskosten auf der Grundlage der „Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten für den Landkreis Nordsachsen“ in der jeweils gültigen Fassung fällig. (6) Das Entgelt wird mit der Anmeldung, spätestens jedoch mit dem Beginn des Lehrganges oder der Veranstaltung fällig. Die Verfahren zur Anmeldung, zum Vertragsabschluss einschließlich Rücktritt und Kündigung werden in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen der Volkshochschule in der jeweils gültigen Fassung geregelt.

§3 Entgeltermäßigungen (1) Ein Entgeltnachlass kann in begründeten Härtefällen für den Zahlungspflichtigen (z. B. Empfänger von Lohnersatzleistungen) auf schriftlichen Antrag i. H. v. bis zu 25 % erfolgen, soweit das Entgelt insgesamt pro Teilnehmer 20,00 EUR übersteigt. Das reduzierte Lehrgangsentgelt darf 15,00 EUR nicht unterschreiten. Der Antrag auf Entgeltnachlass ist mit der Anmeldung bzw. mit dem Vertragsabschluss vorzulegen. (2) Lehrgänge und Veranstaltungen für spezielle Zielgruppen (z. B. Schüler, Studenten, Senioren) können pauschale Ermäßigungen enthalten. Weitere Nachlässe auf den Entgeltsatz sind dann nicht mehr möglich. (3) Studienreisen sind von einer Entgeltermäßigung ausgeschlossen. (4) In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Einrichtung teilweise oder ganz von einer Erhebung der Entgelte absehen.

§4 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01.08.2012 in Kraft. Gleichzeitig treten am 01.08.2012 außer Kraft:

Czupalla Landrat

Anlage zur Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Volkshochschule Nordsachsen (1) Entgelte für Lehrgänge und Veranstaltungen in den Fachbereichen für eine Unterrichtsstunde (1 UE = 45 Minuten) Grundentgelt 2,50 EUR Entgelt für allgemeinbildende Kurse und Veranstaltungen 2,50 bis 6,00 EUR Entgelt für beruflich bildende Kurse 3,00 bis 7,00 EUR Studienreisen, Exkursionen, Sonderveranstaltungen kostendeckend (2) Bildungsmaßnahmen im Auftrag oder in Kooperation mit Unternehmen und Institutionen kostendeckend (3) Entgelte für besondere Leistungen Abgabe von Verbrauchsmaterial kostendeckend Prüfungsgebühren kostendeckend Ausstellung von Teilnahmebescheinigungen 5,00 EUR Verwaltungsentgelt bei Rücktritt/Kündigung des Teilnehmers vom Vertrag aus zustande gekommenen Lehrgängen/Veranstaltungen 7,50 EUR ________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen - Kreistag -

Beschluss des Kreistages des Landkreises Nordsachsen vom 20.06.2012

Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Sternwarte Nordsachsen (Entgeltordnung für die Sternwarte Nordsachsen) Auf der Grundlage der §§ 24 und 63 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.07.1993 (SächsGVBI. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 27.01.2012 (SächsGVBI. S. 130, 144) in Verbindung mit den §§ 3 und 9 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (SächsEigBG) vom 19.04.1994 (SächsGVBI. S. 773), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2009 (SächsGVBI. S. 323) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen die folgende Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für die Sternwarte Nordsachsen im kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen beschlossen:

§1 Entgeltpflicht Die Nutzung der Sternwarte Nordsachsen ist entgeltpflichtig. Die Entgelte werden nach privatrechtlichen Grundsätzen erhoben. Entgeltpflichtig sind alle Besucher der Sternwarte, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter. Die Entgeltpflicht

■ 18 entsteht mit Betreten des Planetariums, der Ausstellungs- bzw. Veranstaltungsräume oder der Beobachtungsstation. In begründeten Einzelfällen kann der Leiter der Einrichtung teilweise oder ganz von einer Erhebung der Entgelte absehen.

§2 Entgeltsätze Es werden die folgenden Entgelte erhoben: 1. Besucher von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen Kinder und Jugendliche (bis 17 Jahre) 2,00 EUR Erwachsene 3,00 EUR Bei öffentlichen Veranstaltungen mit Gast-Referenten werden die Entgelte veranstaltungsgebunden mindestens kostendeckend erhoben. Es gilt ein Mindestbetrag von 25,00 EUR pro Teilnehmergruppe. 2. Lehr- und Unterrichtveranstaltungen Vorschulische Einrichtungen und Schulklassen je Person 1,00 EUR Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen von Unterrichtsprogrammen (z. B. Projektunterricht, fakultative Kurse) je Person - bis zu zwei Unterrichtsstunden 1,00 EUR - bis zu sechs Unterrichtsstunden 2,00 EUR 3. Ferien- und Freizeitgestaltung Kinder- und Jugendgruppen in der Ferien- und Freizeitgestaltung je Person und Tag 1,00 EUR Es gilt ein Mindestbetrag von 12,00 EUR pro Gruppe. 4. Weitere Leistungen Nutzung der Räume inklusive Ausstattung, Pausenversorgung, Materialbereitstellung, Leihgabe von Ausstattungsgegenständen, fachliche Beratung sowie organisatorische Unterstützung kostendeckend

§3 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt am 01.07.2012 die „Entgeltordnung der Sternwarten des Landkreises Delitzsch“ vom 19.06.2002 außer Kraft. Torgau, 20.06.2012

Czupalla Landrat ________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen -KreistagORDNUNG ÜBER DIE ERHEBUNG VON BENUTZUNGSENTGELTEN FÜR DAS SCHULLANDHEIM REIBITZ IM LANDKREIS NORDSACHSEN Beschluss des Kreistages des Landkreises Nordsachsen vom 20.06.2012

Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Schullandheim Reibitz im Landkreis Nordsachsen (Entgeltordnung für das Schullandheim Reibitz)

Auf der Grundlage der §§ 24 und 63 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19.07.1993 (SächsGVBI. S. 577), zuletzt geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom

Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 27.01.2012 (SächsGVBI. S. 130, 144) in Verbindung mit den §§ 3 und 9 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen (SächsEigBG) vom 19.04.1994 (SächsGVBI. S. 773), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26.06.2009 (SächsGVBI. S. 323) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen die folgende Ordnung über die Erhebung von Benutzungsentgelten für das Schullandheim Reibitz im kommunalen Eigenbetrieb Bildungsstätten des Landkreises Nordsachsen beschlossen:

§1 Entgeltpflicht 1. Die Nutzung des Schullandheimes Reibitz ist entgeltpflichtig. Die Entgelte werden nach privatrechtlichen Grundsätzen erhoben. Die Entgelte entstehen nach Maßgabe dieser Entgeltordnung. 2. Die Entgeltpflicht für den Aufenthalt entsteht mit dem Tag der Anreise und endet mit dem Tag der Abreise. 3. Für die Bereitstellung von Gegenständen und Material zur Freizeitgestaltung, wie Sport- und Spielgeräte, Musikanlagen, Fernseher, Boote, Grill und Fahrräder sowie für die Projektdurchführung wird pro Nutzer und Tag eine Entgeltpauschale erhoben. 4. Sofern der Nutzer im Schullandheim übernachtet und die von Seiten des Schullandheimes zur Verfügung gestellte Bettwäsche benutzt, ist hierfür ein Entgelt für das Ausleihen zu entrichten. 5. Für die Verpflegung zahlt der Nutzer ein Verpflegungsentgelt, das in seiner Höhe dem Selbstkostenpreis entspricht. 6. Das Schullandheim stellt freie Plätze für Übernachtungen für Lehrer und Betreuer zur Verfügung.

§2 Fälligkeit und Kündigung 1. Die fällig gewordenen Entgelte sind wie folgt zu zahlen: - Barzahlung spätestens am Tag der Abreise - Zahlung nach Rechnungslegung 2. Der vereinbarte Termin für den Aufenthalt im Schullandheim Reibitz muss bei Nichtinanspruchnahme spätestens sechs Wochen vor Antrittsbeginn gekündigt werden. Sofern die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt im Schullandheim eingeht oder es versäumt wird, den Aufenthalt zu kündigen, werden Stornierungskosten in Höhe der Gesamtübernachtungskosten nach § 2 Punkt 1. (je nach Ziffer 1.1. - 1.4.) dieser Entgeltordnung erhoben.

§3 Entgeltsätze Für den Aufenthalt werden die folgenden Entgelte erhoben: Jahreszeitraum 01.03. — 31.10. 1. Entgelt je Übernachtung und Person 1.1. für Schüler des Landkreises Nordsachsen 6,00 EUR 1.2. für Schüler anderer Landkreise 7,50 EUR 1.3. für weitere, nicht schulische Nutzer, wie z. B. Kultur- und Sportvereine des Landkreises Nordsachsen 6,00 EUR 1.4. für weitere, nicht schulische Nutzer 10,00 EUR 2. Entgelte für die Ausleihe von Bettwäsche pro Bett und Aufenthalt 3,50 EUR 3. Pauschalentgelt für die Nutzung von Sport- und Spielgeräten, Musikanlagen, Fernsehern, Booten, Badestelle und Grill pro Nutzer und Tag 1,00 EUR 4. Pauschalentgelt für Freizeitprojekte pro Nutzer und Tag Lagerfeuer, Knüppelkuchen, Bastelmaterial/Kopien 1,00 EUR Mühlenführung 0,50 EUR Schlangenprojekt 0,50 EUR Backen 0,50 EUR Korbflechten 1,00 EUR

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 In den Wintermonaten vom 01. November bis zum 28. Februar wird auf die Entgelte nach Ziffer 1 ein Nutzungsrabatt in Höhe von 10 % gewährt.

