Studentenrat der TU Dresden

Protokoll der StuRa-Sitzung vom 17.12.2015 Versammlungsleiter: Marius Walther und Matthias Lüth Protokollant: Christian Soyk Sitzungsbeginn: 19:30 Uhr Sitzungsende: 00:00 Uhr Es sind 20 von 29 StuRa-Mitgliedern anwesend. Der StuRa ist beschlussfähig.

Tagesordnung 1 Begrüßung und Formalia..................................................................................................................2 2 Protokolle.........................................................................................................................................2 3 Berichte.............................................................................................................................................2 4 Wahlen und Entsendungen...............................................................................................................3 5 FA 15/ 118 Waterslam- Konflikte um Wasser.................................................................................5 6 Antrag 15/ 117 Neue Satzung der AG DSN.....................................................................................5 7 Anfrage 15/119.................................................................................................................................5 8 Antrag 15/ 108 Beitragsordnung 3. Lesung.....................................................................................6 9 Antrag 15/ 077 Änderung der AE- Ordnungen 2. Lesung...............................................................6 10 Initiativ- Antrag Anwalts- und Gerichtskosten..............................................................................7 11 Antrag 15/121 1. Nachtragshaushalt für das Wirtschaftsjahr 2015/16 2. Lesung..........................7 12 Antrag 15/ 110 Ideelle Unterstützung des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS).....8 13 FA 15/ 115 Büroausstattung...........................................................................................................8

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Studentenrat der TU Dresden Neben der Einrichtung des SCS vor Ort (also dann später mal im Fritz-Förster-Bau) gibt es bereits eine Service-Hotline die im Aufbau steckt und es soll zukünftig noch ein passendes Online-Portal geben. Funktion des SCS soll es sein als Front-Office zu dienen, erste Anliegen aufzunehmen und nach Möglichkeit direkt zu bearbeiten oder passgenau an die richtigen Ansprechpartner im Back-Office zu vermitteln. Die Expertengruppe soll im Laufe der nächsten Monate ein passendes Konzept erarbeiten, in dem die Möglichkeiten, Inhalte aber auch Grenzen festgehalten werden. Dazu sind insgesamt 5 quartalsweise Treffen mit jeweils 24h geplant. Der StuRa als solcher ist in der Expertengruppe aus zwei Gründen vertreten: Wir bieten selbst Beratung für Studierende an und wir können auch noch ein wenig mehr studentische Sicht in das Ganze bringen (wobei ich am Mittwoch den Eindruck hatte, dass viele schon sehr studentennah und studentenfreundlich arbeiten und recht genau wissen, was ihr Klientel so braucht). Eben genau deswegen halte ich es für notwendig, dass der StuRa in dieser Runde auch in Zukunft kontinuierlich vertreten ist.“

1 Begrüßung und Formalia Zunächst wird erläutert, dass auf der heutigen Sitzung nach Tradition wieder der GO- Antrag auf Erklärung zulässig ist. Falls jemandem etwas unklar ist, kann er dies durch Heben beider Hände deutlich machen und sich den aktuellen Vorgang im Sitzungsverlauf erklären lassen. Der Antrag 15/106 (StuRa- Auto) wird auf Wunsch des Antragstellers vertagt. Es gibt noch eine Arbeitsgruppe, die an Alternativen arbeitet. Zum StuRa- Protokoll vom 03.12.2015 gibt es keine Anmerkungen und es wird ohne Gegenrede beschlossen.

2 Protokolle Zum Gf- Protokoll vom 14.12.2015 gibt es zum TOP 2 (FA Basketball USZ) die Frage, wie viele Personen von dem Finanzantrag profitieren. Es wird geantwortet, dass es sich um 12 Leute plus zwei Betreuer handelt. Es wird angemerkt, dass man doch bitte dem Antragsteller zukünftig nicht das Vierfache des Beantragten genehmigt. Auf die Frage, wie es zu dieser Erhöhung kam, wird geantwortet, dass der Grund für die Erhöhung ist, dass die Reisezeit mit dem ÖPNV so extrem ungünstig wäre, sodass man die Beförderung mit dem PkW bewilligt hätte.

Es gibt keine Nachfragen zu diesem Bericht. Folgende Quartalsberichte stehen nach wie vor aus: aus dem 2. Quartal die Berichte von HoPo und Lust und aus dem 3. Quartal der Bericht von LuSt. Es wird daran erinnert, dass auf der ersten Sitzung im neuen Jahr dann auch schon wieder die Berichte des 4. Quartals auf der Tagesordnung stehen.

Zum Protokoll der Sitzung des Förderausschusses (FöA) vom 02.12.2015 gibt es keine Anmerkungen.

