BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF  der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsi...
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BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF

 der

LANDESGRUPPE BRANDENBURG der

CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

Mitglieder:

Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Andrea Voßhoff, MdB (Stellvertretende Vorsitzende) Katherina Reiche, MdB Jens Koeppen, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Nr. 24 / 2011 (17. Juni 2011)

Inhaltsverzeichnis: 1. 2. 3. 4. 5. 6.

Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden Gesetzliche Regelungen zur „Energiewende“ „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ 224 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2009 Kurz notiert Terminvorschau

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, heute gedenken wir dem Volksaufstand in der DDR vor genau 58 Jahren. Nicht einmal vier Jahre nach ihrer Gründung stand die DDR kurz vor ihrem Ende. Nur mit Hilfe sowjetischer Panzer gelang es dem SED-Regime, den Volksaufstand blutig niederzuschlagen und damit die Rufe nach freien Wahlen und einer Wiedervereinigung Deutschlands zu ersticken. Auslöser des Aufstandes war die Unzufriedenheit der DDR-Bürger über eine knappe Lebensmittelversorgung, lange Schlangen vor den Geschäften und kein Strom in der Nacht. Zudem wuchs die Verbitterung, als das SED-Regime Arbeitsnormen erhöht, was einer Lohnkürzung gleichkam. Ausgerechnet die Bauarbeiter in der Ost-Berliner Stalinallee, dem Prestigeprojekt der SED, beginnen zu streiken. Binnen Stunden greift der Aufstand auf mehr als 700 Orte über, weitet sich zum Generalstreik und schließlich zum Volksaufstand aus. Der Aufstand in Ost-Berlin und der DDR gehört zu den

prägendsten und bedeutendsten Ereignissen der jüngeren deutschen Geschichte. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, dass wir die Erinnerung an die damaligen Geschehnisse wach halten. Ihr

Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2.

Neues Transplantationsgesetz vom Bundeskabinett verabschiedet

Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Damit kommt die Bundesregierung ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der Richtlinie 2010/53/EU über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Transplantation bestimmte menschliche Organe in deutsches Recht nach. Die Richtlinie räumt den Mitgliedstaaten einen weiten Spielraum für die Berücksichtigung nationaler Transplantationssysteme ein, so dass die Umsetzung keine grundlegenden Änderungen der Strukturen im Transplantationsgesetz (TPG) erfordert. Innerhalb dieser bewährten Strukturen werden vor allem die Pflichten der am Organspendeprozess Beteiligten, d.h. der Entnahmekrankenhäuser, der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) als Koordinierungsstelle und der ransplantationszentren, auf der Grundlage der in Deutschland geltenden hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards weiter ausgestaltet. Schwerpunkte der Richtlinienumsetzung sind: 

Die Aufgaben der Entnahmekrankenhäuser im Prozess der postmortalen Organspende werden durch eine eigenständige Vorschrift gesetzlich verankert und dadurch ihre Verantwortung und aktive Mitwirkungspflicht für die Organspende unterstrichen. Dabei wird die bereits bestehende gesetzliche Pflicht der Entnahmekrankenhäuser, den Hirntod aller möglichen Organ-spender zu melden, deutlich hervorgehoben. Für die von der EU-Richtlinie verlangte Registrierung aller Krankenhäuser, in denen Organe entnommen werden, wird an die Regelung der nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser angeknüpft.



Die Rolle der DSO als Koordinierungsstelle wird gestärkt. Sie nimmt eine wesentliche Funktion in dem nach der EU-Richtlinie vorgesehenen System für Qualität und Sicherheit ein. Dies gilt vor allem für die Festlegung und Durchführung von Verfahrensanweisungen für sämtliche Schritte des Organspendeprozesses. Gleichzeitig wird die Überwachung der Koordinierungsstelle – dies auch im Gleichklang mit der Regelung für die Vermittlungsstelle Eurotransplant - stärker auf gesetzlicher Ebene ausgestaltet.



Die Entnahmekrankenhäuser werden verpflichtet, mindestens einen Transplantationsbeauftragten zu bestellen. Aufgabe eines Transplantationsbeauftragten ist es, in den jeweiligen Entnahmekrankenhäusern vor Ort als professionell Verantwortlicher für den Organspendeprozess die potenziellen Organspender zu identifizieren, zu melden und dabei wichtige Funktionen als Verbindungsglied des Krankenhauses zu den Transplantationszentren und zur Koordinierungsstelle zu übernehmen. Sie informieren und unterstützen zum Beispiel auch das übrige Krankenhauspersonal in Fragen der Organspende. Oft übernehmen sie auch die Aufklärung und die Betreuung der Angehörigen. Die Verpflichtung wird zur Unterstützung der Kliniken verbunden mit der Regelung einer Teil-finanzierung über das Budget der Koordinierungsstelle.

