Aus der Gemeinderatsitzung am

Aus der Gemeinderatsitzung am 18.07.2017 TOP 1 Die Bürgerinnen und Bürger haben das erste Wort Es gab eine Wortmeldung zum Thema „Aufstellung eines ve...
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Aus der Gemeinderatsitzung am 18.07.2017 TOP 1 Die Bürgerinnen und Bürger haben das erste Wort Es gab eine Wortmeldung zum Thema „Aufstellung eines vereinfachten Lärmaktionsplanes für den Bereich der B 314“. Dieses Thema wurde in der letzten Gemeinderatsitzung am 19.06.2017 behandelt. Vom Gemeinderat wurde in dieser Sitzung beschlossen, den Lärmaktionsplan im vereinfachten Verfahren aufzustellen, sowie die Öffentlichkeit in Form einer einmonatigen Planauslage hierüber zu informieren und Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Ebenso wurde beschlossen, die Träger der öffentlichen Belange am Verfahren zu beteiligen. Eine Anwohnerin der „Bahnhofstraße“ meldete sich zu Wort und wies auf die starke Lärmbelastung für die Anwohner der „B 314“ hin. Sie sagte, sie könne nicht verstehen, dass von der Gemeinde in diesem Lärmaktionsplan keine Maßnahmen gegen die sehr hohe Lärmbelastung geplant seien. Auch wies sie darauf hin, dass sich das Verkehrsaufkommen in den letzten Jahren stark erhöht habe und die Zahlen aus dem Jahr 2012, die für den Lärmaktionsplan herangezogen wurden, längst überholt wären. Sie habe dies zum Anlass genommen und mit Datum vom 26.06.2017 eine Stellungnahme sowie Anregungen zum Lärmaktionsplan bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Des Weiteren habe sie Unterschriften von Anwohnern der „Bahnhof-, Bad-, Hallauer-, Waldshuter Straße und des Breitewegs“ gesammelt, die ihre Aktion ebenfalls unterstützen. Die Unterschriftenliste -ebenfalls mit Stellungnahme und Anregungen- wurden am 14.07.2017 an Bürgermeister Gantert übergeben. Sie appellierte an die Gemeinderäte als gewählte Vertreter der Bürger, dass im Gemeinderat ein Umdenken stattfinden sollte. Alle Anwohner der „B 314“ seien „lärmgeplagte“ Bürger. Bürgermeister Gantert sagte, dass die bisher eingegangen Stellungnahmen und Anregungen nach Ende der Offenlegungsfrist dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben werden und in einer der nächsten Sitzungen darüber beraten und diskutiert werden wird. Eine Anwohnerin aus der „Hallauer Straße“ meldete sich zu Wort und sagte, dass es ihr aufgrund des Tag und Nacht herrschenden Verkehrslärms der „B 314“ kaum noch möglich sei, Ruhe zu finden. Sie sagte, bei einer Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf 70 km/h würde wesentlich weniger Lärm entstehen. Ein weiterer Anwohner aus der „Bahnhofstraße“ sagte, dass er diesem Verkehrslärm seit 17 Jahren ausgesetzt ist. Trotz Schallschutzfenster leide er unter extremer Lärmbelästigung. Seit der Einführung der LKW-Maut habe sich die Zahl der LKWs auf der „B 314“ verdoppelt. Er bemängelte, dass keine Radarkontrollen stattfinden. Von einem Zuhörer wurde darauf hingewiesen, dass Verkehrslärm nicht vermieden werden könnte und heutzutage fast jeder, auch die Anwohner der „B 314“, mit dem Auto fahren und Verkehrslärm verursachen. Auf die Anfrage aus dem Gemeinderat an die Anwohner, ob es sich bei ihrem Anliegen um den Verkehrslärm der „B 314“ handelt oder um den Lärm von der „Bahnhof- und Hallauer Straße“ sagten die Anwesenden, dass es um den Verkehrslärm der „B 314“ ginge.

