Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Der Vorsitzende

Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Der Vorsitzende 24. Oktober 2016 Damen und Herren Abgeordneten des Kreistages des Landkreises Limburg-Weil...
Author: Hildegard Hauer
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Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Der Vorsitzende

24. Oktober 2016

Damen und Herren Abgeordneten des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg ---------------------------------------------------------------Manfred Michel, Landrat des Landkreises Limburg-Weilburg --------------------------------------------------------------------Damen und Herren Kreisbeigeordneten des Landkreises Limburg-Weilburg -------------------------------------------------

Sehr geehrter Herr Landrat Michel, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 32 Hessische Landkreisordnung (HKO) in Verbindung mit § 56 Hessische Gemeindeordnung (HGO) lade ich Sie zur 4. Sitzung des Kreistages am Freitag, dem 11. November 2016 um 9:00 Uhr, in das Bürgerhaus nach Löhnberg, Waldhäuserstr. 38, ein. Tagesordnung: 1. Geschäftliches 2. Berichte und Mitteilungen des Kreisausschusses 3. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung von ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten 4. Neuwahl der Vertreter/innen des Landkreises Limburg-Weilburg für die Bildung der Regionalversammlung für die Planungsregion Mittelhessen gemäß Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) -Vorlage5. Beschlussfassung, betreffend die Genehmigung eines Vergleiches in einem Klageverfahren des Landkreises Limburg-Weilburg gegen das Land Hessen (Altenpflegeheim Runkel) -Vorlage-

6. Nachwahl eines stimmberechtigten Mitglieds und drei stellvertretender Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg -Vorlage7. Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft -Vorlage8. Wahl der Mitglieder für die Kreissportkommission -Vorlage9. Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreistages für den Stiftungsbeirat der Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg -Vorlage10. Entwidmung einer Teilfläche des Schulgeländes der Grundschule Weilmünster -Vorlage11. Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Limburg-Weilburg -Vorlage und Anlage12. Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung) -Vorlage und Anlagen13. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 des Landkreises Limburg-Weilburg -Bericht des Ausschusses für Revision und Controlling und ggf. Beschlussfassung14. Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg - Bericht des Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschusses und ggf. Beschlussfassung 15. Förderung von Plätzen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege im Landkreis Limburg-Weilburg - Bericht des Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschusses und ggf. Beschlussfassung 16. Gründung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft -Bericht des Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschusses und ggf. Beschlussfassung17. Mietpreisobergrenze für Transferleistungsbezieher/-innen, Wohnungsmarkttyp 1 -Bericht des Ausschusses für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport und ggf. Beschlussfassung18. Votum zur Unterstützung der Petition des Kreisverbandes DIE LINKE „Den Opfern der NSEuthanasie ihren Namen wiedergeben“ -Bericht des Ausschusses für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport19. Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Limburg-Weilburg und seiner Ausschüsse -Bericht des Haupt-, Finanz- und Verwaltungsausschusses und ggf. Beschlussfassung -

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

20. Mietpreis-Obergrenzen für Transferleistungsbezieher/-innen - Antrag der Fraktion DIE LINKE-ggf. Bericht des Ausschusses für Soziales, Familien, Frauen, Senioren, Gesundheit und Sport und Beschlussfassung21. Investitionen in die Kreisstraßen in Limburg-Weilburg -Antrag der FDP-Fraktion22. Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2016/2016; Förderung des Vereins „Gegen unseren Willen e.V.“ -Antrag der Fraktion DIE LINKE23. Mobilitätsticket für Transferleistungsbezieher/-innen -Antrag der Fraktion DIE LINKE24. TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) – EU / USA; CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) EU / Kanada; TiSA (Trades in Service Agreeement) – multilaterale Dienstleistungsabkommen -Antrag der Fraktion DIE LINKE25. Gesundheitsschutz von Mitarbeiter/-innen im Bürogebäude Schiede 43 vor Stickstoffdioxid -Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN26. Erdrutsch vom 25.06.2016 in Villmar -Anfrage der FDP-FraktionMit freundlichen Grüßen

Joachim Veyhelmann, Kreistagsvorsitzender

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 4 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg- Weilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Neuwahl der Vertreter/innen des Landkreises Limburg-Weilburg für die Neubildung der Regionalversammlung Mittelhessen gemäß Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG)

Der Kreistag wird gebeten, fünf Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Neubildung der Regionalversammlung Mittelhessen zu wählen.

Begründung: Nach den Bestimmungen des HLPG ist in der Planungsregion Mittelhessen, die den Regierungsbezirk Gießen umfasst, die Regionalversammlung nach der Kommunalwahl am 6. März 2016 neu zu bilden.

Nach § 15 Abs. 1 HLPG werden die Mitglieder sowie die stellvertretenden Mitglieder der Regionalversammlung von den Vertretungskörperschaften des Landkreises, der kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach den Grundsätzen des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) gewählt. Für die Wählbarkeit gilt § 32 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO).

Die Anzahl der Mitglieder einer Regionalversammlung bestimmt sich nach deren Geschäftsordnung (GO). Aus § 1 Abs. 2 Der GO der Regionalversammlung Mittelhessen ergibt sich, folgende Verteilung: Landkreise bis 200.000 Einwohner/-innen 5 Mitglieder Landkreise von 200.000 – 500.000 Einwohner/-innen 7 Mitglieder Kreisangehörigen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner wählen jeweils ein Mitglied, das auf die Zahl der Mitglieder des betreffenden Landkreises angerechnet wird. Die Regionalversammlung Mittelhessen hat 31 zu besetzende Sitze. Der Landkreis Limburg-Weilburg entsendet fünf Mitglieder.

Bei der Wahl der Mitglieder der Regionalversammlung soll gemäß § 13 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGlG) in der Fassung vom 1. Januar 2016 auf eine gleichmäßige Vertretung von Frauen und Männern geachtet werden.

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Für jedes Mitglied ist auch ein persönliches stellvertretendes Mitglied zu bestimmen. Die Wahl der Mitglieder bzw. der stellvertretenden Mitglieder der Regionalversammlung hat jeweils in getrennten Wahlgängen zu erfolgen.

Für die Landkreise gilt, dass nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu verfahren ist; dies schließt die Möglichkeit von einheitlichen Wahlvorschlägen mit ein. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass darauf zu achten ist, dass die einzelnen bzw. einheitlichen Wahlvorschläge eine ausreichende Zahl von Ersatzbewerberinnen und –bewerbern enthalten, damit ggf. ein späteres Nachrücken gewährleistet ist.

Nachdem die Wahl der Vertreter/innen des Landkreises Limburg-Weilburg für die Neubildung der Regionalversammlung Mittelhessen gemäß Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) in der Sitzung des Kreistages am 7. Oktober 2016 aufgrund eines Formfehlers nicht für gültig erklärt wurde, wird der Kreistag gebeten, die Wahl erneut durchzuführen.

