BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF  der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsi...
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BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

 der

LANDESGRUPPE BRANDENBURG der

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Mitglieder:

Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB

Nr. 13 / 2014 (04. April 2014) Inhaltsverzeichnis: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.

Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden Bundeskabinett beschließt Mindestlohngesetz Eckwerte des Arbeitsmarktes im März 2014 Gesetzliche Neuregelungen zum 01. April 2014 WM-Spiele bis zum Abpfiff auch im Freien Bruttostromerzeugung 2013 Kurz notiert

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, am kommenden Sonnabend findet der 26. Parteitag der CDU Deutschlands in Berlin statt. Im Mittelpunkt wird die Verabschiedung des Europawahlprogramms der Union stehen. Währenddessen hat der Präsident des Europaparlaments und Spitzenkandidat der europäischen Sozialisten (SPE) für die kommende Europawahl, Martin Schulz, eine kritische Stellungnahme des Haushaltkontrollausschusses an seiner Amtsführung nicht zur Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments zugelassen. Martin Schulz steht damit erneut in der Kritik. Offenbar ist

er nicht in der Lage, seine Spitzenkandidatur für die Sozialdemokraten bei der Europawahl von seinem Amt als Präsident des Europäischen Parlaments zu trennen. Mit Geschäftsordnungstricks verhindert er einen Plenarbeschluss, in dem seine Amtsführung kritisch unter die Lupe genommen wird. Martin Schulz, der sich ansonsten gerne als Vorkämpfer für die Rechte des Europäischen Parlamentes aufspielt, diskreditiert mit dieser Vorgehensweise das Amt des Parlamentspräsidenten. Denn das Amt erfordert zwingend Überparteilichkeit. Ein solcher Vorgang wäre im Deutschen Bundestag nicht denkbar. Martin Schulz sollte endlich einen Trennstrich zwischen dem Präsidentenamt und seiner Spitzenkandidatur ziehen. Ihr

Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2.

Bundeskabinett beschließt Mindestlohngesetz

Deutschland bekommt zum 1. Januar 2015 einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Auf diesen Mindestlohn haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber. Abweichungen vom gesetzlichen Mindestlohn sind bis 31. Dezember 2016 möglich - durch Tarifverträge auf Branchenebene. Diese müssen über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) allgemeinverbindlich gemacht werden. Der Mindestlohn wird ab 2018 jährlich angepasst. Über die Anpassung entscheidet eine aus Arbeitgeberund Arbeitnehmervertretern zusammengesetzte, unabhängige Mindestlohnkommission. Wissenschaftler beraten die Mindestlohnkommission. Die Bundesregierung kann die Anpassung durch Verordnung für alle Arbeitgeber sowie Beschäftigte verbindlich machen. Zu den weiteren Regelungen gehört – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – dass das ArbeitnehmerEntsendegesetz für alle Branchen geöffnet wird. Zudem wird die Allgemeinverbindlich-Erklärung von Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz reformiert. Sie ist künftig möglich:  

wenn ein konkretes öffentliches Interesse vorliegt. Das heißt: wenn ein Tarifvertrag für die Arbeitsbedingungen überwiegende Bedeutung erlangt hat, oder wenn die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen verlangen, den Tarifvertrag allgemeinverbindlich zu machen.

Die Tarifvertragsparteien müssen dafür einen gemeinsamen Antrag stellen. Gleichzeitig wird der Bestand der sozialpolitisch besonders bedeutsamen Sozialkassen, beispielsweise im Baubereich, gesichert. Das Gesetz wird im Jahr 2020 evaluiert. 2.1.

Wer ist in der Mindestlohnkommission?

Die Mindestlohnkommission wird alle fünf Jahre durch die Bundesregierung neu berufen. Sie besteht aus einer oder einem Vorsitzenden, sechs weiteren stimmberechtigten ständigen Mitgliedern (jeweils 3 Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite) und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft ohne 2

Stimmrecht. Die Mitglieder werden von den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen. 2.2.

In welchen Branchen gibt es zurzeit branchenspezifische Mindestlöhne?