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3.



Die wesentlichen Grundsätze der Organ- und Spendercharakterisierung, die Qualitäts- und Sicherheitsaspekten dienen, werden festgelegt. Zur Ausgestaltung und Umsetzung der einzelnen Angaben dieser Organ- und Spendercharakterisierung, die im Anhang der Richtlinie enthalten sind, soll eine Rechtsverordnung erlassen werden.



Zum in der Richtlinie vorgesehenen System der Rückverfolgbarkeit und der Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen sieht das Gesetz den Erlass einer Rechtsverordnung vor. Das Rückverfolgbarkeitssystem soll weiterhin von der DSO geführt werden. „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“

"Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" – unter diesem Leitgedanken möchte die Bundesregierung mit einem Nationalen Aktionsplan in den nächsten 10 Jahren die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen vorantreiben. Das Bundeskabinett hat einen "Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" verabschiedet. Weltweit gibt es mehr als eine Milliarde Menschen mit einer Behinderung. In Deutschland sind es etwa 9,6 Millionen. Dies entspricht gut 11,7 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. 7,1 Millionen gelten als schwerbehindert; 2,5 Millionen leben mit einer leichteren Behinderung. Trotz der beträchtlichen Zahl behinderter Menschen weltweit, gibt es in nur rund 40 Staaten – zumeist Industrienationen – Vorschriften zum Schutz der Rechte behinderter Menschen. Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat ein umfassendes und internationales Übereinkommen entwickelt, das die Rechte von Menschen mit Behinderungen weltweit fördert und schützt. Menschen mit Behinderungen sollen den gleichen Schutz erhalten wie Menschen ohne Behinderungen. Ergebnis ist die am 13. Dezember 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention. Deutschland hat die UNBehindertenrechtskonvention und das Zusatzprotokoll am 24. Februar 2009 ratifiziert. Seit dem 26. März 2009 ist das Übereinkommen für Deutschland verbindlich und verpflichtet alle staatlichen Stellen zur Umsetzung. Der Nationale Aktionsplan soll noch bestehende Lücken zwischen Gesetz und Praxis schließen. Das Paket enthält gegenwärtig über 200 Vorhaben, Projekte und Aktionen aus allen Lebensbereichen. Die Maßnahmen erstrecken sich beispielsweise von einem inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramm ("Initiative Inklusion") über die Beseitigung von Problemen bei der Umsetzung von Hilfen für Kinder, Jugendliche und Eltern mit Behinderungen bis hin zu einem Konzept für barrierefreie Arztpraxen. Der Aktionsplan hat zunächst eine Laufzeit von zehn Jahren. Er ist aber kein in sich abgeschlossenes Dokument. Die dort enthaltenen Maßnahmen und Vorhaben werden regelmäßig überprüft, fort- und weiterentwickelt. Das erste Mal in zwei Jahren. Ein Kernanliegen der Bundesregierung ist, eine Arbeitswelt für Menschen mit und ohne Behinderungen zu entwickeln. In Deutschland gibt es rund drei Millionen Menschen mit Behinderungen im erwerbsfähigen Alter. Im Mai 2011 waren etwa 180.400 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Mit der "Initiative Inklusion" setzt sich die Bundesregierung dafür ein, mehr Beschäftigungschancen für Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dafür werden in den nächsten fünf Jahren insgesamt 100 Millionen Euro bereit gestellt.

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Das Programm setzt folgende Schwerpunkte:   

bis zu 10.000 schwerbehinderte Jugendliche sollen demnach ab Herbst dieses Jahres über zwei Jahre auf das Berufsleben vorbereitet werden zusätzlich sollen 1.300 neue betriebliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt geschaffen werden für arbeitslose oder arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen über 50 Jahre sollen 4.000 neue alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden.

Die Bundesregierung wird den alle vier Jahre erscheinenden "Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe" (Behindertenbericht) neu fassen. Er wird künftig mit den Handlungsfeldern des Aktionsplans verknüpft. Der nächste Behindertenbericht wird 2013 veröffentlicht. 4.