Bisher waren gewählt: Herr Marin Richard (Stellvertreter: Herr Bernd Hartmann) Herr Thomas Scholz (Stellvertreter: Herr Horst Kaiser) Herr Helmut Jung (Stellvertreter: Herr Wolfgang Erk) Herr Dr. Frank Schmidt (Stellvertreter: Herr Christian Radkovsky) Herr Wolfgang Lippe (Stellvertreterin: Frau Sabine Häuser-Eltgen)

Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge spätestens fünf Tage vor dem Sitzungstag bei dem Unterzeichner einzureichen, damit die Stimmzettel für die Wahl vorbereitet werden können.

Limburg, den 24. Oktober 2016

Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 5 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg- Weilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Beschlussfassung, betreffend die Genehmigung eines Vergleiches in einem Klageverfahren des Landkreises Limburg-Weilburg gegen das Land Hessen (Altenpflegeheim Runkel)

Der Kreisausschuss bittet den Kreistag Limburg-Weilburg, in seiner Sitzung am 11. November 2016 folgenden Beschluss zu fassen:

Vorlage: Der Kreistag genehmigt den Vergleich, der in dem Verwaltungsstreitverfahren des Landkreises Limburg-Weilburg gegen das Land Hessen am 20. September 2016 vor dem VG Wiesbaden (dortiges Az. 2 K 344/13.WI) auf Widerruf geschlossen wurde. Der Vergleich soll dementsprechend nicht widerrufen werden.

Begründung: 1. Das Land Hessen hat die Errichtung eines Altenpflegeheims in Runkel mit 54 Plätzen finanziell unterstützt. Die Bereitstellung der Fördergelder in Höhe von rund 3,4 Mio. € (Zuschuss und Darlehen von jeweils rund 1,7 Mio. €) erfolgte aufgrund eines Zuwendungsbescheides des Hessischen Sozialministeriums an den Landkreis Limburg-Weilburg vom 8. August 2006. Das Land verpflichtete den Landkreis in diesem Bescheid per Nebenbestimmung, die Gelder und den Zuwendungsbescheid an die Fa. Grundstücksgesellschaft Egenolf KG, die Bauherrin der Einrichtung in Runkel, weiterzuleiten. Dies ist erfolgt.

Das Hessische Sozialministerium hat mit einem Rückforderungs- und Neufestsetzungsbescheid vom 21. März 2013 die Förderung rückwirkend widerrufen und im Gegenzug für die bis dahin errichteten 50 Plätze Fördergelder in Höhe von rund 3,1 Mio. € (Zuschuss und Darlehen) genehmigt. Das Land fordert vom Landkreis den Differenzbetrag aus alter und neuer Förderung (249.654,18 €) zurück. Ebenso macht das Land Zinszahlungen in Höhe von genau 697.140,37 € geltend, die sich aus der Aufhebung des Zuschusses aus dem Bescheid vom 8. August 2006 in Höhe von rund 1,7 Mio. € ergeben sollen. Dem vorgenannten Betrag liegt ein Zinssatz von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zugrunde, bezogen auf die Zeit vom 8. August 2006 bis einschließlich 20. März 2013. Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Der Kreistag Limburg-Weilburg hat in seiner Sitzung vom 26. April 2013 den Beschluss des Kreisausschuss vom 11. April 2013 zur Klageerhebung genehmigt. Es ist dementsprechend ein Verwaltungsstreitverfahren vor dem VG Wiesbaden mit dem Az. 2 K 344/13.WI anhängig.

2. Im Rahmen der rechtlichen Bewertung ist zu sagen, dass sich der Rückforderungsbetrag von 249.654,18 € aus alter und neuer Förderung dadurch ergibt, dass in der Einrichtung in Runkel anstatt 54 geförderten Plätzen nur 50 zur Verfügung stehen.

Dieser Punkt war nicht streitig. Streitig war jedoch, ob der Landkreis Limburg-Weilburg Zinsen in Höhe von rund 700.000,00 € an das Land Hessen zurückzahlen muss. Diesbezüglich wurde seitens des Landkreises umfassend gegenteilig vorgetragen. Die einzelnen Gründe wurden in der Vorlage zu TOP 6 der Sitzung des Kreistags Limburg-Weilburg vom 26. April 2013 angeführt.

Das VG Wiesbaden hat in dem vorgenannten Verfahren am 20. September 2016 einen Erörterungstermin durchgeführt, in dem sich die Beteiligten (Landkreis Limburg-Weilburg, Land Hessen, Fa. Egenolf KG bzw. Fa. Cura Sana gGmbH als Betreiberin des Altenpflegeheims) sowie das RP Gießen auf eine vergleichsweise Beendigung verständigt haben. Der Vergleich wurde auf Widerruf geschlossen, der bis zum 11. November 2016 zu erfolgen hat. Er hat bezüglich des Landkreises Limburg-Weilburg folgenden Inhalt: 

Das Land Hessen hebt den Rückforderungs- und Neufestsetzungsbescheid vom 21. März 2013 auf.



Die Fa. Cura Sana gGmbH als Betreiberin des Altenpflegeheims in Runkel rechnet für die Zeit vom 1. Dezember 2007 bis zum 31. Januar 2011 gegenüber dem Landkreis Limburg-Weilburg im Rahmen der Sozialhilfe Kosten von pflegetäglich 18,01 € ab. Für die Zeit vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2015 belaufen sich diese Kosten auf pflegetäglich 12,62 €.



Für das Jahr 2016 wird das RP Gießen die von der Fa. Cura Sana gGmbH gesondert berechenbaren Investitionskosten neu festsetzen.



Der Landkreis Limburg-Weilburg trägt ¼ der Kosten des Verfahrens.

Der Landkreis Limburg-Weilburg hat nach dem zuvor Gesagten weder eine Rückzahlung an das Land noch eine Zinszahlung zu erbringen. Es bleibt bei der alten Förderung in Höhe von rund 3,4 Mio. € aus dem Zuwendungsbescheid vom 8. August 2006. Die zuvor angeführten Kosten, die der

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Betreiber gegenüber dem Landkreis im Rahmen der Sozialhilfe vom 1. Dezember 2007 bis zum 31. Dezember

2015

abrechnen

kann,

bleiben

unverändert.

Die

Neufestsetzung

durch

das

Regierungspräsidium für das Jahr 2016 kann sich zwar zu Lasten des Landkreises als Sozialhilfeträger auswirken, dies entspricht aber der Gesetzeslage.

Darüber hinaus beinhaltet der Vergleich die Verpflichtung der Fa. Grundstücksgesellschaft Egenolf KG, die vier fehlenden Plätze vorbehaltlich zu erteilender behördlicher Genehmigungen bis zum 31. Dezember 2019 zu errichten. Sollte dies scheitern, trifft das Unternehmen eine anteilige Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Land Hessen. Aus der bisher nicht vollständigen Umsetzung des Zuwendungsbescheides folgt zudem eine Verpflichtung der Fa. Egenolf zur Zinszahlung an das Land; dies losgelöst von der etwaigen Errichtung der vier Plätze bis zum 31. Dezember 2019.

