DER GEMEINDERAT BERICHTET AUS DER GEMEINDERATSITZUNG VOM

DER GEMEINDERAT BERICHTET AUS DER GEMEINDERATSITZUNG VOM 20.06.2012 SPÖ-Fraktion: 12 Gemeinderäte ÖVP-Fraktion: 6 Gemeinderäte FPÖ-Fraktion: 1 Gemeind...
Author: Hennie Hertz
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DER GEMEINDERAT BERICHTET AUS DER GEMEINDERATSITZUNG VOM 20.06.2012 SPÖ-Fraktion: 12 Gemeinderäte ÖVP-Fraktion: 6 Gemeinderäte FPÖ-Fraktion: 1 Gemeinderat Nicht anwesend: 4 Gemeinderäte – alle entschuldigt 16. Grundstücksverkauf – Industriegebiet I) Die Firma Parcom hat um die käufliche Überlassung des GrdStNr. 5317/8 (Teilfläche des ehemaliges Kludi Areals) im Ausmaß von ca. 3.000 m² zur Errichtung eines KFZSpenglerbetriebes angesucht. Das Grundstück befindet sich im Anschluss an die Firma Willibald Widhalm – Blaulichtzentrum –Kludi Areal. Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen, dass die Hornsteiner Projekt- und EntwicklungsgesmbH dass das GrdStNr. 5317/8 im Ausmaß von 3.000 m² zu einem Grundstückspreis in Höhe von € 33,--/m² an die Firma Parcom veräußert. Im Zuge des Grundverkaufes durch die Hornsteiner Projekt- und EntwicklungsgesmbH ist ein Betrag in Höhe von € 5,--/m² an die Firma Kludi zu entrichten. II) Die Firma Parcom hat auch um die käufliche Überlassung des GrdStnr. 5317/9 (Teilfläche des ehemaliges Kludi Areals) im Ausmaß von ca. 4.562 m² zur Errichtung eines Betriebes, welche sich mit der Veredelung von Fittingen beschäftigt, angesucht. Das Grundstück befindet sich im Anschluss an das unter Punkt I) geschaffene Grundstück – Kludi Areal – Grüngürtel Wohnpark Krautgärten. Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen, dass die Hornsteiner Projekt- und EntwicklungsgesmbH das GrdStNr. 5317/9 im Ausmaß von 4562 m² zu einem Grundstückspreis in Höhe von € 33,--/m² an die Firma Parcom veräußert. Wie unter Absatz I) bereits erwähnt, ist im Zuge des Grundverkaufes durch die Hornsteiner Projekt- und EntwicklungsgesmbH ein Betrag in Höhe von € 5,--/m² an die Firma Kludi zu entrichten. 17. Förderung von Photovoltaikanlagen Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 24.05.2012 beschlossen hat, Förderungen für Photovoltaikanlagen zu gewähren und den geltenden Förderrichtlinien für Solar– und Hackschnitzelanlagen anzugleichen. Für Solar– und Hackschnitzelanlagen für die Warmwasseraufbereitung werden seitens der Gemeinde € 145,35 und für Anlagen mit Heizungsanbindung € 218,-- gewährt. Nach kurzer Beratung wird die Förderung von Photovoltaikanlagen einstimmig beschlossen. 18. Grundverkehrskommission Bestellung d. Mitglieder Seitens der Bezirksverwaltungsbehörde wurde die Gemeinde aufgefordert, die Mitglieder für die Grundverkehrskommission für die nächste Funktionsperiode, fünf Jahre, neu zu entsenden. Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen, die bisherigen Mitglieder, Karl Gerdenits und Martin Matkovits, neuerlich für die Grundverkehrskommission zu bestellen. 19. Funcourt – Verlegung Aufgrund der geplanten Neuerrichtung des Kindergartens, muss der Funcourt im VS-Areal in Richtung Friedhofgasse verlegt werden. Nunmehr sind die Erdarbeiten, die Verlegung sowie Vergrößerung des Funcourts und die Errichtung einer Stützmauer (zur Friedhofgasse) zu beauftragen. Es wurden mehrere Angebote eingeholt. Nach heftiger Debatte und eingehender Beratung wird mit 17 Stimmen und 1 Gegenstimme (GR Dipl.- Wirtschaftsing. (FH) Matkovits Brigitte) die Arbeiten für die Verlegung des Funcourts, wie folgt vergeben: a) Firma Eybl – Sportbau