3 Berichte Der Bericht Service Centrum Studium lag schriftlich in den Sitzungsunterlagen vor und wird an dieser Stelle wiedergegeben. Berichterstatter: Jessica Rupf, vertreten durch Daniel Förster. Bericht: „Auf Daniels Bitte hin, war ich am Mittwoch (9.12.) zum Auftakttreffen der Expertengruppe zum geplanten Service Centrum Studium (SCS). In der Runde vertreten waren rund 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Uni-Verwaltung. Unter anderem von Dezernat 8 (Studium und Weiterbildung), die Leiter der Studienbüros, eine Mitarbeiterin vom Studentenwerk und einige weitere. Das Ziel des SCS soll es in Zukunft sein, als kompetente erste Anlaufstelle für Studierende zu dienen, dessen Konzept auch von den Bedarfen der Studierenden her gedacht ist und sich an den Student Life Cycle anpasst.

Bericht aus dem LSR der KSS: Es wurde bereits auf einer früheren Sitzung erwähnt, dass am 09.01. die Sachsen sagt DankeParty stattfindet. Es wird darum gebeten Mundpropaganda zu machen, damit möglichst viele Leute zusammen kommen. Die Finanzierungsvereinbarung für 2016/17 ging in die erste Lesung. Zum WissZeitVG gibt es die Information, dass der zuständige Bundestags- Ausschuss auf die Forderung eingegangen ist,für Studierende wieder 6 Jahre tätig sein zu können. Die KMK möchte, dass interessierten Flüchtlingen der Zugang zur Hochschule erleichtert wird. Nach Schätzungen gibt es 50.000 studierwillige Flüchtlinge. Die KMK sieht da eher die doppelte Anzahl. Die Turnhallen auf der Nöthnitzer Str. werden noch min-

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Studentenrat der TU Dresden ber läuft Ende des Jahres aus und die erste Sitzung findet ziemlich zeitig im neuen Jahr statt. Philipp ist seit zwei Jahren in dem AKQ. Die Sitzungen fanden 4- 5 mal im Jahr statt. Er studiert Lehramt Deutsch und Gemeinschaftskunde. ER ist selbst im Akkreditierungspool, hat also Erfahrung mit dem Themenbereich. Jasmin studiert Diplomsoziologie und ist im 2. Jahr ihres hochschulpolitischen Engagements. Sie hat sich bisher mit der Reform des Studiengangs Soziologie beschäftigt und ist daher auch firm in diesem Bereich.

destens bis Sommer 2016 belegt sein. Für den 07.01.2016 haben sich der Sprecher und der Koordinator zur StuRa- Sitzung angemeldet. Der studentische Akkreditierungs- Pool sucht eine Studentenschaft, die ein Vernetzungstreffen ausrichtet. Im März sollte das nächste Treffen stattfinden. Bereits das Treffen im Dezember ist ausgefallen, weil es keinen Organisator gab. Der GF Finanzen gibt bekannt, dass es im Januar eine Finanzerrunde geben soll. Die alten FSRFinanzer müssten eine Einladungs- Mail erhalten haben. Sollte es darüber hinaus nach Fragen geben, dann bitte eine Mail an den GF Finanzen schreiben. Er kündigt an, dass der Quartalsbericht des GB Inneres nicht zur nächsten Sitzung vorliegen kann, da die Abrechnung nicht rechtzeitig durch die Buchhalterin erstellt werden kann.

Alle drei Kandidaten werden ohne Gegenrede in den AKQ entsendet. Antragsteller: Veronika Soloviova angestrebter Tätigkeitsbereich: Mitglied im Referat IbS Begründung: „Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Name ist Veronika Soloviova und ich studiere im 3. Semester Wirtschaftswissenschaften an der TU Dresden. Bereits seit vergangenem Jahr engagiere ich mich als ehrenamtliche Helferin bei Legasthenie Coaching in Dresden. Die Erfahrungen, die ich dadurch sammeln konnte, möchte ich an der Uni einbringen und aus diesem Grund bin ich in Kontakt mit Rico Hickmann ( Stura Mitarbeiter Referat IbS) getreten. Um die Organisation im Referat zu ermöglichen, und als integriertes Mitglied zu arbeiten, würde ich mich freuen, bei der nächsten Sitzung entsendet zu werden“