§4 Inkrafttreten Die Entgeltordnung tritt am 01.07.2012 in Kraft. Bereits zuvor vereinbarte Nutzungsverträge für den Zeitraum nach dem In-Kraft-Treten dieser Entgeltordnung werden zu den bereits vereinbarten Konditionen realisiert. Am 01.07.2012 tritt die „Entgeltordnung des Schullandheimes des Landkreises Delitzsch“ vom 19.06.2002, zuletzt geändert durch die Ergänzung vom 02.06.2004, außer Kraft. Torgau 20.06.2012



Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen und Miete insgesamt Aufwendungen Aufwendungen für Heim Betreuungsangebote ________________________________________________________ Abschreibungen Zinsen Miete (durch Schulträger getragen) Summe

0,00

1.136,56

0,00

1.136,56

Aufwendungen je Platz und Monat in EUR für Abschreibungen, Zinsen und Miete Aufwendungen je Platz im Heim

Aufwendungen je Platz für BetreuungsBetreuungsangebote Kinder 151 Kinder ________________________________________________________ Summe

Czupalla Landrat

0,00

7,53

Amtliche Bekanntmachung Veröffentlichung der Betriebskosten des Jahres 2011 gemäß der Sächsischen Förderschulbetriebsverordnung (SächsFöSchulBetrVO) vom 30.07.2008 für das Heim der allgemeinbildenden Schule zur Lernförderung und für die Betreuungsangebote in Delitzsch, Eilenburg, Torgau, Oschatz. Durchschnittliche Betriebskosten je Platz im Monat Zusammensetzung der Betriebskosten in EUR Durchschnittliche Durchschnittliche Betriebskosten Betriebskosten je Platz im Heim je Platz im Heim der Schule zur Betreuungsangebot Lernförderung (Mo. - Fr.) 5h 6h ________________________________________________________ erforderliche Personalkosten erforderliche Sachkosten Summe

853,30

226,68

255,02

149,07

38,43

43,24

1.002,37

265,11

298,25

Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist. AZ: 110/Be/081.9.0-227/2012/TO (Grundbuch von Belgern, Blatt 593) Miteigentümer Gemarkung Flur Flurstück ________________________________________________________ Edeltraud Ullrich, geb. Pockrandt geb. 01.11.1934 ges. 18.01.2009

3

77/1

4

31/1, 31/2

Belgern

Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o.g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.

Deckung der durchschnittlichen Betriebskosten je Platz und Monat in EUR Heim 5h 6h ________________________________________________________ Landeszuschuss Elternbeitrag Öffentlicher Schulträger Summe

400,92 194,78 406,67

110,83 47,92 106,36

124,67 53,90 119,68

1.002,37

265,11

298,25

Fleischer Amtsleiter

Amtliche Bekanntmachung Dem Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt liegt ein Antrag auf Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB für nachstehende Liegenschaft vor, deren Eigentümer nicht festzustellen sind bzw. deren Aufenthalt nicht bekannt ist.

■ 20

Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

AZ: 110/Be/081.9.0-228/2012/TO (Grundbuch von Luppa, Blatt 263) Miteigentümer Gemarkung Flurstück ________________________________________________________ Hulda Martha Engelmann, geb. Thomas geb. 15.03.1896 ges. 24.04.1968

Deutschluppa

61

Derjenige, der Eigentumsrechte an vorbezeichnetem Grundbesitz nachweisen kann, wird hiermit ersucht, diese binnen 4 Wochen nach Bekanntmachung beim Landratsamt Nordsachsen Kommunalamt Herrn Berger Schlossstraße 27 04860 Torgau unter Beibringung der entsprechenden Nachweise und mit Angabe des o. g. Aktenzeichens schriftlich geltend zu machen.

Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.

Czupalla ________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-226/2012/T0 Torgau, 21. Juni 2012

Bestallungsurkunde Fleischer Amtsleiter ________________________________________________________ Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-214/2012/TO Torgau, 20. Juni 2012

Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Stadt Mügeln, Markt 1, 04769 Mügeln, vertreten durch die Sachbearbeiterin, Frau Barbara Naumann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Person bestellt, dem Eigentümer unbekannten Aufenthaltes Franz Pörstendörfer bezüglich des im Grundbuch von Ablaß Blatt 227 verzeichneten Grundstückes Flurstück 230 der Gemarkung Querbitzsch und Flurstück 144 a der Gemarkung Glossen. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Der gesetzliche Vertreter wird ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom 17. Januar 2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Glossen vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumanteiles - Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a.

Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit Frau Simone Greulich, Schöna, Bäckerstr. 16, 04862 Mockrehna, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die unbekannten Erben nach Kurt Veit, geb. 23.04.1914, ges. 25.01.1976 bezüglich des im Grundbuch von Strelln, Blatt 183 aufgeführten Grundstückes Flurstück 6/12, Flur 4 der Gemarkung Strelln. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß 516 VwVfG i.V.m. §51915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag der Miteigentümerin Frau Adelheid Kleine vom 1. März 2012 hervor. Danach ist ein Verkauf des oben genannten Grundstückes vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumanteiles - Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.

Czupalla

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 Landratsamt Der Landrat AZ: 110/Be/081.9.0-215/2012/TO

Torgau, 20. Juni 2012

Bestallungsurkunde Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit die Stadt Mügeln, Markt 1, 04769 Mügeln, vertreten durch die Sachbearbeiterin, Frau Barbara Naumann, zum gesetzlichen Vertreter und zur Wahrnehmung der Eigentümerinteressen folgender Personen bestellt, da die Eigentümerrechtsnachfolge nicht zu ermitteln war für die unbekannten Erben nach Paul Gustav Wenzel, geb. 03.06.1906, ges. 11.08.1975 bezüglich des im Grundbuch von Glossen Blatt 170 verzeichneten Grundstückes Flurstück 259 t der Gemarkung Glossen. Dem gesetzlichen Vertreter obliegt die Vertretung vorbezeichneten Eigentümers gemäß § 16 VwVfG i. V. m. §§ 1915, 1793 BGB. Es besteht ein Bedürfnis, die Vertretung des Grundstückeigentümers gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB sicherzustellen. Der gesetzliche Vertreter wird ausdrücklich von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Bedürfnis der Bestellung geht aus dem Antrag des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, vom 17. Januar 2012 hervor. Demnach ist ein Flurbereinigungsverfahren in Glossen vorgesehen. Nachstehende Grundstücksverfügungen bedürfen gemäß §§ 1821 ff. BGB der vorherigen Genehmigung durch die Bestallungsbehörde: - Veräußerung an Dritte - Auseinandersetzung der Gemeinschaft - Veräußerung eines Miteigentumanteiles - Grundstückstausch - Abschluss von Pachtverträgen - Belastung mit beschränkt dinglichen Rechten des BGB u. a. Soweit durch Rechtshandlungen des gesetzlichen Vertreters finanzielle Erlöse erzielt werden, sind diese durch den Vertreter mündelsicher bei einem anerkannten Kreditinstitut anzulegen. Der Bestallungsbehörde ist hierüber ein Nachweis zu erbringen. Die Beendigung der Bestellung erfolgt durch Abberufung durch die Bestallungsbehörde, soweit ein gesetzlicher Grund hierfür eingetreten ist. Nach erfolgter Abberufung hat der Vertreter die Bestallungsurkunde der erlassenden Behörde auszuhändigen.

Czupalla

________________________________________________________ Dezernat Bau und Umwelt

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen des Gutachterausschusses für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Nordsachsen und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Aufgrund der §§ 3 und 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) i. V. mit dem § 25 Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG) hat der Kreistag des Landkreises Nordsachsen in seiner Sitzung am 20. Juni 2012 folgende Satzung beschlossen:

die Gebühren nach dieser Satzung zuzüglich der Umsatzsteuer entsprechend der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe erhoben. (3) Diese Satzung ist nicht anzuwenden, wenn der Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu Beweiszwecken herangezogen wird. (4) Unberührt bleiben Gebührenregelungen in Bundes- und Landesgesetzen.

§2 Gebührenschuldner, Haftung (1) Gebührenschuldner ist, wer die Leistung veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenommen wird. (2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. (3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebührenschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gutachterausschuss übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebührenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

§3 Höhe der Gebühren (1) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Kostenverzeichnis, das Anlage dieser Satzung ist. (2) Sind für die Festlegung von Gebühren Mindest- und Höchstsätze bestimmt, so sind die Gebührensätze so zu bemessen, dass zwischen der den Verwaltungsaufwand berücksichtigenden Höhe der Gebühr einerseits und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung andererseits ein angemessenes Verhältnis besteht. (3) Für Amtshandlungen, die nicht im Kostenverzeichnis enthalten sind, wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die nach den im Kostenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Amtshandlungen zu bemessen ist. (4) Fehlt eine vergleichbare Amtshandlung, so wird eine Verwaltungsgebühr nach § 25 SächsVwKG i. V. mit § 6 II SächsVwKG erhoben.

§4 Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen bzw. Aufwendungen (1) Werden mit Zustimmung des Gebührenschuldners Sachverständige bei der Wertermittlung zugezogen, so hat der Gebührenschuldner die hierdurch entstehenden Auslagen neben den Gebühren nach dieser Satzung zu entrichten. (2) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß übersteigen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen. (3) Veranlasst der Antragsteller den Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wertermittlung zu einer Erörterung von Gegenvorstellungen ohne Auswirkungen auf die Wertaussage des Gutachtens, werden hierfür Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben. (4) Für zusätzlichen Aufwand (wie z.B. zusätzliche Besprechungen auf Veranlassung des Antragstellers, zusätzliche Ausarbeitung auf Verlangen des Antragstellers, zusätzlicher Ortstermin) werden Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.

§5 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermittlung oder der sonstigen Leistung oder bei Rücknahme des Antrags. Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§6 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Torgau, den 20. Juni 2012

§1 Gebührenpflicht (1) Der Landkreis Nordsachsen erhebt für Leistungen des Gutachterausschusses und dessen Geschäftsstelle Gebühren. (2) Soweit die Leistungen, die den in dieser Satzung festgelegten Gebühren zu Grunde liegen, der Umsatzsteuer unterliegen, werden



Czupalla Landrat

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Beilrode Flur 3 (7733) 63/1, 64/8, 64/6, 96, 97, 119, 124, 131, 132, 134/2, 134/1, 135, 136, 137, 139/2, 140/1, 140/2, 143/1, 143/2, 143/4, 144, 145, 147, 155/5, 155/6, 155/2, 156/2, 157/1, 158/7, 175/3, 187, 193, 204/1, 205, 206, 64/19, 70, 74, 75, 76/1, 76/2, 94, 100/1 Beilrode Flur 5 (7735) 55, 58/6 Beilrode Flur 9 (7739) 195, 197, 231, 232, 233, 237 Art der Änderung 1 Änderung der Angabe der Flächengröße 2 Änderung der Angabe zur Nutzung 3 Bildung von Flurstücken 4 Änderung des Gebäudenachweises 5 Berichtigung fehlerhafter Daten 6 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zugrunde. Die Unterlagen liegen ab dem 09.07.2012 bis 08.08.2012 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/77 9-1 10, -1 11, -1 12 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin

1



Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010

Satzung über die Aufgaben und Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL) im Landkreis Nordsachsen - Satzung OrgL RD Nordsachsen vom 1. Juli 2012 Auf der Rechtsgrundlage der §§ 35 Absatz 1 und 49 Absatz 5 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 in der berichtigten Fassung vom 5. November 2004, rechtsbereinigt mit Stand vom 1. März 2012 (SächsBRKG) und des § 11 Absatz 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren über die Rettungsdienstplanung im Freistaat Sachsen vom 5. Dezember 2006, rechtsbereinigt mit Stand vom 12. Februar 2011 (Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung—SächsLRettDPVO) wird folgende Satzung erlassen:

Vorbemerkungen Der Landkreis Nordsachsen als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes stellt gemäß § 35 Absatz 1 SächsBRKG die rettungsdienstliche Versorgung einer großen Anzahl von Verletzten oder Erkrankten durch organisatorische und planerische Vorsorgemaßnahmen sicher. Gemäß § 49 Absatz 5 SächsBRKG veranlasst der Träger des Rettungsdienstes in seinem Territorium bei Unglücksfällen oder Notständen mit einer großen Anzahl von Verletzten die Bildung einer Rettungsdiensteinsatzleitung am Einsatzort. Sie besteht aus dem Leitenden Notarzt (im folgenden LNA), dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (im folgenden OrgL) und dem erforderlichen Hilfspersonal. Die OrgL unterstützen in diesem Rahmen nach § 11 Absatz 1 SächsRettDPVO die LNA‘s bei taktischen und organisatorischen Aufgaben am Schadensort. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden vom Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes für die Dauer von vier Jahren bestellt.