€ 25.411,44 Seite 1

Baumeisterarbeiten b) Firma Pfnier Erarbeiten, Unterbau, Feinplanung c) Schraufstädter GesmbH



8.750,--

€ 15.356,22

20. Mekota - Steinbruch – Rekultivierung Der Mekota-Steinbruch wurde im Zuge der Kommassierung an die Gemeinde übertragen. Dieser wurde für die Ablagerung von Steinen von den landwirtschaftlichen Grundstücken genutzt und ist nunmehr zur Gänze befüllt. Neben der Ablagerung von Feldsteinen wurde diese Senke auch missbräuchlich für div. Andere Ablagerungen verwendet. Nunmehr wäre das Areal zu räumen, mit Humus zu versehen und zu rekultivieren. Dabei soll das Grundstück im Rahmen einer Aktion der Landesregierung aufgeforstet werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, dass der Mekota-Steinbruch aufgelassen und rekultiviert bzw. aufgepflanzt wird. Die vorhandenen Rücklagen in Höhe von € 3.983,84 werden aufgelassen und hiezu verwendet. Die erforderlichen Arbeiten sollen durch jene Firma, die mit den Erdarbeiten bei der Verlegung des FunCourts beauftragt wird, erfolgen. Die Auflassung und Rekultivierung wird einstimmig beschlossen. 21. LED – Straßenbeleuchtung, Umrüstung Der Austausch soll in Hornstein innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden. Beginn soll im September 2012 und Fertigstellung im Herbst 2013 sein. Wobei die Schlussrechnung im Frühjahr 2014 gelegt wird. Die Gesamtkosten betragen € 545.828,17. Seitens der PEW erfolgt eine Preisgarantie bis 2014. Es wurde mit 12 Stimmen (SPÖ) und 7 Gegenstimmen (ÖVP und FPÖ) beschlossen, die Firma PEW mit der Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED zu beauftragen. 22. Vereinsförderungen Für nachstehende Vereine wurden Subventionen in der Gesamthöhe von € 46.707,-- erteilt: Kameradschaftsbund Schachklub Hornstein Seniorenbund Hornstein Naturfreunde Hornstein Jugendblasmusik der FF Hornstein SFC Hornstein ASKÖ TTV Hornstein ASV Sonnenberg Hornstein ASKÖ TC Hornstein

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23. Aufsichtbehördliche Prüfung durch LR – Stellungnahme a) Gemeinde b) HPE Es wurde seitens der Gemeindeaufsichtsbehörde des Amtes der Bgld. Landesregierung die Gemeindegebarung sowie die Gebarung der HPE in der Zeit von 05.07. bis 07.07.2011 überprüft und nachstehendes Ergebnis per 30.03.2012 der Gemeinde übermittelt wurde. a) Gemeinde Die Einnahmen bzw. Ausgaben für Essensbeiträge für den Kindergarten werden ordnungsgemäß in der durchlaufenden Gebarung gebucht. Hin künftig wären diese jedoch haushaltsmäßig (2/240+810, bzw. 1/240-430) zu verbuchen. Dem wird nunmehr Rechnung getragen und entsprechend verbucht. Es ergeht die Empfehlung die Zeichnungsberechtigung derart abändern zu lassen, dass die Seite 2

