BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF  der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsit...
Author: Katarina Sachs
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BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

 der

LANDESGRUPPE BRANDENBURG der

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder:

Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 47 / 2015 (04. Dezember 2015)

Inhaltsverzeichnis: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden Bundestag beschließt Mandat für Syrien-Einsatz Eckwerte des Arbeitsmarktes im November 2015 Gesetzliche Neuregelungen zum 01.12.2015 Bundeskabinett erhöht Mindestlohn für pädagogisches Personal Aus- und Weiterbildung Mindestlohn für Dachdecker steigt 7,55 Millionen Empfänger/-innen von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2014 Kurz notiert

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, am heutigen Freitag hat der Deutsche Bundestag den Einsatz der Bundeswehr in Syrien im Rahmen der internationalen Koalition gegen den Terrorismus des sogenannten Islamischen Staates beschlossen. Eine Entscheidung, die keinem Abgeordneten leicht gefallen ist. Die Grundlage für das Mandat ist Artikel. 51 der Charta der Vereinten Nationen i.V. mit Art. 42 Abs. 7 des Vertrags über die Europäische Union sowie diverser Resolutionen des VN-Sicherheitsrates. Der deutsche Beitrag umfasst die Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung, Begleitschutz für den französischen Flugzeugträger Charles de Gaulle sowie Stabspersonal. Insgesamt sollen sich an dem Einsatz bis zu 1200 Soldatinnen und Soldaten mit Ausrüstung beteiligen. Der Einsatz ist eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und

politische, humanitäre, und militärische Ebenen hat. Ziel ist es, den IS einzudämmen und Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden. Ebenso soll durch diplomatische Bemühungen auf internationaler Ebene eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der Region erreicht werden. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen schönen 2. Advent. Ihr

Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender

2.

Bundestag beschließt Mandat für Syrien-Einsatz

Die Bundesregierung hat am 1. Dezember beschlossen, Frankreich, den Irak und die internationale Allianz gegen den „Islamischen Staat“ (IS) auch militärisch zu unterstützen. Der Deutsche Bundestag hat dem Antrag am heutigen Freitag zugestimmt. In namentlicher Abstimmung votierten insgesamt 445 Abgeordnete für den Einsatz, 146 dagegen und 7 haben sich enthalten. Insgesamt bis zu 1.200 Soldaten sollen sich an diesem Einsatz der Bundeswehr beteiligen. Er umfasst vor allem die Komponenten Luftbetankung (circa 150 Soldaten), Aufklärung (400 bis 500), seegehenden Schutz (circa 300) sowie Stabspersonal zur Unterstützung (circa 50). Zudem sieht der Antrag der Bundesregierung einen personellen Puffer vor. Konkret bedeutet das Folgendes: 2.1.

Fregatte schützt Flugzeugträger

Eine deutsche Fregatte wird ihren Beitrag zum Schutz des französischen Flugzeugträgers Charles de Gaulle im östlichen Mittelmeer leisten. Die Charles de Gaulle ist Frankreichs einziger Träger und dient als schwimmende Luftwaffenbasis vor der syrischen Küste. Auf ihm sind Jets stationiert, die Luftangriffe gegen Den IS in Syrien fliegen. Dass ein Flugzeugträger durch mehrere andere Schiffe gegen Angriffe geschützt wird, ist internationaler Standard: Die Träger selbst sind nur schwach bewaffnet und allein schon wegen ihrer Größe leicht verwundbar. Die Deutsche Marine ist auf diesen Auftrag bestens vorbereitet: Schon mehrfach haben ihre Fregatten den Schutz von US-Flugzeugträgern übernommen. Nun hat Frankreich um Beteiligung am Schutz seines Trägers gebeten. Die Fregatte Augsburg, ein Schiff der Bremen-Klasse, wird hierzu beitragen und dem französischen Trägerverband unterstellt. 2.2.

