der 53. Sitzung vom 6. April 1995

della seduta n. 53 del 6 aprile 1995

SÜDTIROLER LANDTAG CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO

SITZUNG 53. SEDUTA

6.4.1995

INHALTSVERZEICHNIS

INDICE

"Landesgesetzentwurf Nr. 39/94: "Bestimmungen zum Rundfunkwesen und zur Rundfunkförderung" (Fortsetzung). ........................................ 3

"Disegno di legge provinciale n. 39/94: "Norme e provvidenze in materia di radiodiffusione" (continuazione). ..........3

"Landesgesetzentwurf Nr. 47/95: "Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen". ............................. 52

"Disegno di legge provinciale n. 47/95: "Disciplina dell'affitto di camere ed appartamenti ammobiliati per ferie". ...52

"Beschlußantrag Nr. 88/95 vom 27.2.1995, eingebracht vom Abgeordneten Munter, betreffend die MwSt.-Rückvergütungen"................... 89

"Mozione n. 88/95 del 27.2.1995, presentata dal consigliere Munter, riguardante i rimborsi IVA".................89

"Beschlußantrag Nr. 89/95 vom 1.3.1995, eingebracht vom Abgeordneten Munter, betreffend die Betriebsübergabe vom Vater auf den Sohn". .................................................. 93

"Mozione n. 89/95 del 1.3.1995, presentata dal consigliere Munter, riguardante il passaggio delle imprese da padre in figlio". ....................................93

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Nr. 53 - 6.4.1995

VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: ORE 10.05 UHR (Namensaufruf - Appello nominale) PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist eröffnet. Ich ersuche um die Verlesung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung. ATZ (Sekretär - SVP): (Verliest das Sitzungsprotokoll - legge il processo verbale) PRÄSIDENTIN: Wenn keine Einwände erhoben werden, so gilt das Protokoll als genehmigt. Mitteilungen des Präsidiums: Folgende Anfragen wurden eingebracht: Nr. 910/95 (Holzmann), betreffend die Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder der 6-Kommission; Nr. 911/95 (Minniti), betreffend die Führung des Parkplatzes des Meraner Kurbades seitens der Gesellschaft Alpina. Folgende Anfrage wurde schriftlich beantwortet: Nr. 839/95 (Holzmann), betreffend die Schutzdächer bei den Bushaltestellen; von Landesrat Di Puppo beantwortet. Für die heutige Sitzung haben sich die Abgeordneten Benussi, Frasnelli (vormittag), Holzmann (nachmittag) und Magnabosco (nachmittag) entschuldigt. Wir fahren mit der Behandlung der Tagesordnung fort. Punkt 20 der Tagesordnung: "Landesgesetzentwurf Nr. 39/94: "Bestimmungen zum Rundfunkwesen und zur Rundfunkförderung" (Fortsetzung). Punto 20) dell'ordine del giorno: "Disegno di legge provinciale n. 39/94: "Norme e provvidenze in materia di radiodiffusione" (continuazione). Wir haben gestern die Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Zuge der Behandlung des Artikels 5, und zwar nach der Verlesung des von Landeshauptmann Durnwalder und dem Abgeordneten Peterlini eingebrachten Abänderungsantrages, unterbrochen. Die Abgeordnete Klotz hatte dazu das Wort beantragt. Bitte, Abgeordnete Klotz.

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KLOTZ (UFS): Durch diesen Abänderungsantrag soll das Mitspracherecht der Interessierten, also in diesem Fall vor allen Dingen der Privaten, gestrichen werden. In der Kommission hatte Oskar Peterlini diesen Passus eingebracht und er war angenommen worden, daß also das Land "im Einvernehmen mit dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen und mit den Interessierten" - was vor allen Dingen eben die Privaten betrifft - "den Abschluß von Vereinbarungen zum Zwecke der Verwirklichung von gemeinsamen Infrastrukturen für öffentliche und private Rundfunkdienste fördert". Meine Frage: Weshalb wird das herausgenommen? Es bleibt zwar noch die Anhörung der Interessierten, also vor allen Dingen der Privaten, aber das Mitspracherecht wird gestrichen. Und das ist eine wesentliche Änderung. Meine Frage also, aus welchen Gründen man das gemacht hat. Ich nehme an, wenn es dagegen juridische Gründe gäbe, hätte Oskar Peterlini, als Miteinbringer dieses Gesetzentwurfes, den Antrag nicht vorgelegt. Ich erwarte mir hier eine klare Begründung. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Abänderung ist deshalb vorgenommen worden, weil wir der Meinung sind, daß es nicht möglich ist, immer im Einvernehmen mit den Interessierten vorzugehen, denn, wenn wir heute entsprechende Sendeanlagen aufstellen wollen und mit jedem einzelnen Privatsender das Einvernehmen herstellen müssen, dann könnte es ja vorkommen, daß entweder ein öffentlich-rechtlicher Sender oder ein Privatsender nicht einverstanden ist. Und dann dürften wir die betreffenden Programmierungen überhaupt nicht durchführen. Anhören ist richtig. Und wenn es dann zu einer Vereinbarung kommt, dann ist es eine Selbstverständlichkeit, daß die Konvention im Einvernehmen abgeschlossen werden muß, denn ansonsten wird sie ja die eine oder andere Seite nicht unterschreiben. Aber wir müssen entsprechende Planungen machen können. Wir können uns da nicht soweit vorwagen, daß wir das Einvernehmen mit den Privaten bzw. den Interessierten vorsehen. Anhören ist richtig, aber dann muß die politisch zuständige Seite entscheiden können. Aus diesem Grunde haben wir vorgesehen: "nach Anhören" und nicht "im Einvernehmen". PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Klotz, wozu wünschen Sie das Wort? KLOTZ (UFS): Noch einmal zu diesem Abänderungsantrag. Ich darf zweimal reden. PRÄSIDENTIN: Nein, nach der Replik des Landeshauptmannes kann ich Ihnen nicht mehr das Wort erteilen. KLOTZ (UFS): Ich habe nur eine Frage gestellt. Es war die Erläuterung. Das jetzt wäre die Stellungnahme zum Abänderungsantrag. PRÄSIDENTIN: Tut mir leid, ich habe dem Landeshauptmann bereits das Wort zur Replik erteilt. Ich kann Ihre Wortmeldung nicht zulassen.

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Abgeordnete Zendron, wozu wünschen Sie das Wort? ZENDRON (GAF-GVA): Volevo chiedere di quale emendamento si tratta, perchè non trovo le carte. PRÄSIDENTIN: Wir sind bei der Behandlung von Artikel 5 steckengeblieben und haben gerade den Abänderungsantrag von Landeshauptmann Durnwalder und dem Abgeordneten Peterlini diskutiert, der wie folgt lautet: "Nach dem Wort 'Fernmeldewesen' werden die Wörter 'und mit den Interessierten' durch die Wörter 'und nach Anhörung der Interessierten' ersetzt. Dopo la parola 'telecomunicazioni' le parole 'e con gli interessati' sono sostituite con le parole 'e sentiti gli interessati'. Und wir kommen jetzt zur Abstimmung über diesen Abänderungsantrag. KLOTZ (UFS): Ich beantrage die Feststellung der Beschlußfähigkeit. PRÄSIDENTIN: In Ordnung. Ich bitte die Präsidialsekretäre zu zählen. Mit 16 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Stimmenthaltungen genehmigt. Wer wünscht das Wort zum so abgeänderten Artikel 5? Abgeordnete Klotz, bitte! KLOTZ (UFS): Dann muß sich - um auf diese wesentliche Änderung zurückzukommen, die die Kommission vorgenommen hat, daß das Einvernehmen mit den Interessierten gegeben sein soll - der Einbringer des Abänderungsantrages und Miteinbringer des Gesetzentwurfes ziemlich geirrt haben, denn er war der Meinung, daß es sehr wohl demokratisch wichtig ist, daß das Einvernehmen mit den Interessierten hergestellt wird, denn es ist schon ein großer Unterschied zwischen der bloßen Anhörung und dem Einvernehmen. Ich bin der Meinung, daß das seinen Grund gehabt hätte und daß es eine wesentliche Verbesserung gewesen wäre. Im übrigen, Frau Präsidentin, habe ich noch einmal in der Geschäftsordnung nachgesehen. Es ist nirgends festgeschrieben - und das wird auch eine Sache sein, die wir in der Geschäftsordnungskommission zu besprechen haben werden -, daß ich, wenn ich um eine Erläuterung ersuche, dann zum Abänderungsantrag nicht mehr sprechen darf. Es ist hier nicht die Rede davon, daß man vor der Replik oder nach der Replik nicht mehr reden darf. Es ist auch nicht die Rede davon, daß man nur einmal dazu das Wort ergreifen darf. Es steht lediglich: "nur für die Dauer von 10 Minuten". Diese Zeit darf man nicht überschreiten. Und das hatten wir aus gutem Grund offengelassen, damit man eben noch eine Stellungnahme abgeben kann. Aber ich bin gerne bereit, das auch in der Geschäftsordnungskommission abzuklären. PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Klotz, Sie haben eine Stellungnahme abgegeben. Der Landeshauptmann hat repliziert. Und nachher wollten Sie erläutern.

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KLOTZ (UFS): Ich habe eine Erläuterung verlangt und wollte eine Stellungnahme abgeben. Aber ich gebe auf. PRÄSIDENTIN: Wünscht noch jemand das Wort? Abgeordneter Peterlini, bitte. PETERLINI (SVP): Ich ergreife das Wort, weil ich als Einbringer des Abänderungsantrages in der Kommission direkt angesprochen worden bin. Warum ich nun mit diesem Abänderungsantrag einverstanden bin, ist sehr einfach: Es geht hier ja um die Vorbereitung von Konventionen, aufgrund derer dann gemeinsame Anlagen errichtet werden sollen. Und da heißt es jetzt "nach Anhörung", weil ja, Kollegin Klotz, damit die Konvention dann in Kraft treten kann, der Betreffende unterschreiben muß. Und dann ist natürlicherweise ein Vertrag zu machen. Und bei diesem Vertrag braucht es sowieso das Einvernehmen dessen, der unterschreibt. Sonst muß er einfach sagen: "Ich bin nicht einverstanden". Aus diesem einfachen Grund scheint es mir nicht notwendig zu sein, daß man das Einvernehmen vorher schon vorsieht, wenn nachher von Vereinbarungen die Rede ist. Vereinbarung heißt, wie bei jedem Vertrag, daß beide Seiten einverstanden sein müssen. Ich wollte nur erklären, warum ich dann auf Ersuchen des Landeshauptmannes diesen Abänderungsantrag mitunterzeichnet habe. ZENDRON (GAF-GVA): Vorrei fare un'osservazione a proposito di questo articolo, contro cui non abbiamo assolutamente niente, è quello di, come detto nell'articolo 1, favorire una ricezione indisturbata, credo che questo non sia sufficiente, e ripropongo che la provincia di Bolzano, analogamente a quanto fa con altri enti statali, si occupi direttamente della faccenda, offrendo la propria collaborazione per rafforzare il Circostel che è lo strumento tecnico attraverso il quale si può arrivare ad un effettivo miglioramento della ricezione, e che fino ad oggi non può funzionare perché ha un unico dipendente. Quindi anche se ci sono emittenti pirata non c'è nessuna possibilità di attuare quelle disposizioni di legge che esistono e che sono affidate proprio a questo organismo. Se l'obiettivo della Provincia non è una pura enunciazione ma c'è un impegno vero, credo che potrebbe offrire al Circostel, attraverso una convenzione, una negoziazione con lo Stato, di rafforzare le sue strutture anche eventualmente con personale proprio, cosa che viene fatta ad esempio con l'Anas, e questo può essere anche un passo per acquisire in futuro il diritto di codecidere all'interno di questa materia. Non si può stare lì a guardare che esiste una situazione di totale confusione nell'etere e dire tanto l'ente che si deve occupare di regolare o di evitare questa confusione è dello Stato quindi non ce ne importa niente. E' interesse dei cittadini di questa provincia per cui mi sembrerebbe un impegno che la Provincia dovrebbe avere e senza il quale anche ilfare le convenzioni per migliorare la trasmissione e la ripetizione del segnale non dà risultati sufficienti.

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PRÄSIDENTIN: Wünscht noch jemand das Wort zu diesem Artikel? Niemand. Wir stimmen darüber ab. KLOTZ (UFS): Ich beantrage die Feststellung der Beschlußfähigkeit. PRÄSIDENTIN: Ich bitte die Präsidialsekretäre zu zählen. Mit 11 JaStimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen ist der Artikel 5 genehmigt. Art. 6 Zuschüsse für besondere Programme und Sendungen 1. Das Land Südtirol kann, auf Antrag oder nach Anhörung des Landesrundfunkbeirates, den Rundfunksendern mit Sitz und Hauptredaktion im Landesgebiet, deren Produktion und Übertragung vorwiegend in Südtirol erfolgt, Zuschüsse im Höchstausmaß von dreißig Prozent der regulär nachgewiesenen zusätzlichen Produktionsspesen für besonders wertvolle Sendungen und Programme über spezifische Probleme in Südtirol gewähren. ---------Contributi per programmi e trasmissioni particolari 1. La Provincia autonoma di Bolzano può concedere alle emittenti radiofoniche e televisive locali con sede e redazione principale nonché produzione e diffusione prevalentemente nel territorio provinciale, su proposta o previa consultazione del comitato provinciale per i servizi radiotelevisivi, contributi fino al trenta per cento delle ulteriori spese di produzione, regolarmente documentate, per trasmissioni di particolare valore riguardanti specifici problemi dell'Alto Adige.

Zu diesem Artikel ist von den Abgeordneten Zendron und Kury ein Abänderungsantrag vorgelegt worden, der wie folgt lautet: In Artikel 6 Absatz 1 werden die Wörter "nach Anhörung des Landesrundfunkbeirates" durch folgenden Wortlaut ersetzt: "aufgrund eines obligatorischen und bindenden Gutachtens des Landesrundfunkbeirates". All'articolo 6, comma 1, le parole "sentito il comitato provinciale" sono sostituite dalle parole: "su parere obbligatorio e vincolante del comitato provinciale". Das Wort hat die Abgeordnete Zendron für die Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Ho già accennato in discussione generale al fatto che avremmo presentato questo emendamento che consideriamo un punto importante delle nostre critiche, se si vuole dare a questo comitato la funzione che ha nelle altre regioni d'Italia. E una funzione importante, abbiamo visto che si spendono anche parecchi soldi, che il Presidente viene ben pagato e quindi che c'è anche una previsione di spesa non indifferente per l'istituzione e il mantenimento di questo comitato. Sembra quindi che ci sia l'intenzione di dargli un ruolo significativo. Mentre nel disegno di legge che è arrivato in Commissione i contributi decisi dalla Provincia autonoma di Bolzano alle emittenti radiofoniche

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e televisive locali venivano decise su proposta del comitato, in commissione è stata inserita questa modifica "su proposta o sentito il comitato" il che significa che questo comitato funzionerebbe come tante altre commissioni che ci sono, viene sentito e la Giunta provinciale decide autonomamente, il che ci riporta un po' ad una formulazione di questa legge che è stata presentata nella scorsa legislatura e che ha destato grave scandalo, in cui il comitato era presieduto addirittura dal Presidente della Giunta provinciale. Ora voi mi dite come sia possibile che si faccia una legge in cui si parla di garantire pluralismo e una maggiore democratizzazione dell'informazione però è la maggioranza politica che decide i contributi che vengono dati alle emittenti senza il parere vincolante della Commissione? Noi proponiamo che il parere sia obbligatorio e anche vincolante, in modo che ci sia almeno da parte della Giunta provinciale - se basta - un confronto con con questo comitato che poi vedremo se sarà effettivamente indipendente e autonomo. Però sulla carta almeno questo impegno dovrebbe averlo, di dare un parere vincolante, perché altrimenti rimane lì solamente come foglia di fico per decisioni che indubbiamente andranno in una certa direzione. Non mi posso immaginare che una maggioranza possa poi decidere di sostenere un'emittente che non è d'accordo con la sua linea politica. Questo a maggior ragione perché, come ho già fatto notare in discussione generale, all'articolo 8 in una prima formulazione c'era scritto "senza discriminazioni", riferito al finanziamento delle emittenti locali, mentre successivamente è caduto. Noi riproporremo anche il ripristino di questa dicitura, però se, in mancanza di questi due emendamenti fondamentali, questo che il parere del comitato sia vincolate e del fatto che la Giunta debba distribuire i contributi pubblici senza discriminazioni, apriremmo la strada ad una totale arbitrarietà della maggioranza politica nel coltivarsi le sue emittenti, e questo mi sembra veramente contraddire in modo totale, se lo si può prendere per buono, il contenuto dell'articolo 1 che dice invece che l'obiettivo è quello di una partecipazione democratica, contribuire ad incrementare il livello educativo ed informativo di intrattenimento attraverso la diffusione di una programmazione radiotelevisiva libera e pluralistica. Dalla fine che faranno questi due emendamenti, potremo vedere quali sono le vere intenzioni della Giunta, perché se la Giunta non ha problemi ed ha intenzione di attuare quanto è detto nell'articolo 1, non dovrebbe avere difficoltà ad approvare questo emendamento, e quello all'articolo 8.

BENEDIKTER (UFS): Ich nehme zum Artikel 6, einschließlich der Änderung, die beantragt worden ist, Stellung. Ich muß sagen, daß ich dagegen bin. Gestern ist noch und noch erklärt worden, sei es von Durnwalder als von Peterlini: "Wir übernehmen vorläufig nur das, was alle Regionen, aufgrund des Mammì-Gesetzes tun dürfen, alle beratenden Dienste. Wir übernehmen inzwischen das. Und dann wird man weitersehen." Jetzt muß ich nur sagen, ich kenne die Gesetze, wie sie die Regionen gemacht haben. Keines dieser Regionalgesetze, die die Mammì-Artikel übernommen haben, hat solche Artikel, wie die

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Artikel 6 und 6-bis, weil sie verfassungswidrig sind. Keines dieser Gesetze, die wir ja auch vorliegen haben - Umbrien, Emilia-Romagna, Lombardei, Aostatal, Trient - hat solche Artikel. Daher ist das ein Beweis mehr, daß solche Artikel verfassungswidrig sind, wie wir in unserem Minderheitenbericht nachgewiesen haben. Ich gehe davon aus, wenn es hier heißt, das "Land Südtirol", daß damit, im Sinne des Autonomiestatutes, der Landesausschuß gemeint ist. Aber angenommen, es wäre der Landtag gemeint, wäre ich auch dann dagegen. Es wäre trotzdem verfassungswidrig. Es ist verfassungswidrig, daß die Exekutive beurteilt, welches besonders wertvolle Sendungen sind, die dann finanziert werden abgesehen davon, daß es nicht zulässig ist, daß aus Steuermitteln Sendungen finanziert werden, mit Ausnahme jener Sendungen, für die ausdrücklich im Mammì-Gesetz vorgesehen ist, daß die Regionen es tun dürfen. Ihr wißt ja, da gibt es eine EG-Richtlinie, die sagt: Ja, aber Europa-Sendungen, sagen wir, Sendungen, die die Europa-Union, die europäische Integration ... Diese einzige Bestimmung ist im Artikel 23 des Mammì-Gesetzes enthalten: "Le Regioni con proprio provvedimento possono disporre agevolazioni a favore dei concessionari privati per la radiodiffusione sonora a carattere comunitario in ambito locale, in particolare con riferimento alla copertura dei costi di installazione." Das ist ausdrücklich enthalten, und das haben die Regionen selbstverständlich auch in ihren jeweiligen Gesetzen übernommen. Ansonsten möchte ich nur noch hinzufügen - und das besonders auch dem Kollegen Peterlini sagen; er hört es nicht gerne, aber trotzdem sage ich es -: Mit der Übernahme der Mammì-Artikel wird sich - ich möchte das zu Protokoll geben - an Befugnissen des Landes auf diesem sogenannten Sektor Rundfunk und Fernsehn gar nichts ändern, weil es reine beratende Gutachterbefugnisse sind. Und alle behördlichen Befugnisse, Entscheidungsbefugnisse, bleiben beim Staat. Diese könnten nur übernommen werden, indem man auf unsere Zuständigkeit besteht. Das ist nicht eine Zuständigkeit, die wir gerne hätten oder die wir behaupten, wo man eben sagt "eigentlich müssen wir sie haben", sondern diese ist im Verfassungsgesetz enthalten. Bitte, wenn es nur eine zusätzliche Forderung wäre, daß diese Zuständigkeit zur Autonomie gehören sollte, dann würde ich die Folgerung von Peterlini annehmen. Aber sie ist eben im Autonomiestatut ganz klipp und klar festgeschrieben. Deswegen kann man nicht einfach das Mammì-Gesetz übernehmen und dann sehen, was wir mit unserer eigentlichen Zuständigkeit tun. Es ist dieselbe Beweisführung, wie Peterlini sie andere Male gebracht hat, wo er die Region und Provinz bei Zusammenkünften der Regionen hinsichtlich der Bundesverfassung vertreten hat. Der Regionalrat hat - und zwar hat da Frasnelli große Worte gehabt - im November 1992 einen Beschluß gefaßt, daß er für die Bundesverfassung Italiens eintritt. Wunderbar. Dann aber, anstatt diesen Standpunkt in den Zusammenkünften der Regionen zu vertreten, hat damals Peterlini - und wir haben ja die diesbezüglichen Resolutionen der Regionen von ihren Zusammenkünften; ich habe hier jene vom Februar 1993 - gesagt: Nein, vorläufig verlangen wir keinen Bundesstaat, sondern nur gewissermaßen die weitere Fortsetzung der Regionalverfassung, eine Vervollkommnung der Regionalverfassung. Es heißt hier: "La ri-

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forma dello Stato in un senso regionalista rappresenta la risposta istituzionale più alta della istanza espressa dalla società civile e il principio di sussidiarietà attraverso la regionalizzazione degli stati membri". Das ist genau das Gegenteil von einem Bundesstaat. Gianfranco Miglio - das sage nicht ich - sagt in seinem bundesstaatlichen Verfassungsentwurf, den er in Mailand am 17. Dezember vorgetragen hat und dessen deutsche Ausgabe, von mir übersetzt, jetzt gedruckt erscheint, zum Beispiel: "Nun stellt der Regionalstaat, wie er von den italienischen Verfassungsgebern der Jahre 1946 und 1947 erfunden und im fünften Titel der Verfassung abgesegnet worden ist, die negativste Erfahrung dar, die man mit dieser Art von Verfassungsordnung gemacht hat. Immer wenn es heißt, daß der Regionalstaat das Gegenteil eines bundesstaatlichen Systems ist, wird das Beispiel Italiens erwähnt. Es ist nicht nötig, die Ursache dieses Bankrotts in Erinnerung zu rufen. Es genügt festzustellen, daß der Regionalist in seinem Innersten keines der Prinzipien einer bundesstaatlichen Verfassung, wie sie oben aufgezeigt wurden, teilt." Und dabei nimmt er im besonderen auf folgendes Bezug: "In einer bundesstaatlichen Verfassung hat auch das hierarchische Prinzip keinen Platz. Die Kantonsbehörden und das Gemeindevorrecht einerseits und die Bundesbehörde andererseits bilden keine Hierarchie, sondern sind gleichgeordnet. Daraus folgt, daß das Subsidiaritätsprinzip dem Sinn des Föderalismus zutiefst zuwiderläuft und stattdessen der Schaffung oder Wiederherstellung eines zentralisierten Einheitssystems dient. Subsidiarität und Hierarchie sind gleichbedeutend." Also, wie gesagt, kein Regionalgesetz, das die Mammì-Artikel übernimmt, hat solche Artikel, wie die Artikel 6 und 6-bis, sondern man hat vom Mammì-Gesetz nur übernommen, daß die Regionen befugt sind, Beiträge zu geben, besonders was die Kosten der Anlage und des Betriebes dieser Anlagen hinsichtlich der Fernsehsendungen europagemeinschaftlichen Charakters, wie es im italienischen Text heißt, betrifft, während diese Artikel hier, wie schon gesagt und wie es in unserem Minderheitenbericht ausgeführt worden ist, verfassungswidrig sind.

KLOTZ (UFS): Leider ist es nicht so, daß mit diesem Abänderungsantrag mehr Pluralismus garantiert wird, wie die Einbringerinnen meinen. Wir haben gestern sehr lange über die Zusammensetzung dieses Beirates diskutiert, in welchem in keiner Weise eine entsprechend einflußreiche Beteiligung der politischen Minderheit vorgesehen ist. Es ist dem reinen Zufall überlassen. Wir können also nicht davon ausgehen, daß unter diesen Umständen, also in dieser Situation, in dieser demokratieanomalen Situation, der Landesbeirat tatsächlich Pluralismus darstellt und wirklich die Meinungsvielfalt garantiert. Aus diesem Grunde können wir dem Abänderungsantrag auch nicht zustimmen, denn er bringt nicht diesen wesentlichen Durchbruch. Unseres Erachtens ist der gesamte Artikel 6 verfehlt, weshalb wir selbstverständlich auch nicht einer kleineren Verbesserung eines Übels zustimmen können.

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DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Sehr geehrte Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung spricht sich gegen diesen Abänderungsantrag aus, denn der Artikel 2 sieht einen Beirat vor. Und es ist selbstverständlich, daß der Beirat immer nur beratende Funktion und nicht beschließende Funktion hat, soweit dies nicht ausdrücklich im MammìGesetz vorgesehen ist. Es wäre auch unmöglich, wenn ein beratender Beirat letzten Endes die Verwaltung einer Materie übernehmen würde. Das ist nirgends so, und nirgends ist vorgesehen, daß die Stellungnahme des Beirates bindend ist. Und aus diesem Grund können wir diesem Antrag niemals zustimmen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 6 JaStimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Es liegt ein weiterer Abänderungsantrag, gezeichnet von den Abgeordneten Willeit und Waldner, vor: Dem Artikel 6, Absatz 1 wird folgender Satz hinzugefügt: "Für Sendungen und Programme in ladinischer Sprache können Zuschüsse im Ausmaß bis zu 50 % gewährt werden." All'articolo 6, comma 1 viene aggiunta la seguente proposizione: "Per trasmissioni e programmi in lingua ladina possono essere concessi contributi nella misura massima del 50%." Der Abgeordnete Willeit hat das Wort zur Erläuterung. WILLEIT (Ladins): Werte Kollegen! Ich möchte vorausschicken, daß ich grundsätzlich mit der Förderung der Rundfunksender für besonders wertvolle Sendungen einverstanden bin. Also, ich bin mit dieser Norm grundsätzlich einverstanden. Weniger einverstanden bin ich mit dem Gutachten eines sprachfremden Organes über die zu fördernden Sendungen, also über die Eigenschaft der Sendungen, über die zusätzlichen Kosten dieser Sendungen und auch über den Umstand, ob sie spezifische Probleme Südtirols betreffen. Ich nehme an, daß diese Erwägung und diese Begutachtung in die Zuständigkeit des Beirates fallen. Was meinen Änderungsantrag anbelangt, möchte ich folgendes sagen. Warum habe ich diesen gestellt? Weil ich von vornherein die Rundfunksendungen in ladinischer Sprache als für Südtirol besonders wertvoll betrachte und weil ich dem Rundfunk und dem Fernsehn in ladinischer Sprache eine besondere Sprachfunktion beimesse, denn die ladinische Sprache hat nicht dieselben Voraussetzungen wie die beiden anderen Sprachen. Es fehlen die Bildungsund Kommunikationsmittel, welche die beiden anderen Sprachgruppen haben. Es gibt auch einen zweiten Grund, weshalb ich diesen Änderungsantrag einbringe. Der Senderaum und die Anzahl der Zuhörer der ladinischen Sendungen sind weitgehend geringer. Die Werbeeinnahmen sind also sicherlich geringer. Es besteht daher die Gefahr und die Tendenz, die Sendungen nicht in ladinischer Sprache zu machen, sondern in einer anderen Sprache, bei der die Anzahl der Zuhörer viel größer ist. Diese Änderung, die ich vorschlage, hat also

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den zweifachen Zweck: zuerst einen Ausgleich zwischen den Sendern zu schaffen, was die Förderung anbelangt, und, zweitens, einen Ansporn für die Sender zu geben, die Sendungen in ladinischer Sprache auszustrahlen. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung spricht sich gegen diesen Abänderungsantrag aus, und zwar aus der Überlegung, daß es einfach nicht angeht, daß man jedes Mal den Antrag bringt "für die ladinische Volksgruppe muß ein höherer Beitrag gewährt werden als für alle anderen Volksgruppen". Wir geben 30 %. Und wenn die Sendung teurer zu stehen kommt, weil eben spezialisiertes Personal benötigt wird, dann machen die 30 % automatisch auch mehr aus. Wenn man jetzt aber beginnt, jedes Mal den Antrag zu stellen, um auf diese Art und Weise zu beweisen, daß sich jemand für die ladinische Volksgruppe einsetzt, indem man sagt, bei jeder Investition, die im Gader- oder im Grödner Tal durchgeführt wird, muß der Prozentsatz von 30 auf 50 angehoben werden, oder wenn beispielsweise eine ladinische Vereinigung im kulturellen oder sozialen Bereich usw. unterstützt wird, muß der Beitrag automatisch von 50 auf 80 % angehoben werden, ja, dann geht das wirklich nicht mehr. Ich glaube, daß es richtig ist, daß für alle drei Volksgruppen die Prozentsätze gleich sind. Und aus diesem Grund sollte für die ladinische, für die italienische und für die deutsche Volksgruppe der Prozentsatz mit 30 % als angemessen betrachtet werden. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab. KLOTZ (UFS): Ich beantrage die Feststellung der Beschlußfähigkeit. PRÄSIDENTIN: Es wird die Feststellung der Beschlußfähigkeit verlangt. Bitte zählen. Mit 14 Nein-Stimmen, 2 Ja-Stimmen und 6 Stimmenthaltungen abgelehnt. Wer wünscht das Wort zum Artikel 6? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 3 Nein-Stimmen, 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 6-bis 1. Entsteht in einem Bereich der Information, des Rundfunks oder der Tageszeitungen oder anderer Medien bezogen auf eine Sprachgruppe eine monopolähnliche Situation, fördert die Landesregierung im Interesse der Demokratie auf bindenden Vorschlag des Beirates gemäß Artikel 2 Alternativen. 2. Die Anwendung der Bestimmungen laut Absatz 1 erfolgt mit Durchführungsverordnung des Landeshauptmannes. --------1. Se in un settore dell'informazione, della radiotelevisione, dei quotidiani o di altri mass-media di un gruppo linguistico dovesse crearsi una situazione di quasi monopolio, la Giunta provinciale

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promuove alternative, nell'interesse della democrazia, su proposta vincolante del comitato di cui all'articolo 2. 2. L'applicazione delle norme di cui al comma 1 verrà disciplinata con regolamento di esecuzione del Presidente della Giunta provinciale.

Zu diesem Artikel sind zwei gleichlautende Abänderungsanträge eingebracht worden. Es gilt jener, der zuerst eingebracht worden ist. Damit verfällt dann automatisch der zweite. Der erste Abänderungsantrag ist jener der Abgeordneten Zendron und Kury: Artikel 6-bis ist gestrichen. L'articolo 6-bis è soppresso. Die Abgeordnete Zendron hat das Wort zur Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Mi spiace che non ci sia in aula il consigliere Frasnelli che è l'ispiratore di questo articolo 6/bis perché gli vorrei dire che capisco le sue motivazioni e il fatto che lui senta il bisogno che l'informazione diventi più pluralistica soprattutto nel campo della stampa di lingua tedesca dove sappiamo che esiste un monopolio molto consistente. Capisco che il fatto che questo monopolio non sia a lui favorevole lo spinga a cercare di trovare una soluzione. Sono anche favorevole a misure di anti trust come lo sono a livello nazionale, credo che bisognerebbe cercare di trovare dei modi per garantire effettivamente alla popolazione un'informazione pluralista, democratica, sulla base della quale possano effettuare le loro scelte politiche in modo consapevole e informato soprattutto, fatto che purtroppo non si dà in maniera sufficiente. Credo però che il modo di arrivare a questo obiettivo condivisibile non sia quello che noi vediamo nell'articolo 6/bis, perché qui si incarica la Giunta provinciale, cioè la maggioranza politica che comunque è anche se non vicina addirittura coincidente con il monopolio di cui sopra, di creare un'alternativa. Non credo che la nostra libertà sarebbe garantita dal fatto che il Presidente della Giunta fondi un giornale. Con tutto il rispetto non credo che sarebbe sostanzialmente differente da quello che dà fastidio al collega Frasnelli. Non credo neppure sia compito dell'ente pubblico di intervenire in questo modo nell'editoria. L'ente pubblico deve fare ogni sforzo per rafforzare e per creare un sistema di regole e meno di finanziamenti, che garantiscano l'uguale possibilità di tutti di esprimersi e poi per i cittadini di essere informati, e non credo si possano adottare metodi di tipo sovietico nel fare la concorrenza, oltre il fatto che questo mi sembra poco convincente nella situazione attuale. Rimane il fatto che è irrisolto il problema di una situazione di un'informazione non sufficientemente pluralistica nella nostra provinciale che deve essere affrontato e questa legge, pur avendone la possibilità, non affronta. A margine vorrei anche dire che c'è un equivoco di fondo in questa legge che riguarda il comitato che viene sempre descritto dal Presidente della Giunta come se avesse una funzione consultiva nella distribuzione dei soldi. La cosa che viene dimenticata è che il comitato, come prima funzione, ha quella di attuare i compiti che gli vengono delegati dal comitato centrale nazionale ed ha in particolare una funzione di controllo, e soprattutto con la nuova legge della par

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condicio gli vengono affidati nuovi compiti fra cui anche sanzioni ecc. che sicuramente rendono completamente contraddittorio il fatto che la Giunta lo consideri un organo consultivo di sé stesso al pari di qualsiasi commissione. Il Presidente della Giunta diceva ieri che tanto anche le altre commissioni sono composte dagli interessati, per esempio nella commissione per la caccia ci sono i cacciatori, un ambientalista magari, e un animalista. Ma il comitato è una cosa differente, che deve essere più indipendente, e invece qui se ne fa, perché c'è la seconda parte che dà contributi, una semplice commissione consultiva. Credo che deve essere chiara questa situazione anomala, questa ambiguità, perché continuiamo a parlarci con due linguaggi differenti. Noi crediamo che il comitato debba avere tutte quelle caratteristiche e quegli strumenti che gli permettano di esercitare con efficacia la sua funzione di controllo, di garante. Infatti "il garante esercita le sue funzioni delegandole al comitato regionale". Come possiamo pensare che lo farà in modo soddisfacente se qui viene disegnata sia nella composizione, sia nella strumentazione, sia nel modo di funzionare, un comitato che è una semplice commissione consultiva della Giunta provinciale? Credo che ci sia una contraddizione che salta agli occhi e che praticamente fa in modo che la discussione corra fra due binari che non si confrontano. Questo lo voglio dire anche se non c'entra del tutto con l'articolo 6/bis perché salta fuori ad ogni articolo, poi noi non abbiamo il diritto di replica sui nostri emendamenti e rimane l'equivoco nell'aria senza che si riesca mai a trovare un punto fermo nel far capire che non si può giocare su questa doppia funzione del comitato per adeguarlo ai propri comodi. PAHL (SVP): Die SVP-Fraktion tritt für die ersatzlose Streichung dieses Artikels 6-bis ein, und zwar aus folgenden Gründen: Es handelt sich hier, vom Anliegen des Gesetzes her, um ein Gesetz zur Förderung des Rundfunks und nicht um ein Gesetz, das in irgendeiner Weise die Printmedien fördert. Dieses Gesetz ist aus der Notwendigkeit heraus entstanden, einem staatlichen Gesetz zur Rundfunkförderung ein Landesgesetz folgen zu lassen. Wir haben nach langen Diskussionen mit allen Interessierten an der Basis, vor allem auch mit Vertretern der privaten Rundfunkstationen, dieses Gesetz schließlich vorgelegt. Und ich glaube, daß es alles in allem auch gut gelungen ist. Jetzt würde dieser Artikel 6-bis aber ein Element einführen, das nicht direkt zum Gegenstand des Gesetzes gehört, denn, wenn man hier von einer monopolähnlichen Situation in bezug auf die Tageszeitungen - zwar auch Rundfunk, aber vor allem auch Tageszeitungen - spricht, dann ist nicht mehr das Hauptziel des Gesetzes angesprochen, sondern ein anderer Bereich. Wennschon müßte hier logischerweise von einer Zusatzförderung oder einer alternativen Förderung im Bereich des Rundfunks die Rede sein, um auf das Anliegen des Gesetzes einzugehen; also nicht von Tageszeitungen. Hier geht es nicht um irgendeine Tageszeitung, die in Südtirol tonangebend ist und auch keineswegs um die Frage, wie der eine oder andere deren Rolle sieht oder nicht sieht. Das ist nicht Gegenstand der Diskussion dieses Gesetzes. Wenn man sich auf Printmedien beziehen will, dann ist ein eigenes Landesgesetz nötig, das generell die Printmedien in den