Gemeindekassierin immer in die Doppelzeichnung eingebunden ist. Dem wurde insoweit entsprochen, dass die Gemeindekassierin soweit verfügbar immer zeichnet. Beim Raiffeisendarlehen, Kanalbau, scheinen die Zinsen per 31.12. des Jahres auf. Per 01.01. des Folgejahres scheinen diese als getilgt auf. Hin künftig werden diese rechtzeitig bekannt gegeben, dass diese noch im laufenden Jahr beglichen werden können. Die Cent-Differenz beim Darlehen der Bank Bgld. WBF-Arzthausbau wurde bereits im Jahr 2011 korrigiert. Das Darlehen Wohnungsbau Krautgärten wurde zwischenzeitlich zur Gänze getilgt und scheint nunmehr nicht mehr auf. Das Darlehen Kommunalkredit wies im Jahre 2010 eine Differenz zwischen RA und Kontoabschluss auf, da der Tilgungsbetrag im Finanzjahr 2005 als Zinsenzahlung verbucht wurde. Zwischenzeitlich wurde dies berichtigt. Bei den Haftungen für die Darlehen von Wasserverband Neufelderseen Gebiet stimmten die Anfangs- und die Endstände entsprechend der Nachweise nicht überein. Die entsprechenden Berichtigungen wurden bereits durchgeführt. Die Haftungen für die HPE sowie des ASV Sonnenberg Hornstein wurden zwischenzeitlich im Darlehensnachweis aufgenommen. Die Hundeabgabe ist gemäß des Bgld. Hundeabgabegesetzes im Jänner des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten. Die Hundebesitzer werden diesbezüglich entsprechend informiert. Bezüglich der Einhebung der Lustbarkeitsabgabe wurde mittlerweile seitens des GR keine VO beschlossen. Die Verleihung des Benützungsrechtes an einer Grabstelle, die Grabstellen-, die Grabstellenerneuerungs- sowie die Leichenhallenbenützungsgebühr erfolgt mittlerweile bescheidmäßig. Die Einhebung der Kostenbeiträge für Aufschließungsmaßnahmen entsprechend der kundgemachten VO Bescheid mäßig vorzuschreiben und einzuheben oder die VO aufzuheben wird hin künftig entsprochen. Die bei den Einnahmen Rückständen aufgezeigten Rückstände zwischen Rückstandsliste und Zwischenrechnungsabschluss wurden aufgeklärt. Dabei handelt es sich zum größten Teil um die Kommunalsteuer eines Abgabenschuldners, der um Förderung angesucht hatte. Mittlerweile wurde die offenen Forderung bezahlt und die Förderung gewährt (GR Beschluss v. 26.09.2011). Die Differenzen vom Zwischenrechnungsabschluss ausgewiesenen Einnahmen Rückstände und der Einnahmen Rückstandsliste wurden zwischenzeitlich korrigiert und werden insofern begründet, dass die Abgaben im Haushalt gebucht wurden, jedoch nicht bei den Abgabenschuldnern. Die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung, Stundung) erfolgt hin künftig mittels Bescheid.

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Auf den Originalbelegen werden hin künftig die Inventarisierungsnummern angebracht und die Anschaffung im Vermögen berücksichtigt. Die Protokolle des GV und des Prüfungsausschusses werden hin künftig periodenweise gebunden. Die Einberufung des GV erfolgt mittlerweile nicht mehr per e-mail sondern nachweislich. Die Gemeindevorstandsprotokolle werden mittlerweile auch von einem Beglaubiger unterfertigt. Die Gemeinderatssitzungen als auch die Sitzungen des Prüfungsausschusses werden mittlerweile nicht mehr per Email einberufen und auch abgehalten. Grundstücksverkäufe werden hin künftig, wenn der Kaufpreis 5% der ordentlichen Einnahmen des Gemeindevoranschlages übersteigt, zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorgelegt. b) HPE Trotz der klaren Aufgabendefinition der Geschäftsführer der HPE empfiehlt die Aufsichtsbehörde, dass der zweite Geschäftsführer in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Geschäftstätigkeit der HPE informiert wird. Dem wurde inzwischen Rechnung getragen. Der Forderung zum Jahresabschluss auch Aufsichtsbehörde vorzulegen wird entsprochen.