Fliegende Tankstellen

Tankflugzeuge versorgen andere Maschinen im Flug mit neuem Treibstoff. Die Jets müssen also seltener ihre Basis anfliegen und sind deshalb länger über dem Einsatzgebiet verfügbar. So sinnvoll Tankflugzeuge sind, so knapp sind sie auch: Frankreich, wie auch die gesamte Anti-IS-Koalition, sind für jeden weiteren Tanker dankbar. Die deutsche Luftwaffe kann hier mit Maschinen des Typs Airbus A 310 MRTT unterstützen. Das Kürzel steht für Multi Role Transport Tanker: Nach entsprechender Umrüstung können die Flieger als Transportflugzeug für Menschen und Material, als Tankflugzeug oder auch als „fliegende Intensivstation“ für die medizinische Evakuierung Schwerverletzter eingesetzt werden. Die Luftwaffe verfügt über fünf Maschinen dieses Typs.

2

2.3.

Aufklärung aus dem All

Informationen über Aktivitäten und Infrastruktur des Gegners, aber auch über die Lage ziviler Objekte zu gewinnen, ist das Ziel militärischer Aufklärung. Satelliten können hierfür wichtige Erkenntnisse liefern. Frankreich nutzt das Satelliten-System Helios, das optische (fotografische) Bilder liefert. Das deutsche System SAR Lupe kann Radarbilder aus dem All beisteuern – völlig unabhängig von Tageslicht und Witterung. Beide Systeme ergänzen sich also zu einem umfassenden Lagebild. SAR Lupe besteht aus fünf Satelliten, einer Bodenempfangsstation und einer Missionskontrolle beim Kommando Strategische Aufklärung in Bonn. 2.4.

Aufklärungstornados

Die deutsche Luftwaffe besitzt insgesamt 85 Tornado-Jets in zwei Grundvarianten: den Jagdbomber IDS (Interdiction Strike) und den Tornado ECR (Electronic Combat and Reconnaissance). Der IDS-Tornado ist zugleich die Basis für die Aufklärungsversion Recce. Die Sensoren (optisch und infrarot) werden in einem Behälter unter dem Rumpf des Luftfahrzeuges mitgeführt. Seit dem Jahr 2009 verfügt die Luftwaffe über das digitale Aufklärungssystem „RecceLite“. Mit dessen Einsatz können eine deutlich höhere Qualität der Aufklärungsergebnisse und eine verbesserte Auswertemöglichkeit erzielt werden. Darüber hinaus ist eine Echtzeitübertragung der Aufklärungsergebnisse im Flug an die Bodenstation möglich. „RecceLite“ ist in der Lage, hochauflösendes digitales Bildmaterial bei Tage und Nacht mit Hilfe von Infrarot- und optischen Sensoren aus niedrigen und mittleren Höhen zu sammeln. Von April 2007 bis Ende 2010 wurden deutsche Aufklärungstornados bei der ISAF in Afghanistan eingesetzt. Nun wird die Bundeswehr bis zu sechs Maschinen zur Verfügung stellen. Zusammen mit einem Tankflugzeug werden sie im türkischen Incirlik stationiert. Die zweisitzigen Recce-Tornados sind zum Eigenschutz bewaffnet. Es ist aber nicht geplant, sie gegen Bodenziele einzusetzen. 2.5.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die Entsendung ist die Unterstützung Frankreichs, Iraks und der internationalen Allianz in ihrem Kampf gegen den IS auf der Grundlage des im Artikel 51 der VN-Charta verbrieften Rechts auf kollektive Selbstverteidigung in Verbindung mit dem Aufruf des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen an alle Nationen, die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung des sogenannten IS in Syrien zu ergreifen (Resolution 2249 vom 20. November). Dort heißt es unter anderem: Die Nationen werden aufgefordert, „sofern es ihnen möglich ist, sich dem Kampf gegen den IS anzuschließen und ihre Anstrengungen zur Verhinderung von weiteren Angriffen der Gruppe zu verdoppeln.“ Die Staaten werden zudem dazu aufgerufen „in den vom IS kontrollierten Gebieten im Irak und in Syrien mit allen Mitteln in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, der VN-Charta und den Menschenrechten tätig zu werden, um Terrorakten zuvorzukommen, diese zu unterbinden sowie die Rückzugsräume zu zerstören.“ Die Unterstützung Frankreichs erfolgt zudem im Rahmen der Beistandspflicht unter den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Artikel 42 (7) des EU-Vertrags. Die Entsendung erfolgt im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 (2) des Grundgesetzes. 2.6.

