Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksbürgermeister Leiter der Abteilung Wirtschaft, Personal und Finanzen

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bez 0029 H Bezirksbürgermeister Leiter der Abteilung Wirtschaft, Personal und Finanzen Bezirksamt Lichtenberg, 10...
Author: Johannes Hafner
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Bezirksamt Lichtenberg von Berlin

Bez 0029 H

Bezirksbürgermeister

Leiter der Abteilung Wirtschaft, Personal und Finanzen Bezirksamt Lichtenberg, 10360 Berlin (Postanschrift)

0541 L

An den Vorsitzenden des Hauptausschusses

über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -

GeschZ (bei Antwort bitte angeben)

Fin L Dienstgebäude

Möllendorffstraße 6, 10367 Berlin S 41, 42, 8 U 5 Frankfurter Allee M 13, 16 Rathaus Lichtenberg R 118 030 90296 3300 Telefax 030 90296 3309 Vermittlung 030 90296 0 intern (9296) 4200 E-Mail Dagmar.Haenisch@ lichtenberg.berlin.de Internet www.lichtenberg.berlin.de Datum 08.01.2013 Zimmer Telefon

Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt Bericht über die AG Personalausstattung der Bezirke Hier: Personalabbauplanung des Bezirksamtes Lichtenberg von Berlin Rote Nummer:

0541

Vorgang:

22. Sitzung des Hauptausschusses vom 12. September 2012

Ansätze:

entfällt

Gesamtkosten:

entfällt

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Schreiben vom 05. Juni 2012 den Bericht über die AG Personalausstattung der Bezirke; Vergleich des Personalbestands der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses vorgelegt. Hierzu hat der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 12. September 2012 folgenden Beschluss gefasst: „Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Der Senat wird gebeten, bis Ende November 2012 über die Umsetzung der Ergebnisse des Berichts zum Vergleich des Personalbestandes der Bezirke um Sondertatbestände bereinigt zu berichten. Dabei soll insbesondere dargestellt werden, wie das Ziel zur Beendigung des Personalabbaus in den Bezirksverwaltungen erreicht wird und der Gesamtpersonalbestand von dann 20.000 Vollzeitstellen zukünftige Planungssicherheit bietet. Damit alle bisherigen Einschränkungen für die Einstellung von Personal und für die Übernahme von Auszubildenden bereits im Jahr 2012 wegfallen, können die Bezirke Personalabbaukonzepte erarbeiten und bis Oktober 2012 entsprechende Zielvereinbarungen mit dem Senat abschließen, die dem Hauptausschuss zur Zustimmung vorgelegt werden müssen.

Ziel der Vereinbarungen soll die Sicherung der Leistungsfähigkeit der Berliner Verwaltung sein, indem die Bezirke in Zukunft frei über die Rekrutierung von Nachwuchskräften und Übernahme von Auszubildenden entscheiden können, sofern die in den Konzepten festgelegten jährlichen Abbauraten eingehalten werden oder die bezirksspezifische Zielzahl erreicht ist. Dabei soll zum einen die altersbedingte Fluktuation genutzt werden, um die festgelegten Abbauraten zu verwirklichen. Zum anderen gelten die festgelegten Personalabbauraten auch dann als eingehalten, wenn eine entsprechende Anzahl von Stellen mit Wegfallvermerken versehen wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass diese Stellen bis 2016 (für Bezirke mit hohem Abbaubedarf in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt) tatsächlich wegfallen. Dazu haben die Bezirke mit der Senatsverwaltung für Finanzen entsprechende Kriterien zu entwickeln. Die bezirksindividuellen Abbauraten sollen dabei keinesfalls die tatsächlichen Fluktuationsraten überschreiten. Das Hauptkriterium für die zukünftige Personalausstattung der einzelnen Bezirke soll der Faktor „Beschäftigte pro 10.000 Einwohner“, bereinigt um Sondertatbestände, sein. Darüber hinaus sollen Stückzahlunterschiede im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung anteilig zu 50 % Berücksichtigung finden.“ Hierzu wird berichtet: Das Bezirksamt hat auf seiner Sitzung am 08.01.2013 das in der Anlage beigefügte „Konzept zur Erreichung einer künftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg“ beschlossen. Der Hauptausschuss wird gebeten, diesem Konzept seine Zustimmung zu erteilen. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat diesem Schreiben per 08.01.2013 zugestimmt. Die Mitzeichnung bezieht sich jedoch nicht auf die kritische Bewertung des in der Arbeitsgruppe mit den Bezirken entwickelten Verteilungsmodells.

Geisel Bezirksbürgermeister

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Konzept zur Erreichung einer zukünftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg

Inhaltsverzeichnis 1.

Auftragslage durch Senat, Abgeordnetenhaus, Bezirksamt und BVV .................................... 3

2.

Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des bezirklichen Konzepts............................................ 5

3.

Rechnerische Möglichkeiten zum Personalabbau bis 2016.................................................... 5

4.

Regionalisierung von Aufgaben ............................................................................................. 7

5.

Methodische Herangehensweise zur Ermittlung der Gesamteinsparvorgabe und zur Verteilung der einzelnen Einsparvorgaben auf die Organisationseinheiten ............................ 8

6.

Weitere bezirkliche Grundsätze zur Formulierung konkreter Maßnahmenvorschläge .......... 11

7.

Maßnahmenkatalog ............................................................................................................. 12

8.

Überblick zur Erreichung einer „zukünftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg“ 46

9.

Schlussbemerkung .............................................................................................................. 49

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1. Auftragslage durch Senat, Abgeordnetenhaus, Bezirksamt und BVV Am 19.09.2012 hat der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses die Rote Nr. 0541 zustimmend zur Kenntnis genommen und die darin formulierten Vorschläge zum Personalabbau auch für den Bezirk Lichtenberg verbindlich werden lassen. Damit ist der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dem Vorschlag des Senats von Berlin gefolgt, insgesamt noch 1.457,1 VzÄ in den Bezirken bis 2016 abbauen zu wollen und den Anteil des Bezirks Lichtenberg auf 274,2 VzÄ, bezogen auf den Bestand zum 31.12.2011, festzulegen. Für alle Berliner Bezirke resultiert aus diesem Beschluss ein durchschnittlicher Personalabbau i.H.v. 6,8 Prozent, der bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode abgeschlossen sein soll. Die Anteile der Bezirke verteilen sich dabei sehr ungleich. So sollen die 4 Bezirke Mitte, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick und Lichtenberg zusammen 67 Prozent des gesamten Personalabbaus realisieren, die verbleibenden 8 Bezirke das verbleibende Drittel. Lichtenberg selbst soll 14,5 Prozent seines gesamten Personalbestands verlieren, ohne Berücksichtigung der regionalisierten Aufgaben, des Personalüberhangs, des Job-Centers und des bereits feststehenden Abgangs durch Altersteilzeit macht der Personalabbau in Bezug auf die Kernverwaltung sogar einen Anteil von 17,7 Prozent aus. Seit Bekanntwerden der ersten Verteilungsvorschläge im Mai 2012 hat das Bezirksamt Lichtenberg vielfältige Möglichkeiten genutzt, um gegen diesen Beschlussvorschlag zu kämpfen und eine andere, aus Sicht Lichtenbergs gerechtere Verteilung der Einsparbeiträge zu erreichen. Dabei wurde vor allem der Einwohnerbezug als grundlegender Verteilungsmaßstab kritisiert und auf den Widerspruch dieses neuen Maßstabs im Verhältnis zu den Grundsätzen der Kosten- und Leistungsrechnung und der Produktbudgetierung hingewiesen. Schließlich hat der Bezirk Lichtenberg in den vergangenen Jahren nachgewiesen, dass er wirtschaftlicher arbeitet als die meisten anderen Bezirke und somit seine „Hausaufgaben“ mit am Besten erledigt hat. Der schließlich am 19.09.2012 vom Abgeordnetenhaus vollzogene Beschluss wird vom Bezirk Lichtenberg als ungerecht empfunden und seine Grundlagen, insbesondere die politischen Setzungen, können bis heute nicht nachvollzogen werden. Zudem besteht die Befürchtung, dass die erreichte hohe Wirtschaftlichkeit bei der Aufgabenwahrnehmung in Gefahr gerät. Der Beschluss wirkt auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bezirksamt demotivierend und wird insgesamt als Ohrfeige für die fachlich und finanziell erfolgreiche Arbeit der vergangenen Jahre wahrgenommen. Der Bezirk lehnt daher dieses Verteilungsmodell weiterhin entschieden ab. Bestandteil des Beschlusses ist, dass die Bezirke, dessen Personalbestand über der SollAusstattung liegt, jährlich zum 31.10. mit der Senatsfinanzverwaltung einen Abbauplan über den Personalabgang des Folgejahres vereinbaren sollen (Zielvereinbarung). Im Gegenzug und bei Einhaltung der festgelegten Abbauraten entfallen die bisherigen Einstellungsrestriktionen. Bei Nichtabschluss eines Abbauplans würde der Bezirk nur in geringem Maße eine Verlängerung derzeit befristeter Verträge (derzeit 96 VzÄ) erreichen und diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitgehend in die Arbeitslosigkeit entlassen müssen. Dringend benötigte Besetzungen gegenwärtig freier Stellen wären unmöglich und es würde praktisch jede zukünftig frei werdende Stelle nicht nachbesetzt werden können, bis die Abbauvorgabe des Abgeordnetenhausbeschlusses erreicht würde. Damit würde der Bezirk jede Steuerungsmöglichkeit beim Personaleinsatz und bei der Aufgabenwahrnehmung verlieren und es drohten erhebliche Haushaltsrisiken vor allem durch Kostensteigerungen bei den Transferausgaben. Dieses Szenario hätte aus bezirklicher Sicht mittel- bis langfristig noch fatalere Wirkungen für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks und die Solidität der Bezirksfinanzen zur Folge. Aus diesem Grunde hat sich das Bezirksamt entschlossen, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten und der BVV und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen. -3-

Begleitend zur zustimmenden Kenntnisnahme der Roten Nr. 0541 hat der Hauptausschuss einen ergänzenden Beschluss gefasst (Rote Nr. 0541 B). Wesentliche Inhalte sind, dass  die Zielvereinbarungen dem Abgeordnetenhaus zur Zustimmung vorzulegen sind,  neben der altersbedingten Fluktuation auch kw-Setzungen möglich sind, soweit nachgewiesen werden kann, dass sie bis 2016 tatsächlich wegfallen – für Bezirke mit hohem Abbaubedarf wie Lichtenberg in Abstimmung mit der Senatsfinanzverwaltung auch noch danach und insoweit dafür Kriterien entwickelt wurden – und  die bezirksindividuellen Abbauraten dabei keinesfalls die tatsächlichen Fluktuationsraten überschreiten. Für Lichtenberg bedeutet dieser Beschluss insoweit eine Entlastung, als dass eine gewisse Streckung über den Zeitpunkt 2016 hinaus möglich sein wird, ohne dass dem Beschluss konkrete Vorgaben über Art und Umfang der Streckung zu entnehmen sind. Die Möglichkeit der Streckung erhöht den Spielraum für eine aktive strategische Steuerung des Personaleinsatzes und der Aufgabenwahrnehmung. Für die Erarbeitung des bezirklichen Konzepts hat sich Lichtenberg für eine aufgabenbezogene Herangehensweise entschieden. Die konkreten Personaleinspar- und strukturellen Änderungsvorschläge folgen dann im Zeitpunkt und im Umfang der aufgabenbezogenen Entscheidung unter Ausschöpfung des möglichen Abbaus frei werdender Stellen. Dies wurde als die einzig sachgerechte Herangehensweise angesehen. Die BVV hat dem Bezirksamt mit Beschluss vom 25.10.2012 (Drs. Nr. 0446/VII) ebenfalls einen Auftrag erteilt: „Das Bezirksamt wird ersucht in der Zielvereinbarung zwischen Senatsverwaltung für Finanzen und dem Bezirksamt Lichtenberg über den Personalabbau von 274 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) folgende Punkte zu vereinbaren: 1. Alle Beschäftigten des Bezirksamtes sollen weiterhin die Möglichkeit erhalten im öffentlichen Dienst beschäftigt zu bleiben und eine ihrer Ausbildung und Qualifikation entsprechenden Tätigkeit nachgehen zu können. 2. Mit der Senatsverwaltung für Finanzen soll vereinbart werden den Personalabbau von 274 VZÄ auf zehn Jahre von 2012 - 2022 zu strecken. Die finanziellen Ressourcen sollen solange durch das Land an den Bezirk bereitgestellt werden. 3. Damit das Bezirksamt handlungsfähig bleibt, soll darauf hingewirkt werden, dass Stellen, die der Aufrechterhaltung gesetzlicher Verpflichtungen dienen, nicht eingespart werden bzw. nach Ausscheiden wiederbesetzt werden können. Gesetzliche Mindestausstattungen dürfen nicht unterschritten werden. 4. Es soll die Möglichkeit innerhalb des Bezirksamtes Lichtenberg geben Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Prüfungen übernehmen zu können. 5. Der Personalabbau soll in erster Linie nicht zu Lasten der Serviceorientierung gegenüber den Lichtenbergerinnen und Lichtenbergern führen. Wo möglich sollen daher direkte Angebote für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben. 6. Soweit möglich sollen alle Angebote und Leistungen des Bezirkes erhalten bleiben. Hierbei soll geprüft werden, inwieweit das in einer anderen Rechtsform (staatliche und gemeinnützige Stiftungen, Eigenbetriebe etc.) möglich ist. Hierbei ist ebenfalls zu prüfen, welche gemeinsame Lösung es mit den ebenfalls betroffenen Bezirken Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick gibt. Dabei darf es zu keiner Privatisierung einzelner Aufgabenbereiche an gewinnorientierte Unternehmen kommen. Das Bezirksamt wird ferner ersucht zu prüfen, ob im Rahmen des Personalabbaus Gebäude des Bezirkes Lichtenberg aufgegeben werden können bzw. müssen und ob daher die bezirkliche Investitionsplanung angepasst werden muss. Der BVV ist die Zielvereinbarung und ein Zeitplan für deren Umsetzung zur Beschlussfassung vorzulegen.“ Mit diesem Beschluss hat die BVV grundsätzlich die vom Bezirksamt gewählte Vorgehensweise und dessen Prämissen bestätigt. -4-