Zum 1. April 2014 gibt es in 13 Branchen spezifische Mindestlöhne bzw. eine Lohnuntergrenze: Bauhauptgewerbe, Bergbau, Aus- und Weiterbildung, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerke, Gebäudereinigung, Maler und Lackiererhandwerk, Pflegebranche, Wäschereidienstleistungen, Abfallwirtschaft, Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Eine Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und einen Mindestlohn im Friseurhandwerk auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes. Die Zahl der Beschäftigten, für die ein Mindestlohn gilt, liegt zurzeit bei fast 4 Millionen. 2.3.

Warum wird das Arbeitnehmerentsendegesetz für alle Branchen geöffnet?

Die über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz geschaffenen Branchenmindestlöhne haben sich bewährt. Sie sollen zukünftig nicht nur für die bereits im AEntG erwähnten Branchen, wie Baugewerbe, Gebäudereinigung, Sicherheitsgewerbe, sondern für alle Branchen ermöglicht werden. Mit dieser Öffnung für alle Branchen erhält jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer den vereinbarten Mindestlohn, ganz gleich, ob er aus dem Inland oder Ausland komme. Auch ausländische Arbeitnehmer würden so vor menschenunwürdigen Löhnen geschützt. 2.4.

Wird der Mindestlohn auch für Saisonarbeit oder Beschäftigte gelten, die pro Stück bezahlt werden, wie z. B. in der Zeitungszustellung?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Stücklöhne gibt es auch weiterhin. Wichtig ist dabei, dass die Beschäftigten für jede gearbeitete Stunde umgerechnet mindestens 8,50 Euro erhalten. Gerade Obst- und Gemüsebauern, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, erhalten durch den Gesetzentwurf die Möglichkeit, sich in angemessener Zeit auf den Mindestlohn einzustellen. Im Falle einer bundesweiten tariflichen Regelung können die Landwirte ihre Betriebe bis zum 1. Januar 2017 an den allgemeinen Mindestlohn von 8,50 Euro je Zeitstunde anpassen. In der Landwirtschaft kann die Einführung des flächendeckenden Mindestlohns damit Schritt für Schritt erfolgen - und nicht - wie befürchtet - auf einen Schlag. Jetzt liegt der Ball bei den Tarifvertragsparteien, einen passgenauen Branchentarifvertrag auszuhandeln. Wir sind zuversichtlich, dass sie von ihrer Tarifautonomie verantwortungsvoll Gebrauch machen werden, um eine ausgewogene Vereinbarung abzuschließen. 2.5.

Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Der Mindestlohn gilt nicht für:     

Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer Beschäftigung, um den besonderen Eingliederungsschwierigkeiten dieses Personenkreises Rechnung zu tragen, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung. So werden Fehlanreize bei jungen Menschen vermieden, sich gegen eine Ausbildung zu entschließen, Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung leisten, Praktikanten, die ein Orientierungs-Praktikum von bis zu sechs Wochen vor Berufsausbildung oder Studium leisten, Praktikanten, die ein Praktikum von bis zu sechs Wochen begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung leisten.

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Die Vergütung von Auszubildenden sowie ehrenamtlich Tätigen wird nicht mit diesem Gesetz geregelt. 2.6. Wer prüft, ob der Mindestlohn gezahlt wird? Die Zollbehörden prüfen das. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden. Über eine Mindestlohn-Hotline wird es schnell und einfach möglich sein, sich zu informieren. Dort kann man auch Hinweise geben, wo der Mindestlohn eventuell nicht eingehalten wird. 2.7. In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn? In fast allen EU-Mitgliedstaaten - 21 der 28 - gilt ein branchenübergreifender gesetzlicher Mindestlohn. Ausnahmen sind - neben derzeit noch Deutschland - Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern. 2.8. Zeitplan Tarifpaket: Die Beratungen im Bundestag sollen noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden. Die Beschlussfassung im Bundesrat ist für September 2014 geplant, so dass das Gesetz pünktlich zum 1. Januar 2015 in Kraft treten kann.

3.

