Aus der Gemeinderatsitzung am

Aus der Gemeinderatsitzung am 27.03.2017 Der Gemeinderat traf sich bereits um 18.00 Uhr in der Gemeindehalle zu einem Besichtigungstermin. Architekt H...
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Aus der Gemeinderatsitzung am 27.03.2017 Der Gemeinderat traf sich bereits um 18.00 Uhr in der Gemeindehalle zu einem Besichtigungstermin. Architekt Harald Jäger, Herr Behringer (Fachplaner für Heizung, Lüftung und Sanitär) und Herr Durst (Elektroplaner) waren ebenfalls anwesend. Im Rahmen dieses Vorort-Termins wurde über den Stand der derzeitigen Arbeiten informiert und die Baufortschritte in Augenschein genommen. Die Abbrucharbeiten sind zum größten Teil erledigt, die Errichtung der Nebengebäude sind derzeit in vollem Gange. Architekt Jäger informierte über die nächsten anstehenden Arbeitsschritte. Die Entscheidung über den Abbruch des Hallenbodens wurde in der Sitzung am 22.02.2017 vom Gemeinderat zurückgestellt, da im Gremium noch zusätzlicher Informations- und Beratungsbedarf bezüglich der Entscheidung über den Einbau einer Fußbodenheizung bestand. In der heutigen Sitzung soll nun darüber abgestimmt werden. Im Rahmen der Hallenbesichtigung konnten sich die Gemeinderäte den Aufbau des Hallenbodens Vorort anschauen und Fragen stellen, die von Architekt Jäger und Herrn Behringer beantwortet wurden. Nach der Besichtigung wurde um 19.00 Uhr die öffentliche Gemeinderatsitzung im Sitzungszimmer des Rathauses durch den Vorsitzenden eröffnet.

Die Bürgerinnen und Bürger haben das erste Wort 

Es wurde darauf hingewiesen, dass der Fernsehempfang im Bereich „In den Reben“ in den vergangenen Tagen mehrfach unterbrochen war. Bei der Verwaltung sind bisher keine weiteren Meldungen diesbezüglich eingegangen.



Eine Anfrage betraf das Setzen von Grenzsteinen im Gewann „Sommerhalde“, die bei einer Baumaßnahme der Gemeinde entfernt worden sind. Bürgermeister Gantert sagte, dass er dies veranlassen wird.

Bauantrag; Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage auf Flst.-Nr. 1514, Obere Bergäcker 20 Die Grundstückseigentümerin von Flst.-Nr. 1514 „Obere Bergäcker 20“, hat einen Bauantrag im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens (BGV) nach § 49 LBO zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage auf vorgenanntem Grundstück gestellt. Das Grundstück liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Bergäcker III, 2. BA“, rechtskräftig seit dem 16.08.2013. Bauvorhaben, welche im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen und im Rahmen des BGV´s eingereicht werden, brauchen dem Gemeinderat nur zur Kenntnis / Information vorgelegt werden. Das Einvernehmen der Gemeinde ist hierbei nicht notwendig. Ob das Bauvorhaben genehmigungsfähig ist, entscheidet alleine die Baurechtsbehörde (Landratsamt Waldshut) auf Grund der Vorschriften des bestehenden Bebauungsplanes.

Vom Gemeinderat wurde der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport und Garage auf Flst.-Nr. 1514 „Obere Bergäcker 20“ zur Kenntnis genommen.