2. Beteiligungsprozess zur Erarbeitung des bezirklichen Konzepts Zur Erarbeitung des „Konzepts zur Erreichung einer zukünftigen Personalsollstärke für den Bezirk Lichtenberg“ wurde im Bezirksamt mit Beschluss vom 26.06.2012 eine Projektgruppe unter der Leitung der Finanzserviceleiterin eingerichtet, die unter Mitwirkung der Leiterinnen und Leiter des Jugendamts, des Personalservices, des Rechtsamts, der SE Facility Management, des Sozialamts, des Stadtentwicklungsamts, des Steuerungsdienstes und der Personalratsvorsitzenden als ständigem Gast den Bearbeitungsprozess bis zur Durchführung politischer Chefgespräche Ende September, Anfang Oktober 2012 steuerte. Das Bezirksamt hat Klausurberatungen zur Vorbereitung des Prozesses am 19.06., zur Feinsteuerung des Auftrags am 28.08. und zur Beratung des Zwischenstands des Konzeptentwurfs am 30.10.2012 sowie zur Auflösung des verbleibenden Deltas am 18.12.2012 durchgeführt. Auf einer gemeinsamen Bezirksamtsklausur am 18.09.2012 mit Marzahn-Hellersdorf und Treptow-Köpenick wurden gemeinsame Interessen erörtert und eine überbezirkliche Arbeitsgruppe zur Gründung eines Eigen-/LHO-Betriebs eingerichtet, die einmalig am 08.10. tagte. Chefgespräche unter Teilnahme der Bezirksamtsmitglieder zur Vorbereitung der BA-Klausur am 30.10.2012 fanden in der Zeit vom 26.09. bis 04.10.2012 statt. Mit einigen Fachämtern, für die mit Zwischenstand des Konzepts vom 30.10.2012 noch Klärungsbedarf festgehalten wurde (Kultur, Bibliotheken, Sport) wurden darüber hinaus am 11.12.2012 finale Gespräche geführt. Zudem hat der Fachbereich Grünflächen zum 28.12.2012 sein Einsparkonzept vorgelegt. Diese Ergebnisse sind in das Gesamtkonzept eingeflossen. Mit den Leiterinnen und Leiter der Organisationseinheiten wurden der jeweilige Arbeitsstand und die geplanten nächsten Schritte am 06.06., 26.06., 31.07., 27.08. und der vom Bezirksamt beschlossene Zwischenstand zum 30.10.2012 am 06.11.2012 diskutiert. Sie wurden an den Chefgesprächen aktiv beteiligt. Am 19.09.2012 fand auf Initiative des Bezirksbürgermeisters eine außerordentliche Personalversammlung statt, auf der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend informiert wurden. Die Vorstellung und Diskussion des aktuellen Sachstands fand auf der regulären Personalversammlung am 28.11.2012 statt. Der Hauptausschuss der BVV Lichtenberg wurde turnusmäßig in seinen monatlichen Sitzungen über den Verfahrensstand informiert. Der Sachstand zum 30.10.2012 wurde der BVV als Zwischenbericht zum BVV-Beschluss Drs. 0446/VII zur Kenntnis gegeben. Das vorliegende Gesamtkonzept wird der BVV zur Januarsitzung 2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Mit der Senatsfinanzverwaltung und Staatssekretär Feiler wurde der Sachstand am 25.06., 05.09., 12.10., 16.10. und 15.11. erörtert. Die Senatsfinanzverwaltung hat am 08.01.2013 ihre Mitzeichnung zum vorliegenden Gesamtkonzept erklärt. 3. Rechnerische Möglichkeiten zum Personalabbau bis 2016 Eine wichtige Kernfrage lautete: Ist der Bezirk Lichtenberg in der Lage, die im Abgeordnetenhausbeschluss geforderten 274,2 VzÄ bis 2016 netto und planvoll abzubauen oder muss er – wie für Bezirke mit hohem Abbaubedarf gem. Rote Nr. 0541 B möglich – den Abbau strecken? Unter der einvernehmlichen Maßgabe, dass Kündigungen als aktives Steuerungsinstrument ausgeschlossen sind, ist es möglich, VzÄ auf folgenden Wegen abzubauen:  Altersbedingtes Ausscheiden,  Beendigung eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses,  Beendigung der Altersteilzeitfälle in der Freistellungsphase (ATZ) und  Ausscheiden aus sonstigen Gründen (Kündigung oder Auflösung eines Arbeitsvertrags, Versetzung in eine andere Dienststelle, Ableben, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeit).

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Der Zeitpunkt des realen Ausscheidens ist dabei nur für ATZ-Fälle und befristete Beschäftigungsverhältnisse konkret planbar. Bis 2016 umfasst, bezogen auf den Stichtag 01.07.2012, der Anteil der ATZ-Fälle ein Volumen von 52,8 VzÄ. Die Anzahl befristeter Beschäftigungsverhältnisse lag zum gleichen Zeitpunkt bei 96,06 VzÄ. Die Zahl der ausscheidenden Mitarbeiter aus sonstigen Gründen lag in 2011 bei ca. 20 VzÄ, schwankte in den vergangenen Jahren zum Teil stark, könnte aber bis 2016 einen Umfang von kumuliert 90 VzÄ ausmachen (ausgehend vom Stichtag 01.07.2012). Planbar sind diese Abgänge jedoch nicht. Sie werden zum großen Teil auch Stellen betreffen, die nachbesetzt werden sollen. Bei der Erstellung des Konzepts müssen sie daher außer Betracht bleiben. Sie haben jedoch ggfls. Einfluss auf den jährlich tatsächlich realisierbaren Personalabbau. Das Ausscheiden auf Basis eines Renten-/Pensionseintritts ist dagegen prognostizierbar. Dabei verfolgt die Senatsfinanzverwaltung die These, dass im Durchschnitt im Land Berlin die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 63 Jahren ausscheiden und rein rechnerisch auch in Lichtenberg die Anzahl der frei werdenden VzÄ (das wären dann 308,1 altersbedingt ausscheidende VzÄ bis 2016, zusätzlich 96,06 befristete Beschäftigungsverhältnisse) die Abbauquote so deutlich überschreitet, dass der geforderte Nettoabbau bis 2016 durch Einsatz klassischer Instrumente möglich ist und der Bezirk nicht auf die Möglichkeit der Streckung des Abbaus – wie er vom Abgeordnetenhaus eingeräumt worden ist für besonders vom Abbau belastete Bezirke – zurückgreifen muss. Im Bezirk Lichtenberg lag das durchschnittliche Alter der ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen 2007 und 2012 bei 63,9 Jahren (ohne ATZ-Verhältnisse, sonstige Gründe und bezogen auf die in dieser Zeit 60-65 Jährigen). Dies wird sich nach bezirklicher Einschätzung auch in den kommenden Jahren nicht ändern. Daher geht das Bezirksamt davon aus, dass – wegen des ansteigenden Renteneintrittsalters – das Durchschnittsalter eher ansteigen, aber nicht unter 63,9 Jahre fallen wird. Planbar ist derzeit also nur das gesetzliche Renten-/Pensionseintrittsalter. Inwiefern sich Kolleginnen und Kollegen entscheiden, früher auszuscheiden, ist für den Bezirk spekulativ. Die Bandbreite des Austrittsalters der ausscheidenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird daher sein Minimum beim gesetzlichen Austrittsalter und sein voraussichtliches Maximum bei ca. 64 Jahren finden (für die Ermittlung der Anzahl der altersbedingt ausscheidenden Mitarbeiter wurde in diesem Fall von der vereinfachten Annahme ausgegangen, dass die erst 2017 planbar frei werdenden VzÄ bereits 2016 ausgeschieden sein würden).

Altersbedingtes Ausscheiden inkl. ATZ Anzahl befristeter Verträge Gesamtzahl frei werdende Stellen Abbauvorgabe bis 2016 Saldo frei werdende Stellen zu Abbauvorgabe

Minimum: Reguläres Ausscheiden in VzÄ bis 2016 182,44 96,06 278,50 274,20 4,30

Maximum: Ausscheiden mit ca. 64 Jahren in VzÄ bis 2016 243,11 96,06 339,17 274,20 64,97

Fazit: Im Bezirk Lichtenberg müssten auch bei vorgezogenem Renten-/Pensionseintritt mit durchschnittlich 64 Jahren der überwiegende Teil der befristeten Verträge beendet und die Stelleninhaber in die Arbeitslosigkeit entlassen werden. Darüber hinaus müssten praktisch alle frei werdenden Stellen durch altersbedingtes Ausscheiden wegfallen, um den Personalabbau netto bis 2016 zu erreichen. Für diesen Fall bräuchte es keines Konzepts. Da der Bezirk aber von der Prämisse ausgeht, eine sachgerechte Sollstruktur aktiv organisieren zu wollen und dies

