der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen

AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie ■ Jahrgang 21 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschüt...
Author: Emilia Raske
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AmtsBlatt der Stadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen sowie ■ Jahrgang 21 des Verwaltungsverbandes Eilenburg-West und der Gemeinden Doberschütz, Freitag, den 16. September 2011 Jesewitz, Laußig, Zschepplin Nummer 19

„King Kong“ - Gespielte Lesung der Hörlounge Potsdam Do., 30.09. um 20 Uhr im Bürgerhaus Eilenburg - King Kong ist zurück! Lassen Sie sich überraschen von - 18 Rollen zu zweit - glaubhafter Affendarstellung - technischen Spezialeffekten - Kino ohne Leinwand, hautnah zum Anfassen - Tierdressur Eine gespielte Lesung, ein gelesenes Spiel nach den Original-Filmdrehbüchern aus den Jahren 1933/2005. Doch beim bloßen Vorlesen wird es nicht bleiben! Erfurth und Schrickel werden sich wieder in die unterschiedlichsten Rollen schrauben und somit den Figuren ihren ureigenen Charakter verleihen:

Sei es der ebenso ehrgeizige wie unmoralisch handelnde Regisseur Carl Denham, der abgebrüht eiskalte Kapitän Engelhorn, der naiv-verliebte Seemann Jack und last but not least die aus der Gosse gezogene Schauspielerin Ann Darrow, die nicht weiß, auf welches Spiel sie sich einlässt. Bleibt nur die Frage: Wer von den beiden spielt die weiße Frau? Dies alles live und dreidimensional! Eine Hommage an eine der großartigsten Figuren der Filmgeschichte und eine Verbeugung vor einem Klassiker, der heute immer noch fasziniert.

Kurzinfos ■ Die Stadtverwaltung informiert

Seite 3

Eilenburger Vereine und Verbände

Seite 9

■ Öffentliche Bekanntmachungen

Seite 14

■ Landkreis Nordsachsen Mitteilungen Landratsamt

Seite 17

Mitteilungen Gemeinden

Seite 24

Kartenvorverkauf: Bürgerhaus Franz-Mehring-Str. 23, Tel.: 7 00 39 30 Dienstag/Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 16.30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Stadtmuseum Torgauer Straße 40, Tel.: 65 22 22 Dienstag - Freitag 09 - 12/13 - 17 Uhr Sonntag 10 - 12/13 - 17 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3, Tel.: 75 40 08 Montag 13 - 18 Uhr Dienstag 09 - 12/13 - 18 Uhr Mittwoch 09 - 12 Uhr Donnerstag 13 - 18 Uhr www.kulturunternehmung.de Anzeigen

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

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16.09.2011 17.09.2011 18.09.2011 19.09.2011 20.09.2011 21.09.2011 22.09.2011

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Stadtwerke Eilenburg In der Sydowstraße 1 finden Sie die Abteilungen Stromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilenburg, Hainichen und Wedelwitz) Rufbereitschaftstelefon: 68 74 41 Gasversorgung Rufbereitschaftstelefon: 01 72/5 62 50 93 in der Ernst-Mey-Straße finden Sie die Abteilung Fernwärmeversorgung Rufbereitschaftstelefon: 01 73/3 94 30 66

Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen Bei Störungen in der Wasserversorgung im Gebiet Eilenburg ist die Servicestelle Eilenburg zuständig. Bereitschaftsnummer: 68 55 93

Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ 24-Stunden-Service über Funktelefon

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EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft Bereitschaftstelefon Klempner 22.08.2011 - 19.09.2011 bis 6.45 Uhr Fa. Dietrich 01 72/3 75 26 97 ab 6.45 Uhr am 19.09.2011 Fa. Hillscher 01 77/3 31 56 66 Elektriker 22.08.2011-19.09.2011 bis 6.45 Uhr Fa. R. Schulze 01 72/3 40 58 56 ab 6.45 Uhr am 19.09.2011 Fa. Hillscher 01 77/3 31 56 66 Außerhalb der Bürozeiten gilt folgende Bereitschaftsnummer für unsere Hausmeister: 01 77/6 81 60 50.

WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eG Bereitschaftstelefon (nur in Havariefällen)

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Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423/605202 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 03425/920071 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1, 04821 Brandis, 034292/73980 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, 03423/603510 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3, 04808 Wurzen, 03425/852010 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, 04838 Eilenburg, 03423/607689 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-Scholl-Str.5, 04808 Wurzen, 03425/925000 23.09.2011 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 03423/602356 24.09.2011 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 034292/73067 25.09.2011 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str.53, 04838 Eilenburg, 03423/604725 26.09.2011 Adler-Apotheke, M.-Luther Str.21, 04808 Wurzen, 03425/923457 27.09.2011 Linden-Apotheke, An den Linden 1, 04808 Hohburg, 034263/41355 28.09.2011 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 03423/603617 29.09.2011 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2, 04808 Wurzen, 03425/922559 30.09.2011 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292/77950 01.10.2011 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423/605202 02.10.2011 Stadt-Apotheke, Domgasse 1, 04808 Wurzen, 03425/920071 Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 17.09.11 von 8 - 12 Uhr geöffnet: Eilenburg Ost Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89 Eilenburg Mitte Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, Tel.: 03423/602356 Folgende Apotheken haben Sonnabend, den 24.09.11 von 8 - 12 Uhr geöffnet: Eilenburg Ost Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, Tel.: 60 36 17 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99, Tel.: 60 76 89 Eilenburg Mitte Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18, 04838 Eilenburg, Tel.: 03423/60 35 10

Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich Eilenburg Die Nachtbereitschaft an Wochentagen wird vom Bereitschaftsdienst des vorangegangenen Wochenendes abgesichert. vom 17.09.2011 bis 18.09.2011 DVM Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 0 34 23/60 09 25, Funk: 01 72/6 80 37 50 DVM Westermeyer, Doberschütz, Querweg 8, Tel. 03 42 44/5 03 35 vom 24.09.2011 bis 25.09.2011 Dr. Wolf, Taucha, Davidstraße 13, Tel. 03 42 98/6 83 19, Funk: 01 72/3 55 54 38 DVM Enick, Bad Düben, Mühlstraße 5, Tel. 03 42 43/2 25 71 Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 0 34 23/60 31 23, Kleintiersprechstunde: Samstag 09.00 - 11.00 Uhr

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011



Weihnachtsmarkt 2011 Eilenburg mit vielen Höhepunkten Freuen können wir uns schon jetzt auf eine Sonderausstellung des größten Nussknackermuseums Europas im Rathaus von Eilenburg. Obwohl sich gerade in Sachsen der Sommer verabschiedet, bereiten die Evangelische Kirchengemeinde und die Stadtverwaltung Eilenburg als Veranstalter gegenwärtig den neuen Eilenburger Weihnachtsmarkt für den 2. Advent 2011 vor. Um eine ähnlich ansprechende Atmosphäre wie in den vergangenen Jahren zu schaffen, werden wieder Weihnachtshütten an der Nikolaikirche stehen. Nur ausgewählte Händler und Gewerbetreibende präsentieren ihr Angebot. Im Kirchenschiff der Nikolaikirche können die Besucher selbst weihnachtliche Präsente gestalten oder Schnitzereien aus dem Erzgebirge erwerben. Vielfältige kulturelle Beiträge werden die Besucher unterhalten. Das gemeinsame Weihnachtsliedersingen in der Nikolaikirche, ein Instrumentalkonzert des Musikvereins und das große Chorkonzert der Kantorei sind nur einige Höhepunkte. Drehorgelspieler, Jagdhornbläser und Posaunenchöre werden die Besucher erwarten. Erneut zeigen Handwerker ihre Fähigkeiten und halten Angebote zum mitmachen für alle Besucher bereit. Die Kinder können in einem Postamt, welches seine Post direkt an den Weihnachtsmann sendet, ihre Wunschzettel abgeben. Wer bis zum 2. Advent dafür noch keine Zeit hatte, kann in einer separaten Bastelstube seinen Wunschzettel dafür selbst herstellen. Jedes Kind erhält

Foto: www.Erzgebirgskunst-Shop.de wie im Vorjahr vom Weihnachtsmann einen individuellen Antwortbrief zu seinem Wunschzettel nachhause. Die persönliche Sprechstunde des Weihnachtsmannes für Kinder wird am Samstag stattfinden. Gelingen kann uns der Weihnachtsmarkt auch in diesem Jahr nur, wenn erneut viele Bürger, Vereine und Einrichtungen aktiv teilnehmen.

Ansprechpartner für Interessenten sind die oben genannten Veranstalter unter folgender Kontaktadresse: Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, Herr Biermann, Tel: 0 34 23/65 22 33. Hubertus Wacker Sebastian Zebe Oberbürgermeister Vorsitzender Stadt Eilenburg Gemeindekirchenrat Mit freundlicher Unterstützung von primacom

Neues aus dem Stadtrat vom 5. September Zu Beginn der 21. Tagung des Stadtrates am 5. September gedachten die Stadträte und alle anwesenden Gäste in einer Schweigeminute an den im August verstorbenen Stadtrat Günter Boskugel. In der Sitzung des Stadtrates vom 5. September mit Einwohnerfragestunde wurden unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:

Neubesetzung von Stadtratsmandaten und Ausschüssen

Hans Semmling ab September 2011 für Die Linke im Stadtrat Für den in Folge seiner Krankheit verstorbenen Stadtrat Günter Boskugel war ein Mandat in der Fraktion Die Linke neu zu besetzen. Als im Ergebnis der Kommunalwahlen im Sommer 2009 festgestellte nächste Ersatzperson hat Hans Semmling am 05.09.2011 Foto (LVZ): das Ehrenamt als Stadtrat Hans Semmling aufgenommen.

Angelika Schiller-Bechert aus dem Stadtrat ausgeschieden Angelika Schiller-Bechert hat seit August 2004 ihr Stadtratsmandat für die Freie Unabhängige Wählergemeinschaft ausgeübt. Sie hat sich dabei auch sehr aktiv in Ausschüsse und Arbeitsgruppen eingebracht und seit August 2009 der Fraktion Freies Bündnis vorgestanden. Mit ihrem in Kürze beabsichtigten Wohnortwechsel ist das Erlöschen der Berechtigung zur Mitgliedschaft im Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg verbunden. Angelika Schiller-Bechert hat in diesem Zusammenhang anzuerkennende Ablehnungsgründe laut Sächsischer Gemeindeordnung geltend gemacht und aus beruflichen Gründen die Mandatsniederlegung per September 2011 beantragt. Der Stadtrat stimmte dem Anliegen zu. Den Vorsitz der Fraktion Freies Bündnis übernahm Dr. Reiner Dietrich. Uwe Giersdorff übernimmt Stadtratsmandat für die Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Wegen Mandatsniederlegung der Stadträtin Angelika Schiller-Bechert war ein Sitz der Freien

Foto (privat): Uwe Giersdorff

Unabhängigen Wählergemeinschaft in der Fraktion Freies Bündnis neu zu besetzen. Als im Ergebnis der Kommunalwahlen im Sommer 2009 festgestellte nächste Ersatzperson hat Uwe Giersdorff am 05.09.2011 das Stadtratsmandat übernommen.

Stadträtin Edda Lachmann hat Mandat niedergelegt Stadträtin Edda Lachmann übernahm im November 1993 als Ersatzperson erstmals das Stadtratsmandat, wurde seither stets wiedergewählt und nahm ihr Mandat in der Fraktion PDS/Die Linke wahr. Sie wirkte dabei in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen mit und war zeitweise als stellvertretende Fraktionsvorsitzende tätig. Aus gesundheitlichen Gründen beantragte Edda Lachmann zum 30.09.2011 ihren Rücktritt als Stadträtin.

■4 Die Entscheidung über das Vorliegen wichtiger Gründe zur Ablehnung ehrenamtlicher Tätigkeit obliegt laut Sächsischer Gemeindeordnung dem Stadtrat, welcher dem Anliegen zustimmte. Thomas Krönert ab Oktober 2011 für Die Linke im Stadtrat Wegen Mandatsniederlegung der Stadträtin Edda Lachmann zum 30.09.2011 ist ein Sitz in der Fraktion Die Linke neu zu besetzen. Als im Ergebnis der Kommunalwahlen im Sommer 2009 festgeFoto (LVZ): stellte nächste ErsatzThomas Krönert person wird Thomas Krönert ab Oktober das Ehrenamt als Stadtrat übernehmen. Auf die Neubesetzung der o. g. Stadtratsmandate folgten in der Stadtratssitzung vom 5. September auch die Beschlüsse über die Neubesetzungen aller Ausschüsse sowie die Neubenennung der Mitglieder des Ältestenrates.

Hauptsatzung soll neu gefasst werden

Die Hauptsatzung ist das Verfassungsstatut der Gemeinde. Durch ihre Vorgaben werden unter anderem die Bildung von Ausschüssen, deren Besetzung und Zuständigkeiten sowie Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Stadtrat, beschließenden Ausschüssen und Oberbürgermeister geregelt. In Vorbereitung der Neufassung dieser Satzung hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 5. September Entscheidungen zu einigen Eckpunkten getroffen: In die Fachausschüsse soll - wie bisher schon praktiziert - je Fraktion ein sachkundiger Einwohner als beratendes Mitglied berufen werden. Der Betriebsausschuss des Städtischen Eigenbetriebes „Kulturunternehmung Eilenburg“ soll als selbstständiges Gremium erhalten bleiben und dessen Aufgaben nicht in einen beschließenden Ausschuss integriert werden. Als Termin des Inkrafttretens der Neufassung der Satzung, welche im Oktober durch den Stadtrat beschlossen werden soll, wurde Januar 2012 vereinbart. Somit werden die Sitzungstermine des Jahres 2011 planmäßig abgearbeitet und es verbleibt eine angemessene Vorbereitungszeit zur Besetzung der neuen Gremien.

Jahresrechnung 2010 der Großen Kreisstadt Eilenburg

Bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres ist entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung die Jahresrechnung der Stadt durch den Stadtrat festzustellen. Die Jahresrechnung stellt das formelle und inhaltliche Gegenstück zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung dar. In ihr wird die gesamte Buchführung der Stadt für das jeweilige Jahr nach den entsprechenden Organisationsund Tätigkeitsbereichen, getrennt nach Einnahmen und Ausgaben zusammengefasst. Die Jahresrechnung schafft damit die Voraussetzung für die Rechenschaftslegung und die Kontrolle gegenüber dem Stadtrat als demokratische

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Vertretung der Bürger der Stadt Eilenburg. Die Feststellung der Jahresrechnung durch den Stadtrat wird im Amtsblatt bekannt gegeben und die Jahresrechnung den Bürgern im Rahmen der öffentliche Auslegung zugänglich gemacht. Siehe Öffentliche Bekanntmachung

Information zum Erfüllungsstand des Haushaltsplanes zum 30.06.2011

Dem Stadtrat wurde der Stand der Haushaltserfüllung zum 30. Juni 2011 in seiner Sitzung bekannt gegeben. Die Haushaltsdurchführung bis zum 30. Juni 2011 verlief in der Stadt Eilenburg vorwiegend planmäßig mit einer Erfüllung Erträge i. H. v. 79,45 Prozent und einer Erfüllung der Aufwendungen i. H. v. 45,81 Prozent. Der im Haushaltsplan ausgewiesene Liquiditätsüberschuss des Ergebnishaushaltes i. H. v. 621,8 TEUR wurde zum 30. Juni 2011 mit 1.250,2 TEUR erfüllt. Dies ist ursächlich auf die hohen realisierten Erträge im ersten Halbjahr zurückzuführen, denen aufgrund der späten Beschlussfassung des Haushaltes 2011 geringere Aufwendungen gegenüberstehen. Im 2. Halbjahr ist daher mit vermehrten Aufwendungen zu rechnen. Die Einzahlungen für Investitionen und aus Finanzierungstätigkeit sind i. H. v. 17,8 Prozent, die Auszahlungen i. H. v. 17,6 Prozent erfüllt. Zum 30. Juni dieses Jahres war kein Kassenkredit zur Liquiditätssicherung erforderlich. Die Erträge aus Verwaltungs- und Benutzungsgebühren und privatrechtlichen Entgelten entwickeln sich größtenteils planmäßig, bei der Gewerbesteuer waren Ertragsausfälle zu verzeichnen. Zur Finanzierung der Investitionen des Jahres 2011, insbesondere der Sanierung der Mittelschule Friedrich-Tschanter wurde die Aufnahme eines Kredites i. H. v. 1.500 TEUR geplant. Zeitpunkt und Höhe der Kreditaufnahme wird maßgeblich durch den Baufortschritt der einzelnen Maßnahmen bestimmt und voraussichtlich nicht vor dem 4. Quartal erfolgen. Abschließend ist zu betonen, dass sich aus der Erfüllung zum Halbjahr lediglich bedingt eine Prognose für die weitere Haushaltsentwicklung ableiten lässt. Einnahmeausfälle, Steuerrückforderungen oder sonstige ungeplante Ausgaben würden zu einer Gefährdung des Haushaltsausgleichs führen.

Feststellung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Jahr 2010

Gemäß der Regelung des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) hat die Gemeinde nach Paragraf 14 Absatz 2 die durchschnittlichen Betriebskosten eines Platzes je Einrichtungsart unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, ihrer Zusammensetzung und ihrer Deckung zu ermitteln und bekannt zu machen. Auf der Grundlage der Jahresrechnungen aller Kindereinrichtungen in der Stadt Eilenburg für das Jahr 2010 und nach den vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlenen Berechnungsverfahren wurden die durchschnittlichen Betriebskosten ermittelt. Der Stadtrat stellte das Ergebnis fest. Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt. Die Elternbeiträge befinden sich demnach im

Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und müssen nicht verändert werden.

Austausch von Palisaden auf dem Spielplatz Leipziger Höhe

Der Stadtrat beschloss, den Zuschlag für den Austausch der Palisaden auf dem Spielplatz Leipziger Höhe auf das Angebot der Firma Aè aus Großzschepa in Höhe von 17.319,86 Euro. Das Angebot der Firma Aé aus Großzschepa stellt das wirtschaftlichste von zwei abgegebenen Angeboten dar. Der Spielplatz Leipziger Höhe wurde 1998 angelegt. Bei der jährlichen Spielplatzinspektion wurde die starke Zerstörung von Einfassungspalisaden festgestellt. Der Austausch ist dringend erforderlich. Statt der verrottungsempflindlichen, stark rissbildenden Holzpalisaden sollen Kunststoffpalisaden zum Einsatz kommen.

Straßen- und Brückenunterhaltung 2011; Vergabebeschluss Instandsetzung Röhrenbrücke

Mit dem Beschluss des Stadtrates 11/2011 vom 8. März 2011 wurde die Instandsetzung der Röhrenbrücke mit geschätzten Kosten von 75.000 Euro beschlossen. Die Maßnahme wurde beschränkt ausgeschrieben. Von sechs aufgeforderten Bietern haben drei Bieter ein Angebot abgegeben. Alle Angebote wurden nach VOB/A Paragraf 16 und nach Sächsischem Vergabegesetz geprüft und gewertet. Die Verwaltung empfahl, den Zuschlag an die Firma Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH mit einer Angebotssumme von 70.526,17 Euro zu erteilen, weil dieses Angebot unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte (SächsVergabeDVO und VOB/A) als das Wirtschaftlichste erscheint. Geplante Bauzeit: September/Oktober 2011 Der Stadtrat beschloss einstimmig, den Zuschlag an die Firma Bau- und Haustechnik Bad Düben GmbH zu erteilen.

Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Fahrbahn und der Beleuchtung des Lehdenwegs OT Zschettgau - Abschnittsbildungsbeschluss

Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung, auf der Grundlage des Paragrafen 14 der Straßenausbaubeitragssatzung in der Fassung vom 3. Juli 2000, den Aufwand für den Ausbau der Fahrbahn und der Beleuchtung für den Abschnitt des Lehdenweges zwischen Kreisstraße K 7430 (Am Käuzchenturm) und Im Bauerndorf gesondert abzurechnen. In den Jahren 2006 und 2007 wurden im Ortsteil Zschettgau mit Förderung des Amtes für ländliche Entwicklung die Straßen Im Bauerndorf und der Abschnitt des Lehdenweges zwischen der Kreisstraße und Im Bauerndorf grundhaft ausgebaut einschließlich neuer Beleuchtung. Zur sicheren Erhebung der Straßenausbaubeiträge ist es erforderlich, die abzurechnende Anlage eindeutig zu benennen. Entsprechend Beitragsrecht bildet der Lehdenweg zwei Anlagen. Die erste Anlage beginnt an der Kreisstraße und endet nach 192 m an der Einmündung zur Straße Im Bauerndorf. Die zweite Anlage bildet der Lehdenweg zwischen Einmündung Im Bauerndorf und Ende der Bebauung mit einer Länge von 340 m.

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Neues aus dem Stadtrat

Handwerkermesse mit Angeboten rund ums Haus

Weiterer Ausbau Marienstraße und Hallesche Straße vergeben

Samstag, 1. Oktober 2011 im Bürgerhaus

Im April fasste der Stadtrat den Bau- und Finanzierungsbeschluss zum weiteren Ausbau der Marienstraße (Abschnitt zwischen Schlossberg und Hallescher Straße) und zum Ausbau der Halleschen Straße zwischen Marienstraße und Brunnerstraße. Der AZV „Mittlere Mulde“ erneuert im Zuge diese Vorhabens seine Entwässerungsanlagen. Aus wirtschaftlichen und technologischen Gründen wurden die Leistungen gemeinsam öffentlich ausgeschrieben. Drei Firmen gaben ein Angebot ab. Alle Angebote wurden nach den Vergabevorschriften geprüft und gewertet. Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte bekam die Firma Straßen- und Tiefbau GmbH Eilenburg den Zuschlag. Die Auftragssumme für die anteiligen Leistungen der Stadt beträgt 533.869,01 Euro. Die Leistungen zur Beleuchtung der Gehwege (elektrotechnischer Teil) wurden beschränkt ausgeschrieben. Von den aufgeforderten fünf Bietern haben drei Bieter ein Angebot abgegeben. Hier erteilte der Stadtrat der Firma Elektroinstallation Uwe Danzmann aus Eilenburg den Zuschlag. Die Auftragssumme beläuft sich hier bei 34.435,63 Euro. Die Maßnahmen gehen Ende September los und werden voraussichtlich im Juli 2012 abgeschlossen sein.