Kontext des Einsatzes

Schon jetzt bildet die Bundeswehr zusammen mit internationalen Partnern im Nordirak kurdische Peschmerga für ihren Kampf gegen den IS aus. Auch Lieferungen mit Material, Waffen und Munition haben sie hierfür erhalten. Der deutsche Beitrag im Nordirak soll von rund 100 auf bis zu 150 Soldaten aufgestockt werden. Außerdem hat Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen angekündigt, dass bis zu 650 deutsche Soldaten zur Friedenssicherung ins westafrikanische Mali geschickt werden und besonders die Bereiche Logistik und Aufklärung verstärken sollen. Dieses würde Frankreich zusätzlich entlasten. Der Bundestag muss sowohl der höheren Mandatsobergrenze im Nordirak als auch dem Engagement in Mali noch zustimmen. 3

2.7.

Ausblick und Kosten

Über den Antrag der Bundesregierung zum Einsatz der Bundeswehr gegen den IS muss nun der Bundestag in insgesamt drei Lesungen beraten und diesen beschließen. Die dritte Lesung ist für den Vormittag des 4. Dezembers angesetzt. Voraussichtlich in der Folgewoche werden erste Flugzeuge in die Türkei verlegt werden. Die volle Einsatzbereitschaft des Kontingents soll im Januar erreicht sein. Der Einsatz ist auf zunächst ein Jahr befristet. Für 2016 sind einsatzbedingte Sofortausgaben in Höhe von rund 134 Millionen Euro veranschlagt. 2.8.

Geplantes Einsatzgebiet

Laut Beschluss der Bundesregierung erfolgt der Einsatz vorrangig im und über dem Operationsgebiet des IS in Syrien, auf dem Territorium von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, im östlichen Mittelmeer, im Persischen Golf, im Roten Meer sowie den angrenzenden Seegebieten. Hinzu kommt Personal in Stäben anderer Staaten und der internationalen Allianz.

3.

Eckwerte des Arbeitsmarktes im November 2015

Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist von Oktober auf November um 16.000 auf 2.633.000 gesunken. Im Durchschnitt der letzten drei Jahre ist die Arbeitslosigkeit im November um 4.000 oder 0,2 Prozent gesunken. Gegenüber dem Vorjahr waren 84.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit betrug im Oktober 1,86 Millionen und die Erwerbslosenquote lag bei 4,4 Prozent. Im Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) waren im November 764.000 Menschen arbeitslos gemeldet. Im Vergleich zum November 2014 ergab sich ein Rückgang von 70.000. Insgesamt 748.000 Personen erhielten im November 2015 Arbeitslosengeld, 50.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im November bei 4.297.000. Gegenüber November 2014 war dies ein Rückgang von 13.000 Personen. 8,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig. In der Grundsicherung für Arbeitsuchende waren 1.869.000 Menschen arbeitslos gemeldet, 13.000 weniger als vor einem Jahr. Ein Großteil der Arbeitslosengeld II-Bezieher ist nicht arbeitslos. Das liegt daran, dass diese Personen mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig sind, kleine Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder sich noch in der Ausbildung befinden. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind saisonbereinigt weiter gewachsen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Oktober saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 27.000 gestiegen. Mit 43,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 385.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat nach der Hochrechnung der Bundesagentur für Arbeit von August auf September saisonbereinigt um 60.000 zugenommen. Mit 31,35 Millionen Personen lag die Beschäftigung gegenüber dem Vorjahr um 688.000 im Plus. Die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist weiter aufwärtsgerichtet. Im November waren 610.000 Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet, 96.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt lag die Nachfrage gegenüber dem Vormonat um 11.000 im Plus. Besonders gesucht waren auch aufgrund des Weihnachtsgeschäfts Arbeitskräfte in den Berufsfeldern Verkehr und Logistik sowie im Verkauf. Es folgten Berufe in der Maschinen- und Fahrzeugtechnik, Metallerzeugung, -bearbeitung, Metallbau, Mechatronik, 4

Energie- und Elektrotechnik und medizinische Gesundheitsberufe. Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – stieg im November 2015 um vier auf 206 Punkte. Die Nachfrage nach Arbeitskräften hat damit noch einmal deutlich zugelegt.