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auch im Interesse des Landes liegt, ist eine erhebliche zeitliche Streckung des Personalabbaus nötig. Bis 2022 scheiden im Bezirksamt Lichtenberg altersbedingt 601 VzÄ aus. Unter Hinzurechnung der Anzahl der befristeten Verträge übersteigen zu diesem Zeitpunkt die Abbaumöglichkeiten die Abbauvorgabe um mehr als das Doppelte. Daraus ergibt sich das Mindesteinstellungspotential des Bezirksamtes. Unter der von der Senatsfinanzverwaltung vertretenen Annahme, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regel bereits mit 63 Jahren ausscheiden werden, wäre jedoch davon auszugehen, dass diese 601 VzÄ tatsächlich schon bis 2020 das Bezirksamt Lichtenberg verlassen haben werden. Zwischen Bezirk und Senatsfinanzverwaltung wurde einvernehmlich verabredet, diesem Konzept die pauschale Annahme eines realen Ausscheidensalters von 63 Jahren gemäß Grundthese der Senatsfinanzverwaltung zugrunde zu legen. Unter dieser Maßgabe wird in der zwischen Senatsfinanzverwaltung und Bezirksamt abzuschließenden Zielvereinbarung von einem Streckungszeitraum bis 2020 ausgegangen. Eine Überschreitung dieses Zeitraums durch individuelle Entscheidungen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen wird dann als mit der Zielvereinbarung konform angesehen. Dieses zeitliche Risiko – wenn es denn überhaupt eintritt – hätte aber im vorliegenden Konzept Auswirkungen nur auf einen geringen VzÄ-Bestand. 4. Regionalisierung von Aufgaben Das Bezirksamt Lichtenberg hat bereits in seiner Klausurtagung am 19.06.2012 seine grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, weitere Aufgaben zu regionalisieren. Von der Fachebene wurden auf dieser Basis Regionalisierungsvorschläge für folgende Aufgaben unterbreitet:  Volkshochschule,  Musikschule,  Bibliotheken. Für den Bereich Bibliotheken hält das Fachamt sogar eine Zentralisierung unter dem Dach der Zentral- und Landesbibliothek für machbar. Das Bezirksamt kann sich entsprechende Regionalisierungen grundsätzlich vorstellen. Dies gilt ebenso für Regionalisierungen von Teilaufgaben der bezirklichen Serviceeinheiten sowie weiterer Fachaufgaben, die in der Klausurtagung des Bezirksamts am 28.08.2012 andiskutiert wurden. Auf der gemeinsamen Bezirksamtssitzung der Bezirksämter Marzahn-Hellersdorf, TreptowKöpenick und Lichtenberg am 12.09.2012 wurde aber entschieden, dass solche Ideen zurzeit nicht verfolgt werden sollen. So bestand Einvernehmen unter den 3 Bezirksämtern, dass Regionalisierungen umfangreiche Organisationsentwicklungsprozesse nach sich ziehen, die erwartbaren Effizienzgewinne im Bereich Personal aber eher minimal ausfallen würden. Die Effekte im Rahmen der kurzfristig zu entwickelnden Personalabbaukonzepte würden in keinem Verhältnis zum entstehenden Organisations- und Kommunikationsaufwand und zu den Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation in den Bezirksverwaltungen stehen. Personalabbau ist mithin kein hinreichendes Motiv für weitere Regionalisierungen. Der Bezirk Lichtenberg ist darüber hinaus davon überzeugt, dass es zunächst einer ernsthaften und umfassenden politischen und fachlichen Debatte über Möglichkeiten und Grenzen, Chancen und Risiken weiterer Regionalisierungen bedarf. Insbesondere auch, weil mit der Regionalisierung vor allem von Fachaufgaben erhebliche Auswirkungen auf Kontroll- und Entscheidungsrechte der BVVen einhergehen würden. Dies würde – sollten Regionalisierungen einen erheblichen Umfang annehmen – einen gravierenden Umbau der Bezirksverwaltungen bedeuten, damit ihre Rollen verändern und für die Fachverwaltungen weitgehend andere An-7-

forderungen an Arbeitsprozesse bedeuten, die auch andere Ansprüche an die Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach sich ziehen würde. 5. Methodische Herangehensweise zur Ermittlung der Gesamteinsparvorgabe und

zur Verteilung der einzelnen Einsparvorgaben auf die Organisationseinheiten Zu klären war in einem ersten Schritt, wie die Einsparvorgabe auf die Organisationseinheiten im Bezirksamt verteilt werden soll. Im Unterschied zum einwohnerbezogenen Vergleich auf Landesebene hat sich das Bezirksamt Lichtenberg in seiner Klausur am 19.06.2012 dafür entschieden, die KLR als wesentliches Vergleichsprinzip zu wählen. Als überbezirklicher Vergleichsmaßstab auf KLR-Basis wurde daher a. für alle internen und externen Produkte der Personalkostenmedian (auf Basis der direkt gebuchten Personalkosten, der Amts- und Referatskosten und der KOL-Umlagen sowie eines Durchschnittssatzes pro VzÄ von 45 T€) errechnet und nachrichtlich zusätzlich die Abweichungen zu den Bezirken Neukölln, Tempelhof-Schöneberg, Pankow und Reinickendorf ergänzt. Damit werden theoretische Personalkostenabweichungen unter der Annahme des Erhalts des Outputs ermittelt. Werden Über- und Unterschreitungen beim Personalkostenmedian der einzelnen Produkte saldiert, ergeben sich dabei folgende Abweichungen: saldierter PK-Median

Median

Neukölln

TempelhofSchöneberg

Pankow

Reinickendorf

Lichtenberg

+ 88 VzÄ

+ 153 VzÄ

+ 124 VzÄ

+ 15 VzÄ

+ 90 VzÄ

Damit wird eine Grundaussage des Verteilungsschlüssels durch das Abgeordnetenhaus bestätigt, nämlich dass im Bezirk Lichtenberg im Vergleich zu anderen Bezirken rein rechnerisch eine Personalmehrausstattung besteht. Jedoch konstatieren diese Zahlen zugleich – zumindest wenn der Erhalt des Outputs unterstellt wird –, dass die Mehrausstattung wesentlich kleiner ist als die für Lichtenberg vom Abgeordnetenhaus festgelegten 274,2 VzÄ Nettoabbau. Auch das Saldo zu den Bezirken Neukölln und Tempelhof-Schöneberg, die keine weiteren Personaleinsparungen mehr zu realisieren haben, fällt um ca. 50 Prozent geringer aus, als die geforderten 274,2 VzÄ. Und auch der Abstand zum Bezirk Reinickendorf, der in etwa Einwohnergleich ist, liegt deutlich unter den 274,2 VzÄ, auch dann, wenn die 95 VzÄ, die Reinickendorf noch abzubauen hat, hinzu gerechnet würden. Damit lässt sich festhalten, dass kostenrechnerische Abweichungen bei Erhalt des Outputs den vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Verteilerschlüssel auf die Bezirke nicht verifizieren können. Aus diesem Grunde konnte auch kein Vergleichsbezirk definiert werden, an dem sich Lichtenberg orientieren könnte. Daher hat sich der Bezirk Lichtenberg entschlossen – wie im Rahmen der Produktbudgetierung auch schon als Verteilungsprinzip in der Verwaltung und der BVV grundsätzlich akzeptiert – sich am Median zu orientieren, aber – um die durch den Personalabbau in den anderen Bezirken erwartete Absenkung zu antizipieren – die bei zahlreichen Produkten festzustellende Unterschreitung des Personalkostenmedians zu akzeptieren und die Überschreitungen vollständig abzubauen. Dadurch erhöht sich die Abweichung zum Median auf 191 VzÄ. Diese Summe überschreitet die saldierten Abweichungen zu Neukölln und Tempelhof-Schöneberg bereits in deutlichem Maße und würde die Abweichung zu Reinickendorf unter Hinzurechnung der Abbauvorgaben für diesen Bezirk in etwa ausgleichen.

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Diese unsaldierte Abweichung diente bei den weiteren Betrachtungen als Orientierungsgröße für eine Aufgabenkritische Betrachtung bei Erhalt des Angebotsumfangs in den einzelnen Organisationseinheiten. Deutlich wurde jedoch, dass die Summe der Überschreitungen beim Personalkostenmedian nicht ausreichen würde, um die Personaleinsparvorgabe für Lichtenberg vollständig zu untersetzen. b. Daher war es erforderlich, zusätzlich zum Personalkostenmedian und dem dabei unterstellten Outputerhalt auch Einsparmöglichkeiten unter Abbau von Output in Betracht zu ziehen, da ansonsten die Vorgabe des Abgeordnetenhauses weit verfehlt würde. Dies korreliert auch mit den Vorgaben der Roten Nr. 0541. Dort wurde zwar eine Stückzahlbereinigung vorgenommen, um Mengenunterschiede zwischen den Bezirken rechnerisch auszugleichen, jedoch wurden diese Stückzahlunterschiede nur zu 50 Prozent anerkannt. Die Personaleinsparvorgaben des Landes implizieren daher, dass zur Erreichung der Sollzielzahlen auch der Abbau sozialer Infrastruktur nicht ausgeschlossen wird. Um die rechnerischen Potenziale für Lichtenberg zu ermitteln, wurde ein Mengenmedian berechnet und durch Multiplikation mit dem bezirklichen Personalstückkostensatz eine Abweichungsanalyse für die Produkte der Planmengenkategorien 5 und 6 (u.a. Bibliotheken, Musikschule, VHS, Sportförderung, Jugendförderung, Grünflächenpflege AK !-IV, Spielplätze) sowie weitere ausgewählte, bezirklich steuerbare Produkte (u.a. Kultur, Seniorenangebote, Gesundheitsförderung) erstellt. Sie stellt, umgerechnet in VzÄ, den Personalmehraufwand in Lichtenberg im Vergleich zum Outputmedian dar und simuliert die Personaleinsparpotentiale bei entsprechender Reduktion des Outputs. Werden Über- und Unterschreitungen beim Mengenmedian der einzelnen Produkte saldiert, ergeben sich folgende Abweichungen: saldierter PK-Median

Median

Neukölln

TempelhofSchöneberg

Pankow

Reinickendorf

Lichtenberg

+ 49 VzÄ

+ 152 VzÄ

+ 116 VzÄ

+ 57 VzÄ

+ 32 VzÄ

Lichtenberg weist also über die genannten Produkte im Vergleich sowohl zum Median, als auch aller betrachteten Bezirke einen zum Teil deutlich erhöhten Output auf. Werden wie beim Personalkostenmedian diese Auswertungen unsaldiert betrachtet, weil über etliche Bezirke weitere Personaleinsparungen zu erwarten sind und sich die Mengenmediane entsprechend ändern werden, erhöht sich die Abweichung zum Median sogar auf 65 VzÄ. In Umfang von 50 Prozent dieses Werts (in Analogie zur 50 prozentigen Anrechnung von Stückzahlenunterschiede) wären – in Analogie zur Berechnungsgrundlage auf Landesebene – also ggfls. Angebote in Frage zu stellen. c. Schließlich wurden die Abteilungs- und Leitungsumlagen sowie die „griechischen Produkte“ einer kameralen Analyse unterworfen und aus der Aufgabenwahrnehmung heraus individuelle Einsparmöglichkeiten diskutiert. Insgesamt wurden so Potenziale i.H.v. insgesamt 260 – 270 VzÄ ermittelt. Inklusive einer entsprechenden Anpassung der Abteilungs- und Leitungsumlagen wäre die Abbauvorgabe i.H.v. 274,2 VzÄ gerade zu erfüllen gewesen. Nun war aber noch zu klären, in welchem Umfang Stellen und VzÄ zum Abbau vorgeschlagen werden müssen, um die vom Abgeordnetenhaus beschlossene Sollzielzahl auf Basis nicht nur der Kostenrechnungsergebnisse aus 2011, sondern auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen zum Stellenplan 2012/13 erreichen zu können. Der Beschluss des Abgeordnetenhauses weist lediglich das Delta zwischen dem VzÄ-Bestand und der Sollzielzahl aus. Dieser beträgt gem. Roter Nr. 0541: 274,2 VzÄ. Der Stellenplan -9-