Zusammengefasst führt der auf Widerruf abgeschlossene Vergleich für den Landkreis LimburgWeilburg zu keinen rechtlich oder finanziell nachteiligen Folgen im Verhältnis zu den vom Landkreis gegenüber dem Land Hessen, der Fa. Egenolf KG und der Fa. Cura Sana gGmbH bis zum 31. Dezember 2015 vorgenommenen Rechtshandlungen. Etwaige Veränderungen ab dem 1. Januar 2016 sind gesetzlich hinzunehmen.

3. Die Zuständigkeit für die Führung eines Rechtsstreits von größerer Bedeutung und den Abschluss von Vergleichen liegt, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt, ausschließlich bei dem Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg (§ 30 Nr. 15 HKO). Limburg, den 24. Oktober 2016 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

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Vorlage zu Punkt 6 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg- Weilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Nachwahl eines stimmberechtigten Mitglieds und drei stellvertretender Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg

Der Kreistag wird gebeten, folgende auf dem Gebiet der Jugendhilfe erfahrenen oder tätigen Personen als stellvertretende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss Limburg-Weilburg zu entsenden: 1. Herr Steffen Laßmann (als Stellvertreter für Herrn Bernd Schmitt) 2. Herr Steffen Laßmann (als Stellvertreter für Frau Ursula Alban)

Die gewählten Personen sind im Fall der Ausübung der Stellvertretung stimmberechtigt.

Der Kreistag entsendet weiter Herrn Georg Schardt als stimmberechtigtes Mitglied und Frau Stefanie Opel als seine Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss Limburg-Weilburg. Diese ist im Fall der Ausübung der Stellvertretung ebenfalls stimmberechtigt.

Begründung: Die Satzung des Jugendhilfeausschusses Limburg-Weilburg (in Kraft getreten am 20. April 2011) sieht unter § 4 Abs. 1 c) vor, dass „5 vom Kreistag zu wählende Personen, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe erfahren oder tätig sind“ als stimmberechtigte Mitglieder für den Jugendhilfeausschuss zu wählen sind. Zudem ist gemäß § 4 Abs. 6 für jedes stimmberechtigte Mitglied ein stellvertretendes Mitglied zu wählen.

Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz im Gebiet des örtlichen Trägers haben oder in diesem Gebiet Aufgaben der Jugendhilfe wahrnehmen. Frauen und Männer sollen zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.

Der Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2016 insgesamt vier Mitglieder und stellvertretende Mitglieder, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe erfahren oder tätig sind, gewählt.

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Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wurde im Rahmen eines einheitlichen Wahlvorschlags Frau Nicole Schäfer als Stellvertreterin sowohl für Herrn Bernd Schmitt als auch Frau Ursula Alban gewählt. Frau Schäfer legte ihr Mandat im Jugendhilfeausschuss nieder, so dass der Kreistag gebeten wird, die Stellvertretung für Herrn Schmitt und Frau Alban neu zu bestimmen. Seitens der CDU-Fraktion wird Herr Steffen Laßmann vorgeschlagen.

Seitens der Verwaltung wird dem Kreistag zudem vorgeschlagen, Herrn Georg Schardt als fünftes stimmberechtigtes, in der Jugendhilfe erfahrenes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss zu wählen. Als seine Stellvertreterin wird Frau Stefanie Opel vorgeschlagen.

Herr Schardt ist wohnhaft in Dornburg und seit vielen Jahren als Jugendpfleger in der Gemeinde Hünfelden tätig. Im Anschluss an ein Studium der Fachrichtung Sozialwesen war er zuvor einige Jahre in der stationären Kinder- und Jugendhilfe hauptamtlich beschäftigt. Ehrenamtlich engagiert sich Herr Schardt bis heute im musikalisch-kulturellen Bereich, zu dem auch die Arbeit mit Kindern/Jugendlichen und jungen Erwachsenen gehört. Seine Fachkenntnis ist anerkannt; vom Jugendhilfeausschuss wurde er wiederholt in den Fachausschuss „Jugendförderung“ gewählt. Frau Stefanie Opel stammt aus Limburg und wohnt derzeit in Diez. Bereits während ihres Pädagogikstudiums betätigte Frau Opel sich im Rahmen der kirchlichen und der offenen Jugendarbeit. Darüber hinaus betreute sie wiederholt Kinder und Jugendliche während der Freizeiten des Landkreises Limburg-Weilburg. Im Jahr 2001 nahm sie ihre berufliche Tätigkeit im Familien-, Jugend- und Seniorenbüro im Marktflecken Mengerskirchen auf und ist bis heute dort tätig. Frau Opel wurde vom Jugendhilfeausschuss bereits zur Stellvertreterin von Herrn Schardt im Fachausschuss

Jugendförderung

gewählt.

Folglich

würde

sie

die

Vertretung

auch

im

Jugendhilfeausschuss selbst übernehmen. Es ist sinnvoll und gewünscht, dass Mitglieder des Jugendhilfeausschusses auch den Fachausschüssen angehören und umgekehrt, zumal die Fachausschüsse dem Jugendhilfeausschuss über ihre Arbeit zu berichten haben und ihr vorsitzendes Mitglied sogar aus dem Kreis der dem Jugendhilfeausschuss angehörenden Personen stammen soll. Beide hier genannten Personen haben im Vorfeld eingewilligt, und stehen für eine evtl. Wahl zur Verfügung.

Limburg, den 24. Oktober 2016 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

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Vorlage zu Punkt 7 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg- Weilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft

Der Kreistag wird gebeten, eine/n persönliche/n Stellvertreter/in für Herrn Wolfgang Erk in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft

Landkreis Limburg-Weilburg

zu

entsenden.

Begründung: Gemäß der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft Landkreis Limburg-Weilburg hat der Kreistag am 8. Juli 2016 11 Kreistagsmitglieder mit jeweils einem persönlichen Stellvertreter für die Betriebskommission gewählt. Herr Lothar Blättel wurde als persönlicher Stellvertreter für Herrn Wolfgang Erk gewählt. Herr Blättel hat im August 2016 auf sein Kreistagsmandat verzichtet. Somit ist aus der Mitte des Kreistages ein/e neue/r Stellvertreter/in zu wählen.

Limburg, den 24. Oktober 2016 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

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Vorlage zu Punkt 8 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg- Weilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wahl der Mitglieder für die Kreissportkommission

Der Kreistag wird gebeten, die Mitglieder für die Kreissportkommission des Landkreises LimburgWeilburg zu wählen.

1) Der Kreistag entsendet folgende vier Personen als stimmberechtigte Mitglieder in die Kreissportkommission: 1. _______________________________ 2. _______________________________ 3. _______________________________ 4. _______________________________

2) Der Kreistag wählt die folgenden, vom Vorstand des Sportkreises Limburg-Weilburg und den Schulsportkoordinatoren vorgeschlagenen, sachkundigen Bürger als stimmberechtigte Mitglieder in die Kreissportkommission: 1. Schulsport:

Siegfried Böckling, Hadamar

2. Sportkreis:

Hermann Klaus, Beselich Hildegard Stein, Elz Günter Habel, Dornburg Theo Jeuck, Limburg

3. Jugendsport:

Sven Medenbach, Weilmünster

4. Leistungssport:

Martin Rumpf, Selters

Begründung: Nach den Sportförderungsrichtlinien des Landkreises Limburg-Weilburg ist zur Beratung des Kreisausschusses in allen Fragen des Sports eine Sportkommission zu bilden. Dabei sind die Bestimmungen der HKO und HGO analog anzuwenden.