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Blick faßt und eventuelle Förderungskriterien festlegt. In einem solchen Fall wäre natürlich auch analog zur Frage der Tageszeitung die Frage von Bezirkszeitungen zu besprechen. Und natürlich würde in einem solchen Fall auch davon die Rede sein, wie die tatsächliche Ausgangssituation von Printmedien ist. Aber das alles ist nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Und aus diesem Grund treten wir als SVP-Fraktion dafür ein - wir haben uns diesbezüglich eingehend beraten und uns mit sehr breiter Mehrheit darauf festgelegt -, für die Streichung dieses Artikels zu plädieren. Abgesehen davon wäre natürlich, so wie es hier formuliert ist, die Durchführbarkeit schwer gegeben, denn es ist nicht üblich, daß ein Beirat einen bindenden Vorschlag macht. Es ist nebenbei ein Widerspruch in sich, von einem Vorschlag als bindend zu reden, denn ein Vorschlag ist seiner Natur nach nie bindend. Das ist eine "contradictio in adjecto", ein Widerspruch im Beiwort. Wennschon käme das einer absoluten Bindung gleich. Und diese kann nicht gegeben sein, weil ja eine Landesregierung als Verwaltung, als Exekutive, die letzte Entscheidung für ein Landesgesetz im Verwaltungsbereich fällen muß. Und das gilt prinzipiell, ganz unabhängig von diesem Artikel. Wir wehren uns im Normalfall ja auch bei anderen Gelegenheiten, wenn man bindende Vorgaben machen will. Aber, wie gesagt, es steht der Landesregierung, wie auch jeder Fraktion dieses Hauses, völlig frei, einen Gesetzentwurf einzubringen, der sich mit der Frage der Printmedien befaßt. Und in diesem Zusammenhang werden dann alle Einzelfragen eingehend besprochen werden. Also, sowohl mit Bezug auf die schwere konkrete Durchführbarkeit dieser Forderung, weil ja damit auch in einem gewissen Sinne der Verdacht entstehen könnte, daß gewisse parteipolitische Interessen ins Spiel kämen, vor allem aber mit Berufung auf das Anliegen des Gesetzes, das den Rundfunk und nicht die Printmedien zum Gegenstand hat, sind wir dafür, daß dieser Artikel 6-bis herausgenommen wird und die Frage der Förderung von Printmedien dann einem eventuellen anderen Gesetzentwurf, wer immer einen solchen einbringen sollte, anheimgestellt wird. KLOTZ (UFS): Ich muß daran erinnern - nicht nur den Vizefraktionssprecher der Südtiroler Volkspartei, sondern auch die anderen -, daß dieser Antrag ja nicht von der Opposition gekommen ist, sondern von der Mehrheit, denn uns würde nicht im Traum einfallen, hier den Landeshauptmann, die Exekutive, als Garanten einzusetzen, sozusagen den Bock zum Gärtner zu machen. Dabei hatte gerade dieser Artikel 6-bis einen Werdegang, der bei uns Oppositionellen nur ein Kopfschütteln und erheiterndes Lachen hervorgerufen hat. Es gibt ja drei Fassungen von diesem Änderungsantrag. Man hat sich hier mächtig ins Zeug gelegt. Die ursprüngliche Fassung hat folgendermaßen gelautet: "Entsteht auf Landesebene im Bereich der Massenmedien eine Monopolsituation, schafft die Landesregierung im Interesse der Demokratie nach Anhörung des Beirates die Voraussetzungen für eine Alternative." Also, das war der Vorschlag des Kollegen Frasnelli, der von seinen Vorbildern in Skandinavien so angetan war, natürlich nicht bedenkend, daß wir in Südtirol andere Voraussetzungen

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haben. Demokratiepolitisch noch nicht soweit sind, daß es überhaupt die Möglichkeit einer Alternanz, also eines Rollenwechsels gibt. Und dann schließlich hat man zurechtgefeilt und zurechtgestutzt bis eben der jetzige Vorschlag übriggeblieben ist. Aber - und ich zitiere noch einmal aus meinem Minderheitenbericht - dieser Artikel wäre mit Sicherheit verfassungswidrig. Es ist einmal so, der Landesbeirat ist keine unparteiische Instanz. Er ist auch keine politische Instanz. Es ist nicht einmal gewährleistet, daß die politische Minderheit darin vertreten ist. Außerdem ist der Begriff "Monopol" ein politischer und nicht ein rechtlicher. Wer garantiert außerdem, daß eine so starke politische Mehrheit, wie sie in Südtirol besteht, eine monopolähnliche Situation überhaupt als solche erkennen kann und auch abschaffen will? Durch geschickte Vortäuschung eines Scheinpluralismus kann das Monopol sogar noch verstärkt werden. Der bindende Vorschlag des Beirates - ursprünglich war nur dessen Anhörung vorgesehen - ist keine Garantie gegen eine Potentierung des Monopols. Davon abgesehen, sind solche Bestimmungen verfassungswidrig, denn die Exekutiven sind in der Demokratie Ausdruck von politischen Mehrheiten, denen eine Opposition gegenübersteht, während die Einhaltung der im Staatsgesetz aufgezählten Grundsätze im Staate einer parlamentarischen Kommission und einem vom Staatspräsidenten, auf einvernehmlichen Vorschlag der Präsidenten des Senats und der Kammer, ernannten Garanten, also verfassungsrechtlich regierungsunabhängigen Organen, anvertraut sind. Also: "verfassungsrechtlich regierungsunabhängigen Organen"! Nach diesem Gesetz hier würde also die Exekutive der Garant sein. PETERLINI (SVP): (unterbricht) KLOTZ (UFS): Kollege Peterlini, ich muß es hier vorlesen. Nachdem Ihr hier so viel Zeit aufgewendet habt, drei Fassungen vorgelegt habt, gefeilt habt es wurde dann sogar die Sitzung unterbrochen, und bei der nächsten Sitzung wurde noch einmal darüber beratschlagt -, muß ich es noch einmal sagen: Gut, daß Ihr selbst eingesehen habt, daß das hier ein Schuß nach hinten ist. Ihr habt gemeint, Ihr könntet da einer gewissen Zeitung Konkurrenz schaffen, aber Ihr habt hier wohl den falschen Adressaten eingesetzt, denn so geht es nicht. Und es ist gut, daß diese Bestimmung herauskommt. PETERLINI (SVP): Dieser Abänderungsantrag gibt mir Gelegenheit, ein bißchen über die Philosophie des Gesetzes zu reden und auch über - erlauben Sie mir die Kritik, verehrte Opposition - das mangelnde Verständnis einer echten pluralistischen Information. Ich höre ja Ihre netten, schönen Worte, aber hinterleuchtet haben Sie das Gesetz und den Auftrag nicht. Und das ist vielleicht auch der Grund, warum die gesamte Kritik bei Oberflächlichkeiten steckengeblieben ist. Meine Damen und Herren, wenn Pluralismus in der Mediensituation entsteht, dann kommt er ja in erster Linie der Opposition zugute. Ja, was seid Ihr denn für arme Hascher in diesem Zusammenhang? Das muß ich wirklich fragen.

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KLOTZ (UFS): (unterbricht) PETERLINI (SVP): Lassen Sie mich jetzt ausreden. Und, bitte, Kollegin Klotz, wenn Sie Verfassungsurteile zitieren, dann denken Sie nicht, daß andere sie nicht verstehen. Das Verfassungsurteil, das Sie gelesen haben, spricht sehr klar. Sie haben es gelesen, und ich habe Ihnen gestern erklärt, was es bedeutet. Das Verfassungsurteil sagt: Im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Medien muß das Medium selbst, weil es mit Steuermitteln gezahlt ist, für die Vielfalt sorgen. Im Rahmen der Privatmedien ist das nicht möglich, weil der Artikel 41 der Verfassung jedem Bürger die freie Initiative zugesteht, auf dem wirtschaftlichen Sektor frei initiativ zu werden. Und deswegen kann ich ihm nicht vorschreiben, was er machen muß. Und deswegen sorgt der Verfassungsgeber dafür, daß eine möglichst große Vielfalt von Medien entsteht. Kollegin Klotz, das sind die Urteile, die Sie vorgelesen haben. Aber, bitte, lesen und auch verstehen, was drinnen steht! Aber ich muß ehrlich sagen, das ist eine arme Opposition. Die Südtiroler Volkspartei hat sich größere Gedanken gemacht, ist zu einem Schluß gekommen, der auch gerechtfertigt ist und den ich mittrage und mitunterstütze, nämlich daß das - wie es der Kollege Pahl richtigerweise ausgeführt hat - weder der richtige Platz, noch die richtige Form ist, über Medienmonopole im Zeitungswesen zu reden, weil wir ja im Moment über das Rundfunkwesen reden. Aber sagen Sie mir nicht, daß, wenn im Gesetz drinnenstehen würde, daß die Landesregierung im Falle von Monopolstellungen ein Alternativobjekt fördert, das damit eine Zeitung des Landeshauptmannes wäre. Das ist ja lächerlich! Die Landesregierung verwaltet ja das Landesbudget, die Steuermittel der Südtiroler, meine Damen und Herren, und würde jedes Alternativobjekt, das kommt, fördern müssen, ganz gleich von welcher Seite. Wenn sich die Kolleginnen Kury und Klotz zusammentun und sagen würden "Da gibt es eine Monopolsituation, wir bringen also eine Alternative", dann wäre die Landesregierung gezwungen, dieses Alternativobjekt zu fördern. Das ist die Wahrheit. Ja, seid doch nicht so kindisch und glaubt, der Landeshauptmann könnte eine Zeitung herausgeben! Wie kann man denn so etwas überhaupt denken? Aber ich möchte zur Sache selbst zurückkommen. Bitte, geht zur Demokratieschule, auch innerhalb der Südtiroler Volkspartei, die aufgrund der Vielfalt, die sie innerhalb der Partei hat, und der verschiedenen Richtungen und Meinungen, die es gibt, diesbezüglich vielleicht hellhöriger, feinfühliger und auch empfindlicher auf manche Situationen reagiert hat. Denn, wenn es diesbezüglich eine Diskussion gibt, dann ist es folgende - und ich bringe sie ganz klar, ich habe sie gestern auch ganz klar gebracht -: Es gibt keinen Zweifel, daß die Tageszeitung "Dolomiten" - und ich habe das gestern ganz deutlich ausgeführt, ich glaube auch mit einem kurzen historischen Exkurs - enorme Verdienste gegenüber der Südtiroler Volksgruppe hat und uns geschichtlich in sehr schwierigen Zeiten bis zum heutigen Tage herauf begleitet hat. Das muß anerkannt und gewürdigt werden. Und, Frau Kollegin Kury, jetzt antworte ich Ihnen auf Ihre gestrige Kritik. Warum dieser mein Exkurs bei der Geschichte stehengeblieben

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ist, ist auch sehr deutlich. Weil ich gesagt habe, allein schon die Existenz eines solchen Abänderungsantrages, der dann doch nicht zum Tragen kommt, sollte ein Warnzeichen für die einzige Tageszeitung, die wir in unserem Lande haben, sein, empfindsam und hellhörig das Aufleuchten dieses roten Lichtes zu verspüren. Das rote Licht leuchtet glücklicherweise auf, bevor es zu spät ist. Und es wird heute auch wieder abgeschaltet. Aber man sollte von seiten der einzigen Südtiroler Tageszeitung verspüren - und das muß ganz klar gesagt werden -, daß es ein bißchen Unmut gibt, weil eine einzige Südtiroler Tageszeitung eine große Verantwortung für dieses Volk trägt - deswegen habe ich auf die historische Rolle hingewiesen - und diese Verantwortung auch getragen wird - in historischer Rolle sehr positiv -, aber heute eben oft auch ein gewisses Ungenügen ausgelöst hat, wo man manchmal einfach das Gefühl hat, hier wird parteiisch so oder anders, je nachdem ob sympathisch oder unsympathisch, vorgegangen. Das sind Dinge, Kollegin Klotz und andere, die sich niemand von der Opposition zu sagen getraut! Muß das die Südtiroler Volkspartei sagen? Soweit sind wir gekommen, daß Sie also einen Artikel, der diese Unzufriedenheit zum Ausdruck gebracht hat, total mißverstehen und geglaubt haben, wir wollten nur den Landeshauptmann zum Oberkönig machen. Er ist bereits König. Höher könnten wir ihn gar nicht hinaufsetzen. Es ist der Ausdruck einer Mahnung, die nicht bösartig ist, die ernstgenommen werden soll, und die nichts anderes sagt: "Bitte, Tageszeitung der Südtiroler, wir sind Dir dafür verbunden, daß Du das Südtiroler Volk in schwieriger Stunde begleitet hast und weiterhin begleitest. Sei Dir dieser wichtigen Rolle auch bewußt und versuche weiterhin, dort, wo es nicht geschehen ist, in verbesserter Form, objektiv und sachlich über die Geschehnisse zu berichten, ohne Personen zu bevorzugen oder zu benachteiligen, ohne Gruppierungen zu bevorzugen oder zu benachteiligen." Das ist das Warnlicht, das aus diesem Abänderungsantrag hervorscheint. Und das bleibt historisch hier stehen. Der Abänderungsantrag wird jetzt zurückgezogen, denn die Einbringer selbst haben auch einen Streichungsantrag vorliegen. Unabhängig von der Form, ob jetzt über den Abänderungsantrag der Grünen oder der SVP abgestimmt wird, dieser Artikel wird wiederum eliminiert. Aber das Warnzeichen ist geblieben. In den Akten des Südtiroler Landtages steht, daß dieser Unmut zum Ausdruck gekommen ist. Und, bitte, gebt mir diesbezüglich keine Lektionen über Demokratieverständnis, denn das, glaube ich, hat die Opposition in diesem Zusammenhang einfach nicht richtig verstanden. LEITNER (Die Freiheitlichen): Es ist schon ein bißchen eigenartig, wenn man sich danach richten muß, wie sich die SVP eine Opposition vorstellt. Daß die SVP Regeln aufstellt, wie sich eine Opposition zu verhalten habe oder nicht, soweit sind wir noch lange nicht! Ich glaube auch nicht, daß sich irgend jemand mit diesem Gesetz nicht ausführlich befaßt hätte, weil es - und da gebe ich dem Kollegen Peterlini recht - vor allem auch die politische Minderheit interessieren muß, daß ihr Wort in diesem Lande auch einigermaßen gehört wird. Und, daß wir im Print-Bereich eine Monopolstellung haben, das ist eine Tatsache, weil es

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nur eine Zeitung gibt. Ich gehe jetzt nicht auf die Verdienste oder NichtVerdienste ein, aber eines ist auch klar - und das hat diese Zeitung ja immer wieder auch selbst gesagt -, daß sie die Linie der SVP unterstützt. Das ist eine ganz klare Tatsache. Das kann man nachlesen. Das ist nicht eine Behauptung meinerseits, das sagt diese Verlagsanstalt ja selbst, eine Verlagsanstalt, die übrigens im letzten Jahr aus dem Landeshaushalt 16 Milliarden Lire bekommen hat. Man ist mir immer noch eine Auskunft schuldig, für was diese Gelder verwendet worden sind. Wenn man dann aber hergeht - und diese Abänderung, der Artikel 6-bis, ist ja vom Kollegen Frasnelli eingebracht worden - ... Warum denn? Weil genau seine Gruppierung innerhalb der SVP dort eine Minderheit ist und in diesem "Blatt" auch nicht so recht zum Tragen kommt. Wir kennen ja alle die öffentliche Auseinandersetzung zwischen Fraktionssprecher der SVP und der Redaktion der "Dolomiten". Daraus aber einen solchen Antrag abzuleiten, also fast ad personam bzw. für eine Gruppe innerhalb einer Partei, die ja die weitaus große Mehrheit in diesem Lande betrifft, das ist schon weit, weit bei den Haaren herbeigezogen. Damit würde man nicht mehr Demokratie gewährleisten, wenn die Oberaufsicht beim Landeshauptmann bliebe. PETERLINI (SVP): (unterbricht) LEITNER (Die Freiheitlichen): Kollege Peterlini, hier steht: "Die Anwendung der Bestimmungen laut Absatz 1 erfolgt mit Durchführungsverordnung des Landeshauptmannes". Wir haben alle die Entstehung dieses Gesetzes mitverfolgt. Auch außerhalb dieses Hohen Hauses, als ich noch nicht hier war, hat man diesbezüglich schon diskutiert, auch öffentlich. Man hat einige Verbesserungen erzielt, denn, wenn es so durchgegangen wäre, wie es am Anfang ausgesehen hat, dann wäre der Beirat ja nicht beim Landtag angesiedelt, sondern bei der Landesregierung. Kollege Peterlini, sehen wir uns doch einmal die ganzen Publikationen des Landes an. Bitte, wo kommt denn da die Opposition vor? Das Land Südtirol stellt sich in allen Südtiroler Familien vor, stellt die Beschlüsse der Landesregierung vor, was richtig ist. Aber man sollte doch auch, wenn man ausgewogen berichten will - und das wäre auch ein Auftrag der Landesregierung -, von der Arbeit der Opposition in den offiziellen Dokumenten berichten. DURNWALDER (SVP): (unterbricht) LEITNER (Die Freiheitlichen): Sie werden sagen, das interessiert niemand. Ja, bitte, Sie interessiert es nicht. Aber ich denke, daß es eine Reihe von Bürgern interessieren würde und daß, wenn die Bevölkerung die Arbeit der Opposition besser mitbekäme - wo wir, leider Gottes, nicht die Möglichkeit haben, das in der Öffentlichkeit auch immer wieder zu sagen -, die Mehrheitsverhältnisse vielleicht anders aussehen würden. Sie können gar kein Interesse daran haben, daß es anders wird. Das ist mir vollkommen bewußt. Aber ich habe schon mehrmals bei diesem Gesetz erklärt: Es ist ein Schritt in die richtige

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Richtung. Wir sind aber schon wieder weit hinten. Das Mammì-Gesetz stammt aus dem Jahre 1990. Mittlerweile redet man schon über "par condicio". Also, wir werden von dieser Entwicklung überrollt. Und, ich muß sagen, das Gesetz, wenn wir es verabschieden, ist nicht mehr ganz zeitgemäß, weil es den letzten Entwicklungen nicht mehr Rechnung getragen hat. PETERLINI (SVP): (unterbricht) LEITNER (Die Freiheitlichen): Doch, davon bin ich felsenfest überzeugt. PETERLINI (SVP): Zum Unterschied von Dir habe ich es zufällig gelesen!

LEITNER (Die Freiheitlichen): Ja, ja, bitte. Aber nachdem hier nicht nur die öffentlich-rechtlichen, sondern auch die privaten Sender irgendwie berücksichtigt werden, habe ich gesagt, werde ich mich enthalten und werde nicht mehr dagegenstimmen, weil ich gerade als Angehöriger der Opposition sehr, sehr wohl zu schätzen weiß, daß das hier ein kleiner Ausgleich ist. Diese Sender gehören keiner Opposition, aber die Opposition kommt bei diesen Sendern zumindest vor. Ich meine, wenn man sich die Situation in Südtirol ansieht, dann haben wir beim RAI Sender Bozen fünf, sechs, sieben, acht Minuten Berichterstattung über das ganze Land. Was wird denn dort über die Arbeit im Südtiroler Landtag berichtet? Da bleibt doch nicht einmal die Zeit, aufzuzählen, geschweige denn, inhaltlich zu berichten! Ein Privatsender berichtet zumindest eine halbe Stunde darüber und setzt sich vielleicht auch mit Themen auseinander. Da sieht man nicht nur "Bandln durchschneiden", Eröffnungsreden usw., sondern vielleicht auch etwas vom Inhaltlichen. Und in diese Richtung sollte doch, meiner Meinung nach, ein bißchen gehen; natürlich im Verhältnis, das ist ganz klar. Aber wir dürfen doch nicht soweit gehen, wie Berlusconi, der, als er Ministerpräsident war, ... DURNWALDER (SVP): (unterbricht) LEITNER (Die Freiheitlichen): ... vorausgesetzt hat, daß die RAI selbstverständlich für die Regierung sein müßte. Wenn man dieses Selbstverständnis an den Tag legen würde, dann natürlich würde es um unsere Demokratie, um den Pluralismus, um die Meinungsvielfalt nicht sehr, sehr gut stehen. Ich bin entschieden für die Streichung dieses Artikels. Und man wundert sich. Das muß man wiederholen. Er ist ja nicht von der Opposition gekommen, sondern von der Mehrheit. PETERLINI (SVP): (unterbricht)

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ABGEORDNETE: (unterbrechen - interrompono) PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Consigliera Kury, ha la parola.

KURY (GAF-GVA): Lieber Herr Peterlini, ich möchte mich bei Ihnen von Herzen für den wirklich erheiternden Beitrag, den Sie eben geleistet haben, bedanken. Ich habe mich köstlich amüsiert. Sie laden uns ein - und ich danke Ihnen dafür -, wir sollten bei der SVP in die Demokratie-Schule gehen. Wo ist denn diese bitte genau? Ich bin die erste Anwärterin. Ich komme ganz gerne. Ich kann sonst immer nur über das Demokratieverständnis der SVP Schlüsse ziehen, aufgrund der Tatsachen ... DURNWALDER (SVP): Landhaus I, zweiter Stock! KURY (GAF-GVA): Aha. Gut, dann komme ich dort einmal kurz vorbei. Herr Peterlini, wenn ich diese Schule einmal besuchen könnte, dann könnte ich dort an Ort und Stelle erfahren, wie es zugeht. Sonst muß ich eben Schlüsse aus dem ziehen, was ich hier so höre und was ich aus dem vielgelobten Tagblatt lese. Ihre Laudatio an das Tagblatt ist schon köstlich. Das haben wir gestern schon festgestellt. Heute haben Sie sich in dieser Laudatio noch ein bißchen überpurzelt - der historische Moment ist fast ein bißchen in die Gegenwart hergekippt; gestern waren Sie ja beim historischen Datum stehengeblieben; heute ist er in die Gegenwart hergekippt -, aber es gibt hie und da vielleicht irgendwo kritische Anmerkungen zu machen. Und wie macht die SVP nach ihrem Demokratieverständnis diese kritischen Anmerkungen an der Monopolstellung des Tagblattes? Indem sie einen sibyllinisch formulierten Artikel 6-bis in ein Mediengesetz einbaut. Und das sind die roten Lämpchen, die für die Familie Ebner jetzt aufleuchten sollen. So ähnlich ist das Demokratieverständnis der SVP, wie ich es leider nicht in der Schule, sondern nur in diesem Landtag hier erfahren kann. Es stimmt, ich als Oppositionsmitglied habe hier ein anderes Verständnis von Demokratie. Ich habe einfach folgendes Verständnis bezüglich Medienpluralismus, daß wir hier als politisches Gremium, wenn wir über einen Gesetzentwurf sprechen, der einen Medienbeirat einsetzt, politisch dafür sorgen sollten, daß dieser Beirat unabhängig ist - Herr Peterlini -, und nicht die Interessierten in diesem Beirat drinnen sitzen. Es war schon gestern die Rede davon. Ich fasse mich kurz, ich will mich nicht wiederholen, das ist die Hauptkritik meinerseits an diesem Gesetzentwurf. Wir setzen die Interessierten gleich zusammen und sie sollen sich dann ausmachen, wer die Gel-

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der bekommt. Sie beschließen dann, wer besonders wertvolle Sendungen produziert. Und dann teilt mach sich das Geld schön auf. Gut. Noch ein Wort, Herr Peterlini, über Demokratieverständnis. Sie haben sich in diesem Hause gestern gerühmt: "Artikel 2 ist super. Der Beirat ist jetzt ja beim Landtag angesiedelt" - entgegen eines vorhergehenden Vorschlages, der auf geheimnisvolle Art schnell noch vor den Landtagswahlen über die Bühne gebracht hätte werden sollen, der die Ansiedlung des Beirates bei der Landesregierung vorsah."Liebe Opposition, was wollt Ihr noch mehr? Jetzt ist der Beirat beim Landtag." Das ist das Demokratieverständnis der SVP, Herr Peterlini. Etwas in allen demokratischen Staaten Selbstverständliches, daß ein Medienbeirat beim Landtag angesiedelt ist, ist hier, nach Demokratieverständnis der SVP, etwas Außergewöhnliches, das die Opposition doch endlich zufriedenstellen sollte. Ich gebe Ihnen in der Grundausrichtung recht: Ich als Opposition habe ein anderes Demokratieverständnis als Sie als SVP. Das haben Sie ja gesagt. BENEDIKTER (UFS): Ich habe vorhin schon zum Artikel 6, und damit auch zum Artikel 6-bis, Stellung genommen, und habe mich an den Kollegen Peterlini gewandt, der nicht anwesend war. Jetzt will ich nichts wiederholen. PETERLINI (SVP): (unterbricht) BENEDIKTER (UFS): Ich weiß schon, es ist nicht der Mühe wert, den Benedikter anzuhören. Ich möchte nichts wiederholen, sondern nur sagen, wenn das stimmt, was Du sagst, und wenn Ihr überzeugt seid, daß das wirklich richtig ist, ja, warum beantragt Ihr dann die Abschaffung dieses Artikels? Das ist doch eine Bekräftigung Eures Standpunktes, wenn dieser Artikel bleibt. Warum beantragt Ihr das? Ihr habt ein schlechtes Gewissen "Nein, dieser ist vielleicht ein bißchen zu viel des Guten, dieser könnte rückverwiesen werden. Lassen wir den Artikel 6". So ist der eigentliche Gedankengang. Dieser Artikel ist zu viel des Guten. Und ich habe darauf hingewiesen, daß ja Frasnelli die Initiative zu diesem Artikel ergriffen hat, weil er sich von den "Dolomiten" nicht gerecht behandelt gefühlt hat, im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung mit Atz, was die Juden-Frage und ähnliches betrifft. Deswegen sollte also der Landeshauptmann Frasnelli gegenüber Atz schützen und, ich weiß nicht, eine Zeitung oder eine Publikation mitfinanzieren, die Frasnelli gegen Atz verteidigt. So etwas Ähnliches. Aber ich frage mich nur - und ich schließe mich dem an, was die Kollegin Kury gesagt hat -, warum ... In Rom ist jetzt ja eine große Auseinandersetzung über diese "par condicio". Ihr wißt alle, um was es geht. Und jemand muß da sein, der dann durchgreift, wenn die "par condicio" verletzt wird, jemand, der beurteilt, ob diese Gleichberechtigung verletzt wird. Ja, aber dort fällt niemandem ein, weder der Regierung, noch der Opposition, noch wem weiß ich, mit dieser Aufgabe ein Regierungsorgan zu beauftragen, sondern von Haus aus sagt man: Das ist der "garante". Und wir wissen ja, dieser wird vom Staatspräsidenten, im Einvernehmen mit den Präsidenten der beiden Kam-

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mern, ernannt - dieser "garante" hat also mit der Regierung wirklich nichts zu tun -, und dieser hat dann eine gewisse richterliche Befugnis. Es kann also feststellen "Jetzt ist die 'par condicio' verletzt; jetzt wird durchgegriffen und verordnet, daß der andere, der zu wenig zum Zuge gekommen ist, entsprechend kompensiert wird" usw. Aber es ist nie ein Regierungsorgan, ganz gleich, ob man sagt, der "Regierungshauptmann" ist ein Heiliger oder was immer. Daher verstehe ich wirklich nicht, daß man in den Artikeln 6 und 6-bis - in beiden steht es drinnen - sagt, daß "die Regierung" Sender unterstützt, die Sendungen machen, welche ihr gefallen, oder umgekehrt etwas gegen Sendungen unternimmt, die ihr nicht gefallen. Und ich habe eben daran erinnert - zum Unterschied von dem, was Du gestern gesagt hast "Wir übernehmen vorläufig ja nur einmal die Artikel vom Mammì-Gesetz" -, den Regionen, die das MammìGesetz übernommen haben - wir haben da ja eine ganze Reihe solcher Gesetze bekommen, jenes der Emilia Romagna, Lombardei, Aostatal und Trient -, ist nicht eingefallen, solche Artikel einzufügen. Diese haben alle nur den Artikel drinnen, der im Mammì-Gesetz enthalten ist, in dem es heißt, daß die Regionen mit eigenen Maßnahmen Zuschüsse an örtliche Sender, die europagemeinschaftliche Sendungen machen, gewähren können, eben weil es eine EGVerordnung gibt, die sagt: Die Staaten sollen dafür sorgen, daß die Rundfunksender - und zwar auch die privaten Rundfunksender - mehr Sendungen für Europa veranstalten. Nur das. Und das ist im Mammì-Gesetz vorgesehen. Und das haben die Regionen alle samt und sonders übernommen, so wie sie alles andere übernommen haben, was im Mammì-Gesetz enthalten ist. Ich habe nur festgestellt, daß sich mit der Übernahme dieser Artikel des Mammì-Gesetzes bei uns hinsichtlich der Gestaltung des Pluralismus, oder des echten Durchgreifens im Sinne des Pluralismus, gar nichts ändert, weil in diesen Artikeln des Mammì-Gesetzes immer nur eine beratende Funktion - ob sie dann Gutachten heißt oder wie immer - dieses Landeskomitees vorgesehen ist und keine Funktion, laut der man durchgreifen könnte. Diese ist allerdings klipp und klar im Autonomiestatut enthalten. Und wenn wir uns nun mit dieser beratenden Funktion, abgesehen von den Artikeln 6 und 6-bis, zufriedengeben, dann haben wir eben in aller Form auf das verzichtet, was uns das Autonomiestatut zugesteht. Und es ist ein Unterschied, ob man sagt: "Ja, eigentlich bräuchten wir mehr. Die Kulturautonomie erheischt eine echte Zuständigkeit anstelle des Staates. Aber inzwischen übernehmen wir das, was allen Regionen zugestanden worden ist". Der Unterschied ist der: Wir haben das seinerzeit zugestanden erhalten und nehmen es jetzt nicht wahr. Und, bitte, ich habe mich darum bemüht, war aber weder zuständiger Assessor, noch Landeshauptmann, der aus der Sache eine "conditio sine qua non" hätte machen können, was ich für meine Dinge schon getan habe - Raumordnungsgesetze, wo sogar Durnwalder dem ORF vor, ich weiß nicht genau, einem Jahr gesagt hat: Ja, das ist ein Verdienst von Benedikter, wenn wir erreicht haben, daß unsere Gegend nicht so zersiedelt und nicht so überfremdet wird. Das hat er sogar anerkannt, obwohl ich damals ja auch als Kommunist verschriehen worden bin. Aber, bitte, das nehme ich gerne in Kauf.

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PETERLINI (SVP): Kollege Leitner, es stimmt, daß die Handhabung und die Durchführung des Mammì-Gesetzes und auch verschiedene Paragraphen überholt sind. Diese Haltung hat ja der Verfassungsgerichtshof in vielen Teilen zum Ausdruck gebracht, aber nicht deswegen, weil das Mammì-Gesetz zu viel für Meinungsfreiheit getan hätte, sondern zu wenig, weil es in verfälschender Form die verschiedenen Verfassungsurteile seit 1975 zugunsten eines DuoPols - Berlusconi und RAI - auf Staatsebene ausgelegt hat, anstatt das zu tun, was der Verfassungsgerichtshof gesagt hat, nämlich den Artikel 21 der Verfassung, und damit größte Meinungsfreiheit, umzusetzen. Was die Tageszeitung "Dolomiten" und den Vorwurf, sie sei ein SVPOrgan betrifft, möchte ich Ihnen vorlesen, was der Chefredakteur, Dr. Toni Ebner, in seinem Leitartikel schreibt, nachdem er die grundsätzliche volkstumspolitische Haltung der Athesia unterstreicht: "Es sei auch klar und deutlich festgehalten, daß die 'Dolomiten' nie ein Parteiblatt gewesen sind und nie ein Parteiblatt sein werden. Die Linie der Zeitung ist doch den Grundsätzen des Hauses verpflichtet. Eine umsichtige Unternehmenspolitik", sagt er dann, "ermöglicht es auch, wirtschaftlich unabhängig zu sein". Aber, was ich zum Ausdruck bringen wollte und was auch meine Kritik an der Opposition bleibt, ist, das mangelnde Gefühl, zu verstehen, daß man Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit nicht durch Deklarationen und Komitees schafft. Meine Damen und Herren, Ihr könnt ein noch so wunderbares Komitee schaffen, das dann Deklarationen erlassen darf, und es kann noch so wunderbar besetzt sein. Wenn es nur einen Radio und nur eine Zeitung geben würde - es gibt glücklicherweise mehr -, dann wäre das keine Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit - und deswegen habe ich das schöne Verfassungsurteil, das Du, Kollegin Klotz, zitierst, aber immer noch nicht verstanden hast, so deutlich vorgebracht; entschuldige, wenn ich es so offen sage - entsteht eben auch durch eine Vielfalt, denn dann kann auch die Zeitung selbst freier sein: eine Zeitung berichtet so, eine anders; ein Radiosender, Kollegin Kury, wirft die Pressemitteilung in den Papierkorb und dafür bringt sie der andere Sender. Das ist Meinungsfreiheit in der Vielfalt. Und das ist das, was das Gesetz erreichen will. Und deswegen habe ich mich vorhin auch so geärgert, weil man diese Botschaft nicht verstanden hatte, die Botschaft, die hier sicherlich nicht im richtigen Gesetz steht, sicherlich nicht in der richtigen Formulierung vorliegt, auch nicht als Pauschalvorwurf gegen die "Dolomiten" in dieser Form gerechtfertigt ist, aber die, wie ich gesagt habe - und ich bleibe bei dieser Formulierung -, ein Warnlicht, vielleicht auch ein Leitlicht, sein soll, bitte mit Behutsamkeit und großem Verantwortungsbewußtsein diese Rolle als einzige Tageszeitung weiterzuführen. VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Als nächste hat die Abgeordnete Klotz das Wort. Bitte.