einen

schriftlichen

Kommentar

der

Die beiden seitens der Aufsichtsbehörde genehmigten Darlehen in Höhe von € 400.000,-bzw.€ 280.000,-- wurden bis dato noch nicht in Anspruch genommen. 24. Kindergarten – Neuerrichtung Der Bürgermeister berichtet, dass die EBSG die Rahmenbedingungen für die Errichtung und Finanzierung des Kindergarten Neubaus vorgelegt wurden. Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung vom 13.06.2012 bereits darüber beraten, den Bau durch eine Siedlungsgenossenschaft durchführen zu lassen. Die Kostenschätzung für die Errichtung beläuft sich auf ca. € 2,9 Mio, wobei bis zu maximal 30% an Eigenkapital einbezahlt werden kann. Der Neubau des Kindergartens und über die EBSG zu finanzieren und abzuwickeln wird mit 18 Stimmen (SPÖ und ÖVP) und 1 Gegenstimme (FPÖ) beschlossen. 25. BEGAS Anteile – weitere Verwendung Der Bürgermeister beantragt, dass der Kredit für den Kindergarten- und Volksschulumbau in Höhe von € 300.000,--, welcher mit 4 % verzinst ist und eine Laufzeit bis 2017 aufweist, getilgt werden soll. Weiters sollen ca. € 800.000,-- für den Kindergarten Neubau verwendet werden. Gleichzeitig wird OAR Ing. Szoldatics beauftragt für die Restsumme bei den Banken die Verzinsung bei 1 Jahr Laufzeit erfragen. Nach kurzer Beratung wird der Antrag des Bürgermeisters einstimmig zum Beschluss erhoben. 26. JUZ – Arbeitsvergaben Der Bürgermeister berichtet, dass die Kostenschätzung für den Umbau des Jugendzentrums 2010 € 144.000,-- betragen hat. Zwischenzeitlich kam es zur zweimaligen Anhebung der Materialkosten in Höhe von 7 %, Auch die Vollwärmeschutzfassade wurde nicht einkalkuliert. Gesamt wurden € 202.000,- für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ausgegeben. Die Firma Pfnier hat bis dato noch keine Endabrechung gestellt und wurde mit € 25.000,--