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Der Kreissportkommission sollen neben dem Landrat als Vorsitzenden je vier Mitglieder des Kreisausschusses und des Kreistages angehören. Ferner sollen in der Kreissportkommission als sachkundige Bürger insgesamt sieben Vertreter des Sportkreisvorstandes, des Schulsports und des Leistungssports vertreten sein.

Der Kreisausschuss wählt seine Mitglieder für die Kreissportkommission in der KA-Sitzung am 3. November 2016.

Limburg, den 24. Oktober 2016 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

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Vorlage zu Punkt 9 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises Limburg- Weilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreistages für den Stiftungsbeirat der Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg

Der Kreistag wird gebeten, neun Mitglieder in den Stiftungsbeirat der Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises Limburg-Weilburg zu wählen.

Begründung: Nach § 9 der Satzung der Sozialstiftung für Kinder und Jugendliche des Landkreises LimburgWeilburg gehören dem Stiftungsbeirat an: a) 9 Mitglieder des Kreistages, die für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte gewählt werden, b) 4 Mitglieder des Kreisausschusses, die für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte gewählt werden. Eine Wahl des Landrats und des Ersten Kreisbeigeordneten scheidet hier aus, da beide Kraft Amtes Mitglied des Stiftungsvorstandes sind. c) die Gründungsstifter in Form der jeweiligen Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Limburg und der Kreissparkasse Weilburg bzw. in Form des jeweiligen Geschäftsführers der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung.

Für jedes gewählte Mitglied des Kreistages und des Kreisausschusses ist eine Vertreterin/ein Vertreter zu wählen. Bei den Gründungsstiftern Kreissparkasse Limburg und Kreissparkasse Weilburg werden die jeweiligen Vorstandsvorsitzenden durch die jeweiligen Vorstandsmitglieder vertreten. Bei dem Stiftungsgründer Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung wird der Geschäftsführer durch den stellvertretenden Geschäftsführer vertreten

Die gewählten Mitglieder des Stiftungsbeirates bleiben nach Ablauf ihrer Wahlzeit so lange Mitglied des Stiftungsbeirates, bis ihre Nachfolger gewählt worden sind.

Limburg, den 24. Oktober 2016 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

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Vorlage zu Punkt 10 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Entwidmung einer Teilfläche des Schulgeländes der Grundschule Weilmünster

Auf Empfehlung der Betriebskommission des Eigenbetriebes Gebäudewirtschaft des Landkreises Limburg-Weilburg wird der Kreistag gebeten, folgende Vorlage zu beschließen:

Vorlage: Der Kreistag beschließt die Entwidmung einer Teilfläche des Grundstückes der Grundschule Weilmünster.

Begründung: Die Gemeinde Weilmünster und der Landkreis Limburg-Weilburg haben ein gemeinsames Programm zur Verbesserung der Bushaltestelleninfrastruktur für Weilmünster vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig den Zufahrtsbereich der Busse zu den Warteinseln u.a. an der Grundschule Weilmünster verbreitern zu können.

Hierfür wird eine Teilfläche (ca. 13m²) von einem Nachbargrundstück der Schule benötigt. Im Gegenzug soll dieser Nachbar eine Teilfläche (ca. 45 m²) aus dem Schulgrundstück erhalten. Die Mehrflächen, die dieser Nachbar erhält, werden dem Landkreis entsprechend vergütet.

Die Maßnahme ist zur Besserung der Verkehrssicherheit der an- und abfahrenden Bussen zwingend notwendig. Das Staatliche Schulamt Weilburg hat dem Grundstückstausch bereits zugestimmt.

Da es sich bei der vorstehend genannten Fläche um gewidmetes Schulgelände handelt, ist zum Tausch der Grundstücksflächen eine Entwidmung erforderlich.

Limburg, den 24. Oktober 2016 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 11 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Jahresabschluss 2015 des Eigenbetriebes Abfallwirtschaft Limburg-Weilburg

Der Kreisausschuss hat gebeten, folgende Vorlage auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Vorlage: Der Kreistag beschließt: 1. Der Jahresabschluss 2015 wird mit einer Bilanzsumme von 60.180.394,17 € festgestellt. 2. Der Jahresgewinn in Höhe von 357.087,27 € wird der vorhandenen Gebührenausgleichsrücklage zugeführt. 3. Der Betriebsleitung des Abfallwirtschaftsbetriebes Limburg-Weilburg wird Entlastung erteilt.

Begründung: Entsprechend § 4 EigBGes hat die Betriebsleitung der Betriebskommission den Jahresabschluss 2015

einschließlich

Lagebericht

in

deren

Sitzung

am

22.06.2016

vorgelegt.

Die

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TREUMATA GmbH, Bad Camberg hat den Jahresabschluss im Juli 2016 geprüft.

Der Bestätigungsvermerk wurde mit folgender Einschränkung erteilt: Die Rückstellung für die Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtung ist gemäß § 253 Abs. 1 und 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung von Abzinsungen anzusetzen. Der Rückstellungsbedarf zum Bilanzstichtag wurde in einem Gutachten vom März 2016 der IWA Ingenieurgesellschaft für Industrie, Wasser- und Abfallwirtschaft mbH mit T€ 112.506 ermittelt. Zum 31. Dezember 2015 hat der Eigenbetrieb eine Rückstellung in Höhe von T€ 51.896 gebildet. Die Rückstellung für die Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtung ist daher zum Bilanzstichtag um T€ 60.610 unter dem Betrag angesetzt, der nach dem vorliegenden Gutachten notwendig ist.

Der Jahresabschluss muss entsprechend § 5 EigBGes durch den Kreistag festgestellt werden. Außerdem beschließt der Kreistag über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes sowie über den Ausgleich von Verlustvorträgen.

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Anlage: Geprüfter Jahresabschluss für das Jahr 2015

Limburg, den 24. Oktober 2016 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

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Vorlage zu Punkt 12 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung)

Der Kreisausschuss hat gebeten, folgende Vorlage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Vorlage: Der Kreistag beschließt die in der Anlage beigefügte Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung).

Begründung: Entsprechend dem Beschluss Nummer 124 des Kreistages vom 08.12.2006 ist im jährlichen Turnus eine Anpassung der Abfallgebühren zu prüfen und das Prüfungsergebnis dem Kreistag vorzulegen.

Die Entscheidung über die Umsetzung der im Herbst 2015 für das Jahr 2016 errechneten Gebührenanpassung wurde vom Kreistag zunächst mit Ankündigungsbeschluss in das erste Halbjahr 2016 vertagt und dann aufgrund des positiven Jahresergebnisses 2015 gar nicht umgesetzt. Die alten Gebühren gelten daher auch für das Jahr 2016.

