BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF  der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsi...
Author: Gotthilf Hummel
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BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

 der

LANDESGRUPPE BRANDENBURG der

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Mitglieder:

Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 23 / 2015 (19. Juni 2015)

Inhaltsverzeichnis: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8.

Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden Investitionen in Klimaschutz und Stadtentwicklung steigen ab 2016 Engere europäische Zusammenarbeit bei der Stromversorgung Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten Rentenerhöhung zum 01. Juli 2015 Arbeitsmarkt öffnet sich für Kroaten Sommerkino am Bundespresseamt Kurz notiert

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in 2. und 3. Lesung das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags beschlossen. Mit dem Gesetz entlasten wir Bürgerinnen und Bürger - und hier insbesondere Familien - um mehr als 5 Milliarden Euro. Der steuerliche Grundfreibetrag für das laufende Jahr von wird von 8.354 Euro auf 8.472 Euro und im kommenden Jahr auf 8.652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4.368 Euro auf 4.512 Euro und für 2016 auf 4.608 Euro erhöht.

Auch das monatlich gezahlte Kindergeld erhöhen wir rückwirkend ab Januar um 4 Euro und ab 2016 um weitere 2 Euro je Kind. Ferner wird im kommenden Jahr der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro auf 160 Euro angehoben. Erstmals seit 2004 steigt auch rückwirkend ab 1.1.2015 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf dann 1.908 Euro. Der Gesamtbetrag richtet sich dann nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Kindert: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um je 240 Euro. Zum Abbau der Wirkungen der sogenannten kalten Progression werden die Tarifeckwerte um ca. 1,5 Prozent nach rechts verschoben. Künftig wird der Steuerprogressionsbericht zudem zum Anlass genommen, den Handlungsbedarf zur Kompensation der kalten Progression zu prüfen und möglichst schnell umzusetzen. Ihr

Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2.

Investitionen in Klimaschutz und Stadtentwicklung steigen ab 2016

Ab 2016 werden die Investitionen in Klimaschutz und Stadtentwicklung deutlich verstärkt. Der Bundesrat billigte vergangenen Freitag den Nachtragshaushalt 2015, der auch die Verteilung des Zukunftsinvestitionsprogramms für die Jahre 2016 bis 2018 enthält. Von den darin veranschlagten sieben Milliarden Euro entfallen 859 Millionen Euro auf das BMUB.

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Zusätzlich zum BMUB-Haushalt sind im Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung für die kommenden drei Jahre insgesamt 450 Millionen Euro für die Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 vorgesehen. Konkret geht es dabei vor allem darum, Kommunen bei Investitionen in Klimaschutzprojekte zu unterstützen. Auch die Förderung von Klimaschutz in Unternehmen, Mittelstand und Handwerk wird ausgebaut. Der zweite Schwerpunkt sind Investitionen in Stadtentwicklung und bezahlbares Wohnen. Damit werden zum einen bestehende Programme wie "Altersgerecht Umbauen" oder "Nationale Maßnahmen des Städtebaus" ergänzt und aufgestockt. Zum anderen können wichtige neue Programme aufgelegt werden. 



Das neue Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" wird mit 140 Millionen Euro ausgestattet. Es soll dabei helfen, den hohen Sanierungsstau in diesen kommunalen Einrichtungen aufzulösen – und dient so sozialem Miteinander und Klimaschutz zugleich. Das neue Modellvorhaben zum nachhaltigen Wohnen für Studierende und Auszubildende wird mit 120 Millionen Euro ausgestattet. Damit will der Bund einen Beitrag leisten, die teils dramatische Wohnungsnot von Studierenden und Auszubildenden in Ballungsräumen zu mildern. Gefördert werden sollen Pilotprojekte, die Neues ausprobieren – etwa durch flexible Nutzungsmöglichkeiten, ein generationenübergreifendes Konzept oder einen besonders geringen Flächenverbrauch.

Neu beschlossen wurde mit dem Nachtragshaushalt auch ein Investitionszuschussprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchssicherung". Hierfür werden bis 2017 insgesamt 30 Millionen Euro veranschlagt. Damit wird ein wichtiges Signal zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität gesetzt. Gefördert werden sollen auch kleinere Maßnahmen, von denen nicht zuletzt Mieterinnen und Mieter profitieren.