Eckwerte des Arbeitsmarktes im März 2014

Im März hat sich die gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt fortgesetzt. Neben der üblichen Frühjahrsbelebung kommt auch die gute Konjunktur auf dem Arbeitsmarkt an. Die Arbeitslosigkeit hat von Februar auf März um 83.000 auf 3.055.000 abgenommen. Der Rückgang fällt etwas stärker aus als jahreszeitlich üblich. Saisonbereinigt ist die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat daher um 12.000 zurückgegangen. Gegenüber dem Vorjahr waren 43.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit betrug im Februar 2,35 Millionen und die Erwerbslosenquote lag bei 5,5 Prozent. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) waren im März 1.026.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum März 2013 ergibt sich ein Rückgang von 46.000. Insgesamt 991.000 Personen erhielten im März 2014 Arbeitslosengeld; 38.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 4.427.000. Gegenüber März 2013 war dies ein Rückgang von 55.000 Personen. 8,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter sind hilfebedürftig. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende waren 2.029.000 Menschen arbeitslos gemeldet, rund 3.000 mehr als vor einem Jahr. Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist nicht arbeitslos. Das liegt daran, dass diese Personen erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden. Im Februar 2014 waren nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes rund 41,7 Millionen Personen mit Wohnort in Deutschland erwerbstätig. Gegenüber Februar 2013 war das ein Plus von 315 000 Personen oder 0,8 %. In den Monaten Oktober bis Dezember 2013 hatte die entsprechende Zuwachsrate bei + 0,6 % gelegen, im Januar 2014 bei + 0,7 %. Zu dieser Entwicklung hat auch der milde Winter beigetragen. Erwerbslos waren im Februar 2014 rund 2,3 Millionen Personen, 198 000 weniger als ein Jahr zuvor. Nach vorläufigen Ergebnissen der Erwerbstätigenrechnung erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen im Februar 2014 gegenüber dem Vormonat Januar 2014 um 29 000 Personen oder um 0,1 %. Saisonbereinigt, das heißt nach rechnerischer Ausschaltung der üblichen jahreszeitlich bedingten Schwankungen, nahm die Erwerbstätigenzahl im Februar 2014 gegenüber dem Vormonat um 45 000 Personen oder um 0,1 % zu.

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Die Nachfrage nach Arbeitskräften liegt auf einem guten Niveau und zeigt in den letzten Monaten tendenziell eine leichte Aufwärtsbewegung. Saisonbereinigt liegt die Nachfrage um 1.000 im Plus. Im März waren 447.000 Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Das waren 4.000 mehr als vor einem Jahr. Besonders gesucht sind zurzeit Arbeitskräfte in den Bereichen Verkauf, Mechatronik, Energie und Elektro, Metall-, Maschinen- und Fahrzeugtechnik, Verkehr, Logistik, Tourismus und Gastronomie sowie in Gesundheitsberufen. Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – stieg im März um einen Punkt auf 154 Punkte. Die Zahl der Bewerber, die für den Herbst 2014 eine duale Ausbildung anstreben und sich von Oktober 2013 bis März 2014 bei der Ausbildungsvermittlung gemeldet haben, fällt mit 417.000 Bewerbern um 11.000 höher aus als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig ist auch die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen gestiegen und zwar um 8.000 auf 412.000 Ausbildungsstellen. Angebot und Nachfrage haben sich in den letzten Jahren zahlenmäßig angenähert. Dennoch fällt die Bewerberzahl rechnerisch um 5.000 höher aus als die Zahl der Stellenmeldungen (Vorjahr 1.000). Zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings zu früh, die weitere Entwicklung differenziert einzuschätzen, weil der Ausbildungsmarkt aktuell noch stark in Bewegung ist.

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4.

Neuregelungen zum 1. April 2014

4.1.

Preisstopp für Arzneimittel verlängert

Damit die Beiträge zur Krankenversicherung für die Versicherten bezahlbar bleiben, dürfen die Ausgaben nicht unbegrenzt steigen. Deshalb wurde der Preisstopp für Arzneimittel bis Ende 2017 verlängert. Der Rabatt, den Pharmahersteller den Krankenkassen gewähren müssen, wird von sechs auf sieben Prozent erhöht. Das entlastet die Gesetzliche Krankenversicherung um rund 650 Millionen Euro im Jahr. 4.2.

Rentenbeitragssatz bleibt 2014 unverändert

Nach der Zustimmung im Bundestag hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 14. März das Beitragssatzgesetz 2014 gebilligt. Der Rentenbeitragssatz von 18,9 Prozent bleibt damit unverändert. 4.3.

Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Neue Vorschriften im Arzneimittelgesetz sollen den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung reduzieren. Sie ermöglichen es Tierhaltern und Überwachungsbehörden, die Verwendung von Antibiotika besser zu beurteilen. Bei Bedarf können die Kontrollbehörden einschreiten.