Um die Kalkulation für das Jahr 2017 erstellen zu können, musste zunächst ermittelt werden, in welcher Höhe Überschüsse nach Ende der Kalkulationsperiode 2016 voraussichtlich zur Verwendung in 2017 vorhanden sind. Dabei wurde ein Betrag von 400 T€ ermittelt.

Die als Anlage 1 beigefügte Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 wurde wie in den Vorjahren auf Grundlage

der

von

der

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schüllermann

erstellten

Kalkulationssystematik für das Jahr 2007 aufgestellt. In der Regel wurden die eingesetzten Abfallmengen, Kostenansätze und Verteilungsschlüssel auf der Datengrundlage des zweiten Halbjahrs 2015 und des ersten Halbjahres 2016 kalkuliert. Die zu veranlagende Personenzahl sowie das anzusetzende Gefäßvolumen wurden auf Basis der Halbjahreswerte 2016 ermittelt.

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Nach dieser Kalkulation steigen die Gebühren für Haushalte um 1,5 bis 2,5 Prozent. Wesentlicher Grund hierfür sind die gestiegenen Kosten für die Abfalleinsammlung, die jedoch durch die berücksichtigte

Überdeckung

aus

dem

Jahr

2015

und

der

Einsparung

bei

den

Kompostierungsentgelten teilweise kompensiert werden konnten. Die Haushaltsgebühren steigen von 60,00 €/a auf 61,92 €/a pro Person. Die Volumengebühr bleibt unverändert bei 0,60 € je Liter Restabfallvolumen/a.

Für die Entsorgung von Restabfällen, die direkt der Entsorgungsanlage angeliefert werden, erhöht sich die Gebühr von 184 € auf 244 € pro Tonne. Für die Behandlung und Verwertung von kompostierbaren Abfällen, die direkt den kreiseigenen Kompostierungsanlagen zugeführt werden, steigt die Gebühr von 84 € auf 90 € je Tonne.

Die Anlage 1 enthält die Gebührenkalkulation einschließlich einer Gegenüberstellung der neu errechneten sowie der bisherigen Gebührensätze.

Sämtliche Gebührensätze aus der Kalkulation 2016 wurden in die als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Gebühren im Landkreis Limburg-Weilburg (Abfall- und Gebührensatzung) übernommen und farblich hervorgehoben. Die bisherigen Gebührensätze wurden durch Streichen kenntlich gemacht.

Neben einigen redaktionellen Anpassungen im Satzungstext werden noch die nachfolgenden Änderungen vorgenommen. Regelungen zum Umgang mit falsch befüllten Sammelgefäßen werden derzeit noch erarbeitet und sollen in der nächsten Sitzung der Betriebskommission vorgestellt werden.

Alle Änderungen des Satzungstextes werden farblich hervorgehoben. Paragraf 1, Abs. 2d) wird den geänderten gesetzlichen Regelungen zur Entsorgung von Sonderabfall Kleinmengen angepasst.

In Paragraf 8, Abs. 2 erfolgt eine Klarstellung zum Grundstück.

In Paragraf 9, Abs. 6 wird eine Präzisierung zur Bereitstellung von Abfällen vorgenommen.

Dem Paragraf 10 wird ein dritter Absatz zur Konkretisierung der Getrenntsammlung hinzugefügt.

Paragraf 14, Abs. 1 erhält eine Regelung zur Kennzeichnung von Abfallgefäßen. Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

In Paragraf 19 kann der Absatz 3, Buchstabe c) mit der Regelung zur Veranlagung für nicht regelmäßig bewohnte Grundstücke (z. B. Ferienhäuser) entfallen. Diese Satzungsregelung kommt nicht mehr zur Anwendung, da die Veranlagung entsprechend der jeweiligen Fallkonstellation nach § 19 (3) Buchstaben a) und b) bzw. § 19 (4) erfolgt.

Im Vorgriff auf die Identifizierung der Abfallbehälter wird dem Abs. 4 in Paragraf 19 unter Buchstabe d) eine Regelung zu sog. Kombinationsgefäßen hinzugefügt. Hintergrund dieser Regelung ist, dass nach unterschiedlichen Satzungsregelungen veranlagte Gefäße in der Praxis häufig in größeren Gefäßen zusammengefasst werden. Beispielsweise kann eine vierköpfige Familie zu ihrem 120 Liter Restabfallgefäß ein 120 Liter Restabfallzusatzgefäß bestellen. In der Praxis wird in diesem Fall ein 240 Liter Restabfallgefäß aufgestellt. Im Zuge der Gefäßidentifikation muss einem solchen Gefäß genau diese Hintergrundinformation mit der zusammengesetzten Gebühr zugeordnet werden.

Mit Beschluss vom 6. Oktober 2016 empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag, die in Anlage 2 beigefügte Abfall- und Gebührensatzung zu beschließen.

Anlagen: Anlage 1 - Gebührenkalkulation für das Jahr 2016 Anlage 2 - Abfall- und Gebührensatzung 2017

Limburg, den 24. Oktober 2016 Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Manfred Michel

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 18 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mietpreis-Obergrenzen für Transferleistungsbezieher-/innen

Die Fraktion DIE LINKE hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Antrag: Der Kreistag möge beschließen: Der Kreisausschuss und die Kreisverwaltung veranlassen, dass -

alle mit der Gewährung von Transferleistungen befassten Behörden und Dienststellen im Landkreis bei der Bewilligung von Kosten der Unterkunft als Mietpreis-Obergrenzen nicht mehr die Werte des von der Fa. „Analyse & Konzepte“ erstellten sog. „schlüssigen Konzepts“ sondern die des § 12 Wohngeldgesetz zuzüglich 10 Prozent Sicherheit zu Grunde legen,

-

diese Änderung rückwirkend ab dem Zeitpunkt vollzogen wird, zu dem das „IWU-Institut“ mit der Erstellung eines neuen „schlüssigen Konzepts“ beauftragt wurde,

-

die „Kund/-innen“ der betroffenen Behörden und Dienststellen über die insoweit veränderten „Geschäftsbedingungen“ informiert werden.

Begründung: Laut Mitteilung des Landrates in der dritten Kreistagssitzung am 7. Oktober 2016 wurde das „Institut Wohnen und Umwelt“ (IWU-Institut) durch den Landkreis beauftragt, ein neues so genanntes „schlüssiges Konzept“ zur Bemessung von Mietpreis-Obergrenzen für Transferleistungsbezieher/innen zu erstellen. Davon ausgehend, dass das 2014 von der Fa. „Analyse & Konzepte“ erstellte „schlüssige Konzept“ mit den dazu gehörenden Aktualisierungsregelungen für eine wesentlich längere Anwendungsdauer als knapp 2 Jahre konzipiert war und es wohl nicht grundlos ersetzt wird, hat es sich offenbar als nicht mehr brauchbar erwiesen.