2012/13 des Bezirks Lichtenberg weist jedoch noch 51,66 freie Stellen auf, für die in der Regel und aus fachlichen Gründen eine Besetzung für notwendig erachtet wurde. Daher wurde entschieden, die Ausgangsgröße um die freien Stellen zu erhöhen, so dass die Differenz zur Sollzielzahl 325,9 VzÄ + freie Stellen beträgt, für die im Rahmen des Konzepts Abbauvorschläge zu erarbeiten waren. Rechnet man noch einen Puffer hinzu, um  für nicht planbare neue Bedarfe handlungsfähig zu bleiben und  Umsetzungshindernisse für beschlossene Maßnahmen abfedern zu können wäre es sogar sinnvoll, Vorschläge für insgesamt 350 VzÄ + freie Stellen zusammen zu tragen. Da die vorgenannten unsaldierten Median- und kameralen Abweichungen in der Summe von 260 – 270 VzÄ aber nicht ausreichen würden, die Zielvorgabe i.H.v. 350 VzÄ + freie Stellen zu erreichen und zudem der Abbau von sozialer Infrastruktur aus bezirklicher Sicht nicht in Frage kommt (und somit eigentlich nur ein Abbaupotenzial im Umfang von 191 VzÄ aus der Ermittlung des Personalkostenmedians den Organisationseinheiten zuzordnen wäre), war von Anfang an deutlich, dass zusätzlich auf strukturelle Maßnahmen in Form einer Aufgabenverlagerung an Dritte zurückgegriffen werden muss, auch wenn der Bezirk Lichtenberg angesichts der guten Erfahrungen aus den vergangenen Jahren mit eigenem Personaleinsatz, belegt durch die überbezirklich regelmäßig beste bzw. zweitbeste Position bei der Wirtschaftlichkeit der Gesamtaufgabenwahrnehmung, grundlegende Zweifel an der höheren Wirtschaftlichkeit von Aufgabenübertragungen an Dritte hat. Strukturelle Maßnahmen führen zudem automatisch zu aktiven kw-Setzungen. Das betroffene Personal wird durch Personalentwicklungsmaßnahmen für neue Aufgaben qualifiziert und – zukünftig in bezirklicher Zuständigkeit – im Rahmen eines Personalüberhangmanagements in Teilen auch auf Stellen außerhalb der Bezirksverwaltung Lichtenberg vermittelt werden müssen. Damit wird die Erreichung des Nettoabbaus auch bei Streckung bis 2020 erschwert und zu einem Umsetzungsrisiko im gesamten Betrachtungszeitraum und ggfls. Nachsteuerungsbedarfen führen. Insofern waren entsprechende Maßnahmen auch unter dem Blickwinkel der Vermittelbarkeit zu betrachten und bei den Abwägungsentscheidungen mitzubedenken. Umsetzung: Auf Basis der vorgenannten Analysen wurden die Fachämter nun beauftragt, in Szenarien darzulegen, wie die ermittelten summarischen VzÄ-Überschreitungen bezogen auf die Produktbereiche (und für Soz und Jug bezogen auf die Produktgruppen) aufgelöst werden könnten und welche Auswirkungen das auf die gesetzlichen Vorgaben, die fachliche Leistungserbringung sowie auf Politik und Bevölkerung in Lichtenberg hätte. Dabei sollten derzeit unbesetzte VzÄ nicht nachbesetzt, die durch natürlichen Abgang frei werdenden VzÄ herangezogen und ggfls. befristete Beschäftigungen beendet werden, um das Problem des entstehenden bezirklichen Überhangs durch aktive kw-Setzungen so klein wie möglich zu halten. Zu folgenden Sachverhalten wurden zudem Ausführungen erwartet: a. Welche Erklärungen hat das Fachamt für die kostenrechnerischen Überschreitungen bei den Personalkosten? b. In welchem Umfang sind Effizienzpotenziale zu schöpfen? Welche Maßnahmen müsste das Fachamt dafür einleiten? c. Welche Aufgaben könnten ggfls. regionalisiert mit anderen Bezirken erbracht werden? Welche Einsparpotenziale wären damit verbunden? d. Welche Aufgaben könnten aus Sicht des Fachamts outgesourct werden? An wen könnten die Aufgaben übertragen werden? Welche Personaleinsparpotenziale wären damit verbunden? In welchem Umfang wären Sach- oder Transfermittel erforderlich, um den Output zu erhalten? Welche Leistungen wären damit einzukaufen? e. Welche Aufgaben in Verantwortung des Fachamts könnten innerhalb des BA Lichtenberg noch zentralisiert werden? - 10 -

f.

Welche Chancen sehen Sie, durch kw-Setzungen frei werdendes Personal an freie Träger, in anderen Bezirke oder andere OE im Land Berlin versetzen zu lassen? Welche Voraussetzungen wären aus Ihrer Sicht dafür zu erfüllen? g. Welche Aufgaben in Verantwortung des Fachamts müssten - bei Wegfall der Personalressourcen - wegfallen?

Die Zuarbeiten der OE wurden vom BA in seiner Klausur am 25.08.2012 diskutiert und mit weiteren Prüfaufträgen versehen. Auf Basis fachbezogener Abwägungsentscheidungen wurden in den Chefgesprächen konkrete Maßnahmen vereinbart und dem Bezirksamt zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Das Bezirksamt hat sich schließlich in seinen Klausurtagungen am 30.10.2012 und 18.12.2012 entschieden, die in Kapitel 7 dargestellten Maßnahmen in das abschließende Gesamtkonzept aufnehmen zu wollen. 6. Weitere bezirkliche Grundsätze zur Formulierung konkreter Maßnahmenvor-

schläge Das Bezirksamt und die Bezirksverwaltung haben sich neben den bisherigen Prämissen bei der Erarbeitung konkreter Vorschläge und bei den Abwägungsentscheidungen von folgenden weiteren Grundsätzen leiten lassen:     

Primär sollen Leistungen in der „Verwaltung der Verwaltung“ abgebaut werden. Die Leistungserbringung für Bürgerinnen und Bürger hat Priorität. Der Abbau sozialer Infrastruktur wird im Rahmen dieses Konzepts ausgeschlossen. Unter der Voraussetzung, dass die Gründung eines überbezirklichen Eigen-/LHO-Betriebs möglich wird, wird der reale Personalabbau weitgehend bis 2016 angestrebt. Die Anzahl der kw-Setzungen wird so gering wie möglich gehalten. Die Senkung des Teilplafonds Personal um jährlich 1,3 Prozent führt nicht automatisch zur Senkung des Bezirksplafonds insgesamt. Über die Höhe des Bezirksplafonds wird vor den jeweiligen Haushaltsberatungen verhandelt, das nächste Mal im Frühjahr 2013 zum Doppelhaushalt 2014/15. Daher wird beim „Konzept zur Erreichung einer zukünftigen Sollzielzahl für den Bezirk Lichtenberg“ zunächst davon ausgegangen, dass bei Verlagerung von Aufgaben an Dritte in gleicher Höhe (Höchstwert) Sachmittel zur Finanzierung der Fremdvergabe zur Verfügung stehen werden. Davon ausgenommen sind Effizienzpotenziale, die durch Straffung der Aufbauorganisationen geschöpft werden.

- 11 -

7. Maßnahmenkatalog Die Maßnahmenvorschläge gliedern sich nach den Kapiteln im Haushaltsplan und nach Produktbereichen. Maßgebend für die Feststellung des Ausgangsbestands ist dabei der VzÄ-Bestand in den jeweiligen Kapiteln. Um die Kohärenz zum Datenmaterial zu halten, auf deren Basis die Fachämter zur Erarbeitung von Einsparvorschlägen aufgefordert waren, wird der Stichtag 01.07.2012 als Ausgangsgröße beibehalten. Seitdem vollzogene Aufwüchse gehen zu Lasten der jeweiligen Fachämter. Die Zielzahl für jede Organisationseinheit bezieht sich auf den geplanten Endzustand nach vollständiger Umsetzung des Konzepts und bei Erreichen der Sollzielzahl für das Bezirksamt Lichtenberg i.H.v. 1.617,6 VzÄ. Diese Zielzahl definiert die verbindliche zukünftige Obergrenze für jedes Fachamt an besetzbaren VzÄ. Darüber hinaus definiert dieses Konzept auch die Sollzielzahl für die Organisationseinheit für jedes Kalenderjahr. Die Zielzahl im Endzustand und für jedes Kalenderjahr errechnet sich dabei als Bestand VzÄ zum 01.07.2012 plus Abbau VzÄ kumuliert bis zum betrachteten Kalenderjahr plus verbleibende besetzbare freie Stellen. Bei der Zuordnung zu einem bestimmten Jahr wurde in Fällen altersbedingten Ausscheidens das Jahr des regulären Ausscheidens mit 65 Jahren + x Monaten gewählt. Sollten die Kolleginnen und Kollegen vorzeitig ausscheiden wollen, verschieben sich die Zeitpunkte dementsprechend nach vorne. Bei Kolleginnen und Kollegen, die regulär in 2021 oder 2022 ausscheiden würden, wird jedoch generell davon ausgegangen, dass sie den Bezirk bereits 2020 und damit regelmäßig mit 63 Jahren verlassen haben werden. Damit wird an dieser Stelle die Annahme der Senatsverwaltung für Finanzen übernommen, dass die Kolleginnen und Kollegen durchschnittlich bereits mit 63 Jahren ausgeschieden sein werden. In Fällen aktiver kw-Setzung wurde das Jahr des geplanten endgültigen Abbaus gewählt. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die betroffenen Kolleginnen und Kollegen mit neuen Aufgaben auf anderen Stellen untergebracht sein oder das Bezirksamt verlassen haben. Aus diesem Grunde werden auch ausreichende Vorbereitungszeiten gewählt und der Abbau erst ab 2014 vorgesehen. Sollten sich diese Pläne verzögern, verschiebt sich der endgültige Abbau jedoch.

- 12 -

Bezirksverordnetenversammlung

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3100

kein

Maßnahmen Anpassung an den Durchschnitt der Bezirke, daher ersatzloser Wegfall der ATZ-Stelle nach Beendigung der derzeit laufenden Freizeitphase in 2015 (- 0,5 VzÄ). Die Zuständigkeit für den JHA vom Jugendamt wird ohne Aufwuchs übernommen. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Es wird eine Arbeitsverdichtung erwartet. Senkung der Leitungskosten und damit der Umlagen. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

3,5

0

- 0,5

0

3,0

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 0,5

- 13 -

Fachbereich

Bezirksbürgermeister

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3300 + 3310

kein

Maßnahmen    

Konzentration der Aufgaben der Beauftragten auf 3 VzÄ und damit Verringerung um 1 VzÄ (-2 x 0,5 VzÄ ATZ), Ende Freistellungsphase in 2016. Verkleinerung der Pressestelle von 3 VzÄ auf 2 VzÄ (-1 VzÄ) in 2013. Wegfall der 0,5 VzÄ ATZ-Freistellungsphase eines ehemaligen Fahrers in 2014. Besetzung der freien Stelle Sekretariat in 2012.

fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Arbeitsverdichtung bei den Beauftragten und in der Pressestelle. Senkung bei den Leitungskosten und damit der Umlagen. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

14,5

1,0

- 2,5

1,0

13,0

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

- 1,0

- 0,5

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 1,0

Aufwuchs von VzÄ durch Nachbesetzung freier Stellen (bereits vollzogen: befrist. Vertrag) 2012 + 1,0

- 14 -

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Steuerungsdienst Fachbereich + OE SPK

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3301

kein

Maßnahmen Steuerungsdienst:  Erhalt des politischen Schwerpunkts Bürgerhaushalt und damit Erhalt der 2 VzÄ Sachbearbeitung.  Zusammenlegung des Steuerungsdienstes mit dem Finanzservice, Wegfall 1 VzÄ Amtsleiter in 2015.  Nachbesetzung einer zurzeit freien Stelle zur Bewältigung der zusätzlichen Aufgabe Stadtteilzentren nach Übernahme vom Sozialamt zum HH 2012. OE SPK: Reduzierung der Anzahl der Prognoseräume von 5 auf 3, damit verbunden Wegfall von 2 VzÄ Gebietskoordinatoren bei gleichzeitiger Überarbeitung und Neufassung deren Aufgabenkatalogs, u.a. Setzen eines Schwerpunkts beim Wirkungscontrolling. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Die Neuausrichtung des Aufgabenkatalogs der Gebietskoordinatoren hätte ohnehin stattgefunden. Durch die Stellenreduzierung werden die Leitungskosten und damit die Umlagen sinken. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

11,0

2,0

- 3,0

1,0

9,0

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

- 2,0

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2019

2020

- 1,0

Aufwuchs von VzÄ durch Nachbesetzung freier Stellen angestrebt 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

+ 1,0

- 15 -

Beschäftigtenver- Fachbereich tretungen

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3302

kein

Maßnahmen Anpassung der Anzahl frei gestellter Personalratsmitglieder an die Beschäftigtenzahlen. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist gesichert. Senkung der Leitungskosten und damit der Umlagen. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

7,0

0

- 1,0

0

6,0

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017 - 1,0

- 16 -

2018

2019

2020

Fachbereich

Rechtsamt

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3303

kein

Maßnahmen In der AG Korruptionsprävention wird die Mitarbeiterzahl von 3 auf 2 VzÄ reduziert. Damit verbunden ist die Vereinbarung, dass die AG Korruptionsprävention mit den Revisoren im Jugendund im Sozialamt eine regelmäßig tagende ressortübergreifende Arbeitsgruppe gründet. Die wird in noch intensiverer Form als bisher die Zusammenarbeit sichern. Darüber hinaus wird 1 VzÄ Elternzeitvertretung im Rechtsamt eingespart. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Leichte formale Arbeitsverdichtung in der AG Korruptionsprävention, die aber nach den Erfahrungen des Aufwands in den vergangenen Jahren zu keinen Leistungseinschränkungen führen wird. Die Einsparung im Rechtsamt wird zu keinen Einschränkungen führen. Senkung der Leitungskosten und damit der Umlagen Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