Für jeden der bauen, kaufen oder modernisieren will, gibt es in der Region genügend profilierte Fachfirmen und Ansprechpartner. Das wird wiederum die diesjährige Handwerkermesse bestätigen. Am Samstag, dem 1. Oktober 2011 präsentieren Handwerksunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen rund ums Haus. Über 20 Aussteller aus Eilenburg und der Region bieten dem Besucher die Möglichkeit sich vom Hausbau bis zur Inneneinrichtung sowie Außengestaltung beraten zu lassen. Das Eilenburger Immobilienforum und die Handwerksmesse werden um 10 Uhr durch den Oberbürgermeister im großen Saal des Bürgerhauses Eilenburg eröffnet. Die Besucher können sich im Anschluss bis 17 Uhr an den Ständen im Saal, im Foyer und im Innenhof bzw. im Außengelände informieren.

Strohfest - Kita „Tausend-Fühler“ lädt zum Tag der offenen Tür Wir möchten gern mit Ihnen am 23. September 2011, ab 17 Uhr im Garten der Kita „Tausend-Fühler“ den Ausklang des Sommers feiern. Für die Beköstigung aller und Unterhaltung der kleinen Gäste wird gesorgt. Bringen Sie schönes Wetter und gute Laune mit, wir sorgen für den Rest! Elternrat und Erzieherteam

Auszeichnung des Ehrenamtes am 8. April 2011 Vereinsehrung Herr Günter Buder Der Vorstand des Kleingartenverbandes der Gartenfreunde Eilenburg e. V. schlägt Herrn Günter Buder, zur Ehrung für seine jahrzehntelange ehrenamtliche Tätigkeit für die Kleingärtner in der Stadt Eilenburg vor. Er vertritt damit einen der personell am stärksten besetzten Bereiche der Vereinsarbeit - nur in Eilenburg bestehen 19 Anlagen mit etwa 1.600 Mitgliedern, ohne hier die Familienangehörigen einzubeziehen. Das entscheidende Merkmal der Kleingärten, deren Ursprung die Schrebergärten von Leipzig seit 1864 sind, war von Anfang an ihr sozialer Charakter. Das hat sich bis heute nicht geändert. Die Kleingartenanlagen haben weiterhin als Bestandteil städtischer Grünflächen wichtige Ausgleichsfunktionen in Bezug auf die Umwelt. Damit verbessern sie die Lebensqualität unseres Wohnumfeldes. Grundlage zur Existenz und Entwicklung der Kleingärten ist neben der gärtnerischen Arbeit eine breite ehrenamtliche Vereinsarbeit. Stellvertretend für viele andere ehrenamtlich tätige Kleingärtner steht hier der Gartenfreund Günter Buder. Er ist Vorsitzender des Kleingartenvereins „Reichsbahn“ in Eilenburg. Schon als Kind kam Herr Buder mit einem Kleingarten in Berührung. Seine Eltern pachteten einen Garten in einer Kleingartenanlage, welche

zur damaligen Zeit Betriebsgelände der Deutschen Reichsbahn war. Die Gärten hatten aber damals noch eine wesentlich andere Funktion. Es waren die Hungerjahre nach dem 2. Weltkrieg. Durch die intensive Nutzung ihres Kleingartens konnten sich seine Eltern mit ihren Kindern eine wichtige zusätzliche Ernährungsgrundlage schaffen. Die Bedeutung eines Kleingartens war so für Günter Buder unmittelbar am Tisch zu erleben. 1972 wurde er Obmann für den Kleingartenverein, seit 1974 ist er Vorsitzender in der Gartenanlage „Reichsbahn“. Diese Funktion hat er noch heute, also seit fast 40 Jahren. Die vielen ehrenamtlichen Stunden, die er dabei im Interesse der anderen Kleingärtner uneigennützig leistete, sind praktisch nicht zählbar. Zur fachlichen Qualifikation besuchte er Lehrgänge und Fortbildungen, legte Prüfungen ab. So ist er beispielsweise „Fachberater im Kleingartenwesen“ und hat den Nachweis zur Befähigung eines Wertermittlers zur finanziellen Bewertung eines Kleingartens. Zusätzlich ist er seit vielen Jahren Vorsitzender der Schlichtungskommission des Kleingartenverbandes. Für sein erfolgreiches Wirken im Kleingartenwesen wurde Günter Buder mit der“ Ehrennadel des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner“ in Gold im Jahr 1996 geehrt.

Hervorzuheben ist sein persönlicher Einsatz nach 2002 bei der Hochwasserschadensbeseitigung in der Kleingartenanlage. Für dieses jahrzehntelange ehrenamtliche Engagement wollen wir Herrn Günter Buder heute herzlich Dank sagen und auszeichnen.

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Pelletheizung: Neue Regeln für die Förderung Effiziente Umwälzpumpe und hydraulischer Abgleich ab September Voraussetzung für Zuschuss Eine Holzpelletheizung überzeugt viele Eigenheimbesitzer durch Komfort und Umweltfreundlichkeit, deshalb hat sich der Brennstoff schnell auf dem Markt etabliert. Zugleich lockt die Förderung aus dem Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien. Seit Anfang September gelten nun neue Voraussetzungen für den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA). „Die Zuschüsse erhält seit 1. September nur, wer mit der Pelletheizung zugleich eine effiziente Umwälzpumpe einbauen und einen hydraulischen Abgleich durchführen lässt“, erklärt Ulrike Körber, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen. Einbau von Anlage und Pumpe sowie der hydraulische Abgleich müssen von einem Fachbetrieb, also einem Heizungsinstallateur, durchgeführt werden. Private Verbraucher können als Nachweis einfach die Rechnung des Fachbetriebs zusammen mit dem ausgefüllten Antrag beim BAFA einreichen. Die geänderten Förderbedingungen gelten auch für den Einbau von Wärmepumpen sowie den Austausch von durch Solarkollektoranlagen unterstützten Heizkesseln. Ulrike Körber hält beide Maßnahmen für mehr als sinnvoll: „Wir empfehlen Verbrauchern diese Maßnahmen in unserer Energieberatung schon seit langem.“ Der hydraulische Abgleich ermöglicht durch die Harmonisierung aller Heizungskomponenten einen effizienten und komfortablen Betrieb des Heizsystems. Außerdem ist er Voraussetzung für den Einsatz einer effizienten Pumpe, die den Stromverbrauch erheblich senkt - ganz im Sinne der ohnehin guten Umweltbilanz der Holzpellets. Deren Einsatz ist nämlich nahezu klimaneutral, da bei der Verbrennung lediglich die Menge an CO2 frei wird, die die Bäume während des Wachstums aufgenommen haben. „Beim Neubau oder der Renovierung einer bestehenden Anlage kann ein HolzpelletHeizsystem also eine echte Alternative zu einer konventionellen Anlage sein“, betont Körber. Bei Fragen zum Einsatz einer Pelletheizung, zu möglichen Fördermaßnahmen und weiteren Fragen der Energieeffizienz hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro in einem persönlichen Beratungsgespräch. Alle Beratungsstandorte, Kontaktmöglichkeiten vor Ort sowie Informationsmaterial gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter der Rufnummer 018/8 09 80 24 00 (0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Nächster Termin der anbieterunabhängigen Energieberatungsstelle Eilenburg der Verbraucherzentrale Sachsen Die anbieterunabhängige Energieberatungsstelle Eilenburg der Verbraucherzentrale Sachsen führt jeden ersten Dienstag im Monat jeweils von 15 bis 18 Uhr Energieberatungen in der Stadtbibliothek Eilenburg, Dr.-Belian-Str. 3, Seiteneingang rechts. Berater: Dipl.-Bauing. Jens Bechtloff. Termine können unter 0 34 23/75 40 08 (Stadtbibliothek Eilenburg) oder unter dem Zentralen Servicetelefon der Verbraucherzentrale Sachsen, 01 80/5-79 77 77* (Montag - Freitag 9 - 16 Uhr), ausgemacht werden. Verbraucherzentrale Sachsen

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2012/2013 Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2012 das sechste Lebensjahr vollenden, sind durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Als schulpflichtig gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2012 das sechste Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können angemeldet werden. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern zum Anfang des

Termine der Anmeldung

Schulbezirk 1: Grundschule Berg Hallesche Str. 19 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/60 87 11 (Sekretariat) Schulbezirk 2: Dr.-Belian-Grundschule Gustav-Raute-Str. 1 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/60 36 89 (Sekretariat) Schulbezirk 3: Grundschule Eilenburg-Ost Puschkinstr. 17 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/75 35 53 (Sekretariat)

Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie den für den Schulbesuch erforderlichen geistigen und körperlichen Entwicklungsstand besitzen. Bei der Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen, das Kind muss nicht vorgestellt werden. Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen nicht neu angemeldet werden, sollten jedoch auf jeden Fall nochmals in der Schule vorstellig werden. 10.10. und 11.10.2011 08:00 bis 14:00 Uhr

20.09.2011 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr

12.10.2011 16:00 - 18:00 Uhr *Die Anmeldung wird als Elterntag gestaltet. Bitte beide Stunden für die Anmeldung einplanen. * betr. nur GS Ost Termine außerhalb der Anmeldezeiten sind mit der jeweiligen Grundschule telefonisch zu vereinbaren.

Schulbezirk 1 - Grundschule Berg

Eilenburg-Berg - Adolf-Damaschke-Str., Ahornweg, Alter Mittelweg, Am Ehrenfriedhof, Am Lehmberg, An der Fischeraue, Bergstr., Brunnerstr., Degenkolbstr., Ebereschenweg, Erlenweg, Feldweg, Ferdinandstr., Fischerweg, Flügelstr., Franz-Abt-Str., Friedrichshöhe, Fuchsberg, Funkenweg, Gelbchenweg, Grabenweg, Grenzstr., Hainbuchenweg, Hallesche Str., Hügelstr., Hugo-Jäckel-Platz, Jahnplatz, Kellerstr., Kospaer Landstr., Lahnstr., Leipziger Höhe, Leipziger Landstr., Lilienstr., Lindenstr., Lutherstr., Mansberg, Marienstr., Maxim-Gorki-Platz, Mittelstr., Mühlstr., Mühlweg, Neue Welt, Rödgener Landstr., Rödgener Str., Röhrenweg, Rotdornweg, Schlossaue, Schlossberg, Sorbenweg, Straße der Jugend, Von-Bülow-Straße, Weidenröschenweg, Weidenweg, Weinbergstr., Wilhelm-Grune-Str., Winkelstraße, Zscheppliner Landstr., Zur Rietschke Hainichen - Auenweg, Dorfstr., Höhenweg, Hohlweg, Waldweg Wedelwitz - Kurt-Bennewitz-Str., Südstraße, Am Bach, Leipziger Höhe Behlitz - An den Fichten, Forstweg, Kirchbogen, Pressener Str., Zum Erlengrund Kospa - Am Feldrain, Am Ring, Eilenburger Str., Gallener Landstr., Gutshof, Nordstr., Siedlung, Zur Mühle Pressen - Am Teich, An der Zimmerei, Behlitzer Str., Gartenstr., Lindenplatz, Naundorfer Str., Siedlungsweg, Wiesenweg, Zschettgauer Str., Zur Kämmerei Zschettgau - Am Käuzchenturm, Im Bauerndorf, Lehdenweg

Schulbezirk 2 - Dr.-Belian-Grundschule

Eilenburg-Mitte - Am Anger, Am Kirchgarten, Am Mühlgraben, An der Mulde, August-Fritzsche-Str., Bahnhofstr., Bernhardistr., Breite Str.,

Breitscheidstr., Bürgergarten, Buttergasse, Clara-Zetkin-Str., Dorotheenstr., Dr-Külz-Ring, Eckartstr., Franz-Mehring-Str., Friedrich-Ebert-Str., Friedrichstr., Fritz-Heckert-Str., Goethestr., Groitzscher Aue, Große Mauerstr., Gustav-Raute-Str., Hainicher Aue, Hirschgasse, Jacobsplatz, Karlstr., Kleine Mauerstr., Konsumgasse, Kornmarkt, Kranoldstr., Leipziger Str., Marktplatz, Martinstr., Möbiusstr., Mühlplatz, Mühlwiese, Muldenstr., Nikolaiplatz, Nordring, Platz der DSF, Rinckartstr., Röberstr., Rollenstr., Samuelisdamm, Schillerstr., Schreckerstr., Schulstr., Schützenplatz, Sonneneck, Stadtpark, Steinstr., Str der AWG, Sydowstr., Torgauer Str., Wallstr., Walter-StöckerStr., Walther-Rathenau-Str., Wilhelm-Raabe-Str., Dr.-Belian-Str., Schwedengasse, Georgenstr.

Schulbezirk 3 - Grundschule Ost

Eilenburg-Ost - Am Bärenbruch, Am Grünen Fink, Am Lauchberg, Am Mittelfeld, Am Plan, Am Regenbogen, An der Dobritzmark, An der Heide, August-Bebel-Str., Bartholomäusaue, Beethovenstr., Collmener Landstr., Dübener Landstr., Ernst-Thälmann-Siedlung, Florian-Geyer-Str., Friedrich-Engels-Str., Gabelweg, Gartenweg, Georg-Schumann-Str., Hartmannstr., Hauptstr., Hermann-Michaelis-Str., Hochhausstr., J.-S.-Bach-Str., Karl-Liebknecht-Siedlung, Kastanienallee, Kleingartenweg, Kültzschauer Str., Lossastr., Markscheide, Mozartstr., Ostbahnhofstr., Puschkinstr., Querstr., Ringstr., Rosa-Luxemburg-Str., Schäfereistr., Schießstandweg, Sprottaer Landstr., Steinaue, Str der DPF, Tannenweg, ThomasMüntzer-Str., Torgauer Landstr., Uferstr., Windmühlenstr., Wirtschaftsweg, Witrow-Siedlung, Wurzener Landstr., Wurzener Platz, Wurzener Str., Ziegelstr., Zum See

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011



Aktuelles aus dem Stadtmuseum Information ist unser Geschäft

Öffentliche Bergkellerführung im Oktober und November Wer Interesse hat, der kann sich bei uns anmelden. Telefonisch über 0 34 23/65 22 22. Treffpunkt ist die Kellerstraße, gegenüber der Hausnummer 18.

Unsere Amtsblätter gibt es ca. 180 x in Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.

www.wittich.de

Die nächsten öffentlichen Bergkellerführungen finden am Samstag, 22. Oktober 2011 und am Samstag, 19. November 2011 jeweils um 9:00 Uhr und um 10:30 Uhr statt.

Neues aus dem Bürgerhaus „Offene Bühne 22.10.2011“ Bürgerhaus Eilenburg

Nachwuchsbands: Wir suchen EUCH! Nachwuchskünstler für das Rahmenprogramm! Ihr seid jung (noch nicht über 25), talentiert (aber noch ohne Plattenvertrag) und habt Lust, euch mal auf einer Großen Bühne zu präsentieren? Am 22.10.2011 veranstaltet das Bürgerhaus Eilenburg zum vierten mal mit dem Kulturnetz eigenART e. V. eine „Offene Bühne“ für junge Leute aus Eilenburg und der Region. Zwischen 20 und ca. 2 Uhr bekommen die 4 - 5 interessantesten Bewerber die Möglichkeit, auf unserer 115 qm großen Saalbühne und unter Nutzung unserer moderner Licht- und Tontechnik live vor einem größeren Publikum zu stehen. Die Instrumente und Zubehör müssen natürlich selbst mitgebracht werden. Bereits bei der Anmeldung solltet Ihr angeben, was Ihr an Technik benötigt, damit wir rechtzeitig planen können. Die Werbung für den Abend wird über unsere Homepages, Flyer, Plakate und Internetportale wie myspace.com, meinvz.de, studivz und ähnliche geleistet. Wichtig ist aber natürlich, dass Ihr als Künstler selbst kräftig die Werbetrommel rührt! Der Große Saal umfasst eine Kapazität von ca. 600 Steh- bzw. 446 Sitzplätzen. Der Eintritt zum Event wird 3 EUR betragen. An der Foyerbar wird es Getränke und Snacks zu freundlichen Preisen geben. Wenn Ihr Euch angesprochen fühlt und unten genannte Teilnahmebedingungen erfüllt, dann sendet bitte Eure vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 30. September an das Bürgerhaus Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 23, 04838 Eilenburg. Teilnahmebedingungen: • Ihr seid nicht älter als 25 Jahre (bei Bands zählt der Altersdurchschnitt). • Bewerbungen aller Stilrichtungen sind erlaubt und auch erwünscht. • Die Spielzeit sollte mindestens 20 min, aber nicht mehr als 45 min betragen. • Ihr dürft noch nicht unter Plattenvertrag stehen. • Ihr spielt/singt 100% live • Mindestens 1 Song/Stück stammt aus eurer eigenen Feder. Den Bewerbungsbogen zum downloaden findet Ihr auf der Bürgerhaus-Seite unter www.kulturunternehmung.de.

Und außerdem: Wir suchen eine(n) Moderator(in), der/ die es einfach drauf hat, die Massen „in Schach“ zu halten. Du bist ein aufgewecktes Naturell und nicht auf den Mund gefallen? Wenn du sprichst, quatscht kein anderer? Du bastelst mit deinen Worten die schönsten Verpackungen ... und weißt, wie man echte Spannung erzeugt? Dann bist du bei uns genau richtig, als „Offene Bühne“ -Moderator(in) oder auch zu anderen Veranstaltungen. Wir freuen uns auf ein persönliche Kennen lernen. Weiteres und Aktuelles immer nachzulesen unter: www.kulturunternehmung.de, www.jugendforum-eilenburg.de

Landschaft, Menschen, Kultur, wissenschaftliche Thesen - alles Themen, die sich geradezu aufdrängen, wenn man sich mit diesem faszinierenden Stück Welt auseinandersetzt. Diese Insel ist eine Reise wert. Doch Vorsicht: sie führt auch zu Einsichten, die das eigene Leben betreffen, verändern kann. Sie stellt Herausforderungen für die Seele. Das Mysterium Osterinsel ist unser eigenes: auf diesem Eiland geschah Menschheitsgeschichte in Miniaturformat.

Handwerkermesse 01.10.2011 von 10 - 17 Uhr Regionale Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Haus.

Quelle Bürgerhaus

Oberhofer Bauernmarkt 02.10. um 15:30 Uhr

www.kulturunternehmung.de

Dia-Vortrag Osterinsel 25.09. um 16 Uhr Dia-Visionsshow von und mit Jörg Hertel aus Leipzig. Woher kamen die ersten Siedler der Osterinsel? Wie kam es zu einer Hochkultur Quelle: Jörg Hertel an einem solch entlegenen Ort? Wie überlebten die Insulaner in der Isolation bis heute? Warum bauten sie tausend Jahre lang riesige Steinskulpturen, einzig im Pazifik? Die Osterinsel ist voller Fragen und hinter jeder Antwort lauern neue. Die daraus entstandenen Vorträge speisen sich aus einem Archiv von 6000 Dias. Geschichte,

Musik, Humor und Gute Laune - damit wirbt der Oberhofer Bauernmarkt, der nun schon seit 1974

■8 parallel zur zeitgleich ins Leben gerufenen TVSendung durch die Landen tourt. Mit von der Partie sind Gitte und Klaus, HansJürgen Gröschner und natürlich Spaßvogel Günti.

Oldie - Abend Gruppe 69 15.10. um 20:00 Uhr

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 scheint unter dem Titel: „Göttergatten. Was Männer wirklich über ihre Frauen denken.“ Fast jede Frau weiß: Wenn’s drauf ankommt, schweigen sie. Männer! Doch das Klischee, Männer hätten nur Autos, Fußball und andere Frauen im Kopf, stimmt natürlich nicht. In diesem Buch steht, was Männer wirklich über ihre Frauen denken, was sie nervt und wofür sie sie lieben. Wahre Geschichten über den Ehealltag aus Sicht der Männer: Das ist neu, überraschend und ehrlich!

Island Dia Visionsshow 06.11. um 16:00 Uhr

Quelle Fahrner/Gruppe 69 Seit über 40 Jahren der guten Rockmusik verschrieben. Rock verbindet halt und das Alter wird an so einem Abend ausgeblendet.

Lesung Martina Rellin „Göttergatten“ 25.10. um 20:00 Uhr Was Männer wirklich über ihre Frauen denken

Quelle Karl Amberg

Ticketverkauf Nicht immer wohnt man gleich in der Nähe oder liegt unser Ticketbüro gerade günstig auf Ihrem Tagesweg. Wir reservieren Ihre Eintrittskarten 10 Werktage lang. Sie können auch eine Rechnung anfordern und sich die Karten gegen eine Gebühr von 2,50 EUR ohne jeglichen Fahrtkosten- und Zeitaufwand einfach ganz bequem nachhause schicken lassen. Bitte haben Sie Verständnis, dass nicht fristgerecht abgeholte Karten zu Gunsten anderer Interessenten wieder in den freien Verkauf gehen.