Mit dieser Erkenntnis allerdings ist zugleich amtlich, dass der Landkreis Limburg-Weilburg spätestens seit dieser Feststellung und mindestens bis zur Fertigstellung eines Nachfolgekonzepts durch das

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IWU-Institut nicht über ein „schlüssiges Konzept“ zur Festlegung von landkreisspezifischen MietpreisObergrenzen verfügt. Entsprechend der gefestigten Rechtsprechung der Sozialgerichte ist bei solcher

Sachlage

auf

die

Höchstbeträge

des

§

12

Wohngeldgesetz

zuzüglich

eines

Sicherheitspuffers in Höhe von 10 Prozent zurück zu greifen.

Der Antrag zielt darauf, sicher zu stellen, dass im Landkreis in dieser Weise rechtskonform verfahren wird und dass die Transferleistungsempfänger davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die bisher angewandten Mietpreisobergrenzen ihre Gültigkeit verloren haben und durch welche sie ersetzt wurden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Limburg, den 24. Oktober 2016

Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 19 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Investitionen in die Kreisstraßen in Limburg-Weilburg

Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Antrag: Der Kreistag möge beschließen: 1. Der Kreisausschuss wird aufgefordert im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr und Raumordnung über den aktuellen Zustand der Kreisstraßen zu berichten. Insbesondere soll der Kreisausschuss seine Bewertung des Modellversuchs zur Sanierung der Kreisstraßen darlegen. 2. Der Kreisausschuss wird aufgefordert in seinem Bericht konkret darüber zu berichten, welche Kreisstraßen sanierungsbedürftig sind und welche Kreisstraßen in welchem Jahr zur Sanierung vorgesehen sind. Insbesondere die erwarteten Kosten der einzelnen Sanierungsmaßnahmen sollen dargelegt werden.

Begründung: Infrastruktur ist eine wichtige Grundlage für wirtschaftlichen Wohlstand in unserer Region. Dabei bedarf es gerade für den Zustandserhalt massiver Investitionen. Es ist daher von Interesse für die Mitglieder des Kreistags welche Planungen die Verwaltung hat.

Weiter Begründung erfolgt ggf. mündlich.

Limburg, den 24. Oktober 2016

Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 20 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2016/2016; Förderung des Vereins „Gegen unseren Willen e.V.“

Die Fraktion DIE LINKE hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Antrag: Der Kreistag Limburg-Weilburg beschließt, im Rahmen des Nachtragshaushalts zum Doppelhaushalt der Jahre 2016/2017, die Förderung des Vereins „Gegen unseren Willen e. V.“ auf EUR 105.000 für das Jahr 2017 anzuheben.

Begründung: Mit Schreiben vom August 2016 wandte sich der Verein „Gegen unseren Willen e. V.“ an die Fraktionen des Kreistages mit der Bitte um Aufstockung der Unterstützung durch den Landkreis. Bei einem Besuch des Vereins wurde uns überzeugend dargestellt, dass einem steigenden Beratungsbedarf nicht in ausreichendem Maße nachgekommen werden kann.

Tatsächlich wird die Beratungs-, Interventions- und Präventionsarbeit, die der Verein leistet, finanziell ganz wesentlich vom Landkreis getragen. Allerdings ist der Förderbetrag seit 2009 nicht mehr gesteigert worden.

Wenn wir die Ablehnung von sexueller Gewalt ernst meinen, wird ein Drehen an der Strafrechtsschraube nach medienträchtigen Ereignissen nicht ausreichen. Die Gesetzeslage ist nur ein kleiner Teil der juristischen Aufarbeitung von Übergriffen und diese wiederum für die Opfer ein – oft nur kleiner - Teil der Bewältigung der durch die Tat ausgelösten Traumata.

Wer für sexuelle Selbstbestimmung eintritt, muss für Betroffene, denen dieser Anspruch verwehrt wird, Anlaufstellen schaffen und ausbauen.

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Mit diesem Antrag sollen dem Verein die notwendigen finanziellen Mittel an die Hand gegeben werden, eine dritte Teilzeitstelle vor allem für die Beratungsarbeit einzurichten.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Limburg, den 24. Oktober 2016

Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 21 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

MobilitätsTicket für Transferleistungsbezieher/-innen

Die Fraktion DIE LINKE hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Antrag: Der Kreistag Limburg-Weilburg beauftragt die Kreisverwaltung, mit dem RMV in Verhandlungen zu treten, um nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung allen Transferleistungsbezieher/innen im Landkreis ein MobilitätsTicket ähnlich dem „MobilitätsTicket für Flüchtlinge in den Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen“ für 17 EUR/Monat anzubieten.

Begründung: Die so genannte „Flüchtlingskrise“ macht’s möglich: Wir konnten erleben, dass Vertriebene, die in einer der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen oder ihrer Außenstellen untergebracht waren, Mobilitätstickets erhielten, die sie zur beliebigen Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im jeweiligen Landkreis berechtigten. Dazu hatten die HEAE einerseits eine Vereinbarung mit dem RMV abgeschlossen und beteiligten andererseits die Vertriebenen durch Abzug einer Eigenbeteiligung von den ausgezahlten Geldleistungen an den Kosten. (Diese Abzüge waren in etwa so bemessen wie der Anteil für Ausgaben für Verkehr an der Regelleistung.)

Dieser Antrag verfolgt das Ziel, ein solches Modell zur Schaffung verbesserter Mobilitätsbedingungen nicht nur für Vertriebene, die von Transferleistungen abhängig sind, zu nutzen, sondern auch für Hartz-IV-Bezieher-/innen und Menschen, die die „Grundsicherung im Alter“ in Anspruch nehmen müssen.

Dazu soll die Kreisverwaltung mit dem RMV eine Vereinbarung herbeiführen, die das Angebot eines MobilitätsTickets für die ÖPNV-Benutzung im Gebiet des Landkreises an diese Personengruppen zu geringen Kosten ermöglicht.

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Die „Schmerzgrenze“ für die Eigenbeteiligung dieser Personen dürfte bei EUR 17,- / Monat liegen, da insgesamt derzeit lediglich ein Anteil von EUR 25,45 in der monatlichen Grundsicherung enthalten ist. Will man also statistisch etwa ermöglichen, dass einmal im Quartal auch eine „Reise“ über die Grenzen des Landkreises hinaus, z.B. nach Frankfurt, möglich sein soll, was für Hin- und Rückfahrt per Regionalbahn ebenfalls mit EUR 23,60 zu Buche schlägt, müssen monatlich EUR 8,- zum „Ansparen“ frei bleiben.

Der Landkreis hätte bei einer solchen Lösung einen etwaigen Fehlbetrag zwischen dieser Eigenbeteiligung der Nutzer/-innen des MobilitätsTickets und den Kosten der Leistung beim RMV wie auch den Verwaltungsaufwand zur Bereitstellung und Abrechnung der Tickets zu tragen.

Dem stünden allerdings finanzielle und bürokratische Einsparpotentiale bei der dann nicht mehr erforderlichen Erstattung von Einzelfahrten gegenüber. Durch den Mobilitätsgewinn würden auch der ländlichen Regionen des Landkreises an Attraktivität gewinnen, so dass wegen der dort günstigeren Mieten KdU-Aufwendungen gesenkt und dem Wohnungsmangel in den Städten entgegen gewirkt werden könnte.