§1 Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (1) Zur Sicherstellung der dem Landkreis Nordsachsen nach dem SächsBRKG obliegenden Aufgaben bestellt der Kreistag des Landkreises Nordsachsen die OrgL für die Dauer von vier Jahren. Sie üben diese Funktion im Ehrenamt aus (2) Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Systems verpflichten sich die mitwirkenden Hilfsorganisationen/Leistungserbringer ausreichend ausgebildete OrgL zur Verfügung zu stellen. (3) Sie müssen über eine Ausbildung als Rettungsassistent und sollen über eine mehrjährige Erfahrung im bodengebundenen Rettungsdienst oder Katastrophenschutz verfügen. (4) Kommen die OrgL den ihnen übertragenen Aufgaben nicht pflichtgemäß nach, kann der Kreistag des Landkreises Nordsachsen diese vorzeitig abbestellen.

§2 Struktur und Organisation (1) Zur Gewährleistung einer angemessenen Eintreffzeit (Ziel x+30) wird der Landkreis Nordsachsen zunächst in zwei Bereiche Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (im folgenden OrgL-Bereiche) Torgau-Oschatz und Delitzsch untergliedert. In jedem OrgL-Bereich wird eine Gruppe Organisatorische Leiter Rettungsdienst (im folgenden OrgL-Gruppe) wie folgt gebildet:

■ 24 1. OrgL-Gruppe im OrgL-Bereich Torgau-Oschatz Oschatz/Wermsdorf DRK Kreisverband Torgau-Oschatz Torgau JUH Regionalverband Leipzig/ Nordsachsen 2. OrgL-Gruppe im OrgL-Bereich Delitzsch Eilenburg DRK Kreisverband Eilenburg Bad Düben ASB Regionalverband Leipzig Schkeuditz JUH Regionalverband Leipzig/ Nordsachsen Delitzsch DRK Kreisverband Delitzsch (2) In jedem OrgL-Bereich werden durch den Träger des Rettungsdienstes ein Leiter der OrgL-Gruppe und ein Stellvertreter bestimmt. Die OrgL der beiden OrgL-Bereiche schlagen dazu dem Träger jeweils einen geeigneten Leiter und einen Stellvertreter vor.

§3 Bereitschaft und Dienstpläne (1) Der Leiter einer OrgL-Gruppe stellt die durchgängige Bereitschaft sicher und ist verantwortlich für die Erstellung eines Dienstplanes in seinem OrgL-Bereich. (2) Bei der Erstellung der Dienstpläne kann auch bereichsübergreifend gearbeitet werden. Die Sicherstellung der Dienstbereitschaft sollte zwischen den beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringern im wöchentlichen Wechsel erfolgen. Die Dienstpläne sind dem Träger des Rettungsdienstes monatlich spätestens eine Woche vor Monatsbeginn per E-Mail (an die E-Mail Adresse: [email protected]) anzuzeigen.

§4 Dienstberatungen, Informationen und Unterrichtung (1) Die OrgL finden sich im jeweiligen OrgL-Bereich mindestens 2mal im Jahr zu einer Dienstberatung zusammen um organisatorische Probleme oder auch Probleme bei der Einsatzabwicklung auszuwerten. Die Teilnahme jedes OrgL an wenigstens einer Beratung ist verpflichtend. (2) Der Leiter der OrgL-Gruppe im jeweiligen OrgL-Bereich informiert den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst unverzüglich über aufgetretene Probleme. Sofern die OrgL den ihnen übertragenen Aufgaben nicht pflichtgemäß nachkommen, ist der Träger des Rettungsdienstes zeitnah darüber zu unterrichten.

§5 Aufgaben des Organisatorischen Leiters (1) Bei Unglücksfällen oder Notständen mit einer großen Anzahl von Verletzten ist der OrgL gemeinsam mit dem LNA Mitglied der gemäß § 49 Absatz 5 SächsBRKG zu bildenden Rettungsdiensteinsatzleitung. Die Rettungsdiensteinsatzleitung untersteht der Einsatzleitung. Der OrgL untersteht dem LNA und unterstützt diesen bei der Aufgabenerfüllung. (2) Die Aufgaben des OrgL umfassen in der Hauptsache organisatorisch-taktische Führungs- und Koordinationsaufgaben; insbesondere: • Sach- und fachgerechte Umsetzung der Anordnungen des LNA und des Einsatzleiters; • Feststellung und Beurteilung der Schadenslage aus taktischorganisatorischer Sicht des Rettungsdienstes; • Aufbau der rettungsdienstlichen Infrastruktur an der Einsatzstelle (Verletztenablage, Behandlungsplätze, Verletztensammelstelle, Bereitstellungsräume für Rettungsmittel und Hubschrauber); • Personalplanung und —einsatz im Bereich Rettungsdienst an der Einsatzstelle • Registrierung der Betroffenen/Patienten (Eingangs-/Ausgangsdokumentation) • Organisation des Verletztenabtransports (in Abstimmung mit der Rettungsleitstelle und unter Berücksichtigung der Festlegungen des LNA);

Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 •

Umsetzung der rettungsdienstlichen Kommunikation im Rahmen der Führungsorganisationen (RLST, Einsatzleitung, Einsatzabschnitte, LNA, übergeordnete Führung); • Anforderung/Nachforderung von Einsatzpotential bei der Rettungsleitstelle in Abstimmung mit dem bzw. auf Anforderung des LNA; (3) Von jedem durchgeführten Einsatz ist durch den OrgL ein Einsatzprotokoll anzufertigen und dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst zuzuleiten. (4) In Vorbereitung auf Einsätze obliegen dem OrgL insbesondere folgende Aufgaben: • die OrgL können von den zuständigen Dezernaten des Landkreises Nordsachsen im Rahmen der vorbeugenden Gefahrenabwehr an der Planung von rettungs- oder sanitätsdienstlichen Einsätzen, die wegen einer großen Teilnehmerzahl oder anderweitig eine Gefährdung einer Vielzahl von Personen nicht ausschließen, beteiligt werden, • die OrgL nehmen an Übungen und Planspielen der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde teil.

§6 Alarmierung (1) Die Alarmierung erfolgt grundsätzlich über Funkmeldeempfänger durch die Rettungsleitstelle Delitzsch, die während der Bereitschaft generell mitzutragen sind. Nach einer Alarmierung meldet sich der OrgL unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern telefonisch beim Disponenten der Rettungsleitstelle und gibt seine Ausrückebereitschaft bekannt. (2) Es gibt generell zwei Alarmierungsmöglichkeiten: • nach Einsatzindikation für den OrgL im Landkreis Nordsachsen • Lageabhängige Alarmierung (3) Es bestehen folgende Einsatzindikationen für den OrgL im Landkreis Nordsachsen: a. Ereignisse, bei denen mit mehr als 4 Verletzten, Erkrankten zu rechnen ist, (Verkehrsunfall, Massenkarambolage; Bus-, Bahn-, Flugunfall, Brand in Einrichtungen, Betrieben und größeren Wohnbauten); b. schwierige und zeitaufwendige Rettung und Evakuierung von Personen aus Gefahrenbereichen (mehrere Personen eingeklemmt, Verschüttung, Evakuierung bei Bombendrohung) und Brände in Einrichtungen, Betrieben und größeren Wohnbauten); c. Explosion und Brände mit Verdacht auf Freisetzung giftiger Substanzen; d. Gefahrgutunfälle aller Art; e. Geiselnahmen; f. Infektionsgeschehen mit einer großen Anzahl von Betroffenen g. auf Anforderung (4) Die Alarmierung erfolgt durch die Rettungsleitstelle auch dann, wenn bei größeren Rettungsdiensteinsätzen auf Grund unklarer Meldungen das Erreichen der Alarmierungsschwelle nicht sicher auszuschließen ist bzw. wenn durch entsprechende Nachforderungen anzunehmen ist, dass die Einsatzindikation erreicht wird.

§7 Aus- und Fortbildung (1) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer sind zur Absicherung einer durchgängigen Bereitschaft verpflichtet. (2) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer sind in den einzelnen OrgL-Bereichen eigenständig für die Ausbildung von ausreichend OrgL verantwortlich. Ebenso obliegt ihnen die Verantwortung für eine geeignete Fortbildung der OrgL. Die durch den Landkreis Nordsachsen angebotenen Fortbildungsveranstaltungen gelten dabei als geeignete Fortbildung.

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

§8 Fahrzeuggestellung

§ 12 In-Kraft-Treten

(1) Die beteiligten Hilfsorganisationen/Leistungserbringer stellen für die Ausübung des Bereitschaftsdienstes dem diensthabenden OrgL ein Sondereinsatzfahrzeug mit der notwendigen Ausstattung zur Verfügung. Die Kosten für die Unterhaltung und Bewirtschaftung des Fahrzeuges sind Kosten der jeweiligen Hilfsorganisation/Leistungserbringer. (2) Die Kosten im Einsatzfall sind Kosten des Rettungsdienstes. Diese können gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden. Die Einsatzprotokolle stellen eine Grundlage für die Kostenabrechnung dar.

Die Satzung tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.