224 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft im Jahr 2009

Im Jahr 2009 wurden in Deutschland nach vorläufigen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 224,0 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft ausgegeben. Während 2009 die Wirtschaftsleistung krisenbedingt gegenüber dem Vorjahr nominal um 3,4 Prozent zurückgegangen war, wurden – begünstigt durch das Zukunftsinvestitionsgesetz und andere Sonderprogramme – die Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft um 4,6 Prozent erhöht. Sie entsprachen 9,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Im Jahr 2008 hatte der Anteil noch bei 8,6 Prozent gelegen (214,2 Milliarden Euro). Mit 125,7 Milliarden Euro entfiel der größte Teil der Ausgaben im Jahr 2009 auf die Erstausbildung in Kindergärten, Schulen und Hochschulen (einschließlich Hochschulausgaben für Forschung und Entwicklung) sowie auf die duale Ausbildung. Die Ausgaben für Bildungsförderung und die Käufe der privaten Haushalte von Bildungsgütern betrugen 18,3 Milliarden Euro. Auf die Bereiche Weiterbildung, Jugendarbeit, Krippen, Horte und dergleichen – die von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) und von Eurostat nicht in den internationalen Vergleich der Bildungsausgaben einbezogen werden – entfielen 19,7 Milliarden Euro. Für Forschung und Entwicklung wandten Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 55,2 Milliarden Euro auf, während die Ausgaben für die Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur 5,1 Milliarden Euro betrugen. Angaben über die Finanzierungsstruktur liegen für das Jahr 2008 vor. Von insgesamt 214,2 Milliarden Euro für Bildung, Forschung und Wissenschaft finanzierten die öffentlichen Haushalte rund 63 Prozent der Ausgaben (Bund: 12 Prozent, Länder: 39 Prozent, Kommunen: 12 Prozent), während rund 35 Prozent vom privaten Bereich und rund 1 Prozent vom Ausland übernommen wurden. Bezogen auf die Bildungsausgaben lag der Beitrag der öffentlichen Haushalte bei 79 Prozent (Bund: 11 Prozent, Länder: 52 Prozent, Kommunen: 16 Prozent). Der Anteil des privaten Bereichs und des Auslands lag bei 21 Prozent. Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung wurden dagegen zu 68 Prozent durch den privaten Bereich (Unternehmen und Organisationen ohne Erwerbszweck) finanziert. 5.

Kurz notiert

5.1.

Entwicklung beim Freiwilligen Wehrdienst

Der Freiwillige Wehrdienst entwickelt sich zu einem Erfolg. Allein Anfang Juli werden rund 3.000 Freiwillige neu in die Streitkräfte aufgenommen. Nötig sind mindestens 5.000 Freiwillige pro Jahr. Die aktuellen Zahlen der Personalgewinnung zeichnen ein positives Bild. Für den Freiwilligen Wehrdienst konnten im laufenden Jahr bereits über 10.000 Freiwillige gewonnen werden, davon allein im Juli 3.000 4

Soldatinnen und Soldaten. Nach der beschlossenen Bundeswehrreform werden bis zu 185.000 Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr benötigt. Davon sind 170.000 als Berufs- und Zeitsoldaten eingeplant. Zusätzlich sind 5.000 Freiwillige vorgesehen. Dazu können noch weitere bis zu 10.000 Freiwillige Wehrdienst leisten. Die allgemeine Wehrpflicht wird zum 1. Juli ausgesetzt. Sie stellt einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte dar und ist aufgrund der dauerhaft veränderten sicherheits- und verteidigungspolitischen Lage durch gesetzliche Pflichtdienste nicht mehr zu rechtfertigen. Deswegen ist die Bundeswehr ab dem 1. Juli eine reine Freiwilligenarmee. Die demographische Entwicklung in Deutschland führt zu einem stärkeren Wettbewerb um den Nachwuchs. Deshalb ist es besonders wichtig, ein attraktives Angebot bei der Bundeswehr bereit zu halten. Dabei tritt sie mit anderen Anbietern in den Wettbewerb. Mit attraktiven Ausbildungsangeboten wird sie künftig um ihren Nachwuchs werben. Daneben muss auch die Bezahlung stimmen. Ein junger Mann, der sich freiwillig meldet, erhalte mehr Geld als jeder Lehrling und die meisten Studenten. 5.2.