4.

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.12.2015

4.1.

Reform des Verfassungsschutzes

Die Bundesregierung ordnet die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern neu. So können Informationen leichter ausgetauscht werden. Ziel der Reform ist der Schutz vor Extremismus und Terrorismus. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 21. November 2015 in Kraft getreten. 4.2.

Kampf gegen Korruption

Seit dem 26. November 2015 gilt eine erweiterte Strafbarkeit der Korruption im geschäftlichen und privaten Sektor. Insbesondere grenzüberschreitende Korruption wird stärker bekämpft. Gleiches gilt für die Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von internationalen Amtsträgern. Deutsches Strafrecht wird an EU-Vorgaben angepasst. 4.3.

Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare

Das Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" sieht Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen vor. Die Anpassungen betreffen besonders das Zivilrecht sowie das Sozial- und Verfahrensrecht. Es ist am 26. November 2015 in Kraft getreten. 4.4.

Trinkwasser noch strenger überwacht

Seit 1. Dezember 2015 wird Trinkwasser umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei210 und Polonium-210. Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall auftreten können, werden erkannt und beseitigt. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt sehr gering. 4.5.

Mehr Pflege und bessere Hygiene im Krankenhaus

Seit dem 5. November gelten im Krankenhausstrukturgesetz folgende Neuregelungen:  

Das Pflegestellen-Förderprogramm ermöglicht die Neueinstellung von Pflegepersonal sowie die Aufstockung von Teilzeitstellen. Das Hygieneförderprogramm zum Schutz vor Krankenhausinfektionen wird fortgeführt und erweitert.

Weitere Regelungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft. 4.6.

Weitere psychoaktive Stoffe verboten

Seit dem 21. November 2015 gilt das Verbot von sechs weiteren gesundheitsgefährdenden psychoaktiven Stoffen im Betäubungsmittelgesetz: Clephedron (4-CMC, 4-Chlormethcathinon), Diclazepam (2'Chlordiazepam), Flubromazepam, MDMB-CHMICA, 3-Methoxyphencyclidin (3-MeO-PCP), NM-2201 (CBL-2201).

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4.7.

Bezahlen im Onlineshop sicherer

Beim Bezahlen im Internet mit Kreditkarte, Lastschriftverfahren oder Überweisung, müssen Bankinstitute seit November ab einem Betrag von 30 Euro die Identität doppelt prüfen. Etwa mit einem Passwort und einer zusätzlichen TAN-Nummer, die ans Handy geschickt wird, oder einem Fingerabdruck-Scan. 4.8.

Neues Atommüll-Entsorgungsprogramm

Mit dem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ hat die Bundesregierung ein umfassendes Konzept für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt. Grundlage ist eine Aufstellung aller Arten radioaktiver Abfälle, die in Deutschland endgelagert werden müssen. Das 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ist am 21. November 2015 in Kraft getreten. 4.9.

Mehr Stellen für Flüchtlingsarbeit

Ab Dezember können Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes auch gezielt in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden. Dazu werden 10.000 neue Stellen geschaffen. Flüchtlinge und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive können sich ebenfalls bewerben (siehe Berlin-Intern letzte Woche).

5.

Bundeskabinett erhöht Mindestlohn für pädagogisches Personal Aus- und Weiterbildung

Ab 1. Januar 2016 steigt der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung: in den alten Bundesländern auf 14 Euro, in den neuen Bundesländern auf 13,50 Euro. Ab Januar 2017 gelten 14,60 Euro bundesweit. Das Kabinett hat die Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt. Der Mindestlohn gilt auch für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Der Branchenlohn geht dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro vor. Die Tarifparteien hatten nach Abschluss ihres Änderungstarifvertrages vom 27. August 2015 beantragt, den ausgehandelten Mindestlohn für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. Damit gilt er auch in Aus- und Weiterbildungsunternehmen, die nicht tariflich gebunden sind. Die vorherige Mindestlohnverordnung für die Branche wird am 31. Dezember 2015 außer Kraft treten. Auch der jährliche Urlaubsanspruch wird neu geregelt: Er beträgt bei einer 5-Tage-Woche mindestens 29 Arbeitstage. Hintergrund: Nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sind weiterhin branchenbezogene Mindestlöhne möglich. Damit kann der individuellen Situation der jeweiligen Branche Rechnung getragen werden. Tarifpartner können gemeinsam beantragen, branchenbezogene Mindestlöhne für allgemeinverbindlich zu erklären, um sicherzustellen, dass dieser flächendeckend für in- und ausländische Arbeitnehmer angewendet wird. Aktuell gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung gemäß Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Mindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.