3.

Engere europäische Zusammenarbeit bei der Stromversorgung

In Zukunft wird Deutschland bei der Stromversorgung noch enger mit seinen Nachbarn zusammenarbeiten. So trägt der Stromaustausch über Ländergrenzen hinweg dazu bei, die sichere und kosteneffiziente Versorgung bei Spitzen im Verbrauch und Flauten bei der Einspeisung zu gewährleisten – zum Beispiel, weil der Wind nicht weht oder die Sonne nicht scheint. Auf einem gemeinsamen Markt helfen sich die Nachbarstaaten gegenseitig aus. Statt die Nachfrage vollständig aus eigenen Kraftwerken zu decken, kann bei Engpässen auch Strom aus dem Ausland genutzt werden. Oder umgekehrt: Ein Überschuss bei der Stromerzeugung im Inland kann von den Nachbarn abgenommen werden. Das ist ein großer Vorteil. Denn wie die Erfahrung zeigt, tritt die höchste Nachfrage nach Strom in den Ländern nicht gleichzeitig auf – und auch der Wind weht fast immer irgendwo in Europa. Es geht um ganz reale Synergien: Im regionalen Verbund brauchen wir weniger gesicherte Leistung und können erhebliche Kosten sparen. Mit der Erklärung der "elektrischen Nachbarn" vom 8. Juni wird dieser Erkenntnis erstmals auf hoher politischer Ebene Rechnung getragen: Zwölf Nachbarstaaten in der Mitte Europas wollen künftig bei der Versorgungssicherheit zusammenarbeiten – sie haben zugesichert, dass sie sich aufeinander verlassen können, trotz ihrer teilweise unterschiedlichen Energiepolitiken. Die Vereinbarung trägt also dazu bei, die Vorteile des Energiebinnenmarktes zukünftig voll auszuschöpfen Die Unterzeichnung des Abkommens der zwölf "elektrischen Nachbarn" – hier die gesamten geografischen Nachbarn sowie Norwegen und Schweden – erfolgte am Rande des EU-Energieministerrats in Luxemburg am 8. Juni. Es legt konkrete Schritte der Zusammenarbeit für eine sichere, kostengünstige und nachhaltige Energieversorgung fest. So definiert die Kooperationsvereinbarung gemeinsame Grundsätze beim Umbau der Energieversorgung: die sogenannten "no-regret"-Maßnahmen. Auf diese haben sich die Unterzeichner geeinigt – bildlich gesprochen hält die Erklärung also fest, welche Schritte man gemeinsam gehen möchte, auch wenn am Ende bei der Ausgestaltung der nationalen Strommärkte unterschiedliche "Abzweigungen" genommen werden. 3

Die gemeinsame Erklärung umfasst insbesondere folgende Kernaussagen:   



Die Nachbarstaaten wollen die Vorteile des europäischen Energiebinnenmarkts zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit voll ausschöpfen. Die Nachbarstaaten werden die Netze weiter ausbauen, ihre Strommärkte enger verknüpfen und den Stromhandel auch in Zeiten von Knappheit nicht begrenzen. Die Nachbarstaaten werden künftig die Versorgungssicherheit verstärkt im europäischen Verbund betrachten und hierfür ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Berechnungsmethodik entwickeln. Die Nachbarstaaten vereinbaren, verstärkt auf die Flexibilisierung von Angebot und Nachfrage zu setzen und dafür Marktsignale und Preisspitzen zu nutzen. Sie kommen darin überein, keine gesetzlichen Preisobergrenzen einzuführen und Flexibilitäts-Barrieren abzubauen.

Der Flexibilität kommt im künftigen Versorgungssystem eine zentrale Rolle zu: Ging es in der Vergangenheit in Deutschland und Europa vor allem darum, die Erneuerbaren fit für den Markt zu machen, laute die Aufgabe nun, den Markt fit für die Erneuerbaren zu machen, sagte Gabriel. Ein flexibler Verbrauch (etwa durch zeitliche verschiebbare Lasten) und ein flexibles Angebot (zum Beispiel durch leistungsfähige Netze, die den Strom dorthin transportieren, wo er gebraucht wird, oder durch moderne Kraftwerke, die schnell hochgefahren werden können) gelten als entscheidende Stellschrauben, wenn der Anteil der naturgemäß unsteten erneuerbaren Energien am Strommix weiter steigt.