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berücksichtigt. Weiters wurden Vorarbeiten für einen möglichen Aufzugseinbau geleistet. Die Aufträge wurden, so weit möglich, an ortsansässige Firmen vergeben. Bgm. Worschitz teilt mit, dass das Jugendzentrum für die Jugend gebaut wurde und auf deren Wünsche eingegangen wurde. Wichtig für ihn sind die Jugendlichen und es sollte dort nicht gespart werden. Der Bürgermeister verliest die Baukosten. Die Baukosten werden mit 12 Stimmen (SPÖ) und 7 Gegenstimmen (ÖVP und FPÖ) beschlossen. 27. Bebauungsrichtlinien – gesamtes Ortsgebiet Bgm. Worschitz berichtet, dass aufgrund der umfassenden Änderung des Bgld. Baugesetzes die vorhandenen Teilbebauungspläne bzw. Bebauungsrichtlinien entsprechend zu adaptieren wären. Gleichzeitig wären für das gesamte Ortsgebiet Bebauungsrichtlinien zu erstellen. Nach kurzer Beratung teilt der Bürgermeister mit, dass er zu einer Informationsveranstaltung in welcher die Grundlagen von Bebauungsrichtlinien insbesondere für Hornstein durch die Firma A.I.R. dargestellt werden, einladen wird. 28. Gehsteig - L 216 - Asphaltierung Der Bürgermeister teilt mit, dass der GV in seiner Sitzung vom 13.06.2012 beraten und beschlossen hat, dem GR die Vergabe der Asphaltierungsarbeiten an die Firma Strakabau, zum Preis von € 10.188,--, zu empfehlen. Das Anbot begründet sich auf die Einheitspreise von 2010 und wurden seitens des Ziviltechnikerbüros DI Paikl überprüft und die Vergabe empfohlen. Die Arbeitsleistung für den Unterbau sowie die Herstellung des Hochbords erfolgt durch die Straßenverwaltung, die Materialkosten sowie die Asphaltierungsarbeiten erfolgen durch die Gemeinde. Weiters ist geplant im Bereich der Ausfahrt des Blaulichtzentrums eine Stahlgitterstiege zu situieren, diesbezüglich werden noch Anbote eingeholt. Nach kurzer Beratung wird einstimmig beschlossen die Asphaltierungsarbeiten am Gehsteig im Bereich der L 216 (Kludi bis Billa) an die Firma Strakabau zum Preis von € 10.188,-- zu vergeben. 29. Urnengräber Der Bürgermeister teilt mit, dass der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom 13.06.2012 beraten und beschlossen hat, dem Gemeinderat die Errichtung von 12 Urnennischen sowie des gesamten Fundamentes (für 36 Urnennischen) zu empfehlen. Gesamtkosten € 21.630,88. Die Errichtung der Urnengräber wird einstimmig beschlossen. 30. Forsthaus – Kostenaktualisierung Der Bürgermeister führt aus, dass es im Zuge der Um- und Zubauarbeiten beim Forsthaus aufgrund von unvorhergesehenen Situationen (unzureichende Fundamentierung udgl.) sowie durch zusätzliche Auflagen durch das Bundesdenkmalamt, zu einer Erhöhung der vorgesehenen Kosten gekommen ist. Die Erhöhung der Kostenaktualisierung des Gesamtprojektes auf € 2,3 Mio wird mit 13 Stimmen (SPÖ und FPÖ) und 6 Gegenstimmen (ÖVP) beschlossen. Folgende Tagesordnungspunkte werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt, da Sitzungen des Gemeinderates als Berufungsbehörde, in denen Verwaltungsverfahrensgesetze angewendet werden (AVG, LAO, Dienstrechtsverfahrensgesetze) bzw. Personalangelegenheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen sind: 31. Personalangelegenheiten 32. Berufungen gegen den Bescheid des Bürgermeisters - Kanalanschlussbeitrag 33. Lehrlingsförderung 34. Firmenförderung – GOP Kunststoffverarbeitungs GmbH

35. Allfälliges GV Mag. Hofstetter gratuliert im Namen der SPÖ, GV LAbg. Mag. Wolf Christoph zur Verleihung des akademischen Grades „Magister“. Seite 5

GV LAbg. Mag. Wolf bedankt sich für die Glückwünsche. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass 20 Tagesordnungspunkte zu viel sind und ersucht dies bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu berücksichtigen. Der Bürgermeister wirft ein, dass das oft schwierig ist. GR DI (FH) Hohlagschwandtner MSc teilt mit, dass der Geschäftsführer des Wasserverband Neufelder Seen alle Gemeinderäte zum Tag der Offenen Tür im Wasserverband einlädt. Bgm. Worschitz berichtet, dass - zum Entwurf der 5. Änderung des Flächenwidmungsplanes einige Erinnerungen aus Müllendorf und den umliegenden Gemeinden sowie 13 Erinnerungen aus Hornstein eingelangt sind; - der Elektro-Ortsbus am 02.07.2012 den Betrieb aufnehmen wird; - am 26.06.2012 der Vortrag „Zukunft Energie“ im Rathaus stattfinden wird. Auf die Frage von GR Frank nach dem Lieferstatus des Salzsilos, antwortet der Bürgermeister, dass der Salzsilo bereits bestellt wurde und das Fundament gemacht wird. Nachdem kein weiterer Tagesordnungspunkt zur Behandlung steht, wird die Sitzung vom Bürgermeister um 23.55 Uhr für beendet erklärt und geschlossen.

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