Von den Gemeinderäten wurde darauf hingewiesen, dass ihnen durchaus bewusst ist, dass die Anwohner der „B 314“ unter Verkehrslärm zu leiden haben. Da die Gemeinde jedoch nicht Straßenträger ist, sondern der Bund, ist auch der Bund für Lärmschutzmaßnahmen zuständig. Bereits in der Sitzung am 19.06.2017 sei diskutiert worden, als Maßnahme zur Verringerung des Verkehrslärms das bereits bestehende Tempo-Limit räumlich auszudehnen und dies in den Lärmaktionsplan aufzunehmen. Des Weiteren wurde angemerkt, dass hinter der Schallschutzwand in der „Badstraße“ regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Als weitere Option wäre denkbar, die vorhandenen Schallschutzvorrichtungen zu überprüfen, um festzustellen, ob diese für die heutige Verkehrslage überhaupt noch ausreichend sind.

Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 301, „Meisenweg 3“ Die Grundstückseigentümerin von Flst.-Nr. 301 im „Meisenweg 3“ hat einen Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf vorgenanntem Grundstück gestellt. Das Grundstück liegt im so genannten nicht überplanten Innenbereich (kein Bebauungsplan vorhanden) und muss daher nach § 34 BauGB beurteilt werden, d.h. das Bauvorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung seiner Umgebungsbebauung anpassen. Bürgermeister Gantert erläuterte das Bauvorhaben und schlug vor, das Einvernehmen zu erteilen. Einstimmig wurde dem Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst.-Nr. 301, „Meisenweg 3“ vom Gemeinderat die Zustimmung erteilt.

Sanierung Gemeindezentrum Sanierungsabschnitte II + III; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Trockenbauarbeiten Zu diesem TOP war Architekt Harald Jäger anwesend. Herr Jäger ging kurz auf die Trockenbauarbeiten ein. Diese umfassen die gesamten Akustikdecken sowie die Vorsatzschalen an den Duschen im Untergeschoss. Auf Grund des Arbeitsumfangs wurden diese Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Vom Arch.-Büro Harald Jäger aus Lauchringen wurde von 5 Firmen ein Angebot angefordert. Die Submission für die Trockenbauarbeiten fand am Mittwoch, 12.07.2017 um 15.00 Uhr statt. Zur Submission lagen 2 Angebote vor. Beide Angebote konnten zur Wertung herangezogen werden. Günstigster Anbieter nach erfolgter Prüfung ist die Fa. Heinrich Schmid GmbH&Co.KG aus Laufenburg mit einer geprüften Vergabesumme von 59.853,33 €. Die Kostenschätzung für das Gewerk „Trockenbauarbeiten“ des Arch.-Büros Jäger beträgt brutto 57.143,00 €. Vom Gemeinderat wurde einstimmig beschlossen, die Trockenbauarbeiten an den günstigsten Anbieter, die Firma Heinrich Schmid GmbH&Co.KG aus Laufenburg zum Angebotspreis von brutto 59.853,33 € zu vergeben.

Sanierung Gemeindezentrum Sanierungsabschnitte II + III; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Blechnerarbeiten Diese Arbeiten umfassen das Anbringen der Abdeckbleche am Flachdachrand. Auch diese Arbeiten wurden auf Grund des Arbeitsumfangs beschränkt ausgeschrieben. Das mit der Planung beauftragte Arch.-Büro Jäger forderte von 4 Anbietern ein Angebot an. Zur Submission lagen 2 Angebote vor. Beide Angebote konnten zur Wertung herangezogen werden. Günstigster Anbieter nach erfolgter Prüfung ist die Fa. Gehring aus StühlingenBettmaringen mit einer geprüften Vergabesumme von 7.154,88 €. Die Kostenschätzung für dieses Gewerk liegt bei brutto 7.831,16 €. Ebenfalls einstimmig beschloss der Gemeinderat, die Blechnerarbeiten an den günstigsten Anbieter, die Firma Gehring aus Stühlingen-Bettmaringen, zum Angebotspreis von brutto 7.154,88 € zu vergeben.