4.

Mindestlohn bei Geld- und Wertdiensten

Ab 1. Juli gelten erstmals für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Geld- und Wertdiensten bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die neuen Regeln betreffen auch Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind. Bei den Geld- und Wertdienstleistungen sind rund 11.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Das Bundeskabinett hat nun die Verordnung für Beschäftigte in den Geld- und Wertdiensten beschlossen. Je nach Region und Tätigkeit sind unterschiedliche Entgeltuntergrenzen festgelegt. Alle Mindestlöhne in dieser Branche liegen oberhalb des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Für stationäre Dienstleistungen (Geldbearbeitung) liegt der Mindestlohn zwischen 9,06 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,56 Euro in den Bundesländern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen. Er erhöht sich am 1. Januar 2016 auf 9,33 Euro im Bereich Ost (mit Berlin) und 12,92 Euro in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hessen. Für mobile Dienstleistungen (Geld- und Werttransporte) liegt der Mindeststundenlohn zwischen 10,92 Euro (11,24 Euro ab 1.1.2016) im Bereich Ost (mit Berlin) und 15,29 Euro (15,73 Euro ab 1.1.2016) in NordrheinWestfalen. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und gilt bis zum 31.Dezember 2016. Im Koalitionsvertrag war vorgesehen, das Arbeitnehmerentsendegesetz für weitere Branchen zu öffnen. Damit sollen bundesweit geltende Branchenregelungen für Mindestlöhne ermöglicht werden. Für die Geldund Wertdienste existierte bislang keine eigene Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen. Sie waren Bestandteil der Sicherheitsdienstleistungen. Eine entsprechende Verordnung für Sicherheitsdienstleistungen lief jedoch im Dezember 2013 aus. Daher haben die Tarifpartner - Ver.di für die Gewerkschaftsseite und der Bundesverband Deutsche Geld- und Wertdienste für die Arbeitgeberseite - für ihre Branche eigene Mindestlöhne ausgehandelt.

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Damit diese flächendeckend gezahlt werden, haben die Tarifpartner gemeinsam beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt, ihren Bundeslohntarifvertrag für Geld- und Wertdienste für allgemeinverbindlich erklären zu lassen. So sind alle in- und ausländischen Arbeitgeber gleichermaßen verpflichtet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern die in der Verordnung festgesetzten Mindeststundenlöhne zu zahlen. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind bis längstens 31. Dezember 2016 erlaubt. Aktuell gelten in 17 Branchen mit gut 4,6 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt. So kann der individuellen Situation der jeweiligen Branchen Rechnung getragen werden. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.

5.