Sanierung Gemeindezentrum Sanierungsabschnitte II + III; Unterrichtung über die Projektkosten-Fortschreibung zwecks Kostenkontrolle Wie bereits in der letzten Gemeinderatsitzung angekündigt, war Herr Architekt Jäger zu diesem TOP anwesend um dem Gremium eine detaillierte Kostenberechnung für die gesamte Hallensanierungsmaßnahme vorzustellen und Fragen hierzu zu beantworten. Zunächst entschuldigte sich Herr Jäger dafür, dass es in der letzten Gemeinderatsitzung aufgrund seiner Abwesenheit zu Irritationen hinsichtlich der Kostenberechnung bzw. Kostenkontrolle kam. Er erläuterte dem Gemeinderat seine Kostenberechnungen und sagte, dass diese nicht auf Schätzungen beruhen, sondern aufgrund eines Leistungsverzeichnisses für jedes Gewerk erstellt werden. Dabei würden die Massen so exakt wie möglich berechnet. Er habe in den vergangenen Jahren sehr gute Erfahrungen mit dieser Vorgehensweise gemacht. Bereits für die Zuschussanträge wurden die Kosten für die Sanierungsmaßnahme ermittelt und berechnet und liegen der Gemeinde seit September 2015 vor. Im Anschluss ging er die einzelnen Gewerke durch. Lediglich bei den Metallbauarbeiten kam es bisher zu Mehrausgaben in Höhe von 8.666,--€ gegenüber der Kostenberechnung, was mit einem Preisaufschlag im Metallsegment zu tun hat. Weitere Mehrausgaben sind durch geänderte bzw. erweiterte Beschlüsse von Seiten des Gemeinderates entstanden. Laut der vorliegenden Kostenberechnung wurden aktuell 11.679,82 € weniger ausgegeben als berechnet. Hierbei sind evtl. anfallende Mehrkosten für eine Fußbodenheizung in Höhe von 60.000,-- € bereits miteingerechnet. Weiter sagte Architekt Jäger, die Kosten der bereits vergebenen Gewerke mache etwa die Hälfte der Gesamtsumme für die Hallensanierung aus. Die Kosten für die restlichen zu vergebenden Gewerke seien gut berechnet, so dass er nicht davon ausgehe, dass es zu weiteren erheblichen Mehrkosten kommen wird. Der Gemeinderat nahm die Kostenberechnung für die Gesamtmaßnahme zur Kenntnis.

TOP 4 Sanierung Gemeindezentrum Sanierungsabschnitte II + III; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Sanitärarbeiten Zu diesem TOP war der Fachplaner Herr Dipl.-Ing. Behringer anwesend. Zunächst erläuterte Herr Behringer die Sanitärarbeiten. Gegenstand des Leistungsverzeichnisses ist zunächst die Sanitärinstallation im Bereich des Erweiterungsbaus sowie die Sanitärinstallation im UG bei den Duschanlagen. Die Kostenberechnung des Arch.-Büros Jäger vom 07.09.2015 lag zunächst bei brutto 92.695 €, hinzu 2

kamen vom Gemeinderat beschlossene, zusätzliche Baumaßnahmen, welche zu Mehrkosten in Höhe von brutto 23.800 € führen; es sind dies  zusätzliche WC-Anlage im Bühnenbereich: 10.115,00 €  Vergrößerung der WC-Anlage in der Halle: 10.710,00 €  zusätzliche Abwasser-, Wasser- und Warmwasserleitungen für neue Küche Pfarrsaal: 833,00 €  2 Dyson-Händetrockner: 2.142,00 € Somit ergibt sich eine aktualisierte Kostenberechnung von brutto 116.495,05 €. Die Kostensteigerung gegenüber der Vergleichskostenberechnung stellt sich wie folgt dar: Die Erneuerung des Trinkwasserverteilers im Technikraum wurde mit ausgeschrieben; dies entspricht Kosten in Höhe von brutto 16.654,75 €. Da sich die Trinkwasserverteilung in einem sehr schlechten Zustand befindet, wäre es sinnvoll, diese im Zuge der Maßnahme gleich mit zu sanieren. Dieser Titel ist in der Kostenberechnung für den Anbau nicht enthalten gewesen. Diese Maßnahme kann aber auch noch zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Desweiteren gäbe es auch beim Ausstattungszubehör noch Einsparungspotential. Dieser Titel ist mit brutto 15.274,34 € sehr hoch. Hier ist die Ausstattung in Edelstahl ausgeschrieben. Sollte man dieses Ausstattungszubehör z.B. in Kunststoff ausführen, könnte man hier noch ca. 5.000 – 6.000€ brutto einsparen. Auf Grund des Arbeitsumfangs wurden die Arbeiten am 24.02.2017 in der örtlichen Presse (Südkurier / Alb-Bote) öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am Montag, 20.03.2017 statt. Es lagen insgesamt 2 Angebote vor. Nach Prüfung der Angebote ist günstigster Anbieter die Fa. Schönle aus Eggingen mit einer geprüften Vergabesumme von brutto 152.072,98 €. Bürgermeister Gantert sagte, dass auch nach der Vergabe noch einzelne Positionen (Ausführungen) geändert werden können. Der Gemeinderat sprach sich für die Erneuerung des Trinkwasserverteilers aus. Über die Dyson Handtrockner wurde noch kurz diskutiert. Im Anschluss wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Sanitärarbeiten an den günstigsten Anbieter, die Firma Schönle aus Eggingen zum Angebotspreis von brutto 152.072,98 € zu vergeben.