Island - Das Land der Elfen durch die 3D-Brille. In der 3-dimensionalen Dia-Show beschreibt Karl Amberg am Donnerstag, dem 6. November 2011 Island. Die 3D-Technik macht es möglich, seine Bilder in vollen Zügen genießen zu können. Es wird der Eindruck vermittelt, als ob man selbst Teil der Szenerie ist.

Bürgerhaus Franz-Mehring-Str.23 Tel.: 7 00 39 30 Dienstag/Mittwoch

Jonny Hill - live in Concert

Und nach Vereinbarung Stadtmuseum Torgauer Straße 40 Tel.: 65 22 22 Dienstag-Freitag 09 - 12/13 - 17 Uhr Sonntag 10 - 12/13 - 17 Uhr Stadtbibliothek Dr.-Belian-Str. 3 Tel.: 75 40 08 Montag 13 - 18 Uhr Dienstag 09 - 12/13 - 18 Uhr Mittwoch 09 - 12 Uhr Donnerstag 13 - 18 Uhr

18.11 um 19:30 Uhr

Quelle Martina Rellin Kaum war das Buch „Die Wahrheit über meine Ehe. Frauen erzählen“ erschienen, wurde lautstark gefordert: Und jetzt die Männer! Im Februar ist es so weit, das Buch, in dem Ehemänner tiefe Einblicke in ihre Ehen und ihre Seelen geben, er-

Seit 40 Jahren ist die Bühne sein Zuhause und er hat nichts von seiner Ausstrahlung verloren. Jonny Hill steht für Geschichten und Balladen, die das wahre Leben geschrieben hat und fast alle aus seiner Feder stammen. Vor sein Publikum tritt der Sänger und Entertainer nun mit einem ganz außergewöhnlichen Konzert. Mit seiner unverwechselbaren Stimme präsentiert er Ihnen sein neues Programm, witzig und charmant - aber auch ernst und besinnlich.

Quelle: JH Eventagentur

Donnerstag

09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 16.30 Uhr 09:00 - 12:30 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr

Baustellenkalender Straßensperrungen in der Stadt Eilenburg Ort der Sperrung Zeitraum Umleitung Grund ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Halbseitige Sperrung B 107, 19.09.2011 Der Verkehr wird mit einer Ampel Straßensanierung zwischen Frankenbrunnen und Hainichen 30.09.2011 an der Baustelle vorbeigeführt! ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Halbseitige Sperrung Hartmannstraße 13.09.2011 entfällt Straßeninstandzwischen G.-Schumann-Str. und 23.09.2011 haltungsarbeiten Thomas-Münzer-Str. ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Vollsperrung Samuelisdamm 22.07.2011 Ab der Torgauer Str. über den Dr.-Külz-Ring Auswechseln im Abschnitt zwischen Torgauer 30.09.2011 zum Samuelisdamm (und zurück) der Abwasserleitung Str. bis nach dem Abzweig FranzACHTUNG! Die Ersatzhaltestelle des Stadtverkehrs sowie Verlegung Mehring-Str. wird in Höhe des Polizeireviers verlegt! einer Gasleitung Bitte die Haltverbote im Zuge des Dr.-Külz-Ring beachten!! ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Vollsperrung Franz-Mehring-Straße 26.01.2011 Über Gustav-Raute-Str. Reparatur im Abschnitt zwischen der Wilhelmvoraussichtlich Samuelisdamm Abwasserleitung Raabe-Str. bis Bushaltestelle bis Sept. 2011 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Vollsperrung Mühlstraße im seit 10.01.2011 Bergstr. - Rödgener Str. - Röhrenweg Sicherheitsbereich Hangbereich des Burgberges Schlossaue und zurück nach Hangrutsch

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011



Die Stadtverwaltung und der Oberbürgermeister gratulieren Frau Edith Barthel Frau Christl Seifert Herrn Walter Niesner Herrn Joachim Sonntag Herrn Sigrid Langs Herrn Fritz Lange Herrn Hansjörg Wendler Herrn Manfred Masuth Frau Christa Taggeselle Frau Ulrike Fischer Herrn Horst Kaiser Frau Gisela Naumann Herrn Frank Riedel Herrn Joachim Hobusch Herrn Günter Schulze Herrn Werner Gotthardt Frau Sieglinde Kuhnert Frau Sigrid Leuschner Frau Irmgard Franke Frau Christa Kuhn Herrn Manfred Schlöbe Herrn Gerhard Roßberg Herrn Günther Franz Frau Ruth Heß Herrn Paul Scherbacher Frau Ingrid Beckmann Frau Renate Lehmann Frau Brunhild Treiber Frau Gerlinde Grabe Frau Helga Weidemann Herrn Rainer Harte Frau Erna Kroh Herrn Manfred Theilemann Herrn Hans Jacobs Herrn Wolfgang Kuhn Herrn Wolfgang Fischer Frau Rosa Lindner Frau Regina Scheibe Herrn Joachim Schmidt

zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag

Herrn Manfred Römer Frau Gertraud Markgraf Frau Hanna Schördling Frau Erika Vollmering Frau Irene Krolik Herrn Horst Rakelmann Frau Waltraud Schmidt Frau Renate Krabbes Frau Brigitte Hedrich Frau Gerda Richter Herrn Werner Funke Frau Ursula Flegel Frau Eveline Witzig Frau Waltraud Albrecht Herrn Wolfram Brendel Herrn Hans Sander Frau Gisela Sämisch Herrn Hans Dietrich Herrn Günter Burgahn Herrn Horst Vogel Herrn Günter Beska Frau Christa Stiffel Herrn Rudolf Noack Herrn Gerhard Friedländer Frau Ingrid Sett Herrn Siegfried Meißner Frau Margott Zuber Frau Ingeborg Knorr Frau Ursula Elsner Frau Elsa Schmidt Herrn Alfred Below Herrn Günther Schräpler Herrn Bruno Skolmowski Frau Marianne Paul Frau Ingeburg Willum Frau Edith Herre Frau Renate Jeschke Frau Sigrid Lange Herrn Günter Knorr

zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 74. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 80. Geburtstag

Die Amateurfilmgemeinschaft informiert Film über den großen Festumzug ist fertig Die Amateurfilmgemeinschaft hat den Videofilm über den großen Festumzug zur 1050-Jahr-Feier unserer Stadt fertig gestellt. Er ist ab Dienstag, dem 6. September im Museumsshop erhältlich. In dem reichlich halbstündigen Film wird der gesamte Festumzug gezeigt. Viele Bürger und Gäste unserer Stadt, die am Straßenrand das Spektakel erlebten, werden sich wiedererkennen. Und na-

türlich geht der Kommentar auf die einzelnen Bilder des Umzuges ein und würdigt die Leistungen der Darsteller, die sich so viel Mühe bei der Gestaltung ihrer Bilder gegeben haben. Außer dieser neuesten Arbeit können im Shop natürlich auch andere Filme über Eilenburg, die in den zurückliegenden Jahren produziert wurden, erworben werden. Der Vorstand

Schwerhörigenverein Eilenburg informiert Der Schwerhörigenverein Eilenburg e. V. lädt seine Mitglieder und Gäste zur Herbstausfahrt am Mittwoch, dem 28. September 2011 ein. Unser Ziel ist die Schaubäckerei Hennig in Zwenkau. Die Abfahrtszeiten sind wie folgt: Bushaltestelle: Luxemburg-Straße 10 Uhr, Hoch-

haus 10.05 Uhr, Wurzener Platz 10.10 Uhr, Samuelisdamm 10.15 Uhr, Dr.-Külz-Ring 10.20 Uhr (NETTO) 10.25 Uhr Bushaltestelle: Bergstraße 10.30 Uhr Die Rückfahrt ist für 17 Uhr vorgesehen. Helga Jahn Vorsitzende

Herrn Walter Zöllmann zum 80. Geburtstag Frau Marianne Wolf zum 80. Geburtstag Frau Annelies Remus zum 81. Geburtstag Frau Ursula Röhniß zum 81. Geburtstag Herrn Günter Weber zum 81. Geburtstag Frau Gisela Zwiener zum 81. Geburtstag Herrn Armin Stein zum 81. Geburtstag Frau Ruth Tuchel zum 81. Geburtstag Herrn Heinz Hänsch zum 81. Geburtstag Herrn Heinz Uhlmann zum 82. Geburtstag Herrn Reinhard Dalibor zum 82. Geburtstag Herrn Horst Arndt zum 82. Geburtstag Frau Johanna Schmiedecke zum 83. Geburtstag Herrn Heinz Bader zum 83. Geburtstag Herrn Walter Wallot zum 83. Geburtstag Frau Ingeborg Schubert zum 83. Geburtstag Frau Gerda Schröder zum 83. Geburtstag Herrn Herbert Meuche zum 84. Geburtstag Frau Maria Weinand zum 85. Geburtstag Herrn Werner Wendt zum 86. Geburtstag Frau Änne Schulze zum 86. Geburtstag Frau Anita Aehrig zum 86. Geburtstag Herrn Gustav Kauthe zum 86. Geburtstag Herrn Paul Mücklisch zum 87. Geburtstag Frau Charlotte Engel zum 87. Geburtstag Frau Hildegard Kademann zum 88. Geburtstag Frau Luzie Pohl zum 91. Geburtstag Frau Hilda Böhnisch zum 91. Geburtstag Frau Marianne Kronberg zum 91. Geburtstag Herrn Eduard Bartl zum 92. Geburtstag Frau Ottilie Steinau zum 92. Geburtstag Herrn Georg Marschner zum 93. Geburtstag Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstagskindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht gewünscht werden, bitten wir um schriftliche Information mindestens vier Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.

Burgbergführung September Der Burgfreund Wolfgang Beuche führt am Sonntag, dem 25. September, 10 Uhr und 14 Uhr wieder alle Geschichtsinteressierte über das Eilenburger Burgberggelände. Der Treffpunkt ist beide Male die Freifläche am Burgtor. Die Veranstaltung ist kostenfrei, dauert etwa eine Stunde und endet mit der Besichtigung der alten Schlosskeller im ehemaligen Gefängnis. Eilenburger Burgverein e. V.

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Lust auf Besuch? Kolumbianische Schüler suchen Gastfamilien! Die Schüler der Deutschen Schule Medellin/Kolumbien würden gerne einmal deutsche Weihnachten erleben und den Verlauf von Jahreszeiten kennen lernen. Um den kolumbianischen Jugendlichen diese Erfahrung zu ermöglichen, suchen wir Familien, die neugierig und offen sind, ein „kolumbianisches Kind auf Zeit“ (15 - 17 Jahre) aufzunehmen. Spannend ist es, mit und durch das „kolumbianische Kind auf Zeit“ den eigenen Alltag neu zu erleben. Die kolumbianischen Jugendlichen lernen seit 9 Jahren Deutsch als Fremdsprache, sodass eine Grund-Kommunikation gewährleistet ist. Ihr „kolumbianisches Kind auf Zeit“ ist schulpflichtig und muss ein Gymnasium oder eine Realschule an Ihrem Wohnort bzw. in der Nähe Ihrer Wohnung besuchen. Der Aufenthalt bei Ihnen ist gedacht von Samstag, dem 17. Dezember 2011 bis zum Sonntag, den 15. Juli 2012 oder wahlweise vom 21. Januar 2012 bis zum Sonntag, den 15. Juli 2012. Wenn Ihre Kinder Kolumbien entdecken möchten, lädt die Deutsche Schule Medellin zu einem Gegenbesuch ein. Für Fragen und weitere Infos kontaktieren Sie bitte das Humboldteum e. V., die internationale Servicestelle für Auslandsschulen, Geschäftsstelle, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart, Tel.: 07 11/2 22 14 01, Fax: 07 11/2 22 14 02, E-Mail: [email protected]

Freizeitsportverein Eilenburg e. V. Ihr Verein für Freizeit-, ErholungsGesundheits- und Wettkampfsport Mitglied im Landessportbund Sachsen, im Sächsischen Turnerbund, im Sächsischen Radfahrerbund, im Basketballverband Sachsen und im Landes-, Musik- und Spielleute-Verband Sachsen e. V. Einladung Werte Sportfreundinnen, werte Sportfreunde, auf der Grundlage unserer Satzung lädt der Vorstand des Freizeitsportvereins Eilenburg e. V. am Freitag, dem 14.10.2011 um 19.00 Uhr zur Wahlversammlung in den Club der Volkssolidarität Eilenburg, Rollenstraße ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der satzungsgemäßen Einladung 2. Bericht des Vorstandes 3. Vorlage des Kassenberichtes 4. Vorlage des Kassenprüfungsberichtes 5. Aussprache und Anfragen 6. Beschlussfassung und Entlastung des Vorstandes 7. Wahl der Wahlkommission 8. Wahl des neuen Vorstandes 10. Schlussbemerkungen des neuen Vorsitzenden Anträge an die Mitgliederversammlung können bis zum 30.09.2011 schriftlich an den Vorsitzenden des Vereins abgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen M. Schlöbe Vorsitzender

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Sportfischerverein »Petri - Heil« Eilenburg Dozent für Fischereischeinlehrgang Lothar Richter, Lossastraße 15, 04838 Eilenburg Tel.: 0 34 23/75 76 09, Funk: 01 57/7 87 78 71

Schulung zur Fischereischeinprüfung Entsprechend dem Fischereigesetz des Freistaates Sachsen kann nur eine Angelberechtigung erwerben, wer im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. (Dies trifft für alle Bundesländer zu) Wie kommt man in Sachsen in den Besitz eines Fischereischeines? 1. Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang (3 Schulungstage) 2. Erfolgreiche Teilnahme an der Fischereischeinprüfung. Bedingung: Zum Prüfungstermin muss der Teilnehmer das 14. Lebensjahr vollendet haben.

3. Danach Erwerb des Fischereischeines, je nach Bedarf für 1 bis 29 Jahre oder auf Lebenszeit. 4. Der Lehrgang findet am 12./13.11. und 19.11.2011 jeweils 8.00 Uhr in Eilenburg, Puschkinstraße 7, ehemals Gaststätte Osteck, statt. 5. Die Fischereischeinprüfung ist am 10.12.2011 Ohne Lehrmaterial ist eine Teilnahme nicht möglich, man kann es sich aber bei Freunden oder Bekannten ausleihen oder bei mir bestellen. Die Voranmeldung sollte schon jetzt mit nachstehendem Formular, spätestens jedoch bis zum Meldeschlusstermin 05.11.2011 an obige Adresse erfolgen.

✁ Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang zur Fischereischeinprüfung Name:

........................................... Vorname:

Straße/Haus-Nr.: ........................................... Telefon: PLZ/Ort:

................................................... ...................................................

........................................... Geburtsdatum: ...................................................

Wird Lehrmaterial benötigt? (bitte ankreuzen) Der Anmeldung bitte ein Passbild beifügen!

O ja

O nein

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

NABU Landesverband Sachsen e. V. lädt ein

Neues vom Handball

Samstag, 24. September 2011 Naturerlebnisexkursion mit einem Spinnenfachmann in die Dübener Heide Dauer: ca. 3 Std. Treffpunkt 1: bis 13:30 Uhr, Parkplatz Nordring Eilenburg (Bäckerei Holz); Treffpunkt 2: 14:00 Uhr am Parkplatz Presseler Teich (Neumühle) Am Treffpunkt 1 werden Fahrgemeinschaften gebildet. Gäste ohne Fahrzeug werden um Anmeldung unter [email protected] oder abends unter 0 34 23/75 66 40 gebeten. Leitung: Herr A. Selbmann, Eilenburg

Spielbericht - männliche Jugend E Kreisliga DHfK II - VfB Eilenburg 19 : 17

Zu unseren Veranstaltungen sind alle naturinteressierten Bürger herzlich eingeladen! Es ist zu jeder Veranstaltung möglich, Fragen zu Naturschutzproblemen zu stellen. Die Exkursionen sind für die ganze Familie geeignet. Festes Schuhwerk wird empfohlen. Zu Arbeitseinsätzen wird gesondert eingeladen!

Veranstaltungen vom 19.09.2011 bis 30.09.2011 Wir laden Sie herzlich zu unseren angebotenen Veranstaltungen ein. Wir haben aber noch einiges mehr zu bieten. Genießen Sie auch unser Wohlfühl-Angebot, z. B. Sauna. Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie einfach Frau Rita Kleinod unter der Telefon-Nr.: 0 34 23/6 58 -5 15 an. Montag, 19.09. 10:00 Uhr Fußgymnastik 15:30 Uhr Würfelspiele Dienstag, 20.09. 10:30 Uhr Handarbeitsgruppe 19:00 Uhr Treffen der Briefmarkenfreunde Mittwoch, 21.09. 09:30 Uhr Beautytag 15:30 Uhr Ballspiele Donnerstag, 22.09. 10:00 Uhr Sitztanz & Sitzgymnastik 15:30 Uhr Naturquiz Freitag, 23.09. 10:00 Uhr Wissenswertes über den Herbst 15:30 Uhr Fingerhandgruppe

Montag, 26.09. 10:00 Uhr Sitztanz & Sitzgymnastik 15:30 Uhr Gesprächsrunde Dienstag, 27.09. 10:00 Uhr Kreuzworträtsel 15:30 Uhr Rommee Mittwoch, 28.09. 10:00 Uhr Spiel „Ferner Osten“ 15:00 Uhr Yoga Donnerstag, 29.09. 10:00 Uhr Wahrnehmungstraining „Düfte“ 15:30 Uhr Sitztanz und Sitzgymnastik Freitag, 30.09. 10:00 Uhr Fingerhandgruppe 15:00 Uhr Geburtstagskaffeetafel Förderverein Senioren-Residenz „Haus am Stadtpark“ Eilenburg e. V. Sydowstraße 1c, 04838 Eilenburg

Volkssolidarität Kreisverband Nordsachsen e. V. Begegnungsstätte, Eckartstraße 24a, Eilenburg Ansprechpartner: Frau Windisch Telefon: 0 34 23/60 23 50, Fax: 0 34 23/75 84 47 Angebote des Kreisverbandes Kinderbetreuung in Kindertagesstätten, Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung, Stationärer Mittagstisch, „fahrbarer Mittagstisch“ Vollkost u. Diät, Nutzung der Begegnungsstätte für andere Vereine, Fahrdienst. Weitere Angebote unterbreiten wir Ihnen gern auf Anfrage. Woche vom 19.09. - 25.09.2011 Montag, 19.09. 14.00 Uhr Handarbeitsgruppe 15.00 Uhr Happy Lernclub 18.30 Uhr Weight Watchers Dienstag, 20.09. 09.00 - 12.30 Uhr Reiseklub mit Frau Seebe 13.30 Uhr Brett- u. Kartenspiele 13.30 Uhr Sport mit Frau Itter 16.30 Uhr Chorprobe mit Frau Gallwas Mittwoch, 21.09. 9.30 Uhr Tanzgruppe mit Frau Meglin 14.00 Uhr Lichtbildervortag mit Herrn Koltermann - „Ein Spaziergang durch die Dübener Heide“

14.00 Uhr

Schwerhörigenverein Leitungssitzung Donnerstag, 22.09. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag Sonntag, 25.09. 11.30 Uhr Sonntagsessen (Bitte mit Voranmeldung) Woche vom 26.09. - 02.10.2011 Montag, 26.09. 15.00 Uhr Happy Lernclub 18.30 Uhr Weight Watchers Dienstag, 27.09. 09.00 - 12.30 Uhr Reiseklub mit Frau Seebe 13.30 Uhr Brett- u. Kartenspiele 13.30 Uhr Sport mit Frau Itter Donnerstag, 29.09. 14.00 Uhr Kaffeenachmittag 14.00 Uhr Mieterverein Freitag, 30.09. 14.00 Uhr Gruppe Aphasie Den Geburtstagskindern der Woche unseren herzlichen Glückwunsch!