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KLOTZ (UFS): Frau Präsidentin, darauf muß ich schon antworten, wenn man uns hier weismachen will, daß man den Pluralismus nicht durch irgendwelche Bewegungen usw. schaffen kann. Tatsache ist, Kollege Peterlini, daß Ihr Pluralismus durch den Landeshauptmann und durch die Landesregierung schaffen wolltet. Um das geht es doch. PETERLINI (SVP): Die Landesregierung fördert ja auch die Industrieprojekte ... KLOTZ (UFS): Entschuldigung, lesen Sie sich bitte den Artikel 6-bis noch einmal ganz genau durch. Und das ist es, was wir immer wieder als Kritik hier vorgebracht haben, daß man ... ABGEORDNETER: (unterbricht - interrompe) KLOTZ (UFS): Ja, natürlich. Aber man kann uns hier nicht unterstellen, daß wir nicht wüßten, was Meinungsvielfalt ist. Gerade wir wissen es, und gerade wir spüren es, daß es in diesem Land diese Meinungsvielfalt eben nicht gibt. Aber dann so zu tun, als würde man von etwas ganz anderem reden, also, Kollege Peterlini, bitte, das brauchen wir einander nicht zuzumuten. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Die Südtiroler Landesregierung spricht sich für die Streichung dieses Artikels 6-bis aus, weil wir der Meinung sind, daß dieser Artikel in diesem Gesetz nichts zu suchen hat. Tatsache ist, daß dieses Gesetz Hörfunk und Rundfunk regelt. Und aus diesem Grund kann dieser Artikel nicht in dieses Gesetz aufgenommen werden, wobei ich mich grundsätzlich gegen einen solchen Artikel aussprechen würde, weil ich der Auffassung bin, daß es einfach nicht richtig ist, daß von seiten der politischen Parteien oder von seiten des Landtages oder auch von seiten der Landesregierung eine eigene Tageszeitung gefördert werden sollte oder daß in einem Bezirk oder in einer Talschaft, wenn eine Zeitung herausgegeben wird, automatisch eine zweite unterstützt werden sollte, denn schon das wäre die Einmischung der Politik in die Printmedien bzw. in die Presseorgane. Und das, glaube ich, sollte es nicht geben. Denn wir müßten, wenn wir diesem Geist folgen würden, sofort im Gadertal oder in Gröden eine zweite "Usch de Ladins" herausbringen oder eine zweite Zeitung, weil es dort nur eine Zeitung gibt. Wir müßten selbstverständlich in jedem einzelnen Bezirk neben den heute bestehenden Bezirkszeitungen weitere Zeitungen herausgeben. Wir müßten auf Gemeindeebene neben der heute bestehenden Gemeindezeitung eine zweite herausgeben. Ich glaube, daß jeder einsehen wird, daß das nicht Aufgabe der Politik ist. Wir leben, Gott sei Dank, in einem freien Land, wir leben in einem Land der Meinungsvielfalt, und jeder einzelne kann herausgeben, was er will. Und in einer freien Marktwirtschaft wird letzten Endes dann der Leser entscheiden, ob er diese oder jene Zeitung kauft,

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und die eine oder andere Herausgabe wird dann eingestellt werden müssen. Aus diesem Grund, glaube ich, daß es einfach richtig ist, diesen Artikel zu streichen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 7 Zuschüsse für den Bezug von Agenturnachrichten 1. Das Land Südtirol kann angesichts der besonderen Situation in Südtirol Rundfunksendern Zuschüsse im Höchstausmaß von fünfzig Prozent der zulässigen Ausgabe für den Bezug von Nachrichten bei einer deutschsprachigen Presseagentur gewähren, sofern die diesbezüglichen Kosten nicht vom Staat übernommen werden. --------Contributi per l'acquisizione di notizie da agenzie di stampa 1. Tenuto conto della particolare situazione dell'Alto Adige, la Provincia autonoma di Bolzano può concedere a emittenti radiofoniche e televisive locali contributi fino al cinquanta per cento della spesa ritenuta ammissibile per l'acquisizione di notizie da un'agenzia di stampa di lingua tedesca, a condizione che tali spese non vengano sopportate dallo Stato.

Von den Abgeordneten Willeit und Waldner ist zu diesem Artikel ein Abänderungsantrag eingebracht worden. Ich verlese ihn: "Im Artikel 7, Absatz 1 werden die Worte "bei einer deutschsprachigen Presseagentur" durch folgende ersetzt: "bei einer deutschsprachigen oder ladinischsprachigen Presseagentur, sofern vorhanden". Al comma 1 dell'articolo 7 le parole "da un'agenzia di stampa di lingua tedesca" vengono sostituite con le parole "da un'agenzia di stampa di lingua tedesca o ladina, in quanto esistente". Wer wünscht das Wort? Landeshauptmann Durnwalder, bitte. DURNWALDER (Landeshauptmann - SVP): Die Südtiroler Landesregierung spricht sich für diesen Abänderungsantrag aus, allerdings unter der Voraussetzung, daß entsprechende ladinische Presseagenturen überhaupt existieren, denn zur Zeit ist es so, daß hier keine Presseagentur ladinischer Muttersprache existiert. Sollten aber solche existieren, gleich ob das in der Schweiz oder irgendwo anders ist, sind wir selbstverständlich dafür, daß derselbe Beitrag auch für den Ankauf dieser Nachrichten gegeben wird. Jedenfalls sprechen wir uns dafür aus, mit dem Zusatz "sofern solche überhaupt existieren", denn es wäre unmöglich, wenn wir eine entsprechende Presseagentur errichten müßten. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 1 Stimmenthaltung und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.

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Wer wünscht das Wort zum so abgeänderten Artikel 7? Abgeordnete Klotz, bitte Sie haben das Wort. KLOTZ (UFS): Ich hatte in der Gesetzgebungskommission den Vorschlag gebracht, hier den Prozentsatz auf achtzig zu erhöhen. Wenn man wirklich Pluralismus will und dafür sorgen will, daß es Informationsvielfalt gibt, dann wäre es nicht zu viel verlangt, daß man hier eine zusätzliche Förderung gewährt. Und es wäre ohne weiteres dieser Prozentsatz ... DURNWALDER (SVP): Hundertzehn Prozent wäre besser. KLOTZ (UFS): Nein achtzig Prozent. Das ist das Limit, habe ich mir sagen lassen. Also, danke für die Falle, Herr Landeshauptmann, in die ich nicht hineintappen muß. Also bis zu achtzig Prozent wäre möglich. Man hat das nicht angenommen. Aber gerade das wäre meines Erachtens schon ein Zeichen des Willens gewesen, hier eine gewisse Erleichterung zum Zugang dieser Informationen zu schaffen. Deswegen können wir auch diesem Artikel nicht zustimmen. Das wäre tatsächlich eine Möglichkeit gewesen, auch für die Privatsender noch eine Möglichkeit zu schaffen. PRÄSIDENTIN: Wünscht noch jemand das Wort? Neimand. Wir stimmen über den Artikel 7 ab: mit 6 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 8 Werbung 1. Mindestens fünfundzwanzig Prozent der Mittel, die von der Autonomen Provinz Bozen und den von ihr errichteten Körperschaften sowie von den autonomen Verwaltungen jeglicher Art, welche ihrer Kontrolle oder Gesetzgebung unterliegen, für Werbung und für Promotion im Bereich des Landesgebietes ausgegeben werden, sind für lokale Rundfunksender bestimmt. -------Pubblicità 1. Almeno il venticinque per cento delle somme stanziate dalla Provincia autonoma di Bolzano e dagli enti da essa istituiti nonché da amministrazioni autonome comunque denominate, sottoposti alla sua vigilanza o legislazione, per le spese pubblicitarie e di promozione nell'ambito del territorio provinciale, è destinato alle emittenti radiofoniche e televisive locali.

Zu diesem Artikel ist von den Abgeordneten Zendron und Kury ein Abänderungsantrag vorgelegt worden, der wie folgt lautet: Am Ende von Artikel 8 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt und folgende Wörter angefügt: ", wobei ohne Diskriminierungen und nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit vorzugehen ist."

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All'articolo 8 il punto finale viene sostituito dalla virgola, e sono aggiunte le seguenti parole: ", senza discriminazioni e secondo criteri di economicità". Das Wort hat die Abgeordnete Zendron für die Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Come ho detto quando ho illustrato il nostro emendamento all'articolo 6, questo era la seconda cartina di tornasole delle intenzioni che ha la maggioranza e la Giunta su questo disegno di legge. Abbiamo visto che per adesso abbiamo fatto una legge in cui la Giunta provinciale può decidere sentito il parere del comitato che viene trattato come una normale commissione, a cui sono state tolte anche alcune incompatibilità che erano presenti nel disegno di legge originale con un emendamento in aula. Oggi i giornali hanno scritto tutti che i dirigenti e i presidenti delle amministrazioni in qualche modo collegate con la Provincia o addirittura dipendenti della Provincia saranno esclusi, invece c'è stato un emendamento ieri e sono tutti ammessi, quindi in qualche modo ci sarà la garanzia di un comitato che è fedele alla maggioranza. Abbiamo visto che il parere del comitato non è vincolante, quindi la Giunta potrà decidere autonomamente cosa fare, chi finanziare. Adesso con questo emendamento da noi proposto cerchiamo di introdurre una minima formulazione per cui questo 25% delle somme stanziate dalla Provincia autonoma di Bolzano per spese pubblicitarie e di promozione che vengono destinate alle emittenti radiofoniche televisive locali come minimo debbono rispettare i principi della non discriminazione e il principio dell'economicità. A me pare che sia importante che all'interno della legge ci sia almeno questo, perché ci farebbe piacere sapere - è la terza volta che lo chiedo in quest'aula ed è la terza volta che il Presidente della Giunta manca, quindi neanche questa volta avrò una risposta a quanto più o meno ammonta la spesa per pubblicità e promozione della Provincia di Bolzano. Sarebbe interessante perché è differente sapere se sono 5 miliardi o è un miliardo. Sarà compresa la pubblicità ad esempio del settore del turismo che ovviamente è enorme? Ma anche escluso questo, quanta libertà hanno gli Assessorati? Anche recentemente abbiamo avuto esempi di vari Assessorati che hanno fatto promozione e pubblicità nelle emittenti private, e anche questo sarebbe interessante da sapere. A mio parere sarebbe importante sapere non solo quanto viene dato ma è anche fondamentale avere la sicurezza che questa massa di denaro che non sarà certamente piccola verrà distribuita in modo equo fra le varie emittenti, altrimenti un passo dietro l'altro costruiamo una situazione in cui il sospetto che ci sarà un uso politico di questi contributi è perfettamente giustificato, perché ogni elemento di chiarificazione che si cerca di mettere viene puntualmente respinto e quindi noi pian piano ci stiamo costruendo la convinzione che il sospetto che avevamo all'inizio si sta dimostrando vero. A questo punto credo sia opportuno che ricordi tutto lo slancio contributivo, il desiderio di contribuire alla cosiddetta democrazia che sarebbe il frutto di una massima espansione di numero delle emittenti. In qualche modo però si attua solo una parte della legge Mammì laddove ad esempio parla di forme di collaborazione con le realtà culturali e informative delle regioni e con le sedi perife-

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riche della concessionaria pubblica, oltre che con i concessionari privati in ambito locale. La legge Mammì al primo punto mette una collaborazione con le sedi periferiche dell'emittente pubblica, in secondo luogo le convenzioni con le emittenti private. Mi pare che qui si sia lasciata solo la seconda parte e anche questo ci dovrebbe far pensare nel momento in cui all'emittente pubblica di per sé e giustamente viene richiesta, anche se non sempre possiamo dirci soddisfatti dei risultati, un maggiore equilibrio e obiettività nell'informazione. Mi sembra che questo emendamento, che invitiamo i colleghi a considerare e a votare, sia un segnale quasi definitivo sull'intenzione della Giunta rispetto a questa legge. Insieme all'articolo 6 doveva costituire due limiti significativi del modo con cui verrà gestito il rapporto fra la legislazione pubblica, anche il potere politico in qualche modo e le differenti realtà di emittenza privata e pubblica, anche se quella pubblica è stata lasciata da parte per quello che riguarda un rapporto costitutivo. E qui se si arriverà a respingere questo emendamento credo che potremo dire, dopo aver fatto tutti i passi necessari per cercare di costruire una cosa differente, che questa legge non garantisce certamente un miglioramento del pluralismo, ma al contrario permetterà alla maggioranza politica di fare un altro passo avanti nella conquista del controllo dell'informazione. KLOTZ (UFS): In der Tat ist hier die Frage nach dem Verteilungsschlüssel die wichtigste Frage. Aber das wird auch durch den Abänderungsantrag der Grünen nicht klarer und nicht geklärt: "nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit". Wie erhebt man die Wirtschaftlichkeit? Es geht, wie gesagt, um einen ganz klaren gerechten Schlüssel. Aber, bitte, hier aufpassen. Wir wissen, daß das ASTAT eine Umfrage über die Hörergewohnheiten durchgeführt hat: Welcher Rundfunksender wird gehört? Welcher Fernsehsender wird gewählt? Das ist eine äußerst gefährliche Sache. Und ich möchte hier wirklich um Aufmerksamkeit bitten. Stellen Sie sich vor, Frau Christine Mayr, die Landesregierung gibt beim ASTAT eine Umfrage in Auftrag, zu ermitteln, welcher Rechtsanwalt bei der Bevölkerung am beliebtesten ist. Stellen Sie sich vor, es wird eine Umfrage in Auftrag gegeben, welche Ärzte von der Bevölkerung am meisten konsultiert werden. Das ist die perfekte Manipulation und Wettbewerbsverzerrung. Und so ähnlich läuft das hier mit der Umfrage über die Hörergewohnheiten ab. LEITNER (Die Freiheitlichen): Da hat sie recht. KLOTZ (UFS): Und wenn dann diese Kriterien für den Verteilungsschüssel hergenommen werden, dann ist das wieder die perfekte Manipulation. Und wenn bei der Wirtschaftlichkeit das hier gemeint ist: Der Sender X wird nur von 2 % gehört, laut Umfrage, bei der man immer noch fragen muß: Nach welchen Kriterien ist vorgegangen worden? Welche Leute sind angerufen worden? Ist das wirklich nach international anerkannten Schemata oder üblichen Gewohnheiten durchgeführt worden? Das ist ja auch noch nicht abgesichert. Dann könnte man hier hergehen und sagen: Die Umfrage des Landesinstitutes für Statistik hat ergeben, daß der Sender X nur von fünfzig Hörern gehört wird, der

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Sender Y aber von soundsoviel Hörern gehört wird. Dann kann man einen Sender perfekt "ausbremsen" und "trockenlegen", denn da kann man schon die Mittel und Wege finden, das so zu drehen, daß diesen Sender zufällig niemand hört. Aber so geht das natürlich nicht! Und deswegen bin ich ganz entschieden gegen diesen Artikel, solange wir nicht den Verteilungsschlüssel wissen und solange wir wissen, daß genau solche Dinge im Gange sind. Und ich habe mich informiert, es hat eine erste Umfrage gegeben, aber es kommt eine zweite dazu. Und das ist, wie gesagt, äußerst gefährlich. Das müssen wir uns schon einmal überlegen und genauer durch den Kopf gehen lassen. Und deswegen, Frau Zendron, halte ich das Prinzip der Wirtschaftlichkeit für sehr gefährlich. Wenn das auf diese Weise erhoben wird, dann liefern wir ein zusätzliches Instrument, damit nicht linientreue Sender trockengelegt werden, denn ich vertraue diesen Ergebnissen nicht, so, wie diese abgelaufen sind. Es gibt darüber sehr viele Klagen. Dem vertraue ich mich nicht an. Das hier ist meines Erachtens ganz und gar ungeklärt, und deshalb birgt es alle Gefahren der tatsächlichen Wettbewerbsverzerrung. ZENDRON (GAF-GVA): Approfitto del fatto di avere ancora qualche minuto per spiegare alla collega Klotz che credo che abbia inteso male il criterio di economicità che è invece quel criterio che l'ente pubblico deve seguire e che ovviamente deve far fare un ragionamento di tipo economico fra le varie emittenti a seconda del costo che ha la pubblicità. L'ente pubblico si impegna a dare il 25% alle emittenti private, però non lo può fare senza tener conto dei prezzi del mercato. Il concetto di economicità è differente da quello da lei adesso avanzato. Non si tratta di guardare il numero degli ascoltatori ma un elemento determinante è anche quello del prezzo, perché, come sapete, il prezzo della pubblicità è determinato autonomamente dalle emittenti e credo che l'ente pubblico debba cercare anche di mettere i suoi annunci cercando di ottenere il massimo effetto e i prezzi migliori, perché il denaro dei cittadini non può essere buttato via. Credo che questo fra il resto sia anche un elemento che permette di aiutare, la prima parte, che è sicuramente la più importante di questo emendamento, e cioè di non conferire i contributi particolarmente a quelle emittenti "amiche" che eventualmente potrebbero fare i prezzi che vogliono. Di fatto sul mercato succede questo, che spesso viene ottenuta pubblicità per questioni di collegamento politico molto di più che non per il prezzo che si offre. Le scelte non vengono fatte in base al libero mercato - questo è il problema del mercato della pubblicità - ma vengono fatte sulla base delle intenzioni di incentivare e sostenere un'emittente amica, o un giornale amico. Ci sono giornali che sono fatti molto bene che però hanno poca pubblicità perché non hanno il collegamento, e magari il costo della pubblicità sarebbe anche più basso, però ovviamente non riesce ad incontrarsi con un'offerta che non è fatta secondo l'interesse anche di chi la dà. Per questo l'economicità è stata aggiunta alla questione della discriminazione, anche se ovviamente per la Giunta provinciale il fatto di non discriminare le emittenti è l'aspetto fondamentale di questo emendamento.

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PETERLINI (SVP): Ich würde die Bedenken, die zum Ausdruck gekommen sind, eigentlich voll unterschreiben, wenn wir nicht die Garantien des Rechtsstaates und des demokratischen Systems hätten. Die Absicht des Gesetzgebers - und auf jeden Fall auch meine - ist natürlicherweise, gleichberechtigt und objektiv die verschiedenen Sender zum Zuge kommen zu lassen. Und der Artikel sagt eigentlich nichts anders vor als daß die Landesregierung verpflichtet wird, von ihren Werbeausgaben - sie müssen ja deswegen nicht mehr werden; es soll auch der Steuerzahler wissen, daß er dann nicht mehr zu bezahlen hat, sondern daß es nur die bestehenden Werbeausgaben sind - einen Teil auch für die elektronischen Medien auf lokaler Ebene zu reservieren, Prinzip, das übrigens im Staatsgesetz so festgehalten ist, um eben, wiederum im Hintergrund des Artikel 21 der Verfassung, nicht nur zu sagen "Ihr dürft auf lokaler Ebene senden", sondern um den Sendern auch eine reelle Chance zum Überleben zu geben. Und somit ist es gut und richtig, daß das Südtiroler Landesgesetz das nachvollzieht und auch diese gleiche Aufteilung vornimmt - fünfundzwanzig Prozent von diesem Budget, wenn also Prospekte, Filmmaterial oder sonstige Werbeaktionen unternommen werden, eben auch an die elektronischen Medien zu verteilen -, was natürlich auch im Interesse des Auftraggebers, in diesem Falle des Landes oder der Landeskörperschaften, ist, weil ja diese Medien verfolgt werden, neue andere Zielgruppen anpeilen und damit auch im Sinne des Werbeeffektes sicherlich interessant sind. Aber - ich schließe mich dem Appell an - natürlich muß das gerecht vor sich gehen. Und deswegen gibt es ja auch diesen Medienbeirat. Dieser soll diesbezüglich seine Empfehlungen abgeben, seine kulturelle, richtungsweisende Linie aufzeigen und damit möglichst dafür sorgen, daß das objektiv vor sich geht. Das gilt für alle Beiträge des Landes. Ich meine, es ist ja dasselbe beim Kulturfonds. Niemand möchte, daß über den Kulturfonds nur gewisse Dinge gefördert werden und andere Dinge nicht, daß andere "ausgetrocknet" werden, wie Du es gesagt hat. Ich hoffe, daß das nicht geschieht. Aber ich habe eigentlich auch in der Kulturszene diesbezüglich nie Vorwürfe gehört. Wir müssen schon davon ausgehen, daß wir in einem Rechtsstaat leben, daß das Personen mit möglichst objektivem Sinn für Vielfalt vollziehen und daß ja die Sender selbst schon sehr auf diese Maßnahme warten. Kollegin Klotz, man kann nicht sagen "Jetzt bin ich dagegen, weil da keine Garantien sind". Die Garantien sind im Rechtssystem verankert. Wo ich mich ganz Deiner Kritik anschließen würde, ist bei diesen Umfragen. Bei diesen Umfragen muß man sehr aufpassen, weil man mit Statistiken sehr viel nachweisen, aber auch sehr viel verstellen kann. Ich habe diese Materie sehr ausführlich und mit großer Freude studiert, und kenne mich ein bißchen aus und weiß, wie man Ergebnisse präsentieren kann. Man kann gewisse Ergebnisse blockartig zusammenzählen, und dann sieht es nach einem großen Prozentsatz aus. Man kann sie auf einzelne Talschaften oder auf einzelne kleine Sender aufdividieren, und dann sieht es eben nach Nichts aus.

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KLOTZ (UFS): Fragestellung! PETERLINI (SVP): Man kann die Fragestellung so oder anders formulieren. Also, beim Statistikstudium wird man danach beurteilt, ob man eine Fragestellung objektiv macht oder ob man sie verstellt macht. Und das eine wird positiv und das andere negativ beurteilt. Aber bei den Bedenken gebe ich Ihnen vollkommen recht. Und ich würde bitten, daß die Landesregierung diesbezüglich, wenn sie solche Umfragen über das Statistikamt in Auftrag gibt - bzw. morgen der Rundfunkbeirat -, mit größter Vorsicht diese Dinge verfolgt, weil man es nicht akzeptieren könnte, daß da eine einseitige politische Linie verfolgt wird. Also, das wäre nicht in der Absicht des Gesetzes. Ich muß Euch ehrlich sagen, die Absicht des Gesetzes ist wirklich diejenige, eine möglichst große Vielfalt zu schaffen und möglichst viele Stimmen zum Zuge kommen zu lassen. PAHL (SVP): Ich kann für die SVP-Fraktion nur die Haltung in dieser Frage bestätigen, wie sie Kollege Peterlini ausführlich dargelegt hat. Wir sind selbstverständlich ganz derselben Meinung. Nachdem aber Gesetze möglichst kurz sein sollten und nicht unnötige Prinzipien, die von vornherein zu gelten haben, x-mal wiederholt werden sollten, ist diese Anfügung völlig überflüssig. Wie Dr. Peterlini schon sagte, das Rechtssystem als solches ist ja unumstritten und gilt bereits vor diesem Gesetz und damit auch für dieses Gesetz, so daß die Anfügung völlig überflüssig ist. Das hieße nur Eulen nach Athen tragen. Das würde praktisch den Eindruck erwecken, als ob nur in diesem Fall ein bestimmtes Prinzip anzuwenden sei und in anderen Fällen nicht. Aber Grundprinzipien gelten in allen Fällen und müssen nicht in jedem einzelnen Fall wiederholt werden. Das würde sie ja in ihrer Kraft und in ihrem Geltungsbereich geradezu abwerten. Ebenfalls hat Kollege Peterlini darauf verwiesen, daß der Rundfunkbeirat dann ja die Leitlinien erarbeiten soll und aus diesem Rat heraus schon genügend Richtlinien und Vorschläge für die Landesregierung kommen werden, so daß nicht zu befürchten ist, daß es zu einer einseitigen Bevorzugung kommt. In der Praxis sehe ich diese Gefahr nicht, bei allen menschlichen Unzulänglichkeiten, die man hat. Daß die Vielfalt das Grundanliegen dieses Gesetzes ist, steht wirklich außer Zweifel. Kollege Peterlini hat nochmals ausführlich darauf verwiesen. Und, ich glaube, daß gerade auch aus diesem Grunde wichtige Medien in Südtirol, wie etwa die RAI, letztlich nach einer Phase des Überlegens froh sein werden, wenn etwas mehr Vielfalt ins Land kommt, weil sie damit ja auch Gelegenheit erhalten, ihre eigene Qualität, gerade in der Konkurrenz, mehr unter Beweis zu stellen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab. KLOTZ (UFS): Ich ersuche um Feststellung der Beschlußfähigkeit. PETERLINI (SVP): Ich beantrage die namentliche Abstimmung.

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PRÄSIDENTIN: Es ist die namentliche Abstimmung beantragt worden. Ich stelle fest, daß zwei weitere Abgeordnete diesem Antrag zustimmen. Es wurde die Nummer 1 gezogen: ACHMÜLLER (SVP): Nein. ATZ (SVP): Nein. BENEDIKTER (UFS): Ja. BENUSSI (AN): (Assente) BERGER (SVP): (Abwesend) BOLZONELLO (AN): Sì. CIGOLLA (PPI): (Assente) DENICOLO' (SVP): Nein. DI PUPPO (PPI): (Assente) DURNWALDER (SVP): Nein. FEICHTER (SVP): Nein. FRASNELLI (SVP): (Abwesend) FRICK (SVP): Nein. HOLZMANN (AN): (Assente) HOSP (SVP): (Abwesend) KASSLATTER-MUR (SVP): Nein. KLOTZ (UFS): Ja. KOFLER (SVP): Nein. KURY (GAF-GVA): Ja. LAIMER (SVP): Nein. LEITNER (Die Freiheitlichen): Ja.

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MAGNABOSCO (CCD): Sì. MAYR C. (SVP): Nein. MAYR S. (SVP): (Abwesend) MESSNER (SVP): Nein. MINNITI (AN): Sì. MONTEFIORI (Lega Nord): (Assente) MUNTER (SVP): (Abwesend) PAHL (SVP): Nein. PETERLINI (SVP): Nein. SAURER (SVP): Nein. VIOLA (PDS): No. WALDNER (Die Freiheitlichen): Enthalten. WILLEIT (Ladins): Enthalten. ZENDRON (GAF-GVA): Sì. PRÄSIDENTIN: Ich gebe das Abstimmungsergebnis bekannt: mit 8 JaStimmen, 2 Stimmenthaltungen und 15 Nein-Stimmen ist der Abänderungsantrag abgelehnt. Wer wünscht das Wort zum Artikel 8? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 4 Nein-Stimmen, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Es liegt ein Zusatzartikel vor, eingebracht durch die Abgeordneten Zendron und Kury, der folgendermaßen lautet: Nach Artikel 8 wird folgender Artikel 8-bis eingefügt: "Art. 8-bis 1. Wer um einen von diesem Gesetz vorgesehenen Zuschuß ansucht, muß belegen, daß er die geltenden Bestimmungen über das öffentliche und private Rundfunkwesen beachtet und daß er eine ordnungsgemäße Konzession für die Sendungen besitzt. Weiters muß er, unbeschadet der Strafbarkeit wegen falscher Erklärung in öffentlichen Urkunden, erklären, daß er die EG-Richtlinie Nr.

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552/89 beachtet; bei Unterlassung besagter Erklärung verfällt der Zuschuß bzw. der Betreffende muß ihn samt Zinsen rückerstatten. Zwecks Gewährung von Zuschüssen an private Rundfunkanstalten ist folgendes vorzulegen: a) eine Erklärung der regionalen Journalistenkammer, in der bestätigt wird, daß der Kammer weder steuerliche Unregelmäßigkeiten noch Verletzungen der geltenden Arbeitsverträge des technischen, administrativen und journalistischen Personals zu Lasten der Antragsteller bekannt sind; b) eine Erklärung der Landesdirektion der Post, in der bestätigt wird, daß zu Lasten des Antragstellers keine Beanstandung, Anzeige oder Meldung wegen Störungen und technischer Interferenzen bei der Ausstrahlung der Hörfunk- oder Fernsehsendungen eingereicht wurde; c) eine Erklärung des Antragstellers, in der bestätigt wird, daß die europäischen Bestimmungen und insbesondere die Artikel über Fernsehwerbung, Sponsoring und Dumping beachtet werden. ---------1. I richiedenti un contributo previsto dalla presente legge devono provare di rispettare le norme vigenti in materia del sistema radiotelevisivo pubblico e privato e di essere in possesso di regolare concessione per le trasmissioni. Devono inoltre dichiarare, pena la decadenza del contributo e l'obbligo a restituirlo con gli interessi, fatta salva la sanzionabilità per dichiarazione di falso in atto pubblico, di rispettare la direttiva della CEE n. 552/89. La concessione di contributi ai concessionari per la radiodiffusione privata è subordinata in particolare alla presentazione di: a) una dichiarazione dell'ordine regionale dei giornalisti, nella quale si confermi come allo stesso ordine non risultino irregolarità fiscali, né violazioni dei vigenti contratti di lavoro del personale tecnico, amministrativo e giornalistico, a carico dei richiedenti; b) una dichiarazione della direzione provinciale delle Poste nella quale si confermi che nessuna contestazione, denuncia o segnalazione è stata inoltrata a carico del richiedente, per disturbi ed interferenze tecniche nella trasmissione dei segnali radio o televisivi; c) una dichiarazione del richiedente in cui si confermi di rispettare la normativa europea e in particolare gli articoli sulla pubblicità televisiva, la sponsorizzazione, e il dumping."

Die Abgeordnete Zendron hat das Wort zur Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Mi sembra chiaro quanto proposto dall'articolo. Vorrei partire dall'eventuale obiezione che so che in altre occasioni è stata già avanzata dal consigliere Peterlini che non ascolta mai quello che gli si dice, ma forse richiamandolo ascolta. Il consigliere Peterlini su questo emendamento ha detto infatti che non dobbiamo riscrivere quello che già è ovvio. Invece io credo che sia necessario scriverlo proprio perché siamo in una situazione di profonda irregolarità che è dovuta al fatto che il Circostel non riesce a fare il suo mestiere. Questo articolo sarebbe utile per tutelare quelle emittenti private che sono in

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ordine, che fanno il loro lavoro rispettando le regole. Non è una cosa punitiva, ma è anzi dare un vantaggio a chi rispetta le regole, a chi fa il suo mestiere in un quadro di legalità, e mi sembra che non si ci sia niente di sconvolgente in quello che viene chiesto. Sono quelle cose che normalmente dalla stragrande maggioranza delle emittenti private della nostra provincia vengono effettivamente rispettate. Tuttavia noi siamo in una situazione in cui vi sono alcune emittenti che non rispettano queste regole, non possiamo nascondercelo. Mi pare che l'ente pubblico debba, anche in modo esplicito, anche per delimitare il proprio ambito e per definire con trasparenza e chiarezza i criteri con cui intende intervenire con i suoi contributi all'interno di questo sistema radiotelevisivo, fare vedere che queste sono le cose che devono essere rispettate, non altre, non delle eventuali invenzioni che possono venire in mente successivamente ma queste. In questo modo credo che l'ente pubblico svolga il suo ruolo vero di definire alcune regole, alcuni criteri, lasciando poi libere le emittenti per quello che riguarda il contenuto del loro lavoro, cioè quella che è la loro necessaria autonomia e indipendenza, però credo che sia importante che ci siano delle regole. Abbiamo cercato di stabilire dei principi, la non discriminazione, il fatto che non ci sia una libertà totale di manovra della Giunta provinciale ma che tutte le emittenti abbiano diritti uguali, e fissati più esplicitamente dei criteri. Se ci fosse una contrarietà da parte di qualcuno lo pregherei di dire contro quali di queste regole dal punto di vista del contenuto sia contrario. Mi pare sia difficile esprimersi in modo contrario rispetto al contenuto, però anche di tenere conto del fatto che la situazione attuale non vede da parte di tutti il rispetto di questo. Da parte della maggioranza delle emittenti c'è un rispetto, però c'è anche una parte che non rispetta queste regole, e mi pare che l'ente pubblico in nessuna maniera possa permettersi di finanziare delle realtà in generale senza che vengano rispettati dei principi fondamentali. PAHL (SVP): Wir haben hier einen analogen Fall zum vorausgehenden Antrag. So selbstverständlich es ist, daß wir das Anliegen, das hier die Abgeordnete Zendron vorgebracht hat, teilen, so klar ist auch, daß dieser Antrag überflüssig ist, weil es sich hier ebenfalls um die erneute Forderung handelt, daß Grundprinzipien eingehalten werden. Aber Grundprinzipien gelten a priori und brauchen nicht für den Einzelfall festgeschrieben werden. Anderenfalls wären es keine Prinzipien. Daß EG-Richtlinien immer gelten, unabhängig vom Einzelfall, ist selbstverständlich, denn EG-Richtlinien haben auch in Südtirol Gesetzeskraft. Auch wenn sie "Richtlinien" heißen - ein Begriff, der etwas verwirrend ist -, ist deren Anwendung nicht in die Beliebigkeit der Staaten gestellt, sondern bindet alle Mitgliedsländer der Europäischen Union. Der Begriff EG ist hier übrigens nicht mehr ganz zeitgemäß. Es heißt jetzt ja Europäische Union. Außerdem ist eine Eigenerklärung des Betreffenden schon etwas fragwürdig, weil er sich gewissermaßen selbst kontrollieren müßte. Die Kontrolle muß von seiten der zuständigen Behörden erfolgen.

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Darüber hinaus ist ja im Artikel 5 bereits die Kooperation mit dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen gegeben. Und dies ist natürlich ein übergeordnetes Organ gegenüber der Landespostdirektion in Bozen, deren Funktionieren man ja tagtäglich bei der Briefzustellung feststellen kann. Es ist also völlig überflüssig, diese drei Absätze ausdrücklich nochmals einzufügen, weil sie ja grundsätzlich eine vorausgehende Geltung bei der Anwendung dieses Gesetzes als übergeordnete Norm anderer Organe haben. Darum lehnt die SVP die Einfügung dieses Artikels 8-bis ab, da er völlig überflüssig ist. PRÄSIDENTIN: Wünscht noch jemand das Wort? Nein. Wir stimmen über den Zusatzartikel ab: mit 5 Ja-Stimmen, 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Es liegt ein weiterer Antrag der Abgeordneten Zendron und Kury vor, der auf die Einfügung eines Zusatzartikels abzielt. Der Wortlaut ist folgender: Nach Artikel 8-bis wird folgender Artikel 8-ter eingefügt: "Art. 8-ter 1. Um gleiche Bedingungen für alle zu gewährleisten und Fälle von Dumping laut EG-Richtlinie 552/89 bei der Finanzierung einer Rundfunkanstalt zu verhindern, an der eine ausländische, öffentliche oder öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt teilhat, muß als Voraussetzung für die Finanzierung der Staat, in dem die Rundfunkanstalt ihren Sitz hat, öffentlichen oder privaten Sendern des italienischen Staates gleich viele Frequenzen zur Verfügung stellen, als er im italienischen Territorium besetzt. ---------1. Per garantire la parità di condizioni e per evitare casi di dumping, come previsto dalla direttiva CEE 552/89, nel caso di finanziamento di una società radiotelevisiva cui partecipi un ente radiotelevisivo straniero, pubblico o concessionario di servizio pubblico, condizione necessaria per il finanziamento è che lo Stato in cui l'ente televisivo stesso ha la residenza metta a disposizione di emittenti dello Stato italiano, pubbliche o private, un eguale numero di frequenze di quelle che occupa in territorio italiano."

Das Wort hat die Abgeordnete Zendron zur Erläuterung. ZENDRON (GAF-GVA): Esiste una direttiva della CEE molto ampia che regola e cerca di favorire lo scambio dei segnali all'interno del territorio europeo in cui si tiene conto dei rapporti bilaterali fra i vari Stati, in cui va sotto forma di dumping l'attività di un ente radiotelevisivo di Stato fra il resto monopolistico almeno a livello nazionale come noi abbiamo un esempio in questi giorni nella nostra Provincia, e credo che questo costituisca un problema. Probabilmente riguarda un po' la politica estera e i rapporti fra gli Stati, quindi in qualche modo non ci riguarda, però in una qualche misura bisogna tenere conto dello squilibrio che si può creare all'interno del nostro sistema radiotelevisivo dall'entrata in

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scena senza regole di un'emittente di Stato che io non credo permetterebbe che un altro ente di Stato si comportasse nello stesso modo sul suo territorio. Quindi, anche se indirettamente come azionario di una società, credo che ponga per lo meno dei problemi e non si possa fare con leggerezza un'operazione di questo genere. Per quello che riguarda il contenuto di questa legge ovviamente quello che importa a noi, al di là delle considerazioni che poi si possono fare, che non riguarda il nostro ambito, è quello che può fare o non può fare l'amministrazione pubblica di questa provincia autonoma nei riguardi di questa situazione. Credo che non debba prendere posizione però non debba neppure, in nessuna maniera, permettere che vengano dati contributi pubblici quando la situazione non è chiara e quando non è chiaro che ci sia il rispetto di quelle che sono le normative internazionali soprattutto, cioè le normative della CEE in questo caso, rispetto alla questione del dumping. Si potrebbero anche trovare degli altri punti, però questa è la cosa che sono riuscita a trovare io, e prego tutti di riflettere perché non credo sia una cosa irrilevante. L'unico punto che mi sembra aiutare a fare chiarezza e anche ad avere da parte della Provincia un comportamento chiaro e giusto di uso del denaro pubblico rispetto a questa questione, è appunto quella di usare questo criterio anti dumping che è quello della messa a disposizione sul proprio territorio di un numero di frequenze quali quelle che si vanno ad usare all'interno dell'altro territorio. La stessa cosa credo farebbe lo Stato austriaco verso la RAI o un ente televisivo estero di Stato e soprattutto monopolistico. Non credo infatti che permetterebbe un'operazione di questo genere. Questo lo dico come elemento di discussione anche, però all'interno di questa legge, visto che stiamo cercando di dare un minimo di regolamentazione al sistema radiotelevisivo nella nostra Provincia. E' poi una formulazione abbastanza generica che permette di riflettere in futuro su questa vicenda senza pregiudicare nulla, ognuno ha le sue opinioni, c'è anche chi può essere contento del fatto che vi può essere un'alternativa all'emittenza attuale ecc. Un altro degli aspetti delicati di questa vicenda, su cui la Provincia è invitata caldamente a riflettere, é la questione della concorrenza che una realtà così potente come un ente televisivo estero che si fa privato all'interno di un altro Stato, fa per esempio sul piano pubblicitario alle piccole emittenti locali. Dato che questa legge, almeno verbalmente - perché poi ne vedremo l'attuazione e come con la Mammì se ne sono viste delle belle io credo se ne vedranno delle belle anche con questa proprio perché mancano i paletti, le garanzie - si propone di sostenere le emittenti locali, non private che possono essere anche nazionali, è un'ottica che io personalmente condivido molto perché credo che le emittenti locali diano un contributo molto significativo all'informazione, e lo dico con tutta calma e non con quella foga di "captatio benevolentia" che usa il nostro consigliere Peterlini ad ogni piè sospinto, dicendo: sono io l'unico che le vuole, tutti gli altri vogliono abolirle. Questo ogni tanto bisogna dirlo perché credo che prima della Mammì il grande dibattito che c'è stato nel cercare di trovare una regolamentazione a livello nazionale era fatto in modo di dire sì ad una limi-

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tazione del numero di televisioni in possesso di chi trasmette a livello nazionale, però anche ad un rafforzamento delle possibilità di esprimersi delle emittenti locali che garantiscono, con un rapporto vicino al cittadino, una democratizzazione dell'informazione, perché è più facile arrivare alla televisione piccola o alla radio piuttosto che arrivare alle grandi emittenti. Questa legge deve tenere conto che anche le emittenti locali possono essere conquistate da grandi potentati economici, perché dietro una televisione di Stato c'è una potenza economica non irrilevante e questo potrebbe diventare un elemento di impoverimento del mercato della pubblicità locale riservato per adesso comunque, a cui attingono le emittenti private e quindi indebolire la loro presenza.