TOP 5 Sanierung Gemeindezentrum Sanierungsabschnitte II + III; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Heizungsarbeiten Auf Grund des Arbeitsumfangs wurden diese Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Zur Abgabe eines Angebots wurden 6 Fachfirmen aufgefordert. Die Submission für die Heizungsarbeiten fand am Montag, 20.03.2017 statt. Zur Submission lag nur 1 Angebot von der Fa. Schönle aus Eggingen vor. Die Prüfung des Angebots ergab eine Vergabesumme in Höhe von brutto 72.039,89 €. 3

Die Kostenberechnung des Arch.-Büros Jäger vom 07.09.2015 lag bei brutto 37.223,20 €. Die Kostensteigerung gegenüber der Vergleichskostenberechnung stellt sich wie folgt dar: Titel 5 des Leistungsverzeichnisses „Regelung und Zubehör“ schlägt mit Mehrkosten in Höhe von brutto 23.977,95 € zu Buche. Die Anpassung des bestehenden Schaltschranks sowie die zusätzliche Regelgruppe für den Bereich Fußbodenheizung Halle sind hier mit ausgeschrieben. Beim damaligen Zeitpunkt der Kostenermittlung war der Einbau einer Fußbodenheizung in der Halle noch nicht berücksichtigt. Ebenso waren dort die Anpassung an den bestehenden Schaltschrank sowie die zusätzliche Regelungsgruppe nicht mit enthalten. Einstimmig wurde vom Gemeinderat beschlossen, die Heizungsarbeiten an den günstigsten Anbieter, die Firma Schönle aus Eggingen zum Angebotspreis von brutto 72.039,89 € zu vergeben.

Sanierung Gemeindezentrum Sanierungsabschnitte II + III; Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der Elektroarbeiten Auf Grund des Arbeitsumfangs wurden diese Arbeiten am 24.02.2017 in der örtlichen Presse (Südkurier / Alb-Bote) öffentlich ausgeschrieben. Die Submission für die Elektroarbeiten fand am Montag, 20.03.2017 statt. Es lagen insgesamt 3 Angebote vor. Es wurde kein Angebot eines Bewerbers aus der Gemeinde Eggingen abgegeben. Nach Prüfung der Angebote ist günstigster Anbieter die Fa. Auer aus Waldshut-Tiengen mit einer geprüften Vergabesumme von brutto 95.318,12 €. Die Kostenberechnung des Arch.-Büros Jäger vom 07.09.2015 für das Gewerk „Elektroarbeiten“ lag bei einem Betrag in Höhe von brutto 135.541,-- €. Herr Durst erläuterte dem Gemeinderat die Elektroinstallationsarbeiten. Architekt Jäger sagte, dass es sich bei dieser Ausschreibung nur um die Installationsarbeiten handelt. Die Beleuchtung wird als separater Titel ausgeschrieben. Derzeit laufe eine Anfrage beim Stromversorger um abzuklären, wie viel Strom mit der bisherigen Verteilung maximal geliefert werden kann. Sollte die benötigte Leistung nicht geliefert werden können, müsste die Stromverteilung erneuert werden. Hierbei würden Mehrkosten entstehen. Nach kurzer Diskussion wurde einstimmig beschlossen, die Elektroarbeiten an den günstigsten Anbieter, die Firma Auer aus Waldshut-Tiengen zum Angebotspreis von brutto 95.318,12 € zu vergeben.