Erster Auftritt der Kleinsten Endlich war es so weit - heißblütig fieberten die Jungs & Mädels der mJE des VfB dem ersten Punktspiel entgegen, wobei man auf 2 „erfahrene“ Spieler wie Marc Morning und Leon Meinhold zugreifen kann. Beide haben schon eine Saison in der ehemaligen E-Jugend gespielt. In den Spielen bei der Lipsiade, die in Turnierform ausgetragen wurden, und den Vorbereitungsturnieren zeichnete sich immer im ersten Spiel eine kleine Verunsicherung und mangelnde Konzentration ab. Es wirkte so, als ob man erst im 2. Spiel mit voller Konzentration & Leidenschaft auf der Platte stand. In der Punktspielsaison hat man allerdings immer nur ein Spiel am Wochenende, daher muss man von der ersten bis zur letzten Minute an engagiert zur Sache gehen. Mit dem Anpfiff der Partie hatte man die ersten 10 min wieder das Gefühl noch nicht hellwach auf dem Parkett zu stehen. Man stand nicht eng genug zum Gegenspieler und wirkte teilweise desorientiert auf dem Spielfeld. Nach Hinweisen & entsprechenden Umstellungen seitens der Trainer konnten sich unsere Neulinge der Liga besser ins Spiel finden und standen besser orientiert auf der Platte. Besonders starkes Abwehrverhalten konnten erneut Yannick Sittner, Loris Kotte, Max Beier und Jacob Klotz aufweisen. Somit konnte der Gegner zu Fehlern gezwungen werden und man hatte die Möglichkeit mit schnellen Gegenstößen den Ball im gegenerischen Tor unterzukriegen. Leider gab es zu wenig Zielwasser zum Frühstück. Trotz des schnellen Umschaltens aus der Abwehr in den Angriff von Loris Kotte, Jakob Jung, Marc Morning und Yannick Sittner blieb meißt ein Torerfolg den jungen VfB’lern verwehrt. Oft scheiterten die Angreifer an nicht optimal platzierten Würfen, so dass der Torhüter des SC DHfK meist der Sieger war. Vom Spielverlauf sind die Trainer mit dem ersten Punktspiel sehr zufrieden, vor allem auch unsere Jüngsten Spieler Max Beier & Jacob Klotz brauchen sich in der mJE nicht verstecken, ganz im Gegenteil, sie sind mit ihrem Einsatz & Siegeswillen wichtig für die Mannschaft. Hervorragende Leitungen lieferte erneut der Schlussman des VfB Leon Angermann. Der mit einigen Paraden das Spiel mit zum Abpfiff spannend und offen hielt. Durch lange sichere & zielgenaue Pässe nach vorn zu unseren in den Gegenstoß starteten Spieler eröffnete er oft den Angriff und ermöglichte dem VfB viele schnelle „einfache“ Tore. Am 17.09. spielt die mJE 13 Uhr zuhause im VfBDom in der Belian- Straße gegen die erste Mannschaft des SC DHfK. Es spielten: Angermann - Witschorkäwitsch, Fromm, Sittner (1), Morning (5), Kotte (5), Meinhold, Klotz, Beier (1), Jung (5), Bürger Karsten Bäßler - VfB Eilenburg

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SFV „Petri-Heil “ Eilenburg e. V. Einladung zum Abangeln Liebe Angelfreunde, hiermit laden wir euch recht herzlich zum gemeinschaftlichen Abangeln für 2011 ein. Gleichzeitig laden wir euch für unsere nächste Versammlung, am 08.10.2011 um 10 Uhr in das Gartenlokal „Amsel“ recht herzlich ein. Hier wollen wir unser 40-jähriges Bestehen für die Versammlung am 10.12.2011 vorbereiten. Bitte bringt eigene Ideen, oder Sponsoren, zu dieser Versammlung mit. Man wird ja nicht jedes Jahr 40 Jahre als Verein! Ort: Insel Alsen Zeit: Samstag, der 24.09.11, 7.00 Uhr In der Hoffnung auf rege Beteiligung und natürlich auf einen großen Fang verbleibt Euer Vorstand Zwina Wagner Schriftführerin Hilferuf für unsere Jugendlichen! Liebe Sportfreunde und ehemaligen Angler, oder auch Eltern und einfach jeder Angesprochene. Seit 2 Jahren haben wir eine aktive Jugendgruppe, wie auch unter www.anglerverband-leipzig.de unser Verband, Region Eilenburg, SFV“Petri-Heil“ Eilenburg e. V. zu sehen ist. Zum Glück finden wieder mehr Jugendliche den Weg zu Vereinen, wo sie sinnvoll ihre Freizeit verbringen können. Dem wollen wir auch Rechnung tragen. Die Zahl unserer Jugendlichen hat sich auf 15 erhöht. Zum ersten gut, aber zum zweiten bereitet es uns etwas Sorgen. Nicht alle Eltern haben das Geld um ihre Kinder mit einer Grundausstattung von Angelgeräten zu versorgen. Wir, als kleiner Verein, schon gar nicht. Darum bitte ich um Ihre Mithilfe und Sponsoren. Wer alte Angeln, Rollen, Käscher oder sonstiges Zubehör bei sich im Keller, oder sonst wo liegen hat, den bitte ich sich bei mir zu melden. René Wagner Leipziger Str.17 04838 Eilenburg 1. Vorsitzender SFV“Petri-Heil“Eilenburg e. V. Tel.: 0 34 23/60 60 16 Handy: 01 73/5 64 65 22 E-Mail: [email protected] Einladung zum Abangeln unserer Jugendgruppe: Liebe Jugendfreunde, hiermit laden wir euch recht herzlich zum Abangeln 2011 ein. Ein gutes und aufregendes Jahr 2011 liegt hinter uns. Auf vielfachen Wunsch findet unser Abangeln nicht an der Insel Alsen, sondern am Jugendgewässer, Stadtparkteich statt. Auch unser nächster Arbeitseinsatz wird dort stattfinden. Weitere Infos dazu erfahrt ihr zur nächsten Versammlung, am 08.10.2011 im Gartenlokal „Amsel“ von unserem 1. Vorsitzenden. Ort: Stadtparkteich Eilenburg Zeit: Samstag, den 24.09.11, 7.00 Uhr Denkt daran, dass der Jugendpokal noch zu vergeben, bzw. gewinnen ist! In der Hoffnung auf rege Beteiligung und natürlich auf einen großen Fang verbleibt Günter Cichoracki Jugendwart

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Sternwarte „Juri Gagarin“ An alle Schüler der Klassen 1 bis 12

Im Schuljahr 2011/12 startet die Sternwarte Nordsachsen für alle interessierten Schüler der Klassen 1 bis 12 des Landkreises Nordsachsen und der Region Leipzig einen Schülerwettbewerb zum Thema: „Astronomie und Raumfahrt“. Sie finden den beiliegenden Aufruf auch im Internet auf den Seiten unserer Einrichtung: www.sternwarte-eilenburg.de und www.sternwarte-schkeuditz.de

Foto privat Die PDF-Datei ist zum Ausdrucken gedacht. Das ausgefüllte Teilnahmef-Formular kann dann zusammen mit den Arbeitsergebnissen (Dokumente, Modelle, Bilder, CD, DVD etc.) auf dem traditionellen Postweg versendet werden. Mit Hilfe der RTF-Datei kann das Teilnahme-Formular auch elektronisch ausgefüllt und zusammen mit den Arbeitsergebnissen als E-Mail mit Dateianhang (Texte, Bilder, Tabellen etc.) unter [email protected] eingereicht werden.

Aufruf zum 1. Schülerwettbewerb „Astronomie und Raumfahrt“ im Landkreis Nordsachsen Beginn: Einsendeschluss: Einsendeort:

Oktober 2011 16. März 2012 Sternwarte „Juri Gagarin“, Mansberg 18, 04838 Eilenburg E-Mail: [email protected] Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler der Klassen 1 bis 12 aus dem Landkreis Nordsachsen sowie besonders interessierte Schüler aus anderen Schulen der Leipziger Region (Stadt Leipzig und benachbarte Landkreise). Sowohl Einzel- als auch Gruppenarbeiten sind möglich. Die Arbeitsergebnisse sollten in Form von Berichten, Protokollen, Fotografien, Zeichnungen, Videos, Modellen u. a. vorgestellt werden. Diese können auch, wenn machbar, mittels elektronischer Medien (z. B. CD, DVD oder als E-Mail mit DateiAnhang) eingereicht werden. Kategorien für die Dokumentation sind: K1: Himmelsbeobachtungen mit bloßem Auge (Mond, Mondfinsternis am 10.12.2011 gleich nach Mondaufgang, Planeten, Sterne, Sternbilder, Satelliten, Polarlichter, Sternschnuppen, Feuerkugeln, Mizar/Alkor, Sternhaufen u. a.) K2: Himmelsbeobachtungen mit Fernglas (Mond, Mofi am 10.12.2011 gleich nach Mondaufgang, Jupitermonde, Nebel, Sternhaufen, Kometen, Milchstraße u. a. Bitte keine Sonnenbeobachtungen!) K3: Himmelsbeobachtungen mit Teleskop (Mondoberfläche, Mofi am 10.12.2011 gleich nach Mondaufgang, Planeten, Planetenmonde, Doppelsterne, Sternhaufen, Nebel, Kometen, Asteroiden, Galaxien u. a. Bitte keine Sonnenbeobachtungen!) K4: Erlebnisberichte über Himmelsbeobachtungen, Besuche von Sternwarten, Planetarien und Ausstellungen, Erzählungen und Gedichte zu Astronomie und Raumfahrt sowie Beiträge zur Astronomie- und Raumfahrt-Geschichte. K5: Bastel- und Malarbeiten zu Astronomie und Raumfahrt (Modelle, Instrumente, Zeichnungen u. a.) Jeder Einzelteilnehmer bzw. jede Gruppe erhält eine Teilnahme-Urkunde. Die besten Arbeiten werden nach Altersgruppen von einer Jury ausgewählt, ausgestellt und während einer Festveranstaltung im April 2012 prämiert. Delitzsch, den 8. September 2011 Norbert Morch Leiter der Sternwarte Nordsachsen

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011



Evang. Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 60 20 56 Büroöffnungszeiten Dienstag

von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr Mittwoch u. Donnerstag von 9 bis 12 Uhr Ansprechpartner: Frau Müller und Pfr. Zebe So., 18. Sep. 10.00 Uhr Marienkirche - Gottesdienst mit Abendmahl 17.00 Uhr Landeskirchliche Gemeinschaft im Gemeinderaum Nikolaipl. 3 Di., 20. Sep. 15.30 Uhr Andacht im DRK Senioren- und Pflegeheim 18.00 Uhr Frauenkreis bei Frau Daudert, Puschkinstr, 74 So., 25. Sep. 10.00 Uhr Nikolaikirche - Gottesdienst Mo., 26. Sep. 19.30 Uhr Bibelgesprächskreis

bei Pfrn. Krien, Schloßberg 5 Di., 27. Sep. 10.00 Uhr Andacht im Caritas Altenpflegezentrum 15.00 Uhr Seniorengesprächskreis im Gemeindesaal Nikolaiplatz 3 15.30 Uhr Andacht im DRK Senioren- und Pflegeheim jeden Mi. 16.00 Uhr Konfirmandenkurs 7. Klasse 17.00 Uhr Konfirmandenkurs 8. Klasse im Gemeindehaus Nikolaiplatz 3 jeden Do. 12.00 Uhr Mittagsgebet in der Nikolaikirche jeden Fr. 18.00 Uhr Abendgebet in der Marienkirche Konzert: „Sopran und Orgel“ So., 18.09.2011, 17.00 Uhr in St. Marien Sopran: Cornelia Gebauer (Trossin)

Orgel: Lena Ruddies Werke von J. S. Bach, Schütz, Mendelssohn Bartholdy, Saints-Saens, Alain u. a. Kirchenmusikalische Gruppen Rinckart-Singschule mittwochs 16.30 - 17.15 Uhr 2.- 5. Schuljahr 17.30 - 18.30 Uhr Jugendchor im Turmzimmer, Eingang Nikolaiplatz 3 Martin-Rinckart-Kantorei donnerstags 19.00 - 20.30 Uhr im Gemeindesaal Flötenkreis donnerstags 16.30 - 17.30 Uhr im Turmzimmer Rinckart-Bläser 14-täglich mittwochs von 19.00 bis 20.00 Uhr im Gemeindesaal Kontakt: Lena Ruddies, Tel.: 0 34 23/7 00 29 89, 01 77/2 16 95 31, E-Mail: [email protected] Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10.00 bis 16.00 Uhr

Orgelkonzert mit Sopranistin in der Bergkirche delssohn Bartholdy“ in Leipzig absolviert und arbeitet als freischaffende Sängerin. Sie hat ihr Können als solistischer Sopran schon bei vielen Konzerten im Kirchenkreis Torgau - Delitzsch und darüber hinaus unter Beweis gestellt. Lena Ruddies hat in Dresden und Halle Kirchenmusik (A- Examen) studiert und arbeitet seit 2004 als Kantorin in Eilenburg. Karten für dieses Konzert sind zu 6,- EUR/erm. 4,- EUR an der Abendkasse zu erwerben.

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Dagmar Schaaf

IMPRESSUM

Das diesjährige zweite Orgelkonzert in der Marienkirche am Sonntag, dem 18. September um 17.00 Uhr wird von der Sopranistin Cornelia Gebauer und der Organistin Lena Ruddies gemeinsam gestaltet. Romantisches Liedgut von Dvofiak und Saints - Saëns erklingt neben klassischen und modernen Gesängen. Ein Schwerpunkt bilden dabei die Themen „Maria“, „Schatten“ und „Licht“. Cornelia Gebauer hat Ihre sängerische Ausbildung an der Musikhochschule „Felix Men-

Foto privat

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und des Landkreises Nordsachsen Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos. - Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 0 34 23/65 21 25, Fax: 0 34 23/60 16 12, Landratsamt Nordsachsen, 04860 Torgau, Schloßstraße 27, Telefon: 0 34 21/7 58-10 14, E-Mail: [email protected], - Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0, Telefax: (03535) 4 89-1 15, Fax-Redaktion: (0 35 35) 4 89-1 55 - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Wacker der Landrat des Kreises Nordsachsen, Herr Czupalla oder der jeweilige Vertreter im Amt - Verantwortlich für den sonstigen Inhalt und Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Frau Dagmar Schaaf, Telefon: 0171/4144032 Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

■ Öffentliche Bekanntmachungen Tagung des Stadtrates Sehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur 22. Tagung des Stadtrates am Dienstag, dem 04.10.2011, 16:30 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg, FranzMehring-Straße 23 einzuladen. Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwände zur Niederschrift vom 05.09.2011 3. Information zur Neubesetzung des Ältestenrates 4. Einwohnerfragestunde 5. Bericht des Leiters des Polizeireviers Eilenburg zur aktuellen Sicherheitslage in der Stadt Eilenburg

6. Hangsicherung Mühlstraße - Baubeschluss 7. Elternanteile Essen- und Getränkeversorgung in Kindertagesstätten und Schulen ab 01.10.2011 8. Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Eigenbetriebes Kulturunternehmung Eilenburg für das Jahr 2010 9. Auftrag zur Ergänzung des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für das Stadtumbaugebiet 5 10. Erwerb einer Grundstücksteilfläche des Flurstücks 100/18 der Flur 2 in der Gemarkung Eilenburg

11. Grundschule Berg - Erneuerung von Fensterelementen; Vergabebeschluss Los 1: Tischlerarbeiten 12. Instandsetzung Fußweg Goethestraße/ Schillerstraße - Vergabebeschluss 13. Ausübung des Vorkaufsrechtes für das Grundstück Flst. 53/37 und 53/52 der Flur 1 Gemarkung Kospa-Pressen 14. Sonstige Informationen und öffentlich zu behandelnde Anfragen der Stadträte Wacker Oberbürgermeister

Beschluss des Stadtrates der Großen Kreisstadt Eilenburg 71/2011 vom 05.09.2011 Jahresrechnung 2010 der Großen Kreisstadt Eilenburg Entsprechend § 88 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen stellt der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 mit folgendem Ergebnis fest: Solleinnahmen und Sollausgaben des kassenmäßigen Abschlusses: Anordnungsum Haushaltsreste Soll in Euro bereinigtes Soll in Euro ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Verwaltungshaushalt (VwH) ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Einnahmen 23.181.003,63 23.181.003,63 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Ausgaben 23.319.035,38 23.181.003,63 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Vermögenshaushalt (VmH) ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Einnahmen 9.387.780,50 8.947.880,50 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Ausgaben 7.414.237,77 8.947.880,50 Ergebnis der Haushaltsrechnung: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamthaushalt in Euro in Euro in Euro ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe der Einnahmen 23.181.003,63 9.387.780,50 32.568.784,13 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Summe der Ausgaben 23.319.035,38 7.414.237,77 30.733.273,15 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Zuführung vom VwH zum VmH 4.896.099,38 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Zuführung vom VmH zum VwH 0 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Zuführung zur allgemeinen Rücklage 1.344.105,73 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 0 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Haushaltseinnahmereste Vorjahr 439.900 439.900 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Haushaltseinnahmereste neu 0 0 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Haushaltsausgabereste Vorjahr 201.150 1.174.500 1.375.650 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Haushaltsausgabereste neu 63.118,25 2.708.142,73 2.771.260,98 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Fehlbetrag 0 0 Summe der Kassenreste: Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt in Euro in Euro ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Kasseneinnahmereste 568.684,02 165.825,16 ____________________________________________________________________________________________________________________________________ Kassenausgabereste - 286,82 1.643,39

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg nimmt das im vorliegenden Prüfbericht des Rechnungsprüfers festgestellte Ergebnis über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 zur Kenntnis. Wacker Oberbürgermeister Entsprechend dem Paragraf 88 Abs. 4 der Sächsischen Gemeindeordnung wird die Jahresrechnung einschließlich Rechenschaftsbericht im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg in der Zeit vom 19.09. - 29.09.2011 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt: Dienstag - Donnerstag von 9.00 Uhr - 18.00 Uhr Samstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr Eilenburg, 06.09.2011 Wacker Oberbürgermeister

Sitzung des Ortschaftsrates Sehr geehrte Einwohner der Ortsteile Wedelwitz, Hainichen, Kospa, Zschettgau, Pressen und Behlitz, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Ortschaftsrates am Dienstag, dem 27.09.2011, 19:00 Uhr in das Bürgerbegegnungszentrum nach Zschettgau, Im Bauerndorf 10 einzuladen. Öffentliche Sitzung 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 31.05.2011 3. Feststellung von wichtigen Gründen gemäß § 18 SächsGemO zur Mandatsniederlegung Ortschaftsrat Klaus Hofmann 4. Feststellung von wichtigen Gründen gemäß § 18 SächsGemO zur Ablehnung des Ortschaftsratsmandates durch Herrn Klaus Herrmann 5. Feststellung von wichtigen Gründen gemäß § 18 SächsGemO zur Ablehnung des Ortschaftsratsmandates durch Herrn Steffen Großstück 6. Information zur Breitbandversorgung 7. Einwohnerfragestunde 8. Information zum Wettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden - unser Dorf hat Zukunft!“ - Teilnahme Behlitz 9. Problematik Teiche Pressen und Behlitz 10. Problematik Oberflächenwasser Pressen, Zschettgau, Behlitz 11. Sonstige Informationen und Anfragen der Ortschaftsräte Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Feustel Ortsvorsteherin

Einwohnerversammlung im Stadtteil Eilenburg-Ost Sehr geehrte Einwohner, ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Einwohnerversammlung im Stadtteil Ost am Donnerstag, dem 22. September 2011 um 18.30 Uhr in den Speiseraum der Mittelschule Puschkinstraße 17 einzuladen. Wacker Oberbürgermeister



Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Eilenburg Feuerwehrentschädigungssatzung Aufgrund des § 63 Absatz 1 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 (GVBl. S. 245, ber. S. 647), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Januar 2011, in Verbindung mit §§ 4 Absatz 2 und 21 Absätze 1 und 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Februar 2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159), in der gültigen Fassung vom 11. Juli 2009 und in Verbindung mit § 13 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Feuerwehren und die Brandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005 (GVBl. S. 291), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Juli 2010, hat der Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. September 2011 folgende Satzung beschlossen: §1 Aufwandsentschädigung (1) Die nachfolgend genannten ehrenamtlich tätigen Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr Eilenburg erhalten eine Aufwandsentschädigung: 1. der Stadtwehrleiter - 160,00 EUR monatlich 2. der stellv. Stadtwehrleiter - 120,00 EUR monatlich.

durch erfolgreiche Teilnahme an den entsprechenden Lehrgängen der Landesfeuerwehrschule oder einer vergleichbaren Ausbildungsstätte der Feuerwehr erworben haben, erhalten 15,00 EUR pro geleistete Ausbildungsstunde. Helfer der Ausbilder erhalten 7,50 EUR pro geleistete Ausbildungsstunde, die sie gemeinsam mit den Ausbildern abhalten. §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01. Januar 2008 außer Kraft. Eilenburg, 06. September 2011

Wacker Oberbürgermeister

(2) Die nachfolgend genannten Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Eilenburg erhalten eine Aufwandsentschädigung, wenn sie regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten: 1. die Löschzugführer - 100,00 EUR monatlich 2. die Jugendwarte - 100,00 EUR monatlich 3. die Leiter der Altersabteilung - 25,00 EUR monatlich 4. die Mitglieder der Einsatzabteilung - max. 100,00 EUR jährlich 5. die weiteren Mitglieder der Feuerwehr - max. 50,00 EUR jährlich. Die Entscheidung über die Zahlung und die Höhe trifft der Stadtwehrleiter im Auftrag des Oberbürgermeisters.

Hinweis nach § 4 der SächsGemO: Nach § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensund Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zu Stande gekommen.