PAHL (SVP): Ich verstehe, nachdem der SVP-Fraktion ja die Haltung der Abgeordneten Zendron und Kury bekannt ist, daß sie diesen Antrag einbringen, der in verschleierter Form etwas darlegt, was man der Öffentlichkeit ruhig sehr genau vor Augen führen kann. Hier wird unter dem Vorwand, daß es wiederum um EG-Richtlinien geht, etwas ganz anderes gewollt, denn ich brauche nicht noch einmal zu unterstreichen, daß EG-Richtlinien prinzipiell gelten und nicht in jedem eigenen Gesetzesartikel erneut bekräftigt werden müssen. EG-Recht bindet natürlich auch Staats- und Landesrecht. Man will aber etwas ganz anderes. Man möchte nämlich vermeiden, daß das ORF in dieser oder einer anderen Weise in unserem Lande etwas mehr Fuß faßt. Die Diskussion ging in der letzten Zeit ja darum, daß das ORF beabsichtigt, über bestimmte Kanäle eine eigene Südtirol-Sendung auszustrahlen. Man hat in diesem Zusammenhang auch von seiten der SVP-Fraktion mit einiger Verwunderung manche Stellungnahmen und Versuche des Senders Bozen zur Kenntnis genommen, der hier diese Ausstrahlung eines eigenen Südtirol-Programms des ORF zu unterbinden versuchte. Und damit hat die RAI Bozen ein recht seltsames Verständnis von Meinungsvielfalt gezeigt. Aber das ist ein hausinternes Problem der RAI, das uns nicht weiter zu kümmern hat. Vielleicht wird diese Feststellung der SVPFraktion in den RAI-Nachrichten geflissentlich unterschlagen, wie so oft. Aber dieser Abänderungsantrag möchte seinem eigentlichen Willen nach - auch wenn es nicht zugegeben, sondern nur in verschleierter Form angedeutet wird eine weitere Möglichkeit einer Vielfalt unterbinden, nämlich eine verstärkte Präsenz des ORF in Südtirol. Und hier scheiden sich eben die Geister, geehrte Opposition. Ich verstehe, daß man als Grüne Fraktion dagegen ist, wenn Österreich in bestimmten Medienbereichen in Südtirol kulturell und sprachlich mehr präsent ist. Diese Haltung ist nicht neu. Wir unterscheiden uns prinzipiell davon. Wir begrüßen es ausdrücklich, daß diese Präsenz verstärkt wird. Darüber hinaus kann auch zum Rechtlichen etwas gesagt werden. Ein Landesgesetz kann eine eigene Initiative nicht davon abhängig machen, ob ein ausländischer Staat irgendeinen Rechtsakt setzt oder nicht. Es ist nicht unsere Kompetenz, der Republik Österreich irgendwelche Vorschriften zu machen. Wenn die Republik Italien etwas von der Republik Österreich will, dann ist das auf der Ebene von staatlichen Vertretern zu besprechen. In diesem Zusam-

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menhang vielleicht eine interessante Mitteilung, die nicht mehr so bekannt ist, aber nicht eine geringe Aussagekraft hat: Bei der Accordino-Tagung im Juni 1994 haben die Vertreter der Republik Österreich und der Republik Italien eine stärkere Präsenz im Medienbereich, auch über den ORF, ausdrücklich im Protokoll festgehalten und begrüßt, und zwar mit Zustimmung der italienischen Vertreter, also der Vertreter des italienischen Staates. Das heißt, daß die Vertreter des italienischen Staates eine weit größere kulturelle Offenheit gezeigt haben, als es jetzt von der Opposition gewünscht wird. Und es war auch Italien, das bereits vor etwa 20 Jahren durch eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes das RAI-Monopol aufgehoben hat. Das heißt, in diesem Bereich ist Italien seinerzeit der Entwicklung in Europa weit voraus gewesen. Und wenn mittlerweile auch in Deutschland, in Österreich und in anderen Staaten in Europa das Monopol von einzelnen staatlichen Sendern nicht mehr gilt, so ist das nicht zuletzt dieser frühzeitigen Entwicklung zur Vielfalt in Italien zu verdanken. Hier hat der italienische Verfassungsgerichtshof wirklich ein richtungsweisendes Urteil im Sinne einer europäischen Meinungsvielfalt gefällt. Aus den geschilderten Gründen lehnt die SVP-Fraktion diesen Artikel 8ter ab. PETERLINI (SVP): Der Gesetzentwurf, den Sie vor sich liegen haben, ist vom 3. März 1994 und baut auf einer praktisch analogen Vorlage auf, die ich im Jahre 1991 dem Südtiroler Landtag vorgelegt habe, in einer Zeit, in der die Diskussion um ein mögliches ORF-Projekt in Südtirol nicht im Raume stand. Und ich bin der Meinung, daß man Gesetze nie ad hoc, weder zugunsten noch zuungunsten von jemanden machen soll. Der Gesetzentwurf ist als Rahmengesetz gedacht, das Entfaltungsmöglichkeiten bieten soll. Und diese bietet es. Und es wäre nicht richtig gewesen, hätte die SVP-Fraktion - deren Haltung zum ORF-Projekt jetzt vom Kollegen Pahl zum Ausdruck gebracht worden ist, aber auch kürzlich seitens der Parteileitung der Südtiroler Volkspartei - diese Gelegenheit genützt, um irgend etwas zugunsten abzuändern. Aber ich finde es auch nicht richtig, daß man jetzt glaubt, die Spielregeln zuungunsten eines Projektes abändern zu müssen. Die Regeln stehen, waren klar, unabhängig von möglichen Initiativen, die, wenn schon, in Südtirol sowieso nur auf privatwirtschaftlicher Ebene abgewickelt werden können, weil der öffentlich-rechtliche Empfang von ausländischen Fernsehprogrammen ausdrücklich im Autonomiestatut vorgesehen und ausdrücklich in der gestern vielfach zitierten Durchführungsbestimmung geregelt und damit auch verfassungsrechtlich abgesichert ist. Aber die Spielregeln, pro oder contra, irgendwelcher Initiativen zu ändern, nur weil sie einem sympathisch oder unsympathisch sind, wäre genau das, was uns die Opposition dann vorwerfen würde und was der Gesetzgeber und die Verwaltung nie tun dürften. Es ist der Rahmen zu schaffen, innerhalb des Rahmens Freiraum zu lassen, und dann Entfaltung zu geben. Ansonsten würden wir genau das tun, was wir eben nicht tun sollten: "Ja, dieses Projekt möchten wir jetzt fördern, also müssen wir das Gesetz entsprechend biegen. Das andere Projekt ist uns weniger sympathisch, also müssen wir das Projekt entsprechend

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weniger fördern oder möglicherweise gar unterdrücken". Nicht diese Aufgabe ist vom Gesetzgeber gefragt. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist diejenige, Rahmenbedingungen zu setzen. Und diese Rahmenbedingungen werden sehr deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir haben im Artikel 1 gesagt, es soll eine möglichst pluralistische, freie Meinungsäußerung des Bürgers gefördert werden, die der Vielfalt der Volksgruppen in Südtirol Rechnung trägt, auch dem kulturellen Background Rechnung trägt, und damit einen möglichst freien Meinungsausdruck ermöglicht. Das ist das Ziel dieses Gesetzes. Und laut diesem Gesetz soll eine Förderung, entsprechend dieser Zielsetzung, für alle Maßnahmen möglich sein, die in diese Zielsetzung passen. Aber verlangen Sie nicht das, was Sie bis jetzt bekämpft haben, bis zum letzten Artikel. Als Kollege Benedikter noch über die Förderung usw. gesprochen hat; überall war die Angst, die Landesregierung und der Landtag könnten die entsprechenden Maßnahmen so treffen. Nein, wir wollen das Gesetz so lassen, weder zuungunsten noch zugunsten möglicher neuer Projekte, die heute so sind und sich morgen ändern können. Und die Initiative soll frei sein, ihm Rahmen der Gesetze, auch im Rahmen der EU-Verordnungen und auch im Rahmen des gegenseitigen Austausches von Kulturgütern, wie es in einem neuen Europa über die Grenzen hinweg möglich sein soll. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Zusatzartikel ab: mit 4 JaStimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Art. 9 Finanzierung 1. Die Ausgaben für die Verwirklichung der Maßnahmen gemäß den Artikeln 5, 6 und 7 werden für das Jahr 1995 mit einer darauffolgenden Gesetzesmaßnahme und ab dem Finanzjahr 1996 mit dem jährlichen Finanzgesetz festgelegt. --------Disposizioni finanziarie 1. Le spese per l'attuazione degli interventi di cui agli articoli 5, 6 e 7 saranno stabilite per l'anno 1995 con successivo provvedimento legislativo e a decorrere dall'esercizio 1996 dalla legge finanziaria annuale.

Zu diesem Artikel ist von Landeshauptmann Durnwalder und den Abgeordneten Peterlini und Denicolò ein Abänderungsantrag eingebracht worden, der wie folgt lautet: Es wird folgender Absatz 2 hinzugefügt: "2. Die Ausgaben für die Tätigkeit und das Funktionieren des Landesbeirates für Rundfunkwesen gehen hingegen zu Lasten des Haushaltes des Südtiroler Landtages." E' aggiunto il seguente comma 2: "2. Le spese per l'attività e il funzionamento del comitato provinciale per i servizi radiotelevisivi sono invece a carico del bilancio del Consiglio provinciale." Wer wünscht das Wort zu diesem Abänderungsantrag? Niemand. Dann stimmen wir darüber ab: mit 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt.

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Wer wünscht das Wort zum so abgeänderten Artikel 9? Niemand. Dann stimmen wir über denselben ab: mit 1 Nein-Stimme, 4 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wer wünscht das Wort zur Stimmabgabeerklärung? Abgeordnete Zendron, bitte, Sie haben das Wort. ZENDRON (GAF-GVA): Voglio riassumere i motivi per cui, dopo aver assistito e partecipato e cercato di migliorare questo disegno di legge, voteremo contro, anche con un po' di dispiacere visto che di per sé non eravamo contrari al fatto che si recepisse quella parte della legge Mammì come il comitato che c'è in altre regioni, che ci adeguassimo ad una situazione che avrebbe permesso di innestare una serie di altre cose, che avrebbe portato ad una regolamentazione del sistema radiotelevisivo. Non siamo neppure contrari al fatto che la Provincia instauri dei rapporti con le emittenti locali in maniera da sostenere la produzione di programmi che siano di interesse per la popolazione locale, che riguardino il nostro territorio, che migliorino l'informazione. Dicendo che eravamo d'accordo con gli obiettivi che ci si poteva proporre, questa legge non fa fare un passo avanti in direzione della trasparenza, dell'obiettività, della pluralità dell'informazione. In particolare vorrei dire che il comitato così come è composto, con una riduzione sostanziosa di quelli che sono i criteri di incompatibilità rispetto a quelli che sono tutti gli altri comitati regionali d'Italia, non garantisce che questo comitato si potrà comportare in maniera equilibrata. Un altro elemento di grande debolezza della legge è il fatto che c'é un forte potere della Giunta provinciale verso il comitato che ha una funzione subordinata alla Giunta provinciale, benché sia stato posto come sede alla Presidenza del Consiglio provinciale, però è subordinato alla Giunta in quanto le decisioni ultime possono essere prese dalla Giunta anche contro il parere del comitato, perché "sentito il Comitato" significa che la Giunta potrà decidere autonomamente. Questo è particolarmente grave per quello che riguarda il primo principale compito del comitato che è di controllo, di garanzia, perché addirittura una parte delle funzioni del garante dell'editoria e del comitato nazionale per i servizi radiotelevisivi vengono espletati attraverso questo comitato. Quindi il fatto che questo comitato sia subordinato alla maggioranza politica rende tutta questa parte, che è principale della sua attività, assolutamente debole. Ci dispiace anche che le possibilità di convenzione che erano ammesse dalla Mammì anche verso le sedi locali della Rai non siano state per nulla attivate, che si sia pensato solo alle televisioni private, mentre invece credo che un rapporto più stretto con la sede dell'ente concessionario pubblico locale sia una cosa indispensabile, un rapporto costruttivo non esclusivamente di controllo o di effettiva lottizzazione o di tentativo almeno di controllo sulla linea politica. L'ente pubblico è anche molto generoso con chi lo merita e anche con chi non lo merita, perché non fa nessuna differenza e non pretende un comportamento adeguato e rispettoso delle leggi da parte di quelli che finanzia. In questo settore ci passa sopra, perché sa benissimo che il Circostel non è in grado di

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svolgere il suo compito nelle condizioni in cui si trova, né si vuole prendere nessuna responsabilità per un migliore funzionamento del Circostel. Quanto detto poi dal consigliere Pahl mi preoccupa molto, quando sostiene che le direttive della CEE sono vincolanti quando ci pare e quando non ci pare non ce ne importa nulla, praticamente, perché ha detto che le direttive della CEE non sono vincolanti. Quindi in questo caso non lo sono, in tantissimi altri casi tutti i suoi colleghi dicono che le direttive della CEE sono importantissime. Quindi l'emendamento che noi abbiamo presentato vuole impedire, dice il collega Pahl. L'emendamento non impedisce niente perché i rapporti su base privatistica non sono definiti dall'ente pubblico e io ho detto all'inizio del mio intervento, che lui non ha sentito, che noi non possiamo entrare nel merito di questa operazione, ci entreranno le autorità che sono competenti, però non dovremmo sostenere economicamente una cosa che non è chiara. Il fatto che i Paesi membri dell'Accordino abbiano deciso che il miglioramento della comunicazione radiotelevisiva all'interno dei paesi dell'Accordino debba passare solo per l'ORF, ne prendo atto però non si può dire che ne sia felice, perché penso che non si debba scegliere un ente radiotelevisivo di Stato monopolistico come il migliore di per sé, mentre invece bisognerebbe cercare di migliorare la comunicazione, senza andare a vedere chi lo fa. Di questo dibattito ho trovato vergognoso il fatto che si sia sempre cercato di mettere davanti una questione di presa di posizione a favore dell'uno o dell'altro o di simpatie, fatto che non c'entra niente, perché ad esempio a me l'ORF è simpatica, la guardo sempre, mi piace spesso più di altre cose che non nomino, perché non mi possano dire che li ho trattati male, al contrario di quello che fa Peterlini che tratta bene tutti, però non credo che sia una questione di simpatia. Credo che l'ente pubblico abbia il dovere di stabilire le regole, e questa legge non fa fare nessun passo avanti in questa direzione, quindi il nostro sistema radiotelevisivo verrà finanziato però sicuramente non migliorato nelle sue esigenze fondamentali da questa legge. KLOTZ (UFS): Ich hatte die Gründe unserer Ablehnung im Minderheitenbericht sehr ausführlich dargelegt. Es ist einmal der autonomiepolitische Aspekt, daß man die primäre Zuständigkeit, die man im Zusammenhang mit der kulturellen Tätigkeit hat, nicht ausschöpft. Und es geht einfach nicht an, daß wir in einer Zeit des Umbruchs in diesem heiklen Bereich nicht als allererstes unsere Kompetenzen voll ausschöpfen. Wenn wir dieses Gesetz nun genehmigen, dann bedeutet das, daß wir uns in allen Bereichen den Vorgaben des Staatsgesetzes anpassen. Wir können nicht jetzt den Landesrundfunkbeirat nach den Vorgaben des Mammì-Gesetzes mit all den zusammenhängenden Bestimmungen ernennen und dann in einem zweiten Moment, wie man uns glauben machen wollte, nach Rom gehen, um dort darauf zu beharren, daß wir aber unsere Zuständigkeit ausüben wollen und nun unsere Kompetenzen übernehmen möchten. Das wird nicht gehen. Dann wird man zu Recht sagen: "Ihr habt jetzt das Organisatorische eingeleitet, Ihr habt Euch also in diesem Bereich in die-

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sem Falle ganz der staatlichen Regelung unterworfen. Das hättet Ihr zuerst tun müssen." Um die Möglichkeit der Wahrnehmung unserer Zuständigkeit zu schaffen, hat die Union für Südtirol einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Es war hier die Möglichkeit, einen Gesetzentwurf anzunehmen, der die Ausübung der Zuständigkeit vorsieht. Diese Möglichkeit ist nicht ausgeschöpft worden. Man hat unseren Gesetzentwurf abgelehnt. Damit verzichtet man ganz einfach auf die Wahrnehmung dieser Zuständigkeit. Es ist darauf hingewiesen worden, daß vor allen Dingen die Privaten seit langem auf eine Regelung warten. Ja, seit 1990. PETERLINI (SVP): (unterbricht) KLOTZ (UFS): Das ist in Ordnung. Aber ich weiß, daß in der Zwischenzeit zumindest kein Sender "ausgetrocknet" werden kann. Und es besteht heute die Gefahr, Kollege Peterlini, daß man durch geschickte Manipulation verschiedene Sender, die heute noch bestehen und nicht linientreu sind - einige sind schon "eingegangen" -, auch "austrocknen" kann. Und diese Sender werden es allemal bevorzugen, noch einen Zeitraum zu haben, in welchem zumindest keine Verschlechterung erfolgt. Und diese Situation bleibt offen, wenn wir jetzt darauf bestehen, daß wir unsere Kompetenzen wahrnehmen können. Dann kann - das ist richtig - auch sonst nichts geregelt werden, dann kann nichts passieren. Aber es kann auch nichts verschlechtert werden. Und wir könnten dann tatsächlich gemäß unseren Kompetenzen ... PETERLINI (SVP): (unterbricht) KLOTZ (UFS): Die Frage ist, ob wir es demokratiepolitisch wesentlich verbessern können, aufgrund der Zusammensetzung des Landtages und aufgrund der demokratiepolitisch anormalen Situation, in der wir uns in Südtirol befinden. Das ist also der eine Grund, der demokratriepolitische und vor allem der autonomiepolitische, daß wir damit auf die Wahrnehmung dieser Kompetenz verzichten. Es hätte die Möglichkeit bestanden. Es gibt dann aber noch eine ganze Reihe von anderen Gründen. Wir haben im Bericht der Kommission von der Wächteraufgabe gelesen. Wir haben von wertenden und warnenden Stimmen gehört. Wir wissen aber, daß, wie gesagt, in keiner Weise die Teilhabe oder die Einflußnahme der politischen Minderheit garantiert ist. Es ist hier die Rede davon, daß die Wächteraufgabe eingehalten werden soll, für Meinungsfreiheit, Meinungsvielfalt, für Ausgewogenheit und Vollständigkeit der Information sowie für störungsfreies Senden und Empfangen in einem dreisprachigen Land, wo drei Volksgruppen miteinander den demokratischen Weg im Rahmen einer dynamischen Autonomie eines Europas der Regionen beschreiten, gesagt werden soll. Ich fühle mich dadurch eingeschränkt. Und wenn das die Vorgabe der Wächteraufgabe ist, dann kann ich damit nicht einverstanden sein, wenn das der Rahmen sein soll, innerhalb dessen diese Wächteraufgabe wahrgenommen wird, denn ich bekenne mich

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nicht zu dieser Art der Dynamik in der Autonomie. Wir vertreten andere politische Wege und andere politische Ziele. Infolgedessen, auch diese Einschränkung ist für uns nicht akzeptabel. Insgesamt deshalb - ich habe nur zwei Aspekte herausgegriffen; im Minderheitenbericht sind sie alle vollständiger enthalten eine ganz klare Nein-Stimme zu diesem Gesetz. PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist bis 15 Uhr unterbrochen. ORE 13.00 UHR ---------ORE 15.10 UHR (Namensaufruf - Appello nominale) PRÄSIDENTIN: Die Sitzung ist wieder eröffnet. Wir setzen die Behandlung des Gesetzentwurfes Nr. 39/94 fort. Wir sind bei den Stimmabgabeerklärungen. Als nächster hat sich der Abgeordnete Minniti zu Wort gemeldet. Bitte, Sie haben das Wort. MINNITI (AN): A noi di Alleanza Nazionale questa legge non piace, né per i contenuti formali, né per i contenuti sostanziali della stessa, anche perché peraltro questa legge è costretta a recepire la famosa legge Mammì fatta in quel periodo storico politico che risale alla prima repubblica, ossia quel periodo in cui ogni soggetto pubblico, oltre che privato, doveva essere controllato politicamente da una qualsiasi istituzione, se non direttamente dai partiti. Noi riteniamo che il dover recepire, come la Provincia di fatto deve fare, anche se poi appare l'ultima provincia in Italia a recepire la legge Mammì - penultima mi corregge Peterlini adesso, la cui apologia sul "Dolomiten" ieri mi ha quasi stupito ... Dicevamo quindi che la Provincia si trova a recepire questa legge nazionale che secondo noi è una legge che tende a politicizzare l'informazione sul territorio nazionale e regionale. In questa maniera riteniamo che gli organi di stampa, che dovrebbero mantenere una propria autonomia, per quanto sempre più organi di stampa si trovano senza un'autonomia ma dipendenti da partiti politici. Una legge che dovrebbe andare in senso opposto a questa, in realtà va proprio a limitare l'effettiva libertà degli organi di stampa. Noi siamo contrari a questa legge anche perché riteniamo che rientri in un disegno ben preciso della Provincia sul controllo della libertà di antenna all'interno del territorio della Provincia di Bolzano. Infatti dapprima la Provincia ha cercato un controllo sulla posizione dei ripetitori, oggi cerca di autonominarsi censore delle emittenti, e lo fa attraverso il Comitato che è secondo noi politico in quanto viene nominato dal Consiglio provinciale. Questa ci sembra una malformazione di un comitato che dovrebbe mantenere, con tutta la buona fede che possono avere i commissari, un distacco dai partiti politici, che nasce con questo peccato congenito, un po' come tanti altri comitati.

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Ecco che allora in base a tutta questa serie di riflessioni e considerazioni Alleanza Nazionale non può votare a favore di questa legge, ma contro, sperando che in futuro questa provincia comprenda la necessità di dare una maggiore libertà a quelle che sono le antenne sul territorio provinciale e a rendere effettiva la libertà di opinione e di stampa da parte di tutti gli organi che operano sul territorio provinciale. LEITNER (Die Freiheitlichen): Frau Präsidentin, meine Stimmabgabeerklärung wird sehr kurz sein, weil ich mich schon in der General- bzw. in der Artikeldebatte geäußert habe. Ich werde mich bei diesem Gesetz der Stimme enthalten. Ich bin deswegen nicht dagegen, weil ich positiv vermerken möchte, daß man aufgrund des Mammì-Gesetzes aus dem Jahre 1990 jetzt auch die privaten Rundfunk- und Fernsehsender berücksichtigt, wenngleich ich die Aussage im Kommissionsbericht nicht verstehe, wo es heißt: "Das sogenannte Mammì-Gesetz hat dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkwesen mit einer gewissen Berechtigung sein Informations- und Sendemonopol genommen". Was heißt das "mit einer gewissen Berechtigung"? Mit voller Berechtigung müßte es heißen, denn sonst ist es nicht ehrlich. Das muß ich schon kritisieren. Es ist nicht logisch. DENICOLO' (SVP): (unterbricht) LEITNER (Die Freiheitlichen): Beides nicht. Nein, aber es ist nicht ehrlich und nicht logisch, Kollege Denicolò. PETERLINI (SVP): Eine diplomatische Sprache. LEITNER (Die Freiheitlichen): Diese diplomatische Sprache verstehe ich beispielsweise nicht. Ich wiederhole: Man hat der Entwicklung Rechnung getragen, daß man die Informationspflicht und -möglichkeit nicht nur einem einzigen öffentlichrechtlichen Medium überträgt, sondern auch die privaten Medien in die demokratische Pflicht nimmt. Das ist richtig. Und insofern sehe ich die Materie positiv geregelt. Das Negativum ist, daß wir unserem eigenen Autonomiestatut, nämlich Artikel 8, Ziffer 4, nicht Rechnung tragen und die volle Autonomie nicht ausschöpfen. Das ist nicht gut. Und deshalb meine Stimmenthaltung.

FRASNELLI (SVP): Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, wie sich der Vertreter der Postfaschisten anmaßt, hier, angesichts der Debatte zu diesem Gesetzentwurf oder bei den Stimmabgabeerklärungen, den Medienmoralapostel zu spielen, wo er doch selbst in einem Regierungsbündnis drinnen saß und einen Koalitionspartner hat, mit dem er ja demnächst die totale Machtergreifung in diesem Staate anstrebt und wo dieser Koalitionspartner

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Grundrechte der Bürger, wie die Meinungsfreiheit, auf äußerst beunruhigende Art und Weise und in einem äußerst beunruhigenden Ausmaß mißachtet. Wir weisen diese verlogene Haltung des Vertreters der Postfaschisten natürlich mit Überzeugung zurück. Das zum ersten. Zum zweiten. Unbeschadet zukünftiger Gesetzgebung in Durchführung unserer autonomen Zuständigkeiten, über deren Ausmaß noch zu verhandeln sein wird, stimmt die SVP-Fraktion schon jetzt diesem Gesetzentwurf zu, mit dem durchaus positive Ansätze aus dem Mammì-Gesetz mit Landesgesetz geregelt werden sollen, etwa im Bereich Sendebecken, Standorte, Förderung von Investitionen und Programmen. Ich betone den Interessenausgleich zwischen den öffentlichen und privaten Interessenslagen, der im Rahmen dieses Gesetzes angestrebt wird. Drittens. Ich hoffe, daß der Medienbeirat, der durch dieses Gesetz eingeführt wird, jene Autorität erwirbt, die sich ein deutscher Presserat in der Medienlandschaft der Bundesrepublik Deutschland erworben hat. Dies würde der Demokratie in unserem Lande sicherlich sehr gut tun. Die SVP-Fraktion stimmt daher dem Gesetzentwurf zu. Nun eine persönliche Bemerkung. Ich bin der Auffassung, daß es verabsäumt worden ist, ein Zeichen gegen Monopole im Medienbereich in diesem Lande zu setzen. Beeindruckt hat mich auch das Ausmaß des In-BannGezogenseins durch Monopole von Vertretern der Opposition selbst. Und dieses Faktum gehört wohl auch zu den sogenannten Unüblichkeiten der Demokratie in unserem Lande. BENEDIKTER (UFS): Ich habe zwar alles schon gesagt, aber es gehört dazu, eine Erklärung abzugeben. Was hier gesagt worden ist, was man mit diesem Gesetz erreichen will - um es kurz zu sagen, die Sicherung des Pluralismus in Südtirol - stimmt einfach nicht. Das ist eine Vortäuschung falscher Tatsachen. Das würde stimmen, wenn man die Befugnisse, die im Autonomiestatut enthalten sind, Artikel 8, Punkt 4, tatsächlich ausüben würde, wenn man also anstelle des Staates auf diese Weise echte Entscheidungsbefugnisse ausüben würde. Das ist eben nicht der Fall, weil man sich nur mit Bedacht darauf beschränkt, diese beratenden Funktionen, wie sie im Mammì-Gesetz für alle Regionen vorgesehen sind, zu übernehmen. Wenn man stattdessen die echten Befugnisse, die im Verfassungsgesetz enthalten sind, übernehmen würde, dann hätte das noch einen Sinn. Und Peterlini sagt: "Ja, aber das hat keinen Sinn, denn, wenn wir das tun, dann wird es angefochten und kommt zum Verfassungsgerichtshof, und dann vergehen Jahre". Abgesehen davon, daß gemäß jüngster Rechtsprechung höchstens ein Jahr vergeht, Tatsache ist, daß wir mit diesem Gesetz keine echten Befugnisse ausüben können. Das sind alles nur beratende Funktionen, keine echten Befugnisse. Aber, wenn uns der Verfassungsgerichtshof recht gibt, dann kommt es zu echten Befugnissen. Und es wäre der Mühe wert. Auf das hätte man, meinetwegen noch vor 1989, wenn man schon ein Gesetz gemacht hätte, bestanden - siehe Gesetzentwürfe, die auch in den Landtag gelangt sind. Ich habe hier die Gesetzentwürfe von frühe-

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ren Landesausschüssen. Wir könnten uns also den Beharrungsbeschluß ruhig leisten. Ob nun die Regierung dieses Gesetz rückverweist, weil man die echten Befugnisse nicht wahrnimmt, kann bezweifelt werden. Wir haben ja die Erfahrung gemacht, daß, wenn der Südtiroler Landtag zugunsten der Region oder insgesamt auf Befugnisse verzichtet - siehe Raumordnungsplan, der bindende Charakter des Raumordnungsplanes gegenüber dem Staat -, der Staat, obwohl er das Gesetz rückverweisen müßte und sagen müßte "Du mußt Deine Befugnisse ausüben, ob Du willst oder nicht", es genehmigt hat. Auf diese Weise würde die römische Regierung die Landesautonomie verteidigen. Aber das ist noch nicht vorgekommen. Der Staat müßte es tun. Aber, was der Staat meiner Ansicht nach sicher rückverweisen muß, ist den Artikel 6, in dem man, trotz Übernahme der Mammì-Befugnisse, die das nirgends vorsehen und obwohl es keine Region gewagt hat, einen solchen Artikel hineinzunehmen, sagt: Die Exekutive, das Land, beurteilt, ob gewisse Sendungen politisch gut sind oder nicht gut sind und unterstützt dann die entsprechenden Sender. Das ist sicher verfassungswidrig und muß deswegen rückverwiesen werden, unabhängig von der anderen Überlegung, und deswegen, weil hier das Gegenteil dessen, was erklärt wird, verfolgt wird. Es handelt sich also um Vorspiegelung falscher Tatsachen. Und auf jeden Fall dürfen weder die Exekutive - wie übrigens Durnwalder gesagt hat -, noch der Landtag mit seiner Mehrheit, in Italien, jedenfalls vom Zentralparlament aus gesehen, Sender unterstützen, die nach der Meinung gewisser Parteien oder einer Mehrheit, wertvolle Sendungen veranstalten. WALDNER (Die Freiheitlichen): Sehr geehrte Damen und Herren! Mir scheint, daß dieser Gesetzentwurf eigentlich zum Rundfunkwesen und zur Rundfunkförderung eingebracht worden ist. Somit empfinde ich es eigentlich sehr sinnlos, daß über die Tageszeitungen diskutiert wird. Trotzdem scheint mir das kein April-Scherz zu sein, was da vorher von der Tageszeitung "Dolomiten" gesagt worden ist. Oder vielleicht trotzdem? Der Fasching ist auch schon vorbei. Und ich werde mir erlauben, nächstes Jahr zum Fasching einen Gesetzentwurf einzubringen, wie man am besten die Tageszeitung "Dolomiten", mit Athesia usw., fördern könnte. Trotzdem möchte ich, weil ein Loblied darüber gesungen worden ist - allerdings auch mit kritischen Worten zwischen den Zeilen - schon sagen, daß man das nicht im Raum stehen lassen kann. Es gibt Gruppierungen in der SVP, aber auch Einzelpersonen, die sich immer wieder beklagt haben. Und es hat andere Zeiten gegeben, wo man sehr wohl lautstark und berechtigt die Tageszeitung kritisiert hat. Das muß eine solche Tageszeitung vertragen, wenn sie den demokratiepolitischen Auseinandersetzungen und Auseinandersetzungen der verschiedenen Flügel in Parteien und außerhalb Parteien entgegenarbeitet, wenn es ihr nicht angenehm ist. Wir haben da genügend Beispiele. Und diese kennen sie in der großen Partei am besten. Das brauche ich hier, glaube ich, nicht zu zitieren. Somit können wir ruhig auch die Einzelpersonen nennen. Und da braucht man gar nicht sagen, daß diese nicht

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im großen Apparat eingebaut sind. Man braucht nur die Geschäftsführung anzusehen, die ja vom Klerus abhängt, aber auch von den Gebrüdern Ebner. Da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Das ist die Wahrheit. Diese gehören zur Südtiroler Volkspartei. Das ist so. Das ist Tatsache. Da brauchen wir uns nichts vorzulügen und kein Loblied darüber zu singen. Ich werde für dieses Gesetz stimmen, aus der tiefen Überzeugung heraus, daß es in Südtirol notwendig ist, Rundfunk- und Funkförderung zu betreiben, denn je mehr Radiosender und TV-Sender am Markt sind, um so mehr wird es Medienvielfalt geben. Ich glaube und hoffe, daß unsere Verwalter diese Medien nicht durch Förderungen in Abhängigkeit bringen. Deswegen ist es auch vernünftig, daß hier Klauseln und Barrieren eingebaut werden, daß somit alle Gruppierungen, wenn sie Güte und Qualität haben, ihre Meinung in die Öffentlichkeit bringen. Genauso scheut mir, wenn der Fraktionssprecher Frasnelli in der ersten Stellungnahme eine sehr pluralistische Stellungnahme abgegeben hat, die mir eigentlich sehr gut gefallen hat, dann aber gleichzeitig wieder auf Berlusconis Medienzar schimpft, ganz gleich, wie man dazu steht. Man müßte dann mit einen gleichen Satz auch zum Klein-Berlusconi - allerdings ist er davon weit weg -, zum Herrn Ebner, Stellung nehmen. Das wäre sicherlich notwendig. Gut, es gibt dort jetzt einen neuen Chefredakteur. Wir hoffen, daß es dort auch vielleicht Veränderungen gibt. Trotzdem wünsche ich den neuen Medien und diesem Programmsender für Südtirol, ORF-Verbindung, viel Erfolg. Ich glaube, daß das notwendig ist und deshalb werde ich für dieses Gesetz stimmen, aus tiefer Überzeugung in die Medienvielfalt für Südtirol. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Con cinque anni di ritardo si arriva a legiferare in provincia di Bolzano su una materia così delicata ed importante, cinque anni di ritardo ma allo scadere del primo anno di questa undicesima legislatura si è prodotta una legge che regola finalmente i rapporti dell'informazione con la collettività. Abbiamo vissuto in quest'ultimo anno un'esperienza incredibile di come l'uso dei mass media abbia avuto la possibilità di forzare un consenso nell'elettorato fino al punto di imporre, nel volgere di pochi mesi un'immagine di un candidato inesistente precedentemente dal punto di vista politica. Il riferimento a Berlusconi è chiaro. Si é detto in quest'ultimo anno del rischio dell'uso dei mass media nell'ambito dell'attività politica e nella riproduzione del consenso, se tutto ciò avviene in modo sregolato, irresponsabile dal punto di vista della costruzione del consolidamento delle strutture democratiche di un Paese. Si è parlato della deriva dal punto di vista plebiscitario, cioè attraverso i mass media passa il dibattito politico, e lo si chiama ancora dibattito pur essendo un confronto che si svolge con un teleschermo rispetto al quale non è immaginabile un confronto reale, perché è a senso unico. Messaggi che passano attraverso lo schermo colpiscono, raggiungono l'elettorato senza che vi sia la possibilità di alimentare uno spirito critico, senza che vi sia la possibilità di far

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crescere uno spirito critico. Il valore da difendere è sì la libertà, ma prima ancora è l'informazione. Questo è il valore vero da difendere, non tanto in uno schema che sia garantito dal punto di vista di strumenti di controllo, ma quanto dalla garanzia data perché gli strumenti dell'informazione abbiano la possibilità di esistere ma soprattutto di diffondersi, strumenti ai quali è data la facoltà di animare spirito critico, indipendentemente dalla linea editoriale che deve rimanere nell'ambito delle libertà dell'editore, ma sopratutto nell'ambito delle libertà professionali dei giornalisti. Qui non è messa in discussione la libertà editoriale, anzi, è data facoltà di espressione massima perché sono garantiti almeno i mezzi finanziari minimi perché ci sia la possibilità di realizzare strutture dell'informazione. Abbiamo anche avuto modo di verificare come l'azione della raccolta pubblicitaria finisca per essere strumento di esclusione dall'informazione ed era necessario e urgente che si intervenisse per poter garantire attraverso strumenti finanziari la possibilità di sopravvivenza anche a strumenti di informazione che non possono far conto su capacità di raccolta pubblicitaria. Non importa quale sia la linea editoriale che viene portata avanti, l'importante è che siano più linee editoriali, perché attraverso la differenziazione cresce lo spirito critico del cittadino. Ed è questo l'elemento al quale noi dobbiamo puntare, la creazione di capacità critica nell'utenza in maniera tale che possa sempre essere garantita un'espressione libera al momento delle scelte. Questa legge sta andando in quella direzione, anche nell'individuazione della struttura cosiddetta di vigilanza e di controllo, una struttura che è emanazione del Consiglio provinciale e non dell'esecutivo, una struttura che non vede la presenza di politici ma li esclude come scelta e affida questa guida esclusivamente ad esperti del settore, quindi non figure utilizzate ad hoc, ma figure che vengono da quel mondo e che possono dare in prima persona garanzia della qualità professionale della loro vigilanza. Per queste ragioni il Partito Popolare ha appoggiato in Giunta e appoggerà qui in Consiglio questa legge. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen nun über den Gesetzentwurf Nr. 39/94 ab. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel. Abgeordneter Peterlini, wozu möchten Sie sich zu Wort melden? PETERLINI (SVP): Zur Stimmabgabeerklärung. PRÄSIDENTIN: Tut mir leid, Sie hätten früher auf die Vormerktaste drücken sollen. PETERLINI (SVP): Frau Präsidentin, Sie haben nicht gefragt, ob noch jemand das Wort wünscht. PRÄSIDENTIN: Bitte, Abgeordneter Peterlini, ganz kurz.