Vor allen Dingen aber: Gestärkte Mobilität bedeutet mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für finanziell schwache Menschen, die an vielen Stellen unter Ausgrenzung leiden.

Weitere Begründung erfolgt mündlich.

Limburg, den 24. Oktober 2016

Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 22 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) – EU / USA; CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) – EU / Kanada; TiSA (Trades in Services Agreement) – multilaterale Dienstleistungsabkommen

Die Fraktion DIE LINKE hat gebeten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Antrag: Der Kreistag möge folgende Erklärung nebst Begründung beschließen: Der Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg erklärt: 1. Bei den derzeit verhandelten "Freihandelsabkommen" TTIP, CETA und TiSA handelt es sich um eine "neue Generation" von bi- und multilateralen Handelsverträgen, die eine Machtverschiebung zum Ziel haben, weg von demokratisch gewählten Politikern, hin zu multinationalen Konzernen. Diese Art von Verträgen stellt einen massiven Eingriff in unsere kommunale Gestaltungshoheit und unsere kommunale Selbstverwaltung dar. Der Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg lehnt TTIP, CETA und TiSA in der derzeit bekannten Form ab. 2. Der Vorsitzende Kreistages, Joachim Veyhelmann wird gebeten, diese ablehnende Haltung 1. gegenüber dem Hessischen Städte- und Gemeindebund und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund auszudrücken, 2. den Mandatsträgern und Mandatsträgerinnen im Europäischen Parlament, im Bund und im Land bekannt zu geben und sie aufzufordern, den Abkommen in der derzeit bekannten Form nicht zuzustimmen, 3. der Bundeskanzlerin und dem Bundeswirtschaftsministerium gegenüber zum Ausdruck zu bringen, 4. die Öffentlichkeit davon in Kenntnis zu setzen.

Begründung: Es gibt verschiedene Aspekte, von denen wir als Kommunen direkt betroffen wären: 1. Demokratie und Transparenz (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) Derzeit finden zwischen der EU und den USA Geheimverhandlungen zum Transatlantischen

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Freihandelsabkommen TTIP statt – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zugang zu den Dokumenten haben hingegen 600 Vertreter von Großkonzernen. Nicht einmal die EU-Abgeordneten haben uneingeschränkten Zugang zu den Dokumenten. Und obwohl Städte und Kommunen direkt betroffen sind, werden die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindetag, sowie Landkreistag) nicht in die Verhandlungen eingebunden. Dies entspricht nicht unserem Verständnis von Demokratie. Vielmehr muss die Einbeziehung in die Verträge so frühzeitig erfolgen, dass die Gestaltungsfähigkeit gegeben ist. Daher fordern wir einen vollständigen Einblick in alle Verhandlungsdokumente, sowie die Einbeziehung in die Verhandlungen. Dies fordern wir für TTIP, CETA und TiSA.

2. Investitionsschutz für Konzerne (Dieser Punkt betrifft sowohl TTIP, wie auch CETA. TiSA enthält nach bisherigem Wissensstand keinen Investorenschutz.) Internationale Konzerne erhalten ein Sonderklagerecht gegen demokratisch beschlossene Gesetze. Zwischen überflüssig.

Staaten

mit

Vielmehr

funktionierenden stellen

"private

Rechtssystemen

Schiedsgerichte"

ist ein

eine

Investitionsschutzklausel

Parallelrechtssystem

dar,

das

grundlegende Prinzipien des Rechtsstaates unterläuft und Konzerne mächtiger macht als demokratisch gewählte Regierungen. Da sogar die Beschlüsse von Gemeinden Anlass für solche Klagen sein können, würde dies dazu führen, dass wir uns in vorauseilendem Gehorsam, bei jedem unserer Beschlüsse überlegen müssten, ob sie eventuell die Gewinnerwartung eines Konzerns schmälern würden und somit eine Klage gegen den Staat nach sich ziehen könnten. Angesichts der Tatsache, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Investor-Staat-Klagen sprunghaft angestiegen ist, stellen wir uns die Frage, wie viele solcher Klagen sich ein Staat, eine Stadt oder eine Gemeinde leisten kann? Wer bezahlt? Der Bund, die Stadt oder die Gemeinde? Einen solchen Eingriff in unsere kommunale Entscheidungshoheit lehnen wir ab!

3. Kommunale Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen, Dienstleistungssektor und Kommunale Selbstverwaltung Kommunale Daseinsvorsorge (z.B. Wasserver- und Abwasserentsorgung, Energie) Da bei diesen Arten von Handelsabkommen typischerweise die Regeln zum grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen und der Schutz ausländischer Investoren im Fokus stehen, ist zu befürchten, dass sie

sich

negativ

auf

die

Organisationshoheit

der

Kommunen

und

die

kommunale

Handlungsautonomie auswirken. Öffentliches Beschaffungswesen (in den USA schon weitgehend privatisiert) TTIP und CETA würden die kommunale Organisationsautonomie gefährden. Mittelständische Unternehmen vor Ort dürften nicht mehr bevorzugt werden. Dadurch käme es zu einer Minderung der Gewerbesteuereinnahmen und einer Schwächung der lokalen Unternehmen.

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Dienstleistungssektor (Bauwesen, Transportwesen, Gesundheit, soziale Dienstleistungen ...) Immer mehr Bereiche des öffentlichen Dienstleistungssektors werden zum "allgemeinen wirtschaftlichen Interesse" deklariert. Dadurch werden die Gebietskörperschaften gezwungen, diese, gemäß einer "Marktzugangsverpflichtung", im Wettbewerbsverfahren (künftig weltweit?) auszuschreiben. Das Gemeinwohl muss in diesen sensiblen Bereichen weiterhin im Vordergrund stehen. Kommunale Selbstverwaltung Obwohl die EU laut Lissabon-Vertrag und gemäß Subsidiaritätsprinzip nicht in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen darf, duldet unsere Bundesregierung mit den Verträgen diesen Gesetzesübertritt und befördert ihn sogar noch. (Anmerkung: Bei TiSA handelt es sich um ein "Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen". Der Bereich des Beschaffungswesens ist nicht Teil der Verhandlungen.)

4. Positivlisten-Ansatz / Negativlisten-Ansatz Es gibt zwei Modelle der Liberalisierung. Der Positivlisten-Ansatz besagt, dass nur die Bereiche der kommunalen Daseinsvorsorge/ des Dienstleistungsbereiches der Liberalisierungspflicht unterliegen, die ausdrücklich in die Liste der Zugeständnisse aufgenommen werden. Beim Negativlisten-Ansatz hingegen sind alle Bereiche von den Liberalisierungsverpflichtungen des Abkommens erfasst, die nicht ausdrücklich ausgenommen sind. Es ist zu befürchten, dass TTIP, CETA und TiSA einen sog. Negativlisten-Ansatz verfolgen.