Czupalla Landrat ____________________________________________________________ Dezernat Ordnung

§9 Ausstattung des Organisatorischen Leiters (1) Der OrgL ist Bestandteil des Einsatzdienstpersonals des Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdienstes. Er verfügt im Rahmen seiner rettungsdienstlichen Tätigkeit über eine, den gesetzlichen Vorschriften entsprechende, Schutz- und Sicherheitsbekleidung, welche gleichzeitig für den Einsatz als OrgL zu verwenden ist. (2) Der Träger des Rettungsdienstes stellt folgende Ausstattung pro OrgL - Einsatzfahrzeug bereit: - Funkmeldeempfänger (FME), - Handy, - Markierungswesten/tragbar über der Rettungsdienstbekleidung 1x blau Aufschrift „LNA“, 1x weiß Aufschrift „ORGL“, - 2x Wetterschutzjacke oder Wetterschutzmantel (nicht gelb) - Checklisten und Einsatzpläne gemäß Konzept MANV - Kartenmaterial, Funkrufnamenübersicht/Fernmeldeskizze / Funkplan - Einsatzmemogramme (Checklisten), - Vordruck Lagefilm, - Übersichten Bereitstellungsraum, Patienten, Behandlungskapazitäten, Fahrzeuge und Personal

§ 10 Versicherungsschutz (1) Für den Versicherungsschutz der ehrenamtlich tätigen OrgL gelten die gesetzlichen Regelungen. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist im Sozialgesetzbuch VII geregelt. Die Haftpflichtversicherung ist über den Landkreis Nordsachsen beim KSA bis zu folgenden Höchstbeträgen gesichert: • pauschal 30 Mio. € für Personen- und Sachschäden sowie sich daraus ergebende Vermögensschäden, • 20 Mio. € für reine Vermögensschäden.

§ 11 Finanzierung und Entschädigung (1) Der Träger des Rettungsdienstes beteiligt sich jährlich mit 1.000,00 € an der Unterhaltung und Bewirtschaftung der, durch die Hilfsorganisation/den Leistungserbringer nach § 8 dieser Satzung, zur Verfügung gestellten Fahrzeuge in Form eines freiwilligen Zuschusses. (2) Zur Absicherung der Bereitschaftsdienste gewährt der Träger des Rettungsdienstes dem jeweils diensthabenden OrgL eine kalendertägliche Entschädigungspauschale in Höhe von 10,00 €. (3) Der Leiter einer OrgL-Gruppe erhalten für die Wahrnehmung ihres besonderen Sicherstellungsauftrages eine monatliche Entschädigung in Höhe von 40,00 €. (4) Die Zahlung der Entschädigungspauschale nach Absatz 2 und 3 erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes o quartalsweise an den jeweiligen OrgL bzw. den jeweiligen Leiter der OrgL— Gruppe, o 14 Tage nach Einreichung der Abrechnung über die im vorangegangen Quartal geleisteten Dienste. Für die ordnungsgemäße Einreichung der Abrechnung über die geleisteten Dienste beim Träger sind die Leiter der OrgL-Gruppe zuständig.

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen informiert Die Trichinenuntersuchung im Landkreis Nordsachsen - Akkreditierung der Untersuchungsstellen Die Schlachttier- und Fleischuntersuchung ist Weisungsaufgabe des Freistaates Sachsen an die unteren Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Dazu gehört auch die Untersuchung auf Trichinen bei Hausschweinen, Pferden, Schwarzwild und anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können. Seit 2009 unterliegen sämtliche Trichinenuntersuchungsstellen (ausschließlich der Digestionsmethode) der Akkreditierungspflicht. Diese Forderung ist im Artikel 12 (Amtliche Laboratorien) der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 882/2004 festgeschrieben. Dort heißt es unter Abschnitt 2: „Die zuständigen Behörden dürfen nur Laboratorien benennen, die gemäß der Europäischen Normen betrieben, bewertet und akkreditiert werden.“ Im Landkreis Nordsachsen bestehen derzeit neun Trichinenuntersuchungsstellen. Die baulichen Voraussetzungen einzelner Trichinenuntersuchungsstellen genügen den Anforderungen an eine Akkreditierung nicht, so dass teilweise umfangreiche Baumaßnahmen notwendig wären. Außerdem ist es auf Grund der hohen Akkreditierungskosten unabdingbar, die Anzahl der Untersuchungsstellen zu reduzieren. Folgende Untersuchungsstellen sollen ab 01. Juli 2012 weiterhin Bestand haben: • Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen, Standort Delitzsch, Richard-Wagner-Straße 7a in 04509 Delitzsch • Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen, Standort Torgau, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau • Fleischuntersuchungsstelle Großschlächterei Färber in Belgern Durch ein sicheres Probentransportmanagement soll die Probenannahme und -untersuchung konzentriert und damit Bürgernähe trotzdem gewährleistet bleiben. Deshalb bleiben in Oschatz und in Eilenburg folgende Annahmestellen bestehen, wo Jäger oder selbstschlachtende Fleischer und Direktvermarkter in gewohnter Weise ihre Trichinenproben abgeben können: • Tierarztpraxis Heike Theinert Mühlstraße 12 in 04838 Eilenburg • Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Nordsachsen, Standort Oschatz, Friedrich-Naumann-Promenade 9 in 04758 Oschatz Die Trichinenuntersuchungsstellen in Delitzsch und Torgau stehen darüberhinaus weiterhin für eine Entgegennahme von Trichinenproben zur Verfügung. Der Probentransport der Trichinenproben zu den Untersuchungsund Annahmestellen in Delitzsch, Torgau, Eilenburg und Oschatz muss durch den Jäger oder Schlachtenden selbst organisiert werden. Dabei sind bis zum Vorliegen der Untersuchungsergebnisse geringfügige Verzögerungen durch die Anwendung von Sammelansätzen zur effektiveren Nutzung der vorhandenen Ressourcen einzuplanen. Die Annahme der Trichinenproben, sowohl bei Hausschweinen als auch bei Schwarzwild und anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können, findet an den Standorten des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes in Oschatz, Torgau und Delitzsch aus arbeitsorganisatorischen Gründen täglich zwischen 7.30 Uhr und 10.00 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung mit dem Sekretariat des LÜVA unter 03 42 02/9 88 52 02) statt. DVM Mai Amtstierärztin

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Beprobte Badegewässer im Landkreis Nordsachsen (Stand: 29.06.2012) Siehe auch: www.gesunde.sachsen.de/badegewaesser.php Art des Bades

Bad

Letzte BadewasserSichttiefe Anlagen Beprobung qualität (mind. 1 m) ____________________________________________________________________________________________________________________ Naturbäder Naturbad 12.06.2012 entspricht Sächsischer > 2,00 m - Kinderspielplatz Luppa BadegewässerVO - Ausleihe von Wassertretern vom 15.04.2008 - FKK - Versorgungseinrichtungen - Beachvolleyballfeld - Wasserrutsche ___________________________________________________________________________________________________ Schladitzer 29.05.2012 entspricht Sächsischer > 3,00 m - Wassersportzentrum Bucht BadegewässerVO „All-on-Sea“ vom 15.04.2008 - Kursangebote für Windsurfer, Segler, Katamaran - Volleyballanlage - Rundweg für Skater, Radfahren, Spazieren - Ausleih von Segelbooten, Kanus, Wassertretern, Surfmaterial - Kioskbetrieb ___________________________________________________________________________________________________ Kiesgrube 14.05.2012 entspricht Sächsischer > 3,00 m - Kinderspielplatz Eilenburg BadegewässerVO - FKK möglich vom 15.04.2008 - Versorgungseinrichtungen - Campingplatz - Wasserskianlage ___________________________________________________________________________________________________ Badeteich 07.06.2012 entspricht Sächsischer > 1,00 m - Minigolfanlage Bucha (ohne BadegewässerVO - Kinderspielplatz Bademeister) vom 15.04.2008 - Versorgungseinrichtung - Gaststätte + Hotel ___________________________________________________________________________________________________ Waldbad 07.06.2012 entspricht Sächsischer > 1,00m - Imbissversorgung Mehderitzsch BadegewässerVO - Riesenrutsche vom 15.04.2008 - Volleyballfeld - Kinderspielplatz ___________________________________________________________________________________________________ Waldbad 07.06.2012 entspricht Sächsischer > 1,00m - Imbiss Schmannewitz BadegewässerVO - Ausleih von Booten und vom 15.04.2008 Wassertretern mgl. - Riesenrutsche ___________________________________________________________________________________________________ Neumühle 07.06.2012 entspricht Sächsischer > 1,00m - Campingplatz Badesee BadegewässerVO - Gaststätte Schildau vom 15.04.2008 - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl. ___________________________________________________________________________________________________ Waldbad 12.06.2012 entspricht Sächsischer > 1,00m - Übernachtungsmöglichkeit Dommitzsch BadegewässerVO - Riesenrutsche vom 15.04.2008 - angrenzender Zeltplatz - Kinderspielplatz ___________________________________________________________________________________________________ Stausee 13.06.2012 entspricht Sächsischer > 1,00m - Kinderspielplatz Dahlenberg BadegewässerVO - Naturlehrpfad vom 15.04.2008 - Volleyballfeld ___________________________________________________________________________________________________ Bad Erlen13.06.2012 entspricht Sächsischer > 1,00m - Spielplatz grund Belgern BadegewässerVO (ohne Badevom 15.04.2008 meister) ___________________________________________________________________________________________________ Pressler Teich 22.05.2012 entspricht Sächsischer > 1,00m - Campingplatz (ohne BadeBadegewässerVO meister) vom 15.04.2008

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 Art des Bades

Bad

Letzte Beprobung

Badewasserqualität

Sichttiefe (mind. 1 m)



Anlagen

____________________________________________________________________________________________________________________ Beckenbäder

Parthe-Bad Taucha

31.05.2012

entspricht den Anforderungen der DIN 19643

bis Grund

- Rutsche - Beachvolleyballfeld - Imbiss - Kinderspielplatz

___________________________________________________________________________________________________ Freibad Elberitzmühle Delitzsch

15.05.2012

entspricht den Anforderungen der DIN 19643

bis Grund

- Rutsche - große Liegewiese - großes Nichtschwimmerbecken - Versorgungseinrichtung

___________________________________________________________________________________________________ Freibad Mügeln

24.05.2012

entspricht den Anforderungen der DIN 19643

bis Grund

- Imbiss - Kinderspielplatz - Beachvolleyballfeld - Zelten möglich - Rutsche

___________________________________________________________________________________________________ Neumühle Freibad Schildau

07.06.2012

entspricht den Anforderungen der DIN 19643

bis Grund

- Campingplatz - Gaststätte - Unterkünfte für Gruppen - Kinderspielplatz - Ausleih von Booten und Wassertretern mgl.