Völkerrechtliche Anerkennung des Südsudan

Die Republik Südsudan wird am 9. Juli ihre Unabhängigkeit erklären. Das Bundeskabinett hat bereits jetzt die völkerrechtliche Anerkennung der Republik Südsudan und die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu dem künftigen neuen Staat beschlossen. Formell wird diese Anerkennung durch ein Schreiben des Bundespräsidenten erfolgen. Dies soll gemeinsam mit den EU-Partnern direkt nach der Unabhängigkeitserklärung erfolgen. Mit der zügigen Anerkennung des Südsudan will die Bundesregierung einen Beitrag zur Stabilität in der Region leisten. Die Bundesregierung wird auch die Aufnahme des Südsudan in die Vereinten Nationen unterstützen. Im Juli soll im Sicherheitsrat unter deutscher Präsidentschaft eine Resolution verabschiedet werden, die der Generalversammlung die Aufnahme der Republik Südsudan in die Vereinten Nationen empfiehlt. Hintergrund: Die Unabhängigkeitserklärung der Republik Südsudan am 9. Juli 2011 basiert auf dem Ergebnis eines Referendums, das im Januar dieses Jahres in dem nordostafrikanischen Land abgehalten wurde. Bei einer Wahlbeteiligung von 99 Prozent hatten 98,85 Prozent der Wähler für die Unabhängigkeit gestimmt. Der freie und faire Verlauf des Referendums wurde international überwacht. Bereits vor der Wahl hatte die Regierung Sudans zugesichert, das Ergebnis des Referendums anzuerkennen. Damit wurden wesentliche Teile des umfassenden Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement) vom 9. Juli 2005 umgesetzt. Dieses Abkommen hatte den seit 1984 andauernden Bürgerkrieg zwischen der Regierung Sudans und der südsudanesischen Befreiungsbewegung beendet. Die Umsetzung des Friedensabkommens wurde von einer der größten Friedensmissionen der Vereinten Nationen (United Nations Mission in Sudan, UNMIS) begleitet. Deutschland leistete hierzu als einer der größten europäischen Truppensteller einen bedeutenden Beitrag. 5.3.

Hohe Abschlussquote beim Medizinstudium

Bis zum Prüfungsjahr 2009 haben fast 95 Prozent der Medizinstudenten und -studentinnen mit Studienbeginn 2000 ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, schlossen auch in den Fächergruppen Veterinärmedizin mit einer Erfolgsquote von 89 Prozent, Kunst/Kunstwissenschaften mit 87 Prozent und Sport mit 82 Prozent sehr viele Studierende ihr Studium erfolgreich ab. Diesen Fächergruppen ist gemein, dass es sich um Studiengänge mit starken Zulassungsbeschränkungen handelt, wie einem Numerus Clausus oder einer Begabtenprüfung.

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In der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften lag die Erfolgsquote bei 80 Prozent, in den Agrar-, Forst- und Ernährungswissenschaften waren es 77 Prozent. Rund 73 Prozent der Studierenden schlossen ihr Studium erfolgreich in den Ingenieurwissenschaften ab. Die niedrigsten Erfolgsquoten wurden in den Fächergruppen Sprachund Kulturwissenschaften mit 69 Prozent und Mathematik/Naturwissenschaften mit 66 Prozent erreicht. Zum Prüfungsjahr 2009 hatten fast 76 Prozent aller Studierenden eines Erststudiums mit Studienbeginn 2000 ihr Studium erfolgreich abgeschlossen. Knapp ein Viertel (24 Prozent) hatten das Studium noch nicht oder ohne Abschluss beendet. Erfolg ist in diesem Zusammenhang als der Erwerb eines ersten Hochschulabschlusses in Deutschland definiert. Unberücksichtigt bleibt, wie viel Zeit für den erfolgreichen Abschluss benötigt wurde, mit welcher Note das Studium beendet wurde und wie gut der Abschluss für den Einstieg in den Arbeitsmarkt beziehungsweise die Selbstständigkeit qualifiziert. 6.

Terminvorschau

18.06.2011 18.06.2011 19.06. bis 20.06.2011 20.06 bis 21.06.2011 21.06. bis 22.06.2011 21.06.2011 23.06.2011 23.06. bis 24.06.2011

CDU-Kreisvorsitzendenkonferenz in Berlin Landesausschuss der CDU in Thüringen zum Thema Energie Treffen der Finanzminister der Euro-Gruppe in Luxemburg Treffen der EU-Außenminister in Luxemburg Innenministerkonferenz in Frankfurt/Main Treffen der EU-Umweltminister 70. Jahrestag des Überfalls des Deutschen Reiches auf Russland im II. Weltkrieg Europäischer Rat in Brüssel

Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent

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