4 Wahlen und Entsendungen Bewerberin: Jasmin Usainov angestrebter Tätigkeitsbereich: Mitglied im Arbeitskreis Qualität Bewerber: Philipp Glanz angestrebter Tätigkeitsbereich: Mitglied im Arbeitskreis Qualität Bewerber: Sebastian Hübner angestrebter Tätigkeitsbereich: Mitglied im Arbeitskreis Qualität Begründung: „Hiermit bewerbe ich mich auf einen der studentischen Sitze im Arbeitskreis Qualität. Die Amtszeit der studentischen Mitglieder im AK Q läuft mit dem Jahresende aus und es findet gleich im Januar eine Sitzung statt. Da nach der Systemakkreditierung jetzt voraussichtlich nur noch ein, zwei Mal im Jahr eine Sitzung abgehalten werden wird, wäre es gut, wenn wir als Studierende offiziell stimmberechtigt wären und dafür müssen wir im Januar noch durch das Rektorat bestätigt werden. Deshalb müsste eine Entsendung noch in diesem Jahr stattfinden. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir als aktuellem Referenten für Qualitätsentwicklung vom Plenum wieder das Vertrauen ausgesprochen werden würde, die Studierenden in diesem Gremium zu vertreten. Für Rückfragen werde ich, falls nichts dazwischen kommt, persönlich zur Verfügung stehen.“

Veronika wird ohne Gegenrede entsendet. Antragsteller: Jessica Rupf angestrebter Tätigkeitsbereich: Mitglied im Referat Öffentlichkeitsarbeit Begründung: „Liebes Plenum, nachdem ich Daniel nun schon eine Weile im Bereich ÖA unterstütze, hat er mich nun überredet, mich doch entsenden zu lassen. Für die, die mich nicht kenne: Ich studiere aktuell im 1.Semester im Master Sozialpädagogik und engagiere mich seit Beginn meines Bachelors im StuRa, war zeitweise auch Geschäftsführerin Soziales und kommissarische Geschäftsführerin für Öffentlichkeitsarbeit. Im Grunde möchte ich meiner bisherigen Arbeit einfach eine ordentliche Grundlage geben. Ich plane aktuell keien außergewöhnlichen Projekte, vielmehr liegt es mir am Herzen, die öA am laufen zu halten

Der Referent Qualitätsentwicklung erklärt zunächst, wozu der AKQ gut ist. Das Rektorat bestellt die studentischen Mitglieder auf Vorschlag des StuRa. Die Amtszeit der aktuellen Amtsinha-

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Studentenrat der TU Dresden Arbeit im Studentenrat kennengelernt. Um die Arbeit im Referat besser voran zu bringen, bewerbe ich mich auf die Stelle als Referent.“

und die wichtigen alltäglichen Dinge zu erledigen, wie den Spirex, die Broschüren oder wie aktuell, die Weihnachtskarten vom StuRa. Ich würde mich über eine Entsendung trotz Abwesenheit meinerseits freuen.“

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Das Ergebnis des ersten Wahlganges ist 19/1/1, damit ist die erforderliche Mehrheit der Mitglieder erreicht. Martin nimmt die Wahl an.

Jessica ist nicht anwesend. Der GF Personal hält eine Fürsprache,da sie ohnehin viel in dem Bereich macht. Es wird angemerkt, dass es auf Jessicas Initiative zurückzuführen ist, dass die Referate entleert wurden, mit der Begründung, dass der StuRa die Möglichkeit bekommen sollte, alle Referatsmitglieder kennenzulernen. Insofern ist es fragwürdig, dass gerade sie jetzt in Abwesenheit entsendet werden soll.

Antragsteller: Matthias Zagermann angestrebter Tätigkeitsbereich: Referent Datenschutz Begründung: „Wertes Plenum, hiermit kandidiere ich für den vakanten Posten des Referenten Datenschutzes. Faktisch nehme ich bereits seit fast Jahresfrist kommissarisch die Aufgaben des Referenten für den Studentenrat bezüglich der Verwaltung der Kommunikationsnetze wahr. Weiterhin habe ich mich im gleichen Zeitraum auch in die anderen Teilgebiete des Aufgabenbereiches vom Referenten eingearbeitet. Die mangelnde Zuarbeit der Mehrheit der FSRe - von einzelnen positiven Beispielen abgesehen - bei den Verfahrensbeschreibungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Einführung der zentralen Firewall am ZIH weist imho auf eine ungenügende Sensibilität für die Pflichten im Umgang personenbezogener Daten auf. An dieser Stelle möchte ich als Referent für Datenschutz ansetzen. Ich habe vor, zum Einen dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten - unabhängig ob digital oder auf Papier - von den Verwaltungsstrukturen der Studentenschaft erfüllt werden. Zum Anderen versuche ich eine Lösung auszuarbeiten, welche die Auswirkungen von Sanktionierungen bei Verstößen an die Lebensrealität unserer Mitglieder abmildert. Ich bitte euch daher, mich für die bisher kommissarisch wahrgenommenen Aufgaben zu legitimieren und mir eine Mandatierung als Referent für Datenschutz durch Wahl zu erteilen.“