6

6.

Mindestlohn für Dachdecker steigt

Ab 1. Januar 2016 gelten für Dachdecker höhere Mindestlöhne: bundeseinheitlich 12,05 Euro. Ab Januar 2017 steigen sie auf 12,25 Euro. Das Kabinett hat die Mindestlohnverordnung für die Branche gebilligt. Die Tarifparteien im Dachdeckerhandwerk haben im Juni 2015 einen Änderungstarifvertrag mit höheren Mindestlöhnen beschlossen. Sie beantragten, den neuen Mindestlohntarifvertrag per Verordnung auf die ganze Branche zu erstrecken. Die achte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für das Dachdeckerhandwerk soll zum 1. Januar in Kraft treten. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind. Im Dachdeckerhandwerk arbeiten gut 63.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn gilt auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt. Sie werden erstmals in den Geltungsbereich des Dachdecker-Tarifmindestlohnes und der Mindestlohnverordnung einbezogen. Der Mindestlohn gilt ebenfalls für Beschäftigte, die von Arbeitgebern mit Sitz im Ausland entsendet werden. Der Mindeststundenlohn in Euro für Dachdecker beträgt:  

ab 01.01.2016 bis 31.12.2016: 12,05 Euro ab 01.01.2017 bis 31.12.2017: 12,25 Euro

Damit liegt der Mindestlohn für Dachdecker über dem seit 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Zeitstunde. Die siebte Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk läuft zum 31. Dezember 2015 aus. Bis dahin beträgt der Mindeststundenlohn 11,85 Euro.

7.

7,55 Millionen Empfänger/-innen von sozialer Mindestsicherung am Jahresende 2014

Zum Jahresende 2014 erhielten in Deutschland rund 7,55 Millionen Menschen und damit 9,3 % der Bevölkerung soziale Mindestsicherungsleistungen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen damit sowohl die Anzahl als auch der Anteil der Empfängerinnen und Empfänger an der Gesamtbevölkerung gegenüber dem Vorjahr (7,38 Millionen oder 9,1 %) leicht an. Im Jahr 2012 hatte die Zahl der Empfänger/innen von Transferleistungen bei 7,25 Millionen Menschen (oder 9,0 %) gelegen. Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:     

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende“; so genanntes Hartz IV), Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII „Sozialhilfe“ ohne einmalige Leistungen, Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und Leistungen der Kriegsopferfürsorge im Inland nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG).

Ende 2014 waren die Menschen in Berlin (19,3 %) und Bremen (17,5 %) am häufigsten auf Leistungen der sozialen Mindestsicherung angewiesen. Am geringsten war die Inanspruchnahme in Bayern (4,7 %) und Baden-Württemberg (5,3 %). Die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II stellten weiterhin die größte Gruppe von Empfängern sozialer Mindestsicherungsleistungen. Ende Dezember 2014 betrug deren Anzahl 6,03 Millionen. Die Anzahl der Berechtigten von Mindestsicherungsleistungen im 7

Rahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII („Hilfe zum Lebensunterhalt“ und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“) lag bei 1,14 Millionen. Die nächst größere Gruppe ist die der Leistungsberechtigten von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ende 2014 lag deren Zahl bei 362 900. Von allen Teilgruppen der Leistungsbezieher von Mindestsicherungsleistungen ist deren Anzahl im Vergleich zum Vorjahr absolut und relativ am stärksten gewachsen und zwar um 138 000 oder 61,3 %.

8.

Kurz notiert

8.1.

