Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit .12.2016 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung für ...
Author: Arthur Meissner
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Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit

.12.2016 44600

Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand des Antrages: Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans 1-104, im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch, die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch, sowie die Einbringung einer Vorlage - zur Kenntnisnahme - bei der Bezirksverordnetenversammlung. 2. Berichterstatter: Bezirksstadtrat Gothe 3. Beschlussentwurf: I.

Das Bezirksamt beschließt: 1. Der Bebauungsplan 1- 104 für das Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 14 sowie Teilflächen der Gontardstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist aufzustellen. 2. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-104 wird die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt. 3. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen.

II. Bei der Bezirksverordnetenversammlung ist die beigefügte Vorlage - zur Kenntnisnahme - einzubringen. III. Mit der Durchführung des Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung beauftragt. IV. Veröffentlichung: ja V. Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen: nein a) Personalrat: b) Frauenvertretung: c) Schwerbehindertenvertretung: d) Jugend- und Auszubildendenvertretung: 1/5

4. Begründung, Rechtsgrundlagen, Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: bitten wir der beigefügten Vorlage an die Bezirksverordnetenversammlung zu entnehmen. 5. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine 6. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine 7. Integrationsrelevante Auswirkungen: keine 8. Sozialraumrelevante Auswirkungen: keine 9. Mitzeichnungen: keine

Bezirksstadtrat Gothe

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Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin

12.2016 44600 Drucksache Nr.

Vorlage - zur Kenntnisnahme über die Aufstellung des Bebauungsplanes 1-104 (Karl-Liebknecht-Straße 14), im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch. Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am

.01.2017 beschlossen:

I. Der Bebauungsplan 1-104 für das Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 14 und Teilflächen der Gontardstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, ist aufzustellen. II. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 1-104 werden die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die beiden Beteiligungen der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB entsprechend der sich hieraus ergebenden Vorgaben durchgeführt. III. Die der Durchführung dieser Planung entgegenstehenden Baugesuche sind ggf. nach § 15 Abs. 1 BauGB zurückzustellen. Veranlassung für die Einleitung des Bebauungsplanes 1-104 sind folgende städtebauliche Gründe: Aktueller Anlass der Planaufstellung Bei dem Plangebiet handelt es sich um ein unbebautes Grundstück dessen planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben derzeit nach § 34 BauGB beurteilt wird. Aufgrund von Baubegehren im Plangebiet und einer nur eingeschränkten Steuerungsmöglichkeit im Rahmen des § 34 BauGB ist zu befürchten, dass eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung nicht gewährleistet werden kann. Des Weiteren soll der Bebauungsplan ein Kerngebiet gem. § 7 BauNVO sowie zwingend eine geschlossene Bauweise und eine Durchwegung in der Erdgeschosszone festsetzen. Um dieser Herausforderung nachhaltig und stadtverträglich zu begegnen, soll dieser Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Leitbild bildet das Planwerk Innere Stadt für das Gebiet. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll darüber hinaus zum einen unter Einbezug des bestehenden Nachbargebäudes (Panorama-Haus) auf die Kubatur der ehemaligen Zentralhalle zurückgegriffen werden. Zum anderen soll hinsichtlich des Maßes auch auf das neu errichtete Gebäude Ecke Gontardstraße / Rathausstraße Bezug genommen werden, welches mit dem geplanten Vorhaben eine Torsituation zum Fernsehturm bildet. 3/5

Plangebiet und Umgebung Das Plangebiet liegt im Ortsteil Mitte südlich der Stadtbahntrasse direkt am S-und Regionalbahnhof Alexanderplatz. Das Plangebiet besteht aus dem Grundstück Karl-Liebknecht-Straße 14 sowie der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche (Gontardstraße), die bis zu deren Mitte in den Geltungsbereich einbezogen wurden. Das geplante Baugrundstück umfasst das Flurstück 406, 398 teilw. und 538 teilw. der Flur 919 der Gemarkung Mitte und ist rund 0,28 ha groß. Es befindet sich, wie auch die öffentlichen Verkehrsflächen, im Eigentum des Landes Berlin. Bestehendes Planungsrecht: Bei dem Plangebiet handelt es sich derzeit um einen unbeplanten Innenbereich gem. § 34 BauGB, der an keinen bestehenden oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan indirekt angrenzt. Nördlich des Bahnhofgebäudes befindet sich der von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt festgesetzte Bebauungsplan I-B4a-4. Dieser setzt mehrere Kerngebiete und einen Fußgängerzonenbereich fest. Südöstlich vom Plangebiet, an der Gontardstraße Ecke Rathausstraße, befindet sich der von Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt festgesetzte Bebauungsplan I-B4bb. Dieser setzt ein Kerngebiet und Straßenverkehrsflächen fest. Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan (FNP) von Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 05. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 09. Juni 2016 (ABI. S. 1362), ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans als Gemischte Baufläche G 1 mit einer Einzelhandelskonzentration entlang der Karl-Liebknecht-Straße dargestellt. Bereichsentwicklungsplanung Der am 18.11.2004 von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossene Bezirksentwicklungsplan des Bezirks Mitte stellt das Plangebiet als Kerngebiet dar. Verfahrensart Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. A) Rechtsgrundlage: - § 15 i. V. m. § 36 BezVG - Baugesetzbuch B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Für die Veröffentlichung der öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in 3 Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von jeweils ca. 3.500 € benötigt, die im Bezirksplan 2017 unter Kapitel 4200, Titel 53121, bereitzustellen sind.

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b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin,

Bezirksbürgermeister von Dassel

Bezirksstadtrat Gothe

Anlagen • Anlage 1: Räumlicher Geltungsbereich

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