Jessica wird mit 18/0/2 entsendet. Antragsteller: Marina Fraas angestrebter Tätigkeitsbereich: Mitglied im Referat IbS Begründung: „Mein Name ist Marina Fraas, ich studiere den Master in klinischer Psychologie und bin erst seit kurzem in Dresden. Als Inklusionsbotschafterin der Aktion Mensch mache ich auf „Inklusion“ besondere aufmerksam. Nicht nur in Worten sollte die Inklusion vorangehen, sondern auch in Taten und Aktionen. Meine Gebiete reichen unter anderen ins politische Geschehen, aber auch in Selbsthilfegruppen (v.a. Schlaganfall, Aphasie, Schädel-Hirn-Trauma), den Bundesverband für Aphasie, die Deutsche Schlaganfall Hilfe etc. hinein. Vor allem erworbene Behinderungen habe ich mir zum Thema gemacht, dass ich auch im Endeffekt mit dem Beruf Psychologie/Neuropsychologie vereinen will.“ Marina wird ohne Gegenrede entsendet. Für die nun anstehende Wahl des Referenten Datenschutz und des Referenten Internet werden Sebastian Schrader, Sascha Schramm und Christian Prause als Zählkommission bestätigt. Antragsteller: Martin Keßler angestrebter Tätigkeitsbereich: Referent Internet Begründung: „Liebes Plenum, ich bin im Referat Internet seit November 2014 tätig. Ich habe in der Zeit die Situation des Referates und auch die

Der Kandidat wird gefragt, ob er dann auch Quartalsberichte schreibt und an den Gf- Sitzungen teilnehmen wird. Die Antwort lautet, dass der Kandidat sich der Konsequenzen seiner Bewerbung bewusst ist. Auf die Frage, wie lange er noch

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Studentenrat der TU Dresden gewandelt.

zur Verfügung steht, wird geantwortet, dass er am Anfang einer langen Kette von Urlaubssemestern steht. Das Ergebnis des ersten Wahlgangs ist 18/1/3. Matthias nimmt die Wahl an.

Der so geänderte Antrag wird mit 20/0/2 angenommen.

6 Antrag 15/ 117 Neue Satzung der AG DSN

5 FA 15/ 118 Waterslam- Konflikte um Wasser

Die neue Satzung liegt in den Sitzungsunterlagen in zwei Varianten vor. Die erste ist vollständig inkl. Änderungen, in der zweiten Variante sind die Änderungen farblich hervorgehoben. Es handelt sich um eine kleinere Änderung. Zuletzt wurde die Satzung vor einem Jahr geändert. Die Änderungen sollen Mehrheiten und Wahlverfahren klarstellen, abweichend von den einschlägigen Ordnungen. So ist der Status eines beratenden Mitgliedes abgeschafft worden, da dieser mehr Probleme hervorgerufen als gelöst hat. Das Modell der Organisation in 5 Sektionen ist ebenfalls nicht mehr zukunftsfähig, da es sehr große Unterschiede in der Größe der Sektionen gibt, so gibt es in der einen Sektion nur noch 60 Mitglieder. Die örtliche Aufteilung kann nicht mehr sicherstellen, dass es ausreichend Leute gibt, die die Arbeit erledigen. Man will sich jetzt nur noch nach Fachbereichen aufgliedern. Es wird gefragt, wie viele Mitglieder die Vollversammlung hat. In der Antwort wird darauf eingegangen, dass es früher eine Wahlmännerrregelung gab, was problematisch ist, wenn in einem Fall ein Wahlmann 100 Mitglieder repräsentiert und in einem anderen Fall nur 6. Es können alle Mitglieder an der VV teilnehmen, aber nur die aktiven Mitglieder sind stimmberechtigt auf der VV. Aktiv ist man als Mitglied, wenn man aktiv mitarbeitet und nicht nur als Internetkonsument Mitglied ist. Es wird nach dem Rechtsstatus der AG gefragt und angemerkt, dass mal grundsätzlich geklärt werden sollte, wie das Rechtsverhältnis des StuRa zu seinen AGs ist. Es scheint so, dass der StuRa im Zweifel für Ausfälle auch haftbar sein könnte. Es wird aber auch berichtet, dass es früher im Gegenzug aber auch das Recht des StuRa- Finanzers gab, eine Prüfung der AG DSN- Finanzen zu machen. Größere Ausgaben der AG sind anzeigepflichtig vor der Ausgabe der Mittel. Die vorgelegte geänderte Satzung wird ohne Gegenrede angenommen