11,72

0

- 2,0

0

9,72

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013 - 1,0

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 1,0

- 17 -

Fachbereich

SE Personal

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3304

73

Maßnahmen    

Die aktuell freien Stellen werden nicht nach besetzt. Im Umfang von 3 VzÄ werden kw-Setzungen in 2013 erfolgen auf Stellen, für die durch Personalentwicklungsmaßnahmen neue Einsatzstellen gesucht werden müssen. Die regulär in 2014, 2015 und 2016 ausscheidenden Mitarbeiterinnen bzw. ATZ-Fälle fallen ersatzlos weg. Die bisher für den § 26 LHO Betrieb „Verbund Lichtenberger Seniorenheime“ mit rund 150 VzÄ im Umfang von 1 VzÄ Sachbearbeitung und für das Job Center Lichtenberg mit ca. 160 VzÄ ebenfalls mit 1 VzÄ Sachbearbeitung wahrgenommenen Aufgaben sollen auf die Einrichtungen übertragen werden.

fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Der Abbau wird durch Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation kompensiert werden. Daneben werden die äußeren Strukturänderungen (Umsetzung der Schulsekretärinnen sowie Abbau des Personalbestands um 274 VzÄ) voraussichtlich zu einer weiteren Reduzierung der bisher vorgehaltenen Personalkapazitäten führen. Die Kostensenkung bei den internen Produkten führt zu einer Kostenentlastung bei den extern budgetierbaren Produkten. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

35,22

2,0

- 5,0

0

30,22

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

- 18 -

2013

2014

2015

2016

- 3,0

- 0,5

- 1,0

-0,5

2017

2018

2019

2020

Fachbereich

SE Finanzen

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3305

869 + 1164

Maßnahmen   

3 ATZ-Fälle werden nach Ende der Freizeitphase eingespart (= 3 x 0,5 VzÄ). In zwei Fällen befinden sich die Kolleginnen derzeit noch in der Arbeitsphase und treten 2013 in die Freizeitphase ein. In einem Fall läuft die Freizeitphase bereits seit 2012. Darüber hinaus werden für das Amt für Weiterbildung und Kultur auf Basis abzuschließender Servicevereinbarungen ohne weiteren Aufwuchs die Zuwendungssachbearbeitung und für das Gesundheitsamt die Mittelbewirtschaftung übernommen. Besetzung der freien Stelle Sekretariat SE-Leitung.

fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Der Abbau wird durch Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation kompensiert werden. Die Kostensenkung bei den internen Produkten führt zu einer Kostenentlastung bei den extern budgetierbaren Produkten. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

35,22

1,0

- 1,5

1,0

34,72

Abbau von VzÄ bzw. freie Stellen im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

- 1,0

- 0,5

2019

2020

2019

2020

Aufwuchs durch Nachbesetzung freier Stellen angestrebt 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

+ 1,0

- 19 -

Fachbereich

SE Facility Management

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3306

1086 + 1152

Maßnahmen Interner Dienst Abbau 1 VzÄ Objektmanagement Abbau 0,93 VzÄ in der Verwaltung Abbau 1 VzÄ im Bereich Grundstücksgeschäfte Abbau 5 VzA durch altersbedingtes Ausscheiden und von 11 VzÄ durch aktive kw-Setzung bei Pförtnern, Kraftfahrern, Transportarbeitern, Elektrikern und Hausmeistern. Infrastrukturelles Management Abbau 1 VzÄ Poststelle Abbau 6,25 VzÄ Archiv (inkl. 2 x 0,5 VzÄ ATZ FPh), wobei 2 VzÄ befristete Stellen zur Nacherfassung im elektronischen Bestand bis 2015 verlängert werden sollen und weitere 2 VzÄ (Personalüberhang) temporär eingesetzt werden sollen. Im Bereich IT wird das Bezirksamt prüfen, inwieweit mit der nächsten Migration in 2015 eine Übertragung von Teilaufgaben an das ITDZ vollzogen werden soll. Beschaffungsmanagement: Abbau von 2 VzÄ befristete Verträge im Einkauf Abbau 0,5 VzÄ ATZ Freistellungsphase Es wird das Ziel verfolgt, die derzeit für den Eigenbetrieb Kita Nordost wahrgenommenen Aufgaben im Einkauf an den Eigenbetrieb zu übertragen (- 3 VzÄ). Baumanagement: keine strukturellen Einsparungen (VzÄ-Bestand zum 01.07.2012 bleibt erhalten), Erhalt eines bezirklichen Schwerpunkts, verbunden mit deutlichen Kostendämpfungen im Vergleich zur Vergabe an Dritte. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Der Abbau wird durch Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation kompensiert werden. Durch Vergabe an Dritte werden ggfls. Kostensteigerungen erwartet. Die Auswirkungen auf die KLR durch Effizienzsteigerungen wirken positiv auf die extern budgetierbaren Produkte, mögliche Kostensteigerung durch Vergabe an Dritte hätten entsprechend gegenteilige Wirkungen zur Folge. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

127,4

1,0

- 31,68

0

95,72

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 2,93

-3,0

- 4,0

- 5,75

- 7,0

- 2,0

- 2,0

- 2,0

- 3,0

Aktive kw-Setzungen Die 11,0 VzÄ kw-Setzungen im Bereich Objektmanagement müssen in einem noch gemeinsam zu erarbeitenden Konzept mit dem Schul- und Sportamt einem realen Ausscheidensjahr zugeordnet werden. Das Jahr des Ausscheidens richtet sich dabei nach den altersbedingt frei werdenden VzÄ im Bereich Schulhausmeister, Schulhauswarte und Sportwarte, für deren Nachbesetzung der kw gesetzte Personenkreis grundsätzlich in Frage kommt und wird daher vornehmlich in den Jahren 2015-2020 stattfinden. Vorläufig werden die Abgänge erst einmal mit jährlich pauschal 2 VzÄ ab 2016 sowie 3 VzÄ in 2020 ausgewiesen. Die jährlichen Sollzielzahlen der SE FM sind nach Vorliegen des Umsetzungskonzepts dann entsprechend anzupassen. - 20 -

Fachbereich

Geschäftsbereiche

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3320-3350

kein

Maßnahmen Die Standardausstattung je Geschäftsbereich wird auf 1 VzÄ Sekretariat und 1 VzÄ Referent festgelegt. Die bislang dem Geschäftsbereich BiKuSozSp zugeordnete 1 VzÄ aus dem Kulturamt wird zurückverlagert (inkl. der 0,5 ATZ Freistellungsphase auf dieser Stelle: Doppelbesetzung). Die im Geschäftsbereich JugGes angesiedelte 1 VzÄ Koordinierungsstelle Kinder- und Jugendschutz wurde dort per BVV-Beschluss angesiedelt und bleibt als Sondertatbestand erhalten. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Keine Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Verlagerung zu 3721

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

14,5

0

- 1,5

0

13,0

Verlagerung von VzÄ zum Kapitel 3721 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 1,5

- 21 -

Fachbereich

Überhang

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3390

kein

Maßnahmen Mit der Zuordnung zum Überhang zum Haushaltsplan 2012 war bereits der ersatzlose Wegfall der Stellen beschlossen worden. In allen Fällen handelt es sich um ATZ-Fälle, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich bereits in der Freistellungsphase befinden. Der Zeitpunkt des endgültigen Abbaus der VzÄ (je 0,5 VzÄ je ATZ-Fall) richtet sich nach dem Ende der Freizeitphase. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Keine Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

26,43

0

- 26,43

0

0

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

- 3,0

- 9,5

- 7,43

- 3,0

- 2,5

- 1,0

- 22 -

2018

2019

2020

Bürgerdienste

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Bürgerservice

3510, 3511, 3514

104

Maßnahmen    

Wegfall 4 VzÄ Bürgertelefon auf 3 Stellen, davon Wegfall einer Stelle mit 2 VzÄ (ursprüngliche Besetzung + Vertretungskraft). Die Aufgaben des seit vielen Jahren vorhandenen Bürgertelefons entfallen durch die Übertragung zum Berlin-Telefon 115. Wegfall 1,77 VzÄ befristete Vertretungskräfte Wegfall einer unbesetzten Stelle Wegfall 0,5 VzÄ ATZ

4 freie Stellen zur Verstärkung der Bürgerämter und des Wahlamts (Sachbearbeiter/in) sollen besetzt werden. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Durch die zentrale Einwahl 115 werden nach Beendigung des Projekts Bürgertelefon keine Einschränkungen erwartet. Der Wegfall von Vertretungskräften zieht keine Einschränkungen bei der Aufgabenwahrnehmung nach sich. Durch die Nachbesetzung der 4 freien Stellen im Bürgerservice wird der Bezirk in der Lage sein, alle 4 Bürgeramtsstandorte zu sichern, die Qualität der Angebote zu erhöhen und zugleich eine Grundversorgung für das Wahlamt für die Aufgaben im Zusammenhang mit der Zunahme der Elemente der direkten Demokratie (Volksbegehren, Volksentscheid usw.) zu ermöglichen. Kostenrechnerisch wirken der Wegfall des bezirksinternen Bürgertelefons und der Wegfall der Finanzierung von Vertretungskräften positiv auf die Budgetergebnisse. Die Nachbesetzung der 4 freien Stellen könnte sich mittel- bis langfristig budgetneutral auswirken, da damit auch eine Steigerung der Produktmengen einhergeht. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Verlagerung nach 4410

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

66,01

6,0

- 6,27

4,0

- 2,0

61,74

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

- 5,77

2016

2017

2018

2019

2020

- 0,5

Aufwuchs durch Nachbesetzung freier Stellen angestrebt 2012

2013

+ 2,0

+ 2,0

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Verlagerung nach 4410 2012

2013

2014

- 2,0

- 23 -

Bürgerdienste

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Standesamt

3512

71

Maßnahmen Wegfall 1 freie Stelle. Im Standesamt besteht von Sommer 2013 bis Anfang 2015 ein temporärer Mehrbedarf an 2 Stellen Standesbeamte/innen hinsichtlich der Einführung der elektronischen Personenstandsbücher. Nach Ende der Migrationsphase werden dann dauerhaft diese beiden Standesbeamten zusätzlich benötigt (Aufgaben können nicht von Sachbearbeitern wahrgenommen werden), dafür erfolgt dann eine Kompensation durch Wegfall von Sachbearbeiterstellen in gleicher Höhe. Voraussetzung für die Realisierung des Projekts ist die VzÄ-Neutralität bis 2016. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Keine im Vergleich zur gegenwärtigen Aufgabenwahrnehmung. Kostenrechnerisch wird der temporäre Aufwuchs für 2 Jahre negativ auf die Budgetergebnisse wirken, es sein denn, entsprechende Maßnahmen werden in allen Bezirken getroffen. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

13,0

1,0

0

0

13,0

Aufwuchs und Abbau durch Realisierung eines temporären Projekts 2012

2013 + 2,0

- 24 -

2014

2015

2016 - 2,0

2017

2018

2019

2020

Ordnungsamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Ord. im öff. Raum, Straßenverkehrsbeh.