Sanierung Gemeindezentrum Sanierungsabschnitte II + III; Beratung und Beschlussfassung über den Einbau einer Fußbodenheizung In der Gemeinderatsitzung vom 31.01.2017 wurde dieses Thema erstmalig im Gemeinderat behandelt und ausführlich diskutiert. Wie damals von Herrn Architekt Harald Jäger berichtet, war bis dato geplant gewesen, 4

 die Gemeindehalle, wie bisher, über die vorhandene Belüftungsanlage mittels „Warmluft-Einblasung“ zu beheizen, d.h. die warme Luft wird über der Bühne in die Halle eingeblasen und am hinteren Ende der Halle kurz über dem Fußboden wieder abgesaugt.  ferner war bisher geplant, am bestehenden Hallenboden lediglich den obersten PVCBelag zu entfernen und zu erneuern und den nach den alten Planunterlagen vorhandenen Holzschwingboden zu belassen bzw. eventuell beschädigte Stellen lediglich auszutauschen. Im Rahmen der diversen Besichtigungsfahrten von verschiedenen Gemeinde-/Stadthallen (Löffingen, Bonndorf, Horheim) wurde ebenfalls darüber diskutiert, anstelle der derzeitigen Heizungsart mittels „Luft als Wärmeträger“ zukünftig in die Gemeindehalle eine Fußbodenheizung einzubauen; die meisten Gemeindehallen im Umkreis werden mittlerweile mittels Fußbodenheizungen beheizt. Für den Einbau einer Fußbodenheizung im Gemeindehallenbereich (die Räumlichkeiten im Nebengebäude werden über Fußbodenheizung beheizt) wäre es dann erforderlich, neben dem PVC-Belag auch den in den alten Plänen vorgesehenen Holzschwingboden zu entfernen und durch einen neuen Sportbodenaufbau zu ersetzen. Bei einer mittlerweile erfolgten Überprüfung des Hallenbodenaufbaus wurde allerdings festgestellt, dass entgegen der Planunterlagen kein Schwingboden aus Holz, sondern ein fester, starrer Hallenboden vorhanden ist (Estrich auf Betonrohboden, kleine Dämmschicht, 2-lagiger Spanplattenboden, PVC-Belag). Dieser Aufbau müsste komplett entfernt bzw. ausgebaut werden. Architekt Jäger und Herr Behringer erläuterten nun die möglichen Varianten: Einbau Fußbodenheizung: Für den zusätzlichen Einbau einer Fußbodenheizung sowie dem Einbau eines neuen Hallen-Sportbodens würden Mehrkosten in Höhe von 60.777,64 € (brutto) entstehen. Den Mehrkosten gegenüber stehen spätere Einsparungen bei den Energiekosten (ca. 2.500,-€/Jahr) sowie einem eventuell kleiner dimensionierten Belüftungsgerät (ca. 20.000,-- €) Einsparung. Austausch PVC-Belag Hallenfußboden: Für den Austausch des Hallenfußbodens würden Mehrkosten in Höhe von 8.876,75 € (brutto) gegenüber der Kostenberechnung entstehen. Hierbei handelt es sich um einen reinen Austausch des PVC-Belags, es ist keine Dämmung vorhanden. Im Gemeinderat wurde längere Zeit über die Vor- und Nachteile einer Fußbodenheizung und die hierdurch entstehenden Mehrkosten diskutiert. Einige Gemeinderäte waren der Meinung, dass die Vorteile überwiegen würden und dass der Einbau im Zuge der jetzigen Baumaßnahme durchgeführt werden sollte auch im Hinblick auf die sicherlich steigenden Energiekosten in den kommenden Jahren aber auch wegen des höheren Komforts für die Hallennutzer und Besucher. Während andere Räte die Meinung vertraten, dass die immensen Mehrkosten einfach zu hoch seien. Im Anschluss an die Diskussion wurde mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen den bestehenden Hallenboden mit Unterbau (Estrich, Dämmung, Spanplatten und Sportbodenbelag) auszubauen, um eine Fußbodenheizung einbauen zu lassen.

