MAIN-KINZIG HAUSKRANKENPFLEGE Christel Tretter-Himmel, Waldstraße 18-20, 63457 Hanau Telefon 06181 - 5 22 77 / Fax 06181 - 5 22 00

Vergütung der Krankenkassen

in Hessen (gültig ab 01.03.2011) Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege SGB V Behandlungspflegeleistungen für Frau/Herrn Krankenkasse Versichertennummer Leistungs- Häusliche Krankenpflege Bemerkungen komplex 1. Anleitung bei der Grundpflege in -bis zu 5x verordnungsfähig Beratung, -Anleitung und Kontrolle des Patienten der Häuslichkeit

Vergütung

2. - 4.

17,48 €

Leistungen der Grundpflege Ausscheidungen - Hilfe bei den Ausscheidungen -Kontinenztraining, Toilettentraining

Ernährung

Körperpflege 4.1

5.

6. 6.1 6.2 7.

8.

Einsatz von zwei Pflegekräften zur Durchführung der Maßnahmen nach 2-4 Hauswirtschaftliche Versorgung

Absaugen Absaugen der oberen Luftwege Bronchialtoilette (Bronchiallavage) Anleitung bei er Behandlungspflege in der Häuslichkeit (gem. § 37 Abs. 3 SGB V) Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung der (Intensivpflege)

oder einer im Haushalt lebenden Person in der Häuslichkeit Einsch. pflegerischen Prophylaxen -Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum und auch Mageninhalt -Aufsuchen der Toilette nach einem festen Zeitplan. -Abklemmen des Dauerkatheterschlauchs ist Bestandteil der Leistung ggf. einschließlich pflegerischer Prophylaxen -Mobilität, Hilfe zur Verbesserung der aktivierenden Pflege - Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr - Verabreichen von Sondernahrung im Rahmen der aktivierenden Pflege - Duschen, Baden, Waschen - An- und/oder Auskleiden -Hilfsmittel und Prothesenversorgung

29,84 €

34,96 €

Besorgungen (auch von Arzneimitteln), Bettwäsche wechseln, Einkaufen, Heizen, Geschirrspülen, Müllentsorgung, Mahlzeitenzubereitung (auch Diät),Wäschepflege, Reinigung der Wohnung (Unterhalts- ggf. Grundreinigung)

15,05 €

Nicht neben 2.-4. abrechnungsfähig Einzelfallvereinbarung

5,16 €

Vergütung mit 50% Aufschlag zur angeleiteten Maßnahme Beratung, Anleitung und Kontrolle i. d. R. bis zu 10 Anwendungen verordnungsfähig Einzelfallvereinbarung

C:\Dokumente und Einstellungen\Christel\Eigene Dateien\Vergütung der Krankenassen SGB V.doc

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MAIN-KINZIG HAUSKRANKENPFLEGE Christel Tretter-Himmel, Waldstraße 18-20, 63457 Hanau Telefon 06181 - 5 22 77 / Fax 06181 - 5 22 00

Vergütung der Krankenkassen

in Hessen (gültig ab 01.03.2011) Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege SGB V Leistungs- Häusliche Krankenpflege komplex 9. Blasenspülung

10.

Blutdruckmessung

11.

Blutzuckermessung

Bemerkungen

Vergütung

-Blaseninstillation nicht gesondert verordnungsfähig. -Nur verordnungsfähig bei durchflussbehinderten Dauerkathetern infolge Pyurie oder Blutkoageln. -i.d.R. bis zu 3 Tagen i. d. R. nur für 7 Tage 1 x pro Besuch verordnungsfähig

3,76 €

2,58 €

Für die Erst- und Neueinstellung sowie die Fortsetzung der intensivierten Insulintherapie gilt: Nur verordnungsfähig bei -hochgradiger Einschränkung der Sehfähigkeit -erheblichen Einschränkungen der Grobund Feinmotorik der oberen Extremitäten -starken Einschränkungen der körperlichen, und geistigen Leistungsfähigkeit sowie Realitätsverlust Dies muss aus der Verordnung hervorgehen

11.1

Bei Erst- und Neueinstellung

11.2

Bei Fortsetzung der intensivierten Insulintherapie

12. 13.