Rentenerhöhung zum 01. Juli 2015

Ab dem 1. Juli 2015 steigen die Zahlungen aus der Rentenkasse in den neuen Bundesländern um 2,5 Prozent, in den alten Zum 1. Juli 2015 beträgt der neue Rentenwert - in Euro für einen Entgeltpunkt - in den alten Ländern 29,21 Euro. Bisher stand er bei 28,61 Euro. Für die neuen Länder steigt dieser Wert von 26,39 Euro auf 27,05 Euro. Ost- und Westrente gleichen sich damit weiter an. Der aktuelle Rentenwert klettert in den neuen Ländern von 92,2 Prozent auf 92,6 Prozent des Westwerts. Die Anpassung hängt von einigen Faktoren ab: Der wichtigste ist die Entwicklung der Bruttolöhne und gehälter im Vorjahr. Die Lohnentwicklung ist deshalb entscheidend, weil die Renten aus den Beiträgen der Beschäftigten bezahlt werden. Steigen also Löhne und Gehälter, erhöhen sich in der Regel im Folgejahr die Renten. Steigen die Löhne und Gehälter nicht, sind auch keine Rentenerhöhungen zu erwarten. Das bedeutet für die Renten zum 1. Juli 2015: Da Löhne und Gehälter 2014 im Vergleich zum Vorjahr um 2,08 Prozent in den alten Bundesländern und um 2,50 Prozent in den neuen Bundesländern gestiegen sind, steigen die Renten: um 2,1 Prozent im Westen und um 2,5 Prozent im Osten. Ein weiterer wichtiger Faktor für die Rentenanpassung ist der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor. Er berücksichtigt das zahlenmäßige Verhältnis zwischen Rentnern und Beitragszahlern. In diesem Jahr erhöht der Nachhaltigkeitsfaktor die Anpassung leicht um 0,01 Prozent. Außerdem fließt die Entwicklung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ein. In diesem Jahr wirkt sich dieser Faktor aber nicht aus, weil es 2014 keine Beitragssatzänderung gegenüber 2013 gab. Auch der allgemeine Rentenwert (West und Ost) in der Alterssicherung der Landwirte verändert sich zum 1. Juli 2015 in dem Maße wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Daneben wird die Anpassung der aktuellen Rentenwerte noch auf die laufenden Geldleistungen und das Pflegegeld der Unfallversicherung übertragen. Zum 1. Juli 2015 werden sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern die Versorgungsbezüge um 2,10 Prozent erhöht. Rund 184.000 Berechtigte erhalten mehr Geld. Das sind vor allem Kriegs- und Wehrdienstopfer, Impfgeschädigte und Opfer von Gewalttaten. Der bewährte Verbund zwischen Kriegsopferversorgung und gesetzlicher Rentenversicherung stellt sicher, dass auch die Versorgungsberechtigten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. Hintergrund: Der 1. Juli ist in Sachen Rente ein wichtiger Tag. Das geht zurück auf das Jahr 1957. Damals gab es eine Rentenreform, mit der sich die gesetzliche Rentenversicherung völlig neu aufstellte. Mit dem Reformgesetz wurden die Renten an die Entwicklung von Bruttolöhnen und –gehältern gekoppelt. Die Rentnerinnen und Rentner nehmen dadurch an der wirtschaftlichen Entwicklung teil. So ist es bis heute. 5

Bundesländern um 2,1 Prozent. Der Bundesrat gab für die Rentenerhöhung grünes Licht.

6.

Arbeitsmarkt öffnet sich für Kroaten

Kroatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ab dem 1. Juli 2015 in Deutschland ohne Einschränkung tätig werden. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Die Bundesregierung wird der Europäischen Kommission mitteilen, dass Deutschland die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige nicht länger einschränkt. Am 30. Juni endet die erste Stufe der Übergangsphase des kroatischen EU-Beitritts. Nach EURecht wäre eine weitere Übergangsregelung für kroatische Arbeitskräfte möglich. Diese nimmt Deutschland nicht in Anspruch. Seit dem EU-Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 können Kroaten mit einer Arbeitsgenehmigung in Deutschland arbeiten. Für kroatische Akademiker, Auszubildende und Saisonbeschäftigte gibt es seitdem weitreichende Erleichterungen: sie können ohne Arbeitsgenehmigung hier arbeiten. Eingeschränkt ist derzeit auch noch die Entsendung von Arbeitnehmern kroatischer Unternehmen nach Deutschland: im Baugewerbe, bei der Gebäudereinigung und bei der Innendekoration. Die deutsche Wirtschaft und der Arbeitsmarkt sind in guter Verfassung. So haben 2013 und 2014 bereits viele, meist jüngere Kroaten die Zugangserleichterungen genutzt. 2014 waren 93.000 Kroatinnen und Kroaten in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Sie sind gut integriert und arbeiten vor allem dort, wo immer mehr Arbeitskräfte fehlen: im Verarbeitendenund im Baugewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen. Wenn sich der deutsche Arbeitsmarkt ab dem 1. Juli 2015 vollständig für sie öffnet, wird mit jährlich etwa 10.000 weiteren kroatischen Arbeitskräften gerechnet. Ab dem 1. Juli dürfen auch kroatische Bau-, Gebäudereinigungs- und Innendekorationsfirmen ihre Arbeitnehmer uneingeschränkt nach Deutschland entsenden. Sie können ihre Dienstleistungen in diesen Branchen in Deutschland anbieten. Kroatien erwartet selbst ein Wachstum seiner Wirtschaft mit steigenden Beschäftigungsmöglichkeiten. Bisher gehen Kroaten vor allem deshalb nach Deutschland und Österreich, um der hohen Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit zu entkommen. Mobilität ist gut für Arbeitsuchende und Unternehmen Die Bundesregierung möchte mit der vollen Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes ein Signal setzen. Alle EU-Bürger sollen grenzüberschreitend nach Arbeit suchen und Stellenangebote annehmen können. Offene Arbeitsmärkte in der EU kommen Unternehmen und Arbeitsuchenden gleichermaßen zugute. Kroaten, die im Ausland arbeiten, sind auch für kroatische Volkswirtschaft ein Gewinn. Ihre Auslandsüberweisungen verbessern das Einkommen der Familien zu Hause und stärken so die kroatische Binnenwirtschaft.