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ABGEORDNETE: (unterbrechen - interrompono) PETERLINI (SVP): Ich habe auf die Anschlagetafel geschaut, ob sich jemand zu Wort meldet und wollte mich auch noch zu Wort melden. Sie können nicht sagen "Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel", wenn ich mich noch zu Wort melden möchte. Ich habe rechtzeitig die Hand hochgehalten. PRÄSIDENTIN: Tut mir leid, Abgeordneter Peterlini, wir sind jetzt in Abstimmung. PETERLINI (SVP): Aber das war nicht mein Fehler, sondern Ihrer, Frau Präsidentin. PRÄSIDENTIN: Ich habe nicht nur eine Sekunde auf die Anschlagetafel geschaut und habe Ihren Namen nicht gesehen. PETERLINI (SVP): Sie haben nicht gefragt, Frau Präsidentin. Normalerweise fragt ein Präsident, ob sich noch jemand zu Wort meldet und dann schließt man die Debatte ab. PRÄSIDENTIN: Gut, ich werde es das nächste Mal so machen. Tut mir leid. PETERLINI (SVP): Was heißt, das nächste Mal? PRÄSIDENTIN: Wir stimmen ab. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel. (Geheime Abstimmung - votazione per scrutinio segreto)

PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Comunico il risultato della votazione: schede consegnate 29, 19 sì, 7 no, 3 schede bianche. Il Consiglio approva il disegno di legge. Ha chiesto la parola il consigliere Frasnelli sull'ordine dei lavori. FRASNELLI (SVP): In Absprache mit Landesrat Frick ersuche ich um die Vorziehung des Tagesordnungspunktes 19, Landesgesetzentwurf betreffend die Regelung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen. Danke, Frau Präsident!

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PRESIDENTE: E' stata richiesta l'anticipazione del disegno di legge n. 47/95, proposta che metto in votazione: approvata a maggioranza con 2 astensioni e i rimanenti voti favorevoli. Punto 19) dell'ordine del giorno: "Disegno di legge provinciale n. 47/95: "Disciplina dell'affitto di camere ed appartamenti ammobiliati per ferie". Punkt 19 der Tagesordnung: "Landesgesetzentwurf Nr. 47/95: "Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen". Ich ersuche um Verlesung des Begleitberichtes. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr SVP): Die private Vermietung von möblierten Zimmern und Wohnungen zu Ferienzwecken kann grundsätzlich in zwei Formen erfolgen: einmal in Form der Beherbergung im Sinne dieses Gesetzentwurfes, wobei dem Gast, die üblichen mit der Unterkunft zusammmenhängenden Dienstleistungen geboten werden, und einmal in Form von Verträgen gemäß dem staatlichen Mietgesetz (Bestandverträge), also ohne daß den Mietern gleichzeitig die mit der Beherbergung zusammenhängenden Dienstleistungen angeboten werden. Die derzeit geltenden Bestimmungen haben diese zwei Unterkunftsarten nur unscharf getrennt, so daß es immer wieder zu Unsicherheiten bei ihrer Abgrenzung kommt. Eine möglichst klare Abgrenzung ist jedoch notwendig, da die Vermietung in Form der Beherbergung präventiv gemeldet werden muß, während die Vermietung mit Mietverträgen nicht im Sinne dieses Gesetzes meldepflichtig ist und grundsätzlich dem staatlichen Mietgesetz unterliegt. Auf jeden Fall ist jedoch die Meldung laut Artikel 12 der Notverordnung Nr. 59/1978 zu machen. Darüberhinaus ist die Unterscheidung auch in steuer- und sozialrechtlicher Hinsicht relevant. Ein wesentliches Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, eine größere Klarheit und Rechtssicherheit in diesem Bereich zu schaffen. Ein weiteres Anliegen ist es, die bürokratischen Obliegenheiten für die Betroffenen und die zuständige Behörde auf das Notwendigste zu reduzieren, z.B. erhält die Meldung automatisch Wirksamkeit, wenn der Bürgermeister nicht innerhalb von 30 Tagen dagegen Einspruch ehebt; weiters ist keine eigene Sanitätsbewilligung erforderlich. Vom Landesgesetzentwurf betroffen sind Personen, die höchstens sechs Zimmer oder vier möblierte Ferienwohnungen für die vorgenannten Zwecke anbieten. Zur Mitarbeit dürfen lediglich Angehörige oder gewohnheitsmäßig im gemeinsamen Haushalt lebende Personen herangezogen werden. Im Unterschied zur bisherigen Regelung muß die Tätigkeit nicht mehr notwendigerweise im eigenen Wohnbereich erfolgen. In Absprache mit dem Interessenverband wurde aus Marketingüberlegungen auf den Begriff "Privatzimmervermietung" verzichtet

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und sind allfällig andere Bezeichnungen der Durchführungsverordnung überantwortet. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht ausdrücklich die Möglichkeit der Meldung der Tätigkeit nur für einen bestimmten Zeitabschnitt des Jahres (Saison) vor; ebenso wie, daß die Betroffenen nicht in das Namenverzeichnis der Handelstreibenden eingetragen werden müßten. Um leichtfertige Preisunterbietungen zu hemmen, muß in Zukunft, so wie beim Gastgewerbe, nicht nur der Höchst- sondern auch der Mindestpreis gemeldet werden. Die Beherbergung bzw. Vermietung in größerem Ausmaß bleibt durch die Gastgewerbeordnung geregelt. Mit der Verwaltung dieses Sachbereiches werden wie bisher die gebietsmäßig zuständigen Bürgermeister beauftragt. Ab Inkrafttreten des zur Verabschiedung vorliegenden Gesetzes ist das Landesgesetz vom 15. Jänner 1982, Nr. 3, in geltender Fassung, betreffend die Regelung der privaten Zimmervermietung, aufgehoben. Ganz im Sinne der Minimierung der bürokratischen Obliegenheiten sieht der Entwurf vor, daß diejenigen welche bei Inkrafttreten des Gesetzes die darin geregelte Tätigkeit gemäß obgenannten Landesgesetz ausüben, für die Weiterbetreibung keine neue Meldung machen brauchen. ---------L'affitto di camere ed appartamenti ammobiliati per ferie in linea di massima può avvenire in due modi: o sotto forma di dare alloggio ai sensi del presente disegno di legge, fornendo all'ospite le prestazioni che normalmente vengono eseguite nell'espletamento dell'attività ricettiva oppure per mezzo di contratti a norma della legge statale concernente la locazione di immobili urbani (contratti di locazione), e cioè senza l'offerta dei servizi connessi all'attività ricettiva. Le disposizioni attualmente in vigore non distinguono nettamente tra queste due tipologie di alloggio, per cui la loro delimitazione dà luogo a delle incertezze. Una definizione più chiara possibile delle due attività è però necessaria in quanto chi fornisce servizio di alloggio deve preventivamente denunciare tale attività, mentre l'attività di locazione tramite contratti di locazione non è soggetta alla denuncia ai sensi della presente legge. In ogni caso dev'essere fatta però la comunicazione di cui all'articolo 12 del D.L. n. 59/1978. Inoltre la distinzione è rilevante anche ai fini delle disposizioni fiscali ed assistenziali. Un intento essenziale del presente disegno di legge è quello di creare una maggiore chiarezza e sicurezza giuridica in questo settore. Un altro intento è quello di ridurre al minimo indispensabile gli obblighi burocratici sia degli interessati sia delle autorità competenti: per esempio la denuncia diviene automaticamente efficace qualora il sindaco entro 30 giorni non vieti l'esercizio dell'attività; inoltre non è necessaria un'apposita autorizzazione sanitaria. Il presente disegno di legge riguarda persone che offrono non più di sei camere o quattro appartamenti ammobiliati per gli scopi citati.

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Possono essere impiegate alla collaborazione solo persone appartenenti al proprio nucleo familiare o normalmente conviventi in quest'ultimo. A differenza della disciplina attualmente in vigore l'attività non deve essere necessariamente svolta nel proprio ambito domiciliare. D'intesa con l'associazione di categoria per ragioni di marketing si rinuncia al concetto di "affittacamere" e per eventuali altre denominazioni si rimanda al regolamento di esecuzione. Il presente disegno di legge prevede espressamente la possibilità della denuncia dell'attività solo per un determinato periodo dell'anno (stagione); inoltre stabilisce che gli interessati non sono tenuti ad iscriversi negli elenchi nominativi degli esercenti attività commerciali. Al fine di evitare sconsiderati ribassi dei prezzi, devono essere denunciati in futuro,come negli esercizi alberghieri, non solo i prezzi massimi ma anche quelli minimi. L'attività ricettiva in misura superiore a quella prevista dal presente disegno di legge rimane soggetta alla disciplina degli esercizi pubblici. Per le funzioni ammistrative relative alla presente materia permane la delega al sindaco competente per territorio. A decorrere dalla data di entrata in vigore della presente legge la legge provinciale 15 gennaio 1982, n. 3, concernente la disciplina dell'attività di affittacamere, è abrogata. Proprio nell'intento di minimizzare gli obblighi burocratici, il disegno prevede che coloro che, alla data di entrata in vigore della legge, svolgono l'attività ivi disciplinata ai sensi della legge provinciale sopracitata, non sono tenuti a presentare una nuova denuncia.

PRESIDENTE: La parola al Presidente della terza Commissione legislativa per la lettura della relazione. BERGER (SVP): In den letzten Jahren hat sich im Bereich der Tätigkeit der Privatzimmervermietung eine Situation ergeben, die aufgrund der großen bürokratischen und steuerlichen Belastung sowie der rechtlichen Unsicherheit diesen Nebenerwerbszweig in Frage gestellt und in vielen Fällen zur Auflassung der Tätigkeit geführt hat. Da auch im Bereich der Rentenversicherung eine Anzahl von Zimmervermietern mit Nachzahlungsforderungen konfrontiert wurde, welche ihre finanziellen Möglichkeiten vielfach überschritten und in keinem Verhältnis zum erzielten Einkommen standen, ist eine Neuregelung der Tätigkeit notwendig geworden. Die Zimmervermietung im privaten Bereich, und demnach nicht gewerbliche Tätigkeit, ist ein traditioneller und wichtiger Bestandteil des touristischen Angebotes in Südtirol. Es wird dadurch vielen Familien ein Nebenerwerb ermöglicht; auch die Gastronomie, mit der in den letzten Jahren abnehmenden Nachfrage nach Essensangebot in Restaurants, wird von der Beherbergungstätigkeit der Privaten positiv beeinflußt. Deshalb ist es begrüßenswert, daß mit diesem Gesetzentwurf die Vermietung von Wohnungen ohne Dienstleistung und die Zimmer- bzw. Wohnungsvermietung im Sin-

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ne der Beherbergung genau definiert werden. Wichtiger Bestandteil dieses Entwurfs ist auch die klare Richtlinie der Nichteintragungspflicht in das Register der Handelstreibenden und die Möglichkeit der saisonal abgrenzbaren Tätigkeit. Es bleibt zu hoffen, daß durch diese Initiative wenigstens ein Teil jener, welche die Tätigkeit abgemeldet haben, diese wiederaufnehmen, und neue Familien dazu animiert werden, diese Nebenerwerbsmöglichkeit im Fremdenverkehr zu nutzen. Die Arbeit der Kommission Die III. Gesetzgebungskommission hat am 15.3.1995 den Gesetzentwurf behandelt. An der Sitzung nahmen auch der Landesrat für Fremdenverkehr, Dr. Werner Frick, und der Direktor des Amtes für Tourismusordnung, Dr. Christian Schaller, teil. Nach dem Abschluß der Generaldebatte wurde der Übergang zur Artikeldebatte einstimmig genehmigt. Die einzelnen Artikel sowie die aus dem beiliegenden Text hervorgehenden Änderungen wurden wie folgt genehmigt. Artikel 1: einstimmig genehmigt. Artikel 2: der Ersatzantrag des Vorsitzenden zur korrekten Formulierung des letzten Satzes im deutschen Text sowie der gesamte Artikel wurden einstimmig genehmigt. Artikel 3: mehrheitlich bei 1 Enthaltung ge- nehmigt. Artikel 4: einstimmig genehmigt. Artikel 5: der vom Vorsitzenden eingebrachte Ergänzungsantrag zu Absatz 1 und der gesamte Artikel wurden einstimmig genehmigt. Artikel 6: der Ersatzantrag zum gesamten Artikel, eingebracht von LR Frick, wurde einstimmig genehmigt. Artikel 7: der Ersatzantrag zum gesamten Artikel, eingebracht vom Abg. Waldner, wurde einstimmig genehmigt. Artikel 8: mehrheitlich bei 1 Enthaltung genehmigt. Artikel 9: einstimmig genehmigt. Artikel 10: mehrheitlich bei 2 Enthaltungen genehmigt. Artikel 11: der Streichungsantrag zu Absatz 2 Buchstabe b), eingebracht vom Vorsitzenden, der Ersatzantrag zu Absatz 2 Buchstabe c), eingebracht vom Vorsitzenden und von LR Frick, sowie der vom Vorsitzenden eingebrachte Ersatzantrag zum deutschen Text von Absatz 2 Buchstabe e), wurden jeweils einstimmig genehmigt. Der abgeänderte Artikel wurde auch einstimmig genehmigt. Artikel 12: mehrheitlich bei 1 Enthaltung genehmigt. Artikel 12-bis: der Ergänzungsantrag des Landesrates Frick zur Einfügung des neuen Artikels wurde einstimmig genehmigt. Artikel 13 und 14 wurden jeweils einstimmig genehmigt. Ohne Erklärungen zur Stimmabgabe genehmigte die Kommission einstimmig (Stimmen der Abgeordneten Minniti, Atz, Waldner und Berger) den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit. ---------In questi ultimi anni nel settore dell'attività di affittacamere è venuta a crearsi una situazione che a causa dei notevoli oneri burocratici e fiscali nonché per le incertezze giuridiche ha comportato gravi disagi per questa attività, fonte di reddito secondaria, ed ha indotto molti ad abbandonare l'attività stessa. Dato che anche per quanto

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concerne i contributi previdenziali un gran numero di affittacamere è stato costretto a pagamenti retroattivi che spesso superavano di molto le loro possibilità economiche ed erano assolutamente spropositate rispetto al reddito realizzato, si è resa necessaria una nuova regolamentazione di questo settore d'attività. L'attività di affittacamere nell'ambito privato è quindi da considerarsi come attività secondaria che costituisce una componente importante e tradizionale dell'offerta turistica in Alto Adige. Essa garantisce una fonte di reddito secondaria a molte famiglie; anche il settore gastronomico, colpito in questi ultimi anni da una riduzione della domanda nel settore della ristorazione, viene influenzato positivamente dall'attività degli affittacamere privati. E' dunque per questo motivo che si valuta positivamente il fatto che con questo disegno di legge vengono definiti dettagliatamente i concetti dell'affitto di appartamenti senza ulteriori prestazioni di servizio e dell'affitto di camere e alloggi. Una componente importante del presente disegno di legge è costituito dalla non obbligatorietà dell'iscrizione nel registro delle attività commerciali nonché dalla possibilità di esercitare l'attività solo stagionalmente. C'è da sperare che grazie a questa iniziativa almeno una parte di coloro che hanno cessato l'attività la riprendano e che nuove famiglie vengano invogliate a utilizzare questa possibilità di conseguire un reddito secondario nell'ambito del turismo. I lavori della commissione La III commissione legislativa ha trattato il succitato disegno di legge nella sua seduta del 15-3-1995. Alla seduta hanno partecipato anche l'assessore al turismo, dott. Werner Frick, ed il direttore dell'Ufficio ordinamento turismo, dott. Christian Schaller. Conclusa la discussione generale, il passaggio alla discussione articolata è stato approvato all'unanimità. I singoli articoli nonché gli emendamenti risultanti dal testo allegato sono stati approvati come segue: Art. 1: approvato all'unanimità. Art. 2: l'emendamento sostitutivo, presentato dal presidente, tendente ad introdurre una formulazione corretta dell'ultima proposizione del testo tedesco nonché l'articolo nel suo complesso sono stati approvati all'unanimità. Art. 3: approvato a maggioranza con 1 astensione. Art. 4: approvato all'unanimità. Art. 5: l'emendamento integrativo al comma 1, presentato dal presidente, nonché l'articolo nel suo complesso sono stati approvati all'unanimità. Art. 6: l'emendamento sostitutivo dell'intero articolo, presentato dall'assessore Frick, è stato approvato all'unanimità. Art. 7: l'emendamento sostitutivo dell'intero articolo, presentato dal consigliere Waldner, è stato approvato all'unanimità. Art. 8: approvato a maggioranza con 1 astensione. Art. 9: approvato all'unanimità. Art. 10: approvato a maggioranza con 2 astensioni. Art. 11: l'emendamento di stralcio della lettera b) del comma 2, presentato dal presidente, l'emendamento sostitutivo della lettera

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c) del comma 2, presentato dal presidente e dall'assessore Frick, nonché l'emendamento sostitutivo del testo tedesco della lettera e) del comma 2, presentato dal presidente, sono stati approvati all'unanimità. L'articolo così emendato è stato approvato all'unanimità. Art. 12: approvato a maggioranza con 1 astensione. Art. 12-bis: l'emendamento aggiuntivo, presentato dall'assessore Frick, tendente all'inserimento di un nuovo articolo, è stato approvato all'unanimità. Artt. 13 e 14: approvati ciascuno all'unanimità. Senza dichiarazioni di voto, la commissione ha approvato all'unanimità (con i voti dei conss. Minniti, Atz, Waldner e Berger) il disegno di legge nel suo complesso.

PRESIDENTE: E' aperta la discussione generale. Chi chiede la parola? Consigliera Kury, ne ha facoltà. KURY (GAF-GVA): Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich vorausschicken, daß wir mit der Absicht, die hinter diesem Gesetzentwurf steht, einverstanden sind. Die Probleme im Bereich der Privatzimmervermietung sind wohl hinreichend bekannt. Und ich glaube, daß es gut ist, daß man nun versucht, eine Abhilfe zu schaffen. Die Probleme haben ja vor allem Leute betroffen, die auf ein Zusatzeinkommen durch die Privatvermietung angewiesen waren. Nun versucht man, diesen Weg einzuschlagen, um hier eine Lösung anzupeilen: Die private Vermietung von Gästezimmern ab einer bestimmten Größe - sechs Zimmer oder vier Ferienwohnungen - wird aus der gewerblichen Tätigkeit herausgenommen. Und daraufhin muß man noch einmal eine Unterteilung machen, wenn ich das richtig verstanden habe, die jetzt kurz gefaßt folgendermaßen aussieht: Die erste Kategorie wird im Artikel 1 definiert, also sechs Zimmer oder vier Ferienwohnungen. Dazu kommt Beherbergung und eine eventuelle Verabreichung von Speisen und Getränken. Also, es werden einmal die Betriebe, die in diese Kategorie fallen, definiert. Und die zweite Kategorie wird im Artikel 12 definiert, fällt also kurz gesagt unter die Definition Bestandverträge. So weit, so gut. Ich habe jetzt bei der Verlesung des Begleitberichtes von Landesrat Frick gehört, daß die Notwendigkeit besteht, zwischen diesen beiden Kategorien eine möglichst klare rechtliche Abgrenzung zu schaffen, weil damit ja verschiedene Dinge in Zusammenhang stehen, zum Beispiel Meldepflicht, steuerrechtliche Dinge usw. Einverstanden mit dieser Notwendigkeit, nur, so sehr ich mich auch bemüht habe, ich habe diese klare Abgrenzung einfach nicht verstanden. Und ich bitte den Landesrat, mir hier Nachhilfeunterricht zu geben. Gehen wir noch einmal schnell davon aus: Unter Kategorie 1 fallen Betriebe, die sechs Zimmer oder vier Ferienwohnungen haben, das Personal muß bestimmte Kriterien erfüllen, allfällige Speisen und Getränke dürfen verabreicht werden; und jetzt kommt ein Kriterium, das ich nicht verstanden habe, das Kriterium Beherbergung. Also, Beherbergung muß dabeisein. Wenn ich dies jetzt mit der Definition von Artikel 12 vergleiche, in welchem die andere Kategorie definiert ist, stellt sich mir die Frage, was unterscheidet diese beiden Katego-

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rien? Die Anzahl der Zimmer ist gleich, die Anzahl der Ferienwohnungen ist gleich, allfällige Speisen und Getränke dürfen nicht verabreicht werden. Soweit komme ich mit. Und es darf keine Beherbergung stattfinden, wobei ich dann aber, Herr Landesrat, im ganzen Gesetz eine Definition der Beherbergung vermisse. Und eigentlich ist ja dieses das Kriterium, das den Unterschied zwischen der einen und der anderen Kategorie ausmacht. Und da bitte ich Sie mich aufzuklären, was das eigentlich soll. Ich kann mir sonst keinen Unterschied vorstellen. Im Artikel 12 wird ja auch klar definiert, daß das Mobiliar dazugehört. Und unter das Mobiliar fallen Leintücher, Handtücher, Eßbesteck usw. Wo ist da der große Unterschied? Das ist meine erste Frage. Und die zweite Frage - und auch da bitte ich um Klärung - ist folgende: Sie sagen in Ihrem Begleitbericht: Auf jeden Fall ist eine Meldung laut Artikel 12 der Notverordnung Nr. 59 aus dem Jahr 1978 zu machen, also auf jeden Fall bei der Kategorie, die unter Artikel 1 fällt, und bei der Kategorie, die unter Artikel 12 fällt. Jetzt schaue ich bei der Notverordnung nach und stelle fest, daß dort die Meldepflicht auf jene Fälle eingeschränkt ist, deren Vermietung über einen Monat dauert. Und insofern ergibt sich für mich jetzt die Frage: Entsteht somit eine neue Kategorie? Meine Schlußfolgerung ist folgende - und auch da bitte ich Sie, mir zu sagen, ob ich recht habe -: Ergeben sich also jetzt im Rahmen der Beherbergung vier Kategorien? Erstens, die gewerbliche; zweitens, die von Artikel 1 definierte, also sechs Zimmer, vier Ferienwohnungen, Beherbergung und Speisen, meldepflichtig; drittens, jene im Artikel 12 definierte, nämlich der sogenannte Bestandvertrag, allerdings für Fälle, die einen Monat überschreiten und laut Notverordnung meldepflichtig; und schließlich, viertens, jene, die im Artikel 12 definiert ist, Bestandvertrag unter einem Monat und damit nicht meldepflichtig. Das sind meine Fragen. Ich möchte nur noch einen Schlußsatz sagen. Ich habe mich schon bemüht, das zu verstehen, habe es aber nicht verstanden. Und insofern scheint mir die Formulierung des Gesetzentwurfes Ihrem Wunsch nach Klarheit in der Abgrenzung der beiden Kategorien nicht ganz nachzukommen, es sei denn, ich bin besonders bescheuert. Das mag schon sein. Jedenfalls, ich habe mich nicht leicht getan, genau die Unterschiede festzustellen. BENEDIKTER (UFS): Auch ich hätte Fragen. Es geht in erster Linie, wie die Kollegin Kury eben auch gesagt hat, darum: Man will für die Privatzimmervermieter die steuerliche Belastung in erster Linie, aber auch, nehme ich an, die Belastung durch Sozialabgaben - denn dort fehlt es am gröbsten - gerecht gestalten. Man kann nicht einfach sagen "Ihr braucht weniger Sozialabgaben zu zahlen", sondern "Ihr zahlt das, was tatsächlich anfällt, wo tatsächlich Leute angestellt werden" usw. Aber da frage ich mich: Wo ist da die Entlastung hinsichtlich der Sozialabgaben? Ich möchte dann dazu Stellung nehmen, möchte aber zuerst, daß diesbezüglich eine Aufklärung erfolgt. Weiters. Im Artikel 12 steht: "Die Anwendung von Bestandverträgen mit Touristen bei höchstens vier möblierten Wohnungen oder sechs möblierten Zimmern - ohne daß den Bestandnehmern gleichzeitig Beherbergung und allfäl-

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lig die Verabreichung von Speisen und Getränken angeboten wird - gilt nicht als Tätigkeit im Sinne von Artikel 1", das heißt als Beherbergungstätigkeit. Also, nach dieser Fassung haben wir bei mehr als vier möblierten Wohnungen oder mehr als sechs möblierten Zimmern, ohne daß den Bestandnehmern gleichzeitig Beherbergung und allfällig die Verabreichung von Speisen und Getränken angeboten wird, trotzdem einen Beherbergungsbetrieb. Das ergibt sich aus dieser Formulierung. Ich bitte auch diesbezüglich um Aufklärung. Und dann noch etwas. Das sind Kleinigkeiten, aber immerhin. Im Artikel 3 heißt es im zweiten Absatz und dann auch im dritten Absatz: "Der Bürgermeister kann bzw. muß ...". Ja, was heißt das? Wenn der Bürgermeister als Amtsperson handelt und gewisse Aufgaben und Pflichten zu erfüllen hat, ja dann muß er. Da kann man nicht sagen er "kann oder muß". Was soll das bedeuten? Das findet man sonst in keinem Gesetz: er kann oder muß. Entweder es ist eine Amtspflicht, dann muß er, oder es ist eine Pflicht, wo er Ermessensspielraum hat, dann kann er. FRICK (SVP): (unterbricht) BENEDIKTER (UFS): Bitte, Artikel 3, zweiter und dritter Absatz. Dann im Artikel 7 heißt es: "Die Tätigkeit der Überwachung steht den zuständigen Organen, im Rahmen der geltenden Gesetzgebung, zu." Im Artikel 10 des alten Gesetzes vom 15. Jänner 1982, Nr. 3, das ersetzt wird, sind diese Behörden klipp und klar angeführt. Und ich verstehe nicht, warum man, wenn man schon ein Gesetz macht bzw. das alte Gesetz durch ein neues ersetzt, hier plötzlich die Organe nicht mehr angibt. Man läßt alles offen. Da kann jeder raten. Es sind ja nicht alles Juristen. Und es sollte so sein, daß man die Gesetzgebung so macht, daß auch ein gewöhnlicher Bürger versteht, was zu tun ist. Im alten Gesetz sind diese Organe angegeben - es sind zum Teil Staatsorgane, der Bürgermeister, Polizeiorgane usw. - und plötzlich heißt es: "Die Tätigkeit der Überwachung steht den zuständigen Organen zu" und Du darfst raten. PETERLINI (SVP): Versteht sich das nicht von alleine, daß der Bürgermeister ... BENEDIKTER (UFS): Nein, nein, es sind verschiedene Organe. "Mit der Überwachung der von diesem Gesetz geregelten Tätigkeit", steht im alten Gesetz, "sind die staatlichen Polizeiorgane sowie die Landesverwaltung und die örtlich zuständige Gemeinde betraut. Die zuletzt genannten Behörden lassen die Überwachung von ihren Bediensteten durchführen, die vom Landeshauptmann bzw. Bürgermeister damit beauftragt werden." Also da steht etwas. Man kann damit etwas anfangen. Man denkt sich, gut, die Polizeiorgane sind zuständig, wenn es sich um strafrechtliche Tatbestände handelt usw. Aber ich möchte wissen, warum man hier plötzlich so allgemein formuliert. Der gute Bür-

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ger darf dann raten bzw. muß zum nächsten Rechtsanwalt rennen, um zu erfahren ... ABGEORDNETER: (unterbricht- interrompe) BENEDIKTER (UFS): Nein, nein. Warum wiederholt man nicht das, was im alten Gesetz steht? ABGEORDNETER: Ja, weil wir kein Polizeistaat sind! BENEDIKTER (UFS): Deswegen muß der Bürger trotzdem wissen, mit wem er es zu tun hat, denn er ist ja trotzdem gezwungen, sich dann mit diesen Organen in Verbindung zu setzen. Noch etwas in diesem Zusammenhang. Da steht im Artikel 9 des alten Gesetzes, erster Satz des zweiten Absatzes: "Die Gemeinden müssen jedem, der dies auch mündlich verlangt, Auskünfte aus dem Verzeichnis erteilen", also aus dem Verzeichnis der nicht gasthofähnlichen Betriebe. "Die Gemeinden übermitteln den örtlichen Fremdenverkehrsorganisationen eine Abschrift." Der Satz "Die Gemeinden müssen jedem, der dies auch mündlich verlangt, Auskünfte aus dem Verzeichnis erteilen" wird nicht wiederholt. Damit ist also die Transparenz, die Zugänglichkeit zu allen amtlich erhobenen Tatbeständen, abgeschafft worden, anstatt verstärkt zu werden. MAYR C. (SVP): Ich begrüße die Initiative des Landesrates, die Problematik der privaten Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen mit Gesetz zu regeln. Ich persönlich kenne die Problematik der Zimmervermieter sehr, sehr gut. Gerade in den letzten Jahren haben sehr viele Zimmervermieter ihre Tätigkeit aufgegeben, weil sie aufgrund der hohen Steuerbelastungen und hohen Sozialabgaben nicht mehr imstande waren, diese Arbeit weiterzuführen. Es waren in erster Linie sehr, sehr viele Hausfrauen und Mütter, die diese Arbeit als Nebenerwerb zu ihrer Hausfrau- und Muttertätigkeit gemacht haben. Und ich bin dem Landesrat dankbar, daß er auf diesem Gebiet eine wichtige und nützliche Erneuerung gebracht hat. Diese Regelung, wie wir sie jetzt vorliegen haben, ist ja schon im europäischen, insbesondere im englischen Raum sehr bekannt. Auch dort gibt es das sogenannte "bed and breakfast", also sozusagen, daß man nur ein paar Zimmer in der privaten Wohnung, in der privaten Atmosphäre, vermieten kann und daß das nicht als Dienstleistung angesehen wird. Ich möchte nur einen Punkt ganz besonders unterstreichen und dem zuständigen Landesrat auch Lob aussprechen. Wir haben uns zu Beginn der Legislatur ja alle auf Bürokratieabbau eingeschworen und haben uns alle den Bürokratieabbau auf die Fahne geschrieben. Ich möchte ihn zum Artikel 3, Absatz 1 loben, zum - ich verwende hier einen italienischen Begriff des Verwaltungsrechtes - sogenannten "silenzio assenso". Damit wird dem Bürger jede Regelung leichter gemacht, d.h. wenn er diese Tätigkeit ausüben möchte und

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beim Bürgermeister darum ansucht, dann muß der Bürgermeister innerhalb von 30 Tagen den negativen Bescheid geben. Wenn er innerhalb dieser Frist keinen negativen Bescheid gibt, dann ist die Tätigkeit genehmigt. Und das ist ein großer Schritt in Richtung Bürokratieabbau, ein großer Schritt in die Richtung, daß wir in unserer Gemeindeverwaltung wirklich bürgernäher werden und bürgernäher arbeiten. Und dazu möchte ich dem Landesrat ein ganz besonderes Lob ausdrücken. Danke! FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Verehrte Kollegen! Es ist richtig erkannt worden, daß die Privatvermietung für unser Land eine ganz besondere Rolle spielt, besonders in bezug auf die wirtschaftliche Leistung dieses Bereiches. Immerhin sind von diesem weltbekannten Tourismusland Südtirol 17 % der Gesamtnächtigungen heute noch nach wie vor von den Privatvermietern erbracht, allerdings in einem sinkenden Ausmaß. Aber man sieht schon an dieser Zahl die ökonomische Relevanz dieser Tätigkeit. Auf der anderen Seite ist zu Recht darauf hingewiesen worden - ich möchte dies unterstreichen -, daß die Privatvermietung weitgehend als Nebeneinkommen betrieben wird und somit in den letzten Jahren zu einer sozialen Stabilisierung von Hunderten oder Tausenden von Familien beigetragen hat. Ich glaube, zum dritten, daß die Privatvermietung auch einen wesentlichen Beitrag zur innerfamiliären Demokratie leistet, die die Kollegin Mayr ganz besonders interessiert, weil es ja traditionellerweise eine Tätigkeit ist, die in der Hand der Frauen liegt und gewissermaßen zusätzliches, eigenständiges Entscheiden und eigenständiges Verfügen über Geld seitens der Frau ermöglicht. Wir wissen allerdings, daß sich die Privatvermietung doch in Schwierigkeit befindet. Dies hängt ganz wesentlich damit zusammen, daß der sogenannte Kleinstbetrieb insgesamt unter Druck ist: bürokratische Belastung, Belastung durch das Steuerrecht, Nichtberücksichtigung dieser Ministruktur, die vielfach mehr oder weniger gleich behandelt wird wie eine regelrechte Firma. Für uns geht es darum, die Rahmenbedingungen Stück für Stück zu verbessern, damit diese Betriebe nicht abgewürgt werden, wobei ja offensichtlich zwei wesentliche Elemente in diesem Zusammenhang in der Hand des Staates liegen: einerseits die Steuerfrage und andererseits die Sozialabgabenfrage. Wir haben uns in den letzten Jahren gerade gegenüber den Behörden des Staates und gegenüber dem italienischen Parlament, mit Erfolg muß ich sagen, als Südtiroler maßgeblich zu einer Verbesserung durchringen können und auch auf nationaler Ebene manche unserer Vorschläge durchsetzen können. Die besondere Problematik dieses Bereiches und dieser Tätigkeit besteht ja auch darin, daß der Fremdenverkehr unser Land auszeichnet und daß die Problemstellung, die wir empfinden, in vielen oder in den meisten anderen Regionen dieses Staates nicht vorhanden ist, weil Privatvermietung für touristische Zielsetzung in diesem Sinne so gut wie nicht gegeben ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang insbesondere darauf verweisen, daß ein Vorschlag, den wir in Südtirol seinerzeit bezüglich der ICIAP erarbeitet haben, durchgegangen ist. Ich möchte darauf verweisen, daß vor eineinhalb/zwei Jahren eine Verbesserung der Einkommens- und