Antragsteller: Hochschulgruppe Viva con Agua Dresden (vetreten durch Maxi Weber) Antragstext: „Die Hochschulgruppe 5 Viva con Agua Dresden beantragt 300 Euro für die Ausrichtung des Poetry-Slams zum Thema Wasserkonflikte und Nachhaltigkeit.“ Die in den Sitzungsunterlagen kommunizierten 300 Euro bleiben als Antrag bestehen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 500 Euro. Es wurde noch ein zusätzlicher Referent gefunden, für den noch 60 Euro zusätzlich anfallen. Im VVK soll der Eintritt 4 Euro, an Abendkasse 5 Euro betragen. Die Veranstaltung soll im KiK mit 200 Leuten stattfinden. Es gibt eine anschließende Diskussionsrunde. Die Veranstaltung findet am 19.01. statt. Es wird gefragt, wieso im KiK eine Raummiete fällig ist und ob man das nicht als StuRa- Veranstaltung deklarieren könne. Darauf wird geantwortet. dass die Technik des Kik genutzt wird und von denen auch bei der Ausrichtung der Veranstaltung insgesamt geholfen wird. Es wird im VVK mit 100-150 Leuten und an der Abendkasse mit 50-100 Leuten gerechnet. Es wird festgestellt. dass man bei 200 Leuten auf einen Überschuss kommt. Dieser Überschuss geht an Viva con Agua. Es geht also bei der Veranstaltung darum Spenden zu akquirieren. Beim FSR Hydro sind aktuell 250 Euro und beim FSR Philosophie 100 Euro beantragt. Es werden auch Snacks und Kuchen verkauft, die in die Spenden gehen sollen. Es wird empfohlen, sich mit den Leuten vom Science Slam in Kontakt zu setzen, um zu hören, was die für Erfahrungen gemacht haben. Es ist ein Problem, dass mit Gewinn geplant wird. Der GF Finanzen meint, dass so etwas nicht gefördert werden darf, weil das eine indirekte Spende ist, die die Studentenschaft nicht machen darf. Es wird empfohlen, den Leuten wenigstens die Möglichkeit zu geben, das Projekt insofern abzusichern, als dass man eine Ausfallbürgschaft macht. Der Antrag wird nun auf Antrag des Antragstellers in eine Ausfallbürgschaft i.H.v. 500 Euro um-

7 Anfrage 15/119 Die Sitzungsleitung erhält den Auftrag eine For-

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Studentenrat der TU Dresden nach folgendem Schema gekürzt: 16.-20.Tag nach dem Ende des Anspruchszeitraumes 10% 21-25.Tag nach dem Ende des Anspruchszeitraumes 20% 26.-30.Tag nach dem Ende des Anspruchszeitraumes 30% Ab dem 31. Tag nach dem Ende des Anspruchszeitraumes 100% Kann der Antragsteller Gründe vorweisen, die er nicht zu vertreten hat, kann von der Regelung abgesehen werden. Begründung: „Es kommt immer wieder vor dass AE-Anträge nicht fristgerecht eingereicht werden. Dabei kommt es immer wieder zu Diskussionen welche Folgen dies für den Antragsteller nach sich ziehen kann. Diese Änderung soll dabei helfen dies zu ändern.“

mulierung für die nächste Sitzung fertig zu machen und diese dann zur nächsten Sitzung vorzulegen. Ebenfalls wird gebeten, dem Antragsteller mitzuteilen, dass die Beantwortung länger dauert und dies entsprechend mit den Weihnachtsferien zu begründen.

8 Antrag 15/ 108 Beitragsordnung 3. Lesung Antragsteller: David Färber Antragstext: „Der StuRa beschließt die Beitragsordnung in der vorgelegten Fassung (s. Anhang) Begründung: „Gemäß Schreiben vom Rektorat vom 25.07.2015 ist die zuletzt beschlosse und eingereichte Beitragsordnung nicht genehmigungsfähig. Folgende zwei Änderungen werden durch das Rektorat verlangt: Entfall von § 4 (8) Änderung Verweis in § 4 Abs. 7 Es handelt sich NICHT um einen Bescheid, sondern nur um eine Absichtserklärung des Rektorats. Aktuell ist nur die Beitragshöhe der im Mai diesen Jahres beschlossenen Beitragsordnung genehmigt. Nachdem in der Sonder(-GF)-Sitzung festgestellt wurde, dass eine Klage wohl aussichtslos ist, ist die Anpassung der Beitragsordnung der logische weitere Weg.“

Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Änderung eine Verschlechterung der aktuellen Situation erzeugt, dadurch dass man verspätete Anträge komplett ablehnen kann und nun die Gefahr besteht, dass evtl. noch Prozentwerte erstritten werden. Es wird angemerkt, dass es sich um eine Überreglementierung handelt. Man erreicht eigentlich nur ein Aufweichen des festen Termins, denn schließlich kann man als Antragsteller den eigenen Antrag einfach um die dargestellte Prozentezahl erhöhen. Die Arbeit wird behindert und es führt zu Unzufriedenheit bei den betroffenen Antragstellern. Es wird vermutet, dass es bei diesem Antrag nur darum gehe, dass die Ordnung geändert werden soll, weil das Gremium nicht den Mut hat, im Zweifel mal den Leuten auf die Finger zu hauen. Ebenso wird geäußert, dass der StuRa sollten nicht aus dem Auge verlieren, dass es sich hierbei um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Den zuvor dem Antrag kritisch gegenüber stehenden Äußerungen wird entgegengehalten, dass die bisherigen Entscheidungen einen Hauch von Willkür haben, dies sollte verhindert werden. Es gibt einen Änderungsantrag (ÄA) von Matthias Lüth: „Ändere den Text zu: Ergänze §3(1) Anträge, die zu spät eingereicht werden, können mit gleicher oder gekürzter Antragssumme beschlossen werden.“ Der ÄA wird abgelehnt, da es keine Zustimmung gibt. Der Antrag auf Überweisung des nicht geänderten Antrags in die dritte Lesung wird mit 10/8/4 abgelehnt.

Es wird für die neuen Mitglieder noch einmal das Problem erläutert, wieso man sich mit der BO beschäftigen muss (Verweis des Protokollanten auf das Protokoll der Sitzung vom 03.12.2015) Es gibt eine Änderung zum Entwurf in den Sitzungsunterlagen §4(2) Punkt 2, füge vor dem Wort Praktikum das Wort „studienbezogen“ ein. Die Beschlussfähigkeit wird erneut mit 22 anwesenden von 29 stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt. Der Antrag auf schriftliche Abstimmung wird abgelehnt. Die vorgelegte Beitragsordnung wird ohne Gegenrede angenommen. D.h. die nötige Zwei- DrittelMehrheit ist damit erreicht.

9 Antrag 15/ 077 Änderung der AEOrdnungen 2. Lesung Antragsteller: Sascha Schramm Antragstext: „Der StuRa möge die AE- Ordnung um den folgenden Punkt ergänzen und ändern: §3 neu 1a Anträge, welche nicht mit Begründung bis zum 15. Tag nach dem Ende des Anspruchszeitraums eingegangen sind, werden

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Studentenrat der TU Dresden den Anwalt zahlen, die Kosten des Anwalts selbst würde der Anwalt übernehmen, da er dies gern als Präzedenzfall erstreiten würde. Es kann auch sein, dass die Gegenseite unsere Forderungen erfüllt, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Wir würden dies unterstützen wollen, weil wir grundsätzlich der Meinung sind, dass die Praxis der Abmahnungen nervt, insbesondere wenn man bedenkt, welche überzogenen Forderungen von der Gegenseite erhoben wurden.

10 Initiativ- Antrag Anwalts- und Gerichtskosten Antrag: Anwalts- und Gerichtskosten Klageverfahren FSR Medizin – Huber Medien GmbH Antragssteller: Robert Georges (Geschäftsführer Finanzen) Antragstext: „Der StuRa mögen 500€ für die Durchführung eines Klageverfahren des StuRas im Namen des FSRs Medizin/Zahnmedizin gegen die Huber Medien GmbH beschließen. Begründung: „Mit Schreiben vom 18.08.2015 mahnte die Huber Medien GmbH, vertreten durch die Anwaltskanzlei Kuntze, Mayer & Beyer, den FSR Medizin/Zahnmedizin wegen einer rechtswidrigen Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Kartenausschnittes auf einer Website des bvmd (Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V.) ab. Durch unseren Rechtsanwalt wurde der Klägerin mitgeteilt, dass der FSR weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch eine Zahlung leisten werde. Da die ausgesprochene Mahnung unbegründet ist, wurde die Gegenseite gemäß §97a Abs.4 UrhG zur Erstattung der Kosten unserer Rechtsverteidigung aufgefordert. Am 22.10.2015 hat die Gegenseite ihre Abmahnungzurückgenommen, bisher aber keine Zahlung geleistet. Unser Rechtsanwalt schlug vor, eine Gegenklage zur Erstattung der Rechtsverteidigungkosten einzureichen. Mit Urteil vom 27.07.2015 erkannte das LG München I (Az. 7 O 20941/14) für Recht an, dass die abmahnende Seite nachweisen muss, dass zum Zeitpunkt der Abmahnung für sie nicht erkennbar gewesen war, dass die Abmahnung unberechtigt sei. Im konkreten Fall war auf der Website mit dem widerrechtlich verwendeten Kartenausschnitt kein Impressum angegeben, es wurde lediglich auf eine bvmd-Gruppe des FSR Medizin/Zahnmedizin als Ansprechpartner verwiesen. Das Urteil des LG München I stellt eine Neuerung dahingehend dar, dass die Beweislast für die Erkennbarkeit beim Abmahnenden liegt. Durch ein positives Urteil wäre somit die Schaffung ein Präzedenzfalles möglich.“

Der Antrag wird ohne Gegenrede angenommen.