3520, 4310

1085 + 1163

Maßnahmen  

Wegfall 2 VzÄ befristete Stellen im Außendienst und Übergang zu reiner Tagschicht am Wochenende (Befristungen wurden bereits zum 01.09.2012 beendet). Abbau 1,5 VzÄ im Innendienst (davon 0,5 VzÄ ATZ in Freistellungsphase).

fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Durch den Abbau wird eine Vergrößerung der Differenz zwischen Erwartungshaltung in der Bevölkerung und realem Leistungsvermögen erwartet, eine Zunahme unbearbeiteter Beschwerden und geringere Einnahmen. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

68,14

1,0

- 3,5

1,0

65,64

Abbau von VzÄ bzw. freie Stellen im Jahr 2012

2013

- 2,0

- 1,5

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2018

2019

2020

Aufwuchs durch Nachbesetzung freier Stellen angestrebt 2012

2013

2014

2015

2016

2017

+ 1,0

- 25 -

Weiterbildung und Kultur

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

VHS

3711

80

Maßnahmen Für die zwei im Sommer 2012 ausgelaufenen befristeten Verträge für die Aufgabe Standortbetreuer wird es keine Nachbesetzung geben. Die Stellen fallen dauerhaft weg. Die Aufgabe wird anders organisiert wahrgenommen werden. Dafür sind zusätzliche Honorar- oder Sachmittel erforderlich. Darüber hinaus wird 1 VzÄ Sachbearbeitung eingespart. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Es ist eine Neuorganisation der Standortbetreuung notwendig. Kostenrechnerisch wirken die Maßnahmen Kosten senkend und damit positiv auf die Budgetergebnisse. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

14,0

0

- 3,0

0

11,0

Abbau von VzÄ im Jahr 2012 - 2,0

- 26 -

2013

2014

2015 - 1,0

2016

2017

2018

2019

2020

Weiterbildung und Kultur

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Musikschule

3712

76

Maßnahmen Es werden 6,8 VzÄ Musikschullehrer insgesamt eingespart, die ausschließlich Musikunterricht erteilen. Darüber hinaus fallen 0,5 VzÄ ATZ in Freistellungsphase weg (bereits zum 01.08.2012 beendet). Die Stellen werden kw gesetzt. Ein vorfristiges Ausscheiden durch Vermittlung in andere Bezirke ist nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre eher nicht wahrscheinlich (fehlende Passfähigkeit freier Stellen mit Instrumentenschwerpunkt u.a.). Im Rahmen des Konzepts ist daher eine Streckung bis zum altersbedingten Ausscheiden der kw-gesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erforderlich. Nach Wegfall der Stelle sind dann voraussichtlich 50% Ersatz durch Honorarmittel erforderlich, um den Output zu halten. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Keine Auswirkungen auf den Output bei entsprechendem Ersatz durch Honorarmittel. Kostenrechnerisch wirkt die Umwandlung von Musikunterricht durch fest angestellte Mitarbeiter zu Honorarkräften Kosten senkend und damit positiv auf die Budgetergebnisse. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt bis 2020 ff.

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

19,3

1,0

- 7,3

0

12,0

Abbau von VzÄ im Jahr 2012 - 0,5

2013

2014

2015

- 0,39

- 0,5

2016

2017

2018

2019

2020

- 1,0

- 2,0

- 2,91

- 27 -

Weiterbildung und Kultur

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Kultur

3721

81

Maßnahmen Die Einsparungen werden durch altersbedingtes Ausscheiden (- 1 VzÄ) und Beendigung der Freizeitphase ATZ (-2,25 VzÄ) erbracht. Die Aufgabenwahrnehmung wird neu organisiert. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Derzeit noch nicht absehbar. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Verlagerung von 3340

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

17,5

2,0

- 3,25

1,0

+ 1,5

16,75

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

- 0,5

- 0,25

- 0,5

2016

2017

2018

- 0,5

- 1,5

2019

2020

Aufwuchs durch Nachbesetzung freier Stellen angestrebt 2012

2013 1,0

- 28 -

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Weiterbildung und Kultur

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Bibliotheken

3723

70

Maßnahmen Die Einsparungen werden durch altersbedingtes Ausscheiden (- 7,91 VzÄ), Beendigung der Freizeitphase ATZ (-0,5 VzÄ) und aktiver kw-Setzung (- 6 VzÄ) erbracht. Die Aufgabenwahrnehmung wird neu organisiert. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Für die Bürgerinnen und Bürger sollen aus der Neuorganisation keine negativen Wirkungen resultieren. Durch die Kostensenkungen wird eine Verbesserung des Budgetergebnisses erwartet. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

61,36

2,16

- 14,41

0

45,86

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

- 1,16

- 1,0

2014

2015

2016

2017

2018

2019

- 3,0

- 2,25

- 1,0

- 2,0

- 4,0

2020

- 29 -

Schul- und Sportamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Schule

3730

881

Maßnahmen Außerhalb der Schulsekretariate, die zum 01.08.2013 an die Senatsschulverwaltung verlagert werden sollen und daher im bezirklichen Konzept unberücksichtigt bleiben, sollen folgende Einsparungen umgesetzt werden:  Übertragung der verbleibenden Reinigungsleistungen durch eigene Mitarbeiter an Dritte (- 4 VzÄ), wegen der erforderlichen Ausschreibung und der Personalentwicklungsmaßnahmen für die Mitarbeiter wird von einer Umsetzung nicht vor 2014 ausgegangen.  Abbau von 2 x 0.5 VzÄ ATZ in Freistellungsphase (in 2013 und 2016)  Wegfall von 1 VzÄ Schwangerenvertretung in 2013 Ein Abbau von Hausmeister- und Hauswartstellen wird nicht vorgesehen. Da in den kommenden Jahren der Bestand an Schulstandorten und die Anzahl der Schulgebäude signifikant steigt, werden mit dem vorhandenen Personal mehr Aufgaben zu bewältigen sein. Erforderlich ist jedoch die Umwandlung von Hauswartstellen in Hausmeisterstellen in den nächsten Haushaltplänen bis 2016/17. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Mit den Einsparungen werden keine negativen Wirkungen auf die äußeren Schulangelegenheiten erwartet. Kostenrechnerische Wirkungen werden nur in geringem Umfang erwartet. Der Aufwuchs an Schulstandorten bei gleich bleibendem Personal wird positiv auf die Budgetergebnisse wirken. Die Personalkosten haben bei den Schulprodukten im Vergleich zu den IKT-Kosten aber nur einen deutlich geringeren Einfluss auf die Budgetergebnisse. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

150,57 (93,02 ohne Schulsekret.)

0

-6

0

144,57 (87,02 ohne Schulsekr.)

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

- 1,5

- 4,0

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 0,5

Altersbedingt scheiden bis 2020 im Bereich Schulhausmeister, Schulhauswarte, Gärtnermeister sowie Tarifbeschäftigte in der Haus- und Hofarbeit Mitarbeiter im Umfang von 31,25 VzÄ aus, von denen 1 VzÄ aus eigenem Bestand nach besetzt werden soll: 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

-1

-6

-1

-1

- 3,25

-4

- 15

Im Umfang von 30,25 VzÄ wird eine interne Nachbesetzung von kw gesetztem Personal aus anderen Organisationseinheiten des BA Lichtenberg angestrebt. Dazu kommen grundsätzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch aus den Bereichen Grünflächen und Objektmanagement Bürodienstgebäude in Frage. Dazu ist zwischen den drei betroffenen Organisationseinheiten in Zusammenarbeit mit der SE Personal ein mögliches Realisierungskonzept zu erarbeiten, nach dem sich dann das tatsächliche Ausscheiden des kw gesetzten Personals in den genannten Bereichen richten wird. - 30 -

Fachbereich

Amt für Soziales

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3910 – 3995 ohne 3960

881

Maßnahmen Abbau 5,9 VzÄ (10 x 0,5 VzÄ Altersteilzeit zurzeit in Freizeitphase) FB II, FB IV 3 VzÄ: Wegfall unbesetzter Stellen FB I, FB IV Abbau 1 VzÄ Betreuungsbehörde Abbau 1 VzÄ Poststelle Abbau 1 VzÄ FB IV sowie Übertragung der Seniorenfreizeiteinrichtungen in andere Trägerschaft: 7 VzÄ Prüfung, inwieweit bereits existierender LHO-Betrieb Verbund Lichtenberger Seniorenheime die Aufgabe übernehmen kann bzw. eine Übertragung an freie Träger oder sogar eine „Mischvariante“ freier Träger und LHO-Betrieb in Betracht kommt. Die Finanzierung der Begegnungsstätten muss dann über ersetzende Sach- und Honorarmittel, Personalkostenerstattung oder Zuwendung erfolgen. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Der Abbau in der Verwaltung wird durch Änderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation kompensiert werden. Fachlich folgt Lichtenberg mit der Übertragung der Seniorenfreizeiteinrichtungen der großen Mehrheit der anderen Bezirke und den dort in den vergangenen Jahren vollzogenen Maßnahmen. Neben Lichtenberg unterhält nur noch ein weiterer Bezirk entsprechende Einrichtungen in kommunaler Trägerschaft. Fachlich und qualitativ werden durch die Übertragung keine Einschränkungen erwartet. Die kostenrechnerischen Auswirkungen der Übertragung der Seniorenfreizeitzentren in andere Trägerschaft sind derzeit noch nicht absehbar. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen) Zwischenstand

191,98

4,0

- 15,9

1,0

177,08

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

- 1,5

- 9,0

- 1,9

- 1,5

- 2,0

2018

2019

2020

2018

2019

2020

Aufwuchs durch Nachbesetzung freier Stellen angestrebt 2012

2013

2014

2015

2016

2017

+ 1,0

- 31 -

Fachbereich

Job Center

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

3960 Maßnahmen Inwieweit sich durch Personalentwicklungsmaßnahmen und/oder persönliche Entscheidungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Anzahl der in das Job-Center zugeordnete Personal erhöhen lässt, ist derzeit nicht absehbar. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

140,1

2,0

- 32 -

Aufwuchs VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen) Zwischenstand = Bestand zum 31.12.2011

0

140,1

Fachbereich

Jugendamt

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

4000 - 4045

1161

Maßnahmen Abbau von 16 VzÄ (plus 1 VzÄ Sonderurlaubsfall) Übertragung von 4 Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger (frühestens in 2014, spätestens bis 2016), im Gegenzug Erhöhung der Transfermittelansätze in erforderlicher Höhe. Abbau von 7 VzÄ Übertragung Jugendgerichtshilfe an freie Träger (frühestens in 2014, spätestens bis 2016), auch hier im Gegenzug Veranschlagung von Transfermitteln erforderlich 1 VzÄ verbleibt zur Steuerung/Koordinierung im Jugendamt Die Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen und der Jugendgerichtshilfe finden frühestens 2014, spätestens bis 2016 statt. Abbau von 1 VzÄ im Stab Jug AL für die Bearbeitung BA-/BVV-Angelegenheiten, Voraussetzung: Übernahme der Aufgabe durch das BVV-Büro Abbau 2 VzÄ Fachliche Steuerung (I und II) Abbau 1 VzÄ durch Verzicht auf Nachbesetzung Stadtteilkoordination Abbau 2,5 VzÄ ATZ Freistellungsphase (5 x 0,5 VzÄ: Doppelbesetzung der Stellen) fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen ist es möglich, auf Einsparungen in den sensiblen Transferbereichen HzE zu verzichten. Dadurch soll nicht nur eine bessere fachliche Steuerung, sondern auch ein entsprechender Kosten dämpfender Effekt gesichert werden. Für die Übertragung der Jugendfreizeiteinrichtungen ist eine Neuordnung der Produkte in komm. und freier Trägerschaft erforderlich. Der Bezirk wird eine entsprechende Debatte in den dafür zuständigen Gremien anstoßen. Hintergrund ist die Tatsache, dass im Produkt komm. JFE keine Mengen mehr gebucht würden, aber Overheadkosten entstehen, die nicht refinanziert würden. Daher ist mindestens der Erhalt des Budgetobjekts erforderlich. Da andere Bezirke (z.B. Marzahn-Hellersdorf) auch vollständig übertragen wollen, wird es entsprechende Interessen voraussichtlich auch in anderen Bezirken geben. Unabsehbar sind gegenwärtig die Ausgabenentwicklung durch eine Übertragung der Jugendgerichtshilfe an freie Träger. Hierfür liegen in anderen Berliner Bezirken keine und auch bundesweit nur wenige konkrete Erfahrungen vor. Daher ist eine Prognose der Budgetwirkungen derzeit nur schwer möglich. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

234,88

2,0

- 30,55

0

204,33

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

- 4,5

- 0,5

- 23,55

- 1,0

- 1,0

2018

2019

2020

- 33 -

Schul- und Sportamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Sport

4060

105

Maßnahmen Abbau von 7,5 VzÄ durch Beendigung von 1,0 befristetem Vertrag (bereits erfolgt), von ATZFällen in Freistellungsphase bzw. Vertretungsregelungen sowie altersbedingt ausscheidendem Personal bei gleichzeitiger Erhöhung der Schlüsselverträge mit den Vereinen. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Mit dem Ausbau von Schlüsselverträgen geht einer Verlagerung der Aufgaben an Sportvereine einher. Ein Risiko liegt darin, dass Vereine die geschlossenen Verträge ggfls. wieder aufkündigen, wenn sie sich nicht mehr in der Lage sehen, die Aufgabe zu schultern. Für diesen Fall existieren dann keine Potenziale mehr in der Verwaltung, die Übertragung zurück zu nehmen. Der Übergang in den Eigen-/LHO-Betrieb würde eher neutral auf die Budgetergebnisse wirken, der Ausbau der Schlüsselverträge bei gleichzeitigem Abbau von Personal positiv. Es sind jedoch Sachkosten für die Aufwandsentschädigung für die Sportvereine einzuplanen. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

29,5

0

- 7,5

0

22,0

Abbau von VzÄ bzw. freie Stellen im Jahr 2012 - 1,0

2013

2014

2015

2016

- 2,0

- 1,5

2017

2018

2019

2020 - 3,0

Altersbedingt scheiden in 2020 im Bereich Sportwarte Mitarbeiter im Umfang von weiteren 5 VzÄ aus. Auch hierfür wird eine interne Nachbesetzung von kw gesetztem Personal aus anderen Organisationseinheiten des BA Lichtenberg angestrebt. Dazu kommen grundsätzlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bereichen Grünflächen und Objektmanagement Bürodienstgebäude in Frage. Dazu ist zwischen den drei betroffenen Organisationseinheiten in Zusammenarbeit mit der SE Personal ein mögliches Realisierungskonzept zu erarbeiten, nach dem sich dann das tatsächliche Ausscheiden des kw gesetzten Personals in den genannten Bereichen richten wird.