7.

Sommerkino am Bundespresseamt

Zum 25-jährigen Jubiläum der deutschen Wiedervereinigung lädt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin zum Sommerkino ein. Am Reichstagufer, direkt an der Spree, sind vom 16. – 31. Juli 2015 sechs bekannte Spielfilme zu sehen. Den Auftakt macht „Eins, Zwei, Drei“ von Billy Wilder aus dem Jahr 1961. In der berühmten Komödie mit James Cagney, Liselotte Pulver und Horst Buchholz geht es um die Liebe einer amerikanischen 6

Managertochter zu einem ostdeutschen Kommunisten. Im (noch) ungeteilten Berlin der 1950er Jahre kommt es zu höchst vergnüglichen, aber auch nachdenklich stimmenden Verwicklungen. In den letzten Jahren der DDR hingegen spielt der zweiteilige Fernsehfilm „Der Turm“. Es ist die Geschichte einer gut gebildeten, intellektuellen Familie, die sich in ihrer bildungsbürgerlichen Nische gut eingerichtet hat; den Vater spielt Jan Josef Liefers. Man führt tiefgründige Gespräche über Literatur, Musik oder Naturwissenschaften und fühlt sich sicher in seinen Kreisen. Doch Stasi, NVA und SED-Justiz machen auch hier nicht Halt. Besonderer Höhepunkt im Vorprogramm am 17. Juli: Regierungssprecher Steffen Seibert spricht mit dem Produzenten des Filmes, Nico Hofmann. Bekannt auch als Filmproduzent von: „Rommel“ (2012), „Unsere Mütter, unsere Väter“ (2013), „Bornholmer Straße“ (2013) und „Nackt unter Wölfen“ (2015). Die Zeit kurz vor und nach dem Mauerfall spielt, mit viel Humor verpackt, im dritten Film des Sommerkinos eine Rolle: „Good Bye, Lenin!“ Eine überzeugte DDR-Kommunistin (Katrin Sass) erleidet auf dem Weg zu einer Festveranstaltung zum 40. „Republik-Geburtstag“ einen Herzinfarkt und fällt danach ins Koma. Sie hatte ansehen müssen, wie die Staatsmacht friedliche Demonstranten niederprügelt, darunter auch ihren Sohn. Acht Monate später wacht sie in einer veränderten Welt auf, die DDR ist Geschichte. Aus Angst, die Mutter könnte sich über die Veränderungen erschrecken und abermals ins Koma fallen, beschließt der Sohn, seiner Mutter weiter den heilen Osten mit DDR-Produkten und der „Aktuellen Kamera“ vorzuspielen. Natürlich darf auch der Oscar-gekrönte Film „Das Leben der Anderen“ nicht fehlen. Ein sehr gefühlvoller und nachdenklich machender Film über die Bespitzelung der DDR-Bürger durch die Stasi: Im Ostberlin der 1980er Jahre soll ein linientreuer Stasi-Hauptmann (Ulrich Mühe) einen erfolgreichen Dramatiker und dessen Lebensgefährtin, eine erfolgreiche Schauspielerin, überwachen. Das aufregende Leben der beiden Künstler führt dem Stasi-Mitarbeiter die Trostlosigkeit des eigenen Lebens vor Augen. Theater, Literatur und Kunst beeinflussen ihn immer mehr, und er beginnt ein gefährliches Spiel mit seinem Auftraggeber. Der fünfte Film spielt in den frühen 1980er-Jahren: „Barbara“. Eine Ärztin (Nina Hoss) wird aus der Berliner Charité an ein kleines Krankenhaus in der DDR-Provinz strafversetzt, weil sie einen Ausreiseantrag gestellt hatte. Es beginnt eine Zeit des Wartens, in der ihr westdeutscher Freund an einem Fluchtplan für seine Freundin werkelt. Obwohl misstrauisch und distanziert zu den Kollegen, nähert sich der neue Chefarzt der Ärztin an. Kann sie ihm vertrauen, oder ist er ein Stasi-Spitzel? Schließlich „Die Legende von Paul und Paula“ – der DDR-Kultfilm schlechthin. Es geht um Liebe und Leidenschaft, Träume und Sehnsüchte: Verheirateter Staatsbeamter (Winfried Glatzeder) verliebt sich in ledige Verkäuferin (Angelica Domröse) mit zwei Kindern, erlebt ein Gefühlschaos, löst sich aus seiner unglücklichen Ehe und lässt seinen Gefühlen freien Lauf. Mit Ironie und Witz zeigt der Film den Alltag in der DDR der 1970er Jahre. Gezeigt werden die Filme vor dem Presse- und Besucherzentrum des Bundespresseamtes am Reichstagsufer. Der Eintritt ist frei. Start: jeweils 21:30 Uhr. Einlass ist ab 20 Uhr, ein Vorprogramm beginnt um 21:00 Uhr. Bei Regen finden die Vorstellungen im Besucherzentrum des Bundespresseamts statt.