Im Anschluss an diesen TOP zeigte Architekt Harald Jäger noch verschiedene Farbmuster für den Hallen-, Bühnen- und Geräteraumboden. Die Gemeinderäte entschieden sich für eine Ausführung in einem orangen Farbton. Bei dieser Gelegenheit gab Herr Jäger dem Gremium noch einen Kostenüberblick von der gesamten Sanierungsmaßnahme. Die Gesamtkosten waren mit 2,2 Millionen Euro veranschlagt. Die bisherigen Ausgaben belaufen sich auf 2.165.000,-- €, wobei in diesen Betrag 33.600,-- € für einen bis dahin nicht eingerechneten Grundstückserwerb eingeflossen sind. Abzüglich dieses Betrages liegen die tatsächlichen Ausgaben rund 70.000,-- € unter der Kostenschätzung. Herr Jäger sagte, dass er davon ausgehe, dass es bei den Kosten für die noch ausstehenden Gewerke (Schreiner, Maler- und Bodenlegearbeiten) keine großen Überraschungen mehr geben werde. Vom Gemeinderat wurde dies positiv zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang gab Bürgermeister Karlheinz Gantert dem Gemeinderat bekannt, dass das Angebot Fa. ED-Netze GmbH für die benötigte Strom-Leistungserhöhung für das Gemeindezentrum nun vorliegt. Hintergrund hierfür ist, dass von Seiten der Elektrofirma Auer (mit den Elektroarbeiten im Rahmen der Sanierung beauftragte Firma aus Waldshut-Tiengen) bei unserem Energieversorger, der ED Netze GmbH aus Rheinfelden, ein Antrag auf „Leistungserhöhung für das Gemeindezentrum“ gestellt wurde, nachdem die Fa. Schafferer, welche die Planung für die Hallenküche durchgeführt hat, eine gewisse Stromleistungsverfügbarkeit gefordert hat. Die derzeitige Stromleistung ist hierfür nicht ausreichend, so dass eine neue, leistungserhöhende Stromleitung vom „Amselweg“ aus unter der „Bonndorfer Straße“ sowie dem „Mauchenbach“ bis ans Gemeindezentrum verlegt werden muss. Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich laut vorliegendem Angebot auf brutto 43.728,30 €. Die Anschlussleistung beträgt dann 120 KW.

In der anschließenden Diskussion wurde von verschiedenen Gemeinderäten angeregt, im Zuge dieser Maßnahme Leerrohre mitzuverlegen. Ebenfalls soll vorab geklärt werden, ob die Stromleistung -ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt- auch noch erhöht werden kann und falls möglich, soll bereits jetzt eine Reserve eingerechnet werden.

Bewirtschaftungsplan für den Gemeindewald a) Feststellung des Vollzugs für 2016 b) Verabschiedung der Planung für 2017 Zu diesem TOP war Revierleiter Jürgen Boller-Berger anwesend, um den Vollzug des Forstwirtschaftsjahres 2016 sowie den Bewirtschaftungsplan des Forstwirtschaftsjahres 2017 vorzustellen und zu erläutern. Zunächst ging Revierleiter Jürgen Boller-Berger auf den Vollzug des Forstwirtschaftsjahres 2016 ein. Im Haushaltsplan 2016 waren Gesamteinnahmen in Höhe von 130.700 € sowie Gesamtausgaben in Höhe von 99.700 € vorgesehen. Nach dem nun vorliegenden Vollzug wurden Einnahmen in Höhe von 122.776 € erwirtschaftet. Demgegenüber standen Ausgaben in Höhe von 100.978 €, dies bedeutet einen Überschuss in Höhe von 21.799 € anstelle der geplanten 31.000 € im HH-Plan 2016. Dies hat vor allem damit zu tun, dass der Einschlag und der Verkauf des Holzes in verschiedenen Haushalsjahren gebucht worden ist. Die Planung für das Jahr 2016 sah einen Einschlag von 2.400 Festmeter vor, tatsächlich wurden im Jahr 2.508 Festmeter Holz geschlagen. Vom Gesamteinschlag liegt der Anteil an Nadelholz bei 66 % und der Anteil an Laubholz bei 34 %. Davon wiederum waren 37 % planmäßig festgesetzt, 63 % wurden durch Naturereignisse (Schneebruch, Insekten, Sturm etc.) beeinflusst. Herr Boller-Berger sagte, der Holzmarkt sei weiterhin als gut zu bezeichnen. Die Nachfrage nach Nadelholz sei nach wie vor positiv zu bewerten, der Buchenstammholzmarkt weiterhin stabil. Eschenholz würde gut nachgefragt, hier gäbe es aber immer noch große Probleme mit „Triebsterben“. Etwa 80 % der Bäume sind von einem Pilz befallen, 20 % aber resistent. Im Bereich der Verkehrssicherungspflicht werden in den kommenden Jahren durch dieses „Eschensterben“ größere Aufgaben auf die Kommunen zukommen. Der Brennholzmarkt stabilisierte sich auf niedrigem Niveau, dies führte er auf die günstigen Heizölpreise und die sehr milden Winter zurück. Als weitere allgemeine Maßnahmen nannte er:    