Dekubitusbehandlung Drainagen, überprüfen von, Versorgen Einlauf/Klistier/Klysma digitale Enddarmausräumung

14.

Ebenso ist bei der Folgeverordnung, in beiden Fällen, der HbA 1c-Wert zu berücksichtigen. Der Verlauf der Erst- und Neueinstellung ist in der Pflegedokumentation zu dokumentieren. 2malige Injektion mit flexibler bedarfsgerechter Gabe eines schnellwirkenden Insulins zu den Mahlzeiten - kurz vor der Nahrungsaufnahme - der physiologische Vorgang der Insulinausschüttung im Körper imitiert. Ab bestehendem Dekubitus Grad II incl. Spülungen u. Instillation -digital als einmalige Leistung verordnungsfähig -Erforderliche Mittel sind nicht zu Lasten der GKV verordnungsfähig -Einlauf/Klistier bis zu 2mal wöchentlich

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2,89 € 4,43 €

5,65 € 4,12 € 9,76 €

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Vergütung der Krankenkassen

in Hessen (gültig ab 01.03.2011) Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege SGB V Leistungs- Häusliche Krankenpflege komplex 15. Flüssigkeitsbilanzierung

16.

17. 18. 18.1 18.2 18.3 19.

Infusionen i.v. Venöse Blutentnahme, Punktion des Port-a-cath Parenterale Ernährung (Tagespauschale) Flüssigkeitssubstitution (Einsatzpauschale) Inhalation Injektion i.v. i.m. s.c. Injektionen, Richten von

20. 21.

Instillation Kälteträger, Auflegen von

22.

Katheter, Versorgung eines Suprapubischen Katheterisierung der Harnblase Einlegen, Entfernen oder wechseln von transurethralen Dauerkatheter Einbringen eines transurethralen Einmalkatheters zur Schulung Intermittierende transurethrale Einmalkatheterisierung Spezielle Krankenbeobachtung

16.1 16.2

23. 23.1

23.2 23.3 24. 25. 26.

26.1

Magensonde, Legen und Wechseln Medikamentengabe (außer Injektion, Infusion, Instillation, Inhalation) Richten von ärztl. verordneten Medikamenten

Bemerkungen

Vergütung

-Messung der Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeiten -1 x täglich und i.d.R. bis zu 3 Tagen verordnungsfähig

5,16 €

zzgl. max. 3 Hausbesuchspauschalen zzgl. max. 3 Hausbesuchspauschalen

30,86 € 8,74 €

Nur 1x pro Besuch

2,78 €

i.v. ist ärztliche Leistung

Hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit Darm- oder Blasentherapie -nur 1 x pro Besuch und nicht neben Grundpflege nach Pos. 2-4 -Einreibungen nach Pos. 26 -Inhalation nach Pos. 17 abrechenbar Bei nicht entzündlichen Prozessen i.d.R. 2-3x die Woche ausreichend.

3,76 € 3,76 € 1,03 € 3,76 € 2,78 €

3,60 €

nicht neben Pos. 9 und 20 abrechnungsfähig

6,70 €

Erlernen Selbstkatheterisierung max. 5 Tage

10,05 € 6,70 €

1mal pro Verordnung abrechnungsfähig Einzelfallvereinbarung Wenn die normale Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist.