___________________________________________________________________________________________________ Freibad Hammermühle Bad Düben

24.05.2012

entspricht den Anforderungen der DIN 19643

bis Grund

- Imbiss - Kinderspielplatz - Beachvolleyballfeld

Dezernat Soziales

Öffentliche Zustellung Für Herrn Dennis Buch, geb. am 13.01.1988, zuletzt wohnhaft in 04435 Schkeuditz, Oststr. 3, liegt im Jugendamt, in 04758 Oschatz; Friedrich-Naumann-Promenade 9, folgendes Schriftstück zum Abholen bereit: 1. Rechtswahrungsanzeige/Auskunftsersuchen Az.: 469.31.3.0285/12 Dieses Schriftstück können in vorgenannter Dienststelle Dienstag / Donnerstag / Freitag 9.00-12.00 Uhr Dienstag 13.00-18.00 Uhr Donnerstag 13.00-16.00 Uhr in Empfang genommen werden. Torgau, 25.06.2012 im Auftrag

Betriebskosten je Platz 2011 Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ____________________________________________________________ Sachkosten (SK) erforderliche Betriebskosten (PK + SK)



Mitteilungen Gemeinden Gemeinde Doberschütz

106,26

62,16

911,02

420,46

245,97

Geringere Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Betriebskosten. (z. B. 6 Stunden Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Betriebskosten für 9 Stunden). 1.2.

Amtsleiter

230,24

Deckung der Betriebskosten je Platz und Monat

Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ____________________________________________________________ Landeszuschuss 150,00 150,00 100,00 Elternbeitrag (ungekürzt) 164,99 90,65 53,03 Gemeindeanteil 596,03 179,81 92,94

Bekanntmachung der Betriebskosten 2011 der Gemeinde Doberschütz nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG 1. 1.1.

Kindertageseinrichtungen Betriebskosten je Platz im Monat, Zusammensetzung der Betriebskosten

Betriebskosten je Platz 2011 Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € ____________________________________________________________ erforderliche Personalkosten (PK) 680,78 314,20 183,81 erforderliche

1.3.

Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete u. Personalkostenumlage 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Aufwendungen in € ____________________________________________________________ Abschreibungen Zinsen Miete Personalkostenumlage Gesamt

keine keine keine -

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h ____________________________________________________________ Gesamt

nicht ermittelt

nicht ermittelt

nicht ermittelt

2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG entfällt ____________________________________________________________

Gemeinde Doberschütz

Ortschaftsrat Paschwitz

Einladung zur 7. Sitzung des Ortschaftsrates Paschwitz am Dienstag, dem 10. Juli 2012 um 19.30 Uhr in der Begegnungsstätte, Alte Dorfstraße 3, in 04838 Doberschütz, OT Paschwitz Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit 2. Fragen von Einwohnern 3. Beratung über die Vergabe eines Straßennamens im OT Bunitz 4. Information zum Abschluss der Baumaßnahme „Ausbau Gehweg Eilenburger Straße OT Paschwitz“ 5. Sonstiges/Informationen gez. Frank Reiche Ortsvorsteher

Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 31.05.2012 2. Einwohnerfragestunde 3. Vorstellung der Jugendsozialarbeiterin - Frau Strobel 4. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 4.1. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinde Doberschütz 091 4.2. Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Doberschütz 092 4.3. Vergabe der Bauleistung „Sanierung Dach Verwaltungsgebäude“ 094 4.4. Vergabe der Bauleistung „Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes“ 095 4.5. Vergabe der Bauleistung „Erweiterung Grundschule Doberschütz“ LOS 6 Fliesenarbeiten 096 4.6. Vergabe der Bauleistung „Erweiterung Grundschule Doberschütz“ LOS 7 Malerarbeiten 097 4.7. Vergabe der Bauleistung „Erweiterung Grundschule Doberschütz“ LOS 8 Bodenbelagsarbeiten 098 4.8. Vergabe der Bauleistung „Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen“ 099 4.9. Beschluss zur Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Erneuerung Straßenbeleuchtung im OT Mölbitz“ - Kabel 100 4.10. Verkauf Flurstück 31/29 der Flur 5 der Gemarkung Mörtitz 101 5. Sonstiges/Informationen

Gemeinde Jesewitz

____________________________________________________________

Gemeinde Doberschütz

Doberschütz, den 27.06.2012

Einladung Am Donnerstag, 12. Juli 2012 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 17. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vorn 24.05.2012 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinde Doberschütz 091 3.2. Feststellung der Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Doberschütz 092 3.3. Stellungnahme zum Antrag auf Erhöhung der Beförderungsentgelte im Taxenverkehr 093 4. Sonstiges/Informationen gez. Märtz Bürgermeister ____________________________________________________________ Gemeinde Doberschütz

Doberschütz, den 28.06.2012

Einladung Am Donnerstag, 19. Juli 2012 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der FFw Battaune, Dorfplatz 9, 04838 Doberschütz OT Battaune, die 20. öffentliche Gemeinderatsitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade.

Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz findet am Donnerstag, dem 12.07.2012, 19.30 Uhr im Bürgerhaus Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 07.06.2012 3. Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Außerplanmäßige Ausgaben für den Ausbau des Lindenplatzes einschließlich Beleuchtung im OT Weltewitz 5. Beschluss - Außerplanmäßige Ausgaben für die Reparatur des Löschwasserteiches im Gewerbegebiet Jesewitz 6. Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Ausbau Lindenplatz zum Dorfmittelpunkt im OT Weltewitz - Straßenbau 7. Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Ausbau Lindenplatz zum Dorfmittelpunkt im OT Weltewitz - Straßenbeleuchtung 8. Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Instandsetzung Friedhofsmauer im OT Groitzsch 9. Beschluss - Auftragsvergabe zu Bauvorhaben Außensanierung Grundschule mit Außenanlagen - Heizungsinstallationsarbeiten 10. Beschluss - Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Ausbau landwirtschaftlicher Weg „Zum Lerchenberg“ OT Ochelmitz - 1. Nachtrag 11. Beschlüsse Bauanträge: 11.1 Antrag auf Verlängerung Baugenehmigung zur Errichtung Eigenheim Antragsteller: Herr Frank Brandl, OT Bahnhof

29

Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 11.2 11.3 12. 13.

14. 15. 16. 17.

Antrag auf Bauvorbescheid zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern im OT Gotha Antragsteller: Frau Brigitta Heimbold, OT Gerichshain Beschluss - Antrag auf Errichtung eines Antennenmastes im OT Liemehna Antragsteller: Herr Ralf Tauchnitz, OT Liemehna Beschluss Verkauf des Grundstückes Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstück 240/77 durch die Gemeinde Jesewitz Beschluss Kauf von Grundstücken Gemarkung Gallen, Flur 3, Teilfläche vom Flurstück 15/1 und Gemarkung Wölpern, Flur 1, Teilfläche vom Flurstück 42 durch die Gemeinde Jesewitz Beschluss Kauf des Grundstückes Gemarkung Jesewitz, Flur 1, Teilfläche vom Flurstück 28 durch die Gemeinde Jesewitz Beschluss Kauf des Grundstückes Gemarkung Jesewitz, Flur 1, Teilfläche vom Flurstück 22/19 durch die Gemeinde Jesewitz Beschluss - Feststellung der Jahresrechnung 2010 Verschiedenes



Gemeinde Laußig

Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Tauchnitz Bürgermeister

Gemeinde Rackwitz Landkreis Nordsachsen/Freistaat Sachsen

Beschlussvorlage 36/2012 Sitzungstermin: 28. Juni 2012

öffentlich

Feststellung der Jahresrechnung 2010 Beratungsfolge Ausschuss Finanzausschuss

Sitzung am 13.03.2012

Zustimmung lt. Vorschlag x

abweichend

BESCHLUSSFASSUNG Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2010 der Gemeinde Rackwitz in -EuroVerwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt SBT 1 SBT 2 ____________________________________________________________________________________________________________________ 1. Summe Einnahmen 7.007.849,44 10.565.598,38 17.573.447,82 2. Summe Ausgaben 7.007.849,44 10.565.598,38 17.573.447,82 3. Haushaltsausgleich (§22 GemHVO) 3.1. Zuführung vom VWH zum VMH 3.2. Zuführung vom VMH zum VWH 238.992,28 3.3. Zuführung zur allgemeinen Rücklage 3.4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 47.165,35 3.5. Fehlbetrag Nachrichtlich 5. Haushaltsreste 5.1. Haushaltseinnahmereste Alt 5.2. Haushaltseinnahmereste Neu 5.3. Haushaltsausgabereste Alt 5.4. Haushaltsausgabereste Neu 6. Fehlbetrag nach § 79 Abs.2 SächsGemO (Vergleiche § 23 Abs. 1 Satz 2 GemHVO)

127.400,00 37.200,00 -

122.204,90 307.000,00 671.055,00 107.700,00 -

122.204,90 307.000,00 798.455,00 144.900,00 -

vorbehaltlich einer überörtlichen Prüfung. Die örtliche Prüfung wird vom Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung Delitzsch durchgeführt. Bemerkungen: Aufgrund des § 20 der Gemeindeordnung des Freistaates Sachsen waren ....... Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Abstimmungsergebnis: Anzahl der Stimmberechtigten: davon anwesend: davon Ja-Stimmen: davon Nein-Stimmen: davon Enthaltungen: Beschlussvorlage: O angenommen O abgelehnt O vertagt

Bürgermeister Rackwitz Manfred Freigang

19 … … … …

Hannicke Kämmerin

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140), der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. in GVBl. 2005 S.306), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140) hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 28.06.2012 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert: (2) Der Elternbeitrag beträgt: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 189,74 Euro pro Monat 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 114,23 Euro pro Monat 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 66,82 Euro pro Monat § 5 Abs. 4 wird wie folgt geändert: (4) Wird im Betreuungsvertrag eine längere als die im Absatz 2 genannte Betreuungsdauer vereinbart, werden folgende weitere Entgelte erhoben: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG: 4,35 Euro je h 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG: 2,00 Euro je h 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG: 1,80 Euro je h Die Mehrbetreuung ist täglich auf max. 2 Stunden begrenzt. § 5 Abs. 8 wird wie folgt geändert: (1) Für Gastkinder wird als weiteres Entgelt erhoben: 5,00 Euro/Tag Gastkinder sind Kinder, die in Ausnahmefällen (für max. 3 Tage im Monat) für eine tageweise Betreuung einen Gastplatz in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Ein-

richtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. Auch Kinder, die Freizeitangebote des Hortes nutzen wollen, sind Gastkinder.