(3) Zusätzlich erhalten Mitglieder nach Absatz 2 für entgangene Freizeit eine Entschädigung für: 1. Brandsicherheitswachdienst - 10,00 EUR pro Stunde 2. organisierten Bereitschaftsdienst - 30,00 EUR pro Tag

4. vor Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

(4) Die Gesamthöhe der Aufwandsentschädigung für Mitglieder nach Absatz 2 Nr. 3 - 5 und 3 darf im Jahresdurchschnitt 50,00 EUR monatlich nicht überschreiten. (5) Ausbilder der Freiwilligen Feuerwehr Eilenburg, welche die Befähigung für diese Tätigkeit

Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Das Büro des Stadtrates informiert Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Eilenburg fasste in seiner Sitzung am 05.09.2011 folgende Beschlüsse:

62/2011 63/2011

Beschluss Betreff _____________________________________ 55/2011

56/2011

57/2011

58/2011

59/2011

60/2011

61/2011

Feststellung von eventuellen Hinderungsgründen zur Wahrnahme des Mandates durch die Ersatzperson Hans Semmling Feststellung von wichtigen Ablehnungsgründen zur Wahrnahme des Mandates durch Frau Edda Lachmann Feststellung von eventuellen Hinderungsgründen zur Wahrnahme des Mandates durch die Ersatzperson Thomas Krönert Feststellung wichtiger Ablehnungsgründe zur Wahrnahme des Mandates durch Frau Angelika Schiller-Bechert Feststellung von eventuellen Hinderungsgründen zur Wahrnahme des Mandates durch die Ersatzperson Uwe Giersdorff Neuwahl der Vertreter in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Beschäftigungsförderung Nordsachsen Neuwahl der Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtentwicklung

64/2011 65/2011

66/2011

67/2011

68/2011

69/2011

Neuwahl der Mitglieder des Ausschusses Bildung, Soziales, Finanzen Neuwahl der Mitglieder des Betriebsausschusses des Städtischen Eigenbetriebes „Kulturunternehmung Eilenburg“ Neuwahl der Mitglieder des Petitionsausschusses Vorentscheidung zur Neufassung der Hauptsatzung - Grundsatzentscheidung zur Berufung sachkundiger Einwohner in den beschließenden Stadt- und Finanzausschuss mit Beratungsfunktion Vorentscheidung zur Neufassung der Hauptsatzung - Grundsatzentscheidung zur Berufung sachkundiger Einwohner in die beratenden Ausschüsse Vorentscheidung zur Neufassung der Hauptsatzung - Grundsatzentscheidung zur Beibehaltung eines selbstständigen Betriebsausschusses Vorentscheidung zur Neufassung der Hauptsatzung - Grundsatzentscheidung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens Neufassung der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Eilenburg

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Bitte veröffentlichen Sie meine in folgendem Gebiet in der jeweils nächstmöglichen Ausgabe:

70/2011 71/2011 72/2011

73/2011 74/2011 75/2011 76/2011

77/2011

78/2011

Abwägung zum B-Plan Nr. 35 „Ehemalige Gärtnerei Martinstraße“ (Teil 2) und Satzungsbeschluss Jahresrechnung 2010 der Großen Kreisstadt Eilenburg Feststellung der Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege für das Jahr 2010 Widmung einer unselbständigen Teilfläche der Straße Schloßberg zum Parkplatz Straßen- und Brückenunterhaltung 2011; Vergabebeschluss Instandsetzung Röhrenbrücke Spielplatz Leipziger Höhe, Austausch von Palisaden, Vergabebeschluss Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen für den Ausbau der Fahrbahn und der Beleuchtung des Lehdenwegs OT Zschettgau - Abschnittsbildungsbeschluss Ausbau Marienstraße (2. Bauabschnitt) und Hallesche Straße (zwischen Marienstraße und Brunnerstraße) - Straßenbeleuchtung Gehweg (elektrotechnischer Teil); Vergabebeschluss Ausbau Marienstraße (2. Bauabschnitt) und Hallesche Straße (zwischen Marienstraße und Brunnerstraße) - Straßenbau; Vergabebeschluss

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Telefonische Erreichbarkeit des Landratsamtes Nordsachsen Zentrale Haupteinwahlen Verwaltungsstandort Torgau Verwaltungsstandort Delitzsch Verwaltungsstandort Oschatz Verwaltungsstandort Eilenburg

0 34 21/7 58 -0 03 42 02/9 88 -0 0 34 35/9 84 -0 0 34 23/70 97 -0

Bürgerbüros Bürgerbüro Torgau Bürgerbüro Delitzsch Bürgerbüro Oschatz Bürgerbüro Eilenburg

0 34 21/75 8- 13 71 03 42 02/98 8- 13 36 0 34 35/98 4- 13 80 0 34 23/7 09 7- 13 55

Pressestelle

Ausschreibungen des Landratsamtes Nordsachsen Aktuelle Stellenausschreibungen sowie Leistungsausschreibungen nach VOB, VOF und VOL finden Sie ab sofort im Internet unter www.landkreis-nordsachsen.de.

Mitteilung des Büros des Kreistages In der 27. öffentlichen Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen am 30. August 2011 wurde folgender Beschluss gefasst:

Bereich Landrat Büro Landrat Büro für Öffentlichkeitsarbeit/Kreistag Amt für Wirtschaftsförderung, Landwirtschaft und Tourismus Rechnungsprüfungsamt Gleichstellungsbeauftragte

0 34 21/75 8- 10 01 0 34 21/75 8- 10 11

Betreff

03 42 02/98 8- 10 50 0 34 21/75 8- 10 90 0 34 21/75 8- 10 96

> Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Nordsachsen

Dezernat I - Hauptverwaltung Dezernent Kommunalamt Personalamt Hauptamt

0 34 21/75 8- 11 02 0 34 21/75 8- 12 02 0 34 21/75 8- 15 02 0 34 21/75 8- 13 02

Dezernat II - Finanzverwaltung 2. Beigeordneter und Dezernent Kämmerei Kreiskasse Amt für Beteiligungsverwaltung/ Controlling

0 34 21/75 8- 20 02 0 34 21/75 8- 21 01 0 34 21/75 8- 21 50 0 34 21/75 8- 20 02

Dezernat III - Bau Dezernent Bauordnungs- und Planungsamt Amt für Ländliche Neuordnung Straßenbauamt

0 34 23/7 09 7- 30 01 0 34 23/7 09 7- 31 01 0 34 23/7 09 7- 32 01 0 34 23/7 09 7- 33 01

Dezernat IV - Umwelt 1. Beigeordneter und Dezernent Umweltamt Vermessungsamt Gutachterausschuss

0 34 23/7 09 7- 40 01 0 34 23/7 09 7- 41 01 0 34 21/7 79 -3 00 0 34 21/7 79 -2 00

Dezernat V - Ordnung Dezernentin Straßenverkehrsamt Lebensmittelüberwachungsund Veterinäramt Ordnungsamt Gesundheitsamt Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz Eigenbetrieb Rettungsdienst

03 42 02/98 8- 54 01 03 42 02/65 -2 12

Dezernat VI - Soziales Dezernent Jugendamt Sozialamt

0 34 21/75 8- 60 02 0 34 21/75 8- 61 01 0 34 21/75 8- 62 02

03 42 02/98 8- 50 01 03 42 02/98 8- 51 01 03 42 02/98 8- 52 01 03 42 02/98 8- 53 01 0 34 21/75 8- 63 02

Eigenbetrieb Kommunale Bildungsstätten Betriebsleiter 0 34 21/75 8- 70 02 www.landkreis-nordsachsen.de



BeschlussNr. 110/11 VA

Der hier genannte Beschluss kann im Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau, Büro des Kreistages (Zimmer 335) eingesehen werden.

Mitteilung des Büros des Kreistages Die 28. öffentliche Sitzung des Vergabeausschusses des Kreistages Nordsachsen findet am Dienstag, dem 20. September 2011, 18.00 Uhr im Landratsamt Nordsachsen, Standort Eilenburg, Haus 4, 1. Obergeschoss, Raum 2.55, Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg, statt. Tagesordnung Drucks.-Nr. 1 Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden des Ausschusses und Bestätigung der Niederschrift vom 30.08.2011 2 Beratung und Beschlussfassung von Informations- und Beschlussvorlagen 2.1 K 8921 Zeuckritz - Schöna, Fahrbahnerneuerung, 1. BA 1- 566/11 2.2 Martin-Rinckart-Gymnasium, Haus Möbius, Hochhausstr. 49 in 1-603/11 Eilenburg, Ersatzneubau Westflügel, Los 40 2.3 Ersatzneubau einer 2-Feld-Sporthalle im C.-G.-Ehrenberg1-601/11 Gymnasium in Delitzsch 2.4 Neubau einer erweiterten Einfeld-Sporthalle im Beruflichen Schulzentrum Oschatz, Am Zeugamt 4 in 04758 Oschatz 1-602/11 2.5 Ausschreibung Lieferung Elektroenergie für die Jahre 2012/2013 für den Landkreis Nordsachsen - Vergaben 1- 604/11 3 Informationen und Anfragen

■ 18 Landkreis Nordsachsen

Öffentliche Stellenausschreibung Das Landratsamt Nordsachsen, Gesundheitsamt, sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt am Standort Delitzsch

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Landratsamt Nordsachsen Dezernat I

31.08.2011

Öffentliche Stellenausschreibung Im Amt für Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz, Sachgebiet Brandschutz, ist zum 01.10.2011 die Stelle einer/s

eine Ärztin/einen Arzt im Amt

Sachgebietsleiterin/s Brandschutz

Der Einsatz erfolgt im Sachgebiet des amtsärztlichen sowie kinder- und jugendärztlichen Dienst.

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden am Verwaltungsstandort Delitzsch zu besetzen.

Das Tätigkeitsfeld umfasst die nachstehenden Schwerpunktaufgaben: - Durchführung der schul- und jugendärztlichen Reihenuntersuchungen gem. standardisierter Verfahren in den Schulen und Kindertagesstätten des Landkreises Nordsachsen - Bearbeitung der schulärztlichen Begutachtungen und der Begutachtungen im Rahmen sozialhilferechtlicher Fragestellungen an den Verwaltungsstandorten - Durchführung von Sprechstunden im amtsärztlichen und kinder- und jugendärztlichen Dienst - Wahrnehmung von Impfungen als Gruppen- oder Individualimpfung auf der Grundlage der SIKO- und STIKO Empfehlungen

Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören: Leitende und sachbearbeitende Tätigkeiten in Zusammenhang mit der Erfüllung von Aufgaben nach dem Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) und den dazu erlassenen Rechtsvorschriften.

Wir erwarten: - einen medizinischen Hochschulabschluss Humanmedizin mit Approbation als Ärztin/Arzt - selbstständiges, strukturiertes Arbeiten mit hoher Flexibilität, hoher Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Innovationsbereitschaft - die Teilnahme an der amtsärztlichen Rufbereitschaft sowie die Nutzung des privaten Pkw für dienstliche Zwecke Der Landkreis Nordsachsen bietet einen zukunftssicheren und interessanten Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst. Die Beschäftigung erfolgt mit 40 Stunden wöchentlich unter den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst sowie der Örtlichen Dienstvereinbarungen. Auf Wunsch ist die Stelle auch in Teilzeit besetzbar. Verstellbar ist auch die Verteilung der Arbeitsaufgaben auf zwei Teilzeitstellen mit je 20 Stunden. Bei entsprechender fachlicher Vorerfahrung und Eignung besteht die Möglichkeit, eine Facharztweiterbildung für den öffentlichen Gesundheitsdienst zu erlangen. Die Stelle ist entsprechend TVöD eingruppiert. Die Zahlung einer persönlichen Zulage ist möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt, Bewerbungen können bis zum 15.11.2011 an das Landratsamt Nordsachsen, Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau gerichtet werden. Winkler Dezernent

Diese umfassen insbesondere > die Organisation und Leitung des Sachgebietes Brandschutz > die Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden bei der Erfüllung der Aufgaben im örtlichen Brandschutz > Planung, Organisation sowie Durchführung von gemeindeübergreifenden Ausbildungsmaßnahmen und Übungen der öffentlichen Feuerwehren, sowie Übungen nach § 13 SächsBRKG > Aufgaben im Bereich der gemeindeübergreifenden Einsatzplanung bzw. Vorbereitung > Übernahme einer leitenden Funktion in der Technischen Einsatzleitung des Landkreises Nordsachsen > die Organisation und Ausbildung einer Feuerwehrführungsgruppe für Großschadensereignisse und der Technischen Einsatzleitung des Landkreises > die Durchführung von Brandverhütungsschauen > die Vergabe von Fördermitteln im Bereich Feuerwehrwesen > die Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen des Landkreises Fachliche Anforderungen: • abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Gehobener Feuerwehrtechnischer Dienst) • Weiterbildung an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz bzw. der Landesfeuerwehrschule • fundierte Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst • Kenntnisse im allgemeinen Staats-, Verwaltungs- und Polizeirecht, Haushaltsrecht des Bundes, des Landes und der Kommunen. Sonstige Anforderungen: - Mitgliedschaft in der Feuerwehr - Erfahrungen im Bereich der Führung und der Organisation bzw. Durchführung von Ausbildungs- und Übungsmaßnahmen in der Feuerwehr - praktische Erfahrungen im Bereich Durchführung von Brandverhütungsschauen und Erarbeiten von Stellungnahmen im baulichen Brandschutz, - gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, PowerPoint), - Führerschein der Klasse B, - Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität (Einsatz im gesamten Kreisgebiet auch nach Dienstschluss bzw. an Wochenenden). Die Stelle ist der Entgeltgruppe E 11 zugeordnet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen können bis zum 23.09.2011 an das Landratsamt Nordsachsen, Personalamt, Schlossstraße 27 in 04860 Torgau gerichtet werden.

Winkler Dezernent

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Landkreis Nordsachsen Landratsamt Der Landrat AZ: 081.9.0-250/2009/DZ Torgau, 1. September 2011

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters Gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB wird hiermit der durch Bestallungsurkunde vom 6. Juli 2009 bestellte gesetzliche Vertreter, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Seeburgstraße 5 - 9, 04103 Leipzig, vertreten durch die Sachbearbeitern, Frau Barbara Herrmann, für die unbekannten Erben nach Gerda Strukely, geb. 06.11.1913 als Eigentümer des im Grundbuch von Schkeuditz, Blatt 83 verzeichneten Grundstückes Flurstück 120 der Flur 6 der Gemarkung Schkeuditz abberufen. Die Abberufung erfolgt, da ein Bedürfnis zur Bestellung nicht mehr besteht.



in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4-5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010

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Czupalla ________________________________________________________ Dezernat IV

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungsund Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Zschortau Flur 2 (2440) 49/9, 49/8, 36/8, 36/99, 232, 233, 234, 235, 333/36, 34/123, 35/104, 34/139, 34/122, 34/124, 34/120, 36/50, 35/62 Art der Änderung 1 Änderung der Angabe der Flächengröße 2 Bildung von Flurstücken Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde. Die Unterlagen liegen ab dem 19.09.2011 bis 19.10.2011 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12

Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert: Betroffene Flurstücke Brodau Flur 1 (2231) 23/70, 23/71, 23/72, 23/74, 23/105, 23/132, 23/133, 23/134, 23/135, 23/136, 23/137, 23/138, 49/23 Brodau Flur 2 (2232) 3/20, 3/26, 3/27, 3/28, 3/36, 3/40, 3/43, 3/44, 3/46, 3/51, 3/53, 3/58, 8/15, 8/21, 8/22, 8/23, 8/24, 8/25, 8/26, 8/27, 8/28, 23/3, 24/3, 27/3, 30/3, 33/4, 33/5, 34/4, 34/5, 35/3/, 41/8 Brodau Flur 4 (2234) 1/21, 2/18, 2/19, 2/22, 2/24, 2/26, 2/27, 2/28, 2/29, 3/7, 3/13, 3/15, 3/16, 3/17, 3/18, 3/19, 3/26, 3/28, 3/30, 3/32, 3/33, 9/3, 9/4, 9/14, 11/2, 11/3, 14/2, 16/2, 17/23, 17/29, 17/33, 17/34, 18/2, 18/29, 18/39, 18/43, 18/44, 18/45, 18/51, 23/13, 23/19, 47, 48/2, 131/3, 137/3, 145/3, 152/3, 153/3 Selben Flur 1 (2384) 3/6, 6/5, 13/2, 13/3, 13/5, 13/8, 13/11, 13/13, 13/14, 13/17, 13/19, 13/20, 17/4, 17/6, 17/8, 19/63, 19/91, 19/92, 19/95, 19/105, 19/107, 19/110, 19/111, 23/1, 24/6, 24/15, 24/16, 24/24, 24/25, 24/26, 24/29, 24/33, 24/36, 24/38, 24/40, 24/41, 24/43, 24/45, 24/47, 24/49, 24/63, 24/64, 25/5, 25/12, 26/1, 26/4, 26/5, 26/6, 26/8, 26/9, 28/2, 29/1, 29/2, 36, 38/2, 44/1, 44/2, 44/3, 45/40, 45/41, 45/42, 45/43, 45/45, 45/46, 45/47, 45/57, 45/62, 45/71, 45/79, 45/82, 45/83, 45/85, 45/88, 45/89, 45/90, 45/93,

■ 20 45/97, 45/132, 45/136, 45/153, 45/154, 45/177, 45/178, 45/180, 45/186, 45/194, 45/202, 45/203, 45/215, 45/221, 45/231, 46, 50/4, 50/5, 50/6, 94/24, 95/24, 96/24, 198/13, 202/13, 251/13, 252/13, 274/13, 275/13, 282/13, 283/13, 284/13, 285/13, 286/13, 287/13, 288/13, 289/13, 295/13, 296/13, 297/13, 300/13, 301/13, 304/13, 305/13, 308/13, 316/13, 210/17, 213/17, 247/17, 207/18, 226/24, 268/24, 313/24, 331/27, 229/28, 329/27, 337/29, 330/33, 279/50, 388 Selben Flur 3 (2386) 19/4, 19/5, 19/6, 19/8, 19/12, 19/13, 19/14, 19/16, 19/17, 19/20, 19/24, 19/25, 19/30, 19/31, 19/34, 19/39, 20/2, 20/4, 20/8, 20/10, 20/13, 20/16, 20/24, 20/29, 20/31, 20/41, 23/4, 23/11, 23/23, 23/25, 24, 25/1, 25/5, 25/7, 26/5, 26/6, 26/7, 27/2, 27/3, 27/4, 27/6, 27/7, 27/9, 28/10, 28/11, 28/15, 28/16, 28/17, 28/24, 28/25, 28/28, 28/29, 28/32, 29/95, 29/96, 29/97, 29/98, 29/99, 29/101, 29/104, 29/107, 45/47, 45/63, 45/107, 45/108, 45/109, 45/111, 45/112, 45/113, 45/115, 45/116, 45/117, 45/122, 45/124, 45/126, 45/127, 45/128, 45/129, 45/131, 45/136, 45/141, 45/143, 45/146, 45/147, 45/151, 45/154, 45/155, 45/156, 45/157, 45/159, 45/167, 45/178, 45/179, 46/1, 47/3, 47/14, 47/16, 86, 143827, 148/27, 150/27, 152/27, 153/27, 156/27, 170/27 Art der Änderung 1 Gebäudedarstellung nach Auswertung von Luftbildern 2 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung 3 Änderung der Angabe zur Nutzung Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde. Die Unterlagen liegen ab dem 19.09.2011 bis 19.10.2011 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Pahlitzsch Amtsleiterin Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010

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Offenlegung der Änderung von Daten des Liegenschaftskatasters nach § 14 Abs. 6 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz Das Vermessungsamt hat Daten des Liegenschaftskatasters geändert:

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Betroffene Flurstücke Zschernitz Flur 1 (2428) 69, 160/14, 151/20, 122/14, 122/7, 118, 112, 111, 106, 105/6, 68, 62, 18/52, 18/61, 18/70, 235/18, 18/42, 18/43, 42/4, 151/22, 105/8, 151/19, 151/16, 18/18, 121/3, 122/2, 122/4, 122/5, 160/13, 105/8 Zschernitz: Flur 2 (2429) 12/6, 40/4, 30/31, 13/3, 28/1, 27/1, 143/27, 11/4, 12/1, 30/29, 30/4, 30/6, 30/13 Art der Änderung: 1 Änderung der Angabe der Flächengröße 2 Änderung der Angabe zur Nutzung 3 Änderung des Gebäudenachweises 4 Änderung der Angabe der Lagebezeichnung 5 Berichtigung fehlerhafter Daten 6 Änderung von Daten über Grenzen eines Flurstücks 7 Änderung der Flurstücksnummer Allen Betroffenen wird die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters durch Offenlegung bekannt gemacht. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe auf diesem Wege ergibt sich aus § 14 Abs. 6 SächsVermKatG1. Das Vermessungsamt ist nach § 2 des SächsVermKatG1 für die Fortführung des Liegenschaftskatasters zuständig. Der Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters liegen die Vorschriften des § 14 SächsVermKatG zu Grunde. Die Unterlagen liegen ab dem 19.09.2011 bis 19.10.2011 in der Geschäftsstelle des Vermessungsamtes in Torgau, Husarenpark 19, 04860 Torgau Tel.: 0 34 21/7 79 -1 10, -1 11, -1 12 in der Zeit Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30- 12:00 Uhr zur Einsichtnahme bereit. Nach § 14 Abs. 6 Satz 5 SächsVermKatG1 gilt die Änderung der Daten des Liegenschaftskatasters 7 Tage nach Ablauf der Offenlegungsfrist als bekannt gegeben. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter unserer Geschäftsstelle zur Verfügung. Sie haben in der Geschäftsstelle auch die Möglichkeit, weitere Unterlagen zu den Änderungen während der Öffnungszeiten einzusehen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordungsgesetz - SächsVwNG) vom 29. Januar 2008 rechtsbereinigt mit Stand vom 05. Juni 2010

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Landratsamt Nordsachsen Dezernat Umwelt Vermessungsamt Sonderungsbehörde

Torgau, den 09.09.2011

Dezernat V Landkreis Nordsachsen Landratsamt Nordsachsen 04855 Torgau

Sonderungsbescheid

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

in dem Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz Sonderungsplan Nr. 17/2009

gemäß § 4 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG

Aufgrund der Ergebnisse des oben angeführten Sonderungsverfahrens nach § 1 Nr. 1 des Bodensonderungsgesetzes (BoSoG) wird Folgendes angeordnet: 1. Der ausliegende Sonderungsplan, der Teil dieses Bescheides ist, wird verbindlich festgestellt. 2. Die Grundstücke im Plangebiet haben den aus dem ausliegenden Sonderungsplan ersichtlichen Umfang. Begründung In der Gemeinde Jesewitz, Gemarkung Jesewitz, Flur 2 (OT Bötzen), Flurstücke 44/2, 45 und 121/41, Flur 3 (OT Weltewitz), Flurstücke 109/7, 109/20, 117 und 331/115, Flur 5 (OT Gordemitz), Flurstücke 42/2, 42/4 und 51/2 ist ein Verfahren nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2215), zuletzt geändert durch das dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3332) durchgeführt worden. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen stellen sich die Grenzen der Grundstü?cke im Plangebiet wie aus dem ausliegenden Sonderungsplan ersichtlich dar. Gegen den Sonderungsplanentwurf wurden keine Einwände erhoben. Hinweis zum Erlass dieses Bescheids Dieser Bescheid wird gemäß § 9 Abs. 2 BoSoG durch Auslegung in den Diensträumen der Sonderungsbehörde bekannt gegeben. Er gilt nach Ablauf der Auslegungsfrist als zuge?stellt (§ 9 Abs. 2 Satz 5 BoSoG). Der Sonderungsbescheid liegt in der Zeit vom 27.09.2011 bis 27.10.2011 in den Diensträumen des Vermessungsamtes (Husarenpark 19, 04860 Torgau) während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 19:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Einsichtnahmen außerhalb der Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache mög?lich (Tel. 0 34 21/7 79 -0). Eine Übersichtskarte (nicht der Sonderungsplan) des betroffenen Gebietes liegt in der Gemeindeverwaltung Jesewitz, Maxim-Gorki-Platz 1, in 04838 Eilenburg, in der Zeit vom 16.09.2011 bis 27.10.2011 aus. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid des Landratsamtes Nordsachsen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zu erheben beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Schlossstraße 27, 04860 Torgau oder den Außenstellen Südring 17, 04860 Torgau; Richard-Wagner-Straße 7a, 04509 Delitzsch; Dr.-Belian-Straße 4 - 5, 04838 Eilenburg; Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz; Husarenpark 19, 04860 Torgau Fischerstraße 26, 04860 Torgau erhoben werden. Pahlitzsch Amtsleiterin



In dem Verwaltungsverfahren des Herrn Bernd Stefan Ross geb. 31.01.1968 Anschrift 04833 Eilenburg, Schäfereistraße 4 ist für Herrn Bernd Stefan Ross ein Bescheid vom 03.08.2011, Az: 511.ha.113.328/EZ, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Standort Delitzsch Zimmer 131 Anschrift 04509 Delitzsch, Richard-Wagner-Str. 7a zur Abholung hinterlegt. Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen. Gemäß § 4 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid an dem Tag als zugestellt; an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust, droht. Delitzsch, 31.08.2011

Huth Amtsleiter ________________________________________________________ Landkreis Nordsachsen

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung gemäß § 4 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG In dem Verwaltungsverfahren des: Herrn Oliver Schulze geb. 25.11.1987 Anschrift Mahlis, Gartenstr. 1A, 04779 Wermsdorf ist für Herrn Oliver Schulze ein Bescheid vom 09.08.2011, Az: 511.ba.113.328-MT 139/11, im Landratsamt Nordsachsen Fahrerlaubnisbehörde Standort Torgau Zimmer 120 Anschrift 04860 Torgau, Südring 17 zur Abholung hinterlegt. Der vorgenannte Bescheid kann zu den bekannten Öffnungszeiten abgeholt werden. Personen, deren, rechtliche Interessen durch das o. g. Verwaltungsverfahren berührt werden, können unter Vorlage, eines entsprechenden Nachweises die Verfügung unter der genannten Anschrift einsehen.