5. Stillstandsklausel und Ratchet-Klausel Alle drei Handelsabkommen enthalten sowohl die Stillstands-, wie auch die Ratchetklausel. Die Stillstandsklausel legt fest, dass nach Einigung auf einen Status der Liberalisierung dieser nie wieder angehoben werden darf. Die Ratchetklausel besagt, dass ein staatliches Unternehmen, wie etwa die Stadtwerke, das einmal von einem privaten Investor gekauft wurde, niemals wieder rekommunalisiert werden darf. Es hat sich in jüngster Vergangenheit gezeigt, dass - aus guten Gründen - zahlreiche Privatisierungen öffentlicher Güter wieder in die öffentliche Hand zurückgeführt wurden. Daher lehnen wir solche "Endgültigkeitsklauseln" ab. Vielmehr ist zu beanstanden, dass keine generelle Austrittsklausel formuliert wurde.

6. Living Agreement und Rat für Regulatorische Kooperation Im Oktober 2013 hielt EU-Handelskommissar Karel de Gucht eine Rede in Prag, in der er vorschlug, TTIP solle einen regulatorischen Kooperationsrat einrichten.(1) Die EU-Kommission plant nun in der Tat die Etablierung eines "Regulierungsrates", in dem EU- und US-Behörden mit Konzern-Lobbyisten zusammenarbeiten, um Regulierungsmaßnahmen zu diskutieren und gegebenenfalls Standards zu lockern. Die Beteiligung Kommunaler Spitzenverbände ist nicht vorgesehen. (2) In einer Rede am

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Aspen Institute in Prag (1) bezeichnete Karel de Gucht das Abkommen darüber hinaus als "lebendes Abkommen", was nichts anderes bedeutet, als dass sich die Verhandlungspartner auf ein allgemeines Rahmenabkommen einigen und die Details (z.B. Absenkung der Standards) dann in einem Ausschuss (im Nachhinein) weiterverhandeln. All dies geschieht am Europaparlament vorbei und entzieht sich dadurch jeglicher demokratischen Kontrolle. (Anmerkung: Sowohl TTIP, wie auch CETA sollen "lebende Abkommen" werden und einen "Regulierungsrat" erhalten. Nach bisherigen Wissensstand sind diese beiden Punkte nicht Teil der Verhandlungen bei TiSA.) (1) (http De Gucht, Karel 2013: Transatlantic Trade and Investment Partnership – Solving the Regulatory Puzzle, Rede beim Aspen Institute Prag, 10. Oktober 2013) (2) (European Commission 2013: TTIP: Cross-Cutting disciplines and institutional provisions. Position paper – Chapter on Regulatory Coherence, http://corporateeurope.org/sites/default/files/ttip-regulatory-coherence-2-12-2013.pdf)

Für

Vereinbarungen,

die

derart

weitreichend

in

die

staatliche

und

kommunale

Regulierungshoheit eingreifen bedarf es Standards der Transparenz und der demokratischen Legitimation, auch wenn es sich um Internationale Abkommen handelt. Deswegen fordern wir die Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie eine sofortige Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände. Aus den genannten Gründen lehnen wir diese "neue Generation" von Handelsabkommen ab und setzen uns bei den entscheidenden Stellen dafür ein, die Abkommen in der derzeit bekannten Form abzulehnen. Darüber hinaus appellieren wir an andere Landkreise, ebenso zu verfahren.

Limburg, den 24. Oktober 2016

Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 23 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Gesundheitsschutz von Mitarbeiter/-innen im Bürgerbüro Schiede 43 vor Stickstoffdioxid

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Anfrage: 1. Was hat die Behördenleitung unternommen, um die Mitarbeiter der Kreisverwaltung vor den gesundheitsschädlichen Konzentrationen zu schützen? Wurden Büroräume auf Stickstoffdioxid überprüft? Gab es Umsetzungen oder Schließungen hochbelasteter Büroräume? Gibt es ein Rotationsverfahren um Mitarbeiter/-innen nicht dauerhaft diesen hohen Konzentrationen an Stickstoffdioxid auszusetzen? 2. Welche Maßnahmen unternimmt der Kreisausschuss um schädliche Immissionen von Mitarbeitern fernzuhalten? Wie zum Beispiel Aufforderungen nur noch über den weniger belasteten Innenhof zulüften, Einbau von Lüftungsystemen, Erlassen von Fahrverboten für Diesel-Kraftfahrzeugen als Hauptverursacher zum Schutz der Mitarbeiter/-innen und Anwohner/innen, wie jüngst vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gefordert?

Begründung: Seit 2012 sind überhöhte Stickstoffdioxid-Konzentrationen mit einem Jahresmittelwert von über 60 μg/m³ Luft an der Mess-Stelle in 4 m Höhe direkt vor dem Kreisgebäude Schiede 43 zu verzeichnen. Sitckoxid ist ein giftiges Gas, welches zu dauerhaften Gesundheitsschäden bei so hohen Konzentrationen wie den gemessenen verursacht. Der Grenzwert liegt bei 40 μg/m³ Luft. Diese Belastungen gingen durch die Presse und sind seit dieser Zeit der Behördenleitung bekannt?

Limburg, den 24. Oktober 2016

Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240

Vorlage zu Punkt 24 der Tagesordnung für die 4. Sitzung des Kreistages des Landkreises LimburgWeilburg am 11. November 2016 im Bürgerhaus in Löhnberg ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Erdrutsch vom 25.06.2016 in Villmar

Die FDP-Fraktion hat gebeten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung für die Kreistagssitzung am 11. November 2016 zu setzen.

Anfrage: 1. Ist die Ursache des Hangabrutsches vom 25. Juni inzwischen geklärt? 2. Besteht, obwohl die Familie Zirkel auf eigene Kosten ca. 230Tonnen Erdreich beseitigt hat, weiterhin akute Gefahr für das Wohnhaus? 3. Falls nicht: Wie lange soll die Sperrung des Wohnhauses noch aufrecht erhalten werden? 4. Falls ja: Welche Maßnahmen werden von der Bauaufsicht vorgenommen um das Wohnhaus zu sichern und wieder bewohnbar zu machen? 5. Die Kreisverwaltung hat dem Eigentümer des Gebäudes für die Anordnung der Gefahrenabwehr erhebliche Verwaltungskosten in Rechnung gestellt, obwohl dieser bereits durch die Naturkatastrophe erheblich geschädigt wurde. Sieht die Verwaltung hier die Verhältnismäßigkeit gewahrt und sollten einem geschädigten Bürger nicht noch mehr Kosten aufgebürdet werden?

Begründung: Am 25.06.2016 kam es nach einem Starkregen in Villmar zu einem Hangabrutsch, durch den ein Wohnhaus akut gefährdet wurde. Die Bauaufsicht des Landkreises hat nach Pressemeldungen ein geologisches Gutachten eingeholt. Der Zugang zum Wohnhaus der Familie Zirkel ist weiterhin gesperrt. Daraus ergeben sich die vorgenannten Fragen.

Limburg, den 24. Oktober 2016

Der Vorsitzende des Kreistag des Landkreises Limburg-Weilburg Joachim Veyhelmann

Schiede 43, 65549 Limburg an der Lahn, Tel. 06431 296-240