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Mehrwertsteuerregelung für die Privatvermietung durchsetzbar war, in Richtung eines großzügigeren Forfait-Systems, und vor allem - und das ist der Punkt, auf den der Kollege Benedikter hingewiesen hat -, daß es jetzt mit einer von SVPMandataren vorgetragenen Abänderung im Rahmen der parlamentarischen Tätigkeit auch gelungen ist, zu erreichen - allerdings noch nicht konsolidiert, weil es sich hier um Notverordnungen handelt -, daß man bei der Pensionskassa nicht in jedem Fall eine Einzahlung für zwölf Monate verlangt, sondern nur für jene Monate, in welchen dieser Betrieb tätig ist. Insofern also nicht eine Beihilfe zur Hinterziehung dieser Sozialabgaben, sondern eine echte Hilfe, um hier Gerechtigkeit anzuwenden, wobei Ihr merkt, daß auch in diesem Gesetzentwurf eine zusätzliche Unterstützung dieser Theorie enthalten ist, weil wir sagen, daß eine Anmeldung auch nur für gewisse Teile des Jahres formell bei der Gemeinde hinterlegt wird und somit ein ganz klarer Aufhänger für die entsprechende Veranlagung bei der INPS geschaffen wird. Dies ist also ein großer Problembereich, zu dem wir als Landesregierung ganz deutlich sagen: Wir sind interessiert, daß diese Mitgestaltung der Privatvermietung unseres touristischen Lebens weiterhin aufrecht bleibt, daß die Privatvermietung nicht mehr gewissermaßen ein Wurmfortsatz der Geschichte in der Entwicklung unseres Landes ist, die notwendigerweise etwa dazu führt, daß in Zukunft keine Privatvermietung mehr vorhanden ist, auch deshalb, weil ich immer wieder die Meinung vertreten habe, daß insbesondere das Phänomen Tourismus sehr davon abhängig ist, wie sehr unsere Mitbürger dieses Phänomen verstehen und mittragen, auch allfällige Belastungen dieses Phänomens mittragen. Und wenn es gelingt, die Vorteile - teilweise eben auch die kleinen Vorteile, wie im Bereich der Privatvermietung - des Phänomens Tourismus auf einen größeren Bereich der Mitbürger in unserem Land zu verteilen, also mehreren Mitbürgern die Vorteile zukommen zu lassen, dann wird auch das, was wir als Tourismusgesinnung bezeichnen, sicher sehr viel anders eingeschätzt, als es in einem anderen Fall wäre. Das zweite Problem ist die Rechtsunsicherheit, auf die die Kollegin der Grünen hingewiesen hat, wobei die Christina sicher keinen Offenbarungseid geleistet hat, indem sie gesagt hat, es ist schwer, sich da auszukennen. Ich darf ihr versichern, daß auch Techniker dieses Bereiches in all den letzten Jahren sich nicht ausgekannt haben, weil sie sich widersprochen haben, und unter diesen Technikern widersprüchliche Aussagen von Steuerämtern, ja widersprüchliche Aussagen von Gerichten verschiedener Rangordnung und verschiedener Regionen Italiens immer wieder dazu geführt haben, daß man das Phänomen unterschiedlich sieht. Und überall dort, wo Unsicherheit besteht, wird diese Unsicherheit auf dem Rücken des Bürgers ausgetragen, zum Nachteil des Bürgers. Er ist also ausgeliefert, er weiß nicht so recht. Und im Zweifelsfall war es doch das eine oder andere Mal so, daß einer diese Tätigkeit aufgelassen hat, nicht so sehr, weil er gesagt hat, das kostet mir zu viel - Ihr erinnert Euch zum Beispiel bei der Minimum-Tax, da war ja eine besondere Aggression, wo im übrigen auch wir in Südtirol mit beigetragen haben, daß also diese Minimum-Tax auf die Privatfirmen nicht angewandt wird -, sondern weil er gesagt hat "Ich kenne mich überhaupt nicht mehr aus. Da bin ich immer mit einem Fuß in der

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Strafe. Das kann ich nicht aushalten." Deshalb ist eine wesentliche Strategie für die Absicherung dieses Sektors der Versuch, diese Unsicherheiten weitestgehend auszuräumen, wobei wir als den zentralen Begriff die Dienstleistung sehen. Und ich möchte jetzt abschließend noch einmal versuchen, das gut zu erklären. Wenn jemand keine Dienstleistung erbringt, dann ist das in keinem Fall ein gastgewerblicher Betrieb oder ein Privatvermieter. Es geht um die Dienstleistung. FRASNELLI (SVP): Wo fängt die Dienstleistung an und wo hört sie auf? FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Das ist das Thema. Wir haben also auch eine Zusatzformulierung, die aus der Rechtsprechung erarbeitet wurde, in den Artikel 12 hineingeschrieben. Dort, wo nur die Ausstattung der Zimmer zur Verfügung gestellt wird und dort, wo man nur gewisse Gegenstände zur Verfügung stellt und dort, wo man nur den Strom, den Gasanschluß zur Verfügung stellt, ist das noch keine Dienstleistung. Und insofern sind alle diese Dinge noch im Großbereich der Bestandverträge summiert. Und Bestandverträge heißt, daß es sich hier einfach um eine Vermietung nach dem Mietengesetz, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und nach der entsprechenden staatlichen Regelung handelt, ohne die Meldepflicht, wobei der Begriff "Meldepflicht" offensichtlich zu einem Mißverständnis geführt hat. Es gibt zwei Arten von Meldepflichten: Es gibt die Pflicht der Meldung des Gastes, und es gibt die Pflicht der Meldung der Tätigkeit. Das hat zu einem Mißverständnis in der Interpretation geführt. Es ist somit also eindeutig, daß derjenige, der Dienstleistung bietet - das Bett macht, die Reinigung erbringt, das Essen zubereitet, die klassischen hotel- oder gastgewerbeähnlichen Dienstleistungen erbringt - unter dieses Gesetz fällt, wobei eine doppelte Meldepflicht auftritt, die hier ja deutlich gemacht wird. Damit ich überhaupt beginnen kann, diese Tätigkeit auszuüben, muß ich dem Bürgermeister Meldung erstatten, und ich muß darüber hinaus dann der entsprechenden Behörde für Statistik usw. Meldung über die beherbergten Gäste erteilen, wobei der Begriff "Beherbergung" die Überlegung der Dienstleistung in sich birgt. Wenn wir hier also schreiben "Beherbergung", dann ist das schon die breitere Tätigkeit, die die Dienstleistung in sich birgt, und eben nicht nur mehr nackte Zurverfügungstellung einer möblierten Wohnung, die in Form der Bestandverträge abgewickelt wird. Insofern gibt es also diese klare Trennung mit dem Thema der Dienstleistung. Und es gibt dann die dimensionsmäßige Trennung, die mit den sechs Zimmern bzw. mit den vier Wohnungen angegeben ist, wobei, wenn Dienstleistung erbracht wird und ich mich darunter befinde, es Privatvermietung im Sinne dieses Gesetzes ist; wenn Dienstleistung erbracht wird und ich mich dimensionsmäßig darüber befinde, dann ist es gastgewerbliche Tätigkeit und dann ist es im Sinne der Gastgewerbeordnung abzuwickeln. Jetzt gibt es eine Präzisierung beim Artikel 12, dort, wo man von den Bestandverträgen redet, wo drinnen steht, daß auf jeden Fall auch dort eine Meldung zu erstatten ist - im Sinne eines zitierten Staatsgesetzes, dieser Notver-

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ordnung, die Du zitiert hast. Das ist richtig. Und das sollte der Vollständigkeit halber in diesem Gesetz noch einmal aufgeführt werden. Es handelt sich hier um eine von der staatlichen Norm vorgesehene Meldung der Vermietung im Sinne der Verbrechensbekämpfung. Diese Meldung der Vermietung muß erfolgen, wo ich also den Mietvertrag ... Auch wenn ich heute einen Mietvertrag für eine Wohnung für meine Familie in der Stadt für die nächsten vier oder zehn Jahre abschließe, dann muß im Sinne dieses Gesetzes der Mietvertrag, sprich Bestandvertrag, bei der Polizeistelle, in Bozen zum Beispiel in der Quästur, abgegeben werden und auf diese Art und Weise dieses Mietverhältnis gemeldet werden. Jetzt gibt es noch einige ganz spezifische Fragestellungen des Kollegen Benedikter, auf die ich in aller gebotenen Kürze auch noch eingehen möchte. Du sagst an einem gewissen Punkt: Ihr habt auf eine Formulierung verzichtet, die im alten Gesetz drinnen steht, derzufolge man das Anrecht gehabt hat, gewisse Informationen zu bekommen. Warum steht das jetzt nicht mehr drinnen? Wir haben das einfach herausgenommen, weil dies aufgrund einer allgemeinen, rechtlich klargestellten Position durch das Transparenzgesetz des Staates und des Landes ohnehin klar ist, daß man als Bürger Anrecht auf diese Informationen hat. Und infolgedessen war es nicht mehr notwendig, dies in einem Sektorengesetz jetzt noch einmal zu spezifizieren. Die Kritik im Zusammenhang mit dem Artikel 7, dort, wo wir nur mehr in einer sehr allgemeinen Form auf die Behörden verweisen, die die Kontrollen ausüben und die Sanktionsprozeduren einleiten können, ist gewissermaßen an die Kommission weiterzuleiten. Die Regierung hat dies in einer eher älteren spezifischen Formulierung seinerzeit vorgelegt. Die Kommission hat es, im Sinne einer Vereinfachung und in dem Sinne, daß man in ein Gesetz nicht etwas hineinschreibt, was sowieso evident ist - daß nämlich die Polizeibehörde, die auf Ortsebene tätig ist und der Bürgermeister, der auch polizeiorganisch tätig ist, diesen und jenen kontrollieren können - für zweckmäßig erachtet, zu kürzen. Aber es handelt sich hier wirklich nicht um eine große Fragestellung, dies von der Formulierung her einfach sehr abgekürzt darzustellen. Aus meiner Sicht ist, sei es die eine Version, die wir als Regierung vorgelegt haben, als auch die Version, die die Kommission für zweckmäßig erachtet hat, durchaus gleichermaßen akzeptabel. Zur Frage der ambivalenten Formulierung im Artikel 3, Absatz 2, wo es heißt, daß der Bürgermeister, wenn gewisse Versagensgründe auftreten, einschreiten kann bzw. muß, ist zu sagen, daß es einige zwingende Versagensgründe gibt und einige Versagensgründe, die im Bereich der Diskretionalität liegen, und infolgedessen zu Recht hier diese beiden Ebenen angesprochen werden, weil der Bürgermeister in einem Fall in der Tat dies als Rechtspflicht zu empfinden hat - dort muß er einschreiten -, aber in einigen anderen Fällen die von Dir zu Recht zitierte Diskretionalität des Verwalters durchaus dazu führen kann, daß er, auch von der Opportunität und von der Bewertung der faktischen Voraussetzung her, abwägen muß, ob sein Einschreiten gerechtfertigt oder zweckmäßig ist. Dies in kurzen Worten ein Versuch einer Antwort auf die Fra-

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gen, verbunden mit einem Dank dafür, daß der Südtiroler Landtag und die Abgeordneten, die sich zu Wort gemeldet haben, sich hinter diese Kategorie und hinter die sozial und wirtschaftlich sicher wertvolle Tätigkeit dieser Kategorie stellen. VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Übergang zur Artikeldebatte ab: mit 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Art. 1 Anwendungsbereich 1. Dieses Gesetz gilt für Personen, die in einem Gebäude, das nicht als Betriebsstätte eingestuft ist, in höchstens sechs Zimmern oder vier möblierten Ferienwohnungen Beherbergung anbieten. 2. Wer die in Absatz 1 genannte Tätigkeit als Einzelperson ausübt, darf Speisen und Getränke nur an Hausgäste verabreichen, darf lediglich Angehörige oder gewohnheitsmäßig im gemeinsamen Haushalt lebende Personen mit der Tätigkeit betrauen und muß weder im Verzeichnis laut Artikel 21 des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58 noch im Namenverzeichnis der Handelstreibenden eingetragen sein. 3. Die mit der Anwendung dieses Gesetzes verbundenen Verwaltungsaufgaben sind - sofern nichts anderes vorgesehen ist dem zuständigen Bürgermeister übertragen. ---------Ambito di applicazione 1. E' soggetto alle disposizioni della presente legge chi fornisce servizio di alloggio in non più di sei camere o quattro appartamenti ammobiliati, ubicati in uno stesso edificio non classificato come bene strumentale. 2. Chi esercita l'attività individuale di cui al precedente comma 1 può somministrare, limitatamente alle persone alloggiate, alimenti e bevande. Non può destinare a svolgere detta attività persone non appartenenti al proprio nucleo familiare o normalmente conviventi in quest'ultimo e non è tenuto ad iscriversi nel registro di cui all'articolo 21 della legge provinciale 14 dicembre 1988, n. 58, nè negli elenchi nominativi degli esercenti attività commerciali. 3. Le funzioni amministrative relative all'attuazione della presente legge vengono, in quanto non sia diversamente previsto, delegate al sindaco competente per territorio.

Es liegt ein Abänderungsantrag vor, eingebracht durch die Abgeordneten Bolzonello und Minniti. Der Wortlaut ist folgender: Folgender Absatz wird hinzugefügt: "2-bis. Zimmer und Wohnungen, für welche Beiträge gemäß L.G. Nr. 15/72 in geltender Fassung gewährt wurden, dürfen nicht vermietet werden."

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Viene aggiunto il seguente comma: "2-bis. Sono esclusi dalla facoltà di locazione le camere e gli appartamenti che hanno goduto delle agevolazioni di cui alla L.P. 15/72 e successive modificazioni." Der Abgeordnete Bolzonello hat das Wort zur Erläuterung. BOLZONELLO (AN): Premetto che noi siamo favorevoli a questo disegno di legge e ai provvedimenti che vengono posti in essere per meglio precisare funzioni, compiti e agevolazioni a questa categoria. Nell'ambito di applicazione di questa legge, quindi nell'articolo 1, abbiamo ritenuto di presentare un emendamento che precisi nella fattispecie che da questa normativa e dal riconoscimento di camere e appartamenti per locazione, siano esclusi quegli immobili che hanno goduto delle agevolazioni della legge n. 15/2 e successive modifiche, legge dalla quale discendono tutti i benefici previsti in materia di edilizia residenziale. Vuol dire che vi sono degli immobili che hanno goduto o di mutuo, o di contributi sugli interessi o di particolari agevolazioni in tema di ristrutturazioni in quanto prima casa, e che però con il passare del tempo oppure per determinati periodi dell'anno ben precisi vengono poi anche destinati a camere o appartamenti per locazione turistica. Credo che ci sia una grave inosservanza della normativa provinciale nel momento in cui un immobile che ha goduto di quella agevolazione subisce una variazione di destinazione d'uso, perché la vocazione secondo la quale sono state date quelle concessioni era quella di primo alloggio, mentre vi sono famiglie che magari possiedono il maso i cui figli hanno costruito delle casette a schiera in cooperativa godendo di mutui in alcuni paesi della provincia, dopo di che nel periodo estivo queste famiglie liberano questi appartamenti che vengono locati a turisti. Ravvisiamo in questo una evidente contraddizione con la legge sull'edilizia residenziale, sulle agevolazioni che vengono date a coloro che utilizzano denaro provinciale ai fini dell'edilizia residenziale propria. Ecco perché noi chiediamo che vi sia questa precisazione. Poi il tipo di controllo spetterà definirlo alla ..., visto che la Giunta provinciale deve emanare un regolamento di esecuzione, tenendo conto dell'ambito di applicazione di questa legge. E sarà in quella sede che la Giunta dovrà tener conto degli eventuali controlli sia al catasto che al CER ecc. Ecco perché riteniamo che vi sia un evidente contrasto circa l'utilizzo e la destinazione di un immobile costruito con uno scopo ben preciso che poi magari nel corso del tempo subisce un cambio di destinazione secondo noi inammissibile. BERGER (SVP): Ich kann den Kollegen Bolzonello in seinem Einwand verstehen, muß ihm aber mitteilen, daß diese Gesetzgebung bereits besteht. Es ist heute bereits untersagt, diese Tätigkeiten auszuüben. Und wenn sie so ausgeübt werden, dann ist das nicht legal, denn der Bürgermeister hat keine Möglichkeit, für Wohnräume, die mit Wohnbauförderung subventioniert worden sind, eine Genehmigung für die Vermietertätigkeit auszustellen. Und die Konventionen, die für die Wohnbauförderung abgeschlossen werden müssen, d.h.

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die Verpflichtungserklärungen, daß die Wohnungen entweder selbst bewohnt werden oder an Berechtigte, d.h. in der Provinz Ansässige vermietet werden, liegen dem Bürgermeister vor. Er ist auf dem Laufenden, wer diese Konventionierungspflicht eingegangen ist. Sie ist auch grundbücherlich angemerkt. Und wenn der Bürgermeister die Mitteilung bekommt, daß jemand in diesen Räumlichkeiten diese Vermietertätigkeit ausübt, dann weiß er, daß das illegal ist, denn, wenn er das Ansuchen bekommt, so etwas zu genehmigen, dann ist er nicht imstande, hier eine Genehmigung auszustellen. Da dieses Gesetz bereits besteht und diese Bestimmung aufrecht ist, würde ich es für überflüssig empfinden, daß man das hier noch einmal festschreibt. Ich weiß nicht, ob man sagen muß "doppelt genäht hält besser", aber wenn es bereits bestehendes Gesetz ist und nicht eingehalten wird, dann wird die Festschreibung in einem weiteren Gesetz auch nichts bringen. Dann müssen die Kontrollen bei den konventionierten Wohnungen durchgeführt werden. Und, wir wissen, die Wohnungsknappheit wird immer größer, und wir wissen auch, daß bereits von seiten des Landes an die Bürgermeister die Aufforderung ergangen ist, die konventionierten Wohnungen zu überprüfen, aufzulisten, wie viele sie in der Gemeinde haben. Das ist bereits erfolgt. Und, ich glaube, in dem Moment wird dann auch abusive Tätigkeit in konventionierten Wohnungen unterbleiben. Und ich bin der Meinung, das muß nicht noch einmal hier festgeschrieben werden.

FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Ich möchte mich der Position des letzten Redners anschließen. Wir sind der Meinung, daß hier Aspekte der Korrektheit eine große Rolle spielen und daß gewisse Phänomene, die in den vergangenen Jahren aufgetreten sind, nicht positiv zu betrachten sind. Ich persönlich halte es für absolut klar, daß die Wohnbauförderung dazu da ist, die Wohnsituation unserer Mitbürger zu verbessern. Und das würde an sich, von der politischen Logik her, schon ausschließen, daß eine entsprechend geförderte Wohnfläche Dritten, im Sinne dieser hier in Frage stehenden Tätigkeit, zur Verfügung gestellt wird. Allerdings glaube ich nicht, daß sich die geschilderte Situation dadurch verbessern würde, daß man eine im Grunde schon bestehende Norm jetzt dupliziert, in dem man das in diesem Gesetz wiederholt. Infolgedessen bin ich nicht dafür, daß wir diesen Zusatzantrag genehmigen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 3 JaStimmen und dem Rest Nein-Stimmen abgelehnt. Wer wünscht das Wort zum Artikel 1? Abgeordneter Willeit, bitte! WILLEIT (Ladins): Ich habe nur einige Bemerkungen zum Artikel 1, auch wenn ich vorwegnehme, daß ich das Gesetz billige und es auch für gut halte. Artikel 1 enthält die Begriffsbestimmung der Zimmervermieter. Und aus dem gesamten Gesetz selbst gehen, wenn ich richtig verstanden habe, drei Katego-

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rien hervor: die einfache Miete ohne Leistung, die Zimmervermietung und der Gastbetrieb. Nun habe ich einige Schwierigkeiten, die Grenze zwischen diesen Betrieben zu ziehen, vor allem was die Größe anbelangt. Wenn ich richtig sehe, dann haben wir die Miete von vier Wohnungen und sechs Zimmern ohne Dienstleistung oder mit beschränkter Dienstleistung. Wir haben eine Zimmervermietung - und hier kommt jetzt der kleine Haken, der mich besonders wundert - mit vier Wohnungen oder sechs Zimmern mit Dienstleistung, plus womöglich, vier Wohnungen oder sechs Zimmern ohne Service. Dieser Umstand wäre doch möglich. Und dies ist auch eine Frage, die ich stelle. Und dann haben wir den Gastbetrieb mit fünf Wohnungen oder sieben möblierten Zimmern mit Service. Was ich noch als allgemeine Betrachtung hinzufügen möchte: Wenn neulich eine Erhebung ergeben hat, daß sämtliche Beherbergungsbetriebe unter dreißig Betten unrentabel sind, jedermann von uns jedoch weiß, daß es sehr viele davon gibt, die allen Belastungen ausgesetzt sind, nicht nur steuerlichen, sondern auch baulicher Art, und vor allem der zwanzigjährigen Zweckbestimmung unterworfen sind, so frage ich mich: Warum wird die Größe der Zimmervermietung nicht angehoben, wenigstens bis zur Überlebensgrenze der Gastbetriebe? Das erschiene mir logisch. Zweite Frage: Hat man sich auch den Übergang von Kategorie zu Kategorie bzw., was in Zukunft höchstwahrscheinlich interessanter wird, die Rückstufung einer Gaststätte auf Zimmervermietung überlegt oder überlegt man sich, das bei den Durchführungsbestimmungen zu regeln? BENEDIKTER (UFS): Ich danke dem Landesrat für seine Antwort, allerdings hat er mir die Grundsatzfrage als solche nicht beantwortet, nämlich, ob man mit dieser Neufassung eines bereits bestehenden Landesgesetzes tatsächlich eine Erleichterung hinsichtlich Besteuerung und Sozialabgaben erwarten kann. Du hast gesagt "Die Parlamentarier haben in Rom, was die Sozialabgaben betrifft - ich weiß nicht, beim Pensionsreformgesetz oder was dort ist etwas beantragt, von dem man noch nicht weiß, ob es wirklich durchgeht bzw. ob es in Kraft tritt. Aber erwartet man sich mit dieser Neufassung tatsächlich eine, ich nenne sie, gerechtere Besteuerung bzw. gerechtere Bemessung der Sozialabgaben? Und, wenn, aufgrund welcher Bestimmungen des Landesgesetzes? Was die Parlamentarier vorschlagen, ist etwas anderes, geht unmittelbar in Richtung Bestimmungen über die Sozialabgaben. Und da haben wir keine Zuständigkeit. Übrigens, dort muß ich sagen: Wenn unser Gesetzentwurf, den wir 1989 das erste Mal, 1990 das zweite Mal eingebracht haben, bezüglich der Übernahme der beiden Institute durch die Region - des Sozialversicherungsinstitutes und des Unfallversicherungsinstitutes - in ein jeweiliges Landesinstitut und Verselbständigung dieser Institute - sie müssen die Staatsgesetze anwenden, jedoch dort, wo Ermessensspielraum ist, entscheiden sie dann in Bozen bzw. in Trient und nicht in Rom - ... Und dort hätten sie, auch aufgrund des alten Gesetzes, bei den Sozialabgaben dahingehend entscheiden können, daß Sozialabgaben nur für die echten, zeitlich beschränkten Dienstleistungen

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des Personals gezahlt werden und nicht so, als ob das Angestellte eines Gastbetriebes wären. Man hätte im Zuge der Auslegung des bestehenden Gesetzes dazu gelangen können, so wie wir es auslegen, und so, wie Du geschildert hast, daß diese Lage letzten Endes eigentlich hauptsächlich in Südtirol besteht - ich glaube schon weniger im Trentino und sonst überhaupt nirgends. Daher hätte man das bestehende Staatsgesetz, das bestehende Sozialversicherungsgesetz in diesem Sinne auslegen können. Aber das ist nicht erfolgt. Die Übernahme durch die Region, gemäß Artikel 10 des Autonomiestatutes, soll kommen. Aber, mich hätte noch interessiert, was man sich aufgrund der Bestimmungen, wie sie hier vorliegen und jetzt verabschiedet werden sollen, konkret erwartet: daß eben auch der Staat daraus den Schluß zieht, daß weniger besteuert werden darf und auch die Sozialabgaben anders bemessen werden. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Ich möchte beim letzten anfangen und noch einmal ganz kurz darstellen, daß die große Schwierigkeit bei den Sozialabgaben in diesem Bereich darin bestanden hat, daß jede Firma, alleine dadurch, daß sie bestanden hat - und es sind sogenannte "microimprese" - unter dem Titel Pensionsabgaben einen gewissen Mindestbetrag zu bezahlen hatte, wobei dieser Mindestbetrag aus Gründen des famosen Lochs bei der INPS von Jahr zu Jahr erhöht wurde und in der Zwischenzeit zu einer ganz erheblichen Belastung geworden ist. Welches ist der Lösungsansatz? Der Lösungsansatz ist, zu sagen: "Ich muß nicht den Mindestbetrag INPS für das ganze Jahr bezahlen, wenn ich mit meiner Privatvermietung nur sechs Monate tätig bin". Das ist die Staatsnorm, die sich in diese Richtung hin geändert hat. Und wir kommen jetzt dieser Staatsnorm entgegen. Und deswegen ist die positive Auswirkung nicht aufgrund dieses Landesgesetzes zu sehen, sondern die positive Auswirkung, die wir gemeinsam anstreben, ist in Kombination mit den beiden Gesetzesebenen zu sehen. Wir schreiben jetzt im Gesetz neu, daß die Anmeldung der Tätigkeit nicht eine Anmeldung ist "Ich mache Privatvermietung", sondern wir sehen expressis verbis vor, daß eine Anmeldung nach saisonaler Abgrenzung oder nur für spezifische Monate durchzuführen ist. Und wenn ich die Anmeldung mache, indem ich sage "Ich bin im Berggebiet, wo man eben im Sommer de facto nur im Juli, August und bis Mitte September arbeitet und dann vielleicht noch drei Monate im Winter", dann habe ich nur für die jeweiligen Monate, und somit in der Proportion ungefähr nur mehr die Hälfte der Sozialabgaben zu bezahlen. Das ist also der Mechanismus, auf den wir losgesteuert sind und der jetzt insgesamt vom Konzept her vom Staat akzeptiert worden ist. Zu den Fragen des Kollegen Willeit ganz kurz. Es ist die Frage nach der Abgrenzungsproblematik gestellt worden, für den Fall, daß sich Wohnungen mit Zimmern vermischen. Hier ist das anzuwenden, was Amtsdirektor Dr. Christian Schaller, der sehr entscheidend gewirkt hat, um diesen Gesetzentwurf so gut zu formulieren, sagt: Es gilt immer und in jedem Fall die Zimmerobergrenze. Das heißt also, wenn ich in der Kombination von einer kleinen Wohnung, die zwei Zimmer hat, und vier Zimmer, die ich als Zimmer betreibe, auf die Grenze

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von sechs komme, dann bin ich darunter. Wenn ich aber noch ein Zimmer mehr habe, dann bin ich in der Kombination von fünf Zimmern plus zwei Zimmern, die in einer Wohnung sind, über dieser Grenze von sechs Zimmern, und somit bin ich damit in den gastgewerblichen Bereich gerückt. Die weitere Spezialfrage, wie es zu handhaben ist, wenn ich im Zimmer oder in der Wohnung Dienstleistung biete oder nicht Dienstleistung biete, müßte man aufgrund dieser Rechtsauskunft einfach so lösen, daß, wenn irgendwo Beherbergung betrieben wird, das heißt also Dienstleistung geboten wird, irgendwo in irgendwelchen Zimmern oder in irgendwelchen Wohnungen, wenngleich auch nicht in allen, dann das in jedem Fall für alle als mit Dienstleistung erbrachte Leistung gegenüber dem Markt zu empfinden ist. Das ist also der Punkt. Machen wir ein schönes Beispiel. Ich habe also eine Wohnung mit zwei Zimmern und noch vier Zimmer. Dann habe ich insgesamt sechs. Ich bin also noch unter der Grenze. In der Wohnung erbringe ich keine Dienstleistung, diese vermiete ich nur so, aber in den Zimmern erbringe ich die Dienstleistung, wie wir vorher gesagt haben, also mehr als die Bettwäsche und mehr als das Licht, das brennen darf. Dann bin ich somit, nachdem ich in einem Teil des Ganzen mehr als nur die reine Zurverfügungstellung der Räumlichkeit erbracht habe, schon für das Gesamte in dem Bereich, wo Dienstleistung dabei ist. Das wäre also die Antwort auf diese Frage. Und dann kommt noch etwas Wichtiges. Es hat eine Aussage von einer wichtigen Studie gegeben, die vom WIFO in Zusammenarbeit mit der Betriebsberatungsabteilung des HGV betrieben wurde. Diese Studie hat ein Schockergebnis gebracht, insofern, als aufgrund dieser Rentabilitätsstudie kein gastgewerblicher Beherbergungsbetrieb unter dreißig Betten in der Gewinnzone war. ABGEORDNETER: (unterbricht - interrompe) FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Ganz tiefschürfend kann ich das jetzt nicht machen. Aber ich möchte doch, weil ich merke, daß es mögliche Fehlinterpretationen geben kann, ganz kurz folgendes dazu sagen. Es ist ohne Zweifel richtig, daß die Dimension des Betriebes in Funktion zur Rentabilität des Betriebes steht. Und es ist ohne Zweifel klar, daß wir diesbezüglich in der Struktur des Südtiroler Tourismusangebotes klein sind, auch im Vergleich zu Konkurrenzgebieten, und daß wir eine Reihe von Betrieben haben, die wegen ihrer Kleinheit enorme Schwierigkeiten haben, in der Rentabilitätszone zu bleiben. Aber in der faktischen Betrachtung der Realität in unserem Land wäre es völlig falsch, zu sagen, daß einer, der nicht mehr dreißig Betten hat, unrentabel arbeitet und es deshalb besser wäre, er würde schließen. Ich möchte sehr warnen, diese Interpretation zu machen. Warum? Weil diese Studie, wissenschaftlich korrekt - ich möchte jetzt also nicht über diese Studie geschimpft haben - im Kostenteil sogenannte virtuelle Kostenpositionen anführt, die aber in concreto nicht notwendigerweise in jeder Firma anfallen. Zum Beispiel: Wenn dort der Mann und die Frau arbeiten, dann ist als Kosten für den Mann und die Frau die Bruttobelastung für einen Betrieb aus dem Titel

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Steuer, Lohn, Sozialabgaben zugrundegelegt, die man hätte, wenn man diese zwei Personen als gastgewerbliche Angestellte mit dem Kollektivvertrag bezahlen würde; also nicht Vielverdienende, sondern nur der Kollektivvertrag im Gastgewerbe. Aber es ist ganz klar, daß jener Mann und die Frau nicht in jedem Fall sich so viel erwarten und so viel an dem Betrieb verdienen müssen, wie diese Bruttobelastung für einen externen Mitarbeiter ausmacht, weil ja die sozialversicherungsmäßige Belastung für den Unternehmer geringer ist als die sozialversicherungsmäßige Belastung für einen externen Angestellten - er bekommt ja auch sehr viel weniger Pension, wenn er am Ende seiner Karriere angelangt ist - und weil in der Tat auch viele Tätigkeiten im Gastgewerbe gewissermaßen vielfach Nebentätigkeiten sind, so wie dies ganz besonders im landwirtschaftlichen Bereich stattfindet und infolgedessen eben die Frau da ist und die Frau eine wichtige Rolle in anderer Hinsicht ausübt und nebenher zusätzlich, insbesondere zu Hochsaisonszeiten, ihre Arbeitskraft dem Betrieb zur Verfügung stellt, aber sich bei Gott deshalb nicht erwartet, daß sie dort Kollektivvertragslohn mal dreizehn oder mal dreizehnkommafünf mit der entsprechenden Urlaubsregelung aus dem Betrieb herausbekommt. Ebenso gibt es eine andere ganz wesentliche Position. Es ist die Abschreibung, die in dieser Kalkulation natürlich auch aktiviert ist. Und Ihr wißt genau, daß in vielen Situationen de facto diese Abschreibung nicht kalkuliert und nicht zur Kenntnis genommen wird, weil man sagt, ich habe dieses Haus und das habe ich, weil ich es hab. Ich muß dieses Kapital somit auch nicht unbedingt verzinsen, wie wenn ich dieses Haus mit Fremdinvestition errichtet hätte. Dasselbe wieder auf die Landwirtschaft übertragen würde bedeuten, daß, wenn ich eine Kapitalrendite zugrundelege, ich sagen würde, daß mit Ausnahme von - ich sage jetzt keinen Namen - 10 Landwirtschaftsunternehmen in unserem Land, die für Südtirol verhältnismäßig sehr große Flächen haben, alle anderen unter der Rentabilitätsschwelle liegen, weil die Vermögenswerte, die im landwirtschaftlichen Kulturgrund veranschlagt sind, so unglaublich groß sind, daß die normale Rendite für ein eingesetztes Kapital, die im Normalfall mit 3 % und in anderen Fällen mit 5 % pro Jahr angesetzt wird, nie und nimmer, unter keinen Umständen, erreicht wird. Ich sage das nur, um diese mögliche Fehlinterpretation zu verhindern, daß es heißt: Da haben die gescheiten Leute, die Wissenschaftler, gesagt: "Wenn Du unter 30 Betten bist, dann ist es besser zu schließen". Das ist zum Glück nicht so, wenngleich die Sorge des Überlebens der Kleinbetriebe groß ist. Ich sage es deshalb etwas ausführlicher, weil wir hoffentlich aufgrund einer Gesetzesvorlage des Kollegen Kofler in diesem Hohen Haus bald über urbanistische Zusammenhänge diskutieren werden. Und dort wird es darum gehen, die Strukturstärkung des Gastgewerbes durch Abänderung der Raumordnungsgesetze zu ermöglichen. Und Strukturvergrößerung heißt, lieber Kollege Fraktionsvorsitzender, auch eine kontrollierte, programmierte, zurückhaltende, vorsichtige, aber immerhin tendenzielle Vergrößerung der gastgewerblichen Betriebe. Jetzt sagt Du ... FRASNELLI (SVP): (unterbricht)

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FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Wir werden das bei gegebenem Anlaß noch weiter und im Detail analysieren. ..., Kollege Carlo Willeit: Laßt doch denen die Möglichkeit, sich entsprechend zu vergrößern. Hebt das Limit zwischen der Privatvermietung und der gastgewerblichen Vermietung hinauf, zumindest auf diese 30 oder 25 oder was immer Betten. Wir haben diese jetzt schon historische dimensionsmäßige Abgrenzung bestätigt, deshalb, weil wir glauben, daß mit dieser Abgrenzung im wesentlichen garantiert ist, daß das Konzept des neben der Familie Herlaufens und des mit den Leuten, die in der Familie leben, Arbeitens - den Angehörigen oder diejenigen, die ständig in der Familie dort am selben Herd wohnen -, realisiert wird. Das ist ja der Grundsatz, das ist das Konzept, daß es sich hier also um eine außerordentlich klar definierte Nebentätigkeit handelt. Wenn es größer würde - und ich bin wirklich der Meinung, wenn man es auch nur um zwei oder vier Zimmer größer machen würde, das Limit um so viel erhöhen würde -, dann wäre dieser Grundgedanke, daß es eine Familie ist, die das einfach nebenher betreibt und damit nicht schon der Megaunternehmer im Gastgewerbe wird, nicht mehr gewährleistet. Was jetzt die Stufungen nach oben und nach unten anbelangt, glaube ich, ist diesen allfälligen Notwendigkeiten keine Grenze gesetzt. Es gibt eine ganze Reihe von Leuten, die ein Garni eines gewissen Ausmaßes haben, für die also heute noch die gastgewerbliche Lizenz verlangt wird, die dann einen Stock privat brauchen, weil die Tochter zurückkommt oder wie auch immer, und denen dann zur Vermietung nur mehr so viele Zimmer übrigbleiben, daß sie unter die sieben Zimmer sinken. In solchen Fällen ist dann die Rückstufung völlig unproblematisch. Man meldet den gastgewerblichen Betrieb ab und man macht im Sinne dieses Gesetzes die neue Meldung der Tätigkeit als Privatvermieter. Das hat, so wie mir bekannt ist, nie besondere Schwierigkeiten gemacht. PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Metto in votazione l'articolo 1: approvato a maggioranza con 2 astensioni e i rimanenti voti favorevoli. Art. 2 Denuncia dell'attività 1. Chi intende esercitare l'attività di cui all'articolo 1, ne deve fare preventiva denuncia scritta al sindaco competente per territorio, indicando, oltre alle generalità, il numero e l'ubicazione dei vani destinati all'attività ricettiva, il rispettivo numero dei posti letto, nonché uno o più periodi di apertura, qualora l'attività non venga esercitata per l'anno intero. ---------Meldung der Tätigkeit

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1. Wer die in Artikel 1 erwähnte Tätigkeit ausüben will, muß dies zuvor dem zuständigen Bürgermeister schriftlich melden und dabei, außer den Personalien, die Anzahl und den Standort der Beherbergungsräume sowie die entsprechende Bettenzahl angeben; falls es sich nicht um eine ganzjährige Tätigkeit handelt, müssen außerdem der Zeitabschnitt oder die Zeitabschnitte angegeben werden, während welcher die Tätigkeit ausgeübt wird.