11 Antrag 15/121 1. Nachtragshaushalt für das Wirtschaftsjahr 2015/16 2. Lesung Auf Nachfrage erklärt der GF Finanzen, dass sich die Rücklagen auf ca. 140 T€ belaufen. Das Auto ist aktuell aus der Planung herausgenommen, weil nicht abzusehen ist, dass das bis März alles erledigt ist. Bei der Büroausstattung sieht der Finanzer die Höhe des im Raum stehenden Antrages als zu hoch an. Deswegen hat er von vornherein weniger angesetzt. Der Demo- Topf wurde um 2000 Euro gekürzt, da aktuell nichts zu erwarten ist. Bei den Einkünften sind die Zinsen des Sparkassenbuchs auf Null gesetzt. Der StuRa hat zwei Konten, eins über das das tägliche Geschäft läuft und ein Sparkassenbuch, über das wir momentan keine Zinsen hereinbekommen, da die Banken keine Zinsen zahlen. Das Konto 4530 kommt zweimal vor. Um auseinanderhalten zu können, was wofür geplant ist, wird das getrennt eingestellt. Es gibt drei Änderungsanträge (ÄA) vom GF Personal: ÄA1: „Erhöhe das Konto 0420 auf 21.800 Euro und entnehme diese aus den Rücklagen.“ ÄA2: „Richte folgende Konten wieder ein: 0350 mit 50000 Euro, 4510 mit 400 Euro und 4520 mit 1200 Euro.“ ÄA3: „Einrichtung eines neuen Kontos für die Aufwandsentschädigungen der Asylhelfer, die vom Land kommen.“ Für die Asyl- AEs brauchen wir kein eigenes Konto, da es sich um einen durchlaufenden Posten handelt. Der ÄA zu den Asyl- AEs (ÄA3) wird vom Antragsteller zurückgezogen. Zu ÄA2 wird vom Antragsteller gesagt, dass sich alle Konten auf das StuRa- Auto beziehen, dessen Beschlussfassung ebenfalls noch im Raum steht

Es geht darum, dass wir uns unsere Kosten für unseren Anwalt von dem Abmahner zurückholen wollen. Wir würden nur die Gerichtskosten für

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Studentenrat der TU Dresden genannt, die verdeutlichen, dass der Zustand der Büromöbel desolat ist. So gäbe es bei einigen Tischen nach außen stehende Schrauben, an denen man sich verletzen könne. Im Service- Büro sollte ein abschließbarer Schrank angeschafft werden, damit dort die Unterlagen zum Semesterticket weggeschlossen werden können, da sie personenbezogene Daten enthalten. Auch für den Finanzer sollte es in seinem Büro einen abschließbaren Schrank geben. Derzeit ist die Lage so, dass es keinerlei Büromöbel von Wert in den Arbeitszimmern gibt. Absprachen, wer welche Ausstattung haben möchte, sollte man außerhalb des Plenums besprechen. ES wird angemerkt, dass es im StuRa etwas muffig und verfallen wirke, der Antrag sehe keine Veränderung an den grundsätzlichen Gegebenheiten vor, sondern verbessere nur die Ausstattung an sich. Es gibt Räume, die sehr selten genutzt werden und Zimmer, die stärker genutzt werden, man könnte ein ganz neues Raumkonzept mit der Neuanschaffung verbinden. Man sollte also darüber nachdenken, wie man die Möbel einsetzen will, die man sich anschafft. Wenn in jedem Büro abschließbare Schränke aufgebaut werden sollen, müsste die Summe sogar erhöht werden. Es bringt nichts alten nicht zusammenpassenden Mist durch neuen nicht zusammenpassenden Mist auszutauschen. Gegen die grundsätzliche Erneuerung ist sicherlich nichts einzuwenden, aber es sollte doch bitte darauf geachtet werden, dass das Geld sinnvoll eingesetzt wird und nicht etwa jeder GF einen Rollstuhl im Wert von 600 Euro erhält. Wer entscheidet denn letztlich, was genau für welchen Raum angeschafft wird. Wie sieht das Prozedere aus, wer entscheidet das? Es wird der Vorschlag eines Musterbüros gebracht. Gegen dieses Stückwerk gibt es mehrere Einwände. Die Büros haben unterschiedliche Anforderungen und sollten daher auch unterschiedlich eingerichtet werden, insofern erscheint die Einrichtung eines Musterbüros wenig sinnvoll. Es gibt einen Änderungsantrag (ÄA) von Martin Keßler: „Erhöhe die Antragssumme um 5000 Euro.“ Gegen die Höhe der Summe wird eingewendet, dass man Probleme hat das Geld im Ganzen jemandem in die Hand zu geben, um damit einkaufen zu gehen, ohne dass klar ist, was wie viel und wofür. Es wird die Frage aufgeworfen, ob man die 20T€ auch ausgeben würde, wenn man sie privat auf dem Konto hätte? Dem wird entgegengehalten, dass bei Abschreibungen auf Büromöbel über