Artikel 2 Die Anlage 1 (Beitragssätze) wird wie folgt neu gefasst: Beitragssätze in der Regelbetreuungszeit sowie Beitragssätze für Mehrbetreuung 1. Beitragssätze für Krippenkinder Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie Alleinerziehende 1. Kind 189,74 EUR 170,77 EUR 2. Kind 113,85 EUR 102,46 EUR 3. Kind 37,95 EUR 34,15 EUR 2. Beitragssätze für Krippenkinder Teilzeitbetreuung - 4,5 und 6 StundenFamilie Alleinerziehende 4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 6 Stunden 1. Kind 94,87 EUR 2. Kind 56,92 EUR 3. Kind 18,97 EUR

127,13 EUR 85,38 EUR 76,28 EUR 51,23 EUR 25,43 EUR 17,08 EUR

114,42 EUR 68,65 EUR 22,88 EUR

3. Mehrbetreuung für Krippenkinder 1 Stunde Mehrbetreuung = 4,35 EUR Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf. 4. Beitragssätze für Kindergartenkinder Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie Alleinerziehende 1. Kind 114,23 EUR 102,80 EUR 2. Kind 68,54 EUR 61,68 EUR 3. Kind 22,85 EUR 20,56 EUR 5. Beitragssätze für Kindergartenkinder Teilzeitbetreuung -4,5 und 6 StundenFamilien Alleinerziehende 4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 6 Stunden 1. Kind 57,11 EUR 76,53 EUR 51,40 EUR 68,88 EUR 2. Kind 34,27 EUR 45,92 EUR 30,84 EUR 41,33 EUR 3. Kind 11,42 EUR 15,31 EUR 10,28 EUR 13,78 EUR 6. Mehrbetreuungszeit für Kindergartenkinder 1 Stunde Mehrbetreuung = 2,00 EUR Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf. 7. Beitragssätze für Hortkinder (9 Stunden) Familie 1. Kind 100,23 EUR 2. Kind 60,14 EUR 3. Kind 20,05 EUR

Alleinerziehende 90,21 EUR 54,12 EUR 18,04 EUR

8. Beitragssätze für Hortkinder (6 Stunden) Familie 1. Kind 66,82 EUR 2. Kind 40,09 EUR 3. Kind 13,36 EUR

Alleinerziehende 60,14 EUR 36,08 EUR 12,03 EUR

9. Beitragssätze für Hortkinder (5 Stunden) Familie 1. Kind 55,69 EUR 2. Kind 33,41 EUR 3. Kind 11,14 EUR

Alleinerziehende 50,12 EUR 30,07 EUR 10,02 EUR

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012 10. Beitragssätze für Hortkinder (4 Stunden) Familie 1. Kind 44,55 EUR 2. Kind 26,73 EUR 3. Kind 8,91 EUR

Alleinerziehende 40,09 EUR 24,06 EUR 8,02 EUR

11. Beitragssätze für Hortkinder (3 Stunden) Familie 1. Kind 33,41 EUR 2. Kind 20,05 EUR 3. Kind 6,68 EUR

Alleinerziehende 30,07 EUR 18,04 EUR 6,01 EUR

Artikel 2 In Kraft treten Die Satzung zur Änderung der Satzung tritt am 01.07.2012 in Kraft. Rackwitz, den 29.06.2012

12. Mehrbetreuung für Hortkinder 1 Stunde Mehrbetreuung = 1,80 EUR Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf. 10. Beitragssätze für Gasthortkinder in den Ferien 1 Tag Ferienbetreuung = 5,00 EUR

Artikel 3 In Kraft treten Die Satzung zur Änderung der Satzung tritt am 01.10.2012 in Kraft. Rackwitz, den 29.06.2012

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140), der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418, ber. in GVBl. 2005 S.306), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 142) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Art. 32 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 140) hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 28.06.2012 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 Die Anlage 1 (Beitragssätze) wird wie folgt ergänzt: Beitragssätze in der erweiterten Hortbetreuungszeit 1. Beitragssätze für Hortkinder Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie 1. Kind 93,64 EUR 2. Kind 56,19 EUR 3. Kind 18,73 EUR

Alleinerziehende 84,28 EUR 50,57 EUR 16,86 EUR



Gemeinde Schönwölkau Öffentliche Ausschreibung Die Gemeinde Schönwölkau schreibt meistbietend die Gaststätte Badrina (Leinekrug) ab sofort zur Pacht aus: Gaststätte Badrina (Leinekrug), Ernst-Thälmann-Straße 20, OT Badrina, 04509 Schönwölkau Zum Teil ohne Inventar, ein Teil der Ausrüstung kann vom Vorgänger übernommen werden. Bestehend aus folgenden Räumen: Haupträume (165 qm) - Gaststätte mit Ausschankraum 69,10 qm (42 Plätze) - Vereinszimmer 54,40 qm (32 Plätze) - Küche 41,50 qm Nebenräume (75,50 qm) bestehend aus Abstellraum, Warenschleuse, 3 Toiletten, Flur, Pacht: 500,00 EURO plus Nebenkosten Die Nebenkosten der Betriebskostenabrechnung 2010 ergaben für Grundsteuer, Frisch - und Abwasser sowie Gebäudeversicherung ca. 65 EUR/Monat, für die Heizung 135 EUR/Monat. Zusätzlich zur Gaststätte kann der Saal des Kulturhauses mit 442 qm und zusätzlichen Nebenräumen mit 104,2 qm zeitweilig oder dauerhaft gepachtet werden. Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren und über den Bau - und Ausstattungszustand erhalten Sie von der Gemeinde Schönwölkau, Bürgermeister 034295/79210. Interessenten bewerben sich bitte schriftlich bis zum 18. Juli 2012 bei der Gemeindeverwaltung Schönwölkau, Parkstraße 11 in 04509 Schönwölkau, mit einem von außen deutlich gekennzeichneten Briefumschlag: „Gaststätte Badrina“. Wölkau, den 2. Juli 2012 Tiefensee Bürgermeister

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Patronatskirche – Kunst & Kultur Wölkau e. V.

Dummes Vieh

Sächsischer Mutterwitz mit den

Rumpelkammerspielen zu Leipzig 15. Juli 2012, 15.00 Uhr in der Patronatskirche Wölkau.

Es spielen: Karsten Pietsch und Uwe Kraus Eintritt: 5,00 EURO Patronatskirche – Kunst & Kultur Wölkau e. V. Dienstag, 3. Juli 2012

Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Mühlen öffnen in der Mühlenregion Nordsachsen Im Juli werden in den folgenden Mühlen unserer Region Mühlenführungen angeboten: 07.07.2012 14 - 17 Uhr 10 - 15 Uhr

14 - 17 Uhr

08.07.2012 14 - 18 Uhr

Bad Düben, Bergschiffmühle, Neuhofstr. 3 Bad Düben, Obermühle und Dübener Windmühle, Parkstr. 1, Mühlen geöffnet, Angebot von frischem Brot. Bad Düben, Stadtmühle „Schüßler“, Am Lauch 1, nach tel. Absprache geöffnet: 03 42 43/2 17 04. Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen. Kyhna, Paltrockwindmühle „Wernicke“, nach tel. Absprache geöffnet: 03 42 02/9 44 06

Bad Düben, Obermühle, Parkstr. 1, Mühle geöffnet 14 - 17 Uhr Dahlenberg, Dorfmühle „Prätzel“, Hauptstr. 9, Angebot von Kaffee u. Kuchen 11 - 17 Uhr Hohenroda, Bockwindmühle, Krensitzer Str. 24a, mit Ausstellungen u. Streichelzoo, Angebot von Speisen und Getränken. Kyhna, Paltrockwindmühle „Wernicke“, nach tel. Absprache geöffnet: 3 42 02/9 44 06 Weitere Informationen unter Verein Mühlenregion Nordsachsen e. V. Telefon: 03 42 08/7 87 30 und unter www.muehlen-nordsachsen.de

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Gemeinde Wiedemar Amtsblatt der Großen Kreisstadt Delitzsch und des Landkreises Nordsachsen am 06.07.2012 Bekanntgabe



Allen Schülern hat dieser Nachmittag viel Spaß bereitet und wir waren uns einig, das machen wir im nächsten Schuljahr wieder. Über das Lob von Frau Fuchs freuten sich alle Kinder sehr. Wir möchten uns aber auch bei unseren Lehrern, Erziehern, Eltern und Großeltern bedanken, die an diesem Tag mit uns unterwegs waren und natürlich bei den Einwohnern, die unsere Aktion so toll unterstützten.

Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Wiedemar (Bekanntmachungssatzung) weisen wir darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.06.2012 gefassten Beschlüsse ab 04.07.2012 für mindestens 7 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Wiedemar ausgehangen werden.

Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“

gez. Bödemann Bürgermeisterin

Ankündigung Baumaßnahme SW-Entsorgung Mansberg in Eilenburg

Gemeinde Zwochau Bekanntgabe Der Gemeinderat Zwochau tritt am Donnerstag, dem 19.07.2012 um 19.30 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde Zwochau, Hauptstraße 8 in 04509 Zwochau statt. Die Tagesordnung wird ab 12.07.2012 an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Zwochau ortsüblich bekanntgegeben. gez. Ryll Bürgermeister

Gemeinde Zschepplin Jagdgenossenschaft Glaucha - Der Jagdvorstand -

Bekanntmachung Hiermit wird auf die Bekanntmachung der in der Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Glaucha am 28. April 2012 gefassten Beschlüsse hingewiesen. Die Bekanntmachung erfolgt in der Zeit vom 16. Juli bis 29. Juli 2012 durch die öffentliche Auslegung der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 28. April 2012 im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1 in 04838 Eilenburg während der Sprechzeiten.

Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ führt in Kürze Bauarbeiten im Zuge der Errichtung einer SW-Kanalisation im Bereich Mansberg durch. Die Baumaßnahme umfasst neben der Erschließung Mansberg (Richtung Sternwarte) auch den Abschnitt zwischen Mühlweg und Abzweig zur Sternwarte (d. h. Teil der Zufahrt zum Friedhof). Über den konkreten Sperrungstermin für diesen Abschnitt und die Umleitung zum Friedhof für diesen Zeitraum wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert informiert. Die Gesamtbauzeit betrifft den voraussichtlichen Zeitraum zwischen dem 02.07.2012 und dem 02.11.2012. Innerhalb des Bauzeitraums kann es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen und Behinderungen infolge der Bauarbeiten kommen. Alle betroffenen Anlieger werden um Verständnis gebeten.

Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Ankündigung Baumaßnahme SW-Entsorgung Paschwitz 4. BA (Alte Dorfstraße, Sprottaer Landstraße) Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ führt in Kürze weitere Baumaßnahmen zur schmutzwasserseitigen Erschließung der Ortslage Paschwitz durch. Direkt von den Bauarbeiten betroffen sind die Alte Dorfstraße (Dorfanger) und die Sprottaer Landstraße ab Eilenburger Str. ortseinwärts. Die Gesamtbauzeit betrifft den voraussichtlichen Zeitraum zwischen Anfang Juli 2012 und Anfang November 2012. Innerhalb des Bauzeitraums kann es zu erheblichen Verkehrseinschränkungen und Behinderungen infolge der Bauarbeiten kommen. Alle betroffenen Einwohner der Ortslage Paschwitz werden um Verständnis gebeten.

Glaucha, den 28. Juni 2012 Der Jagdvorstand

Papiersammelaktion der GS Zschepplin ein toller Erfolg Am 12. Juni 2012 waren wir Grundschüler am Nachmittag in unseren Wohnorten mit Handwagen unterwegs. Wir liefen von Haus zu Haus und sammelten fleißig Papier ein. Gegen 16.00 Uhr brachten wir alles zu den einzelnen Sammelstationen. Ein riesiger Haufen aus Papier war auf allen Höfen zusammen gekommen. Viele fleißige Eltern brachten dann das Papier zu uns in die Schule. Dort füllte sich der große Container ganz schnell, es passte nicht einmal alles hinein. Insgesamt haben wir an diesem Tag über 4.790 kg Tonnen Papier gesammelt und wir freuten uns natürlich über das viele Geld.

Bürgerinformation des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ Sperrung/Umleitung Friedhofszufahrt im Rahmen der Baumaßnahme SW-Entsorgung Mansberg Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ informiert, dass aufgrund der angekündigten Kanalbauarbeiten zwischen Mühlweg und Abzweig zur Sternwarte die Friedhofszufahrt über die Straße „Mansberg“ zwischen der 28. KW und der 33. KW gesperrt ist. In diesem Zeitraum ist der der Friedhofszugang über die Weinbergstraße zu nutzen. Ab 09.07.12 ist eine Umleitung entsprechend ausgeschildert. Ansprechpartner bei Fragen: Bauauftragnehmer: Fa. Lau-Bau, Tel. 0 34 21/77 89 90 Hr. Klimow) Auftraggeber: AZV „Mittlere Mulde“, Tel. 0 34 23/68 86 80 (Hr. Wolff)

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Schulzweckverband „Mulde Ost“ Bahnhofstraße 1a 04838 Laußig Beschl. Nr. 117/61/2012 Schulzweckverband „Mulde Ost“

Jahresrechnung 2011 Entsprechend § 8 Abs. (1) Punkt 7 der Verbandssatzung des Schulzweckverbandes „Mulde Ost“ stellt die Verbandsversammlung in der Sitzung am 25.06.2012 die Jahresrechnung 2011 fest. Die Jahresrechnung schließt mit folgenden Ergebnissen ab: Einnahmen Verwaltungshaushalt Ausgaben Verwaltungshaushalt Einnahme Vermögenshaushalt Ausgabe Vermögenshaushalt Einnahmen Gesamthaushalt Ausgaben Gesamthaushalt Haushaltsreste neu VmH Zuführung Rücklage Entnahme Rücklage Fehlbetrag

359.885,26 € 359.885,26 € 44.806,82 € 44.806,82 € 404.692,08 € 404.692,08 € 4.000,00 € 0€ 32.757,11 € 3.526,14 €

Die Jahresrechnung mit allen Anlagen ist Bestandteil des Beschlusses.

Schneider Verbandsvorsitzender Der Bescheid der Jahresrechnung 2011 vom 07.06.2012 der örtlichen Prüfung des Schulzweckverbandes „Mulde Ost“ durch das Rechnungsprüfungsamt Landratsamt Nordsachsen ergab keine Beanstandungen die einer Feststellung der Jahresrechnung durch die Verbandsversammlung entgegenstehen. Die Jahresrechnung mit allen Anlagen liegt in der Zeit vom 09.07.2012 bis 17.07.2012 zu den Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Laußig (Kämmerei) öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Abstimmungsberechtigten: 2 davon anwesend: 2 davon Ja-Stimmen: 2 davon Nein-Stimmen: 0 davon Stimmenthaltung: 0 Es war kein Mitglied der Verbandsversammlung von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

Das Berufliche Schulzentrum Eilenburg bietet kurzfristig noch freie Ausbildungsplätze für die einjährige Fachoberschule Technik. Voraussetzungen: - abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung - Realschulabschluss Perspektive: - Fachhochschulstudium an allen Fachhochschulen der BRD zweijährige Fachoberschule Sozialwesen Voraussetzungen: - Realschulabschluss Perspektive: - Fachhochschulstudium dreijährige Fachschule Heilerziehungspfleger Voraussetzungen: - Realschulabschluss und Berufsabschluss Perspektive: - Tätigkeit im Behindertenbereich zweijährige Berufsfachschule Sozialassistent Voraussetzungen: - Realschulabschluss Perspektive: - Tätigkeit im sozialen Bereich zweijährige Berufsfachschule Krankenpflegehelfer Voraussetzungen: - Haupt- oder Realschulabschluss Perspektive: - Tätigkeit im Krankenhaus oder in der Altenpflege Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 13.07.2012 an das BSZ Eilenburg Rote Jahne Wöllnauer Chaussee 2, 04838 Doberschütz

Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Baden wie im Biedermeier mit dem Haynaer Strandverein e. V. Biedermeierstrandfestspiele 2012 Sommernachtsball mit „BUDDY in concert” die Rock ’n’ Roll-Show mit den Original-Stars aus dem Buddy Holly-Musical Die Biedermeierstrandfestspiele 2012 sind in vollem Gange. Nach den regelmäßig ausverkauften Gastspielen alljährlich in der Musikalischen Komödie in Leipzig sind die Musiker des Musicals „BUDDY - Die Buddy Holly Story“ nun erstmals beim Sommernachtsball am Samstag, 07.07.2012, 19.00 Uhr am Haynaer Ufer zu erleben. Seit mehr als 10 Jahren zieht die wohl erfolgreichste Rock ’n’ Roll-Show Deutschlands ihr Publikum auf einzigartige Weise in den Bann der 50er/60er Jahre. Dabei ist das Geheimrezept so einfach wie genial: Man nehme fünf virtuose Musiker, eine Brise Slapstick, einen Hauch Comedy, verfeinere dies mit ein wenig Akrobatik und widme sich mit Leidenschaft den größten Hits der Rock ’n ’Roll- und Twist-Ära. Heraus kommt eine atemberaubende, temporeiche Show mit Petticoat und Smoking, voller Witz und Esprit, bei der nicht nur Rock ’n’ Roll-Fans begeistert mitgehen. Mit Hits wie Oh Boy!, Peggy Sue, Heartbeat, Rave On und vielen anderen erwacht die Legende BUDDY HOLLY wieder zum Leben. Aber auch BUDDYs Zeitgenossen werden nicht vergessen. Der Groove von Bill Haley, Fats Domino, Chuck Berry, Chubby Checker u. v. a. wird den Gästen in die Beine gehen ... Den musikalischen Rahmen übernimmt das BiedermeierstrandOrchester „Bella Musa“ aus Leipzig. Unter der bewährten Leitung von Igor Birsan kommen Tanzfreunde mit Standards von Cha Cha Cha bis Wiener Walzer voll auf ihre Kosten. Tickets an allen Vorverkaufsstellen, Abendkasse 20 €, Infos über www.biedermeierstrand.de Presseinfos über: Christoph Zwiener, [email protected]., 01 71/7 70 80 37

Wasser- und Bodenanalysen Am Dienstag, dem 31. Juli 2012 bietet die AFU e.V. die Möglichkeit in der Zeit von 16.00 - 17.00 Uhr in Klein-Wölkau, in der Gemeindeverwaltung, Parkstr. 11 Wasser- und Bodenproben gegen Unkostenerstattung untersuchen zu lassen. Das Wasser kann sofort auf den pH-Wert und die Nitratkonzentration untersucht werden. Dazu sollten Sie frisch abgefülltes Wasser (mind. 500 ml) in einer Mineralwasserflasche mitbringen. Auf Wunsch können zusätzlich auch noch andere Stoffe analysiert werden. Es kann auch ermittelt werden, ob Sie bei Ihrem Wasser Kupferrohre für die Hausinstallation verwenden können. Weiterhin werden auch Bodenanalysen für eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es notwendig, an mehreren Stellen des Gartens Boden auszuheben, so dass insgesamt ca. 500 Gramm der Mischprobe für die Untersuchung zur Verfügung stehen. Eine Beratung zu weiteren Umweltproblemen ist möglich.

Grundschule Eilenburg Ost Einladung zum Schulfest 2012 Wir laden ganz herzlich zu unserem Schulfest am Donnerstag, dem 12.07.2012 von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr auf dem Gelände der Grundschule ein. Unter dem Motto: „Spiel, Spaß und Bewegung“ mit lustigen Wettkämpfen, einem Fühlpfad, einer Bastelstraße, Filzen, einem Bücherbasar sowie einem Kuchenbüfett wollen wir einen schönen Nachmittag verbringen. Für einen Imbiss und Getränke ist gesorgt und kann erworben werden. Die Lehrer der Grundschule

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Erfolgreiche Premiere für regionalen Cluster-Austausch

Sportfischerverein »Petri - Heil« Eilenburg e. V. Dozent für Fischereischeinlehrgang Lothar Richter, Lossastraße 15, 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/75 76 09 · Funk: 01 57/78 77 38 71 Schulung zur Fischereischeinprüfung Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu). Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage) 2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben. 3. Danach Erwerb des Fischereischeines auf Lebenszeit. 4. Der Lehrgang findet am 17./18.11. und 24.11.2012 jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt. Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin 14.11.2012 an obige Adresse erfolgen. ------------------------------------------------------------------------

Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Name:

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Vorname: ..................................................................................... Straße/Haus-Nr.: ......................................................................... Telefon: ........................................................................................ PLZ / Ort: ..................................................................................... Geburtsdatum: ............................................................................ Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) o ja



o nein

Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen! ------------------------------------------------------------------------

Die Sankt-Martin-Grundschule Zwochau lädt ein zum „Sommerfest“ Am 07.07.2012 um 14.00 Uhr findet traditionsgemäß unser Sommerfest statt. Das diesjährige Motto „Karneval der Tiere“ startet mit einem Programm um 14.00 Uhr. Danach sind alle Gäste zu Kaffee und Kuchen sowie zum Grillen herzlich eingeladen. Während des Festes sorgen unter anderem ein Glücksrad, eine Tombola, Kinderspiele, eine Hüpfburg und … tierische Überraschung für Abwechslung. Auf Ihr Kommen freuen wir uns sehr! Die Schüler der Sankt-Martin-Grundschule