■ 22 Gemäß § 4 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG gilt der Bescheid, an dem Tag als zugestellt, an dem seit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt zwei Wochen verstrichen sind. Es wird: darauf hingewiesen, dass Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverlust droht. Delitzsch, 31.08.2011

Huth Amtsleiter

Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb der Sachkenntnisse gemäß § 2 der Sächsischen Hygieneverordnung Das Gesundheitsamt Meißen wird in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen die Veranstaltung zum Erwerb der Sachkenntnisse anbieten. Das Fortbildungsangebot richtet sich vornehmlich an Tätowierer, Piercer, Betreiber und Mitarbeiter von Fußpflegesalons, Nagelstudios, Kosmetiksalons und Personen, die sich nach § 1 Sachs. HygVO einordnen können.

§1 Geltungsbereich Wer, ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein, Heilkunde ausübt oder berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten am Menschen im Bereich der Körper- oder Schönheitspflege durchführt, bei denen Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit im Sinne von § 2 Nr. 3 IfSG, vor allem Erreger von AIDS und Virushepatitiden, auf Menschen übertragen werden können, unterliegt dieser Verordnung, soweit bei der Ausübung dieser Tätigkeiten Geräte, Werkzeuge oder Gegenstände eingesetzt werden, die bei ihrer bestimmungsgemäßen Anwendung am Menschen regelmäßig eine Durchtrennung der Haut und Schleimhaut verursachen oder unbeabsichtigt verursachen können. Neben Tätigkeiten der nichtärztlichen Heilkunde einschließlich der Akupunktur gilt dies insbesondere für Tätigkeiten am Menschen im Bereich des Frisörhandwerks, der Kosmetik, der Maniküre und Pediküre, des Ohrlochstechens, des Tätowierens und des Piercings. Tätigkeiten medizinischer Gesundheitsfachberufe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtpflege fallen nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung.

§2 Qualifikation Wer Tätigkeiten nach § 1 berufsmäßig ausübt, muss über anatomische Grundkenntnisse der Körperregionen, in denen die Tätigkeiten durchgeführt werden, sowie über Kenntnisse der Hygiene, insbesondere im Bereich Desinfektion, Sterilisation, steriles Arbeiten, und der Arbeitssicherheit, insbesondere im Umgang mit den vorhandenen Geräten, Werkzeugen und Materialien, verfügen. Der Erwerb der Kenntnisse ist dem Gesundheitsamt durch Vorlage der Urkunde über einen entsprechenden Berufsabschluss in Verbindung mit den vermittelten Lehrinhalten oder Teilnahmebestätigungen entsprechender Lehrgänge mit den vermittelten Inhalten nachzuweisen.

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Landratsamt Meißen Gesundheitsamt

Landkreis Meißen Kommunen für Arbeit

Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb der Sachkenntnisse gemäß § 2 der SächsHygVO am 10./11.10.2011 Sehr geehrte Damen und Herren, zur oben vorgenannten Weiterbildung laden wir Sie herzlich ein. Sollten Anbieter von Dienstleistungen im Sinne der SächsHygVO bereits über die geforderte Sachkunde in Teilbereichen verfügen (z. B. Anatomie, Mikrobiologie - aber keine Desinfektion), ist im Einzelfall auch der verkürzte Besuch des Lehrganges möglich. Die Fortbildungsveranstaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz und der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen angeboten. Veranstaltungsort: Fachhochschule der Sächsischen Verwaltung Meißen Herbert-Böhme-Straße 11 in 01662 Meißen Haus 1 Raum 027 Organisation: Frau Stelmacher Tel.: 0 35 21/72 5- 34 02 Fax: 0 35 21/72 5- 34 00 E-Mail: [email protected] Teilnehmergebühr: 80,00 EUR/Teilnehmer Die Teilnehmergebühr ist im Vorfeld zu zahlen, siehe Anmeldeformular. Zahlung an: Sparkasse Meißen BLZ: 850 550 00 Konto: 3 100 031 007 Bitte immer angeben: Name, Vorname des Teilnehmers Verwendungszweck: 50000.16700 Einzahlung bitte bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Die Einzahlung gilt als Bestätigung der Anmeldung, es erfolgt keine weitere Information. Eine Teilnahmebestätigung kann nach dem 2. Veranstaltungstag nur ausgehändigt werden, wenn die Teilnehmergebühr eingegangen ist. Erfolgt eine Abmeldung innerhalb von 5 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn, berechnen wir Ihnen eine Stornogebühr von 50 % des Entgeltes. Wird eine Abmeldung am Tag des Veranstaltungsbeginns zurückgezogen oder erscheint ein Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, ist das volle Entgelt zu entrichten. Im Verhinderungsfall kann auch ein Ersatzteilnehmer schriftlich (per Fax) nachgemeldet werden. Wir freuen uns, Sie zur Veranstaltung begrüßen zu können und wünschen ihnen eine gute Anreise. Mit freundlichen Grüßen

Programm 1. Tag - 10.10.2011 9:00 bis 12:15 Uhr Anatomie (4 Stunden) - Struktur und Funktion von Haut und Schleimhäuten - Struktur und Funktion von Blutgefäßen, Nerven und Knorpel - Gefäß- und Nervenversorgung spezieller Körperregionen (Augenlider, Nase, Lippen, Zunge, Brustwarzen, Bauchnabel, männliche und weibliche Genitalregion) - Anatomisch-pathologische Grundlagen der Infektabwehr - Folgen einer gestörten Blutversorgung oder Nervenläsion - Folgen einer Knorpelläsion - Wundheilungs- und Vernarbungsreaktionen 12:15 bis 13:00 Uhr Mittagspause 13:00 bis 16:15 Uhr Grundlagen der Mikrobiologie (4 Stunden)

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 -

Grundbegriffe der Medizinischen Mikrobiologie Darstellung der unterschiedlichen Arten von Mikroorganismen (Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten) - Übertragungswege bei Infektionen - Multiresistenzen bei Mikroorganismen - Grundlagen der Mechanismen der Desinfektions- und Sterilisationsverfahren unter besonderer Berücksichtigung des unterschiedlichen Verhaltens der verschiedenen Mikroorganismen - Wichtige übertragbare Erkrankung (HIV, Hepatitis B, Hepatitis C, Infektiöse Dermatitiden, venerische Erkrankungen) 2. Tag - 11.10.2011 9:00 bis 9:45 Uhr Gesetzliche Grundlagen (1 Stunde) - Öffentlicher Gesundheitsdienst, Infektionsschutzgesetz, Sächsische Hygieneverordnung - Biostoffverordnung und deren Umsetzung: TRBA 250 und LAGA-Richtlinie - weitere relevante Gesetze im Überblick 9:45 bis 11:00 Uhr Desinfektion/Sterilisation (1,5 Stunden) - Grundbegriffe der Desinfektion und Sterilisation - Physikalische Desinfektionsverfahren, chemische Desinfektionsmittel und Desinfektionsmittellisten



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Grundlagen der physikalischen und chemischen Sterilisationsverfahren 11:00 bis 11:30 Uhr Desinfektion/Sterilisation (0,5 Stunden) - rechtliche Regelungen für Tätowierfarben und kosmetische Mittel 11:30 bis 14:30 Uhr Anforderungen an die Hygiene in einer Kosmetik-, Fußpflegeeinrichtung o. Ä. (3 Stunden) - Bauliche Voraussetzungen - Die Gestaltung des Tätigkeitsbereiches - Der Hygieneplan: * Desinfektion (Hände, Fläche, Haut) * Instrumentaufbereitung, Sterilisation, Sterilgutlagerung * Überprüfung von Sterilisatoren und Desinfektionsautomaten * Entsorgung * Wäschehygiene * Personalschutz (Schutzimpfungen, Umgang mit infektiösen Kunden) 12:15 bis 13:00 Uhr Mittagspause 14:30 bis 15:15 Uhr Besprechung aktueller Hygieneprobleme/fragen der Kursteilnehmer 15:15 bis 16:15 Uhr schriftliche Abschlussprüfung

 Bitte senden Sie Ihre Anmeldung an das: Gesundheitsamt Meißen oder Frau Stelmacher Dresdner Straße 25 01662 Meißen

per Fax: 0 35 21/72 5- 34 00

Bitte Zutreffendes ankreuzen oder ausfüllen. Ich melde mich zur Fortbildungsveranstaltung „Erwerb der Sachkenntnisse gemäß § 2 der SächsHygVO“ am 10./11.10.11 an: Die Teilnahme an beiden Tagen ist Pflicht! Sollten Anbieter von Dienstleistungen im Sinne der SächsHygVO bereits über die geforderte Sachkunde in Teilbereichen verfügen (z. B. Anatomie, Mikrobiologie - aber keine Desinfektion), ist im Einzelfall auch der verkürzte Besuch des Lehrganges möglich. Anmeldeschluss: 23.09.2011 Name, Vorname

Stempel der Einrichtung/Firma:

Straße, Hausnummer PLZ, Ort Telefon (mit Vorwahl):

Fax

E-Mail-Adresse: Teilnehmerentgelt: 80,00 Euro Zahlung an: Kreissparkasse Meißen BLZ: 850 550 00 Konto: 3 100 031 007

Verwendungszweck (immer angeben): Name, Vorname des Teilnehmers 50000.16700

Einzahlung bitte bis spätestens 23.09.2011. Die Einzahlung gilt als Bestätigung der Anmeldung, es erfolgt keine weitere Information. Eine Teilnahmebestätigung kann nach dem 2. Veranstaltungstag nur ausgehändigt werden, wenn das Teilnehmerentgelt eingegangen ist.

Unterschrift



Datum

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Kommunale Bildungsstätten

3.3.

Grundstücksverkauf Das Landratsamt Nordsachsen bietet das Grundstück Dorfstraße 19 in 04769 Naundorf, OT Hohenwussen; Gemarkung Hohenwussen, Flurstücke 39, 41/2 und 41/4, Grundstücksgröße insgesamt 6.585 m2, zum Verkauf an. Objektbeschreibung: Das bebaute Grundstück besteht aus drei Flurstücken. Es befindet sich im Ortskern von Hohenwussen (Dorflage) und ist ausschließlich wohnbaulicher Nutzung vorbehalten. Es handelt sich um einen Dreiseitenhof mit historischem Bauernhaus als Haupthaus, erfasst als Kulturdenkmal, zwei Scheunen, einem Nebengebäude/Garage und einem kleinen Wohnhaus mit Anbau. Das Haupthaus, Baujahr vor 1900, ist teilweise unterkellert und hat ein teilausgebautes Dachgeschoss. Beide Scheunen, Baujahr vor 1900, sind nicht unterkellert, die Dachgeschosse sind nicht ausgebaut. Das kleine Haus mit Anbau ist Baujahr um 1920 und hat ein teilausgebautes Dachgeschoss. Alle Gebäude sind sanierungsbedürftig. Verkehrswert laut Gutachten: Der Verkehrswert beträgt 1,00 € (Gutachten kann bei Bedarf eingesehen werden). Weitere Informationen zum Ausschreibungsobjekt erhalten Sie im Landratsamt Nordsachsen, Kommunale Bildungsstätten, Eigenbetrieb Bildungsstätten Delitzsch, Bereich Liegenschaften/Hochbau, Herr Greulich, Tel. 0 34 21/7 58 71 40 oder Frau Götze, Tel. 0 34 21/7 58 71 48. Besichtigungstermine vor Ort können vereinbart werden. Angebotsabgabe: Gebote sind an das Landratsamt Nordsachsen, Kommunale Bildungsstätten, Fischerstraße 26, in 04860 Torgau, in einem Umschlag mit dem Kennwort „Grundstücksverkauf Hohenwussen, Flurstücke 39, 41/2 und 41/4“ zu richten. Dem Angebot ist eine kurze Beschreibung zur geplanten Nutzung beizulegen. Das Landratsamt ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Gebote zu entscheiden. Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Dr. Beuchling Leiter Kommunale Bildungsstätten

Gemeinde Doberschütz Gemeinde Doberschütz

3.2.

Doberschütz, den 09.09.2011

Einladung Am Mittwoch, 21. September 2011 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 12. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 16.06.2011 2. Einwohnerfragestunde 3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 3.1. Änderung des Beschlusses 17/2011 vom 02.02.2011 144

4.

Änderung der Entgeltordnung fair das City-Mobil Halbjahresinformation des Haushaltsvollzuges 2011 Sonstiges/Informationen

145 146

gez. Märtz Bürgermeister ________________________________________________________ Gemeinde Doberschütz

Doberschütz, den 09.09.2011

Einladung Am Donnerstag, 22. September 2011 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die 14. öffentliche Bauausschusssitzung statt, zu der ich Sie herzlich einlade. Tagesordnung Drucksache 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 07.07.2011 2. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen 2.1. Antrag auf Vorbescheid; S. Veit 114 in Doberschütz 2.2. Antrag auf Vorbescheid; C. Becker 115 in Paschwitz 2.3. Antrag auf Baugenehmigung; G. Mattersteig in Battaune 116 2.4. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 2835/2011 117 2.5. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1376/2011 118 2.6. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. S 1005/2011 119 2.7. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. S 1006/2011 120 2.8. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 675/2011 121 2.9. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 676/2011 122 2.10. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 962/2011 123 2.11. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 615/2011 124 2.12. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1316/2011 125 2.13. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 905/2011 126 2.14. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1456/2011 127 2.15. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1356/2011 128 2.16. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1691/10 B 129 2.17. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 698/11 B 130 2.18. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 633/11 B 131 2.19. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 632/11 B 132 2.20. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 631/11 B 133 2.21. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 433/2011 134 2.22. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1215/2011 135 2.23. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 1047/2011 136 2.24. Zeugnis - Vorkaufsrecht - UR-Nr. 787/2011 137 2.25. Stellungnahme B-Plan „Biogasanlage Thallwitz“ Gemeinde Thallwitz 138 2.26. Stellungnahme B-Plan „Zum Landwirt“ Stadt Eilenburg 139 2.27. Vergabe der Bauleistung „Ausbau Kastanienweg“ OT Paschwitz 140 2.28. Vergabe der Bauleistung „Gehweg GW Sprotta-Paschwitz“ 141 2.29. Vergabe der Bauleistung „ Errichtung SBL GW Sprotta-Paschwitz“ 142 2.30. Verkauf Teilfläche Flst. 77/3, Flur 2, Gem. Doberschütz 143 3. Sonstiges/Informationen gez. Märtz Bürgermeister

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Finanzamt Eilenburg

Bekanntmachung

Kinder, die bis zum 30.09.2012 das sechste Lebensjahr vollenden werden, können ebenfalls angemeldet werden. Der Einzugsbereich umfasst die Orte:

über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der/den Gemarkung(en) Wöllnau werden während der Dienststunden in der Zeit vom 26.09. bis 28.10.2011 in den Diensträumen des o. g. Finanzamtes offengelegt. Offengelegt werden Nachschätzungsurkarten und die Feldschätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekanntgegeben, § 13 Abs. 1 und 4 BodSchätzG. Rechtsbehelfsbelehrung: Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist von einem Monat gelten die Ergebnisse der Nachschätzung als bekanntgegeben, § 13 Abs. 3 BodSchätzG. Ab diesem Zeitpunkt besitzen die Nachschätzungsergebnisse den Charakter eines Verwaltungsaktes. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist beim vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist. Der Einspruch ist ausgeschlossen, soweit dieser Verwaltungsakt die Ergebnisse der Nachschätzung ändert oder ersetzt, gegen die ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unan?fechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist. Eilenburg, 12. Aug. 2011 Ort, Datum

Der Vorsteher des Finanzamtes

Coaching Englischkurs für Erwachsene mit Noam „von null Englisch bis eine erfolgreiche Reise“! Wenn Sie Englisch sprechen wollen (echtes Sprechen!), kommen Sie zu unserem einzigartigen und außergewöhnlichen Kurs mit Noam‘s Coaching - auch jetzt hier, auch bei uns!!! Kursanfang: Mittwoch, dem 26.10.2011 - in Doberschütz! Kurszeit: 14-mal zu je 1,5 Stunden mittwochs um 17:50 Uhr. Kursziel: Kommunikation und Praktik Sprechen „Keine Grammatik - Keine Angst!“ Anmeldung ab sofort und richten an: Herrn Noam Ben-Adava Telefon: (03 42 63)4 11 77 oder (01 57) 81 91 01 51 Noam!

Anmeldung der Schulanfänger zur Schulaufnahme 2012 der Gemeinde Doberschütz Alle Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 01.07.2004 bis 30.06.2005 geboren wurden, werden hiermit aufgefordert diese zum Schulbesuch anzumelden.



Bunitz Doberschütz Mölbitz Paschwitz Sprotta Sprotta-Siedlung

Bei der Anmeldung müssen die zukünftigen Schüler nicht vorgestellt werden, aber die Geburtsurkunde ist vorzulegen. Die Anmeldung erfolgt im Sekretariat der GS Doberschütz am Dienstag, dem 11.10.2011 von 09.00 bis 10.00 Uhr und von 18.00 bis 19.00 Uhr. Mit freundlichem Gruß Reiche Schulleiterin

Auf zum Lampionumzug nach Sprotta Freitag, 23.09.2011 19.00 Uhr Stellplatz ist der Sportplatz in Sprotta Der Feuerwehrspielmannszug aus Böhlitz begleitet uns musikalisch. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Die Kinder können einen Stock für den Knüppelkuchen mitbringen. Die Gemeinde, die Feuerwehr und die Kindertagesstätte „Storchennest“ laden herzlich ein. Wir freuen uns auf Ihr Kommen! Wann? Beginn? Wo?

Spaß und Abenteuer im Rubiconpark Gemeinde Doberschütz/OT Rote Jahne. Am 18. September lädt der Rubiconpark alle Wagemutigen zum nächsten Schnuppertag ein. Los geht es wie immer um 13 Uhr. Im Programm sind der Niederseilgarten und der Selbstsicherungsparcours im Hochseilgarten enthalten. Um Voranmeldung für die kostenpflichtige Teilnahme wird gebeten. Weitere Schnuppertagstermine: Sonntag, 02.10., Sonntag 16.10. und letztmalig in diesem Jahr Sonntag, 30.10.2011, jeweils von 13 - 16 Uhr. Voranmeldungen per Mail: [email protected] U. L.