und das sehr wohl noch bis März beschlossen werden kann. Es wird als schwierig angesehen, jetzt für den Haushalt zu planen, ohne dabei über die noch offenen Anträge implizit zu diskutieren. Es wird darauf verwiesen, dass der Büro- Antrag noch auf der heutigen TO steht und man in der 3. Lesung des NHH das Ergebnis noch einstellen kann. Der GF Finanzen sagt aus, dass der Plan extra konservativ ausgelegt ist, um die Leute dazu zu bewegen auch mal was zu machen. Die Sitzung wird durch GO- Antrag um eine weitere Stunde verlängert. Der ÄA1 (Büroeinrichtung) wird mit 17/1/2 angenommen. Der ÄA2 (Konten für das Auto) wird mit 11/2/7 angenommen. Durch GO- Antrag wird die Beschlussfähigkeit erneut mit 19 anwesenden von 29 stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt. Der NHH wird ohne Gegenrede in die dritte Lesung überwiesen.

12 Antrag 15/ 110 Ideelle Unterstützung des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) Das Bündnis hat sich vor 15 Jahren gegen allgemeine Studiengebühren gegründet. Inzwischen gibt es keine allgemeinen Studiengebühren mehr. Zuletzt wurden sie in Niedersachsen abgeschafft. Jetzt hat das ABS nur noch das Ziel ungerechtfertigte Studiengebühren abzuschaffen, z.B. sogenannte Ausländerstudiengebühren. Es wird positiv aufgenommen, dass der Antragsteller heute im Gegensatz zur letzten Sitzung nüchtern ist und der Antrag wird befürwortet. Auf Nachfrage wird geäußert, dass die Ursache für die Antragstellung zum jetzigen Zeitpunkt darin liegt, dass die KSS vor Kurzem dem ABS beigetreten ist und dabei die Idee aufkam, dass der StuRa der TU die auch tun könnte. Mit einem positiven Bescheid über den Antrag treten wir dem Bündnis formal bei. Dies ist aber mit keinen Kosten verbunden. Der Antrag wird ohne Gegenrede angenommen.

13 FA 15/ 115 Büroausstattung Zunächst werden vom Antragsteller Umstände

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Studentenrat der TU Dresden Unterschriften:

12 Jahre die jährliche Summe aufzuwendende Summe von ca. 1600 Euro pro Jahr mehr als nur vertretbar ist. Es wird das Beispiel vom WG- Küchentisch gebracht, bei dem sich alle einig sind, dass er heruntergekommen ist, aber den niemand ersetzen will, weil er das Geld nicht ausgeben will.

..................................................... Versammlungsleiter

Durch GO- Antrag wird die Beschlussfähigkeit erneut mit 19 anwesenden von 29 stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.

..................................................... Protokollant

Es wird kritisiert, dass die Beratung mit den betroffenen Büronutzern erst nach Beschlussfassung des Antrages stattfinden sollen. Was spricht dagegen erst einmal zu fragen, was gebraucht wird, und dann zu beschließen? Es gibt einen weiteren ÄA mit dem Titel „Maßfindung im Möbelrausch“ von Timo Schultheiß: „Die Antragssumme möge auf 7000 Euro gekürzt werden. Damit soll vorerst ein Büro eingerichtet werden sowie dringend notwendige Einzelstücke aus anderen Büros.“ Durch GO- Antrag wird die Beschlussfähigkeit erneut mit 20 anwesenden von 29 stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt. Der ÄA von Timo Schultheiß erreicht mit 6/13/1 nicht die notwendige Mehrheit. Der ÄA von Martin Keßler erreicht mit 4/9/6 ebenfalls nicht die notwendige Mehrheit. Der nicht geänderte Hauptantrag wird mit 13/3/3 angenommen. Der GF Personal verpflichtet sich bis Anfang Februar das Geld noch nicht auszugeben und das Konzept der Gf noch einmal vorzustellen. Die Beschlussfähigkeit ist 0.00 Uhr mit nur noch 9 Mitgliedern nicht mehr gegeben. Alle noch offenen TOPs sind auf der nächsten Sitzung auf jeden Fall beschlussfähig

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