5.

WM-Spiele bis zum Abpfiff auch im Freien

Die Bundesregierung hat eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehübertragungen im Freien beschlossen. Damit ist sogenanntes "Public Viewing" während der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 auch für späte Spiele möglich. Die Fußballspiele am Austragungsort Brasilien beginnen wegen der Zeitverschiebung oft erst um 22 Uhr oder später. Das führt zu Konflikten mit dem nächtlichen Lärmschutz. Da es sich bei der Fußball-WM um eine internationale Sportveranstaltung von herausragender Bedeutung handelt, gelten – wie schon für drei vorherige Fußballwelt- und Europa-Meisterschaften – Ausnahmeregelungen. So bekommen die Zuschauer in Deutschland die Gelegenheit, in größerer Gemeinschaft mit anderen die WM-Spiele "live" zu verfolgen. Die Ausnahmeregelungen berücksichtigen sowohl das öffentliche Interesse an den Fernsehübertragungen als auch den Mindestschutz betroffener Anwohner. Mit der Verordnung erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, Public Viewing, also öffentliches Fußballgucken, zuzulassen. Denn die kommunalen Behörden entscheiden für jeden Fall, ob eine Ausnahme zugelassen wird. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Das wird voraussichtlich Ende Mai passieren.

6.

Bruttostromerzeugung 2013

In Deutschland wurden 2013 rund 634 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt. 24 % stammten aus erneuerbaren Energien. Während 2013 somit fast ein Viertel des Stroms aus regenerativen Energien gewonnen wurde, waren es im Jahr 2000 gerade einmal 7 %. Bedeutendster erneuerbarer Energieträger war damals die Wasserkraft (4 %). 2013 wurde Ökostrom vor allem durch Windkraft (8 %), Biomasse (7 %) und Photovoltaik (5 %) erzeugt.

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Im Rahmen der Energiewende sollen erneuerbare Energien langfristig zum wichtigsten Energieträger werden. Ihr Anteil an der Bruttostromerzeugung in Deutschland soll bis 2050 auf mindestens 80 % steigen. 2013 war mit Braunkohle jedoch noch eine fossile Energiequelle wichtigster Energieträger. Zusammen mit Steinkohle machte Braunkohle 45 % der Bruttostromerzeugung aus.

7.

Kurz notiert

7.1.

Unternehmen erzielen 12 % des Umsatzes mit Online-Verkäufen

Im Jahr 2012 erzielten Unternehmen in Deutschland 12 % des Gesamtumsatzes mit Online-Verkäufen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, vertrieb fast jedes fünfte Unternehmen (19 %) seine Waren oder Dienstleistungen neben herkömmlichen Vertriebswegen auch über das Internet oder über andere computergestützte Netzwerke mittels elektronischen Datenaustauschs (EDI = Electronic Data Interchange). Die Ergebnisse für Deutschland zeigen, dass Unternehmen bei elektronischen Verkäufen verstärkt auf Websites setzen: 93 % der Unternehmen mit Online-Handel erhielten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen über eine Website und 21 % in strukturierter Form über EDI. 14 % der Unternehmen mit Online-Handel bezogen Bestellungen über beide Formate, Website und EDI.

7.2.

Binnenschifffahrt 2013: 1,7 % mehr Güter

Im Jahr 2013 stieg die Güterbeförderung der Binnenschifffahrt um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden 2013 insgesamt 226,9 Millionen Tonnen Güter auf deutschen Binnenwasserstraßen transportiert. Im Jahr davor waren es 223,2 Millionen Tonnen. Positiv entwickelten sich 2013 allerdings nur der Empfang aus dem Ausland und der Verkehr innerhalb Deutschlands. So nahm die aus ausländischen Häfen kommende Gütermenge um 4,5 % zu, die zwischen ausschließlich deutschen Häfen beförderte Gütermenge um 0,2 %. Abnahmen gab es dagegen beim Versand ins Ausland (– 0,8 %) und beim Durchgangsverkehr (– 2,6 %).

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Der Containerverkehr in der Binnenschifffahrt wuchs 2013 gegenüber dem Vorjahr nur unterdurchschnittlich mit + 0,7 % auf 2,2 Millionen TEU (Twenty-foot Equivalent Unit = 20-FußContainer). Redaktion:

Uwe Schüler, Landesgruppenreferent

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