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Sanierung Gemeindezentrum Sanierungsabschnitte II + III; Bemusterung von diversen Gewerken und Entscheidung über die Auswahl der Materialien Wie bereits in der letzten Gemeinderatsitzung mitgeteilt, sollen in der heutigen Sitzung diverse Bemusterungen durchgeführt werden, damit das mit der Planung beauftragte Architekturbüro Jäger aus Lauchringen die weiteren Ausschreibungen entsprechend vorbereiten kann. Architekt Jäger erläuterte seine Bemusterungsvorschläge anhand von Plänen. Hierbei ging es um folgende Gewerke:  Wände der Gemeindehalle Im unteren Bereich wird eine Prallschutzwand aus Birke und im oberen Bereich eine Birkenverkleidung mit schallabsorbierenden Eigenschaften vorgesehen.  Decke der Gemeindehalle Hier wird eine Holzdecke der Firma Ligno-Trend vorgeschlagen  Bodenbelag der Gemeindehalle Der Bodenbelag für den Halleninnenraum wurde noch nicht endgültig festgelegt, da die entsprechenden Muster nicht vorlagen. Ein gelb oder orange Ton wird favorisiert.  Bodenbeläge-Fliesen für Foyer, Flure, WC-Anlagen und Duschen Hier wird eine dunkelgraue Bodenfliese vorgesehen.  Wandbeläge-Fliesen für Dusche und WC Für Duschen und WC wird eine weiße Wandfliese mit farblichen Absetzungen vorgeschlagen.  Oberflächen der Türblätter Die Oberfläche der Innentüren soll in grau gehalten werden.

Vom Gemeinderat wurde der vorgestellten Materialauswahl und -soweit festgelegt- der Farbkonzeption zugestimmt.

Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines neuen Lkw´s für den Gemeindebauhof Bereits im Rahmen der Vorberatungen des Haushaltsplan-Entwurfs für das laufende Haushaltsjahr 2017 wurde in der Dezember-Sitzung über das Thema bzgl. der Anschaffung eines neuen Lkw´s für den Gemeindebauhof erstmalig beraten und diskutiert. Hintergrund der Beratung war der, dass für den mittlerweile 20 Jahre alten Lkw des Gemeindebauhofs größere Reparaturen anstehen. Ein von der Fa. MAN erstellter und der Verwaltung vorliegender Kostenanschlag sieht Reparaturen in Höhe von ca. 15.200,-- € vor. Für die jährliche, im Juni dieses Jahres anstehende Hauptuntersuchung (TÜV) kann der Lkw zwar noch mit einem geringeren Aufwand wieder „TÜV-fähig“ gemacht werden, aber danach werden die ermittelten Reparaturen unumgänglich. Spätestens im nächsten Jahr 2018 wird der Lkw keinen TÜV mehr bekommen, wenn nicht ein größerer finanzieller Aufwand zur Herrichtung und Instandsetzung betrieben wird. Daher wurden entsprechende Mittel für die Anschaffung eines neuen Lkws in Höhe von 90.000,-- € in den Haushaltsplan 2017 aufge6

nommen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, 2 Angebote für einen neuen LKW mit Zubehör einzuholen. Dem Gemeinderat wurden nun die beiden Angebote vorgelegt:

Kipper-Fahrgestell City-Abroll-Container 3,4m³ City-Abroll-Container 9,8m³ City-Abroll-Container 3,3m³ Palfinger-Teleskop-AbrollContainer Kosten netto zzgl. MwSt. 19% Kosten brutto