Chi chiede la parola? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato all'unanimità. Art. 3 Motivi di diniego 1. Il sindaco deve vietare entro trenta giorni con provvedimento motivato l'esercizio dell'attività, se i vani non sono conformi alle prescrizioni di natura urbanistica o sanitaria. 2. Inoltre il sindaco può, rispettivamente deve vietare, con provvedimento motivato, l'esercizio dell'attività, ove ricorra una delle ipotesi previste dagli articoli 11, 12, 92 e dal comma 3 dell'articolo 108 del regio decreto 18 giugno 1931, n. 773. 3. Il sindaco deve, rispettivamente può vietare, con provvedimento motivato, la prosecuzione dell'esercizio dell'attività, qualora sopravvenga un motivo di cui ai commi 1 e 2, o ne abbia comunque conoscenza dopo il decorso del termine indicato al primo comma. ---------Untersagungsgründe 1. Die Ausübung der Tätigkeit ist vom Bürgermeister innerhalb von dreißig Tagen mit begründetem Bescheid zu untersagen, wenn die Räume den bau- oder gesundheitsrechtlichen Vorschriften nicht entsprechen. 2. Der Bürgermeister kann bzw. muß die Ausübung der Tätigkeit ebenfalls mit begründetem Bescheid untersagen, wenn einer der Fälle im Sinne der Artikel 11, 12, 92 und 108 Absatz 3 des königlichen Dekrets vom 18. Juni 1931, Nr. 773 eintritt. 3. Sollte ein Untersagungsgrund gemäß den Absätzen 1 und 2 nach Ablauf des Termins laut Absatz 1 eintreten oder bekanntwerden, so muß bzw. kann der Bürgermeister die Weiterführung der Tätigkeit mit begründetem Bescheid untersagen.

Chi chiede la parola? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato all'unanimità. Art. 4 Modifica e cessazione dell'attività 1. Per la modifica del numero delle camere o degli appartamenti, fermi restando i limiti massimi fissati all'articolo 1, o dei posti letto indicati nella dichiarazione, si osservano, in quanto applicabili, le disposizioni di cui all'articolo 2. 2. Della cessazione dell'attività deve essere data comunicazione al sindaco competente per territorio entro il termine di trenta giorni.

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---------Änderung und Einstellung der Tätigkeit 1. Vorbehaltlich der in Artikel 1 festgelegten Höchstzahlen gilt Artikel 2 sinngemäß, wenn die Anzahl der Räume oder Wohnungen oder die gemeldete Bettenzahl geändert wird. 2. Die Einstellung der Tätigkeit ist dem zuständigen Bürgermeister innerhalb von dreißig Tagen zu melden.

Chi chiede la parola? Consigliera Kury, ne ha facoltà. KURY (GAF-GVA): Herr Landesrat, ich habe keine inhaltlichen Vorbehalte gegen diesen Artikel, nur einen sprachlichen. Man versteht diesen Artikel nicht leicht. Ich würde mir wünschen - und das gilt jetzt für alle Landesräte und für alle Gesetze, die in diesem Landtag zur Diskussion kommen und verabschiedet werden -, daß man versucht, eine Sprache anzuwenden, die auch Normalsterbliche verstehen. Es heißt: "... gilt Artikel 2 sinngemäß". Ich finde das einfach keinen klaren Hinweis. Wenn man liest "Artikel 2 gilt sinngemäß", muß man ihn natürlich jetzt auf diesen Artikel 4 anwenden. Dann muß man im Artikel 2 nachsehen. Und im Artikel 2 ist der Verweis auf Artikel 1. Ginge es nicht einfacher? PRESIDENTE: L'assessore o qualcun altro chiede la parola? Nessuno. Allora metto in votazione l'articolo 4. KLOTZ (UFS): Ich ersuche um Feststellung der Beschlußfähigkeit. PRESIDENTE: Va bene. Prego i segretari questori di contare. L'articolo è approvato con 19 voti favorevoli. Art. 5 Pubblicità dei prezzi 1. Chi esercita un'attività disciplinata dalla presente legge è tenuto ad esporre in un luogo ben visibile agli ospiti i prezzi minimi e massimi per le prestazioni offerte. I cartellini dei prezzi devono essere comunque affissi in ogni singolo piano in cui si trovano le camere o gli appartamenti. Ove i prezzi non siano uniformi per tutti gli appartamenti o camere, i cartellini dei prezzi devono invece essere affissi in ogni appartamento o camera. 2. I prezzi minimi e massimi di cui al comma 1 devono essere comunicati all'organizzazione turistica locale legalmente riconosciuta entro l'1 ottobre o l'1 marzo di ogni anno, con validità rispettivamente dall'1 dicembre e dall'1 giugno successivo. La mancata comunicazione entro i termini previsti comporta l'implicita conferma della validità dell'ultima comunicazione inoltrata. 3. I termini di cui al comma 2 possono essere modificati con deliberazione della Giunta provinciale. La relativa deliberazione è pubblicata nel Bollettino Ufficiale della Regione. ----------

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Bekanntgabe der Preise 1. Wer eine Tätigkeit im Sinne dieses Gesetzes ausübt, ist verpflichtet, die Mindest- und Höchstpreise der angebotenen Leistungen an einer für die Gäste gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Die Preiskärtchen müssen in jedem Stockwerk, in dem sich die Gästezimmer oder Ferienwohnungen befinden, ausgehängt werden. Sind die Preise für die einzelnen Zimmer oder Wohnungen unterschiedlich hoch, so sind ersatzweise die Preiskärtchen in allen Zimmern und Wohnungen auszuhängen. 2. Die in Absatz 1 genannten Mindest- und Höchstpreise sind der gesetzlich anerkannten örtlichen Fremdenverkehrsorganisation bis jeweils 1. Oktober oder 1. März mitzuteilen; die Preise sind ab folgendem 1. Dezember bzw. 1. Juni an gültig. Erfolgt diese Mitteilung nicht termingerecht, so wird die letzte Mitteilung stillschweigend bestätigt. 3. Die Termine laut Absatz 2 können mit Beschluß der Landesregierung geändert werden. Der betreffende Beschluß wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht.

Chi chiede la parola? Consigliera Klotz, ne ha facoltà. KLOTZ (UFS): Herr Landesrat, ich bin der Meinung, daß diese Ergänzung durch die Kommission nichts klarer gemacht hat. Ich ersuche Sie um eine Erklärung, wie man das zu verstehen hat, daß die Preiskärtchen ersatzweise auszuhängen sind, worauf sich dieses "ersatzweise" bezieht und was das nun konkret bedeutet. Ich beispielsweise würde daraus nicht schlau. WILLEIT (Ladins): Auch ich möchte nur vorschlagen, die Bekanntgabe der Preise etwas zu vereinfachen. Ich halte es gerade für die kleinen Betriebe, aber auch für den größten Betrieb, für mehr als genug, wenn die Übernachtungspreise im Zimmer angebracht sind und nicht am Eingang, nicht im Stockwerk usw. Am Eingang oder in der Gaststube gehören die Preise der Getränke und was weiß ich hin, aber sicherlich nicht der Preis der Übernachtungen. Diese Preise sollten nach meiner Ansicht nur an einer Stelle veröffentlicht sein. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Die Präzisierung, die die Kommission eingeführt hat, zielt darauf ab, genau dies zu erreichen. Insofern gehen beide Wortmeldungen in dieselbe Richtung. Wir sagen, wenn eine Einförmigkeit der Preise gegeben ist, dann genügt eine Mitteilung ganz unten oder im Stock; wenn hingegen differenzierte Preise sind, dann gehören sie ins Zimmer. Und damit niemand falsch versteht, hat man dazugeschrieben "invece". Und das bedeutet, daß, wenn ich die Preise im Zimmer anbringe, sie nicht mehr zusätzlich, wie Kollege Willeit richtig sagt, auch noch im Stock aufhänge. Das ist die Absicht, die aus der Diskussion in der Kommission hervorgegangen ist. Also: entweder - oder, ersatzweise. KLOTZ (UFS): (unterbricht)

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FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Ich möchte, da eine Professorin der deutschen Sprache da Schwierigkeiten hat, es so zu interpretieren, ersuchen, daß wir diesen Artikel suspendieren, um zu versuchen, uns über den linguistischen Teil zu verständigen. Ich bin überzeugt, daß man immer noch eine bessere Lösung finden kann.

PRESIDENTE: Sospendiamo quindi la trattazione dell'articolo 5. Sospendo anche la trattazione dell'articolo 6, perché l'articolo 12-bis modifica una cosa a cui l'articolo 6 si riferisce. Torneremo quindi quando tratteremo l'articolo 12-bis. Passiamo all'articolo 7. Art. 7 Vigilanza 1. L'attività di vigilanza spetta agli organi competenti nell'ambito della legislazione vigente. ---------Überwachung 1. Die Tätigkeit der Überwachung steht den zuständigen Organen, im Rahmen der geltenden Gesetzgebung, zu.

Chi chiede la parola? Consigliere Benedikter, ne ha facoltà. BENEDIKTER (UFS): Ich muß an sich feststellen, daß mir der Landesrat meine rechtlichen Fragen sachlich einwandfrei beantwortet hat. Es hat ihn ja seinerzeit Guarino als guten Juristen bezeichnet, nur hat er gesagt, "aber er hat die Politik im Kopf", anstatt Verfassungsjurist zu werden. Aber, um nicht vom Thema abzukommen, was den Artikel 7 betrifft, hat mich nicht überzeugt, daß es nicht notwendig ist, die Organe zu benennen. Die Gesetze sind doch dazu da, daß derjenige, der sie liest - und das können nicht immer Juristen sein -, auch der gewöhnliche Staatsbürger, sich auskennt. Warum benennt man hier nicht die Organe, womöglich sogar etwas eingehender als im Artikel 10 des alten Gesetzes, indem man sagt, "hierfür ist der Bürgermeister zuständig und dort die Polizeiorgane, und diese sind so und so zuständig", damit man sich auskennt? Und gut. Nicht, daß man sagt: "Ja, es hat keinen Sinn das alles anzuführen, denn das wissen sie eh alle". Es stimmt nicht, daß man weiß, wer nun zuständig ist, denn es ist eine Auseinandersetzung zwischen dem Bürgermeister einerseits - dessen Zuständigkeiten reichen bis zu einem gewissen Punkt; er ist auch polizeimäßig zuständig - und dem Land andererseits, das die Verwaltungszuständigkeit anstelle des Staates hat, aber dann doch wieder nicht, die Polizei, die öffentliche Sicherheit usw. Es wäre für denjenigen, der das Gesetz liest, eine Aufklärung. Dieser soll wissen, an wen er sich zu wenden hat. Meiner Ansicht nach ist der Artikel so, wie ihn die Kommission neu gefaßt hat, das Gegenteil von Bürgernähe.

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BERGER (SVP): Der Abgeordnete Benedikter sagt da irgend etwas, was eigentlich die Kommission ganz gegenteilig gesehen hat, weil die Kommission gesagt hat, es hat doch keinen Sinn, hier Kontrollbehörden, so wie sie heute ihre Zuständigkeit ausüben, in einer langen Auflistung anzuführen, denn die Auflistung der Kontrollbehörden, die ihre Funktion ausüben können, ist wirklich lang. Und man weiß ja, daß auch gerade im sanitären Bereich Verhandlungen im Gange sind, daß bestimmte Befugnisse der Kontrolltätigkeit an das Land übergehen sollen. Und deswegen frage ich mich, wenn wir hier jetzt die Kontrollinstanzen aufzählen, die dann in einem zweiten Moment nicht mehr zuständig sind, ob das sehr sinnvoll ist. Man muß dann hergehen und hier wieder Kontrollinstanzen streichen, weil sie nicht mehr zuständig sind. Wenn man hingegen diesen Passus, so wie er vorgeschlagen ist, beläßt, dann ist zur jeweilig gültigen Gesetzgebung diese Kontrollinstanz zuständig. Ich frage mich, ob das notwendig ist, hier die Auflistung zu machen. Ich verstehe diese Ausdrucksweise wesentlich bürgernäher, als wenn wir es anderweitig machen würden und das dann je nach Gesetzeslage immer wieder revidieren müßten. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Es tut mir leid, daß über diese Frage jetzt noch einmal eine Diskussion entsteht. Ich habe bereits kurz gesagt, daß ich beides nicht dramatisch finde und beide Lösungen für mich eigentlich gut gehen. Ich habe seinerzeit die Argumentation, die jetzt der Kommissionspräsident noch einmal in gebotener Kürze vorgetragen hat, akzeptiert. Und deswegen würde ich sagen, in Anerkennung der Souveränität der Leistung der Kommission bin ich einfach dafür, daß man das honoriert und sagt: Das war der damals demokratisch zum Ausdruck gebrachte Wunsch und so wollen wir es belassen. PRESIDENTE: Metto in votazione l'articolo 7: approvato a maggioranza con 2 voti contrari e i restanti favorevoli. Art. 8 Ricorsi 1. Contro i provvedimenti del sindaco di cui all'articolo 3 l'interessato può proporre ricorso alla Giunta provinciale entro trenta giorni dalla comunicazione o notificazione del provvedimento stesso. --------Beschwerden 1. Gegen die Maßnahmen des Bürgermeisters laut Artikel 3 kann der Betreffende innerhalb von dreißig Tagen ab Mitteilung oder Zustellung der Maßnahme bei der Landesregierung Beschwerde einlegen.

Prima di aprire la discussione vorrei dire che la parola "Betreffende" verrà sostituita con "Betroffene" che è il termine giusto. Chi chiede la parola? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato all'unanimità.

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Art. 9 Regolamento di esecuzione 1. Con regolamento di esecuzione saranno determinati i requisiti dei vani adibiti all'attività ricettiva, eventuali denominazioni aggiuntive e segni distintivi, nonché le altre modalità di applicazione della presente legge. ---------Durchführungsverordnung 1. Mit Durchführungsverordnung werden die Voraussetzungen für die für die Beherbergungstätigkeit bestimmten Räume, allfällige weitere Benennungen und Kennzeichen sowie nähere Bestimmungen zur Anwendung dieses Gesetzes festgelegt.

Chi chiede la parola? Consigliere Benedikter, ne ha facoltà. BENEDIKTER (UFS): Im alten Gesetz ist im Artikel 5, erster Absatz, von folgendem die Rede: "Die Richtlinien für die Einstufung sind in der Durchführungsverordnung festzulegen, die innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erlassen ist." In dieser neuen Inhaltsbestimmung der Durchführungsverordnung ist die Rede davon, daß "die Voraussetzungen für die für die Beherberungstätigkeit bestimmten Räume, allfällige weitere Benennungen und Kennzeichen sowie nähere Bestimmungen zur Anwendung dieses Gesetzes festgelegt werden". Aber warum? Braucht es keine Einstufung mehr? Also, "Richtlinien für die Einstufung" braucht es keine mehr, wenn man das alte mit dem neuen Gesetz vergleicht. Aufgrund dieser Neuordnung braucht die private Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen keine Einstufung mehr. Das ergibt sich jetzt. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Eine Einstufung, so wie wir sie bis jetzt gehabt haben, braucht es nicht mehr. Wir haben bisher ja die Einstufung für einen ganz präzisen Zweck gehabt. Das war die sogenannte Aufenthaltssteuer. Die Aufenthaltssteuer ist in der Zwischenzeit abgeschafft worden. Und infolgedessen hat die Einstufungsproblematik völlig an Relevanz verloren. PRESIDENTE: Metto in votazione l'articolo 9: approvato a maggioranza con 1 astensione e i rimanenti voti favorevoli. Art. 10 Elenco 1. I comuni della provincia tengono l'elenco delle strutture ricettive di cui all'articolo 1 della presente legge, nel quale devono essere indicati il numero delle camere od appartamenti, il numero dei posti letto e dei bagni o delle docce. 2. I comuni sono tenuti a trasmettere copia dell'elenco alle organizzazioni turistiche locali competenti e comunicano alle medesime le intervenute modifiche dei dati contenuti nello stesso.

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---------Verzeichnis 1. Die Südtiroler Gemeinden führen ein Verzeichnis der in Artikel 1 genannten Beherbergungseinrichtungen, in das die Anzahl der Zimmer oder Wohnungen, die Bettenzahl und die Anzahl der Bäder oder Duschen einzutragen sind. 2. Die Gemeinden sind verpflichtet, den örtlich zuständigen Fremdenverkehrsorganisationen eine Abschrift des Verzeichnisses zu übermitteln und die Änderungen der Angaben im Verzeichnis mitzuteilen.

Chi chiede la parola? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato all'unanimità. Art. 11 Sanzioni amministrative 1. In caso di esercizio dell'attività di cui alla presente legge senza la preventiva denuncia, è disposta l'immediata chiusura dell'esercizio, oltre all'applicazione di una sanzione amministrativa pecuniaria da un minimo di Lire 500.000 ad un massimo di Lire 2.000.000. 2. É soggetto al pagamento di una sanzione amministrativa pecuniaria da Lire 100.000 a Lire 500.000, chiunque: a) esercita l'attività di cui all'articolo 1 della presente legge in vani non indicati nella denuncia; b) (soppressa) c) applica prezzi inferiori a quelli minimi e superiori a quelli massimi dichiarati ed esposti; d) omette di esporre il cartellino dei prezzi a termini dell'articolo 5 della presente legge; e) non effettua la comunicazione circa la modifica o cessazione dell'attività. 3. In caso di recidiva può essere inoltre vietata la prosecuzione dell'attività. 4. L'accertamento delle violazioni di cui alla presente legge spetta agli organi addetti alla funzione di vigilanza e controllo di cui all'articolo 7. 5. Le sanzioni sono irrogate dal sindaco competente per territorio. Il pagamento della sanzione è effettuato in favore del comune nel cui territorio l'infrazione è stata commessa tramite il rispettivo tesoriere. Si applicano le disposizioni della legge provinciale 7 gennaio 1977, n. 9, e successive modifiche. ----------Verwaltungsstrafen 1. Wird die in diesem Gesetz geregelte Tätigkeit nicht gemeldet, so wird die sofortige Schließung des Betriebes verfügt und eine Verwaltungsstrafe von 500.000 bis 2.000.000 Lire verhängt. 2. Mit einer Verwaltungsstrafe von 100.000 bis 500.000 Lire wird bestraft, wer: a) Räume, die in der Meldung nicht angegeben sind, im Sinne von Artikel 1 verwendet, b) (gestrichen)

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c) Preise anwendet, die unter den mitgeteilten und angezeigten Mindestpreisen bzw. über den mitgeteilten und angezeigten Höchstpreisen liegen, d) es unterläßt, die Preiskärtchen gemäß Artikel 5 auszuhängen, e) die Änderung oder Einstellung der Tätigkeit nicht meldet. 3. Im Wiederholungsfall kann darüber- hinaus die Weiterführung der Tätigkeit untersagt werden. 4. Die Ermittlung der Übertretungen dieses Gesetzes ist Aufgabe der Organe, die für die Überwachung und Kontrolle laut Artikel 7 zuständig sind. 5. Die Strafen werden vom zuständigen Bürgermeister verhängt. Die Zahlung der Verwaltungsstrafe erfolgt über den betreffenden Schatzmeister zugunsten der Gemeinde, auf deren Gebiet die Übertretung begangen wurde. Im übrigen wird das Landesgesetz vom 7. Jänner 1977, Nr. 9, in geltender Fassung, angewandt.

Chi chiede la parola? Nessuno. Lo pongo in votazione: approvato all'unanimità. Art. 12 Locazione di appartamenti o camere ammobiliati 1. La locazione di non più di quattro appartamenti ammobiliati o di non più di sei camere ammobiliate a turisti senza contemporanea prestazione del servizio di alloggio e dell'eventuale servizio di somministrazione di alimenti e bevande, non costituisce attività di cui all'articolo 1 e pertanto non è soggetta agli obblighi previsti dalla presente legge. E' considerato mobilio l'insieme fisso dell'arredamento e dell'attrezzatura delle camere e degli appartamenti, ivi compresi gli elementi minuti, quali coperte, lenzuola, posateria, stoviglieria, pentolame ed analoghi. In ogni caso l'erogazione di acqua calda e fredda, riscaldamento, gas ed energia elettrica non è considerata prestazione di servizio di alloggio ai sensi dell'articolo 1. 2. La locazione di più di quattro appartamenti ammobiliati è considerata come attività disciplinata dal comma 5 dell'articolo 6 della legge provinciale n. 58/1988. --------Bestandverträge für möblierte Wohnungen oder Zimmer 1. Die Anwendung von Bestandverträgen mit Touristen bei höchstens vier möblierten Wohnungen oder sechs möblierten Zimmern ohne daß den Bestandnehmern gleichzeitig Beherbergung und allfällig die Verabreichung von Speisen und Getränken angeboten wird - gilt nicht als Tätigkeit im Sinne von Artikel 1 und ist somit den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht unterworfen. Als Mobiliar gilt die Gesamtheit der fixen Einrichtungsgegenstände und der Ausstattung der Zimmer und Wohnungen, einschließlich der kleineren Haushaltsgegenstände wie Decken, Leintücher, Eßbesteck, Geschirr, Kochtöpfe und ähnliches. Die Versorgung mit Kalt- und Warmwasser, mit Heizung, Gas und Strom gilt nicht als Beherbergung im Sinne von Artikel 1.

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2. Die Anwendung von Bestandverträgen auf mehr als vier möblierte Wohnungen gilt als Tätigkeit, die von Artikel 6 Absatz 5 des Landesgesetzes Nr. 58/1988 geregelt ist.

VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Wer wünscht das Wort? Abgeordneter Benedikter, bitte. BENEDIKTER (UFS): Ich stelle fest, aufgrund der Antwort, die ich erhalten habe - rechtlich nach meiner Ansicht einwandfrei, sachlich wirklich in Ordnung -, daß also Bestandverträge mit Touristen mit mehr als vier möblierten Wohnungen oder mehr als sechs möblierten Zimmern, auch wenn keine sogenannte Beherbergung bzw. Verabreichung von Speisen und Getränken geboten wird, einfach unter Beherbergungsbetriebe fallen, weil sie eben diese Zahl überschreiten. Ich bin mit der Begründung, weshalb man diese Grenze gesetzt hat, sehr einverstanden, nur möchte ich, daß es klar ist, daß, wer diese Zahl, die hier genannt wird "vier möblierte Wohnungen, sechs möblierte Zimmer" überschreitet, unter Beherbergung fällt, auch wenn er - das ist das Interessante nicht gleichzeitig Beherbergung und Verabreichung von Spesen und Getränken betreibt. Stimmt das? Gut. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Es stimmt so wie formuliert. Und das ist positiv rechtlich auch noch einmal im selben Artikel, Absatz 2, zum Ausdruck gebracht, wobei ich darauf verweisen möchte, daß wir diese Regelung in unserer Gastgewerbeordnung enthalten haben und uns in diesem Punkt relativ präzise an die einschlägige Normierung des staatlichen Rahmengesetzes über den Tourismus anschmiegen. PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Artikel 12 ab: einstimmig genehmigt. Art. 12-bis Änderung des Landesgesetzes vom 14. Dezember 1988, Nr. 58, betreffend "Gastgewerbeordnung" 1. Artikel 44 Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 58/1988 wird durch folgenden ersetzt: "2. Was die Registrierung und Meldung der beherbergten Personen anbelangt, werden die entsprechenden geltenden staatlichen Bestimmungen angewandt." ----------Modifica della legge provinciale 14 dicembre 1988, n. 58, concernente "Norme in materia di esercizi pubblici" 1. Il comma 2 dell'articolo 44 della legge provinciale n. 58/1988 è sostituito dal seguente: "2. Per quanto concerne le modalità di registrazione e notifica delle persone alloggiate si applicano le relative norme statali vigenti."

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Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 2 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Es liegt ein Zusatzartikel vor, eingebracht von Landesrat Frick und Landeshauptmann Durnwalder, der wie folgt lautet: "Art. 12-ter Änderung des Landesgesetzes vom 18. August 1992, Nr. 33, betreffend "Neuordnung der Tourismusorganisationen" 1. Artikel 16 Absatz 3 des Landesgesetzes vom 18. August 1992, Nr. 33 ist durch folgenden ersetzt: "3. Stellt der zuständige Landesrat fest, daß eine der in Absatz 1 genannten Bedingungen nicht gegeben ist, daß die Satzung nicht befolgt wird oder daß es hinsichtlich der Führung schwerwiegende Unregelmäßigkeiten gibt oder daß die Organisation ständig untätig bleibt, so verfügt er, nach Mahnung und nach Anhören des Präsidenten des betroffenen Vereins, mit begründeter Maßnahme, die Streichung des Tourismusvereins aus dem Verzeichnis. Die Streichung kann gleichfalls verfügt werden, wenn die Mehrheit der Personen, welche im Zuständigkeitsbereich des Vereins oder in einem bestimmten Teil davon wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die als Fremdenverkehrstätigkeiten oder als fremdenverkehrsbezogenen Tätigkeiten eingestuft sind, da sie unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt von diesem direkt beeinflußt werden nicht mehr Mitglieder des Vereins sind. Gegen diese Maßnahme kann innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung derselben bei der Landesregierung Beschwerde eingereicht werden." ---------Modifica della legge provinciale 18 agosto 1992, n. 33, concernente "Riordinamento delle organizzazioni turistiche" 1. Il comma 3 dell'articolo 16 della legge provinciale 18 agosto 1992, n. 33 è sostituito dal seguente: "3. L'assessore provinciale competente, qualora accerti la mancanza di una delle condizioni di cui al comma 1, l'inosservanza dello statuto ovvero gravi irregolarità nella gestione dell'organizzazione o una persistente inerzia, dispone previa diffida e sentito il presidente dell'associazione interessata, con provvedimento motivato, la cancellazione dell'associazione turistica dall'elenco. La cancellazione può essere disposta parimenti qualora non siano più soci dell'associazione la maggioranza dei soggetti esercenti attività economiche qualificate come turistiche o inerenti al turismo, in quanto dallo stesso direttamente influenzate sotto il profilo economico nell'ambito di competenza dell'associazione ovvero in una determinata parte di esso. Contro tale provvedimento può essere presentato ricorso alla Giunta provinciale entro trenta giorni dalla notifica del provvedimento stesso."

Wer wünscht das Wort? Abgeordneter Leitner, bitte.

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LEITNER (Die Freiheitlichen): Frau Präsidentin, man wundert sich immer wieder, wie die Landesregierung versucht, Bestimmungen in Gesetze zu verpacken, die mit dem eigentlichen Gesetz nichts zu tun haben. Ich stelle fest, daß wir hier wiederum, wenn man den Titel des Gesetzes liest und hier jetzt zwölf Artikel diskutiert haben, auf eine Bestimmung stoßen, die auf die Einfügung eines Zusatzartikels abzielt, der eine ganz andere Materie zum Inhalt hat, nämlich die Tourismusvereine. Man bezieht sich hier offenbar auf die schwierige Situation im Schlerngebiet, wo man nicht in der Lage ist, Klarheit in die Organisation der Tourismusvereine hineinzubringen, wo man meiner Meinung nach - und ich kenne die Problematik sowohl aus der Presse als auch ein bißchen von Interessierten - von seiten der Landesregierung nicht unbedingt glücklich vorgegangen ist, indem man versucht hat, gegen den Willen der Betroffenen, vor allen Dingen gegen den Mehrheitswillen der Betroffen, eine Organisation zu schaffen. Und jetzt hat man eben die Auswirkungen. Daß das Land hier eingreifen muß, dafür bin ich sehr wohl, aber daß man es im Rahmen dieses Gesetzes macht, scheint mir nicht unbedingt richtig zu sein. Es ist mir vollkommen bewußt, daß man gerade die Organisation von Tourismusvereinen in einer modernen Zeit großräumiger schaffen sollte, aber eine Zwangsehe, wie man sie dort den Leuten aufgedrückt hat, hat eben das Gegenteil bewirkt. Die Leute streiten mehr als sie diskutieren. Und hier ist die Landesregierung, und vor allem natürlich der Landesrat, wirklich gefordert, Klarheit zu schaffen, im Gespräch mit der Bevölkerung. Wahrscheinlich wird man erst über zwei Vereine irgendwann einmal dahin kommen, was man eigentlich wollte. Ich unterstelle niemandem eine böse Absicht, aber man hat hier den Bürgerwillen mißachtet und jetzt hat man, wie man so schön sagt, das Malheur. Ich bin nicht dafür, daß man diesen Artikel in diesem Gesetz unterbringt. KURY (GAF-GVA): Herr Landesrat, entschuldigen Sie, ich muß schon wieder ein bißchen wegen der Sprache "nerven". Ich wünsche mir nur einen ganzen Satz am Ende. Also, verändert wurde ja vor allem der letzte Teil. In der neunten Zeile von unten herauf beginnt ein Nebensatz: "da sie unter den wirtschaftlichen Gesichtspunkt von diesem direkt beeinflußt werden, nicht mehr Mitglieder des Vereins sind". Hier müßte es heißen "beeinflußt werden und nicht mehr", oder ich weiß nicht, wie das hier gedacht ist. Jedenfalls fehlt hier ein Stückchen von einem Satz. Einverstanden, wenn Sie einfach ein "und" einfügen oder einen neuen Satz formulieren, oder wie Sie wollen. Aber so geht es nicht. BENEDIKTER (UFS): Da haben wir ein Gesetz mit dem Titel "Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen". Beim alten Gesetz war der Titel noch einfacher: "Regelung der privaten Zimmervermietung". Aber, bitte, es wird näher ausgeführt: auch Ferienwohnungen. So weit, so gut. Ich verstehe aber wirklich nicht, warum dort jetzt ein Artikel hineinkommen soll, der damit absolut nichts zu tun hat. Wir reden so viel von Bürgernähe, daß sich die Bürger mit den Landesgesetzen besser auskennen sollten, ohne

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daß sie zu einem Rechtsanwalt oder irgendein Auskunftsbüro Zuflucht nehmen müssen. Und das ist wieder ein typischer Fall, abgesehen davon, wir haben ja den Paradefall, daß in die Haushaltsgesetze Änderungen zu allen erdenklichen Landesgesetzen hineinkommen, und zwar sachliche Ergänzungen, die nichts mit der Finanz, mit mehr oder weniger Landesbeiträgen usw. zu tun haben, sondern mit der Sache, die da geregelt ist. Das ist sicher gegen die so viel gerühmte und viel angerufene Bürgernähe. Ich stimme deswegen auf jeden Fall dagegen. Da kommt noch dazu, daß man jetzt plötzlich die Streichung des Tourismusvereins aus dem Verzeichnis vorsieht, "nicht nur, wenn die Mehrheit der Personen, welche im Zuständigkeitsbereich des Vereins oder in einem bestimmten Teil davon wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die als Fremdenverkehrstätigkeiten angesehen werden", sondern auch "als fremdenverkehrsbezogene Tätigkeiten eingestuft sind, da sie unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt von diesem direkt beeinflußt sind." Jetzt wissen wir, das war ja nach der Abschaffung der sogenannten Tourismusabgabe ausdrücklich der Schluß, daß man zuerst diese Abgabe - oder die Landesabgabe, die das Land einführen hätte sollen, anstelle der Region - ausdehnen wollte, nicht nur auf die Gastbetriebe, auf die Fremdenverkehrsbetriebe als solche, sondern auch auf alle anderen sonstigen wirtschaftlichen Betriebe, die irgendwie vom Fremdenverkehr profitieren. Man ist dann, meiner Ansicht zu Recht, davon abgekommen und hat die Abgabe abgeschafft, ohne sie durch eine solche neue Abgabe zu ersetzen, die alle erfaßt, die irgendwie vom Fremdenverkehr profitieren, die also mitzahlen sollen, damit die Fremdenverkehrsorganisation und werbung betrieben werden kann. Und jetzt plötzlich taucht da auf, daß der Tourismusverein aufgelöst wird, wenn die Mehrheit der Fremdenverkehrsbetriebe nicht mehr mitmacht - und das ist richtig, siehe den Fall der Seiseralm - "oder als fremdenverkehrsbezogene Tätigkeiten eingestuft sind, da sie unter dem wirtschaftlichen Gesichtspunkt von diesem beeinflußt werden". Ja, aber diese gehören nicht zum Fremdenverkehr. Davon ist man ja ausgegangen, daß diese nicht zum Fremdenverkehr gehören und deswegen auch nicht zu einer Abgabe gezwungen werden sollen bzw. verpflichtet werden sollen, dem Tourismusverein anzugehören. So habe ich es wenigstens verstanden. Diese sind nicht verpflichtet, dem Tourismusverein anzugehören, weil sie eben nicht als Fremdenverkehrsbetriebe angesehen werden sollen. Ich verstehe nicht, daß jetzt auf einmal diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Streichung des Tourismusvereines auftauchen. Aber abgesehen davon, wie gesagt, wäre besser, wenn ein solcher Artikel nicht in ein Gesetz mit dem Titel "Regelung der privaten Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen" eingefügt würde. Was hat dieser Artikel damit zu tun? Das ist wirklich gegen die Bürgernähe. Wir haben 450.000 Einwohner und haben den Landtag als gesetzgebendes Organ, und dieser sollte die Gesetze verständlicher machen als ein römisches Organ für einen Staat mit 50 Millionen Einwohnern. Ich werde deswegen auch dagegenstimmen.

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FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Wir haben zu diesem Zusatzantrag im wesentlichen zwei Kritiken. Die erste ist die übliche und die üblicherweise berechtigte, daß aus Dringlichkeitsgründen Themenstellungen in einem Gesetz bearbeitet werden, die mit dem ursprünglichen Titel nichts oder nur am Rande zu tun haben. Da kann man zumindest anfügen, daß dies alles zum Tourismus gehört. Aber, wie gesagt, die Kritik ist in jenem Teil sicher gerechtfertigt. Andererseits geht es uns ja gemeinsam darum, Lösungen für Probleme, die aufgetreten sind, zu finden. Und in vielen Fällen ist es so, daß man, wenn man bei der Problemlösung schneller ist, eher imstande ist, das Aufwallen von Emotionen, das ja letztlich zum Nachteil für alle ist, zu verhindern. Insofern entwickeln wir uns von der Entscheidungslage her ja ganz in die Richtung, die gerade von den Kollegen Abgeordneten hier vertreten wurde, auch schon in den vergangenen Monaten vertreten wurde. Wir wollen für diese Umorientierung der Haltung der Landesregierung die entsprechende gesetzliche Grundlage verstärken. Die zweite Kritik ist die, daß wir hier nicht nur auf die sogenannten touristischen Betriebe in einem engeren Sinn Bezug nehmen, sondern auch auf die Unternehmungen, die mit dem Tourismus verflochten sind. Ich gehe soweit mit der Ausführung des Kollegen Benedikter in diesem Punkt einig, daß ich ersuche, die Behandlung dieses Artikels zu unterbrechen. Ich werde sofort einen alternativen Entwurf vorlegen, der die Herausnahme jenes Teiles vorsieht, mit dem man auch auf die Betriebe Bezug nehmen kann, die mit dem Tourismus nur in irgendeiner Art und Weise verflochten sind. Somit ersuche ich um die Aussetzung dieses Artikels für einige Minuten und um die Weiterführung der Behandlung in bezug auf die anderen Artikel. PRÄSIDENTIN: Wir setzen die Behandlung des Artikels aus und kommen jetzt zu Artikel 13. Art. 13 Übergangsbestimmungen 1. Wer bei Inkrafttreten dieses Gesetzes die darin geregelte Tätigkeit gemäß Landesgesetz vom 15. Jänner 1982, Nr. 3, in geltender Fassung, ausübt, kann diese Tätigkeit weiterführen und die Meldung laut Artikel 2 unterlassen. 2. Wer die in Artikel 1 genannte Tätigkeit ausübt, kann außerdem in den Genuß der Beiträge laut Landesgesetz vom 6. April 1993, Nr. 8 kommen. ---------Norme transitorie 1. Chiunque alla data di entrata in vigore della presente legge esercita un'attività disciplinata dalla stessa in conformità alle disposizioni della legge provinciale 15 gennaio 1982, n. 3, e successive modifiche, può proseguire l'attività e non è tenuto a presentare la comunicazione di cui all'articolo 2.