2014 hat für 531 500 junge Menschen eine Hilfe zur Erziehung begonnen

Im Jahr 2014 hat für 531.500 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland eine erzieherische Hilfe des Jugendamtes oder einer Erziehungsberatungsstelle begonnen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, waren das 11.700 junge Menschen mehr als im Jahr 2013 (+ 2,3 %). Eltern haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können, die Hilfe aber für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Auch jungen Erwachsenen soll eine Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und für die eigenverantwortliche Lebensführung gewährt werden, sofern dies die individuelle Lebenssituation notwendig macht. Den größten Anteil unter allen neu gewährten erzieherischen Hilfen hatte mit 64,5 % die Erziehungsberatung: Knapp 312 000 junge Menschen waren im Jahr 2014 hiervon erstmals betroffen. Ihre Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % an. Rund 60 000 Familien erhielten eine familienorientierte Hilfe, das waren 6,5 % mehr als im Jahr 2013. Mit dieser Hilfeart wurden knapp 108 000 junge Menschen erreicht. Etwas häufiger als im Vorjahr wurden junge Menschen, die eine Hilfe zur Erziehung neu in Anspruch nahmen, außerhalb des Elternhauses untergebracht. Für 55 800 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene begann eine Vollzeitpflege in einer anderen Familie, eine Heimerziehung oder eine Unterbringung in einer sonstigen betreuten Wohnform. Das waren rund 3 600 stationäre Hilfen mehr als im Jahr 2013. Fast die Hälfte (48 %) der jungen Menschen, die in einem Heim oder einer Pflegefamilie untergebracht wurden, lebte zuvor mit einem alleinerziehenden Elternteil zusammen. Drei Viertel (19 600) dieser alleinerziehenden Elternteile lebten ganz oder teilweise von Transferleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch.

8

8.2.

Deutlich mehr Hilfe aus Deutschland für Kinder in Krisenländern

Angesichts der aktuellen Lage hat die Bundesregierung für die UNICEF-Hilfe für Kinder in den drängendsten Kriegs- und Krisenregionen erheblich mehr Mittel zugesagt. Im Jahr 2015 werden insgesamt über 250 Millionen Euro zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Krisenregionen zur Verfügung gestellt; eine Steigerung gegenüber 2014 von circa 100 Millionen Euro. Schwerpunkte sind dabei vor allem Syrien und der Irak sowie deren Nachbarländer Jordanien, Libanon und die Türkei. Aber auch für Krisenländer wie Jemen, Libyen, Afghanistan und die Ukraine will die Bundesregierung gemeinsam mit UNICEF die Situation von Kindern und Jugendlichen verbessern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist seit Jahren eine der wichtigsten Stützen der UNICEF-Hilfe in den Ländern, die besonders vom Bürgerkrieg in Syrien betroffen sind. Im Jahr 2014 war Deutschland unter den weltweiten Regierungen, die UNICEF unterstützen, der viertgrößte Geber.Mit dem Programm "No Lost Generation" wurden bereits Hunderttausenden Flüchtlingskindern im Libanon und Jordanien Bildungschancen in Notschulen und psychosoziale Hilfen eröffnet. Kinder wurden auch mit Schulmaterial ausgestattet und erhielten Förderunterricht, um zum Beispiel nach längerer Unterbrechung der Schulzeit den Anschluss wieder zu finden. Mit über 100 Millionen Euro finanziert das BMZ zum Beispiel das libanesische Schulprogramm "Reaching all Children with Education" im Schuljahr 2014/2015 und unterstützt so 49.000 syrische Flüchtlingskinder und 11.000 bedürftige libanesische Kinder. Im kommenden Schuljahr können bis zu 200.000 Kinder im Libanon eingeschult werden. In der Türkei sollen bis zu 157.000 Kinder und Jugendliche Zugang zu Bildung erhalten. Im Jemen stehen 22 Millionen Euro für Sanitärprogramme zur Verfügung. Mit sechs Millionen Euro können dort kurzfristig 200.000 Schulplätze gesichert und psychosoziale Betreuung für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte zur Verfügung gestellt werden.

Redaktion:

Uwe Schüler, Landesgruppenreferent

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