MAN 55.990,00 € 4.300,00 € 3.420,00 € 3.350,00 € 17,920,00 €

Mercedes-Benz 47.800,00 € 4.300,00 € 3.420,00 € 3.350,00 € 17.920,00 €

84.980,00 € 16.146,20 € 101.126,20 €

76.790,00 € 14.590,01 € 91.380,01 €

Die Lieferzeit für das Kipper-Fahrgestell beträgt zur Zeit bei beiden Anbietern ca. 3 Monate ab Auftragsdatum. Gemeindearbeiter Markus Germann erläuterte dem Gemeinderat die Angebote. Bei der Stadtgärtnerei in Bad Säckingen wurde ein entsprechendes Fahrzeug der Firma MAN besichtigt. Von Seiten der Verwaltung wie auch vom Bauhof wird das Kipper-Fahrgestell der Firma MAN bevorzugt, da dieses Fahrzeug u.a. eine Luftfederung hat und das zulässige Gesamtgewicht von 8,8 Tonnen auf 7,5 Tonnen abgelastet werden könnte. Dies ist beim Mercedes-LKW nicht möglich, hier muss bereits bei der Bestellung festgelegt werden ob 7,5 oder 8,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gewünscht werden. Der Restwert für den alten Lkw liegt bei etwa 1.800 – 2.200,-- €. In der anschließenden Diskussion sprachen sich die Gemeinderäte grundsätzlich für den Kauf eines neuen Lkw’s aus. Die Möglichkeit zunächst einen Zuschuss aus dem Ausgleichstock zu beantragen, wurde aus Zeitgründen verworfen, da der Antrag erst im Januar 2018 gestellt werden kann. Mit einer Entscheidung könnte frühestens im Mai 2018 gerechnet werden. Weiter wurde die Meinung vertreten, dass mit der Firma MAN nochmals Verhandlungen hinsichtlich Einsparmöglichkeiten und Gewährung eines Rabatts geführt werden sollten. Einstimmig wurde beschlossen, das Kipper-Fahrgestell der Fa. MAN als 8,8 Tonner sowie 3 verschiedenen Abroll-Container und die Palfinger-Abrollvorrichtung von der Fa. Zimmermann-Fahrzeugbau in Bad Säckingen zu einem Gesamtpreis von insgesamt 101.126,-- € (brutto) anzuschaffen. Die Verwaltung wird aber angewiesen, nochmals Verkaufsverhandlungen hinsichtlich Einsparmöglichkeiten und zu Rabattgewährung zu führen.

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Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016 Entsprechend dem Haushaltsgrundsatz der zeitlichen Bindung gelten Haushaltsansätze nur für ein Haushaltsjahr. Als Ausnahme von diesem Grundsatz können bestimmte, am Jahresende noch verfügbare Einnahme- und Ausgabemittel als Haushaltsreste in das folgende Jahr übertragen werden. Die Haushaltsreste fließen in die Jahresrechnung ein. Nach § 19 Abs. 1 GemHVO-kameral bleiben Ausgabeansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Bei Baumaßnahmen und Beschaffungen längstens jedoch 2 Jahre nach Schluss des Haushaltsjahres, in dem der Bau oder der Gegenstand in seinen wesentlichen Teilen in Benutzung genommen werden kann. Ausgabeansätze im Verwaltungshaushalt können für übertragbar erklärt werden, wenn die Übertragbarkeit wirtschaftlich zweckmäßig ist (§ 19 Abs. 2 GemHVO-kameral). Haushaltseinnahmereste dürfen nach § 41 Abs. 2 GemHVO-kameral nur für bestimmte Einnahmen des Vermögenshaushalts gebildet werden. Sie sind zulässig für Investitionszuweisungen und –zuschüsse, Beiträge und Kreditaufnahmen. Haushaltsausgabereste sind in dem Haushaltsjahr zu finanzieren, in dem sie gebildet werden, d.h. deckungsmäßig wird das Haushaltsjahr der Restebildung belastet und in seinem Ergebnis verschlechtert, das Folgejahr dagegen wird entlastet und in seinem Ergebnis verbessert. Die Bildung von Haushaltseinnahmeresten bewirkt das Gegenteil. Zu diesem TOP war Rechnungsamtleiterin Renate Baumgartner anwesend und erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt. Von der Verwaltung wurde vorgeschlagen, folgende Haushaltsreste zu bilden und diese in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen:

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Einstimmig wurde vom Gemeinderat der Bildung der aufgeführten Haushaltsausgabereste für das Haushaltsjahr 2016 sowie deren Übertragung in das Haushaltsjahr 2017 zugestimmt.