7.

Kurz notiert

7.1.

Länder und Kommunen erhalten mehr Geld

Angesichts steigender Asylbewerberzahlen wird der Bund seine Hilfe für Länder und Kommunen in diesem Jahr verdoppeln. Statt 500 Millionen Euro, die der Bund bislang zugesagt hatte, wird er nun eine Milliarde zur Verfügung stellen. Das Geld dient dazu, die steigenden Lasten abzufangen, die Ländern und Kommunen durch Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Ihre Zahl liegt deutlich höher als ursprünglich angenommen. Die Teilnehmer des Flüchtlingsgipfels haben darüber hinaus vereinbart, dass sich der Bund ab 2016 "strukturell und dauerhaft" an den gesamtstaatlichen Kosten beteiligt. Damit sind die Aufwendungen gemeint, 7

die im Zusammenhang mit der Zahl der schutzbedürftigen Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Konkrete Entscheidungen hierzu sollen im Herbst fallen; eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereitet sie vor. Einen Beschluss über das Gesamtpaket soll es nun bei der Ministerpräsidentenkonferenz am 18. Juni in Berlin geben. Auch die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände nahmen gestern an dem Gespräch im Bundesinnenministerium teil. 7.2.

Mehr als jeder dritte Schüler beendete 2013 die Schule mit dem Abitur

In vielen Bundesländern legen Schülerinnen und Schüler in diesen Wochen ihre letzten Abiturprüfungen ab. Im Jahr 2013 erlangten insgesamt rund 319.000 Schüler an allgemeinbildenden Schulen die allgemeine Hochschulreife – 2003 waren es noch 222 000. Damit ist die Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten in diesem Zeitraum um 44 % gestiegen. Betrachtet man alle Absolventen und Schulabgänger an allgemeinbildenden Schulen, lag der Abiturientenanteil im Jahr 2013 bei 36 %. Im Jahr 2003 hatten nur 23 % der Absolventen Abitur. Den größten Anteil an Abiturienten gab es 2013 in Hamburg (58 %), anteilig die wenigsten Absolventen mit allgemeiner Hochschulreife in Bayern und Sachsen-Anhalt (je 27 %). Während zwischen 2003 und 2013 der Anteil der Abiturientinnen und Abiturienten stark zugenommen hat, ist im gleichen Zeitraum der Anteil der Absolventen mit Hauptschulabschluss deutlich gesunken: Verließen 2003 noch 26 % der Schülerinnen und Schüler die Schule mit einem Hauptschulabschluss, waren es 2013 nur noch 17 %. Daneben hat auch der Anteil der Personen abgenommen, die die Schule ohne Hauptschulabschluss beendeten (2003: 9 %, 2013: 5 %). Redaktion:

Uwe Schüler, Landesgruppenreferent

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