35 ha Durchforstung 3.900 Pflanzen wurden eingesetzt 4,3 ha Kultursicherung (reinigen) 250 Stück Pfisterpfähle/Wuchshüllen

Im Anschluss an die Vorstellung der Vollzugsergebnisse des Forstwirtschaftsjahres 2016 erläuterte Revierleiter Jürgen Boller-Berger die Planungen für das Forstwirtschaftsjahr 2017. Hier sind bei einer Einschlagsmenge von 2.350 Festmetern Einnahmen in Höhe von 132.700 € vorgesehen, dem stehen Ausgaben in Höhe von 102.700 € gegenüber. Es wird mit einem Überschuss in Höhe von 30.000 € gerechnet.

Revierleiter Jürgen Boller-Berger beantwortete den Gemeinderäten noch einige detaillierte Fragen. Weiter erläuterte er die in diesem Jahr zum ersten Mal durchgeführten BankettFräsarbeiten und zeigte entsprechende Fotos von diesem Einsatz. Kurz ging er auch noch auf die im nächsten Jahr für den Gemeindewald anstehende mittelfristige Betriebsplanung ein. Diese findet alle 10 Jahre statt. Vom Gemeinderat wurde anschließend einstimmig der Vollzug des Bewirtschaftungsplanes 2016 festgestellt sowie der Bewirtschaftungsplan für das Jahr 2017 einstimmig beschlossen. Bürgermeister Gantert dankte Revierleiter Jürgen Boller-Berger für seinen gut vorbereiteten Vortrag.

Anpassung der Kindergartengebühren und Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten Eggingen Zu diesem TOP war Rechnungsamtsleiterin Renate Baumgartner in der Sitzung anwesend. Frau Baumgartner erläuterte dem Gemeinderat das Thema wie folgt: Die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände haben sich auf eine Empfehlung für die Anpassung der Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 verständigt. Dabei halten alle Verbände an der Einigung fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch Elternbeiträge anzustreben. Die empfohlene Anpassung der Elternbeiträge ist erforderlich, um die Sach- und Personalkostensteigerungen aufzufangen. Für den Kindergarten Eggingen betrugen die Kostendeckungsgrade in den Jahren 2012: 51,24 % (Deckungsgrad durch Elternbeiträge: 14,04 %) 2013: 62,74 % (Deckungsgrad durch Elternbeiträge: 12,97 %) 2014: 54,58 % (Deckungsgrad durch Elternbeiträge: 15,58 %) 2015: 74,78 % (Deckungsgrad durch Elternbeiträge: 15,13 %) 2016: voraussichtlich 69,26 % (Deckungsgrad durch Elternbeiträge: 17,79 %) Der Tarifabschluss Ende des Jahres 2015 hat für das Personal der Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise erhebliche Verbesserungen insbesondere bei der Eingruppierung mit sich gebracht. Die von den Spitzenverbänden bereits am 04.12.2014 beschlossene Erhöhung der Elternbeiträge um 3 % für das Kindergartenjahr 2016/2017 wurde nicht mehr an diese Tarifsteigerung angepasst. Um nun die von den Kindergartenträgern gemeldeten Kostensteigerungen von 6 bis 12 % aufzufangen und die zusätzlich ohnehin üblichen Tarifsteigerungen von 3 % einzubeziehen, haben sich die Spitzenverbände auf eine notwendige Steigerung der Elternbeiträge um 8 % im Kindergartenjahr 2017/2018 und um 3 % im Kindergartengartenjahr 2018/2019 geeinigt. Da die deutliche Erhöhung für das Kindergartenjahr 2017/2018 bereits angekündigt war, hat der Gemeinderat Eggingen am 27.07.2016 beschlossen, die Elternbeiträge für die Regelgruppen bereits im Kindergartenjahr 2016/2017 in einem Zwischenschritt um 5 % zu erhöhen. Dennoch liegen die Gebührensätze unserer Gemeinde noch unter den gemeinsamen Empfehlungen der Spitzenverbände. Für die Kleinkindgruppe hat die Gemeinde Eggingen zum Kindergartenjahr 2016/2017 die Betreuungszeit von 30 Stunden auf 35 Stunden pro Woche erhöht. Die Elternbeiträge für die Kleinkindgruppe wurden zum 01.09.2016 entsprechend den auf einer Betreuungszeit von 30