Gemeinde Jesewitz Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A a) Gemeinde Jesewitz, über Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxi-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Tel.Nr.: (0 34 23) 66 23 43, Fax: 344, E-Mail: [email protected] b) Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A 2009 c) nein d) Erneuerung der Straßenbeleuchtung im OT Gotha der Gemeinde Jesewitz e) OT Gotha, der Gemeinde Jesewitz, 04838 Jesewitz f) 29 Stk Rückbau Leuchtkörper vom Strommast, 800 m Kabelgraben herstellen und verfüllen; 1.200 m Kabel verlegen; 11 Stk Fundamente für Lichtmasten, 40 Stk. Mastleuchten aufstellen, Anschlussarbeiten g) Entscheidung über Planungsleistungen: nein h) Aufteilung in mehrere Lose: nein i) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: Beginn: 47. KW, Ende: 51 KW.;

■ 26 j) k)

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n) o) p) q)

r) s) t) u) v) w)

Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nur bei gleichzeitiger Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen. Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Anforderung der Unterlagen bis 20.09.2011 um 14.00 Uhr, Versand ab 20.09.2011 um 15.00 Uhr, Büro Knoblich, Landschaftsarchitekten BDLA/IFLA, Zur Mulde 25, 04838 Zschepplin, Tel.-Nr.: (0 34 23) 7 58 60 -0, Fax: - 59 Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: /: 40,00 EUR; Zahlungseinzelheiten: Zahlungsweise: Einzahlungsbeleg; Zahlungseinzelheiten: keinen Annahme von Schecks oder Barzahlungen, Zahlung ausschließlich per Überweisung; Zahlungsempfänger: Bernd Knoblich Kreditinstitut: Deutsche Bank PKG Kontonummer: 3 433 570, Bankleitzahl: 860 700 24 Verwendungszweck: LV Gotha Frist für den Eingang der Angebote 05.10.2011, 14.00 Uhr Anschrift, an die die Angebote schriftlich zu richten sind: Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz, 04838 Eilenburg, deutsch Datum, Uhrzeit und Ort des Eröffnungstermins sowie Angabe, welche Personen bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, Zi.3.07 Datum und Uhrzeit der Eröffnung der Angebote: Bei Gesamtvergabe Los/: 05.10.2011 14.00; Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigte 5 v. H. der Auftragssumme für Vertragserfüllung, 3 v. H. der Abrechnungssumme für Gewährleistung Zahlungsbedingungen gemäß Verdingungsunterlagen Einzelunternehmen oder gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 a bis i 06.11.2011 Landratsamt Nordsachsen, Kommunalamt, Schlossstraße 27, 04860 Torgau

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Öffentliche Bekanntmachung Gemeinde Jesewitz Ausschreibung eines Grundstückes Die Gemeinde Jesewitz schreibt das Grundstück - Dorfstraße 8, OT Liemehna, 04838 Jesewitz, Gemarkung Liemehna, Flur 1, Flurstück 83/1 und Teilfläche aus Flurstück 82/2, Grundstücksgröße: ca. 630 m2 - zum Verkauf aus. Objektbeschreibung: Das Grundstück liegt im Ortsteil Liemehna der Gemeinde Jesewitz in zentraler Ortslage. Das Grundstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus (nicht unterkellert) und Nebengelass. Das Einfamilienhaus wurde zuletzt als Kindertageseinrichtung genutzt. Nutzungs- bzw. Wohnfläche: Einfamilienwohnhaus 132 m2 Ruhiges Gewerbe/Büroeinrichtungen sind möglich. Weitere Informationen zum Ausschreibungsobjekt erhalten Sie im Gemeindeamt Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz, dienstags von 15.00 - 18.00 Uhr zu den Sprechstunden des Bürgermeisters, Herrn Tauchnitz, Tel.-Nr. 03 42 41/5 02 63. Bitte reichen Sie Ihr Angebot für den Grundstückserwerb bis spätestens 30.10.2011 (Eingang Verwaltungsverband EilenburgWest) in einem geschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Ausschreibung Dorfstraße 8, OT Liemehna“ für die Gemeinde Jesewitz im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-GorkiPlatz 1 in 04838 Eilenburg ein. Tauchnitz Bürgermeister ________________________________________________________ Dipl.-Ing. M. Hennig Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur im Freistaat Sachsen Leipzig, d. 06.09.2011

Bekanntmachung eines Grenztermins im Rahmen einer Katastervermessung an langgestreckten Anlagen/zur Flurstücksbildung AZ 1006/09

Vorfahrt im Bereich „Schulstraße“ in 04838 Jesewitz geändert! Die Vorfahrtsregeln in der „Schulstraße“ haben sich im Kreuzungsbereich der Grundschule bzw. Kindergartens und Kinderkrippe geändert. Ab sofort wird an dieser Kreuzung, die Vorfahrt geändert. Es gilt dann § 8 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt.“ Die genannte Kreuzung befindet sich ebenfalls in einer neu eingerichteten „Tempo-30-Zone“ in der grundsätzlich „Rechts - vor - Links“ gilt. Wir weisen darauf hin, dass alle die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen abgebaut werden. An zentralen Punkten werden für eine Übergangszeit von einem Monat die Verkehrszeichen 101 StVO (Gefahrstelle) mit Zusatzzeichen 1008-30 StVO (Vorfahrt geändert) aufgestellt. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Verständnis und Beachtung der geänderten Vorfahrtsregelung. Verwaltungsverband Eilenburg-West Gemeinde Jesewitz Ordnungsamt

Die Eigentümer der u. a. Flurstücke werden gebeten, am Grenztermin vom 28.09.2011 um 11:00 Uhr teilzunehmen. Treffpunkt ist Deichknick am Groitzscher Teich. Es wurde eine Katastervermessung an den Flurstücken der Gemarkung durchgeführt. Die Eigentümer sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16, Abs. 3 des Sächsischen Vermessungsund Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Es handelt sich um folgende Flurstücke; Gemeinde: Jesewitz Gemarkung: Groitzsch Flurstücke: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 40, 41/1, 42/1, 43/1, 43/2, 44/1, 44/2, 45/1, 45/2 46/1, 46/2, 47, 48, 49/1, 49/3, 55/1, 55/3, 56, 57, 58/1, 58/2, 59, 60/1, 60/2, 61, 63, 64/1, 65, 66, 88, 89, 90, 91, 92, 93 Mit freundlichen Grüßen Dipl.-Ing. M. Hennig ÖbV Landsberger Str. 7, 04157 Leipzig Tel.: 03 41/9 11 45 62, Fax: 03 41/9 12 03 06 E-Mail: [email protected]

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung der Gemeinde Jesewitz am 01.09.2011 wurden folgende Beschlüsse gefasst Beschluss-Nr. Inhalt ________________________________________________________ 66/2011 Vergabe Straßenreparaturarbeiten Erneuerung der Bankette Verbindungsstraße Bötzen-Gostemitz 67/2011 Antrag auf Ausbau einer befestigten Lager- und Abstellfläche im OT Wöllmen Antragsteller; Herr Dieter Dottermusch, OT Wöllmen 68/2011 Antrag auf Errichtung eines Carports mit Satteldach im OT Kossen Antragsteller: Frau Cornelia und Herr Eckart Wolter, OT Kossen 69/2011 Antrag auf Errichtung eines Doppelcarports im OT Gordemitz Antragsteller: Frau Sigrid und Herr Günter Kröpsch, OT Gordemitz 70/2011 Überplanmäßige Ausgaben für das Bauvorhaben: Sanierung der Grundschule Jesewitz mit Außenanlage 71/2011 Überplanmäßige Ausgaben zum Bauvorhaben: Erneuerung Heiztrasse und Abwasserkanal zur Turnhalle in Jesewitz 72/2011 Auftragsvergabe zum Bauvorhaben Umfassende Sanierung des Bürgerhauses in Jesewitz Los 3 - Dacharbeiten 73/2011 Architektenvertrag zum Bauvorhaben Umfassende Sanierung des Bürgerhauses Jesewitz 74/2011 Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 38 „Zum Landwirt“ der Stadt Eilenburg 75/2011 Außerplanmäßige Ausgaben für die Erneuerung Fußbodenbelag und Beleuchtung im Hort

Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren berechtigen, sind nach § 102b Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 14 Abs. 1 FIurbG innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntmachung schriftlich beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, 04855 Torgau oder zur Niederschrift beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, 04838 Eilenburg als zuständiger Flurbereinigungsbehörde anzumelden. Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Auf Verlangen des Landratsamtes Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung hat der Anzumeldende sein Recht innerhalb einer vom Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung zu setzenden Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosen Ablauf der Frist wird der Anmeldende nicht mehr beteiligt. Werden Rechte erst nach Ablauf der bezeichneten Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2 FIurbG). Der Inhaber eines nicht aus dem Grundbuch ersichtlichen Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FIurbG). Eilenburg, den 30. August 2011 gez. Hindemith DS Sachgebietsleiter

Gemeinde Löbnitz

Bleibt sie im Dornröschenschlaf? 50 Jahre Schule Reibitz - 50. Jahrestag der Namensgebung „Juri Gagarin“

Tauchnitz Bürgermeister

Gemeinde Laußig Landkreis Nordsachsen Landratsamt Amt für Ländliche Neuordnung

Diesem Anlass zum Gedenken werden die Pforten am 8. Oktober 2011 in der Zeil von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr für ehemalige Schüler, Lehrer, Direktoren und Interessierte geöffnet. Inhaltliche Aspekte sind die Besichtigung des Schulgebäudes. Wiedersehen und Erinnerungen an eine vergangene Schulzeit. Für das leibliche Wohl wird gesorgt (solange der Vorrat reicht!) Das Vorbereitungsteam hofft auf viele Neugierige.

AZ: 320-8461.26-TO/LN26-24 Ländliche Neuordnung: Gemeinde: Verfahrens-Nr.:



Presseler Heidewald- und Moorgebiet Laußig TO/LN26-24

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte In der Gemeinde Laußig wurde aufgrund der §§ 103a, 103c Abs. 2 und 86 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FIurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der geltenden Fassung i. V. m. § 1 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBI. S. 1429) in der geltenden Fassung die Durchführung eines Verfahrens des freiwilligen Landtausches angeordnet. Zum Verfahrensgebiet gehören: von der Gemarkung Pressel, Flur 11, Flurstücke 106 und 123 sowie Flur 12 Flurstück 177

Gemeinde Neukyhna 8. Satzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Neukyhna Aufgrund § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes und §§ 14 und 15 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (SächsKitaG) in der jeweils geltenden Fassung erlässt der Gemeinderat Neukyhna mit Beschluss-Nr. 35/2011 vom 08.09.2011 folgende 8. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindereinrichtungen der Gemeinde Neukyhna.

Artikel 1 Die Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Neukyhna vom 14.09.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 09.12.2010, wird wie folgt geändert:

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

1. Der § 2 Abs. 1 erhält folgende neue Fassung;

Gemeinde Rackwitz

(1) Die Elternbeiträge sind in folgender Höhe zu zahlen: Betreuungszeit 9 Std. 6 Std. 4,5 Std. € € € ________________________________________________________ Kinderkrippe Kd. aus Familien 1. Kind 179,00 119,30 89,50 2. Kind 107,40 71,60 53,70 3. Kind 35,80 23,90 17,90 Alleinerziehend 1. Kind 161,10 2. Kind 96,70 3. Kind 32,20

107,40 64,40 21,50

80,55 48,30 16,10

Kindergarten Kd. aus Familie 1. Kind 99,00 2. Kind 59,40 3. Kind 19,80

66,00 39,60 13,20

49,50 29,70 9,90

Alleinerziehend 1. Kind 89,10 2. Kind 53,50 3. Kind 17,80

59,40 35,60 11,90

44,55 26,75 8,90

Hort

5 Std.

6 Std.

Alleinerziehend 1. Kind 45,00 2. Kind 27,00 3. Kind 9,00

54,00 32,40 10,80

1 Std. (Frühhort) € € € _______________________________________________________ Kd. aus Familien 1. Kind 50,00 60,00 10,00 2. Kind 30,00 36,00 6,00 3. Kind 10,00 12,00 2,00 9,00 5,40 1,80

Für jüngere Kinder (ab 4. Kind) entfällt der Elternbeitrag. Alle Kinder einer Familie, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen, unterliegen der Geschwisterermäßigung.

Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 01.10.2011 in Kraft. Neukyhna, den 08.09.2011

Lösch Bürgermeisterin

Bekanntgabe Entsprechend der Satzung über die Formen der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe der Gemeinde Neukyhna (Bekanntmachungssatzung) weisen wir darauf hin, dass die in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.09.2011 gefassten Beschlüsse ab dem 21.09.2011 für mindestens 5 Tage in den Schaukästen der Gemeinde Neukyhna ausgehangen werden. Lösch Bürgermeisterin

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege) Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBI. S. 55), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323), der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 2004 (SächsGVBI. S. 418, ber. in GVBl. 2005 S.306), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 14 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBI. S. 142) sowie des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) vom 15. Mai 2009 (SächsGVBI. S. 225), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 15.12.2010 (SächsGVBI. S. 387 und 395) hat der Gemeinderat Rackwitz in seiner Sitzung am 23.08.2011 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 § 5 Abs. 2 wird wie folgt geändert: (2) Der Elternbeitrag beträgt: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 177,26 Euro pro Monat 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 9 Stunden 106,71 Euro pro Monat 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG für die Betreuungszeit von täglich 6 Stunden 62,43 Euro pro Monat § 5 Abs. 4 wird wie folgt geändert: (4) Wird im Betreuungsvertrag eine längere als die im Absatz 2 genannte Betreuungsdauer vereinbart, werden folgende weitere Entgelte erhoben: 1. bei der Betreuung als Kinderkrippenkind gemäß § 1 Abs. 2 SächsKitaG: 4,10 Euro je h 2. bei der Betreuung als Kindergartenkind gemäß § 1 Abs. 3 SächsKitaG: 1,90 Euro je h 3. bei der Betreuung als Hortkind gemäß § 1 Abs. 4 SächsKitaG: 1,70 Euro je h Die Mehrbetreuung ist täglich auf max. 2 Stunden begrenzt. § 5 Abs. 8 wird wie folgt geändert: (1) Für Gastkinder wird als weiteres Entgelt erhoben: 3,00 Euro/ Tag Gastkinder sind Kinder, die in Ausnahmefällen (für max. 3 Tage im Monat) für eine tageweise Betreuung einen Gastplatz in Kindertageseinrichtungen in Anspruch nehmen, wenn in der Einrichtung freie Plätze bestehen und dadurch kein zusätzlicher Personalbedarf im Sinne von § 12 Abs. 2 SächsKitaG entsteht. Auch Kinder, die Freizeitangebote des Hortes nutzen wollen, sind Gastkinder.

Artikel 2 Die Anlage 1 (Beitragssätze) wird wie folgt neu gefasst: Beitragssätze in der Regelbetreuungszeit sowie Beitragssätze für Mehrbetreuung

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 1. Beitragssätze für Krippenkinder Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie Alleinerziehende 1. Kind 177,26 EUR 159,54 EUR 2. Kind 106,36 EUR 95,72 EUR 3. Kind 35,45 EUR 31,91EUR

8. Beitragssätze für Hortkinder (5 Stunden) Familie Alleinerziehende 1. Kind 52,03 EUR 46,82 EUR 2. Kind 31,22 EUR 28,09 EUR 3. Kind 10,41 EUR 9,36 EUR

2. Beitragssätze für Krippenkinder Teilzeitbetreuung - 4,5 und 6 StundenFamilie Alleinerziehende 4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 6 Stunden 1. Kind 88,63 EUR 118,77 EUR 79,77 EUR 106,89 EUR 2. Kind 53,18 EUR 71,26 EUR 47,86 EUR 64,13 EUR 3. Kind 17,73 EUR 23,75 EUR 15,95 EUR 21,38 EUR 3. Mehrbetreuung für Krippenkinder 1 Stunde Mehrbetreuung = 4,10 EUR Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf.

9. Beitragssätze für Hortkinder (4 Stunden) Familie Alleinerziehende 1. Kind 41,62 EUR 37,46 EUR 2. Kind 24,97 EUR 22,47 EUR 3. Kind 8,32 EUR 7,49 EUR 10. Beitragssätze für Hortkinder (3 Stunden) Familie Alleinerziehende 1. Kind 31,22 EUR 28,09 EUR 2. Kind 18,73 EUR 16,86 EUR 3. Kind 6,24 EUR 5,62 EUR 11. Mehrbetreuung für Hortkinder 1 Stunde Mehrbetreuung = 1,70 EUR Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf.

4. Beitragssätze für Kindergartenkinder Ganztagsbetreuung -9 StundenFamilie Alleinerziehende 1. Kind 106,71 EUR 96,04 EUR 2. Kind 64,03 EUR 57,63 EUR 3. Kind 21,34 EUR 19,21 EUR 5. Beitragssätze für Kindergartenkinder Teilzeitbetreuung -4,5 und 6 StundenFamilien Alleinerziehende 4,5 Stunden 6 Stunden 4,5 Stunden 1. Kind 53,36 EUR 71,50 EUR 48,02 EUR 2. Kind 32,01 EUR 42,90 EUR 28,81 EUR 3. Kind 10,67 EUR 14,30 EUR 9,60 EUR



12. Beitragssätze für Gasthortkinder in den Ferien 1 Tag Ferienbetreuung = 3,00 EUR

Artikel 3 In Kraft treten Die Satzung zur Änderung der Satzung tritt am 01.10.2011 in Kraft. 6 Stunden 64,35 EUR 38,61 EUR 12,87 EUR

6. Mehrbetreuungszeit für Kindergartenkinder 1 Stunde Mehrbetreuung = 1,90 EUR Die Abrechnung erfolgt entsprechend nach Bedarf.

Rackwitz, den 23.08.2011

Freigang Bürgermeister

7. Beitragssätze für Hortkinder (6 Stunden) Familie Alleinerziehende 1. Kind 62,43 EUR 56,18 EUR 2. Kind 37,46 EUR 33,71 EUR 3. Kind 12,49 EUR 11,24 EUR

Bekanntmachung der Gemeinde Rackwitz Der Rackwitzer Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.08.2011 mit Beschluss-Nr. 33/2011 die Jahresrechnung 2009 der Gemeinde Rackwitz mit folgendem Ergebnis festgestellt: VerwaltungsVermögensGesamthaushalt haushalt haushalt SBT 1 SBT 2 ____________________________________________________________________________________________________________________ 1. Summe Einnahmen 7.400.769,82 3.502.532,86 10.903.302,68 2. Summe Ausgaben 7.400.769,82 3.502.532,86 10.903.302,68 3. Haushaltsausgleich (§ 22 GemHVO) 3.1. Zuführung vom VWH zum VMH 66.282,13 3.2. Zuführung vom VMH zum VWH 3.3. Zuführung zur allgemeinen Rücklage 3.4. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage 937.928,40 937.928,40 3.5. Fehlbetrag Nachrichtlich 5. Haushaltsreste 5.1. Haushaltseinnahmereste Alt 5.2. Haushaltseinnahmereste Neu 5.3. Haushaltsausgabereste Alt 5.4. Haushaltsausgabereste Neu 6. Fehlbetrag nach § 79 Abs. 2 SächsGemO (Vergleiche § 23 Abs. 1 Satz 2 GemHVO)

125.809,00 127.400,00 -

187.314,62 122.204,90 394.150,00 671.055,00 -

187.314,62 122.204,90 519.959,00 798.455,00 -

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Die örtliche Prüfling wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadtverwaltung Delitzsch durchgeführt. Die Jahresrechnung 2009 liegt gem. § 76 Abs. 4 SächsGemO in der Zeit vom 19.09. bis 27.09.2011 im Rathaus Rackwitz, Zimmer 26, zu den üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus. Montag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Rackwitz, den 16.09.2011

Gemeinde Wiedemar Nach Beschluss des Gemeinderates Wiedemar vom 04.08.2011 über die Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 und Genehmigung durch das Landratsamt Nordsachsen vom 23.08.2011 wird diese gemäß § 76 Abs. 3 der SächsGemO öffentlich bekannt gemacht.

Nachtragssatzung der Gemeinde Wiedemar für das Haushaltsjahr 2011 Gemäß § 77 i. V. mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Wiedemar die Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2011:

§1 Freigang Bürgermeister

Gemeinde Schönwölkau Finanzamt Eilenburg

Bekanntmachung über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) der/den Gemarkung(en) Hohenroda werden während der Dienststunden in der Zeit vom 26.09. bis 28.10.2011 in den Diensträumen des o. g. Finanzamtes offengelegt. Offengelegt werden Nachschätzungsurkarten und die Feldschätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Nachschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht gesondert bekannt gegeben, § 13 Abs. 1 und 4 BodSchätzG. Rechtsbehelfsbelehrung: Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist von einem Monat gelten die Ergebnisse der Nachschätzung als bekannt gegeben, § 13 Abs. 3 BodSchätzG. Ab diesem Zeitpunkt besitzen die Nachschätzungsergebnisse den Charakter eines Verwaltungsaktes. Gegen diesen kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist beim vorbezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist. Der Einspruch ist ausgeschlossen, soweit dieser Verwaltungsakt die Ergebnisse der Nachschätzung ändern oder ersetzt, gegen die in zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde anhängig ist. In diesem Fall wird der neue Verwaltungsakt Gegenstand des Rechtsbehelfsverfahrens. Mit dem Ablauf der Einspruchsfrist werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.

Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert Es erhöhen sich 1. die Einnahmen und Ausgaben - des Verwaltungshaushaltes um 347.300,00 € auf 3.511.000,00 € - des Vermögenshaushaltes um 481.500,00 € auf 2.277.600,00 € 2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) um auf 3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um auf Es vermindern sich 1. die Einnahmen und Ausgaben - des Verwaltungshaushaltes um auf - des Vermögenshaushaltes um auf 2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) um auf 3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen um auf -

§2 Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird erhöht um 70.000,00 € auf 700.000,00 €

§3 Die Hebesätze betragen unverändert 1. für die Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 2. für die Gewerbesteuer der Steuermessbeträge.

§4 Die Verwaltungskostenumlage an den Verwaltungsverband Wiedemar beträgt unverändert 130,00 € je Einwohner, damit 276.640,00 € Wiedemar, 04.08.2011

Eilenburg, 12. Aug. 2011 Ort, Datum

Der Vorsteher des Finanzamtes

300 v. H. 380 v. H. 385 v. H.