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2. Chi esercita un'attività di cui all'articolo 1 può inoltre beneficiare dei contributi previsti dalla legge provinciale 6 aprile 1993, n. 8.

Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: einstimmig genehmigt. Art. 14 Aufhebung von Rechtsvorschriften 1. Ab Inkrafttreten dieses Gesetzes ist das Landesgesetz vom 15. Jänner 1982, Nr. 3, betreffend "Regelung der privaten Zimmervermietung", aufgehoben. ---------Abrogazione di norme 1. A decorrere dalla data di entrata in vigore della presente legge, la legge provinciale 15 gennaio 1982, n. 3, concernente "Disciplina dell'attività di affittacamere", è abrogata.

Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: einstimmig genehmigt. Wir kommen zurück zum Artikel 5. Die Behandlung dieses Artikels haben wir vorher nach Beendigung der Diskussion ausgesetzt. Es soll nun eine sprachliche Korrektur vorgenommen werden und zwar soll im Absatz 1 im letzten Halbsatz das Wort "ersatzweise" mit dem Wort "hingegen" ausgetauscht werden. Ist das richtig? FRICK (SVP): (unterbricht) PRÄSIDENTIN: Bitte, Landesrat Frick, Sie haben das Wort. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Es gibt einen doch noch einmal modifizierten Vorschlag der Übersetzungstechniker. Ich möchte sehr herzlich dafür danken. Diese würden vorsehen, daß man im italienischen Text in der siebten Zeile - das ist noch auf der vorhergehenden Seite - "Ove invece" sagt und dann natürlich das "invece", das weiter hinten kommt, eliminiert. Im deutschen Text würde dieses "hingegen" im letzten Satz nach dem Wort "Sind" kommen: "Sind hingegen die Preise für die ..." Und das "ersatzweise" ist natürlich zu streichen.

PRÄSIDENTIN: Wir stimmen über den Artikel 5 mit dieser sprachlichen Änderung ab: einstimmig genehmigt. Wir kommen zurück zu Artikel 6, dessen Behandlung in Erwartung der Behandlung des Artikels 12-bis ausgesetzt worden war, der die Basis für diesen Artikel darstellt. Art. 6

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Meldung der Gäste 1. Für die Anmeldung der beherbergten Gäste gilt Artikel 44 des Landesgesetzes Nr. 58/1988, in geltender Fassung. ---------Notifica degli alloggiati 1. Per la notifica delle persone alloggiate si applicano le disposizioni di cui all'articolo 44 della legge provinciale n. 58/1988, e successive modifiche.

Wer wünscht das Wort? Niemand. Dann stimmen wir ab: einstimmig genehmigt. Es liegt nun der Abänderungsantrag von Landesrat Frick und dem Landeshauptmann zum Artikel 12-ter vor. Es gibt keinen neuen Wortlaut, es sind nur Teile des vorletzten Satzes gestrichen worden. Ich verlese den Satz, wie er nun lautet: "Die Streichung kann gleichfalls verfügt werden, wenn die Mehrheit der Personen, welche im Zuständigkeitsbereich des Vereins oder in einem bestimmten Teil davon wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, die als Fremdenverkehrstätigkeiten eingestuft sind, nicht mehr Mitglieder des Vereins sind." "La cancellazione può essere disposta parimenti qualora non siano più soci dell'associazione la maggioranza dei soggetti esercenti attività economiche qualificate come turistiche nell'ambito di competenza dell'associazione ovvero in una determinata parte di esso." Wer wünscht dazu das Wort? Niemand. Dann stimmen über den Abänderungsantrag ab: mit 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wer wünscht das Wort zum so abgeänderten Artikel 12-ter? Niemand. Dann stimmen wir ab: mit 5 Stimmenthaltungen und dem Rest Ja-Stimmen genehmigt. Wer wünscht das Wort zur Stimmabgabeerklärung? Niemand. Ich ersuche um Verteilung der Stimmzettel. (Geheime Abstimmung - votazione per scrutinio segreto)

PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Comunico il risultato della votazione: schede consegnate 27, 25 sì e 2 schede bianche. Il disegno di legge è approvato. VORSITZ DER PRÄSIDENTIN: Dr. SABINA KASSLATTER-MUR PRESIDENZA DELLA PRESIDENTE: PRÄSIDENTIN: Frau Abgeordnete Klotz, wozu wünschen Sie das Wort?

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KLOTZ (UFS): Ich möchte im Zusammenhang mit dem Vorgang bei der Auszählung der Stimmen die Frage stellen, ob die Stimmzähler eine Aufsicht brauchen oder ob es sich hier um besondere Neugier handelt, denn es ist eigentlich nicht üblich, daß andere Landtagsabgeordnete an der Auszählung teilnehmen. Wenn das erwünscht ist, dann melde ich mich auch, dann möchte ich auch mitkontrollieren, ob sie richtig auszählen. Und sonst bitte ich das Präsidium dafür zu sorgen, daß hier eine gewisse Geschäftsordnung eingehalten wird, daß eine gewisse übliche Praxis eingehalten wird und ansonsten eben niemand an der Auszählung teilhat. Entweder es gilt für alle, wenn wir eine gewisse Unordnung hier haben wollen, oder für niemanden. PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Mayr, Sie haben das Wort. MAYR C. (SVP): Ich möchte mich entschuldigen. Ich habe nicht einmal daran gedacht, daß die Präsidialsekretäre beim Auszählen der Stimmen sind. Ich wollte mit dem Kollegen Berger etwas anderes, über das wir vorher gesprochen hatten, absprechen. Das war wirklich ein reines Versehen. Also, ich wollte weder kontrollieren noch sonst was. BERGER (SVP): Zur Kollegin Klotz möchte ich nur sagen: Es waren alle drei Präsidialsekretäre bei der Auszählung anwesend und haben ihrer Arbeit und Verantwortung gewaltet. Sie können das nächste Mal gerne zusehen. PRÄSIDENTIN: Nein! BERGER (SVP): Nicht? Wenn nicht, dann ist es gut. Jedenfalls wurde die Auszählung in Anwesenheit der drei Präsidialsekretäre ordentlich durchgeführt. Wenn die Kollegin Mayr zufällig am Präsidiumstisch war und das nicht der Geschäftsordnung entspricht, dann werden sich die Abgeordneten sicherlich das nächste Mal daran halten und wir werden als Präsidialsekretäre, sofern es notwendig sein sollte, auch einen Abgeordneten, der sich in unserer Nähe aufhalten sollte, gerne wegschicken.

PRÄSIDENTIN: Abgeordnete Klotz, das was vorgekommen ist, ist nicht üblich. Wir werden in Zukunft darauf achten, daß es nicht mehr vorkommt. Wir setzen die Behandlung der Tagesordnung fort und kommen zu Punkt 9: "Landesgesetzentwurf Nr. 31/94/bis: "Maßnahmen in bezug auf das Personal der Sanitätseinheiten". Bitte, Landesrat Saurer, Sie haben das Wort. SAURER (Landesrat für Gesundheitswesen, Sozialwesen, Berufsausbildung deutsche und ladinische Sprache - SVP): Frau Präsidentin,

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ich ersuche um Verschiebung der Behandlung dieses Punktes auf morgen, weil noch einige Dinge abgeklärt werden müssen. PRÄSIDENTIN: Ich gebe dem Antrag statt. Werte Kolleginnen und Kollegen, ich hatte vergessen, zu den Punkten 7 und 8, die wir auch noch nicht behandelt haben, zu sagen, daß sie auf Antrag des Abgeordneten Minniti auf die Sitzungsfolge des Monats Mai vertagt werden. Auf Punkt 10 steht ein Beschlußantrag der Alleanza Nazionale bezüglich der Rechte der italienischen Minderheit in Istrien. Der Landeshauptmann ist nicht mehr anwesend. Abgeordneter Bolzonello, möchten Sie den Antrag trotzdem behandeln? BOLZONELLO (AN): Visto che chi ha presentato la mozione è il collega Benussi, il quale è per ragioni ben note affettivamente legato a questa tematica, chiedo se è possibile trattare la mozione in sua presenza. PRÄSIDENTIN: Gut, dann wird auch dieser Beschlußantrag vertagt. Auf Punkt 11 befindet sich die Abschlußrechnung des Südtiroler Landtages. Werte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie nichts dagegen haben, würde ich darum ersuchen, diese morgen zu behandeln und zwar auch aus dem Grund, weil wir der zuständigen Beamtin um 17 Uhr gesagt haben, sie könne ihren Dienst wie üblich beenden. Wir haben nicht mehr damit gerechnet, daß dieser Punkt heute noch zur Behandlung kommt. Gibt es Einwände dazu? Ich stelle Ihr Einverständnis fest. Vielen Dank. Wir kommen zum nächsten Punkt. Punkt 12 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 88/95 vom 27.2.1995, eingebracht vom Abgeordneten Munter, betreffend die MwSt.-Rückvergütungen". Punto 12) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 88/95 del 27.2.1995, presentata dal consigliere Munter, riguardante i rimborsi IVA". PRESIDENZA DELLA VICEPRESIDENTE: Dott.ssa ALESSANDRA ZENDRON VORSITZ DER VIZEPRÄSIDENTIN: PRESIDENTE: Leggo la mozione: Vorausgeschickt, daß - sich mit der Umwandlung des Gesetzesdekrets vom 23. September 1994, Nr. 547 (Gesetz vom 22. November 1994, Nr. 644) erhebliche Neuerungen bezüglich der MwSt.-Rückvergütungen und der Transparenz zwischen Finanzverwaltung und Steuerzahler ergeben haben. Der Art. 7-bis, welcher mit gegenständlichem Gesetz eingeführt wurde, sieht die Pflicht vor, eine Rangliste der

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Steuerzahler, welche Anrecht auf eine Rückvergütung haben, zu veröffentlichen, welche von denselben oder von Dritten eingesehen werden kann; die Verfügung einen doppelten Zweck erfüllt: einerseits hat der Steuerzahler das Recht, die Rangliste zu kontrollieren, damit er die chronologische Reihenfolge einhält, und andererseits müssen die Büros bei der Auszahlung der Rückvergütung die Rangliste einhalten und wann immer in den beigelegten Unterlagen noch ein Dokument fehlt, dieses nur einmal beim Steuerzahler anfordern; in Erinnerung gerufen, daß die korrekte Anwendung der geltenden MwSt.Bestimmungen, unter Berücksichtigung des Spielraumes zwischen MwSt.-Einkauf (19 %) und MwSt.Verkauf (9 % oder 4 %, je nach Fall) bringt mit sich, daß Betriebe, welche in bestimmten Bereichen (z.B. Bau) tätig sind, am Ende des Jahres ein beträchtliches MwSt.-Guthaben gegenüber der Steuereinhebungsstelle verbuchen. Von der bereits einbezahlten aber nicht geschuldeten MwSt. wird am Jahresende mit der MwSt.-Erklärung die entsprechende Rückvergütung beantragt; in vielen Fällen diese Vorauszahlungen für die Betriebe die Notwendigkeit einer Vorfinanzierung von mehreren hundert Millionen mit sich bringen, mit der Folge, daß das Überleben der Betriebe gefährdet ist; es sich diesbezüglich ergibt, daß das MwSt.-Amt von Bozen derzeit die Anträge auf Rückvergütung vom Jahre 1992 (MwSt.-Erklärung 1993) kontrolliert und vor Sommer 1995 nicht in der Lage ist, die Anträge zu prüfen und die Rückvergütungen auf die von den Betrieben für 1993 vorausbezahlten Beträge (abgegebenen MwSt.-Erklärung) vorzunehmen; die vom obgenannten Gesetz verlangte Rangliste bis heute noch nicht vom zuständigen MwsT.-Amt in Bozen erstellt wurde. Dies alles vorweggenommen, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, sich aktiv bei den zuständigen Organen einzusetzen, bis vom MwSt.-Amt die notwendigen Mittel (Personen und Sachmittel) gewährt werden, sodaß die dringende Erledigung der bestehenden Rückvergütungsanfragen ermöglicht wird und daß zugleich das zuständige Amt von Bozen die in den vorangegangenen Punkten genannte Rangliste vorbereiten und im angemessenen Zeitraum veröffentlichen kann. ---------Premesso che con la conversione del Decreto Legge 23 settembre 1994, n. 547 (Legge 22 novembre 1994, n. 644) vengono a delinearsi delle sostanziali novità in ordine ai crediti IVA ed alla trasparenza tra Amministrazione finanziaria e contribuente. L'art. 7-bis introdotto dalla Legge in argomento introduce infatti l'obbligo di pubblicare una graduatoria dei contribuenti che hanno diritto al rimborso che può essere dagli stessi e da terzi consultata; che la finalità della disposizione è duplice: da un lato il contribuente ha il diritto di controllare la graduatoria stessa al fine di rispettare l'ordine cronologico delle domande di rimborso dall'altro gli Uffici sono obbligati a considerare sempre la graduatoria in argomento nella liquidazione dei rimborsi e, qualora necessiti documentazione ulteriore rispetto a

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quella allegata alla domanda, la devono chiedere al contribuente una sola volta; ricordato che la corretta applicazione delle normative IVA vigenti, con il giuoco delle aliquote sugli acquisti (19%) e sulle vendite (9% o 4% a seconda dei casi), comporta che le aziende operanti in determinati campi di azione (p.es. nell'edilizia), si trovino a registrare a fine anno notevoli crediti vs. l'erario per IVA versata e non dovuta, della quale poi richiedono il dovuto rimborso con la dichiarazione IVA di fine anno; in molti casi tali anticipazioni comportano per le aziende la necessità di prefinanziare centinaia di milioni, con la conseguenza di porre in serio pericolo la sopravvivenza stessa delle aziende; risulta a tale riguardo che l'Ufficio IVA di Bolzano stia ad oggi controllando le richieste di rimborso relative al 1992 (dichiarazione IVA 1993) e che prima dell'estate 1995 non sia in grado di vagliare e procedere al rimborso delle somme anticipate dalle aziende per il 1993 (dichiarazione IVA presentata entro il 5 marzo 1994); la graduatoria di cui alla Legge sopra richiamata non risulta ad oggi essere ancora stata stilata dal competente Ufficio IVA di Bolzano. Tutto ciò premesso, IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale, a farsi parte attiva presso gli Organi competenti affinché all'Ufficio IVA di Bolzano vengano assegnate le risorse necessarie (uomini e mezzi) al fine di permettere la sollecita evasione delle domande di rimborso giacenti e, nel contempo, l'Ufficio competente di Bolzano predisponga e renda pubblica in tempi adeguati la graduatoria di cui ai punti precedenti.

La parola al consigliere Munter per l'illustrazione. MUNTER (SVP): Ich glaube, daß der vorliegende Beschlußantrag mehr als klar ist. Wir haben beim Mehrwertsteueramt in Bozen die absurde Situation, daß Rückvergütungen, die Firmen aufgrund ihrer Tätigkeit zustehen, besonders im Rahmen des Exports, aber auch im Rahmen der Bautätigkeit, erst mit mehrjährigen Verspätungen vorgenommen werden. Was hat dies zur Folge? Diese Betriebe sind gezwungen, die Beträge in der Zwischenzeit vorzufinanzieren, mit allen negativen Auswirkungen auf die Rentabilität der Betriebe. Vor allem aber ist es auch ein großes Hemmnis auf psychologischer Seite für den jeweiligen Betriebsinhaber, weil dann einfach die Bereitschaft zum Export, der ja lebenswichtig ist, auch für Südtirol, nicht mehr vorhanden ist, weil keiner mehr diese hohen Beträge dem Staate stunden will. Dieser Antrag zielt darauf ab, daß massiver Druck ausgeübt wird, damit diese Rückzahlungen schneller gemacht werden, vor allem aber, damit das zuständige Amt mehr Personal einstellt und effizienter arbeitet. Wir müssen erreichen, daß die Rückstände, die derzeit mehrere Jahre belaufen, auf ein vernünftiges Maß reduziert werden und daß es gelingt, die jeweiligen Liquidierungen innerhalb des gleichen Jahres vorzunehmen.

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DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Ho potuto fare un accertamento presso l'ufficio Iva di quale fosse la situazione dal punto di vista organizzativo, ma soprattutto dal punto di vista degli arretrati accumulati. Mi è stato garantito che l'arretrato accumulato non è superiore o diverso da quello che avviene nel resto d'Italia. Questo da un certo punto di vista mi tranquillizza, nel senso che non esiste una difficoltà diretta dell'Ufficio per quanto riguarda l'Ufficio Iva provinciale ma esiste una difficoltà diffusa che molto probabilmente nasconde o rileva anche una politica di freno nella restituzione dell'Iva e quindi della liquidità reimmessa nel mercato. Mi è stato confermato che vi è carenza di organico ma che i concorsi sono bloccati. Non possono quindi procedere ad assunzioni. Devo però chiarire che nell'ambito di quanto previsto dall'articolo 82 dello Statuto la collaborazione possibile tra la Provincia e gli uffici finanziari dello Stato e dell'amministrazione provinciale non va oltre l'accertamento delle imposte erariali e sul reddito. Non c'è nessun riferimento all'Iva. Esiste tuttavia la possibilità che a fronte di una richiesta specifica dell'Ufficio IVA alla Provincia di avere un distacco di personale nostro comandato, sia possibile l'accoglimento da parte della Giunta provinciale. Questa è un'ipotesi che si può percorrere purché da una parte vi sia la volontà di voler accelerare le operazioni di liquidazione dell'IVA arretrata e di conseguenza chiedere questo aiuto alla Giunta provinciale aggirando così l'impossibilità di dar corso ai concorsi per l'assunzione di personale. Dal nostro punto di vista potremo senz'altro assumere l'iniziativa di proporci in termini di aiuto, nel senso che abbiamo anche noi l'interesse, vista la quantità di liquidità immessa nel nostro mercato da risorse pubbliche, cioè dal bilancio della Provincia, che quanto meno siano disponibili e garantiti agli imprenditori quelli che sono crediti già maturati nei confronti dello Stato e quindi che questi denari rientrino nel nostro ciclo economico. Questa potrebbe essere un'iniziativa indubbiamente anomala nel senso che non rientra in canali normali di rapporto fra amministrazioni pubbliche diverse, però la si può percorrere perché non è vietata. FRICK (Landesrat für Handwerk, Handel, Fremdenverkehr - SVP): Ich möchte nur aus der Sicht der einheimischen Wirtschaft bestätigen, daß das vorgetragene Problem des Kollegen Munter als sehr gravierend empfunden wird und auch, was die objektiven Dimensionen angeht, gravierend ist. Hinzugefügt werden muß die zunehmende Schwierigkeit der Vertrauensbildung zwischen dem Bürger und Väterchen Staat in solchen Zusammenhängen. Wir alle sind, nicht nur als Unternehmer, sondern auch als Bürger, von solchen Phänomenen betroffen. Ich selbst habe gerade erst vor wenigen Tagen eine Rückerstattung von zu viel bezahlter Einkommenssteuer erhalten, welche vor sieben Jahren eingezahlt wurde. Insofern, glaube ich, daß wir das, was Kollege Di Puppo aus der Sicht der Finanzabteilung gesagt hat, voll unterstützen können. Es ist, ohne jeden Zweifel, unsere politische Zielsetzung, hier dafür Sorge zu tragen, daß der Staat sich gegenüber den Bürgern und Unternehmen weitestmöglich korrekt verhält. Und

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ich möchte der Aula auch mitteilen, daß ich als Wirtschaftslandesrat vor mehreren Tagen in diesem Sinne schon dem Minister ein entsprechendes Schreiben habe zukommen lassen. MUNTER (SVP): Ich entnehme den Ausführungen der Vertreter der Landesregierung, daß auch sie die Tragweite dieses Problems voll erkannt haben und daß diese angekündigten Möglichkeiten der Unternehmung von Schritten sicherlich anzustreben sind. In diesem Sinne ersuche ich natürlich um Zustimmung zu diesem Beschlußantrag. PRESIDENTE: Metto in votazione la mozione: approvata a maggioranza con 3 astensioni e i rimanenti favorevoli. Punto 14) dell'ordine del giorno: "Mozione n. 89/95 del 1.3.1995, presentata dal consigliere Munter, riguardante il passaggio delle imprese da padre in figlio". Punkt 14 der Tagesordnung: "Beschlußantrag Nr. 89/95 vom 1.3.1995, eingebracht vom Abgeordneten Munter, betreffend die Betriebsübergabe vom Vater auf den Sohn". Premesso che: - l'esecutivo di Bruxelles ha adottato in data 7-12-1994 una raccomandazione in cui si chiede agli Stati membri di semplificare le norme per la successione della titolarità di un'azienda e ridurre il peso fiscale connesso alla trasmissione dei suoi diritti. Questo anche alla luce della considerazione che l'elevatezza degli oneri connessi a quanto sopra precisato comporta complessivamente a livello nazionale qualcosa come 30.000 fallimenti di aziende; in particolare nella raccomandazione viene suggerito agli Stati membri di alleggerire, "...a patto che gli eredi continuino l'attività aziendale, il carico impositivo sull'attività..." nel caso di donazione o trasmissioni seguite al decesso del titolare. Allo stesso tempo l'esecutivo suggerisce di provvedere "...allo scaglionamento del pagamento dei diritti..." che vengono richiesti nei frangenti sopracitati; considerato che nella generalità dei casi la cessione di azienda tra padre e figlio avviene a titolo gratuito o, quanto meno, nel rapporto contrattuale, il cedente non richiede al cessionario il pagamento dell'eventuale plusvalore economico. Gli uffici finanziari per contro, attribuiscono comunque al cedente il realizzo di plusvalenze economiche tassabili, disconoscendone il particolare rapporto affettivopatrimoniale esistente nell'ambito familiare. Tale imposizione determina una ingiustizia fiscale, perché viene colpito da imposizione un soggetto che non ha realizzato reddito. Tutto ciò premesso IL CONSIGLIO DELLA PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO impegna la Giunta provinciale a farsi parte attiva presso gli Organi competenti affinché venga adottata una norma che per presunzione assoluta stabilisca che la cessione dell'azienda tra padre e figlio sia da

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considerarsi sempre realizzata a titolo gratuito senza realizzo di plusvalenze in capo al cedente. ---------Vorausgeschickt, daß der Europäische Rat von Brüssel am 7.12.94 eine Empfehlung herausgegeben hat, in welcher die Mitgliedsstaaten ersucht werden, die Normen bezüglich der Führungsnachfolge in einem Betrieb zu vereinfachen und die Steuern bei der damit zusammenhängenden Übertragung der Rechte zu reduzieren. Dies auch in Anbetracht der Tatsache, daß die Höhe der obgenannten Abgaben insgesamt bei ca. 30.000 Betrieben auf nationaler Ebene zum Konkurs führt, insbesondere in der Empfehlung den Mitgliedsstaaten nahegelegt wird, im Falle einer Schenkung oder einer Übertragung nach dem Tod des Inhabers "...auf Vereinbarung mit den Erben über die Weiterführung der betrieblichen Tätigkeit, die Steuerbelastung auf derselben..." zu erleichtern. Zugleich empfiehlt der Europäische Rat eine "...Staffelung der Zahlungen..." vorzunehmen, welche in den oben zitierten Situationen verlangt werden; zu beachten, daß die Betriebsübertragung zwischen Vater und Sohn größtenteils durch Schenkung oder zumindest ohne Verrechnung der eventuellen Mehrwerte erfolgt. Die Steuerämter schreiben dem Übergeber auf jeden Fall die Erzielung von Mehrwerten zu, ohne Berücksichtigung der effektiven Vermögenssituation der Familie. Diese Sachlage führt zu einer steuertechnischen Ungerechtigkeit, da ein Einkommen versteuert werden muß, das effektiv nicht erzielt wurde. Dies alles vorweggenommen, verpflichtet DER SÜDTIROLER LANDTAG die Landesregierung, sich bei den zuständigen Stellen aktiv für die Ausarbeitung einer Bestimmung einzusetzen, wobei die Übergabe des Betriebes vom Vater auf den Sohn auf jeden Fall kostenlos zu betrachten ist und deshalb für den Übergeber kein Mehrerlös erzielt wird.

La parola al consigliere Munter per l'illustrazione. MUNTER (SVP): In diesem Beschlußantrag wird ein Problem geschildert, das immer mehr Familienbetriebe in Südtirol und auch darüber hinaus betrifft. Welches ist der Tatbestand? Der Tatbestand ist der, daß ein Unternehmer, der seinen Betrieb an seinen Betriebsnachfolger übergeben will, aufgrund einer Reihe von steuerlichen Vorschriften zu Steuerleistungen gezwungen wird, die der Realität nicht entsprechen. Es ist derzeitige Praxis, daß immer ein Verkauf des Betriebes unterstellt wird und somit die gesamte Steuerleistung auf den erzielten Erlös sowie auch auf den erzielten Wertzuwachs bezahlt werden muß. Wenn wir nun bedenken, daß es immer mehr Betriebe in Südtirol gibt - und zum Glück gibt -, die über ein größeres Betriebsvermögen verfügen, so ergibt sich daraus ganz klar, daß die Übernahme des Betriebes für viele junge Betriebsnachfolger kaum mehr erreichbar ist. Wir haben manchmal sogar die absurde Situation, daß es für einen Sohn oder eine Tochter eines Unternehmers ökonomisch sinnvoller und vorteilhafter ist, einen neuen Betrieb zu gründen und

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den elterlichen Betrieb eingehen zu lassen. Und ich glaube nicht, daß dieser Zustand für eine Volkswirtschaft sinnvoll sein kann, wenn Einsatz, der über Generationen geht, dann nur aufgrund von solchen Vorschriften verlorengeht. Es gibt zwischenzeitlich ein Umdenken im Rahmen der Europäischen Union, es gibt auch bereits Ansätze im Staate Italien, der sagt, wir müssen nicht davon ausgehen, daß, wenn das Geschäft vom Vater auf die Tochter übergeht, dies dann vollinhaltlich verkauft wird, sondern das wird eben so übergeben, wie es auch in anderen Bereichen üblich ist. Wir müssen vom Prinzip der Besteuerung des Substanzwertes wegkommen und zum Prinzip der Besteuerung des Ertragswertes hinkommen, so wie es ja bereits in der Landwirtschaft üblich ist. Denn es wäre heute, zumindest allen Schätzungen zufolge, kaum einem Landwirt möglich, bei Besteuerung des Substanzwertes eine Hofübergabe überhaupt noch durchzuführen; nicht nur bei uns, auch anderswo. Der Beschlußantrag hat zum Ziel, alle möglichen Schritte bei den zuständigen Organen und Institutionen zu unternehmen, um auch diese für uns untragbare Situation zu verbessern und vielleicht auch zu prüfen, inwieweit die Südtiroler Landesregierung helfend einschreiten kann, bis dieser grundsätzliche Meinungswandel von der Substanzbesteuerung hin zur Ertragsbesteuerung durchgeführt wird. Es muß nämlich unser erstes Interesse sein, bestehende, im Markt eingeführte Betriebe, für die Zukunft zu erhalten und ihre Weiterführung möglich zu machen. Ich ersuche in diesem Sinne auch um Zustimmung zu diesem Beschlußantrag. PRESIDENTE: Prima di dare la parola ai consiglieri che desiderano intervenire, vorrei fare presente una cosa. Questa mozione è stata presentata già tradotta, ma penso che l'orginale sia di lingua tedesca. Der "Europäische Rat" è "Il Consiglio d'Europa", mentre nella traduzione italiana è scritto "l'esecutivo di Bruxelles" che dovrebbe corrispondere a "die Europakommission". E' quindi da fare questa correzione tecnica. Do la parola al consigliere Benedikter. BENEDIKTER (UFS): Ja, selbstverständlich müßte genau angegeben werden, ob es sich hier um die Kommission oder um den Ministerrat dreht. Das sind die beiden Organe, die in Brüssel auch auf gesetzgeberischer Ebene tätig sind - abgesehen vom Europäischen Parlament. Also, entweder es ist der Ministerrat oder es ist die Kommission. Ich wollte aber auf etwas anderes aufmerksam machen. Da geht es ja darum, daß man ein staatliches Steuergesetz ändert. Es muß ein Steuergesetz geändert werden, um das zu erreichen. Stimmt das? Ich meine, ich bin kein Steuerfachmann, deswegen frage ich. Muß ein Steuergesetz geändert werden? ABGEORDNETER: (unterbricht - interrompe)

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BENEDIKTER (UFS): Ja, dann müßten wir aber, um der Form nach dort hinzugelangen, gemäß Autonomiestatut einen sogenannten Begehrensantrag bei der Region stellen. Nur der Regionalrat kann Begehrensanträge verabschieden, die an das Parlament - und damit auch an die Regierung - gerichtet sind, damit ein Staatsgesetz geändert wird oder ein neues Staatsgesetz erlassen wird usw. Der Landesausschuß an sich hat hier, aufgrund des Autonomiestatutes, keine Zuständigkeit. Das wollte ich sagen. Ich bin kein Steuerfachmann, aber ich wäre auch dafür. Aber warum macht man es nicht bei der Region mit einem Begehrensantrag? Abgesehen davon möchte ich sagen, wir haben zweimal in diesem Hause einen Beschlußantrag eingebracht, nicht um Gesetze zu ändern, sondern um politisch zu verlangen, daß die Steuerhoheit gewährt wird. Und ich habe das auch dem jetztigen Finanzminister erklärt. Und zweimal ist das vom Landtag, von der SVP-Mehrheit, abgelehnt worden. Denn, wenn wir die Steuerhoheit hätten - Steuerhoheit heißt, daß wir auch die Steuergesetze erlassen und auch ändern können, natürlich innerhalb der Grundsätze der staatlichen Gesetzgebung -, dann könnten wir von uns aus so etwas machen. Wir haben das einmal vor zwei Jahren eingebracht - es ist abgelehnt worden - und vor nicht allzu langer Zeit noch einmal, wo es zum zweiten Mal abgelehnt worden ist. Jetzt redet man wieder davon - man hört es im Rundfunk und Fernsehen -: Unter dem Dringlichkeitsprogramm der Regierung Dini ist auch der "federalismo fiscale". Was heißt "federalismo fiscale"? Das heißt nicht, daß man den Bundesstaat einführt - um Gottes Willen! -, sondern daß man auf die Regionen eine gewisse Steuerhoheit überträgt, sicher nicht alles, so wie bei uns, wo wir die 9/10tel haben, aber für gewisse Steuern, damit die Regionen gewisse Steuern mit Regionalgesetzen einführen bzw. regeln können und damit auskommen sollen. Und deswegen wäre es gut, wenn wir bei uns die Steuerhoheit für alle Steuern verlangen würden, von denen wir sowieso die 9/10tel in Südtirol bekommen. Dann könnten wir so etwas regeln. Sicher, so etwas könnte man in diesem Sinne regeln, ohne meinetwegen Grundsätze zu verletzen. Ich bin aber der Ansicht, daß man das regelrecht bei der Region einbringen sollte. Und ich nehme an, daß auch die Mehrheit des Regionalrates sich dafür aussprechen würde. DI PUPPO (Assessore alla ragioneria, traffico e trasporti - PPI): Devo dire subito che la materia è affascinante, nel senso che va ad intaccare proprio un rapporto così delicato come quello del passaggio ereditario che di per sé ha sempre questo momento difficile di aggiunta di balzelli, di tasse e contributi che in qualche modo si mettono in contrasto con il rapporto da cui discende questo passaggio ereditario, cioè il rapporto genitori - figli, rapporto nel quale si inserisce lo Stato con un'azione di prelievo fiscale. Da questo punto di vista c'è una reazione. Il fatto stesso che il Consiglio d'Europa dia una indicazione, un suggerimento, è prova di una materia che dovrebbe essere affrontata e dipanata, perché nella fase di avviamento dell'azienda spesso sono le piccole aziende, legate proprio alle caratteristiche dell'imprenditore, dove già il cambio dell'im-

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prenditore determina un momento di difficoltà all'azienda, e a questo si aggiunge addirittura una riduzione di liquidità. Però non è competenza della Provincia autonoma di Bolzano, e da questo punto di vista non so come la Giunta possa essere impegnata su questo argomento. Questa materia dovrà essere trattata per lo meno a livello parlamentare per le vie politiche dove questa sensibilità dovrebbe essere portata. La Giunta respinge quindi questa mozione. MUNTER (SVP): Wenn wir einen Blick auf den beschließenden Teil dieses Antrages werfen, dann steht dort ja nicht drinnen, "die Südtiroler Landesregierung soll jetzt neue Gesetze erlassen". Dazu hat sie leider nicht die Kompetenz. Es steht: "sich bei den zuständigen Stellen aktiv einzusetzen". Und, ich glaube, das könnte eine Südtiroler Landesregierung schon unternehmen, daß sie feststellt, wir haben bei uns im Lande diese Schwierigkeiten, diese treten auf. Es gibt eine Richtlinie, einen Ratschlag der Europäischen Union, um bei den zuständigen Stellen auf dieses Problem hinzuweisen, um eine meinungsbildende Wirkung zu erzielen. Ich glaube, in diesem Sinne war auch der Geist dieses Beschlußantrages zu verstehen, um eben eine weitere Stimme bei den zuständigen Stellen zu erheben, damit sich etwas bewegt. Und in diesem Sinne, glaube ich, könnten wir das auch verabschieden. PRESIDENTE: Metto in votazione la mozione. KLOTZ (UFS): Ich ersuche um Feststellung der Beschlußfähigkeit. PRESIDENTE: Va bene. Prego i segretari questori di contare. La mozione è approvata con 13 voti favorevoli, 1 contrario e 4 astensioni. I prossimi punti all'ordine del giorno non si possono trattare perché mancano gli assessori, o i presentatori. Si potrebbe fare il disegno di legge n. 50/95 se l'assessore Cigolla è disposto ad iniziare senza l'assessore Hosp. Mi dice che è meglio aspettare. A questo punto chiudo la seduta. La seduta è tolta. ORE 18.37 UHR

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SITZUNG 53. SEDUTA

6.4.1995

Sono intervenuti i seguenti consiglieri: Es haben folgende Abgeordnete gesprochen: BENEDIKTER 8, 22, 33, 48, 59, 60, 69, 77, 79, 81, 84, 96 BERGER 33, 55, 67, 77, 89 BOLZONELLO 33, 66, 90 DI PUPPO 33, 50, 92, 97 DURNWALDER 4, 11, 12, 20, 21, 25, 27, 34 FRASNELLI 34, 47, 52, 63, 72 FRICK 34, 52, 59, 61, 63, 68, 69, 71, 72, 76, 78, 79, 82, 85, 87, 93 KLOTZ 4, 5, 6, 7, 10, 12, 15, 16, 17, 25, 27, 29, 30, 32, 33, 34, 44, 45, 75, 76, 88, 98 KURY 21, 34, 57, 74, 84 LEITNER 19, 20, 21, 30, 34, 46, 47, 83 MAYR C. 34, 61, 89 MINNITI 34, 45 MUNTER 34, 92, 93, 95, 98 PAHL 14, 32, 34, 37, 39 PETERLINI 6, 16, 17, 19, 20, 21, 22, 24, 25, 31, 32, 33, 34, 40, 44, 45, 47, 51, 52, 60 SAURER 34, 89 WALDNER 35, 49 WILLEIT 11, 35, 68, 76 ZENDRON 5, 6, 7, 13, 21, 28, 30, 35, 36, 38, 42, 52, 73, 88, 90