Stunden pro Woche basierenden Empfehlungen der Spitzenverbände für das Kindergartenjahr 2016/2017 festgesetzt. Um weiterhin mit den gemeinsamen Empfehlungen Schritt zu halten und eine gleichmäßige Steigerung der Elternbeiträge zu erreichen, wurde von der Verwaltung eine Erhöhung der Elternbeiträge zum 01.09.2017 um 6 % und zum 01.09.2018 um 5 % vorgeschlagen. Die entsprechenden monatlichen Beitragssätze sind in den nachfolgenden Tabellen dargestellt. Elternbeiträge für Regelgruppen a) ab 01.09.2017

für das Kind aus einer Familie mit einem Kind für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren

Empfehlung Spitzenverbände Kiga-Jahr 2017/2018 Erhöhung 8 %

Vorschlag Gemeinde Kiga-Jahr 2017/2018

111,00 € (bisher 103,00 €)

101,00 € (bisher 95,00 €)

84,00 € (bisher 78,00 €)

77,00 € (bisher 73,00 €)

56,00 € (bisher 52,00 €)

50,00 € (bisher 47,00 €)

18,00 € (bisher 17,00 €)

18,00 € (bisher 17,00 €)

Empfehlung Spitzenverbände Kiga-Jahr 2018/2019 Erhöhung 3 %

Vorschlag Gemeinde Kiga-Jahr 2018/2019

114,00 € (bisher 111,00 €)

106,00 € (bisher 101,00 €)

87,00 € (bisher 84,00 €)

81,00 € (bisher 77,00 €)

58,00 € (bisher 56,00 €)

53,00 € (bisher 50,00 €)

19,00 € (bisher 18,00 €)

19,00 € (bisher 18,00 €)

Erhöhung 6 %

b) ab 01.09.2018

für das Kind aus einer Familie mit einem Kind für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren

Erhöhung 5 %

Elternbeiträge für Kleinkindgruppe a) ab 01.09.2017

für das Kind aus einer Familie mit einem Kind für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren

Empfehlung Spitzenverbände Kiga-Jahr 2017/2018 Erhöhung 8 %

Vorschlag Gemeinde Kiga-Jahr 2017/2018

325,00 € (bisher 301,00 €)

319,00 € (bisher 301,00 €)

242,00 € (bisher 224,00 €)

237,00 € (bisher 224,00 €)

164,00 € (bisher 152,00 €)

161,00 € (bisher 152,00 €)

65,00 € (bisher 60,00 €)

64,00 € (bisher 60,00 €)

Empfehlung Spitzenverbände Kiga-Jahr 2018/2019 Erhöhung 3 %

Vorschlag Gemeinde Kiga-Jahr 2018/2019

335,00 € (bisher 325,00 €)

335,00 € (bisher 319,00 €)

249,00 € (bisher 242,00 €)

249,00 € (bisher 237,00 €)

169,00 € (bisher 164,00 €)

169,00 € (bisher 161,00 €)

67,00 € (bisher 65,00 €)

67,00 € (bisher 64,00 €)

Erhöhung 6 %

b) ab 01.09.2018

für das Kind aus einer Familie mit einem Kind für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern unter 18 Jahren für ein Kind aus einer Familie mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren

Erhöhung 5 %

Von der Verwaltung wurde ferner vorgeschlagen, die weiteren Gebührensätze erst im Kindergartenjahr 2018/2019 wie nachfolgend dargestellt zu erhöhen. Verlängerte Öffnungszeiten 17,00 €/Monat (wie bisher); ab 01.09.2018: 19,00 €/Monat Betreuung Grundschüler in den „Randzeiten“ 15,00 €/Monat (wie bisher); ab 01.09.2018: 17,00 €/Monat Betreuung Schulanfänger in den Sommerferien 16,00 €/Woche (wie bisher); ab 01.09.2018: 18,00 €/Woche

Im Gemeinderat tat sich in der anschließenden Diskussion die Frage auf, ob es sinnvoll sei, die Gebühren jährlich zu erhöhen. Die Mehrheit der Räte sprach sich dafür aus, den Empfehlungen der Spitzenverbände zu folgen und die Gebühren jährlich moderat zu erhöhen. Im Anschluss wurde vom Gemeinderat einstimmig die Anpassung der Kindergartengebühren zum 01.09.2017 und zum 01.09.2018 sowie die entsprechende Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Gemeindekindergarten Eggingen beschlossen.