Bödemann Bürgermeisterin

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Nachtragssatzung ist der Nachtragshaushaltsplan gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO für die Dauer von mindestens einer Woche öffentlich zur kostenlosen Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgt in der Zeit vom 19.09. bis 27.09.2011 in der Kämmerei des Verwaltungsverbandes Wiedemar, Hauptstr: 29, 04509 Neukyhna während folgender Dienststunden: Montag, Mittwoch, Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Bödemann Bürgermeisterin

Bekanntgabe Der Gemeinderat Wiedemar tritt am Donnerstag, dem 29.09.2011, 19.00 Uhr zu seiner nächsten öffentlichen Sitzung zusammen. Die Beratung findet im Versammlungsraum der Gemeinde Wiedemar, Schulstraße 2 in 04509 Wiedemar statt. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte an den entsprechenden Aushangtafeln der Gemeinde Wiedemar. gez. Bödemann Bürgermeisterin



Tagesordnung: 1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung 2. Bestätigung der Niederschrift vom 30.08.2011 3. Bürgerfragestunde 4. Beschluss - Außerplanmäßige Ausgaben für die Beseitigung der Winterschäden an kommunalen Straßen 5. Beschluss - Außerplanmäßige Ausgaben für die Maßnahme: Sanierung Dach der Garage am Sportplatz im OT Krippehna 6. Beschluss - Auftragsvergabe zur Beseitigung von Winterschäden an kommunalen Straßen 7. Beschluss - Auftragsvergabe zur Erneuerung der Zufahrtsstraße zum Gewerbegebiet „Göttsching GmbH“ 8. Beschluss - Bauantrag auf Neubau eines Carports im OT Naundorf Antragsteller: Herr Uwe Handrick, OT Naundorf 9. Beschluss - Stellungnahme zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage am Standort Zschepplin OT Krippehna Antragsteller: Agrargenossenschaft Krippehna e.G., OT Krippehna 10. Beschluss - Stellungnahme zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes zur wesentlichen Änderung der Papierfabrik Eilenburg - Umbau der Papiermaschine Antragsteller: Firma Stora Enso Sachsen GmbH, Eilenburg 11. Verschiedenes Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an. Berkes Bürgermeisterin

Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2012/2013 Gemeinde Zschepplin

Ortschaftsrat Naundorf

Einladung Die nächste öffentliche Ortschaftsratssitzung der Ortschaft Naundorf findet am Mittwoch, dem 21.09.2011 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Zschepplin, OT Naundorf, Bahnhofstraße 1 in 04838 Zschepplin statt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen.

Sehr geehrte Eltern, alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben, werden schulpflichtig und sind in der für den Wohnort zuständigen Grundschule durch die Eltern (Sorgeberechtigten) anzumelden. Kinder, welche später das sechste Lebensjahr vollendet haben, können auf Wunsch der Eltern angemeldet werden. Hierzu ist ein Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme an den Schulleiter der zuständigen Grundschule zu stellen.

Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Protokollkontrolle der Sitzung vom 11.04.2011 3. Anpassung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Rödgen an veränderte Bedingungen 4. Stand der Maßnahmen zur Verminderung der Hochwassergefahr in Steubeln, Rödgen und Naundorf 5. Vorbereitung des Fackelumzuges in Rödgen am 30.09.2011 6. Anfragen von Bürgern und Verschiedenes

Folgende Termine stehen für die Anmeldung der Einschüler zur Verfügung: Grundschule Kyhna (OT Kyhna, Kirchring 2) am Montag, 10.10.2011 7.30 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr am Dienstag, 11.10.2011 7.30 Uhr - 11.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Grundschule Wiedemar (OT Wiesenena, Schulweg 1) am Donnerstag, 06.10.2011 15.00 - 17.00 Uhr am Montag, 10.10.2011 16.00 - 18.00 Uhr

Nier Ortsvorsteher

Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen.

Einladung Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Gemeinde Zschepplin findet am Dienstag, dem 27.09.2011, 19.30 Uhr Im Gemeindehaus Krippehna, OT Krippehna, Alte Hauptstraße 11 in 04838 Zschepplin statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.

Möller Verbandsvorsitzende

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Öffentliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“ Abwasserzweckverband Delitzsch Antrag auf Entschädigung für beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für Abwasseranlagen im Einzugsgebiet des Abwasserzweckverband Delitzsch (Gemeinden Delitzsch und Neukyhna) Gemäß § 9 Abs. 7 des Grundbuchbereinigungsgesetzes und weiteren Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (u. a. Sachenrechts-Durchführungsverordnung-SachenR-DV) vom 20.12.1994 hat der Abwasserzweckverband Delitzsch (AZVD) beschränkt persönliche Dienstbarkeiten für öffentliche Abwasserleitungen einschließlich Zubehör, Sonder- und Nebenanlagen sowie Schutzstreifen, welche sich auf privaten Grundstücken befinden, im Grundbuch der betroffenen Grundstücke eingetragen. Über die Eintragung dieser beschränkt persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch wurden die Eigentümer der betroffenen Grundstücke vom Grundbuchamt des Amtsgerichtes Eilenburg informiert. Gleichzeitig hat der AZVD an Grundstückseigentümer, welche Anspruch auf eine Entschädigung haben, Entschädigungsvereinbarungen versendet. Anspruch auf Entschädigung haben diejenigen, die am 11.01.1995, als das Leitungsrecht entstanden ist, Eigentümer der benannten Grundstücke waren. Da bisher noch kein vollständiger Rücklauf dieser Entschädigungsvereinbarungen erfolgte, fordert der AZVD nochmals diejenigen Anspruchsberechtigten auf, die ihr Recht auf Entschädigung bisher nicht geltend gemacht haben, sich mit dem Abwasserzweckverband Delitzsch Beerendorfer Straße 1 04509 Delitzsch Frau Winkler Tel.: 03 42 02/32 97 49 in Verbindung zu setzen.

Abwasserzweckverband Mittlere Mulde Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung Der Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“ mit Sitz in 04838 Eilenburg, Maxim-Gorki-Platz 1 gibt folgende Benachrichtigung bekannt: Bescheid für einen Abwasserbeitrag, Buchungszeichen 700.350.6328, vom 06.04.2009 an David Thoß Eisenbahnstraße 3 04509 Krostitz OT Lehelitz zuletzt wohnhaft in 04155 Leipzig, Wiederitzscher Str. 3. Der Bescheid liegt in den Geschäftsräumen des Abwasserzweckverbandes „Mittlere Mulde“ am Maxim-Gorki-PIatz 1 in 04838 Eilenburg vom 19.09.2011 bis 04.10.2011 aus. Eine Einsichtnahme kann zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung erfolgen. Eilenburg, 06.09.2011

Wacker, Verbandsvorsitzender

Die öffentliche Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Presseler Heidewald- und Moorgebiet“ findet am Donnerstag, dem 29.09.2011 um 17.00 Uhr in der Pension Heideschlösschen, in 04860 Weidenhain, Thomas-Müntzer-Straße 1 statt. Tagesordnung: TOP 1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit TOP 2 Bestätigung des Protokolls vom 03.02.2011 TOP 3 1. Lesung der Haushaltssatzung/Haushaltsplan 2012 TOP 4 Beschluss zum geänderten Geschäftsbesorgungsvertrag TOP 5 Sonstiges (Gesamtverwendungsnachweisprüfung) TOP 6 Öffentliche Fragestunde gez. Czupalla Verbandsvorsitzender ________________________________________________________ Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen

Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen über die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2012 vom 30. August 2011 Gemäß § 61 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen (SächsLKrO) vom 19. Juli 1993 (SächsGVBI. S. 577), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323, 325) geändert worden ist, in Verbindung mit § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (SächsGVBI. S. 55, 159), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. Juni 2009 (SächsGVBI. S. 323, 325) geändert worden ist, wird der Entwurf der Haushaltssatzung (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2012 in der Zeit von Montag, dem 26. September, bis Donnerstag, dem 6. Oktober 2011 in der nachfolgend genannten Dienststelle zur kostenlosen Einsichtnahme durch jedermann zu den angegebenen Zeiten öffentlich ausgelegt: Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen Regionale Planungsstelle Leipzig Haus A 8, Zimmer 137 Bautzner Straße 67, 04347 Leipzig Tel.: 03 41/33 74 16 20 Fax: 03 41/33 74 16 33 Montag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Dienstag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung (einschließlich Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2012 können bis zum Mittwoch, dem 12. Oktober 2011, bei der vorgenannten Stelle erhoben sowie per E-Mail an die elektronische Postadresse [email protected] übermittelt werden. Eventuelle Kosten, die bei der Einsichtnahme oder bei der Geltendmachung von Einwendungen entstehen, werden nicht erstattet. Leipzig, den 30. August 2011 Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen Dr. Gerhard Gey Verbandsvorsitzender

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011



Kultur und Schulen

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Bekanntmachung der Stadtund Kreissparkasse Leipzig Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig Der vollständige Jahresabschluss wurde am 2. September 2011 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Sparkasse Leipzig

Der Schlosschor Hohenprießnitz lädt ein zum 15. Oktober, 19.00 Uhr, in den Bürgerraum in Hohenprießnitz zum diesjährigen Herbst- und Winzerfest. Zu Gast ist der Männergesangsverein 1860 Löbnitz e. V. Der Eintritt beträgt 2,- Euro.

Offenlegung von Ergebnissen einer Grenzbestimmung und Abmarkung gem. § 17 der Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs -und Katastergesetz (SächsVermKatGDVO) In der Gemeinde Delitzsch, Gemarkung Delitzsch Flur 2 Flurstücke: 83/1, 83/3, 87/2, 87/3, 87/4, 105/6, 110/1, 114/3, 116/13, 118/1, 119/1 und der Gemarkung Delitzsch Flur 5 Flurstücke: 1/8, 1/10, 1/11, 5/7, 5/10, 972/5, 2326/7, 1454/8, 10/1, 13/11, 22/82, 22/85, 22/103, 22/104, 729/22, 1026/22, 1812/22, 282/1, 282/2, 285/3, 285/4, 285/5, 285/6, 285/9, 285/10, 1336/285, 250/1, 274/6, 275, 290, 294/1, 296/3, 717, 718, 722, 734, 835/2 wurden Flurstücksgrenzen durch Katastervermessung bestimmt. (Schlussvermessung/Grenzbestimmung des Lobers im Bereich ehemaliges Loberwehr bis ehemalige Stadtgärtnerei). Allen betroffenen Eigentümern und Erbbauberechtigten werden die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Ermächtigung zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten auf diesem Wege ergibt sich aus § 19 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungsgesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz - DVOSächsVermG) vom 1. September 2003. Die Ergebnisse der Grenzbestimmung liegen ab dem 10.10.2011 bis einschließlich 09.11.2011 in meinen Geschäftsräumen Eilenburger Straße 65 in 04509 Delitzsch zu folgenden Zeiten zur Einsichtnahme bereit: Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung. Gemäß § 17 SächsVermKatGDVO gelten die Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung ab dem 17.11.2011 als bekannt gegeben. Rechtsgrundlagen: 1. Sächsisches Vermessungs - und Katastergesetz (SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Mai 2010 (SächsGVBl. S. 134, 140)

Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 2. Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungs - und Katastergesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungs - und Katastergesetz - SächsVermKatGDVO ) vom 6. Juli 2011 3. Gesetz zur Regelung des Verwaltungsverfahrens - und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG) vom 19.05.2010 (SächsGVBl. S. 142) Rechtsbehelfsbelehrung Gegen die offen gelegten Ergebnisse der Grenzbestimmung und Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Frank Knobbe, Eilenburger Str. 65, 04509 Delitzsch, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden gewahrt. Delitzsch, 16.09.2011 gez. Dipl.-Ing. (FH) Frank Knobbe Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Eilenburger Straße 65 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02/3 46 26 Fax: 03 42 02/3 46 27

Infoveranstaltung für angehende Jäger Für alle Interessierten am neuen Lehrgang zur Ablegung der Jägerprüfung findet am 16.09.2011 um 19 Uhr im Gasthaus „Zum Stern“ in Plodda eine Informationsveranstaltung statt. Wer Interesse an diesem Lehrgang hat, ist herzlich eingeladen, sich über Ablauf, Inhalt und weitere Details des Kurses zu informieren. Unabhängig davon sind weitere Informationen weiterhin über Matthias Jahn unter Tel.: 01 78/3 12 84 33 zu erhalten.

Sternwarte Nordsachsen ... Faszination des Sternhimmels Planetarium und Observatorium An alle Schüler der Klassen 1 bis 12 Im Schuljahr 2011/12 startet die Sternwarte Nordsachsen für alle interessierten Schüler der Klassen 1 bis 12 des Landkreises Nordsachsen und der Region Leipzig einen Schülerwettbewerb zum Thema: „Astronomie und Raumfahrt“. Sie finden den beiliegenden Aufruf auch im Internet auf den Seiten unserer Einrichtung: www.sternwarte-eilenburg.de und www.sternwarteschkeuditz.de Die PDF-Datei ist zum Ausdrucken gedacht. Das ausgefüllte Teilnahme-Formular kann dann zusammen mit den Arbeitsergebnissen (Dokumente, Modelle, Bilder, CD, DVD etc.) auf dem traditionellen Postweg versendet werden. Mithilfe der RTF-Datei kann das Teilnahme-Formular auch elektronisch ausgefüllt und zusammen mit den Arbeitsergebnissen als E-Mail mit Dateianhang (Texte, Bilder, Tabellen etc.) unter [email protected] eingereicht werden. Aufruf zum 1. Schülerwettbewerb „Astronomie und Raumfahrt“ im Landkreis Nordsachsen Beginn: Oktober 2011 Einsendeschluss: 16. März 2012 Einsendeort: Sternwarte „Juri Gagarin“, Mansberg 18, 04838 Eilenburg E-Mail: [email protected]

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011 Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler der Klassen 1 bis 12 aus dem Landkreis Nordsachsen sowie besonders interessierte Schüler aus anderen Schulen der Leipziger Region (Stadt Leipzig und benachbarte Landkreise). Sowohl Einzel- als auch Gruppenarbeiten sind möglich. Die Arbeitsergebnisse sollten in Form von Berichten, Protokollen, Fotografien, Zeichnungen, Videos, Modellen u. a. vorgestellt werden. Diese können auch, wenn machbar, mittels elektronischer Medien (z. B. CD, DVD oder als E-Mail mit Datei-Anhang) eingereicht werden. Kategorien für die Dokumentation sind: K1: Himmelsbeobachtungen mit bloßem Auge (Mond, Mondfinsternis am 10.12.2011 gleich nach Mondaufgang, Planeten, Sterne, Sternbilder, Satelliten, Polarlichter, Sternschnuppen, Feuerkugeln, Mizar/Alkor, Sternhaufen u. a.) K2: Himmelsbeobachtungen mit Fernglas (Mond, Mofi am 10.12.2011 gleich nach Mondaufgang, Jupitermonde, Nebel, Sternhaufen, Kometen, Milchstraße u. a. Bitte keine Sonnenbeobachtungen!) K3: Himmelsbeobachtungen mit Teleskop (Mondoberfläche, Mofi am 10.12.2011 gleich nach Mondaufgang, Planeten, Planetenmonde, Doppelsterne, Sternhaufen, Nebel, Kometen, Asteroiden, Galaxien u. a. Bitte keine Sonnenbeobachtungen!) K4: Erlebnisberichte über Himmelsbeobachtungen, Besuche von Sternwarten, Planetarien und Ausstellungen, Erzählungen und Gedichte zu Astronomie und Raumfahrt sowie Beiträge zur Astronomie- und RaumfahrtGeschichte. K5: Bastel- und Malarbeiten zu Astronomie und Raumfahrt (Modelle, Instrumente, Zeichnungen u. a.) Jeder Einzelteilnehmer bzw. jede Gruppe erhält eine TeilnahmeUrkunde. Die besten Arbeiten werden nach Altersgruppen von einer Jury ausgewählt, ausgestellt und während einer Festveranstaltung im April 2012 prämiert. Delitzsch, den 8. September 2011 Norbert Morch Leiter der Sternwarte Nordsachsen



Existenzgründer-Seminar/Intensivkurs der erste Schritt in die Selbstständigkeit: in Delitzsch, Leipziger Str. 28 Termin: 04. - 06.10.2011/3 Tage In der Zeil von 16.00 bis 22.00 Uhr Themen: • Konzeptionelle Grundlagen (von Geschäftsidee bis Konzept) • Rechtliche Rahmenbedingungen, Fördermöglichkeiten • Marketing • buchhalterische und steuerliche Grundlagen Zur Teilnahme berechtigt ist jeder, der sich mit dem Gedanken zur Selbstständigkeit trägt bzw. sich vor kurzem gegründet hat. GPV management berät und schult in Delitzsch seit 15 Jahren Existenzgründer und steht Ihnen auch beim Schritt in die Selbstständigkeit gern zur Seite. Das Seminar ist autorisiert durch das BMWi und die EU. Es wird durch die ARGE, der Agentur für Arbeit bzw. die SAB als Qualifikationsnachweis anerkannt. Die Teilnehmergebühr beträgt inclusive Zertifikat und Teilnehmerunterlagen 30 €. Anmeldung erbeten bei: GPV management, 04849 Bad Düben, Durchwehnaer Str. 12a Tel.: 03 42 43/2 53 33, Fax: 03 42 43/2 93 66

Deutsche Rentenversicherung Die Öffnungszeiten der Auskunfts- und Beratungsstelle Eilenburg ändern sich. Ab 1. Oktober 2011 haben wir zu folgenden Zeiten geöffnet: Montag 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr Dienstag 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr Donnerstag 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Auskunfts- und Beratungsstelle Eilenburg Dr.-Belian-Straße 4, 04838 Eilenburg Tel. 0 34 23/60 34 13

Der Kreissportbund Nordsachsen e. V. informiert Schulung für Schatzmeister in Doberschütz (Buchführung in Mehrsparten-/Großsportvereinen) Wann/Wo: Dienstag, 27.09.2011, 18:00 - 21:00 Uhr in 04838 Doberschütz Referent: Andreas Pusch, Diplomwirtschaftsingenieur, Vereinsmanager B

Inhalt: - Besteuerungsgrenzen - Steuerliche Konsequenzen bei Unterschreiten der Besteuerungsgrenze (Gestaltungsmöglichkeiten/Verhinderung von Missbräuchen) - Gewinnermittlung bei Überschreiten der Besteuerungsgrenze - Bemessung der Körperschaftssteuer - Berechnung der Umsatzsteuer - Vorsteuerabzug

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Amtsblatt Eilenburg, 16.09.2011

Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins Die Grenzen der Flurstücke: 83/1, 83/3, 87/2, 87/3, 87/4, 105/6, 110/1, 114/3, 116/13, 118/1, 119/1 der Gemarkung Delitzsch Flur 2 und die Grenzen der Flurstücke: 1/8, 1/10, 1/11, 5/7, 5/10, 972/5, 2326/7, 1454/8, 10/1, 13/11, 22/82, 22/85, 22/103, 22/104, 729/22, 1026/22, 1812/22, 282/1, 282/2, 285/3, 285/4, 285/5, 285/6, 285/9, 285/10, 1336/285, 250/1, 274/6, 275, 290, 294/1, 296/3, 717, 718, 722, 734, 835/2 der Gemarkung Delitzsch Flur 5 sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (siehe unten) bestimmt werden. Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Die Eigentümer und Erbbauberechtigten der oben aufgeführten Flurstücke sind Beteiligte am Verwaltungsverfahren. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den entscheidungserheblichen

Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern. Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung zur Schlussvermessung des Lobers im Bereich ehemaliges Loberwehr bis ehemalige Stadtgärtnerei durch die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH und die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen. Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt und bestehende Flurstücksgrenzen aus dem Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen werden. Der Grenztermin findet am Mittwoch, dem 05.10.2011 um 14.00 Uhr statt.

Treffpunkt: Rosental, Ecke Chronist-Lehmann-Weg Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen. Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. Mit freundlichen Grüßen Delitzsch, 16.09.2011 gez. Dipl.-Ing.(FH) Frank Knobbe Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Eilenburger Str. 65, 04509 Delitzsch Tel.: 03 42 02/3 46 26 Fax: 03 42 02/3 46 27

Auszug aus dem Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) = Artikel 9 des Gesetzes zur Neuordnung der Sächsischen Verwaltung (Sächsisches Verwaltungsneuordnungsgesetz - SächsVwNG) Vom 29. Januar 2008, rechtsbereinigt mit Stand vom 5. Juni 2010 § 16 bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine NieGrenzbestimmung derschrift zu fertigen. Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flurstück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer (1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermes- Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich. sungen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Kataster- (4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskatasvermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster ter nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenzbestimmung auf der festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwieder- Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstückseigenherstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Boden- tümer aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung über ordnungsverfahren. den Grenzverlauf ist von dem die Katastervermessung durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu führen, im (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermes- Übrigen vom Leiter einer katasterführenden Behörde oder von sungen auf Antrag vorgenommen. Antragsberechtigt sind Flur- einem von diesem beauftragten Mitarbeiter der Behörde. stückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben. (5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenz(3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung verlauf mit den beteiligten Grundstückseigentümern, ist die ist ein Grenztermin durchzuführen. Zeitpunkt und Ort sind den Grenze im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen. Beteiligten rechtzeitig anzukündigen sowie die für die Grenzbe- (6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung beanstimmung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie tragt wurde, sind von Amts wegen alle im Liegenschaftskataster darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre Anwesenheit Grenzen zu führenden Daten zu erfassen. § 7 bleibt unberührt.

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