- 34 -

Fachbereich

Gesundheitsamt

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

4110

1098 + 1130

Maßnahmen Es besteht Einvernehmen darin, folgende Maßnahmen zu ergreifen:  Wegfall 0,9 VzÄ Zahnärztin (ab 2013 in Altersrente)  Wegfall 1 VzÄ Verwaltung Haushalt, zugleich Abschluss einer Servicevereinbarung mit dem Finanzservice Zusätzlich sind Einsparungen i.H.v 2,78 VzÄ möglich, ohne die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung weiter einzuschränken: - 1,0 VzÄ ATZ Freistellungsphase (2 x 0,5 in 2014) - 2,78 VzÄ Vertretungsfälle für EM-Rente (in 2013, 2014 und 2015: Beendigung Doppelbesetzung) fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Noch nicht absehbar. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

95,26

5,0

- 5,68

0

89,58

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

- 2,68

- 2,0

- 1,0

2016

2017

2018

2019

2020

- 35 -

Gesundheitsamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Regionalisierte Produkte

4181

1098 + 1130

Maßnahmen Gegenwärtig sind 1,88 VzÄ ATZ-Fälle in Freistellungsphase im Bestand. In allen Fällen sind die dahinter liegenden Stellen doppelt besetzt. Das Fachamt macht geltend, dass die zurzeit 2,0 freien Stellen nachbesetzt werden müssen. Darüber hinaus wird für die TbC-Stelle ein Aufwuchs in einem Umfang von 2,25 VzÄ zugelassen. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Die Maßnahmen neutralisieren sich. Der Aufwuchs für die TbC-Stelle folgt dem wachsenden Bedarf. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

52,0

2,0

- 1,875

2,0

54,38

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

- 0,5

- 1,0

- 0,375

2016

2017

2018

2019

2020

2016

2017

2018

2019

2020

2017

2018

2019

2020

Aufwuchs durch Besetzung freier Stellen 2012

2013

2014

2015

+ 2,0 Zusätzlicher Stellenaufwuchs für die TbC-Stelle 2012 + 2,25

- 36 -

2013

2014

2015

2016

Ordnungsamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

4120

11 + 1154

Maßnahmen Abbau von 1,88 VzÄ Lebensmittelkontrolleure (davon 0,88 VzÄ ATZ Freistellungsphase). Wegfall von 1 Stelle in der Verwaltung durch altersbedingtes Ausscheiden. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Es wird eine Erhöhung der Arbeitsverdichtung und eine weitere Unterschreitung der Kennzahl "Kontrollierte Betriebe/ zu kontrollierende Betriebe“ (zur Zeit 0,6) erwartet. Es werden positive Auswirkungen auf die Budgetergebnisse erwartet. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

15,01

1,0

-2,88

0

12,13

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

-1,0

-0,5

-0,38

- 1,0

2017

2018

2019

2020

- 37 -

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Straßenbaubehörde

4212

1162

Maßnahmen Wegfall der derzeit unbesetzten Stellen sowie 1 Stelle in der Grundstücksverwaltung. Verlagerung von 1 Stelle aus dem Kapitel Friedhöfe. Diese Person ist bereits seit Jahren in der Verwaltung der Straßenbaubehörde tätig ist (Bereinigung des Stellenplans erforderlich). fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Keine Auswirkungen wegen Wegfall des Straßenausbaubeitragsgesetzes. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Verlagerung von 4723

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

29

2,5

- 1,0

0

+ 1,0

29

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2016

2017

2018

2019

2020

- 1,0 Verlagerung von 4723 2012 + 1,0

- 38 -

2013

2014

2015

Fachbereich

Regionalisiertes Ordnungsamt

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

4281

1085

Maßnahmen Das regionalisierte Ordnungsamt nimmt Aufgaben für ganz Berlin im Bereich Ordnungsgemäße Straßenreinigung, Hunde- und Katzenfang und Fahrzeugbeseitigung wahr.  Die zwei seit mehreren Jahren unbesetzten Stellen werden nicht nach besetzt.  Durch Änderung des Straßenreinigungsgesetzes können 2 VzÄ in der Übernahmekartei ersatzlos wegfallen.  Durch Neuordnung in der Aufbau- und Ablauforganisation werden 6 VzÄ Sachbearbeitung eingespart (+ 0,5 VzÄ ATZ Freistellungsphase).  Wegfall 1 VzÄ Amtsleitung. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Durch den Wegfall seit langem unbesetzter Stellen und durch die Gesetzesänderung werden keine negativen Wirkungen im Vergleich zur Ist-Situation erwartet. Der Abbau von 6 VzÄ in der Sachbearbeitung wird zweifellos Auswirkungen auf die Aufgabenwahrnehmung haben und wird in allen 12 Bezirken zu spüren sein. Jedoch geht angesichts der Gesamtherausforderungen beim Personalabbau der Bezirk von einer angemessenen Beteiligung auch dieser regionalisierten Aufgabe an den Einsparungen aus. Die Auswirkungen werden sich dabei im Rahmen dessen bewegen, was auch in anderen Aufgabenbereichen an Zumutungen stattfindet. Auf das Budgetergebnis werden die Maßnahmen keine Auswirkungen haben, da diese Produkt Ist-Kostenbudgetiert wird. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

50,17

2,0

- 9,5

0

40,67

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013 - 4,0

2014

2015 - 1,0

2016

2017

2018

- 2,5

- 2,0

2019

2020

- 39 -

Fachbereich

Wirtschaftsförderung

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

4320

19

Maßnahmen keine fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen ./. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

3,0

0

0

0

3,0

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

- 40 -

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Bürgerdienste

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Wohnungsamt

4410

59

Maßnahmen Wegfall von 2 VzÄ Vertretungskräften. Die 2 Kolleginnen aus dem Bürgerservice waren bereits zum Stichtag im Wohnungsamt tätig. Die Verlagerung folgt der konkreten Aufgabenzuordnung und ist mit dem nächsten Stellenplan zu bereinigen. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Keine, da die Aufgabenwahrnehmung durch die eigentlichen Stelleninhaber sichergestellt wird. Durch den Wegfall der Doppelfinanzierung (Stelleninhaber + Vertretungskräfte) treten Kostenentlastungen ein, die positiv auf das Budgetergebnis wirken werden. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Verlagerung von 3510

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

19,77

0

- 2,0

0

+ 2,0

19,77

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 2,0 Verlagerung von 3510 2012

2013

2014

+ 2,0

- 41 -

Stadtentwicklungsamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Stadtplanung Vermessen BWA Denkmalschutz

4610, 4620, 4630

882, 1153, 120, 1129

Maßnahmen Von den 12 bis 2016 freien und frei werdenden Stellen werden 8 VzÄ eingespart, davon  2 VzÄ in Kapitel 4630 (BWA) und  3 VzÄ in Kapitel 4620 (Vermessen)  Darüber hinaus fallen 2 freie Stellen in 4610 (Stadtplanung) weg. Im Umfang von 4 VzÄ sollen Nachbesetzungen erfolgen, davon  2 VzÄ in Kapitel 4630 und  2 VzÄ in Kapitel 4610 Ab 2013 wird 1 VzÄ temporär für 2-3 Jahre als Mehrbedarf erforderlich, um Übertragungsarbeiten im Archiv nach Übergabe an den Bereich Facility Management zu ermöglichen. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Neben einer Arbeitsverdichtung für die Beschäftigten wird ggfls. auch mit Budget - und Einnahmenverlusten zu rechnen sein. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

86,6

2,0

- 5,0

0

81,6

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

- 0,5

2016

2017

- 3,5

- 1,0

2018

2019

2020

2019

2020

Aufwuchs und Abbau durch Realisierung eines temporären Projekts 2012

2013 + 1,0

- 42 -

2014

2015 - 1,0

2016

2017

2018

Fachbereich

Amt für Umwelt und Natur

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

4710

51 + 733 + 734

Maßnahmen Wegfall 1 VzÄ Mitarbeiter im Planungs- und Genehmigungsverfahren fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Durch die Einsparungen im Bereich technischer Umweltschutz werden Einschränkungen bei der technischen Anlagenüberwachung (Lärm, Abfall, wassergefährdende Stoffe) erwartet, die weitgehend durch Kompensation durch Ausschöpfung von Effizienzpotentialen in den Produkten des Produktbereichs 734 aufgefangen werden sollen. Dennoch kann es zu Verlängerungen der Bearbeitungs- und Reaktionszeiten bei Bürgerbeschwerden, bei Anliegen von Investoren, bei Durchführung von genehmigungspflichtigen öffentlichen Veranstaltungen kommen. Der befristete Vertrag für die Projektleiterin des UEP-Projekts Obersee / Orankesee muss erhalten bleiben, um die Drittmittel nicht zu gefährden. Es wird angestrebt, diese VzÄ dauerhaft zu halten, um auch zukünftig in der Lage zu sein, so erfolgreich wie bisher Drittmittel einwerben zu können. Die Kostenentlastungen werden positiv auf das Budgetergebnis wirken, wenn der Output gehalten werden kann. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

28,8

0

- 1,0

0

27,8

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 1,0

- 43 -

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Grünflächen

4720

52

Maßnahmen Die Personaleinsparungen können nur realisiert werden, wenn folgende Tätigkeitsfelder durch Dritte realisiert werden: - Spielplatzunterhaltung und Kontrolle (Verbleib von nur noch 4 von 36 VZÄ) - Unterhaltung Sportplätze ab 2014 (4 VZÄ Einsparung) - Unterhaltung Schulhöfe ab 2016 (10 VZÄ Einsparung) Die Personaleinsparungen von 88 VZÄ sind durch altersbedingtes Ausscheiden und Umsetzungen im Amt nicht vollständig zu untersetzen. Für 39 VZÄ Stellen müssen durch ein Auswahlverfahren kw Vermerke erteilt werden. fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Durch Schließung von Revierstützpunkten können bei der Haushaltsplanaufstellung ab 2014 A08 Mittel reduziert werden und als teilweiser Ausgleich für Sachmittel für die Beauftragung der Spielplatzunterhaltung und Grünflächenpflege eingesetzt werden. Die Schul- und Sportflächenpflege muss durch den zuständigen Fachbereich geplant werden. Auswirkungen auf die KLR können nicht benannt werden, da diese von den Ausschreibungsergebnissen für Drittbeauftragung abhängig sind. Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

198,1

7,0

- 88,0

0

110,1

Abbau von VzÄ bzw. im Jahr 2012 2013 2014 0 -2 -4 Aktive kw-Setzungen

2015 - 13

2016 -7

2017 - 10

2018 - 11

2019 -8

2020 - 33

Die 39,0 VzÄ kw-Setzungen müssen in einem noch gemeinsam zu erarbeitenden Konzept mit den voraussichtlich aufnehmendem Schul- und Sportamt dann einem realen Ausscheidensjahr zugeordnet werden. Das Jahr des Ausscheidens muss sich dabei nach den altersbedingt frei werdenden VzÄ im Bereich Schulhausmeister, Schulhauswarte und Sportwarte richten, für deren Nachbesetzung der kw gesetzte Personenkreis grundsätzlich in Frage kommt und wird daher vornehmlich in den Jahren 2015-2020 stattfinden. Vorläufig wird erst einmal von einem Abgang von 2 VzÄ in 2014, 8 VzÄ in 2015, jeweils 2 VzÄ in 2016 – 2019 und 21 VzÄ in 2020 ausgegangen. Die jährlichen Sollzielzahlen des Bereichs Grünflächen sind nach Vorliegen des Umsetzungskonzepts entsprechend anzupassen.