-1x die Woche als Pauschale und neben anderen Leistungen abrechenbar -nicht jedoch neben Verabreichung dieser gerichtetetn Medikamente

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10,29 €

5,16 €

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Vergütung der Krankenkassen

in Hessen (gültig ab 01.03.2011) Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege SGB V Leistungs- Häusliche Krankenpflege komplex 26.2 Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten 26.2.1 -Verabreichen von Medikamenten über Magen-Darm-Trakt 26.2.2 -Verabreichen von Medikamenten als Einreibung

26.2.3 26.2.4 26.2.5

26.2.6 27. 28. 29. 30. 31.1 31.2

31.3

-Verabreichen von Medikamenten zur Behandlung des Mundes -Verabreichen von Medikamenten zur Behandlung des Auges -Verabreichen von Medikamenten zur Behandlung des Auges bei postoperativen Zuständen Als Bad zur Behandlung von Hautkrankheiten Perkutane endoskopische Gastrostomie (PEG Versorgung) Stomabehandlung Trachealkanüle, Wechsel und Pflege der Venenkatheter, Pflege des zentralen Anlegen und Wechseln von Wundverbänden Verbandswechsel über Ulcus cruris(Kompressionstherapie bei Ulcus cruris) Anlegen eines Kompressionsverbandes

31.4

Anziehen von Kompressionsstrümpfen/-Strumpfhose der Kompressionsklassen II bis IV

31.5

Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-Strumpfhose der Kompressionsklassen II bis IV Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden Kinderkrankenpflege

31.6 32.

Bemerkungen

Vergütung

Ist nur als alleinige Leistung und 1x pro Besuch abrechnungsfähig

2,98 €

-nur 1x pro Besuch nicht neben -Grundpflege nach Pos. 2-4 -Inhalation nach Pos. 17 -Auflege von Kälteträgern nach Pos. 21 abrechnungsfähig Nur bei akuten Zuständen

2,78 €

nur 1x pro Besuch und nicht neben der Position 2-4 abrechnungsfähig

2,82 €

nicht neben der Pos. 2-4abrechnungsfähig

2,82 €

Einschließlich Nachbehandlung Einreibungen

2,78 €

i.d.R. 2-3x die Woche bei nicht entzündlichen Prozessen

3,60 €

Anus-Praeter und Urostoma bei akuten entzündlichen Veränderungen der Haut

7,46 €

2,98 €

7,46 € i.d.R. 1-2x/Woche ausreichend

3,60 €

Wundbeschreibung in der Verordnung notieren

5,65 €

pro Bein als Komplettleistung

7,20 €

-1x tgl. verordnungsfähig -wenn Kompressionsstrümpfe/-hose nicht möglich sind. -erhebliche Einschränkung der Grob-, Feinmotorik und Körperkraft -Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit Kompressionsstrümpfe sind ausschließlich bei mobilen Patienten indiziert

5,65 €

bis zu 2 Wo. 1x tgl. verordnungsfähig

5,65 €

Einzelfallvereinbarung

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2,58 €

1,55 €

MAIN-KINZIG HAUSKRANKENPFLEGE Christel Tretter-Himmel, Waldstraße 18-20, 63457 Hanau Telefon 06181 - 5 22 77 / Fax 06181 - 5 22 00

Vergütung der Krankenkassen

in Hessen (gültig ab 01.03.2011) Häusliche Krankenpflege / Behandlungspflege SGB V Leistungs- Häusliche Krankenpflege komplex 33. Hausbesuchspauschale für Tagbesuche von 06.00 bis 20:00 Uhr 34.

35.

36.

Hausbesuchspauschale für Sonderbesuche von 20:00 bis 06:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen Halbe Hausbesuchspauschale von 06:00 - 20:00 Uhr bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V Halbe erhöhte Hausbesuchspauschale von 20:00 - 06:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V

Bemerkungen

Vergütung

Max. 3x tgl. nur in Zusammenhang mit erbrachten und abrechnungsfähigen Dienstleistungen abrechnungsfähig. In begründeten Einzelfällen häufigere Abrechnungsfähigkeit Bei einer Person: 1 HBP Bei zwei Personen: je eine h halbe HBP Bei drei und mehr Personen: je 1/3 der HPB

4,99 €

9,98 €

2,50 €

4,99 €

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