Großes Interesse an Fachtagung „Energie- und Umwelttechnik“ Gebündelte Informationsangebote und Wertschöpfung für Unternehmen schaffen - nur so kann der Branchenschwerpunkt Energie- und Umwelttechnik in der Region Leipzig-Westsachsen gestärkt werden. Das ist das Fazit der Machbarkeitsstudie „Ausweitung Energie-Cluster“, die während der ersten Fachtagung „Energie- und Umwelttechnik“ in der Region Leipzig vorgestellt wurde. Über 50 Vertreter aus Wirtschaft und Politik diskutierten am 21. Juni 2012 auf Anregung des Regionalmanagements Region Leipzig-Westsachsen im „Haus der Energie“ in Großbothen über die Potenziale des Netzwerks in der Region. „Wir haben in der Region Leipzig ein großes Know-how im Bereich Energie- und Umwelttechnik. Die Vielfalt an innovativen Unternehmen und Produkten muss vor allem regional noch stärker bekannt gemacht werden“, formulierte die Amtsleiterin des Amtes für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft des Landkreises Nordsachsen, Uta Schladitz ein Ziel der rund dreistündigen Veranstaltung. Neben den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie, die das Regionalmanagement Region Leipzig-Westsachsen in Auftrag gegeben hatte, und der Präsentation der Stadt Delitzsch als Gewinner des Bundeswettbewerbes „Energieeffiziente Stadt“ standen vor allem die regionalen Unternehmen im Fokus der Impulsveranstaltung. Mit der ennovatis GmbH, der efa Leipzig GmbH und der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, die ihr Konzept zur Eigenenergieversorgung vorstellte, lieferten gleich drei Firmen den besten Beweis für die Innovationskraft der regionalen Energie- und Umweltbranche. „Wir haben keine Probleme, in der Region qualifizierte Fachkräfte zu finden. Die HTWK Leipzig ist unsere Kaderschmiede“, nannte der Vorstand der Dr. Födisch Umweltmesstechnik AG, Dr.-Ing. Holger Födisch, einen wesentlichen Standortvorteil und bestätigte damit die gute Zusammenarbeit zwischen der regionalen Wirtschaft und Wissenschaft. Als Initiatorin des Cluster-Austauschs konnte die Regionalmanagerin der Region Leipzig-Westsachsen, Anja Terpitz, am Ende der Veranstaltung ein positives Resümee ziehen: „Mit der ersten Fachtagung ,Energie- und Umwelttechnik‘ haben wir Neuland betreten und freuen uns umso mehr über das große Interesse in der Region. Das bestätigt uns darin, weitere Vernetzungsangebote zu schaffen.“ Hintergrund Das Regionalmanagement Leipzig-Westsachsen ist eine Initiative der Landkreise Leipzig und Nordsachsen zur Bündelung und Koordinierung von regionalen Aktivitäten der Förderung der Wirtschafts- und Regionalentwicklung sowie des gemeinsamen Regionalmarketings. Kernziel der Arbeit ist zum einen, den Wirtschaftsstandort „Region Leipzig-Westsachsen“ zu vermarkten. Zum anderen zielt die Arbeit des Managements darauf ab, regionale Produkte in Wert zu setzen und Absatzchancen zu generieren, indem in regionale Netzwerke investiert und Ideen für neue Kooperationen entwickelt werden. Pressekontakt Regionalmanagerin Anja Terpitz Telefon: 0 34 37/76 08 07 [email protected] Regionalmanagement Region Leipzig-Westsachsen Haus der Wirtschaft im Landkreis Leipzig Schulstraße 67 04668 Grimma Telefax: 0 34 37/76 08 01 [email protected] www.region-leipzig-westsachsen.de

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Mit der Hand am Ball in der Intersport Handballschule 4 Tage purer Handballspaß bringt Power in die Ferien Vom 26.10.2012 bis 29.10.2012 veranstaltet die LSG Löbnitz ein ganz besonderes Handballevent in der Region. Alle 6 -12-jährigen Handballer/innen können sich auf 4 Tage Handballaction freuen. Die INTERSPORT Handballschule verbindet intensives Training nach kreativem und modernem Konzept mit Spiel und Wettkämpfen. Spaß und Freude am Handball sowie Teamerfolge stehen im Vordergrund. In alters- und leistungsgerechten Trainingsgruppen mit einer Stärke von jeweils rd. 15 Kids sorgen 6 qualifizierte Trainer für Förderung und Forderung. Die Kids erhalten eine eigene Sportausstattung (Shirt, Shorts und Ball) sowie Verpflegung für den Tag. Bei gemeinsamen Mittagessen bleibt Zeit zum Verschnaufen und gegenseitigem Austausch. Ab dem 2. Tag wird täglich von 10 bis 15 Uhr trainiert, am ersten Tag startet das Camp um 13 Uhr. Das Camp ist ab sofort buchbar und eine perfekte Gelegenheit für alle handballverrückten Kids ihr Hobby auch in den Ferien auszuüben. Unter www.handball-camp.de ist die Anmeldung möglich.

Festjubiläum in Weidenhain In Weidenhain wird von Freitag, den 6. Juli, bis Sonntag, den 8. Juli 2012, groß gefeiert. Grund dafür ist das Doppeljubiläum „450 Jahre Sage der Bärensäule“ und „800 Jahre urkundliche Ersterwähnung“. Auf dem Sportplatz des Ortes und im Festzelt gibt es für Groß und Klein viel zu erleben. Höhepunkte sind u.a. die Partyliveband „Die Landstreicher“ am Samstagabend und der große Festumzug mit über 30 Umzugsbildern am Sonntag. Kommen und feiern Sie mit! Das Festprogramm Schirmherr: Landrat Michael Czupalla Freitag, den 6. Juli 2012 18.30 Uhr Gottesdienst zur Eröffnung des Festwochenendes 20.00 Uhr Festveranstaltung zum Jubiläum 21.30 Uhr Disco und Tanz 24.00 Uhr Feuerwerk Samstag, den 7. Juli 2012 14.00 Uhr Feuerwehrlauf um den Pokal der Bärensäule 16.00 Uhr musikalische Unterhaltung 20.00 Uhr live Partyband „Die Landstreicher“ Sonntag, den 8. Juli 2012 8.30 Uhr Weckschießen (Sportplatz) 9.30 Uhr Großer Festumzug 11.00 Uhr Frühschoppen (Muldentaler Blasmusikanten) 14.00 Uhr Kinderanimation und Showprogramm 17.00 Uhr musikalische Unterhaltung gesamtes Wochenende Fotoausstellung in der Turnhalle Weidenhain Präsentation der Chronik Weidenhain als Buch Polizeipräsentation „Weidenhain von oben“ mit Maxikraft Schausteller

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Amtsblatt Eilenburg, 06.07.2012

Parkettpflege: Fünf praktische Tipps für neuen Glanz Vollflächig abschleifen Nehmen Laufspuren, Dellen und Kratzer zu, sollte der Boden vollflächig abgeschliffen werden. In der Regel ist das etwa alle sechs Jahre der Fall. Aber Vorsicht: Um den Boden zu schleifen, muss die Oberschicht noch mindestens vier Millimeter dick sein. Bei Massivholzparkett ist die Komplettrenovierung meistens zwei bis drei Mal im Laufe seiner Liegezeit möglich. Die dafür benötigten Schleifmaschinen können im Baumarkt oder bei speziellen Werkzeugverleihern ausgeliehen werden. Neu versiegeln Nach dem Schleifen sind verschiedene Oberflächenbehandlungen möglich. Wasserlacke versiegeln das Holz dauerhaft und halten etwa fünf bis acht Jahre. Sie sind schadstoffarm, geruchlos und machen den Boden besonders widerstandsfähig. Lasuren, Öle und Wachse werden indes verwendet, wenn die Maserung bzw. die natürliche Holzpatina sichtbar bleiben soll. Allerdings verschmutzen die Oberflächen schneller als lackierte. Sie sollten mindestens einmal im Jahr nachbehandelt werden, erklärt immowelt.de. Quelle: www.immowelt.de

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Welche Möglichkeiten und Rechte haben Mobbing-Opfer? Mobbing-Opfer haben vorrangig den Wunsch, dass die Schikanen aufhören. Empfehlenswert ist daher, erst einmal eine Klärung innerhalb des Betriebs anzustreben. Hierfür eignet sich das Gespräch mit dem Vorgesetzten oder gegebenenfalls die Einschaltung des Betriebsrats. „Juristisch besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Fachanwalts bei Gericht einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen. Der gemobbte Arbeitnehmer kann zudem Schadenersatzansprüche geltend machen. Das reicht von der Rückerstattung von Behandlungskosten bis hin zu Schmerzensgeld. Durch ärztliche Atteste und Gutachten muss glaubhaft dargestellt werden, dass zwischen dem Mobbing und einer möglichen Gesundheitsbeeinträchtigung oder Persönlichkeitsverletzung ein Zusammenhang besteht. Wenn der Arbeitgeber von den Mobbing- Aktivitäten Kenntnis hatte und keine Abhilfe geschaffen hat, kann der Geschädigte auch gegen ihn juristisch vorgehen und Schadensersatz verlangen.Auch wenn die Beweislage häufig nicht einfach ist, in jedem Fall sollten Betroffene einen Anwalt zurate ziehen, der auf derartige Fälle spezialisiert ist. Es ist schwierig nachzuweisen, wann es sich um Mobbing handelt und wann hieraus Ersatzansprüche entstehen.

Wenn in einer angrenzenden Kneipe beispielsweise zu einer Veranstaltung viel geraucht wird, muss ein Mieter das unter Umständen aushalten. Dies gilt sogar, wenn die Kneipe neu eröffnet und der Qualm von der Terrasse der Kneipe direkt in die Wohnung zieht (LG Berlin, 65 S 408/04). Anders verhält es sich allerdings, wenn aufgrund der besonderen baulichen Konstruktion der Wohnung oder der biophysikalischen Bauweise ständig Zigarrettenrauch aus der angrenzenden Kneipe in die Mietwohnung dringt. Das muss der Mieter laut Rechts-Experten nicht ertragen und kann sogar die Mietzahlungen um zehn bis 20 Prozent mindern (LG Berlin, 62 S 124/08 und LG Stuttgart, 5S 421/97).

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