- 44 -

Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

Fachbereich

Kapitel im HH-Plan

Produktbereich

Friedhöfe

4723

52

Maßnahmen Wegfall der freien Stellen fachliche, politische und kostenrechnerische Wirkungen Keine Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Verlagerung nach 4212

Zielzahl OE (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

21

2,0

0

0

- 1,0

20

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Verlagerung nach 4212 2012

2013

2014

- 1,0

- 45 -

8. Überblick zur Erreichung einer „zukünftigen Personalsollstärke für den Bezirk

Lichtenberg“ Die jährlich aufgeschlüsselten Gesamtveränderungen sind der folgenden Übersichtstabelle zu entnehmen: Bestand VzÄ zum 01.07.2012

Anzahl freie Stellen zum 01.07.2012

Abbau VzÄ Gesamt

Verbleibende besetzbare freie Stellen

Zielzahl BA (VzÄ + besetzbare freie Stellen)

1.891,57

51,66

- 288,23

14,25

1.617,59

Abbau von VzÄ im Jahr 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 14,59

- 45,95

- 34,57

- 61,46

- 29,75

- 24,0

- 20,0

- 16,0

- 41,91

2019

2020

Aufwuchs durch Schaffung neuer bzw. Besetzung freier Stellen 2012

2013

+ 8,25

+ 6,0

2014

2015

2016

2017

2018

Aufwuchs und Abbau durch Realisierung eines temporären Projekts 2012

2013

2014

+ 3,0

2015

2016

- 1,0

- 2,0

2017

2018

2019

2020

Gesamtsaldo 2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

2020

- 6,34

- 36,95

- 34,57

- 62,46

- 31,75

- 24,0

- 20,0

- 16,0

- 41,91

Die Zielzahl für das Bezirksamt Lichtenberg gem. Roter Nr. 0541 lautet: 1.617,6 VzÄ. Mit dem vorliegenden Konzept wird die Abbauvorgabe vollständig untersetzt. Knapp zwei Drittel der Einsparungen (172,07 VzÄ) werden dabei bis 2016 realisiert, das verbleibende Drittel in der Zeit bis 2020, wobei 62 dieser 101,91 VzÄ allein auf den Fachbereich Grünflächen entfallen. Diese Übersicht beinhaltet die Entfristung der bisherigen befristeten Arbeitsverhältnisse, soweit sie sich innerhalb der Zielzahlen der jeweiligen OE bewegen und die erforderlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

- 46 -

Im Konzept sind 99 aktive kw-Setzungen enthalten, für die vor allem im eigenen Bezirk, ggfls. aber auch überbezirklich bzw. in anderen Dienststellen des Landes Berlin, andere Aufgaben gefunden werden müssen. Diese kw-Setzungen resultieren in erster Linie aus der Aufgabenübertragung an Dritte und der Einrichtung eines bezirklichen Regiebetriebs Grünflächen: Organisationseinheit SE FM

Bibliotheken

Maßnahme Übertragung der Aufgabe des Objektmanagements (Pförtnern, Kraftfahrern, Transportarbeitern, Elektrikern und Hausmeistern) an Dritte Neuorganisation der Aufgabenwahrnehmung

Aktive kwSetzungen 11

Mögliche zukünftige Einsatzgebiete Hausmeister, Hauswarte, Sportwarte im Bereich Schule und Sport

6

Sind noch zu konzipieren mit dem Ziel der Umsetzung innerhalb des BA Lichtenberg u.a. Verbund Lichtenberger Seniorenheimbetriebe Sind noch zu konzipieren mit dem Ziel der Umsetzung innerhalb des BA Lichtenberg Nachbesetzung frei werdender Stellen im Jugendamt und mit Hilfe koordinierender Unterstützung der Senatsfinanzverwaltun werden voraussichtlich auch weitere Einsatzmöglichkeiten überbezirklich oder z.B. in der Senatsschulverwaltung gesucht werden müssen. Hausmeister, Hauswarte, Sportwarte im Bereich Schule und Sport.

Soziales

Übertragung Seniorenfreizeiteinrichtungen an freie Träger

7

Schule

Übertragung Reinigungsleistungen an Dritte

4

Jugendamt

Übertragung Jugendfreizeiteinrichtungen an freie Träger Übertragung Jugendgerichtshilfe an freien Träger

16

Übertragung von Leistungen an Dritte; Einrichtung eines bezirklichen Regiebetriebs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im allgemeinen nichttechnischen Verwaltungsdienst

39

Grünflächen

Mehrere

7

9

Frei werdende Stellen im allg. nichttechnischen Verwaltungsdienst in der gesamten Bezirksverwaltung oder in anderen Dienststellen.

Die bisher verabredeten Veränderungen (Einsparungen und verbleibende besetzbare freie Stellen, ohne Berücksichtigung der verlagerten VzÄ) verteilen sich summarisch auf die einzelnen OE dabei wie folgt:

- 47 -

Organisationseinheit

Fachbereich

Geplanter Geplanter Nachbes. Abbau VzÄ Abbau VzÄ Abbau VzÄ fr. Stellen/ gesamt bis 2016 2017-2020 Mehrbedarf

BVV

- 0,5

0

0

- 0,5

BzBm

- 2,5

0

+ 1,0

- 1,5

StD + OE SPK

- 3,0

0

+ 1,0

- 2,0

0

- 1,0

0

- 1,0

Rechtsamt

- 1,0

- 1,0

0

- 2,0

SE Personal

- 5,0

0

0

- 5,0

SE Finanzen

0

- 1,5

+ 1,0

- 0,5

- 22,68

- 9,0

0

- 31,68

0

0

0

0

- 25,43

- 1,0

0

- 26,43

- 6,27

0

+ 4,0

- 2,27

0

0

0

0

Wohnungsamt

- 2,0

0

0

- 2,0

Ord. im öff. Raum

- 3,5

0

+ 1,0

- 2,5

- 2,88

0

0

- 2,88

Regionalisiertes Ordnungsamt

- 5,0

- 4,5

0

- 9,5

Weiterbildung und Kultur

- 3,0

0

0

- 3,0

Musikschule

- 1,39

- 5,91

0

- 7,3

Kultur

- 1,25

- 2,0

+ 1,0

- 2,25

Bibliotheken

- 7,41

- 7,0

0

- 14,41

Schule

- 6,0

0

0

- 6,0

Sport

- 4,5

- 3,0

0

- 7,5

- 13,9

- 2,0

+ 1,0

- 14,9

Job-Center

0

0

0

0

Jugendamt

- 29,55

- 1,0

0

- 30,55

- 5,68

0

0

- 5,68

- 1,875

0

+ 4,25

+ 2,375

- 1,0

0

0

0

- 26,0

- 62,0

0

- 88,0

0

0

0

0

0

0

0

0

Stadtentwicklungsamt

- 4,0

- 1,0

0

- 5,0

Amt für Umwelt und Natur

- 1,0

0

0

- 1,0

- 186,32

- 101,91

+ 14,25

- 273,98

Besch.vertr.

SE FM Geschäftsber. Überhang Bürgerservice

Bürgerservice Standesamt

Ordnungsamt

VetLeb

Schul- und Sportamt

VHS

Amt für Soziales

Gesundheitsamt Reg. Aufg. Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt

Straßenbaubehörde Grünflächen Friedhöfe

Wirtschaftsförd.

Gesamt

- 48 -

9. Schlussbemerkung Durch einen langwierigen und intensiven Arbeitsprozess über alle Organisationseinheiten im Bezirksamt Lichtenberg konnten die Personalabbauvorgaben des Landes Berlin untersetzt werden. Die beschlossenen Maßnahmen ziehen erhebliche Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation der Fachämter in der Bezirksverwaltung nach sich, werden zu weiteren Arbeitsverdichtungen führen und Druck auf die Qualität der Leistungserbringung ausüben. Dies ist angesichts der Vorgabe durch den Beschluss des Abgeordnetenhauses leider unumgänglich. Ein besonderes Augenmerk wird der Bezirk auf die Aufrechterhaltung der Wirtschaftlichkeit der Gesamtaufgabenwahrnehmung setzen müssen, mit dem Ziel der Beibehaltung der derzeitigen Position im überbezirklichen Vergleich. Das Konzept wurde nur möglich, weil in größerem Umfang (90 VzÄ) Leistungen an freie Träger oder Dritte übertragen werden und der Umsetzungszeitraum bis 2020 gestreckt werden konnte. Die gravierendsten Veränderungen betreffen dabei den Fachbereich Grünflächen, der ca. 44 % seines Personals abbauen muss und dadurch ein Drittel der Einsparvorgabe für den Gesamtbezirk erbringt. Für die im Konzept beschriebenen aktiven kw-Setzungen werden nun von den betroffenen Fachämtern in Zusammenarbeit mit der Serviceeinheit Personal zielführende Personalentwicklungsmaßnahmen entwickelt und mit den Kolleginnen und Kollegen und den Beschäftigtenvertretungen besprochen werden müssen. Dabei werden auch die zwischenzeitlich von der Senatsverwaltung für Finanzen vorgelegten Verwaltungsvorschriften Prämie, Rente, Teilausgleiche und Besitzstand Eingang finden. Konkrete Auswirkungen dieser Instrumente auf die Akzeptanz unter den Kolleginnen und Kollegen und die zeitliche Realisierung des Personalabbaus sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Die Personalentwicklungsmaßnahmen werden in das fortzuschreibende bezirkliche Personalentwicklungskonzept einfließen und vom Bezirksamt und den Führungskräften unterstützend begleitet werden müssen. Für die Aufrechterhaltung eines positiven Arbeitsklimas, der Identifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Bezirksverwaltung und ihren Aufgaben sowie der Wahrnehmung durch die Bürgerinnen und Bürger als kundenfreundliches und leistungsorientiertes Bezirksamt sind von allen Führungskräften entsprechende Anstrengungen zu entwickeln. Mit Spannung erwartet der Bezirk auch die überbezirkliche Koordinierung des Personalüberhangmanagements. Ohne ein ernsthaftes und ergebnisorientiertes Personalüberhangmanagement wird es der Bezirk schwer haben, sein kw zu setzendes Personal dauerhaft unterbringen zu können. Daher ist der Bezirk auf die kooperative Zusammenarbeit mit allen Bezirksund einigen Senatsverwaltungen, insbesondere der Senatsverwaltung für Finanzen, angewiesen. Unmittelbare Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2013 (erforderliche Umwandlung von Personal- in Sachmittel) sind derzeit nicht absehbar. Sollten diese eintreten, erwartet der Bezirk entsprechende Genehmigungen von Seiten der Senatsfinanzverwaltung. Neben den beschriebenen Einsparmöglichkeiten wird es im Bezirksamt Lichtenberg zukünftig aber auch Bereiche geben, in denen Personalmehrbedarfe entstehen und die einen Aufwuchs an VzÄ zur Folge haben werden. So hat das Amt für Soziales einen Mehrbedarf durch steigende Fallzahlen, vor allem in den Bereichen Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe, aber auch in anderen Transferbereichen und in der Folge auch Mehrbedarf in der Verwaltung prognostiziert. Diese Mehrbedarfsprognose beträgt durchschnittlich pro Jahr 6,16 VzÄ auf Basis einer linearen Fortschreibung der durchschnittlichen Wachstumszahlen der vergangenen fünf Jahre. Diese Mehrbedarfe wären auch Folge eines politischen Bekenntnisses zu den abgeschlossenen Zielvereinbarungen mit dem Land und würden sich bis 2016 bereits auf eine Summe i.H.v. 30,6 VzÄ summieren. Für Mehrbedarfe in dieser Dimension sieht das Bezirksamt keine Möglichkeit der Realisierung aus eigener Kraft. - 49 -

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