Bestellung des Gutachterausschusses Bürgermeister Gantert erteilte zu diesem TOP Hauptamtsleiterin Susanne Kaemmer das Wort. Zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen sind bei den Gemeinden selbstständige, unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Rechtsgrundlage hierfür sind die Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg, die Wertermittlungsverordnung sowie die §§ 192 ff des Baugesetzbuches (BauGB). Der Gutachterausschuss hat die Aufgabe, Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken zu erstellen sowie alle 2 Jahre Bodenrichtwerte zu ermitteln. Der Gutachterausschuss setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie weiteren, ehrenamtlichen Gutachtern zusammen. Weiter sind ein Bediensteter der örtlich zuständigen Finanzbehörde (Finanzamt) sowie ein Stellvertreter dessen als Gutachter zu bestellen. Die Amtszeit des Gutachterausschusses beträgt vier Jahre. Da die Amtszeit des bisherigen Gutachterausschusses am 21. Juli 2017 ablaufen wird, ist eine Neubestellung laut den gesetzlichen Vorschriften erforderlich. Sämtliche Gutachter wären bereit, in ihrem Amt als Gutachter weiter zu arbeiten. Von Seiten der Verwaltung wurde daher vorgeschlagen, die bisherigen Gutachter für weitere 4 Jahre wie folgt zu bestellen:       

Vorsitzender: Herr Otmar Hotz Stellvertretender Vorsitzender: Herr Gemeinderat Holger Albicker Gutachter: Herr Gemeinderat Pirmin Bauknecht Gutachter: Herr Bruno Jehle, Architekt, Stühlingen-Eberfingen Gutachter: Herr Bernhard Neuburger Gutachter Finanzbehörde: Herr Harald Vetter Stellvertreter Gutachter Finanzbehörde: Herr Erwin Matthias

Der Gemeinderat schloss sich einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung an. Die Gemeinderäte Herr Holger Albicker und Herr Pirmin Bauknecht haben aufgrund Befangenheit gem. § 18 GemO an diesem TOP nicht mitgewirkt und sich in den Zuschauerraum begeben.

a) Verschiedenes b) Bekanntgaben c) Anträge/Anfragen a) Verschiedenes  Bildung eines Wahlvorstandes (Wahlausschuss) zur Bundestagswahl am 24. September 2017 Die Gemeinderäte erklärten sich auf Vorschlag von Bürgermeister Gantert bereit, im Wahlvorstand bei der Bundestagswahl am 24.09.2017 mitzuwirken. Weiter wurden Hauptamtsleiterin Frau Susanne Kaemmer und Frau Fatma Öcal in den Wahlvorstand berufen.  Bürgermeister Gantert bedankte sich bei den Gemeinderäten für die Mithilfe beim Auf- und Abbau des Open-Air-Kinos am Badesee am vergangen Samstag, 15.07.2017. b)

Bekanntgaben Die nächste Gemeinderatsitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 26.09.2017 statt. Die Beschlüsse für anstehende Arbeitsvergaben für die Hallensanierung sollen in der Septembersitzung gefasst werden.

c) Anträge/Anfragen  Gemeinderat Martin Blum sprach die Sanierung der Gemeindestraßen an. Da für das neue Haushaltsrecht die einzelnen Straßen bewertet werden müssen, schlug er vor, diese Bewertungen zu nutzen und anhand dieser im Gremium eine Prioritätenliste für die Straßensanierungen zu erstellen.  Von Gemeinderat Jürgen Fischer wurde die Anfrage eines Bürgers bezüglich des stark bewachsenen Bachbetts des Mauchenbachs weitergegeben.

Die Gemeinderatsitzung wurde im nichtöffentlichen Teil weitergeführt.

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