Gewährung eines Darlehens an den Betrieb gewerblicher Art Wasserversorgung Eggingen Zu diesem TOP war Rechnungsamtsleiterin Frau Baumgartner anwesend und erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt wie folgt: Die Wasserversorgung der Gemeinde Eggingen ist in steuerlicher Hinsicht ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) und damit körperschaftsteuerpflichtig. Darlehenszinsen werden steuerlich als betriebliche Aufwendungen anerkannt und wirken sich somit gewinnmindernd aus. Aus diesem Grund wurde von unserem Steuerberatungsbüro Wibera Wirtschaftsberatung AG empfohlen, dass die Gemeinde Eggingen dem BgA Wasserversorgung Eggingen ein sogenanntes inneres Darlehen in Höhe von 650.000 Euro gewährt. Weiter wird vorgeschlagen, das Darlehen mit jährlich gleichbleibenden Raten von 32.500 Euro zu tilgen. Die Verzinsung des Darlehens hat zu einem marktüblichen Zinssatz zu erfolgen. Aufgrund der momentanen Zinslage wird empfohlen den Zinssatz lediglich auf 5 Jahre festzulegen. Nach Auskunft der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen beträgt der aktuelle Zinssatz für ein Darlehen bei einem Aufnahmebetrag von 650.000 Euro und einer Zinsbindung von 5 Jahren 1,35 %. Das innere Darlehen dient ausschließlich steuerlichen Zwecken bei der Wasserversorgung und hat keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. In Absprache mit dem Steuerberatungsbüro Wibera wurde die Gewährung eines inneren Darlehens an den BgA Wasserversorgung Eggingen entsprechend den o.g. Darlehensvereinbarungen von der Verwaltung vorgeschlagen. Der Gemeinderat stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.

Verzinsung der Kassenmehreinnahmen und - ausgaben des Betriebes gewerblicher Art Wasserversorgung Eggingen Die kassenmäßige Abwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Gemeindehaushalts und des Betriebes gewerblicher Art (BgA) Wasserversorgung Eggingen erfolgt über die Gemeindekasse (Einheitskasse). Wenn die tatsächlichen Ausgaben die Einnahmen des BgAs Wasserversorgung übersteigen, gewährt die Gemeinde Eggingen dem BgA Wasserversorgung einen Kassenkredit. Beim BgA Wasserversorgung werden Zinsen steuerlich als betriebliche Aufwendungen anerkannt und wirken sich gewinnmindernd aus. Dies gilt allerdings nur, wenn der Gemeinderat die Zinshöhe durch Beschluss festgelegt hat und auch eine Verzinsung der Kassenmehreinnahmen erfolgt.

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Die Verzinsung der Kassenmehreinnahmen und - ausgaben des BgAs Wasserversorgung dient ausschließlich steuerlichen Zwecken und hat keine Auswirkung auf den Gemeindehaushalt. In Absprache mit dem Steuerberatungsbüro Wibera Wirtschaftsberatung AG wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Kassenmehreinnahmen und -ausgaben des BgAs Wasserversorgung Eggingen ab 01.04.2017 variabel entsprechend dem durchschnittlichen Zinssatz eines Kalenderjahres für Kontokorrentkredite und -guthaben bei der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen zu verzinsen. Rechnungsamtsleiterin Renate Baumgartner führte in das Thema ein und beantwortete die Fragen aus dem Gemeinderat. Einstimmig wurde vom Gemeinderat anschließend folgendes beschlossen:  Die Kassenmehreinnahmen und - ausgaben des Betriebes gewerblicher Art Wasserversorgung Eggingen werden ab dem 01.04.2017 variabel verzinst.  Der Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Zinssatz eines Kalenderjahres für Kontokorrentkredite und -guthaben bei der Sparkasse Bonndorf-Stühlingen.  Die Zinsen werden jährlich nachträglich fällig.

a) b) c)

Verschiedenes Bekanntgaben Anträge/Anfragen

b) Bekanntgaben  Die nächste Gemeinderatsitzung findet voraussichtlich am Dienstag, 25. April 2017 statt.  Mit Schreiben vom 28.02.2017 wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für das Jahr 2017 durch das Landratsamt Waldshut -Kommunalamt- bestätigt.  Durch die im Jahr 2015 neu installierte LED-Straßenbeleuchtung betrugen die Stromkosten im Jahr 2016 nur noch 25 % im Vergleich zu den Vorjahren.

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